Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 11.06.2015

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.11 - Datum 06.07.2015

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 11. Juni 2015,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem, Wunstorfer Landstr. 59

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.55 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeisterin Schlienkamp (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Alfermann) (SPD)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsfrau Colin (SPD) 18.30 - 21.05 Uhr
(Bezirksratsfrau Dudda) (CDU)
Bezirksratsherr Gerlach (SPD)
Bezirksratsherr Göbel (SPD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
(Bezirksratsfrau Klebe-Politze) (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Orak (parteilos)
Bezirksratsherr Pauli (Wir für Hannover) 19.00 - 21.55 Uhr
Bezirksratsfrau Runge (CDU) 18.30 - 20.55 Uhr
Bezirksratsherr Seidel (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Wiechert) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Dr. Kiaman) (CDU)
Ratsherr Römer (SPD) 18.30 - 21.25 Uhr

Verwaltung:
Herr Freiwald (Fachbereich Tiefbau) 18.30 - 21.10 Uhr
Herr Hübner (Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover)
18.30 - 19.05 Uhr
Herr Peters (Fachbereich Wirtschaft) 19.00 - 21.55 Uhr
Herr Plöger (Fachbereich Tiefbau) 18.30 - 20.40 Uhr
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)


Gäste:
Herr Frassek (DB ProjektBau GmbH)
Frau Henseleit (DB ProjektBau GmbH)
Herr Krontal (Ingenieurbüro Marx Krontal GmbH)
Frau Kucharzyk (SHP Ingenieure)
Frau Moormann (Büro Drecker)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.03.2015

3. I N F O R M A T I O N E N

3.2. Informationen über die Abfallfahndung im Stadtbezirk durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)

3.1. Informationen über die Erneuerung der Eisenbahnüberführungsbrücken der Deutschen Bahn
- Ziegelstraße
- Wunstorfer Landstraße
- Davenstedter Straße
- Fössegrünzug

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G

5.1.1. Grundschule Ahlem, Raumzellen für Klassenräume
(Drucks. Nr. 15-0992/2015 mit 3 Anlagen)

5.2. A N H Ö R U N G E N

5.2.1. Stadtbahnstrecke A-West
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Am Soltekampe
(Drucks. Nr. 1120/2015 mit 4 Anlagen)

5.2.2. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte St.Christophorus im Stadtteil Davenstedt
(Drucks. Nr. 0967/2015)

5.2.3. Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 1077/2015)


6. I N T E G R A T I O N S B E I R A T
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

6.1. Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1304/2015)

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Festplatz Ahlem- Zustand und keine Freigabe durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst
Niedersachsen
(Drucks. Nr. 15-1116/2015)

7.2. von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

7.2.1. Schadensbehebung am Radweg Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-1157/2015 mit 5 Anlagen)

7.2.2. „Gassi-Box“ am Wilhelm-Raabe-Weg
(Drucks. Nr. 15-1191/2015 mit 3 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Verkehrssituation in der „Friedrich-Heller-Straße“
(Drucks. Nr. 15-1169/2015)

8.1.2. Nachrüstung von Ampeln mit Ampelschaltern für Blinde
(Drucks. Nr. 15-1170/2015)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Entschärfung der Abbiegesituation an der Fränkischen Straße / Empelder Str.
(Drucks. Nr. 15-1202/2015)

8.2.2. Prüfauftrag zur Ampelschaltung an der Kreuzung Wunstorfer Landstrasse / Carlo-Schmidt-Allee
(Drucks. Nr. 15-1212/2015)

8.2.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1212/2015 - Prüfauftrag zur Ampelschaltung an der Kreuzung Wunstorfer Landstraße / Carlo-Schmid-Allee
(Drucks. Nr. 15-1388/2015)

8.3. von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

8.3.1. Errichtung von Schaukästen für kommunale Informationen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1192/2015)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)

9.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1305/2015 mit 6 Anlagen)

9.2. Zuwendung aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1308/2015 mit 1 Anlage)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und fragte nach Wortmeldungen.
Zur Tagesordnung wurde festgelegt, dass TOP 3.2. vor TOP 3.1. vor behandelt wird.
Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig kündigte an, die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde zu TOP 3.2. kurz zu öffnen.

Die so festgestellte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.03.2015

Das Protokoll über die Sitzung vom 05.03.2015 wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 3.2.
Informationen über die Abfallfahndung im Stadtbezirk durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig begrüßte Herrn Hübner vom Zweckverband Abfallwirtschaft (aha).

Herr Hübner informierte über das Thema "Abfallfahndung im Stadtbezirk" anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll).

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bedankte sich und fragte nach Wortmeldungen.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt erläuterte die Problematik der an Fahrradständern angeschlossenen alten Fahrräder, die seit geraumer Zeit an bestimmten Stellen unmöglich machen, Fahrräder abzustellen bzw. anzuschließen. Es stelle sich die Frage, ob aha nur auf Hinweise reagiere oder ob angeschlossene alte Fahrräder entsorgt werden würden.

Herr Hübner antwortete, dass aha nicht nur auf Hinweise veraltete Fahrräder entferne, sondern auch selbst tätig werde. Allerdings sei für das Entfernen solcher Fahrräder die Rechtsgrundlage nicht eindeutig geregelt. Es dürften nur solche entfernt werden, von denen eindeutig klar ist, dass das Eigentum an dem betroffenen Fahrrad aufgegeben worden sei. Dies sei anzunehmen, wenn der Zustand des Fahrrads zeige, dass dieser nur unter erheblich finanziellem Aufwand wieder seiner eigentlichen Zweckbestimmung zugeführt werden könne. Falls das Fahrrad beispielsweise nur einen platten Reifen aufweise, dürfe dieser nicht einfach eingesammelt und verschrottet werden. Viele Radfahrer würden aus Angst vor Diebstahl eines neuen oder hochwertigen Fahrrades oft veraltete Fahrräder nutzen und auch abstellen.
Geplant sei demnächst eine etwas größere „Räum-Aktion“ in der City, über die die Bevölkerung durch die Presse mehrere Wochen vorher mit der Bitte, ihre Fahrräder bis zu einem bestimmten Datum wegzuräumen, informiert werde.

Bezirksratsfrau Runge fragte in Bezug auf die eingesammelten Fahrräder, ob funktionstüchtige oder ohne großen Aufwand wieder in Schuss zu bringende Fahrräder zur Nutzung beispielsweise den Flüchtlingsheimen überlassen werden.

Herr Hübner erklärte zum einen, dass es hierzu Anfragen von vielen sozialen Gruppen gäbe, die alte Fahrräder wieder aufbereiten. Allerdings würde aha diesen Anfragen nicht nachkommen, da vermieden werden soll, dass diese Fahrräder wieder im öffentlichen Verkehrsraum auftauchen. Zu anderen seien viele dieser Fahrräder gestohlen worden, für die bereits von den Versicherungen gezahlt worden sei und somit nicht mehr verkauft werden dürften. Hinzu käme, dass nicht mit Sicherheit gesagt werden könne, in welchem tatsächlichen Zustand das Fahrrad sei. Möglicherweise könnten die Rahmen von innen schon verrostet sein. Um Schäden bei der Nachnutzung zu vermeiden, würden solche Fahrräder nicht gespendet. Es bestünde aber die Möglichkeit, ein Fahrrad über das Fundbüro zu ersteigern.

Bezirksratsherr Göbel wies auf die Entsorgungsinsel beim Nahversorger Penny in Badenstedt West hin, welche in der Vergangenheit häufig Grund für Beschwerden gewesen sei und wollte wissen, ob die Abfallfahnung zu dieser Problematik tätig geworden und wie der derzeitige Sachstand sei.

Herr Hübner antwortete, dass die Flächen um die sog. Wertstoffinseln einmal die Woche von der Straßenreinigung gereinigt würden. Bei Ablagerungen wie Kühlschränke oder Sperrmüll würden die Abfallfahnder tätig werden, die die Situation vor Ort zunächst sicherstellen würden. Denn besonders Kühlschränken würden Straftatbestände beinhalten, da das Kühlmittel die Umwelt gefährde. Gemeinsam mit der Polizei würde die verantwortliche Person ermittelt werden. Allerdings sei die erste Priorität, die Ablagerungen schnellstmöglich zu entfernen.

Ratsherr Römer machte darauf aufmerksam, dass auffällig 30 % mehr Hinweise in den vergangenen vier Jahren eingegangen seien und wollte wissen, womit das zusammenhänge.

Herr Hübner antwortete, dass seit einem Jahr die Vermüllung sehr stark zugenommen habe. Aber auch das Meldesystem besser und die Bevölkerung aufmerksamer geworden seien. Es würden mehr Hinweise eingehen als in der Vergangenheit.

Bezirksratsherr Höhne wollte zum einen wissen, ob alle Glascontainerplätze und deren Vermüllung auch Aufgabe der Abfallfahndung sei, wie hoch die Einnahmen bei Verhängung von Geldbußen sei und zum anderen wie die Kontaktdaten der Abfallfahndung lauten würden.

Herr Hübner verwies auf die öffentlichen Servicehotline 0800-9911999 und die Sammel-Emailadresse Renigungsorganisation@aha-region.de. Zu den Standplätzen der Glascontainer erklärte Herr Hübner, dass diese immer auf öffentlichen Flächen aufgestellt werden würden. In extremen Fällen würden Glascontainer-Standorte wieder eingezogen, wenn die Situation vor Ort nicht verbessert werden könne. Die Höhe der Einnahmen über Verwarnungsgelder sei relativ gering und würden sich maximal auf 50.000 bis 60.000 Euro im Jahr belaufen. Die Verwarnungsgelder würden derzeit überprüft werden. Zeitnah sollen die Verwarnungsgelder angehoben werden.

Bezirksratsherr Höhne fragte, ob es in diesem Stadtbezirk besondere problematische Orte gäbe.

Herr Hübner antwortete, dass es sich bei dem Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt um einen pflegeleichten Stadtbezirk. Ab und zu gäbe es Probleme "Am Bahndamm" und in den Außenbereichen des Stadtbezirkes, aber sonst gäbe es keine weiteren Auffälligkeiten in diesem Stadtbezirk.

Bezirksratsherr Breitkreuz fragte, ob der Abfallfahnder berechtigt sei, sich bei Ordnungswidrigkeiten wie bspw. zum Thema Hundekot den Ausweis der Hundehalter zeigen zu lassen.

Herr Hübner bejahte die Berechtigung zum Vorzeigen lassen von Ausweisen. Sämtliche Verwaltungsbehörden und auch die Polizei seien durch die Ausweiskraft der Abfallfahnder dazu aufgefordert, diese bei der Fahndung zu unterstützen.

Bezirksratsherr Orak fragte, ob der Abfallfahnder im Bezirk nur auf Hinweise auf Streife gehe oder ob ein turnusmäßiges Aufsuchen von bestimmten Orten vorgegeben sei.

Herr Hübner antwortete, dass die Abfallfahndung über die Jahre einen sog. Turnplan erarbeitetet habe, bei dem die Schwerpunkte in diesem Stadtbezirk aufgelistet worden seien. Somit würden bestimmte Orte immer wieder aufgesucht, damit eventuelle Vermüllungen sofort beseitigt werden können.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig eröffnete zu diesem Thema um 19:05 Uhr die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde und schloss diese wegen fehlender Wortbeiträge umgehend um 19:05 Uhr.


TOP 3.1.
Informationen über die Erneuerung der Eisenbahnüberführungsbrücken der Deutschen Bahn
- Ziegelstraße
- Wunstorfer Landstraße
- Davenstedter Straße
- Fössegrünzug


Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig begrüßte zum Thema „Erneuerung der Eisenbahnüberführungsbrücken der Deutschen Bahn“ Herrn Plöger, Herrn Frassek, Herrn Krontal, Frau Moormann, Frau Kucharzyk und Frau Henseleit, die abwechselnd über das geplante Projekt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) informierten.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bedankte sich und fragte nach Wortmeldungen.

Bezirksratsherr Gerlach fragte, ob die Bahnbrücke auf der Badenstedter Straße auch erneuert werde oder ob hierfür schon eine Planung vorliege.

Herr Frassek antwortete, dass die Brücke auf der Badenstedter Straße mittelfristig nicht erneuert werde. Der Zustand dieser Brücke würde noch keine Erneuerung benötigen. Die DB-Projektbau AG habe momentan nur den Auftrag, die vier genannten Brücken zu erneuern.

Herr Plöger erklärte ergänzend, dass im Zuge des Stadtbahnausbaus auch diese Brücke geprüft worden sei. Bei der Überprüfung des Brückenwerkes sei festgestellt worden, dass die Lebensdauer dieser Brücke noch nicht erreicht worden sei und daher auch nicht erneuert werde.

Bezirksratsherr Göbel fragte, wie lang die sog. Lebensdauer einer Brücke sei.

Herr Frassek antwortete, dass die Lebensdauer zwischen 30-40 Jahren läge.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt nahm Bezug auf alle anderen im Stadtbezirk und im gleichen Alter befindlichen Bahnbrücken und wollte wissen, was mit den übrigen Brücken passiere und ob diese überprüft würden.

Herr Frassek erklärte, dass an den Brücken alle sechs Jahre eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden, um eventuelle Schäden festzustellen. Danach werde eine Beurteilung darüber abgegeben, ob eine Erneuerung notwendig oder eine Reparatur noch wirtschaftlich sei.

Des Weiteren fragte Bezirksratsfrau Nolte-Vogt, ob bei der Brückenerneuerung auch die Problematik mit dem Lärm berücksichtigt werde und nach welchem Lärmstandard die Erneuerung der Brücken durchgeführt werde.

Herr Krontal antwortete, dass bei der Erneuerung der Brücken keine Änderung der Gleislage stattfinde. Daher bestünde aus dieser Baumaßnahme auch kein Anspruch auf die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die Tragwerke würden analog zum Bestand mit ähnlichen Tragwerken erneuert, die moderner seien als die bisherigen. Rechnerisch könne zwar nicht gesagt werden, dass die Brücken somit leiser würden. Aber die Brücken würden im Zuge der Erneuerungen eine sog. Unterschottermatte erhalten, welche den Schall etwas dämpfen werde. Aber wesentlich leiser würden die Brücken dadurch nicht werden.

Bezirksratsherr Vogt erfragte, ob im Falle einer Erneuerung der Bahnstrecke die gleichen Brücken gebaut werden würden oder ob aufgrund von Lärmschutzanforderungen nach neuerem Standard gebaut werden müsste.

Herr Krontal antwortete, dass, wenn die Güterumgehungsbahnstrecke neu gebaut werden würde, eine Bewertung des Schalls durchgeführt werden und dann mit Sicherheit auch Schallschutzmaßnahmen erfolgen müssten. Dies sei aber nicht der Fall und es gäbe auch keine gesetzlich Grundlage dafür.

Bezirksratsherr Seidel fragte, ob die Kleingartenanlagen, die während der Umbauphase in Mitleidenschaft gezogen werden würden, nicht mehr genutzt werden können.

Herr Frassek antwortete, dass eine temporäre Inanspruchnahme der Gartenanlagen stattfinden werde. Nach Beendigung der Bauarbeiten würden die betroffenen Gartenanlage wieder hergerichtet werden. Für die Dauer der Bauphase würden Entschädigungen an die betroffenen Kleingartenbesitzer gezahlt werden.

Bezirksratsherr Seidel bat um Erläuterung, was unter dem Begriff "Biotop-Schutzzaun" zu verstehen sei und wie man sich das mit den Ersatzflächen für bestimmte Vogelarten und Fledermäuse in Eldagsen vorstellen müsse

Frau Moormann erklärte, dass angrenzende Bitopstrukturen durch einen dafür geeigneten Bauzaun während der Bauphase vor evtl. Unfällen geschützt werden müssten. Zu den Ersatzflächen erläuterte Frau Moormann, dass innerhalb der Brückenbereiche keine Quartiere festgestellt worden seien. Präventiv müsse über eine Ersatzfläche nachgedacht werden. Bevor ältere Bäume baubedingt gerodet werden müssten, werde eine sog. Potenzialabschätzung stattfinden, um eventuell bestehende Quartiere festzustellen.

Bezirksratsherr Seidel wollte wissen, aus welchem Grund die Lärmsanierung nicht mit der Erneuerung der Brücken durchgeführt werde.

Herr Krontal antwortete, dass für dieses Bauvorhaben ein Lärmschutzgutachen vorläge, aus der hervorgehe, dass allein für die Brückenerneuerung keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich seien.

Bezirksratsherr Höhne nahm Bezug auf die vorgestellte Verkehrsstrategie und fragte, ob bei der zeitlichen Planung die zu dem Zeitpunkt auf Hochtouren laufende Bauarbeiten zur Wasserstadt Limmer berücksichtigt worden seien. Aufgrund der zu erwartenden Verkehrseinschränkung sei es notwendig, hierzu Gespräche mit der Wasserstadt Limmer Projektentwicklung GmbH zu führen.

Frau Kucharzyk antwortete, dass das Projekt Wasserstadt Limmer mitberücksichtigt worden sei.

Bezirksratsherr Vogt nahm Bezug auf die durch EU-Recht gesetzten Anforderungen an den Lärmschutz und fragte, ob diese Brücken nach neuesten Lärmschutzanforderungen gebaut werden müssten, wenn der Bau erst in 5 Jahren stattfinden würde. Wenn das der Fall sein sollte, würden Steuergelder doppelt ausgegeben werden. Eine gleichzeitige Lärmsanierung bei der Erneuerung der Brücken würde entsprechend Kosten sparen.

Frau Henseleit antwortete, dass die DB-Projektbau die genannten Brücken nur 1:1 bauen würde. Es gäbe keine gesetzliche Grundlage dafür, bei dem vorgestellten Bauprojekt auch ein Lärmgutachten durchzuführen. Erst wenn ein erheblich baulicher Eingriff notwendig sei, müsse dei DB-Projektbau einen Gutachter für die Schallbemessung beauftragen. Es bestünde die Möglichkeit, mit der Abteilung für Lärmsanierung der Deutschen Bahn in Kontakt zu treten und den Bedarf an Lärmsanierung mitzuteilen.

Herr Krontal erklärte ergänzend, dass die in Rede stehenden Brücken für eine spätere Lärmsanierung auch vorbereitet sein würden. Die Brücken wären für eine eventuelle Ergänzung mit 2,50 m hohe Schallwände ausgelegt.

Bezirksratsherr Seidel fragte nochmals nach, warum die Schallwände nicht gleich mit der geplanten Brückenerneuerung errichtet würden.

Frau Henseleit antwortete, dass dafür kein gesetzlicher Anspruch bestünde.

Herr Krontal schlug vor, dass die Stadt Hannover darauf hinwirken könne, dass die genannte Bahnstrecke in das sog. Lärmsanierungsprogramm aufgenommen werde. Aber in diesem vorgestellten Bauvorhaben sei eine Lärmsanierung nicht vorgesehen.

Ratsherr Römer griff den Vorschlag auf, dass möglicherweise aus dem politischem Raum eine Forderung nach Lärmsanierung berücksichtigt werden könnte und machte darauf aufmerksam, dass der Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt auch über gewisse Kompetenzen verfüge und entsprechende Verbesserungsvorschläge in einem gemeinsamen Votum an den Rat der Landeshauptstadt Hannover weitertragen und auffordern könne, hier tätig zu werden.

Herr Plöger informierte ergänzend zu den Beteiligungsmöglichkeiten, dass die Planfeststellungsunterlagen bis zum 14. Juli ausgelegt seien. Innerhalb dieser Zeit müsste die Verwaltung der Stadt eine Drucksache vorlegen, die aber innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich sei. Es gäbe nunmehr eine Verlängerung für die Beratungen, so dass der Bezirksrat bis zur nächsten Sitzung im Juli Gelegenheit habe, entsprechende Initiativanträge an die Verwaltung zu stellen, so dass eventuelle Änderungen in der Beschlussdrucksache mitberücksichtigt werden können.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde in der Zeit von 19.05 bis 19.05 Uhr zu TOP 3.2. und in der Zeit von 20.15 bis 20.35 Uhr durchgeführt.

Im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurden folgende Themen angesprochen:

- Lärmsanierung in Bezug auf die Erneuerung der Eisenbahnüberführungsbrücken
- Geplanter Hochbahnsteig an der Haltestelle Wunstorfer Straße/ Verkehrslenkung

Die 1. Sprecherin stellte sich als Anwohnerin an der Güterumgehungsbahnstrecke und berichtete, dass sie schon seit Jahren durch den Lärm der Güterumgehungsstrecke sehr belastete sei und dass sie mit anderen Bürgerinnen und Bürgern eine Bürgerinitiative gegen den Lärm gegründet habe. Die Sprecherin hoffe, dass der Bezirksrat die Möglichkeit nutze, um gegen den Lärm vorzugehen. Die bestehenden Lärmschutzwände würden keine Wirkung zeigen. Zudem wirkten die alten Brücken wie Resonanzkörper, so dass die Schallwerte extrem hoch und nicht zumutbar seien. Die Sprecherin fragte, ob es sich bei der genannten Lärmsanierung um ein Projekt des Bundes oder der DB-Netz AG handele.

Frau Henseleit erklärte, dass es sich bei der Lärmsanierung um ein Projekt des Bundes handele, womit die DB-Projektbau beauftragt werde.

Herr Plöger fügte ergänzend hinzu, dass die Kontaktdaten und Zugangsdaten für die Internetseite über die Verwaltung zur Verfügung gestellt würden.

Die 1. Sprecherin wollte zudem wissen, ob für die Dauer der Bauarbeiten an den Brücken besonders an den Wochenenden entsprechende Lärmschutzvorrichtungen wie bspw. mobile Lärmschutzwände vorgesehen seien

Frau Henseleit antwortete, dass zwar im Rahmen des Baulärmgutachtens auch Maßnahmen wie das Aufstellen von Lärmschutzwänden vorgeschlagen worden seien. Da es sich nur um drei Wochenende handele, an denen tagsüber die Rammarbeiten stattfinden würden, stünde die Beschaffung dieser Wände für die Dauer der Rammarbeiten nicht im Verhältnis zu den Kosten.

Herr Krontal erklärte ergänzend, dass die Rammarbeiten nur an drei Wochenenden in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr stattfinden würden.

Die 2. Sprecherin nahm Bezug auf den Vorschlag, Initiativanträge zu stellen und wollte wissen, wie sie als Einzelperson Änderungsvorschläge einbringen könne.

Herr Plöger antwortete, dass der Sprecherin als betroffene Einzelperson nur im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit offenstehe, sich hierzu zu äußern.

Zudem berichtete die 2. Sprecherin, die an ca. 400 m von der Güterbahntrasse entfernt wohne, dass durch das Vorbeifahren eines Güterzuges extreme Erschütterungen in der Wohnung erzeugt würden. Es stelle sich die Frage, ob durch die Rammarbeiten erhebliche Schäden an dem Gebäude entstehen könnten.

Herr Frassek erklärte, dass im Vorfeld der Bauarbeiten eine Bestandsaufnahme der Gebäude in der unmittelbaren Nähe zur Beweissicherung stattfinden werde. Hierzu werde es noch eine Bürgerinformation geben.

Der 3. Sprecher nahm Bezug auf den durch die Region Hannover geplanten Bau des Hochbahnsteiges an der Haltestelle Wunstorfer Straße, welcher im Jahr 2017 fertiggestellt werden soll und wollte wissen, ob dies im Rahmen des Verkehrskonzeptes durch die Verkehrslenkung ebenfalls berücksichtigt worden sei.

Herr Freiwald bestätigte, dass die Region Hannover plane, an der Wunstorfer Straße Hochbahnsteige zu errichten. Entsprechende Vorbereitungen bzw. Planungen würden derzeit stattfinden. Sowohl die Fachverwaltung als auch die Infra werde Augenmerk darauf haben, dass bestimmte Rahmenbedingungen in Bezug auf den Verkehr eingehalten werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig schloss die Einwohner- und Einwoherinnenfragestunde um 20.35 Uhr.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 5.1.1.
Grundschule Ahlem, Raumzellen für Klassenräume
(Drucks. Nr. 15-0992/2015 mit 3 Anlagen)

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig stellte die Verwaltungsdrucksache vor.

Antrag,
der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Aufstellung mobiler Raumeinheiten zur Unterrichtsversorgung in Höhe von insgesamt 91.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 16.800 €
sowie
dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt fragte, ob für die nächsten Jahre eine Prognose darüber gegeben werden könne, ob der Bedarf an mehr Klassenräumen steigen werde und wie lange diese Container dort stehen würden, und wie diesem Bedarf mittelfristig nachgekommen werden könne.

Frau Sufin antwortete, dass bisher der Raumbedarf für die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Ahlem im Bestandsgebäude gedeckt gewesen sei. Die Verwaltung habe die Einwohnerstatistik beobachtet. Die Anmeldezahlen gäben Aufschluss darüber, wie viele Schülerinnen und Schüler tatsächlich zum nächsten Schuljahr dort beschult werden würden. Die Schülerprognose für den Standort Grundschule Ahlem weise für die kommenden Jahre eine leicht steigende Zahl auf. Der Bedarf an Unterrichtsräumen übersteige das vorhandene Raumangebot. Die Verwaltung reagiere nunmehr mit diesem Antrag auf die ansteigende Zahl der Schülerinnen und Schüler. Sobald die Schülerzahlen sinken, würden die mobilen Raumeinheiten auch wieder abgebaut werden.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt fragte nach, ob es schon eine Prognose darüber gäbe, wie sich die Jahrgangsstärke der Grundschule Ahlem in den nächsten Jahren entwickeln werde. Diese Zahlen müssten schon vorliegen.

Frau Sufin bestätigte, dass die Zahl der Kinder, die in dem Einzugsbereich geboren worden seien, leicht ansteige. Allerdings könne ausschließlich durch die tatsächlichen Anmeldezahlen gesagt werden, wie viele Schülerinnen und Schüler beschult werden müssten. Es würden sich aber auch Änderungen in den Zahlen durch Weg- oder Zuzug ergeben. Mitberücksichtigt werden müsste auch die Entscheidung der Eltern, die ihre Kinder an einer anderen Schule wie bspw. an einer Ganztagsschule oder in der Nähe zum Arbeitsplatz, anmelden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig stellte klar, dass die mobilen Raumeinheiten schon längst aufgestellt werden müssten, wenn die Kinder, die aufgrund des Einzugsgebietes die Grundschule Ahlem besuchen müssten, auch tatsächlich in dieser Schule beschult werden würden. Viele von diesen Kindern würden aufgrund des Ganztagsangebotes die Grundschule In der Steinbreite besuchen.

Bezirksratsherr Pauli erklärte, dass die Grundschule Ahlem zu einer Ganztagsschule werde solle. In dem Fall würden mehr Klassenräume benötigt, als jetzt vorhanden seien.

Frau Sufin antwortete, dass sich die Stadt Hannover das Ziel erklärt habe, nach und nach alle Grundschulen in Ganztagsschulen umzuwandeln. Frau Sufin nahm Bezug auf die entsprechende Informationsdrucksache (0692/2012) der Verwaltung, in der ein Ranking aufgestellt worden sei, nach der die Reihenfolge der Grundschulen und deren Übergang auf das Ganztagsangebot vorgegeben sei. Die Grundschule Ahlem sei in dieser Drucksache nicht mit inbegriffen. Sie werde aber in einem der folgenden Ausbauprogrammen mitberücksichtigt werden. Eine verbindliche Aussage, wann die Grundschule Ahlem in den Ganztagsprogramm übergehe, könne heute noch nicht getroffen werden.

Bezirksratsherr Orak erklärte nicht ganz nachvollziehen zu können, dass noch nicht abgeschätzt werden könne, wie viele Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahren die Grundschule Ahlem besuchen würden. Die Erfahrungswerte der letzten Jahre müssten Aufschluss darüber geben, wie viele Kinder zur Einschulung zu erwarten seien.

Frau Sufin antwortete, dass ein Idikator die Einwohnerstatistik sei, aber die tatsächlichen Zahlen erst durch die Anmeldung festgestellt würden. Zum Protokoll werde bei der Schulbehörde konkrete Zahlen in Bezug auf die Einwohnerstatistik eingeholt werden.


Protokollantwort:

1-jähr.
2-jähr.
3-jähr.
4-jähr.
5-jähr.
6-jähr.
7-jähr.
8-jähr.
9-jähr.
10-jähr.
109
96
98
106
89
91
99
81
74
67
Stand September 2014

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.2.1.
Stadtbahnstrecke A-West
- Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Am Soltekampe

(Drucks. Nr. 1120/2015 mit 4 Anlagen)

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig begrüßte zum Thema „Stadtbahnstrecke A-West“ Herrn Freiwald.

Herr Freiwald informierte zum Thema Stadtbahnstrecke A-West anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) und stellte den folgenden Antrag vor:

Antrag,
dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die Stadtbahnhaltestelle Am Soltekampe barrierefrei gemäß den als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Planunterlagen ausbaut.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bedankte sich und fragte nach Wortmeldungen.

Bezirksratsherr Vogt erklärte, dass das Gleisbett an der Badenstedter Straße in einem solch erheblichen Zustand sei, dass spätestens im kommenden Winter eine verkehrssicherungspflicht notwendig sein werde und wollte wissen, inwieweit dieser genannte Zustand berücksichtigt worden sei. Des Weiteren stelle sich die Frage, ob der Gleiskörper an der Badenstedter Straße komplett im Rasenbereich verlegt werde. Bezirksratsherr Vogt nahm Bezug auf die Inanspruchnahme der PKW-Fahrbahnspuren während der Bauphase und wollte wissen, welche baumaßnahmenbegleitende Verkehrslenkung vorgenommen werde.

Herr Freiwald erklärte, dass hierzu noch keine genauen Planungen vorlägen, aber die hier geäußerten Bedenken mitzunehmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Hierzu werde es nochmal mit der Infra Gespräche geben, in denen gezielte Vorgaben in Bezug auf die Verkehrslenkung angegeben werden würden. Zu dem Gleiskörper an der Badenstedter Straße werde noch eine Drucksache mit dem Inhalt erstellt, diesen umzubauen. Dies werde höchstwahrscheinlich im Jahr 2016 erfolgen.

Bezirksratsherr Seidel fragte, ob der Bau des Hochbahnsteiges an der Eichenfeldstraße parallel zum Hochbahnsteig Am Soltekampe stattfinden werde.

Herr Freiwald antwortete, dass die Planung für die Haltestelle Eichenfeldstraße noch nicht beendet sei.

Bezirksratsherr Pauli wollte wissen, wie lange die Bauarbeiten dauern würden.

Herr Freiwald antwortete, dass im Frühjahr 2016 mit den vorbereitenden Maßnahmen wie Leitungsbau begonnen werde. Im Sommer würden die eigentlichen Arbeiten an dem Hochbahnsteig erfolgen. Spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 soll der Hochbahnsteig in Betrieb gehen.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt nahm Bezug auf die Haltestelle Eichenfeldstraße und fragte, ob absehbar sei, wann mit dem Bau des Hochbahnsteiges an dieser Haltestelle gerechnet werden könne.

Herr Freiwald antwortete, dass hierzu noch kein genaue Aussage gemacht werden könne. Die Region habe vorgegeben, alle drei Haltestellen im Stadtteil bis zum Jahr 2020 fertigzustellen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.2.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte St.Christophorus im Stadtteil Davenstedt
(Drucks. Nr. 0967/2015)

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,
  • die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze) in der Kindertagesstätte St. Christophorus, In der Steinbreite 49, von einer 3/4-Betreuung auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • dem Caritasverband Hannover e.V. als Träger der Einrichtung ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2015, laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt fragte, ob die hier in Rede stehende Gruppe die letzte 3/4-Betreuung in dieser Einrichtung sei, die auf eine Ganztagsbetreuung ausgeweitet werde.

Frau Sufin antwortete, dass es in dieser Einrichtung zwei Gruppen mit einer 3/4-Betreuung gäbe, von denen noch eine in der 3/4-Betreuung bleibe.


Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.3.
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 1077/2015)

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig stellte den Antrag vor.

Antrag,
zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde, Eichenfeldstr. 12, 30445 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover eine Kindergartengruppe (20 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (20 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab 01.08.2015, laufende Beihilfen für eine Einzelintegration auf Grundlage der Drucksache Nummer 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt


TOP 6.1.
Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1304/2015)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Rosenzweig stellte den Antrag vor.

Antrag,
die nachfolgende Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt- Davenstedt zu beschließen:

1. Empfänger: Jugendzentrum Salem
Zuwendungsbetrag: 650,00 €
Verwendungszweck: "Mein Sommer in Hannover" (Sommerferienprogramm)

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.62.11)


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Festplatz Ahlem- Zustand und keine Freigabe durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst
Niedersachsen

(Drucks. Nr. 15-1116/2015)

In diesem Jahr konnte das von der ,,Arbeitsgemeinschaft Ahlemer Vereine und Verbände"
(AGAV) jährlich ehrenamtlich organisierte Osterfeuer auf dem Festplatz Ahlem nicht
stattfinden. Der Grund war der Zustand des Platzes nach einer Nutzung durch einen
Zirkus und vor allem die "Nicht-Freigabe" durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst
Niedersachsen (Ahlemer Bote Nr. 7 vom 09. April 2015).

Wir fragen daher die Verwaltung:

• Wer ist für den Zustand des Festplatzes Ahlem verantwortlich? Warum ist der
Regenwasserablauf (incl. Gully) nicht bzw. nur teilweise nutzbar?

• Nach Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen erfolgt die
Untersuchung eines Grundstücks nur auf Antrag. Wer hat wann beim
Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen einen Antrag auf Untersuchung des
Festplatzes gestellt?

• Wenn die Ergebnisse jetzt zu einer "Nicht-Freigabe" führen, warum wurden die
Ergebnisse nicht veröffentlicht? Welche Gefahr besteht für den Schützenverein
und für den Taubenzüchterverein die Teile des Grundstück nutzen und für
Personen, die den Festplatz betreten? Welche Maßnahmen sind geplant?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.
Für die Pflege und Unterhaltung, auch für die Abläufe, die inzwischen instand gesetzt
sind, ist der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün verantwortlich. Nach Nutzung durch
Veranstalter, wie Kleincircusunternehmer und die AGAV, sind diese für die
Wiederherstellung der Fläche zuständig. In diesem Jahr war es witterungsbedingt
nicht möglich die Fläche direkt nach der Nutzung wieder herzustellen, um die bei uns
als Grundstücksbesitzer nicht beantragte Veranstaltung „Osterfeuer“ durchführen
zu können.

Zu 2.
Der Festplatz in Ahlem ist eine von Privateigentümern durch die LHH gepachtete
Fläche zum Zwecke der Durchführung von Stadtteilveranstaltungen, wie z.B. das
Osterfeuer der AGAV.
Im März 2007 wurden wir vom Fachbereich Recht und Ordnung darüber informiert,
dass von der Zentralen Polizeidirektion, Dezernat 23, Kampfmittelbeseitigung für den
Festplatz Ahlem 3 Teilflächen mit Kampfmittelverdacht ausgewiesen und für die
Gefahrenerforschungsmaßnahmen empfohlen wurden.

Zu 3.
Da vom Privateigentümer kein Interesse an einer kostenpflichtigen Kampfmittelsondierung
bzw. –räumung zum Zwecke Veranstaltungsnutzung zu erwarten war, hat der Fachbereich
Umwelt und Stadtgrün als Pächter bzw. Unterverpächter im gleichen Jahr die Firma Tauber
DeDeComp GmbH mit der Kampfmittelüberprüfung beauftragt. Dabei wurde festgestellt,
dass zwei der Flächen mit Asphalt überdeckt sind und die offenen Flächen in der
südöstlichen Grundstücksecke durch ferromagnetische Störeinflüsse nicht
oberflächendetektierbar sind. Die durch Anfrage ermittelten erheblichen Kosten nur für eine
Öffnung zur Sondierung und Verfüllung danach, ohne Räumung und Entsorgung, haben
dazu geführt, dass nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter der Kampfmittelbeseitigung, für
die Durchführung des Osterfeuers auf dem traditionellen Brennplatz, keine Gefahr
festgestellt wurde und im Einvernehmen, trotz nicht erfolgter Freigabe, das traditionelle
Feuer weiter dort vom Fachbereich Recht und Ordnung genehmigt werden kann.
Eine akute Gefährdung geht weder von den asphaltbedeckten noch von der offenen,
unbewachsenen Verdachtsfläche bei der Nutzung zum Abstellen eines Containers, als
temporärer Pkw-Abstellplatz oder als Bolzplatz aus.
Eine Veröffentlichung von Verdachtsfläche, deren Sondierung und Räumung erfolgt in
eingeschränktem Umfang bei Baumaßnahmen.


TOP 7.2.
von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

TOP 7.2.1.
Schadensbehebung am Radweg Lenther Straße
(Drucks. Nr. 15-1157/2015 mit 5 Anlagen)

Auf dem Radweg an der Lenther Straße sind zwischen Rüdiger-Weg und Siegfried-Weg mehrere Schlaglöcher entstanden, die die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer beeinträchtigen (siehe angehängte Bilder).

Ich frage die Verwaltung:
1. Wird die Verkehrssicherheit von Fahrradwegen in regelmäßigen Abständen überprüft?
2. Bis wann ist mit einer Instandsetzung der dargestellten Schäden zu rechnen?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1:
Die Verkehrssicherheit wird durch einen ¼-jährlichen-Begehungsintervall kontrolliert.

Zu 2:
Die dargestellten Schäden werden noch bis zum Beginn der Sommerferien behoben.


TOP 7.2.2.
„Gassi-Box“ am Wilhelm-Raabe-Weg
(Drucks. Nr. 15-1191/2015 mit 3 Anlagen)

2012 wurde aus Mitteln des Bezirksrates ein Spender für Hundekottüten („Gassi-Box“) am Wilhelm-Raabe-Weg in Ahlem aufgestellt. In der damaligen Diskussion darum wurde auch ins Spiel gebracht, diesen eher im Park (hinter dem Bürgergemeinschaftshaus) aufzustellen, da dort möglicherweise ein größerer Bedarf an Hundekottüten bestehe, als am derzeitigen Standort. Unabhängig von der Standortfrage ist festzustellen, dass die vorhandene „Gassi-Box“ zur Zeit offensichtlich funktionsunfähig und leer ist (siehe angehängte Fotos).

Ich frage die Verwaltung:

1. Ist eine Instandsetzung der vorhandenen und aus Mitteln des Bezirksrates bezahlten „Gassi-Box“ vorgesehen?
2. Bis wann ist mit einer Instandsetzung der „Gassi-Box“ zu rechnen?
3. Ist aus Sicht der Verwaltung im Zuge der Instandsetzung der „Gassi-Box“ eine Ortsverlegung hinter das Bürgergemeinschaftshaus im Park sinnvoll?

Wurde schriftlich beantwortet:

Zu 1.
Nein. Eine Instandsetzung steht finanziell in keinem Verhältnis zum Ersatz (95,20 EUR für eine neue Box + 50,- EUR für die Montage).

Zu 2.
Ein Ersatz ist, bei Übernahme der Kosten durch z.B. den Stadtbezirksrat, kurzfristig möglich.

Zu 3.
Seit 2013 steht bereits ein Hundetütenspender im Ahlemer Park. Dieser wird über das Jugendzentrum Salem betreut. Auch die Versorgung mit Tüten läuft spendenfinanziert über das Jugendzentrum. Wenn die Gassi-Box in der Mitte des Wilhelm-Raabe-Weges zu vandalismusgefährdet ist, könnte man sie am westlichen Ende des Weges montieren.
Dort ist die soziale Kontrolle wahrscheinlich größer und die positive Wirkung für den Wilhelm-Raabe-Weg bleibt erhalten.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Verkehrssituation in der „Friedrich-Heller-Straße“
(Drucks. Nr. 15-1169/2015)

Bezirksratsherr Höhne stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die Aufstellung eines geeigneten Verkehrsschildes nach § 40 VI StVO (z.B. „Gefahrenstelle“ (Zeichen 101) mit einem die Gefahr näher bezeichnenden Zusatzzeichen z.B. „Altenheim“) als Hinweis auf das dort ansässige „Pflegewohnstift Davenstedt“ zu prüfen. Sowie zusätzlich wirksam gegen „wildes Parken“ vorzugehen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.1.2.
Nachrüstung von Ampeln mit Ampelschaltern für Blinde
(Drucks. Nr. 15-1170/2015)

Bezirksratsherr Breitkreuz stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die Ampelanlagen im Stadtbezirk mit Ampelschaltern für Blinde auszustatten. Vorrangig soll dies an den „Hauptverkehrsampeln“ und wo ein entsprechender Bedarf - aufgrund entsprechender Einrichtungen - bekannt ist erfolgen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Entschärfung der Abbiegesituation an der Fränkischen Straße / Empelder Str.
(Drucks. Nr. 15-1202/2015)

Bezirksratsherr Gerlach stellte den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert die Abbiegesituation an der Fränkischen Straße / Empelder Str. derart zu entschärfen, dass das Linksabbiegen aus der Fränkischen Strasse in die Empelder Strasse hinein vereinfacht wird. Hierfür sollen entweder die Parkflächen, die die Sicht nach Links auf die Empelder Straße im Einmündungsbereich versperren schraffiert werden oder auf der gegenüberliegenden Seite der Fränkischen Strasse ein Verkehrsspiegel installiert werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.2.2.
Prüfauftrag zur Ampelschaltung an der Kreuzung Wunstorfer Landstrasse / Carlo-Schmidt-Allee
(Drucks. Nr. 15-1212/2015)

Bezirksratsherr Sorge stellte den Antrag vor.

Antrag
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert an der Kreuzung Wunstorfer Landstrasse / Carlo-Schmidt-Allee die Gelb-Grün und die Rot-Gelb-Phase der Ampelschaltung zu überprüfen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

Mit den beschlossenen Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-1388/2015 einstimmig beschlossen.


TOP 8.2.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1212/2015 - Prüfauftrag zur Ampelschaltung an der Kreuzung Wunstorfer Landstraße / Carlo-Schmid-Allee
(Drucks. Nr. 15-1388/2015)

Bezirksratsherr Vogt stellte den Änderungsantrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
In dem Antrag ist nach dem Wort „Carlo-Schmid-Allee“ wie folgt zu ergänzen: „ … und an der Kreuzung Carlo-Schmid-Allee mit Heisterbergallee/Zum Schleusengrund …“

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen
(In die Verwaltung, 66)


TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Seidel (DIE LINKE.)

TOP 8.3.1.
Errichtung von Schaukästen für kommunale Informationen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1192/2015)

Bezirksratsherr Seidel stellte den Antrag vor.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, ob und aus welchen Mitteln die Arbeit des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, sowie im Bezirk tätiger Vereine und Initiativen mittels Schaukästen an geeigneten Standorten öffentlichkeitswirksam dargestellt werden kann.

Bezirksratsherr Göbel erklärte, dass die SPD-Fraktion gegen diesen Antrag stimmen werde, da kein Sinn in diesem Antrag zu sehen sei. Den Bürgerinnen und Bürgern würden über den Westend-Kurier und den Ahlemer Boten genügend Informationen übermittelt werden. Außerdem sei nicht die Frage geklärt, wer sich um die Pflege dieses Schaukastens kümmere.

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig sagte, dass die Pflege dieses Kastens problematisch sei uns bat um Abstimmung.

1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, somit abgelehnt


TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)


TOP 9.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1305/2015 mit 6 Anlagen)

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig stellte den Antrag vor.

Antrag
der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2015-20
Empfänger / in: Heimatbund Niedersachsen e.V.
Verwendungszweck: Ein Buch über die Geschichte Ahlems zum 50-jährigen Jubiläum
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

2. Antrag Nr. 2015-25
Empfänger / in: Willy-Spahn-Park e.V.
Verwendungszweck: Aufstellung einer Toilette im Willy-Spahn-Park
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 1.896,96 €

3. Antrag Nr. 2015-27
Empfänger / in: Mentor Hannover e.V.
Verwendungszweck: Schulung von LeselernhelferInnen
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €

4. Antrag Nr. 2015-28
Eigene Initiative des Bezirksrates
Verwendungszweck: Legendenschild für Margot-Matthias-Straße
Bewilligter Zuwendungsbetrag: max. 200,00 €

5. Antrag Nr. 2015-29
Empfänger / in: Kulturtreff Plantage
Verwendungszweck: Aktiver Adventskalender 2015
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 600,00 €

6. Antrag Nr. 2015-30
Empfänger / in: Arbeits- und Sozialberatung- Geschellschaft e.V.
Verwendungszweck: Ausstattung der Fahrrad-/ Metallwerkstatt
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig bat um Abstimmung.

Einstimmig beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.62.11)




TOP 9.2.
Zuwendung aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1308/2015 mit 1 Anlage)

Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig stellte den Antrag vor.

Antrag
der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2015-31
Empfänger / in: DRK-Ortsverein Ahlem
Verwendungszweck: Kleiderkammer im Flüchtlingswohnheim Schulzentrum Ahlem
Bewilligter Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €

Bezirksratsherr Höhne kündigte an, diesen Antrag nicht mitzutragen. Als Begründung gab er an, dass laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in dem Regelbedarf von 33,57 Euro für Bekleidung und Schuhe vorgesehen seien und daher keine Besserstellung der Flüchtlinge gegenüber normalen Arbeitslosengeld II-Beziehern geben dürfe.

Bezirksratsherr Orak entgegnete, dass die Arbeitslosengeld-II-Empfänger im Rahmen von Hartz-IV nach Bedarf einmalig für die sog. Erstausstattung Gelder erhalten würden, auf die jeder Anspruch habe. Diese einmalige Zahlung würden auch die Flüchtlinge erhalten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2012 sei festgelegt worden, dass den Flüchtlingen die gleichen Leistungen gezahlt werden wie auch den Hartz-IV-Empfängern. Aus diesem Grund werde Bezirksratsherr Orak diesen Antrag ablehnen.

Nach kontroverser Diskussion ließ Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig über den Antrag abstimmen.

Mit 9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.
(In die Verwaltung, 18.62.11)


Stellv. Bezirksbürgermeister Rosenzweig schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.35 Uhr.

Für das Protokoll:






Rosenzweig Yildiz
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuung