Sitzung Ratsversammlung am 16.12.2010

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 15.12.2010)
Protokoll (erschienen am 31.03.2011)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 23.02.2011

NIEDERSCHRIFT

52. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag,
16. Dezember 2010, Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
Ratsfrau Barth (CDU)
(Ratsfrau Behre) (CDU)
(Ratsherr Bergen) (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Böning
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Degenhardt (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Ebeling (CDU)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Frank (CDU)
Ratsfrau Handke (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
Ratsfrau Hindersmann (SPD) ab 15.40 Uhr zu TOP 2.3.2
Ratsherr Höntsch (SPD)
Ratsfrau Ike (CDU)
Ratsfrau Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
(Ratsherr Kirci) (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Küßner (CDU)
Ratsfrau Kuznik (SPD)
Ratsherr List (DIE LINKE.)
Ratsherr Löser (SPD) ab 15.40 Uhr zu TOP 2.3.2
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
(Ratsherr Nikoleit) (DIE LINKE.)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
Ratsherr Dr. Tilsen (FDP)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)


Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann


Tagesordnung:

Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning zum sofortigen Stopp der Gespräche über einen Verkauf des Hauses Kornstraße 32 mit den
Betreibern des UJZ Kornstraße
(Drucks. Nr. 2577/2010)

1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am
26. August 2010 und 23. September 2010 sowie 28. Oktober 2010

2. A N F R A G E N

2.1. der SPD-Fraktion zu den Spielplätzen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2105/2010)

2.2. der Fraktion DIE LINKE. zu einer weiteren geplanten
Tierversuchsanstalt in Hannover
(Drucks. Nr. 2198/2010)

2.3. der CDU-Fraktion

2.3.1. zum Winterdienst auf Friedhöfen
(Drucks. Nr. 2242/2010)

2.3.2. zu den Auswirkungen der neuen Wertgrenzen im Vergaberecht
(Drucks. Nr. 2243/2010)

2.4. der SPD-Fraktion zum Kompost und zu organischen Abfällen
(Drucks. Nr. 2474/2010)

2.5. der FDP-Fraktion zur Vorrangschaltung für den ÖPNV
(Drucks. Nr. 2514/2010)

3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen
und Schüler im Schulausschuss
(Drucks. Nr. 2571/2010)

3.2. Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach dem Fraktionswechsel
von Beigeordnetem Höntsch zur SPD-Ratsfraktion sowie auf Antrag
der CDU-Fraktion im Kulturausschuss
(Drucks. Nr. 2576/2010)

4. Antrag zur Wahl von Vertreterinnen und Vertreter
der Landeshauptstadt Hannover in Haupt- und
Gesellschafterversammlungen wirtschaftlicher Unternehmen
(Drucks. Nr. 2442/2010)

5. Antrag zur Bildung eines Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover
(Drucks. Nr. 2037/2010 mit 1 Anlage)

6. Antrag zur Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen
dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode
und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2446/2010 mit 2 Anlagen)

7. Antrag zur Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche
zur Wahl des Rates am 11. September 2011
(Drucks. Nr. 2472/2010 mit 1 Anlage)

8. Antrag zur Satzung über die Durchführung einer Befragung
bei Einwohnerinnen und Einwohnern des Sanierungsgebietes
Hannover - Sahlkamp (Soziale Stadt)
(Drucks. Nr. 2491/2010 mit 1 Anlage)

9. Antrag zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2009
(Drucks. Nr. 1618/2010 mit 3 + Erg. zu Anlage 2 Anlagen)

10. Anträge zu Satzungen zum Geschützten Landschaftsbestandteil

10.1. „Alte Wietze“
(Drucks. Nr. 1742/2010 mit 1 Anlage)

10.2. „Bornumer Holz“
(Drucks. Nr. 2075/2010 mit 1 Anlage)

10.3. „Laher Teich / Laher Wald“
(Drucks. Nr. 2076/2010 mit 1 Anlage)

10.4. „Metzhof“
(Drucks. Nr. 2077/2010 mit 1 Anlage)

11. Antrag zum Straßenausbaubeitrag Lindemannallee / Altenbekener Damm von Bischofsholer Damm bis Mainzer Straße - Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 2067/2010 mit 1 Anlage)

12. Antrag zu Wegebenennungen im Stadtteil Ahlem, Antrag gem.
§ 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 1113/2010 N1 mit 3 Anlagen)

13. Antrag zu Wegebenennungen sowie eine tlw. Umbenennung im
Stadtteil Calenberger Neustadt, Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 2323/2010 mit 3 Anlagen)

14. Antrag zu einer Straßenumbenennung im Stadtteil Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 2325/2010 mit 1 Anlage)

15. Antrag zu einer Platzbenennung im Stadtteil Calenberger Neustadt,
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 2324/2010 mit 2 Anlagen)

16. Antrag zum Innenstadtkonzept Hannover City 2020+
(Drucks. Nr. 2271/2010 mit 1 Anlage)

17. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

17.1. Bebauungsplan Nr. 1682 - Döhrbruch -
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2066/2010 N1 mit 4 Anlagen)

17.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1679 - Südbahnhof -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2291/2010 mit 6 Anlagen)

17.3. Bebauungsplan Nr. 695, 1. Änderung - Grüne Mitte Hainholz -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2307/2010 mit 3 Anlagen)

17.4. Bebauungsplan Nr. 283, 5. Änderung - Georgstraße Mitte -
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2500/2010 mit 3 Anlagen)

18. Antrag zur Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH – Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 2148/2010 mit 1 Anlage)

19. Rettungsmittelbedarfsplananpassung für die Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 2150/2010 mit 1 Anlage)

20. Antrag zum Margot-Engelke-Zentrum - Neukonzeption des Seniorenwohnens im Margot-Engelke-Zentrum nach DIN 77800
(Drucks. Nr. 2249/2010 mit 3 Anlagen)

21. Antrag zur Durchführung der Aufgaben nach § 18 Abs.1 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen
für psychisch Kranke (NPsychKG) im gesamten Gebiet der
Region Hannover durch die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2275/2010 mit 1 Anlage)

22. Umsetzungsstrategie: Perspektiven für Kinder in Armut
(Informationsdrucks. Nr. 2274/2010 mit 1 Anlage)

23. Antrag zur Anmeldung der Landeshauptstadt Hannover zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) „Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete“ – Förderperiode 2007 bis 2013 – für den Bereich Klagesmarkt / Goseriede
(Drucks. Nr. 2328/2010)

24. Antrag zur Entfristung der hannoverimpuls GmbH und
Verschmelzung mit der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH
(Drucks. Nr. 2374/2010 mit 1 Anlage)

24.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu
Drucksache Nr. 2374/2010 (Entfristung der hannoverimpuls GmbH
und Verschmelzung mit der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH)
(Drucks. Nr. 2528/2010)

25. Antrag zu einer überplanmäßigen Ausgabe nach § 89 NGO
für die Hilfsmaßnahme in Galle/Sri Lanka
(Drucks. Nr. 2504/2010)

26. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Drucks. Nr. 1404/2010)

27. Antrag zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Optionsmodell
für die JobCenter in der Region Hannover
(Drucks. Nr. 1948/2010)

28. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einem Wohnkonzept 2020
(Drucks. Nr. 2072/2010)

29. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Straßenumbenennung
"20 Jahre Tag der Deutschen Einheit"
(Drucks. Nr. 1992/2010)

34. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zum Verbot des halbseitigen Gehwegparkens im Stadtteil Mittelfeld
(Drucks. Nr. 2583/2010)

30. Antrag zu einem Kooperationsvertrag
(Drucks. Nr. 1722/2010 mit 2 Anlagen)

31. Antrag zu einem Zuschuss an eine Stiftung
(Drucks. Nr. 2309/2010 N1)

32. Antrag zur Anmietung von Büroflächen
(Drucks. Nr. 2299/2010 mit 1 Anlage)

33. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

33.1. (Drucks. Nr. 2170/2010 mit 2 Anlagen)

33.2. (Drucks. Nr. 2434/2010 mit 2 Anlagen)

33.3. (Drucks. Nr. 1659/2010 N1 mit 2 Anlagen)

33.4. (Drucks. Nr. 2123/2010 mit 7 Anlagen)


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Er verwies darauf, dass das h 1-Fernsehen und der NDR beabsichtigten, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass die Ratsfraktion DIE LINKE. mit Schreiben vom 8. Dezember 2010 mitgeteilt habe, dass Ratsherr Michael Höntsch seine Mitgliedschaft bei der Ratsfraktion DIE LINKE. zum 30. November 2010 als beendet erklärt habe. Ratsherr Michael Höntsch sei der SPD-Ratsfraktion beigetreten. Ferner habe die Ratsfraktion DIE LINKE. auf ihrer Fraktionssitzung am 7. Dezember 2010 Ratsherrn Oliver Förste zum Ratsfraktionsvorsitzenden gewählt. Als Stellvertreter wurden Ratsherr Ludwig List und Ratsherr Frank Nikoleit bestimmt. Die mit dem Fraktionswechsel in Zusammenhang stehenden Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien würden unter dem TOP 3. der Tagesordnung behandelt.

Weiter führte Ratsvorsitzender Strauch (SPD) aus, dass der TOP 6. (Drucks. Nr. 2446/2010 mit 2 Anlagen – Änderung der Stadtgrenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel) und TOP 7. (Drucks. Nr. 2472/2010 mit 1 Anlage – Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 11. September 2011) von der Tagesordnung abgesetzt worden seien, da diese zur weiteren Beratung in die Fraktionen gezogen worden wären.


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning zum sofortigen Stopp der Gespräche über einen Verkauf des Hauses Kornstraße 32 mit den Betreibern des UJZ Kornstraße
(Drucks. Nr. 2577/2010)

Ratsherr Böning (WfH) erläuterte, dass die Arbeit in den Jugendzentren wichtig sei und in der Regel von der WfH anerkannt und gewürdigt werde. Ferner habe die WfH kein Problem mit linksalternativen Jugendlichen, sofern sich diese den Grundprinzipien der Demokratie zugewandt zeigten. Weiter führte Ratsherr Böning aus, dass die WfH jede Form von Extremismus ablehne. Man habe ein Problem damit, wenn sich ein Jugendzentrum nicht klar von derartigen Extremisten bzw. Gruppierungen distanziere, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdeten oder sogar unterstützten. Zur Dringlichkeit erläuterte Ratsherr Böning, dass derzeit Gespräche mit dem Betreiber des Jugendzentrums Kornstraße über den Verkauf des Hauses Kornstraße 32 verhandelt werde. Die WfH habe sich für die Dringlichkeit entschieden, da die nächste Ratssitzung erst Ende Januar 2011 stattfände und bis dahin Entscheidungen getroffen werden könnten, die nicht mehr zu revidieren wären. Abschließend mutmaßte Ratsherr Böning, dass die Gespräche über einen Verkauf des Gebäudes erst gar nicht aufgenommen worden wären, wenn sich in dem Jugendzentrum regelmäßig „Rechte“ Gruppierungen versammeln würden.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass man die fachlichen Diskussionen auch in den Fachausschüssen führen sollte und dass die SPD-Fraktion aufgrund der Terminschiene keine Dringlichkeit sehe.

Ratsherr Schliekau (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weder eine Dringlichkeit erkenne noch in der Sache dem Antrag zustimmen könne.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion einer Dringlichkeit nicht zustimmen werde und empfahl die Diskussionen in den Fachausschüssen zu führen.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. die Verhandlungen der Stadt mit dem Jugendzentrum Kornstraße unterstütze. Das Jugendzentrum habe in der vergangenen Sitzung des Bezirksrats Nord eine hervorragende Vorstellung seiner Arbeit präsentiert. Ferner werde die Fraktion DIE LINKE. der Dringlichkeit nicht zustimmen.
Mit 1 Stimme dafür erkannte der Rat dem Antrag die Dringlichkeit
(mindestens 44 Stimmen) nicht zu. Der Antrag wird in der Ratsversammlung
am 27. Januar 2011 behandelt.

Der Rat beschloss, ab TOP 30. bis TOP 33.4. der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) führte aus, dass ihm die Bürgerinitiative Schlachthof unmittelbar vor der Ratsversammlung 900 Unterschriften zur Verlängerung des Vertrages für den Schlachthof übergeben habe. Die Liste mit den Unterschriften werde er an die Stadtverwaltung weitergeben.

Tagesordnung:

TOP 1.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 26. August und
23. September 2010 sowie am 28. Oktober 2010

Einstimmig genehmigte der Rat die Niederschriften über seine Sitzungen
vom 26. August, 23. September und vom 28. Oktober 2010 in den vorliegenden Fassungen.

TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der SPD-Fraktion zu den Spielplätzen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2105/2010)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Müller (SPD) aus Drucks. Nr. 2105/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie hat sich die Zahl der Spielplätze in den letzten 15 Jahren entwickelt?

Die Zahl der Spielplätze (Spielparks, Spielplätze und Naturspielflächen ohne Ausstattung) hat sich von 378 im Jahr 1994 auf 452 im Jahr 2009 erhöht. Sie hat damit um fast 20 Prozent zugenommen.

Frage 2:
Wie viel Geld fließt in jedem Jahr in die Pflege, bauliche Unterhaltung, Erneuerung bzw. Neubau von Kinderspielplätzen?

Die Summe, die für die jährliche Pflege und Unterhaltung der Kinderspielplätze investiert wird, setzt sich zusammen aus den dafür aufgewendeten Lohn- und Sachkosten. Diese belaufen sich insgesamt auf ca. 2,7 Mio. Euro. Zusätzlich entstehen Kosten für Ersatzbeschaffungen im Rahmen der Unterhaltung in einer Höhe von ca. 300.000 Euro. Für den Neubau von Kinderspielplätzen werden jährlich 150.000 Euro verwendet.
Bei der Erneuerung schwankt der jährliche finanzielle Aufwand. In diesem Jahr wurden folgende Mittel verwendet:
- Kinderspielplätze: 300.000 Euro
- Spielparks: 100.000 Euro
- Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung: ca. 200.000 Euro.

Frage 3:
Wie schätzt die Verwaltung den Handlungsbedarf ein, angesichts des demografischen Wandels bzw. Wertewandels in der Gesellschaft hinsichtlich der Standorte, Dichte und Ausstattung der Spielplätze?

Entgegen des bundesweiten Rückgangs der Kinderzahl ist in Hannover eine stabile Anzahl von Kindern zu verzeichnen. Spielplätze werden bedarfsgerecht und dem Nutzungsdruck entsprechend erneuert, weiterentwickelt oder neu gebaut.

Ratsherr Meyburg (FDP) fragte, für welche Altersgruppen Spielplätze konzipiert würden.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Kinderspielplätze für alle Altersgruppen konzipiert würden.

Ratsherr Meyburg (FDP) sagte, dass Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr unter drei Jahre altes Kind gefunden hätten, immer häufiger einen Teil ihrer Betreuungszeit gemeinsam mit dem Kind auf dem Spielplatz verbringen würden. Weiter führte Ratsherr Meyburg aus, dass beispielsweise der neue Kinderspielplatz im Maschpark nicht für alle Altersgruppen geeignet sei. Dort befände sich der Sandkasten in ca. 0,50 m Höhe zum Erdboden. Kleinkinder würden dort nicht hineinkommen; nur schwierig und gefährlich wieder hinausfinden. Er fragte in diesem Zusammenhang, ob Kinder unter drei Jahren bei der Spielplatzkonzeption vielleicht nicht berücksichtigt würden.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass die Spielplätze nicht ganz für alle Altersgruppen geeignet seien. Ein Spielplatz, der für Krabbelkinder unter drei Jahren konzipiert würde, wäre für Kinder im Alter von 14 Jahren eher uninteressant. Nicht alle Spielgeräte seien für Kleinkinder geeignet und bedürfen einer Hilfestellung durch ihre Eltern. Die Konzeption der Spielplätze ziele auf die Altersgruppe zwischen drei und 14 Jahren ab.

Ratsherr Meyburg (FDP) fragte, warum man auf dem Spielplatz im Maschpark eine Designer-Sandkiste aufgestellt habe, die viel Geld koste und für Kinder nur schwer zu betreten und zu verlassen sei.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass bei der Eröffnung des Spielplatzes nur Zustimmung und Begeisterung zum Ausdruck gebracht worden seien.

TOP 2.2.
der Fraktion DIE LINKE. zu einer weiteren geplanten Tierversuchsanstalt in Hannover
(Drucks. Nr. 2198/2010)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn List (DIE LINKE.) aus Drucks Nr. 2198/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Gibt es diese Planungen und haben Vertreter/innen der LHH darüber bereits Vorgespräche geführt?

Die Tierärztliche Hochschule Hannover betreibt seit 1976 eine Virusisolierabteilung mit Tierställen und Laborräumen auf dem Campusgelände südlich des Büntewegs. Zeitlich und räumlich unabhängig von dem Tierforschungszentrum der Firma Boehringer plante die Tierärztliche Hochschule ursprünglich die Sanierung und die Erweiterung dieses Forschungs- und Laborgebäudes. Im November 2007 wurde für dieses Projekt und die Sanierung eines Altbaus eine Baugenehmigung erteilt. Die Baugenehmigungen wurden bis heute nicht genutzt und sind nach über drei Jahren gegenstandslos.

Mit Schreiben vom 6. Dezember 2010 teilt die Tierärztliche Hochschule mit, dass sie beabsichtigt, in einem Anbau an ein bestehendes Gebäude ein Zentrum für Zoonoseforschung mit Labor der Sicherheitsstufe S 2 und in einem separaten Neubau südlich des Büntewegs ein Forschungslabor für Infektionsmedizin mit Tierhaltung der S 3-Qualität zu errichten. In diesem separaten Gebäude sollen Tierställe mit je einem hälftigen Flächenanteil für das Zentrum für Zoonoseforschung und für das Forschungslabor für Infektionsmedizin untergebracht werden. Zahlen über die in den Ställen unterzubringenden Tiere liegen der Verwaltung gegenwärtig nicht vor.

Die Tierärztliche Hochschule macht zugleich darauf aufmerksam, dass über beide Vorhaben seit dem Jahr 2007 bzw. 2008 in der Presse berichtet wurde. Vertiefte Vorgespräche zwischen Tierärztlicher Hochschule und der Stadtverwaltung hat es zu beiden Projekten bisher nicht gegeben.

Frage 2:
Wann werden die politischen Gremien darüber informiert?


Beide Vorhaben sollen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1335 realisiert werden. Dieser B-Plan ist seit Februar 1991 rechtsverbindlich und setzt das Sondergebiet „Tierärztliche Hochschule“ fest. Labor-, Forschungsräume und Stallungen sind allgemein zulässig. Nach den der Verwaltung seit dem 9. Dezember 2010 vorliegenden Informationen widersprechen beide Vorhaben den Festsetzungen nicht und sind somit grundsätzlich planungsrechtlich zulässig.

Nach Aussage der Tierärztlichen Hochschule sollen beide Vorhaben nach Gentechnikgesetz § 10 genehmigt werden. Genehmigungsbehörde ist das staatliche Gewerbeaufsichtsamt. Die Landeshauptstadt Hannover wird in diesem Zusammenhang zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen beteiligt. Eine explizite Gremienbefassung ist vor dem Hintergrund der geschilderten Sachlage nicht erforderlich.

Der Bauausschuss des Rats der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am
15. Dezember 2010 über beide Vorhaben informiert. Die baupolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen des Rates haben die Bauverwaltung darum gebeten, dass man den Leiter der Tierärztlichen Hochschule bitten möge, dass dieser in einen Nachbarschaftsdialog über die beiden Vorhaben eintreten solle. Ein Schreiben der Bauverwaltung zu diesem Thema ist am heutigen Tag an die Tierärztliche Hochschule versandt worden.

Frage 3:
Wie und wo genau soll diese Anlage entstehen und erfolgt hierzu ein Planfeststellungsverfahren mit entsprechender Bürgerbeteiligung?


Ein Planfeststellungsverfahren oder ein Bauleitplanverfahren ist hierzu nicht erforderlich, da für das Gelände der Tierärztlichen Hochschule südlich des Büntewegs entsprechendes Baurecht existiert. Nach Auskunft des Gewerbeaufsichtsamtes schließen Vorhabengenehmigungen für S 3-Einrichtungen nach Gentechnikgesetz eine vierwöchige Auslage des Antrags zur Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Für S 2- Einrichtungen ist sie optional möglich.

Ratsherr List (DIE LINKE.) fragte, wie sich ein mäßiges Risiko der Sicherheitsstufe S 3 nach wissenschaftlichen Grundlagen im Allgemeinen und im Speziellen für die direkten Anwohner auswirken könne.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Tierärztliche Hochschule und deren Sicherheitseinrichtungen in der Form ausgelegt seien, dass jegliches Risiko für die Umgebung und natürlich auch die Nachbarschaft ausgeschlossen würden.

Ratsherr List (DIE LINKE.) fragte, in welchem Umfang der Stadtverwaltung bekannt sei, nach welchen Maßgaben und Richtlinien das Gewerbeaufsichtsamt vorgehe.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass das Gewerbeaufsichtsamt federführende Genehmigungsbehörde sei. Diese Behörde werde demnach die Anforderungen an den Antrag stellen, die nach dem Gentechnikgesetz erforderlich seien. Da die Stadtverwaltung bzw. die Bauverwaltung nicht Genehmigungsbehörde sei, könne er zu den Anforderungen keine Auskünfte erteilen.

Ratsherr List (DIE LINKE.) fragte, ob die Verwaltung in diesem Fall auf umfassendere Bürgerinformation setze oder ob man die Angelegenheit mit dem Schreiben an den Präsidenten der Tierärztlichen Hochschule als erledigt betrachte. Weiter fragte
Ratsherr List
, seit wann der Stadtverwaltung diese Projekte bekannt seien und ob bekannt sei, an welchen Tieren die Versuche durchgeführt würden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Verwaltung mit Schreiben vom 6. Dezember 2010 auf die beiden Vorhaben hingewiesen worden sei. Ferner sei von der Tierärztlichen Hochschule ein Informationsgespräch zu Beginn des Jahres 2011 avisiert worden. Im Anschluss daran werde die Verwaltung Bericht erstatten können.

TOP 2.3.
der CDU-Fraktion

TOP 2.3.1.
zum Winterdienst auf Friedhöfen
(Drucks. Nr. 2242/2010)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen vom Ratsherrn Sommerkamp (CDU) aus Drucks. Nr. 2242/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Gibt es Regelungen, wann und wie häufig die Gehwege auf Friedhöfen geräumt werden? Wenn ja, wie sehen diese Regelungen aus?


Frage 2:
Werden die Gehwege auf Friedhöfen im Winter geräumt? Wenn ja, wer ist dafür zuständig? Wenn nein, warum nicht?


Auf nahezu allen städtischen Friedhöfen - mit Ausnahme von drei kleineren Nebenfriedhöfen, auf denen der Winterdienst an Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) vergeben ist, - erfolgt der Winterdienst mit eigenen Gerätschaften durch die FriedhofsmitarbeiterInnen vor dem Öffnen der Friedhöfe, also vor 9 Uhr. Am Wochenende gibt es für jeden Friedhof einen Bereitschaftsplan für den Winterdienst. Geräumt und gestreut werden alle Hauptwege und häufig begangene Nebenwege. Diese in einem Plan festgelegten Wege sind in der Regel vor dem Öffnen der Friedhöfe um 9 Uhr geräumt und/oder abgestreut. In der Woche erfolgen dann nach Bedarf tagsüber weitere Räum- und Streuarbeiten. Darüber hinaus werden für die anstehenden Beisetzungen die Wege bis zur Grabstätte geräumt.

Frage 3:
Welche städtischen Flächen werden – außer den Friedhöfen – ebenfalls nicht von aha gereinigt bzw. im Winter begeh- bzw. befahrbar gehalten?


Die von aha im Rahmen der Straßenreinigungsgebühr zu reinigenden Flächen werden in der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung) und der Straßenreinigungssatzung (Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover) geregelt.

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) ist nicht für alle Flächen zuständig, bei denen die Landeshauptstadt als Eigentümerin wie ein Privateigentümer zu behandeln ist. Diese Flächen müssen von der Stadt gereinigt bzw. im Winter begeh- und befahrbar gehalten werden. Exemplarisch genannt werden können hierbei alle Gehwege vor städtischen Grundstücken außerhalb des Innenstadtringes und alle nicht öffentlich gewidmeten Wege auf städtischen Flächen, Schulhöfe und Parkplätze.

Die Reinigung und der Winterdienst der Gehwege vor städtischen Gebäuden – das sind insgesamt ca. 1.000 Flächen – werden gegen Kostenerstattung von aha organisatorisch betreut und von beauftragten Privatfirmen durchgeführt. Bei den übrigen Flächen (wie Schulhöfe und Gehwege in Parks usw.) liegt die Zuständigkeit dezentral bei den die jeweiligen Flächen nutzenden bzw. betreuenden Fachbereichen und Betrieben.

Ratsherr Böning (WfH) fragte, ob es bereits in diesem Winter aufgrund von Schnee- und Eisglätte auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die nicht im Aufgabengebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) lägen, zu gravierenden Verletzungen bei Passanten gekommen sei.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass der Verwaltung kein einziger Fall gemeldet worden sei und dass es auch in den Medien keine Berichterstattung zu diesem Thema gegeben habe.

Ratsherr Sommerkamp (CDU) sagte, dass es Berichten nach auch in diesem Winter wieder zu Schwierigkeiten beim Reinigen und Räumen der Schulhöfe gegeben habe. In verschiedenen Fällen sei den Schülern der Zutritt auf die Pausenhöfe verwehrt worden und er fragte, ob es in dieser Hinsicht Planungen gäbe, um diesem Zustand Abhilfe zu leisten.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass die Verwaltung dem Schulausschuss in seiner Sitzung vom Oktober das Schulhofkonzept vorgestellt habe. In diesem Winter habe es bisher keine Schwierigkeiten mit Schnee und Eis gegeben. Die Hausmeister unterstützten sich untereinander und hätten zudem immer in Absprache mit der Schulleitung entschieden, an welchen Tagen die Schülerinnen und Schüler die Schulhöfe nutzen dürften.

TOP 2.3.2.
zu den Auswirkungen der neuen Wertgrenzen im Vergaberecht
(Drucks. Nr. 2243/2010)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 2243/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1: Hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover diesen Fragebogen schon bekommen? Wenn ja, wie wurde der Fragebogen beantwortet? Wenn nein, wurde der Fragebogen angefordert?

Die Stadt hat den Fragebogen am 20. September 2010 per E-Mail vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Hannover - erhalten. Der Schwerpunkt des Konjunkturpakets II und der erhöhten Wertgrenzen liegt im Fachbereich Gebäudemanagement/Hochbau. Der Fragebogen wurde deshalb vom Fachbereich 19 beantwortet und am 13. Oktober 2010 fristgerecht zurückgesandt.

Frage 2:
Wie ist die Position der Landeshauptstadt Hannover zum Niedersächsischen Wertgrenzenerlass vom 04.02.2009 und welche Erfahrungen hat sie mit der Ausweitung der Wertgrenzen gemacht?


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover steht dem Ziel des Niedersächsischen Wertgrenzenerlasses - also der Beschleunigung von investiven Maßnahmen - grundsätzlich positiv gegenüber und hat die Empfehlung des Landes für die Landeshauptstadt Hannover mit Organisationsrundschreiben 02/2009 vom 27. Februar 2009 übernommen. Nach unseren Erfahrungen haben diese befristete Neuregelung, das Konjunkturpaket in seiner Gesamtheit und die gestiegene Nachfrage im Baubereich die Preise am Markt merklich steigen lassen. Die Vorgabe bei beschränkten Ausschreibungen, drei bis acht Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern, schränkt den freien Wettbewerb ein. Da bei beschränkten Ausschreibungen nicht alle aufgeforderten Bieter Angebote abgeben, kann oft nur unter wenigen Angeboten ausgewählt werden. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass eine höhere Anzahl an aufgeforderten Bietern gerade im Hochbaubereich oft preisgünstigere Ergebnisse bringt.

Eine Lockerung bei förmlichen Ausschreibungsverfahren kann zum Beispiel durch die Bietervorauswahl und den engeren Bieterkreis mit erhöhter Korruptionsgefahr verbunden sein. Um dieser vorzubeugen, wurden im Organisationsrundschreiben 02/2009 verschiedene Maßnahmen festgelegt. So ist weiterhin die zentrale Submissionsstelle bei allen Auftragsvergaben ab 10.000 Euro zu beteiligen, damit es einheitliche schriftliche Abwicklungen und zentrale Dokumentationen über die Verfahren gibt. Die Daten werden elektronisch sowohl durch das Rechnungsprüfungsamt und die Submissionsstelle als auch durch die jeweils ausführenden Fachbereiche gepflegt. Zentrale Nachrechnungen sorgen dafür, dass zum größtmöglichen Schutz vor Manipulationen die erste Dokumentation der Angebote in der neutralen Submissionsstelle erfolgt und elektronisch festgeschrieben wird. Auch die Veröffentlichung der Auftragsvergaben im Internet soll eine höhere Transparenz herstellen.

Frage 3:
Spricht sich die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen der Beantwortung des Fragebogens für oder gegen eine Verlängerung der Wertgrenzen über 2010 hinaus aus?


Die Landeshauptstadt Hannover hatte statt der Verlängerung des Wertgrenzenerlasses eine Erhöhung der Wertgrenze für die beschränkte Ausschreibung von Aufträgen nach VOB/A auf 150.000 Euro - ohne Differenzierung von Rohbau- und Ausbaugewerken - vorgeschlagen. Mit Mitteilung des Nds. Städtetages vom 9. Dezember 2010 wurde uns mitgeteilt, dass der Städtetag vom Niedersächsichen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf Nachfrage erfahren hat, dass sich die Landesregierung dafür entschieden habe, die Geltung des Wertgrenzenerlasses vom 4. Februar 2009 um ein Jahr - also bis zum 31. Dezember 2011 - zu verlängern. Die durchgeführte Evaluierung hat eine deutliche Zustimmung (mehr als 80%) zum derzeit geltenden Wertgrenzenerlass ergeben. In der nächsten Zeit soll abschließend geprüft werden, ob die Regelung dauerhaft gelten soll, dazu müssten allerdings VOB und VOL geändert werden. Grundlage für diese Entscheidung soll eine umfassende Evaluierung durch den Bund sein, die voraussichtlich im Frühjahr 2011 abgeschlossen sein wird.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wie die Stadtverwaltung das Verfahren bewerte und in welchem Maße die neuen Wertgrenzen im Vergaberecht die hannoversche Wirtschaft begünstigt hätten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Landeshauptstadt Hannover den Zielen der Wertgrenzen grundsätzlich positiv gegenüberstünde. Weiter führte Stadtbaurat Bodemann aus, dass es in der ausführenden Praxis - im Detail - unterschiedliche Einschätzungen gegeben haben möge. Im Grundsatz habe man mit dem Erlass gut verfahren können. Schließlich sei es darum gegangen, das Konjunkturprogramm II umzusetzen. Die Stadtverwaltung habe schnell reagieren können, um die Ziele und Projekte zu realisieren.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte wiederholt, ob die Maßnahmen die hannoversche Wirtschaft begünstigt hätten.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass der Haupteffekt die Beschleunigung und nicht die Begünstigung der hannoverschen Wirtschaft gewesen sei. Auf Bundes- und Landesebene sei es egal, an wen die Aufträge vergeben würden. Es sollte nur beschleunigt geschehen. Eine Begünstigung der regionalen Wirtschaft sei dahingehend eingetreten, dass der Anteil an regional vergebenen Aufträgen von ca. 53% auf 76% angestiegen sei. Weiter erläuterte Erster Stadtrat Mönninghoff, dass sich dadurch der Nachteil ergeben habe, dass der Bieterkreis kleiner geworden wäre. Da die hannoverschen Firmen gut gefüllte Auftragsbücher gehabt hätten, seien die Preise in der letzten Vergabephase signifikant angestiegen.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, ob die Verwaltung Daten zum Umsetzungsstand der Mittel aus dem Konjunkturprogramm nennen könne, da die Beauftragung der Projekte bereits im Jahr 2010 abgeschlossen sein müsse.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass die Verwaltung mit allen Projekten im Zeitplan sei. Es gäbe nicht ein einziges Projekt, bei dem die Stadtverwaltung Gelder zurück überweisen müsse oder die Mittel nicht abfließen konnten, obwohl die Terminleiste aus dem Konjunkturprogramm zeitlich eng bemessen war. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung seien über ihre Kräfte hinausgegangen, da die Projekte allesamt einen kurzen Vorlauf gehabt hätten. Man habe es geschafft, die gesamten 25 Mio. Euro im vorgegebenen Zeitplan abzuwickeln.

TOP 2.4.
der SPD-Fraktion zum Kompost und zu organischen Abfällen
(Drucks. Nr. 2474/2010)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Müller (SPD) aus Drucks. Nr. 2474/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die Energieerzeugung in Deutschland befindet sich im Umbruch. Trotz der Verlängerung der Restlaufzeiten für Atomkraftwerke setzen die Erzeuger immer stärker auf regenerative Energien. Vor allem Landwirte haben die Vorteile von Energiepflanzen erkannt und nutzen die angebotenen Einspeisevergütungen. Dabei wird zunehmend häufiger über ethische und kulturelle Fragen diskutiert, denn der Mais als Energiepflanze verdrängt andere Feldfrüchte, die bislang in die Lebens- oder Futtermittelproduktion geflossen sind. Ein geringeres Augenmerk richtet sich dagegen auf die zahlreichen organischen Abfälle von Bäumen, Grünflächen, Parks und Gärten, aber auch aus Haushalten - dort teilweise in Form von Abwasser - die zugleich ein ordentliches Energiepotenzial darstellen. Diese Materialien werden bislang noch überwiegend als rein abfallwirtschaftliches Problem betrachtet und werden bestenfalls als Kompost wieder in die Stoffkreisläufe zurück geführt.

Vorab zu den Fragen 1 und 2:
Es gibt zurzeit keine umfassende Untersuchung, wie viel organisches Material in der Stadt an welchen Stellen anfällt und wie viel davon zukünftig a) als Potenzial und b) wirtschaftlich für eine energetische Nutzung zur Verfügung stehen kann. Die folgenden Angaben beruhen schwerpunktmäßig auf Angaben des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) und auf einer Studie der Klimaschutzagentur aus 2002 – jeweils für das ganze Regionsgebiet.

Frage 1:
Welche Arten von organischen Abfällen entstehen in der Landeshauptstadt, in welchen Mengen und an welcher Stelle?


In den Forsten der Stadt stehen zur energetischen Nutzung nur minimale Mengen Holz zur energetischen Nutzung zur Verfügung, da die Preise für Furnierholz und Industrieholz stark angezogen haben und die Vermarktung aus wirtschaftlichen Gründen Vorrang hat. Nur ca. 300 Tonnen fallen als Verschnittholz und aus der Gehölzpflege an. Brennholz wird in geringen Mengen an StadtbewohnerInnen abgegeben. Auf den öffentlichen Grünflächen (einschließlich Friedhöfe) fallen jährlich ca. 8.500 Tonnen Grünabfälle an, die in eigenen Anlagen kompostiert und nicht energetisch genutzt werden. Beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) werden neben der Energiegewinnung aus der Müllverbrennung jährlich ca. 35.000 Tonnen Altholz in einem sogenannten Biomasse-Kraftwerk energetisch genutzt. Außerdem werden jährlich rund 180.000 Tonnen Bio- und Grünabfälle ohne energetische Nutzung kompostiert bzw. in die Landwirtschaft abgegeben. Aus 100.000 Tonnen Feinfraktion im Restmüll wird bei der biologischen Behandlung Methan zur Stromerzeugung gewonnen.

Frage 2:
Welches energetische Potenzial steckt nach Einschätzung der Verwaltung in den geschilderten Abfällen?


Eine Potenzialabschätzung von aha geht davon aus, dass in der Region Hannover aus Altholz, holzigen Grünabfällen und Bioabfällen jährlich ca. 100.000 Megawattstunden Primärenergie erzeugt werden könnte. Nach der Studie der Klimaschutzagentur aus dem Jahr 2002 beträgt das Potential ca. 500.000 Megawattstunden. Damit könnten etwa 0,3% bzw. 1,5% des heutigen Energiebedarfes für Strom und Wärme im Regionsgebiet gedeckt werden.

Frage 3:
Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, durch eigenes Handeln oder die Beauftragung Dritter, möglicherweise unter der Zuhilfenahme der Kapazitäten an den Unis und Fachhochschulen, das energetische Potenzial nutzbar zu machen?


Es ist technisch möglich, mehr Biomasse als bisher energetisch nutzbar zu machen. Ob dies auch wirtschaftlich ist, müsste im Einzelfall geprüft werden. Eine verstärkte Energieerzeugung aus Biomasse ist jedoch nicht Aufgabe der Stadtverwaltung oder von ihr Beauftragten, sondern sollte von den Stadtwerken, aha oder Privaten geleistet werden. Außerdem sind entsprechende Konzepte eher auf Regionsebene als auf Stadtebene sinnvoll.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung aufgrund der vorangegangenen Ausführungen zum Energiepotential von organischen Abfällen nicht befürchte, dass die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD einen Antrag zum Bau eines neuen Kraftwerks einbringen würden.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wohl keinen Antrag einbringen würden, in dem man die Stadtverwaltung auffordere, ein Kraftwerk zu betreiben. Als Betreiber würde man im Falle einer Antragstellung sicher die Stadtwerke vorschlagen.

Ratsherr Müller (SPD) fragte, ob die Verwaltung Gespräche mit den Stadtwerken und dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) in Betracht ziehe, wie man mittelfristig das energetische Energiepotenzial nutzen könnte.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Stadtverwaltung kontinuierlich Gespräche zur Optimierung bzw. der Minimierung des Energieverbrauchs und zum Klimaschutz führe. Wenn man die Kapazität von 8.500 Tonnen Biomasse der Stadt den 160.000 Tonnen von aha gegenüberstelle, sei leicht zu erkennen, dass dies eine regionale Aufgabe sein müsste.

TOP 2.5.
Anfrage der FDP-Fraktion zur Vorrangschaltung für den ÖPNV
(Drucks. Nr. 2514/2010)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Meyburg (FDP) aus
Drucks. Nr. 2514/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Inwieweit ist die Verwaltung über den Zustand des Systems zur Bevorrechtigung des ÖPNV und über den Zustand der durch die einzelnen Bevorrechtigungsmaßnahmen herbeigeführten verkehrstechnischen, baulichen und organisatorischen Veränderungen informiert?


Die Verwaltung ist über den Zustand des Systems informiert. Alle Bevorrechtigungsmaßnahmen wurden und werden auch aktuell immer mit den Verkehrsbetrieben im Einzelnen abgestimmt. Die Wartung der städtischen Lichtsignalanlagen erfolgt entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (DIN-Norm VDE 0832), die Wartung der Erfassungseinrichtungen für den ÖPNV obliegt der üstra. Störungen bei einem derartig hochkomplexen System werden sich aber nie ganz vermeiden lassen. Es versteht sich von selbst, dass Verwaltung und üstra in solchen Fällen schnellstmöglich Störungen beheben. Um auch langfristig eine hohe Qualität zu erhalten, ist eine regelmäßige Erneuerung der Technik unverzichtbar. So ist geplant, ab etwa 2012 das 1998 installierte Verkehrsrechnersystem zu erneuern. Zur Äußerung eines Mitarbeiters auf der Veranstaltung in Bothfeld am 4. November 2010 teilt die üstra mit, dass der Mitarbeiter wahrscheinlich falsch verstanden bzw. wiedergegeben worden ist. Gemeint ist, dass regelmäßig ein Teil der Lichtsignalanlagen in Hannover überprüft und gewartet werden muss. Auf dieser Weise wird die Vorrangschaltung für den ÖPNV dauerhaft erhalten. Die üstra ist mit dem Bevorrechtigungsprogramm für den ÖPNV in der Landeshauptstadt Hannover zufrieden.

Frage 2:
In welchen Bereichen ist die Funktionsfähigkeit der Vorrangschaltung eingeschränkt und aus welchem Gründen hat die Verwaltung es bislang nicht für erforderlich gehalten, die Ratspolitik über Probleme bei der Durchführung der Vorrangschaltung zu informieren?


Zu einer eingeschränkten Funktionsfähigkeit der Vorrangschaltung in bestimmten Bereichen liegen der Verwaltung keine Kenntnisse vor. Daher gab und gibt es bisher auch keine Notwendigkeit zur Information der Ratspolitik. Im Übrigen werden seit dem Jahre 2007 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Stadt und üstra ggf. auftretende Probleme wie auch Optimierungen der Signalschaltungen zeitnah behandelt. Darüber hinaus wurde ein übergeordneter Lenkungskreis installiert, der die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe überwacht und steuert sowie grundsätzliche Festlegungen trifft.

Frage 3:
Unter welchen Umständen ist mit der Rückforderung von Fördermitteln für laufende Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV zu rechnen, bzw. welcher Betrag müsste gegebenenfalls zurückgezahlt werden, wenn sich zum jetzigen Zeitpunkt herausstellen sollte, dass die Voraussetzungen für die Rückforderung von Fördermitteln erfüllt sind?


Aufgrund der zuvor gemachten Ausführungen stellt sich die Frage einer eventuellen Rückforderung von Förderungsmitteln aus Sicht der Verwaltung nicht, insbesondere unter dem Aspekt, dass sowohl Hard- als auch Software der Lichtsignaltechnik sich auch bezüglich der Vorrangschaltungen auf aktuellem und mit den Verkehrsbetrieben abgestimmten technischen Stand befinden.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob der Stadtverwaltung möglich wäre, einen Kontakt mit üstra aufzunehmen und um eine Stellungnahme des betreffenden Mitarbeiters zu bitten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man mit üstra dies bezüglich einen Kontakt aufgenommen habe, dies jedoch gern noch einmal tun werde.

Ratsherr Meyburg (FDP) fragte, ob die Verwaltung mit ihm die Ansicht teile, dass die Aussage des üstra-Mitarbeiters – „Die Vorrangschaltung in Hannover läuft nicht rund“ – nicht falsch verstanden werden könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass man bereits in Aussicht gestellt habe, mit üstra erneut zu diesem Thema in Kontakt zu treten. Ferner habe man auf die Anfrage der FDP-Fraktion hin üstra kontaktiert und dort die Aussage erhalten, dass üstra mit der Vorrangschaltung ganz zufrieden sei.

Beigeordneter Engelke (FDP) erläuterte, mit Hintergrund zu einem Bericht aus dem Bauausschuss, dass die in den Straßenbelag eingelassenen Schleifen zur Messung des Verkehrsflusses nicht auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfbar wären. Es gäbe demnach keine Anzeigen oder Schalter, die kontrollierten, ob diese funktionierten. Anschließend fragte er, ob dies bei den Systemen zur Vorrangschaltung auch der Fall sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass er bereits eingeräumt habe, dass derart komplexe Systeme störanfällig seien. Ein Beleg dafür, dass man die technischen Systeme permanent untersuche, sei, dass man die Probleme mit den Schleifen im Cityring bereits behoben habe. Weiter führte Stadtbaurat Bodemann aus, dass die Verwaltung immer aufgefordert sei, die technischen Systeme zu beobachten, das entsprechende Wartungsgeschehen zu betreiben und Störungen zu beheben.

Ratsherr Meyburg (FDP) äußerte, dass sich der üstra-Mitarbeiter konkret auf einen Wartungsstau der Podbielskistraße bezogen habe. Er fragte, ob die Verwaltung ausführen könne, an welchen Haupt- und Verkehrsstraßen in der Vergangenheit umfassende Wartungsarbeiten durchgeführt worden seien und an welchen Straßenzügen diese noch vorgenommen werden müssten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es immer wieder Orte gäbe, an denen die Systeme aufgrund ihrer Komplexität störanfällig seien. Deshalb sei man stadtweit im Einsatz, diese zu unterhalten, zu warten und zu beobachten. Die Verwaltung werde der Frage gern noch einmal nachgehen, ob ganze Straßenzüge von Wartungsstaus betroffen seien. Grundsätzlich gehe er von dieser Möglichkeit nicht aus.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung den Ratsmitgliedern anlässlich dieser Anfrage einen Zustandsbericht zu den Systemen der Vorrangschaltung in Aussicht stellen könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass er diesen bereits zugesagt habe.

Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass er die Podbielskistraße fast täglich in ihrer gesamten Länge durchfahre und dass nach seinem persönlichen Eindruck die Vorrangschaltung exzellent funktioniere.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Aussagen des üstra-Mitarbeiters sicher nicht den Alltagsbetrieb beschreiben und dass der Wortbeitrag des Ratsherrn Putzke dies unterstütze.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, ob er zur Aussage der Verwaltung – „dass ständig kontrolliert und geprüft würde“ - unterstellen dürfe, dass auch ständig etwas defekt sei.

Stadtbaurat Bodemann verneinte.

Ratsherr Meyburg (FDP) fragte, ob die Verwaltung zu den Informationen über die elektronischen Systeme der Vorrangschaltung einen Bericht, über die durch Wartungsstaus eventuell bedingten Nachteile anderer Verkehrsteilnehmer beifügen könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass er nicht von Wartungsproblemen ausgehe und deshalb den Bericht nicht zusagen könne. Falls es diese doch gäbe, werde er kurz darauf hinweisen.

TOP 3.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler im Schulausschuss
(Drucks. Nr. 2571/2010)
Einstimmig genehmigte der Rat die Neu- und Umbesetzungen der Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler im Schulausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2571/2010.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 3.2.
Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach dem Fraktionswechsel
von Beigeordnetem Höntsch zur SPD-Ratsfraktion sowie auf Antrag der
CDU-Fraktion im Kulturausschuss

(Drucks. Nr. 2576/2010)
Einstimmig genehmigte der Rat die Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach dem Fraktionswechsel von Beigeordnetem Höntsch zur SPD-Ratsfraktion sowie auf Antrag der CDU-Fraktion im Kulturausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2576/2010.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 4.
Antrag zur Wahl von Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt Hannover
in Haupt- und Gesellschafterversammlungen wirtschaftlicher Unternehmen

(Drucks. Nr. 2442/2010)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag zur Wahl von Vertreterinnen
und Vertretern der Landeshauptstadt Hannover in Haupt- und Gesellschafterversammlungen wirtschaftlicher Unternehmen nach dem
Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2442/2010.

TOP 5.
Antrag zur Bildung eines Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover
(Drucks. Nr. 2037/2010 mit 1 Anlage)

Beigeordneter Engelke (FDP) führte aus, dass sich die Dachmarke „Klimaschutz Region Hannover“ - dem Antragstext nach - als ein kleines Gremium mit Kompetenz und Effektivität bewährt habe. Defizite gäbe es nur in der Verbindung von Arbeitsstruktur mit der Arbeitsteilung. Nun wolle man eine Institution mit 21 nicht politischen Vertretern und 12 Politikern schaffen. Daraus schlussfolgerte Beigeordneter Engelke, dass man so ein Gremium einrichte, das zu groß, unbeweglich und uneffektiv werde. Wenn man die vorangegangene Arbeit als gut bewerte, müsse man nun kein neues und riesiges Instrument schaffen, das durch die Mitarbeit von 12 Politikern nur noch uneffektiver werde. Da die freie Wirtschaft allein besser arbeite, lehne die FDP-Fraktion den Antrag ab.

Ratsherr Müller (SPD) sagte, dass die Klimaschutzagentur eine bundesweit anerkannte und von der SPD-Fraktion eingeführte Einrichtung sei. Klimaschutzpolitik sei ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Einige Mitglieder des Rats seien der Meinung, dass das Klima nicht durch den Menschen verändert werde und lehnten deshalb die Klimaschutzagentur ab. Weiter führte Ratsherr Müller aus, dass es besonders schwierig sei, gesamtpolitische Probleme zu lösen. Die Weltklimakonferenz im mexikanischen Cancun habe dies sehr deutlich gezeigt. Es sei wichtig, dass die Kommunikation verbreitet werde. Man müsse die Klimaschutzagentur noch tiefer in die gesellschaftlichen Gruppen integrieren. Dabei spiele das Kriterium der Wirtschaftlichkeit oder die Beteiligung von Unternehmen keine Rolle. Es ginge darum die Vernetzung von Informationen zu organisieren. Die Klimaschutzagentur habe für über 20 Kommunen ein Klimaschutzrahmenprogramm aufgelegt. Die SPD-Fraktion begrüße die Einrichtung des Kuratoriums und sei ferner der Ansicht, dass dadurch die Kommunikation sowie die Aufklärung zum Klimaschutz verbessert werde und stimme dem Antrag zu.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Führungsspitze durch den vorliegenden Antrag gestrafft werde. Der Beirat werde aufgelöst und ein Kuratorium geschaffen, das sich zweimal im Jahr zu einem Gedankenaustausch träfe, um neue Ideen zu entwickeln, die jedoch nicht unmittelbar auf die Klimaschutzagentur einwirken sollten. Das Kuratorium solle lediglich ein Beratungsgremium sein. Der Antrag bewirke genau das Gegenteil von dem, was die FDP-Fraktion dargestellt habe und deshalb sei es unverständlich, warum man diesem Antrag nicht zustimmen sollte.
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat die Bildung eines Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 2037/2010 mit 1 Anlage.

TOP 6.
Antrag zur Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2446/2010 mit 2 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt!

TOP 7.
Antrag zur Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl
des Rates am 11. September 2011

(Drucks. Nr. 2472/2010 mit 1 Anlage)
Von der Tagesordnung abgesetzt!

TOP 8.
Antrag zur Satzung über die Durchführung einer Befragung bei Einwohnerinnen und Einwohnern des Sanierungsgebietes Hannover - Sahlkamp (Soziale Stadt)
(Drucks. Nr. 2491/2010 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Satzung über die Durchführung einer
Befragung bei Einwohnerinnen und Einwohnern des Sanierungsgebietes
Hannover - Sahlkamp (Soziale Stadt) nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 2491/2010 mit 1 Anlage.

TOP 9.
Antrag zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2009
(Drucks. Nr. 1618/2010 mit 3 + Erg. zu Anlage 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Punkt A. des Antrages zur Entlastung
für das Haushaltsjahr 2009 nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1618/2010 mit 3 + Erg. zu Anlage 2 Anlagen.
Einstimmig beschloss der Rat in Abwesenheit von Oberbürgermeister Weil
den Punkt B. des Antrages zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2009
nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1618/2010 mit 3 + Erg. zu Anlage 2 Anlagen.

TOP 10.
Anträge zu Satzungen zum Geschützten Landschaftsbestandteil

TOP 10.1.
„Alte Wietze“
(Drucks. Nr. 1742/2010 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Satzungen Geschützter Landschaftsbestandteile „Alte Wietze“ nach dem Wortlaut des
Antrages aus Drucks. Nr. 1742/2010 mit 1 Anlage.

TOP 10.2.
„Bornumer Holz“
(Drucks. Nr. 2075/2010 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Satzungen Geschützter Landschaftsbestandteile „Bornumer Holz“ nach dem Wortlaut
des Antrages aus Drucks. Nr. 2075/2010 mit 1 Anlage.

TOP 10.3.
„Laher Teich / Laher Wald“
(Drucks. Nr. 2076/2010 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Satzungen Geschützter Landschaftsbestandteile „Laher Teich / Laher Wald“ nach dem
Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2076/2010 mit 1 Anlage.

TOP 10.4.
„Metzhof“
(Drucks. Nr. 2077/2010 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Satzungen Geschützter Landschaftsbestandteile „Metzhof“ nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 2077/2010 mit 1 Anlage.

TOP 11.
Antrag zum Straßenausbaubeitrag Lindemannallee / Altenbekener Damm
von Bischofsholer Damm bis Mainzer Straße - Aufwandsspaltung -

(Drucks. Nr. 2067/2010 mit 1 Anlage)
Mit 37 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag Lindemannallee / Altenbekener Damm von Bischofsholer Damm bis Mainzer Straße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2067/2010 mit 1 Anlage.

TOP 12.
Antrag zu Wegebenennungen im Stadtteil Ahlem,
Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

(Drucks. Nr. 1113/2010 N1 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Anregung gemäß § 55c Abs. 5 NGO
des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu Wegebenennungen
im Stadtteil Ahlem nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1113/2010 N1 mit 3 Anlagen.

TOP 13.
Antrag zu Wegebenennungen sowie eine tlw. Umbenennung im
Stadtteil Calenberger Neustadt, Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO
des Stadtbezirksrates Mitte

(Drucks. Nr. 2323/2010 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Anregung gemäß § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Mitte zu Wegebenennungen sowie einer teilweisen Umbenennung im Stadtteil Calenberger Neustadt nach dem Wortlaut des
Antrages aus Drucks. Nr. 2323/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 14.
Antrag zu einer Straßenumbenennung im Stadtteil Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 2325/2010 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat eine Straßenumbenennung im Stadtteil Calenberger Neustadt nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 2325/2010 mit 1 Anlage.

TOP 15.
Antrag zu einer Platzbenennung im Stadtteil Calenberger Neustadt,
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Mitte

(Drucks. Nr. 2324/2010 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Anregung gemäß § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Mitte zu einer Platzbenennung im Stadtteil Calenberger Neustadt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2324/2010 mit 2 Anlagen.

TOP 16.
Antrag zum Innenstadtkonzept Hannover City 2020+
(Drucks. Nr. 2271/2010 mit 1 Anlage)

Ratsherr Hermann (SPD) führte aus, dass am Anfang der Wahlperiode ein relativ einfacher Haushaltsantrag eingebracht worden sei, um finanzielle Mittel für einen Dialog für ein Innenstadtkonzept mit abschließendem, internationalem Wettbewerb bereit zu stellen. Nach fast vier Jahren läge nun ein Ergebnis vor, mit dem sich Hannover durchaus gut sehen lassen könne. Der Unterschied zu anderen bundesdeutschen Projekten läge eventuell darin, dass durch die bemerkenswerten Ergebnisse, die durch den Prozess erarbeitet worden wären, viel Neues entstanden sei. Weiter erläuterte Ratsherr Hermann, dass drei Mentoren als Interessenvertreter für die Stadtgesellschaft tätig gewesen seien. Eine erfreulich hohe Resonanz der Öffentlichkeit, wie z.B. bei den Veranstaltungen im Sprengel Museum. Auch in den vielen Expertenforen habe es hohe Beteiligungen und kontroverse aber immer konstruktive Diskussionen gegeben. Man habe zudem ein in Deutschland vorher nie dagewesenes Experiment gewagt. Die Öffentlichkeit wurde zunächst informiert und erst dann wurde das Preisgericht angehört. Auch außerhalb der Stadt fielen die Resonanzen positiv aus. Schließlich sei man in die nationale Stadtentwicklungsstrategie Deutschlands aufgenommen worden. Rudolf Hillebrecht habe auch einen städtebaulichen Wettbewerb zur Einleitung des Wiederaufbaus der Innenstadt Hannovers austragen lassen. Dieses Instrumentarium setze man nun 50 Jahre später erneut ein, um zentrale Plätze in Hannover neu zu gestalten und aufzuwerten - nachdem bereits schon die EXPO, der Hauptbahnhof, der Bereich bis zum Kröpcke und der Raschplatz aufgewertet worden seien. Weitere zentrale Plätze in Hannover werden den neuen und zukünftigen Herausforderungen angepasst und sie erhöhen die Nutzungsvielfalt. Es wird neu gebaut und an die Umgebung angepasst. Somit werden neue Freiräume mit neuen Aufenthaltsqualitäten und Verbindungen zwischen benachbarten Stadtteilen geschaffen. Die Verbindung zur Calenberger Neustadt und der Nordstadt solle zu einer weiteren Belebung der Altstadt und der City - vor allem auch nach dem Ladenschluss - führen. Ferner entdecke man mit dem Entwurf der Architekten Kellner, Schleich und Wunderlig (architekten + stadtplaner gmbh) die Wiege der Stadt Hannover neu – das Hohe Ufer und die Furt. Abschließend dankte Ratsherr Hermann allen Beteiligten für ihr hohes Engagement und im Besonderen dem Oberbürgermeister und dem Stadtbaurat für die Unterstützung der politischen Initiativen.

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte, dass er den Ausführungen seines Vorredners nichts hinzu zu fügen habe und schloss sich dem Dank an die Stadtverwaltung an.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) bedankte sich bei allen Beteiligten, den Bürgerinnen und Bürgern sowie bei der Verwaltung.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) sagte, dass es verwunderlich sei, dass ausgerechnet die Fraktion DIE LINKE. eine Position vertreten würde, die nicht die Mehrheit, aber einen großen Teil der Bevölkerung beträfe. Die Fraktion DIE LINKE. werde dem Konzept nicht zustimmen, weil dadurch immer mehr öffentlicher Raum zugebaut werde. Man habe vor einiger Zeit im Rat beschlossen, dass der Steintorplatz verkauft und zugebaut werden solle. Genauso wie der Andreas-Hermes-Platz sollten nun der Klagesmarkt, der Köbelinger Markt und der Marstall folgen. Weiter führte Beigeordneter Förste aus, dass der Ursprung des öffentlichen Raums der Marktplatz sei. Zur Geburtsstunde der Demokratie sei im Alten Griechenland auch auf einem Marktplatz Politik gemacht worden. Dies sei heute z.B. auf dem Klagesmarkt immer noch der Fall. Er persönlich habe an vielen Kundgebungen, Demonstrationen und Veranstaltungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum 1. Mai teilgenommen. Der Klagesmarkt sei seit dem 14. Jahrhundert ein Viehmarkt in Hannover gewesen und es sei nicht nachvollziehbar, warum ein historischer Platz jetzt beseitigt werden solle. In Herrenhausen werde das im 2. Weltkrieg zerstörte Friederikenschlösschen wieder aufgebaut und im Gegenzug begehe man die Sünde, dass man den historischen Klagesmarkt zerstöre. Auf dem Klagesmarkt würden seit Jahrzehnten die Gewerkschaftsveranstaltungen zum Tag der Arbeit am 1. Mai stattfinden und der als Ersatz angebotene Trammplatz würde wesentlich weniger Menschen Platz bieten. Zudem erläuterte Beigeordneter Förste, dass der Klagesmarkt aus umwelttechnischen Gründen nicht bebaut werden dürfe. Dieser funktioniere als Kaltluftschneise und sei wegen der Klimaerwärmung unverzichtbar für Hannover. Die Fraktion DIE LINKE. sei gegen die Bebauung des öffentlichen Raums und gegen die damit verbundene Wahrnehmung der Stadt von rein finanziellen Interessen. Denn auch der Wohnungsbau bediene bei den Investoren kommerzielle Beweggründe. Der öffentliche Dialog habe gezeigt, dass viele Bürger der gleichen Ansicht seien. Noch gehöre der öffentliche Raum dem Bürger und die Fraktion DIE LINKE. setze sich dafür ein, dass dies auch so bleibe.

Ratsherr Böning (WfH) bedankte sich bei allen Beteiligten, den organisatorisch Tätigen und dafür, dass die Transparenz zur Öffentlichkeit immer aufrecht erhalten wurde, und erklärte, dass die WfH dem Konzept zustimmen werde. Es sei mit Spannung zu erwarten, wie die Projekte im Original wirkten. Die Pläne zur Bebauung des Klagesmarktes bewerte er als gut. Es sei jedoch unbedingt darauf zu achten, dass nicht zu viel des öffentlichen Raums bebaut werde. Weiter führte Ratsherr Böning aus, dass es durchaus nachvollziehbar sei, wenn sich Architekten bei derartigen Projekten selbst verwirklichten. Mann dürfe jedoch nicht das öffentliche Interesse für Rekonstruktionen historischer Bauwerke wie die Flusswasserkunst oder das Friederikenschlösschen vergessen.

Ratsherr Hellmann (CDU) erläuterte, dass die drei Plätze - Klagesmarkt, Köbelinger Markt und der Marstall - keine ästhetischen Kleinodien seien. Das seien Unräume, die nur Attraktivität und Nutzen gewinnen könnten, wenn dort Veränderungen stattfänden. Wenn man dort möglichst zeitnah vom Visionären zum Realistischen käme, sei das nur zu begrüßen.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass es bei dem Konzept um verbesserte Qualitäten ginge. Deshalb sollte man die Pläne genauestens im Detail betrachten, bevor man diese pauschal ablehne und dadurch nur Stillstand und Rückschritt erzeuge. Ferner erläuterte Beigeordnete Kastning, dass die wichtige Tradition des Maifestes durch die geplanten Maßnahmen nicht scheitern werde, da die Gewerkschaften mit der Stadt bereits in einem konstruktiven Dialog stünden.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass der Köbelinger Markt nicht zugebaut, sondern nur das Verwaltungsgebäude abgerissen werde. An gleicher Stelle solle eine Neubebauung stattfinden. Der Klagesmarkt werde nicht im Bereich des Marktes zugebaut, sondern es gäbe dort die Idee, den Parkplatz zu bebauen. Der Marstall solle von den Autos frei geräumt und einem öffentlichen Nutzen zugeführt werden. Zusätzlich seien Bebauungen an beiden Kopfenden geplant. Zudem betonte Ratsherr Dette deutlich, dass die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen der Ansicht sei, dass Wohnen und Wohnungsbau eine sozialpolitische Aufgabe der Stadt sei und nicht kommerziellen Gesichtspunkten unterläge.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erläuterte, dass die Behauptung - der Klagesmarkt und auch der Köbelinger Markt nicht besonders schön seien - wäre unbestritten. Es gäbe jedoch auch die Möglichkeit diese nicht zu bebauen und dort kleine, liebenswerte Plätze, vielleicht mit einer geringeren Anzahl an Parkeinheiten, anzulegen. Zudem gäbe es unter anderem Pläne, den ganzen Klagesmarkt zu bebauen. Weiter führte Beigeordneter Förste aus, dass die Ortsvorsitzenden vom Deutschen Gewerkschaftsbund und der IG Metall die richtigen Parteibücher in der Schublade hätten und deshalb der Stadt nicht in den Rücken fallen würden. Aus Gesprächen mit Gewerkschaftsmitgliedern habe er andere Stellungnahmen erhalten.

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte, dass die komplette Bebauung des Klagesmarktes nur ein Vorschlag aus dem Wettbewerb gewesen sei. Die Wettbewerbskommission habe sich allerdings für einen anderen Beitrag entschieden. Zudem bekäme man natürlich politisch besser verwertbare Stellungnahmen, wenn man die Gewerkschaftsmitglieder mit falschen Informationen konfrontiere.

Beigeordnete Kastning (SPD) forderte die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. auf, von Unterstellungen Abstand zu nehmen, mit wem man Gespräche führe, und dass die Parteizugehörigkeit dabei eine gravierende Rolle spiele.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) sagte, dass es richtig sei, dass die Fraktion DIE LINKE. alles so beibehalten wolle, wie es sei. Natürlich sei der Erhalt von historischen Plätzen konservativ und es sei verwunderlich, dass die Konservativen dies nicht auch forderten. Weiter erläuterte Beigeordneter Förste, dass er aus Gesprächen erfahren habe, dass viele Konservative privat eine andere Meinung äußerten, wie sich dies in den Abstimmungen zum Stadtentwicklungskonzept widerspiegele. Zudem könne die Bebauung des Klagesmarktes schwierig werden, da sich darunter ein riesiger Bunker befände.

Beigeordneter Küßner (CDU) wies die angedeuteten Brückenschläge von der Fraktion DIE LINKE. zur CDU-Fraktion vehement zurück. Weiter führte Beigeordneter Küßner aus, dass sich die Mitglieder der CDU-Fraktion sicher noch zu den einzelnen Punkten des Stadtentwicklungskonzeptes 2020+ äußern und auch Verbesserungen einbringen würden. Ferner sei der Umbau des Klagesmarktes nur möglich, da die niedersächsische Landesregierung auf 2 Mio. Euro an europäischen Fördermitteln verzichte und diese in die Landeshauptstadt umleite. Es sei dem seriösen Auftreten des Stadtbaurates Bodemann zu verdanken, dass der Klagesmarktkreisel umgebaut werden könne. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer werde dadurch deutlich erhöht.
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat zum Innenstadtkonzept Hannover City 2020+ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2271/2010 mit 1 Anlage.

TOP 17.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 17.1.
Bebauungsplan Nr. 1682 - Döhrbruch -
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2066/2010 N1 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1682 - Döhrbruch - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2066/2010 N1 mit 4 Anlagen.

TOP 17.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1679 - Südbahnhof -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2291/2010 mit 6 Anlagen)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 1679 - Südbahnhof - nach dem Wortlaut des
Antrages aus Drucks. Nr. 2291/2010 mit 6 Anlagen.

TOP 17.3.
Bebauungsplan Nr. 695, 1. Änderung - Grüne Mitte Hainholz -
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2307/2010 mit 3 Anlagen)
Mit 37 Stimmen gegen 18 Stimmen und 2 Enthaltungen beschloss der Rat
den Bebauungsplan Nr. 695, 1. Änderung - Grüne Mitte Hainholz - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2307/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 17.4.
Bebauungsplan Nr. 283, 5. Änderung - Georgstraße Mitte -
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2500/2010 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 283, 5. Änderung
- Georgstraße Mitte - nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 2500/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 18.
Antrag zur Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH – Fortsetzung der
Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 2148/2010 mit 1 Anlage)

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Weiter erläuterte Beigeordneter Engelke, dass die Klimaschutzagentur bisher eine sehr gute Arbeit geleistet habe. Die FDP-Fraktion habe seinerzeit der Beteiligung zugestimmt. Die finanzielle Unterstützung habe man jedoch nur als Anschubfinanzierung verstanden. Inzwischen habe sich die Agentur etabliert, besitze potente Partner und die FDP-Ratsfraktion sei der Ansicht, dass diese nicht mehr vom schwachen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover unterstützt werden müsse.
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat die Fortsetzung der Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der Gesellschaft Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH und die Änderung des Gesellschaftsvertrages nach dem
Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2148/2010 mit 1 Anlage.
TOP 19.
Rettungsmittelbedarfsplananpassung für die Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 2150/2010 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen!

TOP 20.
Antrag zum Margot-Engelke-Zentrum: Neukonzeption des
Seniorenwohnens im Margot-Engelke-Zentrum nach DIN 77800

(Drucks. Nr. 2249/2010 mit 3 Anlagen)

Mit 39 Stimmen gegen 18 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der
Rat die Neukonzeption des Seniorenwohnens im Margot-Engelke-Zentrum
DIN 77800 nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 2249/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 21.
Antrag zur Durchführung der Aufgaben nach § 18 Abs.1 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) im gesamten Gebiet der Region Hannover durch die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2275/2010 mit 1 Anlage)

Einstimmig beschloss der Rat die Durchführung der Aufgaben nach § 18 Abs.1 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) im gesamten Gebiet der Region Hannover durch die Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 2275/2010 mit 1 Anlage.

TOP 22.
Umsetzungsstrategie: Perspektiven für Kinder in Armut
(Informationsdrucks. Nr. 2274/2010 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen!

TOP 23.
Antrag zur Anmeldung der Landeshauptstadt Hannover zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) „Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete“ - Förderperiode 2007 bis 2013 - für den Bereich Klagesmarkt / Goseriede
(Drucks. Nr. 2328/2010)
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat die "Anmeldung der Landeshauptstadt Hannover zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) „Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete“ für den Bereich Klagesmarkt / Goseriede nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2328/2010.

TOP 24.
Antrag zur Entfristung der hannoverimpuls GmbH und Verschmelzung mit der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH
(Drucks. Nr. 2374/2010 mit 1 Anlage)

Ratsherr List (DIE LINKE.) bat um getrennte Abstimmung der Ziffer 1. des Antrages.

Ratsherr Hanske (SPD) führte aus, dass mit dem vorliegenden Antrag eine Erfolgsgeschichte weitergeschrieben werde. In sieben Jahren seien mehr als 4.200 Unternehmensgründungsberatungen durchgeführt worden. In den Fokusbranchen sei dadurch sehr viel für Hannovers Wirtschaft erreicht worden. Man freue sich ganz besonders darüber, dass es durch den Antrag zu schlankeren Strukturen bei der Hannoverimpuls GmbH kommen werde. Man gehe davon aus, dass das Gründerinnen- und Gründergeschehen in Region und Stadt weiter voran schreiten werde. Es sei erfreulich, dass die Akteure zueinander gefunden hätten, um für Hannovers Wirtschaft ein noch verbessertes Angebot offerieren zu können. Insbesondere für junge Unternehmensgründer sei dies von gravierender Wichtigkeit. Durch die Verschmelzung von Hannoverimpuls GmbH und der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH habe man ein Dienstleistungsangebot für Hannovers Wirtschaft voran gebracht, die bundesweit Beachtung fände.
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 1. des Antrages zur Entfristung
der hannoverimpuls GmbH und Verschmelzung mit der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2374/2010 mit 1 Anlage.
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffer 2. und 3. des Antrages zur Entfristung
der hannoverimpuls GmbH und Verschmelzung mit der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2374/2010 mit 1 Anlage in Verbindung mit dem Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 2528/2010.

TOP 24.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 2374/2010 (Entfristung der hannoverimpuls GmbH und Verschmelzung mit der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH)
(Drucks. Nr. 2528/2010)
Mit 20 Stimmen gegen 2 Stimmen und 36 Enthaltungen beschloss
der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion
zu Drucks. Nr. 2374/2010 nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 2528/2010.

TOP 25.
Antrag zu einer überplanmäßigen Ausgabe nach § 89 NGO für die
Hilfsmaßnahme in Galle/Sri Lanka

(Drucks. Nr. 2504/2010)
Einstimmig beschloss der Rat die überplanmäßige Ausgabe nach § 89 NGO
für die Hilfsmaßnahme in Galle/Sri Lanka nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 2504/2010.

TOP 26.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zur Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene

(Drucks. Nr. 1404/2010)

Ratsfrau Fischer (SPD) sagte, dass man mit dem vorliegenden Antrag beschließen wolle, dass die Stadt Hannover beauftragt werde, die Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene zu unterzeichnen. Die Charta sei im Rahmen eines Projektes erarbeitet worden, das vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas durchgeführt und von der Europäischen Kommission unterstützt worden sei. Weiter führte Ratsfrau Fischer aus, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen ein Grundrecht sei. Es sei jedoch auch bekannt, dass die Gleichstellung - trotz erheblicher Fortschritte - noch nicht in allen Bereichen realistisch sei. Um dieses Recht zu erreichen, müsse dies nicht nur vor dem Gesetz anerkannt werden, sondern wirksam in allen Bereichen des Lebens angewandt werden. Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichte sich die Landeshauptstadt Hannover, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes umzusetzen und hierbei auch Institutionen und Organisationen innerhalb ihres Hoheitsgebietes einzubeziehen. Die kommunale Ebene sei durch ihre Nähe zu Menschen besonders geeignet, durch die Kompetenzbereiche und Kooperatoren mit lokalen Akteurinnen und Akteuren Einflussnahmen auszuüben sowie konkrete Aktionen vorzuschlagen. Die Charta umfasse 30 Artikel, die die gesamte Bandbreite der Handlungsfelder widerspiegele. Dafür müsse ein Aktionsplan erstellt werden, um zu prüfen, in welchen Handlungsbereichen die Stadt Hannover die Bedingungen bereits erfüllt habe und in welchen Bereichen ein Handlungsbedarf bestehe. Die Unterzeichnung der Charta sei ein wichtiger Abschnitt auf dem Weg zur Gleichstellung von Männern und Frauen.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass man mit der Unterzeichnung der Charta an eine erfolgreiche Frauen- und Gleichstellungspolitik in Hannover anknüpfe. Man habe z.B. die Implementierung des Gender Mainstreaming bis Ende 2010 erfolgreich abgeschlossen. In allen Fachbereichen der Stadtverwaltung seien Projekte durchgeführt worden oder befänden sich in ihrer Durchführung, die sich ganz konkret an den Zielgruppen, Bedürfnissen und am Geschlecht ausrichteten. Im zweiten Gleichstellungsbericht, der zurzeit verschiedene Gremien durchlaufe, seien das erste Mal die Erfolge der gleichstellungspolitischen Maßnahmen für die Mitarbeiterinnen der Stadt deutlich zu erlesen. Denn vor allem in den Bereichen, in denen die Menschen mehr Geld verdienten, habe der Anteil der Frauen um fünf bis zehn Prozent zugenommen. Die Charta umfasse einen sehr großen Themenbereich, in dem die Gleichstellung eine Rolle spielen könne. Zudem sagte Ratsfrau Westphely, dass auch die Politik sich insofern hinterfragen könne, wie man beispielsweise die Fraktionsbesetzungen im Rat der Stadt oder die Zusammensetzung der Aufsichtsräte gestalten könne. Denn in Wirtschaft und Politik fände die konstruktive Zusammenarbeit von gleichberechtigten und gemischten Teams immer mehr Beachtung.
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene nach dem Wortlaut
des Antrages aus Drucks. Nr. 1404/2010.

TOP 27.
Antrag zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Optionsmodell
für die Jobcenter in der Region Hannover

(Drucks. Nr. 1948/2010)

Ratsfrau Ike (CDU) sagte, dass der Antrag nicht mehr dringlich sei, da die Entscheidung bereits gefallen sei. Die Regionsversammlung habe leider nicht so abgestimmt, wie sich die CDU-Fraktion dies gewünscht habe. Weiter führte Ratsfrau Ike aus, dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Möglichkeit vertan habe, Geschichte zu schreiben, und sich für das Optionsmodell zu entscheiden. Es sei erneut ein Artikel über die aus der Vergangenheit bedenklichen Zustände bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in der Zeitung erschienen. Darin ginge es im Besonderen um die wichtige, zukunftsweisende Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Zudem seien die Mitarbeiter bis Ende Dezember hingehalten worden, bis ihre Arbeitsverträge verlängert wurden. Es sei zu hoffen, dass die neue Trägerschaft mit den JobCentern eine gute Arbeit verfolgen werde. Die CDU-Ratsfraktion werde aufmerksam beobachten, wie die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft (ARGE), die eine sehr schwierige Arbeit verrichteten, mit den Langzeitarbeitslosen kooperieren.

Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Regionsfraktion der Bündnis 90/Die Grünen für das Optionsmodell gestimmt habe. Dies sei trotzdem nicht zum Tragen gekommen, da die Bundesregelung dahingehend verankert sei, dass die alleinigen Stimmen der SPD Ausgereicht hätten, gegen das Optionsmodell zu entscheiden. Innerhalb der Regionsversammlung habe es keinen Widerspruch zum Anliegen der CDU-Fraktion gegeben.

Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. in der Region gemeinsam mit der SPD-Fraktion gegen ein Optionsmodell gestimmt habe. Dies habe sowohl dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Hannover als auch den bundesweiten Erwerbsloseninitiativen entsprochen. Die Fraktion DIE LINKE. sei ein Vertreter der Erwerbslosen.
Mit 36 Stimmen gegen 20 Stimmen und 1 Enthaltung lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Optionsmodell für die JobCenter in der Region Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1948/2010 ab.

TOP 28.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zu einem Wohnkonzept 2020

(Drucks. Nr. 2072/2010)
Mit 39 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einem Wohnkonzept 2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2072/2010.

TOP 29.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Straßenumbenennung
"20 Jahre Tag der Deutschen Einheit"

(Drucks. Nr. 1992/2010)
Mit 39 Stimmen gegen 17 Stimmen und 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Straßenumbenennung "20 Jahre Tag der Deutschen Einheit" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1992/2010 ab.

TOP 34.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zum Verbot des halbseitigen
Gehwegparkens im Stadtteil Mittelfeld

(Drucks. Nr. 2583/2010)
Akteneinsicht erhielten:
Ratsherr Müller, Ratsherr Hermann (SPD),
Ratsfrau Jakob, Ratsherr Sommerkamp (CDU),
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen),
Ratsherr List (DIE LINKE.),
Ratsherr Böning (WfH).

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte den Verzicht auf Akteneinsicht.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für die Niederschrift:



S t r a u c h W e i l S c h ö n d u b e

Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter