Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 09.07.2014

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 03.07.2014)
1. Nachtrag (erschienen am 04.07.2014)
Protokoll (erschienen am 18.10.2014)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 11.07.2014
-18.62.06 -

PROTOKOLL

26. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 9. Juli 2014,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:15 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Stittgen (CDU)
(Bezirksratsherr Albrecht)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
(Bezirksratsfrau Bergmann) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
(Bezirksratsfrau Großekathöfer) (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
(Bezirksratsherr Konietzny) (SPD)
Bezirksratsherr Krüger (Bündnins 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Ratsfrau Gahbler) (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Bürgermeisterin Kramarek) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Hesse FB Schule
Frau Thierbächer FB Gebäudemanagement

Presse:
Stadtanzeiger
Herr Oberheide Ortsblick

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. Vorstellung Sportangebot:
„VORBEUGEN IST BESSER ALS HEILEN
GEMEINSAM IM QUARTIER DIE LEBENSQUALITÄT STEIGERN“
(Frau Stadtmüller – Seniorenbeirat)


5. A N F R A G E N

5.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Jugendschutz- Sanktionsmöglichkeiten, Verantwortlichkeiten
(Drucks. Nr. 15-1439/2014)

5.1.2. Zukünftige Nutzung der heutigen Fläche Haltestelle Schwemannstr. /Tiergartenstr.
(Drucks. Nr. 15-1440/2014)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen in Hannover
(Drucks. Nr. 15-1443/2014)

5.2.2. Fahrradbügel Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-1445/2014)

5.2.3. Hundekottütenspender
(Drucks. Nr. 15-1447/2014)

5.2.4. Bemeroder Kapelle
(Drucks. Nr. 15-1449/2014)

5.2.5. Ausschilderungen zu Krankenhäusern im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1451/2014)

5.2.6. Straßenbegleitgrün
(Drucks. Nr. 15-1452/2014)

5.3. der SPD-Fraktion

5.3.1. Verlänerung einer abgeflachten Bordsteinkante
(Drucks. Nr. 15-1504/2014)

5.3.2. Parkplatz und Sitzbänke in der Hoyerstraße
(Drucks. Nr. 15-1507/2014)

5.3.3. Taxistände Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-1508/2014)

6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)

7. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-23.04.2014
-14.05.2014

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. E N T S C H E I D U N G E N

9.1. Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1594/2014)

10. A N H Ö R U N G E N

10.1. Umwandlung der teilbetrieblichen Gruppe der Kita 'Teeny-Weenies Kinderland' in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 1448/2014)

10.2. Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover: Stadtteilkonzept Kirchrode/Bemerode/Wülferode
(Drucks. Nr. 1334/2014 mit 1 Anlage)

11. A N T R Ä G E

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Hundeauslauffläche
(Drucks. Nr. 15-1460/2014)

11.1.2. Schulwegsicherung in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1461/2014)

11.1.3. Container Grundschule Wasserkampstraße in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1691/2014)

11.2. der SPD-Fraktion

11.2.1. Wohnkonzept 2025
Wohnbauflächenpotentiale am Kronsberg – Priorisierung
(Drucks. Nr. 15-1278/2014)

11.2.1.1. Änderungsantrag zu Drucksache-Nr. 1278-2014: Wohnflächenpotenziale am Kronsberg - Priorisierung
(Drucks. Nr. 15-1692/2014)

11.3. Interfraktionell

11.3.1. Standortentwicklung IGS-Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1693/2014)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Zuwendungen - Mittel Integrationsbeirat

12.1.1. Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
IGSKH : „Hannover als Landeshauptstadt entdecken und kennen lernen“
(Drucks. Nr. 15-1550/2014)

12.2. Zuwendungen - Mittel Bezirksrat

12.3. Interfraktionelle Anträge auf Zuwendungen:
-Freiwillige Feuerwehr Bemerode
-Kindertreffpunkt "Butze 22"
(Drucks. Nr. 15-1694/2014)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Anschließend begrüßte er zu

TOP 4.:
Frau Stattmüller (Seniorenbeirat)

TOP 5.:
Frau Thierbächer (Gebäudemanagement)
Frau Hesse (Fachbereich Schule)

TOP 10.1:
Frau Bartling
Herrn Jacobs

Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkungen:

TOP 10.1.
wird von der Tagesordnung runter genommen
(aufgrund der Zuständigkeit von Bezirksrat 08)

TOP 11.2.1.
Antrag der SPD-Fraktion aus der Juni-Sitzung
(Wohnkonzept 2025Wohnbauflächenpotentiale am Kronsberg – Priorisierung)
Änderungsantrag hierzu unter TOP 11.2.1.1

TOP 12.2.
Zuwendungsanträge

DRINGLICHKEITSANTRAG:
1. Interfraktionell: “Standortentwicklung IGS-Kronsberg“ unter TOP 11.3.1..

2. CDU-Fraktion
“Container Grundschule Wasserkampstraße in Kirchrode“ unter TOP 11.1.3.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Keine Berichtspunkte


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Herr Franzkewitsch wurde verpflichtet.


TOP 4.
Vorstellung Sportangebot:
„VORBEUGEN IST BESSER ALS HEILEN
GEMEINSAM IM QUARTIER DIE LEBENSQUALITÄT STEIGERN“
(Frau Stadtmüller – Seniorenbeirat)

Frau Stadtmüller - Seniorenbeirat- stellte Projekt vor


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Jugendschutz- Sanktionsmöglichkeiten, Verantwortlichkeiten
(Drucks. Nr. 15-1439/2014)
Im Rahmen des Jugendschutzes finden regelmäßig Alkohol- Testkäufe statt. Dabei werden stets Verstöße gegen das Abgabeverbot von Alkohol an Jugendliche festgestellt. Oftmals treten dabei Verkaufsstellen wiederholt negativ in Erscheinung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welcher Art sind die heute möglichen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sanktionen und was wird davon tatsächlich umgesetzt?
2. Bei welchen Stellen liegt die Verantwortung für die Umsetzung und Anwendung der Sanktionen?
3. Welche Voraussetzungen müssten vorliegen , um Wiederholungstäter (Verkaufsstellen )
zukünftig vom Verkauf von Alkohol auszuschließen?

Antwort wurde schriftlich nachgereicht.
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Verkauf von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken an unter 18-jährige verstößt gegen § 9 Jugendschutzgesetz und stellt gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 10 Jugendschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Soweit der Tatbestand erfüllt ist, wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles (z.B. Verkauf durch Angestellte oder Geschäftsinhaber, Wiederholungsfall, wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen) ein Bußgeld gegen den Betroffenen festgesetzt.

Soweit ein Betroffener den Verstoß im Rahmen der Ausübung seines Gewerbes begeht und ein Bußgeld von mehr als 200 EUR festgesetzt wird, erfolgt zudem ein Eintrag im Gewerbezentralregister.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Fachbereich Jugend und Familie und der Fachbereich Recht und Ordnung beschäftigen sich mit der Umsetzung und der Anwendung der Sanktionen. Soweit im Rahmen der Testkäufe entsprechende Verstöße festgestellt werden, erfolgt durch den Fachbereich Jugend und Familie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Diese wird durch den Fachbereich Recht und Ordnung, Sachgebiet Sonstige Ordnungswidrigkeiten, bearbeitet.
Nach Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens erfolgt eine Meldung über den Verfahrensausgang an das Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Gewerbetreibende, die wiederholt gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstoßen, sind persönlich unzuverlässig. In diesen Fällen kann ein Gewerbeuntersagungsverfahren mit dem Ziel der Schließung des Betriebes eingeleitet werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist jedoch zu beachten. Selbst ein zweimaliger Verstoß rechtfertigt diese schwerwiegende Maßnahme noch nicht. Bislang wurden im Bereich der Landeshauptstadt Hannover noch keine Verstöße bei derselben Verkaufsstelle in der Häufigkeit festgestellt, die eine Gewerbeuntersagung gerechtfertigt hätten.

TOP 5.1.2.
Zukünftige Nutzung der heutigen Fläche Haltestelle Schwemannstr. /Tiergartenstr.
(Drucks. Nr. 15-1440/2014)

Bezirksratsherr Krüger trug folgende Anfrage vor:
Im Rahmen eines zukünftigen Wohnbauprojektes gibt es u.U. Synergien. Um dazu im Vorfeld die Möglichkeiten näher zu beleuchten, benötigen wir Informationen darüber, wie die heutige Bahn­ und Bushaltestelle (Schwemannstr ./Tiergartenstr.; stadteinwärts) nach Fertigstellung der derzeit laufenden Baumaßnahmen zur Einrichtung des Hochbahnsteigs Tiergartenstraße/Ecke großer Rillen genutzt wird.
Wir fragen die Verwaltung:
Wird die heutige Haltestelle auch nach Abschluss der laufenden Bauarbeiten noch benötigt?

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die infra weitergeleitet.
Die infra teilt mit:

Die in der Anfrage angesprochene Haltestelle wird in leicht veränderter Lage auch zukünftig als Bushaltestelle genutzt.
Das Witterungsschutzdach wird auf eine neu zu schaffende Haltestellenfläche versetzt, an der Fahrgäste zukünftig barrierefrei einsteigen können.
Auf der Fläche des heutigen Witterungsschutzes, sollen Fahrradbügel entstehen.

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen in Hannover
(Drucks. Nr. 15-1443/2014)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:


Zur Verbesserung der Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung spricht sich die CDU-Fraktion für die Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen aus. Die Fi­nan­zierung soll nach einem Stufenmodell zunächst anteilig und dann vollständig aus Lan­des­mitteln erfolgen. Ab dem 01.08.2014 wird die im Rahmen eines Sofortprogramms gemäß § 16 a KiTaG erhöhte Finanzhilfe des Landes auf Antrag der örtlichen Träger auf dritte Be­treuungskräfte in Krippengruppen ausgedehnt. Ab 01.01.2015 wird der Einsatz dritter Be­treu­ungs­kräfte in Krippengruppen auf Antrag der örtlichen Träger zu 100 % finanziert.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. In welcher Weise hat sich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover o. V. i. A. bei dem niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stephan Weil, für ein Sofort­pro­gramm für dritte Betreuungskräfte in allen Krippengruppen im Stadtbezirk Kirch­ro­de-Bemerode-Wülferode eingesetzt? Wenn nein, warum nicht ?
2. In welchen Krippen im Stadtbezirk soll das Sofortprogramm eingeführt werden? Nach wel­chen Kriterien werden diese ausgewählt?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Bevor auf die Fragen eingegangen wird, möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass
bereits im letzten Jahr der Verwaltungsausschuss am 6.6.2013 u. a. die DS 1108/2013 „Stufenprogramm zum Ausbau der zusätzlichen dritten Betreuungskraft in Krippengruppen“ beschlossen hat. Die Umsetzung beginnt mit den kleinsten Einrichtungen. Zum 1.8.2013 haben im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode folgende Kindertagesstätten die Personalkosten für eine zusätzliche 0,5 Stelle erhalten:

Kindertagesstätte St. Antonius
Kindertagesstätte Minimuki

Zum 1.8. d. J. erhalten die Kindertagesstätten Minimuki, Strolche und Teeny-Weenies die Personalkosten für eine zusätzliche 0,5 Stelle.

Bis zum Kindergarten-Jahr 2019/2020 sollen alle Krippengruppen eine zusätzliche 0,5 Stelle erhalten. Die Kindertagestätten aus dem Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, die ab dem Jahr 2015 ff. die Personalkosten für eine 0,5 Stelle erhalten, können der Anlage 2 der o. g. Drucksache entnommen werden.

Die Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Das Niedersächsiche Kultusministerium (MK) hat den Novellierungsprozess des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) begonnen. Im Frühjahr wurden zwei Dialogforen durchgeführt, an beiden Foren haben Vertreter/innen der LHH teilgenommen und ihre Fachlichkeit eingebracht.

Im Vorfeld der Erarbeitung des Referentenentwurfs für ein neues KitaG führte das MK weitere Termine zum fachlichen Austausch mit den Trägerverbänden durch. Dabei wurden folgende Themen erörtert:
- Personal in Kindertagesstätten
- Gruppengröße in Kindertagesstätten
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Raumstandards

Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf des neuen KitaG vor, sodass die Fragen, ob es ein landesweites Stufenprogramm geben wird, nicht beantwortet werden können. Zu den eventuellen Veränderungen bzw. Auswirkungen aufgrund des neuen KitaG für die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet und somit auch die des Stadtbezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode kann z. Zt. keine Aussage getroffen werden.

TOP 5.2.2.
Fahrradbügel Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-1445/2014)

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee trug folgende Anfrage vor:


Bereits mehrmals wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass sich an der Haltestelle Emslandstraße in Bemerode nicht genügend Fahrradbügel befinden.
Die Verwaltung hatte bereits im letzten Jahr zugesagt, hier für Abhilfe zu sorgen und die
Zahl der vorhandenen Fahrradbügel aufzustocken.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wir diese dringend notwendige Maßnahme endlich umgesetzt?
2. Kann eine evtl. notwendige Erweiterung der Stellfläche aus Haushaltsresten finanziert werden? Wenn nein, warum nicht?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Maßnahme sollte ursprünglich mit Mitarbeitern der Verwaltung durchgeführt werden. Eine Realisierung ist jedoch Aufgrund von Personalengpässen zur Zeit nicht möglich. Die Maßnahme wird deshalb als Einzelmaßnahme von Vertragsfirma noch in 2014 umgesetzt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 5.000,00 Euro stehen zur Verfügung.

TOP 5.2.3.
Hundekottütenspender
(Drucks. Nr. 15-1447/2014)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:


Auf dem Neuenkirchener Platz im Kirchrode wurde aus den Mitteln des Bezirksrats ein Hundekottütenspender aufgestellt. Es häufen sich jedoch die Klagen, dass dieser Spender nicht mit Tüten gefüllt ist und so seinen Zweck verfehlt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wer hat die „Patenschaft“ für diesen Spender übernommen?

2. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen um hier für Abhilfe zu sorgen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zu 1.) Die Patenschaft hat die:
Lehr-Kita Neunkirchener Platz 10
Frau Stettner
30559 Hannover

Die Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung wird umgehend Kontakt aufnehmen. Es wurden erst im Februar 2014
4 Kartons mit Tüten (ca. ein Jahresbedarf) geliefert. Deshalb erstaunen uns
die Beschwerden, von denen wir noch keine Kenntnis hatten.


TOP 5.2.4.
Bemeroder Kapelle
(Drucks. Nr. 15-1449/2014)

Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:


Die kleine Kapelle in Bemerode ist mit viel finanziellem Aufwand und durch private Initiative liebevoll und aufwendig saniert worden. Sie bietet wieder einen schönen Anblick,
wird vielfältig genutzt und ist aus dem Ortsbild nicht mehr weg zu denken.
Der sich vor der Kapelle befindende Weg „Kapellenplatz“ bietet leider, durch seine starke Verunkrautung, oftmals keinen schönen Anblick und stört somit den Gesamteindruck
dieses Ensembles.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wer ist für die Beseitigung des Wildwuchses zuständig?
2. In welchen Intervallen wird man hier tätig?
3. Was will die Verwaltung unternehmen damit dieser Platz in Zukunft einen gepflegteren Eindruck macht ?

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an aha weitergeleitet. Aha teilt mit:

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort von Aha zu Frage 1:
Der Weg Kapellenplatz ist nicht im Straßenverzeichnis der aha hinterlegt, wird somit nicht von der Straßenreinigung bearbeitet. Der Gehwegreinigung erfolgt durch eine private Reinigungsfirma, die auch Wildkraut entfernen muss. Der Gehweg ist auch von Wildwuchs befreit. Auf der Fahrbahn steht Wildkraut.

Antwort von Aha zu Frage 2:
Die Reinigung der Gehwege und der Fahrbahn erfolgt vierzehntägig (Straßenreinigungsverordnung der Landeshauptstadt Hannover §3 Abs. 2).

Antwort von Aha zu Frage 3:
Aha wird zukünftig eine regelmäßige Reinigung veranlassen und diese auch verstärkt kontrollieren.

TOP 5.2.5.
Ausschilderungen zu Krankenhäusern im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1451/2014)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:


Im Stadtbezirk befinden sich das Schwerpunktkrankenhaus Vinzenzstift in der Lange-Feld- Straße und das Diakoniekrankenhaus Henriettenstift zwischen der Mardalwiese und dem Tiergarten, die beide stark von Besuchern frequentiert werden.
Viele der Besucher, die mit der Stadtbahn anreisen, haben jedoch Mühe, beide Krankenhäuser zu finden, da sich an den Stadtbahnhaltestellen keine Hinweisschilder befinden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung beim Bau des Hochbahnsteiges geplant,
um Besuchern den Weg zu beiden Krankenhäusern zu weisen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Der Hochbahnsteig Saarbrückener Straße, der im Dezember 2014 in Betrieb genommen wird, befindet sich zwischen den Einmündungen Saarbrückener Straße und Lange-Hop-Straße in die Tiergartenstraße. Die Strecke vom östlichen Ende des Bahnsteiges zum Diakoniekrankenhaus Henriettenstift ist ca. 900m lang. Die Strecke vom westlichen Ende des Bahnsteiges zum Vinzenzkrankenhaus ist ca. 700m lang.

Die Verwaltung lehnt eine Fußgängerführung zu den genannten Krankenhäusern ab dem künftigen Hochbahnsteig Saarbrückener Straße ab, da es bessere und kürzere Fußwege von anderen Haltestellen des ÖPNV gibt.

Das Diakoniekrankenhaus Henriettenstift ist weiterhin auf aus beiden Richtungen der Stadtbahn auf dem kürzesten fußläufigen Weg von der Haltestelle Großer Hillen aus zu erreichen. Die Information ist auch wie folgt im Internet veröffentlicht: http://www.diakoniekrankenhaus-henriettenstiftung.de/cfscripts/main_standort-kirchrode.cfm?auswahl=01.95.10.20 Die fußläufige Strecke ist ca. 200 m lang. Eine Beschilderung über Schwemannstraße ist an der Tiergartenstraße bereits vorhanden.

Das Vincenz Krankenhaus wird direkt über die Buslinien 123 und 124 im 10-Minutentakt erreicht und wirbt damit auch auf der Internetseite http://www.vinzenzkrankenhaus.de/anfahrt-vinzenzkrankenhaus/
Zum derzeitigen Planungsstand ist es der üstra AG und der Verwaltung noch nicht möglich, eine verbindliche Zusage zu machen, wie auf dem neuen Hochbahnsteig „Großer Hillen“ und der anschließenden Straßen eine sinnvolle Wegweisung zum Krankenhaus Henriettenstift realisiert wird.

TOP 5.2.6.
Straßenbegleitgrün
(Drucks. Nr. 15-1452/2014)

Bezirksratsherr Nauheimer trug folgende Anfrage vor:


Bedingt durch die Witterung ist vielerorts im Stadtbezirk das Straßenbegleitgrün, aber auch Unkraut vor öffentlichen Einrichtungen,z.B. hier am Bemeroder Rathaus bzw. auf Gehwegen sowie die Vegetation in den öffentlichen Grünanlagen schnell gewachsen. Größtenteils wirkt es durch die Wuchshöhe bzw. durch das Vorhandensein von Unkraut ungepflegt und verwahrlost. Die Einwohnerinnen und Einwohner beschweren sich sowohl über den optischen Eindruck, als auch teilweise über Behinderungen, die von dem „Wildwuchs“ ausgehen. Auch auf Besucherinnen und Besucher wirken ungepflegte Grünanlagen und verwahrlostes Straßenbegleitgrün wenig einladend.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Mittels welcher Maßnahmen wird die Verwaltung diese Zustände beheben?
2. Welche Säuberungs-, Reinigungs- und Pflegeintervalle gibt es für das Straßenbegleitgrün, Gehwege und öffentliche Grünanlagen im Stadtbezirk?
3. Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig sicherzustellen, dass der „Wildwuchs“ nicht überhand nimmt und ein gepflegter Zustand ganzjährig sichergestellt wird?


Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Reinigung der Gehwege am Bemeroder Rathaus wird von aha, Betriebstätte Döhrbruch, im Rahmen der satzungsgemäßen Reinigung der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt, mindestens jedoch einmal in der Woche. Die Betriebsstätte wurde bereits über das Wildkraut auf den Gehwegflächen bzw. um die Baumscheiben informiert, eine zeitnahe Entfernung zugesichert.
Durch das diesjährige starke Wachstum der Vegetation ist die Krautentfernung in den Grünflächen durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (OE 67.31) in diesem Jahr aufwändiger. Ein befriedigender Zustand wird mittelfristig wieder hergestellt sein.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) obliegt die Reinigung von Straßenbegleitgrün (Straßenreinigungssatzung § 3 Abs. 1), welche einmal in der Woche durchgeführt wird.

Die gärtnerische Pflege gehört zum Aufgabengebiet des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün (67). Der Fachbereich 67 hat mit aha vereinbart, dass Auffälligkeiten im Pflegestandard zur Bereinigung an ihn kurzfristig weitergeleitet werden. Die Grünflächen am Rathaus Bemerode pflegt der FB 67 im Auftrag vom Fachbereich Gebäudemanagement. Es ist eine monatliche Pflege vorgesehen.

Die Reinigung der öffentlichen Gehwege regelt die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover. Außerhalb des Innenstadtbereichs wird die Reinigung der dem Fußgängerverkehr dienenden Straßenflächen den Eigentümern der anliegenden Grundstücke und den ihnen Gleichgestellen auferlegt. Die Straßenreinigungsverordnung der Landeshauptstadt Hannover fordert die Reinigungspflichtigen auf, die Gehwege stets rein zu halten (Straßenreinigungsverordnung § 4 Abs. 1). Mindestens einmal in der Woche müssen die Fußwege gereinigt werden, nach Bedarf auch bis zu einmal täglich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) wird künftig weiterhin regelmäßige Kontrollen durchführen um ggfs. bei Beanstandungen die Reinigungspflichtigen auf ihre Pflichten im Sinne der Straßenreinigungssatzung bzw. Straßenreinigungsverordnung der Landeshauptstadt Hannover hinzuweisen.
Die Pflanzungen in den Beeten sind z.T. überaltert. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat dem für diesen Bereich zuständigen Fachbereich Gebäudemanagement FB 19 eine Neubepflanzungsvorschlag unterbreitet, der jedoch noch nicht beauftragt worden ist. Die überalterten Pflanzen sollen ersetzt werden um wieder einen gepflegteren Zustand zu erreichen

TOP 5.3.
der SPD-Fraktion

TOP 5.3.1.
Verlänerung einer abgeflachten Bordsteinkante
(Drucks. Nr. 15-1504/2014)

Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:


Der Parkplatz des Einkaufszentrums am Kronsberg (REWE, Aldi u.a.) ist sehr stark frequentiert. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Wülferoder Straße über eine abgeflachte Bordsteinkante mit Querung eines Rad- und Fußweges. Eine Abschrägung der anliegenden Rasenfläche suggeriert eine um ca. 1,5m verbreiterte Ausfahrt,jedoch bei voller Bordsteinhöhe.
Bürger beschweren sich vermehrt über diese missverständliche Ausführung.
Dadurch, dass oft ein langer Ausfahrtsrückstau durch Linksabbieger entsteht und die Ausfahrt ohnehin sehr schmal ist, wählen viele rechts abbiegende Autofahrer den Weg eng parallel zur Rasenkante und werden von der Höhe des Bordsteins unangenehm überrascht.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Verlängerung der abgeflachten Bordsteinkante wie beschrieben möglich?
2. Wäre sogar eine generelle Ausweitung der Ausfahrt - gerade auch im Hinblick auf die stetig wachsende Kronsbergsiedlung - denkbar, so dass künftig Rechts- und Linksabbieger nebeneinander warten und es nicht mehr zu so großen Rückstaus kommt?
3. Wird die Stadtverwaltung Maßnahmen veranlassen und wann wäre wenn damit zu rechnen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der halbhohe Bordabsenkungsbereich ist für das Überfahren geeignet. Eine Abänderung ist daher nicht erforderlich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Ausweitung der Ausfahrt wird nicht befürwortet, da es durch stauenden Abfahrtverkehr der Linkseinbieger in die Wülferoder Straße zu Sichtbehinderungen von Radfahrern und des Kraftfahrzeugverkehrs kommen kann (Die Rechtseinbieger haben durch stauenden Verkehr ein eingeschränktes Sichtfeld).

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1

TOP 5.3.2.
Parkplatz und Sitzbänke in der Hoyerstraße
(Drucks. Nr. 15-1507/2014)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:


Der Parkplatz und die Sitzbänke in der Hoyerstraße in Wülferode dienen als gern angenommene Rastmöglichkeit. Daneben dient der Platz als Verkaufsstelle für mobile Händler und Kundinnen und Kunden nutzen die Sitzmöglichkeiten zum Warten. Leider wirkt der gesamte Parkplatz seit geraumer Zeit ungepflegt und verdreckt. Des Weiteren sind die Sitzbänke durch Witterungseinflüsse stark in Mittleidenschaft gezogen und werden teilweise auch vom dahinter liegenden Grünstreifen überwuchert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann und in welchen Abständen wird der Parkplatz auf seine Sauberkeit hin kontrolliert?
2. Besteht die Möglichkeit den Grünstreifen so zuzuschneiden, dass eine ungehinderte Benutzung der Sitzbänke und das Passieren des Gehweges ermöglicht werden kann?
3. Wer müsste wie und in welchem Rahmen aktiv werden, um die Sitzbänke - wenigstens die Sitzflächen - zu erneuern?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Abfallbehälter neben den Bänken werden von unserem Pflegebetrieb einmal wöchentlich geleert und dabei um die Bänke herum nach Bedarf gereinigt. Der Parkplatz selbst ist in der Unterhaltung des FB Tiefbau. Der Parkplatz wird von aha im 14-tägigen Rhythmus in geraden Kalenderwochen gereinigt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Strauchpflanzung hinter den Bänken wird von unserem Pflegebetrieb nach Ende der Brut- und Setzzeit zurückgeschnitten. Eine bessere Passierbarkeit des Weges vor den Bänken kann aber nur durch eine andere Aufstellung der parkenden Fahrzeuge erreicht werden. Nach unserer Beobachtung vor Ort stehen die Fahrzeuge oft bis fast an die Bänke über (siehe Foto). Auch hier ist der Fachbereich Tiefbau gefragt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Für die Unterhaltung der Bänke ist unser Fachbereich zuständig. Unser Pflegebetrieb wird in den nächsten Wochen die Banklatten erneuern.

TOP 5.3.3.
Taxistände Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-1508/2014)

Im Rahmen der zahlreichen Bautätigkeiten am Großen Hillen kommt es zu temporären Verlagerungen des Taxistandes. In den letzten Wochen befand sich dieser im direkten Umfeld der örtlichen Arztpraxen. Dadurch mussten Besucherinnen und Besucher längere Fußwege in Kauf nehmen oder auf den freien Taxistandflächen halten, um ein- und auszusteigen, was zum teilweisen Unmut der Taxifahrer führte. Außerdem konnte beobachtet werden, dass nur selten alle Taxistandflächen ausgenutzt wurden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie sieht die temporäre Regelung zu den Taxisständen im Bereich Großer Hillen genau aus?
2. Für wie viele Fahrzeuge sind die Stellen ausgelegt und wie werden diese kenntlich gemacht?
3. Wie kann ein sicheres Ein- und Aussteigen, auch von mobilitätseingeschränkten
Besucherinnen und Besuchern der örtlichen Arztpraxen, bei gleichzeitiger Nichtnutzung des Taxistandes gewährleistet werden?

Antwort wird schriftlich nachgereicht


TOP 6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
(Spätestens 20:00 Uhr)


Es wurden folgende Themen angesprochen:
Eine Einwohnerin erkundigte sich nach Ausgleichsflächen. Stadtbezirksmanager Just nahm die Frage auf und versprach die Antwort per Mail an den Bezirksrat weiterzuleiten. Bezirksratsherr Quast ergänzte, dass der Baubeginn im zweiten Halbjahr erfolgen werde. Der Haferkamp wird grade bearbeitet werden, ergänzte Bezirksratsherr Nauheimer.

Eine Einwohnerin wollte wissen, ob die Lerchenfenster noch aktuell seien. Stadtbezirksmanager Just sagte zu sich darum zu kümmern.

Er habe die Einladung zur Besichtigung von Arvato erhalten, beantwortete Bezirksbürgermeister Rödel die Nachfrage einer Einwohnerin. Die Bauarbeiten verzögern sich und werden vermutlich nach dem Weihnachtsgeschäft erst abgeschlossen sein.

-wurde durchgeführt von 20:00 - 20:06 Uhr


TOP 7.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am:
-23.04.2014
-14.05.2014

-Einstimmig


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just informierte zu folgenden Themen:

Bund fördert lokale Allianzen für Menschen mit Demenz
Am 4.8.2014 findet in dem 2. Stadtteil in Hannover zu den Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz in Kirchrode ein Workshop statt. Er arbeite hierzu im Projektbeirat und auch in der Begleitung mit, informierte Herr Just. Viele unterschiedliche Ideen und Aussagen von Jungen Menschen und auch Senioren wie ein Stadtteil sich aufstellen kann damit Menschen mit Demenz weiterhin solange wie möglich in einem vertrauten Umfeld wohnen können, fügte er hinzu.
Für die weitere Planung dieses Tages wäre eine Anmeldung bis zum 28.7.2014 notwendig.

Inklusive Aktionstage am Kronsberg
In der letzten Woche vor den Ferien (21.7 / 23.7./ 24.7.) finden vor und im Stadtteilzentrum Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Familien statt.

30-Jähriges Jubiläum Wülferoder Bürgergemeinschaft
Das Die Wülferoder Bürgergemeinschaft feiert 30-Jähriges Jubiläum mit vielen Angeboten. Den Höhepunkt bilden das Jazzfrühshoppen am 19. / 20.7. und das Sommerfest am 26.7.2014.

20-Jähriges Jubiläum Hospiz Luise
Am 26.7.2014 feiert das Hospiz Luise 20-Jähriges Jubiläum. Auch dieser Termin ist im Kulturkalender enthalten, verwies Herr Just.


TOP 9.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 9.1.


Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-1594/2014)


Antrag,


aus folgenden Bewerbern für eine Amtszeit von fünf Jahren eine Schiedsperson für den Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu wählen:

Zur Wahl stehen

1. Herr Daniel Ohmes
2. Herr Wolfgang Weinreich

Herr Ohmes wurde einstimmig wieder als Schiedsperson für den Stadtbezirk gewählt.


TOP 10.
A N H Ö R U N G E N

TOP 10.1.
Umwandlung der teilbetrieblichen Gruppe der Kita 'Teeny-Weenies Kinderland' in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 1448/2014)

Antrag,

zu beschließen,
  • der Umstrukturierung der teilbetrieblichen Kindergartengruppe der Kindertagesstätte 'Teeny-Weenies Kinderland', Boulevard der EU 4, 30539 Hannover in eine öffentlich geförderte Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • dem Teeny-Weenies e.V. als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2014, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

-Aufgrund der Zuständigkeit von Döhren-Wülfel von der Tagesordnung runter genommen.


TOP 10.2.
Neuorganisation der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover: Stadtteilkonzept Kirchrode/Bemerode/Wülferode
(Drucks. Nr. 1334/2014 mit 1 Anlage)

Antrag,

dem beigefügten Stadtteilkonzept der sozialräumlichen Koordinierungsrunde des Stadtbezirks Döhren mit den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft (AG) Kinder und Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII (Anlage 1) zuzustimmen.

-Einstimmig


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
Hundeauslauffläche
(Drucks. Nr. 15-1460/2014)

Bezirksratsfrau Kuscher verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Flächen und Wege für den Hundeauslauf während der Setz- und Brutzeit für den Stadtbezirk Kirchrode -Bemerode -Wülferode auszuweisen.

-Einstimmig


TOP 11.1.2.
Schulwegsicherung in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1461/2014)

Bezirksratsfrau Heesen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Hiermit beantragen wir die Einrichtung eines Zebrastreifens aus Haushaltsresten. Dieser soll in Höhe der Karlsbader Straße zur Kita Aussiger Wende und zur GS Wasserkampstraße eingerichtet werden, um eine sichere Querung der Sudetenstraße für Kinder zu gewähr­leis­ten.


-Einstimmig


TOP 11.1.3.
Container Grundschule Wasserkampstraße in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1691/2014)

Bezirksratsfrau Stitgen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die neu aufzustellenden Container an der Grundschule Wasserkampstraße in Kirchrode nur als stundenweise wechselnde Fachräume zu nutzen.


-Einstimmig


TOP 11.2.
der SPD-Fraktion

TOP 11.2.1.
Wohnkonzept 2025
Wohnbauflächenpotentiale am Kronsberg – Priorisierung

(Drucks. Nr. 15-1278/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Rat und Verwaltung werden gebeten, die im Wohnkonzept 2025 ausgewiesene sog. Vorschaufläche 0612 – Kronsberg Süd – Wohnbauflächenpotential am Kronsberg bei frühzeitigerem Bedarf prioritär gegenüber der Vorschaufläche 0613 – Kronsberg Nord, 4. Stufe – zu nutzen.


-Vertagt


TOP 11.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucksache-Nr. 1278-2014: Wohnflächenpotenziale am Kronsberg - Priorisierung
(Drucks. Nr. 15-1692/2014)

Antrag

Der Antrag wird wie folgt geändert:

die im Wohnkonzept 2025 ausgewiesene sog. Vorschaufläche 0612 - Kronsberg Süd- Wohnbauflächenpotenzial am Kronsberg bei frühzeiten Bedarf nicht prioritär gegenüber der Vorschaufläche 0613 - Kronsberg Nord, 4. Stufe- zu nutzen, sondern vielmehr zunächst Kronsberg Nord, 4. Stufe (Vorschaufläche 0613) zu entwickeln.


-Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 11.3.
Interfraktionell

TOP 11.3.1.
Standortentwicklung IGS-Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1693/2014)

Bezirksratsherr Krüger verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Dass eine kurzfristige Vorstellung der aufgestellten, aber wohl im Rat der LH Hannover noch nicht vorgestellten Planung im Bezirksrat erfolgen soll.


-Einstimmig


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
Zuwendungen - Mittel Integrationsbeirat

TOP 12.1.1.
Zuwendung aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
IGSKH : „Hannover als Landeshauptstadt entdecken und kennen lernen“

(Drucks. Nr. 15-1550/2014)

Antrag
aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode das Projekt "Hannover als Landeshauptstadt entdecken und kennen lernen“ der IGS-Kronsberg mit einem Betrag bis zu
2000,- € zu unterstützen.

Die 16 Schülerinnen und Schüler der Sprachlernklasse sollen teilweise mit ihren Eltern zusammen verschiedene Einrichtungen in Hannover wie z. B. Entlang des „Roten Fadens“ besuchen.


-Einstimmig


TOP 12.2.
Zuwendungen - Mittel Bezirksrat

TOP 12.3.
Interfraktionelle Anträge auf Zuwendungen:
-Freiwillige Feuerwehr Bemerode
-Kindertreffpunkt "Butze 22"

(Drucks. Nr. 15-1694/2014)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Der Freiwilligen Feuerwehr Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode einen Zuschuss in Höhe bis zu 800,00 € zu gewähren. Die Jugendfeuerwehr Bemerode nimmt auch dieses Jahr wieder am Kreiszeltlager in Nienburg teil, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient und dem Erlenen junger Menschen, tolerant und fair miteinander umzugehen. Jugendfeuerwehr heißt attraktive Jugendarbeit, Distanzierung von Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Mit diesem Zuschuss soll es allen Jugendlichen ermöglicht werden, an dieser zielgerichteten Jugendfreizeit teilzunehmen.

2. Dem Kindertreffpunkt „Butze 22“ in Bemerode einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2451,40 € aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu gewähren. Hier soll der Bau einer Rampe unterstützt werden die zur Überbrückung der Kantensteine vor dem Kindertreffpunkt dienen soll. Zur Zeit können Menschen mit Rollstühlen nicht eigenständig und ungehindert zum Kindertreffpunkt gelangen. Dies widerspricht dem Inklusionsgedanken.


-Einstimmig



Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 21:10 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin