Sitzung Ratsversammlung am 25.06.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 19.06.2015)
Protokoll (erschienen am 17.11.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 14.09.2015

PROTOKOLL

44. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 25. Juni 2015,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.19 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
(Ratsherr Dr. Kiaman) (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
Beigeordnete Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
(Ratsherr Nagel) (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. A N F R A G E N

2.1. der CDU-Fraktion

2.1.1. zum zukünftigen Verfahren im Umgang mit Alttextilcontainern
(Drucks. Nr. 1184/2015)

2.1.2. zu Rechtsstreitigkeiten der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1365/2015)

2.2. von Ratsherrn Leineweber zur Ausstellung von Personalausweisen
(Drucks. Nr. 1402/2015)

3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Neue Mitglieder des Theaterbeirats
(Drucks. Nr. 0617/2015)

3.2. Umbesetzung im Sportausschuss
(Drucks. Nr. 1517/2015)

4. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 1255/2015 mit 2 Anlagen)

5. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostenerstattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover („Abwasserbeseitigungsabgabensatzung“)
(Drucks. Nr. 0862/2015 mit 2 Anlagen)

6. Verlängerung der Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der Einrichtung der Leibniz-Stiftungsprofessur
(Drucks. Nr. 1359/2015)

7. Vereinbarung mit der Region Hannover und Klinikum Region Hannover zur weiteren Entwicklung der bisherigen Krankenhausstandorte Oststadtkrankenhaus und Landesfrauenklinik
(Drucks. Nr. 0694/2015 mit 2 Anlagen)

7.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0825/2015)

8. 209. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Nordstadt / "ehemaliger Hauptgüterbahnhof"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1091/2015 mit 3 Anlagen)

9. Bebauungsplanangelegenheiten

9.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1815 - Velberstraße 4, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0930/2015 mit 3 Anlagen)

9.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürnerstraße –, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0931/2015 mit 4 Anlagen)

9.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1741 – Bemeroder Höfe –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0994/2015 mit 4 Anlagen)

9.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1318 - Podbielskistraße / Pasteurallee, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1101/2015 mit 3 Anlagen)

9.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1820 - Waldeseck -, Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1131/2015 mit 3 Anlagen)

9.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1790, Altenbekener Damm 82, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1132/2015 mit 3 Anlagen)

10. A N T R Ä G E

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. zu einer Resolution zur vollständigen Weitergabe finanzieller Mittel zur Unterbringung von Asylbewerbern
(Drucks. Nr. 1183/2015)

10.1.2. zum Erhalt des EXPOSEEUM
(Drucks. Nr. 1366/2015)

14. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht
(Drucks. Nr. 1518/2015)

11. Abschluss eines Miet- und Betreibervertrages
(Drucks. Nr. 1252/2015)

12. Aufhebung von Erbbaurechten
(Drucks. Nr. 0762/2015 mit 4 Anlagen)

13. Grundstücksangelegenheiten

13.1. Verkauf von Grundstücken in Anderten an der B 65
(Drucks. Nr. 0763/2015 mit 2 Anlagen)

13.2. Verkauf des Grundstücks in Hannover-Groß-Buchholz
(Drucks. Nr. 0863/2015 mit 2 Anlagen)

13.3. Verkauf eines Grundstücks in Kirchrode
(Drucks. Nr. 0961/2015 mit 2 Anlagen)

13.4. Verkauf des Grundstücks "Am Marstall West"
(Drucks. Nr. 0969/2015 mit 2 Anlagen)

13.5. Grundstücksverkauf Gottfried-Keller-Straße 24 / 26
(Drucks. Nr. 0984/2015 mit 5 Anlagen)

13.6. Verkauf eines Grundstücks an der Wunstorfer Landstraße in Hannover-Ahlem
(Drucks. Nr. 1179/2015 mit 2 Anlagen)

13.7. Grundstücksverkauf Peiner Straße / Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 1186/2015 mit 2 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe. Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 13.1., Verkauf von Grundstücken in Anderten an der B 65, Drucks. Nr. 0763/2015 mit 2 Anlagen, von der Tagesordnung abgesetzt werden müsste, da dieser in direktem Zusammenhang mit dem Antrag der CDU-Fraktion zur Akteneinsicht mit der Drucks. Nr. 1518/2015 stehen würde.
Der Rat beschloss, die Punkte 11 bis 13 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der CDU-Fraktion

TOP 2.1.1.
zum zukünftigen Verfahren im Umgang mit Alttextilcontainern
(Drucks. Nr. 1184/2015)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Blaschzyk (CDU) aus Drucks. Nr. 1184/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche konkreten Schritte seitens der Stadtverwaltung zur Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts sind zu wann geplant?

Frage 2: Welche Möglichkeiten zu einer Zusammenarbeit zwischen den Alttextilsammlern und der Landeshauptstadt Hannover sieht die Verwaltung und welche vertraglichen Grundlagen werden hier Anwendung finden?

Die Landeshauptstadt Hannover hat auf Rechtsmittel gegen das Urteil nach intensiver juristischer Prüfung verzichtet. Die Verwaltung prüft zurzeit, wie mit den vom OVG Niedersachsen vorgegebenen Argumenten weiter umgegangen werden soll.

Momentan verfügt aha über eine – alleinige – Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Containern auf den Wertstoffinseln. Über diese Erlaubnis hat das OVG Niedersachsen nicht entschieden. Sie ist weiterhin unbefristet wirksam.

Ob sie widerrufen werden muss / kann, wird zurzeit mit anwaltlicher Unterstützung geprüft, genauso wie die Frage, wie die Stellplätze für Wertstoffcontainer in Zukunft ermessensgerecht verteilt werden können.

Aus Sicht der Verwaltung kommen eine Ergänzung des bestehenden Konzeptes unter Beteiligung des Rates auf Grundlage der Erwägungen im OVG-Urteil und eine Bescheidung der neuen Anträge oder eine Ausschreibung der Sondernutzung zur Wertstoffsammlung in Betracht.

Frage 3:
Welcher finanzielle Schaden ist für die Landeshauptstadt Hannover in dieser Angelegenheit bisher entstanden und wie hoch wird der finanzielle Schaden für den Fall, dass es keine Zusammenarbeit zwischen den Alttextilsammlern und der Stadt geben wird, eingeschätzt?

Der Stadt ist – bis auf die Verfahrenskosten des gerichtlichen Verfahrens - kein materieller Schaden entstanden. Die Stadt erhebt für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes für Wertstoffsammlungen (z.Zt. aha) Gebühren auf der Grundlage der Sondernutzungsgebührenordnung.

Schadenersatzforderungen des Klägers bestehen nach jetzt vorläufiger Einschätzung der Stadt nicht. Das OVG-Urteil in dieser Sache gibt nicht zwangsläufig dem Kläger einen Anspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis sondern rügt lediglich dessen mangelhafte Ablehnungsentscheidung.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob die Verwaltung beabsichtige eine neue Drucksache zu alternativen Verfahrensweisen zu erstellen. Ratsherr Blaschzyk bat zudem darum, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zum Altglassammeln abgeben möge, da „aha“ nicht zum Verbundsystem Altglas gehören würde.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass es dem Oberverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung zu einem wesentlichen Teil darum gegangen sei, dass die Landeshauptstadt Hannover sicherstellen müsse, dass mehrere Unternehmen einen Marktzugriff erhalten könnten. Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass „aha“ nach Erteilung der Sondernutzung, mit Zustimmung des Rates, eine europaweite Ausschreibung mit anschließendem Losverfahren zur Vergabe der Sammelkonzessionen durchgeführt habe. Der Urteilsspruch könnte erwirken, dass die Verwaltung dem Rat einen Antrag zur Beschlussfassung vorlegen würde, wonach „aha“ ein breiterer Marktzugriff vom Rat der Stadt faktisch auferlegt würde. Die zweite Variante könnte sein, dass man die Sondernutzungserlaubnis an „aha“ zurücknähme und die Stadt eine losweise Vergabe nach Straßenrecht von sich aus vornehmen würde. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass dem Rat der Stadt eine dieser beiden Varianten zur Beschlussfassung vorgelegt würde und dass die Drucksache, bei einem reibungslosen Verlauf, zum Jahreswechsel 2015/2016 fertiggestellt sein könnte.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung beabsichtige, an dem Verfahren zur Vergabe an „aha“ und dem anschließenden Losverfahren etwas zu ändern. Er fragte weiter, wie hoch die Gesamtkosten für die Landeshauptstadt Hannover im Rechtsstreit um die Altkleidercontainer wären.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung noch nicht entschieden habe welches Verfahren man zukünftig präferieren werde. Neben den Gerichtskosten sei bislang kein weiterer finanzieller Aufwand entstanden. Die Stadtverwaltung habe sich vor Gericht selbst vertreten, sodass in dieser Instanz keine zusätzlichen Anwaltskosten entstanden seien. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Verwaltung eine Aufstellung zu den Gerichtskosten zu Protokoll nachreichen werde.

Antwort der Verwaltung:
Die Gerichtskosten betragen ca. 3.500 €. Der Rest von ca. 16.500 € umfassen die sonstigen Rechtsanwaltskosten. Ein abschließender Kostenfestsetzungsbeschluss liegt noch nicht vor. Geringe Abweichungen sind somit noch möglich. Die Landeshauptstadt Hannover und der Zweckverband Abfallwirtschaft „aha“ müssen die Kosten des gesamten Verfahrens je zur Hälfte tragen.

Beigeordneter Klie (SPD) fragte, ob es im Nachgang des Urteils vom Oberverwaltungs- gericht vermehrt dazu gekommen sei, dass in der ersten Jahreshälfte 2015, nicht autorisierte und zum Teil anonymisierte Sammelcontainer an verschiedenen Stellen in der Stadt aufgetaucht wären und dass diese nach keinem erkennbaren Schema geleert und umgesetzt würden. Beigeordneter Klie fragte zudem, ob die Möglichkeit bestehen könnte, dass die verhängten Bußgelder deutlich geringer wären als die Erlöse aus den nicht autorisierten Containern.

Stadtbaurat Bodemann bestätigte, dass im ersten Halbjahr 2015 vermehrt illegale Sammelcontainer im Stadtgebiet aufgestellt worden wären. Die Verwaltung räume diese ab und deponiere diese auf den Bauhöfen der Landeshauptstadt. Diese könnten dann von den nicht autorisierten Unternehmen unter Zahlung eines Bußgeldes abgeholt werden. Zudem würden die anonymisierten Container annonciert und ebenfalls zur Abholung bereitgestellt. Das Bußgeldverfahren werde auch in diesem Zusammenhang eröffnet, um derartige Ambitionen unterbinden zu können. Stadtbaurat Bodemann führte zum Verhältnis vom Erlös zum Bußgeld aus, dass der Marktwert von Wertstoffen starken Schwankungen unterworfen sei, dass nach Expertenauskünften davon auszugehen sei, dass der Markt vor eineinhalb bis zwei Jahren deutlich ergiebiger gewesen wäre als der aktuelle und dass dies möglicherweise mit der zurzeit sehr angespannten, weltpolitischen Lage zu begründen sei.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung bestätigen könne, dass viele der neu aufgestellten Container auf Privatgrundstücken platziert worden wären, sodass die Verwaltung überhaupt keine Mittel habe gegen diese vorzugehen bzw. diese abzutransportieren.

Stadtbaurat Bodemann bestätigte, dass auch Sammelcontainer auf Privatgrundstücken abgestellt worden wären. Stadtbaurat Bodemann erklärte dazu, dass auch in diesem Fall Vorschriften zu beachten seien. Denn es sei auch erheblich, ob der- oder diejenige, welche Container bedienen würden, dies von einer öffentlichen Fläche aus geschehen müsse. Dabei seien Zentimetermaße zu beachten, die letztendlich den öffentlichen Gebrauch ausmachen würden. Diese Fälle würden jeder für sich geprüft und mit einem Zentimetermaß kontrolliert, um zu ergründen, ob diese in den Bereich zur Anwendung der Sondernutzungssatzung fallen würden.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob aus der Urteilsbegründung heraus nicht schon zu erlesen sei, dass das Konzept Wertstoffinsel aus einer Hand nicht möglich wäre und dass somit nur ein von der Landeshauptstadt durchgeführtes Losverfahren umsetzbar wäre.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass Vertragsverhältnisse zwischen dem Dualen System und „aha“ bestünden und dass somit das Sammeln von Altglas auf den Wertstoffinseln legitim sei. Stadtbaurat Bodemann unterstrich, dass die Verwaltung zurzeit sehr genau prüfe, welche der beiden benannten Möglichkeiten umsetzbar wären. Stadtbaurat Bodemann erörterte, dass man sich dazu mit der Rechtsgutachterin verständigt habe, um die Rechtssicherheit in Hinblick auf beide Wege prüfen zu lassen. Die Verwaltung werde im Anschluss an die Prüfung einen Antrag vorlegen und auch dezidiert die Entscheidungswege darlegen können. Zudem würden die Zusammenhänge von Altglas und Wertstoffinsel deutlich gemacht.


TOP 2.1.2.
zu Rechtsstreitigkeiten der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1365/2015)

Oberbürgermeister Schostok beantwortete die Fragen von Beigeordneter Seitz (CDU) aus Drucks. Nr. 1365/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort:
Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die Landeshauptstadt Hannover keine gesamtstädtische Prozessdatenbank pflegt, in der sämtliche städtischen Gerichtsverfahren EDV-technisch erfasst und nach spezifischen Kriterien abrufbar und auswertbar wären.

Gerichtliche Verfahren wurden in dem angefragten Zeitraum im Bereich Recht (15.41), bei der ZVK (16), im Bereich Personalrecht und -Rechnungswesen (18.2), im Bereich Steuern und Gebühren (20.3), im Fachbereich Feuerwehr (37), im Fachbereich Soziales (50), im Fachbereich Jugend- und Familie (51), im Fachbereich Senioren (57), im Justiziariat Baurecht (VI-01.1), der Stadtentwässerung (68) sowie beim HCC (83) geführt.

Diese prozessführenden Stellen führen zum Teil eigene Prozesslisten bzw. -statistiken, die aber teilweise mit unterschiedlichen Erfassungsmerkmalen gepflegt werden. Vorhanden bzw. abrufbar sind im Regelfall statistische Daten über die Anzahl der Verfahren und die Verfahrensausgänge, differenziert nach „gewonnen“, „verloren“ oder „sonstiger Verfahrensausgang“. Als „sonstiger Verfahrensausgang“ gewertet werden Verfahren, die teilweise gewonnen wurden, durch Vergleich oder im Wege der Einstellung mit Kostenquotelung für beide Seiten endeten.

Dies vorangestellt wird die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zu 1. und zu 2. wie folgt beantwortet:

Frage 1:
Wie viele Prozesse mit Streitwerten über 10.000 Euro führte die Stadt Hannover in den vergangenen Jahren (bitte eine Auflistung für die Jahre 2011 - 2014, aufgeteilt nach der Gesamtzahl der Prozesse und unterteilt nach Verfahren, die die Stadt Hannover selbst angestrengt hat und nach Prozessen die gegen die Stadt Hannover geführt worden sind)?

In den Jahren 2011 bis 2014 führte die Landeshauptstadt insgesamt 278 Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von über 10.000,- €.

Von der Stadt angestrengt wurden hiervon 15 Verfahren; 263 Verfahren wurden gegen die Stadt betrieben.

Im Einzelnen aufgeteilt nach den angefragten Jahren wurden rechtskräftig abgeschlossen
- 2011: 51 Verfahren (angestrengt von der Stadt: 5; gegen die Stadt betrieben: 46);
- 2012: 38 Verfahren (angestrengt von der Stadt: 2; gegen die Stadt betrieben: 36);
- 2013: 57 Verfahren (angestrengt von der Stadt: 6; gegen die Stadt betrieben: 51);
- 2014: 132 Verfahren (angestrengt von der Stadt: 2; gegen die Stadt betrieben: 130).

Frage 2:
In wie vielen dieser Prozesse unterlag die Stadt Hannover, in wie vielen obsiegte sie und wie viele endeten mit einem Vergleich?

Von den im Zeitraum 2011 bis 2014 geführten 278 Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von über 10.000,- € hat die Stadt 229 Verfahren vollständig gewonnen (82,3 %). In 27 Verfahren (11,8 %) kam es zu einem sonstigen Verfahrensausgang, d.h. das Verfahren wurde teilweise gewonnen oder durch Vergleich oder im Wege der Einstellung mit Kostenquotelung beendet. In 22 Verfahren war die Stadt vollständig unterlegen (7,9 %).
Im Einzelnen aufgeteilt nach den angefragten Jahren:

Von den rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren wurden
- 2011: 46 gewonnen (90,2 %), 3 verloren ( 5,9 % ); sonstiger Ausgang 2 ( 3,9 %);
- 2012: 23 gewonnen (60,5 %), 6 verloren (15,8 % ); sonstiger Ausgang 9 (23,7 %);
- 2013: 46 gewonnen (80,7 %), 6 verloren (10,5 % ); sonstiger Ausgang 5 ( 8,8 %);
- 2014: 114 gewonnen (86,4 %), 7 verloren ( 5,3 % ); sonstiger Ausgang 11 ( 8,3 %).

Frage 3:
Welche Kosten und in welcher Höhe sind der Stadt Hannover durch diese Prozesse entstanden (bitte ebenfalls eine Aufschlüsselung für die Jahre 2011 - 2014 sowie nach Gerichtskosten, Zahlungen von Schadensersatz etc., Arbeitsstunden)?

In den Prozesslisten bzw. -statistiken nicht erfasst sind die unter 3. angefragten Daten z.B. über die in Einzelverfahren angefallenen „Gerichtskosten“, über „Schadensersatzzahlungen“ oder den konkret entstandenen Personalaufwand in „Arbeitsstunden“. Die Ermittlung dieser Daten würde es erforderlich machen, den betreffenden Aktenbestand für die Jahre 2011 bis 2014 per Hand durchzusehen und einzeln auszuwerten. Es wird um Verständnis gebeten, dass eine Beantwortung der Anfrage zu 3. in der Kürze des Beantwortungszeitraums und aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands nicht möglich ist.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, ob die Verwaltung im Rahmen des Optimierungsprozes- ses zum Haushaltssicherungskonzept IXplus über eine Zusammenlegung bzw. straffere Strukturen im Rechtsamt beraten habe.

Oberbürgermeister Schostok erläuterte, dass die Verwaltung den gesamten Rechtsbereich, mit Ausnahme des Arbeits- und Personalrechts, im neu eingerichteten Fachbereich 30 zusammengefasst habe. Oberbürgermeister Schostok führte weiter aus, dass die Verwaltung die Beantwortung, im Sinne der Anfrage, mit aussagekräftigen Zahlen gearbeitet und somit eine Optimierung vor dem Hintergrund politischer Aussagen nicht angestellt habe. Es könnte ein zukünftiger Auftrag an die Verwaltung sein, die vorhandenen Rechtsdatenbanken zu digitalisieren, um diese dann miteinander verknüpfen zu können. Oberbürgermeister Schostok betonte, dass das ein Thema für die Geschäftsordnungs- kommission sein würde.

Die Landeshauptstadt ist aktuell in einer Rechtsstreitigkeit unterlegen, bei der es um die Ausschreibung der Aufstellung von Altkleidercontainern ging.


TOP 2.2.
von Ratsherrn Leineweber zur Ausstellung von Personalausweisen
(Drucks. Nr. 1402/2015)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Leineweber aus Drucks. Nr. 1402/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte vorab, dass keiner der DezernentInnen beim Oberbürgermeister remonstriert habe und dass dies auch in den vergangenen neun Jahren nicht der Fall gewesen sei. Dieses Handeln würde nur dann zum Tragen kommen, wenn der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Amtsgeschäfte rechtswidrige Handlungen vornehmen bzw. der Rat der Stadt rechtwidrige Beschlüsse fassen würde. In diesem Zusammenhang sei der Oberbürgermeister zudem verpflichtet, sich mit der Kommunalaufsicht zu beraten. Stadtkämmerer Dr. Hansmann machte deutlich, dass der Gesetzgeber die Kenntlichmachung vom Namen bzw. Familien- oder Nachnamen und Vornamen fordern würde.

Frage 1:
Stellt für die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover die Nichtbeachtung des Personalausweisgesetzes ein Gesetzesverstoß dar; ja oder nein?

Nein.

Frage 2:
Sind die DezernentInnen der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover seit dem 29. Januar 2015 Ihrer Remonstrationspflicht nachgekommen und haben Ihrem Vorgesetzten gegenüber Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Anordnung in Bezug auf die Ausstellung von Personalausweisen angemeldet?

Nein.

Frage 3:
Wie viele Personalausweise wurden seit dem1. Januar 2008 in der Landeshauptstadt Hannover mit der Begründung zurückgegeben, dass die Eintragungen nicht dem Gesetz entsprechen?

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass tatsächlich von Zeit zu Zeit Personalausweise zurückgegeben würden. Eine Statistik zu den Gründen führe die Landeshauptstadt nicht. Stadtkämmerer Dr. Hansmann erwog, dass dies in Folge von Namensänderungen geschehen würde.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Ausstellung eines Ausweises eventuell ordnungswidrig wäre, wenn der Begriff Familienname nicht auf dem Ausweis erscheinen würde.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass aus Sicht der Verwaltung kein Grund vorhanden sei, eine Rechts- oder Ordnungswidrigkeit in Betracht zu ziehen, da der Bund dazu eine Verordnung erlassen habe und die Bundesdruckerei die Formulare drucke und an die Kommunen versende. Er erläuterte, dass sich die Verwaltung an ein Bundesamt, die Kommunalaufsicht bzw. das Innenministerium des Landes wenden müsste, falls die Sachlage auf eine Rechts- oder Ordnungswidrigkeit hinweisen würde.


TOP 3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Neue Mitglieder des Theaterbeirats
(Drucks. Nr. 0617/2015)
Einstimmig beschloss der Rat die Neubesetzung im Theaterbeirat nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0617/2015.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 3.2.
Umbesetzung im Sportausschuss
(Drucks. Nr. 1517/2015)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Sportausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1517/2015.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.
Satzung zur Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 1255/2015 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Satzung zur Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1255/2015 mit 2 Anlagen.


TOP 5.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostenerstattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover („Abwasserbeseitigungsabgabensatzung“)
(Drucks. Nr. 0862/2015 mit 2 Anlagen)
Mit 44 Stimmen gegen 11 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostenerstattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover („Abwasserbeseitigungsabgabensatzung“) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0862/2015 mit 2 Anlagen.

TOP 6.
Verlängerung der Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der Einrichtung der Leibniz-Stiftungsprofessur
(Drucks. Nr. 1359/2015)

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den vorliegenden Antrag aus finanziellen Gründen ablehnen werde. Ratsfrau Pollok-Jabbi erörterte, dass die Fraktion DIE LINKE. es kritisch beurteilen würde, dass sich die Landeshauptstadt an der Finanzierung der Stiftungsprofessur beteilige, da Lehraufträge in den Zuständigkeitsbereich des Landes gehören würden. Zudem sollte sich das Land Niedersachsen darum bemühen, den Stiftungsbeitrag von Herrn Carsten Maschmeyer zu übernehmen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) erläuterte, dass eine Stiftungsprofessur nicht vom Land, welches üblicher Weise Arbeitgeber eines Professors / einer Professorin sei, sondern durch Privatpersonen, verschiedene Institutionen und natürlich auch einer Kommune finanziert werden könne. Ratsherr Wruck erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER
dem Antrag zur Stiftungsprofessur, auch vor dem Hintergrund des vorgesehenen Inhabers des Lehrstuhls, zustimmen würde.
Mit 50 Stimmen gegen 6 Stimmen beschloss der Rat die Verlängerung der Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der Einrichtung der Leibniz-Stiftungsprofessur nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1359/2015.


TOP 7.
Vereinbarung mit der Region Hannover und Klinikum Region Hannover zur weiteren Entwicklung der bisherigen Krankenhausstandorte Oststadtkrankenhaus und Landesfrauenklinik
(Drucks. Nr. 0694/2015 mit 2 Anlagen)

TOP 7.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0825/2015)

Ratsherr Engelke (FDP) führte aus, dass die ehemals abgeschlossenen Verträge mit der Region Hannover zum Standort ehemaliges Krankenhaus Oststadt und der Landesfrauenklinik übereilt getroffen worden wären, schlecht ausformuliert gewesen seien und man das Grundstück für 1 € praktisch an die Region verschenkt habe. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass der vorliegende Antrag, auch in Hinblick auf die verschiedenen Erbrechtsverträge, sehr gut gelungen sei. Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass der bevorstehende Rückkauf, einhergehend mit den Abwicklungen zu den Erbrechtsverträgen und dem anschließenden Verkauf des Grundstücks unter dem Strich ein Verlustgeschäft für die Landeshauptstadt Hannover würde. Mit anderen Worten könnte man sagen, dass der Kaufpreis mit Steuergeldern subventioniert würde.

Ratsherr Engelke erklärte, dass der Antrag der FDP-Fraktion darauf abziele, diesen Verlust zu minimieren bzw. in Richtung Ausgleich zu bewegen. Die Fraktion der FDP schlage dazu vor, auf den Geschosswohnungsbau einfach noch eine Etage oben drauf zu setzen. Das würde das Grundstück für Investoren attraktiver machen und den Kaufpreis anheben. Ratsherr Engelke bemerkte abschließend, dass der zweite Satz des Antrages gestrichen werden könne, da dieser bei einer Zustimmung die Ausgangsdrucksache blockieren würde.

Beigeordnete Kastning (SPD) gab zu bedenken, dass neben dem Kaufpreis zum einen der städtebauliche Einfluss der Landeshauptstadt gegeben sein werde und dass zum zweiten, parallel zur Einleitung der städtebaulichen Entwicklung, weiterhin die Flüchtlingsunter- bringung fortgesetzt werden könne. Beigeordnete Kastning merkte abschließend an, dass der Antrag der FDP-Fraktion überflüssig sei, da die Verwaltungsvorlagen (öffentlicher und vertraulicher Teil) verdeutlichen würden, welch gutes Ergebnis die Landeshauptstadt in Anbetracht aller Vertragskomponenten erzielen werde.
Mit 56 Stimmen gegen 2 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0825/2015 ab.

Mit 59 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Vereinbarung mit der Region Hannover und Klinikum Region Hannover zur weiteren Entwicklung der bisherigen Krankenhausstandorte Oststadtkrankenhaus und Landesfrauenklinik nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0694/2015 mit 2 Anlagen.


TOP 8.
209. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Nordstadt / "ehemaliger Hauptgüterbahnhof"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1091/2015 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat das 209. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Nordstadt / "ehemaliger Hauptgüterbahnhof", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1091/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 9.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 9.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1815 - Velberstraße 4 Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0930/2015 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1815 - Velberstraße 4, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0930/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 9.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürnerstraße –
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0931/2015 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürnerstraße –, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0931/2015 mit 4 Anlagen.
TOP 9.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1741 – Bemeroder Höfe –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0994/2015 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1741 – Bemeroder Höfe –, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0994/2015 mit 4 Anlagen.


TOP 9.4.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1318 - Podbielskistraße / Pasteurallee
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1101/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1318 - Podbielskistraße / Pasteurallee, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1101/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 9.5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1820 - Waldeseck -, Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1131/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1820 – Waldeseck, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1131/2015 mit 3 Anlagen.


TOP 9.6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1790, Altenbekener Damm 82
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1132/2015 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1790, Altenbekener Damm 82, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1132/2015 mit 3 Anlagen.



TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.1.
zu einer Resolution zur vollständigen Weitergabe finanzieller Mittel zur Unterbringung von Asylbewerbern
(Drucks. Nr. 1183/2015)
eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 10.1.2.
zum Erhalt des EXPOSEEUM
(Drucks. Nr. 1366/2015)
eingebracht und verwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 14.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht
(Drucks. Nr. 1518/2015)

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass nach § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG auf Verlangen einer Fraktion einzelnen Ratsfrauen und Ratsherren Einsicht in die Akten zu gewähren sei. Eines Ratsbeschlusses bedürfe es hierfür nicht. Das Akteneinsichtsverlangen werde dem Rat gegenüber bekannt gemacht. Das Einsichtsrecht beziehe sich auf die Verwaltungsakten.

Akteneinsicht erhalten:
Beigeordnete Seitz, Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsfrau Pluskota, Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Hillbrecht erklärte seinen Verzicht.
Ratsherr Leineweber erklärte seinen Verzicht.



Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.



Für das Protokoll:


H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter