Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 10.11.2011

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 28.10.2011)
Protokoll (erschienen am 09.12.2011)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 14.11.2011

PROTOKOLL

1. (konstituierende)Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 10. November 2011,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.15 Uhr
Ende 20.10 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU)
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (Piraten)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Linde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsfrau Ranke-Heck (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD) bis19.05 Uhr
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
Abgeordneter Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bis 19.10 Uhr
Abgeordnete Dr. Koch (SPD)
Abgeordnete Dr. Matz (CDU)

Verwaltung:
Herr Härke (Leiter des FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Dr. Schlesier (FB Planen und Stadtentwicklung) bis TOP 6
Frau Topcu (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Presse:
Herr Zgoll (Stadtanzeiger - Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Bezirksratsmitglieder

3. Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters

4. Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

5. Interfraktioneller Antrag zur Durchführung von Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden in Sitzungen des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2015/2011)

5.1. Interfraktioneller Antrag zur Durchführung von Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden in Sitzungen des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2015/2011 N1)

6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

7. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements


9. V E R W A L T U N G S V O R L A G E

9.1. A N H Ö R U N G

9.1.1. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule
Beuthener Straße
(Drucks. Nr. 2001/2011 mit 2 Anlagen)


10. A N F R A G E N

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. Umbau der Kreuzung Wiehbergstraße / Brückstraße / Landwehrstraße / Abelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2011/2011)

10.1.2. Schall- und erschütterungstechnische Messungen am Hochbahnsteig Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-2012/2011)

10.2. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

10.2.1. Ansiedlung eines Logistikzentrums Weltausstellungsallee
(Drucks. Nr. 15-2009/2011)


11. A N T R A G

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Logistikzentrum am Messegelände
(Drucks. Nr. 15-2013/2011)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vor Beginn der konstituierenden Sitzung verabschiedete Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die ausgeschiedenen Bezirksratsmitglieder, bedankte sich für das Wirken im Interesse der Einwohner/-innen des Stadtbezirks Döhren-Wülfel und die gute Zusammen- arbeit im Stadtbezirksrat.

Anschließend eröffnete Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die konstituierende Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel in der VII. Wahlperiode von 2011 bis 2016 und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Bezirksbürger- meisterin Ranke-Heck führte aus, dass die konstituierende Sitzung des Stadtbezirksrates nach § 59 Abs. 2 i. V. m. § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs- gesetzes ( NKomVG ) binnen eines Monats nach Beginn der Wahlperiode ( 01.11.2011 ) durchgeführt werden muss. Nach § 92 Abs. 3 Satz 2 NKomVG bis zum Tagesordnungspunkt über die Neuwahl der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters leite sie die Sitzung. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck beglückwünschte die von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Stadtbezirkes in den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel gewählten Damen und Herren zu Ihrer Wahl.

Weiterhin teilte sie mit, dass dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel in der neuen Wahlperiode 19 stimmberechtigte Bezirksratsmitglieder an (§ 91 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs.1 NKomVG) angehören. 10 Damen und Herren wurden erstmalig in diesen Stadtbezirksrat gewählt;
9 gehörten ihm bereits in der abgelaufenen Wahlperiode an.

Gemäß § 91 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 57 Abs. 1 NKomVG und § 4 i. V. mit § 32 Geschäftsordnung des Rates (GO) mitgeteilt worden, dass sich im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel folgende Fraktionen gebildet haben:


Die SPD - Fraktion mit 7 Mitgliedern hat Herrn Bert Oltersdorf zum Vorsitzenden gewählt und zu seinen Stellvertretern Herrn Jens Schade und Frau Antje Kellner. Weiter gehören der Fraktion Herr Sascha Glade, Frau Anja Schollmeyer, Herr Mehmet Kibar und Frau Ranke-Heck an.

Die CDU - Fraktion hat 5 Mitglieder, Frau Gabriele Jakob zur Vorsitzenden gewählt und zu ihren Stellvertretern Frau Britta Waase und Herrn Klaus Geburek. Weiter gehören der Fraktion Herr Gerd Sommerkamp und Herr Dirk Hämke an.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat 4 Mitglieder Frau Eva-Maria Hartmann zur Vorsitzenden gewählt und Herrn Björn Johnsen und Herrn Dr. Hans Linde zu ihren Stellvertretern. Weiter gehört der Fraktion Frau Claudia Meier an.

Dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel gehören 3 Einzelvertreter an:
Herr Manfred Milkereit - DIE LINKE.
Herr Helmut Hunger - WfH
Herr Marc Herrmann - Piraten.

Die Ratsmitglieder mit beratender Stimme sind:
·Frau Dr. Gudrun Koch (SPD),
·Frau Dr. Stefanie Matz (CDU) und
·Herr Mark Eric Bindert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wünschte allen für die künftige Arbeit viel Erfolg.
Sodann merkte sie an, dass die Tagesordnungspunkte 7 und 12 entfallen und nach dem Verfahren des NKomVG und § 5 i. V. mit § 32 der GO des Rates die Tagesordnung festzustellen ist. Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.


TOP 2.
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Bezirksratsmitglieder

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verpflichtete nach § 60 i. V. m. §§ 54 Abs. 3 und 91 Abs. 4 NKomVG die stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben im Stadtbezirksrat Mitte. Sie wies nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten gem. §§ 40 bis 42 NKomVG hin und teilte mit, dass der Hinweis auf die Pflichtenbelehrung aktenkundig gemacht wird.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck rief die stimmberechtigten Mitglieder des Stadtbezirksrates Mitte in alphabetischer Reihenfolge auf und verpflichtete diese durch Handschlag.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wurde unter TOP 3 förmlich von Bezirksratsherrn Sommerkamp verpflichtet.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass sie zur Wahl der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters den Vorsitz nunmehr an das an Lebensjahren älteste Anwesende und hierzu bereite Bezirksratsmitglied abgeben werde. Herr Sommerkamp habe ihr mitgeteilt, dass er bereit sei, den Vorsitz zu übernehmen und die Wahl zu leiten.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck übergab den Vorsitz an Bezirksratsherrn Sommerkamp.


TOP 3.
Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters

Bezirksratsherr Sommerkamp bezeichnete ein vernünftiges und respektvolles Miteinander trotz harter sachlicher Diskussionen als wichtig in diesem Gremium. Das Wohl der Bürger/-innen sollte stets im Blickfeld stehen. Bezirksratsherr Sommerkamp wünschte sich eine erfolgreiche Wahlperiode mit einem hohen Wirkungsgrad zum Wohl der Bürger/-innen im Stadtbezirk. Anschließend erläuterte er, Sprecher, dass der Stadtbezirksrat gem. § 92 Abs.1 NKomVG aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürger- meister wählt. Außerdem machte Bezirksratsherr Sommerkamp darauf aufmerksam, dass nach § 67 Satz 1-3 NKomVG schriftlich gewählt wird. Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Er bat nunmehr um Wahlvorschläge.

Bezirksratsherr Oltersdorf schlug Frau Ranke-Heck vor.
Bezirksratsfrau Jakob schlug für die CDU-Fraktion Herrn Geburek vor.

Bezirksratsherr Sommerkamp fragte ob geheim gewählt werden soll, was einmütig vom Bezirksrat unterstützt wurde.
Bezirksratsherr Sommerkamp regte deshalb an,eine Wahlkommission zu bilden und bat die Fraktionen um die Benennung der Mitglieder für die Wahlkommission.
Benannt wurden Bezirksratsherr Olterdorf (SPD), Bezirksratsherr Hämke (CDU), Bezirksratsfrau Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Weitere Mitglieder waren Bezirksratsherr Milkereit (Die Linke.), Bezirksratsherr Hunger (WfH) und Bezirksratsherr Herrmann (Piraten).

Bezirksratsherr Sommerkamp wies auf die Benutzung des am Wahlschirm befestigten Stiftes hin. Hinterlegt wurde außerdem hinter dem Wahlschirm ein Zettel mit den Wahlvorschlägen:
Wahlvorschlag 1 – Frau Ranke-Heck
Wahlvorschlag 2 – Herr Geburek.

Bezirksratsherr Sommerkamp führte aus, da geheime Wahl verlangt wurde, werde er jetzt die stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge aufrufen und bitten, in der Wahlkabine ihre Entscheidung zu treffen. Zur Klarstellung wies er noch einmal darauf hin, dass Wahlvorschlag 1 Frau Ranke-Heck und Wahlvorschlag 2 Herr Geburek ist.

Nach dem Wahlgang bat er die Wahlkommission, das Wahlergebnis zu ermitteln und unterbrach bis dahin die Sitzung.

Nach der Wiedereröffnung der Sitzung verkündete Bezirksratsherr Sommerkamp folgendes Ergebnis des ersten Wahlganges:
Stimmberechtigt waren 19 Bezirksratsmitglieder.
Abgegeben wurden 19 Stimmen. Gültige Stimmen 19. Ungültige Stimmen 0 .
Auf Bezirksratsfrau Ranke-Heck entfielen 11 Stimmen.
Auf Bezirksratsherrn Geburek entfielen 6 Stimmen.
Enthaltungen 2.
Damit hat Bezirksratsfrau Ranke-Heck die nach § 67 Satz 3 NKomVG erforderliche absolute Mehrheit von 10 Stimmen erhalten und ist zur Bezirksbürgermeisterin gewählt.
Auf entsprechende Nachfrage von Bezirksratsherrn Sommerkamp erklärte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck das sie die Wahl annehme. Bezirksratsherr Sommerkamp unterbrach die Sitzung.
Nach der Übernahme der Sitzungsleitung bedankte sich Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck für das ihr entgegengebrachte Vertrauen und hoffte auf eine gute Zusammenarbeit.


TOP 4.
Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass der Stadtbezirksrat gemäß.
§ 92 Abs. 1 NKomVG aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin oder den stellvertretenden Bezirksbürger- meister zu wählen hat. Sie machte außerdem darauf aufmerksam, dass nach § 67 Satz 1 – 3 NKomVG schriftlich gewählt wird. Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Sodann bat sie um Wahlvorschläge.

Bezirksratsfrau Jakob schlug Herrn Hunger und Bezirksratsfrau Hartmann Frau Meier vor.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck fragte ob geheim gewählt werden soll, was vom Bezirksrat bejaht wurde.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sagte, da geheime Wahl verlangt wurde, schlage sie vor, eine Wahlkommission zu bilden. Bezirksratsherr Hunger erklärte, dass er als Kandidat nicht mehr der Wahlkommission angehören könne. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck regte an, dass die Wahlkommission bis auf Herrn Hunger in der bisherigen Besetzung wieder zusammentritt. Dem wurde so nicht widersprochen.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck führte weiter aus, da geheime Wahl verlangt wurde, rufe sie jetzt die stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder nach alphabetischer Reihenfolge auf und bitte sie, in der Wahlkabine ihre Entscheidung zu treffen. Zur Klarstellung machte sie noch einmal deutlich, dass Wahlvorschlag 1 Herr Hunger ist und Wahlvorschlag 2 Frau Meier ist. Ein entsprechender Hinweiszettel wurde hinter dem Wahlschein gelegt.
Nach dem Wahlgang bat Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Wahlkommission, das Wahlergebnis zu ermitteln und ihr danach bekanntzugeben. Bis dahin unterbrach sie die Sitzung.

Nach einer Sitzungsunterbrechung verkündete Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck das Wahlergebnis des ersten Wahlganges:
Stimmberechtigt waren 19 Bezirksratsmitglieder.
Abgegeben wurden 19 Stimmen. Gültige Stimmen 19. Ungültige Stimmen 0 .
Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bezirksratsherrn Hunger 5 Stimmen und auf Bezirksratsfrau Meier 12 Stimmen. Es lagen 2 Enthaltungen vor.

Damit hat Bezirksratsfrau Meier die nach § 67 Satz 3 NKomVG erforderliche absolute Mehrheit von 10 Stimmen erhalten und ist zur Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck fragte, ob sie die Wahl annehme und beglückwünschte Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier nach ihrer Zusage zu ihrer Wahl.

TOP 5.
Interfraktioneller Antrag zur Durchführung von Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden in Sitzungen des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2015/2011)
Antrag
Der Stadtbezirksrat führt jeweils zu Beginn seiner Sitzungen vor Eintritt in den sachlichen Teil der Tagesordnung eine Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde nach § 31 der Geschäftsordnung (GO) des Rates durch. Die Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Neufassung beschlossen.


TOP 5.1.
Interfraktioneller Antrag zur Durchführung von Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden in Sitzungen des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2015/2011 N1)

Bezirksratsherr Milkereit schlug im Interesse der Bürger/-innen vor, die Einwohner/-innenfragestunde auf 60 Minuten zu verlängern.

Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsfrau Jakob erläuterte Frau Mewes, dass auch die neue Geschäftsordnung des Rates eine Begrenzung der Einwohner/ -innen- fragestunde auf 45 Minuten vorsehe.
Bezirksratsfrau Jakob signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion nach Änderung des Antrages auf 45 Minuten, womit sich auch Bezirksratsherr Milkereit und die übrigen Bezirksratsmitglieder einverstanden erklärten.

Antrag
Der Stadtbezirksrat führt jeweils zu Beginn seiner Sitzungen vor Eintritt in den sachlichen Teil der Tagesordnung eine Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde nach § 31 der Geschäftsordnung (GO) des Rates durch. Die Einwohnerfragestunde soll 30 45 Minuten nicht überschreiten.
Einstimmig


TOP 6.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Von 19.10 Uhr bis 19.20 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Bürgerforum Mittelfeld / Logistikzentrum
Eine Einwohnerin bedankte sich beim Bezirksrat für die Befürwortung der jahrelangen wirtschaftlichen Unterstützung des Bürgerforums und bat die Mitglieder sind dafür einzusetzen, dass entsprechende finanzielle Mittel auch in den Haushalt 2012 eingestellt werden, was vom Kämmerer nicht vorgesehen sei. Weiterhin interessierte sie, in welcher Form der Bezirksrat über die Ansiedlung eines Logistikzentrums informiert wurde.
Bezirksratsfrau Jakob führte aus, dass der Haushalt noch nicht vorliege, er am 17.11.2011 im Rat eingebracht werde, ihre Fraktion zeitnah Informationen zu den Einrichtungen im Stadtbezirk wünsche und den Vorgang aufgreifen werde. Zur Ansiedlung eines Logistikzentrums gab es zwei Bürgerversammlungen und eine Anhörung und seien noch Fragen offen. Zu Lärmbelästigungen in der Seelhorst verwies sie auf den heutigen Antrag. Ihre Fraktion werde das Vorhaben weiterhin konstruktiv begleiten und an allen Informationsveranstaltungen teilnehmen.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bezeichnete den Stadtteil Mittelfeld durch das Bürgerforum gut vertreten, was sich auch in der gestrigen Sitzung zeigte. Zum Logistikzentrum lag eine Drucksache vor und haben Bezirksratsmitglieder an der Bürgerinformation im Annastift teilgenommen. Weitergehende Informationen liegen dem Bezirksrat nicht vor.
Die Einwohnerin informierte über die Bildung der Bürgerinitiative „Pro Kronsberg“, die die unterschiedlichen Bürgerinteressen aber auch die mit der Ansiedlung verbundenen Interessen begleiten werde. Ihr Hinweis auf eine weitere Bürgerinformation noch im November im Annastift wurde von Herrn Dr. Schlesier nicht bestätigt. Vielmehr wies Herr Dr. Schlesier auf eine Information des Vorstandes der Siedlungsgemeinschaft Seelhorst im kleinen Kreis zu dem Thema Logistik allgemein hin. Mit dem Vorstand der Siedlungs- gemeinschaft bestehe bereits vor der ersten Bürgerinformationsveranstaltung ein Austausch. Zu einer Bürgerinformation würde rechtzeitig und breit eingeladen, wozu derzeit noch inhaltliches Abwägungsmaterial fehle.


TOP 7.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

Abgesetzt


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Prauser berichtete über folgende Themen:
- Die Drucksache zum III. Bauabschnitt der Wiehbergstraße werde voraussichtlich in der Dezember-Sitzung in den Bezirksrat eingebracht.
- Lesezeichen mit der Internet-Adresse der Stadtbezirksportale liegen aus.
- Unabhängig vom förmlichen Anhörungsverfahren in der Bauleitplanung habe die Stadt ein Internetforum für Bürger/-innen zum zwanglosen Austausch zu dem Thema Logistikzentrum als eine neue Form der Bürgerbeteiligung eingerichtet, welches zurzeit noch über die Startseite www.hannover.de und später unter www.hannover.de/ stadtbezirke zu erreichen ist.
- Unter dieser Internet-Adresse sind auch Informationen zum Thema Wasserkraftwerk einschließlich der Protokolle der Nachbarschaftsdialoge zu finden. Die nächste öffentliche Zusammenkunft wird wahrscheinlich vom 05.12. 2011 auf den 23.01.2012 verschoben. 35 namentlich benannte Personen, darunter Bürger/-innen und die Interkreismitglieder des Stadtbezirksrates nehmen an der Diskussion teil. Aufgrund der sich abzeichnenden Standortverlagerung in Richtung Wehranlage, hat der Investor um einen neuen Vorvertrag gebeten. Die entsprechende Drucksache wird dem Bezirksrat voraussichtlich im Februar 2012 vorliegen.
Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsfrau Jakob zur Veröffentlichung der Erreichbarkeitsdaten der Stadtbezirksratsmitglieder auf der Internetseite, erklärte Herr Prauser, dass dies von der Datenfreigabe jeder/jedes Einzelnen abhänge und verwies auf die Personalbögen.


TOP 9.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E

TOP 9.1.
A N H Ö R U N G

TOP 9.1.1.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Beuthener Straße
(Drucks. Nr. 2001/2011 mit 2 Anlagen)

Auf eine Frage von Bezirksratsherrn Milkereit zum pädagogischen Nachmittagsangebot, antwortete Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass die Angaben dem bisherigen Angebot entsprechen, zunächst für den Ganztagsschulbetrieb ein Kooperationspartner gefunden und mit ihm weitere Angebote vereinbart werden müssten.

Bezirksratsfrau Hartmann wies auf die offene Ganztagsschule mit der freiwilligen Teilnahme an den Nachmittagsangeboten hin. Ihre Fraktion setze sich für ein kontinuierliches pädagogisches Nachmittagsangebot ein.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass nach Einführung des Ganztagsschulbetriebes in der Grundschule Beuthener Straße nur noch die Grundschule Kardinal-Bertram-Schule keine Ganztagsschule im Stadtbezirk Döhren-Wülfel sei.

Antrag,
zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Beuthener Straße zum 01.08.2012 herzustellen.
Einstimmig


TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.1.
Umbau der Kreuzung Wiehbergstraße / Brückstraße / Landwehrstraße / Abelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2011/2011)

Bezirksratsherr Geburek trug die Anfrage vor.
Die Bürgerinnen und Bürger Döhrens, insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner des Kreuzungsbereiches Wiehberg-/ Brück-/ Landwehr-/ Abelmannstraße wünschen sich einen Umbau der Kreuzung. Auch der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat einen zeitnahen Umbau dieses Kreuzungsbereiches gefordert.
Darüber hinaus sollten in der Abelmannstraße Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Haben die Planungen für den Kreuzungsumbau Wiehberg-/ Brück-/ Landwehr-/ Abelmannstraße bereits begonnen oder für wann sind sie vorgesehen?
2. Wann ist mit dem Beginn der Umbauarbeiten im Kreuzungsbereich Wiehberg-/ Brück-/ Landwehr-/ Abelmannstraße zu rechnen?
3. Wann wurden Geschwindigkeitsmessungen in der Abelmannstraße durchgeführt oder für wann sind sie vorgesehen?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Mit den Planungen für den Kreuzungsumbau Wiehberg- / Brück - / Landwehr - /
Abelmannstraße ist begonnen worden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Umbauarbeiten im Kreuzungsbereich Wiehberg - / Brück - / Landwehr - /
Abelmannstraße werden nach Abschluss der Bauarbeiten in der Wiehbergstraße
durchgeführt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In der Abelmannstraße wurden im Juli 2010 Geschwindigkeitsmessungen
durchgeführt.

Auf die Zusatzfrage von Bezirksratsfrau Jakob zur Bereitstellung der Mittel, erwiderte Frau Mewes, dass die Mittel für den Kreuzungsumbau auf jeden Fall zur Verfügung gestellt und in den Haushalt aufgenommen werden. Zur weiteren Frage von Bezirksratsfrau Jakob zur Zusage von Geschwindigkeitsmessungen in 2011, verwies Frau Mewes auf die Drucksache zum Verkehrskonzept Wiehbergstraße und den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel. Die zugesagten Verkehrszählungen wurden im Frühjahr von einem unabhängigen Planungsbüro vorgenommen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich zusammen mit der Ausbaudrucksache zum III. Bauabschnitt Wiehbergstraße und den Planungen zum Kreuzungsumbau von der Fachverwaltung vorgestellt.


TOP 10.1.2.
Schall- und erschütterungstechnische Messungen am Hochbahnsteig Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-2012/2011)

Bezirksratsbürgermeisterin Ranke-Heck merkte an, dass die Antwort noch nicht vorliegt und schriftlich nachgereicht wird.
Frau Mewes erläuterte, dass die Antwort der zuständigen Infrastrukturgesellschaft Region Hannover noch aussteht. Die auch in der neuen Geschäftsordnung in derartigen Fällen vorgesehene schriftliche Beantwortungsfrist von zehn Tagen kann grundsätzlich für die Verwaltung, nicht aber für Dritte zugesagt werden.

Bezirksratsfrau Jakob nannte die Entscheidung auf den Beschluss des Stadtbezirksrates unbefriedigend und die Bürger/-innen hätten den Eindruck, dass nichts passiert sei.
Frau Mewes wies auf die Einstellungen der Antworten zu Anfragen und Entscheidungen zu Beschlüssen im Internet hin. Die Entscheidung der von Frau Jakob zitierten Drucksache ist unter der Drucks. Nr. 15-0455/2011 N1 S1 nachzulesen.
Bezirksratsfrau Jakob äußerte, dass viele Bürger/-innen über keinen Internetanschluss verfügen und deshalb wert auf Beantwortungen in Bezirksratssitzungen gelegt werde.

Anfrage
In der Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 17.03.2011 hatte die CDU-Fraktion in einem Antrag u. a. gefordert, im Bereich des Hochbahnsteiges Peiner Straße schall- und erschütterungstechnische Messungen durchzuführen (vgl. Drucksache Nr. 15-0455/2011 N1); der Antrag wurde in der Sitzung am 17.03.2011 mit einer großen Mehrheit angenommen.
Die Stadtverwaltung hatte in ihrer Stellungnahme zu diesem Antrag vom 21.07.2011 mitgeteilt, dass der Antrag der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) mit der Bitte um Stellungnahme übersandt wurde und dem Antrag teilweise gefolgt werde. Bei der regelmäßigen Inspektion der Gleisanlage sei festgestellt worden, dass es im Bereich der Weichenanlage kleinere Mängel gab, die bei Überfahrt zu vermehrten Erschütterungen führen konnten. Diese Mängel seien im März dieses Jahres beseitigt worden. Erschütterungsmessungen würden erst dann veranlasst, wenn die infra, nachdem eine Veränderung an den Gleisanlagen stattgefunden habe, keine Schäden feststellen konnte und sich die infra persönlich davon überzeugt habe, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 überschritten sein könnten. Wenn Erschütterungsmessungen trotzdem gefordert werden würden, obwohl sie aufgrund der Erfahrung nicht für erforderlich gehalten werden und die Werte der DIN 4150 eingehalten werden, würde sich die infra dieser Forderung nicht verweigern, wenn derjenige der die Messungen fordere, die Kosten übernehme (vgl. Drucksache Nr. 15-0455/2011 N1 S1).
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurden keine, wie im Antrag gefordert, schalltechnischen Messungen im Bereich des Hochbahnsteiges Peiner Straße durchgeführt?
2. Wird mit der Beseitigung der Mängel im Bereich der Weichenanlage nun die DIN 4150 eingehalten?
3. Wann findet die nächste Inspektion der Gleisanlagen im Bereich des Hochbahnsteiges Peiner Straße statt?

Die Antwort wurde schriftlich beantwortet:
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Infrastrukturgesellschaft (infra) zur Stellungnahme weitergeleitet. Die infra teilt folgendes mit:
Antwort der infra zu Frage 1:
Es wurden bereits im Juli 2011 Mängel an der Gleisanlage festgestellt und durch die infra beseitigt. Die infra sieht daher keine Veranlassung Messungen durchzuführen.
Antwort der infra zu Frage 2:
Die nächsten Gebäude befinden sich rund 18 m von der Gleisachse entfernt. Nach Mängelbeseitigung und aufgrund des Abstandes geht die infra davon aus, dass die Anhaltswerte eingehalten sind. Hierbei ist anzumerken, dass die Anhaltswerte noch nicht überschritten sind, wenn Erschütterungen spürbar sind. Daher ist davon auszugehen, dass die DIN 4150 auch schon vor der Mängelbeseitigung eingehalten wurde.
Antwort der infra zu Frage 3:
Umfangreichere Inspektionen der Weichenanlage finden alle 12 Monate statt. Die nächste spätestens im Juni 2012. Kleinere Wartungsarbeiten werden, vierteljährlich durchgeführt.


TOP 10.2.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 10.2.1.
Ansiedlung eines Logistikzentrums Weltausstellungsallee
(Drucks. Nr. 15-2009/2011)

Bezirksratsherr Milkereit trug seine Anfrage vor.
Es besteht für ein Logistikunternehmen das Interesse sich auf dem Areal des Parkplatzes des Expo-Geländes anzusiedeln.
Die Stadt Hannover ist Verwalterin des im kommunalen Eigentum befindlichen Areals. Die EigentümerInnen sind die BürgerInnen. Deshalb haben die BürgerInnen ein Anrecht zur erfahren, was mit Ihrem Vermögen (in Form des Grundstücks) geschieht und warum.
Auf einer BürgerInneninformationsveranstaltung wurde gesagt, dass das Unternehmen beabsichtigt ca. 1000 Dauerarbeitsplätze zu schaffen für gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen.

Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Was ist eine gering qualifizierte Beschäftigung (bitte mit Zahlen)?
2. Ist es nicht nachhaltiger, Qualifizierungsmaßnahmen für gering Qualifizierte zu initiieren und durchzuführen, anstatt einem Wirtschaftsunternehmen einen Standort zu zu billigen, wo nicht klar ist wie lange das Unternehmen an diesem Standort bleibt und damit das Problem der Arbeitslosigkeit bei den geringer qualifizierten Beschäftigten nur vorübergehend gelöst wird?
3. Warum wird von der Stadt keine Vollkostenrechnung (d.h. Eine Bilanz für die LH Hannover in der unter anderem die Ein- und Ausgaben für dieses Projekt gegenübergestellt werden, indem z.B. Zahlen für die zu erwarteten „AufstockerInnen“ (Menschen die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und mit dem Verdienst daraus nicht Leben können, weil dieser unter den Einkommensgrenzen für staatliche Mittel liegt ) vorgenommen, woraus sämtliche der Stadt entstehenden Kosten beziffert werden (mit der zukünftigen Entwicklung)?
Herr Prauser beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.
Antwort zu Frage 1:
Hierzu wurden Informationen bei der Arbeitsagentur Hannover eingeholt.
Das Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III) enthält im Paragraph 77 Absatz 2 folgende Definition für einen ungelernten bzw. wieder ungelernten Arbeitnehmer, wenn sie:
- über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder
- nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Arbeitslosenzahl Region Hannover insgesamt: 46.851 (Stand: Oktober 2011)
Davon ohne abgeschlossene Ausbildung: 25.254 (Stand: Oktober 2011)
Antwort zu Frage 2:
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich das Unternehmen, welches sich in dem B-Plan-Entwicklungsbereich ansiedeln möchte, langfristig an den Standort bindet, zumal das Investment erheblich ist. Das bedeutet zudem, dass Arbeitsplätze langfristig geschaffen werden. Hinzu sollen in Spitzenzeiten Saisonkräfte kommen, die sich zum Teil aus dem studentischen Bereich rekrutieren werden.
Die Arbeitsverwaltung führt im Rahmen ihres Auftrages umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen durch. Trotzdem gibt es und wird es nach allen Erfahrungen auch zukünftig Personen geben, die keine besonderen oder geringe Qualifizierungen haben und für die es Arbeitsplätze geben sollte.
Antwort zu Frage 3:
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung wird das Unternehmen, das auch an anderen Standorten beheimatet ist, ganz überwiegend sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit einstellen. Die Verwaltung geht davon aus, dass – sofern keine persönlichen Umstände eine andere Beurteilung erfordern – sich aus dem Einkommen keine Notwendigkeit für ergänzende „Sozialhilfe“ ergibt.
Eine Vollkostenrechnung kann im Bereich der Schaffung von Arbeitsplätzen nie erfolgen, weil neben der Darstellung von eingesetzten öffentlichen Mitteln gegenüber den Einnahmen z.B. aus Grundstücksverkäufen die soziale Komponente eines gesicherten Arbeitsplatzes gesehen werden muss, die nicht monetär zu bewerten ist.




TOP 11.
A N T R A G

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
Logistikzentrum am Messegelände
(Drucks. Nr. 15-2013/2011)

Bezirksratsfrau Waase trug den Antrag vor und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Hartmann äußerte, dass ihre Fraktion zwar Probleme mit dem Ansiedlungsprojekt habe, aber die in dem Antrag gestellten Fragen bereits in dem Ergänzungs- und dem Änderungsantrag vom 05.10.2011 enthalten sind und die Verwaltung eine Klärung bis hin zur Eilenriede, also inklusive des Stadtteils Seelhorst, zugesichert habe. Insoweit sei der Antrag bereits erledigt.

Bezirksratsherr Oltersdorf bezeichnete den Antrag als gut und dennoch werde seine Fraktion ihn ablehnen. Der in der gemeinsamen Sitzung am 05.10. 2011 von den Stadt- bezirksräten Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) und Döhren-Wülfel (08) eingebrachte Ergänzungs- und Änderungsantrag beinhaltete ein Verkehrslenkungskonzept, Lärm- immissionsermittlungen hinsichtlich des Gewerbe- und Verkehrslärms, Untersuchungen über Luftschadstoffveränderungen und Schutzmaßnahmen bei der Ansiedelung des Vorhabens. In der Bürgerversammlung am 13.10. 2011 nahmen der Baudezernent Herr Bodemann und der erste Stadtrat Herr Mönnighoff drei Anspekte als entsprechende Arbeitsaufträge mit, die Verkehrssituation, Lärmdaten und die Vermeidung von Lärm.
Während der Agritechnica vom 15.11.-19.11 werden z. B. Verkehrszählungen durch- geführt. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger/-innen habe zu einer hohen Beteiligung und regen Diskussion geführt. Der Bezirksrat ist voll integriert. Da auch die Stadtteile Seelhorst und Kronsberg einbezogen sind, komme der Antrag zu spät und werde deshalb abgelehnt.

Bezirksratsherr Milkereit stimmte den Ausführungen seines Vorredners zu, vertrat jedoch die Auffassung, den Antrag trotzdem zu stellen und verwies auf einen zweiten Antrag zur Einrichtung eines Mittelstreifens in der Nähe des Nachbarschaftstreffs Mittelfeld, der zum Erfolg führte. Selbst wenn die Auswirkungen in den Gutachten berücksichtigt werden, verstärkt der Antrag die Aussage, dass die Gutachten dem Bezirksrat vorgelegt und vorgestellt werden.

Bezirksratsfrau Jakob betonte zu den gemeinsamen Anträgen, dass diese von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtbezirksrat 06 vorbereitet wurden und sich auf diesen Stadtbezirk beziehen. Der Stadtteil Seelhorst, der bereits jetzt unter erheblichen Lärmbelästigungen leide, sei in keiner Weise erwähnt, auch nicht in den beiden Bürgerveranstaltungen. Heute sei die erste Gelegenheit vor den Bürger/-innen des Stadt- bezirks Döhren-Wülfel zur Ansiedlung des Logistikzentrums Stellung zu nehmen und solle genutzt werden. Wichtig sei, die Belastung für den Stadtteil Seelhorst zu untersuchen. Im Interesse der Bürger/-innen sollte deshalb dem Antrag zugestimmt werden.

Bezirksratsherr Oltersdorf führte aus, dass er die Notwendigkeit, doppelte Anträge an die Verwaltung zu stellen, nicht nachvollziehen könne und teilte nicht die Auffassung, dass die Ergebnisse dem Bezirksrat vorenthalten würden. Bezirksratsherr Oltersdorf zitierte Stellen aus dem Ergänzungsantrag, in dem die Seelhorst expliziet genannt ist bzw. sich nicht konkret auf den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode bezogen wurde. Inwieweit die Verkehrsstränge Schnellwege belastet sind, soll untersucht werden und betreffe sowohl Mittelfeld, Bemerode als auch die Seelhorst.

Bezirksratsherr Johnsen bezog sich auf die beschlossenen und nach seiner Ansicht weitergehenden Anträge in der gemeinsamen Sitzung der vier Gremien am 05.10.2011, in denen u.a. der Lärmschutz in den Wohngebieten zu gewährleisten ist und die Waldgebiete geschützt werden sollen. Er selber halte nichts von einer vielfachen Antragstellung, zumal sich der Bezirksrat durch eine Beschlussfassung des vorliegenden Antrages selber zurücknehmen würde.

Bezirksratsfrau Jakob forderte eine spezielle Untersuchung und Maßnahmen für den Stadtteil Seelhorst, der nach ihrer Meinung bisher unerwähnt sei. In der chaotischen Sitzung am 05.10.2011 sei keine Beratung möglich gewesen. Bei einer Ablehnung des Antrages sei sie gespannt, ob der Stadtteil Seelhorst tatsächlich berücksichtigt werde.

Bezirksherr Johnsen erwiderte, dass er aus der Drucksache vorgetragen habe, aus der auch Bezirksratsherr Oltersdorf zitiert hat.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei den, im Zusammenhang mit der möglichen Ansiedlung eines Logistikunternehmens am Messegelände, vorgesehenen Gutachten zur Verkehrssituation, Lärmbelastung und Schadstoffemissionen, die Lärmbelästigungen auf dem Messeschnellweg und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Stadtteil Seelhorst mit zu untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel in einer Sitzung vorgestellt.
8 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss um 20.10 Uhr die Bezirksratssitzung.



Für das Protokoll




Christine Ranke-Heck Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin