Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 23.06.2014

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 13.06.2014)
Protokoll (erschienen am 22.08.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.01 - Datum 17.07.2014

PROTOKOLL

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 23. Juni 2014,
Rathaus, Mosaiksaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.30 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Sandow (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Gast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
(Bezirksratsherr Alfonso Moura Dias) (SPD)
Bezirksratsherr Baathe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Demir (SPD)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Hogh (Die Linke.)
(Bezirksratsfrau Konopinska) (CDU)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.30 - 22.00 UhrBezirksratsfrau Muschter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18.30 - 21.55 Uhr
Bezirksratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsfrau Seckin (SPD)
(Bezirksratsherr Sill) (SPD)
Bezirksratsherr Sylvester (Die Hannoveraner)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Pollok-Jabbi) (Die Linke.)

Verwaltung:
Herr Dr.Leidinger FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Roth FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Rembecki Stadtbezirksmanagement
Frau Fenske Bezirksratsbetreuung

Presse:
Herr Schinkel HAZ/ Stadt-Anzeiger





Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Sinja Münzberg-Jesche
(Drucks. Nr. 15-1324/2014)

3. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

4. Bericht der Verwaltung zur Konzeption des Gymnasialbereichs im Stadtbezirk
(auf Wunsch der CDU-Fraktion)

7. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

9.3.1. Parkdruck im Umfeld des HCC
(Drucks. Nr. 15-0245/2014)

10.2.6. Gutachten zur Verkehrssituation im Zooviertel/HCC
(Drucks. Nr. 15-1313/2014)

5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0834/2014 mit 4 Anlagen)

5.1.1. Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0834/2014: Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative: Bebauungsplan Nr. 1780 -Köbelinger Markt-
(Drucks. Nr. 15-1438/2014)

5.1.2. Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0834/2014: Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger-Markt
(Drucks. Nr. 15-1442/2014)

5.2. Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 N1 mit 14 Anlagen)

5.2.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0987/2014 N1 (Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria)
(Drucks. Nr. 1241/2014)




5.2.2. Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0987/2014: Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 15-1458/2014)

5.2.3. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0987/2014: Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 15-1459/2014)

5.3. Bebauungsplan Nr. 1807 - "Körnerplatz"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1032/2014 mit 4 Anlagen)

5.3.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1032/2014: Bebauungsplan Nr. 1807 Körnerplatz
(Drucks. Nr. 15-1465/2014)

5.3.2. Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 1032/2014: Bebauungsplan Nr. 1807 Körnerplatz
(Drucks. Nr. 15-1467/2014)

5.4. Eingabe von Herrn Manfred Schlegel bezüglich der „Schlimmen Zustände am jüdischen Denkmal in Hannover“ gemäß § 34 NKomVG und § 15 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover (Petition 01/ 1. Halbjahr 2013)
(Drucks. Nr. 1083/2014 mit 1 Anlage)

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. interfraktionelle Anträge

6.1.1. Zuwendung an den Verein Mentor e.V.
(Drucks. Nr. 15-1251/2014)

6.1.2. Zuwendung an den Hip Hop Community e.V.
(Drucks. Nr. 15-1252/2014)

6.1.3. Zuwendung für das Konzertprogramm "3Sam"
(Drucks. Nr. 15-1253/2014)

6.1.4. Zuwendung an den Kinderladen Eichhörnchen
(Drucks. Nr. 15-1254/2014)

6.1.5. Zuwendung an den Verein GUT e.V.
(Drucks. Nr. 15-1255/2014)

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. A N T R Ä G E

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion

9.1.1. Grunderneuerung des Straßenzuges Flüggestraße/Eichstraße
(Drucks. Nr. 15-1314/2014)

9.1.2. Kontrollen der Überholgeschwindigkeit von KFZ an ÖPNV-Haltestellen
(Drucks. Nr. 15-1315/2014)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Einrichtung von Infotafeln bei Bauprojekten
(Drucks. Nr. 15-1322/2014)

9.2.2. Poller in der Langen Laube
(Drucks. Nr. 15-1323/2014)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.2. Sauberkeit des Parkhauses am Opernplatz
(Drucks. Nr. 15-1304/2014)

9.3.3. Defekter Fahrstuhl des Parkhauses Opernplatz
(Drucks. Nr. 15-1305/2014)

9.3.4. Nutzungsordnung für den Gartenfriedhof
(Drucks. Nr. 15-1306/2014)

10. A N F R A G E N

10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Erfahrungen mit Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-1316/2014)

10.1.2. Musikbeschallung Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-1318/2014)

10.1.3. Gutachten zur Netzüberprüfung des Radverkehrs
(Drucks. Nr. 15-1319/2014)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Umwidmung des Gartenfriedhofs
(Drucks. Nr. 15-1307/2014)

10.2.2. Baustelle in der Bernadotteallee
(Drucks. Nr. 15-1308/2014)

10.2.3. Behinderung auf Fußwegen durch Außenbewirtschaftung
(Drucks. Nr. 15-1309/2014)

10.2.4. Vorbeugende bauliche Veränderungen an Parkhäusern gegen Suicide
(Drucks. Nr. 15-1310/2014)

10.2.5. Stricherbar am Lavesplatz
(Drucks. Nr. 15-1312/2014)

11. Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 19.05.2014 -Öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Informationen über Bauvorhaben

13. Genehmigung des Protokolls über die 28.Sitzung am 19.05.2014 - Nichtöffentlicher Teil-

14. Sonstiges


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Sandow eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Der Tagesordnungspunkt 4 wird abgesetzt und auf die nächste Sitzung vertagt, der Tagesordnungspunkt 7 wird dafür vorgezogen und nach der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde behandelt. Herr Dr. Leidinger wird unter Bericht der Verwaltung zum Verkehrssituation im Zooviertel berichten, wegen Sachzusammenhangs werden daher die Tagesordnungspunkte 9.3.1. und 10.2.6. vorgezogen. Die Tagesordnungspunkte 8 und 12 werden abgesetzt.
Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Sinja Münzberg-Jesche
(Drucks. Nr. 15-1324/2014)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast dankte Frau Münzberg-Jesche für Ihre geleistete Arbeit und ihr Engagement im Stadtbezirksrat und übergab ihr einen Blumenstrauß.
Frau Münzberg-Jesche erklärte, dass sie als Kommunalpolitischer Neuling in die Arbeit im Stadtbezirksrat eingestiegen sei und ihr diese sehr viel Spaß gemacht habe. Sie habe außerdem sehr viel gelernt und Erfahrungen gesammelt, dafür wolle sie sich beim Stadtbezirksrat bedanken.
Weiter gratulierte Bezirksbürgermeister Sandow Frau Münzberg-Jesche im Namen des Bezirksrates zur Geburt ihres Sohnes und wünschte für die Zukunft alles Gute.

Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Münzberg-Jesche die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Einstimmig


TOP 3.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wurde von 18.40 Uhr bis 18.57 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Ein Anlieger aus der Hausmannstraße, kritisierte, dass die Hausmannstraße auf Beschluss des Stadtbezirksrates in das Sonderprogramm zur Straßenerneuerung aufgenommen worden sei. Die Straße sei nicht erneuerungsbedürftig und deshalb überreichte der Anlieger eine Unterschriftenliste der Anwohner gegen die Erneuerung der Straße. Bezirksratsherr Nebendahl habe den unbedingten Sanierungsbedarf eingebracht und es stelle sich die Frage, wie er darauf gekommen sei. Die Karolinenstraße sei beispielsweise eine Buckelpiste, wo nicht einmal Tempo 30 gefahren werden könne und diese sei nicht für das Sonderprogramm vorgeschlagen worden.
Bezirksratsherr Nebendahl bestätigte, dass die Erneuerung der Hausmannstraße ein Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewesen sei, der Antrag aber interfraktionell einstimmig beschlossen worden sei.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßen seien im Bezirksrat diskutiert und zum größten Teil nicht für erneuerungsbedürftig angesehen worden. Alternative Straßen, die in das GIB passen könnten, seien im Vorfeld an die Verwaltung zur Überprüfung gegeben worden und Ergebnis sei, dass die Hausmannstraße grundsätzlich in das Programm passe. Daher sei der Beschluss gefasst worden und die Verwaltung überprüfe nun detailliert, ob die Hausmannstraße grunderneuert werde. Ein Ergebnis liege aber noch nicht vor.
Der Vorschlag der Karolinenstraße könne für die nächste Runde der zu erneuernden Straßen aufgenommen werden.
Frau Roth verdeutlichte, dass die Aufnahme der Hausmannstraße in das GIB durch Beschluss des Bezirksrates erfolgt sei und die Verwaltung sicherlich den Zustand der Hausmannstraße überprüfen werde.
Bezirksratsfrau Kupsch erinnerte daran, dass ein ähnliches Problem in der Bristoler Straße vorgelegen habe. Hier habe die Verwaltung eine Straße zur Erneuerung vorgeschlagen, die aber nicht sanierungsbedürftig sei. Daher bat Bezirksratsfrau Kupsch die Verwaltung, besser zu prüfen und Vorschläge der Politik genauer zu hinterfragen.

Bezirksratsherr Hogh ergänzte, dass zwingende Voraussetzung für die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung der Erneuerungsbedarf sei, ansonsten sei eine nach Rechtsprechung so genannte Luxussanierung nicht umlagefähig. Daher sei die Verwaltung gehalten, einen Erneuerungsbedarf festzustellen und zu dokumentieren.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast informierte, dass das Verfahren zur Grunderneuerung im Bestand sehr ausführlich diskutiert worden sei. Eine Liste mit Vorschlägen, die in das Programm passen könnten, sei von der Politik im Vorfeld an die Verwaltung gegangen und es sei um eine erste Einschätzung gebeten worden. Bei der ersten Einschätzung sei die Hausmannstraße seitens der Verwaltung nicht abgelehnt worden. Nicht desto Trotz erfolge noch eine detaillierte Prüfung der Verwaltung.
Bezirksratsherr Engelke unterstrich die Aussage von Stellvertretenden Bezirksbürgermeister Gast und meinte, dass die Verwaltung den Vorschlag des Bezirksrates nun genau, ggfs. mit entsprechenden Bohrungen überprüfen werde.
Bezirksratsherr Albrecht erläuterte, dass die CDU-Fraktion den Vorschlägen der Straßen unter der Prämisse zugestimmt habe, dass diese im Rahmen des Sonderprogramms aufgrund der vorgegebenen Kriterien und der vorhandenen Schäden infrage kommen.
Es sei Aufgabe des Fachbereichs Tiefbau zu überprüfen, inwieweit die Straßen, die durch Beschluss des Bezirksrates vorgeschlagen worden seien, tatsächlich erneuerungsbedürftig seien.
Außerdem habe der Bezirksrat beschlossen, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bezirksrat Mitte die betroffenen AnliegerInnen frühzeitig vor allen Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms für Straßenerneuerung über die vorhandenen Schäden, die die Straßenerneuerung erforderlich machen, die vorgesehene Planung und die anfallenden Kosten (Schätzung) informiere.

Eine Anwohnerin des Marstalls berichtete, dass ein Treffen mit Herrn Stadtrat Härke zum Tor Goldener Winkel stattgefunden habe. Außerdem wies die Anwohnerin auf eine Unterschriftenaktion "Altstadt ohne Parkplätze" hin.

TOP 4.
Bericht der Verwaltung zur Konzeption des Gymnasialbereichs im Stadtbezirk
(auf Wunsch der CDU-Fraktion)

Abgesetzt

TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung

Herr Dr. Leidinger stellte das Verkehrsgutachten für das Zooviertel vor. Das Gutachten sei aufgrund eines Beschlusses des Bezirksrates aus Drucks. Nr. 15-1019/2013 zum Thema "Verbesserung der Parksituation im Zooviertel" erstellt worden, welcher 9 Punkte beinhaltete.
Herr Dr. Leidinger stellte das Ergebnis des Gutachtens anhand einer Präsentation
(siehe Anlage 1) vor.

Bezirksratsherr Albrecht fragte nach einer Definition für die "zumutbare fußläufige Entfernung". Herr Dr. Leidinger antwortete, dass hier eine Entfernung zwischen 200 m und 300 m gemeint sei. Außerdem stellte Bezirksratsherr Albrecht die Frage, ob bezüglich einer Bewohnerparkzone eine Aufteilung des Gebietes nicht sinnvoll sei.
Herr Dr. Leidinger erklärte, dass das Problem nicht durch eine Bewohnerparkzone gelöst werde. Es erfolge nur eine Verlagerung des Parkdrucks. Außerdem stelle sich dann die Frage, was mit den Besuchern und den Beschäftigten im Bereich geschehe. Es stelle sich die Frage, ob diese kostenpflichtig parken und wer das Anwohnerparken überwachen solle.
Bezirksratsfrau Kupsch meinte, dass die Beschilderung des Parkhauses extrem schlecht sei und auf der Hannover Internetseite sei das Parkhaus nicht vorhanden. Hier müssen extreme Verbesserungen erfolgen. Ziel müsse sein, das Parkhaus auszulasten.
Herr Dr. Leidinger sagte, dass zwischenzeitlich die Beschilderung schon verbessert worden sei. Das HCC gebe den Hinweis auf das Parkhaus auch immer an die Veranstalter weiter. Inwieweit der Veranstalter die Information weitergebe, liege in seiner eigenen Verantwortung.

Bezirksratsherr Nebendahl dankte der Verwaltung für den Bericht und meinte, das Gutachten diene als gute Arbeitsgrundlage. Die Verwaltung habe auch gute Prüfaufträge gestellt und teilweise schon einige Maßnahmen umgesetzt. Man sei hier auf einem guten Weg, der Bezirksrat werde sicherlich Fraktionsübergreifend an dem Thema weiter arbeiten.
Bezirksratsfrau Markowis fragte, ob der Parkdruck im Zooviertel im Vergleich zu anderen Bezirken, wie z.B. die Südstadt oder Calenberger Neustadt wirklich höher sei.
Herr Dr. Leidinger erwiderte, dass die Verwaltung vor einigen Jahren die Innenstadtnahen Wohnviertel, wie List, Südstadt und Linden habe untersuchen lassen. In der Südstadt und der List seien Auslastungen wie bei HCC- Veranstaltungen an der Tagesordnung. Es seien defacto zu viele Kraftfahrzeuge in den Wohnvierteln und keine Möglichkeit, zusätzliche Stellplätze zu schaffen. Unterschied zum Zooviertel sei, dass sich hier die Anwohner selbst zuparken würden, im Zooviertel dies durch Besucher geschehe. Daher sei das Empfinden für die Anwohner ein anderes. Ob es eine Erhebung für die Calenberger Neustadt gebe, müsse geprüft werden.

Bezirksratsherr Engelke bemängelte, dass temporäre Auslastungen von 106% und 111% vom Gutachter als unkritisch gesehen werden. Das HCC bemühe sich, immer mehr Veranstaltungen zu bekommen, insofern werden die Anzahl der Auslastungen über 100% auch ansteigen.
Er (Sprecher) könne bestätigen, dass das Parkhaus schlecht angenommen werde und es stelle sich die Frage nach den Gründen hierfür. Seines Erachtens könne der Umstand nicht am Preis liegen, da es eins der billigsten Parkhäuser in Hannover sei. Dieser Umstand sollte auch bei einer Verbesserung der Beschilderung berücksichtigt werden. Auch bei den im Vorverkauf veräußerten Tickets könne man einen Hinweis auf das Parkhaus aufnehmen.
Bezirksratsfrau Muschter stellte die Frage, ob es im Parkhaus HCC die Möglichkeit für Anwohner gebe, einen Dauerparkplatz zu mieten.
Herr Dr. Leidinger sagte, dass dies noch nicht der Fall sei. Das Parkhaus diene hauptsächlich dazu, das HCC mit Parkplätzen zu versorgen.
Bezirksratsherr Albrecht fragte, wann mit der Drucksache in Papierform zur Thematik zu rechnen sei. Herr Dr. Leidinger antwortete, dass die Entscheidungsdrucksache zum Bezirksratsantrag dem Bezirksrat kurzfristig zugehen werde.
Außerdem wollte Bezirksratsherr Albrecht wissen, ob die Auslastung des Parkhauses mit erfasst worden sei. Herr Dr. Leidinger meinte, dass das HCC die Belegung auslese und stellte die Auslastung für das Jahr 2013 vor. Fazit sei, dass es nicht viele große Veranstaltungen gegeben habe, die zu einer Auslastung führen. Bezirksratsfrau Demir erinnerte daran, dass das Gutachten aufgrund eines rot/grünen Antrages aus 2013 erstellt worden sei. Mehrere Punkte wie eine bessere Beschilderung oder der Hinweis auf den Tickets seien damals schon gefordert worden.
Bezirksbürgermeister Sandow schlug vor, die im Gutachten genannten Zonen 3 und 4 herauszunehmen und dort eine Bewohnerparkzone einzurichten.
Herr Dr. Leidinger führte aus, dass von einer zu kleinen Bewohnerparkzone grundsätzlich auch nach den Vorschriften der StVO abgeraten werde. Damit werde der Parkdruck nur verlagert.
Bezirksratsfrau Pohler-Franke wies darauf hin, dass das HCC demnächst umgebaut werde und Großveranstaltungen seien nicht möglich. Hier werde die Chance gesehen, ein Konzept bis zum Ende der Umbauarbeiten zu erarbeiten.
Bezirksratsfrau Kupsch hob noch einmal die besondere Situation hervor, ein unausgelastetes Parkhaus zu haben. Der Bereich sei deswegen mit anderen Quartieren nicht vergleichbar. Daher könne man durchaus versuchsweise eine Bewohnerparkzone einrichten und der Parkverkehr könne in das Parkhaus geführt werden.

Bezirksbürgermeister Sandow dankte Herrn Dr. Leidinger für den Vortrag.


Bezirksbürgermeister Sandow berichtete über das Flüchtlingscamp der Sudanesen auf dem Weißekreuzplatz. Die Ordnungsbehörden achten darauf, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Es gebe regelmäßige Kontakte zwischen Polizei und Vertretern der Flüchtlinge und der Stadt Hannover. Die Flüchtlinge wollten durch die Aktion auf die Situation im Sudan hinweisen.
Die Möglichkeiten des Landes und der Stadt seien zum Asylverfahren sehr begrenzt. Es werde angedacht, ein sudanesisches Kulturfest im Pavillon zu organisieren.
Bezirksratsherr Hogh bestätigte als Anwohner des Weißekreuzplatzes, dass die Flüchtlinge keinerlei Probleme verursachen würden und keinen Anlass für Fremdenfeindliche Aktionen bieten sollten. Außerdem bedankte sich Bezirksratsherr Hogh für das Engagement von Bezirksbürgermeister Sandow, hier moderierend einzugreifen.
Bezirksratsherr Albrecht schloss sich dem Dank an.

Außerdem berichtete Bezirksbürgermeister Sandow über die ersten Ergebnisse zur Auswertung Optimierung der Oststädter Lister Meile. Dazu werde es in einer der nächsten Sitzungen eine Präsentation geben.

TOP 9.3.1.
Parkdruck im Umfeld des HCC
(Drucks. Nr. 15-0245/2014)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Stadt wird aufgefordert umgehend Gespräche dem HCC aufzunehmen, die das Ziel haben, dass nur Kombitickets für alle dort stattfindenden Veranstaltungen angeboten werden, die das (dann kostenlose) Parken im Parkhaus ermöglichen.

Zurückgezogen

TOP 10.2.6.
Gutachten zur Verkehrssituation im Zooviertel/HCC
(Drucks. Nr. 15-1313/2014)

Trotz aller Versprechungen der Verwaltung, dass sich der Parkdruck im Zooviertel und besonders rund ums HCC reduzieren würde, hat sich die Situation nach Ansicht vieler Anwohner/innen weiter verschlechtert. Die Verwaltung hatte vor einiger Zeit ein Gutachten zur Situation vor Ort in Auftrag gegeben, das auch dem Bezirksrat vorgestellt werden sollte.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Liegt das Gutachten der Verwaltung bereits vor?
2.) Wenn ja, warum wurde es bisher noch nicht vorgestellt?
3.) Wenn nein, welche Informationen besitzt die Verwaltung bereits über das zu erwartende Ergebnis?
Die Beantwortung erfolgt durch die Vorstellung des Gutachtens in der Sitzung am 23.06.2014!

TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger Markt -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0834/2014 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf die jetzt auf die Tische gelegten Änderungsanträge hin.

TOP 5.1.1.
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0834/2014: Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative: Bebauungsplan Nr. 1780 -Köbelinger Markt-
(Drucks. Nr. 15-1438/2014)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den rot/grünen Änderungsantrag.
Bezirksratsherr Engelke erklärte, dass er (Sprecher) dem Bebauungsplan aufgrund des geplanten Solitärgebäudes nicht zustimmen könne.
Bezirksratsherr Engelke beantragte den Punkt 1 des Änderungsantrages einzeln nach Sätzen abstimmen zu lassen und die restlichen Punkte in Einzelabstimmung.
Bezirksratsfrau Kupsch wies zu Punkt 2 hin, dass RadfahrerInnen durchaus zuzumuten sei, die Fußgängerzone zu umfahren.
Bezirksratsherr Hogh erinnerte daran, dass der Bebauungsplan Köbelinger Markt sowie auch die nächsten beiden Tagesordnungspunkte bereits zum zweiten mal auf der Tagesordnung stünden und es werde kritisiert, dass erst in der heutigen Sitzung umfangreiche Änderungsanträge eingebracht werden. In einem Wiederholungsfall sehe er (Sprecher) dieses Verhalten als Missachtung der Opposition.
Bezirksratsherr Prokisch führte aus, dass die vorrangige Funktion der Innenstadt nicht das Wohnen, sondern die Gastronomie, der Einzelhandel, Büros und Gewerbe seien. Insofern sei es dringend erforderlich, dass der Innenstadtbereich gut erreichbar bleibe und ausreichend Parkraum vorhanden sei. Eine Reduzierung der Parkplätze könne nicht befürwortet werden, außerdem stelle sich die Frage, wohin das Bürgeramt kommen solle.
Frau Roth antwortete, dass man sich derzeit im Verfahren bei den Zielen und Zwecken befinde. Über die Parkplätze könne daher noch keine detaillierte Auskunft getroffen werden. Einen neuen konkreten Standort für den Fachbereich Recht und Ordnung gebe es nicht, das Verfahren sei vertraulich im Bezirksrat erläutertet worden.
Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass eigentlich zu den Änderungsanträgen noch ein Beratungsbedarf vorliege und fragte, was passiere, wenn die Drucksache erneut in die Fraktion gezogen werde.
Frau Fenske antwortete, dass die Drucksache bereits das zweite mal im Stadtbezirk beraten werde und der Bezirksrat damit als angehört gelte.

Bezirksratsherr Albrecht kritisierte, dass die Änderungsanträge erst in der Sitzung vorgelegt worden seien und deren Inhalt sich erst nach Aufklärung durch den Antragsteller erschließe. Anschließend ging Bezirksratsherr Albrecht auf die einzelne Punkte des Änderungsantrages ein. Insgesamt halte die CDU-Fraktion von der vorgelegten Planung gar nichts.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte die Punkte einzeln zur Abstimmung.

Antrag
Dem Bebauungsplan Nr. 1780 –Köbelinger Markt- wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Die Verpflichtung zur Herstellung von Einstellplätzen für Pkw wird für die Neubebauung auf maximal 0,8 Stellplätze pro Wohneinheit festgesetzt. Durch eine entsprechende städtebauliche Satzung wird darüber hinaus auf Antrag der ablösefreie Verzicht auf notwendige Stellplätze (wie in der NBauO vorgesehen) ermöglicht.
2. Der Radverkehr wird durch die geplante Fußgängerzone zwischen der Leinstraße und der Marktstraße auf dem bisherigen Straßenverlauf der Leinstraße geführt (s. Anlage 2, S. 5 und Anlage 3). Dazu wird die Radwegeführung entsprechend markiert.
3. Die Leinstraße wird als „verkehrsberuhigter Bereich“ gestaltet und beschildert.

4. Die Zu- und Abfahrt zu den verbliebenen Stellplätzen auf dem Köbelinger Markt erfolgt ausschließlich über die geplante Zufahrt am Sparkassengebäude. Diese wird entsprechend verbreitert. Die vorgesehene Einbahnstraße um den Köbelinger Markt herum entfällt.
5. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch öffentliche Förderung sichergestellt, dass ein angemessener Anteil (z.B. wie am Klagesmarkt) der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der ortsüblichen Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;
6. Vor dem Hintergrund von voraussichtlich zusätzlichen 90-100 Wohnungen in dem Bereich wird dem noch höheren Bedarf an Kindergartenplätzen dadurch Rechnung getragen, dass in dem Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Kindertagesstätte vorgesehen wird.

Einzelabstimmung:
Abs. 1, Satz 1: 10/5/0
Abs. 1: Satz 2. 9/6/0
Abs. 2:10/5/0
Abs. 3: 11/4/0
Abs. 4: 11/2/2
Abs. 5:13/0/2
Abs. 6: einstimmig

TOP 5.1.2.
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0834/2014: Bebauungsplan Nr. 1780 - Köbelinger-Markt
(Drucks. Nr. 15-1442/2014)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte den Antrag.
Bezirksratsherr Engelke meinte zu Punkt 8, dass die Stadt nicht als Bauherr auftrete, sondern durch ihre Wohnungsbaugesellschaft vertreten agiere. Durch die Landeshauptstadt Hannover als Vermieter werde der freie Wohnungsmarkt ausgehebelt. Bezirksratsherr Hogh signalisierte eine Zustimmung zu Punkt 5 und beantragte eine getrennte Abstimmung.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag in den einzelnen Punkten zur Abstimmung.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Bebauungsplan Nr. 1780 -Köbelinger Markt- wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

5. Für das bisher ohne Mietaufwendungen an dem Standort befindliche Bürgeramt samt dem Bereich Recht und Ordnung wird ein anderer im Eigentum der Landeshauptstadt zentral erreichbarer Standort in der Innenstadt gesucht, an welchem die Stadt diese Ämter auch zukünftig ohne laufende Mietaufwendungen unterzubringen imstande ist.

8. Das Grundstück wird nicht ausgeschrieben und veräußert, sondern die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover nutzt die eigene Fachkompetenz, um als Bauherr das Gebäude errichten zu lassen und die Wohneinheiten dann zu vermieten.

Einzelabstimmung:
Punkt 5) 6/3/6
Punkt 8) 4/6/4 abgelehnt

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung – Schaffung von Baurecht für eine gemischte Bebauung mit Wohnnutzung in den Obergeschossen, Büro, Gastronomie, Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung im Erdgeschoss- entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
  3. die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB zu beschließen.

Mit Änderungen aus Antrag Nr. 15-1438/2014 und Nr. 15-1442/2014 mit 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 5.2.
Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 0987/2014 N1 mit 14 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf zwei weitere Änderungsanträge hin.

Antrag,
1. dem Erbbaurechtsvertrag mit der Hannover 96 GmbH & Co KG aA nach den in der
Anlage 1 definierten Bedingungen zuzustimmen,

2. dem Erbbaurechtsvertrag mit dem Hockey-Club Hannover e.V. nach den in der
Anlage 2 definierten Bedingungen zuzustimmen,

3. dem Mietvertrag mit dem Hockey-Club Hannover e.V. nach den in der Anlage 3
definierten Bedingungen zuzustimmen,

4. dem Erbbaurechtsvertrag mit dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. nach
den in der Anlage 4 definierten Bedingungen zuzustimmen

5. und einer Änderung des Mietvertrages mit dem Lindener Sportverein Alexandria
von 1903 e.V. zuzustimmen.

Mit Änderungen aus den Drucks. Nr. 1241/2014, Nr. 15-1458/2014 und Nr. 15-1459/2014 einstimmig beschlossen.

TOP 5.2.1.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0987/2014 N1 (Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria)
(Drucks. Nr. 1241/2014)

Bezirksratsherr Engelke erläuterte den Änderungsantrag.
Frau Rembecki verlas eine Stellungnahme des Fachbereichs Wirtschaft zum Änderungsantrag:
"Der Erbbaurechtsvertrag sollte aus unserer Sicht nicht dahingehend ergänzt werden, dass auf dem als mögliche Erweiterungsfläche vorgesehenen Areal eine Kindertagesstätte errichtet wird. Die Umsetzung ist derzeit aus folgenden Gründen nicht möglich.
Eine beispielsweise dreigruppige Kita hat mit Gebäude, Außenspielgelände und Nebenanlagen einen Mindestflächenbedarf von mehr als 1.700 m², eine viergruppige Einrichtung benötigt dagegen eine Grundstücksfläche von mindestens 2.300 m² und eine fünfgruppige Kita mindestens 2.800 m². Diese Flächen können zum jetzigen Stand auf dem betroffenen Gelände nicht ohne Gefährdung der Realisierung des Leistungszentrums zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt des Nachwuchsleistungszentrums Hannover 96 mit Umgestaltung des Eilenriedestadions und des umliegenden Gebietes hat aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen diverse Umplanungen erfahren. Der Sportbetreiber hat daher auf den Ausbau von zwei weiteren (7. und 8.) Fußballplätzen verzichtet. Derzeit sind u.a. sechs Fußballfelder in der Größe 68 m x 105 m geplant. Die aktuelle Planung sieht entgegen vorheriger Pläne ein deutlich kleineres Sportinternat vor. Das bleibt bereits dem Platzmangel auf dem Gelände geschuldet.
Ferner muss die Erbbaurechtsnehmerin (Hannover 96 GmbH & Co. KG aA) über die Erweiterungsfläche verfügen können.
Somit kann auf der Erweiterungsfläche zum Sportinternat auf dem Gelände des Nachwuchsleistungszentrums keine ausreichende Fläche für eine Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt werden."
Bezirksratsherr Engelke entgegnete, dass die jetzige provisorische Kita nicht annähern so viel Fläche habe, wie in der Stellungnahme gefordert. Diese Argumentation sei nicht nachzuvollziehen.
Bezirksratsfrau Demir begrüßte den Änderungsantrag und signalisierte daher eine Zustimmung
Frau Fenske erinnerte daran, dass bereits ein gleichlautender Antrag in der Sitzung am 18.11.32013 beschlossen worden sei, den die Verwaltung abschlägig entschieden habe. Bezirksratsherr Albrecht meinte, dass die vorgetragene Begründung nicht schlüssig sei. Die Fachverwaltung führe aus, dass zurzeit keine Erweiterung oder ein größeres Sportinternat errichtet werden könne, weil zuweinig Sportplätze da seien. Und deshalb werde nur ein kleines Internat und eine kleinere Sportförderstätte errichtet. Die Erweiterungsfläche sei für die Erweiterung des Internates und für die Erweiterung der Sportförderstätte gedacht. Wenn aber nicht genug Fußballfelder vorliegen habe, könne eine Erweiterung nicht vorgenommen werden.
Entweder man brauche keine weiteren Fußballfelder und könne trotzdem ein größeres Internat bauen und 96 habe dieses als Begründung gefordert, weil ihnen nicht die geforderten acht Platze gegeben worden seien und in Wirklichkeit haben sie keine Nachfrage in der Größenordnung wie ursprünglich angedacht oder die Größe reiche tatsächlich nur für sechs Plätze, dann gehe es auch in ein paar Jahren nicht größer. Entweder sei die Begründung der Fachverwaltung nicht schlüssig oder 96 spiele nicht mit offenen Karten.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast verdeutlichte, dass eine Halle als Erweiterungsfläche angedacht sei.
Frau Rembecki sagte, dass in der Verwaltungsvorlage die Gründe zur Umplanung erläutert worden seien. Ansonsten werde hier eine Antwort zu Protokoll gegeben.

Protokollantwort:
Folgender Widerspruch wurde empfunden.
Es könne kein größeres Sportinternat, bzw. keine Erweiterung des Internats errichtet werden, weil die Erbbaurechtsnehmerin aufgrund des Platzmangels auf dem geplanten Gelände des Nachwuchsleistungszentrums nur 6, statt wie anfangs geplant, 8 Fußballfelder realisieren kann. Daher sei lediglich eine kleinere Sportförderstätte geplant. Künftig solle allerdings die Erweiterungsfläche zum Vergrößern des Internats genutzt werden, dem jedoch nur 6 Sportplätze gegenüberstehen. Wo soll bei Erweiterung der Platz für weitere Fußballfelder in Anspruch genommen werden? Es müsse möglich sein, die Erweiterung baulich umzusetzen unabhängig von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Sportfelder.
Zu der o.g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Verwaltung bedauert, wenn die Stellungnahme zu Missverständnissen geführt haben sollte. Zum einen musste das Gelände, wegen unterschiedlichster Anforderungen der verschiedenen Nutzer, aber vor allem um den Eingriff in den vorhandenen Baumbestand, insbesondere auch die Alleen, soweit wie möglich zu minimieren, mehrfach umgeplant werden. Dabei wurde auch die Anzahl der Plätze reduziert.
Die Aufteilung des Neubaus des NLZ in einen ersten und einen späteren Bauabschnitt ist davon aber unabhängig.
Die Erweiterungsmöglichkeit sieht die optionale Errichtung einer Sporthalle mit Nebenräumen und zusätzlichen Räumlichkeiten für ärztliche Betreuung vor und hat keinen Einfluss auf erhöhte Kapazitäten und damit der Notwendigkeit der Errichtung von mehr Sportfeldern. Es müssen keine weiteren Fußballfelder vorgehalten werden.
Das Internatsgebäude kann planmäßig ohne zusätzliche Errichtung von Fußballfeldern erweitert werden.

Bezirksratsherr Nebendahl führte aus, dass ihm keine Richtlinie für die Gestaltung einer Außenfläche einer Kita bekannt seien.
Zur vorgelegten Drucksache sei zu bemerken, dass die Verwaltung und die Politik dem Vorhaben von Hannover 96 schon einiges abgerungen habe, wie z.B. das Verbleiben des Baumbestandes aufzeige.

Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Änderungsantrag:
Der Erbbaurechtsvertrag wird durch die Bedingung ergänzt, dass auf dem als mögliche Erweiterungsfläche
vorgesehen Areal eine Kindertagesstätte errichtet wird.

Einstimmig

TOP 5.2.2.
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0987/2014: Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 15-1458/2014)

Bezirksratsherr Nebendahl begründete den Änderungsantrag.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, in die Konzeptplanung (Anlage 6 der DS) folgende Änderungen einzuarbeiten:

1. Die Wegeverbindung südlich des Eilenriedestadions bleibt erhalten und öffentlich zugänglich. Wenn erforderlich, kann das Vereinsgelände durch einen Zaun oder eine Hecke vom Weg getrennt werden.

2. Die Konzeptplanung soll noch einmal optimiert werden mit dem Ziel, besonders wertvolle Bäume zu erhalten, so wie im Schreiben des BUND vom 2. Juni 2014 angeregt.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.2.3.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0987/2014: Neuordnung der Sportflächen von Hannover 96, dem Hockey-Club Hannover und dem LSV Alexandria
(Drucks. Nr. 15-1459/2014)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte den Änderungsantrag.
Bezirksratsherr Engelke signalisierte die Zustimmung zu Punkt 1, Punkt 2 sei in der Kürze der Zeit nicht nachzuprüfen. Bezüglich Punkt 3 sei auszuführen, dass 96 Millionen investiere und das Eilenriedestadion auch aufwerte. Daher sei es utopisch, dass sich 96 auf eine Kündigungsfrist nach 10 Jahren einlasse. Die Fristen die die Stadt mit 96 ausgehandelt habe, seien realistisch.
Bezirksratsherr Albrecht stimmte zu, dass Punkt 3 kein ordentliche Kaufmann unterschreiben werde und beantragte daher die getrennte Abstimmung. Punkt 1 halte die CDU-Fraktion für sinnvoll und auch Punkt 2 sei nachvollziehbar.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag in den einzelnen Punkten zur Abstimmung:
Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der geplanten Neuordnung der Sportflächen wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

1. Die von der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellten Flächen an der
Clausewitzstraße (Eilenriedestadion und umliegende Flächen) stehen in enger
Abstimmung mit Hannover 96 auch gemeinnützigen Dritten (Vereinen) und Schulen für
Spiele und Sportfeste maximal zum Selbstkostenpreis zur Verfügung.

2. Für den Fall, dass der gemeinnützige Ursprungsverein "Hannoverscher Sportverein
von 1896 e .V." die Mehrheit an der ,,Hannover 96 GmbH& Co KGaA" verliert, fallen die
Flächen nach § 158 BGB automatisch an Landeshauptstadt Hannover zurück.
Sofern in diesem Fall eine weitere Nutzung der Flächen als Nachwuchsleistungszentrum stattfinden soll, sind entsprechende Vereinbarungen zu marktüblichen Konditionen zu vereinbaren.
3. Die Verträge sehen vor , dass nach jeweils 10 Jahren die Landeshauptstadt Hannover berechtigt ist, die bestehenden Verträge zu kündigen.

Einzelabstimmung:
Punkt 1) 13/0/1
Punkt 2) 10/0/3
Punkt 3) 4/7/3

TOP 5.3.
Bebauungsplan Nr. 1807 - "Körnerplatz"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1032/2014 mit 4 Anlagen)


Frau Roth stellte den Bebauungsplan anhand der Drucksache vor.
Bezirksratsherr Albrecht fragte, ob bei den Gesprächen mit der Universität Hannover auch der Bedarf an Plätzen in Studentenwohnheimen erörtert und ggf ein Interesse des Studentenwerkes an dem Standort besprochen worden sei. Ein Studentenwohnheim in der unmittelbaren Nachbarschaft der Universität sei sehr zu begrüßen.
Frau Roth antwortete, dass mit dem Studentenwerk mehrere Standorte besprochen worden seien, dieser Standort explizit aber nicht.
Dem Studentenwerk stehe es natürlich frei, am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.

Bezirksbürgermeister Sandow wies auf die 2 vorliegende Änderungsanträge hin.
Nach einer kurzen Diskussion, ob die Stadt Hannover Studentenwohnheime bauen sollte, beantragte Bezirksratsfrau Markowis den Schluss der Debatte.
Bezirksbürgermeister Sandow ließ über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen. Dieser wurde bei einer Stimmengleichheit mit 6 Stimmen dafür und 6 Stimmen dagegen abgelehnt.
Bezirksratsherr Albrecht regte an, in dem rot/grünen Änderungsantrag eine Zweckbestimmung für die Studentische Wohnheimbebauung aufzunehmen.
Frau Roth erläuterte, dass geplant sei, das Grundstück auszuschreiben und einen Wettbewerb durchzuführen. Danach solle mit einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan das Planungsrecht festgelegt werden. Es sei schwierig, im Vorfeld eine Nutzung festzuschreiben.

TOP 5.3.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1032/2014: Bebauungsplan Nr. 1807 Körnerplatz
(Drucks. Nr. 15-1465/2014)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Änderungsantrag.
Bezirksratsherr Engelke signalisierte seine Zustimmung.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Bebauungsplan Nr. 1807 -Körnerplatz- wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Die Carsharing-Stellplätze bleiben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zumindest in der bisherigen Anzahl erhalten. Ansonsten müssen diese in unmittelbarer Nähe Altenativstandorte bekommen, notfalls im öffentlichen Straßenraum.
2. Als allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes wird die Schaffung von Baurecht für eine gemischte Bebauung mit Wohnen, Einzelhandel und einer Kita vorgesehen;
3. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wird sichergestellt, dass 1/4 der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden; nach Möglichkeit soll Studierendenwohnen angesiedelt werden.
Einstimmig

TOP 5.3.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1032/2014: Bebauungsplan Nr. 1807 Körnerplatz
(Drucks. Nr. 15-1467/2014)

Bezirksbürgermeister Sandow erläuterte den Änderungsantrag.
Bezirksratsherr Engelke verwies auf die Diskussion unter Punkt 5.1. und meinte, dass der Punkt aus den bekannten Gründen abzulehnen sei.
Bezirksbürgermeister Sandow stellte den Änderungsantrag zur Abstimmung.

Antrag
Dem Bebauungsplan Nr. 1807 -Körnerplatz- wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
4. das Gebäude wird nicht ausgeschrieben und veräußert, sondern die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover nutzt die eigene Fachkompetenz, um als Bauherr das Gebäude errichten zu lassen und die Wohneinheiten dann zu vermieten.

4 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen: abgelehnt!

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Sandow die geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes
Nr. 1807 - Körnerplatz
Schaffung von Baurecht für eine gemischte Bebauung mit Dienstleistungs-,
Büro- und Gastronomienutzung sowie Wohnen
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. und die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 a BauGB
entsprechend Anlage 4 zu beschließen.

Mit Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-1465/2014 einstimmig beschlossen.

TOP 5.4.
Eingabe von Herrn Manfred Schlegel bezüglich der „Schlimmen Zustände am jüdischen Denkmal in Hannover“ gemäß § 34 NKomVG und § 15 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover (Petition 01/ 1. Halbjahr 2013)
(Drucks. Nr. 1083/2014 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Engelke erörterte, dass der Petent auf eine Aussage von Herrn Fürst aus dem Jahr 2010 Bezug nehme. Seit dem habe sich aber Vieles verändert, das Mahnmal sei wieder hergerichtet und entsprechend beschildert worden. Das Mahnmal werde von Jugendlichen oft dazu benutzt, sich darauf zu setzen, was auch vom Künstler so gewollt sei. Das Denkmal solle begehbar und erlebbar sein. Dass dort dann ab und zu Getränke stehen würden, schätze er (Sprecher) als Gedankenlosigkeit und nicht als Boshaftigkeit ein. In all den Jahren sei das Mahnmal nicht beschmiert oder mit Graffitti besprüht worden und das zeichne diese Stadt aus.
Daher könnten die vom Petenten gemachten Vorwürfe in keiner Weise erkannt werden.
Insgesamt gehe die Stadt Hannover mit der Thematik der deutschen Vergangenheit vorbildlich um.
Bezirksratsherr Albrecht erinnerte an die umfangreichen Diskussion, die es im Vorfeld zum Mahnmal gegeben habe. Bei der Diskussion sei es um den Umgang der Bevölkerung mit dem Mahnmal und dem damaligen Entwurf als begehbares Mahnmal gegangen.
Fazit sei, dass damit gelebt werden müsse, dass Menschen egal welchen Alters oder Herkunft, das Mahnmal anders nutzen, als es damals Vorstellung der Politik gewesen sei.
Zwischendurch habe es tatsächlich Phasen gegeben, wo das Mahnmal nicht den besten Eindruck hinterlassen habe. Inzwischen habe die Verwaltung aber die vom Petenten gemachten Forderungen nach einer Hinweistafel, einer Sanierung und regelmäßigen Reinigungen umgesetzt.
Die Forderung nach der Abriegelung des Mahnmals halte er (Sprecher) für völlig abwegig, da sie der Idee und Intention des Mahnmals widerspreche. Daher könne die Petition mit gutem Gewissen abgelehnt werden.
Bezirksratsfrau Demir ergänzte, dass die Stadt verantwortungsvoll mit dem Mahnmal umgehe und bei Problemlagen Abhilfe geschaffen habe. Bezirksratsfrau Demir kritisierte die in der Petition gemachten Schuldzuweisungen an einige Politiker.
Bezirksratsfrau Muschter verdeutlichte noch einmal, dass eine Absperrung des Mahnmals auch aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein völlig falsches Signal setzen würde.

Antrag,
zu beschließen, die Petition von Herrn Manfred Schlegel vom 09.02.2013 zurückzuweisen.

Einstimmig

TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
interfraktionelle Anträge

TOP 6.1.1.
Zuwendung an den Verein Mentor e.V.
(Drucks. Nr. 15-1251/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Verein Mentor-Die Leselernhelfer Hannover e.V. erhält für die Ausbildung weiterer Lesementoren eine Zuwendung in Höhe von 600,- €.
Grundlage ist der Zuwendungsantrag vom 26.02.2014.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 6.1.2.
Zuwendung an den Hip Hop Community e.V.
(Drucks. Nr. 15-1252/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Hip Hop Community e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates Mitte eine Zuwendung in Höhe von 600,- € zur Durchführung des Hip Hop Pfingstcamps vom 07.06.2014 bis 08.06.2014.
Grundlage ist der Antrag vom 12.05.2014.
Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird zugestimmt.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 6.1.3.
Zuwendung für das Konzertprogramm "3Sam"
(Drucks. Nr. 15-1253/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Herr Ostermayer erhält für das Konzertprojekt 3Sam in der Apostelkirche eine Zuwendung in Höhe von 300,- € für die entstandene Raummiete.
Grundlage ist der Zuwendungsantrag vom 16.04.2014.
Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird zugestimmt.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 6.1.4.
Zuwendung an den Kinderladen Eichhörnchen
(Drucks. Nr. 15-1254/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Kinderladen Eichhörnchen e.V. erhält für die Anschaffung eines neuen Kühlschranks sowie Schränken im Bewegungsraum eine Zuwendung in Höhe von 1.500,- €.
Grundlage ist der Zuwendungsantrag vom 25.04.2014.
Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird zugestimmt.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen (ohne Bezirksratsherrn Nebendahl).

TOP 6.1.5.
Zuwendung an den Verein GUT e.V.
(Drucks. Nr. 15-1255/2014)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Verein GUT e.V. erhält für die Durchführung der Sommerkonzert-Reihe
„Ein GUTer Sommer“ in der Aegidienkirche eine Zuwendung in Höhe von 1000,- €.
Inhaber/innen des Hannover- Aktiv-Passes erhalten einen ermäßigten Eintritt.
Grundlage ist der Zuwendungsantrag vom 14.05.2014.

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Grunderneuerung des Straßenzuges Flüggestraße/Eichstraße
(Drucks. Nr. 15-1314/2014)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag.
Bezirksratsherr Prokisch sagte, die CDU-Fraktion wolle vor Abstimmung über den Antrag wissen, wie hoch die voraussichtlichen Kosten für eine Grunderneuerung seien.
Protokollantwort:
Die Erhebung von Beiträgen nach der Straßenausbaubeitragssatzung kommt nur in Betracht, soweit an dem Straßenzug grundhafte, nicht anderweitig gedeckte Ausbaumaßnahmen ausgeführt werden und sich diese auf eine nicht lediglich unerhebliche Teillänge der jeweiligen öffentlichen Einrichtung erstrecken.
Der Straßenzug Flüggestraße / Eichstraße dürfte zu den Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr gehören, für die die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand von 40 bis 70 % je nach Straßenteileinrichtung betragen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, für den Straßenzug Flüggestraße/Eichstraße eine Grunderneuerung samt Umgestaltung des Straßenraumes in die Wege zu leiten.
Die Umgestaltung soll insbesondere Berücksichtigen:
- die Bedarfe der vielen Kinderbetreuungseinrichtungen nach teilweiser Verkehrsberuhigung
- die wichtige Funktion des Straßenzuges als Schulweg einer weiter wachsenden Kinderzahl
- die Funktion als Stadtteilverbindung des Radverkehrs

Dabei sollen die momentan stattfindenden umfangreichen Leitungsarbeiten und die entsprechend anteilig zu leistenden Beiträge der Leitungsträger einbezogen werden um die Kosten für Stadt und Anwohnende zu senken.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 9.1.2.
Kontrollen der Überholgeschwindigkeit von KFZ an ÖPNV-Haltestellen
(Drucks. Nr. 15-1315/2014)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Engelke, meinte, dass es schwierig sei, die Überholgeschwindigkeit an Bushaltestellen zu messen. Da generell bei den KFZ- Führern eine Unsicherheit bezüglich des Überholens von Bussen bestehe, plädiere er dafür, dass an Haltestellen eine durchgezogene Linie aufgebracht werde und ein generelles Überholverbot bestehen sollte.
Bezirksbürgermeister Sandow regte an, den anwesenden Kontaktbeamten der Polizei als Sachverständigen zu hören. Der Kontaktbeamte erläuterte, dass er (Sprecher) keine Auskünfte geben könne und der Hauptverkehrssachbearbeiter bei der Polizei um Stellungnahme gebeten werden sollte.
Bezirksratsherr Engelke bat den Antrag zurück zustellen, bis eine Stellungnahme der Polizei vorliegt.
(Eine entsprechende Stellungnahme der Polizei wurde am 14.07.2014 übersandt.)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Polizei und ÜSTRA, verstärkt und über einen längeren Zeitraum hinweg die Überholgeschwindigkeit von KFZ an Bushaltestellen im Bezirk zu kontrollieren und zu ahnden.

zurück gestellt

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Einrichtung von Infotafeln bei Bauprojekten
(Drucks. Nr. 15-1322/2014)

Bezirksratsfrau Pohler-Franke erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Engelke wies darauf hin, dass bei Bauvorhaben grundsätzlich ein Bauschild aufgestellt werden müsse. Die SPD wolle mit dem Antrag aber mehr als die gesetzlichen vorgeschriebenen Angaben, daher könne man dies nur für Bauvorhaben der Landeshauptstadt Hannover fordern.
Bezirksratsherr Baathe regte an, schon entsprechende Hinweistafeln vor Beginn der Bauprojekte aufzustellen. Bezirksratsherr Albrecht meinte, der Antragsteller müsse noch einmal genau darüber nachdenken, was er wolle. Bauschilder seien gesetzlich vorgeschrieben, darüber hinausgehende Informationstafeln könnten trotz eines etwaigen Ratsbeschlusses Privaten nicht auferlegt werden. Außerdem fehle auch der Hinweis im Antragstext, ab welchem Zeitpunkt Informationstafeln aufgestellt werden sollen. Daher werde angeregt, den Antrag zu überdenken und in der nächsten Sitzung neu vorzulegen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast begrüßte den Antrag und meinte, das man könne hier ein neues Beteiligungsverfahren ausprobieren. Daher werde hier ein Pilotprojekt vorgeschlagen.
Bezirksratsfrau Demir kündigte an, für die nächste Sitzung eine Neufassung einzubringen.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt wird aufgefordert, bei Bauprojekten jeglicher Art im Stadtbezirk Mitte, die nicht schlichte Reparaturmaßnahmen sind, frühzeitig an den betroffenen Orten Informationstafeln aufzustellen, aus denen für spazierengehende BürgerInnen die Projektbeschreibung sofort ersichtlich ist, weiterhin welchen chronologischen Ablauf das Bauprojekt nehmen soll, welche Gremien wann und wo beteiligt werden, welche Kosten dem Staat voraussichtlich entstehen werden und welche AnsprechpartnerInnen in der Verwaltung mit Durchwahl für Rückfragen zur Verfügung stehen.

zurück gestellt

TOP 9.2.2.
Poller in der Langen Laube
(Drucks. Nr. 15-1323/2014)

Bezirksratsfrau Demir erläuterte den Antrag. Bezirksratsherr Prokisch signalisierte Zustimmung zum Antrag.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in der Langen Laube die Poller auf der Radfahrbahn in der Nähe der Otto-Brenner-Straße von oben bis unten mit einer deutlichen Signalfarbe zu markieren und die Poller auf dem Gehweg so zu versetzen, dass ein Falschparken nicht mehr möglich ist.

Einstimmig

TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.2.
Sauberkeit des Parkhauses am Opernplatz
(Drucks. Nr. 15-1304/2014)

Bezirksratsherr Prokisch erläuterte den Antrag. Bezirksratsfrau Demir meinte, dass bei einem Ortstermin keine übermäßige Verschmutzung festgestellt werden konnte.
Herr Prenzler wies als Sachverständiger darauf hin, dass turnusmäßig einmal die Woche gereinigt werde und nach 24 Stunden die Verschmutzung wieder vorliege.
Bezirksratsherr Prokisch bat um Zurückstellung des Antrages.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wirkt auf den Betreiber ein, dass dieser eine häufigere Reinigung der Zugänge zum Parkhaus an der Oper vornimmt.

zurück gestellt

TOP 9.3.3.
Defekter Fahrstuhl des Parkhauses Opernplatz
(Drucks. Nr. 15-1305/2014)

Bezirksratsfrau Kupsch erläuterte den Antrag.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wirkt auf den Betreiber ein, dass dieser den schon seit Wochen defekten Aufzug umgehend repariert.

Einstimmig

TOP 9.3.4.
Nutzungsordnung für den Gartenfriedhof
(Drucks. Nr. 15-1306/2014)

Bezirksratsherr Prokisch erläuterte den Antrag. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Gast bemerkte, dass die Debatte um den Gartenfriedhof nicht neu sei und er (Sprecher) sei erstaunt, dass seitens der CDU eine Nutzungsordnung beantragt werde, durch die bestimmte Personen aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden. Dem Antrag werde daher nicht zugestimmt. Bezirksratsherr Prokisch erwiderte, dass die Grünen dann offensichtlich eine Nutzung als Hundetoilette tolerieren würde.
Bezirksbürgermeister Sandow wies darauf hin, dass bestimmte Verhaltensweisen schon durch die Satzung zur Öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten seien, daher bedürfe es keinem Lex Gartenfriedhof. Bezirksratsfrau Muschter fragte, ob der Gartenfriedhof ein Denkmal darstelle. Frau Rembecki verwies auf die Anfrage zum Gartenfriedhof und meinte, dass der Gartenfriedhof zur Gruppe des Denkmals Gartenkirche gehöre.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert für den Gartenfriedhof eine Nutzungsordnung zu entwickeln in der insbesondere Folgendes geregelt wird:

1. Es dürfen keine Hunde mitgeführt werden.
2. Picknicken und Lagern sowie der Genuss alkoholischer Getränke sind nicht gestattet.
3. Das Fahren mit Fahrrädern ist nicht erlaubt.

3 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung: abgelehnt!







TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Erfahrungen mit Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr
(Drucks. Nr. 15-1316/2014)

An immer mehr Stellen im Stadtgebiet, so auch im Bezirk Mitte, wird der Radverkehr mittlerweile gut sichtbar (teilweise deutlich markiert) auf der Fahrbahn geführt. Insbesondere an Kreuzungen bedeutet nämlich der Abbiegende Kraftverkehr eine besondere Gefahr für den Radverkehr, da dieser in der Regel noch rechts der rechtsabbiegenden KFZ geführt wird.
Derart entstehen nahezu 90% der schweren Unfälle zwischen KFZ und Radverkehr bei denen der Radverkehr nicht der Verursacher ist.
Um die Sichtbarkeit des Radverkehrs noch weiter zu erhöhen und das Risiko von Abbiegeunfällen zu vermindern, hat die Stadt an einigen Stellen zudem die fortschrittliche Führung des Radverkehrs in die Fahrbahnmitte (zwischen Geradeaus- und Abbiegespur) gewählt – zum Beispiel am Lister Platz (Bödekerstraße), auf der Goethestraße (Ecke Brühlstraße) und auf der Lister Meile (Höhe NW-Ausgang des HBF).
Diese Führung ruft allerdings bei einigen Radfahrenden ein ungutes Gefühl hervor, da sie etwas Neues darstellt und die Radfahrenden (gut sichtbar) in die unmittelbare Nähe des Kraftverkehrs führt. Es ist unerlässlich, die Lücke zwischen subjektivem Sicherheitsgefühl und objektiver Sicherheit zu schließen.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie sind die Erfahrungen der Verwaltung mit der genannten Führungsform im Kreuzungsbereich und wie bewertet die Verwaltung diese Führungsform im Vergleich zur herkömmlichen Führungsform auf dem rechten Bürgersteig/Hochbord was die Sichtbarkeit und Sicherheit des Radverkehrs angeht?
2. Sind an den Stellen Unfälle zwischen Rad- und Autoverkehr dokumentiert?
3. Plant die Verwaltung aufgrund der gemachten Erfahrungen bei Bedarf eine Ausweitung dieser Führungsform?
Die Frage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Mit der beschriebenen Führungsform hat die Verwaltung gute Erfahrung gemacht in Bereichen, in denen der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird. Eine Verbesserung der Sichtbarkeit ist in diesem Anwendungsfall gegeben. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich auch in Bezug auf die Sicherheit eine Verbesserung eingestellt hat. Messbare Erkenntnisse liegen der Verwaltung nicht vor.

Zu Frage 2:
Für diese detaillierte Fragestellung liegen der Polizei derzeit noch keine Auswertungen vor. Die Polizeidirektion Hannover wird zeitnah eine entsprechende Auswertung für die benannte Unfallart an den aufgezählten Knotenpunkten vornehmen. Das Ergebnis wird dem Bezirksrat nach Abschluss der Auswertungen bekanntgegeben.

Zu Frage 3:
Bei Straßenbauvorhaben bzw. Umbauten wird im Zusammenhang mit der Wahl der geeigneten Führungsform auch diese Variante der Führung in bzw. über den Knotenpunkt erwogen. Im Einzelfall wird unter Berücksichtigung der Randbedingungen vor Ort über die geeignete Führung des Radverkehrs entschieden.

TOP 10.1.2.
Musikbeschallung Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-1318/2014)

Die DZ-Bank beschallt den Andreas-Hermes-Platz zu Abendstunden mit klassischer Musik. Auch wenn gegen die Musik qualitativ nichts einzuwenden ist, so ist doch die Intention die vermutlich hinter der Beschallung steckt in höchstem Maße fragwürdig. Bekanntlicher Weise wird andernorts diese Praxis verwendet um nicht gewünschte Personengruppen fern zuhalten. In Hannover besteht allerdings politischer Konsens, dass "Verdrängungspraktiken" nicht erwünscht sind.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Ist der Verwaltung bekannt mit welcher Intention die DZ-Bank den Andreas-Hermes-Platz mit Musik bespielt?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die LHH eine Verdrängungspraxis durch musikalische Beschallung zu unterbinden?
Die Frage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Verwaltung ist die Intention der DZ-Bank nicht bekannt.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, das Spielen von Musik zu unterbinden, solange die Lärmschutzrichtlinien eingehalten sind.

TOP 10.1.3.
Gutachten zur Netzüberprüfung des Radverkehrs
(Drucks. Nr. 15-1319/2014)

Der Bezirksrat Mitte hat die Verwaltung im Jahr 2011 gebeten, den Straßenzug Flüggestraße/Eichstraße als Fahrradstraße auszuweisen. Dem Ansinnen wurde von der Stadt damals insofern nicht gefolgt, als dass zunächst ein in Auftrag gegebenes Gutachten abgewartet werden sollte. Dieses Gutachten sollte im Jahr 2013 fertiggestellt sein. Eine neue Bewertung des damaligen Antrages ist bislang nicht erfolgt, dem Bezirksrat wurde auch kein Auszug aus dem Gutachten zum Bezirk Mitte ausgeteilt. Ein Auszug des Gutachtens wäre für die politische Arbeit allerdings sinnvoll.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Zu welchem Ergebnis bezüglich der geforderten Fahrradstraße kommt die Verwaltung, nachdem das erwartete Gutachten vermutlich bereits vorliegt?
2. Wann wird die Verwaltung dem Bezirksrat Mitte (in geeigneter Form) Zugang zu den Ergebnissen des Gutachtens gewähren um damit die politische Arbeit des Gremiums zu erleichtern?
Die Frage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Straßenzug Flüggestraße/Eichstraße kommt grundsätzlich für eine Ausweisung als Fahrradstraße in Frage. Das Gutachten stützt dieses Vorhaben. Begründet durch die Lage wäre der Straßenzug dazu prädestiniert, durch die Ausweisung als Fahrradstraße zukünftig noch mehr die Funktion als leistungsfähige Radverkehrsachse zu übernehmen.
Für eine abschließende Beurteilung und um den gängigen Richtlinien zu entsprechen, ist der Nachweis zu führen, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Entsprechende Verkehrszählungen wurden bereits beauftragt, die Ergebnisse stehen jedoch noch aus.

Zu Frage 2:
Das Gutachten liegt der Verwaltung seit Frühjahr dieses Jahres im Entwurf vor und wird derzeit ausgewertet. Eine Vorstellung in den Stadtbezirksräten wird voraussichtlich im Herbst möglich sein.

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Umwidmung des Gartenfriedhfos
(Drucks. Nr. 15-1307/2014)

Der historische Gartenfriedhof Hannover ist ein erhaltenswertes Kulturgut. Sein Schutz liegt im öffentlichen Interesse und kann nur durch geschichtsbewussten, sorgsamen Umgang gewährleistet werden.
Bereits seit Jahrzehnten ist jedoch festzustellen, dass für das Kulturgut Gartenfriedhof aufgrund der anhaltenden überstrapazierenden Nutzung durch die Drogen- und Trinkerszene längst eine Gefährdung - und damit eine allmähliche Zerstörung – eingetreten ist. Jüngst durchgeführte Untersuchungen haben zudem ergeben, dass durch ständiges Urinieren an Grabsteine durch Hunde der Sandstein mehr und mehr zersetzt wird (Gutachten von Dipl.-Restauratorin M. Pfeffer, Herbst 2012). Verstärkte pflegerische Bemühungen in den letzten Monaten und einige wenige konservatorische Maßnahmen an einzelnen Grabmälern konnten der schleichenden Zerstörung insgesamt keinen Einhalt gebieten.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Das Grünflächenamt hat die Wege und Grünflächen in den letzten Jahren neu gestaltet. Wie weit hat die Ausbesserung und Veränderung Bestand gehabt?

2. Unter welchen Gesichtspunkten besteht die Möglichkeit den Gartenfriedhof als (Kultur)Denkmal auszuweisen?

Die Frage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Auf dem Gartenfriedhof wurden Teilbereiche der Wege und Pflanzungen neu gestaltet. Diese Bereiche haben Bestand und befinden sich in einem guten Zustand. Eine kontinuierliche Pflege mit einem höheren Pflegestandard wird weiter umgesetzt. Weitere Maßnahmen auf dem Gartenfriedhof zur Inwertsetzung des Gartenfriedhofs werden sukzessiv umgesetzt und auch weiterhin fortgeführt.

Zu Frage 2:
Die Ausweisung als Denkmal ist bereits gegeben. Der Gartenfriedhof und seine Grabmäler sind seit 1987 konstituierende Teile der denkmalgeschützten Gruppe baulicher Anlagen „Gartenkirche mit Friedhof und Pfarrhaus“ gem. § 3.3 NDSchG.

TOP 10.2.2.
Baustelle in der Bernadotte-Allee
(Drucks. Nr. 15-1308/2014)

Durch die halbseitige Sperrung der Bernadotte-Allee kommt es im Berufsverkehr täglich zu Staus und Stop-and-Go-Verkehr und erheblichen Rückstaus mit entsprechenden Emissionsbelastungen in unserem Stadtbezirk, speziell der Oststadt. Die Situation zeigt, dass andere Straßen nicht mehr in der Lage sind, Zusatzverkehre aufzunehmen. Die halbseitige Sperrung der Bernadotte-Allee wird nach Verwaltungsauskünften noch bis in den Herbst dauern.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum dauert die Baustelle in der Bernadotte-Allee derartig lange und warum wurde sie zeitgleich zu den Bauarbeiten in der Podbielskistraße eingerichtet ?
2. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, an der Bernadotte-Allee eine vorgefertigte Brücke einzusetzen wodurch die Bauzeit bei Vollsperrung auf zwei Wochen in den Schulferien hätte begrenzt werden können ?
3. Warum ist es nicht möglich, die Bernadotte-Allee durch entsprechende Ampelsteuerung entweder beidseitig geöffnet zu halten, oder je nach den Verkehrsströmen am Morgen und am Abend die Durchfahrtrichtung zu ändern?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Für die gewählte Bauweise mit Stahlbetonüberbauten und Spundwandgründung werden trotz des Einsatzes von Fertigteilen die veranschlagten 6 Monate benötigt.
Da die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten umgesetzt wird ist eine deutlich kürzere Bauzeit nicht realisierbar.
Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen wie: Schlechter Baugrund, keine Grundwasserabsenkung zum Schutz der Eilenriede, Aufrechterhaltung des Schiffgrabens und einspurige Verkehrsführung während der Bauzeit ist diese Bauweise als die wirtschaftlichste zu betrachten.

Die Verwaltung sieht in der gleichzeitigen Ausführung der beiden Projekte in der Bernadotteallee und der Podbielskistraße keine wesentlichen gegenseitigen Verkehrsbeeinflussung.

Zu Frage 2:
Für den Bau der Brücke werden überwiegend Fertigteile eingesetzt. So werden die Überbauten der Geh- und Radwegbrücken aus Fertigteilen hergestellt und der Überbau der Straßenbrücke aus Halbfertigteilen mit Ortbetonergänzung. Aufwendig ist die Tiefgründung mit Spundwänden, die wegen des schlechten Baugrundes erforderlich ist.
Statt der Brücke einen Durchlass komplett mit Fertigteilrahmen zu bauen, wurde in der Planungsphase untersucht, konnte aber wegen der Gründungsschwierigkeiten nicht weiterverfolgt werden.

Zu Frage 3:
Ursprünglich war seitens der Verwaltung angestrebt, alle Fahrbeziehungen in der Bernadotteallee aufrecht zu erhalten.
Durch die rd. 100 m lange Brückenbaustelle hätte die Haltelinie und die Signalisierung in der Zufahrt Bernadotteallee entsprechend zurückverlegt werden müssen.
Es hätte ein Richtungswechselbetrieb in der Bernadotteallee unter Einbeziehung der vorhandenen Lichtsignalanlage mit einer zusätzlichen Signalphase eingerichtet werden müssen.
Dadurch wäre die Leistungsfähigkeit des Knotens sehr stark eingeschränkt worden mit langen Rückstaus in allen vier Zufahrten.
Die Bevorrechtigung der Buslinien 128 und 134, welche zur Zeit wegen der Baustelle in der Hindenburgstraße ihren Fahrweg über die Fritz-Behrens-Allee nehmen, hätte wegen der langen Reaktionszeiten nicht aufrecht erhalten werden können. Die Busse hätten wie der übrige Kfz- Verkehr im Stau gestanden und die Fahrzeiten sowie die Anschlusssicherungen wären nicht mehr einzuhalten gewesen.

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile dieser Lösung wurde seitens Straßenverkehrsbehörde, Fachbereich Tiefbau, üstra und Polizei die derzeitige Lösung mit Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung List in der Bernadotteallee festgelegt und am 14.05.2014 verkehrsbehördlich angeordnet.
In Fahrtrichtung Zoo ist eine Umleitung über Hohenzollernstraße, Emmichplatz und Fritz-Behrens-Allee ausgeschildert.

Bezirksratsherr Albrecht kritisierte, dass durch die Verkehrsführung in Kauf genommen werde, dass die wichtigen Buslinien 121 und 100/200 in den Stau kommen, da am Ende Bödekerstraße und Emmichplatz ein fast permanenter Rückstau bestehe.

TOP 10.2.3.
Behinderung auf Fußwegen durch Außenbewirtschaftung
(Drucks. Nr. 15-1309/2014)

Vor nicht allzu langer Zeit war von einem Mieter zu lesen, dass die Stadt zwar hohe Preise für die Außenbewirtschaftung auf Fußwegen und Parkbereichen nehme, diese aber angenehmerweise nicht kontrolliere. Diese Aussage entspricht leider der Realität, wie schon seit etlichen Wochen an vielen Stellen in der Stadt zu beobachten ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wie sieht die Genehmigungspraxis für die Außenbewirtschaftung aus?
2.) Welche Breite des Gehweges muss frei gehalten werden?
3.) Wie kontrolliert die Verwaltung, dass sich die Anmieter an die genehmigten Flächen und Abstände halten?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Nutzung öffentlicher Flächen für eine außengastronomische Nutzung muss für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Bestandteil einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten ist ein Lageplan der detailliert die Größe der Fläche vorgibt und – wenn erforderlich – auch entsprechende freizuhaltende Flächen (z. B. Restgehwegbreiten) konkret benennt.

Zu Frage 2:
Gemäß § 7 Abs. 2 der städtischen Sondernutzungssatzung müssen bei der Genehmigung von Tischen und Sitzgelegenheiten auf Fußwegen grundsätzlich ein Bereich von mindestens 2,00 m und in Bereichen mit gemeinsamen Rad-/und Fußwegen und in Fußgängerzonen von mindestens 2,50 m für die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer freigehalten werden. Abweichungen von den grundsätzlichen Vorgaben können nur vom Fachbereich Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrslenkung, im Einzelfall veranlasst werden. Im Falle des beigefügten Fotos einer außengastronomischen Fläche in der Goethestraße wurde eine solche Abweichung veranlasst und eine Restgehwegbreite von 1,50 m als ausreichend angesehen. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass die Radwegbenutzungspflicht an dieser Stelle aufgehoben wurde. Für das weitere angefügte Foto einer Warenauslage gilt diese Regelung ebenfalls.

Zu Frage 3:

Die Verwaltung überprüft im Rahmen von regelmäßigen Kontrollen im Stadtgebiet, ob die Flächen entsprechend der erteilten Sondernutzungserlaubnisse genutzt werden. Aufgrund dieser vorliegenden Anfrage wird eine zeitnahe Kontrolle im Bereich der Goethestraße erfolgen.

TOP 10.2.4.
Vorbeugende bauliche Veränderungen an Parkhäusern gegen Suizide
(Drucks. Nr. 15-1310/2014)
In den vergangenen Jahren hat es mehrere Selbstmorde in Hannover durch Sprünge von Parkhäusern gegeben. Suicide sind schwer zu verhindern, aber durch vorbeugende bauliche Maßnahmen möglicherweise zu erschweren.
Wir fragen daher die Verwaltung:

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung vorbeugende Baumaßnahmen durch Einwirkung auf die Betreiber der Parkhäuser zu erreichen?

Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Baumaßnahmen müssen nach §16 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) verkehrssicher sein. Zur Verkehrssicherheit zählt auch die Absturzsicherung.
Auf welche Art diese gewährleistet sein muss, richtet sich im Wesentlichen nach der zu sichernden Absturzhöhe.
In §4 DVONBauO (Durchführungsverordnung NBauO) sind entsprechende Maße angegeben. Die maximale Forderung besteht demnach bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 Metern mit einem zu fordernden Brüstungsmaß von 1,10 Meter.

Umwehrungen müssen zudem nur dort angebracht sein, wo aus dem Nutzungszweck des Gebäudes heraus mit der Anwesenheit von Personen zu rechnen ist und diese Personen die fragliche Fläche nicht nur zu Wartungs-/ Instandhaltungsarbeiten betreten sollen.
Dachflächen sind danach nur in Ausnahmefällen (z.B. Dachterrasse) zu umwehren.
Umwehrungen dürfen ihr Überklettern nicht erleichtern, etwa durch horizontale Sprossung.

Der Gesetzgeber hatte bei seinen Regelungen allerdings nur den Schutz vor unfreiwilligem Absturz und das versehentliche Überklettern, etwa durch Kleinkinder, vor Augen.
Darüber hinaus gehende Schutzmaßnahmen gegen absichtlich zweckwidrige oder unbefugte Nutzung von baulichen Anlagen hat er - wie an vielen anderen Stellen der NBauO - in die Verantwortung und Freiwilligkeit der Eigentümer gestellt.

Aus dem öffentlichen Baurecht heraus können demnach weder vorbeugend noch in Bezug auf bereits bestehende Parkhäuser über das oben beschriebene Maß hinaus gehende, verpflichtende Anforderungen gestellt werden.
Denkbar ist lediglich, dass bei einem Neubau eines Parkhauses im Rahmen der Bauantragstellung beratend auf die Bauherren eingewirkt wird.
Ob diese die Hinweise jedoch aufgreifen und weitere, freiwillige Maßnahmen, z.B. das Spannen von Netzen in Öffnungsflächen, ergreifen, liegt allein in deren Ermessen und Zugriff.

Die Union-Boden nimmt wie folgt Stellung:

"Die Parkhäuser der union-boden sind zum Teil in den 60er und 70er Jahren gebaut worden. Entsprechend der damaligen Baugenehmigungen sind sie als offene Garagen, die unmittelbar ins Freie führende Fassadenöffnungen zur Querlüftung haben, ausgeführt worden und haben Bestandsschutz. Eine Änderung dieser baulichen Gegebenheiten wäre nur mit größeren baulichen Eingriffen und damit verbundenen Investitionen in Höhe von mehreren Millionen Euro möglich. Bei Neuobjekten oder umfassenden Fassadensanierungen sehen wir aktuell teilweise „flächige“ geschlossene Fassaden vor. Wir bedauern diesen Vorfall sehr, weisen aber darauf hin, dass es der Einzige innerhalb von mehr als 10 Jahren war."

TOP 10.2.5.
Stricherbar am Lavesplatz
(Drucks. Nr. 15-1312/2014)

Die Anlieger des Lavesplatzes sind beunruhigt, weil es danach aussieht, dass dort in der nächsten Zeit eine Stricherbar eröffnen wird.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung die Konzession für ein derartiges Lokal zu verweigern?

2.) Wie können die im Rahmen einer Konzession vorgegebenen Auflagen überwacht werden?

3.) Was ist neben einer Außenbewirtschaftung dort noch genehmigungsfähig?
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet:
Zu Frage 1:
Unter der Anschrift Lavesplatz 1 wurde zuletzt unter der Firmierung Fever-Club UG der Ausschank von alkoholfreien und alkoholischen Getränken als unselbständige Zweigstelle zum 14.06.2014 angezeigt. Seit Inkrafttreten des Niedersächsischen Gaststättengesetzes zum 01.01.2012 werden für das Betreiben des Gaststättengewerbes Betriebe keine Konzessionen mehr erteilt. Seither ist nur noch die Anzeige dieses Gewerbes erforderlich. Gewerberechtlich ist es nunmehr lediglich möglich, den Betrieb aus Gründen der Unzuverlässigkeit zu untersagen.

Als unzuverlässig kann ein Betreiber beispielsweise dann eingestuft werden, wenn er gegen Rechtsvorschriften verstößt oder dem Alkoholmissbrauch Vorschub leistet. Die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers wurde zuletzt im April 2014 überprüft. Damals gab es und aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass der Betreiber als unzuverlässig eingestuft werden kann. Eine Verhinderung des Gaststättengewerbes ist demnach aktuell nicht möglich.

Zu Frage 2:
Auch wenn für den Betrieb des Gaststättengewerbes keine Konzession mehr erforderlich ist, können Auflagen, die zum Schutz der Gäste gegen Ausbeutung oder gegen Gefahren für Leben oder Gesundheit erforderlich sind, erteilt werden. Unabhängig davon werden Kontrollen vor Ort durch Außendienstmitarbeiter entweder stichprobenweise im Verdachtsfall oder nach konkreten Hinweisen auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften durchgeführt.

Zu Frage 3:
Der Verwaltung wurde zugetragen, dass im besagten Haus derzeit eine 7-Zimmer Wohnung umgebaut wird. Des Weiteren wurden Parallelen zum ehemaligen Gaststättenbetrieb „LeFiacre“ in der Weißekreuzstraße aufgezeigt. Wir können bestätigen, dass eine gewerbliche Zimmervermittlung anzeigepflichtig ist und gewerberechtlich zunächst ebenfalls nicht zu beanstanden wäre.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 48, der hier Wohngebiet festsetzt. Gastronomische Nutzungen sowie Beherbungsgewerbe sind hier zulässig.

TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die 28. Sitzung am 19.05.2014 -Öffentlicher Teil-
Mit 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung genehmigt.

Bezirksbürgermeister Sandow schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.20 Uhr!

für das Protokoll



Michael Sandow Britta Fenske
Bezirksbürgermeister Protokollführerin