Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 15.09.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 09.09.2014)
Protokoll (erschienen am 22.10.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.01 - Datum 09.10.2014

PROTOKOLL

31. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 15. September 2014,
Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.45 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
(Bezirksratsherr Alfonso Dias) (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
Bezirksratsfrau Dimou (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Hogh (Die Linke.)
(Bezirksratsfrau Konopinska) (CDU)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Muschter) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.30 - 21.35 Uhr
Bezirksratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
(Bezirksratsfrau Seckin) (SPD)
Bezirksratsherr Sill (SPD)
Bezirksratsherr Sylvester (Hannoveraner)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (Die Linke.)

Verwaltung:
Frau Roth FB Planen u. Stadtentwicklung
Frau Rembecki Stadtbezirksmanagement
Frau Fenske Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten

Gäste:
Herr Neuhaus STRABAG




Presse:
Herr Voigt Neue Presse
Herr Schinkel HAZ /Stadt-Anzeiger
Herr Nikolai Bild

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

7. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

9.1.5. Missachtung der Mitglieder des Bezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 15-1806/2014)

8.1.3. Umbenennung des Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platzes
(Drucks. Nr. 15-1752/2014)

8.2. gemeinsame Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion und Bezirksratsherrn Engelke (FDP)

8.2.1. Platzumbenennung vor dem Landtag in Hannah-Arendt-Platz
(Drucks. Nr. 15-1817/2014)

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. E N T S C H E I D U N G

4.1.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1792/2014 mit 3 Anlagen)

4.2. A N H Ö R U N G

4.2.1. Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf
(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

4.2.2. Denkmal für Suchtverstorbene
(Drucks. Nr. 1827/2014)

5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates



5.1. Interfraktionelle Anträge

5.1.1. Zuwendung an den Windel-Gesindel e.V.
(Drucks. Nr. 15-1814/2014)

5.1.2. Zuwendung an die ev. luth. Apostelkirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-1815/2014)

5.1.3. Zuwendung an den Seilgarten Hannover
(Drucks. Nr. 15-1816/2014)

6. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

6.1. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "3. Tibetische Kulturtage"
(Drucks. Nr. 15-1736/2014)

6.2. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Mehrsprachiger Nachhilfeunterricht"
(Drucks. Nr. 15-1738/2014)

6.3. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates für das Projekt "Arabischer Frühling im Theater II"
(Drucks. Nr. 15-1753/2014)

6.4. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates für das Projekt "Konversationskurs für Erwachsene mit Migrationshintergrund"
(Drucks. Nr. 15-1754/2014)

8. A N T R Ä G E

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Anlieferungszeiten in der City
(Drucks. Nr. 15-1583/2014)

8.1.2. Sanierung des Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasiums
(Drucks. Nr. 15-1585/2014)

8.1.2.1. Sanierung des Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasiums
(Drucks. Nr. 15-1585/2014 N1)

8.1.2.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1585/2014: Sanierung des Kaiser-Wilhelm- Und Ratsgymnasiums
(Drucks. Nr. 15-1706/2014)

8.3. gemeinsame Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion:

8.3.1. Übersicht zum Straßenzustand im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-1818/2014)

8.3.2. Selbstorganisiertes Zentrum für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-1819/2014)

8.3.2.1. Selbstorganisiertes Zentrum für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-1819/2014 N1)

8.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.4.1. Korrektur der Ampelschaltung am Emmichplatz
(Drucks. Nr. 15-1820/2014)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion:

9.1.1. Fahrradstellplätze am Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-1802/2014)

9.1.2. Reduzierung der Johanna-Friesen-Schule auf eine Zweizügigkeit
(Drucks. Nr. 15-1803/2014)

9.1.3. Fällung der Bäume auf dem Platz der Göttinger Sieben
(Drucks. Nr. 15-1804/2014)

9.1.4. Belästigung von Bürgern durch Kehrmaschinen und Laubbläser
(Drucks. Nr. 15-1805/2014)

9.1.6. Bebauungspläne hinter dem Finanzamt Hannover Mitte auf dem "Landesparkplatz"
(Drucks. Nr. 15-1807/2014)

9.1.7. Tiefe Fugen im Pflaster vorm Opernhaus und an anderen Stellen
(Drucks. Nr. 15-1809/2014)

9.1.8. Sicherheit in U-Bahnstationen
(Drucks. Nr. 15-1810/2014)

9.1.9. Umweltbelastung durch einseitige Sperrung der Bernadotteallee
(Drucks. Nr. 15-1812/2014)

9.1.10. Schulobstprogramm der Europäischen Union
(Drucks. Nr. 15-1813/2014)

9.1.11. Ungepflegte Grünflächen/Rondelle
(Drucks. Nr. 15-1833/2014)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

9.2.1. Unterführung Volgersweg
(Drucks. Nr. 15-1821/2014)

9.2.2. Leerstände im Volgersweg
(Drucks. Nr. 15-1822/2014)

9.2.3. Ausführung von Carsharing-Stellplätzen im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1823/2014)

10. Genehmigungen von Protokollen:
- des Protokolls über die gemeinsame Sitzung mit dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 05.03.2014
-über die 29. Sitzung am 23.06.2014 - öffentlicher Teil-
- über die 30. Sitzung am 14.07.2014 - öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung von Protokollen:
-über die 29. Sitzung am 23.06.2014 -nichtöffentlicher Teil-
-über die 30. Sitzung am 14.07.2014 - nichtöffentlicher Teil-

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Tagesordnungspunkt 7 wird nach der EinwohnerInnenfragestunde behandelt, da unter Mitteilungen der Verwaltung Vertreter der STRABAG zum Marstall Ost berichten werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Anfrage aus Tagesordnungspunkt 9.1.5. beantwortet. Die Anträge zur Umbenennung des Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platzes werden wegen des großen Medieninteresses nach Tagesordnungspunkt 7 behandelt, der Tagesordnungspunkt 12 wird abgesetzt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Bezirksbürgermeister Sandow verpflichtete Frau Aristi Dimou als Bezirksratsfrau, wies auf die Pflichten und Bestimmungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz hin und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.

TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.40 Uhr bis 19.05 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Eine Anwohnerin aus dem Zooviertel beschwerte sich erneut über die Parksituation am HCC, insbesondere in der Lüerstraße, Schackstraße und Mars-La-Tour-Straße. Seit Sommer habe sich die Situation noch einmal durch Maßnahmen der Verwaltung wie die Abpollerung der Mars-La-Tour-Straße verschlechtert. Es sei bekannt, dass das erstellte Gutachten zur Parksituation ergeben habe, dass kein Parkproblem vorliege, jedoch liege in ihrem Wohnquartier die temporäre Auslastung bei 111%.
Das Gutachten müsste unter den neuen Aspekten überarbeitet und die Einführung von Bewohnerparken in den Straßen um das HCC überprüft werden.
Bezirksbürgermeister Sandow wies darauf hin, dass die Verwaltung das angesprochenen Gutachten in einer der letzten Sitzungen vorgestellt habe und das Gutachten auch als Datei zur Verfügung stehe. Der Bezirksrat habe sich auch bereits für eine Bewohnerparkzone in diesem Bereich ausgesprochen.
Bezirksratsherr Engelke informierte, dass das Parken in dem Parkhaus am HCC ausgesprochen günstig sei und die Besucher trotzdem in den umliegenden Straßen parken würden. Außerdem seien alle Empfehlungen aus dem Gutachten, wie die verbesserte Ausschilderung zum Parkhaus, noch nicht umgesetzt worden. Ein Bewohnerparken sei aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar.
Frau Roth bestätigte, dass das Gutachten vorgestellt worden sei und ein Bewohnerparken weder rechtlich noch funktional möglich sei. Punktuell seien die Maßnahmen bereits umgesetzt worden. Man müsse aber bedenken, dass diese Maßnahmen auch erst einmal greifen müssten und die Gewohnheiten der Besucher langfristig verändert werden müssten. Bezirksratsfrau Kupsch bemerkte, dass nicht klar sei, warum ein Bewohnerparken rechtlich nicht möglich sein solle. Außerdem werde bezweifelt, dass die Besucher des HCC sich an eine Benutzung des Parkhauses gewöhnen werden.
Frau Roth wies darauf hin, dass die Gründe, warum ein Bewohnerparken nicht möglich sei, ausführlich in der Juni-Sitzung und der ergangenen Entscheidung zum Bezirksratsbeschluss erläutert worden seien.
Die Anwohnerin erläuterte, dass sie bereits mehrfach im Stadtbezirksrat gewesen sei und ihr Abliegen vorgebracht habe. Sie habe das Gefühl, dass hier nicht ordentlich gearbeitet werde und verlangte, dass das Gutachten erneut erstellt werde, da sich die Voraussetzungen verschlechtert haben.

Eine Einwohnerin bemängelte, dass bereits das dritte Toilettenhäuschen am Marstall aufgestellt worden sei. Das ursprüngliche Toilettenhäuschen sei seitens der Verwaltung wegen Vandalismus gesperrt worden.
Sie regte an, dass das bisherige Toilettenhäuschen repariert wird und die anderen beiden Toilettenanlagen wieder entfernt werden.
Das eine Toilettenhaus sei die Spindel, die bisher an der Neustädter Hof- und Stadtkirche gestanden habe und dort auch für Unruhe gesorgt habe, da man von oben freie Sicht auf die Nutzer habe.
Die Einwohnerin überreichte ein Schreiben, welches als Anlage zu Protokoll genommen wird.

Der Elternratsvorsitzender des Kaiser-Wilhelm und Ratsgymnasiums, informierte, dass in den Sommerferien der so genannte Schustertrakt auf Grund von Deckenschäden gesperrt worden sei. Die 8 Klassen seien jetzt in die Birkenstraße in der Südstadt ausgelagert worden.
Als Vertreter des KWRGs möchte er (Sprecher) daher dringend auf eine Beschleunigung der Sanierung des Gebäudes und auf die jetzige Sicherheit des Gebäudes hinweisen.
Die Verwaltung habe ihm keine Auskunft gegeben, wie die Sicherheit des übrigen Gebäudes aussehe.
Daher werde die Verwaltung gefragt, ob die Sicherheit des übrigen Gebäudes geprüft worden sei.
Ein weiteres Thema sei die Belastung von zwei Jahrgängen, die in die Südstadt pendeln müssten. Ein Bustransfer sei nach Aussage der Verwaltung nicht vorgesehen, es finde aber noch ein Gespräch mit der Schuldezernentin zu dem Thema statt.
Bezirksbürgermeister Sandow verwies auf die noch zu beratenen Anträge zu diesem Thema.

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf die Eröffnung des neuen ZOBs hin.
Zur Situation auf dem Weißekreuzplatz berichtete Bezirksbürgermeister Sandow, dass sich dort weiterhin die sudanesischen Flüchtlinge aufhalten. Die Vertreter des Bezirksrates aus dem Willkommensnetzwerk seien regelmäßig Vorort und blieben im Gespräch.
Außerdem habe es ein Treffen mit dem Seniorennetzwerk Mitte gegeben. Zu den Haushaltsplanberatungen seien von den Vertretern der Vereine und Verbände Wünsche hinsichtlich eines Hochbahnsteigs in der Calenberger Neustadt, eines Überweges über die Lavesallee und nach einem Bewegungsparcours geäußert worden.

Frau Roth wies auf einen Bericht der STRABAG zum Thema Marstall Ost hin.
Bezirksbürgermeister Sandow begrüßte dazu Herrn Neuhaus von der STRABAG.
Herr Neuhaus berichtete, dass sich die STRABAG auf die Ausschreibung der Landeshauptstadt Hannover zum Baufeld Marstall Ost beworben habe. Die STRABAG habe von der Verwaltung den Zuschlag erhalten und sich verpflichtet, einen Architektenwettbewerb durchzuführen. 12 Architekturbüros seien auf Grund des Wettbewerbs geladen worden, die Entwürfe der ersten drei Preisträger wurden von Herrn Neuhaus anhand einer Präsentation vorgestellt.

Bezirksratsherr Engelke merkte an, dass er sich darüber gewundert habe, dass die Verwaltung von dem üblichen Verfahren abgewichen sei, erst den Bezirksrat zu informieren und dann in die Öffentlichkeit zu gehen. Die Vertreter des Bezirksrates hätten nur eine Einladung zur Besichtigung der Ausstellung erhalten.
Bezirksratsherr Engelke wies darauf hin, dass der Architektenentwurf wieder einmal dem Gebäude des Kröpcke Centers gleiche. In Hannover werde offensichtlich nur nach Schießschartenarchitektur gebaut.
Zum Vorhaben fragte Bezirksratsherr Engelke, ob die Tiefgarage öffentlich sei und ob nicht mehr als sieben Wohnungen geschaffen werden könnten.
Herr Neuhaus antwortete, dass es sich um eine private Tiefgarage für die Bewohner des Hauses handelt, die für die Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stünde.
Die Bewerbung sei bei der STRABAG anfangs sehr kontrovers diskutiert worden, da es sich um keinen einfachen Wohnstandort handelt. Das Wohnumfeld sei bekannt und mit Mieten, die bei einem Neubau mit entsprechender Qualität verlangt werden müssten, sei es sehr ambitioniert, Wohnungen auch in den stärker Lärmbelasteten Untergeschossen anzubieten.
Daher werde das Wohnen nur in den oberen beiden Geschossen angeboten.

Bezirksratsfrau Markowis begrüßte die Bebauung auf dem Gelände Marstall Ost und zeigte sich zuversichtlich, dass der Platz eine Aufwertung durch die Bebauung erfahre.
Bezirksratsfrau Markowis bat Herrn Neuhaus noch um Ausführungen zum Pflaster, zur Größe der Wohnungen und ob die STRABAG auch als Vermieter auftrete.
Herr Neuhaus erläuterte, dass die Geschosshöhen für die Wohnungen und die Büros gleich hoch seien. Daher sei eine Nutzung von Büroflächen in Wohnflächen oder umgekehrt grundsätzlich möglich. Ob die STRABAG als Vermieter auftrete hänge davon ab, wann das Objekt den Eigentümer wechselt. Die STRABAG erwerbe nur das Grundstück, auf dem der Baukörper stehe. Für die Freiflächengestaltung und letztendlich die Pflasterung sei die Stadt Hannover zuständig, hier sei ein Gestaltungswettbewerb für die Freiflächen geplant.

Bezirksbürgermeister Sandow erinnerte daran, dass sich der Bezirksrat Mitte die Polizei als ein Mieter gewünscht habe. Herr Neuhaus meinte, dass das Wettbewerbsergebnis grundsätzlich eine solche Nutzung hergebe.
Bezirksratsherr Hogh fragte noch einmal nach der Größe der Wohnungen.
Herr Neuhaus erwiderte, dass es sich um Wohnungen mit 80 m² bis 120 m² handelt.

Bezirksratsfrau Demir stellte die Frage, ob die 31 Stellplätze als ausreichend angesehen werden.
Herr Neuhaus antwortete, dass bauordnungsrechtlich die vorgesehenen Stellplätze nicht ausreichend seien, ein Teil der Stellplätze müssten abgelöst werden.
Bezirksratsfrau Kupsch regte an, einen Parklift einzusetzen.
Herr Neuhaus merkte an, dass solches Systeme auf dem Hannoverschen Markt sehr schlecht angenommen werden.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast meinte, dass dem Bezirksrat von den AnwohnerInnen des Marstalls die Sorge bezüglich der Qualität der Gastronomie sowie der Wohnungsprostitution herangetragen worden sei. Daher stelle sich die Frage, wie eine Auswahl der Gastronomie vorgenommen werde und wie die Wohnungsprostitution ausgeschlossen werden könne. Herr Neuhaus erklärte, dass die Gastronomie qualitativ hochwertiger sein solle und hinsichtlich der Prostitution seien kleinteilige Wohnungen eher förderlich, die geplanten Größen der Wohnungen seien eher nicht geeignet. Man versuche, auch bei der Auswahl der Mieter das Problem zu berücksichtigen.

Bezirksbürgermeister Sandow dankte Herrn Neuhaus für den Vortrag.

TOP 9.1.5.
Missachtung der Mitglieder des Bezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 15-1806/2014)

Am 29. Juli prämierte die Jury die Entwürfe für das östliche Baufeld am Marstall. Am nächsten Tag waren die Konzepte in Ansätzen in der Presse zu lesen. Auf daraufhin folgende Anfragen von Bürgern konnte kein Mitglied unserer Fraktion eine Antwort geben, da wir – im Gegensatz zu den vergangenen Kommunalwahlperioden – zu solchen Informationsterminen nicht eingeladen worden waren. Erst mit Datum 08. August erhielten wir eine Einladung zur Besichtigung der Wettbewerbsergebnisse ab dem 18.08.14 – also drei Wochen nach dem Tag, an dem die Presse darüber berichtete. Obwohl sich unsere Fraktion schon einmal im Januar dieses Jahres beim Oberbürgermeister Herrn Schostok beschwert hatte, dass sie von den Plänen (2013) zur Gestaltung des Marstalls erst aus der Presse erfahren musste, ist diese Nichtinformation jetzt schon wieder passiert.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurde die über Jahrzehnte funktionierende Informationspraxis bei solchen Projekten von der Verwaltung aufgekündigt?

2. Ist das jetzt der Stil des neuen OBs, die Bezirksräte durch Nichtinformation bewusst zu schwächen?
Frau Roth beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Die Information des Bezirksrates über die Ergebnisse des Wettbewerbs Marstall-Ost erfolgt im Rahmen der auch sonst üblichen Verfahrensweise. Die Verwaltung bedauert aber, dass aufgrund des speziellen Terminablaufes und der Sommerpause eine zeitnahe Information im Rahmen einer Stadtbezirksratssitzung nicht möglich war.

Bezogen auf den Wettbewerb Marstall-Ost stellt sich das Verfahren wie folgt dar: Anders als beim Wettbewerb Marstall – Schmiedestraße – Altstadt, der von der Landeshauptstadt Hannover ausgelobt wurde, war beim Wettbewerb zur Bebauung des Bereiches Marstall-Ost Auslober und damit verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens das Unternehmen STRABAG. Das Preisgericht tagte zu Beginn der Ratsferien am 29.07.2014. Als Vertreter des Stadtbezirksrates Mitte waren der Bezirksbürgermeister Herr Sandow sowie der Stellvertretende Bezirksbürgermeister Herr Gast unmittelbar als Sachpreisrichter, bzw. stellvertretender Sachpreisrichter eingebunden.

Die Pressemitteilung der Firma STRABAG zum Wettbewerbsergebnis datiert vom 07.08.2014. Über die Ausstellungsdaten wurde der Stadtbezirksrat Mitte am 08.08.2014 per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Die öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten konnte erst deutlich nach der Preisgerichtssitzung vom 18.08. bis zum 19.09.2014 erfolgen, da die Ausstellungsflächen in der Bauverwaltung erst dann zur Verfügung standen. Aus diesem Grund hatte sich das Unternehmen STRABAG dafür entschieden, keine gesonderte Ausstellungseröffnung durchzuführen. Dies führte auch dazu, dass die Arbeiten erst 10 Tage nach der Information an den Bezirksrat öffentlich besichtigt werden konnten.

Die Verwaltung ist grundsätzlich bestrebt, die Termine von Ausstellungen und Informationen an die Presse zeitnah zu terminieren. Sie nimmt den Vorgang zum Anlass, sich gegenüber privaten Vorhabenträgern konsequent für eine entsprechende Vorgehensweise einzusetzen.
Bezirksratsherr Prokisch fragte nach, ob die Verspätung daran gelegen habe, dass die STRABAG das Verfahren durchgeführt habe.
Frau Roth antwortete, dass die Problematik nicht den Investoren zugeschoben werden solle, sondern im normalen Verfahren die erste Pressemitteilung zeitgleich mit der Ausstellungseröffnung erfolge. Grund für Verzögerung im vorliegenden Verfahren sei die fehlende Ausstellungsfläche gewesen.

TOP 8.1.3.
Umbenennung des Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platzes
(Drucks. Nr. 15-1752/2014)

Bezirksbürgermeister Sandow erinnerte daran, dass der Bezirksrat Mitte im Hinblick auf die Umbenennung des bisherigen Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platzes in zahlreichen Runden vorab getagt und in einer sachlich-konstruktiven und besonnenen Atmosphäre sich intensiv mit dem Wirken und Leben von Hinrich Wilhelm Kopf auseinander gesetzt habe. Man habe versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, was leider nicht ganz geklappt habe. Der Bezirksrat Mitte sei aber einvernehmlich zu dem Schluss gekommen, dass vor dem Hintergrund des Für und Wider der Biografie von Kopf eine Umbenennung des Platzes vor dem Landtag geboten und sinnvoll sei.
Bezirksbürgermeister Sandow dankte den Mitgliedern des Bezirksrates für die konstruktive Debatte.
Bezirksratsherr Engelke ergänzte, dass auch die Verwaltung den Bezirksrat sachkundig beraten habe. Der Bezirksrat sei sehr verantwortungsbewusst mit dem Thema umgegangen und habe sehr sachlich diskutiert.
Das öffentliche Interesse sei auch groß gewesen und es seien zusätzlich zu den Vorschlägen aus der Politik auch sehr viele Anregungen der Bürgerinnen und Bürger eingegangen, die sorgfältig vom Bezirksrat geprüft und abgewogen worden seien.

Bezirksratsherr Albrecht dankte im Namen der CDU-Fraktion allen an dem Prozess beteiligten Menschen innerhalb und außerhalb des Bezirksrates.
Was die CDU-Fraktion nicht nur zur beabsichtigten Umbenennung des Platzes, sondern zu dem vorliegenden konkreten Vorschlag bewogen habe, habe eine Vielzahl von Gründen.
Die Umbenennung an sich sei völlig unstrittig und es sei lange über alternative Namen nachgedacht worden. Der CDU-Fraktion habe von Anfang an der Vorschlag der Kommission sehr beeindruckt durch den Hinweis, dass empfohlen werde, keine neue Person als Namensgeber auszuwählen. Durch die Wahl eines neutralen Namens werde eine Umbenennung vorgenommen, die den neu erworbenen Kenntnissen über das Leben von Herrn Hinrich Wilhelm Kopf Rechnung trage, aber auf der anderen Seite nicht durch die Auswahl einer anderen Person einen Vergleich dieser Personen verursache. Dies sei vor dem Hintergrund der nachvollziehbar wichtigen Funktionen Kopfes für das Land Niedersachsen nach dem zweiten Weltkrieg und seinem Einsatz für Niedersachsen in der sich entwickelnen jungen Demokratie nicht angebracht.
Dass nun zwei Initiativanträge zur Namensgebung vorliegen, spiegele die demokratische Struktur und Meinungsvielfalt auch in solch wichtigen Fragen wider.
Die Anregungen aus der Bevölkerung und von einigen Anliegern habe die CDU-Fraktion bestärkt, den Namenvorschlag "Am Landtag" einzubringen. Die Institution, die an diesem Platz zu Hause sei, nämlich der Nds. Landtag als höchste Institution des Landes, sollte bei einer Umbenennung im Vordergrund stehen.
Bezirksratsherr Albrecht betonte, dass die CDU grundsätzlich nicht gegen die Benennung eines Weges oder Platzes nach Hannah Ahrendt sei, es gebe auch schon einen Weg mit Hannah Ahrendt als Namensgeberin im Stadtbezirk Mitte.

TOP 8.2.
gemeinsame Antrag von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion und Bezirksratsherrn Engelke (FDP)

TOP 8.2.1.
Platzumbenennung vor dem Landtag in Hannah-Arendt-Platz
(Drucks. Nr. 15-1817/2014)

Bezirksratsherr Nebendahl unterstrich die Wichtigkeit, zentrale Plätze nach wichtigen Persönlichkeiten zu benennen.
Durch die von der Bevölkerung eingereichten Vorschläge sei wieder bewusst geworden, wie viele Menschen etwas Großartiges für die Gesellschaft geleistet hätten, die vielleicht nicht so stark im öffentlichen Geschehen stünden. Daher sei eine Benennung nach einer Person ein gutes und richtiges Zeichen und wenn es sich dann noch um eine Frau handelt, sei dies umso besser.
Bezirksratsfrau Demir erläuterte, dass die Empfehlung der Kommission bekannt gewesen sei, aber das man zur Auffassung gelangt sei, an diesem besonderen Platz eine Frau auszuwählen, die gewürdigt werden dürfte und sollte.
Bezirksratsherr Hogh bat hinsichtlich der Abstimmung zu Punkt 1 um eine getrennte Abstimmung, um zu verdeutlichen, dass der Wunsch des Gremiums nach einer Umbenennung einstimmig sei.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den CDU-Antrag zur Abstimmung:

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, den entsprechenden Fachbereich anzuweisen, das Verfahren einzuleiten für die Umbenennung des bisherigen „Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platzes“ in „Am Landtag“ sowie für die Anfertigung des Entwurfs einer Informationstafel, aus welcher die Biographie Hinrich-Wilhelm Kopf hervorgeht ebenso wie die Gründe, weshalb der Bezirksrat die Umbenennung vornimmt.

5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

Danach stellte Bezirksbürgermeister Sandow den gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und Bezirksratsherrn Engelke (FDP) zur Abstimmung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, das Verfahren einzuleiten, um

1. den bisherigen „Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz“ umzubenennen;

2. die Umbenennung in „Hannah-Arendt-Platz“ vorzunehmen;

3. den Entwurf einer Informationstafel anzufertigen, aus welcher die Biographien dieser beiden Personen hervorgehen ebenso wie die Gründe, die zur Umbenennung geführt haben;

4. den Landtag Niedersachsens einzuladen, sich an der Umsetzung und Erstellung der Informationstafel zu beteiligen

Getrennte Abstimmung nach Punkten:
Punkt 1: einstimmig
Punkt 2: 10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 3: 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
Punkt 4: 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 4.1.1.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1803 - Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1792/2014 mit 3 Anlagen)

Frau Roth stellte das Vorhaben anhand der Drucksache vor.
Bezirksratsherr Hogh begrüßte die Planungen und meinte, das Vorhaben stelle einen Gewinn für die Oststadt dar.
Bezirksratsherr Hogh meinte, dass er von einem Bürger den Hinweis erhalten habe, dass sich in dem Bereich Chemieanlagen befunden hätten. Daher werde darum gebeten, eventuelle Altlasten noch einmal genau zu betrachten. Hinsichtlich der hinteren Bebauung stelle sich die Frage, ob es eine Möglichkeit für barrierefreie Wohnungen gebe.
Frau Roth antwortete, dass bisher keinen Altlastenverdacht vorliege, dem Hinweis aber nachgegangen werde.
Die geplanten Wohnungen werden barrierefrei hergestellt.
Auf eine Nachfrage von Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Gast bestätigte Frau Roth, dass es sich um 3 Gebäude handelt.
Bezirksratsherr Nebendahl fragte nach, ob ausschließlich Eigentumswohnungen geplant werden. Frau Roth bejahte die Frage.
Bezirksratsfrau Pohler-Franke begrüßte den Bau von Eigentumswohnungen in der Oststadt. Die Oststadt sei auf Grund der Eilenriede gerade für Familien attraktiv, das Angebot von Eigentumswohnungen fehle in diesem Bereich. Es stelle sich weiterhin die Frage nach ausreichenden Parkraum.
Frau Roth erläuterte, dass der Mix der Wohnungen auch für Familien attraktiv sei. Die Grünflächen werden neugestaltet und es müsse ein Kinderspielplatz nachgewiesen werden. 44 Parkplätze für das Vorhaben seien in den Planungen enthalten. Ein Parkdruck für das Quartier werde durch das Vorhaben nicht entstehen.

Bezirksratsherr Engelke fragte, ob eine Fernwärmenutzung überprüft worden sei.
Frau Roth entgegnete, dass eine Beratung der Klimaschutzstelle vorgesehen sei, aber noch nicht stattgefunden habe.
Bezirksratsherr Albrecht wollte wissen, ob die Stadt angedacht habe, das Grundstück selbst zu erwerben, um den Parkdruck im Quartier durch die Errichtung eines Parkhauses zu mindern. Diese Forderung bestehe schon seit langem für die Oststadt.
Der Parkdruck werde in diesem Bereich künftig größer werden, da die angemieteten Garagen der Nachbarn wegfallen würden. Die jetzigen Bewohner des Grundstücks verfügten über weniger Kraftfahrzeuge als die künftigen Bewohner. Bei den entstehenden Wohnungen könne man im Schnitt mit 1,5 Fahrzeugen pro Wohnung rechnen, deswegen wäre eine Stadtteilparkgarage ein gute Lösung gewesen.
Frau Roth erwiderte, dass es keine Initiativen in Richtung Stadtteilparkgarage gegeben habe. Es werde derzeit von 31 Wohnungen und 44 Stellplätzen gesprochen, daher werde die Problematik nicht gesehen. Nach der Niedersächsischen Bauordnung und der Stellplatzverordnung müsse 1 Stellplatz pro Wohneinheit nachgewiesen werden.
Bezirksratsfrau Markowis sagte, dass ein Klientel in die Wohnungen einziehen werde, welches sich zumindest 2 Fahrzeuge leisten könne, es aber nicht so sein müsse. Die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel sei dort sehr angenehm. Im Durchschnitt gebe es derzeit 0,5 PKW pro Familie in der Oststadt.
Bezirksratsfrau Markowis fragte, ob das Thema Dachbegrünung aufgegriffen worden sei.
Frau Roth antwortete, dass die Dachbegrünung nicht explizit aufgeführt worden sei, es sich aber bei Flachdächern um einen Standard handelt.

Bezirksbürgermeister Sandow führte aus, dass der Investor das Grundstück bereits erworben habe, obwohl nach dem derzeitigen Bebauungsplan nur eine Garagennutzung zulässig sei. Außerdem achte der Bezirksrat Mitte darauf, dass bezahlbares Wohnen in den Bereichen möglich gemacht werden solle, in denen bisher eine sehr gehobene Wohnkultur vorhanden sei. In der Drucksache sei dieses Thema überhaupt nicht aufgegriffen worden.
Frau Roth führte aus, dass der Erwerb des Grundstücks vor einer Bebauungsplanänderung ein ganz normaler Vorgang sei, der auch erforderlich sei. Bis ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werde, müsse die Verfügbarkeit des Grundstücks nachgewiesen werden. Jeder Investror wisse, dass das Bauleitverfahren von den politisch erforderlichen Beschlüssen abhänge.
Bezüglich des geförderten Wohnungsbaus informierte Frau Roth, dass man sich in einem frühen Stand des Verfahrens befinde. Man wisse aber, dass Eigentumswohnungen entstehen sollen. Im Rahmen des weiteren Beratungsverfahren könne mit dem Vorhabenträger aber Gespräche diesbezüglich geführt werden. Auf eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Baathe bestätigte Frau Roth, dass Fahrradabstellplätze in der weiteren Planung nachgewiesen werden müssen.
Bezirksratsherr Albrecht fragte nach der Durchfahrt für die Feuerwehr. Frau Roth meinte, dass der Durchgang für die Feuerwehr ohne Fahrzeug nutzbar sei und dann im Brandfall angeleitert werden müsse. Das Verfahren der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sei aber noch nicht abgeschlossen.

Bezirksratsfrau Demir kündigte noch Beratungsbedarf an und zog die Drucksache in die Fraktion.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1803 - Große Pfahlstraße -
Errichtung von drei III - V-geschossigen Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 4.2.
A N H Ö R U N G

TOP 4.2.1.
Nahverkehrsplan 2014 der Region Hannover;
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

(Drucks. Nr. 1808/2014 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Demir meinte, die Politik habe noch ein paar Monate Zeit über die Vorlage zu beraten und zog die Drucksache in die Fraktion.
Frau Fenske stellte klar, dass nach § 29 Abs.1 der Geschäftsordnung der Bezirksrat nach 2 ordentlichen Sitzungen als angehört gelte.

Antrag,
der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014 der Region Hannover zuzustimmen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 4.2.2.
Denkmal für Suchtverstorbene
(Drucks. Nr. 1827/2014)

Bezirksratsherr Prokisch fragte, welche Personen konkret unter den Begriff Suchverstorbene fallen. Frau Rembecki entgegnete, dass hier ein Ratsauftrag erfüllt werde, ein Denkmal für Suchtverstorbene aufzustellen. Die genaue Definition des Begriffs müsse zu Protokoll gegeben werden.
Bezirksratsherr Prokisch zog die Drucksache in die Fraktion.
Protokollantwort:
Mit dem Begriff der „Suchtverstorbene“ sind alle Menschen berücksichtigt, die einen Entzug ihrer stoffgebundenen Abhängigkeit nicht schafften und vorzeitig verstarben.
Dabei sind mit der Stoffgebundenheit sowohl die legalen Süchte wie Alkohol, als auch die Abhängigkeit von illegalen Drogen, wie zum Beispiel Heroin, einbezogen.
Dies ist das Ergebnis des Diskurses zwischen Suchtberatungsstellen, Elternkreisen und ehrenamtlichen Kräften.

Antrag,
Entsprechend des Antrags der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 2676/2012) und gemäß den unten wiedergegebenen konzeptionellen Vorbereitungen der Verwaltung, einen Gedenkort für verstorbene suchtkranke Menschen auf dem Neustädter Friedhof zu gestalten, wird ein Gedenkstein realisiert.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.





TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 5.1.
Interfraktionelle Anträge

TOP 5.1.1.
Zuwendung an den Windel-Gesindel e.V.
(Drucks. Nr. 15-1814/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Windel-Gesindel e.V. erhält für Instandhaltungsmaßnahmen
eine Zuwendung in Höhe von 1.570,00 €.
Grundlage ist der Antrag vom 20.08.2014.
Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird zugestimmt.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 5.1.2.
Zuwendung an die ev. luth. Apostelkirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-1815/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die ev. – luth. Apostelkirchengemeinde erhält für die Durchführung des Konzertes
„Ein Abend mit Mozart“ eine Zuwendung in Höhe von 250,00 €.
Das Konzert soll am 19.10.2014 in der Apostelkirche stattfinden.
Inhaber/lnnen des Hannover -Aktiv-Passes sollen den ermäßigten Eintrittspreis erhalten.

Grundlage ist der Antrag vom 25.07.2014.

Ohne Aussprache mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

TOP 5.1.3.
Zuwendung an den Seilgarten Hannover
(Drucks. Nr. 15-1816/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Seilgarten Hannover erhält für die Finanzierung einer Fachdokumentation anlässlich
des 10-jährigen Bestehens der Einrichtung eine Zuwendung in Höhe von 750,00 €.
Grundlage ist der Antrag vom 07.08.2014.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates



TOP 6.1.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "3. Tibetische Kulturtage"
(Drucks. Nr. 15-1736/2014)

Bezirksratsherr Sylvester bat den Antragsteller künftig auf eine frühere Antragstellung hinzuweisen.

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Tibet-Zentrum Hannover, Samten Dargyeling e.V. 3000,- zur Durchführung des 3. Tibetischen Kulturtage zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 03.06.2014.
Dem vorzeitigem Maßnahmebeginn wird zugestimmt.

Einstimmig

TOP 6.2.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte für das Projekt "Mehrsprachiger Nachhilfeunterricht"
(Drucks. Nr. 15-1738/2014)

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Georgischen Migrantinnen und Migranten (GeMi) e.V. 1792,00,-€ für das Projekt "Mehrsprachiger Nachhilfeunterricht" zur Verfügung gestellt. Grundlage ist der Antrag vom 01.07.2014.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 6.3.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates für das Projekt "Arabischer Frühling im Theater II"
(Drucks. Nr. 15-1753/2014)

Bezirksratsherr Albrecht gab zu bedenken, dass sich das Projekt stadtweit an interessierte Bürgerinnen und Bürger wende. Eine Bezirksbezogenheit und der gezielte Einsatz für Menschen mit Migrationshintergrund liege nicht vor. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast meinte, dass Integrationsthemen die ganze Gesellschaft betreffen. Außerdem habe er (Sprecher) den Antrag so verstanden, dass es sich bei der Thematik und den Teilnehmerinnen der Theaterstücke um Frauen des arabischen Raums handelt.

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates werden der BI Raschplatz e.V./ Kulturzentrum Pavillon 650,00,- € für das Projekt "Arabischer Frühling im Theater II" zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 17.07.2014.

10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 3 Enthaltungen.





TOP 6.4.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates für das Projekt "Konversationskurs für Erwachsene mit Migrationshintergrund"
(Drucks. Nr. 15-1754/2014)

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte werden dem Caritasverband Hannover e.V. 2.816,- € für die Fortsetzung des Projektes "Konversationskurs für Erwachsene mit Migrationshintergrund" zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist der Antrag vom 21.07.2014.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Anlieferungszeiten in der City
(Drucks. Nr. 15-1583/2014)

Nach einstimmiger Genehmigung durch den Bezirksrat wurde Herr Prenzler als Sachverständiger gehört.
Herr Prenzler erklärte, dass tatsächlich am Samstag eine Anlieferung bis 09.30 Uhr erfolgen müsse. Danach würden Anlieferungsfahrzeuge aufgeschrieben. Aus Sicht der Händler sollte der Samstag wie ein normaler Werktag behandelt werden.
Bezirksratsfrau Demir zog den Antrag wegen Beratungsbedarf in die Fraktion.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Anlieferungszeiten in der Fußgängerzone in der City werden am Samstagvormittag auf 11:00 Uhr – wie an den anderen Tagen - verlängert.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 8.1.2.
Sanierung des Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasiums
(Drucks. Nr. 15-1585/2014)

Bezirksratsherr Albrecht erklärte, dass die Realität den Antrag von vor der Sommerpause inzwischen eingeholt habe. Die Dringlichkeit der Sanierung der Gebäude des Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasiums sei so offenkundig, das eine lange Beratung entbehrlich sei. Es sei erschreckend, mit welcher Leichtigkeit die Verwaltung über die dringenden Anmahnungen aus der Schule hinweg gegangen sei und den Sanierungsbedarf ignoriert habe. Gott sei Dank sei nichts Schlimmeres passiert. Daher werde an alle appelliert, die Sanierungsmaßnahmen für den gesamten Komplex schnellst möglichst anzugehen. Auf Grund der Diskussionen auch im Schulausschuss werde allerdings der erste Satz des Antragstextes verändert und der 2. Satz des Änderungsantrages von Bündnis 90/Die Grünen übernommen.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Das Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium bleibt vierzügig. Das gesamte Schulgebäude wird vollständig saniert. Die Schule erhält auf ihrem Gelände einen eigenen Freizeit- und Mensabereich. Der unverzüglichen Sanierung der Schule und dem unverzüglichen Bau der Mensa wird hohe Priorität eingeräumt.

Neufassung!

TOP 8.1.2.1.
Sanierung des Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasiums
(Drucks. Nr. 15-1585/2014 N1)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Das Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium bleibt vorerst vierzügig. Das gesamte Schulgebäude wird vollständig saniert. Die Schule erhält auf ihrem Gelände einen eigenen Freizeit- und Mensabereich. Der unverzüglichen Sanierung der Schule und dem unverzüglichen Bau der Mensa wird hohe Priorität eingeräumt. Der dann noch fehlende Zug muss schnellst möglich nach Absprache mit allen Gymnasien gefunden werden. Um die bereits heute im KWRG praktizierte Inklusion besser zu fördern, wird der dadurch entstehende besondere Platzbedarf bei der Planung und auch bereits in der Umbauphase besonders berücksichtigt.

6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

TOP 8.1.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1585/2014: Sanierung des Kaiser-Wilhelm- Und Ratsgymnasiums
(Drucks. Nr. 15-1706/2014)

Bezirksratsherr Engelke bat um Einzelabstimmung hinsichtlich des Halbsatzes "und wird nicht erweitert".

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Das Kaiser-Wilhelm-und-Ratsgymnasium bleibt vierzügig und wird nicht erweitert. Der Schulstandort wird stattdessen vierzügig saniert und erhält für den Ganztag einen Freizeit- und Mensabereich. Die Sanierung wird baldmöglichst umgesetzt.
Um die bereits heute im KWRG praktizierte Inklusion besser zu fördern, wird der dadurch entstehende besondere Platzbedarf bei der Planung und auch bereits in der Umbauphase besonders berücksichtigt.

Einzelabstimmung des Halbsatzes "..und wird nicht erweitert": 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen. Rest des Beschlusstextes: 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 3 Enthaltungen.





TOP 8.3.
gemeinsame Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion:

TOP 8.3.1.
Übersicht zum Straßenzustand im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-1818/2014)

Bezirksratsherr Baathe erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Albrecht führte aus, dass die CDU und dien FDP in der Vergangenheit die gleiche Forderung aufgestellt haben, der die Verwaltung bisher nicht nachgekommen sei. Bezirksratsherr Engelke bestätigte, dass ein ähnlicher Antrag im Februar im Bauausschuss eingebracht und abgelehnt worden sei.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Übersicht zu erstellen, in welcher der Zustand sowie die bisherigen sowie zukünftige Baumaßnahmen an Straßen im Stadtbezirk Mitte beschrieben werden.
Kriterien sollten dabei sein:
- Zustand der Straße (Bedarf von Oberflächen- oder Grundsanierung)
- vergangene und zukünftig geplante Eingriffe durch Leitungsträger (Telekom, Enercity etc.)
- für die nähere Zukunft geplante Großbaustellen an den Straßen
- (dadurch entstehende) zukünftig veränderte Verkehrsbedingungen (Bedarf einer Umgestaltung)

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

TOP 8.3.2.
Selbstorganisiertes Zentrum für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-1819/2014)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast erläuterte den Antrag. Frau Fenske wies darauf hin, dass bei einem Initiativantrag grundsätzlich die Viermonatsfrist zur Entscheidung gelte, ein Konzept bis zu den Haushaltsplanberatungen zu erstellen, könne nicht gefordert werden.
Bezirksratsherr Albrecht unterstützte die Idee, es stelle sich aber die Frage, wer beauftragt werden solle, der Rat oder die Verwaltung. Daher werde eine Neufassung vorgeschlagen.
Bezirksratsherr Engelke meinte, dass der Antrag grundsätzlich sinnvoll sei. Die Stadt Hannover müsse Räume und Mittel für das Ziel einer Selbsthilfeorganisation zur Verfügung stellen. Eine Selbsthilfeorganisation funktioniere nur, wenn jemand das ganze anschiebe und das bedeute, das Personal benötigt werde. Wenn man dann an den Haushalt 2015 und das Haushaltskonsolidierungskonzept IX denke, werde die Verwaltung entscheiden, das keine Mittel zur Verfügung stehen.
Auch glaube er (Sprecher) nicht, dass Fördermittel für dieses Projekt eingeworben werden können.
Bezirksratsherr Hogh zweifelte an der Realisierbarkeit des Projektes und merkte an, dass z.B. den Flüchtlingen auf dem Weißekreuzplatz regelmäßig erklärt werden müsse, dass die kommunalen Kompetenzen begrenzt seien. Es werde auf das Land und den Bund verwiesen.
Eine kommunale Selbsthilfeorganisation sei daher eine Schaumnummer. Daher sei es zwingende Voraussetzung, dass Gelder von Land und Bund eingeworben werden.
Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte, dass die Gespräche mit den Flüchtlingen auf dem Weißekreuzplatz ergeben haben, dass Räume, die zum Austausch und Gespräch, ggfs. mit einem Computer ausgestattet, vorgehalten werden, schon sehr hilfreich für die Flüchtlinge seien.
Bezirksratsherr Nebendahl sagte, dass der Antrag unabhängig von der Situation auf dem Weißekreuzplatz diskutiert werden sollte. Gerade die Kommunen müssten sich mit den Auswirkungen auseinander setzen, da die Flüchtlingsströme sich weiter erhöhen werden. Es müssten daher Möglichkeiten des Ankommens und des Vernetzens geschaffen werden.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast führte aus, dass ein Konzept beantragt werde. Zielsetzung sei, dass sich die Organisation nach einer Anschubfinanzierung selbst trage.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, gemeinsam mit den relevanten Akteuren ein Konzept für ein Zentrum für Flüchtlinge zu entwickeln.
Das Konzept soll insbesondere beinhalten:
1. Die Trägerschaft des Zentrums und die Einbindung der Flüchtlinge mit dem Ziel einer Selbstorganisation.
2. Ein Finanzierungskonzept auch mit potentiellen Fördermittelgebern (EU-, Bundes-, Landes- und/oder Kommunale Mittel, sowie Stiftungen).
3. Empfehlungen für einen Standort (möglichst im Stadtbezirk Mitte).

Mit den Gesprächen zur Konzeptentwicklung wird unverzüglich begonnen. Spätestens zwei Wochen vor der HH-Sitzung für den 2015er Haushalt werden die Ergebnisse den Mitgliedern des Stadtbezirksrats Mitte vorgestellt.

Neufassung.

TOP 8.3.2.1.
Selbstorganisiertes Zentrum für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-1819/2014 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, gemeinsam mit den relevanten Akteuren ein Konzept für ein Zentrum für Flüchtlinge zu entwickeln.
Das Konzept soll insbesondere beinhalten:
1. Die Trägerschaft des Zentrums und die Einbindung der Flüchtlinge mit dem Ziel einer Selbstorganisation.
2. Ein Finanzierungskonzept auch mit potentiellen Fördermittelgebern (EU-, Bundes-, Landes- und/oder Kommunale Mittel, sowie Stiftungen).
3. Empfehlungen für einen Standort (möglichst im Stadtbezirk Mitte).

Mit den Gesprächen zur Konzeptentwicklung wird unverzüglich begonnen. Spätestens zwei Wochen vor der HH-Sitzung für den 2015er Haushalt werden die Ergebnisse den Mitgliedern des Stadtbezirksrats Mitte vorgestellt.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung





TOP 8.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.4.1.
Korrektur der Ampelschaltung am Emmichplatz
(Drucks. Nr. 15-1820/2014)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Prokisch signalisierte eine Zustimmung, da die CDU in der Vergangenheit schön öfter auf die Problematik der Ampelschaltung hingewiesen habe.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ampelschaltung (insbesondere für FußgängerInnen und RadfahrerInnen) an der Kreuzung Emmichplatz/Hohenzollernstraße und Emmichplatz/Fritz-Behrens-Allee insofern zu verändern, dass nach dem zwischenschalten der ÖPNV-Bevorrechtigung der zuvor erreichte Zyklus wieder fortgesetzt wird. Außerdem soll bei ÖPNV-Bevorrechtigung vom Emmichplatz in Richtung Fritz-Behrens-Allee auch die parallele Rad- und Fußgängersignalisierung aktiviert werden.

Einstimmig

TOP 9.
A N F R A G E N

Bezirksratsherr Nebendahl schlug vor, die Anfragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schriftlich beantworten zu lassen.
Bezirksratsherr Prokisch bat um mündliche Beantwortung der Anfragen zu 9.1.2. und 9.1.4.

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion:

TOP 9.1.1.
Fahrradstellplätze am Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-1802/2014)

In einer Sitzung am 4. Juni hat der Tiefbauamtsleiter Herr Bode angekündigt, dass im Bereich des Kröpcke 100 Stellplätze für Fahrräder geschaffen werden sollen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Fahrradständer und wo genau gedenkt die Verwaltung aufzustellen?

2. Wann gedenkt die Verwaltung mit dem Aufstellen dieser Fahrradständer zu beginnen?

3. Warum wurden in den vergangenen Monaten Fahrradbügel in der Innenstadt abmontiert, obwohl doch ein großer Bedarf dafür vorhanden ist?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Auf der Ostseite (Mövenpick) sind 23 Fahrradbügel für nahezu 100 Fahrräder in der sog. „Möbelierungsachse“ der Georgstraße geplant.
Die Aufstellung der Bügel soll erst ganz am Schluss der Bauarbeiten erfolgen, um laufende Bauarbeiten nicht zu behindern.

Zu Frage 2.
Die Aufstellung ist für Oktober 2014 geplant.

Zu Frage 3:
Die Frage kann die Verwaltung ohne genaue Standort-Angaben nicht beantworten. Die Verwaltung bittet den Fragesteller, dem zuständigen Fachbereich Tiefbau die in der Frage angesprochenen Standorte zu benennen.

Wenn Fahrradbügel bedingt durch Straßenumbaumaßnahmen entfernt wurden, sind mindestens die gleiche Anzahl von Stellplätzen in der Neubaumaßnahme berücksichtigt und eingebaut worden. Als fahrradfreundliche Kommune ist es das Bestreben der Verwaltung, dass bei Neuplanungen möglichst viele Fahrradbügel eingeplant werden.

Die einzige Maßnahme in der Innenstadt, wo Fahrradbügel abgebaut wurden, war in der Schillerstraße Höhe Karstadt. Diese wurden aber lediglich gegen ein anderes Modell getauscht und neu gruppiert, so dass anschließend fast die dreifache Anzahl von Stellplätzen in dem Straßenabschnitt zwischen Andreaeplatz und Schillerdenkmal geschaffen wurden.

TOP 9.1.2.
Reduzierung der Johanna-Friesen-Schule auf eine Zweizügigkeit
(Drucks. Nr. 15-1803/2014)

In Medienberichten wird für die Grundschule Johanna-Friesen-Schule angekündigt, dass diese Grundschule demnächst nur noch zweizügig geführt werden soll. Bisher wurde sie drei- bis vierzügig geführt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist die Zahl der einzuschulenden Kinder im Einzugsbereich der Johanna-Friesen-Schule zum Beginn dieses Schuljahres so viel niedriger als bei der Neuziehung der Einzugsgrenzen vorhergesehen wurde?
2. Wenn die Zahl der Einzuschulenden nicht niedriger als vorhergesehen ist, warum soll die Johanna-Friesen-Schule demnächst nur noch zweizügig geführt werden, oder ist wieder eine höhere Zügigkeit geplant?
3. Wie sehen die Schülerzahlen und die Zügigkeit an der neuen GS in Vahrenwald-List aus und wie viele Schulkinder aus Mitte müssen jetzt aus dem alten Einzugsgebiet der Johanna-Friesen-Schule dorthin gehen?
Frau Rembecki beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die aktuellen Schüler- und Anmeldezahlen für die amtliche Schülerstatistik werden erst zu Schuljahresbeginn ermittelt, von daher bittet die Schulverwaltung um Verständnis, dass über die Grundschulsituation im Stadtbezirk Mitte erst im Oktober berichtet werden kann.

TOP 9.1.3.
Fällung der Bäume auf dem Platz der Göttinger Sieben
(Drucks. Nr. 15-1804/2014)

Im Rahmen der Umbaumaßnahmen des Landtages sollen die Bäume auf dem Platz der Göttinger Sieben gefällt werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie viele Bäume werden oder sind schon gefällt worden?

2. Wie viele Bäume welcher Art sollen als Ersatz wo gepflanzt werden?

3. Warum wurden die Bäume nicht ausgegraben und versetzt bzw. anderweitig eingepflanzt?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Mit dem Bescheid vom 24. Juni dieses Jahres wurden die 25 auf dem Platz der Göttinger Sieben befindlichen Kastenlinden zur Fällung freigegeben. Außerdem wurde ein Ahorn beantragt und ebenfalls zur Fällung freigegeben. Unseres Wissens sind die Bäume bis auf eine Kastenlinde gefällt worden. Diese Kastenlinde wird voraussichtlich am 05.09.2014 gefällt, da in dem Baum eine Ringeltaube brütete. Der vom Eigentümer hinzugezogene Biologe hat bestätigt, dass das Brutgeschäft nun erledigt ist, sodass die Fällung vorgenommen werden kann.

Zu Frage 2:
Es sollen nach Abschluss der Baumaßnahmen 25 Kastenlinden mit einem Stammumfang 20/25 oder 30/35 gepflanzt werden. Die zu pflanzenden Qualitäten sind abhängig von der Verfügbarkeit des Marktes. Der Ahorn soll mit einem Laubbaum I. Ordnung, Stammumfang 20/25 ersetzt werden.

Zu Frage 3:
Auf Grund der Größe und des Alters der Kastenlinden waren die Bäume an der Grenze der Verpflanzwürdigkeit. Nur mit erheblichen Risiken und größeren Pflegeaufwendungen hätte ein Anwachsen erreicht werden können. Darüber hinaus fehlte es an geeigneten Alternativstandorden für diese Formbäume.

Erschwerend kam hinzu, dass Baumkronen mit Abmessungen von mehr als 5 x 5 m auf Stadtstraßen nur bedingt transportfähig (Brücken und Oberleitungen) sind. Der Formschnitt wäre bei einem erforderlichen Kronenrückschnitt verloren gegangen, sodass die Kronen über Jahre hätten neu aufgebaut werden müssen.

TOP 9.1.4.
Belästigung von Bürgern durch Kehrmaschinen und Laubbläser
(Drucks. Nr. 15-1805/2014)

Bereits in den Sommerferien waren zum Beispiel im Zooviertel Mitarbeiter der Stadt in den frühen Morgenstunden mindestens jeden zweiten Tag mit Laubbläsern im Einsatz.
In der Altstadt bzw. im Citybereich werden die Anwohner regelmäßig durch Laubbläser oder Kehrmaschinen schon um 06:00 Uhr morgens aus dem Schlaf gerissen.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Warum wird aha schon um 06:00 Uhr in der Altstadt aktiv, obwohl es eine Verordnung gib, dass in Wohngebieten erst nach 07:00 Uhr „Lärm“ gemacht werden darf?

2. Warum nutzt aha die Laubbläser, obwohl andere Städte faunafreundlich mit großen Besen arbeiten?
Frau Rembecki beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Anfrage wurde an den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) zur Beantwortung weitergeleitet. Folgende Stellungnahme liegt vor:
Zu Frage 1:
Die Stadtreinigung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) hält die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ein. In der Altstadt reinigt aha in der Regel erst ab 09:00 Uhr. Im Zooviertel beginnt aha ab 08:00 Uhr mit der Reinigung. Nach der o. g. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist in der Innenstadt (Fußgängerzone und der angrenzenden Bereiche) der Einsatz solcher Geräte grundsätzlich rechtmäßig, da es sich hier nicht um reine Wohngebiete handelt.

Während der Laubzeit, vom 01.10. bis 15. 12. eines Jahres, beantragt aha generell eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Laubblasgeräten und darf diese zusätzlich in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr und 13:00 bis 14.00 Uhr einsetzen. Diese Ausnahmegenehmigung wird vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover erteilt.

Sollte in Einzelfällen beobachtet werden, dass im Zooviertel und in der Altstadt schon ab 06:00 Uhr Laubblasgeräte eingesetzt werden, kann es sich hier grundsätzlich nur um Einsätze privater Reinigungsunternehmen handeln, die im Auftrag der privaten Grundstückseigentümer tätig werden. Verstöße gegen die Einhaltung der Lärm- und Ruhezeiten durch private Dritte sind durch entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen zu regulieren. Hierfür ist aha nicht zuständig.

Zu Frage 2:
Beim Verzicht auf Blasgeräte ist einen Reinigung der Gossen bei eng am Bordstein geparkten Fahrzeugen und der Flächen unterhalb der Fahrzeuge und Bänke mit dem Besen nicht oder nur sehr schwer möglich. Aufgrund der starken Verdichtung und Beparkung in Hannover könnten bei Verzicht auf Blasgeräte teilweise ganze Straßenabschnitte nicht mehr ordnungsgemäß gereinigt werden. Zudem wäre ein erheblicher Anstieg des Personalaufwandes und somit der Personalkosten zu befürchten, was vom Gebührenzahler zu finanzieren wäre.

Aus den o.g. Gründen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der fachgerechten Anwendung würden wir eine veränderte Reinigungstechnik, wie vorgeschlagen, nicht empfehlen.

TOP 9.1.6.
Bebauungspläne hinter dem Finanzamt Hannover Mitte auf dem "Landesparkplatz"
(Drucks. Nr. 15-1807/2014)

Das Land hat oder beabsichtigt das Areal hinter dem Finanzamt Mitte, das als Parkplatz genutzt wurde, zu verkaufen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Was passiert mit den Bäumen auf dem Gelände?

2. Welche Pläne hat die Stadt mit dem Gelände, bzw. wohin gehend gedenkt sie den B-Plan zu ändern?


Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Der Baumbestand an der Molthanstraße (4 Platanen und 2 holländische Linden) liegt außerhalb der zu veräußernden Landesfläche auf städtischem Grund.
Die Bäume an der Molthanstraße sollen grundsätzlich erhalten und bei der baulichen Konzeption des Grundstücks berücksichtigt werden. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob sich dies mit fachlichen Belangen, wie z.B. der Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr oder erforderlichen Zuwegungen vereinbaren lässt.
Da bisher noch kein Baukonzept vorliegt, kann zum Baumbestand auf dem Grundstück des Landes noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Hannover sind anzuwenden. Für zu entfernende Bäume sind nach Maßgabe der Baumschutzsatzung dann Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Zu Frage 2:
Die Stadt beabsichtigt den heutigen Parkplatz als Wohnbaufläche zu entwickeln. Sie ist als Wohnbauflächenpotenzial Bestandteil des städtischen Wohnkonzept 2025. Auf dieser Grundlage dieser Nutzungsabsicht wurde die Fläche auch vom Land öffentlich ausgeschrieben.
Das heutige Planungsrecht setzt eine Nutzung für öffentliche Zwecke mit der Zweckbestimmung Schule fest. Für eine Wohnnutzung ist daher die Änderung des Planungsrechtes – voraussichtlich als vorhabenbezogener Bebauungsplan - erforderlich.
Mit dem zukünftigen Erwerber der Fläche soll im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens eine bauliche Figur gefunden und abgestimmt werden, auf deren Grundlage die Änderung des Planungsrechtes begonnen werden soll.

TOP 9.1.7.
Tiefe Fugen im Pflaster vorm Opernhaus und an anderen Stellen
(Drucks. Nr. 15-1809/2014)

Auf dem Opernplatz sind die Fugen in der Pflasterung ausgewaschen. Da diese Fugen ziemlich breit und tief sind, sind sie nicht nur für mobilitätseingeschränkte Personen (Rollator etc.) eine Gefahr.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann gedenkt die Verwaltung diese ausgewaschenen und breiten Fugen auf dem Opernplatz wieder verfüllen zu lassen oder fällt diese dringend notwendige Maßnahme auch dem Sparzwang zum Opfer?

2. Wann beabsichtigt die Verwaltung in anderen Stadtteilen wie z.B. der Oststadt, in der die gleichen Probleme in etlichen Straßen zu finden sind, entsprechende Ausbesserungsarbeiten vorzunehmen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1 und 2:
Die Verkehrsflächen sind in einem verkehrssicheren Zustand.
Bei Pflasterflächen ist es normal, dass Fugenmaterial z.B. durch die Reinigung verloren gehen kann. Sollte der Verlust des Fugenmaterials die Verkehrssicherheit oder Standsicherheit der Fläche beeinträchtigen, werden die Fugen wieder aufgefüllt. Aktuell ist aus Sicht der Verwaltung eine Verfüllung der Fugen beim Opernplatz nicht erforderlich. Bei anderen Pflasterflächen im Stadtgebiet wird analog verfahren.



TOP 9.1.8.
Sicherheit in U-Bahnstationen
(Drucks. Nr. 15-1810/2014)

Wie der Presse zu entnehmen war, wurde ein Mann in der U-Bahnstation Aegi brutal überfallen. Die Tat soll sich außerhalb des Sichtbereichs der Kameras zugetragen haben.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie sieht die Kameraüberwachung an der Station Aegi im speziellen und allgemein an anderen Stationen in Mitte aus?

2. Welche Qualität hat die Auflösung der Aufnahmen und werden diese aufgezeichnet? Wenn ja, wie lange und wenn nein, warum nicht?

3. Sind Treppenbereiche in den Stationen allgemein als „tote Winkel“ bezüglich der Überwachung zu sehen?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die üstra weitergeleitet.

Leider lag die Antwort der üstra zur Sitzung noch nicht vor. Die Beantwortung wird nachgereicht.

TOP 9.1.9.
Umweltbelastung durch einseitige Sperrung der Bernadotteallee
(Drucks. Nr. 15-1812/2014)

Die durch die Sperrung der Bernadotteallee verursachte dramatische Verkehrsbelastung der Walderseestraße, der Podbielskistraße und der Bödekerstraße, Schiffgraben und Königstraße führt in den betroffenen Straßen zu deutlich erhöhten Emissionen der Schadstoffe. Auch in den jetzigen Sommerferien ist es immer wieder zu längeren Staus mit entsprechenden Belastungen der Bürger gekommen.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Was tut die Verwaltung gegen die erhöhten Schadstoffemissionen?

2. Hat sich die Verwaltung zum Schutz der Anwohner die Mühe gemacht die durch die Staus verursachten zusätzlichen Schadstoffemissionen zu messen? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen? Wenn nein, warum nicht?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1 und 2:
Die Baumaßnahme in der Bernadotteallee ist zwingend notwendig, da die dortige Brücke baufällig ist. Größere Kraftfahrzeuge (z. B. Busse) dürfen die Bernadotteallee deshalb nicht mehr befahren. Die Brücke wird vollständig neu gebaut. Um eine Vollsperrung zu vermeiden, hat sich die Verwaltung für eine längere Bauzeit mit zwei Teilabschnitten entschieden. So bleibt die Bernadotteallee in einer Richtung während der gesamten Bauzeit befahrbar. Eine Vollsperrung hätte zu mehr Umleitungsverkehr geführt. Von der Möglichkeit, die Baustelle mit einer wechselseitigen Lichtsignalanlage zu versehen, um die Nutzung in beide Fahrrichtungen während der Bauzeit zu ermöglichen, haben die Verkehrsplaner nach intensiver Prüfung abgeraten, die diese Variante zu einem extrem großen Stau in der Adenauerallee geführt hätte. Die Verwaltung ist also bemüht, Staus durch die Baustelle und den Umleitungsverkehr durch ein entsprechendes Baustellenmanagement so gering wie möglich zu halten.

Die Verwaltung hat keine Schadstoffmessungen durchgeführt, da sie weder über entsprechende Messgeräte, noch über das notwendige Fachpersonal verfügt. Zuständig für die Überwachung von Luftschadstoffen ist in Niedersachsen die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim. Diese betreibt in Hannover zwei Luftgüte-Messstationen, die sich in der Göttinger Straße und auf dem Lindener Berg befinden. Zusätzlich sind an einigen hoch belasteten Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen NO2-Passivsammler installiert. Kurzzeitige zusätzliche Messungen aufgrund von Baustellen kann die ZUS LLG aus Kapazitäts- und Kostengründen nicht durchführen.

TOP 9.1.10.
Schulobstprogramm der Europäischen Union
(Drucks. Nr. 15-1813/2014)

Wie der Presse am 12.08.2014 zu entnehmen war, wird die Stadt Hannover am Schulobstprogramm der EU zum Schuljahr 2014/2015 teilnehmen. Ziel des Programms ist es, den Schülerinnen und Schülern anhand des Verzehrens von Obst und Gemüse eine gesunde Ernährung näher zu bringen.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Schulen im Stadtbezirk Mitte haben eine Teilnahme am Schulobstprogramm beantragt?
2. Für wie lange haben die unter 1. genannten Schulen eine Teilnahme am Schulobstprogramm angemeldet?
3. Haben die Schulen ihre Teilnahme am Schulobstprogramm mit ihren vor Ort tätigen, für die Schulverpflegung verantwortlichen, Cateringfirmen abgestimmt? Wenn ja, welche Vereinbarungen wurde getroffen? Wenn nein, warum nicht ?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Niedersachsen wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz initiiert und wird über staatliche Mittel finanziert. Ein eigens für dieses Programm dort eingerichtete Referat ist für die Planung und Umsetzung verantwortlich und Ansprechpartner für die Schulen.
Alle Schulen wurden von der Niedersächsischen Landesschulbehörde über das Programm informiert, entsprechende Hinweise und Bewerbungsunterlagen sind auf deren Homepage zu finden.

Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk Mitte nimmt die GS Goetheplatz am Schulobstprogramm teil.

Zu Frage 2:
Nach Kenntnis der Verwaltung gilt die Teilnahme am Schulobstprogramm für das Schuljahr 2014/2015. Die Termine zur Bewerbung für das Schuljahr 2015/16 werden wir im Frühjahr 2015 vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bekannt gegeben.

Zu Frage 3:
Ob und in welcher Form Abstimmungen mit den Cateringfirmen an den Ganztagsgrundschulen stattfanden, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Da die Verteilung und Ausgabe des Schulobstes unabhängig von der Mittagessenversorgung ist, wäre eine Abstimmung mit den Cateringfirmen aus Sicht der Verwaltung auch nicht zwingend notwendig.

TOP 9.1.11.
Ungepflegte Grünflächen/Rondelle
(Drucks. Nr. 15-1833/2014)

Unter anderem im Zooviertel gibt es ungepflegte Rondelle. So ist z.B. das bepflanzte Rondell am Emmichplatz neben dem Brunnen über lange Zeit nicht mehr gepflegt worden und das Unkraut wuchert. Ähnlich sieht es im Bereich Zeppelinstraße/Ecke Seelhorststraße aus.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wer ist für die Pflege dieser angesprochenen Plätze zuständig?

2. Warum ist dort über Monate nichts gemacht worden?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1 und 2:
Das Rondell am Emmichplatz wird durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün gepflegt. Das Rondell ist mit verschiedenen Stauden bepflanzt und wird im
14-tägigen Turnus gepflegt. Eine Verkrautung des Beetes kann unser zuständiger Pflegebetrieb nicht feststellen, möglich ist aber, dass verblühte Stauden diesen Eindruck vermittelt haben.

Die Fläche an der Zepellinstraße/Seelhorststraße ist im Eigentum des Fachbereichs Wirtschaft. Die Fläche soll für den Bau von Eigentumswohnungen vermarktet werden. Derzeit wird mit der Bauordnung die Einleitung eines Architektenwettbewerbes vorbereitet. Die Pflege auf der Fläche ist auf die Mahd und die Kontrolle/Gewährleistung der Verkehrssicherheit beschränkt.

TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

TOP 9.2.1.
Unterführung Volgersweg
(Drucks. Nr. 15-1821/2014)

Die wiederholten Schäden in der Fuß- und Radwegunterführung Volgersweg erfordern einen hohen Reparaturaufwand. Kaum neu gemacht, sind in der Regel schon wieder die ersten Platten lose. Abgesehen von der Gefahrenquelle (Stolperfalle etc.) sind vermutlich die Kosten für die ständigen Reparaturen hoch. Außerdem stören die häufigen Bautätigkeiten in dieser sehr wichtigen Verbindung.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, den Reparaturbedarf im „Volgerswegtunnel“ durch Änderung des Belags (z. B. Asphaltierung) zu senken?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Ja, die Verwaltung kennt die Problematik und hat für 2015 vorgesehen, dass der Plattenbelag im Volgerswegtunnel geändert werden soll.



TOP 9.2.2.
Leerstände im Volgersweg
(Drucks. Nr. 15-1822/2014)

Der Volgersweg ist eine Wohn- und Geschäftsstraße, die aufgrund ihrer Lage mitten in einem dicht bebauten Wohnquartier eigentlich auch für weitere Anbieter von Gütern des täglichen Bedarfs attraktiv sein müsste. Trotzdem ist dort eine hohe Fluktuation zu beobachten, auch im gastronomischen Bereich: in dem kurzen Stück zwischen Berliner Allee und Eichstraße stehen zurzeit mehrere Ladengeschäfte leer.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Gibt es Erkenntnisse darüber, warum die Situation in dieser eigentlich attraktiven Lage so ist?
2. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die Entwicklung hin zu einem guten Branchenmix, der sowohl den Bedürfnissen der hier lebenden Wohnbevölkerung als auch denen der im Quartier Arbeitenden entgegenkommt, zu beeinflussen?
3. Könnte die Wirtschaftsförderung hier unterstützend tätig werden?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Nach Erkenntnissen der Verwaltung gibt es bei den Geschäftsimmobilien am Volgersweg keine langfristigen Leerstände. Eine gewisse Fluktuation und damit verbundene kurze Leerstände werden als unproblematisch gesehen.

Zu Frage 2:
Der betreffende Straßenabschnitt des Volgersweg wurde im Einzelhandelskonzept von 2011 (vom Rat beschlossen) als Zentraler Versorgungsbereich/ Entwicklungsbereich eingestuft. Ziel ist es demnach, diesen Bereich zu fördern und als Nahversorgungsstandort zu schützen. Für diesen Bereich nachteilige Entwicklungen im Einzelhandel können damit auf der Grundlage des Baugesetzbuches mit den Instrumenten der Bauleitplanung verhindert werden. Der vorhandene Mix aus Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk und Gastronomie bietet ein gutes Angebot für die Nahversorgung. Die Verwaltung sieht deshalb keinen Grund, Maßnahmen zu ergreifen.

Zu Frage 3:
Die Wirtschaftsförderung hat ein besonderes Interesse daran, die Unternehmen vor Ort in den Quartieren zu stärken, um eine gewisse Angebotsvielfalt und ausreichende Möglichkeiten der Nahversorgung zu erhalten und so einen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in den Stadtvierteln zu leisten. Im Rahmen der Aktivitäten zur Stärkung der lokalen Ökonomie unterstützt die Wirtschaftsförderung daher selbstinitiierte Zusammenschlüsse von Unternehmen und Gewerbetreibenden, die mit gemeinsamen Aktionen (u.a. Marketing und Werbemaßnahmen) ihre Kundinnen und Kunden vor Ort auf sich aufmerksam machen und an sich binden wollen. Im Volgersweg gibt es solch einen Zusammenschluss nicht. Versuche der Wirtschaftsförderung in 2008/ 2009 die Gründung einer solchen Gemeinschaft zu initiieren bzw. zu fördern, schlugen leider mangels ausreichenden Interesses fehl. Weitere Interessenbekundungen für ähnliche Aktivitäten sind der Verwaltung nicht bekannt.

TOP 9.2.3.
Ausführung von Carsharing-Stellplätzen im Bezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-1823/2014)
Im Zuge der Neuplanung von Karmarschstraße und dem Parkplatz an der Schlossbrücke hat der Bezirksrat die Verwaltung gebeten, dort Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge einzurichten. Dem Wunsch ist die Stadt erfreulicherweise gefolgt (DS 15-1034/2013 S1). Der Umbau der Karmarschstraße ist optisch und funktionell sehr gut geworden, auch die Umverteilung der Flächen wird von den Passierenden sehr positiv aufgenommen und in Form von deutlich mehr Außengastronomie genutzt. Leider sind jedoch die zugesagten Stellplätze nicht direkt mit dem Abschluss der Arbeiten eingerichtet worden. Da der Beschluss und die Zusage frühzeitig vorlagen, wäre es evtl. möglich gewesen, die Flächen gleich in der Bauphase umzuwidmen um dann direkt die Stellplätze einzurichten.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welchen Vorlauf benötigt die Verwaltung für eine entsprechende Umwidmung?
2. Wann ist mit der Fertigstellung der Carsharing-Stellplätze an der Karmarschstraße zu rechnen?
3. Ist es möglich, den notwendigen Prozess bereits so frühzeitig anlaufen zu lassen, damit künftig, etwa an der Schlossbrücke, eine Umwidmung mit Abschluss der Bauarbeiten erfolgen kann?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet.
Zu Frage 1:
Zur Einrichtung geplanter Carsharing-Stellplätze ist es nach der derzeitigen Rechtslage erforderlich, diese Grundstücksteile aus dem Straßengrundstück heraus zu parzellieren und dem Gemeingebrauch durch Entwidmung zu entziehen. Dieses förmliche öffentliche Verwaltungsverfahren dauert unter Wahrung aller Beteiligungs- und Auslegungsfristen mindestens neun Monate.

Zu Frage 2:
Geplante Stellplätze in der Karmarschstraße werden nicht umgebaut. Vorhandene öffentliche Kurzparkplätze werden nach Abschluss des unter 1) beschriebenen Einziehungsverfahren lediglich beschildert und markiert.

Zu Frage 3:
Ein Einziehungsverfahren könnte bereits vor baulicher Wiederherstellung des Schlossparkplatzes begonnen werden.



TOP 10.
Genehmigungen von Protokollen:
- des Protokolls über die gemeinsame Sitzung mit dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 05.03.2014
-über die 29. Sitzung am 23.06.2014 - öffentlicher Teil-
- über die 30.Sitzung am 14.07.2014 - öffentlicher Teil-


Das Protokoll der Sitzung vom 23.06.2014 wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt.
Das Protokoll der gemeinsamen Sitzung mit dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 05.03.2014 wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt.
Das Protokoll der Sitzung vom 14.07.2014 wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen genehmigt.

Bezirksbürgermeister Sandow schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.42 Uhr!
für das Protokoll









Michael Sandow Britta Fenske
Bezirksbürgermeister Protokollführerin