Sitzung Kulturausschuss am 10.10.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.10.2014)
Protokoll (erschienen am 10.12.2014)
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Landeshauptstadt Hannover - FB Bildung und Qualifizierung - Datum 10.10.2014

PROTOKOLL

27. Sitzung des Kulturausschusses am Freitag, 10. Oktober 2014,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 18.35 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU) 16.00 - 18.05 Uhr
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Fischer (CDU)
(Ratsherr Kelich) (SPD)
vertreten durch Ratsherrn Dr. Menge
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
vertreten durch Ratsherrn Mineur
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
i.V. für Ratsherrn Kelich
Ratsherr Mineur (SPD)
i.V. für Ratsfrau Dr. Koch
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Beigeordnete Zaman (SPD)

Beratende Mitglieder:
Frau Dirscherl
(Frau Dr. Gafert)
(Herr Jaskulla)
Herr M.A. Siegel
Frau Stolzenwald
(Herr Sydow)
(Herr Prof. Dr. Terbuyken)

Grundmandat:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
vertreten durch Ratsherrn Engelke
Ratsherr Engelke (FDP)
i.V. für Ratsfrau Bruns
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadträtin Drevermann

Tagesordnung:



I. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Umgestaltung der Raschplatzhochstraße

II. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.09.2014

4. Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1381/2014)

4.1. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 1381/2014 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer)
(Drucks. Nr. 1965/2014 N1)

4.2. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1381/2014 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer)
(Drucks. Nr. 2160/2014)

5. Antrag der CDU-Fraktion zum Produktblatt Gender Budgeting
(Drucks. Nr. 1714/2014)

6. Deutsch als Fremdsprache
(Drucks. Nr. 1942/2014)

7. Denkmal für Suchtverstorbene
(Drucks. Nr. 1827/2014)

8. 1. Änderung zum Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon (B-DS 2493 / 2010 N1) und Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2017
(Drucks. Nr. 2180/2014 mit 2 Anlagen)

9. Bericht der Dezernentin

III. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

[...]





I. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Umgestaltung der Raschplatzhochstraße

Beigeordneter Schlieckau begrüßt die geladenen Experten, den Künstler Andora, Herrn Kaulfersch, Herrn Bartella und Herrn Gielen, zur Anhörung über die mögliche Umgestaltung der Raschplatzhochstraße im Kulturausschuss.

Zu dieser Anhörung, so Beigeordneter Schlieckau, hat entgegen der Mitteilung in der lokalen Presse nicht der Bauausschuss sondern allein der Kulturausschuss eingeladen.


Der Künstler Andora stellt sein Konzept für eine Gestaltung der Hochstraße vor: Die äußere Straßentrasse der Brücke würde er flächig bemalen und in regelmäßigen Abständen großformatige Pop-Art-Symbolen aufbringen, die beleuchtet sein sollten. Eine Probe der nachgewiesen wasser- und hitzebeständigen, aber noch nicht TÜV-geprüften Farbe hat er zur Ansicht mitgebracht. Die Gestaltung der Brückenpfeiler will er mit großer Bürgerbeteiligung durchführen. Deren Einsendungen würden ausgewertet und durch den Künstler Andora in das Gesamtkunstwerk eingebunden.

Da er die Brücke als Teil eines Ensembles aus Brederohochhaus und Funkturm begreift, hat er auch Kontakt zu deren Eigentümer aufgenommen und würde auch eine Teilgestaltung dieser Bauwerke vornehmen wollen.

Die Kosten des Gesamtwerkes i.H.v. rund 1 Mio. Euro sollen, so der Künstler Andora, gemeinsam mit diversen Firmensponsoren aufgebracht werden. Ein offizieller Unterstützerkontakt besteht bereits zu Martin Kind, dem Präsidenten vom Hannoverschen Sportverein von 1896, der offen mit dem Kunstprojekt sympathisiere.

Der Künstler plant als Urheber des Werkes u.a. die Brückensymbole in einer Palette von Merchandisingprodukten zu verarbeiten.

Da die Brücke vordergründig ein funktionales Bauwerk ist, wäre er bereit, für bauliche Veränderungen auf sein Urheberrecht zu verzichten.

Die Präsentation für den Kulturausschuss stellt Andora unter http://daten.rpdweb.de//ANDORA/brueckenschlag-hannover.pdf.zip zur Verfügung.

Herr Kaulfersch berät als Bauingenieur den Künstler Andora. Eine Einrüstung des Bauwerks ist möglich. Die Zufahrt zu den angrenzenden Parkhäusern kann auch während der Bauphase grundsätzlich gewährleistet werden. Nach seiner Ansicht steht auch aus Sicht des Straßenverkehrsrechts einer Gestaltung der Brücke in der hier vorgestellten Weise nicht entgegen.

Er fragt, ob die Brücke in absehbarer Zeit an der Unterseite saniert wird, da er dort eine Reihe von Schäden festgestellt habe.

Beigeordneter Schlieckau informiert, dass das geplante Sanierungsvorhaben für die Brücke erst die Gestaltungsfrage aufgebracht hat.





Herr Bartella weist zunächst darauf hin, dass die Brücke als Zeugnis der zeittypischen Architektur bereits selbst als Kunstwerk bezeichnet werden kann.

Er konstatiert, dass die Stadt Hannover sich eine Gestaltungsaufgabe für den urbanen Bereich nördlich des Hauptbahnhofes setzen will, die eine Veränderung dieses vorhandenen Bauwerks beinhaltet und damit ein neues Kunstobjekt im öffentlichen Raum schaffen würde.

Der Deutsche Städtetag hat eine Handreichung vorgelegt (dem Protokoll der Sitzung als Anlage beigefügt), die sich mit der Schaffung von Kunst im öffentlichen Raum befasst und allgemeine Anforderungen formuliert:
Die Neuschaffung oder Umgestaltung von Kunst im öffentlichen Raum, so Herr Bartella, bedarf eines Konzeptes für das gesamte Areal bzw. Quartier. Es muss ein transparenter Prozess der Entscheidung für das konkrete Vorhaben gestaltet werden. In diesen Prozess sind u.a. beratende Künstler, die Bürgerschaft, Akteure der Verwaltung und auch private Eigentümer angrenzender Immobilen einzubinden.

Herr Bartella hält es grundsätzlich für unabweisbar, dass ein Ansprechpartner für die Kunst im öffentlichen Raum eingesetzt wird, der mit entsprechender Qualifikation ausgestattet ist.

Um die Qualität der installierten Kunst und Kontinuität der Entscheidungen zu sichern, sollte eine Bestandsaufnahme des Vorhandenen vorgenommen und eine Kunstkommission gebildet werden, die die Verwaltung bei Neuanschaffungen berät.

Herr Bartella erinnert, dass Hannover und andere Städte die Kriegszerstörung zum Anlass genommen haben, um in den 60er und 70er Jahren in erheblichem Umfang Kunst für den öffentlichen Raum anzuschaffen. Die mittlerweile veränderte Situation muss reflektiert werden und Grundlage für kommende Ankäufe werden.
Die Zusammensetzung dieser Kunstkommission könnte sich mit Ablauf einer Ratsperiode verändern. Sie sollte aus Experten bestehen: Kunstfachleute, lokal ansässige Künstler und Künstlerinnen, Ratsmitglieder, Baufachleute, etc.

Beigeordneter Schlieckau erinnert, dass Hannover den Bestand an vorhandener Kunst erst kürzlich dokumentiert hat. Eine Kunstkommission zu schaffen, wurde damals von den beteiligten Experten vorgeschlagen, aber bisher nicht umgesetzt.


Herr Gielen stellt fest, dass er heute kein alternatives Gestaltungskonzept vorstellen werde, sondern Kriterien und Hinweise für die Planung einer beleuchteten Brücke liefern wolle.

Licht kann grundsätzlich nach seiner Funktion unterschieden werden, ob es Licht zum Sehen, zum Hinsehen oder zum Ansehen sein soll.

Bei der Gestaltung von Licht zum Ansehen an einem funktionalen Bauwerk müssen die Ästhetik der Installation und die Sicherheit für den Nutzer abgewogen werden.

Für die Wirkung der Lichtgestaltung sind die Beleuchtungsprinzipien und die konkreten Gegebenheiten zu berücksichtigen: Sollen die Lichtquellen an der Brücke oder in deren Umfeld montiert werden? Ist eine Projektion gewünscht oder die Überformung mit einer Pixelmatrix?. Auch das vorhandene Umgebungslicht ist bei der Planung als Einfluss mitzudenken.



Wenn Straßenbeleuchtung - wie hier - involviert ist, bedingen die Risiken für den Verkehr meist hohe technische Anforderungen an die Installation. Herr Gielen wirft folgende Fragen auf: Welche Leuchten können genutzt und wo montiert werden? Wie kann die Verkabelung realisiert werden und vorhandene technische Infrastruktur genutzt werden?

Auch Gesichtspunkte von Ökonomie und Ökologie sind zu berücksichtigen.

Die Entscheidung für eine bestimmte technische Realisierung sollte auf der Kenntnis von Energieverbrauchswerten und notwendigen Wartungskosten vollzogen werden. Wartungskosten werden u.a. durch Intervall und Zugänglichkeit der Anlage bestimmt.

Kriterien der ökonomischen Lichtplanung sind deshalb die notwendige Lichtmenge, die Art der Leuchten und das Material der benötigten Anstrahlfläche.

Die Kosten sind abhängig von der gewünschten Gesamtlösung.

Lichtanlagen werden im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft.

Herr Gielen rät, einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen, um eine größtmögliche Zustimmung in der Stadtgesellschaft zu erzielen. Eine Brücke als zentrales Bauwerk ist ein Teil der Stadtlandschaft und damit Symbol und Identifikationspunkt dieser Stadt.


Ratsherr Dr. Kiaman kritisiert, dass den Fraktionen von Bündnis90/DieGrünen und SPD ein überzeugendes Konzept für die Gestaltung der Hochstraße fehlt. In Hannover war es immer so, dass mutige Ideen wie die öffentliche Installation der Nanas von Niki de Saint-Phalle nicht von den Mehrheitsparteien getragen wurden sondern von „starken Typen“ wie dem ehemaligen Stadtimagepfleger Mike Gehrke verfolgt wurden. Für den Entwurf des Künstlers Andora fehle diesen Fraktionen der Mut.

Ratsherr Dr. Kiaman fragt, welches finanzielle Risiko die Stadt eingeht, wenn sie ein vollständiges Konzept beauftragt, dass für eine Entscheidung notwendig sei.

Andora antwortet, dass er bisher mehr als 20.000 Euro für seine Aktivitäten investiert habe, die weiteren Konzeptkosten in Höhe von 27.000 Euro müssten von der Stadtverwaltung übernommen werden. Sollte es jedoch zu einer Realisierung kommen, könnten diese Kosten zurückgezahlt werden.

Ratsherr Dr. Kiaman sieht die Zahlung für das Konzept als ein kalkulierbares Risiko an.

Er stellt fest, dass der Künstler Andora das Kunstwerk mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Hannovers entwerfen will. Ratsherr Dr. Kiaman fragt, wie Andora die Zustimmung der Bürger zu seinem Projekt wahrnimmt.

Andora schlägt vor, dass eine Umfrage über die lokale Presse initiiert wird, die die Zustimmung und Sympathie zum Projekt Kunstbrücke erfasst.


Beigeordneter Schlieckau fragt, ob Andora mit seiner Idee sich auch einem Wettbewerb stellen würde.



Andora antwortet, dass er hier ein Konzept mit konkreter Sponsorenfinanzierung vorlegt. Er sei nicht bereit, diese Kontakte für ein anderes Projekt zur Verfügung zu stellen. Außerdem gab der Künstler an, dass er derzeit nicht wisse, ob er an einem Wettbewerb teilnehmen würde.

Ratsherr Engelke fragt, ob eine Farbbeschichtung der Brücke mit den technischen Vorgaben der Bauverwaltung vereinbar sei. Die vom Künstler mitgebrachte Farbprobe sei offensichtlich metallisch reflektierend, dies könnte an einem funktionalen Bauwerk zu Problemen führen.

Beigeordneter Schlieckau erinnert, dass der Unterbau auch im Rahmen der Sanierung durch den Fachbereich Tiefbau einen Anstrich erhalten würde. Nur die Gestaltung des Überbaus wurde von der Fachverwaltung abgelehnt.

Herr Kaulfersch berichtet, dass die Farbauswahl an das Bauwerk angepasst wurde und keine den Verkehr störende Reflektion zu erwarten ist.

Ratsherr Engelke fragt Andora, wie weit die Sponsorengespräche gediehen seien und ob konkrete Zusagen bestehen.

Andora antwortet, dass es Post- und Briefverkehr gäbe, der die Kontakte belegt, aber aufgrund der Projektlage sei bisher keine Entscheidung erfolgt. Einzig die Gespräche mit Herrn Kind seien fortgeschritten.

Ratsherr Engelke führt aus, dass die Bauverwaltung es nicht für technisch möglich hielt, Straßenbeleuchtung und künstlerische Beleuchtung in eins zu realisieren.

Herr Gielen antwortet, dass die Verkehrssicherheit primär zu gewährleisten ist. Im Rahmen einer Expertise sei dann die technische Realisierung der zusätzlichen Beleuchtung darzulegen.

Ratsherr Kluck erinnert, dass für die Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum der örtlich zuständige Bezirksrat entscheidet.

Herr Bartella antwortet, dass der Bezirksrat dann bereits bei den Planungen für das Areal beteiligt sein sollte.

Beigeordnete Zaman gibt zu bedenken, dass angesichts der angespannten Haushaltslage keine großen Investitionen in die Gestaltung der Brücke möglich sind.

Andora erinnert, dass er 250.000 € aus eigenen Mitteln einbringen würde und den Rest der notwendigen Summe über Sponsoren aufbringen will. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt sei nicht notwendig.

Beigeordneter Schlieckau weist darauf hin, dass der Künstler hier auch ein Vermarktungskonzept vorstellt.

Andora bestätigt, dass die dargestellten Marketing-Entwürfe an das Urheberrecht des Künstlers gebunden sind.

Beigeordnete Zaman fragt Herrn Gielen, welche Summe er für einen Umbau der Brücke im Rahmen eines Lichtkonzeptes veranschlagen würde. Sollte ein Ideenwettbewerb erfolgen, dann müsste eine Planungsgrundlage für die Teilnehmer kalkuliert werden.

Herr Gielen antwortet, dass adhoc eine Kalkulation nicht möglich ist. Zur Vorbereitung eines Wettbewerbs könnte eine Grobschätzung durch ein entsprechend beauftragtes Planungsbüro erfolgen.

Ratsherr Bindert erläutert, dass in der Zukunft auch die Demontage der Brücke beschlossen werden könnte. Er fragt, wie Herr Andora mit einer solchen Entscheidung umgehen würde.

Andora antwortet, dass sich Städte natürlich verändern und mit Ihnen sein Kunstwerk, dies müsse er akzeptieren. Das Urheberrecht würde er, wie bereits ausgeführt, dann an die Stadt Hannover abtreten.

Ratsherr Bindert präzisiert, dass auch ein vollständiger Abriss möglich sei.

Ratsfrau Pollok-Jabbi bemängelt die fehlende Farbigkeit in Hannover. Sie begrüßt das vorgestellte Konzept zur Kunstbrücke von Andora und erinnert an die mutige Entscheidung, die 1974 zur Aufstellung der Nanas führte.

Ratsherr Kluck erwidert, dass die Aufstellung der Nanas nicht wegen ihrer Farbigkeit sondern aufgrund ihrer lustvoll emanzipatorischen Weiblichkeit umstritten war.

Ratsfrau Barth lobt insbesondere, dass Andora die umgebenden Gebäude in die Gestaltung einbeziehen will.


Zur Kenntnis genommen


II. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Beigeordneter Schlieckau eröffnet die 27. Sitzung des Kulturausschusses und stellt die ordnungsgemäße Einberufung, die Beschlussfähigkeit des Ausschusses und die Tagesordnung fest.

Ratsherr Dr. Kiaman zieht für die CDU die Drucksachen Nr. 1827/2014 (TOP 7), Nr. 2180/2014 (TOP 8) und die Drucksache zu TOP 10 in die Fraktionen.

Stadträtin Drevermann erläutert auf Nachfrage von Ratsherrn Dr. Kiaman, dass das Gedenken an die Suchtverstorbenen zwar thematisch dem Sozialausschuss zugehört und dort angestoßen wurde, dass aber der Kulturausschuss generell für Denkmäler zuständig ist.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Es sind keine Einwohnerinnen oder Einwohner anwesend, die von ihrem Fragerecht Gebrauch machen.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.09.2014


Genehmigt


TOP 4.
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1381/2014)

Ratsherr Wruck fragt, warum der Kulturausschuss zur Stadtentwicklung der Wasserstadt Limmer entscheidet.

Stadträtin Drevermann erinnert, dass mit der Wasserstadt auch eine Stadtteilkultureinrichtung geplant wird, die grundsätzlich in die Entscheidungszuständigkeit des Kulturausschusses falle.

Ratsherr Engelke bemängelt, dass die Ziele des Beteiligungsprozesses, der durch die Drucksache erst initiiert werden soll, bereits in zwölf Punkten umfassend ausformuliert sind. Er verweist auf einen Ablaufplan zum Beteiligungsprozess, der Ihm von der Verwaltung übersandt worden sei. Dieser Ablaufplan sehe eine ergebnisoffene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor.

Ratsherr Bindert entgegnet, dass die Drucksache den Bürgerinnen und Bürgern vielmehr konkrete Rahmenbedingung für die Beteiligung schafft.

Ratsherr Kluck betont, dass die Drucksache auf eine Beteiligung vor der verbindlichen Bauleitplanung abzielt und somit die Möglichkeit einräumt, den Planungs- und Umsetzungsprozess noch zu verändern.

Ratsherr Mineur führt aus, dass der von Ratsherrn Engelke zitierte Ablaufplan eine Reaktion der Verwaltung auf die früher veröffentlichte Drucksache sei.

Antrag zu beschließen:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, folgende Punkte bei der Entwicklung der Wasserstadt Limmer umzusetzen:
1. Für einen integrativen Planungs- und Umsetzungsprozess zur Entwicklung der Wasserstadt, werden folgende Formen der Beteiligung eingerichtet:
- Anwaltsplanung mit Anlaufstelle im Stadtteil (u.a. auch zur Beratung und Schulung der zukünftigen BewohnerInnen der Wasserstadt zu Klimaschutz und Energie-Standards),
- extern moderierte Informations- und Diskussionsveranstaltungen zur Erörterung der Ergebnisse aus vorliegenden Gutachten, Diskussion von Entwicklungsszenarien usw.,
- Befragung der umliegenden Bevölkerung mit dem Ziel der Aktivierung und Teilnahme an den angebotenen Informations- und Diskussionsprozessen.
- Internetseite zum Beteiligungsprozess.



Die genannten Beteiligungsformen sind vor dem formellen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung zu beginnen, während des Verfahrens weiterzuführen und auch nach Ende des formellen Verfahrens (z.B. als Nachbarschafts- oder Baustellendialog) fortzusetzen. Die Ergebnisse der Beteiligung sollen im Rahmen des formellen Verfahrens in den politischen Gremien beraten werden.
2. Im 1. Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer soll die Bebauung in Richtung altes Dorf Limmer auf die vorhandene und beschlossene Bebauung abgestimmt werden.
3. Soziale Quotierung der in der Wasserstadt Limmer entstehenden Wohnbebauung durch geeignete Instrumente (Festlegung im B-Plan, Städtebauliche Verträge, Durchführungsverträge etc.) für geförderten Wohnraum nach den Fördergrundsätzen des Landes und der Landeshauptstadt Hannover.
4. Unterstützung der Realisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten.
5. Entwicklung eines modellhaften Konzeptes für eine alter(n)sgerechte Quartiersplanung, um den demografischen Wandel mit seiner zunehmenden Bedeutung bei der Neubauplanung mit einzubeziehen. Dazu soll u.a. eine größtmögliche Barrierefreiheit beim Wohnraum und im Außengelände gehören.
6. Für eine sozialverträgliche und nachhaltige Entwicklung der Wasserstadt ist der Aufbau einer der Größe entsprechenden Stadtteilinfrastruktur zeitgleich zum Wohnungsbau notwendig: Kinderbetreuung, Familienzentrum, Schulen, Quartierstreff, Nahversorgung, Soziales, Kultur, Gesundheit und medizinische Versorgung, Raum für Bewegung und Sport, Bolzplatz oder Freispielflächen für Kinder- und Jugendliche, sowie Angebote, die die angrenzenden Wasserflächen – soweit möglich – mit einbeziehen.
Die Infrastruktureinrichtungen sollen spätestens zur Hälfte der Realisierung der geplanten Bebauung der Wasserstadt bzw. entsprechend dem Baufortschritt fertiggestellt sein.
Die zu schaffenden Infrastruktureinrichtungen verbessern so auch Angebot und Versorgung der umliegenden Limmeraner Bevölkerung.
7. Für das neue Wohnquartier wird ein modellhaftes umweltfreundliches Verkehrskonzept entwickelt, dass verstärkt auf den Umweltverbund mit Fahrrad, ÖPNV und Carsharing setzt. Im Fokus soll dabei vor allem die Fahrradfreundlichkeit des neuen Quartiers stehen (z.B. durch ebenerdige überdachte Fahrradabstellplätze vor den Häusern). Die Verpflichtung zur Herstellung von Einstellplätzen für PKW soll durch eine örtliche Bauvorschrift oder durch eine städtebauliche Satzung eingeschränkt werden (Faktor 0,8 Einstellplätze je Wohneinheit und auf Antrag der Bauherren auch weniger). Ziel ist es, dass im neuen Quartier, u.a. durch die Einrichtung und den Bau von Stadtteilgaragen, möglichst wenige PKW-Stellplätze im öffentlichen Raum entstehen.
8. Für eine gute Anbindung der Wasserstadt an den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere einen guten Stadtbahnanschluss, werden von der Stadtverwaltung mit der für den ÖPNV zuständigen Region Hannover Gespräche geführt, welche Varianten zur Anbindung an das bestehende Bus-, Stadtbahn- und S-Bahn-Netz möglich, und ab welcher Bebauungsdichte diese wirtschaftlich sind.
9. Für die Energetische Quartiersentwicklung gelten die Energiestandards der Klimaallianz Hannover 2020 und der Hannover-Standard im nachhaltigen ökologischen Bauen.
10. Für die Wasserstadt Limmer soll ein Konzept zur Minimierung der Folgen des Klimawandels entwickelt werden, das u.a. klimaanpassende Maßnahmen für Gebäude und das gesamte Quartier (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung) beinhaltet.
11. Ein Innovatives Müllentsorgungskonzept (z.B. unterirdische Müllcontainerstationen etc.) wird zusammen mit AHA (Abfallwirtschaftsbetrieb Region Hannover) geplant.


12. Für die einzelnen Bauabschnitte werden Architektenwettbewerbe auf Basis der vorgenannten Punkte durchgeführt.


7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.1.
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 1381/2014 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer)
(Drucks. Nr. 1965/2014 N1)

Ratsfrau Pollok-Jabbi stellt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der angesichts der neuesten Teuerungen auf dem Wohnungsmarkt eine soziale Quotierung von 25% für die entstehende Bebauung vorschreiben will.

Ratsherr Kluck betont, dass die Förderung von sozialem Wohnraum für das Stadtgebiet bereits mit den Fördergrundsätzen festgelegt wurde, die die sozialen Entwicklungen und die finanziellen Möglichkeiten dieser Stadt angemessen berücksichtigen.

Ratsherr Mineur kritisiert, dass Die LINKE eine Quotierungsfestlegung vor dem Beteiligungsverfahren festschreiben will und so bereits maßgeblich in die Ergebnisse eingreift. Derzeit ist noch nicht einmal die Anzahl der Bewohner klar.

Antrag zu beschließen:

zu 3.: "Soziale Quotierung der in der Wasserstadt Limmer entstehenden Wohnbebauung durch geeignete Instrumente (Festlegung im B-Plan, Städtebauliche Verträge, Durchführungsverträge etc.) für geförderten Wohnraum nach den Förderungsgrundsätzen des Landes und der Landeshauptstadt Hannover"

wird um folgenden Satz ergänzt: Diese Quotierung soll mindestens 25% betragen.


1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.2.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1381/2014 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtentwicklung Wasserstadt Limmer)
(Drucks. Nr. 2160/2014)

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird nach Punkt 1. wie folgt ergänzt:

Antrag,

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind bereits vor Beginn des formellen Verfahrens in den Entwurf einzuarbeiten.
Es erfolgt keine Vorfestlegungen zur Bebauungsdichte, sodass auch alternative Planungen berücksichtigt werden können.

Auf die Durchführung von Architektenwettbewerben ist zu verzichten.


2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.
Antrag der CDU-Fraktion zum Produktblatt Gender Budgeting
(Drucks. Nr. 1714/2014)

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die zur Erprobung des Gender Budgeting ausgewählten Produkte („27301 Stadtteilkulturarbeit“ sowie „57102 Wirtschaftsförderung“) Vorschläge für die Überarbeitung der Produktziele in diesen Bereichen zu erarbeiten. In Absprache mit den zuständigen Fachausschüssen (Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten sowie Kulturausschuss) und unter Einbeziehung des Gleichstellungsausschusses werden die Produktziele im Haushalt 2015 dementsprechend geändert.


2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
Deutsch als Fremdsprache
(Drucks. Nr. 1942/2014)

Antrag,

Antrag zuzustimmen:
1. Der Bildungsverein für soziales Lernen und Kommunikation e.V. erhält im Geschäftsfeld Deutsch- Kurse für zusätzliche Angebote und den damit erhöhten administrativ bedingten personellen Mehraufwand im Rahmen einer Kooperation mit dem Fachbereich Bildung und Qualifizierung im lfd. Haushaltsjahr 2014 € 40.000.

2. Die Ada- u. Theodor- Lessing Volkshochschule führt in Kooperation mit Trägern von Flüchtlingsheimen zusätzliche Orientierungskurse durch, für die in 2014 finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 25.000 € zur Verfügung gestellt werden.

3. Das mit der Informationsdrucksache Nr. 2624/2013 skizzierte Handlungsfeld Sprachkompetenz und Integration wird zu einem inhaltlich und strukturell ganzheitlichen Konzept entwickelt. Die Entwicklung des Konzeptes hat keine finanziellen Auswirkungen.

Einstimmig beschlossen






TOP 7.
Denkmal für Suchtverstorbene
(Drucks. Nr. 1827/2014)

Antrag,

Entsprechend des Antrags der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 2676/2012) und gemäß den unten wiedergegebenen konzeptionellen Vorbereitungen der Verwaltung, einen Gedenkort für verstorbene suchtkranke Menschen auf dem Neustädter Friedhof zu gestalten, wird ein Gedenkstein realisiert.


Von der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
1. Änderung zum Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon (B-DS 2493 / 2010 N1) und Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2017
(Drucks. Nr. 2180/2014 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Dr. Kiaman fragt, ob der vorliegende Zuwendungs- bzw. Mietvertrag noch den aktuellen Forderungen der Bürgerinitiative Raschplatz entspricht, wie sie in einem Schreiben an die Dezernentin formuliert wurden.

Stadträtin Drevermann informiert, dass der vorliegende Vertrag für die Zeit ab 2015, der bisher bewilligten Zuwendung entspricht. Die aktuelle Forderung würde darüber hinaus gehen. Sollte der Rat zukünftig eine Änderung wünschen, ließe sich nur noch eine Erhöhung der Zuwendungssumme beschließen. Eine Kürzung wäre nicht mehr möglich.

Ratsherr Kluck fragt, ob zukünftig noch eine Personalkostenanpassung möglich wäre.

Stadträtin Drevermann sagt, dass die Zuwendungszahlung keine Differenzierung der Verwendung nach Personal- und Sachkosten kennt. Der Verwendungsnachweis durch den Empfänger, der darüber Auskunft gibt, erfolgt im Nachhinein.

Antrag,
1. die 1. Änderung zum Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V, über die Teilfläche BI, Theaterwerkstatt und Mezzo des Raschplatzpavillons (gem. Anlage 1) abgeschlossen am 13.7.2011
und

2. dem Abschluss eines Vertrages über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. (gem. Anlage 2) mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 1.1.2015

zu beschließen.


Von der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 9.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Drevermann führt aus, dass die Ausstellung zur Personalunion gute Besucherzahlen verzeichnen konnte. Rund 40.000 Besuche konnten im Historischen Museum und rund 72.000 im Schloss Herrenhausen gezählt werden.

Beigeordneter Schlieckau zeigt sich verwundert, dass angesichts dieses Besuchsaufkommens weniger als 5.000 Kataloge verkauft wurden.


III. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

[...]


Beigeordneter Schlieckau schließt die Sitzung um 18.35 Uhr.