Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 05.03.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 26.02.2015)
Protokoll (erschienen am 02.06.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.09 - 30.03.2015

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 5. März 2015,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.15 Uhr
Sitzungsunterbrechung von 21.30 Uhr bis 21.40 Uhr
Ende 22.15 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Fitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Koch (parteilos)
(Bezirksratsherr Kumm) (CDU)
Bezirksratsfrau Masanke (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
Bezirksratsherr Steuer (Die Linke)
Bezirksratsherr Walther (SPD)
Bezirksratsherr Wegener (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
(Bezirksratsherr Wolff) (CDU)
Bezirksratsherr Wüstrich (SPD)
Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barnert) (SPD)
(Ratsherr Leineweber) (parteilos)
Bürgermeister Scholz (CDU)
(Ratsherr Wruck) (Die Hannoveraner)
Verwaltung:
Frau Spremberg Stadtbezirksratsbetreuung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Frau Ehrenberg-John FB Planen u. Stadtentwickl.
Frau Winters FB Planen u. Stadtentwickl.
Gast:
Herr Vogelei GBH



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.02.2015

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Sachstand zum Neubau der IGS Mühlenberg
Eingeladen sind: GBH, N.N.

5. Sachstandsberichte / Informationen der Verwaltung

5.1. Energetische Sanierung in Oberricklingen,
Vorstellung des Sanierungsmanagements

5.2. Sachstandsbericht zum Radwegenetz im Stadtbezirk Ricklingen

5.3. Grunderneuerung im Bestand,
Vorstellung von Maßnahmen

5.4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

5.5. Informationen über Bauvorhaben

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Bebauungsplan Nr. 1795 - Zufahrt zur Firma Braun vom Ricklinger Stadtweg
Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0437/2015 mit 5 Anlagen)

6.2. E N T S C H E I D U N G E N

6.2.1. Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Henning-von-Tresckow-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0384/2015)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Standort Wertstoffinsel Wettberger Neubaugebiet In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0415/2015)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Modalitäten zum Stadtplatzprogramm
(Drucks. Nr. 15-0421/2015)

7.2.2. Deichverteidigung bei Hochwasser
(Drucks. Nr. 15-0422/2015)

8. A N T R Ä G E

8.1. Interfraktionell

8.1.1. Zuwendung aus Eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0390/2015)

8.1.2. Verwendung der Mittel für die ökologische Sanierung von Schulhöfen und Spielplätzen für 2015
(Drucks. Nr. 15-0606/2015)

8.2. Gemeinsam von CDU-Fraktion und FDP-Einzelvertreter

8.2.1. Hochwassergesicherter Ausbau des Lorenbahnweges
(Drucks. Nr. 15-0423/2015)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Umgestaltung der Vorfläche des Feuerwehrgerätehauses
(Drucks. Nr. 15-2705/2014)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. A N H Ö R U N G E N

9.1. Verkauf eines Gewerbegrundstücks an der Tresckowstraße in Hannover-Wettbergen
(Drucks. Nr. 0303/2015 mit 2 Anlagen)

10. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Dringlichkeit des Antrag Drucks. Nr. 15-0606/2015 einstimmig beschlossen
Benennung der Maßnahmen zur TOP 5.3 wurde nachgereicht
TOP 3 wird nach TOP 5.3 durchgeführt
TOP 5.1. vertagt auf 21.05.2015, TOP 5.2. vertagt auf 21.05.2015
Die so geänderte TO wird einstimmig beschlossen


Bezirksbürgermeister Markurth teilt mit, dass Bezirksratsherr Marvin Wolff (CDU) sein Bezirksratsmandat vor Kurzem niedergelegt habe. Die Feststellung über den Sitzverlust sowie die Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitglieds wird in der nächsten Sitzung erfolgen.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.02.2015
Bezirksratsherr Capellmann bittet um Berichtigung, dass er die Sitzung nicht vorzeitig verlassen hat.
Mit Änderung einstimmig genehmigt

TOP 4.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Sachstand zum Neubau der IGS Mühlenberg

Herr Vogelei von der GBH präsentiert anhand vieler Fotos und Bauzeichnungen den Baufortschritt der IGS Mühlenberg und die demnächst durchzuführenden Baumaßnahmen. Das Bauprojekt sei Mitte 2013 begonnen worden und soll plangemäß bis Oktober 2016 fertig gestellt werden. Die Höhe der Baukosten beträgt 63 Mio. Euro. Das Foyer und vier für Klassenräume vorgesehene Gebäude wurden zur besseren Orientierung verschieden farbig gestaltet und stehen kurz vor der Fertigstellung. Ein Teil der Sporthalle sei ebenfalls annähernd fertig. Als nächstes erfolge der Abbruch der alten Schulgebäude, um dort die Mensa, die weitere Sporthalle, die Aula und das Stadtteilzentrum zu bauen.

Bezirksratsherr Weske gratuliert der GBH zur Einhaltung des Zeitplans und fragt, wann der Umzug geplant sei und ob es Anliegerbeschwerden gegeben habe.

Herr Vogelei berichtet von drei Informationsveranstaltungen und einem umfassenden Informationsdienst für Anlieger. Bezirksratsfrau Hurtzig habe als Ansprechpartnerin für die Bevölkerung gedient, was sehr hilfreich war. Selbstverständlich gäbe es bei einer derart großen Baustelle auch mal Beschwerden, man sei der Anwohnerschaft aber immer entgegen gekommen. Nach den Osterferien soll der Unterricht im neuen Schulbau stattfinden. Nun folgen ca. 6 Monate Abbruchzeit, beginnend ab Mitte April innerhalb der Gebäude, ab August bis November werde der Abbruch auch außen sichtbar.

Bezirksratsherr Dr. Menge erkundigt sich nach dem Verbleib der Bibliothek und der Kooperation mit der Stadt bezüglich der Anlage der Wegeverbindungen

Herr Vogelei führt aus, dass die Bauform der neuen Schule keine Wege durch das Schulgelände mehr zulasse, da die Schule das Hausrecht nur ausüben könne, wenn der Bereich abgeschlossen sei. Zukünftig gebe es Wegeverbindungen um die Gebäude herum. Die Bibliothek werde am Mühlenberger Markt als Interimslösung untergebracht. Diese und die Interimsmensa werden in Containern untergebracht.

Bezirksbürgermeister Markurth dankt Herrn Vogelei für die anschauliche Präsentation und bittet um einen Besichtigungstermin für die Mitglieder des Stadtbezirksrates.

TOP 5.
Sachstandsberichte / Informationen der Verwaltung
TOP 5.1.
Energetische Sanierung in Oberricklingen,
Vorstellung des Sanierungsmanagements

Der Bericht wird in die nächste Sitzung vertagt

TOP 5.2.
Sachstandsbericht zum Radwegenetz im Stadtbezirk Ricklingen
Der Bericht wird in die nächste Sitzung vertagt

TOP 5.3.
Grunderneuerung im Bestand
Vorstellung von Maßnahmen


Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt den Leiter des Fachbereichs Tiefbau Herrn Bode und erteilt ihm das Wort.

Herr Bode erläutert das fünfjährige Sonderprogramm Straßenerneuerung, das im Jahr 2014 per Drucksache 0077/2014 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen worden sei und von 2014 bis 2019 dauern werde. Es gehe darum, zügig und kostengünstig Erhaltungsmaßnahmen in Straßen, für die keine aufwändige Änderungsplanung erforderlich sei, durchzuführen. Die Kostenersparnis werde aufgrund der räumlichen Nähe der Straßen zueinander und des großen Auftragsumfangs für die Sanierung mehrerer Straßen im Paket erreicht. Die Straßen seien alle begutachtet und aufgrund der festgestellten Schäden für die Sanierung ausgewählt worden.

Im Stadtbezirk Ricklingen sind im zweiten Abschnitt des Programms folgende Straßen betroffen:
  • In der Heinrich-Meister-Allee (Innerortsstraße) sollen die Gehwege erneuert werden und die Fahrbahn soll eine neue Decke erhalten. Er erläutert den Aufbau der Straße und die dortigen Schäden. Dazu gehören punktuelle Schäden in Bord und Gosse, Netzrisse in der Fahrbahn sowie starke Versackungen und Spurrinnen in der Nebenanlage. Die geschätzten Baukosten werden voraussichtlich 300.000 Euro betragen.
  • Die Barsinghäuser Straße (Innerortsstraße)soll von Springer Straße bis zum Wendehammer eine neue Asphaltdecke, neue Gehwegplatten und Bordsteinabsenkungen erhalten, da dort Probleme mit der Entwässerung, viele Risse, insbesondere in der Nebenanlage, häufige Versackungen und sehr viele Flickstellen festgestellt worden sind. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 420.000 Euro.
  • Auch in der Gehrdener Straße(Innerortsstraße) sind Bord und Gosse abgängig, es gibt sehr viele Risse, häufige Versackungen, Baumwurzelschäden, Spurrinnen und viele Flickstellen. Sie soll deshalb im selben Rahmen wie die Barsinghäuser Straße erneuert werden. Die Baukosten werden auf 360.000 Euro geschätzt.
  • In der Ronnenberger Straße (Anliegerstraße) gebe es von der Barsinghäuser Straße bis zum Ende Entwässerungsprobleme, Versackungen, Spurrinnen und viele Flickstellen. Die Erneuerung der Fahrbahn und punktuell auch der Nebenanlagen wird auf 410.000 Euro geschätzt.
  • In der Springer Straße (Innerortsstraße) lägen Probleme mit der Entwässerung vor. Darüber hinaus sei die Gosse abgängig, es gäbe Risse in Fahrbahn und Nebenanlagen, teilweise. Ausbrüche, viele Versackungen, Spurrinnen und sehr viele Flickstellen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 930.000 Euro.
  • In der Wennigser Straße (Anliegerstraße) seien von Barsinghäuser Straße bis zum Ende Versackungen, Spurrinnen, viele Flickstellen und Entwässerungsprobleme festgestellt worden. Die Erneuerung von Fahrbahn und Nebenanlage wird auf 410.000 Euro geschätzt.

Das Sonderprogramm Straßenerneuerung sieht den Betrag von 10 Millionen Euro für die Jahr 2015-2018 vor. 2014 wurden 4 Millionen Euro im Haushalt eingestellt, für das Jahr 2019 sind nochmals 5,5 Millionen vorgesehen. Neben diesen Beträgen werden Anlieger dieser Straßen zur Finanzierung gemäß den Vorschriften der Straßenausbausatzung (SABS) herangezogen. Die Höhe der Anliegerbeiträge ist vom umlagefähigen Aufwand abhängig (§ 4 Abs. 1 SABS). Während in Anliegerstraßen 75 % des Aufwandes von Anliegern zu tragen sei, sind in Innerortsstraßen 40 % für Fahrbahnen und 50 - 60 % für Geh- und Radwege aufzubringen. Die Ermittlung der jeweiligen Kosten pro Anlieger erfolge nicht pauschal, sondern gesondert für jedes einzelne Grundstück.
Eine Prognose der Kosten kann nach Beschluss der Maßnahme durch den Rat erfolgen. Nach erfolgtem Ratsbeschluss können Grundstückseigentümer Prognosen zu den Kosten erhalten, die auf sie zukommen. Die Anliegerbeiträge werden frühestens im Jahr 2018, evt. auch erst im Jahr 2019 gefordert. Auf Antrag sei bei Erfüllung der gesetzlichen Maßgaben eine Stundung und Ratenzahlung des Beitrags im Einzelfall möglich. Allerdings sei die Stadt verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen in Höhe von 6 % jährlich zu erheben.
Im Fall, dass frühere Leitungsbauarbeiten in einer dieser Straßen noch nicht zu Ende geführt werden konnten, werden die dadurch eingesparten Kosten die Anliegerbeiträge verringern.

Als nächstes erfolgen Beratung und Beschluss in den politischen Gremien. Die Strassenbaumaßnahmen würden frühestens im nächsten Jahr beginnen. Vor Baubeginn werde nochmals eine Anliegerinformation übermittelt. Nachdem die Strassen saniert worden sind, dürfen sie für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht erneut aufgegraben werden. Eine Ausnahme kann nur zugunsten der Telekom oder bei absolut notwendigen Versorgungsarbeiten erteilt werden.

Bezirksbürgermeister Markurth dankt Herrn Bode für die anschauliche Vorstellung des Programms, weist auf die frühen Herstellungsjahre der Straßen hin und bittet zunächst die Bezirksratsmitglieder, ihre Fragen zu stellen.

Bezirksratsherr Weske stellt nicht in Frage, dass die Straßen erneuert werden müssen, kritisiert aber die Finanzierung und bezeichnet die SABS als einen Skandal und als nicht mehr Zeit gemäß. Die rot-grüne Mehrheit im Rat könne dafür sorgen,dass die SABS abgeschafft würde und die Belastung für Straßenbaumaßnahmen gleichmäßig auf alle Bürger verteilt würden. Er schlägt vor, die veranschlagten Mittel des Programms stattdessen auf einen 10-Jahreszeitraum aufzuteilen und ohne Anlieger zu belasten, lediglich die Decken zu sanieren statt Grund zu erneuern. Darüber hinaus stellt er folgende Fragen.
1. Wann wird die Konrad-Hänisch-Str. saniert und sind die dortigen Nebenanlagen auch betroffen?
2. Auf welcher Länge wird die Gehrdener Straße saniert?
3. Erhöht der Leitungsbau die Kosten für Anlieger?
4. Ist es möglich eine Kostenspanne anzugeben, ggfs. in der nächsten Sitzung?
5. Gibt es Ausnahmeregelungen für Eckgrundstücke?
Herr Bode antwortet
zu 1. Voraussichtlich im Sommer, auch die Nebenanlagen sind betroffen.
zu 2. Auf gesamter Länge.
zu 3. Außer für Regenwasserleitungskanäle entstehen beim Leitungsbau keine Kosten für Anlieger.
zu 4. Aufgrund des Umfanges der Arbeiten sei es schwierig, vorab Kostenspannen zu nennen. Sowie die Straßen für die Sanierung vorbereitet werden, wird jeder Anlieger Aussagen zu den Kosten erhalten können.
zu 5. Sonderregelungen für Eckgrundstücke bestehen nicht.

Bezirksratsherr Farnbacher möchte wissen, ob die vorgestellten Kosten mit den Sanierungskosten in der Barthold-Knaust-Strasse verglichen werden können.
Herr Bode erklärt, dass die Kosten einer normalen Sanierung außerhalb des Programms deutlich höher seien.

Bezirksratsfrau Bergmann widerspricht den Ausführungen von Bezirksratsherrn Weske und weist darauf hin, dass die Abschaffung der SABS zwar theoretisch möglich sei, von der Kommunalaufsicht aber nicht geduldet würde, da die Aufsicht sofort Einspruch gegen eine Abschaffung der SABS einlegen würde. Auf die Einnahmen aufgrund dieser Satzung könne die Stadt nicht verzichten, das sonst andere wichtige Aufgaben nicht mehr geleistet werden können. Dies sei auch der CDU bewusst. Immerhin hätten von 84 Städten in Niedersachsen 71 eine SABS. Sie fragt Herrn Bode, in welchem Zeitraum die benannten Straßen im Normallfall ohne Sonderprogramm saniert würden und was das kosten würde.
Herr Bode antwortet, dass der Zeitraum der Sanierung in Einzelmaßnahmen sehr viel länger dauern würde und erheblich teurer würde.

Bezirksratsherr Schrader fragt, wer die Einstufung der Straßen vornehme.
Herr Bode erläutert die Kategorisierung der Straßen und Einstufung nach ihrem Nutzungsgrad. Dies sei in der SABS festgelegt.

Bezirksbürgermeister Markurth erläutert die SABS als eine zwingend anzuwendende Satzung als städtisches Recht. Einer Abschaffung der SABS würde die Kommunalaufsicht widersprechen, da anderenfalls die städtischen Finanzen nicht ausreichen würden, um alle notwendigen Aufgaben zu erfüllen.

Bezirksratsherr Walther erkundigt sich, welche Kosten in den angegebenen Schätzkosten enthalten sind.
Herr Bode erklärt, dass die genannten Schätzkosten die gesamten Kosten der Sanierung enthalten, nicht nur die Anliegerbeiträge.

Bezirksbürgermeister Markurth dankt Herrn Bode für dessen Informationen und bittet nun die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Fragen zu diesem TOP zu stellen.

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(zu TOP 5.5)

Die Einwohnerinnen und Einwohner stellen u. a. folgende Fragen. (Anmerkung zum Protokoll: Fragen und Antworten werden nacheinander aufgeführt und entsprechen nicht der Reihenfolge in der Sitzung; der Fragenkatalog ist nicht abschließend.)

Warum ist die Munzeler Straße nicht im Programm?
Sie ist ebenfalls sanierungsbedürftig, konnte nur aktuell noch nicht berücksichtigt werden
.
Warum müssen Anlieger für die übermäßige Nutzung der Straße durch Schwerlastverkehr u.a. beim Leitungsbau aufkommen?
Nach Beendigung von Leitungsbauarbeiten werden Straßen auf dadurch entstandene Schäden untersucht. Diese werden auf Kosten des Bauunternehmens beseitigt.

Hat es Einfluss auf das Verfahren, wenn mehrheitlich Anwohner gegen die Sanierung sind?
Nein.

In der Gehrdener Straße sollten aufgrund Bezirksratsbeschlusses vor 10 Jahren die Borde gemacht werden. Damals sei nichts passiert.
Die Borde allein können nicht saniert werden, da die Entwässerung dann entgegen fiele.

In manchen Straßen drücken Baumwurzeln die Pflasterung der Gehwege hoch und in der Wennigser Straße gebe es keinen Gulli.
Der Regenwasserkanal wird vor der Sanierung angelegt, die Auswirkungen von wachsenden Baumwurzeln werden nie ganz in der Griff zu bekommen sein.

Unterliegt die Festsetzung des Prozentsatzes für die Höhe der Anliegerbeiträge dem Spielraum der Verwaltung?

Aufgrund einer Anliegerklage sei die Stadt vor Jahren gerichtlich angewiesen worden, die Prozentsätze auf angemessenes Niveau zu erhöhen, da sie dem Gericht zu niedrig waren. Grundsätzlich gebe es einen Ermessensspielraum, der jedoch durch geltende Rechtsprechung deutlich eingegrenzt wird.

Wie lange werden die Bauarbeiten dauern, bleiben die Grundstücke erreichbar und wie werden Schäden geregelt?
Die Bauzeiten werden je Straße 3-4 Monate, teilweise auch 6 Monate dauern. Der Zugang zum Grundstück wird ermöglicht, für Schäden kommen die Baufirmen auf.

Bezirksbürgermeister Markurth dankt Herrn Bode für Informationen und Antworten und fordert die Anwohner auf, sich mit weiteren konkreten Fragen direkt an die Verwaltung zu wenden, die Kontaktdaten befinden sich auf der Anliegerinformation.

TOP 5.4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Sievers berichtet, dass der Arbeitskreis Butjerbrunnenplatz dieses Jahr zum 4. Mal die Bepflanzung des Platzes vornehmen wird und kündigt dortige Aktivitäten an. Z. B. wurde Kontakt zur neuen Kita aufgenommen, die Ende des Jahres den Weihnachtsbaum auf dem Platz schmücken wird und die Jugendfeuerwehr Ricklingen wird ihr 30 jähriges Bestehen am 18.07.2015 auf dem Platz feiern. Diese Maßnahmen dienen dazu, den Platz zu beleben.

TOP 5.5.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Winters erklärt, keine neuen Informationen zu haben.

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Bebauungsplan Nr. 1795 - Zufahrt zur Firma Braun vom Ricklinger Stadtweg
Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0437/2015 mit 5 Anlagen)

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1795
    - Festsetzung eines Gewerbegebietes für eine private Zufahrt -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1795 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Bezirksratsherr Weske äußert dass die CDU-Fraktion der Drucksache zustimmen werde, da es sich hier zum einen nur um den Aufstellungsbeschluss des B-Plans handelt und zum anderen ein berechtigtes Interesse daran bestehe, dass Fa. Braun im Stadtbezirk bleibe.

Bezirksratsherr Farnbacher schlägt vor, dass die Fa. Braun eine Anliegerinformation durchführen solle. Bezirksbürgermeister Markurth solle die Firma entsprechen informieren.


Einstimmig beschlossen

TOP 6.2.E N T S C H E I D U N G E N
TOP 6.2.1.
Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Henning-von-Tresckow-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0384/2015)

Antrag,
die Freigabezeit des Schulhofes der Henning-von-Tresckow-Grundschule von montags bis freitags auf 16:15 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 19 Uhr für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre zu ändern.
Einstimmig beschlossen

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE (2. Teil)
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet den 2. Teil der Einwohnerfragestunde.
Eine Anwohnerin des zero:e-Pparks fordert die Stadtverwaltung auf, weitere Maßnahmen zum Schutz der Anwohner des Zero:e-Parks vor Verkehrslärm der B 3 zu ergreifen.
Eine Anwohnerin fragt, ob dabei auch der zusätzliche Verkehr, der durch die Erneuerung der Südschnellwegbrücke entstehe, berücksichtigt würde
Bezirksbürgermeister Markurth verweist auf die ausstehende Entscheidung der Verwaltung auf den diesbezüglichen Antrag aus der letzten Sitzung.
Ein Anwohner des zero:e-Parks man die Anbindung der ÖPNV an dieser Stelle an. Eine Bushaltestelle sei zugesichert worden, eine Wartezeit von 4 -5 Jahren sei nicht akzeptabel.
Bezirksratsherr Weske erläutert das Verfahren des Nahverkehrsplans, der um diesen Antragspunkt durch den Bezirksrat ergänzt worden sei.
Ein Anwohner des Meisenwinkels mahnt eine Abstimmung der Reinigungsintervalle auf den Spielplan von Hannover 96 an. Nach Heimspielen sei das nähere Umfeld unzumutbar vermüllt.
Die Verkehrssicherheit auf dem Radweg hinter dem Freizeitheim sei nicht gegeben. Entgegen zweier diesbezüglicher Anträge des Bezirksrates sei die Verwaltung anderer Meinung und sehe keinen Handlungsbedarf.
Ein Einwohner aus Bornum bemängelt die nicht aufeinander abgestimmten Ampelschaltungen im Stadtbezirk.

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Standort Wertstoffinsel Wettberger Neubaugebiet In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0415/2015)
Bezirksratsfrau Masanke trägt die Anfrage vor.
Nachdem der Glascontainer im Umfeld des Nahversorgers In der Rehre abgebaut worden ist, beklagen die Einwohnerinnen und Einwohner der angrenzenden Wohngebiete die weiten Wege zu einer entsprechenden Sammelstelle. Aus Sicht der SPD-Bezirksratsfraktion wäre es sehr wünschenswert, in der näheren Umgebung des Nahversorgers einen Standort für eine Wertstoffinsel auszuweisen, um so der Bevölkerung in diesem Teil Wettbergens die Möglichkeit zu geben, ihren wieder verwertbaren Abfall wohnumfeldnah zu sammeln.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Gibt es bereits Gespräche zwischen aha und der Stadtverwaltung zur Ausweisung eines Standortes für eine neue Wertstoffinsel im beschriebenen Bereich?
  2. Welche Standorte sind dabei im Gespräch?
  3. Wann ist mit der Einrichtung einer Wertstoffinsel in diesem Teil Wettbergens zu rechnen?

Frau Spremberg verliest die Antwort von aha:
Gespräche zwischen städtischem Baudezernat und aha haben dazu stattgefunden. Die Glascontainer sollen in einem Bereich aufgestellt werden, der gefahrlos angefahren werden kann. Aktuell ist erneut ein Standort am neuen Einkaufszentrum im Gespräch, der sich in einer Ortslage befindet, welche die Verkehrssicherheit nicht gefährdet.
Die Detailplanungen laufen. Der Eigentümer ist aufgefordert worden, die Befahrbarkeit des geplanten Standortes schriftlich nachzuweisen. Evtl. muss eine leichte, bauliche Veränderung vor Ort vorgenommen werden. Derzeit wird mit einer Neuaufstellung der Container vor der Sommerpause 2015 gerechnet.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Modalitäten zum Stadtplatzprogramm
(Drucks. Nr. 15-0421/2015)

Bezirksratsherr Weske verliest die Anfrage.
Im Rahmen des Stadtplatzprogramms wurde 2014 die Kurve Hauptstraße im Stadtteilzentrum Wettbergens stadtgestalterisch aufgewertet, ohne die Anlieger mit Straßenausbaubeiträgen zu belasten. Im weiteren Verlauf der Hauptstraße existiert eine platzartige Aufweitung vor dem Feuerwehrgerätehaus. Hier wäre eine Umgestaltung ohne Erhebung von Anliegerbeiträgen ebenfalls wünschenswert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist eine Umgestaltung der Vorfläche des Feuerwehrgerätehauses im Rahmen des Stadtplatzprogramms grundsätzlich theoretisch denkbar?
2. Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um diese Maßnahme in das Stadtplatzprogramm aufnehmen zu können?
3. Wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen, um den Bereich zwischen Hirtenbachbrücke, Feuerwehrgerätehaus und Einmündung Deveser Straße dennoch ohne Erhebung von Anliegerbeiträgen stadtgestalterisch aufwerten zu können?

Frau Spremberg erteilt folgende Antwort:
Zu Frage 1 + 2: Eine Aufwertung des Vorbereichs des ehemaligen Feuerwehrhauses an der Hauptstraße ist grundsätzlich sehr wünschenswert.
Als Projekt im Stadtplatzprogramm ist diese Maßnahme hingegen aufgrund der zu geringen Größe und des fehlenden Platzcharakters inhaltlich nicht geeignet. In diesem Fall geht es mehr um eine lokale Aufwertung mit einer gewissen Verkehrs beruhigenden Wirkung. Darüber hinaus sind die Mittel des Stadtplatzprogramms für die nächsten zwei Jahre bereits mit anderen Projekten belegt.
Zu Frage 3: Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, den Bereich zwischen Hirtenbachbrücke und Einmündung Deveser Straße ohne die Erhebung von Anliegerbeiträgen aufzuwerten.

TOP 7.2.2.
Deichverteidigung bei Hochwasser
(Drucks. Nr. 15-0422/2015)
Bezirksratsfrau Stache stellt folgende Anfrage.
Die Deichverlängerung in Ricklingen ist bald fertiggestellt. Die neuen Durchlässe am Kneippweg und An der Bauerwiese sollen bei Hochwasserereignissen jeweils mit einem Schott gesichert werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Notfallpläne existieren und welcher zeitliche Ablauf ist vorgesehen, um bei Hochwasserereignissen den Deich und die Durchlässe zu sichern?
2. Wo wird das Schott gelagert, wer kümmert sich um den Einbau und wie wird es eingebaut?

Herr Sievers antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Für die neuen Hochwasserschutzeinrichtungen in Ricklingen (Kneippweg und Bauerwiese) existieren zurzeit noch keine Notfallpläne, da auch die Hochwasserschutzmaßnahmen noch nicht vollständig umgesetzt sind. Die Notfallpläne werden anschließend erstellt.
Zu Frage 2: Die mobilen Hochwasserschutzelemente (Schotte) sind zurzeit auf dem städtischen Werkhof in der Stammestraße 102 (OE 66.32) auf eigens dafür vorgesehenen Stahlpaletten in Hallen gelagert. Die Mitarbeiter des Werkhofes werden sich zukünftig um den Einbau kümmern. Zur Abnahme der bereits fertiggestellten Deichscharte wurde der Einbau der Elemente zu Übungs- und Kontrollzwecken von den Mitarbeitern durchgeführt. Bei den Elementen handelt es sich überwiegend um Einbauteile aus Aluminium, die von Hand montiert werden können. Ein schneller Transport zum Einbauort mittels stadteigener Fahrzeuge (Unimog mit Kranaufsatz und Hänger) ist jederzeit sichergestellt. Beim Schließen der Deichscharte im Notfall handelt es sich insgesamt um einen Vorgang von wenigen Stunden.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Interfraktionell

TOP 8.1.1.
Zuwendung aus Eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0390/2015)

Antrag, zu beschließen:
Der Johanneshof Wettbergen gem. GmbH wird für die Durchführung einer Freizeitmaßnahme für Menschen mit Behinderung im Jahr 2015 ein Zuschuss in Höhe von 2.000,- Euro aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates gewährt.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.1.2.
Verwendung der Mittel für die ökologische Sanierung von Schulhöfen und Spielplätzen für 2015
(Drucks. Nr. 15-0606/2015)

Bezirksratsfrau Bergmann trägt den Dringlichkeitsantrag vor.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die für das Jahr 2015 zur Verfügung stehenden Mittel für die ökologische Sanierung von Schulhöfen und Spielplätzen sollen für ein Projekt der Peter-Ustinov-Schule eingesetzt werden. Die Schule plant, die bisherige, auf Grund der geringen Größe für größere Aktivitäten kaum nutzbare Rasenfläche zwischen Schule und dem im hinteren Bereich angrenzenden Grundstück in einen Schulgarten umzuwandeln und - wenn noch möglich - im Bereich vor der Schule Anpflanzungen zur Verschönerung vorzunehmen. Die aufgrund der Planung nicht benötigten Gelder werden in der Bezirksratssitzung im Mai einem weiteren Projekt zugeordnet.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.2.
Gemeinsam von CDU-Fraktion und FDP-Einzelvertreter

TOP 8.2.1.
Hochwassergesicherter Ausbau des Lorenbahnweges
(Drucks. Nr. 15-0423/2015)

Bezirksratsherr Schrader trägt den gemeinsam mit der CDU-Fraktion gestellten Antrag vor.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit der Region mit dem Ziel zu führen,
1. die Bedenken des Fachausschusses für Regionalplanung, Naherholung u.s.w. zügig auszuräumen,
2. Unterstützung bei dem geforderten „Grundsatzpapier zum Wegeausbau im Hochwasserbereich“ anzubieten,
schnellstmöglich den Lorenbahnweg hochwassergesichert auszubauen.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Umgestaltung der Vorfläche des Feuerwehrgerätehauses
(Drucks. Nr. 15-2705/2014)

Bezirksratsherr Weske erklärt, den Antrag aufgrund der zuvor erhaltenen Antwort der Verwaltung auf die Anfrage zu Drucks. 15-0421/2015 zurück zu ziehen.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird darum gebeten, die Vorfläche des Feuerwehrgerätehauses an der Hauptstraße in Wettbergen zur stadtgestalterischen Aufwertung im Rahmen des Stadtplatzprogrammes vorzusehen.
Zurückgezogen


Bezirksbürgermeister Markurth schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.10 Uhr und verabschiedet die Einwohnerinnen und Einwohner


Markurth Spremberg
Bezirksbürgermeister Protokollantin