Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 16.02.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 18.02.2015)
Protokoll (erschienen am 18.03.2015)
Protokoll (2. Fassung) (erschienen am 14.04.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.01 - Datum 18.02.2015

PROTOKOLL

36. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 16. Februar 2015,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.40 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Afonso Moura Dias) (SPD)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU) 18.45 - 20.40 Uhr
Bezirksratsherr Baathe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
(Bezirksratsfrau Dimou) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Hogh (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Konopinska) (CDU)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Muschter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
Bezirksratsherr Sill (SPD)
(Bezirksratsherr Sylvester) (DIE HANNOVERANER)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Frau Göttler Stadtbezirksmanagement
Frau Fenske Rats- und Bezirksratsangelegenheiten
Herr Zunft FB Planen und Stadtentwicklung
Presse:
Herr Dr. Schinkel HAZ
Herr Bohnenkamp Neue Presse





Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. E N T S C H E I D U N G E N

3.1.1. Umbesetzung des Integrationsbeirates Mitte
(Drucks. Nr. 15-0013/2015)

3.1.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 603, 1. Änderung - Bredero Hochhaus, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0023/2015 mit 3 Anlagen)

3.1.2.1. Änderungsantrag zu DS 15-0023/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 603, 1.Änderung - Bredero Hochhaus: bezahlbares Wohnen im Bredero Hochhaus
(Drucks. Nr. 15-0385/2015)

3.2. A N H Ö R U N G

3.2.1. Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)

4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. gemeinsame Anträge der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, Bezirksratsherrn Engelke (FDP) und Bezirksratsherrn Hogh (Die Linke.)

4.1.1. Bewegungsparcours
(Drucks. Nr. 15-0247/2015)

4.1.2. Zuwendung an die Berufsbildende Schule 6
(Drucks. Nr. 15-0248/2015)

4.2. gemeinsame Anträge der CDU-Fraktion, Bezirksratsherrn Engelke (FDP) und Bezirksratsherrn Hogh (Die Linke.) von

4.2.1. Naturkindergarten Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0245/2015)

4.2.2. Zuwendung für das Projekt "Icando" der GS Kestnerschule
(Drucks. Nr. 15-0246/2015)

5. M I T T E I L U N G E N


6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8.1.3. Unnötige Kosten durch Verschiebung des Aufzugseinbaus am Hohen Ufer
(Drucks. Nr. 15-0242/2015)

7. A N T R Ä G E

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Aufzug an der Promenade am Hohen Ufer
(Drucks. Nr. 15-0002/2015)

7.1.2. Telefonzellenabbau durch die Telekom
(Drucks. Nr. 15-0236/2015)

7.1.3. Nutzung von entfernten Telefonzellen
(Drucks. Nr. 15-0237/2015)

7.1.4. Zustand der Wedekindstraße
(Drucks. Nr. 15-0238/2015)

7.1.4.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0238/2015: Sanierung und Verbesserung der Wedekindstraße
(Drucks. Nr. 15-0388/2015)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Veröffentlichung der Grundbesitzkarte für den Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0249/2015)

7.2.2. Sitzbänke vor dem Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 15-0250/2015)

7.2.3. Telefonzellen an Risikostandorten
(Drucks. Nr. 15-0251/2015)

7.2.4. offensive Bewerbung von Sozialtickets des Zoos Hannover
(Drucks. Nr. 15-0255/2015)

7.3. von Bezirksratsherrn Engelke (FDP)

7.3.1. Prüfauftrag Umgestaltung der Willy-Brandt-Allee
(Drucks. Nr. 15-0239/2015)

7.3.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0239/2015: Vorstellung des Konzeptes zur Umgestaltung der Willy-Brandt-Allee
(Drucks. Nr. 15-0389/2015)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion



8.1.1. Mietspiegel
(Drucks. Nr. 15-0240/2015)

8.1.2. Entwicklung der Schülerzahlen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0241/2015)

8.1.4. Lichtsignalanlage für Sehbehinderte
(Drucks. Nr. 15-0243/2015)

8.1.5. Radfahren auf denkmalgeschütztem Pflaster
(Drucks. Nr. 15-0244/2015)

9. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.01.2015
-öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.01.2015
-nichtöffentl. Teil-

11. Grundstücksangelegenheiten

11.1. Erbbaurechtsänderung
(Drucks. Nr. 0098/2015 mit 4 Anlagen)

11.2. Verkauf des Grundstücks "Am Marstall Ost"
(Drucks. Nr. 0254/2015 mit 3 Anlagen)

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung bemerkte Bezirksbürgermeister Sandow, dass die CDU-Anfrage unter TOP 8.1.3. wegen Sachzusammenhangs vor dem Antrag zum Aufzug an der Promenade Am Hohen Ufer beantwort wird. Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.38 Uhr bis 18.45 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Herr Prenzler wies darauf hin, dass die roten Tafeln, die anlässlich des Tages der Deutschen Einheit zur Kennzeichnung der Notfallbereiche aufgestellt worden seien, immer noch z.B. am Maschsee oder im Maschpark auffindbar seien. Dieses sei lästig, da sie das Stadtbild verschandeln würden.
Frau Göttler entgegnete, dass es nach ihrer Erkenntnis jetzt generell in Grünanlagen auf Initiative der Feuerwehr so genannte Notfalltafeln gebe. Sie werde das Thema aber noch einmal genau recherchieren.
Ein Einwohner wies auf die Parkproblematik an der Markthalle hin. Viele Kunden würden ihre Einkäufe aus der Markthalle mit dem PKW transportieren, der meistens am Köbelinger Markt abgestellt werde. Im Rahmen der Umgestaltung des Köbelinger Marktes werden viele Parkflächen wegfallen und er (Sprecher) wolle darauf hinweisen, dass man die BürgerInnen nur begrenzt umerziehen könne. Es bestehe die Gefahr, dass aus der guten Einkaufsmöglichkeit in der Markthalle letztendlich nur noch ein Platz zum Verzehr werde.
Bezirksbürgermeister Sandow führte aus, dass einige Parkplätze am Köbelinger Markt erhalten bleiben und sich dort auch ein großes Parkhaus befinde, welches selbst an Spitzenzeiten nicht ausgelastet sei.
Herr Prenzler entgegnete, dass das Parkhaus in der Röselerstraße das am besten ausgelastete Parkhaus in der City sei. Dort werde man kaum einen Parkplatz finden, da es durch Dauerparker ausgelastet sei. Am Köbelinger Markt werden nur 15 Parkplätze von den jetzt vorhandenen Parkplätzen erhalten.
Bezirksratsfrau Kupsch verdeutlichte, dass Hannover nicht die Fahrradstadt Kopenhagen sei und die CDU-Fraktion das Thema aufgreifen werde.

TOP 3.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 3.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 3.1.1.
Umbesetzung des Integrationsbeirates Mitte
(Drucks. Nr. 15-0013/2015)

Antrag,
folgende Besetzung des Integrationsbeirates Mitte festzustellen:

I. Personen mit Migrationshintergrund:

bisher: neu:
Frau Ursula Arokhati Frau Bozana Pavlovic
Frau Desirée Mc Court Herr Ali Cinar
Frau Natalia Shapovalova N.N.

II. Mitglieder aus dem Stadtbezirksrat:

bisher: neu:
Bezirksbürgermeister Norbert Gast Bezirksbürgermeister Michael Sandow
(Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitzender) (SPD), Vorsitzender

Stl. Bezirksbürgermeister Michael Sandow Stl Bezirksbürgermeister Norbert Gast
(SPD, Stl. Vorsitzender) (Bündnis 90/die Grünen,
Stl. Vorsitzender)

Bezirksratsfrau Sinja Münzberg-Jesche N.N.
(Bündnis 90/Die Grünen)

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.



TOP 3.1.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 603, 1. Änderung - Bredero Hochhaus,
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0023/2015 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf den vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion hin.

TOP 3.1.2.1.
Änderungsantrag zu DS 15-0023/2015: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 603, 1.Änderung - Bredero Hochhaus: bezahlbares Wohnen im Bredero Hochhaus
(Drucks. Nr. 15-0385/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte den Änderungsantrag.
Bezirksratsherr Engelke wies darauf hin, dass in den Fachgremien beschlossen worden sei, dass man beim Bredero Hochhaus auf die Schaffung von Sozialwohnungen verzichten wolle. Das Viertel hinter dem Bahnhof erfahre eine Aufwertung und man könne froh sein, einen Investor gefunden zu haben.
Ob eine Kita an der Stelle benötigt werde, könne er (Sprecher) nicht beurteilen.
Bezirksratsfrau Kupsch fragte, wie viel Freispielfläche pro Kind bei einer Kita vorhanden sein müsse.
Herr Zunft erläuterte zum Änderungsantrag, dass bei Städtebaulichen - und Durchführungsverträgen die Möglichkeit bestehe, mit dem Investor die Einrichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung zu vereinbaren, wenn entsprechende Mehrwerte geschaffen werden. Dies gehe aber definitiv beim Bredero-Hochhaus nicht. Diese Immobilie sei durch Gewerbe- und Büroflächen geprägt, einen Mehrwert könne man nicht abschöpfen. Außerdem stelle sich die Frage, wo die Freiflächen einer Kita hier abgebildet werden könnten.
Durch den bereits gefassten Aufstellungsbeschluss sei weiter festgelegt worden, dass ausnahmsweise auf die übliche Forderung zur Schaffung des öffentlich geförderten Wohnraums verzichtet werde. Das Bredero Hochhaus sei eine schwierige Immobilie und es lägen schwierige Grundrisse vor. Die Normen des Sozialen Wohnungsbaus könnten hier gar nicht abgebildet werden. Hier sollte der Stadtentwicklungspolitische Mehrwert, in dem diese Immobilie in eine angemessene Nutzung gestellt werde, im Vordergrund stehen und das Projekt nicht unnötig erschwert werden.
Bezirksbürgermeister Sandow führte aus, dass es begrüßenswert sei, dass an dieser Stelle in den Zwischengeschossen Wohnungsbau entstehen solle. Es sei bekannt, dass diese Immobilie in der Vergangenheit keine Einfache gewesen sei.
Der Grundsatz der Stadt aus dem Wohnkonzept 2025, dass man Investoren im Hinblick auf ihre Soziale Verantwortung in die Pflicht nehme, sei aber auch extrem wichtig. Bei dem Erwerb des Bredero Hochhauses sei dem Investor durchaus bekannt gewesen, dass es sich nicht um eine einfache Immobilie handelt und die Risiken, die auch mit der Umwandlung der Zwischengeschosse in Wohnraum verbunden seien, seien in den Kaufpreis eingeflossen. Hier sollte der Investor, wie alle anderen auch, an der Entwicklung der Sozialen Infrastruktur von Wohnraum beteiligt werden.
Bezirksratsherr Albrecht fragte den Antragsteller, ob es besser sei, dass hier eine Bauruine verbleibe. Je länger das Gebäude nicht genutzt werde, desto weiter schreite der Zerfall vor. Man müsse sich darüber im Klaren sein, dass wenn kein Wohnraum geschaffen werde, sondern wie gehabt Gewerbe, keine einzige Sozialwohnung an dieser Stelle entstehen könne. Vor der Tatsache, dass hier Wohnungen etwas oberhalb der Grenze des Sozialen Wohnungsbaus entstehen, sollte man dieses aufgrund der Besonderheit der Immobilie so hinnehmen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast meinte, es sei entscheidend, dass an dem Standort etwas geschehe. Grundsätzlich könnten die Anliegen des SPD-Änderungsantrages unterstützt werden, jedoch sollte bei Punkt 1 auf die Vorgabe von Zahlen verzichtet werden.
Bezirksratsfrau Demir erörterte, dass man dem Investor aber nicht unendlich dankbar sein müsste. Der Anregung von Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Gast könne gefolgt werden.
Bezirksratsherr Hogh erläuterte, dass er (Sprecher) dem SPD-Antrag zustimmen könne. Auf die Frage von Bezirksratsherrn Albrecht entgegnete Bezirksratsherr Hogh, ob künftig politische Leitlinien durch eine Drohung von Zerfall und Leerstand umgemünzt werden, um Wünschen von Investoren zu folgen. Es sei sehr sinnvoll, sich im politischen Raum Gedanken zu machen, was an diesem Standort und mit diesem Projekt passiere.
Es sei auch von der Verwaltung ziemlich gewagt zu behaupten, dass kein Mehrwert durch die Umnutzung in Wohnungen entstehe. Vielleicht sei auf dem Markt der Quadratmeterpreis einer Wohnung nicht höher als der von Büroflächen, der Investor habe aber sehr deutlich gemacht, dass er durch Wohnungen mehr Geld an dem Standort verdienen könne.
Bezirksratsherr Engelke legte dar, dass die Zukunft und die Gestaltung einer Stadt zum großen Teil auch von Investoren abhänge, die bereit seien, in Häuser und Geschäfte zu investieren. Daher sollte eine Stadt möglichst Investorenfreundlich sein. Natürlich müsse man nicht auf die Knie fallen, aber man müsse vernünftig abwägen, was für einen Investor machbar oder eben nicht machbar sei.
Bezirksbürgermeister Sandow verdeutlichte, dass den Investoren durchaus bekannt sei, welche Vorgaben die Stadt Hannover in der Regel verlange und welche Risiken am Standort Bredero Hochhaus vorhanden seien. Diese Risiken seien auch im Preis einkalkuliert worden.
Herr Zunft erklärte, dass es keinen planungsbedingten Mehrwert gebe, den die Verwaltung abschöpfen könne, daher könne dem Investor keine Kita abverlangt werden. Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag, der nach Baugesetzbuch angemessen sein müsse. Das Thema Sozialer Wohnungsbau sei durch den Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses aufgegeben worden. Die Themen des Änderungsantrages seien damit geklärt.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:
1. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird mit dem Investor Kontakt mit dem Ziel aufgenommen, dass ein angemessener Anteil der Wohneinheiten in den 11 Zwischenetagen als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;

2. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird darauf hingewirkt, dass eine dem hohen Bedarf entsprechende Anzahl der geplanten Wohneinheiten familienfreundlich mit 3-5 Zimmer ausgestattet werden;

3. im Rahmen des Durchführungsvertrages wird mit dem Investor vereinbart, eine Kinderbetreuungseinrichtung am Standort oder in Standortnähe auf den Weg zu bringen.

11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 603, 1. Änderung - Bredero-Hochhaus Umbau und Umnutzung von
11 Vollgeschossen im Bredero-Hochhaus zu Wohnungen
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Mit Änderungen aus Drucks. Nr. 15-0385/2015 mit 11 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen beschlossen.

TOP 3.2.
A N H Ö R U N G

TOP 3.2.1.
Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)

Bezirksratsherr Engelke führte aus, dass sich jeder Hannoveraner unter dem Begriff "Freizeitheim" etwas vorstellen könne. Eine Umbenennung müsse auch unter Kostengründen betrachtet werden. Außerdem gebe es keine einheitliche Meinung zur Umbenennung in den betroffenen Stadtbezirken. Auch gehe aus der Drucksache nicht hervor, warum die Umbenennung erfolgen solle.
Herr Nebendahl erwiderte, dass aus der Drucksache sowohl die Begründung als auch die Kosten für eine Umbenennung hervorgehen. Deshalb könne dem Antrag zugestimmt werden.
Bezirksratsherr Albrecht bemerkte, dass man hier gerade zu zwanghaft auf eine modische Welle aufspringe. Freizeitheim sei ein Begriff, der eine herausragende Einzelstellung in Hannover habe. Vor diesem Hintergrund sollte der traditionelle Name in Hannover belassen werden.

Antrag,
zu beschließen:
die Freizeitheime Linden, Vahrenwald, Ricklingen, Lister Turm, Stöcken und Döhren,
das Freizeit- und Bildungszentrums „Weiße Rose“ und den Stadtteiltreff Sahlkamp in
Stadtteilzentrum Linden
Stadtteilzentrum Vahrenwald
Stadtteilzentrum Ricklingen
Stadtteilzentrum Lister Turm
Stadtteilzentrum Stöcken
Stadtteilzentrum Döhren
Stadtteilzentrum Weiße Rose Mühlenberg
Stadtteilzentrum Sahlkamp
umzubenennen.
11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
gemeinsame Anträge der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, Bezirksratsherrn Engelke (FDP) und Bezirksratsherrn Hogh (Die Linke.)


TOP 4.1.1.
Bewegungsparcours
(Drucks. Nr. 15-0247/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat Mitte stellt entsprechend des Beschlusses aus Drucks. Nr. 15-2740/2014
14.603,- € für die Errichtung eines Bewegungsparcours zur Verfügung.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 4.1.2.
Zuwendung an die Berufsbildende Schule 6
(Drucks. Nr. 15-0248/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Berufsbildende Schule 6 der Region Hannover erhält für die Durchführung einer
„Woche gegen Rassismus“ eine Zuwendung in Höhe von 1.500,- €.
Grundlage ist der Zuwendungsantrag vom 06.01.2015.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 4.2.
gemeinsame Anträge der CDU-Fraktion, Bezirksratsherrn Engelke (FDP) und Bezirksratsherrn Hogh (Die Linke.) von

TOP 4.2.1.
Naturkindergarten Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-0245/2015)

Antrag
Der Naturkindergarten Eilenriede erhält für die Anschaffung neuer Metallschränke
entsprechend der Brandschutzauflagen eine Zuwendung in Höhe von 2000,-€.
Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird zugestimmt.
Grundlage ist der Antrag vom 30.11.2014.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 4.2.2.
Zuwendung für das Projekt "Icando" der GS Kestnerschule
(Drucks. Nr. 15-0246/2015)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Für die Durchführung des Projektes „IcanDO“ wird der GS Kestnerstraße eine Zuwendung in Höhe von 800,-€ gewährt, soweit nach Bewilligung von Zuschüssen durch die Landeshauptstadt Hannover und des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult noch eine Deckungslücke vorhanden sein sollte.
Grundlage ist der Antrag vom 16.12.2014.

Ohne Aussprache mit 114 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Sandow berichtete, dass sich Frau Sonja Eck herzlich für den BürgerInnenpreis bedankt habe.
Der Nachbarschaftskreis Willkommensnetzwerk treffe sich jetzt regelmäßig. Man habe bereits mit den Flüchtlingen gekocht und es sei ein Nachbarschaftsfest geplant.
Außerdem sei die Frage gestellt worden, was die Vertreter des Bezirksrates von der Aktivierung der Rasenfläche auf dem Welfenplatz halten würden. Die Jugendeinrichtung DownTown habe sich bereit erklärt, eine Betreuung der Jugendlichen dort zu gewährleisten Hier sei der Bezirksrat aber nur mittelbar betroffen, zuständig sei der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List.
Frau Göttler berichtete, dass das Fledermauszentrum weiterhin einen Besuchstermin anbiete, eine Terminabfrage werde in Kürze erfolgen.

Herr Zunft informierte über den Architektenwettbewerb des Vorhabens Zeppelinstraße/Seelhorststraße. Das Grundstück sei ausgeschrieben worden und die Ausschreibungsunterlagen seien dem Bezirksrat im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage zur Kenntnis gegeben worden. Einem Bieter sei das Grundstück an die Hand gegeben worden und dieser habe einen Architektenwettbewerb durchgeführt.
Das Ergebnis des Wettbewerbs sei derzeit in der Bauverwaltung ausgestellt.
Herr Zunft stellte die eingegangenen Vorschläge anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage 1).
Der Grundstückskaufvertrag werde dann demnächst in den Stadtbezirksrat Mitte zur Beratung gehen.
Bezirksratsfrau Kupsch bemerkte, sie könne sich nicht daran erinnern, bei der Ausschreibung des Grundstücks beteiligt worden zu sein. Hier werde die letzte Grünfläche im Zooviertel zugebaut, obwohl zum Beispiel die Wohnbebauung am HCC erst zu 80% belegt sei. Bezirksratsfrau Kupsch erinnerte an den Wunsch der CDU-Fraktion, auf dem Grundstück einen Kindergarten unterzubringen. Im Zooviertel bestehe kein Bedarf, noch mehrere Luxuswohnungen zu errichten.
Bezirksratsherr Engelke begrüßte die Planungen.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte fest, dass bisher eine Beteiligung des Bezirksrates nur an Rande erfolgt sei. Eine gesonderte Drucksache sei aber noch nicht im Bezirksrat gewesen. Ein Anhörungsrecht bestehe nach dem NKomVG gerade auch bei Veräußerungen von städtischen Grundvermögen.
Herr Zunft antwortete, dass der Bezirksrat zeitnah im Rahmen des Grundstücksverkaufes angehört werde. Bezirksratsherr Albrecht fragte nach, ob der Bezirksrat nicht bereits im Rahmen des Architektenwettbewerbs hätte angehört werden müssen. Herr Zunft erwiderte, dass Ausschreibungsverfahren zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehören. Die Gremien werden im Rahmen des Grundstückskaufvertrages beteiligt.
Bezirksbürgermeister Sandow entgegnete, dass die Entscheidung, ob ein Grundstück ausgeschrieben werde, bei der Politik liege.

Herr Zunft informierte weiter über den Fassadenwettbewerb des Hotels an der Hamburger Allee (siehe Anlage 2). Es handelt sich um ein städtisches Grundstück im Kerngebiet, welches die Stadt vermarktet habe. Der Investor habe für das Grundstück eine Anhandgabe erhalten und habe einen Fassadenwettbewerb durchgeführt. Eine Ausstellung zum Fassadenwettbewerb sei derzeit in der Bauverwaltung zu besichtigen.
Bezirksratsherr Hogh erinnerte daran, dass an der Stelle ein Hochhausstandort seitens der Verwaltung vorgesehen war. Der angekündigte Verkaufsdrucksache könne er nicht zustimmen, da das Grundstück unter Wert verkauft werde.
Bezirksratsherr Engelke fragte,in welche Kategorie das Hotel falle und wie der Zeitablauf der Verlegung des Fixpunktes aussehe.
Herr Zunft antwortete, dass der Bebauungsplan ein Kerngebiet und fünf Geschosse ausweise, insofern könne er den Einwand von Bezirksratsherrn Hogh so nicht nachvollziehen.
Die Hotelkette betreibe in Deutschland so 20 bis 30 Häuser und sei ein 2-3 Sterne-Hotel. Die Fassade wirke aber wesentlich hochwertiger. Der Fixpunkt solle im nächsten halben Jahr mit dem Café Connection in der Tivolistraße zusammengelegt werden.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Keine Berichtspunkte.

TOP 8.1.3.
Unnötige Kosten durch Verschiebung des Aufzugseinbaus am Hohen Ufer
(Anfrage der CDU-Fraktion, Drucks. Nr. 15-0242/2015)

Nach Auskunft der Verwaltung würde der Einbau des Fahrstuhls im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen 350.000 € kosten. Ein nachträglicher Einbau, wie von der Verwaltung vorgesehen, immerhin 380.000 €. Die Differenz beträgt also mindestens
30.000 €. Da der Einbau laut Verwaltung in den nächsten Jahren erfolgen soll,

stellen sich uns folgende Fragen:
1.) Bei Aufnahme eines Kredits zahlt die Stadt Schuldzinsen von unter 0,5%. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren würden die Zinsen etwa 750 € betragen. Bei 10 Jahren – aber so lange will die Verwaltung ja wohl nicht mit dem nachträglichen Einbau des Fahrstuhls warten – wären das 1500 €. Selbst bei Schuldzinsen in Höhe von 2% läge die Zinslast bei 6.000 € über 10 Jahre. Warum wirft die Verwaltung hier also mindestens 24.000 € aus dem Fenster, die sie bei einem sofortigen Einbau sparen könnte?

2.) Oder hat die Verwaltung gar nicht die Absicht hier einen behindertengerechten Zugang zu schaffen?
Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
In einem Haushaltsbegleitantrag zum Haushalt 2015 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, im Rahmen der Unterbauung der heutigen oberen Ebene der Straße Am Hohen Ufer zunächst nur die baulichen Voraussetzungen (also den Schacht) zu schaffen, die später den Einbau eines Aufzuges ermöglichen. Zunächst soll der Bedarf für den Aufzug beobachtet und geprüft werden.
Zu Frage 2:
Die Verwaltung wird nach endgültiger Herstellung der Straßenverkehrsfläche „Am Hohen Ufer“ die Situation hinsichtlich der behindertengerechten Erreichbarkeit der unteren Uferebene beobachten und sofern erforderlich, den Bau des Aufzuges vorschlagen und die dafür erforderlichen Mittel in den Haushalt einstellen.
Bezirksratsherr Prokisch zeigte sich erstaunt, wie der Bedarf eines Aufzuges festgestellt werden könne. Die Differenz zwischen sofortigen Einbau und nachträglichen Einbau des Aufzuges betrage 30.000,- €. Entweder man wolle den Zugang barrierefrei machen oder nicht.
Frau Göttler erinnerte daran, dass hier ein Ratsbeschluss vorliege.
Bezirksratsherr Engelke fragte die Verwaltung, ob es nicht Rampen gebe, die einen entsprechenden Zugang gewährleisten würden.
Herr Zunft erläuterte, dass die vorhandenen Rampen am Hohen Ufer, die zur Pferdetränke führten, nicht die nach den Richtlinien erforderlichen Neigungen aufweisen, diese seien ein wenig zu steil. Deshalb sei ein Aufzug im öffentlichen Raum geplant.
Bezirksratsherr Baathe meinte, eine Ermittlung des Bedarfes sei dadurch möglich, in dem man auswerte, wie hoch der Bedarf der Nutzung innerhalb des Gebäudes sei.
Bezirksratsfrau Kupsch erwiderte, dass die Verwaltung dargelegt habe, dass die Nutzung des Aufzuges in der Gastronomie keine Nutzung eines öffentlichen Fahrstuhls darstelle. Der Aufzug sei für Gäste des Hauses vorgesehen.
Bezirksbürgermeister Sandow hob hervor, dass im Oktober 2014 ein Beschluss gefasst worden sei, dass gesamte Hohe Ufer barrierefrei auszugestalten.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Aufzug an der Promenade am Hohen Ufer
(Drucks. Nr. 15-0002/2015)

Bezirksratsherr Prokisch bat um Zustimmung zum Antrag.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Im Rahmen der Baumaßnahmen am Hohen Ufer wird der bisher nur angedachte Fahrstuhl zur Uferpromenade auch eingebaut.

4 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 9 Enthaltungen

TOP 7.1.2.
Telefonzellenabbau durch die Telekom
(Drucks. Nr. 15-0236/2015)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
1.) An den Mehrfachstandorten bleibt mindestens eine Telefonzelle erhalten.

2.) An folgenden Einzelstandorten sollen die Telefonzellen ebenfalls erhalten bleiben: Schillerstraße und Lister Meile.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 7.1.3.
Nutzung von entfernten Telefonzellen
(Drucks. Nr. 15-0237/2015)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten mit der Telekom Gespräche dahingehend zu führen, dass einzelne abgebaute und nicht mehr benötigte Telefonzellen als Museumsstücke an Museen oder interessierten Fernmeldeclubs (z.B. Sehnde) abgegeben werden.

Ohne Aussprache mit 7 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 6 Enthaltungen beschlossen.

TOP 7.1.4.
Zustand der Wedekindstraße
(Drucks. Nr. 15-0238/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf den vorliegenden Änderungsantrag hin.

Antrag
Die Wedekindstraße wird möglichst umgehend in einen verkehrssicheren Zustand gebracht.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.1.4.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0238/2015: Sanierung und Verbesserung der Wedekindstraße
(Drucks. Nr. 15-0388/2015)
Bezirksratsherr Prokisch meinte, der Änderungsantrag sei ein eigenständiger Antrag. Die CDU-Fraktion beantrage, dass die Wedekindstraße in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werde, der Änderungsantrag beinhalte ein Gesamtkonzept, aber nichts zur Verkehrssicherheit.
Bezirksratsherr Nebendahl erwiderte, dass Voraussetzung für eine Gesamtüberplanung die Verkehrssicherheit sei.
Bezirksratsherr Albrecht zog den Änderungsantrag in die Fraktion.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, in Abstimmung mit den beiden betroffenen Stadtbezirken, für die Wedekindstraße zwischen Bödekerstraße und Lister Meile (inkl. des Wedekindplatzes) zeitnah ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Dieses soll insbesondere eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Wedekindplatz, eine bessere Schulwegsicherung und breitere Fußwege und Radverkehrsanlagen vorsehen. Beim Wedekindplatz ist auch die Sinnhaftigkeit der Verkehrsführung in die Wohngebiete zu prüfen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Veröffentlichung der Grundbesitzkarte für den Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0249/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Engelke fragte, wozu so eine Karte nütze. Bezirksbürgermeister Sandow antwortete, dass aus Transparenzgründen eine Karte wünschenswert sei.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, allen Mitgliedern des Bezirksrates Mitte je eine mehrfarbige aktuelle Grundbesitzkarte zumindest für den Stadtbezirk Mitte in Papierform auszuhändigen, aus welcher hervorgeht, von welchen Flächen die Landeshauptstadt Hannover, die GBH, die ZVK und andere kommunale Einrichtungen Eigentümerin ist, und an welchen Flächen andere kommunale dingliche Rechte bestehen.

Diese Karte soll ab sofort in aktualisierter Form einmal jährlich an die o.a. Adressaten ausgegeben werden. Ferner soll den Bezirksratsmitgliedern je eine historische Grundbesitzkarte zumindest für den Stadtbezirk Mitte für die Jahre 1994, 2004 und 2014 herausgegeben werden.
Ferner sollten die Orte der Belegrechte der Stadt aus der Karte mit der jeweiligen Anzahl hervorgehen.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung.

TOP 7.2.2.
Sitzbänke vor dem Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 15-0250/2015)

Bezirksratsfrau Demir erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Engelke begrüßte grundsätzlich den Antrag, äußerte aber Bedenken, hinsichtlich der Sauberkeit der Sitzgelegenheiten und verwies auf das Beispiel in der Bahnhofstraße vor Kaufhof.
Bezirksratsfrau Kupsch erinnerte daran, dass die Sitzgelegenheiten auch eine Forderung der CDU seien. Bisher habe man aber keinen Zugang zur Deutschen Bahn gefunden.
Da niemand widersprach, erläuterte Herr Prenzler als Sachverständiger, dass die City-Gemeinschaft seit drei Jahren eine Befragung durch Studenten der Fachhochschule Hannover in der Innenstadt durchführe. Der an erster Stelle genannte Punkt sei, dass Besucher sich mehr Sitzgelegenheiten in der City wünschten. Es gebe einen Zusammenhang zwischen Verweildauer der Besucher und den Umsatz der anliegenden Geschäfte.
Es habe in den letzten Jahren zwar eine immense Investition in der Innenstadt gegeben, Straßen und Plätze seien erneuert worden. Es gebe aber an vielen Stellen noch Bedarf an Mobiliar, dass Urbanität und Lebensraum entstehen könne. Ansonsten verbleibe eine sehr kalte und funktionelle Stadt.
Frau Göttler führte aus, dass vor ein paar Jahren die Diskussion um Sitzgelegenheiten in der City in eine andere Richtung gelaufen sei. Es sei massiv dafür geworben worden, die Sitzflächen rund um den Bahnhof abzubauen, um bestimmte Personengruppen wie Punker und Obdachlose aus der City fern zu halten.
Bezirksratsherr Albrecht bestätigte, dass es heftige Diskussionen um diese Personengruppen gegeben habe. Oft sei es hilfreich, wenn nur einzelne Sitzelemente aufgestellt werden.
Bezirksratsfrau Muschter meinte, dass in den letzten Jahren zu beobachten gewesen sei, dass es immer mehr Außengastronomie gebe, welches durchaus auch zu begrüßen sei. Es müsse aber auch möglich sein, sich in der City hinsetzen zu können, ohne gleich einen Cappuccino bestellen zu müssen.
Bezirksratsfrau Pohler-Franke ergänzte, dass die Stadt ja auch kinder- und familienfreundlich sein wolle. Daher sei es sinnvoll, auch ein Spielgerät für Kinder aufzustellen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn AG bzw. der zuständigen Gesellschaft Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, dass vor dem Hauptbahnhof auf dem Ernst-August-Platz parallel zum Abgang in die -1-Ebene links und rechts von der Treppenöffnung jeweils 4 Sitzbänke aufgestellt werden.

Einstimmig

TOP 7.2.3.
Telefonzellen an Risikostandorten
(Drucks. Nr. 15-0251/2015)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, mit der Telekom Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, dass im Stadtbezirk Mitte je eine Telefonzelle pro Standort erhalten bleibt, sofern der Landeshauptstadt dafür keine Mehrkosten entstehen – dass jedoch auf jeden Fall aus Sicherheitsgründen je eine Telefonzelle an den Standorten Steintor, Kröpke, Königsworther Platz und Hauptbahnhof erhalten bleibt.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 7.2.4.
offensive Bewerbung von Sozialtickets des Zoos Hannover
(Drucks. Nr. 15-0255/2015)

Bezirksratsfrau Demir erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Engelke bestätigte, dass die Preise tatsächlich nur auf Nachfrage bekannt gegeben werden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, mit der Zoo Hannover GmbH Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, dass -anders als in der Vergangenheit- gegenwärtige und ggf. zukünftige Preisermäßigungen zugunsten einkommensschwächerer Mitmenschen mit Hannover-Aktiv-Pass bzw. Region-S-Ticket im Eingangsbereich des Zoos, im Internet und bei anderen Preisbekanntgaben deutlich sichtbar beworben werden – die Sozialtarife sollen dabei immer gleichberechtigt neben den anderen Eintrittspreisen aufgeführt werden.

Einstimmig

TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Engelke (FDP)

TOP 7.3.1.
Prüfauftrag Umgestaltung der Willy-Brandt-Allee
(Drucks. Nr. 15-0239/2015)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf den vorliegenden Änderungsantrag hin.

Antrag
Die Verwaltung soll prüfen, inwiefern eine Umsetzung des von der Bürgerinitiative Umweltschutz e.V. (BUI) vorgeschlagenes Verkehrskonzepts für die Willy-Brandt-Allee möglich ist.
Durch Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 15-0389/2015 erledigt!

TOP 7.3.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0239/2015: Vorstellung des Konzeptes zur Umgestaltung der Willy-Brandt-Allee
(Drucks. Nr. 15-0389/2015)

Antrag
Das von der Bürgerinitiative Umweltschutz e.V. (BIU) vorgeschlagene Verkehrskonzept für die Willy-Brandt-Allee soll von dieser in einer der nächsten Sitzungen des Bezirksrates, möglicherweise gemeinsam mit dem Bezirksrat Südstadt-Bult vorgestellt werden.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Mietspiegel
(Drucks. Nr. 15-0240/2015)

Wie der Drucksache 2750/2014 zu entnehmen ist, hat die Landeshauptstadt eine Erhebung zur Neuauflage des Mietspiegels in Hannover durchgeführt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Mietober- und Untergrenzen lassen sich im Stadtbezirk Mitte erzielen, wo liegt das arithmetische Mittel?
2. Wie viele Mietverhältnisse liegen ober- bzw. unterhalb des im Mietspiel ermittelten arithmetischen Mittels im Stadtbezirk Mitte?

3. Welche Abweichungen gibt es zum Mietspiegel aus dem Jahr 2013?
Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Tabelle des Mietspiegels weist die ortsüblichen Vergleichsmieten für Bestands-Wohnungen in der Landeshauptstadt Hannover aus. Um die Vergleichsmieten abzulesen, wird die Wohnung einer Baualtersklasse, einer Größenklasse und einer Wohnlage zugeordnet. Die damit gefundene Tabellenzelle enthält die Unter- und Obergrenze sowie das arithmetische Mittel der Vergleichsmiete für die Wohnungen gleicher Größe, gleichen Alters und gleicher Wohnlage.
Eine Ausweisung von Mietober- und Mietuntergrenzen sowie arithmetischen Mitteln in einem bestimmten Bezirk kann aus den Daten nicht erfolgen.
· Um eine Aussage auf Stadtbezirksebene treffen zu können, müsste nach Adressen oder Postleitzahlen gefiltert werden. Adressen und PLZ gehören jedoch zu den Hilfsmerkmalen, die satzungsgemäß von den Erhebungsmerkmalen vor der Datenauswertung getrennt wurden. Eine Auswertung auf einer räumlichen Ebene unterhalb der Gesamtstadt ist daher nicht möglich.
· Selbst wenn dieser Datenschutzgrund nicht bestünde, wäre die Datenlage bei weiterer Unterteilung des gesamtstädtischen Datenbestandes zu gering für valide Aussagen zur Vergleichsmiete.

Zu Frage 2:

Die Frage kann nicht beantwortet werden, da ein Filtern nach Adresse oder Postleitzahl zur Identifizierung des Stadtbezirks Mitte aus Datenschutzgründen nicht möglich ist.

Zu Frage 3:

Bezogen auf den Stadtbezirk Mitte kann diese Frage nicht beantwortet werden (siehe oben). Für die Gesamtstadt verändert sich die Vergleichsmiete wie folgt: 2011: 5,82 €, 2013: 6,02 €, 2015: 6,17 €. Damit ergibt sich ein Anstieg der Vergleichsmiete für die Landeshauptstadt Hannover im Vergleich zu 2013 um 2,4% und zu 2011 um 5,9%.

TOP 8.1.2.
Entwicklung der Schülerzahlen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0241/2015)

Vor dem Hintergrund der veränderten Schülerzahlen in Mitte fehlen uns aktuelle Zahlen und die Information über die Planung der Verwaltung (Klassengrößen, Anzahl, mögliche Zusammenlegungen etc.)

Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Wie sieht die Planung der Verwaltung für die Entwicklung der 2 Gymnasien in Mitte aus?
2. Wie sieht die Planung der Verwaltung für die Entwicklung der 2 Grundschulen in Mitte aus?
Frau Göttler beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Wie die Verwaltung bereits im Juli 2014 im Bezirksrat berichtet hat, sind die Schülerzahlen in Hannover seit einigen Jahren ansteigend. Dies wirkt sich auch auf die weiterführenden Schulen in Hannover aus. Diese haben ein stadtweites Einzugsgebiet, so dass die eine gesamtstädtische Betrachtung der Schülerzahlen angezeigt ist (siehe DS 0695/2014).
Ebenso sind die Auswirkungen der seitens des Landes beabsichtigten Rückkehr zum Abitur nach 9 Jahren in die Planungen mit einzubeziehen.

Die beiden Gymnasien im SB Mitte – die fünfzügige Sophienschule mit der Außenstelle in der Lüerstraße und das vierzügige Kaiser-Wilhelm und Ratsgymnasium – wurden 2014 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht. Hierbei wurden sowohl die Sanierungsmöglichkeiten (Rettungswege, Barrierefreiheit, Ganztagsausbau) als auch die Zukunftsfähigkeit überprüft.

Im Ergebnis ist die Sanierung der Sophienschule weder wirtschaftlich noch schulisch sinnvoll umsetzbar. Hier wurde daher ein Abriss der Außenstelle und anschließender Neubau eines fünfzügigen Gymnasiums an diesem Standort empfohlen. Die Hauptstelle Sophienschule würde nach dieser Empfehlung aufgegeben.

Das KWRG ist sanierungsfähig und es bestehen auch im Hinblick auf G9 Erweiterungsmöglichkeiten. Der von der Verwaltung mit DS 0695/2014 vorgeschlagene Ausbau auf 5 Züge wurde politisch abgelehnt, so dass es bei einer vierzügigen Schule bleibt.
Mit den Planungen der Sanierungsmaßnahmen im sog. Schustertrakt wurde bereits begonnen. Eine Auslagerung der Klassen ist bereits erfolgt, ein Beginn der Baumaßnahmen ist für den Sommer 2015 geplant.
Aktuell besuchen im Schuljahr 2014/15 insgesamt 897 Schülerinnen und Schüler die Sophienschule und 710 das KWRG.

Zu Frage 2:
GS Johanna-Friesen-Schule
Im Schuljahr 2014/15 besuchen insgesamt 275 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen die Grundschule Johanna-Friesen-Schule. Seit dem Schuljahr 2010/11 wurde die für diesen Standort vorgesehene Dreizügigkeit aufgrund der hohen Schülerzahlen in dem Grundschuleinzugsgebiet dauerhaft überschritten. Zuletzt wurden insgesamt 15 Klassen an dem Schulstandort beschult. Perspektivisch ist der Ausbau der Johanna-Friesen-Schule zur Ganztagsschule vorgesehen. Die konkrete zeitliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und in Abstimmung mit der Schulleitung.

Mit der Neugründung der Grundschule Am Welfenplatz zum Schuljahr 2014/15 kann die Grundschule Johanna-Friesen-Schule nun entlastet werden und mittelfristig die vorgesehene Zügigkeit wieder erreichen. Trotz des leichten Anstiegs der Einwohnerzahlen im Einzugsgebiet der Johanna-Friesen-Schule in den kommenden Jahren sind die Raumkapazitäten an diesem Grundschulstandort ausreichend.

GS Goetheplatz
Die Grundschule Goetheplatz wird 2-zügig geführt. Aktuell werden im Schuljahr 2014/15 117 Schülerinnen und Schüler in 7 Klassen beschult. Im Gebäude der Grundschule befindet sich außerdem ein Hort.
Die Prognose der Schülerzahlen im Schuleinzugsgebiet weist für die kommenden Jahre leicht steigende Bedarfe auf. Dennoch sind kurz und mittelfristig keine Raumprobleme zu erwarten.

TOP 8.1.4.
Lichtsignalanlage für Sehbehinderte
(Drucks. Nr. 15-0243/2015)

In der Vergangenheit beschwerten sich immer wieder sehbehinderte oder blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger über defekte oder nicht ordnungsgemäß arbeitende Blindenampeln. Defekte akustische und taktile Signale an Blindenampeln führen zu einer erheblichen Verkehrsgefährdung für die betroffenen Menschen.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wie viele Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Mitte sind mit akustischen oder taktilen Signalgebern für Menschen mit eingeschränkten Sehvermögen bzw. Blinden ausgestattet?
2.) Werden die Blindenampeln regelmäßig gewartet? Wenn ja, in welchem Turnus?
3.) Sind der Verwaltung defekte Blindenampel im Stadtbezirk Mitte bekannt? Wenn ja, seit wann sind die Defekte bekannt und wann werden sie behoben?
Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Stadtgebiet sind 180 Lichtsignalanlagen mit Blindensignalen ausgerüstet. Die Art der Blindensignalisierung und die im Einzelfall eingeschränkten Betriebszeiten der Orientierungssignale sowie die Betriebszeiten der Lichtsignalanlagen lassen aus der beigefügten Liste ersehen (Anlage 1). Eine separate Aufstellung getrennt nach den einzelnen Stadtbezirken liegt der Verwaltung nicht vor. Allerdings lassen sich alle im Stadtbezirk Mitte entsprechend ausgerüsteten Lichtsignalanlagen dieser Liste entnehmen.

Zu Frage 2:
Alle Blindensignale werden regelmäßig gewartet. Der Wartungsturnus für die Blindensignale richtet sich dabei nach den Wartungsintervallen der Signalsteuergeräte. Für Steuergeräte älterer Bauart betragen diese gemäß der maßgeblichen VDE- Vorschriften drei Monate, für Steuergeräte neueren Datums sechs Monate.

Zu Frage 3:
Nein, der Verwaltung sind keine defekten Anlagen bekannt.

TOP 8.1.5.
Radfahren auf denkmalgeschütztem Pflaster
(Drucks. Nr. 15-0244/2015)

Es gibt in Mitte u. a. in der Oststadt denkmalgeschützte Straßen mit Kopfsteinpflaster, das viele Radfahrer dazu verleitet die Bürgersteige zu benutzen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Alternativen gibt es zum vorhandenen großformatigen Kopfsteinpflaster, so dass Radfahrer die Straße problemlos benutzen können und gleichzeitig das historische Bild weitgehend gewahrt wird?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Sofern ein Straßenraum mit historischem Kopfsteinpflaster Bestandteil einer nach NDSchG geschützten Gruppe baulicher Anlagen ist oder in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wirkungsraum eines geschützten Einzeldenkmals steht, ist grundsätzlich die Erhaltung des originalen Materials zu fordern.
Inwieweit und in welcher Form Alternativen zum Einsatz kommen können, ist der genauen Prüfung in jedem Einzelfall vorbehalten. In diesem Zusammenhang ist sowohl die konkrete Aussage des Denkmalbestandes zu bewerten, als auch der konkrete öffentliche Belang der Benutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsstraße.Prinzipiell können als technische Alternativen je nach individuell vorliegenden Randbedingungen diskutiert und in die Abwägung eingestellt werden:
• Planebene Neuverlegung des vorhandenen Materials mit reduzierten Fugenbreiten
• Nachverfüllung der Fugen und Vermeidung der Auskehrung bei der Straßenreinigung
• Fugenverguss (z.B. bituminös, mit Epoxidharzmörtel, mit hydraulischem Mörtel)
• Neuverlegung des gesägten Originalmaterials
• Ersatz durch ein kleinteiligeres Pflaster

Im Vordergrund muss aber immer die Bewertung des Einzelfalls stehen.

TOP 9.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.01.2015 -öffentlicherTeil-
Der öffentlicher Teil des Protokolls wurde mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung genehmigt.


Bezirksbürgermeister Sandow schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.38 Uhr!

für das Protokoll


Michael Sandow Britta Fenske
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin