Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 08.06.2011

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 01.06.2011)
Protokoll (erschienen am 17.08.2012)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 09.06.2011
NIEDERSCHRIFT

41. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch, 8. Juni 2011, Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:03 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU) 18.30 - 19.24 Uhr
Stellv. Bezirksbürgermeister Freiherr von Ritter (FDP)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Enß (FDP)
Bezirksratsherr Friedrich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
(Bezirksratsfrau Dr. Moennig) (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
(Bezirksratsherr Rödel) (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen) 18.40 - 21.03 Uhr
Bezirksratsherr Schipper
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
(Bezirksratsfrau Voß-Boner) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Hexelschneider)
(Beigeordneter Klie)
(Beigeordneter Meyburg)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am:
-08.12.2010 (öffentlicher Teil)
-09.02.2011 (öffentlicher Teil)

5. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

7.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

7.2. Bericht des Integrationsbeiratsvorsitzenden

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. E N T S C H E I D U N G E N

8.1.1. Kindertagesstätte Anecampstraße 22, Dacherneuerung
(Drucks. Nr. 15-1114/2011 mit 2 Anlagen)

8.2. A N H Ö R U N G E N

8.2.1. Erneuerung der Debberoder Straße, 2. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 1168/2011 mit 1 Anlage)

9. A N F R A G E N

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Verkehrssituation Bemerode / Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-1122/2011)

9.1.2. Erna – Winkelhoff -Straße in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-1123/2011)

9.1.3. Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-1124/2011)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Straßenbäume / Alleen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1126/2011)

9.2.2. Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1127/2011)

9.2.3. Neue Orte der Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1129/2011)

9.2.4. Kleinst-Windenergieanlagen auf Hausdächern
(Drucks. Nr. 15-1130/2011)

9.2.5. Renaturierung des Büntegrabens westlich der Bemeroder Straße bis zum Bonhoefferhaus
(Drucks. Nr. 15-1131/2011)

9.2.6. Erfolg der Renaturierung des Büntegrabens
(Drucks. Nr. 15-1133/2011)

9.2.7. Zaun über den Büntegraben

(Drucks. Nr. 15-1134/2011)

9.2.8. Nachschulische Kinderbetreuung an der Grundschule an der Feldbuschwende
(Drucks. Nr. 15-1136/2011)

9.2.9. Börgerstraße – Pflasterdecke
(Drucks. Nr. 15-1139/2011)

9.2.10. Vorfahrtregelung im Bünteweg in der Tempo-30-Zone
(Drucks. Nr. 15-1140/2011)

9.2.11. „Der Zahn der Zeit nagt schon frühzeitig an den Stadtbahnanlagen“
(Drucks. Nr. 15-1141/2011)

9.2.12. Sauberkeit auf Stadtbahnanlagen
(Drucks. Nr. 15-1142/2011)

9.2.13. Acht Überwachungskameras auf dem Grundstück Straße der Nationen 19
(Drucks. Nr. 15-1143/2011)

10. A N T R Ä G E

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. Sitzbänke am Klönschnack in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1149/2011)

10.1.2. Verkehrssituation Kirchrode Mitte
(Drucks. Nr. 15-1150/2011)

10.2. der SPD-Fraktion

10.2.1. Sudetenstraße + Tempo-30-Zone
(Drucks. Nr. 15-1151/2011 N1)

10.3. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

10.3.1. Ensembleschutz in Kirchrode, Bemerode und Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1152/2011)

10.3.2. Tempo 30 - Regelung- und Erweiterung im Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-1153/2011)

10.3.3. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kitas und Schulen
im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit Beginn des
Schuljahres 2012/2013
(Drucks. Nr. 15-1154/2011)

10.3.4. Radarkontrolle und Geschwindigkeitsmessung Wülferoder
Str./Kurvenbereich zu Brabeckstr.
(Drucks. Nr. 15-1155/2011 N1)

10.4. Bau der Kindertagesstätte Kreuzbusch bis 2010
(Drucks. Nr. 15-1358/2011)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Interfraktionelle Anträge: Zuwendungen des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1310/2011)

11.2. Antrag auf Zuwendung: AK Spargelnetz
(Drucks. Nr. 15-1357/2011)

11.3. Antrag auf Zuwendung: Sommerfest GKK
(Drucks. Nr. 15-1354/2011)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am:
- 08.12.2010 (nichtöffentlicher Teil)
- 09.02.2011 (nichtöffentlicher Teil)

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
TOP 5 + 13 Entfallen: keine Berichtspunkte

zu folgenden TOP liegen Antworten noch nicht vor, werden alsbald wie möglich nachgereicht
9.1.2
9.1.3
9.2.1
9.2.10

Interfraktionell: Zuwendungsanträge Bezirksrat
11.1.
11.2

Dringlichkeitsanträge
1: Interfraktionell: CDU / FDP Antrag auf Zuwendung GKK-Sommerfest Kirchrode TOP 11.3.
2: SPD-Fraktion: Bau der Kindertagesstätte Kreuzbusch bis 2013
TOP 10.4.1.

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler berichtete über Folgende Themen:
-Ortstermin offener Bücherschrank: 7.6. ab 12:30 Uhr stattgefunden
Die Einweihungsfeier wurde auf Vorschlag von Frau Yilmaz (Bezirksratsbetreuerin) für den 7.9.2011 ab 17:30 Uhr angesetzt. Die Patinnen für den Bücherschrank - Frau Renn und Frau Alves - werden die Organisation durchführen.
-Sprach Einladung der Regionalleiterin der Fernuni Hagen, Frau Barova-Löffel aus, die sehr gerne in der kommenden Wahlperiode den Bezirksrats in den Räumen des Regionsstandortes der Fernuniversität auf dem Expogelände als Gäte empfangen möchte
-Feuerwehrzeltlager findet am 16.7. statt, Abfahrt ist um 9:00 Uhr am Feuerwehrhaus
- Sommerfest der Lebenshilfe "Farbe im Park" am 2.7. zwischen 13:00 - 18:00 Uhr im Bünteweg 3
- 24.6. Abiturfeier der IGS ab 14:00 Uhr. Hierbei handelt es sich um erste Abiturfeier des 1 Jahrgangs
-24.6. ab 15:00 Uhr Sommerfest Pro Senis im Wilhelm-Marhauer-haus
-25.6. Sommerfest am Thie
-21.6. Zirkusprojekt der GS - Sandberge ab 18:00 Uhr Galavorstellung
-26.6. Jazzfrühshoppen Wülferode
-1.7. ca. 17:00 Uhr Schulfest der GS Feldbuschwende
-30.6. 16:00 Uhr Sommerfest Spargelacker
-3.9 / 4.9. 90 -Jahre TSV-Wülferode
-4.9. / 11:00 Uhr Gemeindefest der Heiligen Engel
-9.9. Schachveranstaltung der GS am Sandberge
-14.9. / 14:00 Uhr IGS 10-Jahresfeier

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es lagen keine Wortmeldungen vor.


TOP 4.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am:
-08.12.2010 (öffentlicher Teil)
-09.02.2011 (öffentlicher Teil)

-Einstimmig


TOP 5.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung
Entfiel, da keine Berichtspunkte.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just berichtete über folgende Themen:
Infos zu den Messergebnissen auf der B 65 (siehe angefügte Anlage I).
 
Der zusätzliche Punkt zur Information von AHA zur Reinigung des Thies ist folgendermaßen:
 
Der Thie wird grundsätzlich Donnerstags gereinigt.
Reinigungszone von Oheriedentrift bis Sticksfeld, einschl. Stichstr. zu Oheriedentrift, außer Stichweg zum Liethfeld.
sowie Ladenzeilen und Treppenaufgängen,
hier sind die Anlieger für zuständig.
Die Brachfläche hinter dem Gesundheitszentrum wird von 23.31 bewirtschaftet und regelmäßig beobachtet ob AHA zur Entsorgung eingeschaltet werden muss.
Sollte der Bedarf größer sein, so muss man sich an den Bereich wenden. Herr Kunzmann Tel 168 44382 oder den kostenlosen Bürgerservice von AHA  über 0800 - 999 11 99 einschalten.

TOP 7.
Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

TOP 7.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

TOP 7.2.
Bericht des Integrationsbeiratsvorsitzenden
Bezirksratsherr von Ritter berichtet über die Arbeit anhand eines Folienvortrages (siehe Anlage).

Bezirksratsfrau Kramarek bedankt sich für die gelungene Zusammenfassung, die als Grundlage für die weitere Arbeit genutzt werden könne. Insbesondere die Auflistung der bisher durchgeführten Anträge bzw. Projekt sei sehr wertvoll. Ihr fehle lediglich eine Angabe über die Fortsetzung der Projekte, u. a. wie die Nachhaltigkeit erfasst werde. In dem Zusammenhang stellt Sie die von ihr entworfene Roll-up-Fahne vor, die zur Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirates dienen soll.
Auch Bezirksratsherr Kaiser fehlen die Ergebnisse der Projekte. Zudem erkundigte er sich nach dem genauen Link zur Internetpräsenz des Integrationsbeirates. Stadtbezirksmanager Just erläuterte, dass diese auf der Homepage von hannover.de zu finden sei.
Bezirksratsherr bedankte sich ebenfalls für den Bericht und äußerte den Wunsch nach einem Monitoring und dem Erfahrungsaustausch mit anderen Migrantenselbstorganisationen.
Bezirksratsherr Schipper äußerte seinen Dank für die Präsentation von Bezirksratsherr von Ritter. Diesen Äußerungen schloss sich Bezirksratsfrau Stittgen an.

TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.1.
Kindertagesstätte Anecampstraße 22, Dacherneuerung
(Drucks. Nr. 15-1114/2011 mit 2 Anlagen)
Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Erneuerung des Daches der Kindertagesstätte (Kita) Anecampstraße in Höhe von insgesamt 174.000 €,
  2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn
zuzustimmen.
-Einstimmig
TOP 8.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.2.1.
Erneuerung der Debberoder Straße, 2. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 1168/2011 mit 1 Anlage)
Antrag,
der Grunderneuerung der Debberoder Straße im Anschluss an den 1. Bauabschnitt (2010) bis zum Ortseingang Wülferode gemäß der Anlage 1 mit Gesamtkosten in Höhe von
500.000 €, der Mittelfreigabe und dem Baubeginn zuzustimmen.

● Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 3 NGO

● Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 57 Abs. 2, NGO

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt 2011

Investititionsmaßnahme: I.54201.002

Bezeichnung: Kreisstraßen, Debberoder Straße

Ansatz 2011 anteilig: 500.000 €

-Einstimmig

TOP 9.

A N F R A G E N

TOP 9.1.

der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.

Verkehrssituation Bemerode / Brabeckstraße

(Drucks. Nr. 15-1122/2011)


Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:
Nach Informationen von Anwohnern des Endstücks der Brabeckstraße in Bemerode wird dieser Straßenabschnitt, der nur für Anlieger, Radfahrer und Fußgänger freigegeben ist, unzulässiger Weise insbesondere von Mopedfahrern als Abkürzungsstrecke genutzt.
Aber auch Anwohner selbst sollen oft unverantwortlich schnell in diesem Bereich fahren.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind hier bereits Verkehrsüberprüfungen erfolgt ?
2. Wie kann die ordnungsgemäße Nutzung dieses Straßenabschnitts sicher gestellt werden?
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es sind keine Verkehrsüberprüfungen erfolgt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt durch die Polizei, sofern es sich nicht um Geschwindigkeitsverstöße handelt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die ordnungsgemäße Nutzung des Straßenabschnittes kann nie sichergestellt werden, da dies nur durch eine permanente Kontrolle des fließenden Verkehrs möglich wäre. Da eine lückenlose Überwachung nicht möglich ist, sind Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen werden grundsätzlich dort konzentriert, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallschwerpunkte) oder die Gefahr besteht, dass sich Unfälle ereignen (Gefahrenpunkte). Außerdem erfolgt eine verstärkte Überwachung an Schulwegen.
Die Verwaltung sieht unter Beurteilung der verkehrlichen Gegebenheiten keine Notwendigkeit, die Polizei um verstärkte Kontrollen im „abgehängten“ Teil der Brabeckstraße, zwischen Hinter dem Dorfe und Wülfeler Straße, zu bitten.
Die Verwaltung wird allerdings zur Verbesserung der Situation das vor Ort installierte Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) StVO mit Zusatz „Einfahrt in die Grundstücke frei“ gegen das stärker wirkende Zeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) StVO mit Zusatz „Einfahrt in die Grundstücke frei“ austauschen.

TOP 9.1.2.
Erna – Winkelhoff -Straße in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-1123/2011)
Die Erna – Winkelhoff – Straße liegt parallel zum Kleifeld als erste Parallelstraße von der Randallee aus gesehen. Diese Straße ist eine Privatstraße der Stadt, die noch nicht gewidmet ist. Hier gibt es immer wieder Probleme mit Kindern ,die auf der Straße spielen, wodurch sich Nachbarn gestört fühlen.
Durch die fehlende Widmung ist eine Ausweisung dieser Straße als Spielstraße oder Verkehrsberuhigter Bereich auch nicht möglich.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann ist geplant, den Bebauungsplan zu ändern und diese Straße zu widmen ?
Wann könnten Örtliche und Bauliche Voraussetzungen geschaffen werden um diese Straße als Verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Mit dem Beginn eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes 1551 ist 2012 zu rechnen. Nach Rechtskraft könnte die Widmung erfolgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung verweist auf die Entscheidung zum Antrag des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode vom 12.12.2007 (Informationsdrucksache 15- 2944/ 2007 S1).


TOP 9.1.3.
Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-1124/2011)
Im Mai wurde die Wülfeler Straße in Döhren von Höhe der Shell- Tankstelle bis zur Einmündung der Straße „Schwarze Worth“ mit einer neuen Teerdecke versehen. Das letzte Stück der Wülfeler Straße bis zur Kreuzung Laatzener Straße/Emslandstraße in Bemerode wurde jedoch in dem alten, schlechten Zustand belassen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurde die Erneuerung der Teerdecke nicht bis zur Kreuzung Laatzener Straße/Emslandstraße durchgeführt ?
2. Wann ist eine Erneuerung dieses oben genannten Teils der Wülfeler Straße geplant ?
3. Wird in dem Zuge auch die schlechte Fahrbahnmarkierung auf der Kreuzung Emslandstraße/Laatzener Straße erneuert oder ist dafür ein anderer Termin vorgesehen?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nach Begutachtung des Fahrbahnzustandes der gesamten Straße wurde der zu sanierende Bereich festgelegt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
Der angesprochene Abschnitt befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Erneuerungsarbeiten sind derzeit von der Verwaltung nicht vorgesehen.

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Straßenbäume / Alleen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1126/2011)
Die Bepflanzung von Straßen mit Bäumen – an einzelnen Stellen und / oder zur Gestaltung einer Allee – ist im Stadtbezirk der Beobachtung nach außerhalb von Neubau- / Ausbau- / Umbaumaßnahmen nur in einem geringen Umfang und offensichtlich nicht systematisch erfolgt. Das Beispiel „Rehagen“ zeigt, dass auch ohne erhebliche Veränderungen des Straßenquerschnittes Baumpflanzungen im Straßenraum möglich sind.
Wir fragen die Verwaltung:
1. An welchen Stellen sind im stadtbezirklichen Straßennetz im derzeitigen Ausbauzustand neue und ergänzende Straßenbaumpflanzungen möglich (unter Einschluss des Beispiels „Rehagen“)?
2. An welchen Stellen in diesem Zusammenhang sind in den nächsten Jahren Veränderungen der Straßenquerschnittsgestaltung zu erwarten, die dann eine Straßenbaumpflanzung ermöglichen?
3. Welche Faktoren, insbesondere der Wohlfühlfaktor, der ökologische Aspekt und das Geschwindigkeitsverhalten, werden Straßenbäumen / Alleen zugemessen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Stadtgebiet Hannover erfolgen Straßenbaumpflanzungen üblicherweise im Zuge von Straßenneu- bzw. Umbaumaßnahmen. Darüber hinaus prüft und realisiert die Verwaltung Baumpflanzungen in Bestandsstraßen im Rahmen des 1000-Bäume-Programms (siehe Rehagen).
Es ist richtig, dass es für das Gesamtgebiet der Landeshauptstadt Hannover keine systematische Untersuchung auf potentielle Straßenbaumstandorte gibt. Dies ist aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht leistbar. Vielmehr greift die Verwaltung neben eigenen Recherchen konkrete Vorschläge aus Politik und Bevölkerung auf und prüft diese auf ihre Realisierbarkeit. Gleiches Verfahren kam auch in der Straße Rehagen zum Tragen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach derzeitigen Abschätzungen und Planungsstand sind im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode keine Baumaßnahmen zur Veränderung von Straßenquerschnitten in den nächsten Jahren geplant.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Baumreihen/Alleen werden verschiedene positive Aspekte zugeschrieben. Im Folgenden sind die wichtigsten genannt:

Der ökologische Aspekt: Alleen vernetzen natürliche Lebensräume und sind selbst Nistplatz, Rastplatz und Nahrungsspender für viele Tiere.

Klimaschutz: Alleen übernehmen gerade an verkehrsreichen Straßen und in dicht besiedelten Gebieten eine wichtige Aufgabe, denn sie filtern nicht nur Staub und Abgase aus der Luft und reinigen das Grundwasser von Schadstoffen. Hinzu kommt ihre Bedeutung für den Klimaschutz als Kohlendioxydumwandler.

Feinstäube: Straßenalleen können bis zu 70% der Feinstäube aus der Luft herausfiltern. Aufgewirbelte Staubpartikel schlagen sich auf den Blättern nieder und werden vom Regen abgewaschen. Auf diese Weise kann ein einzelner Baum im Laufe eines Jahres bis zu einer Tonne Staub aus der Luft auskämmen.

Lebensraum: Alleen sorgen dafür, dass Pflanzen und Tiere auch im dicht besiedelten und monotonen Stadtraum Lebensräume finden. Sie bilden kleine Biotope. Schattige Kühle an Tagen mit viel Sonnenschein, feuchtigkeitsspeichernde Wirkung der Laubdächer und gedämpfte Windgeschwindigkeiten sorgen für ganz spezifische Lebensbedingungen und ein besonderes Kleinklima.

Stadtgestaltung: Baumreihen und Alleen verbessern das Ortsbild und seine Ästhetik. Sie dienen der Verbesserung der Orientierung und der Einschätzung von Entfernungen.

TOP 9.2.2.
Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1127/2011)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Aus der auf der letzten Sitzung des Bezirksrates am 11. Mai 2011 übergebenden Liste sind leider nur unvollkommen Ableitungen möglich, mit der eine Beurteilung, wie sie die Politik benötigt, ermöglicht wird. Notwendige, in der Liste fehlende Informationen sind u. E.
die am Standort maximal zulässige Geschwindigkeit, insbesondere bei Straßen mit Abschnitten unterschiedlicher zulässiger Höchstgeschwindigkeiten wie der Oheriedentrift und dem Großen Hillen,
die Anzahl der Fahrzeuge, die sich an die getroffenen Regelungen halten und die sich nicht an die getroffenen Regelungen halten, bei den Letzteren auch die Anzahl der Fahrzeuge unter und über V85 (Geschwindigkeit, die 85 % der Fahrzeuge maximal fahren).
Diese Kenntnisse aus den Messdaten versetzen die Politik erst richtig in die Lage, die an sie herangetragenen Beobachtungen namentlich der Anwohnerinnen und Anwohner einer differenzierten Beurteilung zu unterziehen.

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Wir fragen die Verwaltung:
Wann können solche – wie oben beschrieben – Daten zur Verfügung gestellt werden?

Antwort der Verwaltung:
Es können nicht alle vom Bezirksrat geforderten Daten durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Die Daten zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die Anzahl der erfassten Fahrzeuge an den aufgelisteten Standorten und in den angegebenen Zeiträumen kann kurzfristig zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlage).
Darüber hinaus ist eine detaillierte Auswertung für die 16 Standorte im Stadtbezirk unverhältnismäßig, zumal die Angaben zur Durchschnittsgeschwindigkeit und zur Geschwindigkeit V85 gerichtlich anerkannte Richtwerte sind, die zur objektiven Beurteilung von vergleichbaren Standorten herangezogen werden.

TOP 9.2.3.
Neue Orte der Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1129/2011)
Bezirksratsherr Böhme
In der auf der letzten Sitzung des Bezirksrates am 11. Mai 2011 übergebenden Liste mit den Orten der Geschwindigkeitsmessungen sind einige Straßen / Straßenabschnitte nicht aufgeführt, für die uns aus der Anwohnerschaft Klagen über zu schnelles Fahren herangetragen wurden. Dieses sind
die Anecampstraße im Abschnitt Brabeckstraße – Von-Escherte-Straße (überbreiter Fahrbahnquerschnitt),
die Anecampstraße im Abschnitt Von-Escherte-Straße – Angerstraße (Kindertagesstätte),
die Kattenbrookstrift im Abschnitt Zufahrt Finanzinformatik – Stadtbahnhaltestelle Krügerskamp (Schule).
Wir fragen die Verwaltung:
Wann können in diesen Straßenabschnitten Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen und die Ergebnisse mitgeteilt werden?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung:
Die 3 angegebenen Standorte werden in die Prioritätenliste für die Geschwindigkeitsanzeiger aufgenommen.
Auf Grund der Vielzahl von Messstandorten können die Messungen erst nach den Sommerferien erfolgen.
Die Verwaltung weißt darauf in, dass es durch kurzfristige, übergeordnete Anweisungen und personelle Schwierigkeiten zu Verzögerungen kommen kann.
Die Auswertung der Messergebnisse erfolgt immer zeitnah nach Übermittlung der Daten und kann dem Bezirksrat zu gegebener Zeit mitgeteilt werden.

TOP 9.2.4.
Kleinst-Windenergieanlagen auf Hausdächern
(Drucks. Nr. 15-1130/2011)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Es werden Kleinst-Windenergieanlagen angeboten, die auf Hausdächern montiert werden können.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten ihres Einsatzes speziell hier im Stadtbezirk und unter dem Aspekt der Energieeffizienz werden für diese Kleinst-Windenergieanlagen gesehen?
2. Welche insbesondere technischen und bauordnungsrechtlichen Bedingungen werden an die Errichtung von Kleinst-Windenergieanlagen gestellt?
3. Welche Institution bewirbt diese Art der Energieerzeugung in der Stadt Hannover in welcher Weise?

Frau Yilmaz trug folgende Antwort vor:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Neben Blockheizkraftwerken (BHKW), die mit nachwachsenden Brennstoffen betrieben werden, und Photovoltaik bieten auch Kleinst-Windenergieanlagen grundsätzlich die Möglichkeit zur regenerativen Stromerzeugung. Sie können, mit einer Batterie gekoppelt, einen geringen Strombedarf vor Ort decken oder den erzeugten Strom in das örtliche Netz einspeisen. Kombinationen sind möglich.

Die Vergütung für eingespeisten Strom beträgt mindestens in den ersten fünf Jahren 9,2 Cent pro Kilowattstunde (ct./kWh), danach 5,02 ct./kWh. Selbst genutzter Windstrom wird nicht vergütet. Strom aus Photovoltaikanlagen wird erheblich höher vergütet.

Anders als bei Photovoltaikanlagen ist wegen der beweglichen Teile und dem damit verbundenen Schattenfall eine sorgfältige Abstimmung mit der Nachbarschaft erforderlich. Geeignete Einsatz­felder können, je nach Einzelfall, vor allem Gartenanlagen oder Gewerbegrundstücke sein. Aufgrund des Aufmerksamkeitseffekts werden z. B. Kleinwindkraftanlagen mit Vertikalrotoren und integrierten Werbeflächen eher in Gewerbegebieten eingesetzt.

Bei Verbindung mit einem bestehenden Gebäude (z. B. Montage auf dem Dach) muss zusätzlich die Eignung der betroffenen Gebäudeteile geprüft werden.

Die Wirtschaftlichkeit unterliegt einer Einzelbetrachtung. Der zu erwartende Ertrag der Anlage ist dabei den Gesamtinvestitionskosten und den Wartungskosten gegenüberzustellen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Kleinst-Windenergieanlagen sind baugenehmigungspflichtig. Sie sind nicht wie andere Energieerzeugungsanlagen (z.B. Solarkollektoren) vom Genehmigungsvorbehalt freigestellt.

Hinsichtlich des Bauordnungsrechts sind folgende Punkte zu beachten: Standsicherheit, Grenzabstandsvorschriften, Gestaltung/ evtl. Denkmalschutz, ggf. ist auch der Brandschutz zu beachten, sofern ein Technikraum vorhanden ist, Emissionen/TA-Lärm. Entsprechend des maßgeblichen Baugebietes, in dem sich das Baugrundstück befindet, sind z.B. in einem reinen Wohngebiet (WR) gemäß der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA-Lärm) folgende Immissionsrichtwerte einzuhalten:

- Am Tage (06:00 Uhr – 22:00 Uhr) 50 dB(A)
- Nachts (22:00 Uhr – 06:00 Uhr) 35 dB(A)
Dieses ist durch die technischen Unterlagen der Anlage und ggf. im Einzelfall durch ein Lärmschutzgutachten nachzuweisen.

Planungsrechtlich ist insbesondere die Art der Nutzung zu überprüfen. Bei Eigenbedarf kann sie als Nebenanlage zur Wohnnutzung gelten, bei Einspeisung ins Netz müsste geprüft werden, ob es sich um einen sonstigen (nicht störenden?) Gewerbebetrieb handelt und dieser in dem Baugebiet, z.B. einem WR planungsrechtlich zulässig ist.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Stadt betreibt keine eigenen Windkraftanlagen und hat bisher auch keine Grundstücke für Kleinwindkraftanlagen verpachtet. Fragen beantwortet die Klimaschutzleitstelle, Tel. 168-46594 oder 67.11@hannover-stadt.de.

TOP 9.2.5.
Renaturierung des Büntegrabens westlich der Bemeroder Straße bis zum Bonhoefferhaus
(Drucks. Nr. 15-1131/2011)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Der Abflussquerschnitt des Büntegrabens westlich der Bemeroder Straße bis zum Bonhoefferhaus ist zumeist als ein technisch verbautes, in ein Trapezprofil mit Steilwänden gezwängtes Gewässer gestaltet.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche wasserwirtschaftlichen und ökologischen Argumente sprechen hier für einen naturnahen Ausbau des Gewässers?
2. Wann sollte hier ein naturnaher Gewässerausbau aus wasserwirtschaftlicher und ökologischer Sicht stattfinden?
3. Welche Bedingungen sind daran geknüpft, als erste Maßnahme ggf. wie beim Heistergraben den technischen Verbau zu entfernen?
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Um den hydraulischen Komfort des Oberlaufes des Büntegrabens beizubehalten, ist es erforderlich, auch hier das Gewässer auszubauen. Verbau und Strukturarmut sprechen gegen eine anzustrebende, eigendynamische Entwicklung und lassen zur Zeit keine ökologischen Entfaltungsmöglichkeiten zu. Eine Anstoßentwicklung durch einen naturnahen Ausbau ist notwendig, um auch hier eine ökologische Verbesserung zu erreichen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine zeitnahe Umsetzung ist wünschenswert, sie ist aber abhängig von der Flächenverfügbarkeit der erforderlichen Ausbaustreifen. In dem Abschnitt ist der Graben stark in die Kleingartenkolonie eingebunden und die auf den Böschungen befindlichen Gebäude erlauben es noch nicht, das Grabenprofil auszubauen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Technisch wäre es durchaus möglich, auch hier bereits den Verbau zu entfernen. Dieses würde zu Aus-, Unterspülungen und Böschungsabbrüchen durch die Abflussdynamik des Büntegrabens und somit zu Beeinträchtigungen der Anliegergrundstücke führen. Eine kontrollierte Gewässerentwicklung kann auch hier nur durch den Erwerb von Gewässerrandstreifen bzw. -entwicklungsstreifen erfolgen.

TOP 9.2.6.
Erfolg der Renaturierung des Büntegrabens
(Drucks. Nr. 15-1133/2011)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Der Büntegraben ist einerseits im Bereich Am Heisterholz 25 – Bünteweg 5, andererseits in einem zweiten Abschnitt zwischen den Grundstücken Bünteweg 3 + 3A sowie Bemeroder Straße 31 naturnah ausgebaut worden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie werden die beiden Ausbaumaßnahmen jetzt beurteilt hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Intensionen vor Maßnahmenbeginn und nach den tatsächlich eingetretenen Veränderungen sowie ihrer ökologischen Bedeutung vor und nach der jeweiligen Maßnahmendurchführung?
2. Welche Überlegungen zur Verbesserung der Umweltsituation hier am Ort haben sich tatsächlich und nachweislich eingestellt?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Der Bau des Regenrückhaltebeckens und das vergrößerte Abflussprofil des Büntegrabens haben sich seit deren Bau bereits mehrfach bewährt. Zur Dokumentation der strukturellen Veränderung werden von der Stadtentwässerung im Rahmen eines Monitoring Daten erhoben und verglichen. Erstmalig führte die Stadtentwässerung bereits im Jahr 2008/2009 ein Monitoring des Büntegrabens in den oben angesprochenen Gewässerabschnitten durch. Hierbei wurde der Zustand des Büntegrabens vor dem naturnahen Ausbau untersucht. Ein weiterer Monitoringdurchlauf für die Abschnitte im Bereich der Büntewiesen erfolgte erstmals nach dem Ausbau im Jahr 2010. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass das breitere, naturnähere Profil genügend Potential für eine positive strukturelle Entwicklung bietet; durch die vergrößerten Profile und Durchlässe und durch den gedrosselten Abfuss des oberhalb liegenden Rückhaltebeckens hat sich die Abflusssituation des Büntegrabens hydraulisch entspannt und die Hochwassersicherheit für die An- und Unterlieger verbessert. Ein weiteres Monitoring für den Abschnitt östlich der Bemeroder Straße ist nach Abschluss sämtlicher Baumaßnahmen vorgesehen.

TOP 9.2.7.
Zaun über den Büntegraben
(Drucks. Nr. 15-1134/2011)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
In etwa der Fortführung der Grundstücksgrenze zwischen der neuen Tierklinik (Pferde und Kleintiere) der Tierärztlichen Hochschule und dem Grundstück Bünteweg 5 in Richtung Norden ist über den Büntegraben ein Zaun errichtet.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Sinnhaftigkeit ergibt sich für diesen Zaun über das Gewässergrundstück?
2. Welche rechtliche Grundlage besteht für diesen Zaun?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Der Zaun dient dem Schutz der Tiere auf den Weiden der Tierärztlichen Hochschule und ist in Absprache und mit Einverständnis der Stadtentwässerung errichtet worden.

TOP 9.2.8.
Nachschulische Kinderbetreuung an der Grundschule an der Feldbuschwende
(Drucks. Nr. 15-1136/2011)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Derzeit werden nach Aussagen eines Vertreters des Fördervereins an der Grundschule an der Feldbuschwende 59 Kinder nachschulisch von dem Verein in eigener Regie betreut. Die Zahl der Kinder, für die dort eine Betreuung gewünscht wird, hat sich jedoch in einer Weise gesteigert, dass die Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigt. Dem Vernehmen nach besteht derzeit eine Nachfrage von 20 Plätzen, die nicht befriedigt werden kann. Überdies scheint der Verwaltung diese zuvor genannte Zahl nicht geläufig zu sein.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie soll der Bedarf an Hort- oder ähnlichen Betreuungsplätzen im Einzugsbereich der Grundschule an der Feldbuschwende dergestalt geregelt werden, dass eine vor- / nachschulische Kinderbetreuung im bisherigen Umfang zumindest gesichert bleibt und im nachgefragten Umfang ermöglicht wird – insbesondere im Hinblick auf die derzeitige, möglicherweise den Verein auf Dauer überfordernde Konstruktion der Betreuung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht?
2. Welche Ergebnisse haben bisherige Kontakte zwischen Förderverein, Schule und Verwaltung erbracht, einen in die Zukunft führenden Weg für die vor- / nachschulische Kinderbetreuung zu finden?
3. Wie wird die Angelegenheit im Weiteren seitens der Verwaltung angegangen?
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Das Betreuungsangebot des Fördervereins der GS an der Feldbuschwende erfolgt unabhängig von kommunaler Förderung. Aufgrund dessen sind der Verwaltung der Umfang der Betreuung, sowie weitere Einzelheiten des Betreuungsangebotes nicht bekannt.
Zwischen dem Förderverein und der Verwaltung hat es bislang keine diesbezüglichen Kontakte gegeben.
Im Bereich der Schulkinderbetreuung wird zukünftig der Schwerpunkt auf dem Ausbau der Ganztagsgrundschulen liegen. In diesem Rahmen hat im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zunächst die Grundschule Wasserkampstr. den Ganztagsschulbetrieb zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 aufgenommen.
Ein weiterer Ausbau an Hortplätzen mit städtischer Förderung ist vor diesem Hintergrund nicht vorgesehen.

Es liegen entsprechende Interessensbekundungen verschiedener Grundschulen aus dem Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, sowie aus angrenzenden Stadtbezirken vor. Unter diesen befindet sich auch die GS an der Feldbuschwende. Ein entsprechender Antrag der Schule liegt der Verwaltung bislang noch nicht vor.

Für Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind im Anschluss an die Schule gefunden haben, gibt es die Möglichkeit, sich an das städtische Familien-Service-Büro zu wenden. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in jedem Einzelfall nach individuellen Lösungen suchen, um für die betroffenen Kinder eine Betreuung sicher zu stellen und ggf. eventuelle Betreuungslücken mit Hilfe von Tagespflegepersonen zu schließen.


TOP 9.2.9.
Börgerstraße – Pflasterdecke
(Drucks. Nr. 15-1139/2011)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
„Bei der Pflasterfläche in der Börgerstraße handelt es sich um eine Auspflasterung, die der Geschwindigkeitsdämpfung dient.“ So lautete die Antwort der Verwaltung auf eine Frage, die das Thema der Eliminierung des Lärms zum Gegenstand hatte, von Lärm, der von einen Natursteinpflaster ausgeht und der im Verhältnis zur einer Asphaltdecke gewöhnlich zu einer Verdoppelung der wahrgenommenen Lautstärke führt. Und die indirekt unterstellte Geschwindigkeitsdämpfung ist eine Behauptung, für die ein Beweis nicht vorgelegt wurde. Beobachtungen der Anwohnerschaft und eigene Inaugenscheinnahmen bestätigen überdies eine solche, von der Pflasterdecke ausgehende Geschwindigkeitsreduzierung nicht.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Um wie viel dB(A) höher ist die Lärmemission der Pflasterdecke in dem in Rede stehenden Straßenabschnitt als bei einer Asphaltdecke?
2. Wie groß ist der Ausgangswert des Lärmemissionspegels in dB(A) ohne den Korrekturfaktor für Naturpflasterdecken?
3. Wie ist der Störfaktor durch den abrupten Wechsel der Fahrbahnoberflächen (Asphaltbeton – Natursteinpflaster) auf Basis welcher Regelungen einschließlich Gerichtsentscheidungen zu bewerten?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), die gesetzlich zur Berechnung der Lärmeinwirkungen von Straßenverkehr eingesetzt werden müssen, ist ein Korrekturwert für unterschiedliche Straßenoberflächen in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgelegt.

Das Pflaster in der Börgerstraße fällt in die Kategorie „sonstiges Pflaster“ mit Fugen von mehr als 5 mm Breite und erhält einen Korrekturwert von 3,0 dB(A) bei 30 km/h.

In einer aufwändigen Untersuchung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz in Bayern konnte anhand von Messungen an einem gepflasterten Straßenabschnitt nachgewiesen werden, dass die Korrekturfaktoren für Pflaster nach der RLS-90 deutlich über den gemessenen Werten lagen. Somit ist eine Abschätzung nach RLS-90 für den Pflasterstreckenabschnitt als konservativ zu bezeichnen, weil sie eher zu hohe Pegel berechnet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:

Der Lärmemissionspegel für die Börgerstraße kann nur grob abgeschätzt werden, weil keine detaillierten Verkehrszählungen für den Straßenzug vorliegen. Geht man von einer Verkehrsbelastung von ca. 1.000 Kfz/24h aus, so ergibt sich ein Emissionspegel Lm25 von ca. 56,0 dB(A) am Tag und ca. 46,3 dB(A) in der Nacht. Der Emissionspegel beschreibt den von der Straßenachse in 0,5 m Höhe bei freier Schallausbreitung abgestrahlten Schall.



Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Die Berücksichtigung eines Störfaktors für den Wechsel des Fahrbahnbelages ist nach den RLS-90 nicht vorgesehen. Hier wird nur auf den Mittelungspegel abgestellt. Der spezielle Fall des Übergangs kann mit dieser Berechnungsvorschrift nicht betrachtet werden.

Der Verwaltung ist zurzeit ein Gerichtsurteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 1997 bekannt, in dem diese Thematik eine Rolle spielte. In diesem Urteil wurde der Störwirkung des Übergangs zwischen Asphalt und Pflaster mit einem Zuschlag zum Emissionspegel in Höhe von 3 dB(A) Rechnung getragen.

TOP 9.2.10.

Vorfahrtregelung im Bünteweg in der Tempo-30-Zone (Drucks. Nr. 15-1140/2011)


Im Bünteweg wird die jetzige Vorfahrtregelung gegenüber den Seitenstraßen zurückgenommen (Abbau der Vorrangzeichen 301 „Vorfahrt“), wenn der Bünteweg nicht mehr als Umleitungsstrecke für die gesperrte Lange-Feld-Straße benötigt wird. So die Aussage der Verwaltung am 11. Mai 2011. Der allgemeinen Verkehrssicherheit wird hier also im Hinblick auf die derzeit größere Verkehrsbelastung temporär eine höhere Bedeutung beigemessen als den Belangen eines auf Dauer angelegten Buslinienverkehrs.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Stellungnahme hat die üstra in Bezug auf die Buslinie 370 zum Wegfall der Vorfahrtregelung im Bünteweg abgegeben?
2. Wie ist die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde zur Einführung der Grundregel „rechts vor links“ begründet – insbesondere mit dem Wissen um den Linienbusverkehr im Bünteweg?
3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, hier die Belange des Öffentlichen Personennahverkehrs umfassend zu berücksichtigen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die üstra hat sich zum Wegfall der Vorfahrtregelung im Bünteweg kritisch geäußert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In ausgewiesenen Tempo-30-Zonen gilt generell nach der Straßenverkehrsordnung die „Rechts-vor-Links“ Vorfahrtsregel und wird auch im Bünteweg nach Beendigung der Umleitungsstrecke für die gesperrte Lange-Feld-Straße umgesetzt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es werden von der Verwaltung keine Möglichkeiten gesehen.

TOP 9.2.11.
„Der Zahn der Zeit nagt schon frühzeitig an den Stadtbahnanlagen“
(Drucks. Nr. 15-1141/2011)
Die Treppenstufen des Aufganges zur Bahnsteigbrücke Haltstelle Messe Ost / Expo-Plaza werden erneuert, der Rost nagt an den Stahlbauteilen der Haltestelle Brabeckstraße und hinterlässt sogar Flecke auf dem Bahnsteigbelag – wohl auch auf der Kleidung der Fahrgäste –, und die Regenrinne an der Traufe der Bahnsteigüberdachung ist nach wie vor undicht – die zur Abdichtung verwendete Fugenmasse hat ihre Elastizitäts- und Dichtungseigenschaften verloren –, die taktilen Leitstreifen zerbröselten und wurden deshalb bereits in einigen Abschnitten, aber nicht durchgängig, erneuert, die Naturholzverkleidung von Bahnsteigaufbauten wird wegen Fäulnis gegen Kunststoff (Holzimitat) ausgetauscht, die Bahnsteigplatten sind gebrochen, und trotzdem werden die zur Sicherung angebrachten Riffelblechplatten teilweise wieder abgeschraubt. Dieses ist eine Auswahl der Unzulänglichkeiten, die an den Stadtbahnanlagen von der Haltestelle Zuschlagstraße bis zur Haltestelle Messe Ost festzustellen sind. 12 Jahre nach Fertigstellung der Stadtbahnanlagen hat der Zahn der Zeit erhebliche Spuren hinterlassen – ein ungewöhnlich kurzer Zeitraum für mache Schäden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Reparaturmaßnahmen werden nach welcher Prioritätenliste wann durchgeführt?
2. Welche sicherheitsrelevanten Maßnahmen stehen dabei noch aus?
3. Für welche Maßnahmen bestehen Regressforderungen?

Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an die üstra weitergeleitet. Antwort wird nachgereicht, sobald sie vorliegt.

TOP 9.2.12.
Sauberkeit auf Stadtbahnanlagen
(Drucks. Nr. 15-1142/2011)
Es ist durchweg festzustellen, dass insbesondere im Bereich von Stadtbahnhaltestellen die Sauberkeit insgesamt nur bedingt gegeben ist. Dabei ist der Eindruck entstanden, dass Reinigungen im Gleisbereich gänzlich unterbleiben. Bremssand und Streugut bleiben auf der Auspflasterung einfach liegen, und der leichte Abfall sucht sich die windgeschützten Ecken. Dabei war mit der Auspflasterung – so schien es – die Reinigung vereinfacht worden. Eine kontinuierliche Säuberung der Gleisanlagen wie vergleichsweise der kontinuierliche Rasenschnitt des „grünen“ Gleises ist nicht zu erkennen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen der Sauberhaltung der verschiedenen Stadtbahnanlagen im Stadtbezirk werden kontinuierlich in welchen Zeitabständen durchgeführt?
2. Welche Überlegungen bestehen bezüglich des Einsatzes eines „Gleisstaubsaugers“, eines Zweiwegefahrzeuges, das mit Gerätschaften ausgerüstet ist, die den Schmutz mechanisch lösen und durch Ansaugen aufnehmen können?
3. Welches Image möchte der Infrastrukturbetreiber für sich in puncto Sicherheit und Sauberkeit für den ihm übertragenen Verantwortungsbereich gewahrt wissen?

Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an die üstra weitergeleitet. Antwort wird nachgereicht, sobald sie vorliegt.
TOP 9.2.13.
Acht Überwachungskameras auf dem Grundstück Straße der Nationen 19
(Drucks. Nr. 15-1143/2011)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Auf dem benannten Grundstück, auf dem sich ein Möbelhaus befindet, sind an den Grundstücksecken sichtbar acht Überwachungskameras, jeweils zwei an vier Masten und schwenkbar gelagert, angebracht. Der Beobachtung nach können die Einsichtsbereiche mit den Überwachungskameras wohl auch öffentliches Terrain erfassen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Erfassung von Bewegungen im öffentlichen Umfeld des in Rede stehenden Gebäudes eine unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb des Möbelhauses?
2. Welche Bedingungen sind an den Betrieb dieser Überwachungskameras geknüpft?
3. Wie werden die Nutzungsbedingungen eingehalten und überwacht?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Überwachungskameras gelten als technische Einrichtung eines Gebäudes und sind bauordnungsrechtlich nicht genehmigungspflichtig und haben zudem keine bauordnungsrechtliche Relevanz.

Bei der Erteilung von Baugenehmigungen für ein Möbelhaus, wie auch dieses hier, war die technische Einrichtung von Überwachungskameras nicht Prüfungsinhalt und ist auch nicht Genehmigungsvoraussetzung. Eine bauordnungsrechtliche Vorgabe für die Einrichtung von Überwachungskameras besteht nicht.

Somit wurden auch keine Nutzungsbedingungen für den Betrieb gestellt, noch eine Überwachung eingeleitet.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.1.
Sitzbänke am Klönschnack in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1149/2011)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die sich auf dem Könschnackplatz in Kirchrode Mitte befindlichen Holzbänke auszubessern, insbesondere die Rückenlehnen.
-Einstimmig


TOP 10.1.2.
Verkehrssituation Kirchrode Mitte
(Drucks. Nr. 15-1150/2011)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Voraussetzungen für eine Aufteilung des Verkehrsstroms in Kirchrode auf der bRabeckstraße Richtung Tiergartenstraße/Großer Hillen bzw. Richtung Tiergartenstraße/Anderten in Links-und Rechtsabbieger zu schaffen.
-Einstimmig


TOP 10.2.
der SPD-Fraktion

TOP 10.2.1.
Sudetenstraße + Tempo-30-Zone
(Drucks. Nr. 15-1151/2011 N1)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Sudetenstraße in die anliegenden Tempo-30-Zonen einbezogen werden kann. Der Verkehr auf der Sudetenstraße soll die Vorfahrt eingeräumt werden. Zusätzlich soll die Ausweisung von Parkflächen einbezogen werden.
-Einstimmig


TOP 10.3.
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

TOP 10.3.1.
Ensembleschutz in Kirchrode, Bemerode und Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1152/2011)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung überprüft alle drei dem Bezirk zugehörigen Stadtteile auf erhaltenswerte
historische Strukturen mit dem Ziel des Ensembleschutzes und somit deren Sicherung.
Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Bezirksrat zeitnah vorgestellt.
-wurde Zurückgezogen

TOP 10.3.2.
Tempo 30 - Regelung- und Erweiterung im Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-1153/2011)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert:
1. eine Erweiterung der Tempo 30-Zone auf die gesamte Länge des Bünteweg, von der
Einmündung Bemeroder Straße bis zur Einmündung Lange-Hop-Straße, zur Verkehrsberuhigung
und -sicherheit, insbesondere für querende Kinder, durch entsprechende Markierungen auf
der Fahrbahn einzurichten.
2. eine “Rechts vor Links-Regelung” durch entsprechende Beschilderung einzuführen.
-wurde Zurückgezogen

TOP 10.3.3.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kitas und Schulen
im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit Beginn des
Schuljahres 2012/2013 (Drucks. Nr. 15-1154/2011)

Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert:
In Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde, den städtischen Kindergärten und Schulen Vorort, schrittweise eine inklusive Betreuung und Beschulung im Bezirk einzuführen, beginnend mit mindestens einer Kita und einer Grundschule zum Schuljahresbeginn 2012/2013.
-Einstimmig

TOP 10.3.4.
Radarkontrolle und Geschwindigkeitsmessung Wülferoder
Str./Kurvenbereich zu Brabeckstr. (Drucks. Nr. 15-1155/2011 N1)

Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert eine Geschwindigkeitsmessung und Radarkontrolle in der
Wülfeler Str. im Bereich der Tempo 30-Reduzierung zu veranlassen. r ü n e
-Einstimmig

TOP 10.4.
Bau der Kindertagesstätte Kreuzbusch bis 2010
(Drucks. Nr. 15-1358/2011)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
1. Die im nördlichen Teil des Bebauungsplanes 1551 zwischen Von-Escherte-Straße und Feldbuschwende bereits planungsrechtlich abgesicherte Kindertagesstätte, an der Planstraße Kreuzbusch gelegen, ist in die aktuelle / laufende, stadtweite Ausbauplanung von Kindertagesstätten einzubeziehen.
2. Das Grundstück der Kindertagesstätte ist unverzüglich zu erschließen.
3. Die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte ist bis 2013 abzusichern.
-Einstimmig


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Interfraktionelle Anträge: Zuwendungen des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1310/2011)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
-Einstimmig
TOP 11.2.
Antrag auf Zuwendung: AK Spargelnetz
(Drucks. Nr. 15-1357/2011)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
Dem Arbeitskreis Spargelnetz für die Ausrichtung eines Quartiers-Sommerfestes am 30.07.2011 aus den Mittel des Stadtbezirksrates Kirchrode – Bemerode- Wülferode eine Zuwendung in Höhe von 480,00 € zu gewähren.
-Einstimmig


TOP 11.3.
Antrag auf Zuwendung: Sommerfest GKK
(Drucks. Nr. 15-1354/2011)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
Der GKK Kirchrode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates eine Zuwendung in Höhe von 1000,00 € für ein Sommerfest mit Gewerbeschau zu gewähren. Diese soll mit einem bunten Programm, z.B. einer Hüpfburg, Karussell, Kinderschminken etc. große und kleine Besucher erfreuen.
-12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, Enthaltungen

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 20:54 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 21:03 Uhr die Sitzung.

für die Niederschrift:

Dr. Benkler Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin



für die Niederschrift:

Dr. Benkler Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin