Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 11.03.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.03.2015)
Protokoll (erschienen am 04.07.2015)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 13.03.2015
- 18.62.06-

PROTOKOLL

31. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 11. März 2015,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 22:18 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
(Bezirksratsherr Albrecht)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Böhme) (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
(Bezirksratsherr Franzkewitsch)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Personal und Organisation
Herr Just FB Personal und Organisation
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Efkes FB Tiefbau
Herr Feierabend FB Wirtschaft

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger
Herr Schmücking-Goldmann Hannoversches Wochenblatt

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Bericht der Verwaltung "Netzkonzept Radverkehr"

4. A N F R A G E N

4.1. der CDU-Fraktion

4.1.1. Wildes und falsches Parken im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0467/2015)

4.1.2. Fahrradbügel Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-0468/2015)

4.1.3. Wohngebiet Büntekamp
(Drucks. Nr. 15-0469/2015)

4.1.4. Feuerwehreinsätze im Flüchtlingswohnheim Zweibrückenerstraße
(Drucks. Nr. 15-0470/2015)

4.1.5. Flüchtlingswohnheim Zweibrückener Straße in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0472/2015)

4.1.6. Freie WLAN-Zonen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0473/2015)

4.2. der SPD-Fraktion

4.2.1. Familienzentren in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0478/2015)

4.2.2. Zaunwerbung
(Drucks. Nr. 15-0479/2015)

4.2.3. Grabeland an der Laatzener Straße
(Drucks. Nr. 15-0480/2015)

4.2.4. Zu- und Abfahrt zum Einkaufszentrum Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0481/2015)

4.2.5. Fahrradbügel im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0482/2015)

4.2.6. Spielplatz „Zum Siemenshop“
(Drucks. Nr. 15-0483/2015)

4.2.7. Costeau-Straße
(Drucks. Nr. 15-0484/2015)

4.2.8. Kindertagesstättenplätze im Stadtteil Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0485/2015)

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
- 11. Februar 2015

9. INTEGRATIONSBEIRAT

9.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

9.2. Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
Nacht der Begegnungen - Fastenbrechen
(Drucks. Nr. 15-0491/2015)

10. A N T R Ä G E

10.1. von Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Mähungen Ende der Heymesstraße Frühjahr bis Herbst zu Bolzwiese
(Drucks. Nr. 15-0442/2015)

10.1.2. Ausbringung von Gülle in Bereichen mit angrenzender Bebauung
(Drucks. Nr. 15-0449/2015)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Graffitti
(Drucks. Nr. 15-0498/2015)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Fahrradbügelplatz an der Stadtbahn-Haltestelle Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-0499/2015)

10.3.2. Schulbezirksgrenzen im Stadtbezirk - sofortige Anwendung
(Drucks. Nr. 15-0637/2015)

10.3.3. Defekte Spielgeräte auf der Außenfläche der Kita Twipsy
(Drucks. Nr. 15-0638/2015)

10.4. Interfraktionell

10.4.1. Kurzfristige Instandsetzung/Ersatz der Spielgeräte Kita Twipsy (DRK)
(Drucks. Nr. 15-0639/2015)

10.4.2. Feuerwehr-Hauptalarmweg für die Feuerwehr Kirchrode in der nördlichen Lange-Hop-Straße – Herrichtung der Straße für diesen Zweck
(Drucks. Nr. 15-0640/2015)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Interfraktionell

11.1.1. Osterfeuer 2015 – Kronsberg Kreis e. V.
(Drucks. Nr. 15-0641/2015)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die 31. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.
Er entschuldigte die Bezirksratsmitglieder Franzkewitsch, Böhme und Albrecht.

Zu TOP 3 begrüßte er Herrn Herrn Efkes (Fachbereich Tiefbau)

Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkungen:
Antworten zu Anfragen:
-4.1.3. Wohngebiet Büntekamp
-4.2.2. Zaunwerbung
-4.2.5. Fahrradbügel im Stadtbezirk
Werden schriftlich nachgereicht

DRINGLICHKEITSANTRAG:
Außerdem lagen 5. Dringlichkeitsanträge vor-

1. Schulbezirksgrenzen im Stadtbezirk - SPD-Fraktion
Nach Begründung und Abstimmung über die Dringlichkeit wurde dieser Antrag unter
TOP 10.3.2. der heutigen Sitzung behandelt.

2. Defekte Spielgeräte auf der Außenfläche der Kita Twipsy - SPD-Fraktion
Nach Begründung und Abstimmung über die Dringlichkeit wurde dieser Antrag unter
TOP 10.3.3. der heutigen Sitzung behandelt.

3. „Zeitnahe Instandsetzung/Ersatz der Spielgeräte Kita Twipsy (DRK) - Interfraktionell
Nach Begründung und Abstimmung über die Dringlichkeit wurde dieser Antrag unter
TOP 10.4.1. der heutigen Sitzung behandelt.

4. „Feuerwehr-Hauptalarmweg für die Feuerwehr in der nördlichen Lange-Hop-Straße“ - Interfraktionell
Nach Begründung und Abstimmung über die Dringlichkeit wurde dieser Antrag unter
TOP 10.4.2. der heutigen Sitzung behandelt.

5. Zuwendungsantrag: Osterfeuer – Kronsbergkreis - Interfraktionell
Nach Begründung und Abstimmung über die Dringlichkeit wurde dieser Antrag unter
TOP 11.1.1. behandelt.

Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig bestätigt.


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel hatte keine Mitteilungspunkte.

Keine Mitteilungspunkte


TOP 3.
Bericht der Verwaltung "Netzkonzept Radverkehr"
Herr Efkes vom Fachbereich Tiefbau stellte mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation das Netzkonzept Radverkehr der Landeshauptstadt Hannover vor. Anschließend stand der für Nachfragen der Bezirksratsmitglieder zur Verfügung.

Beigeordneter Klie erkundigte sich, ob Radfahrende Kinder mit einbezogen worden und die Sicherheit von Schulkindern eine Rolle gespielt habe bei der Konzepterstellung.
Kinder unter 10-Jahren seien nicht erfasst, da sie auf dem Fußweg fahren. Die Altersgruppe über 10-Jahren sei grundsätzlich mit erfasst, führte Herr Efkes aus. Die Anbindung von Relevanten Zielen sei bereits in dem Vorgängerkonzept aus dem Jahre enthalten. Hierzu zählen Schulen, zentrale Orte und auch größerer Unternehmen. Daher sei die Fortschreibung auch im Hinblick dieser Punkte notwendig, ergänzte er.

Bezirksratsherr Konietzny fragte nach, was mit den Radwegen in Tempo-30-Zonen erfolgen bzw. diese zurückgebaut werden. Diese werden solange sie funktionsfähig sind im Bestand bleiben. Erst wenn sie nicht mehr als Radweg geeignet sind, werde der Rückbau erfolgen, erläuterte Herr Efkes.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der CDU-Fraktion

TOP 4.1.1.
Wildes und falsches Parken im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0467/2015)

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee trug folgende Anfrage vor:

Vermehrt müssen wir feststellen, dass in unserem Stadtbezirk
Kraftfahr­zeuge und kleine LKW (Sprinter-Klasse) falsch und gegen die
Fahrtrichtung geparkt werden.
Fuß- und Fahrradwege sowie Bordsteinabsenkungen werden zugeparkt,
und die Polizei kann nicht viel dagegen unternehmen. Fußgänger und
Fahr­radfahrer werden behindert, und Gehwegplatten können sich durch die
Belastung der Fahrzeuge absenken.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Was unternimmt die Verwaltung/Polizei um dieses sogenannte
„Falschparken“ zu unterbinden?
2. Welche Konsequenzen hat es für Falschparker, die dem Verkehrsaußendienst
von Bürgern oder Bürgerinnen gemeldet werden – manche sogar mehrere
Tage hintereinander?

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage1:
Die Wohngebiete werden vom Verkehrsaußendienst im Rahmen der normalen Streife regelmäßig kontrolliert. Hierbei werden u. a. auch die Fahrzeuge, die auf dem Geh-/Radweg oder vor Bordsteinabsenkungen parken, zur Anzeige gebracht. Eine flächendeckende Überwachung an allen Tagen, Orten und zu allen Zeiten ist jedoch nicht möglich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sobald dem Verkehrsaußendienst Falschparker telefonisch oder schriftlich gemeldet werden, gibt der Einsatzplatz die Meldung an eine Außendienstmitarbeiterin weiter. Diese wird dann schnellstmöglich die Situation vor Ort kontrollieren und ggfs. eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufnehmen. Hierbei wird auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft, ob die Verkehrsordnungswidrigkeit eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt. Sofern sich die Beschwerden über Falschparker in einer Straße häufen, wird die Überwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten intensiviert.

TOP 4.1.2.
Fahrradbügel Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-0468/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Nach mehreren Anträgen aus dem Bezirksrat hat die Verwaltung mit der
DS 15-1445/2014 zugestimmt, dort mehr Fahrradbügel aufzustellen.
Diese Information mit beiliegender Skizzierung des neuen Bereiches zur
Aufstellung der Fahrradbügel erfolgte im September 2014. Alle Fraktionen haben
dem zugestimmt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird diese Maßnahme umgesetzt?

Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Die zugesagte Maßnahme wird, so das Wetter mitspielt, noch bis Ende März 2015 baulich umgesetzt.

TOP 4.1.3.
Wohngebiet Büntekamp
(Drucks. Nr. 15-0469/2015)

Nach Einzug aller Eigentümer in das neue Wohngebiet ergeben sich doch noch
Fragen zur Gestaltung, insbesondere zum sogenannten Quartiersplatz.
Die realisierte rechtliche Gestaltung des Quartiersplatzes sieht wie folgt aus:
Der Quartiersplatz ist anteilig an die 34 Wohneinheiten des inneren
Marie-Jorns-Rings (4 Häuserzeilen) als Miteigentümer weitergegeben. Diese
durchgeführte Gestaltung ergibt sich nicht aus dem Städtebaulichen Vertrag.
Sie steht sogar zu dieser im Widerspruch. Zum einen gehörte der Quartiersplatz
danach gar nicht zu den an die Bauträger zu verkaufenden Flächen. Er ist weder
eine „Baufläche“ (sondern vielmehr laut B-Plan eine „Grünfläche“) noch ist er in der
Anlage 1 zum Städtebaulichen Vertrag als an die Bauträger zu veräußernde Fläche
gekennzeichnet. Zum anderen steht im Städtebaulichen Vertrag, dass „seine
dauerhafte Unterhaltung“ Hochtief obliegt. Diese ist jedoch durch den Verkauf an die
neuen Eigentümer übergegangen.
Die Grünfläche wird damit rechtlich den nicht zur Eigentümergemeinschaft
gehörenden Quartiersbewohnern als Erholungs-, Kommunikations- und soziale
Begegnungsmöglichkeit entzogen. Eine Nutzung dieser Fläche als Treffpunkt und
Nutzung zur Gestaltung von z.B. zentralen Quartiersveranstaltungen wie z.B. einem
Quartiersfest wird damit nicht mehr möglich sein.
Laut Städtebaulichem Vertrag ist der Quartiersplatz „zeitgleich mit der
südlich angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche herzustellen“. Dies ist die
Straße vor der „bunten Reihe“. Diese Straße war aber bereits im Frühjahr 2014
fertig. Der Quartiersplatz ist bis heute (Februar 2015) nicht
fertiggestellt. Mit den Arbeiten ist bis heute nicht einmal begonnen worden.
Ein Quartiersarchitekt sollte mit diesen Aufgaben betreut werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wer ist der Quartiersarchitekt, wie hat dieser seine Aufgaben wahrgenommen
und hat dieser schriftliche Stellungnahmen abgegeben?
2. Welche Vorteile (und hier insbesondere finanzielle/wirtschaftliche sowie
rechtliche) ergeben sich aus der Festsetzung von Grünflächen in Neubaugebieten
als „private Grünflächen“ für Erschließungs- und Bauträger (gegenüber einer
Festsetzung als „öffentliche Grünfläche“ in öffentlichem Eigentum)?
3. Sind die Flachdächer im Baugebiet zur Aufnahme von Photovoltaik- und/oder
Solaranlagen geeignet?
Die Antwort wurde schriftlich nachgereicht.
Antwort der Verwaltung zu Frage1:
Als Quartiersarchitekt war in persona ein bei Hochtief- formart beschäftigter Architekt eingesetzt. Seine Aufgabe bestand in der Abstimmung und Koordination der Erschließungs-, Freiflächen- und Hochbauplanung, hatte also neben fachlichem Inhalt einen erheblich moderierenden Anteil. Die Akteure waren neben Stadt, Hochtief, den beteiligten Bauträgern die jeweiligen Architekten und Fachingenieure. Da zum Zeitpunkt seines Ruhestandes im vergangenen Jahr der Großteil der Abstimmungen abgeschlossen war, war damit seine Funktion obsolet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Festsetzung von privaten Grünflächen bedingt keine monetären Vorteile für Bauträger, da die Realisierung mit Aufwand und Kosten verbunden ist. Selbst eine Anrechnung bei der Berechnung von städtebaulichen Ausnutzungswerten (GRZ/ GFZ), woraus sich ggf. Vorteile zu Gunsten des Bauherrn ergeben würden, ist nicht möglich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Bebauungsplan 1694 erklärt in § 18 der textlichen Festsetzungen im Rahmen einer örtlichen Bauvorschrift Solaranlagen für zulässig. Der Gestaltungsrahmen sieht vor, dass technische Anlagen (dazu gehören auch Solaranlagen) nur an nicht exponierten Orten auf den Dächern der Wohngebäude und den eingeschossigen Baukörpern in baulich integrierter Form ausgeführt werden.
Ob bei der Errichtung der Gebäude daneben die statischen und sonstigen Erfordernisse für den Bau von Solaranlagen erfüllt wurden, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung.

TOP 4.1.4.
Feuerwehreinsätze im Flüchtlingswohnheim Zweibrückenerstraße
(Drucks. Nr. 15-0470/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Viele Anwohner zeigen sich immer wieder über die vielen
Feuerwehreinsätze im Flüchtlingswohnheim beunruhigt. Auf Nachfrage
wurde dieser Fraktion mitgeteilt, dass es in 2015 wohl schon ca. 30 Einsätze
der Feuerwehr gegeben haben soll.
Dies ist in den Räumlichen Gegebenheiten begründet. Die vorhandenen
Teeküchen, in denen die Bewohner richtig kochen, sind dafür letztlich nicht ausgelegt
und die damit verbundene Rauchentwicklung aktiviert die Brandmelder. Teilweise
fehlende Türen fördern diesen Umstand noch.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie will die Verwaltung hier, auch zum Schutz der Bewohner, für Abhilfe sorgen?
2. Welche baulichen Maßnahmen zum Brandschutz sollen ergriffen werden?

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:
Im Jahr 2015 hat es bisher 15 Einsätze der Feuerwehr im Flüchtlingswohnheim Zweibrückener Straße gegeben. Diese teilen sich auf in 6 Einsätze des Rettungsdienstes und 9 Einsätze der Feuerwehr. Im Jahr 2014 gab es 21 Einsätze des Rettungsdienstes und 21 Einsätze der Feuerwehr, also insgesamt 42 Einsätze.

Bei den 30 Einsätzen der Feuerwehr (ohne Rettungsdienst) in den letzten 14 Monaten war Ursache immer eine ausgelöste Brandmeldeanlage. Einen tatsächlichen Brand hat es allerdings nie gegeben. Die Brandmeldeanlage löst automatisch einen Alarm bei der Feuerwehr aus, sobald ein Brandmelder aktiviert wird. Ursprünglich waren in den Küchen Rauchmelder installiert, die bei einer intensiven Küchennutzung aktiviert wurden. Mitte letzten Jahres haben wir in der überwiegenden Zahl der Küchen diese Rauchmelder gegen thermische Brandmelder ausgetauscht. Allerdings werden teilweise auch die Rauchmelder in den Fluren durch Wasserdampf aus der Küche aktiviert.

Vor diesem Hintergrund beantworten wir die Fragen wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage1:
Die Verwaltung nimmt die Anfrage zum Anlass mit einer Fachfirma für den Brandschutz zu prüfen ob und wie die Zahl der Fehlalarme reduziert werden kann, ohne dadurch den Brandschutz zu reduzieren. Denkbar sind z.B. zusätzliche Türen und besser Entlüftungsmöglichkeiten in den Küchen. Da bei Alarmauslösung für die Einsatzkräfte nicht erkennbar ist, ob es sich um einen Fehlalarm oder einen realen Einsatz handelt, ist die Fachverwaltung der Auffassung, dass im Hinblick auf die Sicherheit der BewohnerInnen das Ausrücken notwendig ist und die vermeintliche Belästigung der Anwohner in Kauf genommen werden muss.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Brandschutz in der Einrichtung ist gewährleistet. Er wird laufend überprüft und soweit erforderlich durch bauliche Maßnahmen verbessert. Die große Zahl der ausgelösten Brandmeldealarme steht in keinem Zusammenhang mit einem Defizit beim Brandschutz.

TOP 4.1.5.
Flüchtlingswohnheim Zweibrückener Straße in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0472/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Freiwillige Helfer sowie Bewohner des Heims beklagen, dass der Betrieb in letz­ter Zeit nicht gut läuft. Es gibt demnach keine Kontinuität in der Betreuung der Bewohner. Stän­dig wech­seln­de Mitar­beiter ohne eine entsprechende Berufserfahrung und Ein­arbeitung sollen völlig überfor­dert sein. Flüchtlinge beklagen sich bei den Freiwilligen, dass es teil­weise nicht gelingt, ihnen zu vermitteln, worum es in Behördenschreiben geht.

In den letzten vier Monaten wurden die Bewohner und Neuankömmlinge ausschließlich durch Spenden mit Bettwäsche, Handtüchern und Kochutensilien etc. ausgestattet. Auch saubere Bett­decken und Kopfkissen erhielten sie durch Spenden.

Mehrfach sind gespendete Gegenstände/Wäsche aus eigentlich verschlossenen Räumen ver­­schwun­den. Die ehrenamtlich Tätigen möchten die ihnen anvertrauten Güter an tat­säch­lich Bedürftige geben. Sie greifen regelmäßig auf ihre privaten Netzwerke wie Kir­chen und Freundeskreise zurück und möchten eine Veruntreuung dieser Güter unterbin­den. Auch im Bereich der Waschmaschinen gibt es nach ihren Aussagen keine ausrei­chen­de Kont­rol­le, mehr­fach wurde Wäsche aus Trocknern gestohlen.

Mehrere Fensterscheiben sind seit Monaten zerbrochen und teilweise mit Zeitungspapier zu­geklebt, Gardinen hängen herunter, die Räume sind z. T. sehr schmutzig. Ehrenamtli­che, die regelmäßig in der Unterkunft sind, stellen oftmals fest, dass eine Heimleitung nicht anwesend ist.

Die Begründung von Frau Hendricks, dass die Verträge mit den Mitarbeitern immer nur für ein halbes Jahr abgeschlossen werden könnten, da die Weiterführung der Unterkunft nur jeweils für ein halbes Jahr gesichert sei, kann so nicht akzeptiert werden, denn gerade in letzter Zeit sollen Mitarbeiter bereits nach wenigen Wochen noch innerhalb der Pro­be­zeit kündigen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung diese Zustände bekannt und wenn ja, seit wann?
2. Welche Gegenmaßnahmen wird die Verwaltung treffen, um diese Zustände zu beheben und wann?
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Vorbemerkung:
Im Jahr 2012 erhielt die Verwaltung das Angebot eines hannoverschen Wohnungsunternehmens, das zwischenzeitlich Eigentümer des Gebäudes in der Zweibrückener Str. 72 geworden war, dieses Gebäude übergangsweise als Unterkunft zu nutzen.

Das damalige Angebot war für einen Zeitraum von zunächst 13 Monaten befristet. Danach konnten wegen der nicht absehbaren Perspektiven des Standortes insgesamt immer nur kurzfristige Betreiberverträge abgeschlossen werden. Eine längere zeitliche Perspektive konnte seinerzeit nicht in Aussicht gestellt werden.

Wegen der unklaren Perspektive für das Gebäude hat der Betreiber in Absprache mit der Stadt nur Teile der sonst üblichen baulichen Unterhaltungsmaßnahmen ausgeführt.
Inzwischen ist der Stadt das Gebäude für einen weiteren mittelfristigen Zeitraum angeboten worden.

Bedingt durch die bisher unklare zeitliche Perspektive des Standortes, hat es in der Vergangenheit auf Betreiberseite eine erhöhte Fluktuation des Betreuungspersonals gegeben.

Die Verwaltung beabsichtigt, da nun ein längerer weiterer Betrieb in Aussicht steht (bis 2017), einen neuen längerfristigen Betreibervertrag abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird auch die Verantwortung der Heimleitung geregelt werden.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Wie in der Vorbemerkung ausgeführt ist der Verwaltung der Hintergrund bekannt. Insbesondere das Beschwerdescheiben vom 20.02.2015 hat die Verwaltung zum Anlass genommen, ein klärendes Gespräch mit dem Betreiber zu führen. Dieses Gespräch hat Ende Februar stattgefunden. Der Betreiber hat bereits Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet und ist insbesondere bei einer längeren zeitlichen Perspektive zuversichtlich, künftig keine erhöhte Mitarbeiterfluktuation am Standort Zweibrückener Straße mehr zu haben.

Im Übrigen lagen der Verwaltung bis dahin aber keine Erkenntnisse vor, die auf eine nicht ausreichende Betreuung o. ä. in der Unterkunft hindeuteten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung beabsichtigt, schnellstmöglich einen längerfristigen Mietvertrag abzuschließen und dem Betreiber damit die seinerseits benötigte Planungssicherheit einzuräumen.

Die geschilderten Probleme sind im o. g. Gespräch erörtert worden. Eine Änderung der Abläufe ist ab sofort verabredet.

Bezirksbürgermeister Rödel ergänzte, dass er und die Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Frau Stittgen sich bei einem Besuch vor Ort über die Lage informiert hätten. Inzwischen seien die Fensterscheiben ersetzt, die Stelle der Heimleitung werde auf 1 1/2 Stellen angehoben. Die vorhandene Reinigungskraft solle um eine weitere aufgestockt werden. Ein neuer Vertrag, der bei Verlust der Erstausstattung für die Bewohner den Betreiber in der Verantwortung sieht, sei in Arbeit, führte Bezirksbürgermeister Rödel aus.

Bezirksratsfrau Stittgen wies darauf hin, das Spenden direkt in der Unterbringung nicht mehr aufgenommen und Spendenwillige abgewiesen werden. Bezirksbürgermeister Rödel erläuterte diesbezüglich, dass keine Kleidung mehr benötigt werde. Des Weiteren erfolge über den Nachbarschaftsverein eine gezielte Sammlung nach Bedarf.

Stadtbezirksmanager Herr Just fügte zu diesen Ausführungen hinzu, er könne jederzeit aus dem Kontakt mit dem Sozialarbeiter vor Ort berichten und unterstrich hiermit, das alle Beteiligten bei diesem Thema sensibilisiert und auch aktiv sind.

Ratsfrau Kramarek fragte nach, wie die neue Heimleitung an zwei Standorten gleichzeitig die Leitung übernehmen könne. Hierzu erläuterte Bezirksbürgermeister Rödel, das die Leitung an den Standorten Bult / Zweibrückenerstr. jeweils mit einer 1/2-Stelle beschäftigt sei.

Bezirksratsherr Meinecke wollte wissen inwieweit die Schwundsituation der Spenden- bzw. Materialen gelöst wurde. Seit einigen Wochen sei die separate Kammer mit einem Schloss versehen und nur der Nachbarschaftsverein könne mit einem Schlüssel rein, informierte Bezirksbürgermeister Rödel.


TOP 4.1.6.
Freie WLAN-Zonen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0473/2015)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:

In unserem Stadtbezirk haben einige Bürger keine Möglichkeit, Internetverbindungen aufzubauen, da z. B. für Hartz-IV-Empfänger die Kosten für einen solchen Anschluss
oft nicht zu tragen sind. Des Weiteren werden heutzutage Schülern Aufgaben gestellt,
zu deren Bewältigung das Internet benötigt wird. Behördenkontakte sind ebenfalls in steigendem Maß an Internetverbindungen gebunden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind frei zugängliche WLAN-Zonen im Stadtbezirk vorhanden
oder geplant, wenn ja, wo?
2. Falls nicht, welche Gründe würden gegen die Errichtung solcher
Zonen sprechen?
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung:
Frei zugängliche, durch die Landeshauptstadt Hannover angebotene W-LAN-Zonen gibt es zurzeit nicht und sind von der Verwaltung auch nicht geplant.

Ein solches Angebot wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach angefragt und geprüft, jedoch aus folgenden Gründen abgelehnt:

WLAN im gesamten Stadtgebiet
Ein durch die Stadtverwaltung betriebenes öffentliches WLAN-Netz im Rathaus (oder anderen Dienstgebäuden) wurde aus den nachfolgenden Gründen in der Vergangenheit immer abgelehnt. Die aufgeführten Argumente gelten auch für ein WLAN-Angebot für das gesamte Stadtgebiet.

Die Landeshauptstadt Hannover würde den WLAN-Nutzern verbotene Handlungen wie beispielsweise urheber- oder persönlichkeitsrechtsverletzendes Herunter- und Hochladen von Dateien ermöglichen und müsste im Zweifel als Zustandsstörer haften (BGH Az. I ZR 121/08).
1.) Als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit würde die Landeshauptstadt Hannover zusätzlichen gesetzlichen Pflichten unterliegen. Sie müsste beispielsweise Abhöreinrichtungen auf eigene Kosten bereitstellen (§110 TKG) und Störungen innerhalb kurzer Fristen beseitigen (§43a ff. TKG).
2.) Im Falle, dass vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden (z.B. Netzausfall am Wochenende) oder Schäden durch die Nutzung auftreten, könnte die Landeshauptstadt Hannover schadensersatzpflichtig werden.
3.) Ein verlässliches Angebot würde sowohl mit hohen Investitionsaufwänden als auch hohen personellen wie sachlichen Betriebskosten einhergehen. Die kurzfristige Entstörung außerhalb üblicher Arbeitszeiten müsste sichergestellt und der Internetzugang sowie einzelne stadtinterne Netzverbindungen breitbandiger ausgelegt werden. Durch Fremdnutzung könnte es im WLAN-Netz bei hohem Besucherverkehr zu Verfügbarkeits- und Bandbreitenbeeinträchtigungen für städtische Beschäftigte kommen.

Zulässigkeit/Wirtschaftliche Betätigung
Die Bereitstellung eines öffentlichen WLAN-Netzes, gleich ob gegen Entgelt oder kostenfrei, ist höchstwahrscheinlich als wirtschaftliche Betätigung einzustufen. Für den mobilen Internetzugang gibt es ein breites Angebot mehrerer Telekommunikationsanbieter. Ein städtisches Angebot würde in Konkurrenz zu diesen Marktangeboten stehen. Diesem Angebot würden auch die Regelungen des Grundgesetzes sowie der Nds. Kommunalverfassung zur wirtschaftlichen Betätigung entgegenstehen.
Aus Art. 87 f Abs. 2 Grundgesetz ist ableitbar, dass Körperschaften öffentlichen Rechts wie die Landeshauptstadt Hannover keine gewerblichen Telekommunikationsdienstleistungen anbieten dürfen. Gemäß der Begründung des Regierungsentwurfs zum aktuellen TKG (BT-Dr. 15/2316) ist jede Tätigkeit gewerblich, die zumindest mit der Absicht auf Kostendeckung angeboten wird.

Aufwand
Unabhängig von der Klärung der rechtlichen Fragen soll im Folgenden der Aufwand umrissen werden, wenn ein flächendeckendes Angebot von der Stadt erstellt werden soll:
- Installation von WLAN-Antennen (Access-Points). Diese haben grds. eine Reichweite von 300 m, die aber wie bei DECT-Telefonen dramatisch sinkt, wenn z.B. Hindernisse (z.B. Mauerwände) zwischen Antenne und Sender sind. In der Stadt Aachen werden z. B. ca. 3.000 Access-Points genutzt. Vermutlich wären für Hannover über 5.000 Access-Points erforderlich. Die Kosten je Gerät betragen ca. 500 Euro.
- Elektroanschluss für die Antennen und Montagekosten.
- Kosten für die Anbindung an einen Netzbetreiber (z.B. Telekom).
Die Investitionssummen und Betriebskosten müssten ggf. im Rahmen einer Untersuchung ermittelt werden. Eine belastbare Schätzung ist vor dem Hintergrund nicht möglich.

TOP 4.2.
der SPD-Fraktion

TOP 4.2.1.
Familienzentren in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0478/2015)

Bezirksratsfrau Barke
Familienzentren in Bemerode (Pappelteich, Papenkamp, Schatzinsel) haben einen integrativen und sozialen Charakter. Nunmehr werden auch Flüchtlinge (Asylbewerber) nach Bemerode kommen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie werden bzw, sind die Familienzentren auf diese daraus entstehenden Aufgaben vorbereitet?
2. Wie sind die fAmilienzentren derzeit informiert?

Stadtbezirksmanager Just beantwortetet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Konzeptionell ist es Aufgabe der Familienzentren alle auf sie in ihrem Einzugsbereich zukommenden Veränderungen und Anforderungen grundsätzlich aufzunehmen, diese für sich zu bewerten und ggf. Handlungsstrategien daraus abzuleiten.
Die Familienzentren haben keinen besonderen hervorgehobenen Auftrag sich um Flüchtlinge und ihre Kinder zu kümmern.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In den anstehenden Foren der Familienzentren werden die Familienzentren über die Situation der Flüchtlinge informiert.
Hier soll dann darüber beraten werden, ob es einen weitergehenden Informationsbedarf und einen Bedarf an einem sozialräumlichen organisierten Austausch zum Thema Flüchtlinge und deren Kinder gibt.

TOP 4.2.2.
Zaunwerbung
(Drucks. Nr. 15-0479/2015)
Die Zaunwerbung hat in einem erschreckenden Maße zugenommen. Es scheint so, als ob Grundstückseigentümer die Zaunflächen regelrecht vermarkten. Das gilt auch für öffentliche Grundstücke. Jedenfalls ist dieses eine Verschandelung der Stadtlandschaft.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Kriterien gelten für solche Werbung?
2. Auf welche Weise kann man diese unschöne Werbung eindämmen?
3. Wer ist bei der Stadt für die Zulassung zuständig mit welcher Maßgabe (z. B. am Zaun der Grundschule am Sandberge)

Antwort wird schriftlich nachgereicht

TOP 4.2.3.
Grabeland an der Laatzener Straße
(Drucks. Nr. 15-0480/2015)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Das Grabeland an der Laatzener Straße wird sehr unterschiedlich genutzt – von gar nicht bis sehr intensiv.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Nutzungen sind auf dem Gelände zulässig?
2. Welche Einzäunung darf gewählt werden?


Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Flächen an der Laatzener Straße sind bis auf zwei Flächen als Gemüseland verpachtet. Zulässig ist die Nutzung der Flächen zum Anbau von einjährigen Kulturen. Der Bestand mehrjähriger Pflanzen darf ohne Genehmigung nicht verändert werden. Die einzelnen Pächter sind verpflichtet die Gemüseländer sauber zu halten. Ansonsten ist die Nutzung nicht genau vorgeschrieben. Es handelt sich nicht um Kleingärten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Flächen können mit Maschendrahtzaun auf Kosten der Pächter eingefriedet werden.

TOP 4.2.4.
Zu- und Abfahrt zum Einkaufszentrum Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0481/2015)

Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:

Die Verwaltung wurde zur Problemlösung an der Zufahrt zum Einkaufszentrum am Kronsberg bereits in den Drucksachen 15-1504/2014 und 15-2423/2014 befragt.
Kern des Problems liegt in einem Abfahrtsrückstau vom Parkplatz, vornehmlich in den Stoßzeiten, wenn die Wülferoder Straße beidseitig sehr dicht frequentiert ist und gerade Linksabbieger minutenlang keine Möglichkeit zum Ausfahren vom Parkplatz bekommen. Auch in Nicht-Stoßzeiten genügt ein mittlerer Rückstau der östlichen Ampelkreuzung um für längere Stauungen auf dem Parkplatz zu sorgen.
Um bei diesen Gegebenheiten als Rechtsabbieger schneller in Richtung Alt-Bemerode ausfahren zu können, nutzen die meisten (oder werden durch Hupen dazu genötigt) eine nicht vorhandene „selbst eingerichtete Rechtsabbiegerspur“ über Gehweg und Rasenfläche hinweg. Dadurch ergab sich eine große Kuhle im Rasenbereich, welche vor kurzem zwar mit einigem Sand provisorisch aufgefüllt wurde, doch die durch witterungsbedingte Feuchtigkeit nun fast wieder die gleiche tiefe aufweist.
Die Problematik wird weiter bestehen bleiben - gerade auch im Hinblick auf das stetige Wachstum der Siedlung Kronsberg und der fehlenden Möglichkeit, diese von Norden anzufahren, so dass die Wülferoder Straße dauerhaft mehr Verkehr tragen muss.
Eine generelle Ausweitung der Ausfahrt, so dass künftig Rechts- und Linksabbieger im direkten Ausfahrtsbereich nebeneinander geordnet warten könnten, bewirkt nicht nur eine Reduzierung von Rückstaus auf dem Parkplatzgelände, sondern würde auch die Sicherheit im Einmündungsbereich erhöhen, da eine viel größere Übersichtlichkeit geschaffen würde.

Wir fragen die Verwaltung:
1. War die beschriebene Füllung der Kuhle im Rasenbereich nur eine Erstmaßnahme mit der Planung zu weiterem Handeln?
2. Wie lauten die Ergebnisse der angekündigten Begehung der Problemstelle durch die Verwaltung?
3. Wäre ein gemeinsamer Vororttermin - gerade um den bei diesem Thema immer wieder auftretenden Missverständnissen vorzubeugen - möglich?


Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die in der Anfrage beschriebene Auffüllung ist nur eine temporäre Erstmaßnahme. Der Ausfahrtsbereich wird rechtsseitig in Ausfahrtsrichtung gesehen, weitergehend angepflastert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Absenkung der Ausfahrt für den Rechtseinbieger in die Wülferoder Straße wird um 2 Meter rechtsseitig verlängert. Der Pflasterbereich wird entsprechend um diese Breite erweitert. Damit ist es dann den Rechtseinbiegern möglich, über den neu zu befestigenden Bereich einzubiegen ohne über den Hochbord zu fahren.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ein Termin vor Ort zur Klärung des Sachverhaltes ist entbehrlich. Die in der Anfrage formulierten erläuternden Schilderungen der Verhältnisse sind als Formulierung der Aufgabenstellung ausreichend.

TOP 4.2.5.
Fahrradbügel im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0482/2015)
Im letzten Jahr hatte die SPD-Fraktion mehrfach das Thema Fahrradbügel im Stadtbezirk angesprochen. Eine tatsächliche Reaktion ist bislang ausgeblieben. Nach wie vor sind an den Bahn- und Bushaltestellen, die einen weiten Einzugsbereich haben, keine oder nicht ausreichend viele Fahrradbügel vorhanden (z. B. im Zuge der auf weiterführende Schulen in der Südstadt zulaufenden Buslinie 370).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird der Katalog abgearbeitet, um dem Ziel der Steigerung des Fahrradverkehrs zu genügen und den bimodalen Verkehr zu stärken?
2. Welche Haushaltsmittel stehen dafür zur Verfügung?

Antwort wird schriftlich nachgereicht

TOP 4.2.6.
Spielplatz „Zum Siemenshop“
(Drucks. Nr. 15-0483/2015)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:


Der Spielplatz „Zum Siemenshop“ ist in die Jahre gekommen. Das erkennt man allein schon daran, dass Spielgeräte demontiert wurden und damit nicht mehr für alle Altersgruppen entsprechende Spielmöglichkeiten bestehen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann wird der Spielplatz für Kinder aller Altersgruppen wieder hergerichtet?
2. Weshalb dauert der Austausch von Spielgeräten einen so langen Zeitraum, insbesondere wenn andere Plätze nicht in der Nähe sind?
3. Welche Strategie verbirgt sich dahinter?
Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zur Zeit ist der Spielplatz mit einer Spielkombination (mit Rutsche), einer 3- Fach- Kontakt-Schaukel, einem Liegenetz und einem Sandspielbereich ausgestattet. Zwar sind die Spielgeräte in die Jahre gekommen und aus Verkehrssicherungsgründen wurden an der Spielkombination zwei Pfosten und eine Brücke entfernt, aber die Geräte sind durchaus noch funktional und für Kinder ab 6 Jahren geeignet.
Eine Ersatzmaßnahme ist für 2015 geplant. Da der finanzielle Spielraum für Spielgeräteersatzbeschaffung aus Einspargründen reduziert wurde, können über den Umfang dieser Ersatzmaßnahme noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Sicher ist allerdings, dass wir keine Gesamtumgestaltung vornehmen können und daher nur einzelne Spielgeräte ausgetauscht werden können. Eine Ausweitung des Spielplatzangebotes für Kleinkinder oder ein ansprechendes Inklusionsangebot ist uns leider nicht möglich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Einem Geräteaustausch geht ein Planungsprozess voraus. Durch die angespannte Lage im Finanzhaushalt des Bereichs „Öffentliche Grünflächen“ versucht der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Spielgeräte so lange wie möglich zu erhalten und zu reparieren. Übersteigen die Kosten für notwendige Reparaturen den geschätzten Restwert des Gerätes, wird über eine Ersatzbeschaffung nachgedacht. Diese sollte dann optisch möglichst ansprechend sein, viele Altersgruppen ansprechen, dem Umfeld entsprechen, einen hohen Spielwert haben und den Rahmen des Budgets nicht übersteigen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Bereich „Öffentliche Grünflächen“ unterhält über 400 Spielplätze, zusätzlich Bolzplätze und die Spielparks. Für dieses Gesamtvolumen an Spielräumen steht uns jährlich nur ein begrenzter finanzieller Rahmen im Investivhaushalt zur Verfügung. Mit diesen geringen Mitteln versuchen wir jedes Jahr ein höchstmögliches Maß an Spielwert auf den Plätzen zu gewährleisten.

Bezirksratsfrau Ehrlich fragte nach, ob die Problematik dass sehr viele vor allem Kleinkinder hiervon betroffen seien, der Verwaltung bewusst sei. Innerhalb der Erschließung wird die Fachverwaltung diesen Umstand mitberücksichtigt haben, äußerte sich Stadtplaner Fabich.

Bezirksratsfrau Stittgen sah die Verhältnismäßigkeit bei der teilweise üppigen Ausstattung einiger Spielplätze nicht gegeben, da Beispielweise Kelbshof ihrer Einschätzung nach nicht ausreichend genutzt werden, um diese Maßnahme zu begründen.

TOP 4.2.7.
Costeau-Straße
(Drucks. Nr. 15-0484/2015)

Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:


Die Costeau-Straße ist entwidmet.Trotz der Entwidmung und auch Veränderung der Nutzung wesentlicher Teile des Geländes um die Straße herum ist die Anpassung insbesondere der Verkehrszeichen noch nicht vorgenommen worden?

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann wird die Anpassung der Verkehrszeichen vorgenommen?
2. Ist der östliche Radweg für beide Richtungen ausgewiesen?
3. Welche Bedeutung haben die Fußgängerüberwege?


Stadtbezirksratsbetreuerin Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verkehrszeichen bleiben so lange installiert, wie die Cousteaustraße tatsächlich öffentliche Verkehrsfläche ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der östliche Radweg ist nicht für beide Fahrtrichtungen ausgewiesen

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Fußgängerüberwege bleiben so lange bestehen, wie die Cousteaustraße tatsächlich öffentliche Verkehrsfläche ist. Eine weitere Planung gibt es diesbezüglich noch nicht.

TOP 4.2.8.
Kindertagesstättenplätze im Stadtteil Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0485/2015)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Der Bedarf an Kindertagesstättenplätzen ist nach wie vor unbefriedigend hier vor Ort gelöst. Bei Wartelisten mit über 200 Kindern in den Krabbelgruppen als auch in den Kindergartengruppen in einer Kindertagesstätte kann die örtliche Versorgung mit Betreuungsplätzen nicht auf die Zukunft ausgerichtet sein, insbesondere in einem von Bauaktivitäten geprägten Stadtteil.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie reagiert die Verwaltung auf diesen nicht befriedigenden Zustand in einem wachsenden Stadtteil?
2. Welche Lösungsmöglichkeiten sind denkbar und heute schon möglich?
3. Wann wird Abhilfe geschaffen?

Stadtbezirksratsmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Die Heranziehung von Wartelisten einzelner Kindertagesstätten ist für die Ermittlung örtlicher Bedarfe an Krippen- und Kindergartenplätzen wenig geeignet, da diese Listen nur sehr bedingt den tatsächlichen Bedarf widergeben. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass Eltern ihre Kinder stadtteil-und stadtbezirksübergreifend in den Einrichtungen anmelden und es in erheblichem Maße zu Mehrfachanmeldungen kommt. Quantitativ ist dies erfahrungsgemäß im Krippenbereich in noch höherem Maße der Fall als im Bereich der Kindergartenplätze, weil der Bedarf im Krippenbereich im Vergleich zum Kindergartenbereich weniger wohnortbezogen ist. Dies liegt u.a. darin begründet, dass es Eltern bezüglich der Wohnortnähe häufig wichtiger ist, einen Krippenplatz in der Nähe ihrer Arbeitsstelle zu finden. Die Planung des Krippenbetreuungsangebotes erfolgt daher sowohl stadtteilbezogen als auch stadtbezirksübergreifend.

Bei neu geplanten Bauvorhaben finden - in Abhängigkeit von deren Größenordnung und Struktur- selbstverständlich auch zusätzlich erforderlich werdende Krippen- und Kindergartenplätze Berücksichtigung. Dies geschieht z.T. in Form der Ausweisung sog. Kitavorbehaltsflächen im Rahmen von Bebauungsplanänderungsverfahren zwecks Realisierung von Kitaneubauten wie zuletzt der Kitaneubau in der Börgerstrasse im Jahr 2013 mit 3 Krippen – und 2 Kindergartengruppen.

Die Verwaltung ist bestrebt, sowohl die Versorgungsquote im Krippenbereich weiter zu erhöhen, da die Bedarfszahlen eine weiterhin steigende Tendenz aufweisen als auch das Angebot an Kindergartenplätzen bedarfsgerecht zu gestalten. Hierfür wird die Neueinrichtung von Kindertagesstätten in geeigneten Bestandsgebäuden und Erweiterung bereits vorhandener Kinderbetreuungseinrichtungen angestrebt.

Diesbezüglich befindet sich die Verwaltung laufend im Gespräch mit potentiellen Trägern und Interessierten, sowie mit bereits tätigen Trägern von Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, sowie angrenzenden Stadtbezirken.

Auch das städtische Familienservicebüro strebt einen Ausbau der Tagespflegeplätze im Stadtbezirk an und steht laufend in Verhandlungen mit geeigneten und interessierten Tagespflegepersonen.

TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

Im Rahmen der von 20:37 - 20:41 durchgeführten EinwohnerInnenfragestunde wurden folgende Themen angesprochen:

Haltestelle Krügerskamp
Ein Einwohner erkundigte sich nach der Haltestelle Krügerskamp. Diesbezüglich werde es einen Rückbau geben, führte Bezirksbürgermeister Rödel aus.


Umzug Feuerwache Jordanstraße
Auf die Nachfrage eines Einwohners für wann der Umzug der Feuerwache Jordanstraße vorgesehen sei, antwortete Bezirksbürgermeister Rödel, hierzu gebe es noch Gespräche und daher sei zur Zeit noch keine Aussage möglich.

Durchgeführt von 20:37 - 20:41 Uhr


TOP 6.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung


Keine Berichtspunkte


TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just sprach folgende Punkte an:

Hannover Putzmunter - 21.3.2015
Am 21.3.2015 findet erneut die große Frühjahrsputzaktion „Hannover Putzmunter“ des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) statt. Die Schirmherrschaft übernimmt die Erste Stadträtin und Wirtschafts- und Umweltdezernentin Sabine Tegtmeyer-Dette und der Erlös wird an den Verein Can Arkadas gehen.
Diese Aktion findet im Stadtbezirk von 10:00 -12:00 Uhr statt. Eine kostenlose Kartoffelsuppe wird am Thie zur Verfügung gestellt vom Stadtteilzentrum Krokus, informiert Herr Just.


TOP 8.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
- 11. Februar 2015

Einstimmig


TOP 9.
INTEGRATIONSBEIRAT

TOP 9.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsfrau Stittgen berichtete aus dem Integrationsbeirat und erläuterte kurz den nachfolgenden Antrag, der zur Beschlussfassung vorlag.


TOP 9.2.
Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
Nacht der Begegnungen - Fastenbrechen

(Drucks. Nr. 15-0491/2015)

Antrag,

aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
für das Projekt "Nacht der Begegnungen (Fastenbrechen)“ bis zu 2000,- €
zur Verfügung zu stellen.


Einstimmig


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
von Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Mähungen Ende der Heymesstraße Frühjahr bis Herbst zu Bolzwiese
(Drucks. Nr. 15-0442/2015)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadt möge die Wiese zwischen Schnellweg und dem Ende der Heymesstraße in Bemerode von Frühjahr bis Herbst 2015 als Bolzmöglichkeit herstellen und entsprechend mähen sowie ein Schild „Keine Hunde“ aufstellen. Bei erfolgreicher Annahme des Platzes soll das Mähen in den Folgejahren beibehalten werden.


Einstimmig


TOP 10.1.2.
Ausbringung von Gülle in Bereichen mit angrenzender Bebauung
(Drucks. Nr. 15-0449/2015)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das ein Ausbringen von Gülle in Bereichen mit ortsnaher Bebauung und besonders in Gebieten, in denen überwiegend Häuser mit kontrollierter Be- und Entlüftung stehen (z.B. Kronsberg), nur nach vorheriger Kontrolle auf MRSA-Keimfreiheit erfolgen darf .


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Graffitti
(Drucks. Nr. 15-0498/2015)

Bezirksratsherr Nauheimer verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird erneut gebeten, zumindest einen Teil der Mauer auf dem Kinderspielplatz an der Weinkampswende (Kronsberg) von dem deutlich sichtbaren Graffiti zu befreien.

Einstimmig


TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Fahrradbügelplatz an der Stadtbahn-Haltestelle Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-0499/2015)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Dem Vorschlag der Verwaltung, die Erweiterung der Fahrradabstellmöglichkeiten an der Haltestelle Emslandstraße auf der Grünfläche im Seitenstreifen nach einer Befestigung der Fläche zu realisieren, wird zugestimmt.


erledigt durch TOP 4.1.2


TOP 10.3.2.
Schulbezirksgrenzen im Stadtbezirk - sofortige Anwendung
(Drucks. Nr. 15-0637/2015)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die im Stadtbezirk bereits beschlossenen Schulbezirksgrenzen für die drei Grundschulen nebst der zugehörigen Regularien sind sofort anzuwenden. Die Nichtanwendung würde unzumutbare Härten bedeuten.


Einstimmig


TOP 10.3.3.
Defekte Spielgeräte auf der Außenfläche der Kita Twipsy
(Drucks. Nr. 15-0638/2015)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Die Verwaltung wird dringend aufgefordert, die seit dem Sommer (Juni) 2014 bekannten Mängel an den beiden Spielgeräten auf der Außenfläche der Kindertagesstätte Twipsy kurzfristig zu beseitigen. Dazu erwarten wir einen verbindlichen Umsetzungsplan.


Einstimmig


TOP 10.4.
Interfraktionell

TOP 10.4.1.
Kurzfristige Instandsetzung/Ersatz der Spielgeräte Kita Twipsy (DRK)
(Drucks. Nr. 15-0639/2015)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Nach nahezu 15jähriger Nutzung bedürfen mehrere Spielgeräte der Kita Twipsy einer
Instandsetzung bzw. eines Austausches.


Einstimmig


TOP 10.4.2.
Feuerwehr-Hauptalarmweg für die Feuerwehr Kirchrode in der nördlichen Lange-Hop-Straße – Herrichtung der Straße für diesen Zweck
(Drucks. Nr. 15-0640/2015)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die als Haupt-Alarmweg der Feuerwehr ausgewiesene nördliche Lange-Hop-Straße zwischen Lange-Feld-Straße und Tiergartenstraße ist für die Durchfahrt der „großen“ Fahrzeuge wie Leiterwagen und Löschfahrzeuge so herzurichten, dass ein Passieren der Straße im Einsatz zügig und ohne Unterbrechungen, d. h. ohne Einweiser und ohne Rangierfahrten von statten gehen kann. Eine Ausweisung der Straße als Hauptverkehrsstraße ist dabei auszuschließen.


Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Interfraktionell

TOP 11.1.1.
Osterfeuer 2015 – Kronsberg Kreis e. V.
(Drucks. Nr. 15-0641/2015)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Kronsberg Kreis e. V. von 1986 erhält eine Zuwendung zum Osterfeuer 2015
in der Höhe von 1600,00€.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen







Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:50 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


für die Niederschrift:







Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Stadtbezirksratsbetreuerin