Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 12.12.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.12.2013)
Protokoll (erschienen am 16.05.2014)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 08.04.2014

PROTOKOLL

20. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 12. Dezember 2013,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.01 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU)
(Bezirksratsfrau Hartmann) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (GLuP)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (GLuP)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Dr. Schlesier (FB Planen und Stadtentwicklung)
Prauser (FB Organisation und Personal)
Mewes (FB Organisation und Personal)
Frau Mewes


Presse:
Frau Dr. Schmidt (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)
Frau Triller (Hann. Wochenblatt

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Entwicklungen im Stadtbezirk -Bericht der Verwaltung


4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. A N H Ö R U N G E N

4.1.1. 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / EXPO-Park Hannover - West
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2583/2013 mit 1 Anlage)

4.1.2. Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2014

4.1.2.1. Haushaltsplan 2014 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-2042/2013)

4.1.2.2. Haushaltssatzung 2014
(Drucks. Nr. 2040/2013 mit 3 Anlagen)

4.1.2.2.1. Änderungsantrag zu DS Nr. 2040/2013; Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2014/
Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2511/2013)

4.1.2.3. Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel zur Drucks. Nr. 2040/2013: Haushaltssatzung 2014 / Haushaltsplanentwurf 2014
(Drucks. Nr. 15-2637/2013)


5. A N F R A G E N

5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Angekündigtes Nebenstraßen-Sanierungsprogramm: Die Gentlemen
bitten zur Kasse – aber erst nach der Kommunalwahl?
(Drucks. Nr. 15-2473/2013)

5.1.2. Dumpfes Grollen in Waldheim und Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-2476/2013)

5.1.3. Nun auch nachmittags: Vorrang für ausgebildete Pädagogen?!
(Drucks. Nr. 15-2477/2013)

5.1.4. Hochwasser-Deichbau zu Hemmingen: „Saufen“ anschließend Wülfel & Döhren ab?
(Drucks. Nr. 15-2475/2013)

5.2. der GLuP

5.2.1. Widerspruchskosten
(Drucks. Nr. 15-2500/2013)

5.3. der SPD-Fraktion

5.3.1. Mittagessensituation in der GS Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2479/2013)

5.4. der CDU-Fraktion

5.4.1. Grünabfälle für den Kompostplatz Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-2503/2013)

5.4.2. Sitzbank auf der Freifläche Graefenhainweg / Am Schafbrinke
(Drucks. Nr. 15-2502/2013)


6. A N T R Ä G E

6.1. Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

6.1.1. Konzept zur Sanierung der sanitären Einrichtungen der Schulen
in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2480/2013)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Benennung eines Hauptweges in der Südlichen Eilenriede nach anerkannter Fledermaus-Schützerin und ehrenamtlicher BUND-Aktivistin Elke Mühlbach (Drucks. Nr. 15-2478/2013)

6.3. der GLuP

6.3.1. Widerspruchsverfahren müssen für Bürger kostenlos sein
(Drucks. Nr. 15-2501/2013)

6.4. der CDU-Fraktion

6.4.1. Fußweg zwischen Marahrensweg und Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-2505/2013)


6.4.2. DB-Unterführung auf der Westseite „Am Schafbrinke“
(Drucks. Nr. 15-2507/2013)



7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Zuwendung an das Jugendzentrum Döhren;
Gewaltpräventionsprogramm
(Drucks. Nr. 15-2481/2013)




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
TOP 3 und TOP 8 abgesetzt, da keine Berichtspunkte vorlagen.
TOP 6.4.2. von antragstellender CDU-Fraktion zurückgezogen.
Geänderte Tagesordnung einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Umbau Abelmannstraße / Wiehbergstraße – Wegfall von Parkplätzen
Zwei Anlieger monierten den Wegfall von Parkplätzen in der Abelmannstraße nach dem Umbau des Kurvenbereiches. In der Bezirksratssitzung, in der die Umbaupläne für die Wiehbergstraße behandelt wurden, hieß es, dass es für diesen Bereich eine gesonderte Planung geben würde. Der zweite Anlieger, Geschäftsführer eines Ladengeschäftes, befürchtete, dass Kunden wegbleiben, wenn sie nicht mehr vor dem Geschäft parken können, sah Arbeitsplätze bedroht, bezeichnete einen Gehweg von ca. 16 Metern Breite an dieser Stelle als unsinnig und monierte, dass die anliegenden Geschäftsinhaber nicht einbezogen waren.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erläuterte, dass die Maßnahme vom Bezirksrat beschlossen worden sei, und kein Änderungsantrag eingereicht wurde. Es war angenommen worden, dass der Knotenpunkt nicht enthalten sei. Die entstandene Situation sei unbefriedigend. Es werde um Nacharbeiten gebeten.
Bezirksratsfrau Jakob verwies auf intensive Diskussionen im Bezirksrat. Zur Verkehrsberuhigung in der Abelmannstraße wurde an der Stelle über den Verbleib der Parkplätze und eine Verkehrsinsel nachgedacht. Erst nach der zügigen Fertigstellung, sei das Ausmaß erkennbar geworden.
Herr Dr. Schlesier sicherte zu, die Kritik an dem Ausbau entsprechend an den zuständigen Fachbereich (FB) Tiefbau weiter zu leiten. Eine Änderung der ursprünglichen Ausbaupläne hätte seinem FB Stadtplanung nicht vorgelegen.
Herr Prauser informierte, dass der zuständige FB zu entsprechenden E-Mail-Fragen bereits auf die der Beschlussdrucksache zugrundeliegenden Ausbauzeichnungen verwiesen habe, die entsprechend umgesetzt worden seien.
Bezirksratsherr Oltersdorf sah das Versäumnis bei dem sonst sehr aufmerksamen Bezirksrat. Es hätte rechtzeitig ein Änderungsantrag gestellt werden müssen.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erläuterte, dass bereits Anfang letzten Jahres zusammen mit dem III. Bauabschnitt Wiehbergstraße die Planung für den angrenzenden Bereich vorgelegt wurde und der Bezirksrat davon ausging, dass der S-Kurven-Bereich später ausgebaut werde.
Bezirksratsfrau Jakob regte eine Sitzungsunterbrechung an, um einen Antrag vorzubereiten, dass zwei oder drei Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden sollen, was der Anlieger begrüßte.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verwies hierzu auf den vorliegenden Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014.

Bauarbeiten in der Straße Am Mittelfelde
Auf Fragen einer Einwohnerin zu den Baumaßnahmen erläuterte Bezirksratsherr Glade, dass an den Haltestellen bis Weihnachten die Bordsteine erhöht werden, um die Rampen besser ausfahren zu können.

Sanierung der Wege im Kattenbrookpark
Ein Einwohner bat, sich für die Sanierung der ausgewaschenen Wege im Kattenbrookpark im Bereich der ehemaligen Deponie I im Stadtbezirk Döhren-Wülfel einzusetzen.
Herr Dr. Schlesier sagte zu, diese Bitte an den FB Umwelt und Stadtgrün weiter zu geben.

Von 18.10 Uhr bis 18.35 Uhr durchgeführt.


TOP 3.
Entwicklungen im Stadtbezirk -Bericht der Verwaltung
Abgesetzt


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.1.
210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / EXPO-Park Hannover - West
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 2583/2013 mit 1 Anlage)
Antrag,
1. die in der Anlage dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.
Einstimmig


TOP 4.1.2.
Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2014

TOP 4.1.2.1.
Haushaltsplan 2014 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-2042/2013)
Zur Kenntnis genommen

TOP 4.1.2.2.
Haushaltssatzung 2014
(Drucks. Nr. 2040/2013 mit 3 Anlagen)
Bezirksratsfrau Jakob erklärte, dass ihre Fraktion den Gesamthaushalt zur Kenntnis nehme. Bezirksratsherr Milkereit sagte ebenfalls, dass die Gruppe GLuP den Haushalt zur Kenntnis nehme. Bezirksratsherr Hunger schloss sich seinen Vorrednern an.
Antrag,
die Haushaltssatzung 2014 zu beschließen.
9 Stimmen dafür, zur Kenntnis genommen von CDU-Fraktion der Gruppe GLuP und Bezirksratsherrn Hunger (WfH)
33 Änderungsanträge beschlossen:
- Drucks. Nr. 15-2511/2013- Repräsentationsmittel
- Drucks. Nr. 15-2637/2013 - 32 Änderungsanträge (s. Anlage)

TOP 4.1.2.2.1.
Änderungsantrag zu DS Nr. 2040/2013; Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2014/
Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel

(Drucks. Nr. 15-2511/2013)
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den im Haushaltsplanentwurf 2014 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel (08) veranschlagten Haushaltsmitteln wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel ausgewiesen:
- Repräsentationsmittel Bezirk Döhren-Wülfel (08) - 3.000,00 Euro.
Einstimmig

TOP 4.1.2.3.
Zusammenfassung der Änderungsanträge des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel zur Drucks. Nr. 2040/2013: Haushaltssatzung 2014 / Haushaltsplanentwurf 2014
(Drucks. Nr. 15-2637/2013 mit 2 Anlagen)
Der Stadtbezirksrat empfahl folgende Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2014:

Antrag 1 - Interfraktionell
Vollzeitausschreibungen im Bereich Bezirksratsbetreuer/innen und keine weiteren Stellenkürzungen
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck brachte den Änderungsantrag ein.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig auszuschreibende Stellen im Bereich Bezirksrats- betreuer/innen mit einer Vollzeitstelle auszuweisen und keine weiteren Stundenkürzungen vorzunehmen. Zudem wird Sie gebeten zusätzlich zu den vorhandenen 13 Betreuer/innen Springer einzusetzen, die u. a. Urlaubszeiten und längere Vakanzen (wie Krankheitsfälle etc.) abfangen.
Einstimmig

Antrag 2 - Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Generalsanierung bzw. Neubau Freizeitheim Döhren
Bezirksratsherr Oltersdorf erläuterte, dass der Änderungsantrag bereits im letzten Jahr gestellt wurde.
Der Bezirksrat empfahl:
a) Das Gebäudemanagement der LHH wird gebeten, die detaillierten Kosten und einen Zeitplan für die Generalsanierung des in den 70er gebauten ersten Bauabschnitts des FZH Döhrens nach neuestem energetischen Standard, einschließlich des Gastronomiebereichs und des gesamten Parkplatzes aufzustellen.
b) Des Weiteren wird das Gebäudemanagement gebeten, die detaillierten Kosten und einen Zeitplan für einen möglichen Neubau nach neuestem energetischem Standard am gleichen Standort aufzustellen. Vor der Planung wird die Verwaltung gebeten, in einer öffentlichen Versammlung die Bewohnerinnen und Bewohner Döhrens, die in unserem Stadtgebiet aktiven Gruppen und Interessenvertreter/innen, Mieter und Pächter des Freizeitheim Döhrens einzuladen, und mit ihnen Vorschläge und Ideen für die Gestaltung eines möglichen Neubaus zu diskutieren.
c) Für den Fall b wird das Gebäudemanagement um eine zusätzliche Berechnung gebeten, in der in dem Neubaukomplex auch die Räumlichkeiten des Bürgeramts, der Stadtteilbibliothek und das Jugendzentrum Peiner Straße, in mindestens gleicher Größe/Fläche wie bislang vorhanden, integriert sind, da dieser Pavillonkomplex ebenfalls sanierungsbedürftig ist.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 3 - Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sanierung der Stadtteilbibliothek Döhren
Bezirksratsherr Johnsen trug den Änderungsantrag vor.
Auf Fragen von Bezirksratsfrau Jakob erläuterten Bezirksratsherren Oltersdorf und Johnsen, dass der derzeitige zentral gelegene und vielseitig nutzbare Standort des Freizeitheimes Döhren erhalten bleiben soll. Bezirksbürgermeisterein Ranke-Heck bestätigte, dass der Standort nicht in Frage gestellt werde.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird beauftragt, planerische Mittel einzusetzen zur Sanierung oder Neubau der Stadtteilbibliothek Döhren. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Stadtteilbibliothek in ein neu zu schaffendes Stadtteilkulturzentrum in Döhren, in Zusammenhang mit der Sanierung oder einem Neubau des Freizeitheim Döhren, integriert werden kann.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 4 - SPD Fraktion
Neubau des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Wülfel
Bezirksratsherr Glade brachte den Änderungsantrag ein.
Bezirksratsherr Sommerkamp fragte, ob in der genannten Straße ein städtisches Grundstück vorhanden sei.
Bezirksratsfrau Jakob merkte an, dass ihr eine derartige Planung nicht bekannt sei und erkundigte sich nach dem Vorliegen eines entsprechendes Antrages.
Bezirksratsherr Glade antwortete, dass ein Neubau von der zuständigen Berufsfeuerwehr und den entsprechenden Gremien aufgrund einer nicht mehr möglichen Sanierung des maroden und nicht mehr den heutigen Standards entsprechendem Gerätehaus unterstützt
werde.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für den Neubau des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Wülfel einzustellen. Damit verbunden ist auch die Überprüfung eines Standortwechsels, z. B. in die Erythropelstraße in Wülfel.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 5 - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schulkinderbetreuung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Bezirksratsherr Dr. Linde brachte den Änderungsantrag ein.
Bezirksratsfrau Jakob sagte, dem Appell trotz des anderen städtischen Konzeptes für Ganztagsschulen zustimmen zu können.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für eine qualitative Betreuung
der Schulkinder von ausgebildeten Fachkräften in Bezugsgruppen an Ganztagsschulen im Finanzhaushalt einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 6 - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mehrgenerationenhaus im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Bezirksratsherr Johnsen brachte den Änderungsantrag einschließlich der Ergänzung des letzten Halbsatzes ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für das Mehrgenerationenhaus
in Döhren in den Finanzhaushalt einzustellen, insbesondere auch für eine Erweiterung des Angebotes.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 7 - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kinderbetreuung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Bezirksratsherr Dr. Linde brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für die Verlängerungszeiten
der Kita-Betreuung im Haushalt einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 8 - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Qualitätssicherung in der Kita-Betreuung
Bezirksratsherr Dr. Linde brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für zusätzliche Personalstunden
in den Kindertagesstätten einzustellen.
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen

Antrag 9 - Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Einrichtung eines Familienzentrums in Döhren oder Wülfel
Bezirksratsherr Johnsen brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Jakob wies darauf hin, dass eine Kita zunächst bereit sein müsste Familienzentrum zu werden, und zudem die erforderlichen zusätzlichen Räume realisiert werden müssten.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für die Einrichtung eines Familienzentrums in Döhren oder Wülfel in den Haushalt einzustellen.
15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Antrag 10 - CDU-Fraktion
Jugendtreff Wülfel
Bezirksratsfrau Waase brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Haushaltsmittel für den kleinen Jugendtreff in Wülfel werden
von 44.801 Euro
um 50.000 Euro
auf insgesamt 94.801 Euro
erhöht.
15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 11 - CDU-Fraktion
FC Schwalbe e.V., Sanierung Tennisplätze/Beachvolleyballfeld
Bezirksratsherr Geburek brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Herrmann führte aus, dass er sich bei der Abstimmung enthalte, weil
das Problem, dass die Zahl der ehrenamtlich Tätigen abnehme, hierdurch nicht beseitigt werde, Tennis eine Sportart auf einem aufsteigenden Ast sei und verwies auf den demographischen Wandel.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel für die Sanierung der Tennisplätze/Beachvolleyballfeld des FC Schwalbe e.V. in Höhe von 7500,00 € in den Haushalt 2014 einzustellen.
15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Antrag 12 - CDU-Fraktion
VfB Hannover-Wülfel e.V., Sanierung Tennenspielfeld
Bezirksratsherr Hämke brachte den Änderungsantrag ein.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel für die Sanierung des Tennenspielfeldes des VfB Hannover-Wülfel, in den Haushalt 2014 einzustellen.
15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Antrag 13 - SPD-Fraktion
Laufstrecke in der Leinemasch
Bezirksratsfrau Schollmeyer brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine Laufstrecke in der Leinemasch mit Kilometerangaben ausgeschildert wird.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 14 - Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und (neu) CDU-Fraktion
Umgestaltung des S-Kurvenbereichs Brückstraße/Abelmannstraße
Bezirksratsherr Oltersdorf brachte den Antrag ein. Bezirksratsfrau Jakob schlug eine Änderung des Antragstextes vor.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck unterbrach daraufhin die Bezirksratssitzung für fünf Minuten.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung verlas Bezirksratsherr Oltersdorf die ergänzte Fassung des Antrages. Die CDU-Fraktion trat dem geänderten Antrag bei.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für die Umgestaltung des S-Kurvenbereichs der Fahrbahn, des Parkraums und der Nebenanlagen im Abschnitt zwischen Brückstraße und Abelmannstraße einzustellen. Hier sollen insbesondere Kurzzeit-Parkplätze auf dem begonnenen Bauabschnitt ab Einmündung Wiehbergstraße bis kurz vor der Einmündung Richartzstraße geschaffen werden. Vor der Realisierung ist die Planung im Bezirksrat vorzustellen.
Einstimmig

Antrag 15 - CDU-Fraktion
Verkehrsführung an der Kreuzung Zeißstraße/Am Schafbrinke
Bezirksratsherr Sommerkamp brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen finanziellen Mittel, für den Ausbau der Kreuzung Zeißstraße/Am Schafbrinke, in den Haushalt 2014 einzustellen, damit die Verkehrsführung dort übersichtlich wird und das Parken im Kreuzungsbereich nicht mehr möglich ist.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 16 - Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fuß- und Radweg an der Straße "Am Hohen Weg"
Bezirksratsherr Johnsen brachte den Änderungsantrag ein. Bezirksratsfrau Jakob merkte an, dass ihre Fraktion den Antrag unterstütze.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für den Ausbau des teilweise bereits vorhandenen Fahrradwegs in der Straße „Am Hohen Weg“ einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 17 - Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bau eines Fußweges in der Borriesstraße/Einmündung Salzburger Straße
Bezirksratsherr Oltersdorf brachte den Änderungsantrag ein.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für den Bau eines Fußwegs in der Borriesstraße/Einmündung Salzburger Straße einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 18 - CDU-Fraktion
Ampelanlage für den Fußgängerüberweg in Höhe Schwarze Worth
Bezirksratsfrau Jakob brachte den Änderungsantrag ein, begründete ihn und bat um Unterstützung.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel für die Einrichtung einer Ampelanlage in der Wülfeler Straße auf dem Fußgängerüberweg in Höhe Schwarze Wort
in den Haushalt 2014 einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 19 - Interfraktionell
Ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spiel- und Grünflächen
Einvernehmlich wurde der CDU-Änderungsantrag ein interfraktioneller Änderungsantrag, da der als interfraktionell vorbereitete Antrag nicht in Schriftform vorlag.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel für die „ökologische Aufwertung“ von Schulhöfen und Spiel- und Grünflächen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel in Höhe von 30.000 €, in den Haushalt 2014 einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 20 - Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Einrichtung eines Bewegungsparcours für Senioren in Mittelfeld
Bezirksratsherr Dr. Linde brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für die Errichtung eines

Bewegungsparcours für Senioren in Mittelfeld (am Nachbarschaftstreff) einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 21 - CDU-Fraktion
Bewegungsparcours für Senioren an der Matthäikirchstraße
Bezirksratsfrau Waase brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen finanziellen Mittel für den 2. Bauabschnitt des Bewegungsparcours für Senioren an der Matthäikirchstraße in den Haushalt 2014 einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 22 - SPD-Fraktion
Inklusive Kleingärten
Bezirksratsherr Kibar brachte den Änderungsantrag ein.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, um mobilitätseingeschränkten Menschen den Zugang und das Arbeiten in Kleingärten zu ermöglichen. Hierzu sind das Berufsbildungswerk des Annastiftes, die angrenzenden
Kleingärten KGV Bemerode und KGV Mittelfeld sowie der Kastanienhof mit einzubeziehen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 23 - CDU-Fraktion
Orientierungstafel an der Eilenriede
Bezirksratsherr Sommerkamp brachte den Änderungsantrag ein. Bezirksratsherr Johnsen regte eine Ergänzung der Begründung an, um den Antrag zu untermauern.
Bezirksratsherr Sommerkamp erachtete dies nicht als erforderlich.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel für die Aufstellung einer Orientierungstafel in der Eilenriede an der Wolfstraße in den Haushalt 2014 einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 24 - CDU-Fraktion
Erhöhung der Reinigungsstunden in Schulen
Bezirksratsfrau Jakob brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn u. a. mit der Kürzung von Reinigungsstunden und erforderlichen Grundreinigungen, die nicht in den vorhandenen Stunden realisiert werden könnten.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel für die Erhöhung der Reinigungsstunden in Schulen einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 25 - CDU-Fraktion
Renovierung in der Christian-Andersen-Schule
Bezirksratsherr Hämke brachte den Änderungsantrag ein.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen finanziellen Mittel für die Renovierung der Klassenräume und der sanitären Anlagen in der Christian-Andersen-Schule in den Haushalt 2014 einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 26 - CDU-Fraktion
Solaranlagen für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Bezirkratsherr Sommerkamp brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Johnsen erkundigte sich nach der Höhe der Mittel und konkreten Flächen. Bezirksratsherr Sommerkamp sah insbesondere Erweiterungspotential bei privaten Bauten. Auch bei städtischen Bauten müssten Prüfungen vorgenommen werden. Da die Höhe des finanziellen Aufwandes unterschiedlich sei, könne eine Konkretisierung nicht vorgenommen werden und sei im Einzelfall die Stadt in der Pflicht.
Bezirksratsherr Oltersdorf verlas die Begründung, bezeichnete sie als provokant, sah keinen kausalen Zusammenhang und bat die Begründung in dieser Form herauszunehmen, obwohl sie nicht mit beschlossen werde.
Bezirksratsherr Sommerkamp betonte, dass die Begründung nicht Teil des Antrags sei und sie lediglich auf den ökologisch bedenklichen Aspekt ziele.
Nachdem Bezirksratsherr Johnsen die Begründung als fragwürdig und unnötig einstufte und um Änderung bat, strich Bezirkratsfrau Jakob den letzten Halbsatz der Begründung.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen finanziellen Mittel für die Einrichtung oder Erweiterung von Solaranlagen auf geeigneten städtischen Dachflächen oder sonstigen Flächen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel im Haushalt 2014 einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 27 - CDU-Fraktion
Erhöhung der Finanzmittel für Straßenunterhaltung und Straßensanierung
Bezirksratsherr Geburek brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Oltersdorf signalisierte die Unterstützung seiner Fraktion.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen finanziellen Mittel für die Straßenunterhaltung und Sanierung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel im Haushalt 2014 einzustellen.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 28 - Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ausbau der Straßenbefestigung in der Straße "Am Wülfeler Bruch"
Bezirksratsherr Oltersdorf brachte den Änderungsantrag ein.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für den Ausbau der Straßenbefestigung in der Straße "Am Wülfeler Bruch" einzustellen.
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen

Antrag 29 - SPD-Fraktion
Sanierung des Fuß- und Radweges an der Schützenallee zwischen
Schnellwegbrücke und Brückstraße
Bezirksratsherr Oltersdorf brachte den Änderungsantrag ein.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für die Sanierung des Fuß- und Radweges an der Schützenallee auf der westlichen Seite zwischen Schnellwegbrücke und Brückstraße einzustellen.
14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 30 - Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bau eines Fußweges am Thuler Weg/Nebenanlagen Eupener Straße
Bezirksratsherr Oltersdorf brachte den Änderungsantrag ein.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel für den Bau eines Fußweges am Thuler Weg/Nebenanlagen Eupener Straße einzustellen.
14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Antrag 31 - Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verlagerung der Grundschule Kardinal-Bertram-Schule; Sanierung der Christian-
Andersen-Schule
Bezirksratsherr Johnsen brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Jakob wies darauf hin, dass mit die Ziffern 1 und 2 bereits beschlossen worden seien und bat zukünftig Anträge mit Sachzusammenhang gemeinsam zu behandeln.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die nötigen Finanzmittel gemäß Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1836 / 2013 einzustellen:
1. Vor Umzug der KBS werden die Klassenräume in der CAS gestrichen sowie die ehemalig von der KBS genutzten Räume am Standort Olbersstraße.
2. Die sanitären Anlagen in der CAS werden in einen gut benutzbaren Zustand versetzt.
3. Ein zweiter Notausgang wird an der Sporthalle geschafft.
16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Antrag 32 - SPD-Fraktion
Trainerstunden für Platz der Generationen
Bezirksratsherr Oltersdorf brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Jakob äußerte, dass ihre Fraktion den Antrag ablehne, da die Seniorinnen und Senioren durchaus in der Lage seien, die Geräte zu benutzen und es auf öffentlichen Kinderspielplätzen auch keine Anweisungen gebe.
Bezirksratsfrau Kellner hob die nicht gerade einfache Bedienung der Geräte hervor und merkte an, dass Seniorinnen und Senioren für eine Hilfestellung und richtige Bedienung dankbar und die Kosten angemessen seien.
Der Bezirksrat empfahl:
Die Verwaltung wir gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass im Stadtbezirk Döhren-Wülfel regelmäßig ein Trainer den Platz der Generationen betreut.
10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel beschließt die in der Anlage beigefügten 32 Änderungsanträge zum Haushaltplanentwurf 2014. Die Abstimmungsergebnisse können der Gesamtliste bzw. dem jeweiligen Einzelantrag entnommen werden.
32 Änderungsanträge beschlossen.

Zwei vorliegende Änderungsanträge wurden nicht beschlossen:

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verwirklichung der Kletterhalle des Deutschen Alpenvereins in Döhren - Öffnung für den Schulsport
Bezirksratsherr Johnsen
trug den Änderungsantrag vor und begründete ihn.
Bezirksratsherr Sommerkamp wies darauf hin, dass im Stadtbezirk überwiegend Grundschulen vorhanden seien, für die eine derartige Klettermöglichkeit wahrscheinlich nicht geeignet seien und sprach die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte an. Er könne sich eine AG am Nachmittag mithilfe des Alpenvereins vorstellen, die aber evtl. mit der Eigennutzung des Vereins kollidieren könnte.
Bezirksratsfrau Jakob
argumentierte ebenfalls gegen den Antrag. Das Gebäude sei noch nicht erstellt, die Kapazitäten könnten noch nicht eingeschätzt werden, ein Antrag des Alpenvereins bei der Stadt auf Gewährung von Beihilfen mit einer entsprechenden Begründung läge nicht vor.
Bezirksratsfrau Kellner erkundigte sich nach der Einbeziehung des Alpenvereins vor der Antragerstellung.
Bezirksratsherr Johnsen berichtete über Vorgespräche über die Zurverfügungstellung der Kletterhalle für den Schulsport, nicht aber die Übernahme der Aufsicht. Der Antrag diene in erster Linie der Verwirklichung der Halle.
Nachdem Bezirksratsfrau Jakob anregte den Antrag zurückzuziehen, zog Bezirksratsherr Johnsen den Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 zurück und stellte eine erneute Antragstellung im nächsten Jahr unabhängig von den Haushaltsplanberatungen in Aussicht.
Antrag
Für die Verwirklichung einer Kletterhalle in Döhren erhält der Deutsche Alpenverein (DAV) ab 2014 eine jährliche Beihilfe für deren Betrieb/Pachtzahlung in Höhe von 15.000 € (für die Dauer von mindestens 10 Jahren). Im Gegenzug verpflichtet sich der DAV, die geplante Kletterhalle auf dem üstra-Gelände während der Schulzeiten vormittags für den Schulsport den Döhrener Schulen zur Verfügung zu stellen.
Zurückgezogen

Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Straßenausbaubeitragssatzung (SABS)
Bezirksratsherr Sommerkamp
trug den Änderungsantrag vor und begründete ihn.
Bezirksratsherr Dr. Linde hob hervor, dass er gegen die SABS sei, sie aber von der Verwaltung anzuwenden sei. Es müsse sich an anderer Stelle hiergegen gewandt und eine andere Finanzierungsmöglichkeit geschaffen werden.
Frau Mewes merkte an, dass sich Verwaltungsmitarbeiter/innen rechtswidrig verhalten, wenn sie vom Rat beschlossene Satzungen nicht anwenden würden. Die Intention des Antrages müsste sich insofern nicht auf das Handeln der Verwaltung sondern vielmehr auf den Bestand der Satzung richten.
Bezirksratsherr Schade äußerte, dass zudem eine Verletzung des Gleichheits- grundsatzes vorliegen würde und empfahl, den Antrag zurückzuziehen.
Bezirksratsfrau Jakob sagte, dass der Antrag nicht zurückgezogen werde, weil die Stadt die Straßen jahrelang vernachlässigt habe und dadurch Grundsanierungen notwendig würden. Nach Bauarbeiten seien die Straßen nicht ordnungsgemäß wieder hergestellt worden und außerdem zu wenig Mittel im Haushalt für Sanierungsarbeiten eingestellt worden. Aufgrund dieses Fehlverhaltens müssten nunmehr die Anlieger/innen bis zu 75 % zahlen. Viele Straßen befänden sich in einem katastrophalen Zustand, hingegen bestehe bei einigen zur Grundsanierung vorgeschlagenen Straßen hierfür keine Notwendigkeit. Der Antrag sei gut und richtig.
Bezirksratsherr Sommerkamp bezeichnete es als ungerecht, dass bei dieser Sachlage die Anlieger/innen zur Verantwortung gezogen werden und zahlen sollen. Er könne ein Verteidigen der SABS nicht nachvollziehen.
Bezirksratsfrau Kellner erwiderte, dass niemand für die SABS sei, aber nicht dazu aufgerufen werden könne, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Sie wäre sofort dafür, die zuständige Stelle aufzufordern, die SABS aufzuheben und etwas anderes zu konzipieren. Es gäbe bereits Städte, die einen kleinen jährlichen Beitrag zur Grundsteuer erheben. Für viele seien die Forderungen nach der SABS unerträglich. Dies führe jedoch nicht dazu, dass ihre Partei einem Antrag zustimmen werde, der zum Rechtsbruch auffordere.
Bezirksratsherr Oltersdorf appellierte an die CDU-Fraktion eine andere Formulierung zu wählen, da nicht gefühlsmäßige und moralische Aspekte Grundlage für einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf seien könnten.
Bezirksratsherr Schade erläuterte zum Hintergrund der SABS, dass eine Sanierung der Straßen Vorteile für die Anlieger/innen schaffe und betonte, dass es einer landesrechtlichen Regelung bedürfe, um andere Formen der Finanzierung einzuführen und diesbezüglich an die Stadt appelliert werden könne, sich entsprechend einzusetzen. Die Aufhebung der SABS allein würde vermutlich ein Einschreiten der Kommunalaufsicht nach sich ziehen.
Bezirksratsherr Dr. Linde schlug die Rücknahme des Antrags und eine gemeinsame Beratung im interfraktionellen Kreis oder Bezirksrat über Vorschläge zu dem Thema für die Entscheidungsgremien vor.
Bezirksratsfrau Jakob lehnte dies ab, da es bereits Idee gebe und verlas einen neu gefassten Änderungsantrag.
Bezirksratsherren Dr. Linde und Oltersdorf stellten die Ablehnung der Neufassung in
Aussicht.
Bezirksratsherr Johnsen stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.
Nach der Gegenrede von Bezirksratsherrn Sommerkamp, dass die Angelegenheit ernst sei und ein Zeichen gesetzt werden sollte, stimmte der Bezirksrat mehrheitlich dem Geschäftsordnungsantrag zu.
Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den neu gefassten Änderungsantrag abstimmen.
Antrag abgelehnt
Die Verwaltung wird gebeten, bei den jetzt geplanten Straßenausbaumaßnahmen (Straßensanierung), bei denen sich beim Land Niedersachsen dafür einzusetzen, dass die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden wäre, dieses nicht zu tun abgeschafft wird.
6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Angekündigtes Nebenstraßen-Sanierungsprogramm: Die Gentlemen bitten zur Kasse – aber erst nach der Kommunalwahl?
(Drucks. Nr. 15-2473/2013)
Bezirksratsherr Dr. Linde trug die Anfrage vor.
Der Oberbürgermeister hat ein „Straßen-Sanierungsprogramm“ von 50 Millionen Euro angekündigt, das 2014 starten und in fünf Jahren rund 200 Nebenstraßen, aber keinerlei Fahrradwege umfassen soll. Demnach wird mit rund 250.000 € pro Straße gerechnet, im Stadtbezirk Döhren-Wülfel könnten anteilig über ein Dutzend Nebenstraßen davon betroffen sein. Laut „Straßenausbau-Beitragssatzung“ können die anliegenden Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausbesitzer bis zu 75 % dieser Kosten herangezogen werden – also durchschnittlich bis zu ca. 187.500 € pro Straße. Somit würden überwiegend Privatleute dieses Programm finanzieren – und nicht die Stadt. Da die Rechnungslegung in der Regel frühestens zwei Jahre nach Abschluss der Arbeiten erfolgt, bekämen die Bürger ihre Rechnung erst nach der Kommunalwahl 2016 präsentiert.
Wir fragen die Verwaltung:
1) In welchem Umfang (Angabe in %) plant die Stadt, bei der Finanzierung des Programms in Döhren-Wülfel die Wohnungseigentümergemeinschaften/Hausbesitzer heranzuziehen?
2) Mit welchen Sanierungskosten rechnet die Stadt bei einer „Durchschnitts-Nebenstraße“ mit 100 Metern Länge/6 m Breite a) bei einer Kopfsteinpflaster- und b) einer Asphalt-Sanierung?
3) Zu welchem Zeitpunkt nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Rechnung an die Bürger?

Frau Mewes beantwortete die Fragen sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung:
Zu 1.:
Es wird grundsätzlich in jedem Einzelfall geprüft, ob die Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) anzuwenden ist. Die Straßenausbaubeitragssatzung ist in den Fällen anzuwenden, in denen Straßen und Straßenteileinrichtungen in der Baulast Stadt Hannover erneuert oder verbessert werden und der Stadt hierfür ein beitragsfähiger Aufwand entsteht. Von einer Beitragspflicht ausgenommen sind lediglich Maßnahmen, die der laufenden Instandsetzung oder Unterhaltung zuzurechnen sind (z.B. Beseitigung von Schlaglöchern oder Erneuerung der Verschleißschicht einer Fahrbahndecke).
Straßenausbaubeiträge sind dementsprechend auch zu erheben, wenn und soweit in den Stadtbezirken Straßen und Straßenteileinrichtungen im Rahmen des geplanten Straßensanierungsprogramms in dem o.a. Sinne grundhaft erneuert oder verbessert werden. Die von den Anliegern (Eigentümer oder Erbbauberechtigte) zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand sind in § 4 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung festgelegt, die prozentualen Anliegerbeiträge liegen je nach Art der Straße und erneuerter Fläche zwischen 25 % und 75 %.
Zu 2.:
Die Kosten für die Grunderneuerung einer Straße hängen stark davon ab, welche Arbeiten ausgeführt werden müssen.
Zu 3.:
Mit dem Erlass der Beitragsbescheide ist grundsätzlich 2 - 3 Jahre nach der Beendigung
der Baumaßnahme vor Ort zu rechnen.


TOP 5.1.2.
Dumpfes Grollen in Waldheim und Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-2476/2013)
Bezirksratsherr Johnsen stellte die Anfrage.
Täglich fahren bis zu 500 Güterzüge durch Hannover. Laut BUND ist die Schienenlärmbelastung hier besonders hoch, weil mehrere tausend Menschen direkte Anwohner der Bahntrassen sind. In unserem Stadtbezirk sind besonders die Waldheimer, Waldhausener und Döhrener Bürgerinnen und Bürger vom Schienenlärm betroffen. Die Bundesregierung will bundesweit den Schienenlärm bis zum Jahr 2020 zu halbieren. Gleichzeitig erhält die Bahn aber laut Pressemitteilungen einen "Lärm-Bonus" von 5 Dezibel dBA über die normalen Grenzwerte hinaus, weil sie ein umweltfreundliches Beförderungsmittel ist.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen planen Stadtverwaltung und Deutsche Bahn im Stadtbezirk Döhren-Wülfel, um dort den Schienenlärm zu reduzieren?
2. Wann werden alle Güterzüge auf den Bahntrassen im Stadtbezirk mit sogenannten "Flüsterachsen" ausgestattet sein?
3. Welche "normalen" Lärm-Grenzwerte (ohne „Bahn-Bonus“) gelten an den Bahntrassen in Waldheim, Waldhausen und Döhren und ab wann werden diese Lärmgrenzwerte endlich eingehalten?

Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Die Verwaltung hat die Anfrage an die Deutsche Bahn AG weitergeleitet.
Die DB Netz AG antwortet in ihrer E-Mail vom 09.12.2013 wie folgt (Zitat):
"Zu 1.:
Die Deutsche Bahn unternimmt erhebliche Anstrengungen, den Lärm zu mindern und hat sich zum Ziel gesetzt, den vom Schienenverkehr ausgehenden Lärm bis 2020 im Vergleich zum Jahr 2000 zu halbieren. Dieses Ziel kann nur mit einem Maßnahmenbündel erreicht werden:
- Fortsetzung des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes und der Lärmvorsorge an Neu- und Ausbaustrecken
- Neubeschaffung der Güterwagen mit und Umrüstung der Güterwagen auf die Verbundstoff-Bremsklotzsohle; bei der Umrüstung ist es wichtig, dass alle Wagenhalter, DB und Dritte, mitmachen
- Innovative technische Maßnahmen erforschen, erproben und am Fahrweg sowie an Fahrzeugen umsetzen, um damit das Portfolio der Werkzeuge zur Lärmminderung zu erweitern.
Aufstockung des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes
Seit dem Start des Programms 1999 wurde rund ein Drittel der besonders hoch belasteten und damit als lärmsanierungsbedürftig eingestuften Streckenabschnitte lärmsaniert. Begrenzende Faktoren sind die verfügbaren Bundesmittel sowie in geringerem Umfang die Vereinbarkeit von Baumaßnahmen mit dem weiter laufenden Betrieb. Eine Aufstockung des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms kann dazu beitragen, den Lärmschutz an den Bestandsstrecken zu beschleunigen. Um einen vollständigen Abruf der Bundesmittel sicherzustellen, müssen diese verlässlich und stufenweise erhöht werden.

Auf Vorschlag von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erfolgte ab hier lediglich eine schriftliche Beantwortung.
Bilanz der freiwilligen Lärmsanierung 1999 bis 2012
In den Jahren zwischen 1999 und 2012 errichtete die Deutsche Bahn bereits 442 Kilometer Schallschutzwände und baute in über 48.300 Wohnungen Schallschutzfenster ein. Allein in 2012 sind rund 55 Kilometer Schallschutzwände entstanden und rund 2.000 Wohnungen mit Schallschutzfenstern lärmsaniert worden. Insgesamt umfasst das Lärmsanierungsprogramm etwa 3.700 Kilometer (das entspricht rund zehn Prozent des DB-Netzes) Bahnstrecke, von denen nun über 1.200 Streckenkilometer fertig gestellt sind.
Hinsichtlich der Schallemissionen möchten wir Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen genannte Bereich sich bereits in einem lärmsanierten Zustand befindet. Der Bau von Lärmschutzwänden zur Minderung der Schallausbreitung ist von der Deutschen Bahn (DB Projektbau) in den letzten Jahren nach den Ergebnissen der schalltechnischen Berechnung und des darauf basierenden Lärmgutachtens als aktive Lärmsanierungsmaßnahme abgeschlossen worden.
Am Streckenabschnitt Waldhausen - Wülfel wurden insgesamt 41 Wohneinheiten mit passiven Schallschutzmaßnahmen (insbesondere Schallschutzfenster) ausgestattet. Außerdem wurden im Stadtgebiet Hannover an der Güterumgehungsbahn (Misburg - Döhren - Linden - Seelze) 8,815 Streckenkilometer mit Schallschutzwänden ausgerüstet. Am Abzweig Waldheim - Wülfel wurden zusätzlich auf 100 m Länge Schallschutzwände installiert. Derzeit existieren bei der DB Netz AG keine Planungen einer weiteren infrastrukturellen Veränderung im Bereich Döhren/Wülfel.
Gesamthafte Betrachtung der Lärmsituation / EU-Umgebungsrichtlinie
Die gesamthafte Betrachtung der Lärmsituation in bebauten Gebieten ist Gegenstand der EU Umgebungslärm-Richtlinie. Hierbei ist der von Verkehrswegen und Gewerbe ausgehende Lärm zu kartieren und gesamthaft zu bewerten. Im zweiten Schritt, der sog. Lärmaktionsplanung, müssen die Gebietskörperschaften Maßnahmen zur Lärmminderung planen.
Zu 2.:
Um die Lärmbelastung des Schienengüterverkehrs flächendeckend zu reduzieren, hat die DB gemeinsam mit dem Bund die Entwicklung der sog. "Flüsterbremse" vorangetrieben. Sie verhindert das Aufrauen der Räder und mindert somit das Rollgeräusch deutlich und bekämpft den Lärm an der Quelle. Leise Bremssohlen vermindern den Lärm vom Güterwagen um 10 Dezibel, was gefühlt einer Halbierung des Lärms entspricht. Bereits seit 2001 beschafft die DB AG alle neuen Güterwagen mit leisen Bremsen. Aktuell sind über 7.600 leise Güterwagen bei DB Schenker Rail im Einsatz.
Das Bundesministerium hat für die Umrüstung der Bestandsgüterwagen ein Pilotprogramm „Leiser Rhein“ initiiert, ein Förderprogramm zur Umrüstung von bis zu 5.000 Bestandsgüterwagen. Die DB Schenker Rail, eine 100% Tochter der DB AG, beteiligt sich aktiv im Rahmen dieses Projektes und hat bis Ende 2013 die ersten 150 Güterwagen umgerüstet. Bis Ende 2014 werden im Rahmen dieses Programms insgesamt 1.250 Güterwagen umgerüstet.
Im Juni 2013 wurde ein entscheidender Durchbruch für die Umrüstung der gesamten Güterwagenflotte erreicht. Mit der LL-Sohle (Abkürzung für „low noise, low friction“ – wenig Lärm, niedriger Abrieb) wurde europaweit eine Flüsterbremse zugelassen, die für die Umrüstung der Bestandsgüterwagen von Bedeutung ist. Damit ist das Startsignal für die Umrüstung gegeben. Die DB Schenker Rail wird sukzessive ihre Güterwagen umrüsten. In den Jahren 2014 und 2015 sollen die ersten 10.000 Wagen zusätzlich zum Pilotprogramm „Leiser Rhein“ umgerüstet werden. Der Fokus der beginnenden Umrüstung liegt auf ganzzugaffinen Wagen gleicher Bauart. Somit wird mit der effektivsten Lärmminderung begonnen. Bis 2020 werden alle relevanten 60.000 Güterwagen der DB Schenker Rail umgerüstet.
Zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2012 wurde das lärmabhängige Trassenpreissystem (LaTPS) eingeführt. Hiermit wurde ein Anreizsystem geschaffen, dass die Umrüstung der Güterwagen bis 2020 beschleunigt.
Im Ergebnis all dieser angestoßenen und bereits laufenden Maßnahmen werden wir bis zum Jahr 2020 die Lärmbelastung deutlich reduzieren. Wir werden das Ziel "Mehr Verkehr auf die Schiene" nur erreichen, wenn wir durch eine erfolgreiche Lärmminderung die Akzeptanz für den Verkehrsträger Schienerreichen.
Ich hoffe Ihenn über die zahlreich angelaufenen Aktivitäten einen Überblick gegeben zu haben, insbesondere auf die nun beginnende Umrüstung der Güterwagen auf die Flüsterbremse, die in den nächsten Jahren sukzessiv wirksam wird. Dazu müssen wir gemeinsam alle Wagenhalter gewinnen, die auf dem deutschen Verkehrsnetz fahren. Wir sind auch an einer schnellen flächendeckenden Umrüstung interessiert, zumal dies die effizienteste Technologie ist, um den Lärm wirksam an der Quelle zu reduzieren. Hier können Sie sich sicher sein, dass wir zusammen mit dem Bund weiterhin alle Anstrengungen unternehmen werden, dieses Ziel schnellstmöglich zu erreichen.
Zu 3.:
Informationen zu festgesetzten Grenzwerten entnehmen Sie bitte der beigefügten Broschüre "Lärmschutz im Schienenverkehr" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Allerdings besteht die Schieneninfrastruktur im Bereich Hannover-Döhren und Hannover-Wülfel in einem planfestgestellten Zustand, der das Befahren von Zügen bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit in definierten Abschnitten ermöglicht.
Eine gesetzliche Grundlage für die Einhaltung bestimmter Schallimmissionspegel an bestehenden und baulich nicht erheblich geänderten Schienenwegen besteht nicht."

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausführungen der Deutschen Bahn AG werden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Verweise auf die planfestgestellten Bahnanlagen und das freiwillige Lärmsanierungsprogramm sind die rechtlich verbindlichen Randbedingungen. In der Landeshauptstadt Hannover wurden in der Vergangenheit nahezu alle Bahnstrecken schon lärmsaniert, wobei Lärmschutzwände gebaut und ggf. zusätzlich noch Lärmschutzfenster finanziert wurden.
Zu darüber hinausgehenden Maßnahmen vor Ort ist die Deutsche Bahn nach geltendem deutschem Recht nicht verpflichtet, so dass weitergehende Forderungen an die Deutsche Bahn wegen fehlender Rechtsgrundlage nur sehr geringe Aussicht auf Erfolg haben.


TOP 5.1.3.
Nun auch nachmittags: Vorrang für ausgebildete Pädagogen?!
(Drucks. Nr. 15-2477/2013)
Bezirksratsherr Dr. Linde trug die Anfrage vor.
Die Stadt will zukünftig vorrangig auch im Nachmittagsbereich ausgebildete Betreuungskräfte in den Ganztagsschulen einsetzen. Dort sollen vor allem Erst-und Zweitklässler ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 feste Bezugsgruppen mit ausgebildeten Fachkräften erhalten. Pro Schule sollen nach Pressemeldungen sieben pädagogische Fachkräfte auf Halbtagsstellen zum Einsatz kommen. Diese vertrauten Betreuer sollen zudem möglichst auch die Feriengruppen in den Schulferien übernehmen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele ausgebildeten pädagogischen Fachkräfte sind den Ganztagsgrundschulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bereits für die Nachmittagsbetreuung eingestellt worden und wie viele sollen zum Schuljahr 2014/2015 noch eingestellt werden?
2. An welchen Ganztagsschulen in unserem Stadtbezirk gibt es bereits feste Bezugsgruppen für die Erst-und Zweitklässler im Nachmittagsbereich?
3. Wird die Ferienbetreuung an Ganztagsschulen in unserem Stadtbezirk rechtzeitig mit pädagogischen Fachkräften geplant?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Das Rahmenkonzept zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen (DS Nr. 2177/2009) beschreibt die grundsätzliche Erwartungshaltung einer pädagogischen Ausbildung oder Fachqualifikation. Auf Grundlage der Ganztagskonzepte der Schulen werden die Kinder von entsprechend ausgebildetem Personal betreut. Weitere Mitarbeiter/-innen sind zusätzlich unterstützend tätig, z. B im Freiwilligen Sozialen Jahr.
Mit der Drucksache Nr. 2120/2013 „Ausbau der Qualität in Ganztagsgrundschulen“, die sich z. Zt. im Ratsverfahren befindet, werden weitergehende Qualitätsansprüche an die pädagogische Struktur der Ganztagsangebote und an die Qualifikation des Personals formuliert. Die Anzahl der an den Ganztaggrundschulen tätigen Kräfte orientiert sich an den Teilnahmezahlen der jeweiligen Schule; für jeweils 15 Kinder ist eine Betreuungskraft vorgesehen. Die Einhaltung der bisherigen und zukünftigen Qualifikationsansprüche werden von den jeweiligen Kooperationspartnern der Ganztagsgrundschulen sichergestellt und durch die Verwaltung überprüft.
Zu 2.:
An drei Ganztagsgrundschulen des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel, der GS Beuthener Straße, der GS Loccumer Straße und der Heinrich-Wilhelm-Olbers gibt es feste Bezugsgruppen für die Erst- und z. T. auch ZweitklässlerInnen. Die GS Suthwiesenstraße hat sich bisher für ein Betreuungsmodell entschieden, bei dem die ErstklässlerInnen nur zu Beginn des Schuljahres in festen Gruppen betreut werden; danach nehmen die Kinder je nach Entwicklungsstand an jahrgangsübergreifenden Angeboten teil.
Zu 3.:
Die Ferienbetreuung wird zukünftig durch das pädagogische Personal der Kooperationspartner der Schulen sichergestellt und durchgeführt werden. Dies beinhaltet auch die rechtzeitige Planung der Ferienangebote.


TOP 5.1.4.
Hochwasser-Deichbau zu Hemmingen: „Saufen“ anschließend Wülfel & Döhren ab?
(Drucks. Nr. 15-2475/2013)
Bezirksratsherr Johnsen trug folgende Anfrage vor:
Döhrens Nachbargemeinde Hemmingen plant, ihren Hochwasserschutz unter anderem durch einen Deichbau bei Wilkenburg zu verstärken. Dadurch würden rund 130 Hektar Land vom Fluss abgeschnitten, als Überschwemmungsfläche verloren gehen und das Hochwasser flussabwärts schneller und höher fließen: Also insbesondere bei uns in Döhren und Wülfel.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Was genau plant Döhrens Nachbargemeinde Hemmingen und in welchem Umfang sind Rat und Verwaltung der Landeshaupt Hannover bisher davon informiert worden?
2) Falls dort 130 Hektar Überschwemmungsfläche verloren gehen (die Stadt Hannover sorgt mit Abgrabung der Ihme-Ufer und Brückenverbreiterung für mehr Überschwemmungsfläche): Inwieweit steigt dadurch das Hochwasser der Leine in Döhren-Wülfel bei einem sogenannten „Zwanzigjährigem“ und bei einem „Hundertjährigem Hochwasser“?
3) In welchem Umfang sind Döhren-Wülfeler Gebäude wie die Radrennbahn, das Gästehaus, die neuen Wohnhäuser am Wiehegraben, das Paddelklub-Häuschen an der Leine etc. durch ein derlei erhöhtes Hochwasser gefährdet, welche Gegenmaßnahmen plant die Verwaltung?
Herr Prauser antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Stadt Hemmingen plant seit ca. 2008 ihren Hochwasserschutz vor einem hundertjährigen Hochwasserereignis (HQ100). Dazu wurde ein Arbeitskreis „Hochwasserschutz in Hemmingen“ gegründet. Die Nachbarkommunen Pattensen, Laatzen und die Landeshauptstadt Hannover sind darin vertreten. Die Planungsschritte werden mit den zuständigen Fachbehörden der Region Hannover und des Landes abgestimmt. Die Auswirkungen einer geplanten Hochwasserschutzmaßnahme sind der Genehmigungsbehörde nachzuweisen. Wasserrechtlich ist es verboten, durch Hochwasserschutzmaßnahmen negative Auswirkungen auf Dritte zu übertragen. Dadurch ist eine Hochwasserschutzplanung der Stadt Hemmingen zu Lasten der Landeshauptstadt Hannover überhaupt nicht genehmigungsfähig. Demnächst wird die Stadt Hemmingen der Genehmigungsbehörde (Region Hannover) die Vorplanungen vorstellen. Danach werden dann die Entwurfsplanung und das Genehmigungsverfahren als öffentliches Verfahren mit Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit, den Trägern öffentlicher Belange und den Nachbarkommunen erfolgen.
Zu 2. und 3.:
Wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im jetzigen Vorentwurfsstadium sind noch keine Aussagen möglich.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen, welche Gremien der LHH im Arbeitskreis „Hochwasserschutz in Hemmingen" vertreten sind, sagte Herr Prauser eine kurzfristige gesonderte Mitteilung zu.


TOP 5.2.
der GLuP

TOP 5.2.1.
Widerspruchskosten
(Drucks. Nr. 15-2500/2013)
Bezirksratsherr Herrmann trug die Anfrage vor.
Sieben Anlieger aus der Siedlung Seelhorst haben mit Beginn der Arbeiten auf dem Gelände „Östlich Weltausstellungsallee“ von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten zum Bau für die „Netrada“-Halle jeweils durch Widerspruch anzufechten. Bekannt war, dass dafür Gebühren zwischen 30 und 30.000 € entstehen können. Die Baugenehmigung hat den Antragsteller, die Firma e-com future 1 GmbH lediglich etwa € 1.500,00 gekostet. Die Anlieger sollen zwischen € 351,00 bis € 702,00 zahlen, in Summe fast € 3.500,00. Die Summen erscheinen unverhältnismäßig.
Die Politik bedient sich häufig gerne des Schlagworts der Bürgerbeteiligung.
Dieser wird hier im Vorfeld jedoch der Garaus gemacht, indem man dem wehrhaften Bürger nicht nur im Vorfeld für seinem Widerspruch horrende Gebühren androht, sondern diese später sogar einfordert.
Partizipation muss für alle leistbar sein. Bei anderen öffentlichen Ämtern (z.B. Finanzamt) ist der Widerspruch kostenlos.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie bemessen sich die Gebühren in Widerspruchsverfahren (wie das hier aufgeführte) im Allgemeinen?
2. Wie bemessen sich die Gebühren in Widerspruchsverfahren (wie das hier aufgeführte) im Besonderen?
3. Wie ist es möglich, trotz gesetzlicher Vorgaben, Widersprüche kostenfrei zu ermöglichen?

Herr Prauser antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens sind die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides zu überprüfen. Die Widerspruchsführer haben einen Anspruch darauf, dass auch die vorgebrachten Argumente überprüft und der angefochtene Bescheid im Hinblick darauf kritisch hinterfragt wird. Der entstandene Aufwand ist entsprechend § 1 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) demjenigen aufzuerlegen, der die Kosten verursacht hat – vorliegend also den Widerspruchsführern.
Laut Ziffer 110.6 der Allgemeinen Gebührenordnung (ALLGO) ist für die Bearbeitung eines Widerspruchs ein Gebührenrahmen zwischen 30 und 30.000 € festgesetzt. Die Gebührenermittlung orientiert sich grundsätzlich an der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Hannover bzw. des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.
Die im Einzelfall zu ermittelnden Gebühren berücksichtigen einerseits den zeitlichen Aufwand für die individuelle Bearbeitung des Widerspruchs. Andererseits wird der sogenannte Gegenstandswert, ein angenommener Wertverlust der Immobilie des Widerspruchsführers, berücksichtigt und ins Verhältnis zu den Durchschnittswerten im gesamten Stadtgebiet Hannover gesetzt.
Zu 2.:
Die Berechnung der Gebühren wurde im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover überprüft und für rechtmäßig befunden. Dabei wurde je Widerspruchsführerin / Widerspruchsführer der angefallene Stundenaufwand (bis zu 9 Stunden ) berücksichtigt. Der Prüfungsumfang wurde hier maßgeblich durch die Einwendungen der Widerspruchsführer vorgegeben. Bei den Gegenstandswerten handelt es sich vorliegend um die „Wertverluste“, die sich durch die angenommene Beeinträchtigung ergäben. Aus

Gründen des Datenschutzes sind hier keine näheren Angaben die jeweiligen Widerspruchsführer betreffend möglich.
Zu 3.:
Im Falle der zeitnahen Rücknahme des Widerspruchs und entsprechend geringem Verwaltungsaufwand wird im Regelfall auf eine Gebührenforderung verzichtet.


TOP 5.3.
der SPD-Fraktion

TOP 5.3.1.
Mittagessensituation in der GS Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-2479/2013)
Bezirksratsherr Glade trug folgende Anfrage vor:
Zurzeit nutzen ca. 100 Schulkinder der Grundschule Loccumer Straße die Möglichkeit, von Montag bis Freitag, ab 13:00 Uhr, eine warme Mahlzeit in den Räumen des benachbarten Pflegeheims Katharinenhof in der Matthäikirchstraße einzunehmen. Damit erfreut sich das Mittagessenangebot der GS einer großen Nachfrage. Nach unserem Kenntnisstand kann das Pflegeheim auf die Dauer dieses Angebot allerdings nicht mehr lange aufrechterhalten, sodass dringend eine Nachfolgelösung gefunden werden muss.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Was ist der Grund dafür, warum das Mittagessenangebot nicht mehr auf Dauer vom Pflegeheim aufrechterhalten werden kann?
2. Steht bereits ein Zeitpunkt fest, an dem das bestehende Mittagessenangebot ausläuft?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, für die Wülfeler Grundschüler an dem Standort eine Nachfolgelösung anzubieten?
Herr Prauser antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Weder in der Schulverwaltung noch nach aktueller fernmündlicher Abfrage in der Schule Loccumer Straße ist eine Beendigung der Mittagessenversorgung durch das Altenheim bekannt. Aufgrund der Tatsache, dass gelegentlich die Plätze im Altenheim für die Schülerinnen und Schüler im knapp bemessenen Zeitfenster nicht ausreichen, wünscht die Schule möglichst zeitnah eine andere Lösung der Mittagessenversorgung. Die Verwaltung wird die Schule hierbei unterstützen (s. auch Antwort zu Frage 3).
Zu 2.:
Nein – über ein Auslaufen des Angebots ist nichts und somit auch kein Zeitpunkt bekannt.
Zu 3.:
Die Verwaltung prüft derzeit, ob eine Mittagessenversorgung am Schulstandort im vorhandenen Raumbestand realisierbar ist. Über das Ergebnis wird die Verwaltung berichten.
Bezirksratsherr Glade zeigte sich mit der Anwort nicht zufrieden, da nach seinen Informationen bereits Gespräche stattfanden und fragte nach dem Informanten.
Herr Prauser erläuterte das verwaltungsinterne Abstimmungsverfahren bei Antworten und bestätigte Gespräche zu einer Lösungsfindung.


TOP 5.4.
der CDU-Fraktion

TOP 5.4.1.
Grünabfälle für den Kompostplatz Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-2503/2013)
Bezirksratsherr Sommerkamp trug die Anfrage vor.
Es ist der Eindruck entstanden, dass Grünabfälle von privaten Unternehmen auf dem Kompostplatz in der Seelhorst angeliefert werden und das dort dadurch das Verkehrsaufkommen angestiegen ist. Bei der Errichtung des Kompostplatzes wurde seinerzeit mitgeteilt, dass dort nur Grünabfälle vom Grünflächenamt angenommen werde und deshalb auch nicht mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen sei.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Trifft es zu, dass außer dem Grünflächenamt auch andere (private) Unternehmen dort Grünabfälle anliefern?
2. Falls ja, wie kann verhindert werden, dass es dadurch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommt?

Herr Prauser gab die Antwort.
Antwort der Verwaltung
Zu 1. und 2.:
Der Kompostplatz Seelhorst wird für Grünabfälle des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün (ehem. Grünflächenamt) genutzt. Eine Nutzung durch private Unternehmen ist nicht vorgesehen. Das Zugangstor ist in der Regel verschlossen und wird von Mitarbeitern des Fachbereiches mit Funkanforderung bedient.

Nachdem Bezirksratsherr Sommerkamp die Antwort bezweifelte, erläuterte Frau Mewes, dass auch private Fuhrunternehmer mit ihren Firmenfahrzeugen im Auftrag des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün städtische Grünabfälle z. B. von einem städtischen Lagerplatz zur Kompostanlage befördern. Teilweise handelt es sich hierbei um größere Fahrzeuge, um den Verkehr zu dezimieren. Auf dem Friedhof selbst, sind einige wenige Privatfirmen mit der Pflege von Gräbern betraut und bringen den anfallenden Grünabfall auch mit ihrem privaten Pkw, manchmal mit Anhänger, auf die Kompostanlage. Dies sei im Benutzungskonzept auch vorgesehen. Das Tor werde per Funk gesteuert. Während der Ersatzbeschaffung für defekte Fernbedienungen stand das Tor hin und wieder offen. Inzwischen sind die Fernbedienungen eingetroffen. In diesem Zusammenhang wies Frau Mewes auf das vorhandene Schild mit dem Hinweis hin, das Unbefugten das Betreten verboten ist.
Die Frage von Bezirksratsherrn Sommerkamp, ob jede Anlieferung kontrolliert werde, verneinte Frau Mewes.
Bezirksratsherr Geburek meinte, dass täglich nur fünf Bewegungen konzipiert waren und er sich nicht vorstellen könne, dass die ca. 20 Privatfahrzeuge, die die Kompostanlage täglich anfahren, im Auftrag der Stadt fahren und bat um Prüfung.


TOP 5.4.2.
Sitzbank auf der Freifläche Graefenhainweg / Am Schafbrinke
(Drucks. Nr. 15-2502/2013)
Bezirksratsherr Geburek trug folgende Anfrage vor:
Auf der Freifläche Graefenhainweg / Am Schafbrinke stand bisher eine Sitzbank, die aber aufgrund von Bauarbeiten entfernt worden ist. Diese Sitzbank wurde besonders von älteren Mensch gern benutzt und wir vom Stadtbezirksrat sind der Meinung, dass dort eine Sitzbank notwendig ist.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Weshalb ist dort bisher keine Sitzbank wieder aufgestellt worden?
2. Wann ist mit der Aufstellung einer Sitzbank zu rechnen?
3. Falls keine Sitzbank aufgestellt wird, welche Gründe gibt es dafür?
Frau Mewes antwortete sinngemäß:
Antwort der Verwaltung
Zu 1. bis 3.:
Die Sitzbank wurde nach derzeitigem Kenntnisstand Ende 2011 vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün abgebaut. Da die Bank stark vermoost war, sei davon ausgegangen worden, dass die Bank zu wenig frequentiert wird. Aus diesem Grund wurde bisher keine neue Bank aufgestellt.
Aus der Anfrage des Bezirksrates geht hervor, dass die Sitzbank vermisst wird und notwendig erscheint. Daher wird während der anstehenden Winterzeit eine Bank aufgearbeitet und diese Ende Januar/ Mitte Februar 2014 dort wieder aufgestellt.


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

TOP 6.1.1.
Konzept zur Sanierung der sanitären Einrichtungen der Schulen in unserem Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2480/2013)
Bezirksratsherr Kibar trug den Antragstext vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur „politischen Sommerpause“ Ende Juni 2014 ein Konzept zur Sanierung der sanitären Einrichtungen der Schulen in unserem Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu erstellen. Die Ergebnisse sind im öffentlichen Teil einer Bezirksratssitzung vorzustellen.
Einstimmig


TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Benennung eines Hauptweges in der Südlichen Eilenriede nach anerkannter Fledermaus-Schützerin und ehrenamtlicher BUND-Aktivistin Elke Mühlbach
(Drucks. Nr. 15-2478/2013)
Bezirksratsherr Johnsen trug den Antrag vor.
Nachdem Bezirksratsherr Sommerkamp das Anbringen eines Legendenschildes anregte, erläuterte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass dies gesondert beantragt werden müsse und zu klären sei, wer die Finanzierung übernehme.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit einer der Hauptwege der Südlichen Eilenriede (in Waldheim/Waldhausen) nach der anerkannten Fledermaus-Schützerin und –ehrenamtlichen BUND-Aktivistin Elke Mühlbach benannt werden kann.
16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 6.3.
der GLuP

TOP 6.3.1.
Widerspruchsverfahren müssen für Bürger kostenlos sein
(Drucks. Nr. 15-2501/2013)
Bezirksratsherr Milkereit trug den Antrag vor und begründete ihn.

Bezirksratsherr Schade hob hervor, dass das Bauordnungsrecht zum übertragenen Wirkungskreis gehöre und hinsichtlich der Widerspruchsverfahren gegen Baugenehmigungen weder der Rat noch der Bezirksrat zuständig seien beschließen könnten.

Bezirksratsfrau Jakob entgegnete, dass Gesetze häufig auszulegen seien und die Aussage ihres Vorredners nicht so schnell nachgeprüft werden könne. Die Stadt solle Lösungsvorschläge erarbeiten. Ihre Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Bezirksratsherr Milkereit betonte, gerade weil er über kein juristisches Staatsexamen verfüge, wurde unter Ziffer 1 eine Wahlmöglichkeit vorgesehen und unter Ziffer 2 eine generelle Lösungsmöglichkeit gefordert.

Frau Mewes verwies auf die Antwort zu der heutigen Anfrage zu dem Thema, die beinhaltet, dass im Klageverfahren die von der Stadt festgesetzten Gebührenhöhen vom Gericht bestätigt wurden.

Bezirksratsherr Dr. Linde verdeutlichte den Unterschied zwischen Bürgerbeteiligung und rechtlichen Widerspruchsverfahren. Beim letzteren gehe es um das Recht des Einzelnen seine eigenen Interessen durchzusetzen.

Bezirksratsherr Schade erläuterte, dass die SABS als eine vom Rat der Stadt beschlossene Satzung der Stadt Hannover Grundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeträgen sei. Die Kommunalaufsicht habe die Stadt aufgefordert, diese kommunale Satzung zu erlassen, um Gebühren zu erheben. Aus Gleichbehandlungs- gründen sei sie in allen Fällen, in denen der Tatbestand gegeben ist, anzuwenden. Falls die Satzung aufgehoben würde, sei eine erneute Aufforderung der Aufsichtsbehörde nicht auszuschließen. Deshalb richte sich der rot-grüne Appell an die Landesregierung, das kommunale Abgabengesetz zu ändern und eine gerechte Möglichkeit zu eröffnen, dass Mittel für Straßengrundsanierungen über Jahre angespart werden. Für den vorliegenden Antrag sei der Bezirksrat nicht zuständig und ein Nichtbefassungsantrag wäre opportun gewesen.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf das Vorliegen eines Prüfauftrages und die Zuständigkeit des Bezirksrates sich mit Angelegenheiten, die die Bürger/innen betreffen, zu befassen. Auf von der Verwaltung vorbereitete Drucksachen, wie z. B. bei Auslagen in Bauleitverfahren, könnten Bürger/innen sich melden. Diese Eingaben werden durch Stellungnahmen der Verwaltung stets abgelehnt und die Bürger/innen müssten weiter gehen und klagen, wie z. B. Anlieger/innen der Güntherstraße bei einem Umbauvorhaben. Der vorliegende Antrag sei wichtig, da jeder Bürger seine Rechte ohne abschreckende Gebührenzahlungen vertreten solle und zudem das Aufzeigen von Möglichkeiten gefordert werde. Die CDU-Fraktion stimme dem Antrag zu.

Bezirksratsherr Oltersdorf nannte Beispiele, in denen die Verwaltung Änderungsanträgen des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel, teilweise nach Wünschen der Anlieger/innen, gefolgt sei, wie das Verlegen eines geplanten Kinderspielplatzes in der Spittastraße, dass Einrichten von Querungshilfen, die Umgestaltung des Döhrener Friedhofes und die Buslinienführung durch den Wülfeler Bruch. Mit der Beteiligung verbinde man auch gute Erfahrungen.

Bezirksratsherr Schade ging auf die kostenfreie Bürgerbeteiligung und das u. U. kostenpflichtige Rechtsmittelverfahren von Eigentümern in Widerspruchsverfahren ein. In vielen Fällen sei kein Rechtsbehelfsverfahren vorgeschaltet, sondern müsse unmittelbar Klage erhoben werden. Die logische Konsequenz sei, dann auch die Gerichtskosten abzuschaffen. Wenn der Antrag nicht zurückgezogen würde, müsse auf Ablehnung plädiert werden. Eigentlich hätte man sich die Diskussion durch einen Antrag auf Nichtbefassung evtl. ersparen können.

Nachdem der Geschäftsordnungsantrag von Bezirksratsherrn Sommerkamp auf Schluss der Debatte einstimmig angenommen wurde, stellte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den Antrag zur Abstimmung.

Antrag
1. die Verwaltung wird aufgefordert, die Gebühren in diesem Verfahren niederzuschlagen oder zumindest verhältnismäßig anzupassen.
2. die Verwaltung wird aufgefordert, Widerspruchsverfahren generell kostenfrei zu
ermöglichen.
7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.4.
der CDU-Fraktion

TOP 6.4.1.
Fußweg zwischen Marahrensweg und Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-2505/2013)
Bezirksratsherr Geburek trug den Antrag vor und begründete ihn.

Bezirksratsherren Milkereit und Oltersdorf meinten, dass die Verwaltung im Rahmen von Kontrollmaßnahmen sicherlich tätig werden, es aber nicht schaden könne, sie entsprechend aufmerksam zu machen und dem Antrag zugestimmt deshalb werden könne.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Fußweg zwischen den Marahrensweg und der Hildesheimer Straße umgehend zu sanieren.
Einstimmig


TOP 6.4.2.
DB-Unterführung auf der Westseite „Am Schafbrinke“
(Drucks. Nr. 15-2507/2013)
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fußweg unter der DB-Unterführung, auf der Westseite „Am Schafbrinke“ von dem dort wuchernden Gebüsch frei zuschneiden.
Zurückgezogen


TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.1.
Interfraktionell
TOP 7.1.1.
Zuwendung an das Jugendzentrum Döhren; Gewaltpräventionsprogramm
(Drucks. Nr. 15-2481/2013)
Antrag
Das Jugendzentrum Döhren erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 3.500,--€ für die Durchführung eines Gewaltpräventionsprogramms.
Grundlage ist ein Antrag vom 21.11.2013. Die Mittel müssen innerhalb des nächsten halben Jahres unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung
um 22.01 Uhr.

Für das Protokoll



Christine Ranke-Heck G. Mewes
Bezirksbürgermeisterin Sachbearbeiterin