Sitzung Ratsversammlung am 24.05.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.05.2012)
1. Nachtrag (erschienen am 22.05.2012)
Protokoll (erschienen am 14.07.2012)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 04.07.2012

PROTOKOLL

9. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 24. Mai 2012, Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Scholz (CDU)
Ratsfrau Arikoglu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Barnert (SPD)
(Ratsfrau Barth) (CDU)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Breves (SPD) 15.30 - 18.30 Uhr
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsherr Hofmann (SPD)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kelich (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Dr. Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsherr Küßner (CDU)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Markowis (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Neudahm
Ratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Nowak) (DIE LINKE.)
Ratsherr Onay (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsfrau Pohler-Franke (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Ratsherr Römer (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Beigeordnete Seitz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Wallat (SPD)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)
(Beigeordnete Zaman) (SPD)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
(Stadtkämmerer Dr. Hansmann)
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22. März 2012

3. A N F R A G E N

3.1. der FDP-Fraktion

3.1.1. zu einer zentralen Kita-Datenbank
(Drucks. Nr. 0865/2012)

3.1.2. zur Überbrückung temporärer Personalengpässe
(Drucks. Nr. 0882/2012)

3.2. der Fraktion DIE LINKE. zu der erwarteten Entwicklung der Anzahl von Asylbewerbern in Hannover
(Drucks. Nr. 0960/2012)

3.3. der SPD-Fraktion

3.3.1. zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Hannover
(Drucks. Nr. 1007/2012)

3.3.2. zur Situation obdachloser Menschen in Hannover
(Drucks. Nr. 1008/2012)

3.4. der PIRATEN-Fraktion

3.4.1. zu Druckerzeugnissen und Internetauftritt der LHH
(Drucks. Nr. 1063/2012)

3.4.2. zum Dienstwageneinsatz während ver.di-Warnstreik und zu Messezeiten
(Drucks. Nr. 1073/2012)

3.5. der Fraktion DIE LINKE. zu EU-Fördermitteln zur Verbesserung der Integration
(Drucks. Nr. 1107/2012)

3.6. der Fraktion DIE HANNOVERANER zum Schutz der Schulen vor möglichen Amokläufen
(Drucks. Nr. 1145/2012)

4. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Besetzung der Kommissionen Sanierung Soziale Stadt Hainholz und Sanierung Stöcken
(Drucks. Nr. 1155/2012)

5. Antrag zur Entsendung einer Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover in die Gesellschafterversammlung der Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
(Drucks. Nr. 0738/2012)

6. Antrag zur Förderung von Jugendkulturen
(Drucks. Nr. 1093/2012)

7. Antrag zu Forsteinrichtung 2012 – 2022
(Drucks. Nr. 0629/2012 mit 4 Anlagen)

7.1. dazu 1. Ergänzung, Nichtübernahme der gutachterlichen Stellungnahme des Eilenriedebeirates
(Drucks. Nr. 0629/2012 E1 mit 1 Anlage)

7.2. und Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1042/2012)

8. Antrag zur Korrektur der Stadteilgrenze zwischen Groß-Buchholz und Kleefeld, Stadtbezirksrat 04
(Drucks. Nr. 0931/2012 mit 1 Anlage)

9. Antrag zum 218. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / westlich Metzhof, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1010/2012 mit 4 Anlagen)

10. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

10.1. Bebauungsplan Nr. 1754 - In der Rehre - Ost -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0394/2012 mit 3 Anlagen)

10.2. Bebauungsplan Nr. 1495 - Steinfeldstraße / Brunnenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0803/2012 mit 3 Anlagen)

11. Antrag zur Änderung der Sondernutzungssatzung
(Drucks. Nr. 0149/2012 mit 2 Anlagen)

11.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 0149/2012 E1 mit 1 Anlage)

11.2. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0896/2012)

16. Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Die Meinung der Ratsfraktionen zur D-Linie
(Drucks. Nr. 1018/2012)

17. Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Zum Nachteil der Kinder? Auswirkungen des Betreuungsgeldes auf die Kinderbetreuungssituation in Hannover
(Drucks. Nr. 1025/2012)

20. Antrag zur Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0199/2012 mit 2 Anlagen)

20.1. dazu 1. Ergänzung - Neufassung, Anträge von 4 Stadtbezirksräten
(Drucks. Nr. 0199/2012 E1 N1 mit 5 Anlagen)

20.2. sowie Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0528/2012)

21. Antrag zur Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“
(Drucks. Nr. 0209/2012 mit 2 Anlagen)

21.1. dazu 1. Ergänzung: Neufassung des Vorvertrages
(Drucks. Nr. 0209/2012 E1)

21.2. dazu 2. Ergänzung: Ablehnung des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 0209/2012 E2 mit 1 Anlage)

21.3. und Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0209/2012, Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 0788/2012)

12. Antrag zur Änderung der Honorarordnung und der Entgeltordnung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule sowie Einführung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - (ohne Satzung)
(Drucks. Nr. 2315/2011 N1 mit 3 Anlagen)

12.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0448/2012)

13. Änderung der Entgeltordnung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover Erhöhung der Entgelte ab 2012 und 2014
(Drucks. Nr. 0246/2012 mit 2 Anlagen)

13.1. dazu 1. Ergänzung, Freiwilligendienstleistende - Ergänzung der Ziffer 5.2
(Drucks. Nr. 0246/2012 E1 mit 2 Anlagen)

14. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 1151/2012 mit 2 Anlagen)

15. A N T R Ä G E

15.1. der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE. und der PIRATEN-Fraktion zur Einsetzung einer Kommission "Rehabilitierung für vom Berufsverbot Betroffene"
(Drucks. Nr. 1076/2012)

15.2. der CDU-Fraktion

15.2.1. zur Überprüfung und Anpassung der Mietindizes der städtischen Immobilien
(Drucks. Nr. 1122/2012)

15.2.2. zur Installation von Webcams in Hannover
(Drucks. Nr. 1123/2012)

15.2.3. zur Inklusion
(Drucks. Nr. 1128/2012)




TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) verwies darauf, dass die Tagesordnungspunkte 14. und 19. zur Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG mit der Drucks. Nr. 1151/2012 mit 2 Anlagen und 1152/2012 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abgesetzt worden seien, da die PIRATEN-Fraktion diese zur weiteren Beratung in die Fraktionen gezogen habe.

Zudem erläuterte Ratsvorsitzender Strauch (SPD), dass unter den Tagesordnungspunkten 16. und 17. eine Aktuelle Stunde durchgeführt werde. Zuerst werde die Aktuelle Stunde, beantragt durch die Fraktion DIE HANNOVERANER, zum Thema die Meinungen der Ratsfraktionen zur D-Linie mit der Drucks. Nr. 1018/2012 abgehalten. Im Anschluss erfolge die Aktuelle Stunde – beantragt von der SPD-Fraktion, zum Thema Nachteil der Kinder? Auswirkungen des Betreuungsgeldes auf die Kinderbetreuungssituation in Hannover mit der Drucks. Nr. 1025/2012. Die Ratsversammlung werde um 17:00 Uhr für die Aktuellen Stunden unterbrochen.
Oberbürgermeister Weil habe den Fraktionen sowie dem Einzelvertreter mit Schreiben vom 27. April 2012 den Verfahrensablauf mitgeteilt. Darin wurde darauf verwiesen, dass die Fraktionen in Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke eine Redezeit erhalten würden. Die Geschäftsordnungskommission habe unter Bezug des § 15 der Geschäftsordnung in ihrer Sitzung am 05. Mai 2012 entschieden, dass die Geschäftsordnung des Rates dahin gehend auszulegen sei, dass bei mehreren Aktuellen Stunden in einer Ratsversammlung, jeder Fraktion und jedem Einzelvertreter bei jeder Aktuellen Stunde jeweils bis zu fünf Minuten zur Verfügung stünden. Die gleich starken Fraktionen FDP, PIRATEN und DIE HANNOVERANER hätten sich im Februar des Jahres darauf verständigt, dass die Reihenfolge zu jeder Aktuellen Stunde rouliere. Nach der Aktuellen Stunde werde man wieder in die Behandlung der Tagesordnungspunkte eintreten.


Ratsherr Hanske (SPD) erklärte, dass er an der Behandlung zum Tagesordnungspunkt 20. nicht teilnehmen werde.
Der Rat beschloss, den Punkt 18 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22. März 2012

Ratsherr DR. Kiaman führte aus, dass er zum Protokoll unter Tagesordnungspunkt 15. zwei Korrekturwünsche habe. Zum einen werde im 10. Satz (verkürzt) ausgeführt: "Kiaman bemängelt dass die Menschen ernst genommen werden“. Ratsherr Dr. Kiaman erklärte, dass er die gegenteilige Situation bemängelt habe.
Weiter führte Ratsherr Dr. Kiaman aus, dass im vorletzten Satz suggeriert werde, dass er den Bauwäglern unterstellt habe, sie seien eine vom Kriminalitätspotential ähnlich gelagerte Gruppe wie diejenigen, die seinerzeit die Krawalle in der Nordstadt zu verantworten hätten. Ratsherr Dr. Kiaman bat ausdrücklich darum im Protokoll festzuhalten, dass das Gegenteil der Fall sei. Gerade weil dies der Fall gewesen sei, habe er sich verwundert gezeigt, dass eine einvernehmliche Lösung, zumindest zum Zeitpunkt der Sitzung, nicht hergestellt werden konnte.
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 22. März 2012 mit der Änderung zu Tagesordnungspunkt 15.

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der FDP-Fraktion

TOP 3.1.1.
zu einer zentralen Kita-Datenbank
(Drucks. Nr. 0865/2012)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Bruns (FDP) aus Drucks. Nr. 0865/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Es handelt sich in der Sache nicht um eine „Kita-Datenbank“, sondern um ein komplett neues Anmeldeverfahren für die über 20.000 gruppenpädagogischen Kinderbetreuungsplätze in Hannover. Eine entsprechende Datenbank ist nur ein kleinerer Teil des Gesamtprojektes.

Frage 1:
Wie ist der konkrete Zeitrahmen, den sich die Verwaltung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses gesteckt hat?

Dem Ratsbeschluss zum Haushalt 2012 folgend, beabsichtigt die Verwaltung den Gremien im Herbst 2012 einen mit den Freien Trägern abgestimmten Vorschlag zur Einführung eines zentralen Anmeldeverfahrens in der Landeshauptstadt vorzulegen.

Frage 2:
Gibt es bereits ein Konzept für den Aufbau eines zentralen Kita Vergabesystems- wenn ja wie sieht dies aus?

Ein Konzept für den Aufbau eines zentralen Vergabesystems ist weder geplant noch Gegenstand des Ratsauftrages. Mehrfach wurde bereits im Jugendhilfeausschuss und auch hier im Rat deutlich gemacht, dass die LHH vielmehr ein zentrales Anmeldeverfahren anstrebt, die Vergabe eines Betreuungsplatzes jedoch weiterhin in der Hoheit des jeweiligen Trägers liegen wird. Dies war auch übereinstimmendes Ergebnis eines vom zuständigen Jugendhilfeausschuss durchgeführten umfangreichen Anhörungsverfahrens.
Die Verwaltung hat zur Entwicklung eines solchen Anmeldesystems zunächst eine Sammlung von Anforderungen erstellt, die als Grundlage für die Gespräche mit den Freien Trägern dient. In diese Sammlung sind Erkenntnisse aus der genannten Anhörung ebenso eingeflossen, wie Empfehlungen von Anbietern von Anmeldesystemen. Anschließend sind weitere Gespräche mit den Anbietern geplant.


TOP 3.1.2.
zur Überbrückung temporärer Personalengpässe
(Drucks. Nr. 0882/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsfrau Bruns (FDP) aus Drucks. Nr. 0882/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Hat die Verwaltung ein Konzept für temporäre Personalausfälle?

Die Frage, ob ein temporärer Personalausfall ausgeglichen wird, entscheiden grundsätzlich die jeweiligen Fachbereiche vor Ort. Aus diesem Grund ergibt sich auch keine Notwendigkeit eines stadtweiten Konzepts für vorübergehende Personalausfälle.
Es erfolgt bei längerfristigen Erkrankungen ein Personalersatz, vor allem, wenn Bereiche mit Kundenkontakt betroffen sind, ein wirtschaftlicher Schaden entstehen oder Einnahmen verloren gehen können. Da es nicht immer möglich ist, internes qualifiziertes Personal kurzfristig für befristete Einsätze zu gewinnen, wird in wenigen Einzelfällen auch auf externe Dienstleister zurückgegriffen.

Frage 2:
Wenn ja, sieht dieses Konzept eine temporäre Übertragung der betroffenen Tätigkeiten an externe Dienstleister vor?

Siehe Antwort zu 1.

Frage 3:
Ist in der Vergangenheit finanzieller Schaden durch solche temporären Ausfälle entstanden, und wenn ja, wie hoch schätzt die Verwaltung diesen ein?

Es ist nicht vollkommen auszuschließen, dass es durch Personalausfälle im Einzelfall zu finanziellen Schäden kommen kann. Aus der Analyse einzelner Fälle der Vergangenheit ist jedoch erkennbar, dass als Ursache immer das Zusammentreffen verschiedener Gründe und nicht ausschließlich der Personalausfall dazu beigetragen hat.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, in welchen Fällen externe Dienstleister in Anspruch genommen würden.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass dies in Bereichen mit Spezialtätigkeiten vorkommen könne. In der Stadtverwaltung gäbe es im Besonderen im baulich-technischen Bereich Berufe, die in der Stadtverwaltung zwar vorhanden seien, wenn dort allerdings die entsprechenden Mitarbeiter ausfallen würden, könne man nicht über geeigneten Ersatz aus dem eigenen Personal heraus verfügen. In diesen seltenen Fällen versuche man die Ausfälle durch externe Dienstleister zu kompensieren. Dies praktiziere man nur ungern, da die Verwaltung traditionell Vorbehalte gegen das Outsourcing habe.


TOP 3.2.
der Fraktion DIE LINKE. zu der erwarteten Entwicklung der Anzahl von Asylbewerbern in Hannover
(Drucks. Nr. 0960/2012)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 0960/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Das Land Niedersachsen ist nach dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz verpflichtet, anteilig die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden oder unerlaubt eingereisten ausländischen Staatsangehörigen aufzunehmen. Das Aufnahmegesetz füllt die bundesrechtliche Ermächtigung für eine landesinterne Verteilung der auf das Land Niedersachsen verteilten ausländischen Staatsangehörigen sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. Es regelt die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung der Ausländerinnen und Ausländer innerhalb des Landes.
Zuständig für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte (Aufgabe des sog. übertragenen Wirkungskreises), soweit nicht die Unterbringung und Versorgung in landeseigenen Einrichtungen erfolgt. Die Stadt Hannover ist somit gesetzlich verpflichtet, die ihr vom Land zugewiesenen Menschen aufzunehmen und unterzubringen.
Nach den starken Flüchtlingsströmen Mitte der 1990’er Jahre und der sich anschließenden Abnahme dieser Zahlen konnten sukzessive die meisten der in Hannover bestehenden Flüchtlingswohnheime geschlossen werden, mit der Folge, dass im Jahr 2010 lediglich noch zwei Flüchtlingswohnheime in Hannover betrieben wurden. Seit Ende 2010 steigt die Zahl der Menschen, die nach Hannover kommen aber wieder stark an und die Stadt muss erhebliche Anstrengungen unternehmen, ihrer Unterbringungspflicht nachzukommen.

Frage 1:
Wie viele Asylbewerber aus welchen Ländern erwartet die Landeshauptstadt für die Jahre 2012 und 2013?

Für das Jahr 2012 wurde vom Land bisher eine Quote von 465 Personen festgelegt, die durch die Stadt Hannover aufzunehmen und unterzubringen sind. Diese Quote ist jedoch nur eine Prognose. Sollten die Zahlen bundesweit weiter steigen, wird möglicherweise eine Anpassung dieser Quote nach oben erfolgen.
Eine konkrete Zahl für 2013 zu benennen ist daher nicht möglich, allerdings wird davon auszugehen sein, dass die gleiche Größenordnung an Personen aufzunehmen sein wird.
Im Vorhinein ist eine Aussage zu den erwarteten Nationalitäten leider nicht möglich, da die Verwaltung frühestens 2 Wochen im Voraus erfährt, welche Personen tatsächlich kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Verwaltung nichts bekannt über Nationalität, Geschlecht oder Familienzusammensetzung.
Momentan kommt die Mehrzahl der untergebrachten Personen aus Irak, Iran, Afghanistan, Ghana, Syrien und Sudan.

Frage 2: Wie viele Unterkünfte fehlen in Hannover für die zu erwartenden Asylbewerber?

Diese Frage lässt sich in konkreten Zahlen nicht beantworten, da noch nicht bekannt ist, mit wie vielen Personen tatsächlich zu rechnen ist. Derzeit sind einige Unterkünfte wie der Anbau der Hildesheimer Straße mit 48 Plätzen und das Wohnprojekt in der Haltenhoffstraße mit 100 Plätzen noch nicht in Betrieb. Dazu sollen noch drei weitere Unterkünfte mit insgesamt rund 110 Plätzen entstehen. Auch wird parallel die Anmietung von Wohnungen für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge verstärkt betrieben. Ob dies jedoch tatsächlich ausreicht kann nur an der fortlaufenden Entwicklung beurteilt werden.

Frage 3:
Welches Konzept verfolgt die Verwaltung, um die Asylbewerber unterzubringen und die Bevölkerung darüber aufzuklären?

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, haben häufig einen langen Leidensweg hinter sich, der durch die Flucht mit vielen negativen und zum Teil traumatischen Erfahrungen verbunden war. Um den damit verbundenen Herausforderungen gerecht zu werden und den Menschen dabei zu helfen, dass sie Ruhe und sich in ihrem neuen Leben zurechtfinden, wird die Unterbringung in verschiedenen Formen angestrebt.
Einerseits basiert die Unterbringung auf Gemeinschaftsunterkünften, da die dort vorhandene Betreuung für Menschen, die ganz neu nach Deutschland kommen sehr hilfreich ist. Diese Menschen haben zum Teil traumatische Erlebnisse zu verarbeiten und benötigen eine entsprechende Hilfestellung, um sich zu orientieren und um für sich Perspektiven aufbauen zu können. Durch die ganztägige Anwesenheit von Mitarbeitern des Betreibers im Wohnheim haben die dort lebenden Menschen jederzeit die Möglichkeit um Unterstützung zu bitten und diese auch zu erhalten.
Eine weitere Form der Unterbringung sind sog. Wohnprojekte (wie bspw. das Projekt in der Haltenhoffstraße). Es ist ein selbständiges Wohnen, bei dem die Bewohner herausgefordert sind, die deutsche Sprache zu erlernen, sich in die Nachbarschaft zu integrieren und sich eigenständig um ihre Wohnungen zu kümmern. Durch die soziale Betreuung werden sie aber trotzdem nicht alleine gelassen. Die Art der Unterbringung fördert gleichzeitig die Eingliederung in eine Hausgemeinschaft, was für die Zukunft auf jeden Fall förderlich ist.
Nicht zuletzt erfolgt die Unterbringung von Flüchtlingen in Hannover aber auch dezentral verteilt im Stadtgebiet in (Einzel-)Wohnungen. Mit der gezielten Anmietung von Wohnungen, kann den Bedürfnissen der Einzelnen Rechnung getragen werden. Die Menschen können sich freier entfalten und in die Gesellschaft einfinden. Sie lernen selbständig zu handeln und Verantwortung zu tragen.
Diese drei unterschiedlichen Unterbringungsformen (Wohnheim, Wohnprojekt, dezentrale Einzelwohnungen) tragen den unterschiedlichen Bedürfnissen und den jeweiligen individuellen Besonderheiten eines jeden Einzelfalles in differenzierter Weise Rechnung, so dass die Unterbringung in der Stadt zukünftig auf diesem „Drei-Säulen-Modell“ aufbaut.
Die Verwaltung verfolgt die Entwicklung der Zahlen im Asylbewerberbereich und ist bestrebt rechtzeitig ausreichend Unterkünfte zur Verfügung zu haben.
Bei der Planung neuer Standorte werden so frühzeitig wie möglich die politischen Vertreter eingebunden um zu gewährleisten, dass die Informationen frühzeitig bekannt sind.
An dieser Stelle sei jedoch noch mal darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei der Unterbringung um eine gesetzliche Aufgabe handelt und die Stadt daher keine Möglichkeiten hat sich zu verweigern. Die Personen müssen untergebracht werden und damit ist die Verwaltung gezwungen entsprechende Unterkünfte bereit zu stellen.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) fragte, ob die Verwaltung an den Plänen für die Unterkunft in der Alten Peiner Heerstraße aufgrund der Baufälligkeit festhalten werde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass bereits bei der Aufnahme der Einrichtung im Jahr 2011 und im Hinblick auf die Vornutzung vorgesehen wäre, diese im Herbst 2012 wieder zu schließen. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Unterkunft in der Hildesheimer Straße im Herbst 2012 fertig gestellt sei, sodass man in diesem Projekt einen Ersatz sähe, um dann die Möglichkeit zu nutzen, die Unterkunft in der Alten Peiner Heerstraße aufgeben zu können.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, ob die Verwaltung beabsichtige den unbegründeten Bedenken der Anwohner mit Info-Materialien zu begegnen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung dazu veranlasst sei in unterschiedlicher Weise zu informieren. Der Zeitpunkt sei dabei der schwierigste Faktor. Diese Information bzw. Hilfestellung könne ortsabhängig völlig unterschiedlich ausfallen. Die Verwaltung habe z.B. in der Cäcilienstraße ein Wohnhaus für die Unterbringung von Familien angemietet. Diese Bewohner würden, bis man einen Betreiber gefunden habe, von der freichristlichen Gemeinde betreut. Ferner berichtete Stadtbaurat Bodemann über die erfreulichen Entwicklungen, wonach sich in Ricklingen ein Beirat aus der Öffentlichkeit heraus gebildet habe, der sehr offen und engagiert auf die neuen Mitbewohner zugehe. Aus dem Umfeld der Alten Peiner Heerstraße könne man berichten, dass sich Nachbarn engagierten um Hilfestellungen zu leisten. Das halte die Verwaltung für angemessen und richtig und werde sich bei Bedarf unterstützend beteiligen


TOP 3.3.
der SPD-Fraktion

TOP 3.3.1.
zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Hannover
(Drucks. Nr. 1007/2012)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Koch (SPD)aus Drucks. Nr. 1007/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist von der Bundesregierung im Jahr 2011 als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt worden. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern.
Mit seiner Einführung wird unter anderem auch das Ziel verfolgt, Initiativen zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen. Grundsätzlich wird dies ermöglicht, da – im Gegensatz zum bisherigen Zivildienst – Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes auch von Personen wahrgenommen werden können, die das 27. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendiensts sieht u. a. noch folgende Eckpunkte vor:
Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Der Einsatz dauert in der Regel zwölf, mindesten sechs und höchstens 24 Monate.
Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich als Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist allerdings auch eine Teilzeitbeschäftigung mit mehr als 20 Wochenstunden möglich. Wie der Zivildienst ist auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral. Er darf nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
Der Bundesfreiwilligendienst kann auf den bisher von Zivildienstleistenden besetzten Plätzen und in den entsprechenden Bereichen geleistet werden. Die möglichen Einsatzbereiche sind darüber hinaus um die Einsatzbereiche Sport, Integration, Kultur, Bildung und Zivil- und Katastrophenschutz erweitert worden. Die Freiwilligen werden gesetzlich sozial versichert.
Die zentrale Verwaltung wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst wahrgenommen.

Frage 1:
Wie viele Plätze bietet die Stadt Hannover für den Bereich des Bundesfreiwilligendienstes an, und wie werden diese Plätze – aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht – in Anspruch genommen?

Frage 2:
In welchen Bereichen werden die Freiwilligen eingesetzt und wie beurteilt die Stadtverwaltung die qualitative und quantitative Inanspruchnahme?

Die überwiegende Inanspruchnahme erfolgt in Bereichen der Freien Wohlfahrtspflege. Unabhängig hiervon bietet auch die Landeshauptstadt Hannover derzeit insgesamt 30 Bundesfreiwilligendienstplätze an - davon 23 bei den städtischen Alten- und Pflegezentren; 5 beim Kommunalen Seniorenservice sowie weitere 2 beim städtischen Heimverbund.
Es besteht die Schwierigkeit, Bewerberinnen und Bewerber zu akquirieren, die bereit und vor allem geeignet sind, sich in den überwiegend im Seniorenbereich angesiedelten Tätigkeitsfeldern zu engagieren. Dort, wo die Plätze besetzt sind, werden durchweg gute praktische Erfahrungen gemacht. Die Beanspruchung bleibt allerdings aus den genannten Gründen bislang unter den vorhandenen Möglichkeiten.
Besetzt sind derzeit insgesamt fünf Stellen – allesamt mit männlichen Freiwilligen. Davon zwei beim städtischen Heimverbund. Dort sind ein 20- und ein 49 jähriger tätig. Beide wirken unterstützend bei der Alltagsbetreuung von Jugendlichen mit und nehmen kleinere Hausmeistertätigkeiten wahr. Drei Freiwillige - in der Altersspanne 17 – 19 Jahre befindlich - wirken unterstützend bei der Betreuung von pflegebedürftigen Bewohner/-innen in den städtischen Alten- und Pflegezentren.

Frage 3:
Konnte der BFD die Lücke schließen, die durch den Wegfall des Zivildienstes entstanden ist?

Die personelle Ausstattung aller städtischen Einrichtungen ist vom Grundsatz her so organisiert, dass deren Betrieb ohne freiwilliges Zusatzpersonal gewährleistet ist. Nur in den sehr wenigen, genannten Bereichen besteht jenseits des Stellenplanes durch geeignete, freiwillige Ergänzungen die Möglichkeit eines qualitativen Ausbaus des Leistungsspektrums.
Schon deshalb ist eine ’Lücke’ generell nicht zu erwarten. Fakt ist jedoch auch, dass die aus der früheren Beschäftigung von Zivildienstleistenden resultierende Unterstützung in ihrer Summe derzeit noch nicht durch den Bundesfreiwilligendienst aufgefangen werden kann.


TOP 3.3.2.
zur Situation obdachloser Menschen in Hannover
(Drucks. Nr. 1008/2012)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Koch (SPD) aus Drucks. Nr. 1008/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Wie in jeder bundesdeutschen Großstadt halten sich auch in Hannover dauerhaft oder
vorübergehend obdachlose Menschen auf. Dieser Personenkreis bedarf seit jeher besonderen Schutzes. Deshalb wurde in Hannover ein umfassendes Versorgungssystem mit differenzierten Einrichtungen für unterschiedliche Problemgruppen geschaffen, so dass kein Obdachloser gezwungen ist, im Freien zu übernachten. Auch wenn hierauf immer wieder aufmerksam gemacht wird, ziehen es allerdings dennoch immer wieder Menschen dieses Personenkreises aus persönlichen Motiven vor, diese Angebote nicht in Anspruch
zu nehmen.
Im Rahmen der Beratungs- und Betreuungsarbeit ist festzustellen, dass Gemeinschaftsunterkünfte zum Teil aus Angst vor Gewalt, Repressalien innerhalb der Szene sowie vergangener schlechter, individueller Erfahrungen von einzelnen, obdachlos gewordenen Menschen tendenziell eher gemieden werden. Darüber hinaus hat ein nicht unerheblicher Anteil der Wohnungslosen Schwierigkeiten im sozialen Umgang; generelle psychische Probleme oder der mit Alkohol- bzw. Drogenkonsum einhergehende Kontrollverlust führen nicht selten zu Anpassungsproblemen, so dass gemeinschaftliche Unterbringungen auch aus diesen Gründen von einer Anzahl von Menschen, die obdachlos sind, gemieden werden. Letztlich führen biographisch geprägte, persönliche Entscheidungen der Betroffenen dazu, dass das bestehende Übernachtungsangebot nur eingeschränkt in Anspruch genommen wird. Dies ist allerdings keine Besonderheit der hannoverschen Situation, sondern prägt die offene Struktur der Angebote der Obdachlosenarbeit im Allgemeinen. Ganz grundsätzlich muss bei den Hilfsangeboten selbstverständlich immer der Charakter der Notfall- und Übergangshilfe in weiterführende Hilfen beachtet werden.
Die Beratung und Betreuung greift diese komplexen Ursachen auf, um individuelle Hemmnisse abzubauen und die Betroffenen möglichst längerfristig an geeignete Unterbringungsformen heran zu führen.
Die Landeshauptstadt Hannover hält selbst insgesamt 298 Plätze vor. Davon stehen 206 Plätze für Männer, 64 Plätze für Frauen und 28 Plätze für Paare für zielgruppenspezifische Übernachtungsangebote zur Verfügung. Daneben werden 146 Wohnungen für Familien vorgehalten, die mit unterschiedlichen Personenzahlen belegt werden können.
Daneben stehen in stationären Einrichtungen freier Träger insgesamt 369 Plätze zur Verfügung. Diese verteilen sich wie folgt:
Unter Berücksichtigung der 146 Wohnungen für Familien ergibt sich hieraus eine Unterbringungskapazität für über 1.000 Personen
Darüber hinaus existieren in freier Trägerschaft eine Vielzahl weiterer tagesstrukturierender und beratender Angebote: Von ambulanten Tagestreffpunkten wie dem Kontaktladen “Mecki“ oder dem Tagestreffpunkt “DüK“ und themenspezifischen Beratungsstellen bis hin zu Kleiderkammern, Kaffeestuben und Suppenküchen sowie der Malteser Migranten Medizin (MMM) als Anlaufstelle für gesundheitliche Problemlagen.


Frage 1:
Wie hoch schätzt die Verwaltung die Anzahl der Menschen, die auf der Straße leben und wie viele obdachlose Menschen nutzen die Angebote der Landeshauptstadt?

Wie zu Recht gefragt, lässt sich die Zahl der Menschen, die auf der Straße leben, nicht exakt ermitteln. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass diese Personen überwiegend nicht an einem festen Platz im Freien übernachten. Aus Gründen der persönlichen Sicherheit wechseln sie vielmehr den Aufenthaltsort.
Zwischen der Fachverwaltung und der Zentralen Beratungsstelle für Obdachlose und Nichtsesshafte besteht Einvernehmen, dass die Zahl der im Freien übernachtenden Obdachlosen witterungsbedingt in Hannover zwischen 300 und 500 liegen dürfte.

Frage 2:
Hat sich aus Sicht der Stadtverwaltung die Situation der Obdachlosen vor dem Hintergrund aktueller internationaler Politik verändert und wie reagieren die zuständigen Fachbereiche auf diese Entwicklung?

Wie in allen bundesdeutschen Großstädten ist auch in Hannover in letzter Zeit eine vermehrte Zuwanderung von Personen aus dem südosteuropäischen Bereich festzustellen. Aktuell sind rd. 50 Personen dieser Herkunft mit untergebracht. Im Deutschen Städtetag besteht aufgrund der bisher geführten Diskussionen Einvernehmen darüber, dass die Kommunen allein nicht in der Lage sein werden, bei wachsendem Problemdruck die Versorgung dieser sog. Armutsflüchtlinge zu lösen. Das Bundesministerium des Innern ist entsprechend angeschrieben worden

Frage 3:
Wie beurteilt die Verwaltung die Situation obdachloser Menschen in Hannover im Allgemeinen und welche Maßnahmen können ergriffen werden, sollte die Zahl obdachloser Menschen signifikant ansteigen?

Wie im Vorspann dargestellt wurde, verfügt Hannover über ein umfassendes und qualifiziertes Netzwerk von Hilfen für obdachlose Menschen. Für einen signifikanten Anstieg der Zahlen dieses Personenkreises gibt es keine Anhaltspunkte. Ein signifikanter Anstieg der Menschen aus Südosteuropa könnte jedoch möglicherweise einen beträchtlichen, quantitativen Handlungsbedarf, insbesondere in Bezug auf Unterbringung und Betreuung auslösen, dessen Bewältigung zurzeit nicht absehbar erscheint.

Ratsherr Onay (SPD) fragte, welche Möglichkeiten die Stadt habe Obdachlosen aus Süd-Osteuropa eine Unterkunft oder Sozialleistungen anzubieten. Weiter fragte Ratsherr Onay, ob für einen Obdachlosen aus Rumänien die gleichen sozialen Netzwerke erreichbar wären wie für einen Obdachlosen deutscher Herkunft.

Stadtrat Walter erklärte, dass man diese Hilfen sehr differenziert betrachten müsse und sich diese zudem in ihrer Umsetzung überaus schwierig darstellten. Grundsätzlich hätten die Menschen aus beispielsweise Rumänien oder Bulgarien, als Mitgliedstaaten der EU, die gleichen Rechte, insbesondere im Hinblick auf die Freizügigkeit. Dies bedeute allerdings nicht, dass diese alle Leistungen des zugewanderten Systems in Anspruch nehmen könnten. Hierfür müssten weitere Voraussetzungen hinzukommen. Gemeinsam hätten allerdings alle Personen, allein durch den Tatbestand begründet, dass sich diese in der Landeshauptstadt aufhielten, dass die Kommune ganz grundsätzlich verpflichtet sei sie unterzubringen. Grundlage sei dafür das Gesetz über Sicherheit und Ordnung. Um diese jedoch unterbringen zu können, sei allerdings eine dem entsprechende Kenntnis erforderlich. Die Erfahrungen auch aus anderen Kommunen zeigten, dass dieser Personenkreis kein Interesse habe, sich den Behörden zu offenbaren, um ein Begehren auf Unterbringung in irgendeiner Form zu artikulieren. Dies gelte ebenso für verschiedene Sozialleistungssysteme. Damit seien wiederum andere Fragen verbunden, die zurzeit zwischen den verschiedenen Kommunen, die auch im Wege eines Erfahrungsaustausches bearbeitet würden. Stadtrat Walter bat um Verständnis dafür, dass die Verwaltung derzeit noch keine fertigen Lösungen anbieten könne. Dies entwickle sich möglicher Weise zu einem neuen Problem, indem man feststelle, dass die bundesdeutschen Städte, auch in der zeitlichen Weise des Eintreffens davon betroffen seien. Die Verwaltung befände sich in einem Erfahrungsaustausch mit Kollegen die eine temporäre Vertrautheit in diesem Bereich erlangt hätten, um zu ergründen, ob man diese auf die Situation in der Landeshauptstadt Hannover anwenden könne.

Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Stadtverwaltung mit anderen europäischen Kommunen im Erfahrungsaustausch zur Flüchtlingsproblematik stünde und weiter, ob die betroffenen Staaten und damit die Flüchtlinge, nicht auch von der EU unterstützt werden müssten.

Stadtrat Walter führte aus, dass die bundesdeutschen Städte über ihren Interessenverband, dem Deutschen Städtetag, auch Verbindungen zu Partnerstädten in ganz Europa unterhalte. Der organisierte Erfahrungsaustausch werde demnach in dem dafür vorgesehenen Spitzenverband erörtert. Es sei zu bedenken, dass die Situation der einzelnen Städte, z.B. in Bezug auf das Rechtssystem, relativ groß sei. Frankreich habe beispielsweise ein völlig anderes Verwaltungssystem. Weiter erläuterte Stadtrat Walter, dass die Ausführungen zur Anfrage der SPD-Fraktion im Grundsatz dahingehend verstanden werden sollte, dass die Landeshauptstadt eine Anzahl von 500 Obdachlosen gut bewältige und auf deren Versorgung eingerichtet sei. Wenn sich diese Anzahl, etwa durch veränderte Zuwanderungsbedingungen, drastisch erhöhen würde, im Speziellen unter Voraussetzungen denen man als Kommune unterworfen sei, dann erwarte man vom Land und der Bundesregierung, welche auf europäischer Ebene der Ansprechpartner sei, dass die Voraussetzungen geschaffen würden, um diese Menschen humanitär begleiten zu können. Dies könnten die Kommunen nicht aus eigener Kraft bewältigen.

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) fragte, ob die Verwaltung Anstrengungen unternähme die Obdachlosen mit einem Konto und einer Adresse zu versehen, um diese als Personen wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können. In Zusammenhang mit den Konten fragte Ratsherr Wruck zudem, ob die Stadtverwaltung zwischen Kreditinstituten und Obdachlosen interveniere, um Konteneinrichtungen zu ermöglichen.

Stadtrat Walter gab zu bedenken, dass für einen Großteil dieser Menschen das „Nichthaben“ einer Wohnung der Ausdruck eines tiefer liegenden Problems, häufig in Kombination verschiedener psychischer Erkrankungen und Problemen der Lebensbewältigung im Allgemeinen, sei. Ferner machte Stadtrat Walter deutlich, dass die Arbeit mit und für Obdachlose, zum ganz überwiegenden Teil nicht von Dienststellen der Stadtverwaltung erledigt werde, sondern durch die Arbeit freier Träger, wie dem Diakonischen Werk und der Caritas übernommen würden. Bei beiden Einrichtungen gäbe es Stellen die konzeptionell darauf hinwirken würden, dass Personen aus der Obdachlosenszene in der Form Unterstützung angeboten werde, dass diese insbesondere wieder in einen Zustand zurückgeführt werden könnten, der es ihnen ermögliche ein Dauermietverhältnis einzugehen. Dazu verfügten die entsprechenden Einrichtungen über angemietete Wohnungen, die man geeigneten Obdachlosen, unter anleitender Hilfestellung zur Verfügung stelle. Zudem habe die Stadtverwaltung bereits vor vielen Jahren in konstruktiven Gesprächen mit der Sparkasse Hannover erreicht, dass dieses kommunalnahe Kreditinstitut eine Kontomöglichkeit zur Verfügung stelle, welches in seinen Ausstattungen unterhalb der Serviceleistungen für Arbeitnehmer liege. Eine Adresse könne von der zentralen Beratungsstelle in der Hagenstraße sichergestellt werden. Diejenigen die über keine postalische Anschrift verfügten, könnten in der Hagenstraße eine entsprechende Adresse mit Schutz der persönlichen Daten und für alle Postzwecke erhalten.


TOP 3.4.
der PIRATEN-Fraktion

TOP 3.4.1.
zu Druckerzeugnissen und Internetauftritt der LHH
(Drucks. Nr. 1063/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dr. Junghänel (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 1063/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welcher prozentuale Anteil der unentgeltlichen Druckerzeugnisse zur Information der Bürger wird aktuell auch im Internet veröffentlicht bzw. zum Download bereitgestellt?

Ein großer Teil der Druckerzeugnisse der Landeshauptstadt Hannover wird inzwischen im Internet veröffentlicht und ist dort zum Teil auch als Download abrufbar. Ein prozentualer Anteil lässt sich nicht ermitteln, da dies statistisch nicht erfasst wird. Einzelne Bereiche, wie etwa die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit präsentieren seit vielen Jahren sämtliche Veröffentlichungen auch im Internet.

Frage 2:
Wer entscheidet nach welchen Kriterien, welches Informationsmaterial mit Bezug zur Landeshauptstadt online auf www.hannover.de zur Verfügung gestellt wird und welches nicht?

Die Entscheidung über eine Veröffentlichung von Druckerzeugnissen im Internet wird in den dafür zuständigen Dezernaten und Fachbereichen eigenständig getroffen.

Frage 3:
Sind im Zuge der derzeitigen Überarbeitung des Internetauftritts konkrete Maßnahmen geplant, das Download-Angebot sowie die Möglichkeiten zu zeitgemäßer Onlineinformation und -kommunikation substanziell zu erweitern? (Wenn Ja, welche, und wenn Nein, warum nicht?)

Im neuen hannover.de soll das Erschließen von Downloads verbessert werden. Dazu dienen eine bessere Suchfunktion, eine übersichtlichere Struktur der Inhalte und neue Ansichtsmodule. So wird es zum Beispiel möglich sein, alle zu einem Thema verfügbaren herunterladbaren Dokumente in einer Galerie durchzusehen und daraus zum Download auszuwählen.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob es Erkenntnisse darüber gäbe welche Themen besonders häufig nachgefragt würden.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass leider weniger kommunalpolitische Themen, sondern Servicerubriken wie dass erfreulicher Weise umfangreiche Freizeit- und Veranstaltungsprogramm der Landeshauptstadt Hannover nachgefragt würden. Diese seien im Besonderen bei auswärtigen Besuchern sehr beliebt. Auf Wunsch könne die Verwaltung eine Hitliste der Themen von hannover.de aufstellen.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob Hinweise zu Beschwerden vorhanden seien, wonach Themengebiete von Usern überhaupt nicht gefunden werden konnten.

Oberbürgermeister Weil führte aus, dass es natürlich einen Grund für einen ReLaunch gäbe. Man habe die Neugestaltung nicht vorgenommen, da die Seite inzwischen „in die Jahre“ gekommen sei, sondern man möchte zusätzliche Möglichkeiten wie z.B. eine umfangreichere Suchfunktion etc. anbieten. Man werde einen deutlichen Schritt nach vorn erleben, wenn die neue Website etabliert sei. Das sei ein höchst ambitioniertes Projekt und deshalb könne die Einführung bis zur 100 %-igen Einstellung ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob mit der Einführung der neuen Seite Statistiken zur Frage „Welche Themen wurden wie oft nachgefragt?“ erhoben werden könnten.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass dies auch heute bereits möglich sei.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) fragte, ob statistisch erfasst würde wie oft die Möglichkeit eines Downloads genutzt werde.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass diese Daten der Verwaltung aktuell nicht vorlägen.


TOP 3.4.2.
zum Dienstwageneinsatz während ver.di-Warnstreik und zu Messezeiten
(Drucks. Nr. 1073/2012)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hillbrecht (PIRATEN) aus Drucks. Nr. 1073/2012 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Sind am 8. März 2012 mit städtischen Dienstfahrzeugen Personen befördert worden, die nicht bei der Stadt als Angestellte, Beamte oder Honorarkräfte tätig sind, und wenn Ja wie viele auf welchen konkreten Wegstrecken aus welchen konkreten Gründen?

Anlässlich eines ganztägigen Warnstreiks im öffentlichen Dienst während der diesjährigen CeBIT am 8. März initiierte die Deutschen Messe AG die Aktion „Roter Punkt“. Hannoveranerinnen und Hannoveraner waren aufgerufen, in ihren Fahrzeugen Messegäste zum Messegelände mitzunehmen.
Die Stadtverwaltung beteiligte sich an dieser Aktion, indem sie die Dienstwagen des Oberbürgermeisters und des Ersten Stadtrats am 08. März 2012 zur Verfügung stellte, um gut 20 Personen zum Messegelände zu transportieren.
Dieser Einsatz der Dienstfahrzeuge begründet sich aus der kommunalverfassungsrechtlich verankerten Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation, §§ 85, 86 NKomVG.
Die Aktion war ein Zeichen der Gastfreundschaft Hannovers insbesondere gegenüber ausländischen Messegästen und ist auch entsprechend positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen worden. Die Aktion hat Hannover bei den Messegästen und darüber hinaus viel Sympathie eingebracht.

Frage 2:
Wie oft sind welche städtischen Dienstfahrzeuge an den einzelnen Tagen der diesjährigen CeBIT-Messe (6. bis 10. März 2012) und der diesjährigen HANNOVER MESSE (23. bis 27. April 2012) aus welchen konkreten Anlässen mit wem zum und vom Messegelände bzw. in dessen Nähe gefahren?

Frage 3:
Sind während der CeBIT 2012 und/oder während der HANNOVER MESSE 2012 mit städtischen Dienstfahrzeugen Fahrten zum oder vom Messegelände bzw. in dessen Nähe eigens durchgeführt worden zur Beförderung von Personen, die in keinem direkten Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Stadt stehen, und wenn Ja, wie viele Fahrten mit welchen Fahrzeugen auf welchen Wegstrecken an welchen Tagen für wie viele Personen?

Die Dienstwagen von Herrn Weil und Herrn Mönninghoff waren während der diesjährigen CeBIT am 8. März im Laufe des Vormittags für jeweils mehrere Stunden mit mehreren Fahrten im Einsatz. Beide Fahrzeuge transportierten je rund ein Dutzend überwiegend auswärtige Messegäste zum Messegelände. Die exakten Wegstrecken haben die Fahrer der Dienstfahrzeuge nicht protokolliert. Zur HANNOVER MESSE 2012 gab es keinen Anlass für einen derartigen Einsatz der Dienstwagen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, wie in Einklang zu bringen sei, dass laut einer allgemeinen Dienstanweisung eine private Nutzung von Dienstfahrzeugen nicht gestattet sei und sich die Verwaltung nun auf die §§ 85 und 86 der NKomVG (Niedersächsisches Kommunal Verfassungsgesetz) berufe, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine private Nutzung von Dienstfahrzeugen zu rechtfertigen.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass dies dadurch in Einklang zu bringen sei, da es sich dabei, wie bereits ausgeführt, um eine dienstliche Veranlassung gehandelt habe.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) fragte, ob die Verwaltung ein Problem darin erkennen könne, wenn mit aus Steuergeldern finanzierte Fahrzeuge und Personal in Tarifkonflikte eingegriffen würde.

Oberbürgermeister Weil erklärte, das eine derartige Problematik aus Sicht der Verwaltung nicht zu erkennen sei. Vielmehr habe man feststellen können, dass sich diese Aktion zu einer höchst wirksamen Form des Stadtmarketings für den Messestandort Hannover herauskristallisiert habe. Zudem habe man auch aus dem Gewerkschaftsbereich nur wohlwollende Reaktionen erhalten. Die Gewerkschaften hätten nicht beabsichtigt über den Warncharakter hinaus einen Schaden für den Messestandort Hannover herbeizuführen. Abschließend betonte Oberbürgermeister Weil, dass die Aktion ein voller Erfolg gewesen sei, der aus einer eher unangenehmen Situation zu einem positiven Signal für den Messestandort Hannover geworden wäre.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) fragte, wer sich denn in diesem Zusammenhang so wohl wollend geäußert habe.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass es sich dabei um verschiedene Gesprächspartner gehandelt habe.


TOP 3.5.
der Fraktion DIE LINKE. zu EU-Fördermitteln zur Verbesserung der Integration
(Drucks. Nr. 1107/2012)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 3.6.
der Fraktion DIE HANNOVERANER zum Schutz der Schulen vor möglichen Amokläufen
(Drucks. Nr. 1145/2012)

Wird schriftlich beantwortet.


TOP 4.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Besetzung der Kommissionen Sanierung Soziale Stadt Hainholz und Sanierung Stöcken
(Drucks. Nr. 1155/2012)
Einstimmig beschloss der Rat zur Besetzung der Kommissionen Sanierung Soziale Stadt Hainholz und Sanierung Stöcken nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1155/2012.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 5.
Antrag zur Entsendung einer Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover in die Gesellschafterversammlung der Sommerlager Otterndorf Energie GmbH
(Drucks. Nr. 0738/2012)
Mit 2 Enthaltungen wählte der Rat eine Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover zur Entsendung in die Gesellschafterversammlung der Sommerlager Otterndorf Energie GmbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0738/2012.

TOP 6.
Antrag zur Förderung von Jugendkulturen
(Drucks. Nr. 1093/2012)

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass man mit der vorliegenden Drucksache innovative Wege bestreiten und die Zusammensetzung eines neuen Beirates beschließen wolle. Man habe in den Haushalt 2012 50.000 € eingestellt, um Jugendkulturen unbürokratisch zu unterstützen. Man wolle nicht nur Beteiligungen von Jugendlichen organisieren, sondern diese mit ihrer Fachkompetenz entscheiden und Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss vorbereiten lassen.

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass die CDU-Ratsfraktion gegen das Aufmachen neuer Töpfe sei. Eine Stadt die in diesem Jahr erneut keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen werde sollte keine zusätzlichen Investitionen für neue Projekte einsetzen. Zudem gehörten die doch eher kleineren Projekte in die Zuständigkeit der Stadtbezirksräte und deshalb werde man dem Antrag nicht zustimmen.
Mit 42 Stimmen gegen 17 Stimmen stimmte der Rat der Zusammensetzung des zur Förderung von Jugendkulturen neu zu gründenden Beiräten mit den im Antrag der Drucks. Nr. 1093/2012 genannten Mitglieder ab, 01.07.2012 für die Dauer von drei Jahren zu.

TOP 7.
Antrag zu Forsteinrichtung 2012 – 2022
(Drucks. Nr. 0629/2012 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass das Forstbetriebswerk Eilenriede bereits in der Vergangenheit ein Garant für eine Behandlung der Eilenriede gewesen wäre, den ökologischen Kriterien und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an einen Erholungsort gerecht zu werden. Bisher habe man in der Eilenriede Baumfällungen aus ökologischer Sicht (Durchforstung), zur Verkehrssicherheit und zur Zielstärkennutzung (Fällung zwecks Verkauf) vorgenommen. Man habe nun eine Lösung gefunden, die den ökologischen Ansprüchen, der Erholungsfunktion und der Aufgabe der Stadt als Arbeitgeber gerecht würde. Die Zielstärkennutzung werde wegfallen. Im Rahmen der Verkehrswegesicherheit und Durchforstung dürften Bäume nur noch dann gefällt werden, wenn ohne die Fällung der Ausbildungsbetrieb der Landeshauptstadt Hannover eingestellt werden müsste. Naturliebhaber könnten nun beim Anblick eines gefällten Baumes sicher sein, dass dieser aus ökologischen Gründen, zur Verkehrssicherheit oder zur Ausbildung von ökologisch qualifizierter Förster durch die Stadt habe weichen müssen.
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat zur Forsteinrichtung 2012 bis 2022 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0629/2012 mit 4 Anlagen in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 1042/2012).

TOP 7.1.
dazu 1. Ergänzung, Nichtübernahme der gutachterlichen Stellungnahme des Eilenriedebeirates
(Drucks. Nr. 0629/2012 E1 mit 1 Anlage)
Von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen.


TOP 7.2.
und Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1042/2012)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1042/2012.

TOP 8.
Antrag zur Korrektur der Stadteilgrenze zwischen Groß-Buchholz und Kleefeld, Stadtbezirksrat 04
(Drucks. Nr. 0931/2012 mit 1 Anlage)

Ratsherr Oppelt (CDU) führte an, dass die Begründung der Verwaltung im vorliegenden Antrag nicht zustimmungsfähig sei. Der Antrag beinhalte, dass ein kleiner Geländestreifen zwischen Kleefeld und Großbuchholz, welcher historisch zu Kleefeld zu zählen sei und auch geographisch zu Kleefeld gehören sollte, wieder dem Stadtteil Kleefeld angegliedert werden solle. Die CDU-Ratsfraktion halte die ablehnende Meinung der Verwaltung für unbegreiflich, da alle Stadtbezirksfraktionen vor Ort, aus Kleefeld und Großbuchholz, einer Korrektur der Stadtteilgrenze zustimmten. Im Weiteren unterstellte Ratsherr Oppelt der Verwaltung ein altbekanntes Muster zur Behandlung des vorliegenden Antrages. Im Vorfeld hätten die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag auf Stadtbezirksratsebene zugestimmt und somit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort vermittelt, dass man sich für die Belange der Bevölkerung interessiere. Dann allerdings wird vom Oberbürgermeister über die Verwaltung entschieden, dass der Antrag abzulehnen sei. Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und SPD folgten gehorsam und würden gegen die Stadtbezirke entscheiden. Das bewerte die CDU-Ratsfraktion als Doppelmoral.

Beigeordneter Klie (SPD) fragte, ob die CDU-Fraktion mit dem Begriff Doppelmoral nicht zu leichtfertig umgehe. Denn das Abstimmungsergebnis einstimmig aus der vertraulichen Sitzung des Verwaltungsausschusses dokumentiere, dass die Verwaltungsvorlage auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion angenommen worden sei.

Ratsherr Oppelt (CDU) entgegnete, dass die CDU-Fraktion auch nach einer Abstimmung im Verwaltungsausschuss mit den Ratskollegen vor Ort diskutiere und eine Führung besitze, die sich von ortskundigen Experten überzeugen lasse. Wiederholt tat Ratsherr Oppelt kund, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nur nach den Vorgaben des Oberbürgermeisters und der Verwaltung handeln würden.

Beigeordneter Klie (SPD) nahm zur Kenntnis, dass es bei der CDU-Fraktion einen Meinungswechsel gegeben habe und wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion bereits vor einer Abstimmung im Verwaltungsausschuss mit allen Beteiligten ein Meinungsbild diskutiert habe.

Ratsherr Kirci (SPD) verwies darauf, dass es wahrscheinlich in vielen Stadtbezirken zu Grenzverschiebungen gekommen sei, die heute nicht mehr nach zu vollziehen wären. Der Rat entscheide für die gesamte Landeshauptstadt und deshalb sei die Vorlage der Verwaltung richtig.

Ratsherr Oppelt (SPD) betonte wiederholt, dass alle Beteiligten vor Ort für eine Grenzkorrektur sei und dass am heutigen Tage noch nicht ein sachlicher Grund vorgebracht worden wäre, warum man der Verwaltungsvorlage zustimmen sollte.

Ratsherr Lorenz (CDU) bemerkte, dass das einzig Überraschende sei, dass die CDU-Ratsfraktion den guten Antrag der SPD-Fraktion vor Ort unterstütze.
Mit 41 Stimmen gegen 15 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat dem Antrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zur Korrektur der Stadteilgrenze zwischen Groß-Buchholz und Kleefeld nicht zu folgen.

TOP 9.
Antrag zum 218. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Bothfeld / westlich Metzhof, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1010/2012 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum 218. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, für den Bereich: Bothfeld / westlich Metzhof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1010/2012 mit 4 Anlagen.

TOP 10.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 10.1.
Bebauungsplan Nr. 1754 - In der Rehre - Ost -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0394/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1754 - In der Rehre / Ost, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0394/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 10.2.
Bebauungsplan Nr. 1495 - Steinfeldstraße / Brunnenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0803/2012 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Bebauungsplan Nr. 1495 - Steinfeldstraße/Brunnenstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0803/2012 mit 3 Anlagen.

TOP 11.
Antrag zur Änderung der Sondernutzungssatzung
(Drucks. Nr. 0149/2012 mit 2 Anlagen)

TOP 11.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 0149/2012 E1 mit 1 Anlage)

TOP 11.2.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0896/2012)

Ratsherr Emmelmann (CDU) erläuterte, dass die Neufassung der Sondernutzungssatzung im Jahr 2008 in einer Art Überregulierungswut ausgeufert sei. Die CDU-Ratsfraktion habe dazu mehrere Änderungsanträge eingebracht und zumindest einer, zu Fahrradständern in der Innenstadt, sei über Umwege angenommen worden. Dieser sei zunächst von den Mehrheitsfraktionen im Rat abgelehnt worden, um dann einige Wochen später in identischer Fassung von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen erneut eingebracht und beschlossen zu werden. Weiter führte Ratsherr Emmelmann aus, dass man nun festgestellt habe, dass einige der Regularien sich als nicht Praxis tauglich erwiesen hätten. Man habe z.B. damals bereits eine nicht umsetzbare Uniformierung der Außenbestuhlung angemahnt. Im Weiteren machte Ratsherr Emmelmann auf den Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zum uneingeschränkten Pingeln am Maschsee, außer zu Großveranstaltungen, wie dem Maschseefest, aufmerksam.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN-Fraktion alle vorliegenden Anträge zur Sondernutzungssatzung ablehnen werde, da diese in der aktuellen Form völlig ausreichend sei. Die Satzung biete ausreichende Freiheiten für Kunden und Anbieter. Eine erforderliche Verschärfung aus Gründen einer Müllproblematik oder aus wirtschaftlichen Belangen könne die PIRATEN-Fraktion nicht erkennen. In einer Fachausschusssitzung habe ein fahrender Händler sehr blumig und unorthodox Ausführungen zum Thema gemacht. Danach würden die fahrenden Händler 0,3 % vom gesamten Umsatz erwirtschaften. Dieser Anteil sei zu gering, um die Händler der immobilen Stände in wirtschaftliche Bedrängnis bringen zu können.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) merkte an, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER zu diesem Tagesordnungspunkt unterschiedlicher Meinung sei. Zudem bezog sich Ratsherr Böning ebenfalls auf die Fachausschusssitzung mit dem bereits erwähnten Pingler und führte aus, dass er sich mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion einverstanden erklären könne. Ferner sollte man in Hannover darauf achten, das Regulieren nicht zu übertreiben. Es gehöre zum Flair einer Großstadt, z.B. fahrende Händler oder individuelle Außenbestuhlungen zuzulassen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) sagte, das die Fraktion DIE LINKE. einer Änderung der Sondernutzungssatzung nicht zustimmen werde. Diese sei auch weiterhin als ein Ausdruck von Regulierungswut zu betrachten und schade zudem den mittleren und kleinen Unternehmern. Die Uniformierung der Außenbereiche sei nicht nur langweilig, sondern sei ebenso ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit und habe sich zum Glück auch nicht in die Praxis umsetzen lassen. In Zusammenhang mit den fliegenden Händlern teile Ratsherr Förste die Auffassung der PIRATEN und ergänzte, dass diese im Besonderen von Menschen nachgefragt würden, denen geringere finanzielle Mittel zur Verfügung stünden.

Ratsherr Hanske (SPD) drückte sein Unverständnis darüber aus, dass die CDU-Fraktion ihren Änderungsantrag 14 Tage nachdem die fahrenden Händler ihre Lizenzen erhalten hätten, eingebracht habe. Die Genehmigung sei auf ein Jahr begrenzt und aus der aktuellen Sicht sei kein Grund erkennbar, das Pingeln dann nicht dauerhaft zu gestatten.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass das Pingeln derzeit auch bei Großveranstaltungen erlaubt sei. Man beabsichtige eine Änderung, da im Besonderen während des Maschseefestes über das normale Maß des Pingelns hinaus gegangen worden sei. Es sei nicht einzusehen, dass fahrende Händler Stände mit mehreren Mitarbeitern am Rand der Veranstaltung aufbauen dürften. Der Gebühren- und Arbeitsaufwand zur Gestaltung der Stände der immobilen Händler direkt am Veranstaltungsort sei um ein vielfaches höher als der geringe Gebührensatz der Pingler. Weiter führte Ratsfrau Westphely aus, dass auf eine einheitliche Gestaltung der Innenstadtquartiere vVerzichtet werde, da die Citygemeinschaft, verschiedene Verbände und Einzelhändler eine konzeptionelle Quartiersentwicklung nicht weiter verfolgt hätten. Abschließend äußerte sich Ratsfrau Westphely enttäuscht über den CDU-Antrag. In der Presse habe man verlauten lassen, das Pingeln in der gesamten Landeshauptstadt zu fordern. Im Antrag beziehe man sich nun jedoch nur auf den Bereich am Maschsee.

Ratsherr Emmelmann (CDU) hob wiederholt die Unterschiede des CDU-Antrages zur Verwaltungsvorlage hervor und sagte, dass die CDU-Ratsfraktion das dauerhafte Pingeln am Maschsee fordere. Die Verwaltung genehmige bis zum Ende 2012 und wolle im Anschluss erneut prüfen. Man sollte besser darüber nachdenken die Genehmigungen bei gravierenden Verstößen zu entziehen. Zudem machte Ratsherr Emmelmann deutlich, dass Kleinunternehmer enorme Schwierigkeiten hätten, Kredite für Investitionen zu akquirieren, wenn diese lediglich eine Rechtssicherheit ihrer Unternehmung von nur gerade einmal sechs Monaten vorweisen könnten.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) bemerkte, das man den Begriff Pingeln der Bedeutung nach auslegen sollte, Dem Herumfahren an verschiedene Orte zum Zwecke des Verkaufs. Das unrechtmäßige Aufstellen von Ständen sei dagegen dringend zu unterbinden, aber deshalb sollte nicht gleichzeitig auch das Pingeln mit verboten werden.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass sie in diesem Punkt die Einwände nicht verstünde. Die mobilen Händler dürften im gesamten Stadtgebiet, außer der Innenstadt, herumfahren und ihre Waren anbieten.

Ratsherr Borchers (SPD) zweifelte eine Existenzgründung im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung zum Pingeln ernsthaft an.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erwiderte, dass jemand der seinen Baustein allein auf die Landeshauptstadt Hannover baue nicht mehr zu helfen sei.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Genehmigungen mit Auslauf am Jahresende bei nicht vorliegenden Beschwerden direkt verlängert würden oder eine erneute Prüfung erfolge und ob die Ratsgremien in diese dann auch einbezogen würden.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass die beiden Bestandteile der Debatte differenziert zu betrachten seien. Zum einen starte die Stadtverwaltung den Versuch das Pingeln am Maschsee zu erlauben. Die Probephase bis zum Ende des Jahres 2012 habe man bewusst gewählt, um die Entwicklung beobachten zu können. Bei einem positiven Verlauf, z.B. einer vernünftigen Anzahl an Eiswagen, sei vorgesehen dann die Satzung zu ändern. Zum zweiten gehe es darum zu vermeiden, dass im Rahmen der Ausnahmegenehmigung zum Pingeln, an den Ein- und Ausgängen des Maschseefestes nicht genehmigte Stände, in Form von großen Verkaufsboxen, errichtet würden und zudem eine Müllproblematik entstünde. In diesem Zusammenhang seien die immobilen Händler direkt am Veranstaltungsort zu schützen.
Mit 16 gegen 40 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0896/2012 ab.
Mit 37 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat zur 1. Ergänzung - Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0149/2012 E1 mit 1 Anlage.

Mit 36 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat die Änderung der Sondernutzungssatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0149/2012 mit 2 Anlagen in Verbindung mit dem Verwaltungsvorschlag aus der
1. Ergänzung, Drucks. Nr. 0149/2012 E1 mit 1 Anlage.


A K T U E L L E S T U N D E


TOP 16.
Antrag der Fraktion DIE HANNOVERANER auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Die Meinung der Ratsfraktionen zur D-Linie
(Drucks. Nr. 1018/2012)

Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) führte aus, dass seit 1965, als Prof. Wehner das U-Bahnnetz mit den Linien A, B, C und D konzipiert habe, von der nicht fertig gestellten Linie D gesprochen werde. Eine Stadtentwicklung die einem überzeugenden Konzept folge brauche einen langen Atem, der den Mehrheitsfraktionen in Region und Rat leider fehle. Die damalige Entscheidung für eine U-Bahn in Hannover sollte die Stadt für ein ganzes Jahrhundert strukturieren. Es wäre beschämend, wenn die Verwirklichung oder Verhinderung dieses großartigen Projekts in das Belieben kurzfristiger politischer Opportunität gestellt würde. Die Fraktion DIE HANNOVERANER verlange deshalb, ohne wenn und aber, die Fortführung des ursprünglichen Projekts. Und zwar dahin gehen, dass auch die D-Linie in der Innenstadt als U-Bahn geführt werde. Beim U-Bahnbau im 20. Jahrhundert wurden für die D-Linie bereits an vier Stellen im Stadtgebiet beachtliche unterirdische Bauvorleistungen erbracht. Diese befänden sich unter dem Ihme-Zentrum sowie unter den Stationen Steintor, Hauptbahnhof und Marienstraße. Damit werde der Bau der unterirdischen Linie D im Kreuzungsbereich der schon bestehenden Linien wesentlich erleichtert. Hannover hätte die Linie D mit einem Tunnel in der City schon im Vorfeld der EXPO in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts haben können, wenn sich die Stadtspitze energisch dafür eingesetzt hätte. Doch die Stadtpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen und SPD seien dagegen gewesen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch deshalb, weil sich diese nostalgische Straßenbahnen in der City wünschten, die z.B. auch durch die enge Königstraße führen solle. Eine Variante davon solle jetzt die Linie D als Straßenbahn mit Niederflurtechnik seien. Diese Linie solle durch den Posttunnel neben dem Hauptbahnhof zum Raschplatz und später auch in die enge Sallstraße fahren. Eine Straßenbahn durch den Posttunnel würde zurückführen zu den Straßenzuständen Mitte der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Für dessen Überwindung die U-Bahn überhaupt erst konzipiert worden sei. Ein Neubau der Linie D als Halbmesserlinie von Ahlem zum Raschplatz sei ein Unding, da eine solche Halbmesserlinie als Stadtbahnlinie 10 zum Ernst-August-Platz und weiter zum Aegidientorplatz ohnehin bereits existiere. Es stelle sich die Frage, ob viele Millionen Euro dafür ausgegeben werden sollten, dass die Linie 10 auf der Rückseite anstatt auf der Vorderseite des Hauptbahnhofes vorbeifahre. Die Absicht diese oberirdische Halbmesserlinie D irgendwann durch die Sallstraße fahren zu lassen sei aberwitzig. Die Sallstraße sei eine enge stark befahrene Autostraße und ihr Umbau ohne Straßenbahn sei gerade erst beschlossen worden. Das gesamte derzeitige Stadtbahnnetz mit den Außenbezirken sei dahin gehend ausgelegt, dass die Stationen mit Hochbahnsteigen ausgestattet werden sollten. So sei der Einstieg in die Bahn für Personen mit einem Handicap bequem, da Bahnsteig und Einstig auf einer Höhe lägen. Der einheitliche Standard der Stationen und Züge habe technische und finanzielle Vorteile. Daher sei die Idee von Bündnis 90/Die Grünen, die Linie D mit Niederflurtechnik auszustatten, abwegig. Denn dann würden in Hannover zwei nicht miteinander kompatible Stadtbahnliniensysteme existieren. Dieses teuere Nebeneinander würde nur für eine einzige Linie eingerichtet, die zudem bis auf absehbare Zeit auch nur durch die halbe Stadt führe. Hannover wäre wohl die einzige Stadt in Deutschland, die sich solch einen Luxus leisten würde. Der Bau der oberirdischen Linie D solle 80 Mio. € kosten. Der Gewinn für den Stadtverkehr sei hingegen minimal. Für dieses Geld sollte man besser das ursprüngliche Tunnelprojekt von der Goethestraße bis zum Raschplatz unter Nutzung der baulichen Vorleistungen und habe dann eine wirklich attraktive Halbmesserlinie, die man dann später in Richtung Südstadt verlängern könnte. Abschließend forderte Ratsherr Wruck für die Fraktion DIE HANNOVERANER, dass die Linie D nicht mehr oberirdisch durch die Innenstadt geführt werden sollte und schon gar nicht im Niederflurstandard. Es sollte stattdessen der Tunnel zwischen Goethestraße und Raschplatz gebaut werden. Falls dies derzeit finanziell nicht machbar sei, könne man auf bessere Zeiten warten. Denn die Linie 10 zwischen Hauptbahnhof und Ahlem existiere bereits.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass die Verwaltung über den Zeitablauf informiert habe. Danach sollte die Systementscheidung durch die Region und die Trassenentscheidung durch Region und Rat noch in diesem Jahr getroffen werden. Aus einer Infodrucksache der Region habe man erfahren, dass der D-Tunnel eine verkehrliche Verbesserung herbeiführen würde. Die Wirtschaftlichkeitskriterien, unter Einbezug der Fördermöglichkeiten, erreiche der D-Tunnel allerdings nicht. Eine oberirdische Lösung mit auf 45 m Länge verkürzte Hochbahnsteige und kürzeren Taktzeiten würde dabei deutlich besser abschneiden. Festzustellen sei zudem, dass im Westen der Stadt barrierefreie Zusteigemöglichkeiten weniger vorhanden seien als in den übrigen Abschnitten. Die Verbesserung der Barrierefreiheit sei für die SPD-Fraktion das Gebot der Stunde. Auch in Hinblick auf Familien und einer älter werdenden Gesellschaft. Es würde einen deutlichen Schatten auf das einst so hoch gelobte Straßenbahnnetzsystem Hannovers werfen, wenn man es nicht schaffen würde deutlich mehr barrierefreie Zusteigemöglichkeiten zu realisieren. Zudem sollte es bestrebenswert sein deutlich schneller zu werden und nicht bei jeder neuen Haltestelle erneut die Systemfrage zu diskutieren. Beigeordnete Kastning hob erneut hervor, dass man für einen schnelleren Ausbau von barrierefrein, verkürzten Hochbahnsteigen, die sich städtebaulichen Gegebenheiten anpassen sollten sowie einem Endpunkt hinter dem Raschplatz mit einer Verlängerungsoption bis zum Platz der Kaufleute für die Linie 10 favorisiere. Es sei ebenso deutlich zu machen, dass sich die Behindertenvereinigungen für Hochbahnsteige ausgesprochen hätten. Die Vorgehensweise würde durch drei Kernargumente gestützt. Das Hochflursystem sei eine Ergänzung des bestehenden Systems. Die Linie 10 könne bedarfsweise bei Störungen oder in den Morgenstunden sowie dem Nachtsternverkehr durch den Tunnel bis zum Hauptbahnhof fahren. In den Investitions- und Unterhaltskriterien habe ebenfalls die Hochflurtechnologie ihre Vorteile gezeigt. Weiter führte Beigeordnete Kastning aus, dass in einer hochverdichteten Großstadt wie Hannover nicht nur die verkehrliche Situation, sondern auch die städtebauliche Integration zu berücksichtigen sei. Ferner könne bei einer oberirdischen Lösung kein eigenes Gleisbett für die Kurt-Schumacher-Straße entstehen. Die Raschplatz Hochstraße müsse weichen, um eine vernünftige Haltestellen- bzw. Umsteigesituation schaffen zu können. Man wünsche sich obendrein stadtverträgliche Straßenführungen z.B. am Marstall oder vor der Ernst-August-Galerie. Es sei bekannt, dass der öffentliche Personennahverkehr in Hannover in Bezug auf Barrierefreiheit zu den leistungsstärksten und flexibelsten in Deutschland zähle und wünsche eine Komplettierung des bestehenden Stadtbahnsystems.

Ratsherr Blaschzyk (CDU) erstellte eine Chronologie der vorangegangenen Ereignisse zum Thema und unterstrich diese mit Behauptungen zur Ohnmacht der Verwaltung sowie der übertriebenen Zurückhaltung des Oberbürgermeisters. Im Weiteren führte Ratsherr Blaschzyk aus, dass die CDU-Fraktion für den Bau des D-Tunnels sei. Der D-Tunnel sei zwar insgesamt doppelt so teuer, wenn man allerdings sämtliche Fördermittel abziehe, seien die Aufwendungen für die Kommune nur um wenige Millionen teurer als die überirdische Lösung, Wenn die Verwaltung den Rückbau des Friedrichswall aufgeben würde, hätte man die Mehrkosten bereits über. Ratsherr Blaschzyk erläuterte weiter, dass der Tunnel mehr Raum für alle Verkehrsteilnehmer und kürzere Wartezeiten an den Verkehrsampeln bringe, es entstehe mehr Platz für breitere Fußwege und Verkehrsanlagen. Der Tunnel löse aber vor allem die Probleme vor der Ernst-August-Galerie. Zudem würde sich die verkehrliche Situation in der Innenstadt durch die Sperrung des Posttunnels dramatisch verschlechtern. Ferner biete der D-Tunnel die Möglichkeit die Goethe-, Kurt-Schumacher-, die Joachim- und die Prinzenstraße städtebaulich attraktiv aufzuwerten.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Frage, warum in Hannover ein Tunnel für zwei Stadtbahnlinien gebaut werden sollte, die im Zehn-Minuten-Takt fahren würden. Im Vergleich dazu sei entschieden worden, dass demnächst auf dem Ricklinger Stadtweg drei Bahnen im Zehn-Minuten-Takt fahren sollten. Dort seien räumlich völlig andere Dimensionen, in Bezug auf die Wohnbebauung vorhanden und doch fordere dort niemand einen Tunnel. Ratsherr Dette stellte klar, dass er keinen Tunnel für den Ricklinger Stadtweg gefordert habe, sondern nur ein Beispiel für die herrschenden Verhältnisse vorgebracht habe. Weiter bemerkte Ratsherr Dette, dass der öffentliche Personennahverkehr sich den Belangen der Menschen annehmen sollte. Es sei daran, dass Fahrzeuge einzusetzen seien, die sich durch mehr Erschütterungs- und Lärmverträglichkeit auszeichneten. Im Gegenteil dazu blockiere die üstra Straßenumbauten, damit man mit den großen Bahnen auch weiterhin, wie gewohnt freie Fahrt habe. Im Weiteren kritisierte Ratsherr Dette die Lösung, die Länge der Straßenbahnen von 70 auf 50 Meter zu begrenzen, damit auch die Hochbahnsteige weniger Platz benötigten und wies darauf hin, dass bei einer Verkürzung der Bahnen zum Abfahren der Fahrgäste mindestens 50 % mehr Bahnen eingesetzt werden müssten. Durch die Vorrangschaltung für den Öffentlichen Personennahverkehr werde bewirkt, dass der Individualverkehr mit weiteren längeren Wartezeiten rechnen müsste. Abschließend erklärte Ratsherr Dette, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Niederflurtechnik als stadtverträglicher einschätze. Die Entscheidung läge bei der Region Hannover und selbst wenn dort ein Beschluss gefasst werden sollte, bleibe es abzuwarten wann dieser umgesetzt werde.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE., vor dem Hintergrund der antragstellenden Gruppe, an der Diskussion nicht teilnehmen werde.

Ratsfrau Bruns (FDP) wies darauf hin, dass die Regionsversammlung der Entscheidungsträger in dieser Angelegenheit sei. Weiter stellte Ratsfrau Bruns fest, dass die Politik zu diesem Thema eine klare Entscheidung treffen müsse. Der Versuch, die Entscheidung auf den Bürger abzuwälzen, in Form einer Bürgerbefragung als neue Idee, halte man für unseriös und spräche für fehlende Entscheidungskompetenz. Grundsätzlich halte die FDP-Fraktion die Tunnellösung für die beste. Der Tunnel sei aber derzeit nicht finanzierbar und deshalb müsse man nach einer akzeptablen Alternative, die ebenfalls auch der Haushaltslage gerecht werde, suchen. Da grundsätzlich die Tunnellösung präferiert werde, spräche sich die FDP-Fraktion für die Hochflurtechnologie und einem Ende der D-Linie am Steintor aus. Auch aus wirtschaftspolitischer Sicht sei die Hochflurtechnik zu favorisieren. Denn es brauche keine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen werden, die Fördergelder könnten sofort beantragt werden und die Bauvorhaben würden nicht weiter unnötig heraus gezögert. Zum Abschluss forderte Ratsfrau Bruns eine wirtschaftlich, verträgliche Entscheidung, die allerdings von der FDP-Fraktion in der Regionsversammlung getroffen werde.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) erklärte, dass die PIRATEN im Rat der Stadt Hannover, in der Region und der Parteiverband in Hannover für einen Ausbau der Stadtbahnlinie nach Ahlem im bewährten Hochflursystem einständen. Es wäre nach Ansicht der PIRATEN fatal, eine einzelne Halbmesserlinie mit einem anderen Fahrzeugsystem auszustatten wie das übrige Netz. Weiter merkte Ratsherr Hillbrecht an, das die Niederflurwagen, entgegen verschiedener Ansichten, nicht weniger „rumpelig“ unterwegs wären. Die gesamte Technologie befände sich bei den Niederflurbahnen einfach nur oberhalb des Fahrgastraums und hätten den gleichen Fahrzeugquerschnitt wie die Hochflurbahnen. Der Erfolg und die Effizienz eines städtischen Schienenverkehrsnetzes lägen in seiner Einheitlichkeit begründet. Das gelte für reine Niederflurnetze wie in Dresden oder Hochflurnetze wie in Stuttgart oder Bielefeld. Dort seien Beispiele vorhanden wie man Hochbahnsteige schlicht und elegant anlegen könne. Zudem wies Ratsherr Hillbrecht darauf hin, dass die Niederflurtechnologie 5 Mio. € mehr im Bau, 1 Mio. € mehr im jährlichen Unterhalt und erheblich längere Bauzeiten bedeuten würden. Die Diskussion über die Zerschneidung der Fahrradwegführung in der Offensteinstraße, Haltestelle Leinaustraße, sei zudem völlig überflüssig. Denn auch bei einem ca. 30 cm hohen Podest für den barrierefreien Einstieg in die Niederflurbahnen müsste die Führung des Radweges verändert werden. Ferner würde bei den Diskussionen um Hoch- oder Niederflur die Linie 17 völlig außen vor gelassen und lieber Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu möglichen Verlängerungen der D-Linie angestellt. Für derartige Netzverlängerungen z.B. durch die Sallstraße gäbe es kein Geld, keinen Raum und keine Mehrheit in Hannover. Eine verdiente Durchquerung der Südstadt mit einer Stadtbahntrasse habe die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen in den 90-er Jahren erfolgreich verhindert. Der eigentliche Kardinalfehler beim hannoverschen Stadtbahnnetz sei, dass man es versäumt habe das innerstädtische Netz zu komplettieren, um damit die Basis für eine Vollendung der Außenästelung zu schaffen. Ratsherr Hillbrecht bemängelte, dass sich nun der Rat der Stadt mit den Nachlässigkeiten der Vergangenheit beschäftigen müsse. Zwei Beispiele dafür seien die viel zu enge Goethe- und Kurt-Schumacher-Straße, die beide nicht genügend Platz für Fußgänger und Fahrradwege hätten. Abschließend hielt Ratsherr Hillbrecht fest, dass Stadtbahn- und Städtebau Hand in Hand gehen sollten. Die Zuständigkeiten dies bezüglich seien allerdings zersplittert. Diese weitreichende städtebauliche wie auch finanzielle Entscheidung sollte eigentlich der Rat der Stadt treffen. In dieser Beziehung nähme man jedoch nur die Rolle von Statisten ein und müsse abwarten wie sich die Regionsversammlung zum Thema entscheide. Der Rat der Stadt Hannover könne nur hoffen, dass die Entscheidung in die Stadtentwicklung hineinpasse. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover habe mehr Einfluss zu dieser Entscheidung verdient und im übrigen sei die PIRATEN-Fraktion für den Bau des D-Tunnels.

Ratsherr Neudahm (WfH) erklärte, dass die WfH das Niederflursystem als weniger belastend für das Stadtbild und den Verkehrsfluss einschätze. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entscheide man sich jedoch für das Hochflursystem. Entscheidend seien dabei die wirtschaftlichen Faktoren der Anschaffung und der Unterhaltung. Ferner sei ein Einsatz der Niederflurtechnik in den Tunneln nicht möglich. Ein zusätzliches Argument sei die deutlich zeitaufwendigere Verlängerung der Bauzeit. Der D-Tunnel wäre erstrebenswert, läge aber aus finanziellen Gründen in weiter Zukunft. Abschließend meinte Ratsherr Neudahm, dass dies nur die Meinung eines Statisten im Rat der Stadt Hannover sei und dass er den Mitgliedern der Regionsversammlung bei der Entscheidungsfindung ein glückliches Händchen wünsche.

Die Aktuelle Stunde wurde von 16.55 Uhr bis 17.25 Uhr durchgeführt.

TOP 17.
Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Zum Nachteil der Kinder? Auswirkungen des Betreuungsgeldes auf die
Kinderbetreuungssituation in Hannover
(Drucks. Nr. 1025/2012)

Ratsfrau Hindersmann (SPD) führte aus, dass die Einführung des Betreuungsgeldes an Absurdität nicht zu übertreffen sei. Man könne in alle Lager schauen und fände überall Gegner des Betreuungsgeldes. Die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die FDP und sogar 23 CDU Bundestagsabgeordnete seien dabei. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt mache sich in diesem Zusammenhang beispielsweise ernsthafte Sorgen in Bezug auf die Verschärfung des Fachkräftemangels. Die einzelnen Argumente gegen die „Herdprämie“ seien die deutlichen Rückschritte in der Arbeitsmarkt-, Bildungs-, Familien- und Gleichstellungspolitik. Weiter erläuterte Ratsfrau Hindersmann, dass sich die traditionelle Mutter im Leitbild der CSU durch das Betreuungsgeld geehrt fühlen solle. Die Aussage sei: „Wenn Du das Betreuungsangebot des Staates nicht annimmst, bekommst Du das Betreuungsgeld – aber natürlich nur wenn Du kein Hartz VI erhältst!“. Es sei zu befürchten, dass das Ehrungsgefühl, geprägt durch die öffentlichen Diskussionen, äußerst gering sei. Es gäbe viele Möglichkeiten Familien zu ehren oder die Leistungen von Müttern und Vätern anzuerkennen. Man könnte die Kürzung der Erziehungszeit bei der Berechnung von Rentenpunkten wieder zurücknehmen. Den Bezug von Elterngeld verlängern oder Programme für den späten, beruflichen Wiedereinstieg fördern. Viele Frauen wünschten sich nach einer längeren Erziehungszeit z.B. eine Ausbildung in Teilzeit. Ferner sei festzuhalten, dass das Betreuungsgeld für Familien die kein zweites Einkommen benötigten, eine geringe Aufstockung des Haushaltsgeldes bedeute. Daneben werde es diejenigen Frauen geben, die so wenig verdienten, dass es sich durch das Betreuungsgeld nicht mehr lohnen würde wieder arbeiten zu gehen. Die Auswirkungen auf den beruflichen Werdegang und die Rente würden umso größer seien. Für viele Familien werde das Vorhaben in einem Desaster enden. Es werde keine Betreuungsplätze geben und als Trostpflaster dürften diese dann Betreuungsgeld beantragen. Mit Wahlfreiheit oder sogar einer Ehrung für die Frau habe dies wenig zu tun. Abschließend beschrieb Ratsfrau Hindersmann die Lage in Hannover und hob hervor, dass sich die Platzzahlen, als auch die anderen konkreten Vorhaben im bundesweiten Vergleich durchaus sehen lassen könnten. Es sei ebenso nicht zu befürchten, dass man in Hannover wegen des Betreuungsgeldes vor leeren Krippen stehen werde. Man könnte als Kommunalpolitikerin wahrscheinlich auch erfreut feststellen, dass man weniger Betreuungsplätze schaffen müsse. Diese Denkweise sei allerdings viel zu oberflächlich. Denn Studien belegten, das frühkindliche Förderung die Basis für eine gute Bildungsbiographie seien. In Hannover würden sich alle gemeinsam viel Mühe machen und in den Bildungsbereich viel investieren. Und das nicht vor dem Hintergrund, das alle zu Hause bleiben sollten um alleine zu lernen. Man habe ein großes Interesse daran, dass möglichst früh und lange, alle gemeinsam, voneinander und miteinander lernen. Das Betreuungsgeld sei im Grundsatz auch ein Schlag gegen die kommunalen Bemühungen ein ordentliches Bildungsangebot aufzustellen. Für die 2 Mrd. €, die das Betreuungsgeld kosten werde könnten 50.000 Erzieherstellen eingerichtet werden.

Ratsherr Pohl (CDU) erklärte, dass die CDU Hannover Stadt auf ihrem letzten Parteitag mit ganz großer Mehrheit beschlossen habe, dass man das Betreuungsgeld in Form einer Barauszahlung ablehne. Ferner kämpfe Bundestagsabgeordnete Rita Pawelski an vorderster Front gegen eine Barauszahlung des Betreuungsgeldes seit diese Pläne aus Bayern nach Berlin transportiert worden seien. Man stimme der SPD-Fraktion zu, dass ein Betreuungsgeld in der bisher angedachten Form falsche Anreize setze. Weiter führte Ratsherr Pohl aus, dass in Hannover jeweils 6.000 Kinder im Krippen- und Kindergartenalter, deren Eltern einen Migrationshintergrund hätten, ansässig seien. Viele von denen hätten nicht die Möglichkeit die deutsche Sprache adäquat zu Hause zu erlernen. Die CDU-Ratsfraktion würde sich freuen, wenn diese Kinder in Betreuungseinrichtungen gehen würden, um dort mit dem erlernen der deutschen Sprache den Grundstein für ein erfolgreiches Leben in Deutschland legen zu können. Allerdings lehne man eine verpflichtende Anmeldung in einer Betreuungseinrichtung wie in Nordrhein-Westfalen ab. Die CDU in Hannover würde sich wünschen, dass es Leistungen für Eltern gäbe, die ihre Kinder zu Hause betreuen wollten. Man denke insbesondere an Anrechnungsmöglichkeiten in der Rentenversicherung. Dabei handele es sich nicht um die seltsame Vorstellung zu den Kindern, die vor 1992 geboren seien, sondern das sollte auch zukünftig geborene Kinder betreffen. Die Situation in und für Hannover beurteilte Ratsherr Pohl dahin gehend, dass eine Einführung des Betreuungsgeldes keine Auswirkungen auf die im Bedarf stehenden Betreuungsplätze haben werde. Abschließend erinnerte Ratsherr Pohl daran, dass in ländlichen Regionen nicht die gleichen Bedingungen gegeben seien wie dies in Hannover der Fall sei. Deshalb müsse man den Menschen dort, die eine andere Betreuung organisieren müssten, ebenso ein Alternativangebot unterbreiten. Die CDU-Ratsfraktion sei überzeugt davon, dass in Berlin die richtigen Beschlüsse gefasst würden.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) machte in Bezug auf die Wahlfreiheit und die ländlichen Regionen darauf aufmerksam, dass es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gäbe. Dieser gelte für Hannover ebenso wie für ländliche Regionen und auch für Bayern. Dieser sei von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) gut und richtig eingesetzt worden. Im Weiteren berichtete Ratsfrau Wagemann von der 1. Familienkonferenz im Raschplatz-Pavillon. Diese Familienkonferenz habe sich an Frauen mit Migrationshintergrund gerichtet. Im Ergebnis habe man feststellen können, dass die Frauen natürlich gerne die 100 bzw. 150 € im Monat nehmen würden. Das Geld sei sehr willkommen um das schmale Haushaltsbudget vieler Familien zu ergänzen. Aber ebenso wünschten sich diese Frauen auch weitermachen zu können mit Projekten wie Hippy oder der Eltern-Kind Gruppe in den Familienzentren. Weiter führte Ratsfrau Wagemann dazu aus, dass diesen Frauen nicht bewusst sei, dass z.B. Hartz-IV-Empfänger nicht berücksichtigt würden, dass Projekte wie "Rucksack", die man über Jahre gemeinsam mit der SPD-Fraktion und auch gern mit der Unterstützung der CDU-Ratsfraktion in Hannover aufgebaut habe, in Anlehnung an den Koalitionsvertrag nicht mehr funktionieren würden. Die Eltern müssten sich fataler Weise zwischen dem Geld und der Teilnahme an solchen Projekten entscheiden. Zum Abschluss stellte Ratsfrau Wagemann klar, dass die Auswirkungen hinreichend bekannt seien. Das Betreuungsgeld sei 1985 in Finnland und 1998 in Norwegen eingeführt worden. Studien würden belegen, dass die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt deutlich abgenommen habe. Die Inanspruchnahme von Betreuungseinrichtungen ging deutlich zurück. Eine Simulation vom Institut für Wirtschaftsforschung habe für Deutschland ergeben, dass ein Betreuungsgeld die Erwerbsbeteiligung von Müttern verringern würde. Eine Beschäftigung in Teilzeit würde um fast 50 % reduziert. Zudem würde das Betreuungsgeld die Neigung in Familien mit geringerem Einkommen unterstützen, Kinder innerhalb der Familie zu betreuen. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen hoffe inständig und sei bereit, alles zu tun um die Einführung des Betreuungsgeldes verhindern zu können.

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) zitierte Schlagzeilen aus der regionalen und überregionalen Tagespresse, um die Stimmung der Öffentlichkeit zum Betreuungsgeld zu verdeutlichen. Das Spektrum der Widerstände reiche vom Paritätischen Wohlfahrtsverband über die IfU-Institute bis hin zur Gegenwehr aus den eigenen Reihen. Immer wieder sei das Regierungsbündnis aus CDU und FDP darauf hingewiesen worden, je länger ein Kind eine vorschulische Einrichtung besuche, umso besser seien im Durchschnitt seine Lernerfolge und damit auch die Zukunftsperspektiven. Zahlreiche Studien aus dem In- und Ausland würden belegen, dass Kinderkrippen und –Gärten kein Abstellgleis für den Nachwuchs unverantwortlicher Eltern seien, sondern das Gegenteil. Diese seien ein wichtiger Bestandteil der frühkindlichen Förderung und –Bildung. Weiter führte Ratsfrau Pollok-Jabbi aus, dass man viele gut ausgebildete junge Menschen benötige, um der demographischen Entwicklung gerecht werden zu können. Mit dem Betreuungsgeld werde eine Familienpolitik festgeschrieben, die sich am klassischen männlichen Alleinverdienermodell orientiere. Mit dem Betreuungsgeld werde die Ungleichheit in der Gesellschaft weiter fortgeschrieben und das Regierungsbündnis schmälere die Zukunftschancen der Kinder. Auch mit der Einführung des Betreuungsgeldes entstünden keine weiteren Kindertagessstättenplätze. Aber dies lenke ab vom bundesweiten Betreuungsplatznotstand. Nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes fehlten noch ca. 200.000 Plätze bis 2013. Es reiche nicht den Kommunen dafür den „Schwarzen Peter“ zuzuschieben, wenn die Finanzierung der Betreuungsplätze durch den Bund nicht die entsprechende Aufmerksamkeit erfahren habe. Es gäbe zudem auch so lange keine Wahlfreiheit, bis für alle Kinder ein Betreuungsplatz vorhanden sei. Die konservativen Kreise klammerten sich an ein Familienbild, in dem der Vater zur Arbeit gehe und die Mutter bei den Kindern zu Hause bleibe. Dies könnten sich jedoch nur die Wenigsten erlauben und diejenigen die das könnten benötigten auch kein Betreuungsgeld. Die Eltern die auf zwei Einkommen angewiesen seien. helfe die Summe von 100 bis 150 € monatlich auch nicht weiter. Ratsfrau Pollok-Jabbi unterstellte, dass die Konservativen die Alleinerziehenden völlig aus dem Blick verlieren. Die allein erziehenden Mütter und Väter, die in Ermangelung eines Betreuungsplatzes, Hartz IV-Ansprüche geltend machen müssten, würden vom Betreuungsgeld ausgeschlossen. Diese Praxis sei diskriminierend und lasse die begründete Frage zu, ob die Erziehungsleistung von Hartz-IV-Empfängern weniger Wert sei. Abschließend sagte Ratsfrau Pollok-Jabbi, dass sich in Thüringen, wo das Betreuungsgeld bereits eingeführt worden sei, alle Befürchtungen erfüllt hätten. Das Regierungsbündnis sollte sich für einen fairen Mindestlohn stark machen und in Bildung und Ausbildung von jungen Menschen investieren, wenn eine Grundlage für das Leben mit Kindern geschaffen werden solle. Eine zweifelhafte Wohltat wie das Betreuungsgeld, kurz vor der Bundestags- wahl, könne nicht dazu beitragen Kinder und Jugendliche auf die Zukunft vorzubereiten.

Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) stellte in Frage, für welchen Personenkreis das Betreuungsgeld eingerichtet werden solle. Denn gut qualifizierte Alleinerziehende, karrierebewusste Akademiker mit dem Wunsch nach einem schnellen Wiedereinstieg, Eltern die beide ihren Beitrag mit einem Einkommen leisten müssten oder sogar Familien in denen das Einkommen einer Person ausreiche, um die Familie ausreichend zu versorgen, seien alles Beispiele bei denen das Betreuungsgeld keinerlei Entscheidungsprioritäten besitze. Weiter erläuterte Ratsherr Dr. Junghänel, dass allen Anwesenden im Saal klar sein müsse, dass der Rat der Stadt keinen Einfluss auf die Ein- oder Nichteinführung des Betreuungsgeldes habe. Ferner erklärte Ratsherr Dr. Junghänel, dass die PIRATEN-Fraktion die Einführung des Betreuungsgeldes ablehne. Vielmehr halte man es für wichtig, von Beginn an in die Förderung und Bildung eines jeden Kindes zu investieren. Die Bedeutung früher Förderung der Integration, Sprachentwicklung und Chancengleichheit seien in diesem Zusammenhang besonders erwähnenswerte Aspekte. Eine Befürchtung sei, dass Migranten ihre Kinder u.a. wegen des Betreuungsgeldes nicht in eine Kindertagesstätte schicken würden. In diesem Zusammenhang würde das Betreuungsgeld ein vergangenes, gesamtgesellschaftliches und nicht mehr akzeptiertes Familienbild unterstützen. Jedes Jahr würden sich im Haushaltsplan der Stadt Hannover zahlreiche, wichtige und förderungswürdige Projekte, die das ehrgeizige Ziel der Integration unterstützten, befinden. Man müsse den Grundstein dafür legen, die Integration so weit wie möglich in die ersten Lebensjahre eines Kindes zu verlegen. Denn derzeit wären es nur 9,4 % der Kinder unter drei Jahren, die einen Migrationshintergrund hätten und in den Genuss einer städtischen Förderbetreuung kommen würden. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund läge in Hannover bei 25,6 %. Die PIRATEN-Fraktion halte diese stark unterdurchschnittliche Quote für problematisch in Hinblick auf die betroffenen Kinder als auch der Entwicklung der gesamten Gesellschaft in Hannover. Wer die Integration und Gleichstellung als gesamtgesellschaftliches Ziel anerkenne müsste grundsätzlich im Konflikt zur Einführung des Betreuungsgeldes stehen. Nicht nur die Kinder mit Migrationshintergrund, sondern alle Kinder verdienten die bestmögliche Ausbildung. Leider seien Eltern, deren Kinder am meisten von einer außerfamiliären Betreuung profitieren könnten, bei der Suche nach einem Betreuungsplatz fast chancenlos. Selbst wenn die Voraussetzungen und das Wissen optimal wären, sei dies noch lange kein Garant dafür auch einen Betreuungsplatz zu erhalten. Das Betreuungsgeld sei ein kleines Trostpflaster für diejenigen, die keinen Betreuungsplatz bekommen könnten. Es sei aber auch ein Ablenkungsmanöver, welches den Blick von den wahren Problemen ablenken solle. Dafür sei das Betreuungsgeld zu schade. Die Mittel sollten in den konsequenten Ausbau von Betreuungsplätzen in Kommunaler Trägerschaft fließen.

Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) sagte, dass der Besuch einer Kindertagesstätte für Kinder, unabhängig vom sozialen Umfeld, außerordentlich wichtig sei. Die Kinder würden dort soziales Verhalten lernen, kämen in Kontakt mit anderen, gleichaltrigen Kindern und würden im besten Fall dort auch die deutsche Sprache erlernen. Eine gute Betreuung in einer Kindertagesstätte, durch gute, qualifizierte Erzieher, sei für ein Kind die beste Voraussetzung für die dann kommende Schulzeit. Weiter führte Ratsherr Böning aus, dass das Betreuungsgeld für Eltern sei, die ihre Kinder zu Hause betreuen wollten. Im Verlauf der weiteren Diskussionen zu dem Thema sei sehr schnell die Befürchtung aufgekommen, dass besonders Kinder aus sozial schwachen Familien nicht in eine Betreuungseinrichtung gegeben würden, um die 100 € zu kassieren. Das es demnach passieren könnte, dass die Kinder, die von einer Betreuung außerhalb der Familie am meisten profitieren könnten, aus rein finanziellen Gründen nicht mehr in einer Kindertagesstätte angemeldet würden. Im Hinblick auf Hartz-IV-Empfänger habe man bereits dagegen gesteuert. Es bestünde allerdings die Gefahr, dass Familien mit geringen Einkommen lieber das Betreuungsgeld nähmen und ihren Kindern den Zugang in eine Kindertagesstätte verwehren würden. Weiter stellte Ratsherr Böning klar, dass die Fraktion DIE HANNOVERANER, als konservative Oppositionsfraktion, naturgemäß zunächst einmal alles in Frage stelle, was die Mehrheitsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschließen würden. Die bisherigen Bemühungen, jedem Kind in Hannover einen Platz in einer Kindertagesstätte zu verschaffen, um diesen die gleichen Startchancen zu ermöglichen, sei der richtige Weg. Zudem zitierte Ratsherr Böning ein Interview mit der mecklenburgischen Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, wonach diese das Betreuungsgeld als „Fernhalteprämie“ bezeichnete. Abschließend fasste Ratsherr Böning zusammen, dass immer mehr Eltern dazu übergingen ihre Kinder vor den Fernseher oder Ähnliches zu setzen. Gerade diese Kinder müssten in einer Kindertagesstätte all das lernen, wozu ihre Eltern ganz offensichtlich nicht in der Lage seien. Die Einführung des Betreuungsgeldes oder umgangssprachlich Herd- bzw. Fernhalteprämie sei nach Ansicht der Fraktion DIE HANNOVERANER der falsche Weg.

Ratsfrau Bruns (FDP) bemerkte, dass die FDP-Ratsfraktion in ihrem liberalem Menschenbild davon ausgehen würde, dass die Menschen frei in ihren Entscheidungen seien müssten. Das gelte vor allem auch dafür, wie diese ihre Kinder erziehen wollten. Genau wie Eltern entscheiden würden, ihre Kinder schon frühzeitig in eine Krippe geben zu wollen, sei nichts verwerflich daran, wenn man sein Kind zu Hause erziehen wolle. Allerdings setze das Betreuungsgeld familienpolitisch die falschen Anreize. Zudem sei äußerst fraglich in wie fern der Bund Ersatzzahlungen für nicht geleistete Infrastrukturen zur Verfügung stellen müsse. Das Argument, dass gerade sozial Schwache oder Migranten das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen würden, weil diese sich vom Geld locken ließen, zeuge geradezu vom sozialen Zynismus. Damit unterstelle man sozial schwachen Familien und Migranten, dass ihnen das Wohl ihrer Kinder weniger am Herzen läge als sozial besser gestellten Menschen. Studien hätten vielmehr ergeben, dass besonders Migrantenfamilien viel wert auf die Ausbildung ihrer Kinder legten, damit diese Chancen im Leben erhielten, die ihre Eltern nicht hatten. Weiter stellte Ratsfrau Bruns klar, dass die FDP-Fraktion nie ein Befürworter des Betreuungsgeldes gewesen sei. Wenn aber das Regieren in einer Koalition bestimmte Kompromisse nötig mache, dann gelte es auf inhaltliche Ausgestaltungen und die sinnvolle soziale- und wirtschaftspolitische Flankierung zu achten. Damit auch solche Kompromisse der gesellschaftspolitischen Vorstellung von Selbstbestimmtheit und Freiheit entsprächen. Wichtig sei zunächst einmal die Aufklärung. Den Eltern müsste vermittelt werden welche Vor- und Nachteile ihren Kindern entstünden, wenn diese keine Kindertagesstätte besuchen würden. Es müsse vor allem durch qualitativ hohe Kinderbetreuung klar gemacht werden, dass es sich nicht um Aufbewahrung, sondern um Betreuung handele. Das wichtige Bildungsanreize und soziale Kompetenzen vermittelt und Migrationshilfen geleistet würden. Wenn das Betreuungsgeld kommen sollte, müsste auch die Landeshauptstadt dies als Herausforderung sehen und verstärkt mit den Eltern in Kontakt treten. Ratsfrau Bruns betonte deutlich den Konjunktiv, da die FDP-Ratsfraktion, wie auch die Juristen des Wirtschaftlichen Dienstes, eine nicht vorhandene Grundgesetzkonfirmität vermuten würden.

Ratsherr Neudahm (WfH) führte aus, dass wissenschaftliche Erkenntnisse von Kinderpsychologen und Hirnforschern aussagen würden, dass intensive Eltern- Kindbeziehungen im frühen Lebensalter prägend seien. Es gäbe für die Eltern-Kind-Entwicklung keinen Ersatz in dieser Lebensphase. Es sollte wieder selbstverständlich, natürlich, finanziell und gesellschaftlich anerkannt seien, dass Kinder mindestens zwei oder drei Jahre in der Familie aufwachsen könnten. Deshalb sollte der Staat die häusliche Betreuung in dieser Zeit – bis etwa zum dritten Lebensjahr, durch das Betreuungsgeld anerkennen. Ratsherr Neudahm stimmte der Annahme zu, dass Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte zur Förderung der sozialen Kompetenzen erhalten müssten. Die klare Aussage der WfH sei ein „Ja“ zum Betreuungsgeld und dem weiteren Ausbau der Kindertagesstätten. Weiter bemerkte Ratsherr Neudahm, dass die Klassifizierung der Person „nur Hausfrau und Mutter“, deren gesellschaftlicher Stellenwert deutlich hinter der kinderlosen Karrierefrau zurückstünde, eine deutliche Aufwertung erfahren müsse. Der Stellenwert der Familie sollte in Deutschland gesellschaftlich wieder stärker anerkannt werden und wenn dies nur durch die 150 € Betreuungsgeld geschehen sollte. Zudem kritisierte Ratsherr Neudahm, dass Katzen- und Hundenahrung Mehrwertsteuer begünstigt abgegeben werde und dass für z.B. Babywindeln der volle Satz bezahlt werden müsse.

Die Aktuelle Stunde wurde von 17.25 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt.


TOP 20.
Antrag zur Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0199/2012 mit 2 Anlagen)
Mit 40 Stimmen gegen 15 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat in Abwesenheit von Ratsherrn Hanske (SPD) zur Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0199/2012 mit 2 Anlagen in Verbindung mit der Neufassung der 1. Ergänzung zu Drucks. Nr. 0199/2012.
TOP 20.1.
dazu 1. Ergänzung - Neufassung, Anträge von 4 Stadtbezirksräten
(Drucks. Nr. 0199/2012 E1 N1 mit 5 Anlagen)
Mit 40 Stimmen gegen 15 Stimmen beschloss der Rat in Abwesenheit von Ratsherrn Hanske (SPD) zur 1. Ergänzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0199/2012 E1 N1 mit 5 Anlagen.

TOP 20.2.
sowie Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0528/2012)
Mit 41 Stimmen gegen 15 Stimmen und 1 Enthaltung lehnte der Rat in Abwesenheit von Ratsherrn Hanske (SPD) den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0528/2012 ab.

TOP 21.
Antrag zur Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“
(Drucks. Nr. 0209/2012 mit 2 Anlagen)

TOP 21.1.
dazu 1. Ergänzung: Neufassung des Vorvertrages
(Drucks. Nr. 0209/2012 E1)

TOP 21.2.
dazu 2. Ergänzung: Ablehnung des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 0209/2012 E2 mit 1 Anlage)

TOP 21.3.
und Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0209/2012, Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 0788/2012)

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) erklärte, dass die CDU-Ratsfraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da eine Wasserkraftanlage im Stadtbezirk Döhren-Wülfel für den Klimaausgleich einer Ökosiedlung im Stadtteil Wettbergen (Entfernung ca. 7 km) gebaut werden solle. Mit dem Bau der Wasserkraftanlage würden die Bürgerinnen und Bürger aus Döhren alle negativen Auswirkungen, die mit dem Bau verbunden seien in Kauf nehmen müssen, ohne selbst davon profitieren zu können. Zudem gäbe es Zweifel an der ausdauernden Wirtschaftlichkeit. Ferner habe es seit 1985 fünf Projekte gegeben an diesem Ort eine Wasserkraftanlage zu bauen. Diese Pläne seien aufgrund der „Nichtfinanzierbarkeit“ mehrheitlich fallen gelassen. Es stelle sich die Frage, warum keine Lösung für einen CO²-Bilanzausgleich mit einem Windrad in Wettbergen gesucht würde. Zum Abschluss warf Ratsfrau Dr. Matz Oberbürgermeister Weil vor, dass dieser auf der Bürgerversammlung im März 2008 den Anwohnern versprochen habe, dass es keine weiteren Planungen für eine Wasserkraftanlage in Döhren geben werde.

Oberbürgermeister Weil stellte richtig, dass man den Anwohnern die Aufgabe zu Planungen für eine riesengroße Wasserwalze, welche sicherlich zu einer Belastung für die Bürgerinnen und Bürger geworden wäre, nicht weiter verfolgen werde. Dies habe Oberbürgermeister Weil der Bürgerinitiative bereits mitgeteilt, ohne dass ein Widerspruch im Rahmen der Veranstaltung laut geworden wäre.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag ablehnen werde, da die Ökonomie als auch die Ökologie des Projektes in Frage gestellt werden könne. Man hätte dem Projekt aus ökonomischer Sicht zugestimmt, wenn dieses von den Stadtwerken Hannover durchgeführt würde. Zudem kollidiere das Projekt mit den Stellungnahmen der Anglervereine und dadurch mittelbar mit den Interessen für die Tierwelt.

Ratsherr Drenske (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass der vorliegende Antrag eine Maßnahme für den Klimaschutz befördere. Im Konkreten sei das der Bau einer energieeffizienten Wohnsiedlung. Weiter erläuterte Ratsherr Drenske, dass diese Häuser zeitweise mehr Energien benötigten, wie diese über die Solaranlagen selber erzeugen könnten und dafür müsse ein Ausgleich geschaffen werden. Im Weiteren wies Ratsherr Drenske darauf hin, dass Klimawandel nicht in Döhren oder Wettbergen stattfände, da an einer der beiden Stellen Klima schonend gehandelt würde. Klimawandel passiere global und nicht in verschiedenen Stadtteilen Der Rat der Stadt Hannover entscheide für die gesamte Landeshauptstadt. Man baue eine energieeffiziente Vorzeigesiedlung, die zeigen werde wie hervorragend die Anstrengungen der Stadt Hannover im Bereich des Klimaschutzes seien und dazu trage die Wasserkraftanlage in Döhren ihren Teil bei.

Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel, entgegen der Beschlussfassung der CDU-Stadtbezirksfraktion, für die Wasserkraftanlage plädiere. Denn jeder Liter Wasser, der ungenutzt die Staustufen hinunter fließe sei eine Verschwendung von klimaneutral erzeugter Energie. Zudem sollte man beachten, dass ein Großunternehmen wie die Stadtwerke Hannover sich anderer Faktoren zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit bediene als ein vermeintlich kleineres. Dies könne wahrscheinlich schon mit einer Rendite von 3,5 % oder 4 % wirtschaftlich arbeiten.

Ratsherr Mineur (SPD) äußerte, dass für die Wohnsiedlung in Wettbergen ein Gegenwert von 300.000 € in CO²-Zertifikate erbracht werden müsse. Dies müsse allerdings nicht in Wettbergen, sondern könne auch in Döhren anhand der Wasserkraftanlage geschehen. Zudem sollte man bedenken, dass die Staustufen bereits vorhanden seien.

Ratsfrau Dr. Matz (CDU) stellte in Frage, dass in Döhren grundsätzlich immer ein ausreichend starker Wasserfluss vorhanden sei, um diesen zur Energiegewinnung nutzen zu können.
Mit 41 Stimmen gegen 18 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat zur 1. Ergänzung - Neufassung des Vorvertrages, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0209/2012 E1.
Mit 41 Stimmen gegen 17 Stimmen und 2 Enthaltungen beschloss der Rat zur 2. Ergänzung - Ablehnung des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0209/2012 E2 mit 1 Anlage.
Mit 44 Stimmen gegen 18 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zu Drucksachen Nr. 0209/2012 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0788/2012.

Mit 41 Stimmen gegen 18 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat zur Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0209/2012 mit 2 Anlagen, in Verbindung mit dem Änderungsantrag Drucks Nr. 0788/2012 und der 1. Ergänzung zu Drucks. Nr. 0209/2012.

TOP 12.
Antrag zur Änderung der Honorarordnung und der Entgeltordnung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule sowie Einführung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - (ohne Satzung)
(Drucks. Nr. 2315/2011 N1 mit 3 Anlagen)

TOP 12.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0448/2012)

Ratsfrau Pollok-Jabbi (DIE LINKE.) verlas den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. und ergänzte, dass die Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule ein hervorragendes Instrument zur Qualifizierung von Jugendlichen und Erwachsenen mit internationaler Anerkennung sei. Da die Honorare in den vergangenen fünf Jahren nicht angepasst worden seien, wäre eine Erhöhung notwendig, um weiterhin qualifiziertes Lehrpersonal rekrutieren zu können. Die Basis einer Volkshochschule sei nicht nur ein schönes neues Gebäude, sondern drücke sich vor allem durch das Lehrpersonal aus. Die Lehrkräfte der Volkshochschule hätten eine Wertschätzung verdient, die sich auch in der Höhe des Honorars ausdrücken sollte.

Ratsherr Kelich (SPD) stimmte zu, dass eine Qualifizierung von jungen Menschen zugenommen habe. Dies sei vor allem in Bezug auf das Erreichen eines Schulabschlusses auf dem zweiten Bildungsweg der Fall gewesen. Die Intention des Antrages sei vor dem Hintergrund der hervorragenden Lehrkräfte nachvollziehbar. Weiter bemerkte Ratsherr Kelich, dass die Vorlage der Verwaltung auf der Realität des Haushaltes beruhe. Wenn eine tatsächliche Erhöhung der Honorare gewollt wäre, hätte man dazu einen Änderungsantrag zum Haushalt stellen müssen. Da dies nicht geschehen sei, könne die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Ratsherr Hillbrecht (PIRATEN) teilte die Auffassung zur Wertschätzung der Referenten und bemerkte, dass die beiden Punkte des Antrages graduell unterschiedlich bewertet werden könnten und beantragte eine nach Punkten getrennte Abstimmung.
Mit 53 Stimmen gegen 5 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 1. des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0448/2012 ab.

Mit 51 Stimmen gegen 7 Stimmen lehnte der Rat die Ziffer 2. des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0448/2012 ab.
Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat zur Änderung der Honorarordnung und der Entgeltordnung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule sowie der Einführung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ohne Satzung), nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2315/2011 N1 mit 3 Anlagen.

TOP 13.
Änderung der Entgeltordnung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover Erhöhung der Entgelte ab 2012 und 2014
(Drucks. Nr. 0246/2012 mit 2 Anlagen)
Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat zur Änderung der Entgeltordnung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover - Erhöhung der Entgelte ab 2012 und 2014, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0246/2012 mit 2 Anlagen.

TOP 13.1.
dazu 1. Ergänzung, Freiwilligendienstleistende - Ergänzung der Ziffer 5.2
(Drucks. Nr. 0246/2012 E1 mit 2 Anlagen)
Mit 2 Enthaltungen beschloss der Rat zur 1. Ergänzung - Freiwilligendienstleistende (Ergänzung der Ziffer 5.2), nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0246/2012 E1 mit 2 Anlagen.

TOP 14.
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 1151/2012 mit 2 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 15.
A N T R Ä G E

TOP 15.1.
der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE. und der PIRATEN-Fraktion zur Einsetzung einer Kommission "Rehabilitierung für vom Berufsverbot Betroffene"
(Drucks. Nr. 1076/2012)
eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 15.2.
der CDU-Fraktion

TOP 15.2.1.
zur Überprüfung und Anpassung der Mietindizes der städtischen Immobilien
(Drucks. Nr. 1122/2012)
eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
TOP 15.2.2.
zur Installation von Webcams in Hannover
(Drucks. Nr. 1123/2012)
eingebracht und überwiesen:
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 15.2.3.
zur Inklusion
(Drucks. Nr. 1128/2012)
eingebracht und überwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Schulausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
TOP 15.3.
der Fraktion DIE HANNOVERANER zu einer Resolution zum Thema Salafisten
(Drucks. Nr. 1146/2012)
eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 19.
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
(Drucks. Nr. 1152/2012 mit 2 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.





Für das Protokoll:






S t r a u c hW e i lS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter