Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 09.10.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.09.2014)
Protokoll (erschienen am 21.11.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.09- 04.11.2014

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 9. Oktober 2014,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Markurth)(SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dette (Bünd.90/Die Grünen) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Capellmann (CDU) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen) 19.00 - 22.15 Uhr
(Bezirksratsfrau Fitz) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Koch parteilos 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Kumm (CDU) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsfrau Masanke (SPD) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD) 19.00 - 22.15 Uhr
(Bezirksratsherr Schrader) (FDP)
(Bezirksratsfrau Stache) (CDU)
Bezirksratsherr Steuer Die Linke 19.00 - 21.50 Uhr
(Bezirksratsherr Walther) (SPD)
Bezirksratsherr Wegener (SPD) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Weske (CDU) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Wolff (CDU) 19.00 - 22.15 Uhr
(Bezirksratsherr Wüstrich) (SPD)
Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Barnert (SPD) 19.00 - 21.50 Uhr
Ratsherr Leineweber parteilos 19.00 - 22.15 Uhr
(Bürgermeister Scholz)
(Ratsherr Wruck)
Verwaltung:
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Frau Ehrenberg-John FB Planen und Stadtentw.
Herr Visse FB Panen und Stadtentw.
Herr Hauck Fachbereich Tiefbau

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

3. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Naturschutz im Stadtbezirk Ricklingen
Eingeladen sind: Frau Muschter, Region Hannover

4. Sachstandsbericht der Verwaltung zum Quartierskonzept Energetische Sanierung in Oberricklingen; Eingeladen sind Dr. Ing. Habermann-Nieße, Stadtplanung und Architektur; Herr Visse, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2121/2014 mit 3 Anlagen)

5.1.2. Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

5.1.2.1. Änderungsantrag zu DS 1808/2014
(Drucks. Nr. 15-2275/2014)

7.2.1 Verbesserung der Busanbindung des Wohngebietes Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-2110/2014 N1)

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5.1.3. Umbau der Bartold-Knaust-Straße zwischen Am Grünen Hagen und Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 2159/2014 mit 3 Anlagen)

5.1.3.1. Zusatzantrag zu DS 2159/2014 Grunderneuerung der Bartold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-2276/2014)

5.2. A N H Ö R U N G Z U M H A U S P L A N E N T W U R F

5.2.1. Haushaltsplan 2015 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-1702/2014 mit 1 Anlage)

5.2.2. Haushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 1700/2014 mit 3 Anlagen)

5.2.2.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1700/2014 (Haushaltsplanentwurf 2015) hier: Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2015/ Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2115/2014)

5.2.2.2. Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf - Grunderneuerung im Bestand
(Drucks. Nr. 15-2283/2014)

5.3. Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)
(Drucks. Nr. 1916/2014 mit 1 Anlage)

5.4. E N T S C H E I D U N G E N

5.4.1. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den TSV Saxonia 19121 e.V.
(Drucks. Nr. 15-1904/2014)

5.4.2. Öffnungszeiten des Schulhofes der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-1982/2014)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Instandsetzung Fahrradweg "An den Eichhölzern"
(Drucks. Nr. 15-2093/2014)

6.1.2. Müll- und Sperrmüllablagerungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2095/2014)

6.1.3. Barrierefreiheit im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2096/2014)

6.1.4. Fußgängerweg zwischen Bürgermeister-Stümpel-Weg und Bornumer Weg
(Drucks. Nr. 15-2097/2014)

6.1.5. Beleuchtung Spielpark Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2098/2014)

6.1.6. Spielgerät Spinnennetz an der IGS Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2099/2014)

6.1.7. Spielpark Mühlenberg - Barrierefreier Umbau der Toilettenanlagen
(Drucks. Nr. 15-2105/2014)

6.1.9. Spielpark Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2119/2014)

6.1.10. Fehlender Grünschnitt Bornumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2120/2014)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Informationsdefizit Baumaßnahme Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-2100/2014)

6.2.2. Lärmschutz für Zero-E-Park vor B3
(Drucks. Nr. 15-2101/2014)


6.2.3. Quadrocopter im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2102/2014)

6.2.4. Verkehrshindernis Pastor-Bartels-Weg
(Drucks. Nr. 15-2103/2014)

6.2.5. Verunreinigungen durch Baustellen-Verkehr im Bereich "An der Bauerwiese" und " Kneippweg"
(Drucks. Nr. 15-2104/2014)

7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln
(Drucks. Nr. 15-2085/2014)

7.1.2. Zuwendung an den Mühlenberger SV aus Eigenen Mitteln
(Drucks. Nr. 15-2279/2014)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.2. Sicherheit an Bahnübergängen
(Drucks. Nr. 15-2111/2014)

Sicherheit an Bahnübergängen
(Drucks. Nr. 15-2111/2014 N1)

8. Bericht aus dem Integrationsbeirat

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. Informationen über Bauvorhaben




TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stv. Bezirksbürgermeister Dette eröffnet die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Die Dringlichkeit des Antrages aus Drucks. 15-2279/2014 wird einstimmig beschlossen (TOP 7.1.2.)
TOP 2 wird vor TOP 5.1.3. durchgeführt
TOP 5.2.3 wird als 5.2.2.1 behandelt

Der Haushaltsänderungsantrag wird unter TOP 5.2.2.2. behandelt
TOP 6.1.8. wird durch die SPD-Fraktion zurückgezogen
TOP 6.1.9. wird von der Verwaltung abgesetzt, die Beantwortung erfolgt durch das Protokoll
TOP 7.2.1. wird nach TOP 5.1.2.1. als TOP 5.1.2.2. behandelt

Stv. Bezirksbürgemeister Dette entschuldigt die Abwesenheit des Bezirksbürgermeisters und der abwesenden Bezirksratsmitglieder.
Bezirksratsherr Weske beantragt die TO um einen weiteren TOP zu ergänzen und möchte das Thema „Aussprache zu begonnener Grundsanierung „Unter den Birken“ aus aktuellem Anlass behandeln.
Stv. Bezirksbürgermeister Dette lehnt dies ab, da gemäß § 11 Abs. 2 i.V.m. § 32 der Geschäftsordnung des Rates für eine Erweiterung der Tagesordnung Anwesenheit und das Einverständnis aller Bezirksratsmitglieder vorgeschrieben ist. Da nicht alle Bezirksratsmitglieder anwesend sind, kann die Tagesordnung nicht um einen Punkt erweitert werden, der bisher noch nicht auf der Tagesordnung stand.
Bezirksratsfrau Bergmann begründet die Dringlichkeit des Antrags einer Zuwendung an den Mühlenberger SV wegen einer nicht vorhersehbaren Dachreparatur. Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen. Der TOP wird unter 7.1.2. behandelt.
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

TOP 3.


A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Naturschutz im Stadtbezirk Ricklingen
Eingeladen ist: Frau Muschter, Region Hannover


Frau Muschter stellt die Landschaftsschutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope in Ricklingen vor. Naturdenkmale und Naturschutzgebiete gebe es in Ricklingen nicht. Sie zeigt Konflikte auf, z.B. durch nicht angeleinte Hunde im Schutzgebiet, Fahrzeuge und Müll in der Landschaft sowie Vandalismus und Lärmbelastung durch Verkehr, sowie sich ausbreitende nicht heimische Pflanzen. Darüber hinaus weist sie auf das Verbot offener Feuer und den Diebstahl geschützter Teichmuscheln sowie den notwendigen Schutz von wandernden Kröten hin.
Bezirksratsfrau Bergmann fragt, ob der Bezirksrat Mittel für Krötenzäune bereitstellen solle.
Frau Muschter erklärt, dass Zäune hier nicht geeignet seien, besser wäre eine temporäre Sperrung der betroffenen Straße.
Bezirksratsherr Weske fragt, ob Parkranger in den Landschaftsschutzgebieten eingesetzt werden könnten und wie regelmäßig Quadrocopter im Stadtbezirk gesichtet werden.
Frau Muschter schlägt einen möglichen Einsatz von Forst und Feldhütern vor, dafür liege die Zuständigkeit bei der Stadt. Einen Ordnungswächter für Landschaftsschutzgebiete gebe es bei der Region leider nicht. Die Problematik der Quadrocopter sei ein gänzlich neu aufgetretenes Problem, zu dem bisher noch keine Beschwerden vorgebracht wurden.

TOP 4.
Sachstandsbericht der Verwaltung zum Quartierskonzept Energetische Sanierung in Oberricklingen; Eingeladen sind Dr. Ing. Habermann-Nieße, Stadtplanung und Architektur; Herr Visse, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

Herr Dr. Habermann-Nieße berichtet über den aktuellen Sachstand zum Programm der Energetischen Sanierung in Oberricklingen. Die Präsentationen ist den Bezirksratsmitgliederrn übermittelt worden und wird auf Anfrage übersendet.
Bezirksratsherr Dr. Menge erkundigt sich nach den Voraussetzungen für eine Einrichtung des genannten Sanierungsmanagements.
Herr Visse stellt sich vor und erklärt, die Stadt habe eine Förderzusage derKfW-Bank für die Einrichtung des Sanierungsmanagements erhalten, derzeit laufe das Ausschreibungs- verfahren für Oberricklingen. Weitere Projektgebiete seien Stöcken und Limmer.
Darüber hinaus teilt Herr Visse mit, dass der Stadtteil Mühlenberg für das Programm Soziale Stadt nominiert worden sei und angenommen wurde. Hierzu werden in einer der nächsten Sitzungen nähere Informationen seitens der Verwaltung erteilt.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2121/2014 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1152, 1. Änd. mit Begründung zu zustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.1.2.
Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Weske verliest einen Änderungsantrag zu dieser Drucksache.

TOP 5.1.2.1.
Änderungsantrag zu DS 1808/2014
(Drucks. Nr. 15-2275/2014)

Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover in Anlage 1 der Drucksache 1808/2014 wird wie folgt ergänzt:
III 17) Die P&R-Anlage am Stadtbahnendpunkt Wettbergen wird - der Nachfrage entsprechend - auf geeignete Art und Weise erweitert.
Der Änderungsantrag wird einstimmig beschlossen

TOP 5.1.2.2. (vorher TOP 7.2.1.)
Verbesserung der Busanbindung des Wohngebietes Zero-E-Park
(Drucks. Nr. 15-2110/2014 N1)

Bezirksratsherr Wolff trägt den Antrag der CDU-Fraktion (TOP 7.2.1.) vor, der inhaltlich einen weiteren Änderungsantrag darstellt und deshalb vorgezogen wird.
Bezirksratsfrau Bergmann bittet um Ergänzung des Satzes: "Die Verbesserung in diesem Bereich darf nicht zu Verschlechterungen der Taktung in den anderen Teilen Wettbergens führen." Diesem Vorschlag stimmt die CDU-Fraktion zu.
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung nimmt in ihre Stellungnahme zum Nahverkehrsplan die Forderung mit auf, das Wohngebiet Zero-E-Park schnellstmöglich mit einer Buslinie entlang der Straße „In der Rehre“ (Abschnitt Bergfeldstraße – Göttinger Chaussee) zu erschließen.
Als Ergänzung zu der im B-Plan bereits erwähnten Bushaltestelle in Höhe Grünzug/Erna-Mohr-Straße soll in Höhe der Einmündungen Vor der Kiehwiese / Auf dem Grethel eine zusätzliche Bushaltestelle eingerichtet werden. Die Verbesserung in diesem Bereich darf nicht zu Verschlechterungen der Taktung in den anderen Teilen Wettbergens führen.
Der ergänzte Änderungsantrag wird einstimmig beschlossen.

Antrag, zu beschließen,
der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014 der Region Hannover zuzustimmen.
Die Drucksache Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage) wird in Verbindung mit den Änderungen aus Drucks. Nr. 15-2275/2014 und Drucks. Nr. 2110/2014 N1 einstimmig beschlossen.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Anwohner der Bartold-Knaust-Str. kritisiert, dass die Verwaltung seiner Bitte um Offenlegung genauer Schätzkostenberechnungen nicht nachgekommen sei und kritisiert eine Fehlkalkulation in einer ihm bekannten Straßensanierung und zweifelt das städtische Controlling an.
Stv. Bezirksbürgermeister Dette erklärt, dass er aufgrund seiner 12-jährigen Bauuausschusserfahrung sagen könne, dass die städtischen Kalkulationen zu 95 % richtig seien und das städtische Rechnungsprüfungsamt hier sehr verlässlich agiere.
Ein Bürger aus Wettbergen erkundigt sich, wann die Bake im Pastor-Bartels-Weg endlich zurück gebaut werde.
Stv. Bezirksbürgermeister Dette erinnert daran, dass diese Einrichtung vor zwei Jahren einstimmig durch den Bezirksrat beschlossen worden sei.
Eine zukünftige Bewohnerin des Neubaugebiets in Wettbergen möchte wissen, wo die zulässige Dezibelgrenze hinsichtlich des Lärmschutzes zur Bundesstr. 3 sei. Die Verwaltung wird diese Frage mitnehmen und direkt beantworten.

TOP 5.1.3.
Umbau der Bartold-Knaust-Straße zwischen Am Grünen Hagen und Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 2159/2014 mit 3 Anlagen)

Antrag,
1. dem Umbau der Bartold-Knaust-Straße mit den Abschnitten Am Grünen Hagen bis Menzelstraße und Menzelstraße bis Wallensteinstraße, wie in Anlage 1 und Anlage 2 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.363.000 € zuzustimmen.
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
Herr Hauck stellt die Drucksache vor und begründet den Grunderneuerungsbedarf der Straße.
Bezirksratsherr Weske fragt, wie die Parkplatzbilanz nach dem Umbau aussehe, ob die bereits bestehenden Aufpflasterungen an der Kreuzung Wallensteinstraße integriert würden und erkundigt sich nach dem Zeitplan.
Herr Hauck antwortet, dass die Parkraumbilanz nahezu ausgeglichen sein werde, evt. ergebe sich ein leichtes Plus an Parkplätzen nach dem Umbau.
Der Kreuzungsbereich Wallensteinstrasse müsse geändert werden. Mit dem Ende der Baumaßnahme sei voraussichtlich Ende 2016 zu rechnen.
Bezirksratsherr Weske trägt einen Änderungsantrag zur Drucksache vor.


TOP 5.1.3.1.
Zusatzantrag zu DS 2159/2014 Grunderneuerung der Barthold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-2276/2014)

Antrag, folgende Ergänzung zu beschließen:
1. dem Umbau der Bartold-Knaust-Straße (…) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.363.000 € zuzustimmen,
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen,
3. die Kosten des Vorhabens sowie die daraus resultierenden Anliegerbeiträge sind vor Beratung der Drucksache im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss nach Einzelpositionen aufzuschlüsseln und den betroffenen Anliegern mitzuteilen,
4. Vor Pflanzung der Bäume sind in einer weiteren Anliegerversammlung die Anzahl der Bäume, die jeweiligen Baumstandorte sowie die Baumarten weitestmöglich mit den Betroffenen abzustimmen,
5. Über den Bauablauf sowie die aktuellen Kostenprognosen sind die Anlieger laufend auf geeignete Art und Weise zu unterrichten (z.B. Hauswurfsendungen, Anliegerversammlungen).
Bezirksratsherr Farnbacher erklärt, diesem Antrag nicht zustimmen zu können, da in der heutigen Sitzung deutlich geworden sei, dass die Kostenschätzung nicht konkreter erfolgen könne und dadurch lediglich eine Zeitverzögerung erreicht würde. Auf Bäume könne nicht verzichtet werden, da diese zur Verschönerung des Gesamtstraßenbildes beitrügen und eine Information der Anlieger müsse nicht extra gefordert werden, da sie sowieso durch die Verwaltung erfolge.
Bezirksratsherr Weske zieht darauf hin TOP 5.1.3. und TOP 5.1.3.1. in die Fraktion, um der Verwaltung die Gelegenheit zur freiwilligen Erledigung des Antrags zu geben.
Auf Wunsch der CDU werden TOP 5.1.3.1 und TOP 5.3.1 in die Fraktion gezogen

TOP 5.2.
A N H Ö R U N G Z U M H A U S P L A N E N T W U R F

TOP 5.2.1.
Haushaltsplan 2015 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-1702/2014 mit 1 Anlage)

Seitens der Fraktionen und Einzelvertreter wird keine Aussprache zu diesem TOP gewünscht.

Stv. Bezirksbürgermeister Dette ruft unter TOP 5.2.2. die Haushaltssatzung auf und trägt einen Änderungsantrag vor.
TOP 5.2.2.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr.1700/2014 (Haushaltsplanentwurf 2015) hier: Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2015/ Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2115/2014)

Antrag, zu beschließen:
Aus den im Haushaltsplanentwurf 2015 für den Stadtbezirk Ricklingen veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 49.100 € werden 2.800 Euro für Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates ausgewiesen.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.2.2.2.
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf - Grunderneuerung im Bestand
(Drucks. Nr. 15-2283/2014)

Bezirksratsherr Weske trägt den Änderungsantrag vor
Antrag, beschließen:
Die Verwaltung prüft, für welche Straßen aus dem Grunderneuerungsprogramm eine Deckensanierung ausreichend ist, um die Straße mittelfristig weiterhin in einem befriedigenden Zustand erhalten und nutzen zu können. Die dafür eingeplanten Mittel in der Investitionsmaßnahme 54101909 sind entsprechend zu kürzen und der geringere Betrag für eine Deckensanierung in der entsprechenden Kostenstelle aufzustocken.
Bezirksratsherr Dr. Menge erwidert, dass man das Deckenprogramm lange behandelt habe und es nicht in die Zukunft verschieben werde, damit sich die Kosten abermals erhöhten. Das Programm sei mit Augenmaß erstellt worden, daher werde man dem Antrag nicht zustimmen.
Mit 5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt

TOP 5.2.2.
Haushaltssatzung 2015
(Drucks. Nr. 1700/2014 mit 3 Anlagen)

Stv. Bezirksbürgermeister Dette verliest den Beschlusstext
Antrag,
die Haushaltssatzung 2015 zu beschließen.
Die Drucks. Nr. 1700/2014 in Verbindung mit Drucks. 15-2115/2014 mit
9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen beschlossen

TOP 5.3.
Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)
(Drucks. Nr. 1916/2014 mit 1 Anlage)


Stv. Bezirksbürgermeister Dette verliest:
Antrag,zu beschließen:
Die Konsolidierung des Haushalts wird durch ein weiteres Haushaltssicherungskonzept fortgesetzt.
Das Haushaltssicherungskonzept IX (HSK IX) umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2017 und hat ein Volumen von 34.300.000 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.
Mit 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 5 Enthaltungen beschlossen.
TOP 5.4.
E N T S C H E I D U N G E N


TOP 5.4.1.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den TSV Saxonia 19121 e.V.
(Drucks. Nr. 15-1904/2014)

Antrag,zu beschließen,
dem TSV Saxonia 1912 e.V. für die Fortsetzung der 2004 begonnenen Anbaumaßnahme am Vereinsheim eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von 27.500 € zu bewilligen.
Einstimmig beschlossen


TOP 5.4.2.
Öffnungszeiten des Schulhofes der GS Wilhelm-Busch-Schule
(Drucks. Nr. 15-1982/2014)

Stv. Bezirksbürgermeister Dette trägt vor:
Antrag, zu beschließen,
die Freigabezeit des Schulhofes der GS Wilhelm-Busch-Schule von montags bis freitags auf 15:45 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20:00 Uhr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre festzulegen.
Einstimmig beschlossen

TOP 6.
A N F R A G E N

Bezirksratsherr Farnbacher stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und schlägt vor, auf das Verlesen der Anfragen der Fraktionen und der Antworten der Verwaltung während der Sitzung zu verzichten und stattdessen eine Beantwortung durch das Protokoll vornehmen zu lassen.
Stv. Bezirksbürgermeister Dette lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.
Mit 3 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Instandsetzung Fahrradweg "An den Eichhölzern"
(Drucks. Nr. 15-2093/2014)
Bezirksratsfrau Bergmann verliest die Anfrage:
Am 15.10.2012 stellten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag:
Erneuerung der Asphaltdecke des Fahrradweges „An den Eichhölzern“. Die Verwaltung teilte in der Drucksache 15-2337/2012 S 1 mit: „Der beschriebene Radweg befindet sich in keinem schönen, aber durchaus verkehrssicheren Zustand. Der Radweg wird im Rahmen der turnusmäßigen Begehung kontrolliert und in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Eine Erneuerung der Asphaltdecke ist auf Grund der derzeitigen Haushaltslage nicht vorgesehen.
Am 28.05.2014 stellte die CDU-Fraktion den Antrag: Instandsetzung des Fahrrad-Weges "An den Eichhölzern". Die Verwaltung teilte in der Drucksache 15-1182/2014 S1 mit: „Der beschriebene Radweg befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Der Radweg wird im Rahmen der Straßenbegehung kontrolliert und durch den Straßenerhaltungsbezirk in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.“
Insbesondere die zahlreichen Nutzerinnen und Nutzer dieses Fahrradweges bemerken davon nichts. Der Weg verbindet den Ricklinger Stadtweg mit dem Hahnensteg und dient den Mitgliedern des Kleingärtnervereins Südfeld als Weg zu ihren Grundstücken.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es sich bei dem genannten Fahrradweg „An den Eichhölzern“ um die gesamte Strecke vom Ricklinger Stadtweg bis zum Hahnensteg handelt?
2. Wann hat die letzte Straßenbegehung stattgefunden, d.h. konkret: wann wurde dieser Fahrradweg letztmalig in Augenschein genommen und wer war daran beteiligt?
3. Wird ein Fahrradweg mit Aufbrüchen von 1 ½ bis ca. 2 cm Tiefe und von ca. 90 cm Breite und ca. 40 cm Länge quer über den Weg als verkehrssicher eingestuft und ab wie viel cm ist er es nicht mehr?

Herr Sievers beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Ja, das ist der Verwaltung bekannt.
Zu Frage 2: Die letzte Straßenbegehung fand am 05.08.2014 und wurde durch den Straßenkontrolleur des zuständigen Straßenerhaltungsbezirks durchgeführt.
Zu Frage 3: Ein Radweg mit Unebenheiten kleiner als 2 cm stellt keinen verkehrswidrigen Zustand dar.
Gemäß der gültigen Rechtsprechung stellen Schlaglöcher und andere typische Fahrbahnvertiefungen mit einer Tiefe von bis zu etwa 5 cm keinen verkehrswidrigen Zustand dar.

TOP 6.1.2.
Müll- und Sperrmüllablagerungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2095/2014)
Bezirksratsfrau Bergmann trägt die Anfrage vor:
Auf den Straßenrandbereichen werden häufig Sperrmüll sowie alle anderen Müllarten gelagert, vorzugsweise an Bäumen, wie z. B. an der Kastanie Ecke Göttinger Chaussee / Gredelfeldstraße. Aha fährt diesen widerrechtlich gelagerten Müll regelmäßig ab.
Abgesehen von dem hässlichen Anblick in der Zwischenzeit ist eine Gefährdung (Stolperfallen im Dunkeln, Beeinträchtigung des Grundwassers und der Bäume durch evtl. austretende schädliche Substanzen) eine Frage der Zeit.
Es geht hier nicht um die Optimierung der Abholung, sondern um die Vermeidung der widerrechtlichen Handlungsweise.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Mit welchen Maßnahmen kann die Vermüllung der Straßenrandbereiche verhindert werden?
2. Wird die Verwaltung die Anlieger über die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns und die Möglichkeit, Sperrmüll zu entsorgen, informieren?
3. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um Bäume vor Beschädigungen durch abgestellte Gegenstände, austretende schädliche Flüssigkeiten und dergl. zu schützen?

Herr Sievers verliest die Antwort von aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Han.
Zu Frage 1: Aha hat einen Flyer in 6 Sprachen an alle Haushalte versandt, in dem umfassend zum Thema Sperrmüll informiert wird.
Jedes Jahr Ende März (nach Brut und Setzzeit) führt aha mit Schulen, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hannover die Aktion „Putz Munter“ durch. Diese Aktion trägt dazu bei, die Bürgerinnen und Bürger für den Umgang mit „Wildem Müll und Sperrmüll“ zu sensibilisieren. In diesem Jahr waren ca. 5500 Schülerinnen und Schüler und 1700 Vereine an der Aktion beteiligt.
Darüber hinaus tragen die Abfallfahnder durch gezielte TV-Auftritte zur Aufklärung und Prävention bei.
Wild abgestellter Sperrmüll erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Im vergangen Jahr haben die 5 Abfallfahnder 2.024 Ermahnungen ausgesprochen und 52 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Zu Frage 2: In einzelnen Bereichen von Hannover kann man tatsächlich beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger Sperrmüll wild in den öffentlichen Verkehrsraum stellen. Hier werden die Abfallfahnder auch zukünftig verstärkt eingesetzt, um vor Ort die nötige Aufklärungsarbeit zu leisten und die Verursacher ausfindig zu machen.
Auch werden die Abfallfahnder mit den bei aha eingesetzten Standplatzbetreuern zusammenarbeiten und mit den Eigentümer vor Ort nach Lösungen suchen.
Ihre Hinweise von der Vermüllung an der Kastanie an der Ecke Göttinger Chaussee / Gredelfeldstraße haben wir an unseren zuständigen Abfallfahnder weitergeleitet. Dieser wird sich den Sachverhalt vor Ort ansehen und ermitteln, welche Anwohner für die illegalen Sperrmüllablagerungen verantwortlich sind.
Zu Frage 3: § 3 der Baumschutzsatzung für Hannover regelt das Verbot, Verankerungen und und Gegenstände an Bäume anzubringen und sie dadurch zu gefährden oder zu beschädigen. Ebenso ist verboten, eine Bodenverdichtung durch die Lagerung von Materialien oder das Abstellen von Fahrzeugen im Wurzelbereich zu erzeugen.
Durch die Abfallfahnder wird immer wieder vor Ort auf die Vorschriften der Baumschutzsatzung verwiesen.

TOP 6.1.3.
Barrierefreiheit im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2096/2014)
Bezirksratsfrau Hurtzig liest vor:
In der Straße Ossietzkyring am Mühlenberg sind zum Teil die Bordsteinabsenkungen sehr hoch, so dass Bürgerinnen und Bürger mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer/innen erhebliche Probleme haben, die Straßenseite zu wechseln.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie wird Barrierefreiheit definiert und gibt es hierfür rechtliche Regelungen?
2. Gilt die Barrierefreiheit nur bei Absenkungen an Straßeneinmündungen und Kreuzungen, oder auch für Absenkungen z.B. an Grundstückseinfahrten.
3. Ist der Bezirk Ricklingen (öffentlicher Raum und öffentliche Gebäude) barrierefrei?

Frau Spremberg beantwortet die Anfrage.
Zu Frage 1: Barrierefreiheit definiert sich durch die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit (öffentlicher und privater) Flächen und Gebäude für alle Personen. Barrierefreiheit zeichnet sich dadurch aus, diese Flächen und Gebäude auch für mobilitätseingeschränkte Menschen, d.h. sehgeschädigte Menschen (sehbehinderte Menschen/ blinde Menschen) oder Körper geschädigte Menschen (rollstuhlnutzende Menschen/ gehbehinderte Menschen), hörbehinderte Menschen (schwerhörige/ gehörlose Menschen), Menschen mit kognitiven Entwicklungsbeeinträchtigungen aber auch Menschen mit Kinderwagen, werdende Mütter, übergewichtige Menschen oder ältere Menschen und Kleinkinder zugänglich und nutzbar zu machen.
Die Barrierefreiheit ist in Deutschland im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz) aus dem Jahre 2002 geregelt.
Bei Straßenverkehrsanlagen sind folgende Regelungen zu berücksichtigen:
• Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Ausgabe 2006 in Verbindung mit: Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) Ausgabe 2011
• DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen – Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen
Für Hochbauten finden die folgenden Regelungen Anwendung:
• VDI 6008 Blatt 1: Barrierefreie Lebensräume; Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen (2012-12)
• VDI 6008 Blatt 2: Barrierefreie Lebensräume; Möglichkeiten der Sanitärtechnik (2012-12)
• VDI/VDE 6008 Blatt 3: Barrierefreie Lebensräume; Möglichkeiten der Elektrotechnik und Gebäudeautomation (2014-01)
• DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
• DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen
• DIN 32984 Bodenindikatoren, Leitstreifen etc. (Ergänzung zur DIN 18040)
• DIN 32975 Gestaltung Informationen im öffentlichen Raum (Ergänzung zur DIN 18040)
Die Landeshauptstadt Hannover veröffentlichte darüber hinaus Planungs- und Ausführungshinweise für „Barrierefreies Bauen in Hannover“.
Zu Frage 2: Absenkungen im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen dienen dem barrierefreien Überqueren der Straße im Zuge einer Gehwegverbindung. Zumeist sind diese baulich z.B. durch Markierungen auf der Fahrbahn gekennzeichnet oder auch durch Lichtsignalanlagen geregelt. Im Zuge einer Fußwegeverbindung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich gibt es immer an beiden Fahrbahnrändern eine Absenkung, d.h. der Fußgänger verlässt den Gehweg über eine Absenkung und betritt den Gehweg auf der anderen Fahrbahnseite wieder über eine Absenkung. Dieser Sachverhalt zeichnet eine barrierefreie Querungsstelle aus.
Der Nutzungsanspruch an Bordsteinabsenkungen besteht im Kreuzungs- und Einmündungsbereich in der Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger.
Absenkungen an Grundstückszufahrten dienen nicht der Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger. Hier definiert sich der Nutzungsanspruch durch die Erreichbarkeit des Grundstücks für den Kfz-Verkehr.
Eine Nutzung durch den Fußgängerverkehr ist in der Planung nicht berücksichtigt. Eine Barrierefreiheit ist somit hier nicht notwendig.
Zu Frage 3: Der Bezirk Ricklingen ist noch nicht komplett barrierefrei. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover ist bestrebt, im Zuge von Neu- und Umplanungen sowie im Rahmen der Unterhaltung eine Barrierefreiheit herzustellen.

TOP 6.1.4.
Fußgängerweg zwischen Bürgermeister-Stümpel-Weg und Bornumer Weg
(Drucks. Nr. 15-2097/2014)

Bezirksratsherr Wegener trägt vor:
Vor ein paar Jahren wurde die Verbindung zwischen Bürgermeister-Stümpel-Weg und Bornumer Weg aufwendig befestigt und gepflastert.
Mittlerweile sind zwei Drittel des Weges in der Breite mit hohem Unkraut überwuchert.
Wir fragen die Verwaltung:
Wer ist für die Pflege und Reinigung des Fußweges zuständig?

Frau Spremberg verliest folgende Antwort:
Der Fußgängerweg zwischen Bürgermeister-Stümpel-Weg und Bornumer Weg ist ein öffentlich gewidmeter Weg im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover und nicht im Straßenverzeichnis der LHH aufgeführt. Laut § 4 der Straßenreinigungssatzung obliegt die Reinigung von nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslage den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Dazu gehört auch die Beseitigung und Entsorgung von Unkraut. Aha wird die anliegenden Grundstückseigentümer schriftlich auf ihre Reinigungsverpflichtung hinweisen.

TOP 6.1.5.
Beleuchtung Spielpark Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2098/2014)

Bezirksratsfrau Hurtzig stellt folgende Anfrage:
Vor ein paar Jahren wurde die Verbindung zwischen Bürgermeister-Stümpel-Weg und Bornumer Weg aufwendig befestigt und gepflastert.
Mittlerweile sind zwei Drittel des Weges in der Breite mit hohem Unkraut überwuchert.
Wir fragen die Verwaltung:
Wer ist für die Pflege und Reinigung des Fußweges zuständig?

Herr Sievers verliest die Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Außenspielflächen an Spielparks werden wie öffentliche Spielplätze grundsätzlich nicht beleuchtet. Hierfür stehen keine Investitionsmittel und Unterhaltungsmittel im städtischen Haushalt zur Verfügung. Die Öffnungszeiten des vom Fachbereich Jugend und Familie betreuten Spielhauses im Spielpark sind im Regelfall in den frühen Abendstunden bis ca. 18:00 Uhr befristet. Eine Optimierung der bestehenden Außenbeleuchtung der Eingänge am Spielhaus wird vom zuständigen Fachbereich Gebäudemanagement zeitnah überprüft.

Zu Frage 2: Die bestehende Fußwegbeleuchtung am Hübener Weg entspricht nach Auskunft der Stadtwerke Hannover dem Standard für vergleichbare öffentliche Erschließungsflächen. Die im Umfeld der beiden vorhandenen Leuchten stehenden Bäume in der Grünfläche am Hübener Weg werden kurzfristig ausgelichtet um die Ausleuchtung des Fußweges zu verbessern. Der Gehölzbestand entlang des Hübener Weges zum Ossietzkyring wird in den kommenden Wintermonaten zurückgeschnitten.

TOP 6.1.6.
Spielgerät Spinnennetz an der IGS Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2099/2014)

Bezirksratsfrau Masanke fragt:
Vor dem Umbau der IGS Mühlenberg befand sich zwischen Schule und Minigolfanlage ein großes Spielgerät (Spinnennetz). Dieses wurde wegen der Bauarbeiten entfernt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wird dieses Spielgerät nach Fertigstellung der IGS wieder aufgebaut und welcher Standort ist vorgesehen?
2. Ist es auch dann wieder frei zugänglich?

Herr Sievers antwortet:
Zu Frage 1: Der große Seilzirkus wird nach Fertigstellung des Schulhofes wieder auf dem Schulhof der IGS Mühlenberg aufgebaut.
Zu Frage 2: Der Schulhof und das Spielgerät werden dann nicht mehr frei zugänglich sein.

TOP 6.1.7.
Spielpark Mühlenberg - Barrierefreier Umbau der Toilettenanlagen
(Drucks. Nr. 15-2105/2014)

Bezirksratsherr Hannemann stellt folgende Frage:
Die Toilettenanlagen des Spielparks sind in einem sehr schlechten Zustand und zudem nicht barrierefrei. Der Spielpark wird aber regelmäßig auch von Menschen mit Behinderungen besucht. Da die Verweildauer mehrere Stunden betragen kann, ist die Toilettennutzung unabdingbar.
Nach unserem Wissensstand sind die Planungen für den Umbau bereits abgeschlossen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es richtig, dass die Planungen abgeschlossen sind?
2. Wenn ja, seit wann?
3. Wann ist mit der Realisierung zu rechnen?

Frau Spremberg beantwortet die Anfrage wie folgt:
Ja, die Planung wurde im August beendet. Die Baumaßnahme wird im Oktober begonnen und voraussichtlich bis Ende Dezember fertig gestellt werden.

TOP 6.1.9.
Spielpark Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-2119/2014)

Nach Schließung des Spielparks wird das Gelände oft noch von vielen Menschen genutzt. Dabei wurde beobachtet, dass diese Nutzer mit ihrem PKW über den Fußweg bis vor das Gartentor fahren. Ca. 50 Meter hinter dem Spielpark wird der Weg durch einen Poller versperrt. Durch das Versetzen des Pollers könnte das Befahren unterbunden werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wird der Fußweg erst hinter dem Spielpark gesperrt?
2. Kann der Poller versetzt werden?

Protokollantwort:
Zu Frage 1: Die Erreichbarkeit des Spielparks durch Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge muss gewährleistet bleien.
Zu Frage 2: Das Versetzen des Pollers wird seitens der Verwaltung demnächst vor Ort überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird unverzüglich mitgeteilt werden.

TOP 6.1.10.
Fehlender Grünschnitt Bornumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2120/2014)

Bezirksratsherr Dr. Menge stellt die Anfrage:
Im Bereich der Bornumer Straße (stadteinwärts) zwischen der Bushaltestelle Nenndorfer Chaussee und der Einfahrt zum Nahversorger ist der Fußweg durch ausgebliebenen Rückschnitt des Grünbewuchses kaum noch nutzbar. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen auf den Fahrradweg ausweichen, was ein erhebliches Gefährdungspotenzial erzeugt, zumal der Fußweg, der unter anderem der fußläufigen Anbindung der Bornumer Bevölkerung an den Wertstoffhof und den Nahversorger dient, gut frequentiert wird.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist mit dem Rückschnitt des Grünbewuchses in diesem Bereich zu rechnen?
2. In welchen Abständen erfolgt in diesem Bereich ein planmäßiger Rückschnitt?
3. Wird seitens der Verwaltung der Zustand dieses und ähnlicher Bereiche in der Zeit zwischen den planmäßigen Rückschnitten hinsichtlich der Verkehrssicherheit regelmäßig kontrolliert?

Herr Sievers verliest die Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wird im kommenden Winter, voraussichtlich im Januar 2015 einen Verjüngungsschnitt an der Bepflanzung vornehmen.
Zu Frage 2: Ein Verjüngungsschnitt erfolgt alle 4-5 Jahre, ca. 2 Jahre nach Durchführung eines Verjüngungsschnittes erfolgt ein Freischnitt der Wege mit Heckenscheren.
Zu Frage 3: Es erfolgen Kontrollen. In diesem Fall erfolgte auf Grund der in diesem Jahr witterungsbedingt hohen Arbeitsbelastung die Abwägung, auf den Heckenschnitt zu verzichten, da für den Winter eine Verjüngung der Gehölze eingeplant ist.

TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Informationsdefizit Baumaßnahme Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-2100/2014)
Bezirksratsherr Kumm stellt folgende Anfrage:
Am 22.09.14 begann die Baumaßnahme zur Umgestaltung der Kurve Hauptstraße im Wettberger Ortszentrum. Zwar wurde zuvor eine Anliegerinformation verteilt, allerdings wird sie von zahlreichen Anliegern, Geschäftsbetreibern und Betroffenen als absolut unzureichend empfunden. Informationen über den Bauablauf, die Dauer der einzelnen Bauphasen und die jeweils möglichen und unterbrochenen Fahrbeziehungen sind darin im Detail nicht enthalten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie beabsichtigt die Verwaltung, dem Unmut in der Bevölkerung entgegenzuwirken?
2. Wann ist voraussichtlich die aktuelle Bauphase im Südabschnitt beendet und wie wird der Verkehr in der zweiten Bauphase (Nordabschnitt) umgeleitet?
3. Besteht die Möglichkeit, dass konkrete Bauablaufinformationen, Sperrzeiten und Umleitungsempfehlungen kurzfristig den Betroffenen nachgeliefert werden?

Frau Spremberg beantwortet die Anfrage folgendermaßen:
Zu Frage 1: Die Verwaltung bittet zu entschuldigen, dass die bei Straßenbaumaßnahmen der Stadt übliche Information den Erwartungen der betroffenen Anliegern nicht entspricht. Leider ist es grundsätzlich nicht möglich, alle in einem so komplexen Bauverfahren notwendigen Bauphasen zu einem so frühen Stadium verbindlich zu benennen. Die verteilte Anliegerinformation kann nur einen groben Ablaufplan aufzeigen. Die Planung der detaillierten Bauabläufe obliegt der Baufirma und wird erst später festgelegt. Als Ansprechpartner für die Anlieger stehen aber die in der Anliegerinformation genannten städtischen Ansprechpartner und der Bauleiter der Baufirma jederzeit zur Verfügung. Um den Unmut bei dieser Baumaßnahme zu beseitigen, hat die Verwaltung in den letzten Wochen zahlreiche Gespräche mit Anliegern geführt, Bauabläufe daraufhin geändert und die Beschilderung optimiert.
Zu Frage 2: Die ausführende Baufirma beabsichtigt den 1. Bauabschnitt bis Ende Oktober 2014 fertigzustellen.
Die Hinweis- und Umleitungsbeschilderung für den 2. Bauabschnitt wird angepasst. Sie richtet sich nach den jeweiligen verkehrlichen Erfordernissen, die sich aus den baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen ergeben. Ziel ist, die Wegeführung zum Ortskern/Einkaufszentrum im Rahmen der Möglichkeiten optimal auszuschildern.
Zu Frage 3: Die jeweils aktuellen Bauabläufe und Umleitungsempfehlungen werden je nach Baufortschritt angepasst und den betroffenen Anliegern von der Baufirma rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Unstimmigkeiten stehen die o.g. städtischen Ansprechpartner selbstverständlich zur Verfügung.

TOP 6.2.2.
Lärmschutz für Zero-E-Park vor B3
(Drucks. Nr. 15-2101/2014)

Bezirksratsherr Capellmann trägt die Anfrage vor.
Das Neubaugebiet Zero-E-Park ist bereits zu großen Teilen bewohnt. Südöstlich davon wird bald mit dem Bau der Umgehungsstraße von Hemmingen (B3) begonnen. Die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger sorgen sich vor evtl. entstehender Lärmbelästigung durch die neue B3.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welchem Maße kann es zu Lärmbelästigungen durch die neue B3 im Zero E Park kommen?
2. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für den Zero-E-Park seitens des Vorhabenträgers der B3 sowie seitens der Stadtplanung im Rahmen des B-Planes für das Neubaugebiet vorgesehen?
3. Sind seitens der Verwaltung ergänzende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen bzw. welche Maßnahmen sind theoretisch zusätzlich denkbar?

Frau Spremberg antwortet:
Im Zuge des geplanten Neubaus der Ortsumgehung Hemmingen sind aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden und –wällen entlang der Trasse im Bereich Hannover-Wettbergen und Hemmingen-Westerfeld vorgesehen. Dadurch wurde im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens nachgewiesen, dass u.a. künftig an allen Gebäuden der Siedlung „Auf dem Gretel“ sowohl der Tages- als auch der Nachtgrenzwert im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV eingehalten werden. Da das Baugebiet in Wettbergen hinter der Siedlung „Auf dem Gretel“ liegt und somit in größerem Abstand zur geplanten Trasse der Ortsumgehung, ergeben sich für das Baugebiet keine Grenzwertüberschreitungen. Somit ergibt sich seitens des Baulastträgers Bund keine Notwendigkeit zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen, die über den Ausbaustandard gemäß Planfeststellungsbeschluss hinausgehen.

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Frage 2:
Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der B3 - neue Ortsumgehung Hemmingen - war zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1522 - In der Rehre-Süd - bereits erfolgt. Die schallschutztechnischen Untersuchungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hatten die bestehende Wohnbebauung in der Straße `Auf dem Grethel´ entsprechend des anerkannten Regelwerkes zu berücksichtigen und hier in den erforderlichen Schallschutz eingeplant.
Da die Lärmbelastung wie von der Nds. Landesbehörde oben erläutert, mit zunehmender Entfernung in der Regel abnimmt, war im Rahmen der Bauleitplanung für den zero:e park, dessen Wohnbebauung weiter als 120 m entfernt hinter der vorhandenen Bebauung beginnt, keine weitere Betrachtung der zukünftigen Immissionen der B3 neu auf das Neubaugebiet erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass sich die zu erwartenden Lärmimmissionen entsprechend der so genannten Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) im Rahmen der Grenzwerte für Wohnbebauung (reine, allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete) bei 59 dB(A) für den Tag und 49 dB(A) für die Nacht liegen werden.
Zu Frage 3: Weitere Maßnahmen zu einer wirksamen Lärmminderung über die o. g. Grenzwerte hinaus sind seitens der Stadtverwaltung nicht vorgesehen und auch wirtschaftlich nicht realisierbar. Maßnahmen wie weitere Lärmschutzwälle oder -wände erfordern ein aufwendiges Planverfahren und voraussichtlich Grunderwerb privater landwirtschaftlicher Flächen. Die Kosten sind nach dem Grad der Begünstigung der Grundstücke durch den Lärmschutz auf die Eigentümer der Wohnbaugrundstücke (auch `Auf dem Grethel´) als Erschließungsmaßnahmen umzulegen. Eine Umsetzung solcher Maßnahmen würde Jahre in Anspruch nehmen, da mit Klagen gerechnet werden muss.

TOP 6.2.3.
Quadrocopter im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2102/2014)

Bezirksratsherr Weske liest die Anfrage:
In letzter Zeit fallen vermehrt „Quadrocopter“ (flugfähige Minidrohnen) auf, die zumeist von Jugendlichen gestartet werden, insbesondere rund um das Freizeitheim Ricklingen, im zero:e-Park und im Landschaftschutzgebiet „Obere Leine“. Diese sind in aller Regel nicht mit einer Kamera ausgestattet. Anwohner im Bereich Kreipeweg/Nordfeldstraße haben nunmehr verärgert berichtet, dass durch einen mit Kamera ausgestatteten Quadrocopter im Internet Luftbildaufnahmen mit 360° Panoramen für diesen Bereich hochgeladen wurden. Durch die Zoom-Funktion dieses Videos können Details von Grundstücken, Wohnungen, Hinter- bzw. Innenhöfen problemlos betrachtet werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung Quadrocopterflüge (Drohnenflüge) insbesondere im Stadtbezirk Ricklingen und im Landschaftsschutzgebiet „Obere Leine“ im Bereich der Ricklinger Deichwiesen bekannt?
2. Ist der Aufstieg von Quadrocoptern mit den Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung „Obere Leine“ vereinbar?
3. Ist es nach dem Luftverkehrsgesetz/der Luftverkehrsverordnung zulässig, derartige Panoramen im Internet hochzuladen?

Herr Sievers beantwortet die Fragen folgendermaßen:
Zu Frage 1: Drohnenflüge sind der Verwaltung bislang weder im Stadtbezirk Ricklingen noch im Landschaftsschutzgebiet „Obere Leine“ bekannt gewesen.
Zu Frage 2: Nach § 3 Absatz 1 Nr. 1 Verordnung zum Schutz des Landschaftsteiles "Obere Leine" ist es in den Schutzzonen I und II verboten, die Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören. Beispielhaft werden in der Verordnung auch Modellflugkörper aufgeführt.
Ein Verstoß ist nach § 6 Abs. 1 Bußgeld bewehrt, wenn ohne Freistellung oder Befreiung gegen die Regelungen des § 3 verstoßen wird. Die Zuständigkeit für die die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Landschaftsschutzgebiet liegt bei der Region Hannover.
Zu Frage 3: Die private Nutzung von Flugmodellen in Quadrocopterbauweise (mit nicht mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse) im Rahmen der Sport- oder Freizeitgestaltung ist genehmigungsfrei möglich und nicht durch Regelungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) bzw. der Luftverkehrsverordnung (LuftVO) beschränkt.
Luftfotografie und Luftbildaufnahmen sind ebenfalls genehmigungsfrei möglich. Eine hierfür früher bestehende gesetzliche Genehmigungspflicht ist seit dem Jahr 1990 entfallen. Lediglich Luftbilder militärischer Einrichtungen bzw. Vorgänge sind nach Maßgabe des § 109g Abs. 2 des Strafgesetzbuches strafbewehrt.
Daher unterliegen Luftbildaufnahmen und ihre Verbreitung im Internet nur den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, die auch für konventionelle Fotoaufnahmen auf dem Boden gelten. Insbesondere sind bei Luftaufnahmen und ihrer Verbreitung die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte Betroffener zu beachten. Im Falle einer Verletzung kommen privatrechtliche Abwehransprüche der Betroffenen in Betracht, die diese erforderlichenfalls im Zivilrechtsweg gegen den Fotografen gelten machen können.
Hingegen bedarf es nach den luftverkehrsrechtlichen Regelungen einer Aufstiegserlaubnis nach § 16 Abs. 1 LuftVO, soweit bei der o.g. privaten Nutzung der Quadrocopter die Gewichtsgrenze von 5 Kilogramm übersteigt oder – unabhängig von seinem Gewicht – sein Einsatz nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken, sondern zu sonstigen, insbesondere gewerblichen Nutzungszwecken erfolgt (z.B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs). Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Luftfahrtbehörde für Niedersachsen, die u.a. auch zu prüfen hat, ob eine beabsichtigte gewerbliche Nutzung die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet (§ 16 Abs. 4 Satz 1 LuftVO). Gemäß § 43 Zf. 20 LuftVO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis nach § 16 Abs. 1 LuftVO den Luftraum nutzt oder gegen die Auflage einer ihm nach § 16 Abs. 1 LuftVO erteilten Erlaubnis verstößt.

TOP 6.2.4.
Verkehrshindernis Pastor-Bartels-Weg
(Drucks. Nr. 15-2103/2014)

Bezirksratsherr Kumm trägt die Anfrage vor:
2013 wurden zur Verkehrsberuhigung im Pastor-Bartels-Weg Baken eingebaut. Die Verwaltung hat in der Bezirksratssitzung am 14.11.2013 hierzui mitgeteilt, dass die baken eine dauerhafte Lösung seien. Dieses führte zu Unmut in der Bevölkerung. Die CDU-Fraktion erhielt kürzlich eine Liste mit ca. 50 Unterschriften von Personen, die sich für die Beseitigung der Baken und Markierungen vor dem Grundstück Pastor-Bartels-Weg 18 aussprechen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung die Unterschriftenliste bzw. die Stimmungslage vor Ort bekannt?
2. Wie beabsichtigt die Verwaltung, dem Unmut in der Bevölkerung entgegenzuwirken?
3. Wann wird die Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Maßnahme überprüfen und ggf. über eine Beseitigung der Verkehrshindernisse nachdenken?

Herr Sievers gibt folgende Antwort:
Der Verwaltung liegt keine Unterschriftenliste vor. Die Verkehrsmaßnahme (Sperrfläche und Baken) wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit für erforderlich gehalten und aus diesem Grund angeordnet. Das Erfordernis und die Wirksamkeit der Maßnahme (u.a. ein Geschwindigkeit reduzierender Effekt) ist weiterhin gegeben, so dass derzeit keine Überlegungen angestellt werden, die Maßnahme zu beseitigen.


TOP 6.2.5.
Verunreinigungen durch Baustellen-Verkehr im Bereich "An der Bauerwiese" und " Kneippweg"
(Drucks. Nr. 15-2104/2014)

Bezirksratsherr Weske stellt folgende Frage:
Durch den Baustellenverkehr zur Baustelle "Deichverlängerung" im Bereich "An der Bauerwiese, Kneippweg" sind die Straßen im Bereich der Durchfahrt der Baustellenfahrzeuge (Schwerlastverkehr) über Gebühr verunreinigt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dies bekannt?
2. Besteht die Möglichkeit, hier ein zusätzliches Reinigungsintervall bis zum Ende der Bauphase vorzunehmen?

Frau Spremberg antwortet:
Zu Frage 1 : Der Verwaltung sind die Verhältnisse an der Bauerwiese und dem Kneippweg bekannt. Durch die zahlreichen Erdtransporte entsteht grundsätzlich eine höhere Verschmutzung der Straße, als dies normaler Weise der Fall ist. Eine Verschmutzung „über Gebühr“ konnte zu den Baustellenkontrollen durch die LHH bisher noch nicht festgestellt werden.
Zu Frage 2: :Die Baufirma ist für Beseitigung der durch sie verursachten Verschmutzungen verantwortlich. Die Baufirma wurde auf eine regelmäßige Kontrolle und ausreichende Reinigung der Straßen explizit hingewiesen. Diese erfolgt mindestens arbeitstäglich. Von der Baufirma wird hierfür eine eigene Reinigungsmaschine auf der Baustelle vorgehalten und eingesetzt. Zusätzliche Reinigungsintervalle durch die LHH bzw. durch aha sind nicht vorgesehen.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln
(Drucks. Nr. 15-2085/2014)

Stv. Bezirksbürgermeister Dette verliest den Antrag:
Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat beschließt über Bewilligungen und Ablehnungen nachfolgend aufgeführter Zuwendungsanträge.
Bewilligungen
29/ 2014 Der Turn- und Sportverein Wettbergen erhält 1.400,00 Euro für die Anschaffung von Tischtennisplatten
31/ 2014 Die Michaeliskirchengemeinde erhält 750,00 Euro für die Durchführung des Weihnachtsoratoriums
33/ 2014 Die Grundschule Mühlenberg erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.200,00 für die Beförderung von Schulkindern zum Schwimmunterricht
36/ 2014 Der Sportfreunde Ricklingen e. V. erhält 1.650,00 Euro als Zuschuss für die Anschaffung von zwei neuen Toren für die Jugendmannschaften
38/2014 Die Karnevalsgemeinschaft „Fidele Ricklinger“ von 1980 weiß-rot e. V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 434,00 Euro für die Anschaffung und Änderung von Kostümen der Kindertanzgruppe

Ablehnungen
34/2014 Der Musikcorps Dance and Drums e. V. erhält keine Zuwendung für die Beschaffung von 17 neuen Uniformen.
37/2014 Der Evangelische Stadtjugenddienst erhält keinen Zuschuss zu den Kosten des Jugendprojektes „Malerarbeiten“ im Ev. Jugendtreff Ricklingen – Factorix
Einstimmig beschlossen

TOP 7.1.2.
Zuwendung an den Mühlenberger SV aus Eigenen Mitteln
(Drucks. Nr. 15-2279/2014)

Bezirksratsfrau Bergmann verliest den Dringlichkeitsantrag:
Antrag, zu beschließen:
Dem Mühlenberger SV wird für die Reparatur des Daches über den Dusch- und Umkleidebereichen ein Zuschuss in Höhe von 700,- Euro aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates gewährt.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1. (siehe TOP 5.1.2.2.)

TOP 7.2.2.
Sicherheit an Bahnübergängen
(Drucks. Nr. 15-2111/2014)

Bezirksratsherr Weske trägt vor.
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung bittet üstra und infra zu prüfen, ob unter Sicherheitsaspekten eine gelbe Einfärbung der unsignalisierten Fußgängerquerungen von Stadtbahngleisen an den Haltestellen Tresckowstraße, Am Sauerwinkel, Bartold-Knaust-Straße sowie an der Querung zur St.-Thomas-Kirche sinnvoll ist und setzt diese bei positiver Bewertung um.

Bezirksratsherr Farnbacher schlägt vor, den Prüfauftrag erst nach Abschluss des Pilotprojektes in Vahrenwald zu erteilen und die dortigen Erfahrungen abzuwarten.

Sicherheit an Bahnübergängen
(Drucks. Nr. 15-2111/2014 N1)
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung bittet üstra und infra nach Abschluß des Pilotprojekts in Vahrenwald zu prüfen, ob unter Sicherheitsaspekten eine gelbe Einfärbung der unsignalisierten Fußgängerquerungen von Stadtbahngleisen an den Haltestellen Tresckowstraße, Am Sauerwinkel, Bartold-Knaust-Straße sowie an der Querung zur St.-Thomas-Kirche sinnvoll ist und setzt diese bei positiver Bewertung um.
In der geänderten Form der Drucks. Nr. 15-2111/2014 N 1 einstimmig beschlossen

TOP 8.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsfrau Farnbacher berichtet, dass sich der Integrationsbeirat für eine erneute Teilnahme am Europäischen Nachbarschaftstag ausgesprochen habe. Das Thema Bestattungen nach islamischem Brauch werde in der nächsten Sitzung behandelt.
TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Sievers berichtet, dass sich als Konsequenz der Familienkonferenz in Wettbergen eine Arbeitsgemeinschaft mit Teilnehmern von Kommunalen Senorenservice, Deutschen Roten Kreuzes und der Hennig-von-Tresckow-Grundschule gegründet habe, um ein Treffen von Alt und Jung im Stadtteil zu organisieren.
Die neuen Bushaltestellen der Linie 129 werden voraussichtlich bis Ende Oktober fertig gestellt.

TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Ehrenberg-John teilt mit, dass keine Berichtspunkte vorliegen.

Bezirksratsherr Wolff erkundigt sich nach dem Grund für Baumaßnahmen am Spielplatz Neue Straße in Wettbergen.
Protokollantwort: Nach Auskunft des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün (Spielplatzunterhaltung) wird im Rahmen der Unterhaltung die alte nicht mehr verkehrssichere Spielkombination gegen eine neue Spiellandschaft ausgetauscht.

Bezirksratsherr Weske kündigt Fragen zu den Bauarbeiten in der Straße Unter den Birken an, die er schriftlich übersenden wird.

Anmerkung zum Protokoll:
Übersandte Fragen und dazu gehörige Antwort:

1. Wie wurden Öffentlichkeit, Anlieger und Bezirksrat von der Stadtverwaltung über den Baubeginn zur Grunderneuerung der Straße "Unter den Birken" informiert?
Ende September wurden die betroffenen Anlieger der Straße Unter den Birken per Hauswurfsendung über den Baubeginn informiert.
2. Warum wurde der Bezirksrat über den bevorstehenden Baubeginn nicht informiert bzw. mit der Meldung vor wenigen Wochen ("Bau in 2015") sogar fehlinformiert?
Die Informationen an die Stadtbezirksräte zum Ausbau der Straßen in dem jeweiligen Stadtbezirk erfolgten im Frühjahr 2014. Zu diesem Zeitpunkt war die Planung und Koordinierung der Baumaßnahme Unter den Birken noch nicht so weit vorangekommen, dass die Verwaltung den Bau in 2014 verbindlich hätte zusagen können und deswegen den Bau für 2015 angekündigt hatte.
3. Wann wird die Grunderneuerung vsl. beendet und die Straße fertiggestellt sein?
Die Arbeiten sollen bis Weihnachten 2014 abgeschlossen sein.
4. Mit welchen Gesamtkosten ist auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse für diese Maßnahme zu rechnen
Die derzeit bekannten Gesamtkosten liegen bei 230.000 Euro.
5. Wie hoch werden vsl. die daraus resultierenden durchschnittlichen Anliegerbeiträge sein?
Die Straße Unter den Birken gehört zu den Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr. Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt zwischen 40 % (für die Fahrbahn) und 60 % (für die Gehwege). Die betroffenen Anlieger haben alle eine Ansprechpartnerin beim Fachbereich Tiefbau benannt bekommen, wo sie bezogen auf ihr Grundstück Fragen zu den Anliegerbeiträgen stellen können.

6. Ist die Grunderneuerung dieser Straße als einzelne Maßnahme ausgeschrieben worden oder - wie angekündigt - als Gesamtpaket zusammen mit anderen Straßen, um die Kosten für die Anlieger möglichst niedrig zu halten?
Die Straße Unter den Birken ist mit zwei anderen Straßen gemeinsam ausgeschrieben worden.
7. Falls sie einzeln ausgeschrieben wurde, warum nicht mit anderen Straßen zusammen?
s. Antwort zu Frage 6
8. Falls sie zusammen mit anderen Straßen ausgeschrieben wurde, welche Straßen sind dies im Einzelnen und wann ist dort mit einem Baubeginn zu rechnen?
Die beiden anderen Straßen sind die Bürgermeister-Fink-Straße und die Hinüberstraße, Baubeginn war am 6.10. bzw. 13.10.2014.

Stv. Bezirksbürgermeister Dette schließt die Sitzung um 22.15 Uhr.

Dette Spremberg
Stv. Bezirksbürgermeister Protokollantin