Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 06.02.2014

Protokoll:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
____________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.62.09- Datum 05.03.2014

PROTOKOLL

20. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 6. Februar 2014,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.55 Uhr
_____________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stv. Bezirksbürgermeister Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Arikoglu (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves (SPD)
(Bezirksratsherr Capellmann) (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Fitz) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Koch parteilos
Bezirksratsherr Kumm 19.00 - 22.25 Uhr (CDU)
(Bezirksratsfrau Masanke) (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Schrader (FDP)
Bezirksratsfrau Stache 19.00 - 22.30 Uhr (CDU)
(Bezirksratsherr Steuer) (Die Linke)
Bezirksratsherr Walther (SPD)
Bezirksratsherr Wegener (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
(Bezirksratsherr Wolff) (CDU)
Bezirksratsherr Wüstrich (SPD)

Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Barnert 19.00 - 21.40 Uhr (SPD)
(Bürgermeister Scholz) (CDU)
(Ratsherr Wruck) (Die Hannoveraner)

Verwaltung:
Frau Lyke Stadtbezirksratsbetreuung
Herr Sievers Stadtbezirksmanagement
Frau Sauermann Sozialdezernat
Frau Holthaus-Voßgröne Fachbereich Tiefbau
Frau Winters Fachbereich Stadtplanung
Frau Ballmüller Fachbereich Tiefbau
Herr Stapf Stadtentwässerung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsherrn Erik Breves
(Drucks. Nr. 15-0115/2014)

3. Verpflichtung von Herrn Wegener als Bezirksratsmitglied

4. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 14.11. und 12.12.2013

6. Vorstellung des Sozialberichts 2013 der Landeshauptstadt Hannover; Frau Sauermann, Sozialdezernat

7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. A N H Ö R U N G E N

8.2. der CDU-Fraktion
8.2.1. Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0133/2014)

7.1.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

7.1.1.1. Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 0077/2014- Sonderprogramm für Straßenerneuerung, Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0288/2014)

7.1.2. Bebauungsplan Nr. 1795 - Zufahrt Firma Braun vom Ricklinger Stadtweg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0092/2014 mit 4 Anlagen)

7.2. E N T S C H E I D U N G E N

7.2.1. Mittel des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-0173/2014)

7.2.2. Umbesetzung im Integrationsbeirat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0179/2014)

8. A N F R A G E N
8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Pflege und Reinigung des Butjerbrunnenplatzes in Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-0103/2014)
9. A N T R Ä G E

9.1. Interfraktionell

9.1.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0095/2014)

9.2. Gemeinsam von SPD-Fraktion und Bündnis 90/ Die Grünen

9.2.1. Errichtung von Müllbehältern in der Straße Am Rohrskamp
(Drucks. Nr. 15-0104/2014)

9.2.2. Wildblumenbepflanzung auf Baumscheiben in der Dannenbergstraße
(Drucks. Nr. 15-0105/2014)

9.2.3. Verkehrssicherheit Deveser Straße
(Drucks. Nr. 15-0106/2014)

9.2.4. Neuer Modellstandort für die Quartiersentwicklung für alter(n)sgerechtes Leben und Wohnen in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0107/2014 N1)

9.3. der CDU-Fraktion

9.3.1. Installation von gelben Springlichtern an Gleisübergängen der Stadtbahn
(Drucks. Nr. 15-0134/2014)

9.3.2. Einrichtung eines Halteverbotes Am Sauerwinkel
(Drucks. Nr. 15-0135/2014)

9.3.3. Stärkere Beleuchtung des Friedrich-Ebert-Platzes
(Drucks. Nr. 15-0136/2014)

9.3.4. Rückbau einer Aufpflasterung In der Rehre für die Buslinie 129
(Drucks. Nr. 15-0137/2014 N1)

9.3.5. Neue Querungsmöglichkeit der Straße In der Rehre für zu Fuß Gehende
(Drucks. Nr. 15-0139/2014)

9.4. von Bezirksratsherrn Schrader (FDP)

9.4.1. Bordsteinabsenkung Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-0146/2014)

9.4.2. Anhörung des Naturschutzbeauftragten für den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0147/2014 N1)

10. Bericht aus dem Integrationsbeirat

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er entschuldigt Frau Spremberg, die krankheitsbedingt abwesend ist und begrüßt Frau Lyke als Vertreterin. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Folgende Änderungen zur Tagesordnung werden vorgeschlagen:
Ein Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu TOP 7.1.1. liegt als Tischvorlage vor wird unter TOP 7.1.1.1. behandelt. TOP 7.1.2. ist von der Verwaltung abgesetzt worden. Zu TOP 7.2.2. liegt eine Nachreiche als Tischvorlage vor, die die gestrige Sitzung des Integrationsbeirates betrifft. TOP. 8.2.1. soll vor TOP 7.1.1. behandelt werden.
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsherrn Erik Breves
(Drucks. Nr. 15-0115/2014)

Bezirksbürgermeister Markurth dankt Bezirksratsherrn Breves für die geleistete Arbeit und äußert Verständnis für dessen Entscheidung, mehr Zeit für die Familie haben zu wollen.
Bezirksratsherr Breves erklärt, dass ihm die Arbeit im Bezirksrat viel Spaß gemacht habe und bittet Bürgerinnen und Bürger auch für Entscheidungen, die Ihnen nicht immer gefallen, Verständnis zu haben. Er bedankt sich für die Zusammenarbeit im Bezirksrat und teilt mit, dass er die Sitzung wegen der bevorstehenden Geburt seines Kindes im Anschluss verlassen werde.
Bezirksratsherr Dr. Menge dankt für die geleistete Arbeit und das Engagement und wünscht der Familie alles Gute.
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Breves die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 2 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen vorliegen.
Der Sitzverlust wird einstimmig festgestellt.

TOP 3.
Verpflichtung von Herrn Wegener als Bezirksratsmitglied
Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt und beglückwünscht Herrn Wegener als nachfolgendes Mitglied im Bezirksrat und verliest die Verpflichtungserklärung. Im Anschluss verpflichtet er Bezirksratsherrn Wegener mit Handschlag und bittet Herrn Wegener seien Platz einzunehmen.

TOP 4.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 14.11. und 12.12.2013
Die Protokolle der Sitzungen vom 14.11.2013 und 12.12.2013 werden ohne Aussprache einstimmig genehmigt.

TOP 6.
Vorstellung des Sozialberichts 2013 der Landeshauptstadt Hannover; Frau Sauermann, Sozialdezernat
Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Frau Sauermann aus dem städtischen Sozialdezernat und erteilt ihr das Wort.
Frau Sauermann stellt den Sozialbericht mittels einer Präsentation vor, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.
Bezirksratsherr Dr. Menge führt aus, dass er bedauere, den Bericht nicht in gedruckter Form erhalten zu haben, begrüßt den Bezug zum Programm „Soziale Stadt“ und möchte wissen, ob positive Trends durch die Maßnahmen im Rahmen der „Sozialen Stadt“ und Veränderungen erkennbar seien. Er fragt, in welchem Maß die Daten durch weitere Fachbereiche berücksichtigt werden.
Frau Sauermann erläutert die grundsätzliche Schwierigkeit, anhand der vorliegenden Daten, die keine Individualdaten seien, eine konkrete Verbesserung innerhalb der Quartiere zu messen. Es würden Maßnahmen für den Ort, die dort lebenden Menschen und insbesondere für Kinder durchgeführt. Dadurch erhielten die Menschen Chancen, die es ihnen ermöglichen, eine andere Wohnumgebung zu finden und das räumliche Gebiet der sozialen Stadt verlassen. Daraufhin zögen neue Bewohner nach, denen vor Ort dann wiederum Starthilfe gegeben werde. Dies sei ein immer wieder erfahrbarer Prozess. Die so genannte Transferleistungsquote werde aber durch vielfältige Faktoren beeinflusst, sodass es schwierig sei, den unmittelbaren Erfolg einzelner Maßnahmen nachzuweisen. Alle Fachbereiche und betroffenen Akteure würden über den Sozialbericht informiert. Mit einigen Fachbereichen erfolge ein intensiverer Austausch als mit anderen. Dafür würden auch andere zusätzliche Datenquellen genutzt.
Bezirksratsherr Weske dankt ebenfalls für die Informationen und äußert die Sorge, dass sich negative Trends verstärken könnten. Besonderes Augenmerk solle auf Mühlenberg und Bornum gelegt werden, um kritischen Entwicklungen rechtzeitig entgegen steuern zu können.
Bezirksratsfrau Arikoglu dankt für die prägnante Zusammenfassung der umfassenden Daten.
Bezirksratsherr Schrader erkundigt sich, was es mit der erwähnten Schere auf sich habe, wie die Bezirksratspolitik helfen könne und ob besonders erfolgreiche Maßnahmen auf andere Quartiere übertragen werden könnten.
Frau Sauermann erklärt, dass der Wohnraum oftmals den Rahmen einer Entwicklung bilde, z.B. dadurch, wenn auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung erhältlich sei und eine Belegrechtswohnung zugewiesen werde. Durch den Zuzug von Bekannten könnten in Quartieren so genannte communities entstehen. Die Schere beziehe sich auf die unterschiedliche Entwicklung in verschiedenen Stadtteilen. In besser situierten Stadtteilen wohnten z.B. besser qualifizierte Menschen, die im Fall von Arbeitslosigkeit schneller wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten, als Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung. Eine Kooperation mit Bezirksräten erfolge immer dann, wenn bestimmte Dinge in einen Raum platziert werden sollen, z.B. bei der Einrichtung eines Familienzentrums. Eine strategische Zusammenarbeit, die vorher ansetzte, sei ihr nicht bekannt. Die Übertragbarkeit von Maßnahmen sei schwierig, da immer auf die besondere Situation des Quartiers und der spezifischen Problemlagen geachtet werden muss. Es gäbe leider keinen Schlüssel, der überall helfe.

TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 7.1.
A N H Ö R U N G E N
TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0133/2014)


Die Grunderneuerung von Straßen führt nach der aktuell in Hannover geltenden Straßenausbaubeitragssatzung zu einer erheblichen finanziellen Belastung der anliegenden Grundstückseigentümer. Die aktuell zur Beratung anstehende Drucksache 0077/2014 verstärkt diese Situation weiter. Die CDU-Fraktion hält dieses für sozial ungerecht, da die Straßen durch die Allgemeinheit genutzt werden, bzw. manche Anlieger die Straße gar nicht abnutzen, da sie beispielsweise gar kein Kraftfahrzeug besitzen. Die CDU-Fraktion ist daher der Ansicht, dass die Grunderneuerung von Straßen auch in Hannover von der Allgemeinheit getragen werden sollte, wie dies bereits in anderen Städten der Fall ist.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Hält die Verwaltung die Aufrechterhaltung der Straßenausbaubeitragssatzung durch die Landeshauptstadt Hannover für sinnvoll, obwohl offensichtlich andere Städte wie beispielsweise Berlin, Stadthagen, Langenhagen und Barsinghausen die Satzung bereits abgeschafft haben und wenn ja, warum?
  2. Unter welchen Voraussetzungen könnte der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Straßenausbaubeitragsatzung wieder abschaffen?
  3. Welche alternativen Finanzierungsmodelle hält die Verwaltung für überlegenswürdig, um ggf. zukünftig ohne Straßenausbaubeitragssatzung unter Beibehaltung des in Drucksache 0077/2014 vorgeschlagenen Bauvolumens, die fehlenden Einnahmen zu kompensieren?

Herr Sievers trägt zunächst grundsätzliche Erläuterungen der Fachverwaltung vor, bevor die Fragen im Einzelnen beantwortet werden.
Der Rat der Stadt habe aufgrund des § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) die Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) vom 19.03.1992 erlassen, in der aktuellen Fassung gemäß der Änderungssatzung vom 21.03.2002. § 6 NKAG ist die Ermächtigungsgrundlage, dass die Stadt zur Deckung ihres Aufwandes für Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben darf, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet.
Aufgrund dieser Satzung sei die Verwaltung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet. Der Erlass der Strassenausbaubeitragssatzung erfolgte auf Drängen der Kommunalaufsicht vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt und dem Bemühen um Konsolidierung des städtischen Haushalts.
Der Rat beschloss die SABS in Kenntnis und unbeachtlich des § 83 Abs. 2 Satz 2 NGO (jetzt § 111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG), nach dem seit dem 01.01.1992 eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht besteht.
Die Strassenausbaubeitragssatzung hat in diversen Veranlagungsverfahren, die einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen wurden, zu keiner Beanstandung geführt. Die Höhe der Anliegeranteilssätze sind nicht beanstandet worden.
Zu Frage 1: Die SABS sollte aus den folgenden Gründen beibehalten werden:
Mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen lassen sich ausbaubeitragsfähige Straßenbaumaßnahmen in einem nicht lediglich unerheblichen Umfang teilweise refinanzieren. Die Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen haben 2013 ca. 2 Mio. € und in den vergangenen zehn Jahren im Mittel ca. 1,5 Mio. € pro Jahr betragen. Würde keine SABS bestehen, müssten die ausbaubeitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen zu 100 % vom städtischen Haushalt getragen werden. Das Vorhandensein einer Straßenausbaubeitragssatzung beinhaltet präventiven Charakter hinsichtlich der Ausbaustandards und der Erwartungen der Bevölkerung (höhere Standards und Erwartungen, wenn keine Beiträge erhoben werden / geringere Standards und Erwartungen, wenn Beiträge erhoben werden).Die SABS ist zur Teilrefinanzierung des Sonderprogramms „Grunderneuerung im Bestand“ erforderlich. Eine aktuelle Internet-Recherche bei diversen Städten in Niedersachsen hat ergeben, dass 71 von insgesamt 84 Städten über eine Straßenausbaubeitragssatzung verfügen.
Zu Frage 2: Für eine Aufhebung der SABS wäre ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich.
Zu Frage 3: Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, bei der Mittelbeschaffung bestimmte Grundsätze einzuhalten (§ 111 NKomVG). Die Kommunen dürfen danach Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Auch eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) und sonstige Finanzierungsmodelle sind als Kreditähnliche Rechtsgeschäfte anzusehen und somit nachrangig. Vorrangig sind 1. sonstige Finanzmittel, 2. spezielle Entgelte und 3. Steuern heranzuziehen. Solange die Einnahmen der Stadt für eine Eigenfinanzierung der städtischen Investitionen nicht ausreichen, und davon ist die Stadt weit entfernt, muss zur Finanzierung auf spezielle Entgelte, Steuern und Kredite zurückgegriffen werden.

Die Straßenausbaubeiträge gehören zu den speziellen Entgelten. Es besteht zwar keine Rechtspflicht zur Erhebung dieser Beiträge, doch sind die finanziellen Möglichkeiten bei der Stadt so eng, dass auf eine anteilige Gegenfinanzierung nicht verzichtet werden kann. Da ansonsten nur eine Kreditfinanzierung möglich wäre, diese aber in der Höhe massiv durch die Kommunalaufsicht auf gesetzliche Aufgaben gedeckelt ist, besteht keine andere Möglichkeit, als die Anlieger, deren Grundstücke durch die Straßenausbaumaßnahmen regelmäßig Gebrauchswertsteigerungen erfahren, im Rahmen von Straßenausbaubeiträgen anteilig an den Ausbaukosten zu beteiligen.

TOP 7.1.1.

Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

(Drucks. Nr. 0077/2014 mit 1 Anlage)


Bezirksbürgermeister Markurth begrüßt Frau Holthaus-Voßgröne aus dem Fachbereich Tiefbau zu dieser Drucksache und erteilt ihr das Wort.

Frau Holthaus-Voßgröne stellt das Sonderprogramm Straßenerhaltung und Grunderneuerung im Bestand vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Sie erläutert die drei Stufen der Straßenerhaltung. Der Unterbau einer Straße habe eine Stärke von ca. 70 cm, in der Nebenanlage von 35 cm. Die erste Stufe der Straßenerhaltung sei die Oberflächenausbesserung, z.B. Schlaglöchern, das sogenannte Flicken. Die zweite Stufe umfasse den oberen Teil der Fahrbahn, bis zu 10 cm der Fahrbahndecke, das sog. Deckenprogramm,( Instandsetzung). Erneuerungsmaßnahmen umfassen eine stärkere Bearbeitung von mehr als 10 cm Stärke. Diese werd bei Schäden im Unterbau erforderlich. Fachleute können durch visuelle Betrachtung auf vorliegende Schäden im Unterbau schließen. Durch mehrjährige Verkehrsbelastung komme es bei Unterbauschäden zu Durchbrüchen. in der Straßendecke.
Die Drucksache enthalte zunächst 45 Straßenvorschläge in Hannover. Ziel des Sanierungspaketes sei eine Kostenersparnis durch große Auftragsvergabe aufgrund besserer Preiserzielung. Berücksichtigt wurden Straßen, an denen gestalterisch nicht viel verändert werden könne. Zumeist handelt es sich um Wohnstraßen, da dort kaum Veränderungen erforderlich seien. Sie erläutert die Mittelverteilung auf die kommenden Jahre, die Voraussetzung für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und die Ermittlung der Höhe der Beiträge.

Bezirksratsherr Weske hatte der Fachverwaltung im Vorfeld der Sitzung Fragen übermittelt, die er verliest. (Die durch Frau Holthaus-Voßgröne erteilten Antworten wurden hinter der jeweiligen Frage eingefügt.)


1. Warum hat die Stadtverwaltung seit Jahren die auf Seite 4, Absatz 4 der Drucksache 0077/2014 zugegebene Vernachlässigung der erforderlichen Straßensanierung geduldet und möchte jetzt die Erneuerung auf Kosten der Anlieger nachholen?
Antwort: Auch die unteren Schichten erfahren bei Belastungen Schäden; es macht keinen Sinn, eine neue Decke auf einen nicht intakten Untergrund aufzubringen, da dies die Haltbarkeit nicht verlängert.
2. Mit welchen Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten) rechnet die Verwaltung momentan jeweils für die in der Anlage 1 zur Drucksache 0077/2014 aufgeführten Straßen im Stadtbezirk Ricklingen (Nr. 28 – 32 der Liste)?
Antwort: Eine Kostenschätzung liegt noch nicht vor.

3. In welcher Höhe werden dabei die Grundstückseigentümer an den Straßen Bebelstraße, Gredelfeldstraße, Konrad-Hänsch-Straße, Ringstraße und Unter den Birken schätzungsweise beteiligt?
Antwort: Das kann noch nicht gesagt werden. Zu den Einstufungen: Bebelstr. Gretelfeldstr. und Ringstraße werden als Anliegerstraßen eingestuft, Konrad-Hänisch-Straße und Unter den Birken als Innerortsstraßen
.
4. Wann werden die anliegenden Grundstückseigentümer voraussichtlich ihre Rechnung zur Begleichung der Anliegergebühren gemäß Straßenausbaubeitragssatzung erhalten?
Antwort: 2-3 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme
5. Wie werden die Anlieger an dem Entscheidungsprozess zur Straßenerneuerung beteiligt?
Antwort: Da die Straße nicht verändert wird, ist keine Beteiligung erforderlich
.
6. Wann und wie werden die Anlieger über die von ihnen zu leistenden Straßenausbaubeiträge informiert?
Antwort: Sobald der politische Beschluss vorliegt, werden die Anlieger über die Maßnahme informiert: Sobald Kostenschätzungen vorliegen, sollen die Anlieger über die ungefähre Höhe der Beiträge informiert werden.
7. In welchem Zeitraum ist mit der Durchführung der Baumaßnahmen in den Straßen Bebelstraße, Gredelfeldstraße, Konrad-Hänsch-Straße, Ringstraße und Unter den Birken zu rechnen?
Antwort: Die Umsetzung beginnt nach dem Ratsbeschluss und nach Koordinierung mit Leitungsträgern (Entwässerung, Telekom, enercity) über erforderliche Straßenbauarbeiten. Nach der Grunderneuerung gilt ein 5-jähriges Aufbruchverbot, das nur bei Störungen umgangen werden dürfe.
8. Waren die Bebelstraße, Gredelfeldstraße, Konrad-Hänsch-Straße, Ringstraße und Unter den Birken bisher für das Deckensanierungsprogramm vorgemerkt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum findet nun keine Deckensanierung, sondern eine Grunderneuerung statt?
Antwort: Diese Straßen waren nicht für das Deckenprogramm vorgesehen, da der Unterbau gestört ist.
9. In welchen Jahren und in welchem Umfang wurden die Bebelstraße, Gredelfeldstraße und Konrad-Hänsch-Straße in den letzten Jahrzehnten von der Stadt ausgebaut, erneuert, saniert oder unterhalten?
Antwort: In den letzten 10 Jahren haben weder Ausbau noch Erneuerung, sondern lediglich Ausbesserungsarbeiten und Leitungsreparaturen stattgefunden.
10. Welche in der Drucksache erwähnten Untersuchungen zur Bestandsaufnahme (Seite 5, Kapitel Auswahl der zu erneuernden Straßen, Absatz 1) sind bei den aufgeführten Straßen im Stadtbezirk Ricklingen vorgenommen worden, die zur Einschätzung geführt haben, dass die Straßen einer Grunderneuerung bedürfen? Wann und wie wurden diese durchgeführt?
Antwort: Straßen werden in regelmäßigen Intervallen als Pflichtaufgabe begutachtet, Begehungen haben in diesen fünf Straßen stattgefunden. Anhand der Schäden auf der Oberfläche kann die Maßnahme abgeschätzt werden. Letztmalig habe diese Begehung im Dezember stattgefunden.
11. Welche Nachweise liegen der Verwaltung vor, dass die Straßen sanierungsbedürftig sind?
Antwort: Wie zuvor erläutert, durch visuelle Zustandserfassung.
12. Wurden in den genannten fünf Straßen Bohrkerne gezogen, um die Qualität und den Zustand des Straßenunterbaus zu prüfen?
Antwort: Nur in der Straße Unter den Birken sind Bohrkerne gezogen worden.
13.In welchen dieser Straße befindet sich kontaminiertes Material, welches entsorgt werden muss?
Antwort: Bisher ist kein kontaminiertes Material festgestellt worden.
14. Liegen für die Bebelstraße, Gredelfeldstraße, Konrad-Hänsch-Straße, Ringstraße und Unter den Birken Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vor, die eine Grunderneuerung gegenüber einer Deckensanierung rechtfertigen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Antwort: Wenn der Unterbau geschädigt ist, ist es unwirtschaftlich, nur die Decke zu erneuern.
15. Welche Straßen des Stadtbezirks Ricklingen sind in der auf Seite 4 der Drucksache (Kapitel Konzeptidee, Punkt 3) angekündigten Liste der 200 geplanten Straßen zusätzlich enthalten?
Antwort: Die weiteren Straßen sind noch nicht benannt worden.
16. Das Sonderprogramm soll zusätzlich zu den ohnehin geplanten Grunderneuerungen durchgeführt werden (s. Seite 4, Kapitel Konzeptidee, Punkt 1). Welche Straßen sind im Stadtbezirk Ricklingen in den Jahren 2014 –2019 ohnehin zur Grunderneuerung unter Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung vorgesehen?
Antwort: Leuschnerstr., Grunderneuerung Nebenanlage Barsinghäuser Str., Pfarrstr.; 2015 Hudeplan, Heinrich-Meister-Str., In der Rehre.
17. Wer hat bei Erbpachtgrundstücken die Ausbaubeiträge zu leisten?
Anmerkung zum Protokoll: Grundstücke mit Erbbaurecht - Grundsätzlich beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des der Beitragspflicht unterliegenden Grundstückes ist.
Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig.
Mehrere Beitragspflichtige (z.B. Eheleute) können als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden; Wohnungs- und Teileigentümer sind jedoch nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
Hiervon abweichende privatrechtliche Regelungen (z.B. in Kaufverträgen) dürfen nicht berücksichtigt werden.

Bezirksratsherr Dr. Menge fragt, ob er es richtig verstanden habe, dass es darum gehe, Straßen, die sowieso in den nächsten Jahren grunderneuert werden müssten, durch dieses Programm vorzuziehen, und Anwohnern durch diese Maßnahme Kosten zu ersparen, da diese bei weiteren Verzögerungen noch höher wären und als Gesamtpaket günstigere Preise erzielt werden könnten.

Frau Holthaus-Voßgröne bestätigt, dass die Straßen so erneuert werden sollen, wie sie im Bestand sind. Wenn die vorgestellten Maßnahmen nicht im Sonderprogramm durchgeführt werden, würden sie mit zeitlicher Verzögerung als voraussichtlich teurere Einzelmaßnahmen umgesetzt. Das Sonderprogramm soll Kosten- und Zeiteinsparungen bringen.

Bezirksratsherr Kumm bezeichnet die Nebenanlagen der Konrad-Hänisch-Straße als "murksig" und empfindet das Programm als Nacht-und Nebel-Aktion.
Bezirksratsherr Walther fragt, wie es bewertet würde, wenn die Straße nur auf einer Seite zerstört sei, worauf Frau Holthaus-Voßgröne erklärt, dass diese Straße begutachtet werden müsse.

Bezirksratsherr Koch wirft vor, dass seit Jahren zu geringe Mittel zur Straßensanierung eingesetzt worden seien. Zur Straße Unter den Birken sei ihm gesagt worden, der Unterboden sei zu stark kontaminiert, um die Straße aufwändig zu erneuern. Fraglich sei, wer für die Kosten der Beseitigung des kontaminierten Materials aufkommen müsse.

Frau Holthaus-Voßgröne erklärt, dass diese Kosten mit umgelegt würden.

Bezirksbürgermeister Markurth bittet Frau Holthaus-Voßgröne um Klärung, ob das Material der Straße unter den Birken kontaminiert sei oder nicht.

Anmerkung zum Protokoll: Bei den Materialien im Straßenbereich „Unter den Birken“ handelt es sich nicht um eine Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen haben die im städtischen Straßenbereich typischen Belastungen der gebundenen und ungebundenen Schichten des Straßenaufbaus ergeben.

Bezirksratsherr Schrader äußert Verständnis für den Unmut der Bürgerinnen und Bürger. Wünschenswert wäre gewesen, dass die Anwohner durch die Stadt nach ihrem Willen befragen worden wären.

Bezirksratsherr Weske kann nicht nachvollziehen, dass eine Beurteilung des Untergrundes von Straßen ohne Kernbohrungen möglich sein soll. S.E. seien die Straßen alle zur gleichen Zeit entstanden, wie könne dann der Unterbau derart unterschiedlich sein. Gehwege in allen Straßen mit betroffen. Er möchte außerdem wissen, wie viele Anlieger im Stichweg Gredelfeldstraße von Ausbaubeiträgen betroffen wären

Frau Holthaus-Voßgröne erklärt, dass ein Straßenbauingenieur auf den Unterbauzustand einer Straße aus der Straßendecke schließen könne. Eine Bohrkernuntersuchung sei immer nur punktuell aussagefähig. Die Zahl der Anwohner der Gredelfeldstr. müsse ermittelt werden.

Anmerkung zum Protokoll: Aktuell wird davon ausgegangen, dass ca. 30 private Anliegergrundstücke und mindestens 12 weitere Grundstücke (GBH und Wohnungsgenossenschaft Gartenheim) betroffen wären. Die Gesamtverteilungsfläche bzw. die Zahl der bevorteilten sogenannten Hinterliegergrundstücke muss in der Gredelfeldstraße zu einem späteren Zeitpunkt noch genau ermittelt werden.
Bezirksbürgermeister Markurth unterbricht die Sitzung und eröffnet die Einwohnerinnen- und Einwohner-Fragestunde.

TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Einwohner beschwert sich über Sperrmüllansammlungen, die sich über längere Zeit auf Gehwegen stapeln, vermutlich weil keine ordnungsgemäße Anmeldung und Abholung vereinbart worden ist. Er möchte eine grundsätzliche Befassung erreichen, wie zukünftig eine Lösung gefunden werden kann. Darüber hinaus soll das zu frühe Herausstellen von Wertstoffsäcken unterbunden werden. Er beschwert sich außerdem über aufgerissene Gehwegpflasterung, die lediglich mit Teer wieder gefüllt werden. Er bittet den Bezirksrat aktiv zu werden.

Ein Anlieger des Sauerwinkels hat beobachtet wie mehrere Verwaltungsleute die Wiese am Ende der Straße betrachtet haben und möchte wissen, was dort passiert. Frau Holthaus-Voßgröne erklärt, dass derzeit mehrere Standorte für den Bau einer Kindertagesstätte begutachtet würden. Der Anlieger fragt, warum nicht im Neubaugebiet In der Rehre dafür Vorkehrungen getroffen worden sind und vermutet einen Planungsfehler. Bezirksbürgermeister möchte Vermutungen vermeiden und verweist auf die Nachricht der Verwaltung.

Eine Anwohnerin der Straße Unter den Birken moniert verschiedene Aussagen und Kostenangaben zu der Sanierung der Straße Unter den Birken und kann nicht fassen, dass der Rat beschließen wird, ohne vorher die Kosten zu kennen. Frau Holthaus-Voßgröne erläutert das Planungsverfahren, Bezirksbürgermeister Markurth ergänzt, dass die Verwaltung ohne Beschluss des Rates nicht handeln könne.

Ein Bürger erkundigt sich, wann die Ringstraße gebaut wurde. Ein anderer Bürger erklärt, die Ringstraße sei 1962 gebaut und seitdem nicht saniert worden. Die Anwohner hätten den Ausbau seinerzeit vollständig bezahlt und die damalige Gemeinde Wettbergen habe zugesichert, zukünftige Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten zu übernehmen. Als Rechtsnachfolger müsse die Stadt Hannover für entstehende Kosten aufkommen.

Frau Holthaus-Voßgröne erklärt, die Zusage der Gemeinde Wettbergen aus dem Jahr 1962 nicht zu kennen, vermutet allerdings, dass es sich dabei um Arbeiten handelt, die nicht ausbaubeitragsfähig seien, werde dies allerdings prüfen lassen.

Anmerkung zum Protokoll: Eine Zusicherung seitens der Gemeinde Wettbergen an die Anlieger der Ringstraße aus den 60-er Jahren sei trotz sorgfältiger Durchsicht der überlassenen Akten nicht gefunden worden. Nach heutigem Kenntnisstand hatte die Gemeinde Wettbergen seinerzeit keine Straßenausbaubeitragssatzung. Unabhängig davon ist die Stadt Hannover verpflichtet, gesetzmäßig zu agieren, dies beinhaltet auch die Einhaltung der eigenen Satzungen. Mit Inkrafttreten der Straßenausbaubeitragssatzung am 19.03.1992 hat die Stadt Hannover die Rechtsgrundlage geschaffen, für die Grunderneuerung von Straßen Ausbaubeiträge zu erheben. Für die Grunderneuerung der Ringstraße sind daher Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Eine Anwohnerin der Barthold-Knaust-Str. erkundigt sich nach dem Planungsstand für die Barthold-Knaust-Straße. Frau Holthaus-Voßgröne erklärt,dass diese Straße außerhalb des Programms zur Grundsanierung vorgesehen sei. Ein Anliegerinformationen werde noch erfolgen.

Eine Bürgerin möchte wissen, ob es eine Richtgröße für die Haltbarkeit einer Straße gebe und bzw. ob es Gerichtsurteile gebe, dass eine Straßenausbaubeitragssatzung nicht angewendet werden könne, wenn die Gemeinde die Unterhaltungspflicht von Straßen vernachlässigt habe. Frau Holthaus-Voßgröne gibt die Lebensdauer von Straßen mit 40 Jahren an, entsprechende Gerichtsurteile seien ihr nicht bekannt.

Eine Anliegerin der Gredelfeldstr. fragt, wie es dazu komme, dass die mit Kopfsteinpflaster versehene Straße saniert werden solle, obwohl der Bedarf von den Anliegern nicht gesehen werde. Frau Holthaus-Voßgröne erklärt, dass die Untersuchung der Straße die Notwendigkeit der Grunderneuerung ergeben habe.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Einwohnerfragestunde und weist darauf hin, dass noch nicht gestellte Fragen schriftlich an die Verwaltung gerichtet werden können. Er eröffnet die Bezirksratssitzung erneut, ruft den Zusatzantrag zu TOP 7.1.1. unter TOP 7.1.1.1 auf und bittet die CDU-Fraktion den Antrag einzubringen.

TOP 7.1.1.1.


Zusatzantrag zu DS 0077/2014- Sonderprogramm für Straßenerneuerung, Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0288/2014)

Bezirksratsherr Weske trägt den Antrag vor und begründet die einzelnen Punkte.
Antrag, zu beschießen:
Der Antragstext wird folgendermaßen ergänzt und neu gefasst:
1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit
einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. € grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung
des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der
Haushaltssatzung,
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen,
wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen, sofern die Punkte 3 – 10 erfüllt werden.
3. vor Ausschreibung der Bauleistungen einer Straße im Stadtbezirk Ricklingen
wird eine Bürgerbeteiligung in dieser Straße auf geeignete Art und Weise
durchgeführt (z.B. Informationsveranstaltung, Umfrage, Straßenbegehung),
4. Veröffentlichung der kalkulierten Baukosten jeder in Anlage 1 zu Drucksache
0077/2014 aufgeführten Straße des Stadtbezirks Ricklingen sowie der
veranschlagten zu erhebenden Anliegerbeiträge je Straße,
5. Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung für die
beiden Sanierungsmodelle einer für die Anlieger beitragsfreien
Deckensanierung und einer Grunderneuerung gemäß
Straßenausbaubeitragssatzung für die in Anlage 1 genannten Straßen im
Stadtbezirk Ricklingen,
6. Streichung der Gredelfeldstraße (Abschnitt Wallensteinstr. – Schwedenpfad,
lfd.Nr. 29) aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen,
7. Streichung der Ringstraße (lfd. Nr. 31) aus der Liste der von Grund auf zu
erneuernden Straßen, ersatzweise ggf. Durchführung einer beitragsfreien
Deckensanierung
8. Streichung der Straße Unter den Birken (lfd. Nr. 32) aus der Liste der von Grund
auf zu erneuernden Straßen, ersatzweise Durchführung einer beitragsfreien
Deckensanierung
9. die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur Abschaffung der
Straßenausbaubeitragssatzung durch den Rat sowie alternativer
Finanzierungsmodelle durch die Allgemeinheit und informiert die Bezirksräte
über das Ergebnis,
10. die Verwaltung stellt die Drucksache 0077/2014 solange zurück, bis die
Prüfergebnisse gemäß Punkt 9 vorliegen und eine Finanzierung der
Straßensanierung durch die Allgemeinheit gefunden wurde, so dass keine
Anliegerbeiträge gemäß Straßenausbaubeitragssatzung mehr erhoben werden
müssen.

Bezirksratsherr Dr. Menge äußert die grundsätzliche Zustimmung der SPD-Fraktion zum Sonderprogramm Straßenerneuerung für die SPD-Fraktion, weil dadurch der entstandene Sanierungsstau abgearbeitet werde und dass es gut sei, dass dafür Geld in die Hand genommen werde. Die Ausführungen der CDU verwundern, da die Sanierung von Straßen im jüngsten Oberbürgermeister-Wahlkampf auch ein Thema des CDU-Kandidaten gewesen sei. Dem Vorwurf, die Stadt sei zu lange untätig gewesen könne man nicht damit begegnen, die notwendigen Sanierungen noch länger zu schieben, da dann alles noch teurer würde. Er fragt, ob jeder einzelne Punkt abgestimmt werden soll.

Bezirksratsherr Weske fragt, welchen Punkten zugestimmt werde.

Bezirksratsherr Dr. Menge erwidert, dass keinem Punkt zugestimmt werden könne. Die Verwaltung habe alle Antworten erteilt. Anwohnerbeteiligungen müssten nicht durchgeführt werden, da keine Veränderungen vorgenommen werden. Kosten könnten nicht mitgeteilt werden, da sie noch nicht bekannt seien. Die Straßenausbaubeitragssatzung könne nicht abgeschafft werden, da die Stadt finanziell auf die Einnahmen angewiesen sei und aufgrund der Kommunalaufsicht keine Entscheidungsfreiheit besäße. Auch viele CDU-geführte Kommunen hätten eine Ausbaubeitragssatzung oder würden sie gerade einführen. Es handelt sich nicht um eine ideologische Frage. Die CDU wäre nicht immer für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung und die SPD dafür. Man könne auf die Satzung nicht verzichten, da kein anderes Einsparpotenzial vorhanden sei. Er wiederholt, alle Punkte ablehnen zu wollen.

Bezirksratsherr Weske weist von sich, eine ideologische Diskussion entfachen zu wollen, jedoch ginge es hier um Hannover und den Stadtbezirk. Man spreche sich nicht gegen eine Sanierung der Straßen aus, sondern gegen die Art und Weise sowie die Belastung der Anlieger. Der Rat habe die Möglichkeit die Satzung abzuschaffen. und macht verschieden Einsparvorschläge, z.B. den Trammplatz nicht umzubauen. Das Geld sei schon vorhanden. Da verschiedene Fragen noch nicht beantwortet werden konnten, werde die CDU-Fraktion die Drucksache zusammen mit dem Zusatzantrag in die Fraktion zu ziehen, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Bezirksratsherr Koch weist auf die soziale Komponente hin und äußert Verwunderung und persönliche Enttäuschung, dass die SPD als soziale Partei über die Belange der Bürger hinweg gehe.


TOP 7.1.1.

Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Grundsatzbeschluss

Antrag,


1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. Euro grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen
wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme: I.54101.909
Bezeichnung: Gemeindestraßen, Grunderneuerung im Bestand
Ansatz 2014 4.000.000 €
MifriFi 2015 9.500.000 €
MifriFi 2016 9.500.000 €
MifriFi 2017 9.500.000 €
MifriFi 2018 9.500.000 €
MifriFi 2019 5.500.000 €

Durch die CDU in die Fraktion gezogen


TOP 7.1.2.
Bebauungsplan Nr. 1795 - Zufahrt Firma Braun vom Ricklinger Stadtweg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0092/2014 mit 4 Anlagen)

Von der Verwaltung abgesetzt.

TOP 7.2.E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.2.1.

Mittel des Integrationsbeirates


(Drucks. Nr. 15-0173/2014)

Bezirksbürgermeister Markurth verliest den Antrag.


Antrag,
folgende Zuwendung zu beschließen:
Die Wilhelm-Busch-Grundschule erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro als finanzielle Unterstützung des Gewaltpräventionsprojektes "Raufen nach Regeln".
Einstimmig genehmigt

TOP 7.2.2.
Umbesetzung im Integrationsbeirat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0179/2014)

Bezirksbürgermeister Markurth trägt den Antrag vor und weist darauf hin, dass der Antrag einstimmig beschlossen werden muss.
Antrag,
folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Ricklingen festzustellen:
Personen mit Migrationshintergrund
Bisher: Neu:
Herr Wim Boeijen Frau Anna Schmitt
Einstimmig beschlossen.

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.1.
Pflege und Reinigung des Butjerbrunnenplatzes in Oberricklingen
(Drucks. Nr. 15-0103/2014)
Bezirksratsherr Walter verliest die Anfrage.
Der Butjerbrunnenplatz macht seit geraumer Zeit einen vermüllten, verdreckten und geradezu verwahrlosten Eindruck. Seit die Pflege durch bürgerschaftliches Engagement rund um die Pflanzschalen saisonbedingt pausiert, hat die Vermüllung noch erheblich zugenommen. Ein weiteres Engagement ist als gefährdet anzusehen, da die Enttäuschung bemühter Bürgerinnen und Bürger im AK-Butjerbrunnenplatz über die Nichtbeachtung öfter geäußerter Bitten um Pflege der Platzanlagen zunimmt.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Wie teilen sich die Behörden die Zuständigkeit für die Fläche und die Randanlagen auf, und wie ist die Reinigungshäufigkeit geregelt?
  2. Ist eine gründliche Reinigung und eventuelle Nachbepflanzung der Randanlagen geplant und -wenn ja – wann?
  3. Ist es möglich, die Gestaltung der Randanlagen mit den engagierten Bürgerinnen und Bürgern der „Sommerpflege“ (Pflanzschalen) abzustimmen?

Herr Sievers trägt die Antwort der Verwaltung vor:
Zu Frage 1: Die Hochbeete am Butjerbrunnenplatz werden als Straßenbegleitgrün von aha-Region gereinigt. Die Pflege der Gehölze, der Stauden und ggf. die Mahd erfolgt durch den FB Umwelt und Stadtgrün. Die Reinigung des Gehwegs entlang der Wallensteinstraße, sowie der Gehweg östlich des Butjerbrunnenplatzes (dieser allerdings nur bis zur Mitte) sind an ein Gehwegreinigungsunternehmen übertragen. Aha hat die Widmung des Butjerbrunnenplatzes beim Fachbereich Tiefbau erfragt. Sollte sich beim Vermessen des Platzes herausstellen, dass die Zuständigkeit teilweise bei den Anliegern liegt, werden diese angeschrieben und entsprechend informiert.
Zu Frage 2: Eine gründliche Pflege der Bepflanzung mit Schnitt der Stauden und Nachpflanzung erfolgt regelmäßig erstmalig nach Abklingen des Winters im Frühjahr des Jahres. Danach erfolgt die Pflege nach Bedarf. Im engeren Wurzelbereich der Bäume und im Vollschattenbereich der hohen Bäume ist eine Begrünung i.d.R. nicht möglich. Die Reinigung der Hochbeete, der Gehwege entlang der Wallensteinstraße, sowie östlich des Butjerbrunnenplatzes erfolgt durch aha bzw. durch die beauftragte Firma i.d.R. mindestens einmal je Woche und der Winterdienst wird nach Bedarf durchgeführt.
Nach der Widmung des Butjerbrunnenplatzes soll dort neben der Reinigung nach dem Wochenmarkt auch eine wöchentliche Reinigung durchgeführt werden.
Zu Frage 3: Anregungen zur Bepflanzung stimmt der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Pflegemanagement, im Rahmen der Möglichkeiten gern mit Bürgern und Bürgerinnen in einem vom Stadtbezirksmanagement organisierten Termin ab. Da die Pflanzung für eine extensive Pflege angelegt ist, sollte in den Dauerbeeten auf Pflanzenarten und -sorten, die intensive Pflege erfordern, verzichtet werden.

Bezirksratsherr Kumm fragt, ob der Butjerbrunnenplatz eine Sonderstellung in Ricklingen einnähme
Herr Sievers erklärt, dass es an diesem Platz engagierte Bürger gäbe, die sich für die Gestaltung und Pflege des Platzes einsetzten.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Interfraktionell
TOP 9.1.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0095/2014)
Bezirksbürgermeister Markurth trägt den Antrag vor.
Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen:
2013-42 Die Kleinkunstbühne TaMTaM erhält eine Zuwendung in Höhe von 3.195,-- Euro für die Anschaffung eines Verdunkelungsvorhang.
2014-01 Der Minigolf-Sportverband Bremen/ Niedersachsen e.V. erhält 3.000,-- Euro als Unterstützung für die geplante Sanierung des Minigolf-Sportzentrums am Mühlenberg
2014-02 Die Wilhelm-Busch-Grundschule erhält eine Zuwendung in Höhe von 750,-- Euro für die Anschaffung einer Sicherheitssoftware „HD-Guard“.
2014-04 Das sinfonische Blasorchester ohneGeigen in Hannover e.V. erhält einen Zuschuss für die Durchführung einer Orchesterreise im Jahr 2014 in Höhe von 1.000,--Euro
2014-05 Die Arbeitsgemeinschaft Ricklinger Vereine erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,-- Euro als laufende Unterstützung für das Jahr 2014
2014-06 Die Arbeitsgemeinschaft Mühlenberg/ Bornum erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,-- Euro als laufende Unterstützung für das Jahr 2014
2014-07 Der Verband Wettberger Vereine erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.500,-- Euro als laufende Unterstützung für das Jahr 2014
Einstimmig beschlossen

TOP 9.2.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Bündnis 90/ Die Grünen

TOP 9.2.1.
Errichtung von Müllbehältern in der Straße Am Rohrskamp
(Drucks. Nr. 15-0104/2014)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im oberen Bereich der Straße Am Rohrskamp in Oberricklingen zwei Müllbehälter an den Stangen der Straßenschilder Ronnenberger Straße und Wennigser Straße oder alternativ an den Masten der Straßenbeleuchtung zu montieren und in den Reinigungsplan aufzunehmen.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.2.2.
Wildblumenbepflanzung auf Baumscheiben in der Dannenbergstraße
(Drucks. Nr. 15-0105/2014)

Bezirksratsfrau Bergmann verliest den Antrag
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der Weiterführung des Programms „Blühende Straßenränder“ die Baumscheiben in der Dannenbergstraße sowie auch geeignete Baumscheiben in anderen Straßen im Stadtbezirk mit einzubeziehen.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.2.3.
Verkehrssicherheit Deveser Straße
(Drucks. Nr. 15-0106/2014)
Bezirksratsfrau Farnbacher trägt den Antrag vor:
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Fußweg der Deveser Str. im Bereich von der Einmündung Pastor-Bartels-Weg in Richtung Ihmer Str. an mindestens 2 Stellen durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch das Aufbringen einer Leitschwelle mit Sichtzeichen oder Flexipfosten auf dem
Bordstein) vor dem Befahren mit Kraftfahrzeugen zu schützen.
Mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung beschlossen

TOP 9.2.4.
Neuer Modellstandort für die Quartiersentwickling für alter(n)sgerechtes Leben und Wohnen in Hannover
(Drucks. Nr. 15-0107/2014 N1)
Bezirksratsherr Farnbacher verliest den Antrag
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, das ein Quartier rund um den Canarisweg in im StadtteilMühlenberg in die Liste der Modellstandorte der Informationsdrucksache Nr. 0025/2014 aufzunehmen.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.3.
der CDU-Fraktion

TOP 9.3.1.
Installation von gelben Springlichtern an Gleisübergängen der Stadtbahn
(Drucks. Nr. 15-0134/2014)

Bezirksratsfrau Stache trägt den Antrag vor
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung setzt sich dafür ein, dass an den Stadtbahnübergängen
· Kreipeweg gegenüber dem Freizeitheim Ricklingen
· Zufahrt zur St. Thomas-Kirche an der Wallensteinstraße gegenüber Torstenssonstraße
zur Vermeidung von Gefahrensituationen, insbesondere für Passanten, gelbe Springlichter installiert werden.
Durch die SPD-Fraktion in die Fraktion gezogen

TOP 9.3.2.
Einrichtung eines Halteverbotes Am Sauerwinkel
(Drucks. Nr. 15-0135/2014)

Bezirksratsherr Kumm trägt den Antrag vor
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer Halteverbotszone auf der Ostseite der Straße Am Sauerwinkel zwischen dem nördlichen Südstrücken und der Signalanlage Wallensteinstraße zu prüfen und den Bezirksrat über die Ergebnisse zu informieren.

Bezirksratsfrau Bergmann weist darauf hin, dass der Bereich auf der Westseite des Sauerwinkels liege und zieht den Antrag in die Fraktion.

TOP 9.3.3.


Stärkere Beleuchtung des Friedrich-Ebert-Platzes
(Drucks. Nr. 15-0136/2014)
Bezirksratsfrau Stache liest den Antrag vor:
Antrag, zu beschließen.
Die Verwaltung wird gebeten, die Intensität der Beleuchtung des Friedrich-Ebert-Platzes zu überprüfen und bei Bedarf die Beleuchtung zu verstärken.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.3.4.
Rückbau einer Aufpflasterung In der Rehre für die Buslinie 129
(Drucks. Nr. 15-0137/2014 N1)

Bezirksratsherr Kumm verliest den Antrag.
Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die östlichste Aufpflasterung in der Straße In der Rehre zurückzubauen oder in zwei Hälften umzubauen (wie die beiden westlich folgenden Aufpflasterungen), um die in diesem Straßenabschnitt neu verkehrende Buslinie 129 vernünftig führen zu können.

Bezirksratsherr Wegener bittet darum, die Worte „zurückzubauen oder“ zu streichen.
Bezirksratsherr Weske stimmt dem Vorschlag zu.
Der so veränderte Antrag wird einstimmig beschlossen.

TOP 9.3.5.
Neue Querungsmöglichkeit der Straße In der Rehre für zu Fuß Gehende
(Drucks. Nr. 15-0139/2014)

Bezirksratsherr Weske trägt den Antrag vor:
Antrag,zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die provisorische Einrichtung einer neuen Querungsmöglichkeit der Straße In der Rehre für Fußgängerinnen und Fußgänger zu prüfen, damit u.a. der neue Rewe-Markt aus den nördlichen Wohngebieten sicher erreicht werden kann.
Bezirksratsherr Farnbacher begrüßt den Antrag grundsätzlich und schlägt vor, an dieser Stelle eine Fußgängerampel zu installieren.
Einstimmig beschlossen

TOP 9.4.


von Bezirksratsherrn Schrader (FDP)

TOP 9.4.1.
Bordsteinabsenkung Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-0146/2014)

Antrag, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Ostseite der Stammestraße, gegenüber der fussläufigen Verbindung zur Steckerstraße eine Bordsteinabsenkung inklusive der notwendigen Pflasterarbeiten zu prüfen. Soweit dieses technisch möglich ist, wird die Verwaltung gebeten, die Maßnahme vorzunehmen.

Bezirksratsherr Koch weist darauf hin, dass 10 Meter weiter eine Ausfahrt vorhanden ist.




Bezirksratsfrau Bergmann sieht nicht die unbedingte Notwendigkeit der Maßnahme und erläutert die verschiedenen Bordsteinabsenkungen vor Ort. Pflasterarbeiten würden zudem das Wurzelwerk des dort stehenden Baumes schädigen. Die SPD-Fraktion werde sich deshalb enthalten.
Mit 4 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 12 Enthaltungen angenommen


TOP 9.4.2.
Anhörung des Naturschutzbeauftragten für den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0147/2014 N1)

Antrag, zu beschließen:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird eine Anhörung des Naturschutzbeauftragten für
den Stadtbezirk Ricklingen und der Naturschutzverwaltung durchgeführt.
Zum Thema:
"Vorstellung der Arbeit des Naturschutzbeauftragten sowie Vorstellung
landschaftsplanerischer Ziele für den Stadtbezirk Ricklingen"
Eingeladen werden:
Naturschutzbeauftragter für den Stadtbezirk Ricklingen
Naturschutzverwaltung
Storchenbeauftragter

Bezirksratsfrau Stache schlägt vor, zusätzlich den Storchenbeauftragten einzuladen.
So geändert einstimmig angenommen.


TOP 10.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsfrau Farnbacher berichtet aus der Sitzung des Integrationsbeirates vom 04.02.2014, in der u.a. über Bestattungskulturen gesprochen wurde. Einstimmiger Wunsch des Integrationsbeirates sei ein interfraktioneller Antrag, auf dem Ricklinger Friedhof Bestattungen nach islamischem Glauben zu ermöglichen.


TOP 11.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Sievers verschiebt seinen Bericht in die nächste Sitzung, da keine dringenden Berichtspunkte vorliegen.


TOP 12.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Ballmüller stellt die Planung der bevor stehenden Umbaumaßnahmen im Bereich Ricklinger Stadtweg vor. Zunächst werden Kanalbausanierungen stattfinden. Dazu werden verschiedene Umleitungsstrecken und provisorische Bushaltestellen eingerichtet. Die Üstra werde die Fahrgäste informieren.

Herr Stapf berichtet, dass im Kanalleitungsbereich Schäden festgestellt wurden, die in offener Bauweise behoben werden müssen.

Dazu werde eine provisorische oberirdisch geführte Abwasserleitung von 60 cm Durchmesser zum Teil in einer Höhe von 4,5 Meter gelegt werden.Dieses Provisorium werde am 24.02. 2014 für ca 10 Wochen aufgebaut. Diese Art der Sanierung sei am schonendsten. Ein Neubau würde ca. ein Jahr dauern.
Im 2. Bauabschnitt werden die Leitungen zurzeit inspiziert, um zu ermitteln, welche Reparaturen vorgenommen werden müssen. Auch dafür müsse der Verkehr umgeleitet werden. Die weiteren Maßnahmen können der beigefügten Präsentation entnommen werden.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 22.55 Uhr.




Markurth Spremberg
Bezirksbürgermeister Protokollantin