Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.02.2013

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.02.2013)
Protokoll (erschienen am 18.09.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 07.06.2013
PROTOKOLL

13. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch, 13. Februar 2013, Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 22:25 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Albrecht (WfH)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
(Bezirksratsfrau Großekathöfer) (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Hexelschneider (FDP)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Schröder-Hohensee)(CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns) (FDP)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Neudahm) (WfH)

Verwaltung:
Frau Struiksma i. v. FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Dr. Schmidt Stadtanzeiger
Herr Oberheide Ortsblick

Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsmitgliedern

3.1. Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0244/2013)

3.2. Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0245/2013)

4. Verpflichtung von neuen Bezirksratsmitgliedern

4.1. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4.2. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

6. Informationen der Verwaltung zu Netrada

7. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Bericht Integrationsbeirat

10. A N F R A G E N

10.1. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Expansion des Finanzdienstleisters FINANZ_IT am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0183/2013)

10.1.2. Feldgehölze in der Debberoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0184/2013)

10.1.3. Nistkästen für Fledermäuse
(Drucks. Nr. 15-0185/2013)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Wochenmärkte
(Drucks. Nr. 15-0192/2013)

10.2.2. Freiraumentwicklung am Kronsberg (Park Kattenbrook)
(Drucks. Nr. 15-0193/2013)

10.2.3. Verkehrsberuhigung Börgerstraße
(Drucks. Nr. 15-0194/2013)

10.2.4. Vinzenzstift
(Drucks. Nr. 15-0195/2013)

10.2.5. Recyclinghof Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-0197/2013)

10.2.6. Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0208/2013)

10.2.7. Hugo-Knappworst-Weg
(Drucks. Nr. 15-0209/2013)

10.2.8. Konzept Schulwegsicherung Wasserkampschule
(Drucks. Nr. 15-0210/2013)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Baulücke am Thie westlich des Kirchenzentrums
(Drucks. Nr. 15-0211/2013)

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

10.3.2. Jugendtreff „Altes Feuerwehrhaus“ in Wülferode – baulicher Zustand
(Drucks. Nr. 15-0212/2013)

10.3.3. Kindergarten „Kronsbergkrümel“ – Umwandlung einer Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 15-0213/2013)

10.3.4. Rasensportfläche auf dem Schulhof der Grundschule „Wasserkampstraße“
(Drucks. Nr. 15-0214/2013)

10.3.5. Zementwerke im Umfeld
(Drucks. Nr. 15-0215/2013)

10.3.6. Beratungsstelle für ADHS-Erkrankte
(Drucks. Nr. 15-0216/2013)

10.3.7. Errichtung einer Langlaufstrecke über den Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0217/2013)

10.3.8. Fußgängerüberweg über die Brabeckstraße in der Nähe der Einmündung der Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-0218/2013)

11. A N T R Ä G E

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0219/2013)

11.1.2. Mardalwiese
(Drucks. Nr. 15-0220/2013)

11.2. der SPD-Fraktion

11.2.1. Bauliche Entwicklung Wülferodes
(Drucks. Nr. 15-0221/2013)

11.2.2. Kindergarten „Kronbergkrümel“ – Umwandlung einer Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 15-0222/2013)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
TOP 5 wird nach TOP 10.3.8 behandelt.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel sprach folgende Themen an:
Er sprach seinen Dank an die Wahlhelferinnen und Helfer aus und hob hervor, das aus dem Bezirk drei Landtagsabgeordnete sowie ein Ministerpräsident zu verzeichnen seien. Des Weiteren äußerte er seinen Dank an alle parteipolitisch engangierte für den fairen Wahlkampf.

Bezirksbürgermeister Rödel berichtete über:

-Jahreshauptversammlung der Feuerwehr

-Neujahrsempfang des Bezirksrates
Der Neujahrsempfang des Bezirksrates sei ein voller Erfolg, betonte Bezirksbürgermeister Rödel. Die Verleihung der Ehrenplakette de Bezirksrates erhielten Frau Ingeborg Saffe und Herr Dr. Helmut Degen, führte er weiter aus.

-Flüchtlingswohnheim Zweibrückener Str.
Am 12.3.2013 ist die Begrüßung der Bewohner des Wohnheims geplant. An dieser Begrüßung kann jeder Teilnehmen. Bisher haben über 100 Personen die Einrichtung besucht. Zudem gibt es zahlreiche Hilfsangebote aus der Nachbarschaft. Weitere Hilfsangebote können über eine Telefonnummer, die über den Stadtbezirksmanager Just erhältlich ist, an die Bewohner vermittelt werden. Sodann richtete er den Dank von Frau Hendriks an alle für die Hilfsangebote aus.

-Rollstuhlbasketballturnier
Am 21.2.2013 findet das Rollstuhlbasketballturnier statt. Beginn ist ab 13:00 Uhr. Ab 16:00 Uhr werden gerne viele Besucher erwartet.

-Spielplatz am Büntefelde, Dienstag 26.2.2013 um 16:00 Uhr
-125-Jahre Ortsfeuerwehr Kirchrode 14. - 16.6.2013

- "300 Jahre Tradition in Bemerode": 30.8./1.9.2013
Der Schützenverein Bemerode feiert 175-jähriges und die Ortsfeuerwehr ihr 125-jähriges bestehen.


TOP 3.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsmitgliedern

TOP 3.1.
Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0244/2013)

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Achterberg, Agneta die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.

Einstimmig


TOP 3.2.
Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0245/2013)

Bezirksbürgermeister Rödel bedankte sich bei Frau Dahlmann für Ihr Engagement und Mitwirkung nicht nur im Bezirksrat. Mit einem Blumenstrauß unterstrich er seine Worte.

Frau Dahlmann bedankte sich bei den Wählerinnen und Wählern und die freundschaftliche Aufnahme im Bezirk. Sie werde im Seniorenbereich der Statdt tätig sein, führte sie aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit - Kommunale Seniorenarbeit- werde ihre Zuständigkeit auch den Stützpunkt Bemerode umfassen.

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Ingeborg Dahlmann die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.

Einstimmig


TOP 4.
Verpflichtung von neuen Bezirksratsmitgliedern

TOP 4.1.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Nachdem er die Wahl angenommen hat, wurde Herr Martin Hexelschneider von Herrn Bezirksbürgermeister Rödel verpflichtet.


TOP 4.2.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Nachdem er die Wahl angenommen hat, wurde Herr Michael Quast von Herrn Bezirksbürgermeister Rödel verpflichtet.


TOP 6.
Informationen der Verwaltung zu Netrada
Herr Dr. Schlesier erläuterte und informierte über die bisherige Planung einschließlich dem Stand der Umsetzung zur Ansiedlung der Fa. Netrada.

Im Anschluss wurden folgende Fragen der Bezirksrates behandelt.

Nachbarschaftsdialog
Dieser Nachbarschaftsdialog, den die Fa. Netrada von Anfang an in Ihren Planungen mit vorgesehen hatte, sei für Ende 2. Anfang 3. Quartal 2013 geplant. Der genau Termin stehe noch nicht fest, daher handle es sich um einen Zwischenstandbericht wies Dr. Schlesier hin. Die Zuständigkeit der Organisation dieses Dialoges liege bei Netrada, antwortete Dr. Schlesier auf die Frage von Bezirksratsfrau Stittgen. Netrada werde den Termin vorbereiten und der Bauherr der Nachbarschaft das Bauvorhaben erläutern.

Bombenfund
Auf die Frage von Bezirksratsfrau Stittgen, ob von dem Bombenfund das Netradagelände betroffen sei, antwortete Dr. Schlesier, das dieses Gelände nicht betroffen sei.
Bezirksbürgermeister Rödel ergänzte in dieser Sache, das der Hauptteil der Bombenräumung in Döhren, also nicht im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Die Unterbringung der evakuierten erfolge im Schulzentrum Bemerode. Die Feuerwehr wird per Flyer noch ausführlicher informieren erläuterte er.

Bohrloch
Bezirksratsfrau Bergmann erkundigte sich, in wieweit das Bohrloch überbaut werde oder nicht. Dieser bleibt zugänglich, auch wenn es mal mit einer Halle überbaut werden sollte. Des weiteren wäre es mit sog. Revisionsklappen versehen, informierte Dr. Schlesier.

Costeaustraße
Bezirksratsherr Konietzny fragte nach dem Stand der Leitungsarbeiten in der Costeaustraße als notwendige Entwidmung. Es seien nur noch die Leitungen der deutschen Telekom vorhanden, führte Herr Dr. Schlesier aus.

Stellungnahmen / Gutachten
Ratsfrau Kramarek wollte wissen, ob alle Stellungnahmen und auch Gutachten den Ratsgremien vorgelegt worden seien. Alle relevanten Absätze oder Stellungnahmen des Landesbergbauamtes sein in den B-Plänen enthalten, antwortete Dr. Schlesier.


TOP 7.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

Stadtplaner Herr Fabich berichtete an Hand einer Präsentation zu folgenden Themen / Vorhaben (Siehe Anlage):
- Tiergartencarré
- Kronsberg Liethfeld
- Wülferode Kapellenplatz


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just berichtete über folgende Themen:

Tag der offenen Tür - IGS-Kronsberg:
Am 1.3.2013 findet der Tag der offenen Tür in der IGS-Kronsberg in der Zeit von 15:00 - 18:00 Uhr in der Nebenstelle statt.
Im Hauptgebäude werden Führungen und Informationen angeboten.

Rollstuhlbasketballturnier
Diese Veranstaltung am 21.2.2013 wird als Auftaktveranstaltung zur "inklusiven Schule" gesehen und wird in der Zeit zwischen 13:00 - 18:00 Uhr durchgeführt. Für die Nichtbeteiligten ist es sinnvoller erst ab 16:00 Uhr als Zuschauer zu kommen, da die Ganztagsschule dann auch beendet ist. Um 19:30 Uhr ist im Anschluss die Siegerehrung in der Werner-Dicke-Schule vorgesehen.

Kinderrestaurant im Krokolino
Das Kinderrestaurant im Krokolino hat wieder geöffnet am 1.3.2013 ab 16:00 Uhr. Die zweite Schicht beginnt ab 17:00 Uhr. Anmeldungen werden täglich unter 0175-6877518 zwischen 15:00 - 16:00 Uhr erwartet und die Tischreservierungen entgegen genommen.

Flyer "Wohnen im Stadtbezirk"
Der Flyer "Wohnen im Stadtbezirk" wurde über das Stadtbezirksmanagement herausgegeben und beinhaltet neben einer Kurzdarstellung zum Stadtbezirk wichtige Telefonnummern und Ansprechpartner für die Bewohner, z. B. über Rattenbefall, Schrotträder oder ähnliches. Die Angaben samt Flyer können auch im Internet abgerufen werden oder aber über ein QR-Quode-App eines Smartphones.


TOP 9.
Bericht Integrationsbeirat
Bezirksbürgermeister Rödel - Vorsitzende des Integrationsbeirates - informierte über die aktuelle Arbeit des Integrationsbeirates. Sein Dank galt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe des Integrationsbeirates, die bei der Vergabe und Erstellung von Einheitlichen Kriterien für Zuwendungsvergabe mitgewirkt haben.
Des Weiteren skizzierte er die Jahresplanung des Beirates, die u.a. die Beteiligung an Veranstaltungen vorsieht. Angedacht ist auch vom Beirat das Flüchtlingswohnheim zu unterstützen, zum Beispiel mit Fahrrädern. Er hob hervor, dass drei Mitglieder des Integrationsbeirates selbst ein solchen Aufnahmeverfahren persönlich erlebt haben und daher in besonderem Maße sich in die Situation der Bewohner hineinversetzen können, mithin Fachleute in diesem Zusammenhang sind.


TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Expansion des Finanzdienstleisters FINANZ_IT am Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0183/2013)

Bezirksratsfrau Bergmann trug folgende Anfrage vor:

Wie dem Aufmacher-Artikel der HAZ vom 29.11.2012 zu entnehmen war, hat der für die niedersächsischen Sparkassen tätige Finanzdienstleister die Absicht, das Unternehmen auszuweiten und ca. 600 zusätzliche hochwertige Arbeitsplätze in der IT-Branche zu schaffen.
Vor dem Hintergrund der umstrittenen Ansiedlung des Distributionsunternehmen NETRADA in unmittelbarer Nachbarschaft, die nur einen Tag zuvor mit dem offiziellen Spatenstich Schlagzeilen machte, fragen wir die Verwaltung:
1. Seit wann sind die Expansionspläne der Stadt Hannover bekannt?

2. Welche Auswirkungen hat die Expansion auf den Standort am Kronsberg?

3. Welche Baumaßnahmen sind hier in welchem Zeitrahmen beabsichtigt?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
zu Frage 1
Die Konzentration auf den Standort Hannover in Verbindung mit der Schließung anderer Standorte ist eine unternehmensstrategische Entscheidung, welche vom Firmensitz in Frankfurt am Main gesteuert worden ist.

Die Wirtschaftsförderung wurde über den HAZ-Artikel vom 29.11.2012 hinaus nicht im Vorfeld informiert. Unabhängig davon begrüßt die Verwaltung sehr, dass Hannover 600 zusätzliche Arbeitsplätze bekommt und sieht keinerlei negativen Zusammenhänge zum in der Anfrage hergestellten Zusammenhang zur Netrada-Ansiedlung. Im Gegenteil: Die Festigung des Standortes Hannovers seitens der Finanz Informatik wird als durchweg positiv bewertet.

zu Frage 2
Die geplante Konzentration bedeutet nach dem Informationsstand der Verwaltung eine bessere Auslastung des Standortes in Hannover, der für 1.800 MitarbeiterInnen ausgelegt ist, heute aber nur 1.300 Mitarbeiterinnen hat. Wenn die Reserven ausgeschöpft sind, ist nach Kenntnisstand der Verwaltung die Anmietung weiterer Räume angedacht.

zu Frage 3
Der Verwaltung sind derzeit keine Planungen über Baumaßnahmen bekannt.

TOP 10.1.2.
Feldgehölze in der Debberoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0184/2013)

Bezirksratsherr Rücker trug folgende Anfrage vor:

In der Debberoder Straße wurden Feldgehölze teilweise stark zurückgeschnitten und auch ein paar Bäume gefällt. Das sieht nicht nur unschön aus, es lädt Autofahrer auch zu überhöhter Geschwindigkeit ein.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Weshalb wurden die Feldgehölze teilweise so stark zurückgeschnitten?

2. Werden die entfernten Pflanzen ersetzt?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Fällungen erfolgten aus Gründen der Verkehrssicherheit, da zu befürchten war, dass die abgestorbenen Obstbäume in absehbarer Zeit umkippen bzw. zu Astbruch neigen.
Im Herbst 2012 wurde außerdem an den Obstbäumen an der Debberoder Straße das Lichtraumprofil hergestellt sowie Wildtriebe an der Stammbasis entfernt. Im Grabenbereich mussten stellenweise aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen Weiden zurückgeschnitten werden (da Einwuchs in die Sichtzone der Straße).

Dazu folgenden Auszug aus der Fällliste des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün 2012/13

Pflegebezirk des Fachbereich: 67.31.7













Straße /
Standort
Anzahl
Stk.
Baumart
(deutsch - botanisch)
Baum-
kataster - Nummer
Höhlen-baum
Fällgrund
Ersatzpflan-zung
(Baumart)
Umfang
in 1 m
Höhe
Debberoder Str.
6
Apfelbäume, Malus diverse
nein
abgestor-ben
Kulturapfel,
Malus diverse
91-96cm

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die gefällten Bäume werden im Frühjahr 2013 ersetzt durch Neupflanzungen von Obsthochstämmen in gleicher Anzahl.

TOP 10.1.3.
Nistkästen für Fledermäuse
(Drucks. Nr. 15-0185/2013)

Bezirksratsfrau Lemke trug folgende Anfrage vor:

Auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der Bezirksratssitzung am 11.6.2008 einstimmig die Verwaltung dazu aufgefordert an geeigneten Stellen der Umgebung des Plangebiets B-Plan 1702, wie z.B. der verwilderten Obstwiese, dem Tiegarten-Waldrand oder der Retentionsfläche zusätzliche Nistkästen für die dort heimischen Fledermäuse zu installieren, um den Bestand zu schützen.

Nach Rücksprache mit Fachleuten wurde es dann als sinnvoll angesehen im Tiergarten und an deren Waldrand je eine Fledermaus- Großraum- und Überwinterungshöhle zu installieren. Es sollten zwei solcher Kästen angeschafft und am Waldrand bzw. im Tiergarten aufgehängt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wo und wann sind diese Kästen aufgehängt wurden?

2. Hat das Anbringen der Nistkästen den gewünschten Erfolg gebracht?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Leider wurde diese Zusage der Verwaltung bisher nicht umgesetzt. Die Spezial-Kästen
sind aber schon beschafft und werden noch im Februar 2013 aufgehängt.
Zu 2.:
Ein Fledermausexperte wird kontrollieren, ob diese Kästen in den nächsten Jahren
von den Fledermäusen angenommen werden.

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Wochenmärkte
(Drucks. Nr. 15-0192/2013)

Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:

Unter dem Portal www.hannover.de findet sich unter der Rubrik Wochenmärkte keiner der drei Märkte, die in unserem Stadtbezirk abgehalten werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Warum werden diese Märkte - wenngleich zwei von Ihnen auf privaten und nicht auf städtischen Flächen stattfinden – nicht trotzdem aufgeführt?

2. Beabsichtigt die Verwaltung, diese Informations- und Service-Lücke des Portals zu schließen? Wenn ja: wann? Wenn nein :warum nicht?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Verwaltung geht davon aus, dass es sich bei der Anfrage um die privaten Wochenmärkte auf dem Rathausplatz Bemerode und an der Brabeckstraße sowie um den Bauernmarkt in Kichrode/Kleiner Hillen handelt. Unter "hannover.de" sind unter der Rubrik "Wochen-& Bauernmärkte" alle städtisch organisierten Märkte aufgeführt. Der Bauernmarkt Kleiner Hiller ist erfasst. Da der Bereich Marktwesen des Fachbereiches Wirtschaft keinerlei Einfluss und Kontrolle über Privatmärkte ausübt, wird es als problematisch angesehen, diese Märkte von sich aus auf der genannten Internetseite zu publizieren.
Zu 2.:
Jeder Veranstalter in der Stadt Hannover hat die Möglichkeit, seine Veranstaltung an "hannover.de" weiterzugeben. Hierzu bedarf es einer E-Mail an "termine@hannover.de"
mit der Bitte um Publikation der Veranstaltung. Diese erscheint dann im Veranstaltungskalender.

TOP 10.2.2.
Freiraumentwicklung am Kronsberg (Park Kattenbrook)
(Drucks. Nr. 15-0193/2013)

Bezirksratsherr Nauheimer trug folgende Anfrage vor:

Im Baugebiet Kronsberg-Süd sind vor kurzem im Bereich der Straßen Haverkamp und Treppenkamp 25 neue Reihenhäuser entstanden und bezugsfertig. Zwölf weitere Reihenhäuser stehen unmittelbar vor der Fertigstellung. Im Januar 2012 fand durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover eine Anliegerinformation zum geplanten 4. Bauabschnitt des Park Kattenbrook statt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wann ist mit dem Baubeginn des 4. Bauabschnitts des Park Kattenbrook zu rechnen?
2.) Werden die Anlieger der Straßen Hellenkamp, Treppenkamp und Haverkamp, wie in der Anliegerinformation im Januar 2012 zugesichert, weiterhin z.B. in Form einer weiteren Anliegerinformation, über den aktuellen Stand der Planungen unterrichtet
und wenn ja, wann ist mit einer solchen Veranstaltung zu rechnen?
Der Ausbau des 4. Bauabschnitts ist voraussichtlich ab Anfang 2014 nach Abschluss
der Planung, Genehmigung durch die Ratsgremien und Vergabe der Bauleistungen
geplant.

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Anlieger werden im Rahmen einer 2. Bürgerbeteiligung voraussichtlich Ende
Februar 2013 über das überarbeitete Entwurfskonzept informiert werden.
Dazu werden auch die Mitglieder im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
eingeladen.

TOP 10.2.3.
Verkehrsberuhigung Börgerstraße
(Drucks. Nr. 15-0194/2013)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:

Nachdem sich die Anwohner der Börgerstraße jahrelang über das Lärmintensive Kopfsteinpflaster beschwert haben, wurde dies mit Asphalt aufgefüllt.
Diese Maßnahme zeigte jedoch nur sehr kurzfristige Wirkung.
Nun befürchten die Anwohner mit Inbetriebnahme der neuen Kita Börgerstraße wieder eine größere Lärmbelästigung durch zunehmenden PKW-Verkehr von Eltern, die Ihre Kinder in die Kita bringen und abholen. Da die Verwaltung aus gestalterischen Gründen am Kopfsteinpflaster festhält, müssen andere Möglichkeiten gefunden werden, die Anwohner vor zunehmender Lärmbelästigung zu schützen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche anderen Möglichkeiten kann die Verwaltung ergreifen, damit s die PKW-Fahrer an die 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung halten?
2. Wären evtl. Schwellen, wie sie an der Einfahrt in den Döhrbruch von Seiten der Bemeroder Straße kommend, erfolgreich angebracht worden sind, möglich?
3. Wenn nein, warum nicht?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zunächst erfolgt die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeiten.
Führen diese zum Ergebnis, dass Verstöße gegen die Geschwindigkeitsregelung vorliegen, erfolgt eine Geschwindigkeitsüberwachung.
Dazu werden Geschwindigkeitsanzeigen in regelmäßigen, nicht zu langen Zeitabständen an möglichst vielen wahrnehmbaren Stellen aufgestellt. Diese zeigen nicht nur die gefahrene Geschwindigkeit an, sondern enthalten auch eine Bewertung.
Eine derartige Überwachung führt in der Regel zu einer verbesserten Wahrnehmung und Einhaltung der vorgegebenen Verkehrsregelung.

Für den Fall, dass diese Maßnahmen keinen Erfolg brachten, werden Geschwindigkeitskontrollen mit entsprechender Ahndung durchgeführt.

Antwort der Verwaltung zu Fragen 2 und 3:

Die Einrichtung von Schwellen erfolgt in der Regel bei außerörtlichen Straßen.
Innerorts wurden Schwellen nur in Straßen ohne anliegende Bebauung, bzw. nicht in unmittelbarer Nähe befindlicher Bebauung einrichtet.
Das Überfahren der Schwellen verursacht eine hohe Lärmbelästigung.

Fahrbahnschwellen stellen zudem für Zweiradfahrer wegen ihrer Überhöhung zum umgebenden Belag der Fahrbahn eine Gefahrenstelle dar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit kommen derartige Einrichtungen in der Bögerstraße nicht in Betracht.

Protokollnachtrag:

Abschließende Beantwortung der Frage 1.

Die auf Grund der Beantwortung zur Frage 1 am 13.02.2013 als Handlungsanweisung vorgegebene Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen wurden ausgeführt.

Im Zeitraum vom 19.03. bis 04.06.2013 wurden bei einer durchgängigen Zähldauer von einer Woche, insgesamt 4 Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Gemessen wurde, Bezug nehmend zum Standort der Kita Börgerstraße, an 3 verschiedenen Standorten im Streckenabschnitt zwischen westlich der Herzlaker Straße (Bereich der Sackgasse) und der Sögeler Straße. An 2 Standorten fanden Messungen jeweils im gleichen Zeitraum statt. Mehrfache Messungen wurden ebenfalls an 2 Standorten durchgeführt.

Die Auswertung der Messungen ergab, dass im Abschnitt westlich vom Vreesweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterschritten wurde.
Die gefahrenen Geschwindigkeiten V85 im Bereich Vreesweg liegen mit 34 km/h, die konstant bei allen Messungen ermittelt wurden, nahe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Diese Ergebnisse geben der Verwaltung keinen Anlass, geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen zu ergreifen.

TOP 10.2.4.
Vinzenzstift
(Drucks. Nr. 15-0195/2013)

Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:

Die Anwohnerschaft in der Umgebung des Vinzenzstifts klagt zunehmend
über den steigenden Parkdruck durch Besucher und Mitarbeiter des
Vinzenzkrankenhauses. Dieser führt neben erheblichem Parksuchverkehr
dazu, dass die Bewohner der benachbarten Straßen keine wohnungsnahen
Parkplätze mehr finden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie wird die Problematik seitens der Verwaltung eingeschätzt?

2. Kommt das Vinzenzkrankenhaus den Bestimmungen zur Schaffung von
Parkraum vollständig nach?

3. Welche Lösungsansätze sieht die Verwaltung (z. B. durch ein evtl.
Zulassen von Parken auf der großen Freifläche in der Vinzenzstraße)?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Bislang sind der Verwaltung keine Beschwerden durch Bewohner der näheren Umgebung bekannt. Eigene Erkenntnisse liegen hierzu bis dato nicht vor.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die verschiedenen Umbaumaßnahmen der vergangenen Jahre im Vinzenzstift haben sich im Wesentlichen auf Umstrukturierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (z.B. neuer Eingangsbereich) innerhalb des Gebäudekomplexes konzentriert.
Während der Umbaumaßnahmen finden in den verschiedenen Bauphasen lediglich Umzüge und eine Verlagerung von Bettenkapazitäten innerhalb des Gebäudes statt.

Eine Erhöhung der Bettenanzahl und damit eine Vergrößerung des Einstellplatzbedarfes hat nicht stattgefunden.


Eine Ortskontrolle hat ergeben, dass die vorhanden Stellplätze für Besucher und Benutzer der baulichen Anlage frei zugänglich sind und durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden.
Das Erfordernis eines behördlichen Einschreitens ist daher aus bauordnungsrechtlicher Sicht z.Zt. nicht erkennbar.
Der Lösungsansatz zur (Frage3) ist damit (zumindest) baurechtlich u.E. nicht erforderlich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Zu Frage 3 'Lösungsansatz durch Parken auf der Freifläche in der Vinzensstraße' weist die Fachverwaltung darauf hin, dass es sich hierbei um eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme (Errichtung eines Parkplatzes) bzw. eine Nutzungsänderung handeln würde.

Ungeachtet der privaten Eigentumsverhältnisse müsste durch einen potentiellen Bauherrn ein entsprechender Bauantrag (auch bei einer nur befristeteten oder nur behelfsweisen Nutzung der Fläche) gestellt werden.

Das 'Baugrundstück' liegt im Geltungsbereich des B-Planes 262, welcher ein reines Wohngebiet (WR) vorsieht.
Inwieweit eine derartige immissionsträchtige gebietsfremde Nutzung mit dem Wohngebiet ausnahmsweise vereinbar wäre (§3Abs.3Nr.2BauNVO) bleibt der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren anhand der konkreten Bauvorlagen vorbehalten - erscheint jedoch vorab eher kritisch.

TOP 10.2.5.
Recyclinghof Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-0197/2013)

Bezirksratsherr Meinecke trug folgende Anfrage vor:

Im Dezember wurden von AHA vor dem Betriebshof Döhrbruch am Straßenrand Altglas- Container aufgestellt.
Die unbeleuchteten, teils in Braun und Grün gehaltenen Container sind für Autofahrer bei Dunkelheit schlecht erkennbar und stellen daher eine Gefahr dar.

Wir fragen daher die Verwaltung :
1. Warum wurden die Container an diese Stelle gesetzt und wie lange solen sie dort verbleiben?

2. Wie sollen die Container kenntlich gemacht werden (evtl. durch Warnbaken oder reflektierende Beleuchtung) um im dunkeln keine Gefahr mehr darzustellen?
3. Wie schnell kann das erledigt werden ?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Anfrage wurde Zuständigkeitshalber an aha zur Stellungnahme weitergeleitet.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Region Hannover (aha) teilt mit:

Zu Frage 1:Die Glascontainer wurden aus dem Bereich der Zufahrt zum Betriebsgelände im Einvernehmen mit der Verwaltung der Stadt versetzt, um das auch vom Bezirksrat mitgetragene Konzept „Wertstoffinsel“ bestehend aus Altglas- und Altkleiderbehältern und im Bedarfsfall Altpapierbehälter, umzusetzen. Die Wertstoffinsel ist auf Dauer angelegt.
Zu Frage 2: Eine Kenntlichmachung ist nicht beabsichtigt. Der Straßenseitenraum wird insbesondere ab Nachmittag als Parkraum genutzt, welches auch möglich und zulässig ist. In fast allen Stadtteilen der Stadt Hannover, so z.B. in der Südstadt (Krausenstraße), dienen diese Flächen auch als Standplätze. Denkbar wäre die Aufstellung einer Warnbarke durch die Tiefbauverwaltung. Sollte aber weiterhin die Befürchtung einer Gefährdung bestehen, so haben wir nur die Möglichkeit, die Wertstoffinsel aufzulösen.

TOP 10.2.6.
Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0208/2013)

Bezirksratsfrau Kuscher trug folgende Anfrage vor:

Der Kronsberg ist für viele Hannoveraner ein Naherholungsgebiet.
Durch die Wohnbebauung mangelt es an Parkmöglichkeiten, da fast jeder Bewohner ein Auto besitzt und dies auch wohnungsnah parken möchte.
Die Straße oder der Weg “Unter dem Grund“ , die zum Hugo-Knappworst-Weg führt, ist zum Teil befestigt, zum Teil naturbelassen.
Im Jahr 2011 wurden Leitungen von Wülferode über den Kronsberg nach Bemerode verlegt. Der Weg „Unter dem Grund“ wurde nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder richtig befestigt.
Da der Weg und die angrenzende kleine Wiese von Hundefreunden, Joggern, und Drachenfliegern als Parkplatz genutzt wird, ist dies im Frühjahr und Herbst durch die riesigen Pfützen und den lockeren Boden nicht möglich. Das asphaltierte untere Stück wird außerdem von großen LKW’s als Parkplatz genutzt und steht so den Naturfreunden als Parkraum nicht zur Verfügung.

Wir fragen die Verwaltung :
1. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt ?
2. Könnte durch das Auffüllen von Splitt oder anderen Materialien die Fahrbahn in der kleinen Wiese, die zu den Hundeauslaufwegen führen befestigt werden um die Bildung großer Pfützen zu vermeiden ?
3. Welche andere Möglichkeit sieht die Stadt zur Befestigung des Weges?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1.:
Die Flächen sind nicht erschlossen. Bei den genannten Leitungsarbeiten handelte es sich um eine Baumaßnahme der Stadtentwässerung. Die Kopflöcher lagen im Seitenraum und wurden nach Fertigstellung der Arbeiten wieder geschlossen.
Zu 2.:
Der Weg ist nicht gewidmet und unterliegt nicht der Unterhaltung. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Verwaltung wird den Hinweis des Bezirksrates aufnehmen und das Befahren bzw. Parken auf dem Weg durch geeignete Maßnahmen unterbinden, da der Weg für den öffentlichen Verkehr nicht freigegeben ist und auch nicht unterhalten wird.
Zu 3.:
Es sind keine Maßnahmen zur Befestigung geplant.

TOP 10.2.7.
Hugo-Knappworst-Weg
(Drucks. Nr. 15-0209/2013)

Bezirksratsfrau Kuscher trug folgende Anfrage vor:

Der Hugo-Knappworst-Weg wird von vielen Fahrradfahrern gern als Radwegverbindung Richtung Laatzen genutzt. Er ist ebenfalls auch zum Teil als Hundeauslaufweg gekennzeichnet.
Bei starkem oder längerem Regen steht er ab dem ersten Windrad bis zum 2. Aussichtsberg fast vollständig unter Wasser.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung diese Problem bekannt?
2. Welche Maßnahmen will die Verwaltung hier ergreifen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Der Zustand des Weges ist der Verwaltung bekannt.

Zu 2.) Aufgrund des schlechten Zustandes der Wegedecke ist der Hugo-Knappworst-Weg in das Wegesanierungsprogramm 2013 aufgenommen worden.
Im Zuge dieser Arbeiten wird die Randentwässerung wieder hergestellt, die Höhenlage des Weges angepasst und die Oberfläche mit einer neuen wassergebundenen Decke versehen.

TOP 10.2.8.
Konzept Schulwegsicherung Wasserkampschule
(Drucks. Nr. 15-0210/2013)

Bezirksratsfrau Heesen trug folgende Anfrage vor:

Der Stadtteil Kirchrode befindet sich seit einiger Zeit im Umbruch. Durch die Ausweisung mehrerer Baugebiete, speziell der Seelhorster Garten Nord sowie der Büntekamp und die Bebauung der Hinterlandgrundstücke im Bereich Lange-Hop-Straße / Bünteweg mit angrenzenden Straßen, sind viele Familien mit Kindern in den Stadtteil gezogen. Kinder aus dem Seelhorster Garten Nord, die die Grundschule am Wasserkamp besuchen, queren gemäß bestehendem Schulwegplan den Döhrbruch und nehmen dann den Weg Rutenbergstraße, Bünteweg, Lange-Hop-Straße und Kleiner Hillen, Schüler aus den Hinterlandgrundstücken schließen sich ab dem Bünteweg an. Sie sind auf ihrem Schulweg gezwungen, sich entweder verkehrswidrig zu verhalten, oder aber Straßen ohne eine kindangepasste Möglichkeit zu überqueren, zum Teil ist noch nicht einmal ein Fußweg vorhanden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt?
2. In welchem zeitlichen Rahmen kann ein optimiertes Konzept zur Änderung des bestehenden Schulwegplanes unter Berücksichtigung der veränderten Situation, gerade auch im Hinblick auf den Kinderunfallbericht Hannover, aufgestellt werden?
3. Inwiefern können hier die besonderen Ausnahmegründe (nämlich regelmäßig querende schutzbedürftige Fußgänger) auch zur Errichtung zusätzlicher Zebrastreifen oder ähnlicher Einrichtungen zur Sicherung des Schulwegs führen?
Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die in der Anfrage angeführte Problematik im Baugebiet Kirchrode war uns bisher nicht bekannt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Optimierung des Schulwegplanes kann zeitnah von uns unter Beteiligung der Schule, der Polizei sowie der Straßenverkehrslenkung vorgenommen werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Änderung, bzw. die Festlegung neuer Schulwege können unter Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten dazu führen, dass zusätzliche Fußgängerüberwege
oder andere Einrichtungen zur Querung von Straßen eingerichtet werden müssen.



TOP 10.3.
der SPD-Fraktion

TOP 10.3.1.
Baulücke am Thie westlich des Kirchenzentrums
(Drucks. Nr. 15-0211/2013)

Bezirksratsfrau Barke trug folgende Anfrage vor:

Die o. g. Baulücke ist immer noch nicht geschlossen, obwohl mehrfach Interesse für das Grundstück von verschiedener Seite bekundet wurde.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand der derzeitigen Planungsüberlegungen mit der maßgeblichen Nutzung für das benannte Grundstück?
2. Unter welchen Bedingungen wird das (Filet-)Grundstück verkauft (Grundanforderungen über die Vorgaben aus dem Bebauungsplan hinaus)?
3. Wann werden nach derzeitigem Stand konkrete Ergebnisse zur weiteren Entwicklung des Grundstückes erwartet?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Derzeit ist das Grundstücks einem Interessenten Anhand gegeben, der an einem Nutzungskonzept mit den Inhalten Seniorenwohnen, Behindertenwohnen und Einzelhandel arbeitet.

Zu Frage 2:
Für den Verkauf des Grundstückes gelten die üblichen dem Standort entsprechenden Preisvorstellungen. Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans sind die Kronsbergstandards sowie die Teilnahme am ökologischen Bodenmanagement bindend.

Zu Frage 3:
Zum Zeitpunkt konkreter Ergebnisse kann derzeit noch keine Aussage gemacht werden.


TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Mülldeponie
Im Zusammenhang mit der Mülldeponie wurden einige Fragen gestellt.

Ein Einwohner erkundigte sich nach den Beprobungen die durchgeführt werden und wo sich die Messstellen befinden. Dr. Schlesier erläuterte, das diese sich über der Deponie befänden. Der Einwohner wird schriftlich nachreichen, welche konkreten Punkte er noch in Erfahrung bringen möchte und betont seinen Wunsch nach einem Dialog diesbezüglich.

Netrada
Bezirksbürgermeister Rödel äußerte seine Hoffnung, dass Vertreter der Fa. Netrada in einer der nächsten Sitzungen kommen, um über den derzeitigen Stand zu berichten. Betonte aber ausdrücklich das kein Zusammenhang mit der Mülldeponie vorhanden sei.

Auf die Nachfrage einer Einwohnerin, ob denn der Bezirksrat alle Gutachten erhalten habe, entgegnete Bezirsbürgermeister Rödel, dass sämtliche relevanten Gutachten dem Bezirksrat von der Verwaltung zur Verfügung gestellt sein.

Wurde von 21.00 Uhr bis 21.30 Uhr durchgeführt


TOP 10.3.2.
Jugendtreff „Altes Feuerwehrhaus“ in Wülferode – baulicher Zustand
(Drucks. Nr. 15-0212/2013)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Der Jugendtreff „Altes Feuerwehrhaus“ in Wülferode soll in einem nicht benutzungsfähigen Zustand sein.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Erhaltungszustand hat das Gebäude (Hauptbauteile, Innenausbau und Einrichtungen)?
2. Für welche Nutzungen ist das Gebäude derzeit grundsätzlich ausgerichtet (maßgebliche Einrichtungen, Räumlichkeiten, max. Personenbelegung u. dergl.)?
3. In welcher Form unterfällt das ortsbildprägende Gebäude dem Denkmalschutz oder gleichgelagerter und ähnlicher Anforderungen?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:  
Antwort zu Frage 1:
Das ehemalige Feuerwehrgerätehaus kann aufgrund der starken Sanierungsbedürftigkeit seit Anfang 2012 nicht mehr genutzt werden.
Der Innenausbau ist total verschlissen. Die Fenster und Türen undicht und abgängig und das Gebäude ist ungedämmt und nicht beheizbar.

Antwort zu Frage 2:
Im jetzigen Zustand ist eine Nutzung nicht möglich.
Die Verwaltung bemüht sich durch einen Verkauf, das Gebäude als Denkmal zu
erhalten.

Antwort zu Frage 3:
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. In diesem Zusammenhang verweisen
der FB Gebäudemanagement auf die detaillierte Antwort vom April 2012
(siehe hierzu DS 15-0977/2012).

TOP 10.3.3.
Kindergarten „Kronsbergkrümel“ – Umwandlung einer Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 15-0213/2013)


Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Der Kindergarten „Kronsbergkrümel“ besteht aus zwei Kindergartengruppen, eine mit Ganztagsbetreuung und eine mit ¾-Tags-Betreuung (bis 14:00 Uhr). Das Angebot der ¾-Tags-Betreuung ist nicht mehr nachfragegerecht und damit nicht mehr zeitgemäß.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, spätestens zum 1. August 2013 die ¾-Tags-Gruppe in eine Ganztagsgruppe umzuwandeln?
2. Welche Bedingungen an eine Umwandlung werden noch nicht erfüllt / können noch nicht erfüllt sein – insbesondere Infrastruktureller und personeller Art?
3. Welche Aktivitäten wird die Verwaltung eigenständig, ggf. auch nach welchen Initiativen von außen, durchführen bzw. veranlassen, um die ¾-Tags-Gruppe in eine Ganztagsgruppe zum 1. August 2013 umzuwandeln?
Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung
Zu 1. bis 3.:
Ein Antrag des Bemeroder Elternvereines als Träger der Kindertagesstätte
„Kronsbergkrümel“ auf Ausweitung der Betreuungszeiten für eine Kindergartengruppe von ¾- auf Ganztagsbetreuung liegt der Verwaltung bereits vor, konnte aber im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für 2012 nicht berücksichtigt werden.
Der Verwaltung stehen für das Haushaltsjahr 2013 keine zusätzlichen Haushaltsmittel für die Ausweitung von Betreuungszeiten zur Verfügung, sodass derzeit keine Möglichkeit der Aufstockung besteht.
Sollte sich an dieser Situation eine Änderung ergeben, wird die Verwaltung den Antrag des Bemeroder Elternvereines sowie die anderen vorliegenden Anträge auf Ausweitung von Betreuungszeiten erneut prüfen und sich ggf. mit dem Träger in Verbindung setzen.

TOP 10.3.4.
Rasensportfläche auf dem Schulhof der Grundschule „Wasserkampstraße“
(Drucks. Nr. 15-0214/2013)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Die Rasensportfläche auf dem Schulhof der Grundschule „Wasserkampstraße“ ist dem Vernehmen nach in den regulären und tatsächlichen Sportbetrieb an der Schule nicht zu integrieren. Das soll an den Bedingungen für Rasenflächen für den Sportbetrieb liegen, die nur ein bestimmtes Maß der Nutzung in der Woche vorsehen, aber durch die bewusst nicht abgegrenzte Lage der Rasenfläche zum Schulhof auch in den Pausen mitbenutzt wird / auch werden sollte. Überdies sind die Wachstumsbedingungen für Sportrasen wohl an dieser Stelle mehr als suboptimal. Die zur Regeneration der Rasenfläche notwendige Ruhezeit (Nichtnutzung) wird offensichtlich auch in Zukunft bei ordnungsgemäß abzuwickelndem Sportbetrieb, bei Integration der Sportfläche in den Schulhof und den schlechten Wachstumsbedingungen nicht erreicht. Der Sportrasen stand daher bisher praktisch für den Sportunterricht nicht zur Verfügung.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Lösungen werden jetzt – auch noch nach Ausweitung der Schülerzahl an der Schule – seitens der Verwaltung angeboten, um einen ordnungsgemäßen Sportunterricht für die Schule insgesamt für welchen Zeitraum in der Woche verbindlich organisieren zu können?
2. Wie verträgt sich die präferierte Lösung mit dem Unterrichtsauftrag bezüglich der Sportaktivitäten für die gesamte Schule?
3. Welche dauerhafte Lösung mit einer festen Oberfläche, wie sie der Stadtbezirksrat ehedem gefordert hatte und wie sie wohl jetzt wieder ins Auge gefasst werden muss, wird welche Kosten erwarten lassen?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Rasenfläche an der Grundschule Wasserkampstraße wurde im Rahmen der Sanierung des Schulgebäudes im Jahr 2008 hergestellt.
Dabei ist die Entscheidung, die Sportaußenfläche als Rasenfläche zu gestalten, auch wegen erheblicher technischer Probleme aufgrund des hohen Altbaumbestandes in der direkten Nähe ausgefallen. Zudem wären hohe Investitions- und vor allem Folgekosten für die Reinigung einer festen Sportfläche erforderlich geworden, die der Verwaltung aufgrund der Haushaltslage nicht zur Verfügung stehen.

Die Sportrasenfläche wurde aufgrund der vorliegenden Beschwerden überprüft. Sie ist im Moment witterungsbedingt nicht bespielbar, was bei Frost- / Tauwechsel im Winterhalbjahr normal ist. Im Moment ist die Wassersättigung der Oberfläche noch zu hoch, hervorgerufen durch Frost, Tauen und Regenfälle.
Aus fachlicher Sicht ist sie dennoch technisch in Ordnung. Wenn die Rasenfläche abgetrocknet ist, wird sich die Rasennarbe wieder kräftigen.
Dies wird durch eine gezielte Düngung im Vorjahr unterstützt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Um den Anforderungen an den Schulsport gerecht zu werden, wurde ebenfalls im Rahmen der Sanierung die vorhandene Schulsporthalle mit einem Trennvorhang teilbar gemacht, so dass zwei Übungseinheiten zeitgleich für den Sportunterricht zur Verfügung stehen. Damit kann der Sportunterricht gemäß Stundentafel auch in den Wintermonaten grundsätzlich in der vorhandenen Sporthalle durchgeführt werden.
Die Organisation im Rahmen des Stundenplans obliegt der Schule selbst.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine Sportrasenfläche ist für den Schulsport einer Grundschule grundsätzlich gut geeignet, wobei witterungsbedingte Einschränkungen hinnehmbar sind. Dies gilt für alle Schulen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Wie einleitend dargestellt, ist eine Umwandlung des Sportrasens in eine dauerhaft befestigte Oberfläche aufgrund des hohen Altbaumbestandes in direkter Nähe nicht zu empfehlen. Für die Finanzierung entsprechender Investitions- und Folgekosten für den Bau und Betrieb einer befestigten Sportfläche stehen der Verwaltung aufgrund der Haushaltslage zur Zeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

TOP 10.3.5.
Zementwerke im Umfeld
(Drucks. Nr. 15-0215/2013)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Im Umfeld des Stadtbezirkes liegen Zementwerke. Dort ist es dem Vernehmen nach üblich geworden, das sog. Sekundärbrennstoffe (im Klartext: Müll) vollständig oder auch teilweise in den Drehöfen eingesetzt werden, jedoch mit wohl anderen Emissions- und Immissionswerten bezüglich der Schadstoffe als bei sog. Müllverbrennungsanlagen. Zu den Schadstoffen zählt auch das giftige Quecksilber (Nervengift). Die Bevölkerung und der Boden werden den hier bekannten Informationen zur Folge in einem Umkreis von etwa 10 km belastet, hauptsächlich im Bereich der Hauptabwindfahne.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie stellt sich die Belastung mit Schadstoffen, insbesondere mit Quecksilber, auf Grund der Genehmigung und der tatsächlichen Situation für die in Frage kommenden Zementwerke dar?
2. Welche Begründung gibt es für die unterschiedlich zugelassenen Emissionswerte schädlicher Stoffe bei Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken?
3. Welche Regelungen werden angestrebt, den Schutz der Bevölkerung und den Bodenschutz zu verbessern?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen:
Da die Stadtverwaltung für die Beantwortung der Fragen fachlich nicht zuständig ist, wurde die Anfrage an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover weitergeleitet. Dieses gibt vorab zur Kenntnis, dass das Gewerbeaufsichtsamt zwar zuständig ist für Maßnahmen an der emittierenden Anlage selbst (§ 17 BImSchG) und z. B. für Maßnahmen des Bodenschutzes auf dem Betriebsgelände (§ 10 NBodSchG), nicht jedoch für Immissionen außerhalb des Betriebsgeländes der Anlage in dem oben angesprochenen Umkreis von 10 km. Hier gelten die Zuständigkeiten anderer Behörden.
Da die Messung von Immissionen von Luftschadstoffen in die Zuständigkeit der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim fällt (diese Behörde betreut das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachen), hat sich der Bereich Umweltschutz dort nach aktuellen Immissionswerten in der Umgebung der Zementwerke erkundigt. In der näheren Umgebung der Zementwerke gibt es keine Luftgütemessstelle. Die im Raum Hannover vorhandenen Messstellen lassen aufgrund ihrer Lage keine konkreten Aussagen zu spezifischen von den Zementwerken ausgehenden Immissionen zu. Zudem wurden auch keine Sondermessprogramme im Betrachtungsraum durchgeführt, sodass keine Immissionsdaten vorliegen.

Die nachfolgenden Antworten beschränken sich daher auf den Aspekt der Emissionen. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover schickt seinen Antworten folgende Anmerkung voraus:

Die hier ansässigen Zementwerke setzen bereits seit ca. zehn Jahren Sekundärbrennstoffe ein; in Misburg mit mittlerweile bis zu 75 % der Feuerungswärmeleistung und in Höver bis zu 100 %. Die Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Konietzny (SPD) lässt den Schluss zu, dass die in den Zementwerken eingesetzten Sekundärbrennstoffe (im folgenden kurz SBS) häufig auf Grund von Unwissenheit fälschlicherweise mit den auf Deponien anzutreffenden „Siedlungsabfällen (im Klartext: Müll)“ verglichen werden. Um diese Einschätzung zu relativieren bzw. darzustellen, wie überhaupt z. B. der an den Brennstellen der Drehofenanlage eingesetzte feste SBS (sogenannter „Fluff“) tatsächlich aussieht, liegt der Antwort zur Bezirksratsanfrage als pdf-Datei ein Prospekt bei, der das Material beispielhaft näher beschreibt.
Die Herstellung von Fluff u. a. für den Einsatz in der Zementindustrie erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Dabei werden generell zunächst chlorhaltige Materialien aussortiert (z. B. PVC, da Chlor den Heizwert im Verbrennungsprozess absenkt). Anschließend wird das Material zerkleinert bzw. regelrecht aufgefasert, um es flugfähig zu machen. Auch für die Gruppe dieser blasfähigen, qualitätsgesicherten bzw. aufbereiteten SBS werden die stofflichen Eigenschaften, die vorgegebenen Grenzwerte sowie entsprechende Güte- und Prüfbestimmungen in der Gütesicherung RAL-GZ 724 konkretisiert. Allein dies macht schon deutlich, dass die Zementwerke keinesfalls (den z. B. durch aha gesammelten) Müll direkt in den Feuerungsanlagen der Drehöfen einsetzen. Der Fluff ersetzt inzwischen in den Zementwerken durch seinen Heizwert (hu mindestens 13 bis 16 MJ/kg) bereits Kohle und Heizöl und bringt neben der Ressourcenschonung eine deutliche CO2-Ersparnis.

Zu 1.)
Die einzelnen SBS sind in den aktuellen Betriebsgenehmigungen unter Nennung der Abfallschlüsselnummern mit den notwendigen Beschränkungen reglementiert. So enthalten die Genehmigungsbescheide Festlegungen, die das Gefährdungspotential schon auf der „Eingabeseite“ obligatorisch begrenzen (u. a. Nachweise über Herkunft, Zusammensetzung und Art der Stoffe). In den vergangenen Jahren wurden dadurch von den einzelnen Genehmigungsbehörden in Deutschland die Anforderungen an Ersatzbrennstoffe beim Einsatz in den Zementwerken weitgehend vereinheitlicht. Darüber hinaus sind bei den Spurenelementen u. a. die zulässigen Quecksilbergehalte der Einsatzstoffe begrenzt auf 0,6 mg/kg (Praxiswert) bzw. 1,2 mg/kg (Maximalwert). Typische Konzentrationen von Quecksilber in Kohlen, die in Deutschland verfeuert werden, nennt die Literatur auch für die Regelbrennstoffe Steinkohle mit etwa 0,2 bis 1,2 mg/kg [Auswertung NRW] und für Braunkohle mit 0,05 bis 0,9 mg/kg [RWE Rheinbraun].

Emissionsseitig sind bei den Zementwerken für Quecksilber auf Grundlage der 17. BImSchV (vgl. unten genannten Punkt 2) als Tagesmittelwert 0,05 mg/m³ und als Halbstundenmittelwert 0,1 mg/m³ festgesetzt, mit der entsprechenden Verpflichtung, die Quecksilberemissionen kontinuierlich zu ermitteln. Diese aktuell genehmigten Emissionsbegrenzungen werden eingehalten.

Zu 2.)
Die Errichtung, die Beschaffenheit und der Betrieb von Verbrennungsanlagen (MVA) und Mitverbrennungsanlagen (Zementwerke) ist in der VO über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen -17. BImSchV- vom 14.08.2003 (BGBl. I S. 1633) zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. 01. 2009 (BGBI. I, Nr. 5; S. 129) gesetzlich geregelt. Die Emissionsgrenzwerte ergeben sich dabei im Wesentlichen auf Grund der Vorgaben des § 5 (für MVA) bzw. des § 5a (für Zementwerke) i. V. mit § 19 der 17. BImSchV.
Die hieraus resultierenden unterschiedlichen Emissionsbegrenzungen hat der Gesetzgeber nicht willkürlich gewählt. Die Technologie der Zementherstellung ist keinesfalls mit der einer Müllverbrennungsanlage (MVA) vergleichbar und die Erkenntnisse der einen Betriebsart nicht auf die andere übertragbar. Das Klinkerbrennen ist ein Stoffumwandlungsprozess, bei dem neben den Brennstoffen auch Rohstoffe dem System zugeführt werden. Die Unterschiede bei den Emissionsgrenzwerten sind allein schon aus verfahrenstechnischer Sicht begründet, da bei den Drehofenanlagen das Brenngut und die Drehofenabgase im Gegenstrom geführt und dabei intensiv durchmischt werden. Die spezifische Zusammensetzung der Abgase wird von daher nicht nur allein durch den Verbrennungsprozess, sondern auch durch ggf. in den Rohmaterialien enthaltene Bestandteile bestimmt. Das Abgas eines Klinkerdrehofens kann daher eine deutlich andere Zusammensetzung aufweisen, als dies von herkömmlichen Verbrennungsprozessen bekannt ist. Unabhängig hiervon bieten Drehöfen besonders günstige Bedingungen (u. a. Temperaturverlauf und Gasverweilzeit), um Verbindungen, die über Brennstoffe eingetragen werden (oder daraus entstehen) vollständig zu zerstören oder im Klinker einzubinden.

Zu 3.)
Auch in Bezug auf die anzuwendenden Minderungstechniken wird es in Zukunft weitere Entwicklungen geben. Neben allgemeinen Prozessverbesserungen (z. B. optimierte Führung der Abgastemperatur bei gleichzeitiger Staubauschleusung) kommt sicherlich der gezielten Beeinflussung der Bindungsformen des Quecksilbers eine besondere Bedeutung zu. Elementares Quecksilber ist aufgrund seiner hohen Flüchtigkeit nur in sehr geringem Umfang einzubinden (sei es an Stäuben oder zusätzlich aufgegebenen Adsorbentien). Demgegenüber sind Quecksilberverbindungen wesentlich effizienter über adsorptive Verfahren abzuscheiden. Die Verfügbarkeit der Techniken wird eine wesentliche Rolle dabei spielen, ob sich bestimmte Verfahren durchsetzen können.


TOP 10.3.6.
Beratungsstelle für ADHS-Erkrankte
(Drucks. Nr. 15-0216/2013)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Die Beratungsstelle für Erkrankte an der Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitäts-Störung bzw. deren Eltern ist die Behindertenberatungsstelle. Diese Bezeichnung, wenngleich nur eine Bezeichnung, erfasst nicht sensibel die Erkrankten und deren Angehörige. Es gilt, eine solche Bezeichnung einzuführen, die darauf Rücksicht nimmt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie könnte eine solche Bezeichnung der Beratungsstelle lauten?
2. Wann wird eine aus der Introduktion abgeleitete, neue Bezeichnung eingeführt werden können?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Fachbereichsleitung des FB Jugend und Familie teilt mit, dass es eine entsprechende Behindertenberatungsstelle in Trägerschaft der LHH nicht gibt.
Diese Aufgabe ist mit der Bildung der Region Hannover per Regionsgesetz auf diese Behörde übergegangen.

Das Team Sozialmedizin und Behindertenberatung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon: 0511616-0
Fax: 0511616-22499
E-Mail: info@region-hannover.de
ist somit bei der Region angesiedelt, hat allerdings einen Versorgungsauftrag auch für das Stadtgebiet Hannover. Die Anregung des Bezirksrates wird an die Region weitergeleitet.


TOP 10.3.7.
Errichtung einer Langlaufstrecke über den Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0217/2013)

Der Kronsberg und sein Umfeld werden intensiv auch für den Langlauf genutzt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Errichtung einer kilometrisch ausgewiesenen Langlaufstrecke auf dem Kronsberg – auch unter Einschluss von Sprintstrecken – bis hin zum Halbmarathonkurs?
2. Welche Anforderungen sind unter sportlichen Gesichtspunkten dabei zu beachten?
3. In welcher Form könnte eine solche Strecke in ein städtisches Programm eingegliedert werden?
Diese Anfrage wurde schriftlich beantwortet
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es ist nicht vorgesehen auf dem Kronsberg Laufstrecken auszuweisen. Der Kronsberg ist schon jetzt für den informellen Freizeitsport gut nutzbar und wird auch genutzt. Die Pflege und Unterhaltung der bereits vorhandenen vielfältigen Beschilderungen (für Fahrradfahrer, Reiter, Grünen Ring, Hunde, Schafe) nimmt schon jetzt alle Kapazitäten unseres Pflegebetriebes in Anspruch. Aus Erfahrungen in der Eilenriede wissen wir, dass der Aufwand für Pflege und Unterhaltung von Laufstreckenmarkierungen ebenfalls nicht unerheblich ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Über schon vorhandene Laufstrecken in Hannover und deren Anforderungen gibt das Faltblatt „Laufen(d) in Hannover“ Auskunft. Das Faltblatt ist im Jahre 2011 vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün herausgegeben worden und steht auch im Internet unter http://www.hannover.de/Kultur-Freizeit/Naherholung/Natur-erleben/Bewegen/Sport-treiben-im-Grünen zur Verfügung.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ein städtisches Programm zum Thema Laufstrecken existiert nicht.

TOP 10.3.8.
Fußgängerüberweg über die Brabeckstraße in der Nähe der Einmündung der Tiergartenstraße
(Drucks. Nr. 15-0218/2013)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Der genannte Fußgängerüberweg ist für Fußgänger problembeladen, weil der Kraftfahrer bei der Vielzahl der an dieser Stelle zu beachtenden Regelungen zu Fehlhandlungen neigt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten werden zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit des Fußgängerüberweges gesehen?
2. Gehört zu den Verbesserungen auch ein an einem Auslegermast über der Fahrbahn angebrachtes blinkendes Gelblicht?
3. Wird ein solches Blinklicht installiert?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Der Zebrastreifen entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Anlage von Fußgängerüberwegen.
Er ist mit Markierung, Beschilderung und gelber Beleuchtung ausgestattet.

Eine besondere Unfallhäufung ist der Verwaltung nicht bekannt. Die Verwaltung sieht daher keine Notwendigkeit die Situation zu verändern, eine Ausstattung mit einem gelben Blinklicht ist nicht beabsichtigt.


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0219/2013)

Bezirksratsherr Hellmann verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat wird gebeten zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Fußweg auf der Brabeckstraße vor dem „Kronprinzen“ (Rossmann) so abzupollern, dass dort keine Fahrzeuge mehr parken können.

Einstimmig


TOP 11.1.2.
Mardalwiese
(Drucks. Nr. 15-0220/2013)

Bezirksratsfrau Heesen verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat wird gebeten zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die wassergebundene Decke des nördlich an die Bebauung angrenzenden Verbindungs­weges zwischen Mardalwiese und Tier­gar­ten­randweg auszubessern:

Einstimmig


TOP 11.2.
der SPD-Fraktion

TOP 11.2.1.
Bauliche Entwicklung Wülferodes
(Drucks. Nr. 15-0221/2013)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn
Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Stadt Hannover möge sich dafür einsetzen, dass die derzeit noch im gültigen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) ausgewiesene Beschränkung der Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum – und somit auch für Wülferode verbindlich – im neuen RROP nicht fortgeschrieben wird.
2. Die Stadt Hannover möge eine eigene Konzeption zur Siedlungsentwicklung für Wülferode aufstellen, öffentlich diskutieren und dann auch beschließen.
3. Die Stadt Hannover wird die bauliche Entwicklung in Wülferode auch im unbeplanten Innenbereich durch Bebauungspläne absichern.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 11.2.2.
Kindergarten „Kronbergkrümel“ – Umwandlung einer Kindergartengruppe
(Drucks. Nr. 15-0222/2013)

Bezirksratsherr Konietzny verlas den Antrag und begründete ihn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
die Verwaltung wird gebeten, die bestehende Kindergartengruppe für 25 Kinder mit einer ¾-Tags-Betreuung (bis 14:00 Uhr) alsbald (spätestens zum 1. August 2013) in eine mit einer Ganztagsbetreuung umzuwandeln.

Einstimmig


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Abgesetzt

Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 22:25 Uhr die Sitzung.

für die Niederschrift:



Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin