Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 17.09.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.09.2014)
Protokoll (erschienen am 13.11.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.05 - Datum 06.10.2014

PROTOKOLL

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 17. September 2014,
GS Kurt-Schumacher-Schule, Eisteichweg 5 - 7

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (parteilos)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsherr Behrendt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Gesk (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
(Bezirksratsfrau Kuhn) (WfH)
Bezirksratsfrau Langner (SPD)
(Bezirksratsfrau Leiner) (CDU)
Bezirksratsherr Lux (SPD)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
Bezirksratsherr Rodenberg (SPD)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Seitz (CDU)
(Bezirksratsherr Spohr) (CDU)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Dr. Kiaman) (CDU)

Verwaltung:
Herr Clausnitzer 61.15
Frau Herzog-Karschunke 18.63.05
Herr Bernhardt 61.13
Herr Selig 18.62.05

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-1791/2014)

3. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 11.06.2014 und am 09.07.2014 (öffentlicher Teil)

4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover

Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1761/2014 mit 11 Anlagen)

4.2. Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

4.2.1. Zusatzantrag zu Beschluss-DS 1808/2014 – Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover
Stellungnahme der LHH zum Entwurf - Winterreinigungspflicht an Haltestellen
(Drucks. Nr. 15-2021/2014)

4.2.2. Zusatzantrag zu Beschluss-DS 1808/2014 – Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover
Stellungnahme der LHH zum Entwurf - Taktverdichtung Buslinie 125
(Drucks. Nr. 15-2022/2014)

4.2.3. Zusatzantrag zu Beschluss-DS 1808/2014 – Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover
Stellungnahme der LHH zum Entwurf - P+R Bahnhof Anderten/Misburg
(Drucks. Nr. 15-2019/2014)

4.2.4. Zusatzantrag zu DS 1808/2014, Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 15-2017/2014)

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements und Informationen der Verwaltung

7. Informationen über Bauvorhaben

8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. Umbesetzungen im Patenschaftskomitee
(Drucks. Nr. 15-1798/2014)

8.1.1. Umbesetzungen im Patenschaftskomitee
(Drucks. Nr. 15-1798/2014 N1)

9. A N F R A G E N

9.1. von SPD-Fraktion

9.1.1. Einlagerung von Frackingmaterial im Bereich von Anderten
(Drucks. Nr. 15-1834/2014)

9.1.2. Unterbrechung Abbrucharbeiten im Torgarten 3 in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1835/2014)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Freiwillige Feuerwehr Misburg
(Drucks. Nr. 15-1842/2014)

9.2.2. Entlastungsstraße Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1844/2014)

9.2.3. Kriegerdenkmal neben der Freiwillige Feuerwehr Anderten
(Drucks. Nr. 15-1845/2014)

9.2.4. Fahrradweg an der Grünfläche Heinrich-Heine-Ring
(Drucks. Nr. 15-1853/2014)

9.2.5. Prüfungen genehmigungspflichtiger Betriebe nach BImSchG durch das Gewerbeaufsichtsamt
(Drucks. Nr. 15-1854/2014)

10. A N T R Ä G E

10.1. aus vorangegangener Sitzung

10.1.1. FFH Schutzgebiet Misburger Mergelgrube HPC 1
(Drucks. Nr. 15-1472/2014)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Wochenmarkt
(Drucks. Nr. 15-1830/2014)

10.2.2. Rohgraben im Stadtteil Anderten
(Drucks. Nr. 15-1855/2014)

10.2.3. Maßnahmen Meyers Garten
(Drucks. Nr. 15-1856/2014)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Aufstellung eines Durchfahrtsverbot-Schildes (260)
(Drucks. Nr. 15-1838/2014)

10.3.2. Reinigung von Mahnmal in Anderten
(Drucks. Nr. 15-2018/2014)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Zuwendung 24/2014, PHV Misburg, Anschaffung eines Rasenmähertraktors
(Drucks. Nr. 15-1670/2014)

15. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

15.1. IB-09-2014, Antrag auf Unterstützung fürs Freizeitangebot „Zoo“
(Drucks. Nr. 15-2011/2014)

15.2. IB-10-2014, Fahrkarten
(Drucks. Nr. 15-2012/2014)

15.3. IB-11-2014, Bedarfe in der Gemeinschaftsunterkunft am Seelberg und Gollstraße 31
(Drucks. Nr. 15-2013/2014)





I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

Zu TOP 4.2. liegen noch 3 Zusatzanträge der SPD und einer der CDU vor.

Der vorliegende Dringlichkeitsantrag zum Mahnmal in Anderten wurde zurückgezogen, da die Verwaltung ausführte, dass die Reinigung umgehend erfolge.

Bezirksratsfrau Seitz machte noch einmal deutlich, dass man die Anträge des Integrationsbeirates vorher in der Fraktion beraten wolle. Dies sei leider wieder nicht möglich gewesen.

DS 15-2016/2014 wurde zurückgezogen,
DS 15-2011/2014 wurde die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt und wird unter TOP 15.1. behandelt,
DS 15-2012/2014 wurde die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt und wird unter TOP 15.2. behandelt,
DS 15-2013/2014 wurde die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt und wird unter TOP 15.3. behandelt,
DS 15-2014/2014 wurde die Dringlichkeit mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung nicht zuerkannt und wird in der nächsten Sitzung behandelt,
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-1791/2014)

Frau Rodenberg wurde in Abwesenheit für ihre Mitarbeit im Bezirksrat gedankt.

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Julia Rodenberg die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Einstimmig


TOP 3.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 11.06.2014 und am 09.07.2014 (öffentlicher Teil)
Protokoll vom 11.06.2014 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen,
Protokoll vom 09.07.2014 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung,


TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HeidelbergCement AG, Zementwerk Hannover

Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 1761/2014 mit 11 Anlagen)

Herr Clausnitzer erläuterte anhand der Drucksache den Sachverhalt.
Bezirksratsfrau Seitz wollte wissen, wer entscheide, ob Sprengungen stattfinden oder nicht und wie das Genehmigungsverfahren diesbezüglich für die Zukunft geregelt sei.
Herr Clausnitzer antwortete, dass dies im jetzigen Prüfverfahren durch die Region Hannover festgestellt und in die Verhandlungen eingebracht werde. Dazu finde ein Erörterungstermin statt, wo alle Einwände diskutiert werden. Man gehe davon aus, dass die Abbaufirma verantwortungsbewusst mit dieser beantragten Option umgeht.
Bezirksratsfrau Langner fragte, ob die Option von Sprengungen schon jetzt Auswirkungen auf den Bau neuer Häuser hätte um diese zu schützen und was diesbezüglich bei Bestandshäusern vorgesehen sei, wenn die Option zur Anwendung käme.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt wies darauf hin, dass ja schon längere Zeit nicht mehr gesprengt werde. Sollte dies aber nötig sein, würden sie es tun. Die Landeshauptstadt Hannover gebe ja nur eine Stellungnahme ab, habe aber keinen direkten Einfluss.
Bezirksratsherr Becker vergewisserte sich, ob es bei der Notwendigkeit von Sprengungen ein Genehmigungsverfahren gebe.
Das verneinte Herr Clausnitzer, da dies im Zuge des jetzigen Verfahrens geregelt werde. Hierzu müsse die Firma Nachweise erbringen, dass keine Gefahr für das Umfeld entstehe. Die Stadt erwarte in ihrer Stellungnahme eine Nachbesserung, habe aber tatsächlich keine direkte Einflussmöglichkeit. Eine Gefahr für Bestandsbauten sehe er nicht.

Bezirksratsherr Lux wollte gerne eine Einschätzung, wie der Damm (Rippe) in der Mitte geschützt sei bei Sprengungen, dort führten immerhin Stromleitungen und eine Erdölleitung entlang.
Dies müsse ebenfalls nachgewiesen werden durch die Firma, antwortete Herr Clausnitzer. Er sei hierfür aber kein Experte, dies müsse ebenfalls die Region durch Gutachter klären lassen. Sollten Belange der Stadt grob verletzt werden, könne die Stadt gegen den Feststellungsbeschluss klagen. Gegenüber der früheren Thematisierung des Wietzegraben, sei erreicht worden, dass die Mittelrippe verbreitert worden sei, aber einer Umlegung des Grabens wolle der Antragsteller nicht nachkommen. Hier bleibe man mit der jetzigen Stellungnahme aber dran.
Bezirksratsherr Becker wies darauf hin, dass in der Stellungnahme aber stehe, dass die Nordumgebung nicht ausgeschlossen werde. Seine Bedenken zur Stabilität der Geländerippe seien aufgenommen worden.
Bezirksratsherr Behrendt äußerte Bedenken bei der Stabilität der Geländerippe über diese lange Nutzungsdauer und die daraus entstehenden Gefahren. Im Jahr 2002 gab es einen Antrag von Rot-Grün zur Verlegung des Grabens nach Norden. Diesem sei auch zugestimmt worden, aber er finde sich nicht wieder in den Unterlagen.
Herr Clausnitzer machte deutlich, dass die Stadt nach wie vor dahinter stehe, aber der Antragsteller habe Argumente dagegen gebracht. Man sei aber hier wie gesagt dran, um wenigstens eine andere naturnahe Führung zu erreichen. Betreffs der Stabilität der Mittelrippe habe die Stadt auch weitere Nachweise gefordert, gerade über diesen langen Zeitraum.

Bezirksratsherr Becker fragte, ob am Ende dabei eventuell ein Staudamm herauskomme. Außerdem wollte er wissen, was es mit den 2 geplanten Betriebsbrücken auf sich habe.
Herr Clausnitzer antwortete, dass sich aus den Unterlagen nicht erkennen lasse, dass mit baulichen, technischen Maßnahmen gearbeitet werden soll. Er schließe das eher aus. Aus den Antragsunterlagen fänden sich keine Nachweise, ob die Stabilität über den langen Zeitraum gewährleistet sei, aber ebenso könne man nicht das Gegenteil beweisen. Die Betriebsbrücken seien richtig stabile Brückenbauwerke, die auch einem Starkregen stand hielten.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt fragte nach der Auswirkung auf den Wasserhaushalt der Umgegend, zum Beispiel des Altwarmbüchner Moors.
Herr Clausnitzer führte zum Landschaftsschutz aus, dass es hierzu einen Katalog gebe, mit Ausgleichsmaßnahmen. Dieser beinhalte die Neuanlage von Biotopen, Anpflanzungen und ähnliches. Nach Meinung der Stadt gebe es aber auch hier Mängel die man aufgezeigt habe. So seien die entstehenden Wasserflächen keine Biotope und als solche auch nicht geplant. Bei der Rekultivierung werde zwar auch der Bereich um die Wasserflächen berücksichtigt, z.B. durch Wegebau. Diese aber würden vom Antragsteller als Naturschutz geltend gemacht. Das sei es aber nicht. Hier müsse nachgebessert werden. Bei den FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitar = eine europäische Schutzklasse für Naturschutzgebiete) sei der formale Schutz zwar gewährleistet, aber bei den zukünftigen Abbaugebieten müsse ein Wassermanagement durchgeführt werden. Hier sei der Nachweis auch noch nicht ausreichend. Dazu habe die Stadt in der Stellungnahme ebenfalls Position bezogen.

Bezirksratsherr Behrendt fragte nach den Möglichkeiten einer Nachweisführung des Wassermanagements während der entsprechenden Abbauphasen inklusive einer Möglichkeit des Stoppens des Abbaus bei Eintreten von dramatischen Verschlechterungen des Wasserhaushaltes in den FFH-Gebieten.
Herr Clausnitzer entgegnete, dass man nur Anforderungen stellen könne, wie heute die Voraussetzungen sind, dass diese Gebiete also geschützt werden. Wenn die Firma sich nicht dran halte, habe sie Strafen zu erwarten. Man könne aber kein Versagen voraussetzen, sondern müsse sich auf die Aussagen der eigenen Fachleute verlassen.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt wollte wissen, ob über eine Verdichtung des Abbaus im Norden nachgedacht worden sei, um sicherzustellen, dass den FFH-Gebieten keine Schäden entstehen.
Bezirksratsherr Mansmann schloss daran an und fragte, wie denn gewährleistet sei, dass nach Abbauende die Firma ihren Rekultivierungspflichten nachkäme und wer die Kosten dafür trage, falls es die Firma nicht mehr geben sollte.
Herr Clausnitzer antwortete, dass man selbst manche Sachverhalte nicht beurteilen könne, sondern darauf hinweise, dass hier noch Unklarheiten bestünden und dass man Nachweise haben wolle. Man mahne an, dass man mehr verlässliche Angaben haben wolle. Mehr ginge von Seiten der Stadt nicht.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Mansmann entgegnete er, dass prinzipiell der Grundstückseigentümer hafte.

Bezirksratsherr Becker fragte nach dem Standort des neu anzulegenden Sees.
Bezirksratsfrau Langner wollte wissen, was sich in den letzten 4 Jahren außer der Verbreiterung der Mittelrippe getan habe.
Herr Clausnitzer sagte, dass dies unter anderem die Wanderbiotope seien, die vor 4 Jahren noch voll als naturschutzrechtlicher Ausgleich und Ersatz angerechnet worden seien und jetzt nicht mehr.
Bezirksratsfrau Seitz wertete die jetzige Lage positiver als vor 4 Jahren, ihre Fraktion werde dem zustimmen.
Bezirksratsherr Amelung bat darum, in den Übersichten einen grafischen Maßstab anzugeben, damit man Maße besser abschätzen könne.

Antrag,

der als Anlage 11 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 4.2.
Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Seitz machte deutlich, dass der Änderungsantrag der CDU eine kurzfristige Umsetzung der Schaffung des P+R-Parkplatzes verlange, der Antrag der SPD verlange lediglich das, was in der Drucksache eh drin stehe.
Bezirksratsherr Gesk erklärte sich mit dem CDU-Antrag einverstanden. Er bemängelte, dass der Nahverkehrsplan den Bezirksräten nicht schriftlich vorliege. Er habe erst kurzfristig ein Exemplar bekommen können und sei noch nicht zum Durcharbeiten gekommen. Deshalb werde er den Nahverkehrsplan in die Fraktion ziehen.
Bezirksratsfrau Seitz stimmte dem zu und bemängelte ebenfalls die Praxis des Verteilers. Wenn man über eine Stellungnahme entscheiden soll, müsse man auch die Grundlage dafür einsehen und bewerten können.
Bezirksratsherr Amelung bedauerte ebenfalls, dass er keine Druckversion habe. Er hätte aber zumindest eine elektronische Zugangsvariante erwartet.
Herr Clausnitzer bat um Verständnis, aber auch die Region leide unter einem Sparzwang und habe leider nur eine bestimmte Anzahl Exemplare zur Verfügung gestellt.
Bezirksratsfrau Scholvin bat zumindest um die Bereitstellung als pdf, denn so etwas stellten Druckereien quasi als Abfallprodukt zur Verfügung.

Antrag,

der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014 der Region Hannover zuzustimmen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 4.2.1.
Zusatzantrag zu Beschluss-DS 1808/2014 – Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover
Stellungnahme der LHH zum Entwurf - Winterreinigungspflicht an Haltestellen

(Drucks. Nr. 15-2021/2014)

Antrag

Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zur Nahverkehrsplanung wird unter dem Pkt. I.4 wie folgt hinzu gefügt:

„Neben der stärkeren Beachtung von Reinlichkeit der Stadtbahn-Haltestellen
sollen auch die barrierefreien Zugänglichkeiten der Bushaltestellen vor allem
im Winter sicher gestellt werden.“

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 4.2.2.
Zusatzantrag zu Beschluss-DS 1808/2014 – Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover
Stellungnahme der LHH zum Entwurf - Taktverdichtung Buslinie 125

(Drucks. Nr. 15-2022/2014)

Antrag

Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zur Nahverkehrsplanung wird unter dem Pkt. I.2.1 a) wie folgt ergänzt:

„hier insbesondere die Taktverdichtung der Buslinie 125 am Wochenende
zwischen Misburg und Anderten.“

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 4.2.3.
Zusatzantrag zu Beschluss-DS 1808/2014 – Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover
Stellungnahme der LHH zum Entwurf - P+R Bahnhof Anderten/Misburg

(Drucks. Nr. 15-2019/2014)

Antrag

Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zur Nahverkehrsplanung wird unter dem Pkt. III. 16) Kapitel E V, Seite 272f. „Maßnahmekonzept“ (Park+Ride / Bike+Ride). wie folgt ergänzt:

„Im Bereich des Bahnhofes Anderten/Misburg ist eine Park+Ride – Anlage
einzurichten.“

Zurückgezogen


TOP 4.2.4.
Zusatzantrag zu DS 1808/2014, Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 15-2017/2014)

Antrag

Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover wird unter III. 16 dahingehend ergänzt, dass der Bau einer Park+Ride Anlage am Bahnhof Anderten/Misburg kurzfristig umgesetzt wird.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Ein Bürger wollte gerne wissen, ob das, doch sehr bürgerunfreundliche, Bergrecht hier zur Anwendung käme und was der Unterschied zwischen Renaturierung und Rekultivierung sei.
Herr Clausnitzer antwortete, dass das Bergrecht hier nicht zur Anwendung käme, da es sich um einen Abbau über Tage handelt. Dieser werde nach dem Niedersächsischen Wassergesetz durchgeführt. Hier seien die Rechte sogar bis zur Klage geregelt. Eine Renaturierung sei ein Vorgang, um ein Gebiet mit Bepflanzung und Gestaltung der Natur wieder zugeführt werde. Bei der Rekultivierung gibt es nur eine sichere Wiederherstellung der Landschaft zur Nutzung durch die Öffentlichkeit.


TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements und Informationen der Verwaltung
Es wurden folgende Themen angesprochen:
  • Informationsveranstaltung Steinbruchsfeld am 16.10.2014 in der Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr in der Aula der Grundschule Mühlenweg, wird in der Schule und im Rathaus ausgehängt, wochenspiegel ist auch informiert.

Bezirksratsfrau Seitz bat um Klärung der Abrechnung der Maßnahme zur ökologischen Aufwertung an der Kardinal-Galen-Schule. Die installierte Boulderwand sei gebraucht, beschmiert und heute seien auch 2 Griffe abgebrochen. Sie möchte wissen, seit wann bekannt sei, dass die Wand gebraucht sei, was sie koste und was mit dem dann verbleibenden Geld passiere.
Protokollantwort:
Der Verwaltung war nach der Kostenschätzung vom 08.04.2014 und kurz vor der Bestellung der Kletterwand bekannt, dass es eine gebrauchte, nur sehr kurz benutzte Kletterwand gibt, kurzfristig zur Verfügung steht und den notwendigen Maßen entspricht. Die Kletterwand war für kurze Zeit in der Kita Neue Straße eingebaut und wird dort nicht mehr benötigt.
Die Kletterwand ist technisch und optisch in einem einwandfreien Zustand. Die Oberfläche ist noch rau und die Griffe sind vollständig vorhanden.
Nach dem Einbau durch eine Fachfima sollen lediglich die Schrauben durch vandalismushemmende Sicherheitsschrauben ersetzt und die Oberfläche gereinigt oder, nach Möglichkeit, neu gestrichen werden. Dies wird in den nächsten Wochen durchgeführt.

Es ist durchaus üblich Spielgeräte wieder zu verwenden, im Sinne von Nachhaltigkeit. Dies geschieht alltäglich bei Um- und Neugestaltungen auf allen städtischen Spielflächen.

Der Bezirksrat wurde nicht explizit informiert, weil keine Nutzungseinschränkung vorliegt. Sowohl der Spielwert als auch die gestalterische Qualität unterscheiden sich nicht von einer neuen Wand.
Nach der Montage der Kletterwand in den Sommerferien 2014 hatte sich einer der Klettergriffe der Kletterwand gelockert, welcher inzwischen jedoch wieder befestigt wurde. Alle Verschraubungen an der Kletterwand, an denen die Griffe befestigt werden, sind kontrolliert worden und entsprechen den gültigen Sicherheitsbestimmungen.
Die Abrechnung für die Gesamtmaßnahme, bestehend aus Kletterwand und Slackline, ist noch nicht erfolgt.

Sobald die Abrechnung erfolgt ist, wird die Verwaltung über verbleibende Restmittel Informieren.



TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Herr Bernhardt gab bekannt, dass in das ehemalige ELKA-Kaufhaus mit hoher Wahrscheinlichkeit doch ein weiteres Fitness-Center einziehe.
Bezirksratsfrau Scholvin wollte wissen, warum jetzt schon Baumaßnahmen stattfänden, wenn die Genehmigung noch nicht ausgesprochen sei.
Darauf antwortete Herr Bernhardt, dass es auch Arbeiten gebe, die nicht genehmigungspflichtig seien, wie beispielsweise Malerarbeiten. Nur als Fitness-Center dürfe es noch nicht betrieben werden. Die Verwaltung gehe davon aus, dass zur Zeit nur genehmigungsfreie Arbeiten durchgeführt werden.
Bezirksratsfrau Seitz fragte nach, wie viele Parkplätze denn das Fitness-Center nachweisen müsse.
Herr Bernhardt antwortete, dass er davon ausgehe, dass der Nachweis erbracht wurde, er reiche die Antwort aber im Protokoll nach.
Protokollantwort:
Die Anzahl der nachgewiesenen Parkplätze ist ausreichend.



TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.
Umbesetzungen im Patenschaftskomitee
(Drucks. Nr. 15-1798/2014)

Bezirksratsfrau Seitz und stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt fragten nach, warum es denn eine Vertretungsregelung bei dem Vertreter der Verwaltung geben solle und schlugen vor dies erst im Patenschaftskomitee zu beraten.
Herr Selig antwortete, dass dies aus den Statuten des Patenschaftskomitees hervorgehe, nach denen jedes stimmberechtigte Vorstandsmitglied einen Stellvertreter haben müsse. Er erklärte sich bereit den Punkt 3 zu streichen und die Angelegenheit im Patenschaftskomitee zu besprechen.

Antrag,

im Patenschaftskomitee des Stadtbezirkes Misburg-Anderten folgende Umbesetzungen/Besetzungen zu beschliessen:
  1. persönliche Vertreterin des Mitgliedes des Patenschaftskomitees Herrn Franz Eberstein:
  2. Bisher :
    Frau Linda Wilharm, AWO Anderten

    Neu:
    Herr Torsten Küster, Stedebrink 4 30559 Hannover Sportfreunde Anderten
2. Mitglied des Patenschaftskomitees aus der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
Bisher:
Frau Yvonne Struiksma, als stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes und Schriftführerin

Neu:
Herr Gert Selig, als stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes und Schriftführer

3. persönliche Vertreter/in des Mitgliedes des Patenschaftskomitees aus der Verwaltung
der Landeshauptstadt Hannover:
Bisher:

Neu:
N.N.

Erledigt durch Neufassung


TOP 8.1.1.
Umbesetzungen im Patenschaftskomitee
(Drucks. Nr. 15-1798/2014 N1)

Antrag,
im Patenschaftskomitee des Stadtbezirkes Misburg-Anderten folgende Umbesetzungen/Besetzungen zu beschliessen:
  1. persönliche Vertreterin des Mitgliedes des Patenschaftskomitees Herrn Franz Eberstein:
  2. Bisher :
    Frau Linda Wilharm, AWO Anderten

    Neu:
    Herr Torsten Küster, Stedebrink 4 30559 Hannover Sportfreunde Anderten
2. Mitglied des Patenschaftskomitees aus der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
Bisher:
Frau Yvonne Struiksma, als stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes und Schriftführerin

Neu:
Herr Gert Selig, als stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes und Schriftführer

3. persönliche Vertreter/in des Mitgliedes des Patenschaftskomitees aus der Verwaltung
der Landeshauptstadt Hannover:
Bisher:

Neu:
N.N.

Einstimmig

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
von SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Einlagerung von Frackingmaterial im Bereich von Anderten
(Drucks. Nr. 15-1834/2014)
Die zur Erschließung bzw. zur Findung neuer Gasfelder in unteren Gesteinsschichten im sogenannten Frackingverfahren eingesetzten „Spülmittel“ werden auch hier bei uns in Anderten eingelagert und auch wieder verwendet. In einer früheren Bezirksratssitzung hatten wir dieses Thema schon einmal auf der Tagesordnung. Da das Thema „Fracking“ , bedingt auch durch das eventuelle abschließen des CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada, noch nicht abgeschlossen ist, gilt es noch einige Fragen abzuklären.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. In welchen Zeitabständen findet eine Unbedenklichkeits-Überprüfung des bei uns eingepresstem bzw. eingelagertem sogenannten „Spülmittels“ statt ?
  2. Wann geschah diese Überprüfung das letzte Mal ?

Wie werden bzw. wurden mögliche Risiken für unser Grundwasser festgestellt und wie werden diese behandelt ?


Antwort:
Der Zuständigkeit halber wurde die Frage an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie weiter geleitet. Von dort erhielt die Verwaltung folgende Antwort:

In Misburg-Anderten befindet sich das Erdölfeld Höver. Zur Druckerhaltung der Lagerstätte wird das bei der Gewinnung natürlich anfallende Lagerstättenwasser in die Lagerstätte injiziert. Fracking wird im Feld Höver nicht durchgeführt.

Zu Frage 1 und 2

Bei der Ölförderung wird ein Gemisch aus Öl und salzhaltigem Wasser (Lagerstättenwasser) aus tiefen Gesteinsschichten gefördert. Das Öl wird abgesondert und das Lagerstättenwasser zurück in den Untergrund geführt. Da es sich um die Rückleitung eines natürlichen Stoffes an seinen Ursprungsort handelt, ist dies grundsätzlich unbedenklich. Eine Überprüfung wie von Ihnen beschrieben findet nicht statt.

Zu Frage 3

Eine Gefährdung des Grundwassers besteht nicht. Das Lagerstättenwasser wird an seinen Ursprungsort verbracht. Die Qualität des Wassers in diesem Horizont wird nicht verändert. Das Bohrloch, durch den das Lagerstättenwasser zurück in die Lagerstätte gelangt, ist verrohrt. Dadurch ist eine Verunreinigung des nutzbaren Grundwassers ausgeschlossen.

TOP 9.1.2.
Unterbrechung Abbrucharbeiten im Torgarten 3 in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1835/2014)

Der Abriss des Hauses in der Straße Torgarten 3 in Anderten wurde aus uns nicht bekannten Gründen durch das Gewerbeaufsichtsamt unterbrochen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Welchen Grund hatte das Gewerbeaufsichtsamt diese Abriss-Arbeiten zu unterbrechen ?
  2. Welche Informationen hat die Verwaltung bezüglich des weiteren Vorgehens bei diesen Abbrucharbeiten ?
  3. Bestehen gesundheitliche Risken für die Nachbarn, wenn ja, was sind das für Gefährdungen ?

Antwort:
Zuständigkeitshalber wurde die Anfrage an das Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover weiter geleitet. Von dort erhielten wir folgende Antwort:

Ihre Anfrage der SPD-Fraktion im Bezirksrat Misburg/Anderten an die Landeshauptstadt Hannover beantworte ich wie folgt:
Zu 1.
Unsachgemäße Durchführung des Rückbaus bei KMF (künstliche Mineralfasern)-Arbeiten und Asbestarbeiten.

Zu 2.
Das GAA hat durch Verfügung die weiteren (KMF/Asbest) Arbeiten bis auf Weiteres untersagt. Nach Vorlage eines entsprechenden Sanierungskonzeptes dürfen diese Arbeiten durch sachkundige Firmen wieder aufgenommen werden. Das Konzept wird hier in der 37. KW erwartet.

Zu 3.
Die Bewertung der gesundheitlichen Risiken für die Nachbarn obliegt der Region Hannover (zuständige Behörde u.a. für Immissionsschutz, Abfallrecht auf Baustellen).
Anzumerken ist, dass auf Grund der unsachgemäßen Durchführung des Rückbaus (siehe zu 1.) das GAA das Betreten der gesamten Baustelle untersagt hat (Ausnahme für Gefahrstoffgutachter und zugelassene Asbestsanierer). Nach hiesiger Einschätzung geht von dem derzeitigen Zustand der Baustelle keine Gefahr für die Nachbarn aus.

Bezirksratsherr Weidemann fragte, seit wann das Gewerbeaufsichtsamt von dem nicht sachgerechten Abriss wusste und warum die Baustelle dann nicht ordentlich gesichert wurde.
Frau Herzog-Karschunke sicherte zu, die Fragen an das Gewerbeaufsichtsamt weiterzuleiten und deren Antwort zu Protokoll zu geben.
Protokollantwort:
Folgt separat. Die Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes liegt noch nicht vor.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Freiwillige Feuerwehr Misburg
(Drucks. Nr. 15-1842/2014)

Die Freiwillige Feuerwehr ist in einem Gebäude untergebracht, welches vor mehr als einem halben Jahrhundert gebaut wurde. Im Laufe der Zeit haben sich nicht nur die Anforderungen an Ausstattung, die Ausrüstung und die Technik geändert .Inzwischen ist es selbstverständlich, dass auch Feuerwehrfrauen in der Aktiven Abteilung mitwirken. Auch das von der Verwaltung vorgegebene Konzept zur Nachwuchsförderung durch Kinderfeuerwehren fordert veränderte Ansprüche an ein Feuerwehrhaus.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Welche Erweiterungs-, Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen bezogen auf das Feuerwehrhaus in Misburg sind geplant und zu wann sollen sie umgesetzt werden?

2. Welche Beträge werden hierfür kurz- und mittelfristig benötigt?

3. In welcher Höhe sind Mittel für diese Maßnahmen im Haushalt 2015 und mittelfristig eingeplant und stehen zur Verfügung?




Antwort:
Aufgrund der bestehenden angespannten Haushaltslage und der die zur Verfügung stehende Mittel weit übersteigenden Bedarfe, ist es unabdingbar bei der Finanzierung von Projekten Prioritäten zu setzen. Hierbei sind vorrangig sogenannte Pflichtaufgaben wie die Bereitstellung von Schulen und Kitas sowie Brandschutz und sicherheitsrelevante Maßnahmen umzusetzen. Grundsätzlich besteht zudem ein umfänglicher Sanierungsbedarf für eine Vielzahl von städtischen Gebäuden. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage daher wie folgt:

Zu 1 bis 3) Wie ausgeführt, entspricht das Gebäude nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die technische und räumliche Ausstattung, so dass aus Sicht der Verwaltung neben Sanierungsmaßnahmen auch Umbauten erforderlich sind. Nach den vorläufigen derzeitigen Schätzungen sind hierfür Mittel in Höhe von rd. 3 Millionen Euro notwendig. Aufgrund der Vielzahl der Anforderungen im Bereich der Pflichtaufgaben und Sicherheitsmaßnahmen stehen diese Mittel bei OE 19 jedoch weder kurzfristig noch in der Mittelfristplanung bis 2019 zur Verfügung.

Zur Zeit erarbeitet die Verwaltung ein neues Bauprogramm für die Jahre nach 2016, mit dem der Politik die Möglichkeit gegeben wird, auch längerfristige Investitionsentscheidungen innerhalb der Rahmenbedingungen der Finanzierbarkeit bei gleichzeitiger Priorisierung entlang der Notwendigkeiten (Brandschutz, Sicherheit, Pflicht, Erhalt und freiwillige Aufgabe) vornehmen zu können. Mit welcher Priorität die Sanierungsmaßnahmen im Feuerwehrhaus Misburg hierbei berücksichtigt werden, wird Bestandteil des entsprechenden zukünftigen politischen Entscheidungsprozesses sein.

Bezirksratsfrau Seitz wollte dazu wissen, wann denn die entsprechenden politischen Entscheidungsprozesse stattfänden und wie die Planung aussehen solle. Aus dem vorliegenden Haushaltsplan könne sie nicht ersehen, ob die freiwillige Feuerwehr dort mit Maßnahmen beplant werde.
Bezirksratsherr Amelung fragte nach, ob denn nicht ein Bestandsschutz für solche Gebäude hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen bestehe. Darauf antwortete Herr Selig, dass bei solch umfangreichen Baumaßnahmen der Bestandsschutz diesbezüglich wegfalle.
Bezirksbürgermeister Dickneite mahnte an, dass das Gebäude bei solchen Mängeln hoffentlich nicht geschlossen werde.
Bezirksratsfrau Seitz ergänzte ihre Fragen um den Punkt, dass sie wissen wolle, welche Beteiligungs- und Finanzierungsrechte denn hier dem Bezirksrat zustünden.
Herr Selig sicherte zu die Fragen an das Dezernat weiterzuleiten.
Protokollantwort:
Kommt separat. Die Antwort liegt noch nicht vor.

TOP 9.2.2.
Entlastungsstraße Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1844/2014)

Mit der Vorlage zur Änderung des B-Planes 1604 wurde die Planung einer Entlastungsstraße für den Stadtbezirk Misburg-Anderten vorgelegt.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand der Planungen?

Antwort:
Der Bebauungsplan Nr. 1604 befindet sich zurzeit im Aufstellungsverfahren. Mit der Planung soll ein Abschnitt der geplanten Hauptverkehrsstraße, der über das Gelände der Fa. Papenburg verläuft, planungsrechtlich gesichert werden.

Entgegen der ursprünglich angedachten Trassenführung unmittelbar entlang der Güterbahnlinie soll die neue Hauptverkehrsstraße nun – der Darstellung im Flächennutzungsplan entsprechend – in etwa dem Verlauf der zurzeit auf dem Firmaengelände vorhandenen Privatstraße folgen.

Im Sommer 2014 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1604 aufgefordert. Zurzeit werden diese Anregungen der Fachbehörden ausgewertet. Gegebenenfalls muss die Planung dann angepasst werden. Wenn dieser Planungsschritt abgeschlossen ist, wird die Verwaltung eine Drucksache zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorlegen.

Bezirksratsfrau Seitz fragte ob es richtig sei, dass die Straße nun, wie vom Bezirksrat schon einmal verlangt, doch entlang des Privatweges und nicht entlang der Bahnlinie führen solle, warum diese Information jetzt erst kommt und was mit der Absprache des „Letter of Intent“ sei.
Herr Bernhardt berichtete, dass der Bebauungsplan im wesentlichen ja schon stand und er beinhaltete sowohl die Erweiterung der Gewerbeflächen, als auch die verschiedenen Möglichkeiten der Streckenführung. Daran halte man auch fest. Es gebe jetzt aber Konkretisierungen, die man dann auch komplett vorstellen wolle, wenn man den Plan abgestimmt vorliegen habe. Die jetzige Information sei der Anfrage geschuldet.

TOP 9.2.3.
Kriegerdenkmal neben der Freiwillige Feuerwehr Anderten
(Drucks. Nr. 15-1845/2014)

Die Fläche des Kriegerdenkmals neben der Freiwilligen Feuerwehr Anderten bedarf einer Reinigung.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Wann wurde diese Fläche das letzte Mal gereinigt und wie ist der Reinigungsrhythmus?
2. Wer ist grundsätzliche für die Reinigung zuständig?

Antwort:
Zu 1): Die Reinigung erfolgt in unregelmäßigen Abständen. Aktuell wurde eine Reinigung der Grundflächen beauftragt. Da die Reinigung bedarfsorientiert erfolgt gibt es über eine letztmalige Reinigung keine Dokumentation.

Zu 2): Das Denkmal steht im Eigentum des Fachbereichs Bildung und Qualifizierung. Die bauliche Unterhaltung obliegt dem Fachbereich Gebäudemanagement. Die Reinigung erfolgt in Abstimmung zwischen beiden Fachbereichen.

Bezirksbürgermeister Dickneite fragte, ob der Bezirksrat jedes Mal einen Antrag stellen muss, wenn das Denkmal reinigungsbedürftig ist.
Herr Selig antwortete, dass er dem zuständigen Fachbereich noch einmal deutlich machen werde, dass der Wunsch des Bezirksrates ist, dass hier von Seiten der Verwaltung regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werde.
Bezirksratsherr Weidemann brachte zum Ausdruck, dass dort noch nie gereinigt wurde.
Bezirksratsherr Lux bat um Nachricht durch die Verwaltung, falls es diesbezüglich Probleme geben sollte.

TOP 9.2.4.
Fahrradweg an der Grünfläche Heinrich-Heine-Ring
(Drucks. Nr. 15-1853/2014)

Der Fahrradweg zwischen den Garagen des Heinrich-Heine-Rings und der davor liegenden Grünfläche ist notdürftig gesperrt.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Was ist der Grund dieser Sperrung?
2. Wie lange soll diese notdürftige nicht sehr professionelle Sperrung noch vorgehalten werden?

Antwort:
Zu 1:
Der Weg befindet sich in einem nicht mehr verkehrssicheren Zustand.

Zu 2:
Der Weg wird noch in diesem Monat durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) zurückgebaut. Im Zuge des Stadtbahnbausnach Misburg ist bereits an der Buchholzer Straße ein neuer Weg fertiggestellt worden.

Bezirksratsfrau Seitz wollte dazu wissen, was in diesem Fall „zurückgebaut“ bedeutet, wie die Eigentumsfrage im Moment ist und was für eine Regelung es für Radfahrer und Fußgänger auf der gesamten Strecke gebe. Man habe ja schon im Bezirksrat darüber diskutiert, dass der Weg sehr schmal sei und dadurch Gefahren berge. Besonders käme das an der Tankstelle, sowie an der Bushaltestelle am H.-Heine-Ring zum Ausdruck. Nach ihrer Meinung sei das Gelände bisher städtisches Eigentum gewesen.
Bezirksratsfrau Scholvin fragte, ob dann eine Lücke im Fuß- und Radweg sei.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt fragte nach, ob der Stand noch so sei, dass nach Fertigstellung der Stadtbahnverlängerung diese Bushaltestelle nicht mehr angefahren werde und ob der Zurückbau des Weges bedeute, dass dort Wiese entstehe.
Bezirksbürgermeister Dickneite bat die Verwaltung diese Nachfragen noch zu klären und schriftlich zu beantworten.
Protokollantwort:
Folgt separat. Die Antworten liegen noch nicht vor.

TOP 9.2.5.
Prüfungen genehmigungspflichtiger Betriebe nach BImSchG durch das Gewerbeaufsichtsamt
(Drucks. Nr. 15-1854/2014)

In Beantwortung einer Anfrage des Bezirksrates Misburg-Anderten antwortet das Gewerbeaufsichtsamt, dass in der Dienstanweisung festgelegt ist, dass Anlagen,
- die von der EU-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erfasst werden oder in vollem Umfang der Störfallverordnung unterliegen mindestens einmal pro Jahr kontrolliert werden müssen.
- die die Grundpflichten der Störfallverordnung zu erfüllen haben oder die in einem öffentlichen Verfahren zu genehmigen wären einmal in 2 Jahren kontrolliert werden müssen.
- bisher nicht erfasste Anlagen einmal in 4 Jahren kontrolliert werden müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche der oben aufgeführten Anlagen in den Kategorien Mülltrennung, Baustoffverwertung, Verwendung sekundärer Brennstoffe, sowie verarbeitende Betriebe von Zement, Kohle, Erdöl, Erdaushub und Betrieben die solche Stoffe im Stadtbezirk Misburg/Anderten zwischenlagern, wurden in den letzten vier Jahren durch das Gewerbeaufsichtsamt mit welchem Ergebnis überprüft?

2. Erhielten die Betreiber bezüglich der Einhaltung von Luft-, Lärm- und Umweltschutz auch im Bereich Vorsorgemaßnahmen zur Lagerung besonderer Stoffe und Arbeitsschutz besondere Auflagen?

Antwort:
Zuständigkeitshalber wurde die Anfrage an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt weitergeleitet. Von dort erhielten wir folgende Antwort:

Zu 1.)
Zum ersten und zweiten Spiegelstrich der Einleitung zur Anfrage:
Anlagen, die von der EU-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erfasst werden (IED- Anlagen) oder in vollem Umfang der Störfallverordnung (erweiterte Pflichten) unterliegen, und die mindestens einmal pro Jahr kontrolliert werden müssen.
Anlagen, die die Grundpflichten der Störfallverordnung zu erfüllen haben oder die in einem öffentlichen Verfahren zu genehmigen wären,
und die einmal in 2 Jahren (nach neuer Dienstanweisung in 3 Jahren) kontrolliert werden müssen.

Im Bereich Misburg/ Anderten sind die Anlagen der Fa. Columbian Carbon Deutschland GmbH (erweiterte Pflichten), der Fa. Oiltanking Deutschland GmbH (erweiterte Pflichten), der Fa. Kraul und Wilkening GmbH (Grundpflichten), der Fa. HeidelbergCement AG (IED) unter den oben genannten Spiegelstrichen zu subsumieren.

Columbian Carbon: Letzte Revision 14.07.2014
Oiltanking: Letzte Revision 11.10.2013
Kraul und Wilkening: wird in der 38.KW 2014 überprüft
HeidelbergCement: Letzte Revision 13.05.2014

Gravierende Mängel sind bei den Überprüfungen nicht aufgetreten. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an diese Anlagen wurden im Zuge der Anlagengenehmigung formuliert und als Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid aufgenommen.

Zum dritten Spiegelstrich:
Bisher nicht erfasste Anlagen, die einmal in 4 Jahren (nach neuer Dienstanweisung einmal in 5 Jahren) kontrolliert werden müssen.
Zu 2.)
Im Bereich Misburg/Anderten gibt es diverse Anlagen, die unter diese Kategorie fallen. Die Anlagen werden von den unterschiedlichsten Sachbearbeitern betreut. Das Zusammentragen der geforderten Daten würde einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn sich Ihre Anfragen auf ganz konkrete Betriebe beziehen würden.

Bezirksratsfrau Seitz fragte, wann die Firma Papenburg das letzte Mal kontrolliert worden sei und mit welchem Ergebnis.
Protokollantwort:
Folgt separat. Die Antworten liegen noch nicht vor.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 10.1.1.
FFH Schutzgebiet Misburger Mergelgrube HPC 1
(Drucks. Nr. 15-1472/2014)

Bezirksratsfrau Seitz kündigte an, dass man den Antrag ablehnen werde, weil niemand garantieren könne, dass die Aufwertung dann so erfolgen werde, wie man es geplant hätte.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das FFH Schutzgebiet
„Mergelgrube HPC 1" zum Naturschutzgebiet erklärt und in einem ersten Schritt unverzüglich
eine sogenannte einstweilige Sicherstellung des Mergelgrubengeländes bis zum Kanalufer
erlassen wird.

9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Wochenmarkt
(Drucks. Nr. 15-1830/2014)

Bezirksratsfrau Pluskota hätte gerne den Antrag etwas weiter gefasst, auf das Zentrum von Misburg bezogen, da sie vermutet, dass die Endhaltestelle ja der infra gehöre und diese das Ansinnen ablehne. Außerdem könne es ja sein, dass die Marktbeschicker gerne am jetzigen Standort bleiben wollten. Ansonsten stehe man dem Ansinnen positiv gegenüber.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt wollte gerne wissen, welcher Bereich der Endhaltestelle gemeint sei und ob der Markt von der Größe her gegenüber jetzt noch wachsen soll.
Bezirksratsfrau Seitz betonte, dass man den Prüfauftrag bewusst offen gestaltet hätte, damit die Stadt schauen könnte, was machbar sei. Man wolle den Markt nicht an Meyers Garten, könne sich aber z.B. den P+R-Parkplatz vorstellen und hinter dem Rathaus seien ja auch noch Parkplätze. Wenn es der gefundene Platz dann zulassen sollte, wäre auch eine Ausweitung des Marktes möglich. Gegenwärtig verliere Misburg an Kaufkraft, mit dem Markt an der Endhaltestelle könne man vielleicht sogar Kaufkraft nach Misburg zurück holen, da dann auch Einwohner anderer Stadtteile diese verkehrsgünstige Variante zur Versorgung mit frischen Produkten nutzen würden.
Die gleichen Überlegungen hätte man auch gehabt, ergänzte Bezirksratsfrau Langner.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, zu prüfen, ob eine Verlagerung des Misburger Wochenmarktes nach Fertigstellung der Stadtbahnverlängerung in den Bereich der Endhaltestelle möglich und sinnvoll ist. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Bezirksrat vorgestellt.

Einstimmig


TOP 10.2.2.
Rohgraben im Stadtteil Anderten
(Drucks. Nr. 15-1855/2014)

Bezirksratsherr Amelung machte darauf aufmerksam, dass dieser Antrag bereits 2012 einmal gestellt wurde, aber die Verwaltung nie eine Entscheidung verschickt hätte.
Protokollantwort:
Ja, es stimmt, es wurde damals keine Entscheidung erstellt. Dies ist ein Versäumnis der Verwaltung und wir bitten um Entschuldigung. Die Bezirksratsbetreuung wird auch den Fachbereich darüber informieren.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, das zuständige Fachamt anzuweisen, den Verpflichtungen für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen für (Unterhaltungs-rahmenplan) und dem Rohgraben nachzukommen.

Einstimmig
TOP 10.2.3.
Maßnahmen Meyers Garten
(Drucks. Nr. 15-1856/2014)

Bezirksbürgermeister Dickneite regte an, dass die Verwaltung wie in einem anderen Stadtteil bereits praktiziert, über die Straßensozialarbeit eine Vertrauensperson für diese Nutzergruppen finden könnte.
Bezirksratsfrau Seitz betonte, dass dies aber nicht der einzig mögliche Weg sein solle.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um

1. den Bereich Meyers Garten insbesondere an den Sitzgelegenheiten sauber zu halten

2. den Belästigungen im Bereich Meyers Garten durch alkoholkonsumierenden Bürgerinnen und Bürgern Einhalt zu gebieten.

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Aufstellung eines Durchfahrtsverbot-Schildes (260)
(Drucks. Nr. 15-1838/2014)

Bezirksratsherr Becker wunderte sich über diesen Antrag, da es nur einen Weg gebe um dort nach Misburg zu kommen und das wäre über das Gelände der Wasser- und Schiffahrtsgesellschaft, wo aber ein Durchfahrtsverbotsschild stehe und der Rest sei abgepollert. Wer dieses Schild nicht beachte, werde sich auch von einem weiteren Schild nicht beeindrucken lassen.
Bezirksratsherr Amelung führte aus, dass es die gleiche Situation auch an anderen Stellen gebe und hier sei trotz zusätzlichem Verbotsschild noch Schleichverkehr vorhanden. Er sprach sich für weitere Maßnahmen aus, die die Verwaltung prüfen solle.
Bezirksratsfrau Pluskota betonte, dass sie einfach klare Verhältnisse haben wolle.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob es dort nicht ein Sackgassenschild gebe. Das bedeute, es wäre bereits das 3. Schild.
Bezirksratsherr Mansmann stellte klar, dass ein Durchfahrtsverbotsschild dort hingehöre, wo das Verbot anfangen soll und nicht erst auf der Hälfte des Weges.
Bezirksratsfrau Scholvin sagte, dass Anwohner darauf aufmerksam gemacht hätten, dass es bereits einmal ein Schild gegeben hätte, welches aber verschwunden sei.
Bezirksratsherr Becker widersprach, dass es dort eine vermehrte Nutzung durch Schleichverkehr gebe.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen,
in der Straße „Sportplatz am Kanal“ hinter dem dort befindlichen Sportplatz ein Durchfahrtsverbotsschild (260) mit dem Zusatzschild „Landwirtschaftl. Verkehr frei“ aufgestellt wird.

11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.3.2.
Reinigung von Mahnmal in Anderten
(Drucks. Nr. 15-2018/2014)

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen, das Mahnmal in Anderten noch vor der diesjährigen Veranstaltung zum Volkstrauertag zu reinigen und auf Dauer sauber zu halten.

Zurückgezogen


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Zuwendung 24/2014, PHV Misburg, Anschaffung eines Rasenmähertraktors
(Drucks. Nr. 15-1670/2014)

Antrag

Dem PHV Misburg wird

ein Zuschuss von bis zu 1.600,- €
(Zuwendung Nr. 24/2014)

einmalig für Sachkosten als Förderung zur Verfügung gestellt.

Einstimmig


TOP 15.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 15.1.
IB-09-2014, Antrag auf Unterstützung fürs Freizeitangebot „Zoo“
(Drucks. Nr. 15-2011/2014)

Bezirksratsfrau Seitz machte darauf aufmerksam, dass man die Gelder des Integrationsbeirates nicht nur zur Bespaßung genutzt sehen will, sondern beispielsweise auch zur nachhaltigen Beschäftigung im Laufe des Tages.
Bezirksbürgermeister Dickneite entgegnete, dass man genau das in der letzten Sitzung des Integrationsbeirates auch diskutiert habe und darauf reagieren werde.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt sagte, dass ein Zoobesuch für sie keine Spaßveranstaltung sei, sondern Teilhabe am kulturellen Leben in Hannover.
Bezirksratsfrau Scholvin schloss sich dem an.

Antrag,

für die Unterstützung des Freizeitangebotes mit einem Zoobesuch inklusive Verpflegung sowie An- und Abfahrt für ca. 15 Personen wird eine einmalige Zuwendung in Höhe von 500,-€ gewährt.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 15.2.
IB-10-2014, Fahrkarten
(Drucks. Nr. 15-2012/2014)

Bezirksratsfrau Seitz bemängelte die Formulierung des Antrags.
Bezirksratsfrau Scholvin machte darauf aufmerksam, dass es hier um dringende, kurzfristige Sachen handle, man wolle in der Zukunft auch anders mit solchen Anträgen verfahren. Es gehe hier um Fahrkarten für die neu angekommenen Flüchtlinge, die Freitag kämen und über das Wochenende noch kein Geld erhalten hätten, aber zu Beginn der Woche Behördengänge zu erledigen hätten.
Bezirksratsherr Mansmann betonte ebenfalls, dass die Flüchtlinge nicht aus Spaß mit dem Bus fahren würden, sondern wegen wichtigen Besorgungen oder Terminen.
Bezirksratsherr Amelung machte auf die vorhandene Regelung beim Beschluss über die Mittel des Integrationsbeirates aufmerksam, nachdem dieser sich inhaltlich mit den Anträgen beschäftige und der Bezirksrat die Beschlussfassung vornehme, weil der Integrationsbeirat es nicht dürfe.
Bezirksratsherr Becker zeigte als Problem auf, dass die Anträge zu spät in den Fraktionen zur Beratung vorlägen, aber dazu hätte die Verwaltung bereits Schritte eingeleitet um dies zu verbessern.
Bezirksbürgermeister Dickneite bestätigte dies, da durch die neue Terminplanung schon Zeitdruck herausgenommen werde.
Bezirksratsfrau Seitz machte deutlich, dass es ihr vor allem um die im Antrag latent formulierte Kriminalisierung der Flüchtlinge gehe.

Antrag,

Die Einrichtung für Flüchtlinge in der Anderter Str. 101, 30559 Hannover, European Homecare, erhält 372,- € für Fahrkarten.

Einstimmig


TOP 15.3.
IB-11-2014, Bedarfe in der Gemeinschaftsunterkunft am Seelberg und Gollstraße 31
(Drucks. Nr. 15-2013/2014)

Antrag,
Die beiden Einrichtungen erhalten zusammen 700,- € für die Vorbereitung und Duchführung von Weihnachtsfeierlichkeiten, sowie für Sportangebote.

Einstimmig

Für das Protokoll:




K. DICKNEITE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer