Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 05.02.2015

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 28.01.2015)
Protokoll (erschienen am 20.03.2015)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 04.03.2015

PROTOKOLL

30. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 5. Februar 2015,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.05 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bunduls (SPD)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
(Bezirksratsherr Glade) (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU) ab 18.10 Uhr
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (CDU)
(Bezirksratsherr Hunger) (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen) ab 19.47 Uhr/TOP 9
Bezirksratsfrau Kellner (SPD) bis 19.45 Uhr/TOP 8
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
(Bezirksratsfrau Reinckens) (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
(Bezirksratsfrau Schollmeyer) (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Frau Topcu (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Feierabend (FB Wirtschaft) zu TOP 9
Frau Groenigk (FB Personal und Organisation)
Frau Mewes (FB Personal und Organisation)

Presse:
Frau Kaune (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Herr Schmücking-Goldmann (Hann. Wochenblatt)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E

3.1. A N H Ö R U N G

3.1.1. Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Nach der Abschaffung des Nahverkehrs-Messe-Kombitickets: Bereits
3.000 Messebesucher beim "Schwarzfahren" erwischt!
(Drucks. Nr. 15-0145/2015)

5.1.2. Sprachlernklassen in Grundschulen zur besseren Betreuung von Flüchtlingskindern
(Drucks. Nr. 15-0146/2015)

5.1.3. Neubaugebiet Peiner Straße/Ex-Gärtnerei: "Machen Sie uns ein Angebot?"
(Drucks. Nr. 15-0152/2015)

5.1.4. Fehlende, bezahlbare Mietwohnungen: Leerstehende Wohnhäuser, Sanierungsverzug und Ausweisung neuer Baugebiete
(Drucks. Nr. 15-0153/2015)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0154/2015)

5.2.2. Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße
(Drucks. Nr. 15-0155/2015)

5.3. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

5.3.1. Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbauarbeiten; Straße Im Wiehegrund
(Drucks. Nr. 15-0156/2015)


5.3.2. Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbauarbeiten; Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-0157/2015)

5.3.3. Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbauarbeiten; Einmündung Hildesheimer Straße in die Querstraße
(Drucks. Nr. 15-0158/2015)

5.3.4. Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbauarbeiten; Cäcilienstraße
(Drucks. Nr. 15-0159/2015)

5.3.5. Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbauarbeiten; Erytropelstraße/Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-0160/2015)

6. A N T R Ä G E

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Stadtteil-Fahrradnetz für Döhren-Wülfel schaffen
(Drucks. Nr. 15-2821/2014)

6.1.1.1. neu: interfraktionell
Stadtteil-Fahrradnetz für Döhren-Wülfel schaffen
(Drucks. Nr. 15-2821/2014 N1)

6.1.1.2. neu: interfraktionell
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Drucks. Nr. 15-2821/2014: Stadtteil-Fahrradnetz für Döhren-Wülfel schaffen.
(Drucks. Nr. 15-0233/2015)

6.1.1.3. neu: interfraktionell
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2821/2014: Stadtteil-Fahrradnetz für Döhren-Wülfel schaffen
(Drucks. Nr. 15-0305/2015)

6.1.2. Wirtschafts- und Kulturförderung vor Ort: Vom "Grünen Faden" haben alle was! Wiederauffrischung, Döhrener Straßenpläne, Stadtbahn-Hinweise & Co
(Drucks. Nr. 15-2822/2014 mit 1 Anlage)

6.1.3. "Asphaltpfützen" auf historischen Kopfsteinpflasterstraßen, fehlende Betonplatten am Fiedelerplatz & Kontrolle von Straßenaufrissarbeiten.
(Drucks. Nr. 15-0162/2015)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Haltestriche auf Fahrradwegen
(Drucks. Nr. 15-0163/2015)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Gesamtkonzept Spielplatzentwicklung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0164/2015)

6.3.2. Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern
(Drucks. Nr. 15-0165/2015)

6.3.3. Einrichtung eines Beirats oder Nutzerkreises für das Freizeitheim Döhren
(Drucks. Nr. 15-0166/2015)

6.3.4. Anbindung Rudolf-von Bennigsen-Ufer an den öffentlichen Nahverkehr
(Drucks. Nr. 15-0167/2015 mit 1 Anlage)

6.3.5. Parkplätze an der Sparkasse Lehrter Platz
(Drucks. Nr. 15-0168/2015)

6.3.5.1. Parkplätze an der Sparkasse Lehrter Platz
(Drucks. Nr. 15-0168/2015 N1)

6.3.6. Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung Washingtonweg, Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-0161/2015)

6.3.7. neu: gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Milkereit
Dringlichkeitsantrag zum Thema: Öffentliches Telefon Hildesheimer Str. 389
(Drucks. Nr. 15-0304/2015)

7. Vergabe von Mitteln

7.1. interfraktionell

7.1.1. Mittel zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-0169/2015)

7.1.2. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1.2.1. Mittel zur Durchführung des Empfangs des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel 2015
(Drucks. Nr. 15-0170/2015)

7.1.2.2. Zuwendung an die Vereine Karnevalscorps-Döhren und Hannoversche Funken-Garde e.V. für das Döhrener Jazz-Festival 2015
(Drucks. Nr. 15-0171/2015)

7.1.2.3. Zuwendung an den Hannoverschen Radsport Club 1912 e.V. für das Radrennen "Rund in Döhren"
(Drucks. Nr. 15-0172/2015)

8. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.01.2015


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Nach dem Begründen der Dringlichkeit durch Bezirksratsfrau Jakob, wurde die Dringlichkeit der Drucks. Nr. 15-0304/2015 und Erweiterung der Tagesordnung um TOP 6.3.7. einstimmig (13 Stimmen) anerkannt. TOP 4 und 10 wurden abgesetzt. Drucksachen unter TOP 6.2.1. und 6.3.2. wurden für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Drucksache unter TOP 3.1.1. für die CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen. Auf den Hinweis von Bezirksratsfrau Jakob die Drucksache unter TOP 9 – nichtöffentlicher Teil - in die Fraktionen zu ziehen, wies Frau Mewes auf die Geschäftsordnung des Rates und die besondere Dringlichkeit der Drucksache hin, die dann im nichtöffentlichen Teil von dem Vertreter des zuständigen Fachbereiches begründet werde.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass zu TOP 6.1.1. ein Änderungs- und ein Zusatzantrag vorliegen . Zu TOP 6.3.5. gibt es eine Neufassung.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohnerfragestunde wurde von 18.15 Uhr bis 18.25 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Funkturm Waldhausen
Ein Anwohner monierte die noch nicht vorliegenden Antworten zu Fragen aus der Novembersitzung 2014, reichte eine Unterschriftenliste mit ca. 200 Unterschriften von Anwohnern für den Abbau des Funkturms ein, und stellte zwei neue Fragen. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass zu rechtlichen Fragen hier keine Antworten gegeben werden könnten und, dass die sich evtl. durch die Weihnachtszeit verzögerten Antworten noch erfolgen. Bezirksratsfrau Jakob forderte zeitnahe Antworten zu dem wichtigen Thema. Frau Mewes merkte an, dass die Verwaltung aufgrund der laufenden Widerspruchsverfahren derzeit gehindert sei, Näheres auszuführen. In der Bezirksrats- sitzung im November letzten Jahres wurde sich zu dem Thema geäußert und die Zuständigkeit der Unteren Denkmalschutzbehörde, also der LH Hannover, verdeutlicht. Die Antworten seien in Arbeit, die neuen Fragen und die Unterschriftenliste reiche Frau Groenigk an den zuständigen Bereich weiter.

Wiehbergstraße
Eine Anwohnerin erkundigte sich nach den Gründen, warum die Wiehbergstraße von Kastanienallee bis zur Hildesheimer Straße Fahrradstraße werden soll und der viel befahrene breitere Bereich zwischen Brückstraße und Neckarstraße hiervon ausgenommen werde und wies auf nicht fahrradfreundliche Aufpflasterungen hin. Sie fragte, wie sich Radfahrer in dem bewusst künstlich verengten Fahrbahnbereich am Kindergarten verhalten sollen, wenn ein Auto entgegenkäme. Wenn abgestiegen werden müsse, würde eine Fahrradstraße keinen Sinn machen. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf die Bevorrechtigung der Fahrradfahrer/innen in Fahrradstraßen und die gesonderte Beantwortung der Fragen durch Frau Groenigk hin. Bezirksratsfrau Jakob wies die Kritik der Anwohnerin zurück und erläuterte, dass die Verkehrsberuhigung und -situation in der Wiehbergstraße den Wünschen der Anlieger/innen entspreche. Der Fahrradverkehr habe in einer Fahrradstraße Vorrang und Verkehrsteilnehmer müssten grundsätzlich untereinander Rücksicht nehmen.

Protokollantwort
Alle rechtlichen Grundlagen für den Straßenverkehr sind in der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift geregelt. Gemäß dieser Verwaltungs- vorschrift kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Im fraglichen Abschnitt ist dies nicht gegeben.


TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E

TOP 3.1.
A N H Ö R U N G

TOP 3.1.1.
Umbenennung der Freizeitheime / Empfehlung des Stadtbezirksrats Ricklingen
(Drucks. Nr. 0108/2015)
Antrag, zu beschließen:
die Freizeitheime Linden, Vahrenwald, Ricklingen, Lister Turm, Stöcken und Döhren,
das Freizeit- und Bildungszentrums „Weiße Rose“ und den Stadtteiltreff Sahlkamp in
Stadtteilzentrum Linden
Stadtteilzentrum Vahrenwald
Stadtteilzentrum Ricklingen
Stadtteilzentrum Lister Turm
Stadtteilzentrum Stöcken
Stadtteilzentrum Döhren
Stadtteilzentrum Weiße Rose Mühlenberg
Stadtteilzentrum Sahlkamp
umzubenennen.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Abgesetzt


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Nach der Abschaffung des Nahverkehrs-Messe-Kombitickets: Bereits 3.000 Messebesucher beim "Schwarzfahren" erwischt!
(Drucks. Nr. 15-0145/2015)

Bezirksratsherr Dr. Linde trug die Anfrage vor.
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel hat sich einstimmig für die Beibehaltung des Nahverkehrs-Messe-Kombi-Tickets ausgesprochen. Ein Anliegen, das auch vom Rat/Bauausschuss aufgegriffen wurde. Befürchtungen, dass mit der Abschaffung dieses Tickets durch die Deutsche Messe AG (und den GVH) ein immenser Aufwand für umfangreiche Fahrkartenkontrollen und eine nachhaltige Imageschädigung der Messestadt Hannover auftreten, haben sich leider bestätigt: Trotz großer Werbung im Vorfeld (Üstra-TV, Plakate etc.) wurden bei der ersten Messe nach Ticket-Abschaffung - der Domotex im Januar – bereits über 3.000 Besucher beim „Schwarzfahren“ erwischt. Statt schnell die Messe besuchen zu können, mussten diese zeit- und kleingeldaufwändig Tickets nachlösen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass diese Vorgänge – Tausende von Messebesuchern als Schwarzfahrer und deren zeit- und kleingeldaufwändiges Nachbuchen eines Tickets – dem Image einer weltoffenen, modernen Messestadt förderlich sind?
2. Wie hoch war der zusätzliche Kosten- und Personalaufwand (Werbung, zusätzliche Kontrolleure etc.) bei üstra/GVH für diese antiquierte Maßnahme zur Domotex, wie viele Messebesucher wurden beim „Schwarzfahren“ erwischt?
3. Welche Maßnahmen sind für die Umsetzung des Rats/Bezirksratsbeschlusses bzw. welche Maßnahmen sind geplant, um dieses Fiasko zu den ungleich größeren Messen CeBiT und Hannover Messe zu vermeiden?
Frau Mewes gab sinngemäß folgende Antwort:
Vorbemerkung: Die Antworten der Verwaltung zu Fragen 1 und 3 wurden mit der Deutschen Messe AG (DMAG) abgestimmt.

Bezüglich der zweiten Frage, können weder die Stadt Hannover noch die DMAG etwas beitragen, so dass hierzu eine Information seitens der Region Hannover eingeholt wurde.


Zu 1.:
Laut Presseberichterstattung hatten am ersten Tag der Domotex rund 3.000 Messegäste kein Ticket bei Antritt der üstra-Fahrt. Gemäß Auskunft der Deutschen Messe handelte es sich hierbei zu einem großen Teil um Standpersonal der Aussteller (rund 2.500 Personen, viele davon aus dem Ausland), die offenbar Informationen, welche von der Deutschen Messe im Vorfeld der Domotex über Briefe, Mailings und auf Websites veröffentlicht wurden, nicht gelesen oder weitergeleitet bekommen hatten.
Hier hat die Messe am ersten Tag der Domotex noch einmal die Kommunikation verstärkt, so dass bereits am zweiten Domotex-Tag die An- und Abreise weitgehend reibungslos verlief und alle Fahrgäste über Tickets verfügten. Auch die ungewöhnlichen Absperrgitter, welche die üstra für die Fahrausweiskontrolle am Messebahnhof aufgestellt hatte, hatten die Messefahrgäste am ersten Messetag zur Kenntnis genommen, so dass es am zweiten Tag nicht mehr zu Schlangenbildungen kam.
Insgesamt hatte die Domotex 2015 rund 40.000 Messegäste (Besucher), was die o. g. Anzahl der Betroffenen und deren Auswirkungen auf das Image des Messestandortes Hannover lediglich am ersten Tag der veränderten Anreisebedingungen deutlich relativiert.

Ein Vergleich mit anderen Messestädten zeigt, dass häufig keine Kombitickets vorhanden sind oder diese aufgrund des veränderten Anreiseverhaltens der Messebesucher nicht fortgeführt werden. So hat München zum Beispiel seit 2011 kein Kombiticket mehr, ohne dass dies dort zu Beeinträchtigungen geführt hätte.


Die Deutsche Messe AG hatte vor einiger Zeit festgestellt, dass nur noch 10 % der Messegäste mit dem Kombiticket zum Messegelände anreisen. Die meisten reisen mit dem ICE direkt zum Messebahnhof Laatzen an oder kommen mit dem Auto und parken auf einem der 30.000 Parkplätze.
Antwort der Region Hannover zu Frage 2:
Zu ihrem Aufwand macht die üstra generell keine Angaben. An der Messe wurden Fahrausweisprüfer eingesetzt, die sonst an anderer Stelle im Netz eingesetzt worden wären.
Die Informationen zum Wegfall des KombiTickets haben üstra und GVH im Rahmen vorhandener Möglichkeiten (Haltestelleninformation, Ansagen, Infos auf gvh.de) kommuniziert.
Am ersten Messetag zeigte sich, dass von etwa 4.000 Fahrgästen etwa 75 % (ca. 3.000 Kundinnen und Kunden) nicht informiert waren, dass ein Fahrausweis benötigt wurde. Die üstra hat aufgrund der weit verbreiteten Unwissenheit in der Regel den nachträglichen Fahrausweiskauf am Endpunkt Messe Nord zugelassen und damit das notwendige Fingerspitzengefühl gegenüber einer rigorosen Ausstellung von erhöhten Beförderungsentgelten (40,00 €) bewiesen.
Zu 3.:
Im Vorfeld und während der CeBIT und HANNOVER MESSE werden Aussteller und Besucher noch umfangreicher seitens der DMAG informiert und an das Kaufen von Fahrtausweisen erinnert. Es gibt eine Arbeitsgruppe zwischen GVH/üstra und DMAG, die sich vor den großen Frühjahrsmessen noch einmal alle Kommunikationsprozesse auf beiden Seiten genauer anschauen wird. Dies betrifft auch die noch fehlenden englischsprachigen Durchsagen in den Bahnen mit Hinweisen zum Ticketkauf.

Wie auch bei der Domotex ist voraussichtlich mit einer kurzen Eingewöhnungsphase bei der Umstellung auf die veränderten Bedingungen nur in den jeweils ersten Tagen einer Veranstaltung zu rechnen.

Rund zwei Drittel sämtlicher Messebesucher in Hannover reisten bereits in der Vergangenheit ohne Kombiticket an, so verläuft z. B. die Durchführung der großen Messen AGRITECHNICA und IAA-Nutzfahrzeuge hinsichtlich der Anreise mit dem ÖPNV bereits reibungslos.

Auf die entsprechende Frage von Bezirksratsfrau Hartmann, erläuterte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass die Einstellung der Kombi-Tickets die Deutsche Messe AG betreffe, nicht aber die Kombi-Tickets des Schauspielhauses, des Opernhauses, der Spiele von Hannover 96 u. ä.


Bezirksratsherrn Dr. Linde interessierte, ob die üstra evtl. bereits daran gedacht habe, kundenfreundliche Messe-Tickets für die Dauer der Messen, ggf. einschließlich der Auf- und Abbauzeiten, einzuführen. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich für die Anregung, die weitergegeben werde.


TOP 5.1.2.
Sprachlernklassen in Grundschulen zur besseren Betreuung von Flüchtlingskindern
(Drucks. Nr. 15-0146/2015)

Bezirksratsfrau Hartmann stellte die Anfrage.
Aufgrund von Bürgerkriegen werden zukünftig immer mehr Menschen aus anderen Ländern bei uns Asyl beantragen. In diesem Jahr wird auch in unserem Stadtbezirk ein Flüchtlingsheim gebaut, worin diese verfolgten Menschen Zuflucht finden. Unter den Flüchtlingen und Asylbewerbern sind auch viele Familien mit Kindern, die im Kindergarten betreut oder in der Schule unterrichtet werden sollen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Sprachlernklassen und an welchen Schulen in unserem Stadtbezirk sollen Sprachlernklassen für Flüchtlings/Asylbewerberkinder eingerichtet werden?
2. Werden die Schulen dementsprechend zusätzliche Lehrkräfte für diesen Unterricht erhalten?
3. Gibt es ausreichend Kindertagesstättenplätze in unserem Stadtbezirk für die Betreuung der jüngeren Kinder?
Frau Mewes gab sinngemäß folgende Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Die Verteilung und Genehmigung von Sprachlernklassen im Stadtgebiet obliegt der Landesschulbehörde und erfolgt in der Regel in Abstimmung mit dem Schulträger. Im laufenden Schuljahr 2014/15 sind noch keine Sprachlernklassen in Schulen des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel eingerichtet. Der Bedarf wird zurzeit geprüft. Zu besseren Koordination der schulischen Versorgung von Flüchtlingskindern hat die Verwaltung die Einrichtung einer kommunalen Koordinierungstelle für Sprachlernklassen im Stadtgebiet Hannover beantragt (siehe dazu Beschlussdrucksache Nr. 2630/2014 - z. Zt. noch im Verfahren).
Zu Frage 2:
Die Versorgung der Schulen mit zusätzlichem Lehrpersonal ist Aufgabe des Landes und wird bei der Genehmigung und Einrichtung von Sprachlernklassen durch die Landesschulbehörde entsprechend geregelt.
Zu Frage 3:
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel ist das Betreuungsplatzangebot im Krippen- und Kindergartenbereich seit geraumer Zeit auskömmlich. Dem städtischen FamilienServiceBüro liegen keine Anträge auf Vermittlung eines Krippen– oder Kindergartenplatzes vor, denen nicht entsprochen werden kann.


TOP 5.1.3.
Neubaugebiet Peiner Straße/Ex-Gärtnerei: "Machen Sie uns ein Angebot?"
(Drucks. Nr. 15-0152/2015)

Bezirksratsherr Dr. Linde trug die Anfrage vor.
Stadtbezirksrat und Rat haben das Gelände der ehemaligen Gärtnerei umgewidmet, um hier den Bau von zusätzlichen Wohnungen/Häusern zu ermöglichen. Die Firma Gundlach hat für dieses Neubaugebiet im Herbst detaillierte Pläne für die dortigen Reihenhäuser vorgestellt. Trotz eines milden Winters und großer Immobiliennachfrage sind dort keinerlei Baubewegungen festzustellen, nicht einmal einfache Rodungsarbeiten.
Nach Auskunft von Kaufinteressenten gibt es von Gundlach keine festgesetzten Preise zum Erwerb der vorgestellten Reihenhäuser. Von den potenziellen Käufern würden stattdessen Preisvorschläge erwartet („Machen Sie uns ein Angebot“), um erst danach evtl. den Zuschlag für den Kauf einer Immobilie zu erhalten oder nicht. Ein solches Verfahren für ein großes Baugebiet mit über drei Dutzend Häusern, das Rat &Bezirksrat gerade erst geschaffen haben, würde die Preistreiberei auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt weiter verschärfen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sollten die Aussagen zutreffen („Machen Sie uns ein Angebot“ statt Veröffentlichung eines allgemeinen Bauprospektes mit konkret verbindlichen Kaufpreisen): Wie beurteilt die Verwaltung dieses Vorgehen?
2. Wie gestaltet die Firma Gundlach die dortige Kauf- und Bauabwicklung (Zeit- und Kostenrahmen)?
3. Wann und zu welchem Verkaufspreis werden die dortigen Häuser gebaut?
Frau Topcu gab zusammengefasst folgende Antwort der Verwaltung zu den Fragen
1 bis 3:
Für das Grundstück besteht zurzeit kein Baurecht und damit auch keine Grundlage für verlässliche Kalkulation geplanter Gebäude und ihrer Erschließung. Dadurch fehlen im Moment noch wesentliche Grundlagen für eine seriöse Beantwortung der Fragen. Bei entsprechendem Verfahrensfortschritt wird die Verwaltung mit den beteiligten Unternehmen die Fragen beantworten.

Bezirksratsfrau Hartmann fragte nach den Gründen für den noch nicht erstellten Kostenrahmen bzw. vorhandene finanzielle Grundlage, zumal die Häuser bereits vorgestellt worden seien.
Frau Topcu verwies auf den sich zurzeit in Arbeit befindlichen Auslegungsbeschluss als Voraussetzung für eine verlässliche Kalkulation. Die öffentliche Auslage mit verlässlichen Planungen für Straßen, Kanäle, Belichtungen usw. befinde sich in der Abstimmung. Die Kosten der technischen Infrastruktur, wie z. B. den Straßenkosten, seien noch zu berechnen und werden anschließend den Grundstücken zugeschlagen. Insofern bat Frau Topcu um Geduld für eine konkrete Beantwortung der Fragen.

Bezirksratsfrau Jakob meinte, dass die Frage nicht beantwortet sei, wie die Verwaltung das Vorgehen der Firma Gundlach beurteile und fragte nach Kontakten.
Frau Topcu bestätigte Kontakte zu der Marketingabteilung und Projektleitung der Firma, die keine Aussagen zu den Kosten der Häuser oder Angeboten mangels entsprechender Zahlen ergaben.

Bezirksratsherr Geburek sah hierin einen Widersinn, da es nach seiner Meinung eine Kalkulation zu den vorgestellten Häusern geben müsste und Interessenten auf die noch nicht vorliegenden Kosten der technischen Infrastruktur hingewiesen werden könnten, die dann noch hinzukämen.
Frau Topcu äußerte, dass aufgrund laufender Planungen zur Dachkonstruktion, Wärmedämmung, der Be- und Entwässerung usw. noch keine Zahlen von der Firma Gundlach nach außen gegeben werden. Frau Topcu schlug vor, in ca. zwei Monaten einen Sachstandbericht über den Stand der Planung und Kosten zu geben.

Die Frage von Bezirksratsfrau Kellner zum Vorliegen von Angeboten von Kaufinteressenten beantwortete Frau Topcu dahingehend, dass es nach ihrer Kenntnis eine Interessentenliste ohne Preisangaben existiere.


TOP 5.1.4.
Fehlende, bezahlbare Mietwohnungen: Leerstehende Wohnhäuser, Sanierungsverzug und Ausweisung neuer Baugebiete
(Drucks. Nr. 15-0153/2015)

Bezirksratsfrau Hartmann stellte die Anfrage.
In der Presse war zu lesen, dass in Hannover ein Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen besteht. Auch im Stadtbezirk suchen viele Menschen nach erschwinglichen Mietwohnungen. Wie ebenso in der Presse zu lesen war, gibt es viele Wohnhäuser in Döhren, die teilweise (wie in der Querstraße 27 und 29) oder ganz leer stehen oder aufgrund von jahrzehntelangem Sanierungsverzug nicht mehr bewohnbar sind.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um in unserem Stadtbezirk ausreichend und bezahlbaren Wohnraum zur Miete anzubieten?
2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass leerstehender Wohnraum oder sanierungsbedürftiger Wohnraum in absehbarer Zeit für Mietwohnungen verfügbar wird?
3. Welche weiteren Baumaßnahmen/Ausweisung von Baugebieten im Stadtbezirk plant die Verwaltung, um dem Notstand entgegenzutreten?
Frau Topcu antwortete sinngemäß:
Zu 1.:
Die Stadt hat an 10,9% des Wohnungsbestandes im Stadtbezirk Döhren-Wülfel (1.929 von 19.116 Wohnungen) Belegrechte. Außerdem ist im Stadtbezirk Döhren-Wülfel im neuen städtischen Wohnraumförderprogramm derzeit die Förderung von 28 (von insgesamt 42) Wohnungen in drei Objekten vorgesehen.
Zur Finanzierung von notwendigen Modernisierungsmaßnahmen stehen den Eigentümern von Mietwohnungen zwischenzeitlich verschiedene Fördermöglichkeiten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Land (NBank) oder über unterschiedliche Einzelprogramme zur Verfügung, z. B. von proKlima oder das Programm des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün zum Erhalt von preisgünstigen Wohnungen, aus denen meist zinsgünstige Darlehen, teilweise auch Zuschüsse zu (energetischen) Modernisierungen gewährt werden können.
Zu 2.:
Die Verwaltung hat im Allgemeinen keine Handhabe, um in privatem Besitz stehenden Wohnraum einer Nutzung als Mietwohnung zuzuführen.
Zu 3.:
Zurzeit sind Bauvorhaben mit einem Volumen von ca. 550 Wohnungen in unterschiedlichen Verfahrensstufen in Planung (Karlsruher Straße/ Am Mittelfelde, Annastift, Peiner Straße, Spittastraße, Thaerstraße. Ca. 100 Vorhaben befinden sich aktuell in Bau (inkl. Dachgeschossausbau, Nachverdichtung). Die Realisierung dieser Neubauten dient der Entspannung der Situation auf dem Wohnungsmarkt und kann dämpfend auf die Entwicklung der Mietpreise wirken.
Bezüglich des Leerstandes weist der Stadtbezirk keine Auffälligkeiten auf:
Am 15.3.2014 standen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel insgesamt 353 Wohnungen mindestens 90 Tage und/oder länger leer. Das entspricht im Stadtbezirk einem Anteil von 1,8 % (Stadt Hannover 1,7 %). Innerhalb des Stadtbezirkes gibt es leichte Unterschiede: Waldheim z.B. hat eine Leerstandsquote von 2,7 %, absolut sind dies in diesem kleinen Stadtteil 21 Wohnungen. Döhren liegt fast im Durchschnitt mit 1,9 % (161 Wohnungen).
Der Anteil des strukturellen Leerstandes (definiert als Leerstand einer Wohnung von mindestens 365 Tage und/oder länger) ist im Stadtbezirk identisch mit dem Stadtdurchschnitt und liegt bei 0,7 %, d.h. von allen erfassten 353 leerstehenden Wohnungen im Stadtbezirk stehen 132 Wohnungen mindestens 365 Tage oder länger leer.


TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0154/2015)

Bezirksratsfrau Waase trug folgende Anfrage vor:
Wie der Drucksache 1862/2014 zu entnehmen ist, muss die Region und Landeshauptstadt Hannover voraussichtlich 1.323 Asylbewerberinnen und Asylbewerber für die Zeit ab 1.7.2014 bis Juni 2015 aufnehmen. Das bedeutet, dass die Landeshauptstadt Hannover in diesem Jahr bereits eine beachtliche Anzahl von Menschen, darunter auch schulpflichtige Kinder und Jugendlichen, aufgenommen hat und auch weiterhin aufnehmen wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber sind zur Zeit im Stadtbezirk, getrennt nach Stadtteilen, in Wohnungen oder Sammelunterkünften untergebracht und wie hoch ist der Anteil der Kinder von 0 bis 16 Jahren?
2. Bei wie vielen im Stadtbezirk lebenden Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien konnte eine wohnortnahe Kinderbetreuung und eine Beschulung, unter Beachtung der Schulbezirksgrenzen, gewährleistet werden?
3. Welche finanziellen Mittel oder zusätzliche Personalstellen werden den Kitas und Schulen zur Verfügung gestellt?

Die Antwort der Verwaltung gab sinngemäß Frau Groenigk.
Die in der Drucksache 1862/2014 genannte Zahl von 1.323 Flüchtlingen bezieht sich allein auf die Landeshauptstadt (ohne Region). Im Übrigen ist die Zahl mittlerweile überholt. Bis Dezember 2014 ist es der Stadt gelungen, rund 900 Flüchtlinge von dieser Quote unterzubringen. Die übrigen 400 ergeben zusammen mit der neuen Quote von 2.200 eine Unterbringungsquote von rund 2.600 Flüchtlingen im Zeitraum von Dezember 2014 bis September 2015.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Landeshauptstadt Hannover hat im Stadtteil Döhren ein Wohnprojekt für Flüchtlinge. Dort leben insgesamt 27 Personen, davon sind sieben Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren.
Im Stadtteil Wülfel ist eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern zwischen 0 und 9 Jahren in einer angemieteten Wohnung untergebracht.
Im Stadtteil Mittelfeld sind vier Wohnungen angemietet; dort leben insgesamt 13 Flüchtlinge; davon sechs Kinder zwischen 0 und 17 Jahren. Weitere Unterkünfte der Stadt für Flüchtlinge gibt es im Stadtbezirk nicht.
Zu 2.:
Da der Landeshauptstadt Hannover ( LHH) im Vorfeld nicht bekannt ist, welcher Personenkreis (Einzelpersonen, Paare mit und ohne Kinder) zugewiesen werden, ist das Vorhalten von entsprechenden Betreuungsplätzen schwierig. Von der LHH wird derzeit ein Konzept über die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder erarbeitet. Sollten im laufenden Kindergartenjahr im Stadtbezirk Krippen- bzw. Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, können auch diese von den Flüchtlingskindern in Anspruch genommen werden.
Erste Erfahrungen im FamilienServiceBüro machen deutlich, dass mehr und mehr Flüchtlingsfamilien sich an die Kolleginnen und Kollegen wenden, um gemeinsam nach Betreuungsmöglichkeiten zu suchen.
An den örtlichen Grund- und der weiterführenden Schule des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel waren zum Anfang des Schuljahres 2014/15 20 Kinder ohne Deutschkenntnisse wohnortnah angemeldet.
Zu 3.:
Mit der Drucksache 1860/2014 hat die Verwaltung eine Vorlage ins Verfahren gegeben, die den „ Aufbau eines niedrigschwelligen Angebotes für Mütter und Väter und deren Kinder zur sozialen und integrativen Unterstützung" in der Flüchtlingsunterkunft Munzelner Straße als Modellprojekt" beschreibt.
Hier soll versucht werden, durch ein sog. „Eltern-Cafe“ Müttern und Vätern Hilfe anzubieten, sich in ihrer neuen Lebenssituation zurechtzufinden. Des Weiteren sollen durch sozialpädagogische Fachkräfte regelmäßig eine Kinderbetreuung und Beratung angeboten werden.
Die näheren Ausführungen sowie der perspektivische Ausblick sind der genannten Drucksache zu entnehmen.
Für Kindertagesstätten gibt es keine zusätzlichen Mittel / Personal.
Für den laufenden Schulbetrieb werden im Falle der Einrichtung und Genehmigung einer Sprachlernklasse durch die Landesschulbehörde zusätzlich zu den Schulmitteln 500 € je Sprachlernklasse zur Verfügung gestellt, um dem erhöhten Bedarf an Lehr- und Lernmaterial gerecht zu werden. Mit Beschlussdrucksache Nr. 2630/2014 (z. Zt. noch im laufenden Verfahren) beantragt die Verwaltung die Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle für Sprachlernklassen im Stadtgebiet Hannover. Hierzu sollen 50.000 € für die Einrichtung von Sprachlernklassen zur Verfügung gestellt werden.
Die Versorgung der Schulen mit zusätzlichem Lehrpersonal ist Aufgabe des Landes und wird durch die Landesschulbehörde entsprechend geregelt.

Bezirksratsfrau Jakob interessierte, ob geplant sei im Stadtteil Mittelfeld Wohnungen anzumieten und auf welche Schulen die 20 Kinder gehen.
Frau Groenigk sagte zu, die erste Frage mitzunehmen und nannte zur zweiten Frage den Verteilerschlüssel:
GS Heinrich-Wilhelm-Olbers-Schule: 5 Kinder
GS Loccumer Straße: 1 Kind
GS Suthwiesenstraße: 13 Kinder
RS Dietrich-Bonhoeffer-Schule: 1 Kind.

Protokollantwort:
Generell strebt die Landeshauptstadt Hannover an, in allen Stadtteilen Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten, da die dezentrale Unterbringung in Wohnungen elementarer Bestandteil des 3-Säulen-Konzeptes der Landeshauptstadt Hannover ist.
Derzeit sind im Stadtbezirk Döhren-Wülfel vier Wohnungen angemietet, in denen insgesamt 13 Personen untergebracht sind.
Weitere Wohnungsangebote liegen der Landeshauptstadt Hannover aktuell nicht vor.


TOP 5.2.2.
Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße
(Drucks. Nr. 15-0155/2015)

Bezirksratsherr Herrmann stellte die Anfrage.
Bereits am 09.02.2012 hat der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel einstimmig beschlossen, bei der weiteren Planung 100% der Fläche frei bebaubare Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser vorzusehen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Gründe gibt es, dass der Baubeginn noch nicht stattgefunden hat?
2. Wann wird der Baubeginn stattfinden?
Frau Topcu antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erfolgten aufgrund vorhandener künstlicher Auffüllungen im Herbst 2013 orientierende Untersuchungen. Das resultierende Gutachten mit Sanierungsempfehlungen und einer Kostenschätzung wurde im Januar 2014 vorgelegt. Nach verwaltungsinterner Abstimmung wurde das Gutachten zur Kostenminimierung im August 2014 um das Konzept einer Teilsanierung ergänzt.
Die Mittel für die Bodensanierung sind für 2015 bereitgestellt. Die Sanierung soll in 2015 durchgeführt werden.
Zu 2.
Im Anschluss an die Sanierung sind die Erschließungsarbeiten durchzuführen, um künftigen Käufern über eine Baustraße den Zugang zu den Grundstücken zu gewähren und die notwendigen Leitungen zu verlegen. Der Vermarktungsbeginn soll kurz vor Fertigstellung der Baustraße liegen, damit die künftigen Käufer nach Vertragsabschluss mit dem Bau beginnen können. Ein genauer Termin für den Baubeginn kann daher noch nicht genannt werden.

Auf entsprechende Fragen von Bezirksratsfrau Jakob führte Frau Topcu aus, dass bei der orientierenden Untersuchung überraschender Weise verfülltes Material festgestellt wurde, was erst weggeräumt werden müsse. Nach der Bodensanierung werde das beschlossene Konzept entsprechend umgesetzt.


TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 5.3.1.
Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbauarbeiten; Straße Im Wiehegrund
(Drucks. Nr. 15-0156/2015)

Bezirksratsherr Milkereit trug seine Anfrage vor.
Die Straßen im Stadtbezirk werden durch Leitungsarbeiten aufgerissen und sollen hinterher verkehrssicher wiederhergestellt werden. Die Straßen werden wiederhergestellt, wenn die Leitungsfirmen eine Fertigstellungsmeldung erstellt.
Mitarbeiter der Straßenerhaltung kontrollieren die Arbeiten grundsätzlich und
auch bei routinemäßigen Straßenbegehungen würden die Straßenzustände notiert. So die Auskünfte der Verwaltung.
Im Wiehegrund gibt es folgenden (siehe Bild)„Flickenteppich“. Für Laien ist nicht zu
erkennen, um welchen Zustand der Wiederherstellung es sich handelt.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Ist dies eine endgültige Wiederherstellung?
2. Wenn Nein: Wieso gibt es keine Fertigstellungsmeldung?
3. Sind die Kosten für die endgültige Wiederherstellung schon bezahlt worden?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Vorbemerkung
Bei der angesprochenen Stelle handelt es sich um um eine von der Stadtentwässerung veranlasste Reparatur an einem Straßenablauf, die im Oktober 2014 durchgeführt worden ist.
Zu 1:
Es handelt sich um die provisorische Wiederherstellung.
Zu 2:
Die Fertigstellungsmeldung ist inzwischen erfolgt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Straßenfläche endgültig wiederhergestellt werden kann.
Zu 3:
Die Kosten für die endgültige Wiederherstellung sind noch nicht beglichen, da die Arbeiten noch ausgeführt worden sind.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Milkereit zum Zeitpunkt der Wiederherstellung führte Frau Mewes aus, dass die Wiederherstellung beauftragt sei. Da die Rahmenvertragsfirmen viele Aufträge zu erfüllen haben, ist je nach Witterungslage im Frühjahr 2015 damit zu rechnen.


TOP 5.3.2.
Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbauarbeiten; Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-0157/2015)

Bezirksratsherr Milkereit stellte folgende Anfrage:
Die Straßen im Stadtbezirk werden durch Leitungsarbeiten aufgerissen und sollen
hinterher verkehrssicher wiederhergestellt werden. Die Straßen werden
wiederhergestellt, wenn die Leitungsfirmen eine Fertigstellungsmeldung erstellt.
Mitarbeiter der Straßenerhaltung kontrollieren die Arbeiten grundsätzlich und
auch bei routinemäßigen Straßenbegehungen würden die Straßenzustände notiert. So die Auskünfte der Verwaltung.
In der Wiehbergstraße gibt es eine "geflickte Stelle. Für Laien ist nicht zu erkennen, um welchen Zustand der Wiederherstellung es sich handelt.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Ist dies eine endgültige Wiederherstellung?
2. Wenn Nein: Wieso gibt es keine Fertigstellungsmeldung?
3. Sind die Kosten für die endgültige Wiederherstellung schon bezahlt worden?

Die Antwort der Verwaltung gab sinngemäß Frau Mewes.
Vorbemerkung
Bei der angesprochenen Stelle handelt es sich um die Reparatur der Stadtentwässerung Hannover an einem Straßenablauf, die im September 2014 durchgeführt worden ist.
Zu 1:
Es handelt sich um die provisorische Wiederherstellung.
Zu 2:
Eine Fertigstellungsmeldung wurde erstellt. Die endgültige Wiederherstellung ist in Auftrag gegeben.
Zu 3:
Die Kosten für die endgültige Wiederherstellung sind noch nicht bezahlt, da die Arbeiten noch nicht ausgeführt worden sind.


TOP 5.3.3.
Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbauarbeiten; Einmündung Hildesheimer Straße in die Querstraße
(Drucks. Nr. 15-0158/2015)

Bezirksratsherr Milkereit trug die Anfrage vor.
Die Straßen im Stadtbezirk werden durch Leitungsarbeiten aufgerissen und sollen hinterher wiederhergestellt werden. Die Straßen werden endgültig wiederhergestellt, wenn die Leitungsfirmen eine Fertigstellungsmeldung erstellt. Mitarbeiter der Straßenerhaltung kontrollieren die Arbeiten grundsätzlich und auch bei routinemäßigen Straßenbegehungen würden die Straßenzustände notiert. So die Auskünfte der Verwaltung. In der Einmündung von der Hildesheimer Straße in die Querstraße befindet sich folgender „Flickenteppich“ (siehe Bild). Für Laien ist nicht zu erkennen, um welchen Zustand der Wiederherstellung es sich handelt, weil die ursprünglichen oder ähnliche Steine nicht verbaut wurden.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Ist dies eine endgültige Wiederherstellung?
2. Wieso gibt es keine Fertigstellungsmeldung?
3. Sind die Kosten für die endgültige Wiederherstellung von der verursachenden
Leitungsfirma schon bezahlt worden?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Hier handelt es sich um einen baulichen Schaden des Überfahrtsbereiches, der kurzfristig provisorisch mit Asphaltmaterial beseitigt wurde, um die Instandsetzung zu planen und vorzubereiten.
Zu 2.:
Es liegt kein Leitungsaufbruch vor. Die Instandsetzung erfolgt als nicht beitragspflichtige Maßnahme im Rahmen der ohnehin 2015 anstehenden Erneuerung der Querstraße.
Zu 3.:
Da kein Leitungsaufbruch vorliegt, erfolgt keine Kostenerstattung durch Leitungsträger.

Auf die entsprechende Nachfrage von Bezirksratsherrn Milkereit antwortete Frau Mewes, dass die provisorische Herstellung vor ca. fünf Jahren erfolgte.


TOP 5.3.4.
Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbauarbeiten; Cäcilienstraße
(Drucks. Nr. 15-0159/2015)

Bezirksratsherr Milkereit stellte seine Anfrage.
Die Straßen im Stadtbezirk werden durch Leitungsarbeiten aufgerissen und sollen hinterher verkehrssicher wiederhergestellt werden. Die Straßen werden Wiederhergestellt, wenn die Leitungsfirmen eine Fertigstellungsmeldung erstellt. Mitarbeiter der Straßenerhaltung kontrollieren die Arbeiten grundsätzlich und auch bei routinemäßigen Straßenbegehungen würden die Straßenzustände notiert. So die Auskünfte der Verwaltung. In der Cäcilienstraße (zwischen Wichmannstraße und Wilmerstraße) fehlt auf einer Seite das Kopfsteinpflaster (siehe Bild). Laut Anwohnern ist dieser Zustand seit über 10 Jahren vorhanden. Für Laien ist nicht zu erkennen, um welchen Zustand der Wiederherstellung es sich handelt.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Ist dies eine endgültige Wiederherstellung?
2. Wenn Nein: Wieso gibt es keine Fertigstellungsmeldung?
3. Sind die Kosten für die endgültige Wiederherstellung schon bezahlt worden?

Die Antwort der Verwaltung gab Frau Mewes.
Zu 1.:
Es handelt sich um keine endgültige Wiederherstellung. Dieser Bereich wurde von der Straßenerhaltung aufgrund von Straßenschäden als Maßnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit asphaltiert. Um diesen Bereich neu zu pflastern, müsste aufgrund des Zustands die gesamte Fahrbahn erneuert werden. Auch die angrenzenden Flächen weisen erhebliche Schäden auf. Mittelfristig ist eine Grunderneuerung der Straße erforderlich.
Zu 2. und 3.:
Da kein Leitungsaufbruch vorliegt, kommt eine Kostenerstattung durch Leitungsträger nicht in Betracht.


TOP 5.3.5.
Wiederherstellung von Straßen nach Straßenbauarbeiten; Erytropelstraße/Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-0160/2015)

Bezirksratsherr Milkereit stellte seine Anfrage.
Die Straßen im Stadtbezirk werden durch Leitungsarbeiten aufgerissen und sollen hinterher verkehrssicher wiederhergestellt werden. Die Straßen werden wiederhergestellt, wenn die Leitungsfirmen eine Fertigstellungsmeldung erstellt. Mitarbeiter der Straßenerhaltung kontrollieren die Arbeiten grundsätzlich und auch bei routinemäßigen Straßenbegehungen würden die Straßenzustände notiert. So die Auskünfte der Verwaltung.In der Erythropelstraße/Loccumer Straße gibt es einen „Flickenteppich“ (siehe Bild), seit dem Umbau der Kreuzung. Da dieser Zustand seit dem Umbau existiert, kann es sich für Laien nur um eine endgültige Wiederherstellung handeln.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Ist dies eine endgültige Wiederherstellung?
2. Wenn Nein: Wieso gibt es keine Fertigstellungsmeldung?
3. Sind die Kosten für die endgültige Wiederherstellung schon bezahlt worden?


Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Nein, dies ist keine endgültige Wiederherstellung. Im Rahmen von Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen sollte in dem Kreuzungsbereich die Deckschicht erneuert werden. Die Arbeiten konnten nicht ausgeführt werden, da am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge die Ausführung der Arbeiten verhindert haben. Die Arbeiten werden im Frühjahr 2015 bei guter Witterung nachgeholt.

Zu 2. und 3.:
Hier liegt kein Leitungsaufbruch vor, so dass eine Kostenerstattung durch Leitungsträger nicht erfolgen kann.


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.
Stadtteil-Fahrradnetz für Döhren-Wülfel schaffen
(Drucks. Nr. 15-2821/2014)
Erledigt durch Neufassung

TOP 6.1.1.1.
neu: interfraktionell
Stadtteil-Fahrradnetz für Döhren-Wülfel schaffen
(Drucks. Nr. 15-2821/2014 N1)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erläuterte , dass zu dem Ursprungsantrag, Drucks. Nr. 15-2821/2014, bereits ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. Nr. 15-0233/2015, zugesandt wurde und ein Zusatzantrag der CDU-Fraktion, Drucks. Nr. 15-0305/2015, vorliege.

Bezirksratsfrau Hartmann trug zunächst eine Ergänzung des Ursprungsantrags ihrer Fraktion unter 1) Döhren - Peiner Straße vor, Drucks. Nr. 15-2821/2014 N1, vor.

Anschließend brachte Bezirksratsfrau Jakob den Zusatzantrag ihrer Fraktion ein und begründete ihn. Zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN merkte sie an, dass dieser auf einem fraktionsübergreifenden Treffen basiere, CDU-Vertreter mitgewirkt haben und vereinbart wurde, dass die CDU-Fraktion beitrete.
Bezirksratsherr Milkereit bekundete ebenfalls beitreten zu wollen, da er an dem Treffen teilgenommen habe.
Bezirksratsherr Schade erklärte, dass die SPD-Fraktion beitrete.

Anschließend einigten sich die Fraktionen und Bezirksratsherr Milkereit darauf, alle drei vorliegenden Anträge zu interfraktionellen Anträgen zu machen. Zur Leistung der entsprechenden Unterschriften unterbrach Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung für drei Minuten.
Nach Wiedereröffnung der Bezirksratssitzung stellte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck nacheinander den Zusatzantrag, Drucks. Nr. 15-0305/2015, den Änderungsantrag, Drucks. Nr. 15-0233/2015 und den neu gefassten Ursprungsantrag, Drucks. Nr. 15-2821/2014 N1 zur Abstimmung.

Antrag
Der Stadtbezirk Döhren-Wülfel bringt mit seinen Einkaufs-, Versorgungs- und Freizeitangeboten die besten Voraussetzungen für einen „Stadtbezirk der kurzen Wege“ mit. Viele Wohnquartiere wurden durch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung aufgewertet, wichtige Naherholungsgebiete wie die Eilenriede, der Maschsee oder die Leineauen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel befürwortet ein „Stadtteil-Radwegenetz“ zur Stärkung der örtlichen Infrastruktur, als lebens- und liebenswerten Stadtbezirk der kurzen Wege, zur besseren Verbindung der Stadtteile untereinander sowie in die City und in die Nachbarbezirke. Das Stadtbezirks-Radwegenetz Döhren-Wülfel soll für jung und alt gleichermaßen nützlich sein, ältere Menschen sich dort ebenso sicher fühlen wie junge Radler oder Familien mit Fahrradanhängern. Gleichzeitig sollen Fußgänger nicht gefährdet werden, im Gegenteil: Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen und der besseren Trennung zwischen Fuß- und Radweg: Von der Schaffung einfacher Fahrbahnmarkierungen bis hin zur Anlage neuer Radwege. Der Bezirksrat bittet die Verwaltung, folgende Maßnahmen für ein Stadtteil-Fahrradnetz Döhren-Wülfel in den einzelnen Stadtteilen umzusetzen und zudem in das für das Frühjahr 2015 angekündigte „Fahrradwege-Stadtteilnetz Hannover“ mit aufzunehmen:
1) D Ö H R E N:
BRÜCKSTRASSE, Richtung stadtauswärts:
- Deutlichere Markierung des vorhandenen Radweges und Verbreiterung auf mindestens 1,50 m
- Gegenrichtung: Einrichtung eines Radfahrstreifens ab Bernwardwiese bis Einmündung in Schützenallee
BRÜCKSTRASSE/Kreuzung Schützenallee:
-Schaffung eines Radfahrstreifens im Brückenbereich mit Möglichkeit des Linksabbiegens in die Schützenallee
PEINER STRASSE, Richtung Hildesheimer Straße:
- Prüfung der Markierung eines Radfahrstreifens oder Ausbau des vorhandenen Radweges
- Gegenrichtung (Seelh.): Ausbau des Radweges gemäß StVO zwischen Holthusen Straße und Straßentrog
PEINER STRASSE, Querung Hildesheimer Straße (Richtung Abelmannstraße):
- Markierung eines Radfahrstreifens über die Kreuzung in die Abelmannstraße, um eine bessere Trennung von Fußgängern zu erreichen. Gleichzeitig Prüfung, ob für diese Markierung eines Fahrradstreifens die „Betonnase“ auf der „Verkehrsinsel“ auf der Hildesheimer Straße verkürzt werden kann. Ferner Prüfung, durch welche weitere Maßnahmen (z.B. Schaffung einer Aufstellfläche für Fahrradfahrer) der stark frequentierte Kreuzungsbereich entschärft werden kann, ohne den Vorrangverkehr der Stadtbahn zu beeinträchtigen
ABELMANNSTRAßE, ab Einmündung Ziegelstraße Richtung Hemmingen:
- Markierung/Trennlinie am Rand des vorhandenen Radweges als Sofortmaßnahme, zur besseren Abtrennung vom Fußweg und besseren Sichtbarmachung des Radweges für parkende Autos
TURNITHISTR. Richtung Freizeitheim Döhren/Hildesheimer Straße:
-Reparatur des vorhandenen Radweges und mit deutlicher Markierung, dabei auch Erneuerung des Döhrener „Grünen Fadens“!
HILDESHEIMERSTRASSE, ab Fiedeler Straße Richtung Wülfel:
-Deutlichere Markierung/Trennlinie des vorhandenen Radweges, mindestens bis zur Kreuzung Neckarstraße. Prüfung, durch welche weiteren Maßnahmen (z.B. Entfernen/Umstellen der hineinragenden Abfallbehälter, Schilder etc.) der Radweg ganz oder teilweise auf mindestens 1,50 m verbreitert werden kann
SCHÜTZENALLEE, ab Suthwiesenstraße bis Riepestraße bzw. Maschsee-Süd:
- Reparatur des maroden Radweges incl. besserer Bordsteinabsenkungen und dabei Verbreiterung des Radweges, wo möglich und noch nicht geschehen, auf mindestens 2,0 m
- Fußweg/Radfahrer-Übergang Bernwardstraße/Im Gänseanger: Beleuchtungsmöglichkeit schaffen
ZEIßSTRAßE, Abschnitt in Döhren nach der Unterführung/Seelhorst:
- Bessere Schutzstreifenmarkierung zur Weiterführung des Radverkehrs im Straßenbereich
- ab Einmündung Wiener Straße Richtung Hildesheimer Straße:
- Schaffung eines Radfahrstreifens auf beiden Seiten der Zeißstraße mit Bitumendecke - Entfernung der dortigen Kopfsteinpflasterreste zumindest für den Radfahrstreifen. Das dort entfernte Kopfsteinpflaster soll aufgehoben und für Reparaturmaßnahmen in den erhaltenswerten Kopfsteinpflasterstraßen-Ensembles in Alt-Döhren, Waldheim und Waldhausen verwendet werden – insbesondere für den Ersatz angeblich nur vorläufiger „Reparatur-Asphaltkleckse“ in Querstraße, Landwehrstraße, Ziegelstraße usw.
WIEHBERGSTRASSE:
- Der Bezirksrat begrüßt die für das Frühjahr 2015 angekündigte Einrichtung einer Fahrradstraße, wie es der Bezirksrat bereits 2007 und 2012 gefordert hatte
- Der Bezirksrat bittet um Prüfung, ob diese Fahrradstraße eventuell auch Teil eines Fahrradschnellweges Laatzen-Döhren-Südstadt-City sein könnte
2) M I T T E L F E L D:
AM MITTELFELDE, Richtung Hildesheimer Straße:
- Deutliche Markierung eines Radfahrstreifens entlang der gesamten Straße auf beiden Straßenseiten
AM MITTELFELDE / SPITTASTRASSE:
- Schaffung einer Markierung für eine Querung in die Spittastraße KARLSRUHER STRASSE, Ri. Laatzen:
- Deutliche Markierung für Trennung von Rad- und Fußweg, da derzeit dort Fußgängergefährdung
- Querung AM MITTELFELDE in Beuthener Straße:
-Radfahrstreifen an Kreuzung mit aufgeweiteter Aufstellfläche schaffen, für direktes Linksabbiegen in die Straße „Am Mittelfelde“
- Prüfung, wie die Querung Karlsruher Straße/Am Mittelfelde Richtung Laatzen verbessert werden kann, derzeit schlechter/provisorischer Radweg und kaum Platz für Fußgänger (Nähe REWE-Markt)
WÜLFELER STRASSE, von Bemerode aus Richtung Mittelfeld:
Insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Baugebiet „Annastift“, aber auch im Hinblick auf die stark frequentierte Ost-Westverbindung Bemerode-Mittelfeld
- Bessere Markierung eines durchgehenden Radfahrstreifens auf dem vorhandenen Radweg als Sofortmaßnahme, da zwischendrin teilweise die Markierung fehlt
- Prüfung der Neuaufteilung der Verkehrsfläche im Brückenbereich/Schnellweg-Brücke, mit Fortführung eines Radstreifens oder besser: separaten Radweges
- Gegenrichtung: Markierung von Radfahrstreifen im Zusammenhang mit neu aufzuteilender Verkehrsfläche
- Querung Garkenburgstraße, Nähe Spittastraße:
- Prüfung, ob und wie eine gute Querung geschaffen werden kann, möglicherweise auch durch Erweiterung des linksseitigen Radweges auf bis zu 2,50 m Breite
GARKENBURGSTRASSE, Ecke Ahornstraße:
-Markierung f. Radverkehr auf Ahornstr., da Gefahr für linksabbiegende Radfahrer von Ahorn- in Garkenburgstr.
GARKENBURGSTRASSE, Abzweigung Hoher Weg (SEELHORST):
-Aufstellung eines Schildes mit Gefahrhinweis: “Achtung: Radverkehr auf Fahrbahn vor S-Kurve Hoher Weg“
FAHRRADSTRASSE AUCH FÜR MITTELFELD (nicht nur für Döhren, Wülfel und Seelhorst):
- Prüfung, ob und wo in Mittelfeld eine Fahrradstraße geschaffen werden kann, Prüfvorschläge: Beuthener Straße oder Im Triftfelde bis Rübezahlplatz (dort Familienzentrum) und/oder Ahornstraße bis Lehrter Platz
3) S E E L H O R S T:
HOHER WEG, aus Richtung Mittelfeld:
-Reparatur des teilweise maroden Radweges mit Verbreiterung auf 1 m
-Gegenrichtung, ab Peiner Straße: Deutlichere Markierung eines Schutzstreifens über die gesamte Länge der Peiner Straße bis Bus-Depot, da Fußgänger-Gefährdung. Ab Einmündung Friedshofallee Asphaltierung des Fußweges vor den Häusern (sonst Schlamm) PEINER STRASSE, Richtung Seelhorst (nach der Unterführung), an Querung Hoher Weg:
-Aufstellen eines Schildes/Gefahrhinweis: Achtung, Vorfahrt
-Vorhandenen Fußweg besser befestigen
- Schaffung eines separaten Radweges oder mindestens eines Radfahrstreifen bis Baugebiet „Ex-Gärtnerei“
-Alternativ: Prüfung, ob Verschwenkung nach links mit Markierung eines Radfahrstreifens auf Peiner Straße möglich ist, ohne Verkehrsgefährdung
FAHRRADSTRASSE für die Seelhorst: Prüfung, wo eine Fahrradstraße für die Seelhorst möglich sein könnte: PEINER STRASSE ab neuem Baugebiet „Ex-Gärtnerei“ bis „VOR DER SEELHORST“ (würde den beklagten
LKW-Verkehr aus Graevemeyerweg dämpfen) oder „WÜLFELER BRUCH“ bis HÖLTJEBAUMSTRASSE/Kindertagesstätte Windröschenweg
ZEIßSTRAßE, ab AM SCHAFBRINKE Richtung Hildesheimer Straße:
- Deutlichere Markierung des vorhandenen schmalen Rad- und Fußweges als Sofortmaßnahme / 4
- Einfahrt in Unterführung: Schutzstreifenmarkierung auf der Fahrbahn mit Verschwenkung auf gemeinsa-men Rad- und Fußweg mit Beginn des Brückengeländers; als Rad- und Fußweg durch die Unterführung
4) W A L D H A U S E N:
RIEPESTRASSE, Querung Hildesheimer Straße:
-Aufstellfläche für Fahrradfahrer schaffen, mit roter Radweg-Markierung auf der Fahrbahnkreuzung
-Weitere Maßnahmen wie Fahrradanlagen & Radwege im Zuge der Planung der dortigen S-Bahn-Haltestelle
SCHÜTZENALLEE, Höhe Aspria-Parkplatz Richtung Döhren:
-Reparatur des teilweise sanierungsbedürftigen Radweges, ebenso des vernachlässigten Fußgängerweges!
SALZBURGER STRASSE, Richtung Mainzer Straße:
- Reparatur des maroden Radweges
5) W A L D H E I M:
EILENRIEDERADWEG, Querung MAINZER STRAßE Ri. Wolfstraße – große Gefahrenstelle und Radfahrerstau:
-Zurücksetzung der Ampel Mainzer Str. um ca. 5 m, damit eine bessere Einsicht in die Kreuzung geschaffen wird und der Bus (128, 134) leichter um die Ecke Ri. Wolfstraße kommen kann.
-Prüfung, wo eine Aufstellfläche für die Radfahrer vor oder nach der Unterführung von Waldheim/Ri. Waldhausen/Eilenriederadweg geschaffen werden kann
-Schaffung eines roten Radfahr-Schutzstreifen auf Wegüberquerung Waldheim/Mainzer Straße/Eilenriede
WOLFSTRASSE:
- Roter Schutzstreifen auf Überquerung Richtung Liebrechtstraße
LIEBRECHTSTRASSE:
-Prüfung, ob diese als Fahrradstraße für Waldheim eingerichtet werden kann, zumal diese den Messe-Schleichverkehr (Umgehung Wolfstraße) minimieren und die dortige Waldheimer Ladenzeile stärken würde
6) W Ü L F E L:
WILKENBURGER STRASSE, Richtung Hildesheimer Straße:
-Radfahrstreifen ab Hildesheimer Straße bis Tragwerk, danach Führung auf vorhandenem Radweg
-Gegenrichtung: Markierung eines Schutzstreifens ab Eventoase
-Querung Hildesheimer: Weiterführung der markierten Querung in einen Schutzstreifen in die Behnstraße, um die Sicherheit der Radelnden ins Gewerbegebiet zu erhöhen
LOCCUMER STRASSE: - Prüfung, ob für die Verkehrsberuhigung der Loccumer Straße diese ganz oder abschnittweise auch als Fahrradstraße eingerichtet werden kann, zumal sich dort 2 Schulen, eine Kindertagesstätte und ein Altenpflegeheim befinden.

i. V. mit Drucks. Nr. 15-0233/2015 und 15-0305/2015 Einstimmig - nach Beitritt der Fraktionen von SPD und CDU sowie Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)


TOP 6.1.1.2.
neu: interfraktionell
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 15-2821/2014: Stadtteil-Fahrradnetz für Döhren-Wülfel schaffen.
(Drucks. Nr. 15-0233/2015)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen: Der o.a. Antrag wird wie folgt geändert:
Seite 1, VORSPANN, EINFÜGUNG VOR DEM LETZTEN SATZ (vor: „Die Verwaltung wird gebeten…): Der Bezirksrat hat am 27.11.2014 eine umfangreiche, öffentliche Anhörung zum Radwegenetz in Döhren-Wülfel durchgeführt: Mit dem Fahrradbeauftragten der Stadt Hannover, dem Verkehrssicherheitsbeauftragten der Polizeidirektion Hannover, dem ADFC und mit reger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
S. 2) D Ö H R E N, Turnithistr., 5. Spiegelstrich: Streichung des Halbsatzes„dabei auch Erneuerung des Grünen Fadens“
S. 3) M I T T E L F E L D; WÜLFELER STRASSE (von Bemerode Richtung Mittelfeld), 5. Spiegelstrich komplett NEU:
(Statt „Markierung …“) NEU: Bau eines separaten Radweges entlang der Wülfeler Straße mit Anbindung an den vorhandenen Radweg Garkenburgstr. Verbreiterung des dortigen Radwegs auf mind. 2 m für 2-Richtungs-Radverkehr
S. 3), S E E L H O R S T, PEINER STRASSE, Richtung SEELHORST, STREICHUNG der 17. + 18. Spiegelstriche:
„Schaffung eines separaten Radweges…bis Ex-Gärtnerei“ und „Alternativ, Prüfung ob Verschwenkung…“ DIE FOLGENDEN 3 ZEILEN werden ersetzt (Statt „Fahrradstraße….Prüfung, wo… bis Windröschenweg“), NEU: „Schaffung einer Fahrradstraße für die Seelhorst: Peiner Str. ab Abzweigung Wülfeler Bruch bis „Vor der Seelhorst“
S. 4), W A L D H A U S E N, EINFÜGUNG ALS NEUER (6.) SPIEGELSTRICH: EILENRIEDERADWEG
-Prüfung, ob Reflektoren (kein Dauerlicht) an Bäumen am Eilenriede-Radweg angebracht werden können, insbesondere vor der Unterführung Bischofshohl, um nachts eine bessere Sicht für Radfahrer zu ermöglichen
S. 4), WALDHEIM, EILENRIEDERADWEG/Querung Mainzer Str.: 6. Spiegelstrich wird ersetzt; NEU: Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, wie die Verkehrssituation entschärft werden kann, u.a. durch eine Zurücksetzung der Ampel
STREICHUNG DES 7. Spiegelstriches WOLFSTRASSE („ Roter Schutzstreifen auf Überquerung…“)
LIEBRECHTSTRASSE, 8. Spiegelstrich wird ersetzt durch NEU: SCHAFFUNG EINER FAHRRADSTRASSE FÜR WALDHEIM: Die gesamte Liebrechtstraße ab Kreuzung Wolfstraße bis Wendehammer/Zeißstraße
W Ü L F E L, WILKENBURGERSTRASSE, Richtung Hildesheimer Straße), 12. Spiegelstrich wird wie folgt NEU:
(Statt „Gegenrichtung Markierung eines Schutzstreifens…“) NEU: Verbreiterung des vorhandenen Fußweges auf mindestens 2 Meter, dort Schaffung eines separaten Radweges bis Hildesheimer Straße“
LOCCUMER STR. (14. Spiegelstrich) wird ersetzt (, Statt „Prüfung…“), NEU: Schaffung einer Fahrradstraße für die Verkehrsberuhigung der Loccumer Str., zumal sich dort 2 Schulen, eine KiTa und ein Altenpflegeheim befinden“.
Alle übrigen Antragsbestandteile bleiben erhalten.

Einstimmig - nach Beitritt der Fraktionen von SPD und CDU sowie Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)


TOP 6.1.1.3.
neu: interfraktionell
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2821/2014: Stadtteil-Fahrradnetz für Döhren-Wülfel schaffen
(Drucks. Nr. 15-0305/2015)
Antrag
Die Verwaltung wir gebeten, immer da, wo der Fahrradweg aufgrund von ungenügender Breite des Randstreifens auf die Fahrbahn verlegt werden muss, dieser durch eine farbliche Kennzeichnung (z. B. rot) in der Fläche von der Fahrbahn abgegrenzt wird.
Einstimmig - nach Beitritt der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)


TOP 6.1.2.
Wirtschafts- und Kulturförderung vor Ort: Vom "Grünen Faden" haben alle was! Wiederauffrischung, Döhrener Straßenpläne, Stadtbahn-Hinweise & Co
(Drucks. Nr. 15-2822/2014 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Hartmann trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, über die Wirtschaftsförderung in den Stadtteilen oder die Kulturförderung die Materialkosten für einen hochwertigeren und dauerhaften Neuanstrich des „Grünen Fadens“ in Döhren zu übernehmen. Die Verwaltung wird gebeten, sich hierfür mit der AGDV (Arbeitsgemeinschaft Döhrener Vereine) in Verbindung zu setzen.
Der AGDV soll dabei zudem die Erlaubnis erteilt werden, an markanten Punkten eine Kurz-Erläuterung auf den Fußweg zuschreiben, z. B. „Ihr Grüner Faden durch Döhren“.
Ferner soll die AGDV an den teils leeren Stellen in den üstra-Schaukästen an den Döhrener Stadtbahn- & Bus-Haltestellen einen kleinen Döhrener Stadt- und Straßenplan (A4/A3-Format) aushängen dürfen: „Der Grüne Faden durch Döhren“ (Beispiel AGDV-Veröffentlichg./S.36-37). Die Verwaltung wird gebeten, sich hierfür mit Region, üstra und GVH in Verbindung zu setzen.
Einstimmig


TOP 6.1.3.
"Asphaltpfützen" auf historischen Kopfsteinpflasterstraßen, fehlende Betonplatten am Fiedelerplatz & Kontrolle von Straßenaufrissarbeiten.
(Drucks. Nr. 15-0162/2015)

Bezirksratsherr Dr. Linde stellte den Antrag.

Bezirksratsherr Milkereit freute sich, dass seine Anfragen unterstützt werden und sagte, dass er trotz Ziffer 1, da die Verwaltung bereits kontrolliere, und Ziffer 4, wo bereits für das Frühjahr 2015 die Umsetzung zugesagt wurde, dem Antrag zustimmen werde.

Bezirksratsfrau Jakob erklärte, dass die CDU den Antrag ebenfalls unterstütze und hoffe, dass die Arbeiten nunmehr schneller vorgenommen werden und der Bezirksrat künftig darauf achten werde.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert,
1. Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss von Straßenaufrissarbeiten (für Leitungsbau, Reparaturen o. ä.) zu kontrollieren, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt und der Straßenbelag ordnungsgemäß wieder hergestellt wurde.
2. Der Bezirksrat ist hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm auf Nachfrage zu
berichten.
3. In den historischen Kopfsteinpflasterstraßen Alt-Döhrens Querstraße, Cäcilienstraße und Landwehrstraße die dortigen „Asphaltpfützen" wieder durch ordnungsgemäßes Kopfsteinpflaster zu ersetzen, da diese „Asphaltpfützen" längst keine Provisorien mehr sind, sondern inzwischen seit Jahren die Straßen verschandeln.
4. Am Fiedelerplatz - dem Hauptplatz Döhrens - umgehend dafür zu
sorgen, dass die dort entfernten und durch „Asphaltpfützen"
ersetzten Einzel-Waschbetonplatten (Übergänge Fedelerstr./ Bernwardstraße und Fiedelerstr./Querstr.) umgehend wieder mit Einzel-Waschbetonplatten belegt werden.
Einstimmig


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Haltestriche auf Fahrradwegen
(Drucks. Nr. 15-0163/2015)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit im Verlauf der Hildesheimer Straße im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bei Fußgängerüberwegen weiße Haltestriche auch auf den Fahrradwegen gezogen und damit die Radwege in die Signalanlage mit einbezogen werden können.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Gesamtkonzept Spielplatzentwicklung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0164/2015)

Bezirksratsherr Herrmann trug den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung legt ein Gesamtkonzept „Spielplatzentwicklung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel“ vor. Im Besonderen soll das Gesamtkonzept enthalten:
1. Eine Bestandsaufnahme der Spielplätze im Stadtbezirk unter Angabe aller vorhandenen Spielgeräte sowie deren Aufstellungsdatum.
2. Eine Einschätzung über den Zustand der Spielgeräte insbesondere unter der Berücksichtigung des Sicherheitsaspektes.
3. Eine Übersicht darüber, wieviele Spielplätze im Stadtbezirk mit behindertengerechten Spielgeräten ausgestattet sind und für welche Spielplätze man evtl. bereits konkret die Installation plant.
4. Eine Einschätzung über die Spielgeräte, die aus Sicht der Verwaltung in naher Zukunft erneuert werden müssen.
Einstimmig


TOP 6.3.2.
Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern
(Drucks. Nr. 15-0165/2015)
Antrag
Für eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungs- prozessen beschließt der Bezirksrat, dass eine Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner zu konkreten Beratungsgegenständen (Anfragen, Anträge, Anhörungen, Resolutionen) nach § 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt wird. Der Beschluss über die Beratungsgegenstände erfolgt jeweils nach Feststellung der Tagesordnung, erstmals in der Märzsitzung.
Die Entscheidungen über die eigenen Mittel des Bezirksrates und des Integrationsbeirates werden von der Anhörung ausgeklammert.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.3.
Einrichtung eines Beirats oder Nutzerkreises für das Freizeitheim Döhren
(Drucks. Nr. 15-0166/2015)

Bezirksratsherr Geburek stellte den Antrag und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Jakob erläuterte, dass dieser Haushaltsantrag im Bezirksrat einstimmig beschlossen und vom Rat lediglich zur Kenntnis genommen wurde. Die Verwaltung würde nur tätig werden, wenn der Haushaltsantrag von einer Ratsfraktion aufgegriffen und vom Rat beschlossen worden wäre. Deshalb sei es empfehlenswert, derartige Anträge erneut einzubringen.

Bezirksratsfrau Hartmann äußerte zum Hintergrund des Antrages, dass das Freizeitheim weiterhin genutzt, es instand gesetzt werde und mehr Öffentlichkeit erfahre. Deshalb unterstütze ihre Fraktion den Antrag. Überlegenswert sei zudem, einen Förderverein zu gründen, der u. a. die Belange des Freizeitheimes nach außen trage und weiter voranbringe.

Bezirksratsherr Schade merkte an, dass die Aufwertung und Stärkung des Freizeitheimes eine alte Forderung des gesamten Bezirksrates sei und seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, einen Beirat oder einen Nutzerkreis für das Freizeitheim Döhren einzurichten. Im Beirat sollen Politik, Vereine, Arbeitskreise und Gruppen die das Freizeitheim regelmäßig nutzen sowie die Anbieter von kulturellen Veranstaltungen im Freizeitheim vertreten sein. Mit dem Beirat sollen Vorschläge zur Verbesserung oder Veränderung der Ausstattung und Nutzung des Freizeitheims Döhren erarbeitet werden.
Einstimmig


TOP 6.3.4.
Anbindung Rudolf-von Bennigsen-Ufer an den öffentlichen Nahverkehr
(Drucks. Nr. 15-0167/2015 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Geburek trug den Antrag vor.

Bezirksratsherr Milkereit fand den Antrag gut, gab aber zu bedenken, dass dann wahrscheinlich die Anbindung der Buslinien, die aus der Peiner Straße in Richtung Kleefeld fahren nicht gewährleistet sei, aber da es ein Prüfauftrag sei, solle sich die Verwaltung damit auseinandersetzen.

Bezirksratsfrau Jakob meinte, dass die Anbindung an die Peiner Straße weiterhin gegeben sein müsse, deshalb beide Buslinien aufgeführt seien und die Fachverwaltung entscheiden solle, welche der beiden hierfür am besten in Betracht käme.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Stellen Gespräche zu führen, um den Vorschlag von Herrn Langner zum Anschluss der Linien 363 und 366 zum Maschsee an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs, zu prüfen.
Einstimmig


TOP 6.3.5.
Parkplätze an der Sparkasse Lehrter Platz
(Drucks. Nr. 15-0168/2015)
Erledigt durch Neufassung

TOP 6.3.5.1.
Parkplätze an der Sparkasse Lehrter Platz
(Drucks. Nr. 15-0168/2015 N1)

Bezirksratsherr Sommerkamp wies zunächst darauf hin, dass der Antrag im Prinzip schon von der Verwaltung umgesetzt wurde, sich in der Zwischenzeit eine Änderung ergeben hätte und trug die Neufassung vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, von den vorhanden Parkplätzen an der Sparkasse Lehrter Platz 2 Parkplätze mit zeitlich beschränkten Kurzzeitparken, z. B. werktags Mo.- Fr. von 09:00 – 17:00 Uhr, einzurichten.
Einstimmig


TOP 6.3.6.
Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung Washingtonweg, Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-0161/2015)

Bezirksratsherr Sommerkamp stellte den Antrag und begründete ihn im Sinne der Drucksache.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bevor der Bebauungsplan Nr. 153, 1. Änderung Washington wirksam wird, eine Untersuchung des Geländes in Bezug auf dem Baumbestand gemäß § 2 der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover und eine weitere nach § 44 BNatSchG (Bestand von geschützten Pflanzen und Tieren) durchzuführen.
Einstimmig


TOP 6.3.7.
neu: gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)
Dringlichkeitsantrag zum Thema: Öffentliches Telefon Hildesheimer Str. 389
(Drucks. Nr. 15-0304/2015)

Bezirksratsherr Hämke trug den Antrag vor und begründete ihn im Sinne der Drucksache.

Bezirksratsherr Milkereit bezeichnete den Antrag als gut und sprach sich dafür aus, dass gerade an Haltestellen eine Telefonzelle vorhanden sein müsste. Fahrgäste kämen bei Bedarf nicht weg, da in diesen Fällen oftmals der Handy-Akku leer sei.

Bezirksratsherr Dr. Linde äußerte, dass seine Fraktion das Angebot annehme und dem Antrag beitreten möchte. Es mache Sinn, die öffentliche Infrastruktur mit Telefonzellen aufrechtzuerhalten, da nicht jeder über ein Handy verfüge.

Bezirksratsherr Schade hob hervor, dass seine Fraktion wegen der Frist sich zu äußern, der Dringlichkeit zugestimmt hätte, dem Antrag jedoch nicht beitrete und ihn ablehnen werde. Als Gründe nannte er, Sprecher, dass an dieser Stelle eine Telefonzelle als unnötig befunden und der Telekom nicht zugemutet werde, diese weiterhin zu unterhalten.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, gegen den Abbau der "Telefonzelle" Hildesheimer Str. 389 Widerspruch einzulegen.
9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen - nach Beiritt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)


TOP 7.
Vergabe von Mitteln

TOP 7.1.
interfraktionell

TOP 7.1.1.
Mittel zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-0169/2015)

Antrag
Die für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel vorgesehenen Mittel zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen werden im Jahr 2015 für den Spielplatz Am Mittelfelde, am Nachbarschaftstreff, eingesetzt.
Einstimmig


TOP 7.1.2.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Auf Anregung von Bezirksratsherrn Milkereit stimmte der Bezirksrat über die interfraktionellen Zuwendungsanträge unter TOP 7.1.2.1. bis TOP 7.1.2.3. en-bloc ab.

TOP 7.1.2.1.
Mittel zur Durchführung des Empfangs des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel 2015
(Drucks. Nr. 15-0170/2015)
Antrag
Um den jährlich stattfindenden Empfang des Bezirksrates Döhren-Wülfel durchzuführen, wird aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Betrag in Höhe bis zu 2.000,00 € für diese Veranstaltungen bereitgestellt. Die Mittel müssen bis zum 01.10.2015 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 7.1.2.2.
Zuwendung an die Vereine Karnevalscorps-Döhren und Hannoversche Funken-Garde e.V. für das Döhrener Jazz-Festival 2015
(Drucks. Nr. 15-0171/2015)
Antrag
Die Karnevalsvereine Karnevalscorps-Döhren und HFG erhalten aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 300,00 €, um für die Durchführung des 14. Döhrener Jazz-Festivals am 30.05.2015 auf dem Fiedelerplatz den Auftritt einer Jazzband zu unterstützen.
Grundlage ist ein Antrag vom 09.01.2015. Die Mittel müssen innerhalb eines halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 7.1.2.3.
Zuwendung an den Hannoverschen Radsport Club 1912 e.V. für das Radrennen "Rund in Döhren"
(Drucks. Nr. 15-0172/2015)
Antrag
Der Hannoversche Radsport Club erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 200,00 €, um für den Jugendbereich die Anschaffung der Pokale des Bezirksrates Döhren-Wülfel für das Radrennen „Rund in Döhren“ am 05.09.2015 zu ermöglichen.
Grundlage ist ein Antrag vom 09.01.2015. Mittel müssen bis Ende des Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 8.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.01.2015
Einstimmig

Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung um 19.45 Uhr.


Für das Protokoll




Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin