Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.05.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 06.05.2015)
1. Nachtrag (erschienen am 06.05.2015)
Protokoll (erschienen am 22.12.2015)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 15.05.2015
-18.62.06 -
PROTOKOLL

32. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 13. Mai 2015,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
(Bezirksratsherr Albrecht)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
(Bezirksratsherr Franzkewitsch)
(Bezirksratsfrau Großekathöfer) (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
(Bezirksratsherr Konietzny) (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)


Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Personal und Organisation
Herr Just FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Thierbächer FB Gebäudemanagement

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger
Herr Schmücking-Goldmann Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.1.1. Trinkwasserbelastung in den Schulen des Stadtbezirkes
(Drucks. Nr. 15-0948/2015)

3.1.2. Schleppende Vermarktung der Grundstücke im Bereich KronsHoop
(Drucks. Nr. 15-0946/2015)

3.2. der CDU-Fraktion

3.2.1. Seniorenbüro Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0949/2015)

3.2.2. Tiergartenstraße 148
(Drucks. Nr. 15-0950/2015)

3.2.3. Pflanzkübel Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-0970/2015)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
11. März 2015

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. Grundschule Am Sandberge, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 15-0889/2015 mit 3 Anlagen)

8.2. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

8.3. Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
(Drucks. Nr. 0661/2015)

8.4. Verlängerung der Betriebsführung der Kindertagesstätte im Schulzentrum Bemerode (SZ) in Trägerschaft der DRK Kinder-und Jugendhilfe i.d.Region Hannover gem. GmbH
(Drucks. Nr. 0565/2015)

8.5. Grundschule An der Feldbuschwende, Um- und Anbau Ganztagschule
(Drucks. Nr. 0966/2015 mit 3 Anlagen)

8.6. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürnerstraße –
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0931/2015 mit 4 Anlagen)

8.7. Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte 'Twipsy' im Stadtteil Bemerode
(Drucks. Nr. 0852/2015)

8.8. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1741 – Bemeroder Höfe
(Drucks. Nr. 0960/2015 mit 1 Anlage)

8.9. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Bemerode – Kirchrode
(Drucks. Nr. 0968/2015 mit 2 Anlagen)

8.10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1741 – Bemeroder Höfe –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0994/2015 mit 4 Anlagen)

9. A N T R Ä G E

9.1. von Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Ausbringung von Gülle in Bereichen mit angrenzender Bebauung
(Drucks. Nr. 15-0449/2015)

9.1.2. Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-0449/2015
Ausbringung von Gülle aus biologischer Landwirtschaft in Bereichen mit
angrenzender Bebauung
(Drucks. Nr. 15-0951/2015)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Hundeauslauf am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0952/2015)

9.2.1.1. Änderungsantrag zu:
Hundeauslauf am Kronsberg (DS 15-0952)
(Drucks. Nr. 15-1092/2015)

9.2.2. Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0972/2015)

9.2.3. Hundekottütenspender
(Drucks. Nr. 15-0976/2015)

9.2.3.1. Änderungsantrag zu:
zum Antrag „Hundekottütenspender“
(15-0976/2015)
(Drucks. Nr. 15-1093/2015)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Parkplätze im Bereich des KGV Lange-Hop e.V.
(Drucks. Nr. 15-0980/2015)

9.3.2. Information durch Enercity zum Windenergieprojekt LHH-Ost
(Drucks. Nr. 15-1094/2015)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Verwendung eigener Haushaltsmittel
(Drucks. Nr. 15-1095/2015)



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen:

Nachtrag:
wird unter TOP 8.10. behandelt
(B-Plan 1741- Bemeroder Höfe / Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

-Anträge auf Zuwendungen, werden unter TOP 10 behandelt
-Änderungsantrag zu TOP 9.2.3 „Hundekottütenspender“
-Änderungsantrag SPD zu TOP 9.2.1. „Hundeauslauf am Kronsberg“

Antwort zu Anfrage:
-3.2.2. Tiergartenstraße 148 liegt noch nicht vor, wird schriftlich nachgereicht

DRINGLICHKEITSANTRAG:
SPD-Fraktion „Information durch Enercity zum Windenergiepark LHH-Ost“
unter TOP 9.3.2 behandelt.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Keine Berichtspunkte


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.1.1.
Trinkwasserbelastung in den Schulen des Stadtbezirkes
(Drucks. Nr. 15-0948/2015)

Bezirksratsherr Krüger trug folgende Anfrage vor:


In den vergangenen Wochen gab es vermehrt Beschwerden von Eltern über Durchfallerkrankungen
ihrer Kinder. Diese führten die Eltern auf die Belastung der Trinkwasserqualität, verursacht durch bakteriell kontaminierte Leitungen und Speicher, zurück.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung Fälle von Erkrankungen bekannt und falls zutreffend, welche Schulen
und wieviel Kinder waren betroffen?
2. Falls Pkt. 1 zutrifft - Wodurch wurden die Erkrankungen verursacht?
3. Falls Pkt. 1 zutrifft – Was wurde zur Abstellung der Risiken an Gegenmaßnahmen getroffen und wie wir zukünftig vorgebeugt?


Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Der Verwaltung sind weder aus einzelnen Schulen noch aus dem Stadtbezirk insgesamt Fälle von Durchfallerkrankungen bekannt.

Antwort zu Frage 2 und 3:
Nicht zutreffend, siehe Hinweis.

Hinweis:

Das Umweltamt der Region hat die Verwaltung mündlich darüber informiert, dass eine Schulklasse durch Genuss von Wasser aus einer Rasensprenganlage eines Sportvereins aus einem anderen Stadtbezirk an Durchfall erkrankt sein soll.
Die Rasensprenganlage wird nicht mit Trinkwasser versorgt und ist ausschließlich zur Sportplatzbewässerung vorgesehen.
Ob hier ein Zusammenhang mit den erwähnten Beschwerden der Eltern besteht, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Aus Präventionsgründen überprüft die Verwaltung seit langem regelmäßig die mikrobiologischen Parameter des Trinkwassers die Wasserqualität der Küchen und Trinkbrunnen der ca. 270 Kitas und Schulen im Stadtgebiet, um etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen und ggfs. rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

TOP 3.1.2.
Schleppende Vermarktung der Grundstücke im Bereich KronsHoop
(Drucks. Nr. 15-0946/2015)

Bezirksratsherr Rücker trug folgende Anfrage vor:


Am 27.09.2014 wurden vier Einfamilienhausgrundstücke seitens der Landeshauptstadt Hannover ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete am 10. November 2014.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie viele Grundstückskaufverträge wurden inzwischen beurkundet?

2. Bei wieviel nicht verkauften Grundstücken steht man noch mit Bewerbern der Wartelistenposition 1 in Verhandlung?

3. Nach welcher verstrichenen Zeit setzt die Verwaltung Bewerbern eine letzte Frist zur Kaufentscheidung?

Beantwortet

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die hier in Rede stehenden Grundstücke wurden in der Zeit vom 27.09.-10.11.2014 ausgeschrieben. Die Verlosung der Vergabereihenfolge erfolgte am 27.11.2014. Die Gewinner wurden am 28.11.2014 schriftlich über den Zuschlag benachrichtigt und ihnen eine Entscheidungsfrist bis zum 15.12.2014 eingeräumt. Alle an Rangplatz 1 gelosten Bewerber haben sich innerhalb der Entscheidungsfristen für einen Erwerb des Grundstücks entschieden. Einem Bewerber wurde eine Verlängerung um 14 Tage eingeräumt.

Die Erschließungsstraßen der Grundstücke werden voraussichtlich im Juni 2015 vollständig erstellt sein. Dies ist Rahmen der Ausschreibung kommuniziert worden, die vorgezogene Ausschreibung setzt die Erwerber in die Lage die Vorbereitung des Baues, von der Klärung der Finanzierung bis zur Bauantragsstellung mit der nötigen Ruhe abwickeln zu können.

Die Beurkundung der Kaufverträge ist zeitgleich mit der Baureife der Grundstücke vorgesehen, sodass die Bauherren unmittelbar danach mit dem Bau beginnen können.



Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wie unter 1 beschrieben konnten zu allen Grundstücken Kaufverträge mit den an Rangposition 1 gelosten Bewerbern abgestimmt werden..


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Erstplatzierte erhält in der Regel 10 Arbeitstage, im Falle einer Ablehnung der Nächstplatzierte ca 15 Arbeitstage Frist. Die Verwaltung ist aber bemüht auf Besonderheiten wie bekannter Urlaub, Krankheit etc. angemessen mit Fristverlängerung zu reagieren.

TOP 3.2.
der CDU-Fraktion

TOP 3.2.1.
Seniorenbüro Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0949/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Das Seniorenbüro ist eine wichtige und nicht mehr wegzudenkende Einrichtung in unserem Stadtbezirk, bietet es doch Informationen und Beratung rund um das Alter sowie diverse Freizeitangebote, einen Partnerbesuchsdienst, Kreativgruppen, Vorträge, Besichtigungen etc.
Nun soll jedoch das Seniorenbüro seine Arbeit zum 01.07.2015 einstellen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Hält die Verwaltung an diesem Termin fest?

2. Welche Vorschläge bzw. Vorstellungen hat die Verwaltung wie diese wichtige und nötige Arbeit fortgesetzt werden soll?

Beantwortet

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:

Die Anfrage dürfte auf einem Missverständnis beruhen:

Es soll zum 01.07.2015 nicht das Seniorenbüro Kirchrode geschlossen werden, sondern das ehrenamtliche „Kernteam“ hat angekündigt, zu diesem Zeitpunkt aus der Arbeit auszuscheiden.
Es geht daher um eine nicht unwichtige personelle Veränderung auf der Seite dort ehrenamtlich tätiger Personen.
Aktivitäten, welche nicht unmittelbar vom Kernteam als solchem abhängen, laufen wie gewohnt weiter (z.B. Partnerbesuchsdienst, PC-Kurse, Kreativgruppen).
Im Übrigen wird bereits sowohl vom Kommunalen Seniorenservice Hannover (KSH) als auch vom bisherigen „Kernteam“ des Seniorenbüros darum geworben, um ein neues Kernteam zusammenstellen zu können oder sonst eine tragfähige ehrenamtliche Struktur aufbauen zu können.
Es hat sich für ein Seniorenbüro als förderlich erwiesen, wenn es eine Gruppe Ehrenamtlicher gibt, welche sich allgemein um Struktur und Ausrichtung des Seniorenbüros kümmert.
Das Seniorenbüro Kirchrode befindet sich in städtischer Trägerschaft.
Wie alle Seniorenbüros in der Stadt wird dieses ehrenamtlich geführt, die Angebote der Seniorenbüros werden maßgeblich vom Engagement und inhaltlich von den Interessensgebieten der dort ehrenamtlich Tätigen getragen.
Trägeraufgabe ist es, einen angemessenen Raum und die benötigte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen sowie bei Bedarf mit Rat und Tat auszuhelfen.

Die geschätzte Arbeit des Seniorenbüros Kirchrode soll auch nach dem Wunsch der Verwaltung, hier insbesondere des Fachbereiches Senioren, fortgesetzt werden.
Räume und Sachmittel werden auch weiterhin vorgehalten,
es kann aber sein, dass neu gewonnene Ehrenamtliche etwas andere Schwerpunkte für das Seniorenbüro setzen könnten.
Insofern gibt es keine feststehenden Rollen, für deren Besetzung jetzt neue Ehrenamtliche gewonnen werden müssten, sondern einen Gestaltungsraum, der auch mit neuen Ideen gefüllt werden kann.
Wer sich für ehrenamtliche Mitarbeit im Seniorenbüro Kirchrode interessiert, ist ganz herzlich ins Seniorenbüro Kirchrode oder ins Stadtbezirksbüro des KSH (auf demselben Flur im Rathaus Bemerode) eingeladen.
Selbstverständlich kann man sich dort zunächst unverbindlich orientieren.

Herr Bühring vom Seniorenbüro ergänzt die Ausführungen mit seinen Informationen.

Bezirksratsfrau Stittgen will von der Verwaltung wissen, wie die Verwaltung neue Ehrenamtliche anwerben will. Stadtbezirksmanager Just wird dies innerhalb der Verwaltung erfragen und die Antwort nachreichen, wie die Akquise erfolgt.

Bezirksbürgermeister Rödel ergänzt das alle in der Pflicht seien das Ehrenamtliche Engagement zu fördern und appellierte an alle diese zu unterstützen.

TOP 3.2.2.
Tiergartenstraße 148
(Drucks. Nr. 15-0950/2015)

Diese alte Villa in der Tiergartenstraße wird seit einigen Jahren als Pension genutzt.
Die auf dem Gelände befindlichen und im Nachhinein errichteten Pavillons erregen jedoch
oft Unmut, scheinen sie doch nicht so recht zu der alten Villa und den umgebenen Gebäuden am Eingang zum Tiergarten in Kirchrode zu passen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. War die Errichtung dieser Pavillons zulässig ?

2. Sind mit der Errichtung der Pavillons die Ziele und Inhalte des gültigen Bebauungsplans
sowie die Baurechtlichen Bestimmungen eingehalten worden?

3. Wenn nein, was wird die Verwaltung unternehmen?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Ein Sitzpavillon ist bauordnungsrechtlich genehmigt. Er darf laut der Baugenehmigung vom 18.09.98 nur zum gelegentlichen Aufenthalt genutzt werden. Andere Nutzungen sind ausgeschlossen. Der zweite Pavillon ist an sich von der Größe her nicht mehr genehmigungspflichtig.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nein, im Bereich der Vorgärten, in dem die Pavillons stehen, sind Nebenanlagen nach §7 der textlichen Festsetzungen ausgeschlossen.

Jedoch ist der Bebauungsplan erst 2012 erstellt worden. Die Pavillons sind aber bereits vorher errichtet worden, so dass hier kein Verstoß gegen den Bebauungsplan geahndet werden kann.

Der für den gelegentlichen Aufenthalt genehmigte Pavillon ist nicht entsprechend der Baugenehmigung 2,5 m entfernt von der Grundstücksgrenze aufgebaut worden, sondern steht etwas dichter – wie auch der zweite Pavillon - zu Grundstücksgrenze. Auch die Nutzung entspricht nicht mehr dem Genehmigungsstand, da beide Pavillons zu weiteren Aufenthaltszwecken und als Frühstücksraum genutzt werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der aktuelle Betreiber der Pension wurde bereits angeschrieben und auf die baurechtlichen Vorgaben hingewiesen. Im Rahmen einer formellen Anhörung geben wir dem Betreiber die Gelegenheit, selbst zu handeln, bzw. zu einer möglichen Anordnung des Rückbaus der Pavillons Stellung zu nehmen. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, entscheiden wir ggf. über eine dann notwendige Ordnungsverfügung.

TOP 3.2.3.
Pflanzkübel Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-0970/2015)

Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:


Im Februar 2014 beschloss der Bezirksrat auf Antrag der CDU-Fraktion, dass die Verwaltung gegen die fast ausnahmslos unbepflanzten bzw. ungepflegten Pflanzschalen in der Lange-Hop-Straße in Kirchrode vorgehen soll. In ihrer Antwort vom Juni 2014 lehnte die Verwaltung die Veranlassung der Beseitigung ab, da diese nach wie vor der Verkehrsberuhigung dienten. Man wolle jedoch mit den Anliegern im Februar Kontakt aufnehmen, dass diese die Pflege der Schalen wieder auf- bzw. neu übernehmen.

Zwischenzeitlich ist festzustellen, dass einige Anlieger sich der Pflanzschalen angenommen haben, etliche stellen dennoch nach wie vor ein unschönes Bild dar.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist die Kontaktaufnahme erfolgt, und wie ist hier der aktuelle Sachstand?
2. Wie können Pflanzenkübel der Verkehrsberuhigung dienen, wenn diese auf dem Fußweg und nicht auf der Fahrbahn stehen?
Beantwortet
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Eine Kontaktaufnahme ist noch nicht erfolgt. Aufgrund des bisherigen Verhaltens der Anwohner, besonders im nördlichen Abschnitt, zur Pflege der Kübel, schätzt die Verwaltung, dass die Anwohner die Pflege wieder aufnehmen, als sehr gering ein.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Pflanzkübel auf dem Gehweg verhindern das dortige Parken und zwingen Autofahrer ihre Autos am Fahrbahnrand abzustellen. Damit wird die Fahrbahn verengt, fördert eine langsame Fahrweise und sorgt somit für eine Verkehrsberuhigung.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Fahrradbügel Emslandstraße
Ein Einwohner bemängelte die Situation der Fahrradbügel an der Haltestelle Emslandstraße und wollte wissen, wann eine Abhilfe erfolgen werde.
Bezirksbürgermeister Rödel führte aus, dass der Bezirksrat diese Situation weiter beobachten wird.

Seniorenbüro
Ein Einwohner ergänzte zu der Thematik Seniorenbüro, er habe eine Einladung zum 1. Juni erhalten, vermisse aber eine Berichterstattung in der Presse.
(siehe TOP 3.2.1)

Schulbezirksgrenzen
Der Vater einer Tochter erkundigte sich zu der Problematik, die durch die neue Schulbezirksgrenze entsteht und wie es sich um die Kooperation der Kita St. Johannisund Grundschule am Sandberge verhalte.
Bezirksbürgermeister Rödel erklärte hierzu, dass die Politik Fehler gemacht habe und ursprünglich versäumt worden ist, eine Grundschule zu planen. Diese habe von Anfang an gefehlt. Die Grundschule habe eine Leiterin und auch die Eltern wurden informiert. Die neue Grundschule wurde gegründet, was auch ein Novum in Niedersachsen ist. Die Kooperation der Kita mit der Grundschule am Sandberge bleibt bestehen. Die Geschwisterregelung kann nicht eingehalten werden. Im übrigen wies er drauf hin, dass die Schulbezirksgrenzen nicht jedes Jahr verändert werden können. Aber es könne für Gleichverteilung gesorgt werden, da diese Grenzen so zugeschnitten sind, dass sie auf die neue Situation angepasst werden können. Er betonte ausdrücklich, dass es immer wieder Grenzfälle geben werde, die politisch nicht geregelt werden können.
Aufgrund der skizzierten Gesamtsituation wird es keinen Neubau einer Grundschule in Kirchrode geben. Nach den Erkenntnissen der neuesten Zahlen ist der Druck nicht so Groß für einen solchen Neubau. Des Weiteren wäre die Finanzierung eines Neubau nicht möglich, sogar illusorisch, sagte Bezirksbürgermeister Rödel abschließend.

Verkehrskonzept in Richtung Feldbuschwende - Wülferoder Str. / "Nadelöhr"
Im Zusammenhang mit der Erörterung der Schulbezirksgrenzen erkundigte sich ein Einwohner nach einem Verkehrskonzept für das Nadelöhr Richtung Feldbuschwende / Wülferoder Str.
Ratsfrau Kramarek bittet Stadtbezirksmanager Just darum in dieser Angelegenheit für mehr Transparenz zu sorgen.
Bezirksbürgermeister Rödel erläuterte das der Antrag für ein Verkehrskonzept hier im Bezirksrat vorgestellt wird und es nicht um einen closed-shop handle. Stadtbezirksmanager Just erklärte, ihm sei kein neuer Sachstand zum Verkehrskonzept bekannt, aber er sei in die Planung der Schule involviert. Am 2.6.2015 wäre die Einladung zur Beteiligungsauftaktveranstaltung zur neuen zukünftigen IGS. Er ergänzte, dass die heutige Entwicklung vor 3 Jahren noch nicht klar war.
Stadtplaner Fabich erklärte die Gesamtumstände für die Verkehrsanbindung der Feldbuschwende. Bezirksbürgermeister Rödel stellte in Aussicht, dass man die Grenzen nicht mehr ändern könne, aber die Entwicklung genau ansehen werde.


Durchgeführt von 19:05 - 20:01 Uhr


TOP 5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
11. März 2015

Abgesetzt


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Stadtplaner Fabich berichtete zu folgenden Entwicklungen mit Hilfe einer Präsentaion:
-Brabeckstr. 175 - Baubeginn ist voraussichtlich in diesem Jahr.

Bezirksratsfrau Stittgen erkundigte sich nach den vorgelagerten Containern. Stadtplaner Fabich führte an, dass es der Mietvertrag hergebe.
Sie erkundigte sich weiterhin nach dem ehemaligen Postgebäude und ob sich in Sachen Vermarktung etwas ergeben habe. Stadtplaner Fabich erklärte, ihm sei nichts bekannt. Bezirksbürgermeister Rödel ergänzte, wäre in der Vermarktung, allerdings gebe es nur wage Interessenten.


Stadtplaner Herr Fabich informierte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just berichtete zu folgenden Themen:

Veranstaltung - Mein Hannover 2030
Unter dem Titel "was wollen und was können wir Leisten?" findet am 18.5.2015 im Alten Rathaus eine weitere Veranstaltung in der Reihe Mein Hannover 2030 mit dem Kämmerer Herrn Hansmann statt. Die Folgeveranstaltung hierzu ist für den 29.6.2015 angesetzt.

Veranstaltung - Thema "Gut versorgt" / 1.6.2015
Der Stadtbaurat lädt am 1.6.2015 (von 19:00 - 21:00 Uhr) zum Thema "Gut versorgt" ins Alte Rathaus ein, um die Themen Nahversorgung, Einkaufstadt, und Shoppingcenter zu diskutieren.

Veranstaltung am 5.6.2015 - Neues Rathaus
Eine weitere Veranstaltung wird sich am 5.6.2015 (von 9:00 - 14:00 Uhr) mit dem Themenfeld - Wie kann die Stadt die Familien unterstützen - beschäftigen.

Konzert des Chores der Niedersächsischen Staatsoper am 13.6.2015 - Lister Turm
Zur Unterstützung der Flüchtlinge wird sich auch der Chor der Niedersächsischen Staatsoper zu einem Konzert am 13.6.2015 / um 19:30 Uhr im Lister Turm zusammen finden. Der Erlös dieses Konzertes wird dem Unterstützerkreis der Flüchtlingsunterkünfte zugute komen. Der Eintritt beträgt 20,-€

Vorbereitung Sommerfest 4.7.2015
Die Vorbereitungen zum Sommerfest am 4.7.2015 am Thie laufen. Die nächste Stadtbezirksrunde ist am 8.6.2015 um 14:00 Uhr.

Stadtbezirksmanager Just berichtete


TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
Grundschule Am Sandberge, Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
(Drucks. Nr. 15-0889/2015 mit 3 Anlagen)

Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zu den Brandschutzmaßnahme
in der GS Am Sandberge in Höhe von insgesamt 290.000 €

und

2. dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Einstimmig

Bezirksratsfrau Stittgen fragte nach, warum diese Maßnahmen damals nicht errichtet worden sind. Frau Thierbächer führte an, dass dies aus fiskalischen Gründen zu dem Zeitpunkt nicht möglich war.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Stittgen, was Rauchschutzelemente sind, erklärte Frau Thierbächer, dass es Metalltüren sind, die dicht schließen.

Bezirksratsherr Quast wollte wissen, wieso die Barrierefreiheit nicht Bestandteil der vorliegenden Maßnahme sei. Frau Thierbächer erläuterte, dies sei für die Inklusion nicht vorgegeben, aber wäre mit eingeplant.


TOP 8.2.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,

1. den § 6 der Satzung dahingehend zu ändern, dass der Schulbezirk für die Integrierten Gesamtschulen jeweils das gesamte Stadtgebiet umfasst.

2. die Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Förderschulen gemäß § 7 der Satzung festzulegen.

3. die 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken inkl. der Übergangsregelungen für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.


Einstimmig

TOP 8.3.

Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover

(Drucks. Nr. 0661/2015)

Antrag,


zu beschließen,
dem Förderverein der Grundschule am Sandberge zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover für das Schuljahr 2015/2016 vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 8.4.

Verlängerung der Betriebsführung der Kindertagesstätte im Schulzentrum Bemerode (SZ) in Trägerschaft der DRK Kinder-und Jugendhilfe i.d.Region Hannover gem. GmbH

(Drucks. Nr. 0565/2015)

Antrag,

zu beschließen,

den Betrieb der Kindertagesstätte 'Blaue Schule' im Schulzentrum (SZ) - Bemerode bis zum 31.07.2018 zu verlängern und
für dieses Betreuungsangebot weiterhin laufende Beihilfen auf der Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 8.5.
Grundschule An der Feldbuschwende, Um- und Anbau Ganztagschule
(Drucks. Nr. 0966/2015 mit 3 Anlagen)

Frau Thierbächer stellt die Drucksache vor.

Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zum Um- und Anbau Ganztagsschule in der Grundschule An der Feldbuschwende in Höhe von insgesamt 2.743.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)

    und
der Mittelfreigabe in Höhe von 2.743.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegen-
schaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit), sowie dem Baubeginn

zuzustimmen.

Einstimmig

Sodann erläutert Frau Thierbächer, dass die vorliegenden Drucksache mit Frau Hammann abgestimmt ist, das Gebäude Barrierefrei ist und auch im Anbau eingehalten wird.

Bezirksratsfrau Stittgen erkundigte sich, wie die Bauabgrenzung der Baustelle erfolgen wird. Hierzu gebe es Absprachen mit der Schulleitung und die überwiegenden Arbeiten werden in der Sommerpause erfolgen, erklärte Frau Thierbächer.

Auf die Nachfrage von Ratsfrau Kramarek, was mit dem Spielgerät passiere, antwortete Frau Thierbächer, das Gerät werde ab und an anderer Stelle neu aufgestellt werden.

Bezirksratsherr Meineckes Nachfrage bezog sich auf die Berechnung der 96-Sitzplätze. Diese werden nach einem vorliegenden Berechnungsschlüssel ermittelt, welcher der Landeshauptstadt Hannover vorliege, erläuterte Frau Thierbächer.


TOP 8.6.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürnerstraße –
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0931/2015 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 424, 2. Änderung mit Begründung und der örtlichen Bauvorschrift zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig


TOP 8.7.
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte 'Twipsy' im Stadtteil Bemerode
(Drucks. Nr. 0852/2015)

Antrag,

zu beschließen,

die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze) in der Kindertagesstätte 'Twipsy', Ortskamp 89 im Stadtteil Bemerode, von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
der DRK Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover GmbH als Trägerin der Einrichtung ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2015 laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Einstimmig


TOP 8.8.

Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1741 – Bemeroder Höfe


(Drucks. Nr. 0960/2015 mit 1 Anlage)

Antrag,


dem Abschluss eines Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1741 –Bemeroder Höfe mit der Fa. Gundlach GmbH & Co. KG Bauträger zu den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.


Einstimmig


TOP 8.9.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Bemerode – Kirchrode
(Drucks. Nr. 0968/2015 mit 2 Anlagen)

Antrag,

a) der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen und
b) der Widmung der in der Anlage 2 genannten Straßen rückwirkend zum 01.03.1974
als Gemeindestraße zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Einstimmig


TOP 8.10.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1741 – Bemeroder Höfe –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0994/2015 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. den im Rahmen der öffentlichen Auslage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1741 eingegangenen Anregungen des BUND dahingehend zu entsprechen, dass im Hinblick auf artenschutzrechtliche Vorkommen vor Beginn der Abrissarbeiten eine Inaugenscheinnahme der betroffenen Gebäude vorgenommen wird, und im Übrigen nicht zu berücksichtigen und
2. den nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1741 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der geänderten Begründung zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
von Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Ausbringung von Gülle in Bereichen mit angrenzender Bebauung
(Drucks. Nr. 15-0449/2015)

Bezirksratsherr Krüger trug folgenden Antrag vor und begründete ihn:

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das ein Ausbringen von Gülle in Bereichen mit ortsnaher Bebauung und besonders in Gebieten, in denen überwiegend Häuser mit kontrollierter Be- und Entlüftung stehen (z.B. Kronsberg), nur nach vorheriger Kontrolle auf MRSA-Keimfreiheit erfolgen darf .


Erledigt durch Änderungsantrag:
DS_Nr: 15-0951/2015


TOP 9.1.2.
Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-0449/2015
Ausbringung von Gülle aus biologischer Landwirtschaft in Bereichen mit
angrenzender Bebauung

(Drucks. Nr. 15-0951/2015)

Bezirksratsherr Krüger trug folgende Anfrage vor:

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das in Bereichen mit ortsnaher Bebauung und besonders in Gebieten, in denen
überwiegend Häuser mit kontrollierter Be- und Entlüftung stehen (z.B. Kronsberg), nur
das Ausbringen von Gülle aus biologischer Landwirtschaft erfolgen darf.

Einstimmig


TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Hundeauslauf am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0952/2015)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, eine Überprüfung sämtlicher Schilder (Hundeauslaufläche, Leinenzwang) im Verlauf der Wege Hugo-Knappworst-Weg und Paul-Theile-Weg durchzuführen und die beschädigten Schilder durch neue Schilder zu ersetzen.


Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 9.2.1.1.
Änderungsantrag zu:
Hundeauslauf am Kronsberg (DS 15-0952)

(Drucks. Nr. 15-1092/2015)

Bezirksratsherr Quast trug folgende Antrag vor und begründete ihn:

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Überprüfung sämtlicher Schilder (Hundeauslauffläche,
Leinenzwang) im Verlauf der Wege Hugo-Knappworst-Weg, Paul-Theile-Weg und Von-
Escherte-Weg( Hundeauslaufläche Kronsberg-Nord) durchzuführen und die beschädigten
Schilder durch neue Schilder zu ersetzen, dabei sind diese mit dem Hinweis auf die
momentan gültige Regelung zur Brut- und Setzzeit zu versehen.

Neben diesen Schildern ist auch die Übersichtskarte „Landschaftsraum Kronsberg“ am
Hellenkampf Ecke Treppenkamp zu erneuern und den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Des Weiteren sind die Ausschilderungen mit den unter Hannover-Gis.de abrufbaren,
ausgewiesenen Flächen und Wegen in Einklang zu bringen oder das Kartenmaterial zu
aktualisieren.

Außerdem sind während der Brut- und Setzzeit Mäharbeiten auf den Hundeauslaufflächen
Kronsberg Nord und Süd zu unterlassen, mindestens ist aber von der Verwaltung
darzulegen, warum auf diese Maßnahme in dem Zeitraum nicht verzichtet werden kann.


Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 9.2.2.
Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0972/2015)

Antrag

Der Bezirksrat wird gebeten zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die sich vor der Sparkasse /Rathausplatz an der Brabeckstraße in Bemerode befindenden beiden Parkschilder mit Zusatzschild
Parkscheibe zu erneuern.


Einstimmig


TOP 9.2.3.
Hundekottütenspender
(Drucks. Nr. 15-0976/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Hundekottütenspender sowie einen dazu gehörigen
Müllbehälter entlang des Hugo-Knappworst-Weges in Höhe der Kreuzung Hellenkamp/Treppenkamp (Abzweigung Feldweg Richtung Wülferode) aus den
Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode aufzustellen.


Einstimmig


TOP 9.2.3.1.
Änderungsantrag zu:
zum Antrag „Hundekottütenspender“
(15-0976/2015)

(Drucks. Nr. 15-1093/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Den im Antrag gewünschten Müllbehälter an der in beigefügter Karte
markierten Stelle aufzustellen.


Einstimmig


TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Parkplätze im Bereich des KGV Lange-Hop e.V.
(Drucks. Nr. 15-0980/2015)

Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Aufgrund von Baumaßnahmen auf Hinterliegergrundstücken im südlichen Bereich der Saldern- und Steinbergstraße wurden die vor dem Vereinsheim des KGV Lange-Hop e.V. befindlichen Parkplätze entfernt.

Dies vorangestellt, bitten wir den Bezirksrat zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den für den KGV Lange-Hop e.V. notwendigen Parkraum ortsnah zu schaffen.
Dabei sollte geprüft werden, ob der Graben zwischen dem Wendeplatz der Saldernstraße und der Garageneinfahrt auf das Grundstück Lüderitzwinkel 23 (mit entsprechender Absperrung zum Süßeroder Weg durch Feuerwehrpfähle) dafür genutzt und dementsprechend aufgefüllt werden kann.
Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit die Möglichkeit besteht in der Lange-Hop-Straße vor der Kolonie das Parken halbseitig auf dem befestigten Randstreifen (StVO Zeichen 315) zu ermöglichen, wie es auch an anderen Abschnitten in der Straße gehandhabt wird.


Einstimmig


TOP 9.3.2.
Information durch Enercity zum Windenergieprojekt LHH-Ost
(Drucks. Nr. 15-1094/2015)

Bezirksratsfrau Barke verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Enercity in der nächsten
Bezirksratssitzung (10. Juni) über das geplante Windenergieprojekt LHH-Ost auf dem
nördlichen Kronsberg informiert.


Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Verwendung eigener Haushaltsmittel
(Drucks. Nr. 15-1095/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Begründung
1. Der IGS Kronsberg aus den Mitteln des Stadtbezirksrates
einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € für ein Kunstprojekt mit Menschen aus einem anderen Kulturkreis zu gewähren. Teilnehmen können Schüler/innen aus diversen Jahrgängen sowie inklusiv zu beschulende Kinder
2. Dem Stadteilzentrum Krokus aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 1000,00 € für die Ausrichtung des Sommerfestes auf dem Thie zu gewähren.
3. Dem Kindertreffpunkt „Butze 22“ in Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 3500,00 € zu gewähren. Hier soll die räumliche und zeitliche Erweiterung der Butze 22 unterstützt werden.
4. Der Freiwilligen Feuerwehr Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe von 1000,00 € zu gewähren.Mit diesen Mitteln soll die Jugendfeuerwehr im Rahmen der Festivitäten
30Jahre Partnerschaft mit der Feuerwehr in Tiffen in Ihren Aktivitäten mit den Jugendlichen aus Tiffen unterstützt werden.
5. Der Grundschule am Sandberge in Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode – Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe 650,00 € für eine Projektwoche „Zirkus“ zu gewähren.
6. Die Rechnung Firma Heine Bau in Höhe von 396,87 € aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode-Wülferode zu begleichen. Diese Firma wird die, bereits vom Stadtbezirksrat bewilligten ,Brutkästen für Mauersegler am Bemeroder Rathaus fachgerecht montieren.
Nach Abschluss der Projekte oder der Einzelmaßnahme ist alsbald ein kurzer Bericht an den Stadtbezirksrat über den Bezirksbürgermeister, ggf. mit Fotos illustriert zu übermitteln. In diesem soll auch die tatsächliche Finanzierung auf Basis der Original-Abrechnungsbelege beschrieben werden.

Falls ein Projekt nicht realisiert wird, bittet der Stadtbezirksrat zeitnah um eine Mitteilung.

Einstimmig






Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:24 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.



für die Niederschrift:


Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin