Sitzung Ratsversammlung am 20.11.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 14.11.2014)
Protokoll (erschienen am 05.02.2015)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 12.01.2015

PROTOKOLL

37. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 20. November 2014,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.57 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Hermann (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Barnert (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau de Buhr) (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Gahbler (SPD)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hillbrecht
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
(Ratsherr Dr. Kiaman) (CDU)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Leineweber
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Nolte-Vogt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Scholvin (SPD)
Oberbürgermeister Schostok
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wruck) (DIE HANNOVERANER)
(Beigeordnete Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann
Stadtrat Härke

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16. Oktober 2014

3. A N F R A G E N

3.1. der FDP-Fraktion

3.1.1. zur Personalentwicklung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2301/2014)

3.1.2. zu Mittelkürzungen bei der Städtebauförderung
(Drucks. Nr. 2302/2014)

3.2. der CDU-Fraktion zur Belüftung des Ratssaals
(Drucks. Nr. 2303/2014)

3.3. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kinderbetreuung für BesucherInnen von Integrationskursen
(Drucks. Nr. 2354/2014)

3.4. Anfrage der SPD-Fraktion zu Card-Zonen/SchulCards
(Drucks. Nr. 2485/2014)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2601/2014)

5. Modellprojekt im Förderprogramm Kleingärten
(Drucks. Nr. 1667/2014 mit 1 Anlage)

6. Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 1743/2014 mit 2 Anlagen)

7. Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative

7.1. Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

7.1.1. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem",
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2364/2014 mit 4 Anlagen)

7.1.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / "Bothfelder Kirchweg",
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2413/2014 mit 4 Anlagen)

7.2. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

7.2.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1222/2014 mit 5 Anlagen)

7.2.1.1. dazu Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1412/2014)

7.2.1.2. sowie 1. Ergänzung, Information über die Ergebnisse des ökologischen Gutachtens zur Festsetzung der Baugrenze im Bebauungsplan Nr. 1743
(Drucks. Nr. 1222/2014 E1 mit 1 Anlage)

7.2.2. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2030/2014 mit 4 Anlagen)

7.2.3. Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1811 Am Nordfeld,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB,
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2182/2014 mit 4 Anlagen)

7.2.4. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -, mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Erweiterter Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss,
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den nördlichen Abschnitt der Verkehrsfläche "Am Hohen Ufer"
(Drucks. Nr. 2409/2014 mit 4 Anlagen)

8. Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

8.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1779, Lebensmittelnahversorger Eupener Straße, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1931/2014 mit 4 Anlagen)

8.2. Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB, Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2005/2014 mit 4 Anlagen)

8.3. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2121/2014 mit 3 Anlagen)

8.4. Veränderungssperre Nr. 95
für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 666, 1. Änderung
– Vahrenwalder Straße / Kugelfangtrift
(Drucks. Nr. 2138/2014 mit 3 Anlagen)

8.5. Bebauungsplan Nr. 666, 1.Änderung – Vahrenwalder Straße / Kugelfangtrift-Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB-, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2288/2014 mit 4 Anlagen)

9. Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2135/2014 mit 3 Anlagen)

9.1. dazu Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 2462/2014)

10. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2015 - 2017
(Drucks. Nr. 2225/2014 mit 1 (Regions-) Drucksache mit 9 Anlagen Anlagen)

11. Antrag der CDU-Fraktion zu Schwimmstegen auf dem Maschsee
(Drucks. Nr. 1466/2014)

12. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu Radkäfigen als effektiven Schutz gegen Diebstahl und Sachbeschädigung an Straßenbahnhaltestellen
(Drucks. Nr. 1735/2014)

12.1. dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2289/2014)

13. Antrag der CDU-Fraktion zur Einsetzung einer Sportentwicklungskommission
(Drucks. Nr. 1926/2014)

14. A N T R Ä G E

14.1. der CDU-Fraktion zum Zuwendungscontrolling
(Drucks. Nr. 2326/2014)

14.2. der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen aus dem Sudan
(Drucks. Nr. 2442/2014)

15. Abschluss eines Vertrages
(Drucks. Nr. 2010/2014 mit 1 Anlage)

16. Grundstücksangelegenheiten

16.1. Grundstücksverkauf in Bemerode
(Drucks. Nr. 1901/2014 mit 2 Anlagen)

16.2. Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück "Mecklenheider Straße 22"
(Drucks. Nr. 2032/2014 mit 2 Anlagen)

16.3. Grundstücksverkauf in Badenstedt-West
(Drucks. Nr. 2132/2014 mit 2 Anlagen)

16.4. Grundstücksverkauf in Misburg
(Drucks. Nr. 2220/2014 mit 4 Anlagen)

16.5. Verkauf von Gewerbeflächen in der Schwarzen Heide
(Drucks. Nr. 2234/2014 mit 2 Anlagen)

16.6. Grundstücksverkauf in Bemerode
(Drucks. Nr. 2471/2014 mit 3 Anlagen)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erläuterte, dass die Punkte 7.2.1. mit der Drucks. Nr. 1222/2014 mit 5 Anlagen sowie die 1. Ergänzung mit 1 Anlage und der Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucks. Nr. 1412/2014 sowie unter Punkt 7.2.3 mit der Drucks. Nr. 2182/2014 mit 4 Anlagen von der Tagesordnung abgesetzt worden wären, da diese am 19. November 2014 in der gemeinsamen Sitzung vom Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und dem Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen auf Antrag zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden wären. Zudem sei daneben unter Punkt 7.2.4. die Drucks. Nr. 2409/2014 mit 4 Anlagen abgesetzt worden, da dieser am 17. November 2014 vom Stadtbezirksrat Mitte auf Antrag zur weiteren Beratung ebenfalls in die Fraktionen verwiesen worden wäre.
Der Rat beschloss, die Punkte 15 und 16 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16. Oktober 2014
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 16. Oktober 2014 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der FDP-Fraktion

TOP 3.1.1.
zur Personalentwicklung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2301/2014)

Stadtrat Härke beantwortete die Fragen von Ratsherrn Engelke (FDP) aus Drucks. Nr. 2301/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Stellen wurden in den Jahren 2012 – 2014 jeweils neu geschaffen?

Die Zahl der Stelleneinrichtungen betrug im Jahr 2014 insgesamt 220 Stellen, im Jahr 2013 insgesamt 37,52 Stellen und im Jahr 2012 insgesamt 70 Stellen.


Frage 2:
Wie viele Verbeamtungen gab es in dem genannten Dreijahreszeitraum jeweils pro Jahr?

Verbeamtungen erfolgen fast ausschließlich nur noch im Rahmen der Einstellungen. (Für die allgemeine Verwaltung bildet die Landeshauptstadt Hannover Beamtinnen und Beamten des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf aus. Im Anschluss erfolgt jedoch eine Übernahme als Tarifbeschäftigte). Im feuerwehrtechnischen Dienst werden Beamtinnen und Beamten ausgebildet und ins Beamtenverhältnis übernommen.
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 35 Beamtinnen und Beamten eingestellt. Davon allein 22 im Fachbereich Feuerwehr. Des Weiteren lagen 6 Versetzungen von anderen Dienstherren vor. Darüber hinaus wurden für die allgemeine Verwaltung 19 Anwärterinnen und Anwärter und für den feuerwehrtechnischen Dienst 5 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 20 Beamtinnen und Beamten eingestellt. Davon allein 14 im Fachbereich Feuerwehr. Des Weiteren lagen 2 Versetzungen von anderen Dienstherren vor.
Darüber hinaus wurden für die allgemeine Verwaltung 20 Anwärterinnen und Anwärter und für den feuerwehrtechnischen Dienst 22 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt.
Im Jahr 2014 wurden bis zum 31.10.14 insgesamt 12 Beamtinnen und Beamten eingestellt. Davon allein 11 im Fachbereich Feuerwehr. Darüber hinaus wurden für die allgemeine Verwaltung 21 Anwärterinnen und Anwärter und für den feuerwehrtechnischen Dienst 9 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt.
Deutlich wird, dass die Einstellungen von Beamtinnen und Beamten überwiegend im Fachbereich Feuerwehr erfolgen: (Im Jahr 2006 lediglich 4 und im Jahr 2007 3 Einstellungen.
Im Vergleich zu den Zahlen 2006 bis 2011 ist ersichtlich, dass die Einstellungen seit 2008 steigen. Dies ist durch das EUGH-Urteil zur Arbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst und dem erhöhten Personalbedarf begründet. In den Jahren 2008 bis 2011 fanden außerhalb des feuerwehrtechnischen Dienstes pro Jahr lediglich 2 bis 4 Ernennungen statt).


Frage 3.:
Wie sind die Zahlen im Vergleich zu den Durchschnittszahlen der vergangenen Ratsperiode (prozentualer Zuwachs bzw. Abnahme) einzuordnen? Es wird darum gebeten, die Zahlen jeweils aufgegliedert nach Fachbereichen und Besoldungsgruppen darzustellen.

Gesamtbetrachtung der Stellenzahlentwicklung 2007-2015
Die Gesamtzahl der Stelleneinrichtungen seit 2007 beläuft sich auf 958,29 Stellen. Die Anzahl der Stelleneinrichtungen in den jeweiligen Jahren ist dabei stark schwankend: In den Jahren 2009-2013 konnte die Zahl der Stelleneinrichtungen auf einem moderaten, zweistelligen Stand gehalten werden, was in Verbindung mit den umgesetzten Streichvolumina dazu geführt hat, dass in diesen Jahren Stellenpläne mit einer geringeren Stellenzahl als im Vorjahr vorgelegt werden konnten (sog. Minusstellenpläne). Besonders signifikant ist den Entwicklung der Stellenstreichungen in dem zu betrachtenden Zeitraum: Konnten zum Stellenplan 2007 noch 129,7 Stellen gestrichen werden, sind es zum Stellenplan 2015 nur noch 14,0 Stellen, damit beträgt die Zahl der Streichstellen nur noch rund 10 % des Volumens vor acht Jahren.
Betrachtung der Stellenzahlentwicklung je Ratsperiode
Die Anzahl der Stelleneinrichtungen je Ratsperiode betrug in der vergangenen Ratsperiode 416 Stellen, in der aktuellen Ratsperiode bislang 542 Stellen.
Der Stellenanstieg der vergangenen Jahre ist stark von Umständen geprägt worden, die die Stadtverwaltung Hannover nicht zu beeinflussen vermochte:
Aufgrund rechtlicher Änderungen sind 277 Stelleneinrichtungen allein in den Fachbereichen 37 (Feuerwehr), 42 (Schule, Bibliothek, Museen und Kulturbüro) sowie 51 (Jugend und Familie) erfolgt, das entspricht 30% aller Stelleneinrichtungen im Zeitraum 2007 bis 2015. Davon entfallen allein 228,6 Stelleneinrichtungen auf die Stellenplanjahre 2012ff und damit auf die laufende Ratsperiode, u.a. für den Ausbau der Kindertagesstätten, zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur Behandlung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit und der Festlegung der Arbeitszeit im TVöD in Höhe von maximal 48 Wochenstunden einschl. Bereitschaftszeit.
Die Anzahl der eingerichteten Beamtenstellen betrug durchschnittlich in der vergangenen Ratsperiode 21,0 Stellen pro Jahr, während es in der aktuellen Ratsperiode 27,6 Stellen pro Jahr durchschnittlich sind.

Einstellungen von Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2012 bis 2014




Betrachtung der Stellenzahlentwicklung nach Fachbereichen
Signifikant ist der Stellenzuwachs in den Fachbereichen FB 51 Soziales, FB 37 Feuerwehr sowie FB 42 Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro. Hier bewegt sich der jeweilige Stellenzuwachs im dreistelligen Bereich. Zurückzuführen sind diese Einrichtungen auf folgende Sachverhalte:
Feuerwehr
· 28,00 Stellen Gemeinsame Feuerwehrleitstelle mit der Region Hannover (2015)
· 10,00 Stellen erhöhter Urlaubsanspruch aufgrund der Neuurlaubsverordnung (2015)
· 4,00 Stellen Einführung der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Feuerwehr (2015)
· 10,00 Stellen für die Übernahme der Werksfeuerwehr Continental (2014)
· 5,00 Stellen für die Alarmdienstgruppe ABC als Gefahrenabwehrmaßnahme (2014)
· 11,00 Stellen für die Übernahme der Werksfeuerwehr Continental (2012)
· 6,00 Stellen für den Rettungsdienst (2012)
· 53,00 Stellen für Feuerwehreinsatzkräfte aufgrund Entscheidung des EuGH, dass der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten ist (2008)
· 8,00 Stellen für Feuerwehreinsatzkräfte aufgrund Entscheidung des EuGH, dass der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten ist (2007)
· 31,78 Stellen für Sonstiges
Schule, Bibliothek, Museen und Kulturbüro
· 13,32 Stellen Erweiterungsbau Sprengel Museum (2015)
· 3,0 Stellen Übergangsmanagement (2015)
· 3,5 Stellen Erweiterungsbau Sprengel Museum (2014)
· 4,0 Stellen für Aufsichten im Sprengel Museum (2011)
· 8,00 Stellen für Hauswartbetreuung an Schulen (2010)
· 4,00 Stellen für Schule im Stadtteil (2010)
· 3,00 Stellen für Bildungskoordinatoren/innen für Schule im Stadtteil (2008)
· 35,00 Stellen für Schulhausmeister/innen aufgrund Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Std. (zuvor 50,5 Std.) (2007)
· 31,65 Stellen für Sonstiges
Jugend und Familie
· 19,16 Stellen für Ausbau Kindertagesstätten (2015)
· 5,71 Stellen für Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge (2015)
· 4,50 Stellen für Kooperation mit Fridtjof-Nansen-Schule (2015)
· 68,10 Ausbau Kindertagesstätten (2014)
· 3,00 Stellen zur Vermeidung der Kindeswohlgefährdung (2014)
· 5,00 Stellen für das Beratungsangebot im Rahmen des Kinderschutzes (2014)
· 3,00 Stellen aufgrund des Beschäftigungsverbots schwangerer Mitarbeiterinnen (2014)
· 11,00 Stellen zur Vermeidung der Kindeswohlgefährdung (2013)
· 28,34 Stellen für Ausbau Kindertagesstätten (2012)
· 11,00 Stellen zur Vermeidung der Kindeswohlgefährdung (2012)
· 17,35 Stellen für Ausbau Kindertagesstätten (2011)
· 6,18 Stellen für Ausbau Kindertagesstätten (2010)
· 5,00 Stellen zur Vermeidung der Kindeswohlgefährdung (2010)
· 4,75 Stellen für die Einrichtung eines Familienservicebüros (2010)
· 4,00 Stellen für Jugendbildungskoordinatoren/innen (2010)
· 2,64 Stellen für Hortgruppen (2010)
· 11,81 Stellen für Ausbau Kindertagesstätten (2009)
· 3,84 Stellen für den Ausbau von Hortgruppen (2009)
· 2,00 Stellen zur Bearbeitung der Anträge auf Lohnersatzleistung Elterngeld (2009)
· 7,13 Stellen für Ausbau Kindertagesstätten (2007)
· 52,63 Stellen für Sonstiges

TOP 3.1.2.
zu Mittelkürzungen bei der Städtebauförderung
(Drucks. Nr. 2302/2014)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Engelke (FDP) aus Drucks. Nr. 2302/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Laut Erklärung des Landesministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung werden im Jahr 2014 rund 11,3 Mio. neue Städtebaufördermittel des Bundes gegenfinanziert. Zusätzlich stehen lt. Ministerium (Pressemitteilung vom 05.09.14) aus den vorangegangenen Programmjahren noch 125 Mio. Bund-Ländermittel den Kommunen im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Diese Mittel ermöglichen u.a. in Hannover die Umsetzung aller Vorhaben und Projekte in den Städtebaufördergebieten im Programmjahr 2014.
Die Städtebauförderung besteht aus unterschiedlichen Spartenprogrammen; das Programm Soziale Stadt hat dabei das größte Fördervolumen. Die in diesem Spartenprogramm durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel werden in Gänze durch das Land kofinanziert. Dadurch kann z.B. auch das neue Gebiet Mühlenberg im Programm Soziale Stadt aufgenommen werden.
In der Pressemitteilung vom 5.9.d.J. bekundet das Ministerium, für das Jahr 2015 Niedersachsen das Städtebauförderprogramm auf 47,6 Mio. €. wieder aufzustocken.

Frage 1:
Wie hoch waren die von der LHH in Anspruch genommenen Mittel zur Städtebauförderung durchschnittlich zwischen 2011 und 2013 und wie hoch waren sie im Jahr 2014?

In den Jahren 2011 (2,02 Mio. €), 2012 (2,86 Mio. €) und 2013 (4,85 Mio. €) wurden Städtebaufördermittel vom Bund/Land zur Verfügung gestellt, somit durchschnittlich 3,24 Mio. €.
Die Anmeldungen 2014 werden laut der Pressemitteilung des Landes Niedersachsen vom 05.09.2014 beim Programm „Soziale Stadt“ in Höhe von 1,83 Mio. € in voller Höhe bedient.
In den Programmen „Stadtumbau West“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sind die Fördermittel bereits in den Vorjahren bis zum Sanierungsende bewilligt worden, dies erklärt den niedrigeren Betrag.


Frage 2:
Wo sieht die Verwaltung Probleme für die LHH aufgrund dieser Kürzungen?

Die Verwaltung sieht derzeit keine Probleme, da die beantragten Mittel vom Bund/Land in 2014 komplett bewilligt werden.


Frage 3:
Bei welchen konkreten Projekten wurden Gelder eingeplant und sind diese nun gefährdet?

Durch die angekündigte Bewilligung in voller Höhe vom Land sind derzeit keine Projekte gefährdet.

Stadtbaurat Bodemann ergänzte, dass die Kürzungen für das Jahr 2014 überwiegend die Programme „Stadtausbau Wes“ und „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ beträfen. Stadtbaurat Bodemann machte deutlich, dass die Landeshauptstadt zwar auch in diesem Bereich Programme eingeleitet habe, allerdings seien die Mittel dafür bereits bewilligt worden und zudem keine neuen Anträge in das Verfahren gegeben worden. Stadtbaurat Bodemann betonte, dass sich die Kürzungen durch das Land nicht auf das Programm „Soziale Stadt“ bezögen. Deshalb seien die Mittelkürzungen für die Landeshauptstadt Hannover nicht relevant. Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass der Bundeshaushalt in diesem Jahr, aufgrund von Wahlen und Koalitionsverhandlungen, erst sehr spät zur Verfügung stünde und dass deshalb die Mittelzusageankündigungen erst sehr spät im Jahr an die Länder gegangen wären. Die Landeshauptstadt Hannover habe auch deshalb erst im September von den Mittelzuweisungen erfahren. Diese Informationen würden die Kommunen ansonsten im frühen Frühjahr erreichen. Das Land habe die Kürzungen unter anderen damit begründet, dass den Kommunen aufgrund der späten Meldung durch den Bund nicht genügend Zeit bliebe, um die Mittel einzusetzen.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung bereits einleitende Planungen aufgenommen habe, um die für das kommende Jahr wieder im vollen Umfang angekündigten Mittelzuwendungen anfordern zu können.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung nicht über eine veränderte Schwerpunktsetzung berichtet habe. Man habe vielmehr darüber berichtet, dass das Land unter Gremienvorbehalt damit rechnen würde im kommenden Jahr wieder auf eine Komplementärmittelhöhe von ungefähr 50 Mio. € gehen zu können. In diesem Zusammenhang könne die Verwaltung mitteilen, dass man das Förderprojekt Mühlenberg neu aus der Förderkulisse „Soziale Stadt“ heraus auflegen könne. Das werde ein neuer Schwerpunkt in der Städtebauförderung der Landeshauptstadt Hannover sein.


TOP 3.2.
der CDU-Fraktion zur Belüftung des Ratssaals
(Drucks. Nr. 2303/2014)

Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette beantwortete die Fragen von Ratsherrn Oppelt (CDU) aus Drucks. Nr. 2303/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Finanzierungsmöglichkeiten zur Realisierung einer angemessenen Lüftungsanlage des Ratssaals?

Für 2015 stehen im Haushalt keine Investitionsmittel für die Umsetzung dieser Maßnahme zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl der Investitionsbedarfe alleine im Bereich Schulversorgung und Kinderbetreuung und der nur im begrenzten Umfang zur Verfügung stehenden Investitionsmittel kann eine Finanzierung auch in den Folgejahren nicht abgebildet werden.


Frage 2:
In welcher Höhe und zu welchen konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Raumklimas des Ratssaals könnten EFRE Mittel (energetische Sanierung und damit Energieeinsparungen) beantragt werden?

Auf Basis des Niedersächsischen Operationellen Programms in Verbindung mit dem Strategiepapier der Region Hannover, die beide auch den Ratsfraktionen vorgestellt wurden, besteht aus Sicht der Verwaltung keine Erfolgsaussicht, EFRE-Mittel für die Sanierung der Lüftungsanlage zu erhalten.


Frage 3:
Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen einer modernen Lüftungsanlage im Hinblick auf Verbrauchskosten gegenüber der bestehenden Anlage ein?

Durch einen grundlegenden Umbau wäre relativ gesehen eine Reduzierung der Verbräuche zu realisieren. Aufgrund der geringen Laufzeiten (ca. 15-mal im Jahr) wäre die erzielbare Einsparung absolut gesehen allerdings sehr gering und nicht wirtschaftlich darstellbar.


TOP 3.3.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kinderbetreuung für BesucherInnen von Integrationskursen
(Drucks. Nr. 2354/2014)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 2354/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege. Bei Vollendung des dritten Lebensjahres hat jedes Kind bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich hat die Verwaltung im Frühjahr 2014 ein weiteres Ausbauprogramm aufgelegt, um den Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz sicherstellen zu können (DS 0785/2014). Es sollen weitere 900 Krippen- und 500 Kindergartenplätze geschaffen werden. Daraus wird schon ersichtlich, dass die aktualisierte Nachfrage sowohl nach Krippen- bzw. auch Kindergartenplätzen unverändert hoch ist.
Der Besuch einer Kindertagestätte ist in der Regel bei Krippenkindern auf zwei Jahre bzw. bei Kindergartenkindern auf drei Jahre ausgelegt und ist daher im Prinzip nicht zu vergleichen mit einer integrationsbegleitenden Kinderbetreuung für den Zweck der Förderung des Besuchers eines Kurses. In der Kindertagesstätte ist zu Beginn der Betreuung z. B. immer eine Eingewöhnungsphase vorgeschaltet. Eine solche Eingewöhnung ist Voraussetzung dafür, dass Kinder langfristig von den Bildungsangeboten sowie vom Austausch mit anderen Kindern profitieren können. In einer kursbegleitenden Betreuung stehen naturgemäß völlig andere Interessen im Vordergrund.
Dennoch ist die Einstellung der kursbegleitenden Kinderbetreuung seitens des Bundes mit Verweis auf die bestehenden Rechtsansprüche begründet worden. Von kommunaler Seite ist dies als problematischer Rückzug aus grundsätzlich integrationsfördernden Maßnahmen kritisiert worden.

Frage1:
Wie viel Kita-Plätze wären unterjährig verteilt über das Stadtgebiet frei, um Kinder von IntegrationskursteilnehmerInnen dort unterzubringen? Wären diese für die Betroffenen ausreichend?

Der Verwaltung liegen keine Daten vor, wie viele Kita-Plätze unterjährig zeitweilig frei sind. Durch Umsetzung des Rechtsanspruchs für unter 3-Jährige in Krippen und über 3-Jährige in Kindertagesstätten, geht die Verwaltung aktuell von einer Vollbelegung aus. Naturgemäß entstehen dennoch selbstverständlich immer wieder einzelne freie Plätze bei den Trägern durch Fluktuation aus unterschiedlichsten Gründen. Solche Plätze werden allerdings in aller Regel aufgrund bestehender Nachfrage schnell wieder belegt.


Frage 2:
Hat die Stadt Hannover das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeschrieben, um auf die Probleme durch den Wegfall der kursbezogenen Kinderbetreuung hinzuweisen?

Nein; die Stadt Hannover ist der Überzeugung, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch ohne Anschreiben der Landeshauptstadt Hannover sehr wohl über die getroffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen informiert ist. Sie geht auch nicht davon aus, dass Schreiben von Behörden untereinander den politischen Willensbildungsprozess letztlich entscheidend geeignet sind zu beeinflussen.


Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Hannover, den betroffenen Familien eine Kinderbetreuung während der Integrationskurse zu ermöglichen?

Für die Durchführung der Integrationskurse fällt der Kommune Landeshauptstadt Hannover keine Verantwortung zu. Das gilt auch für die Schaffung von angestrebten breiten Teilnahmemöglichkeiten durch die Zielgruppe. Diese liegt vielmehr beim Bund.
Eine kursbegleitende Betreuung wäre vermutlich erfolgreich nur auf den bisherigen Weg der entsprechenden finanziellen Ausstattung der Kursträger zu erreichen; Kommunale Mittel dazu sind aufgrund der Bundeszuständigkeit hierfür – jedenfalls in Hannover, vermutlich aber auch anderenorts – nicht eingeplant.
Es verbleibt für die auf Kinderbetreuung angewiesenen Personen ansonsten nur der Verweis auf die durchgängige, reguläre Betreuung durch Kitas oder Tagesmütter, bei deren Vermittlung das Familien-Service-Büro der Stadt gerne behilflich ist.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, wie viele Betreuungsplätze für Kinder bei Integrationskursen fehlen würden.

Stadtrat Walter antwortete, dass diese Anzahl naturgemäß sehr stark schwankend davon abhängig sei, wie viele Kinder mit ihren Eltern bzw. mit ihren Müttern oder Vätern zureisen würden und davon wie viele Elternteile an Integrationskursen teilnehmen würden. Man könne vor diesem Hintergrund von 20 bis 60 Betreuungsplätzen ausgehen.


TOP 3.4.
Anfrage der SPD-Fraktion zu Card-Zonen/SchulCards
(Drucks. Nr. 2485/2014)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Klie (SPD) aus Drucks. Nr. 2485/2014 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Für die Schülerbeförderung nach § 114 Nieders. Schulgesetz sind „(1) die Landkreise und kreisfreien Städte … Träger der Schülerbeförderung. Sie haben die in ihrem Gebiet wohnenden Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder an besonderen Sprachfördermaßnahmen gemäß § 64 Abs. 3 teilnehmen, sowie die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler
1.) Der 1.-10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen … unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Landkreise und kreisfreien Städte bestimmen die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungspflicht besteht. Sie haben dabei die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler und die Sicherheit des Schulweges zu berücksichtigen.“
Zuständig für die Schülerbeförderung in der Landeshauptstadt Hannover ist die Region Hannover. Sie hat als Anspruchsgrundlage die 2-Km-Enntfernung zwischen Wohnort und Schule festgelegt.
Das bedeutet in der Folge,
- dass Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in der Regel keinen Anspruch auf eine SchulCard haben,
- dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in den Klassen 5 bis 10 aller Schulformen entweder eine Fahrkarte für eine Zone erhalten, wenn Schul- und Wohnort in einer Zone liegen oder eine Fahrkarte für zwei Zonen, wenn Schul- und Wohnort in unterschiedlichen Zonen liegen.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung.

Frage 1:
Gibt es Überlegungen des GVH oder Anstrengungen der Stadtverwaltung, die Unterteilung des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Hannover (Ticketzone Hannover) in zwei Card-Zonen (Hannover 1 und Hannover 2) aufzuheben und wenn ja, in welchem Zeitraum?

Der GVH teilt mit, dass das Thema seit einiger Zeit intensiv in einer speziellen Facharbeitsgruppe des GVH in Zusammenarbeit mit einem externen Gutachter beraten wird. Die Berechnungen sind sehr komplex und eine strukturelle Änderung der Tarifzonen hätte weitreichende Auswirkungen, die intensiv analysiert werden müssen. Dieser Prozess ist noch nicht beendet und die Analysen und Bewertungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher kann aktuell keine Aussage darüber getroffen werden, ob eine Strukturänderung (Veränderung der Anzahl der Zonen) überhaupt erfolgt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt.

Frage 2:
Teilt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass es zielführend ist, dass hannoversche Schülerinnen und Schüler alle Bildungseinrichtungen und außerschulischen Lernorte in der Landeshauptstadt Hannover mit ihrer SchulCard erreichen können?

Sicherlich wäre es wünschenswert, Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einzuräumen, mit der SchulCard nicht nur ihre Schule, sondern auch die Bildungseinrichtungen in der Landeshauptstadt Hannover zu erreichen. Allerdings sind die Kosten, die daraus entstünden, nicht gesetzlich verpflichtend ausgelöst.


Frage 3:
Welche finanziellen Auswirkungen entstünden im städtischen Haushalt, wenn die derzeit anspruchsberichtigten hannoverschen Schülerinnen und Schüler generell eine Zwei-Zonen-SchulCard erhielten, und welche finanziellen Aus-wirkungen hätte es, wenn auch jene Schülerinnen und Schüler eine Zwei-Zonen-SchulCard erhielten, die weniger als zwei Kilometer vom Schulort entfernt wohnen?

Für das Schuljahr 2014/2015 fallen, nach Auskunft der Region Hannover, pro Schüle-rin/Schüler für die SchulCard für eine Zone Kosten in Höhe von 474,40 € bzw. für zwei Zonen 525,30 € pro Jahr an. Die Gesamtkosten trägt die Region. Dabei sind die Sommerferienzeiten ausgenommen. Die Kosten für die Landeshauptstadt Hannover können von der Region nicht benannt werden.
Upgrades und zusätzliche SchulCards zur Beförderung über die gesetzlichen Vorgaben bzw. die „Satzung der Schülerbeförderung der Region“ hinaus, wären von der Landeshauptstadt Hannover zu tragen.
Von derzeit rd. 45.800 Schülerinnen und Schülern in Hannover befinden sich
16.800 in der Grundschule,
23.700 in der Sekundarstufe I und
5.300 in der Sekundarstufe II.
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule erhalten, wie bereits erwähnt, bislang in der Regel keine SchulCard. Von den Schülerinnen und Schülern der Sekundarschulen erhalten rd. 5.800 eine SchulCard für eine Zone und 6.200 für zwei Zonen.
Vor diesem Hintergrund lassen sich nun fiktive Varianten einer möglichen Veränderung berechnen. Diese möchte ich dem Protokoll in ihren rechnerischen Auswirkungen als Anlage beifügen. Je nach Variante liegen die Kostenschätzungen zwischen 0,3 Mio. € (eine Aufstockung der SchulCards von einer auf zwei Zonen) bis zu mehr als 10 Mio. € (bei einer fiktiven Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler für zwei Zonen).

In jedem Fall sind diese fiktiven Kosten nicht im Bereich der gesetzlichen Leistungen und durch den Haushalt der LHH nicht abzudecken.

Modellberechnungen:


1. Würden die 5.800 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit der SchulCard für eine Zone mit einer SchulCard für zwei Zonen ausgestattet werden, ergäbe dies einen Mehrbetrag in Höhe von 0,3 Mio. €:

5.800 x 50,90 € = 0,3 Mio. €.


2. Würde der Kreis der Anspruchsberechtigten auf alle Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I, die weniger als 2 Km vom Schulort entfernt wohnen, ausgeweitet werden, ergäbe sich eine zusätzliche Belastung für 11.700 Schülerinnen und Schülern in Höhe von 6,1 Mio. €:

11.700 x 525,30 € = 6,1 Mio. €.


3. Für die Ausweitung auf alle hannoverschen Grundschülerinnen und Grundschüler entstünden für die SchulCard für zwei Zonen Kosten in Höhe von 8,8 Mio. €:

16.800 x 525,30 € = 8,8 Mio. €.


4. Sollte eine Finanzierung der Fahrkarte auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erwogen werden, ergäbe sich ein zusätzliches Kostenvolumen in Höhe von 2,8 Mio. €:

5.300 x 525,30 € = 2,8 Mio. €.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob es nicht im Sinne der Gerechtigkeit wäre, dass auch die SchülerInnen aus dem Sekundarbereich II eine Schüler-Card erhalten sollten und bat zudem darum, dass die Verwaltung die finanzielle Auswirkung dazu erläutern möge.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass das niedersächsische Schulgesetz die Grundlage für die Schülerbeförderung bilde. Stadträtin Drevermann machte deutlich, dass es möglichst allen Schulformen gegeben sein sollte, ohne zusätzliche Aufwendungen alle Bildungsangebote wahrnehmen zu können. Stadträtin Drevermann wies darauf hin, dass in der Anlage der Verwaltung zur Ratsanfrage eine Berechnung zur Beförderung der SchülerInnen der Sekundarstufe II angefügt sei und dass dafür Aufwendungen in Höhe von 2,8 Mio. € notwendig wären.

Beigeordnete Seitz (CDU) fragte, ob es nicht sinnvoller wäre für den seltenen Besuch der SchülerInnen in Bildungseinrichtungen mit Gruppensammelkarten zu arbeiten.

Stadträtin Drevermann wies darauf hin, dass gemeinsame Fahrten der SchülerInnen zu außerschulischen Lernorten im Tarif der Üstra mit Gruppenkarten über das Schulbudget abgerechnet würden.


TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2601/2014)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2601/2014.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 5.
Modellprojekt im Förderprogramm Kleingärten
(Drucks. Nr. 1667/2014 mit 1 Anlage)
Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat das Modellprojekt im Förderprogramm Kleingärten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1667/2014 mit 1 Anlage.


TOP 6.
Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld
(Drucks. Nr. 1743/2014 mit 2 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat die Straßenbenennung in den Stadtteilen Bemerode und Mittelfeld nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1743/2014 mit 2 Anlagen.

TOP 7.
Bauleitpläne Wohnbauflächeninitiative

TOP 7.1.
Anträge zu Flächennutzungsplanangelegenheiten

TOP 7.1.1.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem"
Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2364/2014 mit 4 Anlagen)
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat das 211. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Ahlem / "ehemaliges Schulzentrum Ahlem", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2364/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 7.1.2.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / "Bothfelder Kirchweg"
Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2413/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / "Bothfelder Kirchweg", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2413/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 7.2.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 7.2.1.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1743 - Altes Forsthaus -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1222/2014 mit 5 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 7.2.1.1.
dazu Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1412/2014)

Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 7.2.1.2.
sowie 1. Ergänzung, Information über die Ergebnisse des ökologischen Gutachtens zur Festsetzung der Baugrenze im Bebauungsplan Nr. 1743
(Drucks. Nr. 1222/2014 E1 mit 1 Anlage)
Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 7.2.2.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2030/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2030/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 7.2.3.
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1811 Am Nordfeld
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB,
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2182/2014 mit 4 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 7.2.4.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1582- Am Marstall -
mit örtlicher Bauvorschrift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Erweiterter Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den nördlichen Abschnitt der Verkehrsfläche "Am Hohen Ufer"

(Drucks. Nr. 2409/2014 mit 4 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 8.
Weitere Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 8.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1779, Lebensmittelnahversorger Eupener Straße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1931/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1779 - Lebensmittelnahversorger Eupener Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1931/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 8.2.
Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Verzicht auf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2005/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 277, 7. Änderung – Döhrbruch / Lange-Hop-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2005/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 8.3.
Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2121/2014 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2121/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 8.4.
Veränderungssperre Nr. 95
für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 666, 1. Änderung
– Vahrenwalder Straße / Kugelfangtrift

(Drucks. Nr. 2138/2014 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 95 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 666, 1. Änderung – Vahrenwalder Straße / Kugelfangtrif, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2138/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 8.5.
Bebauungsplan Nr. 666, 1.Änderung – Vahrenwalder Straße / Kugelfangtrift-Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB-, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2288/2014 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 666, 1.Änderung – Vahrenwalder Straße / Kugelfangtrift, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2288/2014 mit 4 Anlagen.


TOP 9.
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2135/2014 mit 3 Anlagen)

TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 2462/2014)

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass die FDP-Ratsfraktion den gefundenen Kompromiss z.B. in Bezug auf die Kosten unterstütze. Zudem hätten die Taxiunternehmer in Gesprächen kommuniziert, mit den Inhalten aus der Drucksache einverstanden zu sein. Ratsherr Engelke bat um eine getrennte Abstimmung des Punktes drei des Antrages zur Einsetzung eines Ansprechpartners bei der Stadtverwaltung, da die FDP-Fraktion diesem nicht zustimmen werde.

Ratsherr Borchers (SPD) führte aus, dass man zu dem Thema ausführlich im Fachausschuss diskutiert und eine Anhörung mit den Taxiunternehmern durchgeführt habe. Ferner sei es die Angelegenheit der SPD-Fraktion den Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde auch für die Taxifahrer durchzusetzen. Das sei mit den aktuell geltenden Tarifen nicht umsetzbar gewesen, sodass in diesem Bezug ein dringender Handlungsbedarf entstanden sei. Ratsherr Borchers erläuterte weiter, dass die Anhörung gezeigt habe, dass die Vorschläge aus der Verwaltungsvorlage anzupassen seien, um die damit verbundenen Kostensteigerungen im Taxitarif abbilden zu können. Ratsherr Borchers betonte die positive Sachlage, wonach ein breiter, fraktionsübergreifender Konsens zu der Thematik gefunden worden wäre. In Hinblick auf die Argumentation der Fraktion der FDP zu ihrem Abstimmungsverhalten unterstrich Ratsherr Borchers, dass zu beobachten sei, dass die Taxiunternehmen den dadurch gewonnenen Spielraum in Form von Lohnentgelterhöhungen an die Taxifahrer weitergeben würden und dass dafür ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorzuhalten sei, um eventuellen Missständen nachgehen zu können.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) erklärte, dass sich auch die Fraktion DIE LINKE. dem gemeinsamen Antrag habe anschließen können. Ratsfrau Nowak machte deutlich, dass man ebenso über die Konsequenzen für die Stadtgesellschaft diskutieren müsse, wenn man sich für eine gesetzliche Regelung zum Mindestlohn einsetzen wolle. Ratsfrau Nowak erörterte, dass die Lizenzierung der Taxiunternehmen einem geregelten Markt unterworfen wäre und dass man sich in diesem Rahmen auf eine Anhebung für Tagesfahrten um 19 % und für Nachtfahrten von 18 % verständigt habe. Ferner sei beabsichtigt, die Erstellung eines Gutachtens zur Überprüfung der Gesamtsituation über den Zeitraum bis Ende des Jahres 2015 in Auftrag zu geben. Dieses solle dann allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht werden, damit diese ihre eigenen Entscheidungen überprüfen könnten.
Ratsfrau Nowak erörterte weiter, dass aus der Anhörung die Überlegung hervorgegangen sei, zukünftige Preissteigerungen unter Anwendung einer Anpassungsklausel zu regeln.

Ratsherr Engelke (FDP) stellte den Kontext von Taxifahrten und die Beförderungen durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Frage und ergänzte, dass das freie Unternehmertum der Taxifahrer keine Regulierung durch die Politik benötigen würde. Ferner sei zu monieren, dass sich die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover nicht auf einen gemeinsamen Tarif hätten einigen können.
Getrennte Abstimmung:
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat den Punkt 3 des Änderungsantrages der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2462/2014.

Einstimmig beschloss der Rat die übrigen Inhalte des Änderungsantrages der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2462/2014.


Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 2462/2014), die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2135/2014 mit 3 Anlagen.


TOP 10.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2015 - 2017
(Drucks. Nr. 2225/2014 mit 1 (Regions-) Drucksache mit 9 Anlagen Anlagen)

Ratsherr Hellmann (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion dem „Gebührensprung“ nicht zustimmen werde. Ratsherr Hellmann verwies darauf, dass die Fraktion der CDU im Sommer 2014 mit einem Antrag zur Intervallreduzierung versucht habe eine Erhöhung zumindest abmildern zu können. Denn man könne nicht wegdiskutieren, dass viele Faktoren wie Energiekosten und Tarifsteigerungen nicht vom Betrieb beeinflusst werden könnten. Allerdings habe aha ebenfalls abgelehnt sich über Standardveränderungen Gedanken zu machen bzw. externe Berater zuzulassen. Ratsherr Hellmann stellte in Frage, dass bei einem Gebührenvolumen von 26 Mio. € keine Möglichkeiten zur Rationalisierung gefunden werden könnten.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. der Gebührenanpassung nicht zustimmen werde, da darin die Nassreinigung teurer Bodenplatten an verschiedenen Orten in der City enthalten sei. Man sei nicht damit einverstanden, dass die teure Feuchtreinigung am Kröpcke von allen BewohnerInnen Hannovers solidarisch mittgetragen werden sollte. Darüber hinaus sei die Fraktion DIE LINKE. der Ansicht, dass die Bodenplatten am Kröpcke auch ohne teure Nassreinigung sauber gehalten werden könnten.

Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass die Fraktion der FDP der Gebührenanpassung nicht zustimmen werde. Man sei nicht damit einverstanden, dass ein Unternehmen alle seine Kosten einfach nur zusammenzählt, um diese dann an die Allgemeinheit der Gebührenzahler weiterzugeben. Man sei ferner nicht damit einverstanden, dass sich alle BewohnerInnen in Hannover mit höheren Gebühren zufriedengeben müssten, weil sich jemand in der Innenstadt den Platz vor seinem Haus schön machen lässt.

Ratsherr Hellmann (CDU) merkte an, dass die Citygemeinschaft natürlich begeistert sei, dass man ihr Quartier ohne Mehraufwendungen ihrerseits sauber halte. Allerdings sei es in Hannover ansonsten normal, wenn die Anlieger an belebten Hauptstraßen höhere Gebühren zahlen müssten als die Bewohner ruhiger Wohnstraßen. Ratsherr Hellmann gab zu bedenken, dass man mit dem Vorhaben die gesamte Gebührenstruktur in Hannover in Frage stellen würde.
Mit 36 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2015 – 2017 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2225/2014 mit 1 Regionsdrucksache mit 9 Anlagen.


TOP 11.
Antrag der CDU-Fraktion zu Schwimmstegen auf dem Maschsee
(Drucks. Nr. 1466/2014)

Ratsherr Küßner (CDU) verlas den Antragstext mit Begründung und erklärte, dass ein von der Verwaltung hinzugezogener Mitarbeiter in der Sitzung des Sportausschusses lediglich durch Inkompetenz geglänzt habe. Ratsherr Küßner mutmaßte zudem, dass Anträge von Sportvereinen zu Errichtung von Schwimmstegen an die Verwaltung nicht mehr auffindbar wären. Ratsherr Küßner konstatierte, dass die Verwaltung in der Sitzung des Sportausschusses mit Denkmal- und Ensembleschutz argumentiert und zudem nur mit unhaltbaren Darstellungen argumentiert habe, anstatt die Zulassung von Schwimmstegen am Maschsee einfach abzulehnen.

Ratsfrau Keller (SPD) führte aus, dass weder Recherchen bei der Verwaltung noch Nachfragen bei den Vereinen einen Bedarf an Schwimmstegen hervorgebracht habe. Ratsfrau Keller erklärte, dass die SPD–Fraktion den Antrag ablehnen werde und dass die Sportvereine ihre Anträge zur Errichtung von Schwimmstegen direkt bei der Stadtverwaltung eingeben könnten.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag mit dem Hinweis eingebracht habe, dass sowohl ein Antrag eines Sportvereins als auch der ablehnende Bescheid durch die Verwaltung in schriftlicher Form vorliegen würden. Ratsherr Drenske führte weiter aus, dass er zum einen bei der Verwaltung recherchiert habe und zum anderen die Sportvereine am Maschsee angeschrieben habe. Dem Ergebnis nach habe kein Sportverein einen konkreten Antrag zur Errichtung eines Schwimmsteges am Maschsee gestellt. Ratsherr Drenske berichtete aus der Sitzung des Sportausschusses, dass die Vertreter der Fraktion der CDU der Aufforderung zur Vorlage der schriftlichen Ausführungen des Antrages und des ablehnenden Bescheids nicht nachgekommen wären, nachdem er das Ergebnis seiner Nachforschungen vorgestellt habe. Ratsherr Drenske forderte erneut die Vorlage der Schriftstücke und erklärte, dass deshalb die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag nicht folgen könne.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass die Holzstege zumindest vom Aussehen her besser zum Ambiente des Maschsees passen würden. Zudem wären die Instandsetzungskosten den hohen Anschaffungskosten für die Schwimmstege entgegenzusetzen. Ratsherr Böning erklärte, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER den Antrag ablehnen werde.
Mit 38 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu Schwimmstegen auf dem Maschsee nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1466/2014 ab.


TOP 12.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu Radkäfigen als effektiven Schutz gegen Diebstahl und Sachbeschädigung an Straßenbahnhaltestellen
(Drucks. Nr. 1735/2014)

TOP 12.1.
dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2289/2014)

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erläuterte, dass eine Vielzahl der Kommunen in der Region Hannover an ihren S-Bahnstationen und Bahnhöfen bereits Fahrradkäfige zur Verfügung stellen würden. Dabei würde die Region die Käfige bereitstellen und die Kommunen wären für deren Unterhaltung zuständig. Beigeordneter Förste erörterte, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE. darauf abziele, dass auch die Stadt Hannover an verschiedenen Stellen Fahrradkäfige für seine BewohnerInnen anbieten möge. Die Fraktion DIE LINKE. begrüße ausdrücklich den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen zu einem Modellversuch in dieser Angelegenheit und werde diesem zustimmen.

Ratsherr Nagel (SPD) sagte, dass der Modellversuch vor dem Hintergrund zur Erprobung der verschiedenen Verfahrensweisen, Abwicklungspraktiken und zur Einschätzung der Resonanz in der Bevölkerung durchgeführt werden sollte.

Ratsherr Engelke (FDP) führte aus, dass die Fraktion der FDP grundsätzlich damit einverstanden sei, dass die Landeshauptstadt seinen BewohnerInnen Fahrradkäfige zur Verfügung stellen wolle. Allerdings sei man ebenso dafür, dass die Nutzer für diesen Service auch bezahlen sollten. Denn es sollte nicht sein, dass die Gesamtheit der Hannoveraner für den geringen Anteil an Fahrradfahrern, welche die Fahrradkäfige nutzen würden, die Kosten für die Unterhaltung der Käfige tragen sollte. Ratsherr Engelke zog vor diesem Hintergrund den Vergleich zu den Autofahrern, die in der Innenstadt selber für die verordneten Parkgebühren bzw. das Einstellen ihrer Fahrzeuge in Parkhäusern aufkommen müssten.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Park & Ride Parkplätze an den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs mit öffentlichen Mitteln finanziert würden und dass dort keine Gebühren für das Abstellen eines Personenkraftfahrzeuges erhoben würden. Ratsherr Dette forderte vor diesem Hintergrund die Fraktion der FDP auf den vorliegenden Anträgen zur Aufstellung von Fahrradkäfigen zuzustimmen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) merkte an, dass in den Parkhäusern zur Wahrung der Sicherheit zumindest eine Person anwesend sei. In den USA und den Niederlanden gäbe es bereits bewachte Fahrradeinstellplätze für deren Nutzung natürlich Gebühren erhoben würden. Beigeordneter Förste machte deutlich, dass die Fahrradkäfige dem Wohle der Allgemeinheit dienen würden, denn durch die Nutzung des Fahrrades und des öffentlichen Personennahverkehrs würde der Ausstoß von Emissionen reduziert, der Verkehr auf den Straßen verringert und zudem Gelder durch den Verkauf von Fahrkarten generiert.

Ratsherr Mineur (SPD) äußerte, dass der Argumentation der Fraktion der FDP zu entnehmen sei, dass man für das Parken im öffentlichen Raum flächendeckend Gebühren erheben sollte.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) erklärte, dass die Wahrung von Sicherheit und der Diebstahlschutz ausreichend sinnvolle Beweggründe darstellten, womit die Unterhaltung der Fahrradkäfige durch die Stadt zu rechtfertigen sei.

Ratsherr Engelke (FDP) dementierte, dass die FDP-Fraktion eine flächendeckende Gebührenordnung für das Parken im öffentlichen Raum einführen wolle. Ratsherr Engelke zeigte sich im Zweifel darüber, dass das Abstellen von Fahrrädern an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Verkauf von Fahrkarten in Verbindung zu bringen sei.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer, die sich auf eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehr zubewegen würden, sich dann unter Einsatz einer Fahrkarte, mit den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, weiter auf ihr Ziel zubewegen würden. Zudem verstehe er die an diesem Punkt eingebrachte, völlig überflüssige Debatte zur Konkurrenzsituation von Rad- und Autofahrern nicht.

Ratsherr Mineur (SPD) betonte, dass die Thematisierung von vor- oder nachteiligen Auswirkungen für Autofahrer in Hannover in Zusammenhang mit den vorliegenden Anträgen völlig fehl am Platze sei. Es gehe in dem Modellversuch vornehmlich darum, die möglichst kostengünstigste und unproblematischste Handhabe zur Unterhaltung der Fahrradkäfige zu ergründen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) empfahl der Fraktion der FDP den durchaus sinnvollen Antrag zu den Fahrradkäfigen nicht als Affront gegen die Autofahrer zu betrachten.
Gegen 1 Stimme und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2289/2014.

Gegen 1 Stimme beschloss der Rat, in der durch die Drucks. Nr. 2289/2014 geänderten Fassung, den Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu Radkäfigen als effektiven Schutz gegen Diebstahl und Sachbeschädigung an Straßenbahnhaltestellen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1735/2014.


TOP 13.
Antrag der CDU-Fraktion zur Einsetzung einer Sportentwicklungskommission
(Drucks. Nr. 1926/2014)

Ratsherr Klapproth (CDU) führte aus, dass die CDU-Ratsfraktion den Antrag zur Einsetzung einer Sportentwicklungskommission, analog zur Vergabekommission des Bauausschusses, in das Verfahren gegeben habe. Der Hintergrund sei, dass es im Vorfeld der Arbeitskreise Bäder und Sportentwicklung wiederholt zu Irritationen in Verbindung mit z.B. privaten Schwimmschulen gekommen sei. Ratsherr Klapproth betonte, dass eine Sportentwicklungskommission effizienter, effektiver, schneller und verbindlicher entsprechende Problemlagen werde lösen können.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass man mit dem Sportausschuss bereits ein Gremium habe in dem man effektiv zusammenarbeite, sich von den Arbeitsgruppen zuarbeiten lassen könne und dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Antrag deshalb ablehnen werde.

Ratsfrau Keller (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, da in den Expertengremien Arbeitskreis Bäder und Arbeitskreis Sportentwicklung konzentriert und verantwortlich gearbeitet werde.

Ratsherr Hillbrecht erklärte, dass er der Drucksache nicht zustimmen werde, da Ausschüsse, im Vergleich zu Kommissionen, in öffentlicher Sitzung tagen würden. Es sei wichtig das politische Diskussionen und Beschlussfassungen von der Öffentlichkeit nachvollzogen werden könnten.

Ratsfrau Nowak (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag ablehnen werde, da man der Ansicht sei, dass die Sportentwicklung in Bezug auf Leitlinien oder Konzepte in den Sportausschuss gehöre. Ratsfrau Nowak führte aus, dass es sinnvoll sei, Kommissionen zu besonderen Themen wie z.B. dem Bäderkonzept, mit einem definierten Beginn und einem vorformulierten Ende einzusetzen. Ratsfrau Nowak erörterte weiter, dass es in der Vergabekommission um zeitliche Abläufe und um eine vertrauliche Vorstrukturierung zu den Abläufen in Hinblick auf die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gehen würde.

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass in der Vergabekommission des Bauausschusses beispielsweise vertrauliche Details erörtert würden, die in einem kleinen Kreis unproblematischer zu behandeln seien. Ferner obliege dem Bauausschuss die Möglichkeit Entscheidungen aus der Vergabekommission aufzugreifen, neu zu diskutieren und zu beschließen. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass die Bezeichnungen Kommission oder Arbeitskreis irrelevant seien und dass diese Instrumente keine abschließenden Entscheidungen treffen könnten. Zudem sei die zum Teil kontroverse Diskussion und Behandlung der Themen im Arbeitskreis Bäder als überaus effektiv zu bewerten.

Ratsherr Klapproth (CDU) entgegnete, dass auch die Arbeitskreise in vertraulicher Sitzung tagen würden und dass es bei der Einrichtung einer Kommission auch um die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer gehen würde, sodass aufgrund der veränderten Sitzverteilung andere Beschlussfassungen in den Sportausschuss transportiert würden. Zudem sei natürlich bekannt, dass die Entscheidungen im Sportausschuss getroffen würden. Allerdings sei die CDU-Ratsfraktion der Ansicht, dass eine Kommission schneller, besser und somit effektiver werde arbeiten können.

Ratsfrau Keller (SPD) stellte klar, dass die Arbeitskreise Bäder und Sportentwicklung keine Beschlüsse fassen würden, sondern nur beratend tätig wären. Zudem wende sich die Fraktion der SPD gegen ein unnötiges Aufblähen des Verwaltungsapparates und werde den vorliegenden Antrag ablehnen.
Mit 42 Stimmen gegen 14 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Einsetzung einer Sportentwicklungskommission nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1926/2014 ab.


TOP 14.
A N T R Ä G E

TOP 14.1.
der CDU-Fraktion zum Zuwendungscontrolling
(Drucks. Nr. 2326/2014)
Eingebracht und verwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss.


TOP 14.2.
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen aus dem Sudan
(Drucks. Nr. 2442/2014)
Eingebracht und verwiesen:
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung.


Ratsvorsitzender Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für das Protokoll:






H e r m a n n S c h o s t o k S c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter