Sitzung Stadtbezirksrat Vahrenwald-List am 20.04.2015

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 10.04.2015)
Protokoll (erschienen am 20.05.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.02 - Datum 06.05.2015

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
am Montag, 20. April 2015,
Freizeitheim Lister Turm - Großer Sitzungssaal -
Walderseestraße 100, 30177 Hannover

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 19.45 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Plate (BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN)
Bezirksratsherr Bechinie (SPD)
Bezirksratsherr Budnick (PIRATEN)
Bezirksratsherr Ehms (SPD)
Bezirksratsherr Geschwinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Gill (SPD)
Bezirksratsfrau Handke (CDU)
(Bezirksratsherr Dr. Hempel) (SPD)
Bezirksratsherr Joos (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Kießling (SPD)
Bezirksratsherr Könekamp (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Marski (CDU)
Bezirksratsherr Mecklenburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Pauli (FDP)
Bezirksratsherr Pohl (CDU)
Bezirksratsfrau Struß (SPD)
Bezirksratsfrau Stucke (SPD)
Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Witte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Wojke (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Keller) (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsherr Lorenz) (CDU)
(Ratsherr Müller) (SPD)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (DIE LINKE.)
(Ratsfrau Wagemann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Frau Bender (Fachbereich Bibliothek und Schule)
Herr Meyer (Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten)
Frau Schepers (Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten)
Herr Schuchert (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Gäste:
Frau Ewald (Seniorenbeirat)
Herr Schaper (Kontaktbeamter)
Herr Wunnenberg (Seniorenbeirat)

Presse:
Frau Bauch (HAZ)
Herr Oberdorfer (Hannoversches Wochenblatt)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.03.2015

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

4.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Beschlussdrucksache 0594/2015 - Festlegung von Schulbezirken
(Drucks. Nr. 15-0758/2015)

4.1.2. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur DS 0594/2015 - 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für allgemein bildende Schulen
(Drucks. Nr. 15-0843/2015)

4.1.3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur DS 0594/2015 - 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken
(Drucks. Nr. 15-0844/2015)

3.1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE zu TOP 4.1.

5. Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin

6. M I T T E I L U N G E N

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1.1. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: KUNST UND WARUM e.V.
(Drucks. Nr. 15-0841/2015)


7.1.2. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Haeckis Zwerge e.V.
(Drucks. Nr. 15-0842/2015)

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Parken in der Guts-Muths-Straße
(Drucks. Nr. 15-0747/2015)

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Betreuung der Flüchtlinge durch Sozialarbeiter
(Drucks. Nr. 15-0748/2015)

9.1.2. Städtische Grundstücke und Liegenschaften im Stadtbezirk Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 15-0749/2015)

9.1.3. Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung bei Eckgrundstücken
(Drucks. Nr. 15-0750/2015)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Erneuerung Wedekindplatz und Wedekindstraße
(Drucks. Nr. 15-0751/2015)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Weiterhin begrüßte sie die anwesenden Vertreter der Presse, der Polizei, des Seniorenbeirates, Bürgerinnen und Bürger, sowie zum Tagesordnungspunkt 4.1. Frau Bender vom Fachbereich Bibliothek und Schule.

Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkungen:

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann stellte fest, dass zum Tageordnungspunkt 4.1. als Tischvorlage Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion vorliegen würden.

Bezirksratsherr Gill bemerkte, dass die SPD-Fraktion den Tagesordnungspunkt 4.1. nach erfolgter Diskussion in die Fraktion ziehe.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.03.2015

Dem Protokoll der Sitzung vom 16.03.2015 wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Es wurden folgende Themen angesprochen:

- Versorgung mit Kindergartenplätzen im Stadtbezirk

Ein Einwohner aus der Grabbestraße, bemerkte, dass er gemeinsam mit einer Gruppe von Eltern aus der Krippengruppe der Kita "Stephansstifte" gekommen sei, da man befürchte im Jahr 2016 keinen Kindergartenplatz im Stadtbezirk Vahrenwald-List zu bekommen. Die Stadtverwaltung plane 500 neue Kindergartenplätze einzurichten, jedoch wisse man nicht wo. Ein entsprechendes Schreiben mit einem Fragenkatalog habe er an die Bezirksbürgermeisterin und weitere Mitglieder des Bezirksrates geschickt:

- Die Stadt richtet in diesem und dem nächsten Jahr 500 neue Kindergartenplätze ein. Wo entstehen die? Auch im Stadtbezirk Vahrenwald-List? Wenn ja, wie viele und wo genau?

- Können aktuelle Bauvorhaben noch geändert, evtl vergrößert werden, um schnell mehr Kindergartenplätze zu schaffen (Bsp Johannes-Lau-Hof oder Neubau St. Joseph)?

- 2015/16 sollen auch 900 neue Krippenplätze entstehen. Könnten davon einige zumindest übergangsweise in Kindergartenplätze umgewandelt werden?

- Gibt es die Möglichkeit, noch irgendwo Container-Kitas aufzustellen (vll im Spielpark Isernhagener Straße ergänzend zur dort bestehenden Krippe)?

- Ist schon klar, wie viele und welche Halb- und Dreivierteltagsgruppen im Stadtbezirk in diesem und dem nächsten Jahr in Ganztagsgruppen umgewandelt werden?

- Kann die Stadt mehr Geld bereitstellen, um mehr und schneller solche Gruppen in Ganztagsgruppen umzuwandeln?

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:
1. Im Stadtbezirk Vahrenwald-List sollen in 2015 und 2016 die in der Tabelle (s.o.) zusammengefassten Krippen-und Kindergartenplätze entstehen.
2. Die Pläne sind schon im fortgeschrittenen Stadium, Änderungen sind nicht mehr möglich. Die Struktur der Kindertagesstätte steht u.a. in Abhängigkeit des Bedarfes und der entsprechenden Grundstücksgrößen.
3. Nein, denn auch nach Krippenplätzen besteht eine zunehmende Nachfrage.
4. Momentan gibt es Schwierigkeiten, geeignete Standorte sowie Container als solches zu finden, da auch Schulen und Flüchtlingsunterkünfte darauf zurückgreifen müssen.
5. Da seitens der Träger der Kindertagesstätten im Stadtbezirk Vahrenwald-List zum neuen Kita-Jahr 2015/2016 keine Aufstockungsanträge gestellt wurden, werden dementsprechend keine Ausweitungen der Betreuungszeiten stattfinden. Darüber hinaus müssen die personellen Voraussetzungen vom Träger geschaffen werden, damit ein erweitertes Angebot realisiert werden kann.


Im Zuge der Beschlussfassung für den Neubau der Kita Johannes-Lau-Hof wurde die Ausweitung der Betreuungszeit für die Kindergartengruppe ab dem Kita-Jahr 2016/2017 schon beschlossen.
6. S. dazu Nr. 5


Der Einwohner verwies auf das geplante Baugebiet auf dem Gelände der üstra in der Vahrenwalder Straße. Dort solle seiner Kenntnis nach auch eine neue Kindertagesstätte entstehen.

Herr Meyer erklärte, dass der Bezirksrat sich für die Errichtung einer Kita auf dem Gelände der üstra einsetze.

Eine betroffene Mutter fragte, ob die genannten Kitaplätze bereits vergeben seien bzw. wie man sich darauf bewerben könne.

Herr Meyer verwies auf das Familienservicebüro der Stadt Hannover.

Eine weitere Mutter bemerkte, dass es nach Aussage ihrer Kitaleitung zwei bis drei Jahre dauern könne, bis einem Antrag auf Aufstockung der Betreuungszeiten gefolgt werde.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann führte aus, diesbezüglich andere Erfahrungen gemacht zu haben. Sie selber habe verfolgt, wie zwei Kitas aus dem Stadtbezirk eine Aufstockung ihrer Betreuungszeiten bei der Stadt Hannover beantragt hätten. Den Anträgen habe der Jugendhilfeausschuss zeitnah zugestimmt.

Bezirksratsherr Gill machte deutlich, dass der Jugendhilfeausschuss in der Vergangenheit jedem Antrag auf Aufstockung der Betreuungszeiten gefolgt sei.

Bezirksratsherr Pohl ergänzte, dass es nicht zwei bis drei Jahre dauern könne. Die Aufstockung sei immer zum 01.08. eines jeden Jahres möglich, da dann das Kindergartenjahr starte. Der Vorgang benötige in der Verwaltung und der Politik einen gewissen Vorlauf. Die Anträge sollten daher möglichst zu Jahresbeginn gestellt werden, damit eine Umsetzung zum 01.08. erfolgen könne.




- Sanierung der Klopstockstraße

Eine Anwohnerin aus der Klopstockstraße fragte, wie der Verkehr in dem Bereich nach der Sanierung geregelt sei. Viele Radfahrer würden die Fußwege nutzen und an den Hauseingängen vorbei rasen. Die Straße würde nicht als Fahrradweg genutzt. Fraglich sei, ob noch entsprechende Verkehrsschilder in dem Bereich aufgestellt würden.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann verwies auf einen Termin am nächsten Mittwoch vor Ort mit einem anderen Anwohner aus der Klopstockstraße. An diesem Termin könne die Anwohnerin gerne teilnehmen. Eine Beschilderung werde noch erfolgen.

Die Anwohnerin verwies auf die am Ende der Straße aufgestellten Fahrradbügel. Diese würden den Anwohnern nur wenig helfen. Wichtig wäre es vor den Häusern noch einmal Fahrradbügel aufzustellen.

Herr Schuchert bemerkte, dass für die Klopstockstraße Tempo 30 gelte. In Tempo 30 Straßen würden keine separaten Fahrradwege angelegt. Die Radfahrer müssten daher auf der Straße fahren. Ein befahren der Fußwege durch Radfahrer sei nicht korrekt. Er gehe von einer entsprechenden Beschilderung in nächster Zeit aus. Für die Aufstellung von Fahrradbügeln vor den Häusern seien eigentlich die Vermieter zuständig.


- Kleingärten Tannenbergallee

Eine Kleingärtnerin aus dem Bereich der Kleingärten in der Tannenbergallee verwies auf Gerüchte, wonach der erste Weg am Kanal in Bauland umgewandelt werden solle. Fraglich sei, ob es dieses zutreffe.

Herr Schuchert stellte fest, dass ihm eine solche Planung nicht bekannt sei. Dabei könne es sich nur um ein Gerücht handeln, was er nicht bestätigen könne.

Die Kleingärtnerin bemerkte, dass dieses Gerücht sogar in der Kolonieversammlung geäußert worden sei.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann bestätigte, dass auch dem Bezirksrat keine entsprechende Planung bekannt sei.

- Sonderprogramm Straßensanierung

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann stellte fest, dass sie in Bezug auf die geplanten Straßensanierungen eine Unterschriftenliste entgegen genommen habe.

Ein Anwohner aus der Gabelsbergerstraße fragte, ob die betroffenen Anwohner in irgendeiner Form über die geplanten Maßnahmen informiert würden.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann bemerkte, dass alle betroffen Bürger in die letzte Bezirksratssitzung eingeladen gewesen seien. In die Postkästen der Anwohner sei eine entsprechende Information verteilt worden.

Der Anwohner bemerkte, keine Postwurfsendung erhalten zu haben.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann sagte zu, dem Anwohner die Information zukommen zu lassen.

Bezirksratsherr Geschwinder bat darum zu erfahren, worum es bei der Unterschriftenliste genau gehe.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann führte aus, dass nach Aussage in der Unterschriftenliste die Straßen in einem guten Zustand seien und nicht saniert werden müssten.

Eine der Initiatorinnen der Unterschriftenliste erklärte, dass an den Straßen sicherlich etwas getan werden könnte. Man wolle jedoch keine Sanierung im Rahmen des Gesamtpaketes und lehne eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten mit bis zu 60% ab. In der letzten Sitzung sei von einer Gesamtbauzeit von anderthalb Jahren ausgegangen worden. Die Parksituation in der List sei ohnehin schon katastrophal. Fraglich sei, ob es Sinn mache, noch weitere Unterschriften zu sammeln.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann machte deutlich, dass die Intention der Unterzeichner beim Bezirksrat angekommen sei.


TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

Frau Bender erläuterte anhand der Drucksache Nr. 0594/2015 die geplante Satzungsänderung. Mit Ausnahme der Auflösung der Schulbezirke für die IGS List und die IGS Vahrenheide-Sahlkamp seien die übrigen Punkte in der Vergangenheit bereits vom Schulausschuss beschlossen worden und würden jetzt in der Satzung noch einmal abgebildet. Die Schulbezirke der beiden betroffenen Schulen sollen aufgelöst werden und analog zu den übrigen IGSen das gesamte Stadtgebiet umfassen. Die Schulbezirke seien damals zum Aufbau und zur Einrichtung der Schulen als "Stadtteilschulen" geschaffen worden. Im Stadtgebiet gebe es inzwischen elf IGSen, wovon nur noch zwei IGSen einen Schulbezirk hätten. Der zuständige Bezirksrat für die IGS Vahrenheide-Sahlkamp habe der Auflösung des Schulbezirks bereits zugestimmt. Aus Sicht des Fachbereiches Bibliothek und Schule wäre es problematisch, wenn es nur noch an einer einzigen IGS einen Schulbezirk gebe. Aller Voraussicht nach würden die IGSen zukünftig zu Regelschulen. Betrachte man die derzeit im Landtag beratene Schulgesetznovelle, mache es Sinn die Schulbezirke aufzulösen. Die beiden Schulleiter der betroffenen Schulen seien im Oktober 2014 über die bevorstehende Änderung informiert worden. Die Schulleitungen der betroffenen Grundschulen habe man damals jedoch noch nicht informiert. Die Anmeldung für das Schuljahr 2015/2016 wäre von der Satzung noch nicht betroffen und würde wie bislang erfolgen. Greifen würde die Satzung dann für die Verteilerkonferenzen in Juni 2016. Im Bereich der IGSen könnten Lostöpfe gebildet werden. Dieses sei jedoch Aufgabe der Landesschulbehörde. Sollte es diesbezüglich Fragen geben, würde sie diese von der Landesschulbehörde beantworten lassen.

Bezirksratsherr Gill bat Frau Bender, bei der Landesschulbehörde hinsichtlich der Bildung von Lostöpfen nachzufragen.

Bezirksratsfrau Witte bemerkte, dass die IGS-Plätze im Bereich der Oststadt und der List seit Jahren nicht ausreichten.

Es würden weit mehr Kinder angemeldet als aufgenommen werden könnten. Dieses werde auch zukünftig so sein. Durch die geplante Auflösung des Schulbezirks könne es passieren, dass selbst Kinder aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Schule keinen Platz mehr erhielten. Daher sollte die Schulverwaltung überlegen, ob sie den Schulbezirk nicht doch erst einmal belasse und das Anmeldeverhalten in nächsten Jahren beobachte.

Bezirksratsherr Bechinie äußerte seinen Unmut bezüglich der späten Information des Bezirksrates durch die Schulverwaltung. Der Bezirksrat sei nah am Bürger und daher direkt von der Änderung betroffen. Der Oberbürgermeister spreche immer von Stadtdialog und der Einbindung der Bürger. Dieses fehle ihm hier. Aus seiner Sicht müsste jetzt erst einmal eine Diskussion unter Beteiligung der IGSen und der Grundschulen sowie der Elternräte erfolgen. Laut HAZ-Artikel halte die Verwaltung die Aufrechterhaltung der Schulbezirke für nicht mehr für geboten und zeitgemäß. In Bezug auf den Punkt "zeitgemäß" verweise er auf ein Projekt des Kultusministeriums zu den Bildungslandschaften, an welchen sich auch die Stadt Hannover beteilige. Die Schuldezernentin der Stadt Hannover lade selber zu einem Nordwestdialog im Rahmen des Projektes "Mein Hannover 2030" ein, bei welchem es um Kultur- und Bildungsnetzwerke in Stadtbezirken gehe. Es gehe aus seiner Sicht dahin, regionale Kompetenzen auszubauen. Auch die angesprochene Änderung des niedersächsischen Schulgesetztes gehe in die gleiche Richtung, nämlich dass Grundschulen mit IGSen zusammenwachsen und eine Primarstufe bilden können. Die Verwaltung müsse umdenken und überall wie im Bereich der IGS List, Kooperationen fördern.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate machte deutlich, dass auch aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nichts übers Knie gebrochen werden sollte. Auch für ihre Fraktion sei der Vorschlag, den Schulbezirk aufzulösen, überraschend gekommen. Daher hätte man sich mehr Informationen im Vorfeld gewünscht. Derzeit gebe es im Bereich der Schüler und Eltern eine große Verunsicherung, wie es genau weiter gehe. Diese Kurzfristigkeit könne ihre Fraktion nicht mittragen. Daher habe man einen Änderungsantrag mit dem Ziel gestellt, diesen Punkt bis Ende 2015 zurückzustellen. So wäre es möglich, sich nach Rücksprache mit allen Beteiligten eine Meinung zu bilden. Die IGS List, die Grundschule Am Welfenplatz und die IGS Büssingweg hätten sich zusammengetan, um ein gemeinsames Konzept zu entwickeln. Das Konzept sei ihrer Kenntnis nach jedoch abgelehnt worden. Dieses finde sie schade. Aus ihrer Sicht müsste die Diskussion wieder eröffnet werden.

Frau Bender führte aus, dass es keine grundsätzliche Ablehnung des Konzeptes der drei Schulen von Seiten der Fachverwaltung gebe. Gegen eine grundsätzliche Kooperation bzw. die Schaffung eines Primarbereiches spreche grundsätzlich nichts. Problemtisch sehe man hingegen die gewünschte Aufhebung des Schulbezirkes für die Grundschule Am Welfenplatz. Bisher gebe es zudem noch kein offizielles Anschreiben von Seiten der Schulen an die Verwaltung. Der Verwaltung gehe es darum, eine Vergleichbarkeit bei den IGSen zu schaffen. Die Verwaltung sei gerne dazu bereit in die Fraktionen zu kommen, oder auch an Gesprächen mit Schulleitungen und Elternvertretern teilzunehmen. Bei den angesprochenen Netzwerken gehe es darum, die unterschiedlichen Schulformen in einem Stadtbezirk miteinander zu vernetzten. Das Thema "Bildung von Lostöpfen" würde sie zum Protokoll nachreichen.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate fragte, inwieweit sich die Auflösung des Schulbezirkes schon auf die Schüler, welche im Schuljahr 2015/2016 auf die IGS List wechseln wollten, auswirken würde.



Frau Bender machte deutlich, dass das Schuljahr 2015/2016 von der Auflösung des Schulbezirkes nicht betroffen wäre und die Anmeldung daher wie bislang erfolgte. Auswirkungen hätte die Auflösung erst auf die Verteilerkonferenzen für das Schuljahr 2016/2017.

Bezirksratsfrau Struß bemerkte, dass bislang nur die beiden Grundschulen Mengendamm und Comenius von der Auflösung betroffen wären. In dem Bereich seien in den letzten Jahren jedoch zusätzliche Grundschulen hinzugekommen. Auch diese Grundschulen sollten eine Zugangsmöglichkeit zur IGS Liste erhalten. Dieses könnte ggf. durch die Bildung von Lostöpfen erfolgen.

Bezirksratsherr Mecklenburg stellte fest, dass der Bezirksrat und die Öffentlichkeit von einer Auflösung der Schulbezirksgrenze bereits zum Schuljahr 2015/2016 ausgegangen sei. Auch dadurch sei eine gewisse Aufregung entstanden. Einen solchen Aufschub von einem Jahr wie jetzt dargestellt, hätten die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihren jeweiligen Änderungsanträgen gefordert.

Bezirksratsherr Gill erläuterte, dass in den letzten Jahren die Schulbezirksgrenzen mehrfach verändert wurden, da zwei Grundschulen hinzugekommen seien. Gehe die Grundschule Am Welfenplatz eine Kooperation mit der IGS List ein, würden zukünftig zahlreiche Plätze an der IGS List von Kindern aus dem Stadtbezirk Mitte besetzt. Schon heute hätten Kinder aus dem Schatzkampe keinen Anspruch mehr auf einen Platz an der IGS List, da sie jetzt der Grundschule Rosa Parks zugeordnet seien. Wollte man tatsächlich eine Stadtteilschule haben, müsste hier etwas passieren.

Frau Bender verdeutlichte, dass die Änderung der Grundschulbezirke, neben dem Neubau von Schulen, eines der wenigen Instrumente bei der Schulplanung sei. Dieses werde auch in Zukunft so sein. Derzeit arbeite man an einem Masterplan für die Schulplanung, welcher zum Sommer hin fertig werden solle.

Bezirksratsherr Bechinie regte an, den Schulbezirk der IGS List in Hinsicht auf die neu hinzugekommenen Grundschulen zu verändern, anstatt diesen aufzuheben. Fraglich sei, ob es bei der Schulverwaltung Überlegungen gebe, wie sich eine Auflösung des Schulbezirkes der IGS List auf die IGS Büssingweg auswirke.

Frau Bender erklärte, dass es den Antrag gebe, die IGS Büssingweg zu einem Oberstufenstandort auszubauen. Dieses habe man entsprechend bei der Landesschulbehörde beantragt und warte derzeit auf die Antwort. Aus ihrer Sicht hänge das Anwahlverhalten sehr stark von der Einrichtung eines Oberstufenstandortes im Bereich der IGS Büssingweg ab.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Protokollhinweis:
Der Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro hat die Frage bezüglich der Nutzung von Lostöpfen bei der Auswahl von aufzunehmenden SchülerInnen an Schulen an die Landesschulbehörde weitergeleitet. Derzeit liegt jedoch noch keine Antwort der Landesschulbehörde vor.






TOP 4.1.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Beschlussdrucksache 0594/2015 - Festlegung von Schulbezirken
(Drucks. Nr. 15-0758/2015)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 4.1.2.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur DS 0594/2015 - 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für allgemein bildende Schulen
(Drucks. Nr. 15-0843/2015)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 4.1.3.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur DS 0594/2015 - 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken
(Drucks. Nr. 15-0844/2015)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 3.1.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE zu TOP 4.1.

Eine Vertreterin des Schulelternrates der IGS List fragte, inwieweit die Verwaltung bei ihren Planungen den besonderen Status der IGS List als Stadtteilschule berücksichtigt habe. Fraglich sei, ob dieses besondere Konzept, welches von der Schule mit Leben gefüllt werde, in den Abwägungen eine Rolle spiele, oder es tatsächlich nur um die Verteilung von Schülerströmen gehe. Weiterhin stelle sich die Frage, ob man mit Hilfe der Aufhebung des Schulbezirkes zu einer Gleichbehandlung der IGSen komme. Man habe sich mit den Elternvertretungen der anderen IGSen kurzgeschlossen. Danach sei die IGS List offensichtlich die einzige Gesamtschule, an welcher sich erheblich mehr Familien anmelden würden, als Schüler aufgenommen werden könnten. Aus ihrer Sicht führe die Aufhebung des Schulbezirkes eher zu einer Ungleichbehandlung.

Frau Bender bemerkte, dass es nicht nur um die Verteilung von Schülern gehe. Es sei jedoch Aufgabe des Schulträgers, für alle interessierten Schülerinnen und Schüler, welche auf ein IGS wollten, entsprechenden Schulraum vorzuhalten. Der Status der IGS List als Stadtteilschule sei der Schulverwaltung durchaus bewusst. Die IGS List sei zudem nicht die einzige IGS, bei der die Zahl der Anmeldungen deutlich größer sei, als die zur Verfügung stehenden Plätze. Die Verwaltung habe ein großes Interesse an einer Verankerung der Schulen im Stadtteil. Es gehe nicht darum, Statteilschulen kaputt zu machen, sondern zu schauen, wie man diese beispielsweise über Lostöpfe fördern und regionale Netzwerke stärken könne.

Die Vertreterin des Schulelternrates der IGS List verwies noch einmal auf ihre Frage hinsichtlich der Gleichbehandlung der Schulen.

Frau Bender verwies auf die IGS Linden, welche sich ebenfalls als Stadtteilschule sehe. Auch bei dieser IGS gebe es deutlich mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze. Es finde somit keine ausschließliche Benachteiligung der Eltern in der List statt, da auch die IGS Linden nicht über einen Schulbezirk verfüge.

Ein Vertreter des Schulelternrates der Grundschule Mengendamm stellte fest, dass die Informationspolitik in Bezug auf die Aufhebung des Schulbezirks für die IGS List sehr schlecht sei. Bereits im Februar 2016 würden die Informationsgespräche in den Schulen stattfinden. Der Zeitraum bis dahin sei doch sehr kurz. Daher bitte er die Entscheidung so lange zurückzustellen, bis alle Beteiligten die entsprechenden Informationen erhalten hätten und die Verunsicherung weg sei. Für ihn als Vater von drei Kindern könne eine Aufhebung des Schulbezirkes bedeuten, dass seine Kinder auf unterschiedliche Schulen gehen müssten.

Frau Bender erklärte, dass es in Hinsicht auf die Informationspolitik zeitlich gelingen sollte, alle zu informieren, wenn ein entsprechender Beschluss zur Aufhebung des Schulbezirks der IGS List ab dem Schuljahr 2016/2017 gefasst werde.Keine weiterführende Schule in Hannover, außer der IGS List und der IGS Vahrenheide-Sahlkamp, hätten eine Schulbezirksgrenze. Die Eltern und Kinder könnten sich aussuchen, an welcher Schule sie ihr Kind anmeldeten.

Bezirksratsherr Pohl bat Frau Bender, möglichst zeitnah über die Bildung von Lostöpfen zu informieren. Soweit ihm bekannt sei, gebe es die Möglichkeit, Lostöpfe auch unter dem Kriterium "Wohnortnähe" einzurichten. Weiterhin gebe es an Schulen häufig Regelungen zu Geschwisterkindern.

Bezirksratsherr Gill stellte fest, dass für die Bildung von Lostöpfen die jeweilige Schule zuständig sei. Diese müsse die Schule bei der Landesschulbehörde beantragen.

Eine Vertreterin der IGS List führte aus, dass man an das Kultusministerium bereits die Anfrage gerichtet habe, ob es eine Möglichkeit gebe, Wohnortnähe zu berücksichtigen. Nach telefonischer Auskunft sei dieses jedoch nicht möglich.

Eine betroffene Mutter fragte, ob es im Bereich der IGS List eine Geschwisterkindregelung gebe. Fraglich sei, wer darüber entscheide.

Frau Bender erläuterte, dass es bei den Grundschulen keine Geschwisterkindregelung gebe. Bei der IGS List gebe es ihrer Kenntnis nach hingegen eine Geschwisterkindregelung. Die Entscheidung, ob es eine solche Regelung gebe, liege bei der Schule. Den entsprechenden Antrag müsse die Schule bei der Landesschulbehörde stellen.

Die betroffene Mutter verwies auf die mangelnde Transparenz bei der Vergabe von Plätzen an den Gymnasien. Fraglich sei, wie die Schulverwaltung die Transparenz bei der Verteilung der Kinder auf die Gymnasien zukünftig besser gestalten wolle.

Frau Bender bemerkte, dass die Schulverwaltung hierauf keinen Einfluss habe. Hierbei könne sie nur auf die Schulleitung und die Landesschulbehörde verweisen.

Bezirksratsherr Bechinie bedankte sich bei den anwesenden Elternratsvertretern für ihre Teilnahme an der Sitzung. Wäre er Schulleiter der IGS List, hätte er auf jeden Fall an der heutigen Sitzung teilgenommen.







TOP 5.
Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann berichtete, dass zwei Runde Tische zum Thema "Inklusion" stattgefunden hätten. Teilgenommen habe sie an einer Präsentation bei den Wellenbrechern und einer Präsentation von KiWoWi im Jugendtreff Karlotto. Beide Projekte seien vom Integrationsbeirat gefördert worden. Weiterhin habe sie eine Begehung im Bereich der Klopstockstraße durchgeführt und die Einführung der neuen Polizeipräsidentin besucht. Die Ricarda-Huch-Schule habe zudem ihr Jubiläum mit einer Partnerschule aus Florenz gefiert. Zudem habe die Eröffnung des Bewegungsparcours im Vahrenwalder Park stattgefunden. Immer noch aktuell sei das Thema "Flüchtlingsheime". In der Unterkunft im Büssingweg seien inzwischen die Tischtennisplatte und der Krökeltisch aufgebaut. Hierzu werde jedoch noch eine offizielle Übergabe erfolgen.

Bezirksratsfrau Witte bemerkte, zahlreiche positive Rückmeldungen hinsichtlich des Parcours erhalten zu haben.

TOP 6.
M I T T E I L U N G E N

- Umbenennung der Freizeitheime in "Stadtteilzentrum"

Herr Meyer berichtete, dass der Kulturausschuss sich mehrheitlich dafür ausgesprochen habe, die Freizeitheime in "Stadtteilzentrum" umzubenennen. Jetzt stünden noch die Entscheidungen des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Hannover diesbezüglich aus.

TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann verlas die Anträge zur Vergabe der eigenen Mittel des Bezirksrates.

TOP 7.1.1.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: KUNST UND WARUM e.V.
(Drucks. Nr. 15-0841/2015)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : KUNST UND WARUM e.V.

Betrag : 700,00 €

Verwendungszweck : Kunstprojekt „Unter meinem Dach…“
(Beihilfe Nr. 09/2015)

Einstimmig

TOP 7.1.2.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Haeckis Zwerge e.V.
(Drucks. Nr. 15-0842/2015)

Der Bezirksrat beschloss:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Haeckis Zwerge e.V.

Betrag : 5.000,00 €

Verwendungszweck : Errichtung einer Spiellandschaft
(Beihilfe Nr. 11/2015)

Einstimmig


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Parken in der Guts-Muths-Straße
(Drucks. Nr. 15-0747/2015)

Bezirksratsherr Gill brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und sowohl das unberechtigte Parken, als auch das Befahren der Fuß- und Gehwege auf der Guts-Muths-Straße durch geeignete Mittel zu unterbinden.

Einstimmig

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Betreuung der Flüchtlinge durch Sozialarbeiter
(Drucks. Nr. 15-0748/2015)

Bezirksratsfrau Struß trug die Anfrage vor.

Auf einer der letzten Bezirksratssitzungen hat uns die Verwaltung darüber informiert, dass nicht vorgesehen ist,

in der Flüchtlingseinrichtung in der Hebbelstraße einen Sozialarbeiter einzustellen. Die Begründung war, dass es sich um eine Flüchtlingsunterkunft handele und nicht um ein Flüchtlingsheim. Aus unserer Sicht ist aber mindestens eine Unterstützung und eine Koordinierung der Helfer vor Ort erforderlich.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Worin unterscheidet sich der Unterstützungsbedarf der Bewohner von Flüchtlingsunterkünften gegenüber Bewohnern von Flüchtlingsheimen?

2. Welche Institutionen vor Ort (z.B. Familienzentrum, Nachbarschaftshilfe etc.) könnten aus Ihrer Sicht die Unterstützung am besten begleiten?

3. Welche Ansprechpartner stehen ehrenamtlichen Helfern zur Verfügung?

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:

Der Rat hat mit der Drucksache 0026/2013 am 14.03.2013 das - durch die Drucksache 2781/2012 modifizierte- Konzept zur Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen (Drucksache 1583/2011 N1) beschlossen und damit die wesentlichen Standards festgelegt, die bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu erfüllen sind. Dazu zählt u. a., dass die Unterbringung gemäß dem 3-Säulen-Modell vorzugsweise in Wohnungen dezentral verteilt über das Stadtgebiet, in Wohnprojekten und in Wohnheimen erfolgen soll, wobei nicht mehr als 50 Personen in einer Unterkunft leben sollen.

Außerdem sind Mindestanforderungen über Raumgröße und Grundrisse festgelegt worden; vor allem aber hat der Rat beschlossen, den Betreuungsschlüssel von Sozialarbeit / Heimleitung für untergebrachte Flüchtlinge zu erhöhen.

Eine weitere wesentliche Festlegung des Rates besteht darin, dass die Betreuungsleistungen nach wie vor ausgeschrieben werden sollen, dass aber der Preis lediglich zu 1/3 und das mit dem Angebot einzureichende Betreuungskonzept zu 2/3 in die Vergabeentscheidung einfließen sollen. Dieses Verfahren ist seitdem umgesetzt worden.

Die geplante Unterkunft in der Hebbelstraße ist als Wohnprojekt konzipiert. In einem solchen Wohnprojekt (vgl. Ausführungen oben) wird es zwar keine Heimleitung aber entsprechend dem beschlossenen Betreuungsschlüssel von 1 : 60 eine Vollzeitstelle Sozialarbeit geben.

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach dem o. g. sog. 3-Säulen-Modell erfolgt die Unterbringung von Flüchtlingen stufenweise, je nach persönlichen Voraussetzungen der Flüchtlinge, insbesondere ihrer jeweiligen Wohnkompetenz und den vorhandenen Kapazitäten. Demnach werden die Flüchtlinge zunächst in einem Wohnheim untergebracht. Dort ist die Betreuung und die persönliche Beratung am intensivsten.
Nach einer Orientierungsphase und wenn grundlegende Kenntnisse über das Zusammenleben außerhalb von Wohnheimen vorhanden sind, könnte der Umzug in eine andere Wohnform (Wohnprojekt, dezentrale Einzelwohnungen) erfolgen, sofern entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

Insofern liegt der wesentliche Unterschied zwischen Wohnheim und Wohnprojekt im Unterstützungsbedarf der dort untergebrachten Flüchtlinge.

Zu Frage 2: Die Koordinierung entsprechender Unterstützungsangebote ist Aufgabe der vor Ort tätigen Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter. Grundsätzlich sind alle vorhandenen Angebote eine gute Ergänzung der Arbeit der vor Ort eingesetzten Fachkräfte.

Zu Frage 3: Ansprechpartner vor Ort sind die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibers.
Selbstverständlich nehmen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ebenfalls gern Hinweise auf und geben diese weiter.

TOP 9.1.2.
Städtische Grundstücke und Liegenschaften im Stadtbezirk Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 15-0749/2015)

Bezirksratsherr Kießling trug die Anfrage vor.

Immer wieder kommt es vor, dass der Bezirksrat Grundstücke und Liegenschaften für Kinderbetreuung, Jugendtreffs, Flüchtlingsunterkünfte oder ähnliche Einrichtungen sucht.
Damit der Bezirksrat seine Arbeit noch effektiver gestalten kann, ist eine Information der Verwaltung über die Grundstücks- und Liegenschaftssituation im Stadtbezirk Vahrenwald-List erforderlich.

Die SPD-Fraktion fragt deshalb die Verwaltung:

1. Welche Grundstücke und Liegenschaften im Stadtbezirk Vahrenwald-List stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover bzw. ihrer Tochterunternehmen?
(Bitte um detaillierte Darstellung und Erläuterung, ggf. Verdeutlichung mittels Karte)

2. Gibt es städtische Grundstücke oder Liegenschaften, die derzeit frei sind oder in den nächsten 3 Jahren frei werden? Wenn ja, welche?

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1) Für die Darstellung von Grundstücken und Liegenschaften im Eigentum der LHH bzw. ihrer Tochterunternehmen gibt es einen vergleichbaren Antrag auf Bereitstellung einer entsprechenden Karte. Derzeit wird Art und Umfang der Bereitstellung auch im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen geprüft. Eine für alle Stadtbezirksräte einheitliche Vorgehensweise wird erarbeitet.

Zu Frage 2) Eine generelle Aussage darüber, welche Flächen ggf. in den nächsten Jahren im Stadtbezirk frei werden, kann vom Fachbereich Wirtschaft nicht erfolgen und würde zudem die vorhandenen personellen Kapazitäten übersteigen. Die Zusammenstellung von Rahmendaten für ein bestimmtes Grundstück,oder von Grundstücken für ein speziellen Zweck ist hingegen durchaus möglich.

Bezirksratsherr Kießling verwies auf die Antwort zu Frage 1 und fragte, wie der entsprechende Zeitrahmen aussehe.

Herr Meyer führte aus, dass der Antrag im März 2015 im Bezirksrat Mitte gestellt worden sei. Seit diesem Zeitpunkt liefe die Viermonatsfrist. Daher müsse die Verwaltung eine Entscheidung bis spätestens Juli 2015 treffen.





TOP 9.1.3.
Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung bei Eckgrundstücken
(Drucks. Nr. 15-0750/2015)

Bezirksratsherr Kießling trug die Anfrage vor.

In der letzten Bezirksratssitzung hat die Verwaltung darüber informiert, dass Grundstückseigentümer, deren Grundstück an mehrere Straßen grenzt, auch mehrmals für die Kosten von Straßensanierungen herangezogen werden. Dies stellt aus unserer Sicht eine Ungerechtigkeit dar. Um für die Quartiere, die aktuell für Straßengrundsanierungen vorgeschlagen wurden, herauszufinden, ob es solche mehrfach betroffenen Grundstückseigentümer gibt, fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:

1. Welche vom Straßengrundsanierungsprogramm erfassten Grundstücke in Vahrenwald-List werden gemäß Straßenausbaubeitragssatzung durch deren geografische Lage mehrfach an den Kosten für die Straßengrunderneuerung beteiligt?

2. Welchen Spielraum könnte die Verwaltung nutzen, um dadurch entstehende Ungerechtigkeiten zu reduzieren?

Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1) Sollten im Stadtbezirk Vahrenwald-List die in der letzten Bezirksratssitzung vorgestellten Straßengrunderneuerungen zur Ausführung kommen, wären für einen Teil der Grundstücke, die von den Straßen Constantinstraße / Staatswiesenstraße, Eulerstraße / Troschkeweg / Parsevalstraße und Gabelsbergerstraße / Stromeyerstraße / Harnischstraße / Slicherstraße erschlossen sind, Straßenausbaubeiträge für zwei Straßen zu erheben. Für zwei Grundstücke im Bereich Eulerstraße / Troschkeweg / Parsevalstraße und Gabelsbergerstraße/Stromeyerstraße/Harnischstraße/Slicherstraße käme eine Beitragserhebung auch für drei Straßen in Betracht.

Zu Frage 2) Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Ausbauaufwand sind nach Maßgabe der Verteilungsregelung in der Straßenausbaubeitragssatzung auf alle Grundstücke zu verteilen, die von der abzurechnenden Anlage im Sinne von 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erschlossen sind.

(Ermessens-)Spielräume bei der Bildung der Abrechnungsgebiete und bei der Verteilung des umlagefähigen Ausbauaufwandes bestehen nicht.
In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Lage eines Grundstücks an zwei Straßen und die sich daraus ergebende Beitragsbelastung für beitragsfähige Ausbaumaßnahmen an beiden Straßen keine Ungerechtigkeit im Sinne einer unbilligen Härte darstellt, die einen Beitrags(teil)erlass rechtfertigen könnte. Bei einer Zweifacherschließung gewährt der Ausbau jeder der beiden Straßen einen vollen wirtschaftlichen Vorteil, weil der Gebrauchswert des Grundstücks durch eine umfassende Erschließung von zwei Seiten entsprechend stärker gesteigert wird.
Selbst bei einer Dreifacherschließung kann ein Billigkeits(teil)erlass jedenfalls dann nicht gewährt werden, wenn das Grundstück in seiner Gesamtheit eine entsprechende Gebrauchswertsteigerung erfährt. Wird ein Grundstück durch drei Straßen erschlossen, kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, wenn an den Straßen ggf. nur Teilausbauten ausgeführt werden. Ob im Falle einer Dreifacherschließung ein Billigkeits(teil)erlass gewährt werden kann, bedarf einer Entscheidung im Einzelfall. Die Verwaltung wird dies im Sinne der Anlieger positiv prüfen.


TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Erneuerung Wedekindplatz und Wedekindstraße
(Drucks. Nr. 15-0751/2015)

Bezirksratsherr Mecklenburg trug die Anfrage vor.

Im letzten Jahr wurde dem Bezirksrat mitgeteilt, dass der Wedekindplatz aus dem Stadtplatzprogramm genommen würde, um ihn zusammen mit der Wedekindstraße zu überplanen, den Platz umzugestalten und die Straße zu erneuern. Die Maßnahmen sollen 2016 umgesetzt werden. Die Vorstellung der Umbaupläne war in zwei Schritten angekündigt worden, zunächst intern für die Bezirksräte Mitte und List-Vahrenwald, danach dann für die BewohnerInnen auf einer gemeinsamen Sondersitzung beider Bezirksräte.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Läuft die Planung schon und wann werden uns die Pläne vorgestellt?
2. Ist eine Realisierung (Durchführung und Abschluss) für 2016 realistisch?
3. Wie ist die Beteiligung der Bezirksräte und der BewohnerInnen vorgesehen?

Herr Schuchert beantwortete die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1) Die Planungen sind angelaufen. Die Vorstellung soll nach der Sommerpause 2015 erfolgen.

Zu Frage 2) Der Beginn der Arbeiten ist für 2016 vorgesehen. Voraussetzung ist der Bescheid zur GVFG-Förderung, der im Frühjahr 2016 zu erwarten ist. Es ist davon auszugehen, dass auch in 2017 noch wesentliche Arbeiten zu leisten sind.

Zu Frage 3) Die Vorstellung der Umbaupläne soll wie beschrieben zunächst intern für die beiden Bezirksräte und anschließend mit der entsprechenden Drucksache in einer öffentlichen gemeinsamen Sondersitzung erfolgen.

Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann schloss die Sitzung um 19.45 Uhr.


Für die Niederschrift


Walkling-Stehmann Meyer
Bezirksbürgermeisterin Sachbearbeiter