Sitzung Jugendhilfeausschuss am 23.02.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 13.02.2015)
Protokoll (erschienen am 21.04.2015)
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Protokoll über die 28. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
23.02.2015, 15:00 Uhr, im Hodlersaal des Rathauses, Trammplatz
Ende: 17:50 Uhr

A
Stimmberechtigte Mitglieder



Ratsfrau de Buhr als Vorsitzende
-
SPD-Fraktion

(Herr aus der Fünten)
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

Ratsfrau Barnert
-
SPD-Fraktion

(Ratsherr Bindert)
-
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(Herr Boes)
-
Vertreter des diakonischen Werks

(Frau Breitenbach)
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

Herr Duckstein
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

(Ratsherr Farnbacher)
-
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(Ratsfrau Fischer)
-
SPD-Fraktion

(Beigeordneter Förste)
-
DIE LINKE.

(Ratsfrau Gahbler)
-
SPD-Fraktion

(Ratsherr Gill)
-
SPD-Fraktion

Frau Heusler
-
Caritasverband Hannover e. V.

(Herr Hohfeld)
-
Paritätischer Wohlfahrtsverband Hannover

(Ratsfrau Jeschke)
-
CDU-Fraktion

Frau Karch
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

Ratsherr Kelich
-
SPD-Fraktion

Ratsherr Klapproth bis 17.35 Uhr
-
CDU-Fraktion

(Ratsfrau Klebe-Politze)
-
SPD-Fraktion

Ratsherr Müller bis 17.35 Uhr
-
SPD-Fraktion

Ratsfrau Nolte-Vogt
-
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(Frau Pietsch)
-
Stadtjugendring Hannover e. V.

Ratsherr Pohl
-
CDU-Fraktion

Ratsfrau Pollok-Jabbi
-
DIE LINKE.

(Herr Riechel)
-
DRK Region Hannover e. V.

Herr Teuber
-
Arbeiterwohlfahrt, Region Hannover e. V.

Ratsfrau Wagemann
-
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Werkmeister
-
DRK Region Hannover e. V.

Frau Wermke
-
Stadtjugendring Hannover e. V.




B
Grundmandat



Ratsherr Böning bis 17.30 Uhr
-
Die Hannoveraner

(Ratsfrau Bruns)
-
FDP-Fraktion




C
Beratende Mitglieder



Frau Bloch
-
Vertreterin der katholischen Kirche

(Frau Broßat-Warschun)
-
Leiterin des Fachbereichs Jugend und
Familie

Frau David
-
Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch von Mädchen (Violetta)

(Herr Dencker)
-
Vormundschaftsrichter

Frau Hartleben-Baildon
-
Sozialarbeiterin

(Herr Jantz)
-
Beratungsstelle mannigfaltig

(Frau Kumkar)
-
Lehrerin

(Herr Mastbaum)
-
Vertreter der Jüdischen Gemeinde

Frau Nofz
-
Vertreterin der Vertreterversammlung der Eltern und Mitarbeiter hann. Kindertagesstätten und Kinderläden

(Herr Pappert)
-
Vertreter der ev. Kirche

Herr Rohde
Stadtjugendpfleger

Frau Schnieder
-
Vertreterin der Kinderladeninitiative Hannover e. V.

Herr Steinecke
-
Vertreter der Freien Humanisten




D
Presse



Frau Döhner
-
Hannoversche Allgemeine Zeitung

Herr Krasselt
-
Neue Presse

Frau Sichert
-
Radio Leineherz




E
Gäste



Herr Amme
-
Koordinierungszentrum Kinderschutz, Hannover

Frau Bloch
-
BDKJ-Bildungsreferentin als Vertreterin des Stadtjugendring Hannover e. V.

Herr Döring
-
Päd.-Psych. Dienst der AWO als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover e. V.

Frau Mathyl
-
Violetta e. V., Hannover

Frau Ohl
-
Dachverband der Elterninitiativen (BAGE) e. V., Berlin als Vertreterin der SOKO Kinderschutz der Bundesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen

Herr Prof. Windorfer
-
Stiftung "Eine Chance für Kinder", Hannover

Frau Wolter
-
Kinderschutz-Zentrum in Hannover als Vertreterin für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V. Köln




F
Verwaltung



Herr Cordes
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich zentrale Fachbereichsangelegenheiten

Frau Fritz
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich zentrale Fachbereichsangelegenheiten

Frau Kalmus
-
Büro Oberbürgermeister,
Presseinformation und Öffentlichkeitsarbeit

Frau Klinschpahn-Beil
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten

Herr Kunze
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kommunaler Sozialdienst

Herr Maschke
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Heimverbund

Herr Rauhaus
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kindertagesstätten

Frau Rieger
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Unterhaltsrecht und Erziehungsgeld

Herr Sieben
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Bereich Kinder- und Jugendarbeit

Frau Teschner
-
Fachbereich Jugend und Familie,
Planungskoordinatorin

Herr Walter
-
Jugend- und Sozialdezernent

Frau Yakymets
-
Dez. III

Herr Krömer für das Protokoll

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.01.2015

4. Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 06.02.2015

5. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: "Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz: Erfolge, Chancen und Herausforderungen"

Eingeladen sind:
- Herr Prof. Windorfer, Stiftung "Eine Chance für Kinder", Hannover
- Frau Wolter, Kinderschutz-Zentrum in Hannover als Vertreterin für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. Köln
- Herr Amme, Koordinierungszentrum Kinderschutz, Hannover
- Herr Döring, Päd.-Psych. Dienst der AWO als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover e.V.
- Frau Bloch, BDKJ-Bildungsreferentin als Vertreterin des Stadtjugendring Hannover e.V.
- Frau Mathyl, Violetta e.V., Hannover
- Frau Ohl, Dachverband der Elterninitiativen (BAGE) e.V., Berlin als Vertreterin der SOKO Kinderschutz der Bundesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen
- Frau Unverferth-Fischer, Deutscher Kinderschutzbund Hannover e.V.

6. Antrag der CDU-Fraktion zum Schwimmenlernen in Kita und Grundschule
(Drucks. Nr. 0192/2015)

7. "Pimp your Town 2014" - Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Einzelvertreter Dirk Hillbrecht: Darstellung intergenerationeller Partnerschaftsobjekte
(Drucks. Nr. 2598/2014)

8. Jugendhilfekostenausgleich
zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover
(§160 Abs. 4 Satz 5 NKomVG)
(Drucks. Nr. 0338/2015 mit 3 Anlagen)

9. Einrichtung und Förderung der Kindergartengruppe "Sausewind", Göttinger Chaussee 109 in Trägerschaft des Vereins "Sausewind e. V."
(Drucks. Nr. 0007/2015)

10. Förderung der Kitas Kleine Königskinder und Kleine Königskinder II nach Änderung der Rechtsform
(Drucks. Nr. 0059/2015)

11. Bericht zur Vergabe der Mittel Antirassismus und Integration
für das Haushaltsjahr 2014
(Informationsdrucks. Nr. 0340/2015)

11.1. Bericht zur Vergabe der Mittel Antirassismus und Integration
für das Haushaltsjahr 2014
(Informationsdrucks. Nr. 0340/2015 N1)

12. Bericht des Dezernenten







Tagesordnungspunkt 1

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau de Buhr eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.
Der Jugendhilfeausschuss genehmigte anschließend die Tagesordnung in der von Ratsfrau de Buhr vorgetragenen Fassung.



Tagesordnungspunkt 2

EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

- keine Fragen -



Tagesordnungspunkt 3

Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.01.2015

Auf eine Frage von Ratsfrau Wagemann erklärte Herr Rauhaus, dass es hinsichtlich des Familienzentrums Südstadt ein Gespräch mit dem Kultusministerium gegeben habe, wonach auch Tagespflege in der Einrichtung möglich sei. Die Verwaltung warte darauf, dass der Träger auf sie zukomme.
Anschließend genehmigte der Jugendhilfeausschuss einstimmig das Protokoll über seine 27. Öffentliche Sitzung am 26.01.2015.



Tagesordnungspunkt 4

Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 06.02.2015

Ratsherr Pohl gab einen Bericht über den Sitzungsverlauf.



Tagesordnungspunkt 5

A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
"Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz: Erfolge, Chancen und Herausforderungen"

Nachdem Ratsfrau de Buhr die Referentinnen und Referenten begrüßt und den Ablauf kurz erläutert hatte, erteilte sie Herrn Prof. Windorfer das Wort.

Sehr verehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Ihnen einen Kurzbericht über das Familienhebammenzentrum Hannover (FHZ) geben.
Die Vorgeschichte begann schon im Jahre 2007, und ich hatte schon einmal die Ehre und das Vergnügen, Ihnen vor zwei oder drei Jahren etwas darüber vorzustellen; deswegen erspare ich mir das jetzt.
Dankenswerterweise hat die Stadt Hannover im Jahre 2012 dann entschieden, dieses FHZ in die Förderung nach der Bundesinitiative zu übernehmen. Im August 2013 ist es dann endgültig eröffnet worden – man musste ja erst Räumlichkeiten suchen -, und eine Sozialpädagogin und eine Hebamme leiten das Zentrum. Die Ziele haben sich aus der früheren Arbeit der Familienhebammen-Zentrale ergeben. Es ist das Angebot, die Frühen Hilfen zu optimieren und vor allem im Bereich der Fachkräfte Frühe Hilfen zu koordinieren, damit viele Zielgruppen einen unkomplizierten Zugang zum Beispiel zu Kursen haben. Es war immer wieder klar, dass Kurse für Frauen aus sozial problematischen Lebenssituationen – Schwangerschafts- oder Rückbildungskurse – nicht be­suchen können. Und da war es wichtig, eine Institution zu haben, durch welche diese Gruppen kostenlos angeboten werden, aber vor allem auch mit einem barrierefreien Zugang. Die Zielgruppen sind schwangere Frauen, Eltern, aber vor allen Dingen sollen auch jugendliche Schwangere und Väter dazukommen.
Die Aufgaben des FHZ sind ganz eindeutig von der Förderung definiert: Information und Unterstützung. Unser Auftrag ist vor allem die Unterstützung von jungen Vätern und schwangeren jungen Müttern bei der Kindesentwicklung und der Elternkompetenz sowie die Koordination der Fachkräfte Frühe Hilfen. Die Hebammen sind heute nicht mehr alleine, denn es sind jetzt auch Familien-, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, also qualifizierte Kinderkrankenschwestern, dazu gekommen. Eine weitere Aufgabe ist eine Netzwerkarbeit, damit andere Gruppierungen immer Zugang zu diesem System haben. Und als Letztes kommt der Aufbau von Ehrenamtsstrukturen hinzu.
Ich will nur ein paar der Angebote beispielhaft nennen, ohne das Ganze aufzuführen. Einmal sind es Beratungen, sowohl telefonisch als auch im Rahmen von Sprechstunden um das gesamte Thema "Schwangerschaft und Geburt" für Frauen, die sonst keine andere Möglichkeit für sich sehen. Verschiedene weitere Angebote sind Familienfreizeiten, die es in den vergangenen Jahren gegeben habe und das inzwischen etablierte Eltern-Café.
Auf die verschiedenen Kursangebote will ich etwas ausführlicher eingehen, weil die etwas ganz Besonderes und hoch frequentiert sind. So ein Kurs wird von zwei Fachkräften geleitet. In der Regel nehmen bis zu sechs Eltern, meistens Mütter, daran teil. Es wird ein fachlicher Input gegeben und über Themen informiert, die die Mütter wissen wollen. Danach gibt es dann Gelegenheit zu privatem Austausch in der großen Küche, die das FHZ hat. Dabei werden dann auch immer wieder kleinere oder größere Probleme angesprochen. Ein wichtiger Teil ist aber, dass andere Kinder, die mitgebracht werden, auch betreut werden. Dafür sind extra Betreuer angestellt. Hier sind beispielhaft Rückbildungskurse, Geburtsvorbereitung, Eltern-/Kindgruppen und Teeny-Gruppen aufgeführt. Sie wissen, wir haben hier in Hannover wie auch in allen anderen Kommunen in Niedersachsen einen erheblichen Anteil an Teenagerschwangerschaften. Es gibt Vätergruppen, was ein ausgesprochen schwieriges Gebiet ist und eine Gruppe, wo den Eltern beigebracht wird, wie die Ernährung des Kindes auch im zweiten Lebenshalbjahr funktioniert. Wir haben eine Evaluation durch das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung an der Universität Hannover laufen. Die Daten, die Sie hier sehen, sind von Januar bis September erhoben. Sie sehen, dass diese Kurse hochattraktiv für die Mütter sind. Mit den Teeny-Gruppen haben wir unsere Schwierigkeiten. Das hängt natürlich damit zusammen, dass die Teenager, die schwanger sind oder gerade ein Kind bekommen haben, nun nicht in unmittelbarer Nähe des FHZ in der Kurt-Schumacher-Straße wohnen und es für sie immer ein Problem ist, zu festen Terminen in die Stadt zu kommen. Deswegen ist das bisher noch ein Schwachpunkt. Sie sehen, dass die Teilnahme in 2014 ständig zugenommen und sich ab dem Monat August auf einem sehr hohen Niveau eingependelt hat.
Netzwerkarbeit ist dann das nächste Thema. Für das FHZ ist das ein wichtiger Part, denn von den Netzwerkpartnern sollen ja die Frauen oder Eltern, die das benötigen, dem FHZ zugewiesen werden. Sie sehen, es ist ein buntes Bild. Ob es andere Hebammen sind, ob es ein anderes Kursangebot ist, was die Mütter dazu bringt, teilzunehmen oder der Kommunale Sozialdienst, oder auch der Verein Karga, der für Migration zuständig ist – aus all diesen Bereichen werden Frauen oder Eltern in unterschiedlichem Ausmaß zugewiesen.
Hier ein Beispiel für die ehrenamtliche Tätigkeit, wo es den beiden Leitungen in hervorragender Weise gelungen ist, Klientinnen, die selbst das FHZ besuchen, zu ehrenamtlicher Tätigkeit zu motivieren. So wird zum Beispiel das Eltern-Café von Klientinnen selber betrieben und geleitet. Das, so finde ich, ist einer der ganz großen Erfolge des FHZ.
Das Alter der Mütter – Sie sehen, auch ein buntes Bild: Jünger als 19 sind immerhin 11 %, aber es sind auch einige darunter, die ein deutlich höheres Alter haben.
30 % der Kursteilnehmer haben einen Migrationshintergrund oder kommen sogar aus dem Bereich der Flüchtlinge. Damit ist es gelungen, auch Familien mit Migrationshintergrund in das FHZ zu bringen. Man muss allerdings sagen, dass es eine gewisse Schwierigkeit gibt, sie zu einer gewissen regelmäßigen Teilnahme zu bringen.
Die Teilnehmer haben über Mundpropaganda, Flyer oder von Hebammen über das FHZ erfahren. Mit Broschüren erreicht man allerdings nicht furchtbar viel. Die Mundpropaganda oder die verschiedenen Beratungsstellen sind schon etwas Besseres.
Die Gründe, warum Kontakt aufgenommen wurde, sind sozialfamiliärer oder medizinischer Art.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen!

Anschließend führte Frau Wolter aus:
Mein Name ist Sigrid Wolter. Ich bin Mitarbeiterin im Kinderschutzzentrum Hannover und bin eingeladen worden für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren, etwas über die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes zu erzählen.
Wir haben 27 Kinderschutzzentren, davon eines in der Schweiz. In Niedersachsen haben wir drei Kinderschutzzentren. Ich werde nicht aus unserer Praxis hier in Hannover berichten, sondern einige Punkte vortragen, die die Kinderschutzzentren auch bei einer Anhörung im Jugendhilfeausschuss Nordrhein-Westfalen vorgetragen haben. Den gesamten Text dieses Vortrages kann man auch auf der Internetseite ansehen.
Ich bin als Referentin und Moderatorin auch aktiv in der Qualifizierung der insofern erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz; dazu werde ich dann auch noch etwas berichten.
Ich möchte erst einmal über unsere Haltung zum Bundeskinderschutzgesetz sprechen. Dann möchte ich ein paar Anmerkungen zum Thema "Frühe Hilfen und Kinderschutz, Prävention und/oder Intervention" machen. Ich möchte unseren politischen Ansatz, nämlich Chancen für ein gerechtes Aufwachsen zu optimieren, vortragen, über Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz sprechen, Fachberatungen im Kinderschutz thematisieren und dann ein paar Anmerkungen zum Thema "Qualitätsentwicklung" und zu unserer Sicht auf die Herausforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes machen.
Ich komme direkt von einem Fachtag, der vom Land zu den Frühen Hilfen und den Netzwerken in Niedersachsen ausgerichtet war. Wir sind ja bundesweit Vorreiter hier in Niedersachsen, und deshalb werden einige Anmerkungen, die ich jetzt mache, vielleicht nicht so übertragbar sein auf die Situation hier, aber doch im Großen und Ganzen.
Als Bundes- und Fachverband für Kinderschutzfragen haben die Kinderschutzzentren sich früh in die Diskussion und in die gesetzliche Entwicklung des § 8 a 2005 und des Bundeskinderschutzgesetzes aktiv eingebracht. Durch das Bundeskinderschutzgesetz sind konkrete Prozessnormen für das Handeln in Kinderschutzfällen und erstmalig Regelungen für die Frühen Hilfen gegeben worden, die zu einer fachlichen Qualifizierung im Kinderschutz geführt haben. Die Kinderschutzzentren plädieren weiterhin für eine fachpolitische Debatte und politisches Engagement, um die bestehenden gesetzlichen Regelungen in der Praxis des Kinderschutzes weiter zu verankern. Die Regelungen, die es gibt, sehen wir im Augenblick als ausreichend zur Umsetzung an.
Im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes ist es uns wichtig darauf hinzuweisen, dass der Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen als Stärkung des Kinderschutzes gesehen werden. Viele Kinderschutzzentren haben neben den Erziehungs- und Gewaltberatungsstellen ähnlich große Stellen für Frühförderung entwickelt. Werdende Eltern werden hier gezielt über unterstützende Angebote informiert. Wir sehen es kritisch, eine Vermischung der beiden Bereiche – frühe Unterstützung von Familien, Frühe Hilfen und Handeln bei konkreten Hinweisen einer Kindeswohlgefährdung vorzunehmen. Dies wirkt sich in der Praxis des Kinderschutzes im Moment verunsichernd auf die Kooperation zwischen verschiedenen Leistungssystemen in der Kinder- und Jugendhilfe, im Gesundheitswesen, in Schule und Strafverfolgung aus. Fachpolitische Vorgaben müssen an dieser Stelle differenzierter sein, um fachliche Klarheit zu schaffen. Die in den §§ 1666 und 1666 a BGB, 8 a und 8 b SGB VIII und 4 KKG vorgegebenen Rechtsnormen, Eltern nach Möglichkeit selbst in die Lage zu versetzen, eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden, sollten weiterhin im Blick behalten werden. Hier geht es um Unterstützung und Förderung, und um das Hinwirken zur Annahme von Hilfen, also darum, Zugang zu Eltern zu bekommen und mit Familien gemeinsam Lösungen zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Hier ist es wichtig zu sehen, dass zu diesem Zweck unter anderem Datenschutzbestimmungen verändert worden sind, pseudonymisierte Beratung etabliert wurde, und dass es natürlich auch Berufsgruppen gibt, die neu in die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und neu in die Kooperation mit Familien einsteigen. Deshalb lehnen es die Kinderschutzzentren ab, wenn die präventiven und fördernden niedrigschwelligen Zugänge und das Vertrauen in die Frühen Hilfen genutzt werden, um Informationsschwellen abzusenken und stärkere Interventionen einzuführen. Uns ist die Trennung wichtig.
Zu dem Thema "Chancen für ein gerechtes Aufwachsen optimieren" sagen wir: Erfolgreiche Prävention bezieht sich nicht nur auf die Verhinderung von Vernachlässigung und das Vermeiden unerwünschter Ereignisse, sondern vor allem auf die Schaffung von positiven Bedingungen im Sinne eines gerechten Aufwachsens von Kindern. Dazu braucht es vertrauensvolle Zugänge zu Familien, und wir müssen sehen, dass Familien unterschiedliche soziale und kulturelle Dimensionen der Benachteiligung in diesem Land erfahren und wir zunehmend von einem höheren Anteil von Armut insbesondere bei Familien ausgehen können. Das heißt, wir müssen darauf achten, über Frühe Hilfen nicht Stigmatisierungseffekte in dieser Gesellschaft zu ermöglichen und die Eltern in Eigenverantwortung als primäre Kinderschützer stärken und gerade Familien, die sich nicht diesen einfachen Zugängen zuwenden durch verstärkte Motivation die Informationen über Hilfen zukommen zu lassen.
Die Frühen Hilfen haben sich in den letzten Jahren zu einem eigenständigen und wichtigen Arbeitsfeld entwickelt. Es bedarf jetzt einer klaren Orientierung an früh einsetzender Hilfe, die nicht auf Kontrollaufträgen basiert und weiter Schaffung gemeinsamer Qualifizierung und angemessener Rahmenbedingungen insbesondere in der Vernetzung.
Kooperation und Vernetzung: Hier wurde ganz gezielt auf den Bereich der Frühen Hilfen geschaut. Die Leitidee eines kooperativen Kinderschutzes verteilt die Verantwortung für die Förderung und den Schutz von Kindern auf viele Schultern. Wir sollen eine Verantwortungsgemeinschaft bilden, und die Kinderschutzzentren kritisieren, dass es insbesondere in der Medizin, aber auch in der Schule an Wissen und Ressourcen fehlt, Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung entsprechend zu deuten und mit den Personensorgeberechtigten auf Hilfe hinzuwirken. Hier muss auch das Verfahren, Gespräche mit Eltern und Kindern zu führen, bevor es eine Mitteilung an das Jugendamt gibt, entsprechend eingehalten werden. Dieser erweiterte Anspruch auf Beratung unterstützt die Fähigkeit zum dialogischen Kinderschutz und ermutigt die anderen Berufsgruppen, sich diesem Thema auch zuzuwenden. Aber in der Praxis sieht es so aus, dass für diese Kooperation noch viele Gespräche notwendig sind.
Bei der Fachberatung im Kinderschutz haben die Kinderschutzzentren bundesweit Qualifizierungen entwickelt. Nach dem Bundeskinderschutzgesetz ist dieses Kurrikulum verändert worden. Wir bieten ein Kurrikulum zur Fachkraft im Kinderschutz an, wo es erstmal um die Kontakte und die Unterstützung der Eltern und Familien geht, wo man die Dynamiken in Familien bei Kindeswohlgefährdung verstehen lernt und es dann erst um den Aufbau einer Fachkraft im Kinderschutz, der insoweit erfahrenen Fachkraft nach den §§ 8 a und 8 b SGB VIII und 4 KKG geht. Wir bieten diese Qualifizierung für unterschiedliche Berufsgruppen an. Das reicht von der Leitung einer Erziehungsberatungsstelle oder einer Kindertagesstätte über Gutachter bis hin zu Mitarbeitern der Jugendhilfe und des Allgemeinen Sozialdienstes. Unser Ziel ist hier die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache für den Kinderschutz. Die BAG favorisiert eine Poolbildung für die insoweit erfahrenen Fachkräfte, weil sie sagt, der Kinderschutz werde so vielfältig abgefragt, dass es nicht möglich ist, mit einer Person all die Inhalte abzudecken. Deshalb sollten unterschiedliche Professionen in einem Gremium zur Verfügung stehen und unterschiedlich abgefragt werden können. Die Praxis hier vor Ort ist eine andere, weil in den Einrichtungen insoweit erfahrene Fachkräfte vorgehalten werden müssen. Es wäre gut, wenn diese Berater im Kinderschutz keine Leitungsfunktionen übernähmen, und keinen direkten Kontakt zur Familie hätten, um eine unabhängige Beratung zu ermöglichen und um den Fachkräften, die sie abfragen, einen Ort der persönlichen Exploration zu geben. Informationen über die Rolle und den Auftrag der insoweit erfahrenen Fachkraft sollte jede Fachkraft in der eigenen Einrichtung haben. Sie sollten sich auch den Anderen vorstellen, damit sie entsprechend abgefragt werden. In der Praxis wird häufig berichtet, dass sie erst zum Schluss, nachdem sehr lange im kollegialen Gespräch fachliche Einschätzungen durchgeführt worden sind, als ein Muss in diesem Verfahren eingeschaltet werden. So ist die Funktion der insoweit erfahrenen Fachkraft damals nicht angedacht worden.
Die Fachkräfte brauchen weiterhin Vernetzung und die Möglichkeit zur Intervision. Sie brauchen Vertiefung durch Fachwissen in diesem Bereich. Die Kinderschutzzentren bieten Fachtagungen, in diesem Jahr auch eine Fachtagung für insoweit erfahrene Fachkräfte zum Qualitätsmanagement an, der gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und dem Landesverband des Kinderschutzbundes Niedersachsen ausgerichtet wird.
Qualitätsentwicklung ist ein sehr großes Thema. Es soll eine Stärkung der multiprofessionellen Fachpraxis geben. Die Stärkung der Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit der Gesundheitshilfe sollte stabilisiert beziehungsweise stärker in die Praxis umgesetzt werden. Es sollte eine Stärkung der Versorgungskultur insbesondere im ländlichen Bereich geben. Heute haben wir gehört, dass man für Niedersachsen von keinen eklatanten Unterschieden zwischen dem städtischen und ländlichen Bereich sprechen kann. Hier ist viel angeschoben worden. Die Koordination für das Qualitätsmanagement multiprofessionelle Angebote im Bereich der Frühen Hilfe sollte die Möglichkeit bekommen, Fälle im Nachgang gemeinsam zu erörtern. Diese Möglichkeiten gibt es in Fallwerkstätten oder Qualitätszirkeln. Das deckt sich mit der Einschätzung der Kollegin vom nationalen Zentrum Frühe Hilfen, die dazu heute Morgen einen Input gegeben hat. Wir sollten auch auf andere Fallkonstellationen achten, also Pflegekinder oder andere Kinder. Wir sollten Migrationskinder in den Blick nehmen und nicht nur sehr stark auf den sexuellen Missbrauch als Misshandlungsform achten, sondern auch verstärkt auf das Thema der Vernachlässigung. Integrierte Planung und Entwicklung von fachlichen Standards ist wichtig.
Die Herausforderung, die ich jetzt noch mal benennen möchte, ist, darauf zu schauen, dass es eine Passgenauigkeit von Hilfen bei Fällen von Kindeswohlgefährdung gibt und dass auch noch einmal mehr evaluiert wird, inwieweit diese Hilfen wirksam sind. Hinsichtlich des Nutzens und der Wirksamkeit Früher Hilfen gibt es noch keine Statistik, weil das noch zu neu ist. Eine deutliche Stärkung der Kooperation der verschiedenen Berufsgruppen ist aus unserer Sicht der Schlüssel für einen gelingenden Kinderschutz. Die Kinderschutzzentren fordern eine Stärkung der Fachpraxis durch die Entwicklung weiterer fachlicher Standards.
Das Bundeskinderschutzgesetz nimmt ja vorwiegend die Kleinen in den Blick, also die Zeit von null bis drei Jahren, in der wirklich Wichtiges in den Kindern angelegt wird. Aber auch die älteren Kinder und Jugendlichen oder belastete junge Alleinerziehende sollten nicht aus dem Blick geraten.
Soweit die Einschätzung der Bundeskinderschutzzentren.

Auf ergänzende Fragen von Ratsfrau Wagemann antwortete Frau Wolter, dass sie allgemein zu den Kinderschutzzentren geredet habe, weil sie nicht explizit für das Thema "Kinderschutz in Hannover" eingeladen worden sei.
In Hannover gebe es über die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Sozialbesetzbuch VIII einen Austausch. Ein Netzwerk, wie sie es beschrieben habe, gebe es in Hannover jedoch nicht. Sie freue sich über den Dialog zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe und wolle sich als Person der freien Jugendhilfe gern zur Verfügung stellen.

Anschließend ergriff Herr Amme das Wort und berichtete über das Koordinierungszentrum Kinderschutz. Sein Referat ist dem Protokoll beigefügt (s. Anlage 1).

Ratsfrau Wagemann fragte, ob das Kinderschutzzentrum auch zu dem Netzwerk gehöre und ob die Politiker zu den beschriebenen Fachtagen Einladungen erhielten.

Herr Amme antwortete, dass das Kinderschutzzentrum sowohl dem Netzwerk als auch dem Runden Tisch angehöre und dass auch die Politik Einladungen zu den Fachtagen erhalte.

Anschließend ergriff Herr Döring das Wort, dessen Referat ebenfalls dem Protokoll angefügt ist (s. Anlage 2).

Die Frage von Ratsfrau Wagemann, ob es auch einen Beratungszusammenhang zu Kindern in Flüchtlingsunterkünften gebe, erklärte er, dass es hierzu noch keine Aussagen gebe.

Ratsfrau de Buhr meinte, diese wichtige Frage sollte in der anschließenden Diskussion nochmals aufgegriffen werden.

Daraufhin führte Frau Bloch folgendes aus:
Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, unsere kleine Einschätzung der Situation im Berichtsstand bezieht sich natürlich nur auf Hannover und nur auf die Jugendverbände innerhalb Hannovers. Wir haben versucht, mal etwas zusammenzustellen, um darzustellen, wo wir im Augenblick mit der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes stehen.
Neben der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes ist schon gleich etwas passiert, nämlich die Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß § 8 a SGB VIII sowie die Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII. Das bedeutet: Wir haben einen Teil des Auftrages des Bundeskinderschutzgesetzes gemeinsam mit der Region und der Stadt Hannover bereits umgesetzt, nämlich die Vereinbarung zwischen den freien und öffentlichen Trägern. Der § 8 a insbesondere ist bei uns umgesetzt, indem wir inzwischen einen relativ gut geschulten Pool der insofern erfahrenen Fachkräfte innerhalb der Verbände haben. Das liegt im Augenblick bei 40 % und ist im Jahr 2014 geschehen, und es sind weitere in Planung. Das macht natürlich noch mal deutlich, wie hoch das Interesse der Jugendverbände für diesen Themenbereich ist. Die Jugendverbände, die bisher noch über keine Fachkraft verfügen, kooperieren natürlich mit den einschlägigen Stellen wie u. a. Violetta, dem Kinderschutzbund und dem Kinderschutzzentrum. Es gibt durchaus auch Austausche innerhalb der Verbände, wo dann auch noch mal Fachkräfte aus einem anderen Verband mit einbezogen werden.
Das Wichtige bei den Jugendverbänden ist, dass wir nicht nur den rechtlichen Gegebenheiten Genüge tun, sondern dass wir auch präventive Maßnahmen einleiten. Dazu gehört an erster Stelle, dass wir unsere Jugendgruppenleiter und –leiterinnen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bereits in den Leitungskursen mit diesem Thema bekannt und vertraut machen und sie hierin schulen. Darüber hinaus werden alle ehren- und nebenamtlich Tätigen in den Jugendverbänden, die ihrerseits noch nicht den Genuss einer Jugendgruppenleiterausbildung mit Schulung implizit hatten, in Tagesveranstaltungen nachgeschult, für das Thema sensibilisiert und damit vertraut gemacht, es in die Jugendverbände hineinzutragen. Eine im Jugendverband gemeinsam mit allen erarbeitete Selbstverpflichtungserklärung gibt es inzwischen in jedem Jugendverband. Und es ist durchgängig für alle Tätigen, egal ob ehrenamtlich, haupt- oder nebenberuflich Gang und Gäbe, dass diese Selbstverpflichtungserklärung von allen angenommen und unterschrieben wird.
Vielleicht noch mal zu dieser Selbstverpflichtungserklärung: Es ist zum einen ganz wichtig, dass sich die Jugendverbände selber die Worte für ihre Verpflichtung nehmen, weil das auch noch einmal ein großer Teil der Bewusstmachung der Problematik ist. Darüber hinaus ist einem das, was man selber erarbeitet hat, immer sehr viel näher, als wenn man etwas übernimmt.
Intervention ist bei uns in den Jugendverbänden natürlich auch ein Thema. Für den Verdachtsfall, sollte er denn vorkommen, gibt es inzwischen bei den Jugendverbänden Verfahrensregeln und Meldeketten. Zum einen innerverbandlich, darüber hinaus aber auch, wenn dann eine Beratung mit einer insofern erfahrenen Fachkraft stattgefunden hat, wie es weiter geht. Das, was vielleicht verbandsspezifisch an so einer Stelle ist: Wir müssen immer im Blick haben, wie es mit den Jugendleiterinnen und –leitern oder Fachkräften ist, die einen solchen Fall gemeldet haben. Der Bedarf, da noch einmal eine Rückmeldung zu bekommen, wie der Fall weiter verläuft, ist ein sehr hoher, weil natürlich auch die Vertrauensbasis, mit der sich Kinder und Jugendliche an ihre Leiterinnen und Leiter wenden, sehr hoch ist. An der Stelle gilt es zu prüfen, wie hier mit datenschutzrechtlichen Belangen umgegangen werden kann. Hinzu kommt, dass spätestens im Bereich der Geschäftsstellen die Dokumentation meist mit den beteiligten Leiterinnen und Leitern erstellt wird. Dokumentation ist von Anfang an angedacht; jedoch kann man von 18-jährigen Leiterinnen und Leitern nicht erwarten, dass sie den 8-seitigen Katalog der Rahmenvereinbarung entsprechend ausfüllen und zur Kenntnis nehmen. Entsprechend gibt es in den Jugendverbänden auch eine Leitlinie zur Dokumentation, die aber deutlich abgespeckt zum Verfahren ist. Spätestens in den Geschäftsstellen wird da gemeinsam noch mal drüber geschaut.
Die Gefährdungseinschätzung vor einer Fallabgabe erfolgt immer in den Teams der Leiterinnen und Leiter und des Verbandes selber. Ich habe mir erlaubt, hierzu ein paar Anmerkungen zu machen:
Zum einen sind die Zahlen der in den Jugendverbänden aufgetretenen Verdachtsfälle scheinbar abhängig von dem Betätigungsumfeld der Jugendverbände. Innerhalb verbandlicher Strukturen sind die Zahlen eher gering. Wir reden hier von 0 bis maximal 4 Fällen im Jahr, wo ein Verdacht aufgekommen ist. Sofern aber zum Beispiel mit Schulen Kooperationen eingegangen werden, steigt diese Fallziffer exponentiell an. Auch wenn es um Einrichtungen der Kinder und Jugendarbeit freier Träger geht, die einen kontinuierlichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen beinhalten, steigen die Verdachtsfälle an.
Spannend ist es auch, an der Stelle die Rückmeldungen von Lehrkräften zu bekommen. Kennzeichnend – wie wir es jetzt auch schon von den Vorrednerrinnen und Vorrednern gehört haben -, dass es an den Schulen selber einen ganz hohen Schulungsbedarf führ Lehrkräfte zu geben scheint. Sie sind komplett verunsichert in dem, was einen Gefährdungsfall ausmacht. Geschweige denn wissen sie, wie sie mit dem Melden von Fällen überhaupt umgehen können. So landen dann diese Fälle, wenn Jugendverbände in Kooperation mit den Schulen stehen, meist bei den Jugendverbänden als kompetentem Partner vor Ort.
Selbstverständlich gibt es in den Jugendverbänden auch die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses vorrangig für haupt- und nebenberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese wird auch mittelfristig wiederholt. Spannend wird es aber bei dem neuen Kinderschutzgesetz hinsichtlich der Vorlage von Führungszeugnissen bei Ehrenamtlichen. Auch dort ist in den Jugendverbänden klar, dass ein Führungszeugnis von ehrenamtlichen Teamern und Teamerinnen vorgelegt wird. Es ist jedoch genau zu kennzeichnen, in welchem Rahmen die Teamer und Teamerinnen mit den Jugendlichen umgehen. Klar ist, dass bei Teamerinnen und Teamern von Kursen und Seminaren, da zumindest hier auch immer Übernachtungen impliziert sind, genauso wie bei Betreuungspersonen in Freizeitmaßnahmen.
Differenziert zu betrachten ist dann auch noch mal, inwieweit unter Umständen Menschen, die im Verwaltungsbereich tätig sind, aber auch Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, da eines Führungszeugnisses bedürfen.
Auch hierzu einige Anmerkungen: Das erweiterte Führungszeugnis kann nur zur rechtlichen Absicherung dienen. Präventive Maßnahmen, wie Aufklärung, Sensibilisierung der jungen Menschen im Jugendverband insbesondere auf Kurs- oder Ausbildungsposition erscheinen sehr viel nachhaltiger in der Umsetzung des Kinderschutzes zu sein. Ebenso nachhaltiger sind natürlich Angebote für Kinder und Jugendliche, die diese auf Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten hinweisen und in ihrer Persönlichkeit stärken und unterstützen.
Ganz spannend fand ich von Herrn Döring und Herrn Amme den Verweis darauf, wie es mit einem Beschwerdemanagement aussieht. Einige unserer Verbände versuchen, ein Beschwerdemanagement im Verband einzurichten. Das gestaltet sich tatsächlich sehr schwierig, weil die Entwicklung da komplett eigenständig ist. Es gibt in diesem Bereich nichts, woran man sich orientieren könnte. Wir sind aber weiter dabei.
Was gibt es noch zu tun? Themen und Perspektiven für uns Jugendverbandler und –verbandlerinnen. Das eine, was gerade auf Bundesebene stark diskutiert wird, ist die Sinnhaftigkeit des Verfahrens des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige. Hier ist der DBJR als Vorreiter genau noch einmal dabei zu prüfen, ob es nicht andere Abfragemöglichkeiten zur Sicherstellung der Voraussetzungen nach § 72 a gibt.
Insbesondere durch die Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen und Jugendverbänden mit migrantischer Herkunft wird uns wird uns immer wieder deutlich, dass die Inhalte des Kinderschutzgesetzes noch einmal ganz explizit auf Migrationssensibilität zu überprüfen und auch neue Konzepte zu entwickeln sind.
Was uns fehlt, ist ein Austauschgremium für Fachkräfte nach § 8 a. Soweit wir wissen, sind wir da in keinem Gremium involviert. Es fehlen Rahmen der Organisations- und Qualitätsentwicklungen in diesem Bereich. Wir werden sicherlich in unserem Organisations- und Qualitätsentwicklungsrahmen auch das noch mal im Blick haben.
Und somit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit!

Im Anschluss führte Frau Mathyl folgendes aus:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Fachberatungsstelle Violetta darf ich mich für die Einladung recht herzlich bedanken!
Ich bin gebeten worden, etwas zu dem Bereich "Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes" in dem Kindeswohlgefährdungsbereich der sexualisierten Gewalt an Jungen und Mädchen zu erzählen. Ich habe Ihnen fünf Thesen mitgebracht, die ich Ihnen gerne vorstellen möchte:
Die erste These ist, dass die Einführung des Kinderschutzgesetzes zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend und Familie geführt hat, ein für uns positives Resümee. Dabei möchte ich natürlich betonen, dass nicht erst die Einführung des Kinderschutzgesetzes zu dieser Kooperation geführt hat, sondern wir können in der Stadt Hannover durchaus auf eine langjährige, positive und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern zurückgreifen, so dass es auch möglich ist, auch in Fällen sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen auf gewach­sene Netzwerkstrukturen zurückzugreifen. Als positives Beispiel struktureller Netzwerkzusammenarbeit sind in den letzten Jahren auch verschiedene Papiere und Leitfäden entstanden, die zum Beispiel die Verfahrensweisen in Fällen von sexuellem Missbrauch unter Geschwistern regeln oder Vorgehensweisen in dem Thema "sexu­alisierte Gewalt durch pädagogische Mitarbeiter in Einrichtungen" vorstellen. Nicht zu­letzt geht es auch um die Frage des Umgangs mit sexualisierter Gewalt an Schulen.
Was wir ebenfalls wahrnehmen ist, dass die Anfragen nach Fachberatung seitens des Kommunalen Sozialdienstes bei Violetta, aber auch in der Beratungsstelle "Anstoß" deut­lich angestiegen sind. Das heißt, dass unser Fachwissen wesentlich stärker abgerufen wird als bisher, insbesondere bei der Gefährdungseinschätzung und der Planung von weiteren möglichen Handlungsschritten und zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung bei sexualisierter Gewalt abgerufen wird. Das bestätigt auch Herr Fiedler von der Beratungsstelle "Anstoß". Dann ist für uns auch noch sehr positiv die gute Kooperation mit dem Koordinierungs­zentrum Kinderschutz zu verzeichnen. Wir sind dort eingeladen worden, zu dem Themenbereich "sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen" an der Fortbildung für die Kinderschutzfachkräfte teilzunehmen, um das Thema dort in der Fortbildung auch zu verankern. Letzte Woche hat eine Fachveranstaltung in Kooperation mit dem Koordinierungszentrum und dem Fachgremium sexualisierte Gewalt stattgefunden. Dort gab es für die Mitarbeiter des Kommunalen und Allgemeinen Sozialdienstes eine Fortbildung zum Thema "innerfamiliärer Missbrauch und die Dynamik".
Herausforderungen sehen wir in Fällen von fachlichem Dissens zwischen den Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern einer Beratungsstelle und den zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Kommunalen Sozialdienstes. Wir würden uns perspektivisch ein verankertes trans­paren­tes Be­schwerde- oder Klärungsverfahren wünschen, um auch zukünftige Kooperationen durch einen fachlichen Dissens nicht weiter zu belasten.
Die zweite Herausforderung, die es für uns gibt, liegt in dem Bereich der sexuellen Grenzverletzung zwischen Kindern. Wir nehmen durchaus wahr, dass diese mögliche Form der Kindeswohlgefährdung und auch die daraus resultierenden Schädigungen, die den Mädchen und Jungen daraus erwachsen können, unseres Erachtens von pädagogischen Fachkräften auch noch nicht ausreichend wahrgenommen werden. Es wird an diesen Fällen auch deut­lich, dass es unseres Erachtens eine Versorgungslücke in der Stadt Hannover für sexuell grenzverletzende Kinder unter acht Jahren gibt. Wir wissen nicht, wohin wir diese Kinder oder deren Bezugspersonen verweisen können, so dass sie eine adäquate und schnelle Versorgung bekommen können.
Das andere, was unseres Erachtens auch in der Stadt Hannover fehlt, ist explizit ein Angebot für sexuell grenzverletzende Mädchen jedweden Alters, von drei bis 18 Jahren. Darüber würden wir uns freuen.
Im Rahmen dieser Sitzung wurde auch schon mehrfach betont, dass auf der Ebene der Mitar­beit in der Kinder- und Jugendhilfe die Fachlichkeit und die Handlungssicherheit durch die Einführung des § 8 a deutlich zugenommen hat. Das können wir aus unserer Beratungs­tätigkeit bestätigen. Die klare Verfahrensweise, der standardisierte Dokumentationsbogen, die Benennung von Zuständigkeiten und die Verabredung von Arbeitsaufträgen führt zu einer deutlichen Sicherheit, und natürlich auch zu einer deutlichen Entlastung der pädagogischen Fachkräfte, die tagtäglich in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen konfrontiert sind. Was wir durchaus wahrnehmen ist, dass es für Berufsanfängerinnen oder andere Mitarbeiter, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, wie zum Beispiel Anerkennungspraktikantinnen oder Menschen, die das freiwillige soziale Jahr absolvierten schwierig ist, auf den gleichen Stand gebracht zu werden. Die Inhalte des Bundeskinderschutzgesetzes oder adäquates Fachwissen über sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen ist in den Ausbildungen derzeit einfach noch kein Thema oder wird von einer Kollegin im Rahmen von anderthalb Stunden abgedeckt. Das reicht natürlich für pädagogische Grundberufe nicht aus. Ich stelle überhaupt nicht in Abrede, dass das sicher auch andere Formen der Kindeswohlgefährdung betrifft.
Das Positive wurde auch schon benannt: stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und auch Behinderteneinrichtungen machen sich auf, Kinderschutzkonzepte und sexualpädagogische Konzepte in ihren Einrichtungen zu implementieren. Bei Violetta hat innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre die Anfrage nach teaminternen oder auch institutionsinternen Fortbildungen zu den Themen Sexualpädagogik oder Kinderschutzkonzepte zugenommen; das sehen wir als eine sehr positive Entwicklung. Ich denke, das hat etwas damit zu tun, dass das inzwischen auch zu den Leistungsbeschreibungen dazugehört. Es muss jedoch ehrlicherweise gesagt werden, dass der Anlass, diese Art von Fortbildungen wahrzunehmen oder sich auf den Weg zu machen, etwas konzeptionell in Einrichtungen zu verändern ist, dass vorher etwas passiert ist. Es ist allgemein bekannt, dass erst dann, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen" ist, sich der Apparat aufmacht, die Kinder und Jugendlichen zu schützen.
Die nächste These: Der § 8 b hat noch nicht alle im Gesetzestext genannten Berufsgruppen erreicht. Auch das wird deutlich in der Beratung der pädagogischen Fachgruppen. Zum einen gibt es eine Gruppe, der während einer Beratung auffällt, dass sie unter den § 8 b fällt und auch keinerlei Kenntnis darüber hat, was das für sie bedeutet. Die zweite Gruppe ist sich bewusst, dass sie unter diesen Paragraphen fällt, hat aber in ihrer beruflichen Praxis letztendlich keinerlei Vision, Ahnung oder Erfahrung, wie sie diesen Paragraph in ihrem Berufsfeld umsetzen können oder sollen. Wir sehen da einen hohen Fortbildungs- und Informationsbedarf für diese Berufsgruppen, wenn es darum geht, an welche Beratungsstellen oder Einrichtungen sie weiter verweisen können. Sie haben ja auch die sehr verantwortungsvolle Aufgabe, bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Das bedeutet natürlich im anderen Sinne auch, dass sie sicherlich nochmal hin ihrem Selbstbewusstsein und in ihrer Kompetenz gestärkt werden müssen, mit Eltern auch schwierige und belastende Situationen erörtern zu können, um den Schutz des eigenen Kindes auch gewährleisten zu können.
Die letzte These: Wissen Kinder und Jugendliche überhaupt, dass sie seit Einführung des Kinderschutzgesetzes einen Anspruch auf eine Beratung in einer Not- und Konfliktlage auch ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten haben? Wir gehen erstmal davon aus, dass dieser Rechtsanspruch allen Kindern noch nicht hinlänglich bekannt ist. Wenn wir unsere eigenen Flyer und Beratungsangebote noch einmal überprüfen, steht da viel drin, dass sich Kinder Hilfe holen dürfen; es steht da aber nicht, dass Kinder und Jugendliche hierzu ein Recht haben und dieses auch einfordern können. Unsere Vision wäre, dass zum Beispiel durch eine veränderte Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel im Rahmen einer Kampagne an Schulen, Jugendzentren oder in Vereinen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, dieses Recht auf Beratung noch einmal zugetragen wird, damit sie auch in ihren Rechten gestärkt werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Danach führte Frau Ohl vom Dachverband der Elterninitiativen aus:
Ich bedanke mich für die Einladung für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen. Ich selbst komme aus Berlin und arbeite dort seit fast 20 Jahren beim Dachverband der Kinder- und Schülerläden und der freien Alternativschulen. Ich bin auch seit über 20 Jahren mit dem Thema "Kinderschutz" beschäftigt und bin insofern auch in der Beratung von Kindertagesstätten eine erfahrene Fachkraft.
Wir in Berlin vertreten im Moment etwa 18.000 Plätze mit ca. 650 Trägern. Dabei handelt es sich nicht nur um kleine Elterninitiativen, sondern auch um GmbH's oder gUG's. vorrangig handle es sich jedoch um kleine Elterninitiativen, die ihren Kleinbetrieb ehrenamtlich führten. Bundesweit vertritt die Bundesarbeitsgemeinschaft mittlerweile etwa 75.000 Plätze mit ca. 2650 Einrichtungen. Es gibt eine Koordinationsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft, die auch vom Bund finanziert ist und die dafür sorgt, dass sich die Kontakt- und Beratungsstellen als Multiplikatoren zweimal im Jahr treffen und gemeinsam einen Fachtag organisieren. Also auch wir sind gut im Austausch.
Ich spreche hier für die Bundesarbeitsgemeinschaft, wobei sich das immer etwas mit meiner konkreten Arbeit in der Beratung und als erfahrene Fachkraft mischt.
Aus unserer Sicht ist das Bundeskinderschutzgesetz seit 2012 deutlicher angekommen als vorher der § 8 a seit 2005. Vorher war das mit den Angeboten von Fortbildungen etwas schleppend, aber seit 2012 ist das Thema eindeutig in den Einrichtungen angekommen. Es gibt einen großen Bedarf an 8 a-Beratungen, aber auch an Unterstützung zu der Frage, was Gefährdung bedeute und allgemein an mehr Fortbildung zu dem Thema.
Das Kinderschutzgesetz hat für uns so etwas wie einen Aufforderungscharakter, miteinander im Gespräch und in dieser Vernetzung zu sein. Es spricht davon, Entwicklungsrisiken zu erkennen, Gefährdung des Wohls eines Kindes zu vermeiden beziehungsweise abzuwenden, Verantwortung der Elternschaft zu unterstützen sowie Eltern durch Information, Beratung und Hilfeangebote zu unterstützen. Ein großes Ziel ist es, die Netzwerkstrukturen und die Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen. Kernstück ist natürlich der § 8 a, der die feste Struktur des Vorgehens in die Einrichtungen bringt. Wir können auch sagen, dass es sehr hilfreich für die Kräfte ist, dass es diese Struktur gibt. Der § 8 b bedeutet, dass es nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch einen Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung gibt. Der Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien – das ist ja im § 8 b auch verankert, dass die Träger Anspruch haben, durch den öffentlichen Träger bei der Entwicklung von Handlungsleitlinien unterstützt zu werden – das liegt unserer Einschätzung nach an vielen Stellen noch ziemlich brach.
Die Abfrage war: Was sind die Auswirkungen auf die Arbeit? Was sind Erfolge und was wurde erreicht? Wir stellen fest, dass mit dem Bundeskinderschutzgesetz eine neue Art von Verantwortung in den ehrenamtlichen Bereich gekommen ist. Die Verantwortung, sich um den Kinderschutz in den Einrichtungen zu kümmern. Wenn bisher Pannen passiert sind, dann waren die meist materieller Natur. Das ist jedoch nicht so bedeutend, als wenn der Kinderschutz nicht stattfindet und Kinder nicht geschützt sind. Diese neue Verantwortung braucht ihre Zeit, um in den Köpfen auch tatsächlich so anzukommen. Das erfordert durchaus eine erhöhte Professionalisierung aller Beteiligten und auch der Ehrenamtlichen, die solche Einrichtungen organisieren. Das ist ja nicht so selbstverständlich. Gleichzeitig erhöht es die Verantwortung für die dort tätigen Fachkräfte, sich nicht zurückzulehnen und zu sagen, wir haben hier eine ehrenamtliche Struktur, und irgendjemand wird sich darum kümmern. Das Thema Verantwortung für die jungen Menschen, für die Kinder, die auf uns angewiesen sind, das betrifft alle und kann nicht irgendwohin delegiert werden. Jeder ist gefordert, sich damit auseinander zu setzen, was die Themen der Kinder sind: Rechte auf ein Wohlsein, ein Wohlbefinden, Beteiligung, Mittun wollen, gesehen und gehört werden, Geborgenheit und Sicherheit. Das geht alle an. Das ist eine ganz große Frage, der sich alle in der Ehrenamtlichkeit auch stellen müssen. Das Besondere an diesen Einrichtungen ist die Trägerverantwortung: Was bedeutet das Bundeskinderschutzgesetz und was Schutzkonzepte bedeuten. Die Einrichtungen sind inzwischen sehr damit beschäftigt, diese Schutzkonzepte zu implementieren, also sich auch Gedanken zu machen, wie die Kinder geschützt werden, wie der § 8 a sowohl mit dem Blick auf innerinstitutionelle als auch außerinstitutionelle Kindesohlgefährdung umgesetzt wird. Sie sind schon verpflichtet, sich damit auseinander zu setzen, wie möglichst vermieden und möglichst viel dafür getan werden kann, dass nicht auch innerinstitutionell Übergriffe stattfinden. Alle müssen in der Einrichtung Wissen haben. Die Kinder müssen ein Wissen darüber erhalten, was ihre Rechte sind, wo und wie sie sie haben. Die Pädagogen müssen ihr Wissen durch Fortbildungen ausbauen und ausbauen können, und sie müssen vor allem Handlungsfähig sein im Umgang mit den Eltern, was ja in den Elterninitiativen auch etwas Neues und manchmal schwierig ist. Die Elterninitiativen sind häufig in einer Form von gewisser intimer Nähe. Hier bringt der Kinderschutz einen neuen Ernst hinein, gewissermaßen die Rolle zu professionalisieren. Man ist dann nicht mehr Freund mit den Eltern, sondern muss schauen, wie es gelingt, mit den Eltern dann auch über unliebsame Dinge zu reden und gegebenenfalls auch so etwas wie öffentliche Kontrolle, also zum Beispiel das Jugendamt, ins Spiel zu bringen.
Ein Team muss sich qualifizieren. Das heißt, es muss handlungsfähig nach § 8 a sein. Es muss wissen, wie damit umgegangen wird, wenn eine Gefährdung vorliegt oder wenn die Ahnung einer Gefährdung besteht. Und sie müssen sich unbedingt um so etwas wie Teamkultur kümmert. Das tun sie auch. Es geht dabei darum, eine Kultur der Kritik auszubauen, eine Kultur des Nachfragens, der gegenseitigen Reflexion und der Fehlerfreundlichkeit. Wir denken, das ist die beste Prävention allgemein, wenn Offenheit herrscht, wenn ich mich in einem Team hinterfragen und gegenseitig fragen darf, dann kann nicht etwas passieren, was ich mich nicht traue, anzusprechen. Das Team ist natürlich in der pädagogischen Arbeit ge­fragt, sich zu professionalisieren und weiter auszubauen, wegen der ganzen Themen wie Parti­zipa­tion, Entwicklung der kindlichen Sexualität, Rollenbilder, Genderfragen, Grenzsetzung. Die Bildungsprogramme der Länder arbeiten alle mit dem Begriff "Wir sind die Kinderstube der Demokratie". Es geht um Kinderrechte, Kinderschutz und Inklusion. Alle sind gefordert.
In der Beziehung zwischen den Eltern und dem Team sind Nähe und Distanz ein wichtiges Thema, wo Fortbildung und Professionalisierung gefragt sind. In den Elterninitiativen ist es auch wichtig, eine Bewusstwerdung darüber auszubauen, dass Kindeswohlgefährdung auch in einer Elterninitiative stattfinden kann. Es geht darum in der Situation der Nähe zu den Eltern die professionelle Rolle einzunehmen, was oft nicht einfach sei, da sich die Eltern dadurch auch manchmal "bespitzelt" fühlten.
Es ist sehr viel passiert. Kinderschutz ist an vielen Orten und bei vielen Menschen angekommen. Es gab viele Fortbildungen und viele Fachberatungen. Oft sind es kleine Schritte, und die Konzeptionen müssen alle überarbeitet werden. Kooperationen gibt es zum Teil mit den öffentlichen Trägern und den Jugendämtern, aber leider häufig nicht so Gute.
Oft wird beklagt, dass es bei Meldungen einer Kindeswohlgefährdung keinerlei Rückmeldung des Jugendamtes gebe. Wir denken, dass das eine große Chance und ein großes Potential wäre, weil die Kinder den größten Teil des Tages in den Einrichtungen und nicht zu Hause verbringen. Es wäre so wichtig, dass der Austausch zwischen dem Jugendamt, den Sozialen Diensten und den Kindertagesstätten besser verläuft, um für die Familie eine gute, unterstützende, wohlwollende Begleitung zu gewährleisten. Auch brauche es mehr Kapazität in den Einrichtungen.

Herr Teuber bedankte sich für die Vorträge, meinte jedoch, es müsse überlegt werden, was das eigentliche Thema der Anhörung sein solle.
Darüber hinaus fragte er, ob es Erfahrungen gebe, neben der Interventionskette aufgrund des § 8 a auch eine Präventionskette aufgrund des § 8 b aufzubauen.

Herr Prof. Windorfer wies darauf hin, dass das Familienhebammenzentrum dabei sei, auf der Grundlage des § 8 b eine Plattform über die Kinderarztpraxen aufzubauen.

Herr Teuber meinte, es gehe darum, im Vorfeld etwas zu tun, also die bereits bestehenden Kontakte konzeptionell noch zu verstärken.

Herr Prof. Windorfer antwortete, dass nach § 8 a ein begründeter Verdacht vorliegen müsse. Es gehe hier jedoch darum, Mechanismen zu haben, wenn zwar noch kein begründeter Verdacht vorliege, wohl aber bereits eine Vernachlässigung konstatiert werde.

Herr Amme wies darauf hin, dass sich viele bereits auf den Weg gemacht hätten, diese Prävention zu erreichen. Auch im Koordinierungszentrum sei eine solche Vernetzung im Entstehen.

Frau Wolter bezog sich auf die Beratung nach § 8 b, die von den Fachkräften in Region und Stadt Hannover hervorragend durchgeführt werde und äußerte den Wunsch, dass auch das Kinderschutzzentrum hier eingebunden werde. Es gebe eine fachliche Unsicherheit, inwieweit Anfragen an die zuständigen Fachkräfte weiter verwiesen werden müssen.

Ratsfrau Wagemann betonte die Notwendigkeit der Stärkung der Kinderrechte und meinte dass es wichtig sei, eine gut funktionierende Fachberatung durch die Kinderladen-Initiative Hannover e. V. zu haben, damit der problematische Weg vom Vertrauen zur Kontrolle und zur Intervention erleichtert werde.
Anschließend wiederholte sie ihre Frage, wie mit den Flüchtlingskindern in den Unterkünften umgegangen werden könne, um hier den Kinderschutz zu gewährleisten.

Herr Prof. Windorfer erläuterte dass man seitens der Stiftung "Eine Chance für Kinder" im letzten Jahr damit begonnen habe, Fachkräfte für Frühe Hilfen in zwei Flüchtlingsheimen zu entsenden, um jungen Schwangeren und Müttern mit Säuglingen zu helfen. Diese Aktion solle ausgeweitet werden.
Auf einer Sitzung verschiedener Ministerien in der letzten Woche, sei deutlich geworden, dass die mit den Flüchtlingen zusammenhängenden Fragen nicht richtig koordiniert seien. Dies sei auch für die Stadt Hannover wichtig.

Frau Mathyl wies darauf hin, dass zunehmend Flüchtlinge in den Beratungsstellen auftauchten. Dabei gehe es häufig um sexualisierte Gewalt, aber auch um die Angst, abgeschoben und in ihren Heimatländern erneut traumatisiert zu werden. Der Beratungsstelle Violetta falle auf, dass es keine Stelle gebe, die die Fallverantwortung übernehme. Eine solche Stelle wäre sehr wünschenswert.
Auf eine Frage von Herrn Teuber meinte sie, das Phänomen sei, dass die Flüchtlinge sich selbst Hilfe organisierten und nicht, dass es jemanden gebe, der ihnen sage, wohin sie sich wenden müssten.
Herr Teuber meinte, es müssten prinzipiell für Flüchtlinge doch die gleichen Hilfesysteme greifen wie für andere Menschen und fragte, ob hier eine gesonderte Beratungsstelle vorgeschlagen werde.

Frau Mathyl antwortete, dass es ihr nicht um eine Beratungsstelle, sondern um eine Stelle gehe, die die Verantwortung über den kontinuierlichen Begleitungsprozess übernehme.

Auf eine Frage von Ratsfrau Wagemann erklärte Herr Amme, das seitens des Koordinierungszentrums das Thema "Flüchtlingskinder" zunächst nur gestreift worden sei, als der Fachtag zum Thema "Kultursensibler Kinderschutz" durchgeführt worden sei. Für die Zukunft man sich jedoch verstärkt diesem Thema zuwenden.
Aus Sicht des Koordinierungszentrums hätten die für die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Sozialarbeiter vor Ort verantwortungsvoll im Sinne des Kinderschutzgesetzes zu handeln. Dies sei auch Bestandteil der Betreuungsverträge mit den Betreibern.

Daraufhin bedankte sich Ratsfrau de Buhr bei den Referentinnen und Referenten und schloss die Anhörung.



Tagesordnungspunkt 6

Antrag der CDU-Fraktion zum Schwimmen lernen in Kita und Grundschule

Nachdem Ratsherr Klapproth den Antrag begründet hatte, fragte Ratsfrau Wagemann, ob es überhaupt machbar sei, ein Konzept zu erstellen, welches nicht mit Geld hinterlegt sei und ob es möglich sei, in den Kindertagesstätten bei dem vorhandenen Personalschlüssel Schwimmkurse anzubieten.

Herr Walter wies darauf hin, dass es für einen Schwimmkurs in einer Kindertagesstätte einige Erfordernisse bedürfe. Das reiche von der Ablegung einer entsprechenden Prüfung bis hin zu einer doppelten Aufsicht; dies sei im Personalschlüssel einer Kindertagesstätte nicht eingeplant.
Im Übrigen entscheide der Träger, ob ein Schwimmkurs angeboten werden solle. Das werde zwar selten auch gemacht, jedoch gehe es wesentlich häufiger um so genannte Wassergewöhnung, eine Vorstufe zum Schwimmen. Dies könne ohne weiteres im Rahmen des gegebenen Personalschlüssels durchgeführt werden.

Ratsfrau Barnert erklärte, ähnlich wie im Sportausschuss, werde ihre Fraktion den Antrag ablehnen und verwies auf das mit dem Haushalt 2013 eingeforderte Konzept "Kinder lernen schwimmen", was zunächst abgewartet werden solle.
Ferner bezweifle sie, ob in der Kindertagesstätte ein Schwimmkurs verpflichtend angeboten werden könne, da es ja freiwillig sei, sein Kind in die Einrichtung zu schicken.

Ratsherr Klapproth verwies auf die Zahlen der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, die sich auf die Realität bezögen. Daher sei das angesprochene Konzept offenbar nicht effektiv genug gewesen. Es gehe seiner Fraktion nicht darum, Verpflichtungen auszusprechen, sondern um die Erstellung eines Konzeptes, weil die Landeshauptstadt Hannover die Schwimmbäder habe.

Nachdem Ratsfrau Wagemann deutlich gemacht hatte, dass auch ihre Fraktion den Antrag ablehne, erklärte Herr Teuber, er sehe den Antrag als Unterstützung für die Träger, im Hinblick auf Wassergewöhnung und Schwimmen mehr zu tun. In Verbindung mit dem von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderten Konzept erscheine er ihm gut, weshalb er ihn unterstützen werde.

Ratsherr Pohl setzte sich erneut für den Antrag ein und fragte die Verwaltung, ob man auf die eingesetzten 40.000 € noch zurückgreifen könne.

Ratsfrau Pollok-Jabbi sprach sich ebenfalls für den Antrag aus.

Ratsfrau de Buhr machte nach Abgabe der Sitzungsleitung darauf aufmerksam, dass dieser Antrag die Einplanung eines Kleinkindbereiches bei den Bädern impliziere, die noch nicht über diesen Bereich verfügten. Dies würde zu einer erheblichen Erhöhung der Mittel führen. Sie befürchte, dass Schwimmgewöhnung nur noch in sehr wenigen Einrichtungen stattfinden könne, da die meisten Bäder keinen Kleinkindbereich hätten.
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 9 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen die Beschlussempfehlung,
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept "Schwimmen lernen in Kita und Grundschule" zu erstellen. Ziel des Konzeptes ist es, Maßnahmen und Möglichkeiten im institutionellen Rahmen (Kita und/oder Grundschule) aufzuzeigen wie auch Kinder, deren Eltern nicht privat dafür Sorge tragen (können), die Möglichkeit haben, in Kita und/oder Grundschule schwimmen zu lernen.

In den Verwaltungsausschuss!
(Drucksache Nr. 0192/2015)



Tagesordnungspunkt 7

"Pimp your Town 2014" - Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Einzelvertreter Dirk Hillbrecht: Darstellung intergenerationeller Partnerschaftsobjekte
Der Jugendhilfeausschuss gab mit 14 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung die Beschlussempfehlung,
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Darstellung der intergenerationellen Partnerschaftsprojekte vorzulegen. In dieser Darstellung für die Öffentlichkeit soll außerdem dargelegt werden, welche Möglichkeiten bestehen, derartige Projekte zu initiieren und umzusetzen.

In den Verwaltungsausschuss!
(Drucksache Nr. 2598/2014)



Tagesordnungspunkt 8

Jugendhilfekostenausgleich zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover (§160 Abs. 4 Satz 5 NKomVG)

Ratsfrau Wagemann brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass der jahrelange Streit um den Jugendhilfelastenausgleich beendet und die Familienberatung nunmehr integraler Bestandteil dieses Lastenausgleichs sei und fragte, ob es eine Chance gebe, dass die der Stadt zufließenden Mittel für den Jugendhaushalt genutzt werden könnten.

Herr Walter erläuterte das Verfahren, worauf sich die Region Hannover und die Landes­hauptstadt Hannover verständigt hätten und machte deutlich, dass die Mittel in den Gesamthaushalt einfließen würden, womit dem Rat dann auch die Entscheidung zustehe, wie diese Mittel eingesetzt werden sollten. Er gehe davon aus, dass sich das Defizit beim Produkt Erziehungshilfen in den kommenden Jahren fühlbar verringern werde.
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung,
der Rat wird gebeten, den in der Anlage, Nr. 1 - 3 beigefügten Regelungen zu
a) der Vereinbarung zwischen der Region und der Landeshauptstadt Hannover zur Regelung des Kostenausgleichs gem. § 160 Absatz 4 Satz 5 NKomVG (alt: § 8 Absatz 6 Satz 4 RegG) für die Jahre 2009 bis 2014
und
b) der Vereinbarung zwischen der Region Hannover und den Städten Burgdorf, Laatzen, Landeshauptstadt Hannover, Langenhagen und Lehrte über ein Verfahren zur Entwicklung von neuen Regeln des Jugendhilfekostenausgleichs für die in § 160 Absatz 4 Satz 5 NKomVG aufgezählten Leistungen der Jugendhilfe (ohne Leistungen nach § 90 Absatz 3 SGB VIII)
und
c) - außerhalb des Jugendhilfekostenausgleichs - der Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover über die Förderung von Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII (Fördervertrag FEB)
seine Zustimmung zu erteilen.

In den Ausschuss für Haushalt,
Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
(Drucksache Nr. 0338/2015)



Tagesordnungspunkt 9

Einrichtung und Förderung der Kindergartengruppe "Sausewind", Göttinger Chaussee 109 in Trägerschaft des Vereins "Sausewind e. V."
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung,
die Kindergartengruppe "Sausewind" am Standort Göttinger Chaussee 109, in 30459 Hannover-Rick­lingen, in Trägerschaft des Vereins "Sausewind e. V.", mit 25 Kindergartenkindern in Ganztagsbetreuung ein­zurichten und ab dem 01.08.2015, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

In den Verwaltungsausschuss!
(Drucksache Nr. 0007/2015)



Tagesordnungspunkt 10

Förderung der Kitas Kleine Königskinder und Kleine Königskinder II nach Änderung der Rechtsform

Herr Teuber fragte, ob der alte Verein aufgelöst werde und wer die Gesellschafter des neuen Trägers seien.

Herr Walter äußerte Bedenken, die Gesellschafter in öffentlicher Sitzung zu nennen, da es sich hier um privatrechtliche Beziehungen handele. Er schlug vor, im vertraulichen Teil der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses darauf einzugehen.

Frau Klinschpahn-Beil erklärte, dass sich nach ihrer Kenntnis der alte Verein auflösen werde.
Der Jugendhilfeausschuss gab die einstimmige Beschlussempfehlung,
die Krippeneinrichtungen "Kleine Königskinder" und "Kleine Königskinder II" in bisheriger Trägerschaft des Vereins "Kleine Königskinder e. V." nach der Umwandlung in die Rechtsform "Kleine Königskinder gGmbH" (gemeinnützig) weiterhin zu fördern.

In den Verwaltungsausschuss!
(Drucksache Nr. 0059/2015)



Tagesordnungspunkt 11

Bericht zur Vergabe der Mittel Antirassismus und Integration für das Haushaltsjahr 2014

- ersetzt durch Tagesordnungspunkt 11.1 –



Tagesordnungspunkt 11.1

Bericht zur Vergabe der Mittel Antirassismus und Integration für das Haushaltsjahr 2014

Ratsfrau Pollok-Jabbi begrüßte es, dass ab dem Jahre 2015 der Begriff der "Willkommens­kultur" durch "Anerkennungskultur" ersetzt werde. Hierdurch werde die Wertschätzung für die Menschen, die in unser Land kämen, deutlicher gemacht.

Daraufhin stellte Ratsfrau de Buhr fest, dass der Jugendhilfeausschuss die Informationsdrucksache Nr. 0340/2015 Zur Kenntnis genommen habe.



Tagesordnungspunkt 12

Bericht des Dezernenten

Herr Walter wies zunächst darauf hin, dass die Betreuungsverträge in den Kindertages­stätten nunmehr bis zum 31.07.2017 abgeschlossen werden könnten. Der Hintergrund sei in möglichen Modifizierungen der Elternbeitragsstaffel im Jahre 2017 zu sehen.

Anschließend informierte Herr Walter darüber, dass bei Schwerpunktkontrollen des Jugendschutzes in den Spielhallen kein Minderjähriger dort angetroffen worden sei. Damit sei diese Problematik für den Jugendschutz aktuell kein relevantes Thema. Erklären ließe sich das, weil die Jugendlichen Spielhallen eher langweilig fänden und lieber die Onlinemöglichkeiten oder Sportwetten nutzten.

Danach berichtete er, dass in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung Herr Bode durch Herrn Boes und Ratsfrau Arikoglu durch Ratsherrn Farnbacher ersetzt würden.

Zur Anfrage hinsichtlich der Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gab Herr Walter anschließend einen kurzen Sachstandsbericht. Alle derzeit in Hannover befindlichen 153 jungen Menschen seien in den entsprechenden jugendhilferechtlichen Maßnahmen untergebracht.

Zur Frage eines Nutzungskonzeptes für das Vorderhaus Allerweg erklärte Herr Walter, dass die Gespräche soweit abgeschlossen seien, dass die Verwaltung davon ausgehe, dem Jugendhilfeausschuss in seiner Märzsitzung eine entsprechende Drucksache vorlegen zu können, in der alle notwendigen Berechnungen und ein Nutzungskonzept enthalten seien.

Auf die Frage von Ratsfrau Wagemann, ob es auch aktuelle Zahlen über die in Familien­zusammenhängen untergebrachten Flüchtlinge gebe, wies Herr Walter darauf hin, dass sich diese Zahlen nahezu täglich änderten. Die Verwaltung sei bemüht, bei den Zuweisungen zu den Flüchtlingsunterkünften die Familienzusammenhänge zu respektieren und mehrere Familien in diesen Unterkünften unterzubringen.

Daraufhin bedankte sich Ratsfrau de Buhr bei den Anwesenden und schloss die Sitzung.



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(Walter) Für die Niederschrift:
Stadtrat Krömer