Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 16.04.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.04.2015)
Protokoll (erschienen am 26.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.04 - Datum 18.05.2015

PROTOKOLL

32. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am Donnerstag, 16. April 2015,
Maximilian - Kolbe - Schule, Nackenberger Straße 4, 30625 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.54 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Hofmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Rothhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Behrendt (SPD)
Bezirksratsherr Borstelmann (CDU)
(Bezirksratsfrau Burgwitz) (CDU)
Bezirksratsherr Busse 18.30 - 20.50 Uhr
Bezirksratsfrau Gehle (SPD)
Bezirksratsfrau Hagen 18.55 - 20.54 Uhr (DIE LINKE)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
(Bezirksratsfrau Nordmann) (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki
Bezirksratsherr Rothhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Schneider (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Tasyürek (SPD)
Bezirksratsfrau Tinnefeld (SPD)
Bezirksratsherr Welker (SPD)
(Bezirksratsherr Wolters) (FDP)
Bezirksratsherr Wontke (CDU)
(Bezirksratsfrau Wyborny) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Zaman) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (HANNOVERANER)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
(Beigeordnete Markowis) (Bündnis 90/ Die Grünen)

Verwaltung:
Frau de Cassan FB Wirtschaft
Frau Schonauer FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Westhoff FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Baron FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Raab Stadtbezirksmanagerin
Frau Fenske Bezirksratsbetreuerin



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung am 26.02.2015

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
(max. 45 Minuten)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Zuwendung an die Petri- und Nikodemus - Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-0829/2015)

4.2. Zuwendung an das JugendSportZentrum
(Drucks. Nr. 15-0830/2015)

4.3. Zuwendung an den Kleingartenverein "Grüne Aue"
(Drucks. Nr. 15-0831/2015)

4.4. Zuwendung an den Polizei-Sportverein Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-0832/2015)

4.5. Zuwendung an den TuS Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0833/2015)

4.6. Zuwendung an "Hallo Einstein"
(Drucks. Nr. 15-0834/2015)

5. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Vereinbarung mit der Region Hannover und Klinikum Region Hannover zur weiteren Entwicklung der bisherigen Krankenhausstandorte Oststadtkrankenhaus und Landesfrauenklinik
(Drucks. Nr. 0694/2015 mit 2 Anlagen)

5.1.2. 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

5.1.3. Grundschule Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule, Sanierung der WC-Anlagen
(Drucks. Nr. 0701/2015 mit 3 Anlagen)





5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Namensgebung für die Grundschule Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule
(Drucks. Nr. 15-0670/2015)

5.2.2. Straßenbenennung im Stadtteil Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0419/2015 mit 2 Anlagen)

6. Informationen der Verwaltung zu "Mein Kiez"

7. A N T R Ä G E

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Instandsetzung von Rad- und Fußwegen in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0715/2015)

7.2. von Bezirksratsherrn Plotzki

7.2.1. Erneuerung Radweg in der Ebellstraße
(Drucks. Nr. 15-0756/2015)

7.2.2. Verbesserung der Radwegsituation in der Straße "An der Breiten Wiese"
(Drucks. Nr. 15-0757/2015)

8. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung am 26.02.2015
- Nichtöffentlicher Teil -

10. Informationen über Bauvorhaben

11. Aufhebung von Erbbaurechten
(Drucks. Nr. 0762/2015 mit 4 Anlagen)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Hofmann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksratsherr Schneider teilte mit, dass TOP 7.1.1., 7.2.1. und 7.2.2. von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktion gezogen würden. Die so geänderte Tagesordnung wurde mit einer Enthaltung genehmigt.




TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung am 26.02.2015

Das Protokoll wurde ohne Aussprache einstimmig genehmigt.


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
(max. 45 Minuten)


Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.32 Uhr bis 18.35 Uhr durchgeführt.

Ein Einwohner wohnhaft in einer Genossenschaftswohnung in der Schweriner Straße 9 stellte einen Antrag zur Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs für ältere Leute mit einem Kleinbus zur Anbindung an den Bus- und Straßenbahnverkehr. Für ältere Leute wäre es schwierig, zu den Haltestellen am Schaper- oder Kantplatz zu kommen. Abgedeckt werden solle der Bereich Schweriner Platz, Kleestraße bis zur Senator-Bauer-Straße und zurück über die Scheidestraße und am Wald entlang bis zum Schaperplatz. Einen entsprechenden Antrag hätte er bereits den Fraktionen zukommen lassen.
Bezirksratsfrau Tasyürek wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion beabsichtige, zur nächsten Sitzung einen diesbezüglichen Antrag zu formulieren.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, ob sich der Einwohner bereits an die Genossenschaft gewandt habe, da es in diesem Bereich sehr viele Genossenschaftswohnungen gäbe.
Der Einwohner verneinte die Frage und Bezirksratsherr Plotzki bat ihn dies nachzuholen.
Bezirksratsherr Oppelt bedankte sich für die Anregung und führte aus, dass die CDU-Fraktion sich auch zu dem Thema bis zur Sitzung Gedanken machen würde.


TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Zuwendung an die Petri- und Nikodemus- Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-0829/2015)

Bezirksratsherr Borstelmann erklärte, dass die Petrikirche das Wahrzeichen Kleefelds sei. Die CDU-Fraktion unterstütze daher den Antrag der Petri-Gemeinde die im Krieg zerstörten Kreuzblumen auf den beiden Giebeln des Querhauses wieder herzustellen.
Bezirksratsherr Plotzki wunderte sich, den Antrag auf der Tagesordnung zu finden, da die Kreuzblumen bereits seit mehreren Wochen installiert und abgerechnet seien, wie aus der Presse zu entnehmen gewesen sei.
Frau Fenske führte aus, dass die Petri-Gemeinde einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt habe. Soweit die Fraktionen bzw. Einzelvertreter den Antrag aufgreifen würden, sei die Verwaltung verpflichtet, den Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen.

Mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.




TOP 4.2.
Zuwendung an das JugendSportZentrum
(Drucks. Nr. 15-0830/2015)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : JugendSportZentrum
Betrag : bis zu 1000,00 €
Verwendungszweck : „Parkour & Movement Festival 2015“
(Zuwendung 02/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 11.02.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 4.3.
Zuwendung an den Kleingartenverein "Grüne Aue"
(Drucks. Nr. 15-0831/2015)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Kleingartenverein „Grüne Aue“
Betrag : bis zu 1573,64 €
Verwendungszweck : Renovierung Spielplatz im Kleingartenverein „Grüne Aue“
(Zuwendung 05/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 04.03.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 4.4.
Zuwendung an den Polizei-Sportverein Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-0832/2015)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Polizei-Sportverein Hannover e.V.
Betrag : bis zu 1680,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung Wasserspielgerät „ Bridge“
(Zuwendung 06/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 11.03.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 4.5.
Zuwendung an den TuS Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0833/2015)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : TuS Kleefeld e.V.
Betrag : bis 5.000,- €
Verwendungszweck : Instandsetzung der Duschen nach Wasserschaden im Gebäude TuS Kleefeld e.V.
(Zuwendung 08/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 01.04.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 4.6.
Zuwendung an "Hallo Einstein"
(Drucks. Nr. 15-0834/2015)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Hallo Einstein
Betrag : bis zu 766,70 €
Verwendungszweck : Kauf von Spielmaterialien für die Einrichtung „Hallo Einstein“
(Zuwendung 09/2015)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 03.04.2015 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.


TOP 5.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Vereinbarung mit der Region Hannover und Klinikum Region Hannover zur weiteren Entwicklung der bisherigen Krankenhausstandorte Oststadtkrankenhaus und Landesfrauenklinik
(Drucks. Nr. 0694/2015 mit 2 Anlagen)

Frau de Cassan erläuterte ausführlich die Ausgangssituation. Bis zur Gründung der Region Hannover im Jahr 2001 gab es eine Reihe städtischer Krankenhäuser, dazu gehörte u. a. auch das Oststadtkrankenhaus. Alle städtischen Krankenhäuser seien mit der Regionsgründung auf die Region übergegangen. Das Gesetz zur Gründung der Region habe u. a. die Regelung enthalten, dass sowohl die Aufgabe als auch die entsprechende Immobilie zur Region gingen. Entsprechend seien alle städtischen Immobilien der Krankenhäuser auf die Region übergegangen. Auf Basis des Gesetzes wurde vertraglich geregelt, dass bei Wegfall des Verwendungszweckes für eine Immobilie, diese an die Landeshauptstadt Hannover zurückfalle. Im Jahr 2005 habe die Region Hannover das Klinikum Region Hannover gegründet. Mit der Klinikumsgründung sei ein neues Klinikumskonzept verbunden gewesen. Zum damaligen Zeitpunkt habe die Region von der Landeshauptstadt Hannover weitere Unterstützung für das Konzept gefordert. Aus diesem Grund habe der Rat der Stadt Hannover 2005 entschieden, das für einige dieser Krankenhäuser auf das Rückfallrecht verzichtet werden solle. Das Klinikumskonzept sah ein neues Zentralkrankenhaus – das Siloah - vor. Dafür sollten das Heidehaus, die Hautklinik und das Oststadtkrankenhaus aufgegeben werden. Der Rat habe damals entschieden, dass beim Bau des neuen Krankenhauses Siloah, das Klinikum die aufgegebenen Immobilien zur Finanzierung und für die dauerhafte Sicherung der Krankenhäuser vermarkten dürfe. Für das Heidehaus und die Hautklinik sei dieses Konzept bereits durch den Verkauf umgesetzt worden. Seit 2013 habe es Gespräche gegeben, was mit dem Oststadtkrankenhaus geschehen solle. Zunächst sei geplant gewesen, dass das Klinikum das Oststadtkrankenhaus selbst vermarkte. Die Vermarktung habe sich jedoch als sehr kompliziert herausgestellt.

Auf den Rückfall der Landesfrauenklinik hatte die Landeshauptstadt Hannover nicht verzichtet. Daher erfolgte nach langen, vertrauensvollen Gesprächen mit allen Beteiligten ein Tausch. Im Ergebnis fiel das Oststadtkrankenhaus anstatt der Landesfrauenklinik an die Landeshauptstadt Hannover zurück.

Das Gelände des Oststadtkrankenhauses sei sehr groß. Um es zu entwickeln, seien sehr komplexe Abrissaufgaben notwendig. Eine Bodensanierung sei teilweise erforderlich. Des Weiteren gäbe es rechtliche Belastungen. Es läge ein Vertrag über ein kostenfreies Erbbaurecht mit dem Land Niedersachsen vor. Dieses sei später an die MHH abgegeben worden, um ein Forschungszentrum auf dem Gelände zu errichten. Lange Jahre habe es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Forschungszentrum der MHH und dem Oststadtkrankenhaus gegeben, welche in den letzten Jahren jedoch immer mehr zurückgefahren worden sei. Das Erbbaurecht sei vertraglich bis zum Jahr 2068 festgeschrieben. Dieses Erbbaurecht müsse aufgelöst werden. Es sei bewertet und die Höhe einer Entschädigung mit dem Land Niedersachsen vereinbart worden. Das Land Niedersachsen verzichte damit auf sein Erbbaurecht. Ein zweites Erbbaurecht beträfe das Kuratorium für Heimdialyse mit einem eigenen Gebäudeteil. Die Dialyse sei ein voll funktionierender moderner Betrieb. 2012 wurde zwischen dem Klinikum und der Dialyse eine Vereinbarung dahingehend abgeschlossen, dass diese auf das Erbbaurecht gegen eine Abstandszahlung verzichten würde. Ein neuer Standort sei im Pelikanviertel gefunden worden. Der Bauantrag für den Umbau laufe und es werde erwartet, dass die Dialyse spätestens im 1. Quartal 2016 umziehe. Das dritte Erbbaurecht bestünde zu Gunsten der GBH. Dieses Erbbaurecht habe die GBH zur Errichtung des Schwesternhauses erhalten. Das Gebäude stünde jetzt weitgehend leer. Mit der GBH seien ebenfalls Vereinbarungen getroffen worden.

Das gesamte Grundstück eigne sich aufgrund seiner Lage sehr gut für Wohnbebauung. Es gab einen städtebaulichen Wettbewerb. Das Ergebnis werde für einen Bebauungsplan überarbeitet. Ursprünglich sollte im Herbst 2014 bereits die Zustimmung der Gremien eingeholt werden. Dem habe die Erhöhung der Flüchtlingszahlen und die Unterbringung in Teilen der Gebäude entgegengestanden.


Um Wohnungsbau und Flüchtlingsunterbringung miteinander zu vereinbaren, sei beabsichtigt, das Grundstück planerisch zu teilen. Der erste Bauabschnitt zwischen dem Krankhaus und der Podbi solle das Vorhaben der STRABAG und fast die Hälfte der möglichen Wohneinheiten beinhalten. Bei der Vermarktung handele es sich um eine hoch komplexe Aufgabe, daher solle die Vermarktung durch die Stadt erfolgen, auch um die Schnittstellen zu organisieren.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens verwies Frau de Cassan auf die Drucksache und erläuterte diese. Die Zahlen seien nach dem heutigen Stand unter Berücksichtigung der verschiedensten Aspekte ermittelt worden. Da sich das Bauvorhaben über einen langen Zeitraum hinziehe, könne es zu Verschiebungen kommen. Der Vorschlag sei, dass die Stadt das Vorhaben gemeinsam mit der GBH durchführe und später noch Private hinzuziehe. Hinsichtlich der neuen Grundschule im Schulbezirk bereite die Verwaltung eine Ausschreibung vor. Ein möglicher Standort im Schulbezirk sei bereits bekannt. Evt. kämen durch die Ausschreibung weitere hinzu. Die Drucksache für die Ausschreibung der Grundschule werde dem Bezirksrat zur Diskussion vorgelegt. Die beiden Verfahren würden parallel laufen. Auf dem Oststadtkrankenhausgelände sei zur Zeit keine Grundschule geplant.

Bezirksratsherr Busse fragte nach, warum das Gelände für die Bebauung mit einer Grundschule von vornherein ausgeschlossen sei.
Frau de Cassan antwortete, dass das Gelände für den Wohnungsbau als sehr geeignet angesehen worden sei und entsprechend sei der Wettbewerb erfolgt und das Bebauungskonzept vorangetrieben worden. Der Bebauungsplan werde den Gremien vorgelegt. Sollte der Vorschlag der Verwaltung keine Mehrheit finden, sei neu zu planen.
Bezirksratsherr Busse äußerte sein Entsetzen darüber, dass das Gelände für den Bau einer Grundschule nicht in Frage komme.
Bezirksratsherr Borstelmann bat darum, den möglichen Standort für die Grundschule zu benennen.
Frau de Cassan informierte darüber, dass der mögliche Standort auf dem GBH-Gelände auf der anderen Seite von der Straße „In den Sieben Stücken“ liegen würde. Dort wäre eine Schule in die Planungen integrierbar. Im Rahmen der Ausschreibung könne es aber auch zu einem anderen Standort kommen.
Bezirksratsherr Borstelmann befürchtete, dass es keinen Standort geben könnte. Mit einer Ausschreibung ohne Standort habe er Probleme. Soweit das Gelände des Oststadtkrankenhauses von vorn herein ausgeschlossen sei, stelle sich für die CDU-Fraktion die Frage, ob sie der weiteren Entwicklung zustimmen könnten.
Frau de Cassan ergänzte ihre Ausführungen hinsichtlich der Ausschreibungen dahingehend, dass jemand gesucht werde, der auf eigenem Grundstück baue. Dies könnte in diesem Fall die GBH sein.
Bezirksratsfrau Tasyürek begrüßte die Vorgehensweise der Verwaltung; insbesondere im Hinblick darauf, dass die Gewinne nicht von Dritten abgeschöpft und die Verwaltung die Restkosten zu tragen habe. Gesellschaftspolitisch sei es auch zielführender, insbesondere den Wohnungsmarkt und die Flüchtlingsunterbringung betreffend. Evt. könne die Kapelle auf dem Gelände des Oststadtkrankenhauses erhalten werden. Sollte die Grundschule nicht auf dem Gelände errichtet werden können, bestünde Vertrauen in die Verwaltung eine Grundschule im Bereich Groß-Buchholz zu errichten.
Bezirksratsherr Schneider äußerte, dass die Verwaltung zu vermitteln versuche, dass es schwierig sei, das Gelände wirtschaftlich zu vermarkten, weil die Aufwendungen so hoch seien. Er stelle sich die Frage, warum die Stadt das Gelände nicht selbst für ein eigenes Vorhaben verwenden würde, z. B. eine Schule. Das Verfahren zur Ausschreibung sei vernünftig. Ein Dritter werde gesucht und baue das Gebäude und vermiete es dann an die


Stadt. Bezirksratsherr Schneider fragte nach, wann mit der Grundschule Buchholz 2 zu rechnen sei.
Frau de Cassan führte aus, dass aus wirtschaftlichen Gründen die Stadt das Grundstück nicht für eigene Zwecke verwende, da dann die Einnahmen fehlten. Den genauen Zeitpunkt für die Ausschreibung der Schule könne sie nicht nennen.
Bezirksratsherr Busse erinnerte an das Votum des Bezirksrates hinsichtlich der Grundschule Groß-Buchholz und an das Ergebnis. Für ihn sei von Interesse, inwieweit ein positives Votum des Bezirksrates zwingend notwendig sei, um das gesamte Konzept hinsichtlich der Bebauung der Fläche des Oststadtkrankenhauses weiterzuführen.
Frau Fenske informierte, dass es sich nach Einschätzung der Verwaltung nicht um ein Entscheidungsrecht des Bezirksrates handele, daher sei ein positives Votum nicht zwingend erforderlich.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass der Bezirksrat der Verwaltung Verbesserungen vorschlagen könne. Er schlug vor, interfraktionell dem Bürgervotum nachzukommen und nicht nur den Wohnungsbau auf der Fläche voran zu treiben, sondern auch als Bedingung einen Grundschulstandort mit aufzunehmen. Bezirksratsherr Plotzki machte darauf aufmerksam, dass normalerweise bei Transferaufwendungen wie dem Hannover-Kinder-Bauland-Bonus eine Direktvermarktung der Grundstücke möglich sei. Dies stünde jedoch im Widerspruch zu den vorangegangenen Ausführungen. Er bat um Aufklärung.
Frau de Cassan verdeutlichte, dass die Stadt das Grundstück übernehme und entwickele. Entsprechend gäbe es auch Verkäufe durch die Stadt. Aus diesem Grund sei der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus mit aufzunehmen. Sie erläuterte die Anspruchsvoraussetzungen für diesen. Soweit diese erfüllt seien, könne der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus auch gewährt werden, wenn ein Bauträger zwischengeschaltet sei. Die Entscheidung, hinsichtlich der Ausgestaltung und Entwicklung des Grundstücks treffe die Stadt und der Rat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Die Entscheidung habe nichts mit der Vereinbarung zwischen der Region Hannover und dem Klinikum Region Hannover zu tun.
Auf Nachfragen von Bezirksratsherrn Plotzki antwortete Frau Fenske sinngemäß, dass ein interfraktioneller Antrag hinsichtlich der Grundschule zu dem noch zu erstellenden Bebauungsplan möglich sei.
Bezirksratsherr Oppelt hob hervor, dass die CDU-Fraktion es für richtig halte, dass die Verwaltung trotz der Unterbringung der Flüchtlinge auf dem Gelände, den nördlichen Teil weiter entwickele. Der Bau der Grundschule sei der CDU-Fraktion auf diesem Grundstück oder auf dem Gelände der GBH sehr wichtig. Eine Zustimmung könne daher erst erfolgen, wenn dies sichergestellt sei. Eine Planung reiche nicht. Aus diesem Grund müssten sie die Drucksache ablehnen, obwohl das Vertragskonstrukt richtig verhandelt sei.
Bezirksratsfrau Hagen vertrat die Auffassung, dass die Gelegenheit zur Berücksichtigung einer Grundschule in Groß-Buchholz nicht genutzt worden sei, obwohl die Fläche vorhanden sei und erläuterte dies ausführlich.
Bezirksratsfrau Tasyürek lobte die Arbeit der Stadtverwaltung und warb um Vertrauen in diese.
Frau de Cassan machte deutlich, dass die Verwaltung den Abschluss der außerordentlich komplexen Verhandlungen zwischen der Region, dem Klinikum und der Stadt präsentiere. Mit dieser Vereinbarung käme die Stadt wieder in den Besitz des Grundstückes. Darum werde um Zustimmung gebeten. Mit dieser sei noch keine Festlegung erfolgt, was mit dem Grundstück geschehe. Die Gestaltung des Grundstückes sei im Bebauungsplan zu regeln und der Rat entscheide. Die beiden Verfahren sollten voneinander getrennt betrachtet werden.
Auf die Feststellung von Bezirksratsherrn Borstelmann, dass er bisher davon ausgegangen sei, dass eine Grundschule auf dem Gelände nicht vorgesehen sei, erwiderte Frau de Cassan, dass die momentanen Planungen diese nicht vorsähen.

Bezirksratsherr Schneider hätte sich gewünscht, dass in der Vereinbarung auch festgehalten worden wäre, dass Groß-Buchholz möglichst auf diesem Grundstück die Grundschule erhalte.

Der Bezirksrat empfahl,

dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Region Hannover und dem Klinikum Region Hannover (KRH) zu den in der Anlage 1 dargestellten Bedingungen zuzustimmen und
in Abänderung des Ratsbeschlusses von 2005 (DS 1204/2005 N1, dort Ziff.1) auf den Rückfall der Landesfrauenklinik anstelle des Oststadtkrankenhauses zu verzichten.

9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und keine Enthaltung


TOP 5.1.2.
4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0594/2015 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Oppelt hielt es für unzumutbar, die Kinder aus dem nachbarschaftlichen Umfeld herauszureißen und Erstklässler so weite Wege zurücklegen zu lassen. Gemeinsam sei der Bezirksrat vor zwei Monaten zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vorschlag der Verwaltung zum Standort der neuen Grundschule nicht tragbar sei. Daher werbe er dafür, diese Satzung abzulehnen.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass sich die Bürgerinnen und Bürger hier deutlich zu Wort gemeldet hätten: „Kurze Beine – kurze Wege“. Dies sei in diesem Fall nicht umgesetzt. Der neue Schulstandort Buchholz 2, Nackenberger Straße 4 befinde sich in Kleefeld. Es gäbe an dem Standort bereits die Maximilian-Kolbe-Schule. Mit der Grundschule Buchholz 2 werde eine weitere Schule in einem Schulgebäude geschaffen, welches gar nicht dafür ausgerichtet sei. Geplant sei, Grundschüler und Förderschüler durch einen Zaun zu trennen. Inklusion sähe anders aus. Es plädiere dafür, die Drucksache abzulehnen.
Bezirksratsfrau Hagen stimmte sowohl Bezirksratsherrn Oppelt als auch Bezirksratsherrn Plotzki zu. Die weiten Wege seien nicht zumutbar und Inklusion sähe anders aus. In diese Schule sollen Kinder gehen, deren Geschwister in der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule eingeschult seien. Dies sei nicht nachvollziehbar. Die Höhe der Transportkosten und der Umbau der Förderschule seien enorm.
Bezirksratsherr Schneider wies ausdrücklich darauf hin, dass die Drucksache nicht den Willen der im Bezirksrat vertretenen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion darstellen würde. Sie hätten sich für eine Grundschule in Groß-Buchholz entschieden.
Bezirksratsfrau Tasyürek schloss sich ihrem Vorredner an. Mit der Ablehnung der Drucksache würden sie dies bekräftigen wollen. Sie warb nichts desto trotz um Verständnis und Gehör für die Verwaltung und deren Argumente.

Mit 0 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 5.1.3.

Grundschule Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule, Sanierung der WC-Anlagen

(Drucks. Nr. 0701/2015 mit 3 Anlagen)


Bezirksratsherr Oppelt merkte an, dass er die Sanierung der Grundschule begrüße. Dies sei aber auch überfällig und dringend notwendig.
Bezirksratsfrau Hagen hob bei der Sanierung der Toiletten die Mitarbeit der Kinder hervor. Dies trage zur Wertschätzung bei.
Bezirksratsfrau Tasyürek begrüßte ebenfalls die Sanierung und hoffte, dass diese in den folgenden Jahren noch weitergehe. Der Mitgestaltung der Sanitäranlagen durch die Kinder stimme sie ausdrücklich zu.

Der Bezirksrat empfahl
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung der WC-Anlagen in der Grundschule Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule in Höhe
    von insgesamt 450.000,00 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
    und
  2. der Mittelfreigabe in Höhe von 450.000,00 € durch den Verwaltungsaus-
    schuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-
    und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)
    zuzustimmen.

Einstimmig beschlossen.
TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.
Namensgebung für die Grundschule Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule
(Drucks. Nr. 15-0670/2015)

Bezirksratsherr Plotzki drückte seine Verwunderung darüber aus, dass der Bezirksrat im Nachhinein zustimmen solle und dass er den Namen aus der Presse erfahren habe. Er hätte sich gewünscht, dass der Schulrat im Bezirksrat berichtet hätte, wie es zu der Entscheidung gekommen sei. Er hätte Grundschule Kleefeld favorisiert.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Rothhardt bemerkte, dass die Umbenennung positiv zu sehen sei und sie zustimmen würden. Den Namen fände sie jedoch sehr ungewöhnlich, da Grundschulen in Hannover ansonsten nach Personen oder Straßen benannt seien. Sie pflichtete Bezirksratsherrn Plotzki bei und hätte sich als Namen Grundschule Kleefeld oder Grundschule Am Schweriner Platz gewünscht. Auch sie würde begrüßen, wenn es beim nächsten Mal mehr Informationen gäbe, welche Gründe zur Namensgebung geführt hätten.
Bezirksratsherr Oppelt hielt die Änderung des Namens der Schule und die ausführlichen historischen Abwägungen, die dazu geführt hätten, für richtig. Hinsichtlich des Prozesses der Neubenennung müsse sich zunächst die Schulöffentlichkeit dieser Grundschule mit dem neuen Namen identifizieren. Er hätte auch Grundschule Kleefeld besser gefunden.
Bezirksratsfrau Hagen erläuterte, wie es zu dem Begriff Im Kleefelde gekommen sei und wie auf diesen im Sachkundeunterricht auch Bezug genommen werde. Kleefeld sei Ihnen zu profan gewesen.

Der Bezirksrat beschloss,

der Grundschule Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule den Namen
"Grundschule im Kleefelde"
zu geben.

Einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.2.
Straßenbenennung im Stadtteil Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-0419/2015 mit 2 Anlagen)

Der Bezirksrat beschloss,

folgende Straßenbenennung:
Der im Süden von der Straße Heidjerhof abzweigende Fußweg, welcher zunächst nach Westen verläuft und dann nach Norden abknickt, erhält den eigenständigen Namen Wedemarkhof.
Übersichtskarte s. Anlage 1

Einstimmig beschlossen.


TOP 6.
Informationen der Verwaltung zu "Mein Kiez"

Frau Schonauer stellte das Projekt „Mein Kiez“ anhand der dem Protokoll als Anlage 1 beigefügten Power-Point-Präsentation vor. Sie ging auf die Entstehungsgeschichte ein und erläuterte das Projekt. Herr Westhoff informierte über den Ablauf des Projektes „Mein Kiez“ in Buchholz-Kleefeld. Über eine aktive Beteiligung an dem Projekt würden sie sich freuen.

Bezirksratsherr Busse bedankte sich für die Ausführungen und fragte nach, ob Buchholz-Kleefeld der erste Stadtteil sei oder mehrere Stadtbezirke parallel bearbeitet werden würden.
Frau Schonauer informierte darüber, dass sie beauftragt seien, zwei Bezirke pro Jahr zu bearbeiten. Mit dem nächsten Bezirk würden sie im Spätsommer starten und nach einem halben Jahr mit dem nächsten Bezirk. Es gäbe immer eine Überlappung. Unterstützung bekämen sie durch ein Büro, sodass jeder Bezirk dieselbe Aufmerksamkeit bekommen würde.
Auf die Frage von Bezirksratsherr Busse, ob das Projekt im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld im Dezember abgeschlossen sei oder ob im nächsten Jahr eine Aufarbeitung mehrerer Stadtbezirke erfolge, antwortete Frau Schonauer, dass sie hoffe, dass der Zeitplan von neun Monaten gehalten werden könne.
Bezirksratsherr Busse erinnerte an ähnliche Konzepte, die vor sechs und zwölf Jahren den Stadtbezirken vorgelegt und mit Leben gefüllt worden seien. Es hätten u. a. Foren, Arbeitskreise, Diskussionen mit den Bürgern und Workshops stattgefunden. Ergebnisse hätte es kaum gegeben.
Bezirksratsherr Plotzki verwies darauf, dass in der Vergangenheit, die Mitglieder des Bezirksrates bereits als Experten eingeladen worden waren, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren. Ein externes Unternehmen hätte damals ebenfalls den Prozess begleitet und dokumentiert. Das Ergebnis für Kleefeld sei gewesen, dass es an Räumlichkeiten für die soziokulturelle Arbeit fehle. Ähnlich werde das Ergebnis diesmal wieder ausfallen. Er sehe den Start des neuen Projektes problematisch, wenn das Ergebnis des letzten Prozesses noch nicht umgesetzt sei. Es könne auch nichts in Aussicht gestellt werden, da die finanziellen Mittel fehlen würden. Auf das Konzept Bezug nehmend merkte Bezirksratsherr Plotzki an, dass der Begriff „Mein Kiez“ für Hannover nicht üblich sei. Den Begriff „Hannover Quartiere 2030“ fände er konsequenter, da es sich dabei um einen Ausblick handele. Er empfahl von Quartieren zu sprechen und nicht von Stadtbezirken oder dem „Kiez“ und es solle entsprechend nicht nur eine Veranstaltung in der IGS Roderbruch geben. Ein Ergebnis könne auch sein, dass sich der Stadtbezirk bzw. die Stadtteile anders definieren. Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, inwiefern Stadtteilprofile bzw. Quartiere beschrieben werden können, wenn nur eine zentrale Veranstaltung am 05.06.2015 geplant sei. Er warb dafür, zu den Menschen in die Stadtteile vor Ort zu gehen.
Frau Schonauer stimmte ihm zu, hinsichtlich des Begriffs „Mein Kiez“. Eine Veränderung des Begriffes würden sie sich wünschen. Dieser sei aufgrund eines Ratsbeschlusses entstanden. Hier gäbe es noch Gesprächsbedarf. Geplant sei eine Veranstaltung an einem Ort und alle sollen dazu eingeladen werden. Die Stadtspaziergänge fänden dann in den unterschiedlichen Stadtteilen bzw. Quartieren statt. Der Hintergrund sei, dass alle gemeinsam darüber sprechen sollen, wie sehen wir unseren Stadtbezirk bzw. die Quartiere. Herr Westhoff ergänzte aus methodischer Sicht, dass das Büro mit Schlüsselakteurinnen und Schlüsselakteuren der unterschiedlichsten Gremien und Vereinen Gespräche führen würden. Des Weiteren gingen sie durch die Stadtteile bzw. Quartiere und würden zufällige Begegnungen herbeiführen. Dadurch solle ein großer aber auch unterschiedlicher Personenkreis angesprochen und befragt werden.
Bezirksratsherr Wontke würde gerne wissen, was am Ende des Prozesses konkret herauskommen könne.
Frau Schonauer wünschte sich, dass die sich aus einem „Wunschprogramm“ ergebenen Maßnahmen immer gleich mit den Akteuren, die sie umsetzen könnten, benannt werden. Sie beschrieb einige Beispiele. Sie warb u.a. für eine Koppelung mit großen Einrichtungen und Stiftungen. Es seien Alternativen zu suchen, da die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sich nicht vermehren würden. Vorstellbar seien eine andere Prioritätensetzung oder die unterschiedlichsten Akteure zusammenzubringen, die die Maßnahme aus einer Eigenleistung heraus schaffen könnten.
Bezirksratsherr Wontke stellte für sich fest, dass das Geld für den Prozess mit allen Kosten besser für eine konkrete Maßnahme einsetzbar sei und dann ein greifbares Ergebnis vorläge.
Bezirksratsfrau Tinnefeld bedankte sich für die Ausführungen und schloss sich den Vorrednern an. Sie verstehe es so, dass die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk sich selbst einbringen müssten und Ideen gesammelt werden sollten. Diese seien dann umzusetzen. Unter „Mein Kiez“ habe sie sich vorgestellt, dass vor Ort mehr passieren würde.
Bezirksratsherr Welker warnte davor, die Erwartungen zu hoch zu schrauben. Die Menschen vor Ort würden Themen, wie die seit Monaten bestehende Baustelle z. B. am Roderbruchmarkt bewegen. Die Bezirksratsmitglieder sollten mobilisieren. Dafür sei noch mehr Material erforderlich wie z. B. Handzettel und Plakate. Wichtig für die Auftaktveranstaltung sei, dass nicht nur Repräsentanten der Verwaltung dort seien, sondern sich auch die Menschen vor Ort in den Stadtteilen angesprochen fühlen würden.
Bezirksratsherr Schneider beantragte den Abschluss der Debatte. Dem wurde nach Abarbeitung der Rednerliste zugestimmt.
Bezirksratsherr Oppelt verwies nochmals darauf, dass der Begriff „Mein Kiez“ erklärungsbedürftig sei. Dies zeige, dass er nicht sehr geschickt gewählt worden sei. Die Probleme in den Stadtteilen seien identifiziert und daher sei ein neues Projekt mit Bürgerbeteiligung nicht erforderlich; insbesondere wenn schon bekannt sei, was dabei als Ergebnis herauskomme. Hinsichtlich der Kostenkalkulation sei die Einschaltung eines externen Büros nicht nachvollziehbar. Die Mittel könnten anderweitig besser angelegt werden, wie bereits der letzte Prozess gezeigt habe.
Bezirksratsherr Busse fragte nach, warum ein externes Büro eingeschaltet werden müsse. Dieses müsste sich das Wissen erarbeiten, während es genügend Experten vor Ort gäbe u. a. die Bezirksratsmitglieder. Er erinnerte nochmals an den Ablauf des Projektes vor sechs Jahren. Damals waren die Bezirksratsmitglieder zu den diversen Diskussionsforen und Workshops nicht eingeladen worden. Er hinterfragte und bewertete dies.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass nicht einmal die Hälfte der dokumentierten Ergebnisse aus den zwei vorangegangenen Prozessen abgearbeitet worden seien. Er schlug vor, die Ergebnisse erneut zu überprüfen, inwieweit sie bereits umgesetzt oder noch relevant seien. Darüber hinaus könnten in dem neuen Prozess auch neue Ideen gesammelt werden. Er wünsche sich, dass den Bürgerinnen und Bürgern zugehört werde und diese zu Wort kämen.
Frau Schonauer bestätigte, dass auch die Ergebnisse aus den vergangenen Prozessen betrachtet werden würden. Es habe sich gezeigt, dass sich die Stadtbezirke bzw. die einzelnen Quartiere sehr unterschiedlich entwickeln würden und entsprechend unterschiedliche Anforderungen hätten. Es handele sich um eine Veränderung, die es vorher so nicht gegeben habe. Das Ansinnen sei die Perspektivbetrachtung auf den Stadtteil bezogen. Wie stellt sich dieser 2015 dar und wie kann er sich in 15 Jahren verändern und welche Fragen sind dafür relevant. Für diesen Prozess sei eine Struktur in der Verwaltung geschaffen worden. Es säßen alle Dezernate an einem „Tisch“ und dort würden alle Planungsabsichten der Dezernate unter Berücksichtigung der demografischen Perspektiven der einzelnen Stadtteile übereinander gelegt. Die einzelnen Anforderungen würden betrachtet und es würde geschaut werden, wie diese mit den vorhandenen Ressourcen und denen, die auch andere haben, künftig umgesetzt werden können. Die notwendigen Materialien würden zur Verfügung gestellt und die Anregungen wie z. B. noch weiter in die Stadtteile zu gehen, mitgenommen. Sie warb für das Projekt.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Instandsetzung von Rad- und Fußwegen in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0715/2015)

Auf Wunsch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

TOP 7.2.
von Bezirksratsherrn Plotzki

TOP 7.2.1.
Erneuerung Radweg in der Ebellstraße
(Drucks. Nr. 15-0756/2015)

Auf Wunsch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktion gezogen.

Bezirksratsherr Plotzki bat um eine Begründung, warum die Anträge in die Fraktion gezogen worden seien; insbesondere im Hinblick darauf, dass der Radverkehrsbeauftragte in der letzten Sitzung dazu aufgefordert habe, Vorschläge zu dem Konzept kurzfristig zu unterbreiten.
Bezirksratsherr Schneider wies darauf hin, dass die Fraktion sich die Anträge genauer ansehen wolle.

TOP 7.2.2.
Verbesserung der Radwegsituation in der Straße "An der Breiten Wiese"
(Drucks. Nr. 15-0757/2015)

Auf Wunsch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktion gezogen.

TOP 8.

M I T T E I L U N G E N


keine Beiträge


Bezirksbürgermeister Hofmann schloss die Sitzung um 20.54 Uhr.

Für das Protokoll




Henning Hofmann Susanne Schulz
Bezirksbürgermeister Protokollführerin