Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 09.12.2009

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 02.12.2009)
Protokoll (erschienen am 12.11.2010)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 11.12.2009

NIEDERSCHRIFT
28. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 9. Dezember 2009,
Rathaus Bemerode, Bemeroder Rathausplatz 1

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:26 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Freiherr von Ritter (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU) 18:30 - 20:03 Uhr
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Enß (FDP)
Bezirksratsherr Friedrich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Moennig (CDU)
Bezirksratsherr Rödel (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schipper (parteilos)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Voß-Boner (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
Beigeordneter Klie (SPD) 21:03 - 21:26
Ratsherr Meyburg) (FDP)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
(Herr Just) FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Herzog FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Hoff Stadt-Anzeiger

Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

3. Wahl der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Integrationsbeirates

4. M I T T E I L U N G E N

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am
-11.03.2009 (öff. Teil)
- 09.09.2009 (öff. Teil)

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Radstreifen in der Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2638/2009)

9.1.2. Linker Radweg in der Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2639/2009)

9.1.3. Umsetzung des Bebauungsplanes 1357 mit dem Arbeitstitel "Zentrum Bemerode" - Teil 1
(Drucks. Nr. 15-2640/2009)

9.1.4. Brabeckstraße 18 - ehem. Tanzsaal
(Drucks. Nr. 15-2642/2009)

9.1.5. Brabeckstraße 16 – ehem. Gaststätte Zum Kronprinzen, Teil 1
(Drucks. Nr. 15-2643/2009)

9.1.6. Brabeckstraße 16 – 2010 Standort eines Drogeriemarktes
(Drucks. Nr. 15-2645/2009)

9.1.7. Baumpflanzungen um die Jakobikirche im Denkmalensemble
(Drucks. Nr. 15-2646/2009)

9.1.8. Parken in den südlichen Nebenstraßen der Anecampstraße
(Drucks. Nr. 15-2647/2009)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. „Neunkirchener Platz“
(Drucks. Nr. 15-2648/2009)

9.2.2. Abgeschrägte Bordsteine
(Drucks. Nr. 15-2649/2009)

9.2.3. Bauschäden an Häusern in der Angerstraße
(Drucks. Nr. 15-2650/2009)

9.2.4. Baumaßnahme Zufahrt Queens Hotel
(Drucks. Nr. 15-2651/2009)

9.3. von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Kreisverkehr im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2682/2009)

10. E N T S C H E I D U N G E N

10.1. Anträge aus dem Integrationsbeirat

10.1.1. Zuwendung für das Projekt:
„Handwerkszeug für Eltern“ – Förderverein Integrierte Gesamtschule Kronsberg e.V. und Stadtteilzentrum KroKuS aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2766/2009)

10.1.2. Zuwendung für das Projekt:
"Familienzentrum Papenkamp- Ideen für Interkulturelle Elternarbeit im Stadtteil" aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2742/2009)

11. A N T R Ä G E

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Fußweg Expo-Gelände
(Drucks. Nr. 15-2671/2009)

11.1.2. Expo-Park Süd
(Drucks. Nr. 15-2672/2009)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Interfraktionell

12.1.1. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Minimuki, Außengelände -
(Drucks. Nr. 15-2659/2009)

12.1.2. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
Spielplatz Gerdingstraße -
(Drucks. Nr. 15-2661/2009)

12.1.3. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Grundschule Wasserkampstraße -
(Drucks. Nr. 15-2662/2009)
12.1.4. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- TSV Bemerode -
(Drucks. Nr. 15-2663/2009)

12.1.5. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Arma e.V. -
(Drucks. Nr. 15-2664/2009)

12.1.6. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Jugendzentrum Bemerode-
(Drucks. Nr. 15-2665/2009)

12.1.7. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Kleingartenverein Lange Hop, Kinderschaukel -
(Drucks. Nr. 15-2666/2009)

12.1.8. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- TKH, Faustbälle -
(Drucks. Nr. 15-2667/2009)

12.1.9. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Interessengemeinschaft Tagesmütter-
(Drucks. Nr. 15-2668/2009)

12.1.10. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Ausstattung Seniorentreffpunkt -
(Drucks. Nr. 15-2669/2009)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. A N T R Ä G E

13.1. Interfraktionell

13.1.1. Ehrenplakette des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2675/2009)

13.1.2. Ehrenplakette des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2677/2009)

14. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am
-11.03.2009 (nichtöffentl. Teil)
-09.09.2009 ( nichtöffentl. Teil)

15. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksratsherr Böhme trug folgenden Dringlichkeitsanträge der SPD-Fraktion vor und begründete diese:
- Drucksachen-Nr. 15-2793/2009
- Drucksachen-Nr. 15-2794/2009
Die Dringlichkeit der Anträge wurde abgelehnt.
Die unveränderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler berief Herrn Fritz-Joachim Konietzny in den Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode als stimmberechtigtes Mitglied und führte seine Verpflichtung durch.

TOP 3.
Wahl der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Integrationsbeirates
Bezirksratsfrau Kramarek und Bezirksratsherr Böhme schlugen als 1. Bezirksratsfrau Voß-Boner für den Vorsitz des Integrationsbeirates vor. Bezirksratsfrau Stittgen sprach sich für Bezirksratsherrn von Ritter als 2. Wahlvorschlag aus.
Von 19 Stimmzetteln entfielen auf den 1. Vorschlag 8 der abgegebenen und auf den 2. Vorschlag 11 Stimmen.Damit wurde Bezirksratsherr Otto Freiherr von Ritter im 1. Wahlgang zum Vorsitzenden des Integrationsbeirates gewählt und nahm die Wahl auch an. Bezirksbürgermeister Dr. Benkler bedankte sich bei Frau Voß-Boner für die Kandidatur.

TOP 4.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler teilte Folgendes mit:
  • Kindertreffpunkt "Butze" hat sich für Zuwendung bedankt
  • Weihnachtsbasar Bemerode
  • Weihnachtsmarkt Kirchrode, der ausgerichtet wurde vom Bürgerverein und bedankte sich bei dem Bürgerverein für die Durchführung. Besonders richtete er seine Worte an die anwesenden Vertreter/innen für die erfolgreiche organisatorische Abwicklung
  • bedankte sich bei der GKK für die Beleuchtung von Kirchrode und für die Übernahme der hierdurch entstandenen Kosten
  • Bezirksratsfrau Voß-Boner stellte das Projekt - "Essensfond" vor, welches aus dem ehemals angedachten Konzept der "Frühstücksinitiative" hervorgegangen ist und unter der Schirmherrschaft der IGS sich befindet. Das Ziel des Projektes ist die Versorgung derjenigen Schülerinnen / Schüler, deren Eltern aus unterschiedlichen Gründen den Essenbeitrag nicht entrichten können. In enger Zusammenarbeit mit den Lehrkörpern der IGS werden die Projektmitglieder benachrichtigt, sobald ein solcher Fall vorliegt. Diese setzen sich dann umgehend mit den Eltern in Verbindung und vereinbaren mit diesen die Kostenübernahme für eine begrenzte Dauer. Um eine Mitwirkung der Eltern zu erreichen, wird in der Vereinbarung eine Gegenleistung der Eltern verankert. Den Start des Projektes hat der Männerkreis der Kirche St. Jacobi durch ihre nicht ganz unwesentlich Spende ermöglicht. Sie machte darauf aufmerksam, dass weitere Spenden möglich und notwendig sind, um das Angebot fortsetzen zu können.

TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Einwohner berichtete von Übergriffen Jugendlicher an der Haltestelle Emslandstraße. Diese Vorfälle hätten sich am 18. September mit seiner Tochter und im November mit 14 jährigem Sohn ereignet. Er habe lediglich einen Vorfall zur Anzeige gebracht und den anderen nicht, weil er Angst habe.
Er stellte die Frage, welche Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Dialog mit welchen Beteiligten durchgeführt werden könnten.
Bezirksratsfrau Mönnig empfahl in dieser Sache unbedingt Kontakt zum Jugendzentrum aufzunehmen und ein Gespräch mit der Leiterin zuführen.
Weiterer Einwohner, der gegenüber der Haltestelle wohnt, berichtete von Lärmbelästigung von ca. 20 - 25 Jugendlichen. Dieser "Krach" hätte ihn dazu veranlasst mehrfach die Polizei zu rufen, die wiederum hätte seiner Ansicht nach die Beeinträchtigung verharmlost.
Bezirksratsfrau Kramarek meinte, die Polizei solle hierzu zu Wort kommen.
Auf die Vorfälle an der Haltestelle Bemerode - Mitte bezogen stellte sich für Bezirksratsherrn Rödel die Frage, ob der üstra diese Vorfälle nicht bekannt seien.
Bezirksratsfrau Stittgen wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion bereits im Sommer eine dahingehende Anfrage gestellt habe.
Der Kontaktbeamte der Polizei in Kirchrode Herr Behfeldt sprach seiner Bekümmerung über die Vorfälle von betroffenen Einwohner aus, von denen einige der Polizei bekannt seien. Er erläuterte, bei den angezeigten Straftaten handelt es sich um Bagatellfälle. Er forderte weiterhin auf, diese Art der Vorfälle unbedingt an die Polizei weiterzugeben, damit die Personalien festgestellt werden können. Im übrigen versicherte er, die Polizei fahre verschärft Streife.
Ein Einwohner erkundigte sich nach dem Kanalbau am Queens-Hotel. Herr Fabich verwies auf die Beantwortung der Anfrage unter 9.2.4 und teilte mit, dass der Anschluss Tiergartenstr. 113 b betroffen sei.
Ein Einwohner aus der Angerstraße beklagte die Schäden an seinem Haus, die nach einem vorliegenden Gutachten als Ursache für die Tonbodenversackung die Bäume auswiesen. Ihm seien noch weitere Betroffene bekannt.
Ein Einwohner aus der Gehrdingstraße erzählte von ebenso demselben Problem. Das Fundament seines Hauses, auf dem eine von der Stadt bepflanzte Eiche befindet, sei abgesackt.
Ein Einwohner der Angerstraße bezeichnete dies als durchgehendes Problem der Angerstraße. Seiner Ansicht nach sollten die Interessen von weit über 50 Einwohner/-innen über den der Bäume stehen.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler und auch Bezirksratsfrau Dr. Moennig forderten den Stadtbezirksmanager Just auf in der Sitzung am 10.2.2010 hierzu zu berichten.

TOP 6.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-11.03.2009 mit 4 Enthaltungen genehmigt
-09.09.2009 mit 1 Enthaltung genehmigt

TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanagerin Herzog-Karschunke berichtete in Vertretung für Stadtbezirksmanager Just zu folgenden Themen:
- Förderfond für Formen der Anerkennung von Bürgerschaftlichem Engagement bei der Landeshauptstadt Hannover
- Parkplatzsituation Timmermannweg: Anschreiben der Verwaltung an die Bewohner, die vorhandenen Parkplätze zu nutzen ist versand worden

Bezirksratsherr Kaiser bat darum, dass die Ampelsituation in der Emslandstr / Alte Bemerode Str. ein dringend zu lösenden Problem sei, weil sie eine Gefahrensituation darstelle und gab Stadtbezirksmanagerin Herzog-Karschunke den Hinweis, es umgehend an die zuständigen Stellen weiter zu geben.

TOP 8.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -
Herr Fabich
berichtete über den Beginn der Bauarbeiten am Rohfeld, die am 19.2.2010 abgeschlossen werden soll.
TOP 9.
A N F R A G E N
TOP 9.1. der SPD-Fraktion
TOP 9.1.1. Radstreifen in der Wülfeler Straße (Drucks. Nr. 15-2638/2009)
Bezirksratsherr Rödel trug folgenden Anfrage vor:
In der Wülfeler Straße ist zwischenzeitlich der Lückenschluss des nördlichen Fußweges zwischen der Zufahrt „Annastift“ (Wülfeler Straße 60) und dem Fuß- und Radweg zur Seelhorst (Schutzinsel Höhe Schwarze Worth) erfolgt. Der früher bereits hergestellte Schutzstreifen für Radfahrer blieb dabei grundsätzlich unverändert – entgegen den entsprechenden Aussagen in der einstimmig angenommenen Beschlussdrucksache 0399/2008. Hierin war ein Radfahrstreifen annonciert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Gründe liegen dafür vor, dass abweichend von der Aussage in der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussdrucksache nun der Schutzstreifen beibehalten wurde – ohne eine weitere Aktivität gegenüber der Politik in der Sache?
2. Welchen Einfluss auf die eigentlich vorgesehene Ausweisung als Radfahrstreifen hat die am 1. September 2009 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung, nach der u. a. ein durch das Verkehrszeichen 295 (hier: Fahrbahnbegrenzung) als Sonderweg von der Fahrbahn abgesetzter Radfahrstreifen mit einem baulichen Radweg gleichgestellt ist?
3. In welcher Weise führen die obigen Fragen zu einer Neubewertung der Sachlage und möglicherweise zu Änderungen vor Ort (Fahrbahnbegrenzungslinie, auffällige, rote Radfahrstreifenmarkierung
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Aus nicht rekonstruierbaren Gründen ist der Schutzstreifen (unterbrochene Markierung zur Fahrbahn) noch nicht in einen Radfahrstreifen (durchgehende Markierung zur Fahrbahn) ummarkiert worden. Dies wird – in Abhängigkeit von der Witterung – in Kürze vorgenommen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es gibt keinen Zusammenhang mit der noch nicht erfolgten Ummarkierung und der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zum 01.09.2009. Die Ummarkierung erfolgt in Kürze.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es gibt keine Neubewertung der Sachlage.

TOP 9.1.2.
Linker Radweg in der Wülfeler Straße (Drucks. Nr. 15-2639/2009)
Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:
In der Wülfeler Straße ist ein „linker“ Radweg im Bereich der südlichen Seitenanlage straßenverkehrsrechtlich freigegeben.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise entsprechen die tatsächlichen Voraussetzungen in Gänze für die Ausweisung eines „linken“ Radweges den geltenden Vorschriften, namentlich die Radwegbreite?
2. Welches Ergebnis hatte vor der Kennzeichnung des „linken“ Radweges die vorgelagerte Einzelfallprüfung, die zur Ausweisung führte?
3. Welche Sinnhaftigkeit wird in der gleichzeitigen Ausweisung des in Rede stehenden, „linken“ Radweges beim Vorhandensein eines Radweges bzw. Radfahrstreifens im Bereich der nördlichen Seitenanlage beigemessen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Voraussetzungen zur Freigabe des Radweges in Gegenrichtung werden
nach heutigen Vorschriften der StVO nicht erfüllt. Die erforderliche Breite wird
in Teilen nicht erreicht. Die Freigabe des Radweges in Gegenrichtung auf der
Südseite wird zurückgenommen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
Der Radweg in der Wülferoder Straße zwischen Laatzener Straße und dem
Messeschnellweg ist im Jahr 1996, entsprechend den zur der Zeit geltenden
Anforderungen, für die Benutzung in Gegenrichtung freigegeben worden.
Es wurde ein Angebot für Radfahrer in Fahrtrichtung Westen geschaffen.
Auf der Nordseite gab es zu der Zeit keine durchgehende Radwegverbindung.
Erst im Sommer 2009 wurde der nördliche Gehweg von Schwarze Worth bis Zufahrt Annastift ausgebaut und somit der Raum für ein neues Radfahrangebot geschaffen.

TOP 9.1.3. Umsetzung des Bebauungsplanes 1357 mit dem Arbeitstitel "Zentrum Bemerode" - Teil 1 (Drucks. Nr. 15-2640/2009)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Am 15. Mai 1991 wurde der o. g. Bebauungsplan rechtskräftig. Er überformt im Plangebiet die Bebauungspläne 808 und 1048. Im Verhältnis zu der mit Stand vom 10. September 1987 als Plangrundlage dienenden, zeichnerischen Darstellung (Grünfolie) haben die zusätzlichen Eintragungen zumindest nicht dem oberflächlichen Anschein nach erkennbar zu den umfangreichen Veränderungen geführt, für die wohl der Satzungsbeschluss von ehedem gedacht war.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Festsetzungen haben dennoch faktisch Bedeutung erlangt bzw. sind umgesetzt worden?
2. Welche Festsetzungen harren eigentlich ihrer Umsetzung?
3. Welche Überlegungen waren vor etwa 20 Jahren die Grundlage für die dann doch nicht realisierten Maßnahmen?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Da der Bebauungsplan rechtskräftig ist, sind alle seine Festsetzungen bedeutsam. Der Bebauungsplan schafft Angebote, deren Realisierung von der Mitwirkung Privater abhängen. Umgesetzt wurde bisher das, was sich im Bestand abbildet und weitestgehend auf Grundlage der Vorläuferbebauungspläne 808 und 1048 erstellt wurde. Geringfügige Ladenerweiterungen sowie die Abhängung des Steinkampsweges geschahen auf Basis des Bebauungsplans 1357.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Neben der noch notwendigen eigentumsrechtlichen Neuordnung, insbesondere als Grundlage für die Zuordnung von Stellplätzen und deren Erschließung, offeriert der Bebauungsplan bisher nicht ausgeschöpfte Baurechte im Rahmen der Kerngebietsausweisung insbesondere in wesentlichen Teilen des Rathausplatzes sowie auf dem Grundstück Brabeckstraße 133.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In der Begründung zum Bebauungsplan 1357 wird der Zweck erläutert. Der Bebauungsplan zielt insbesondere auf die Aufwertung des Planbereichs zur langfristigen Sicherung der Versorgungsfunktion für die Bevölkerung ab. Durch den Plan sollen die Voraussetzungen für folgende Maßnahmen geschaffen werden:
· Erweiterung der vorhandenen und Neubau zusätzlicher Läden
· Erweiterung der vorhandenen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
· Umbau und Erweiterung der vorhandenen Stellplätze
· Teilweise Überdachung (in Glas) und Umgestaltung des Rathausplatzes

TOP 9.1.4. Brabeckstraße 18 - ehem. Tanzsaal (Drucks. Nr. 15-2642/2009)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Auf dem Grundstück Brabeckstraße 16 steht ein mehrteiliges Gebäudeensemble, in Kirchrode gemeinhin unter den zwei Begriffen „Gaststätte Zum Kronprinzen“ und „Tanzsaal“ bekannt. Bis zum Ende des Jahres 2010 soll unter teilweiser Nutzung der vorhandenen Bausubstanz dort ein Drogeriemarkt auf einer Fläche von ca. 670 m² auf dem 1.500 m² großen Grundstück entstehen (URL(1): http://www.baum-gruppe.com/index.php?Neubau-Sparkasse-Filiale-Neustadt-26). Dabei soll wohl der aus der Zeit um 1890 datierende, ehemalige Tanzsaal vollständig abgerissen und durch einen Neubau mit der Wiedererrichtung der originären Nordfassade nach historischem Vorbild aus den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts an Ort und Stelle ersetzt werden. Die Nordfassade prägt auch heute noch in ihrer bereits reduzierten Version (ohne Portal) das Ortsbild in besonderer Weise. Die Eindeckung mit (Beton-)Dachsteinen, nicht mit (Ton-)Dachpfannen, war wohl eine optisch nicht so gelungene Erneuerungsmaßnahme aus dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche ursprüngliche Gestaltung für welche Art der Nutzung hatte das in Rede stehende Gebäude zur Zeit seiner Errichtung, dem Vernehmen nach wohl 1890?
2. Welcher Hintergrund ist verbürgt oder anzunehmen, weshalb die Nordfassade und vielleicht andere Gebäudeseiten eine so verzierte Gestaltung (ehedem sogar mit einem markanten Portal) aufweisen?
3. Welche Maßgaben aus denkmalpflegerischer Sicht sind für die historisch getreue Neuerrichtung des Gebäudes, insbesondere mit der Nordansicht, in dem Denkmalsensemble um die Jakobikirche herum unabdingbar und welche wünschenswert?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nach einer von Dr.-Ing. Stefan Amt vorgelegten bauhistorischen Untersuchung von
November 2008 wurde der Tanzsaal um 1900 errichtet und im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt. Nach 1945 erfolgte der Umbau zu einem Laden und zu Geschäftsräumen mit Neugestaltung der straßenseitigen Giebelfassade und dem Einzug einer Stahlbetondecke im Inneren. Historische Aufnahmen von 1911 belegen die Ausbildung der hofseitigen Nordfassade, die mit der heutigen Gestaltung weitgehend übereinstimmt.
Anwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der bauhistorischen Untersuchung ist zu entnehmen, dass der Tanzsaal zunächst als Wirtschaftsgebäude mit unverputztem Ziegelmauerwerk und großem Einfahrtstor konzipiert war. Mit dem Umbau zum Fest- bzw. Tanzsaal, vermutlich um 1911, erhielt das Bauwerk die heute noch erkennbare Ausprägung mit den auffälligen architekturgliedernden Elementen.
Anwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Tanzsaal gehört zu der Gruppe baulicher Anlagen, die als geschlossene städtebauliche Einheit um die Jakobikirche vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Aus denkmalfachlicher Sicht sind der Erhalt des Erscheinungsbilds der Gebäudegruppe sowie die Bewahrung der Ablesbarkeit der dörflichen Strukturen im nahen Umfeld der Jakobikirche maßgeblich.

TOP 9.1.5. Brabeckstraße 16 – ehem. Gaststätte Zum Kronprinzen, Teil 1
(Drucks. Nr. 15-2643/2009)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Auf dem Grundstück Brabeckstraße 16 steht ein mehrteiliges Gebäudeensemble, in Kirchrode gemeinhin unter den zwei Begriffen „Gaststätte Zum Kronprinzen“ und „Tanzsaal“ bekannt. Bis zum Ende des Jahres 2010 soll unter teilweiser Nutzung der vorhandenen Bausubstanz dort ein Drogeriemarkt auf einer Fläche von ca. 670 m² auf dem 1.500 m² großen Grundstück entstehen (URL(1): http://www.baum-gruppe.com/index.php?Neubau-Sparkasse-Filiale-Neustadt-26). Dabei besteht der Gebäudekomplex „Zum Kronprinzen“ aus drei unmittelbar entlang der Herthastraße gelegenen und miteinander verbundenen Häusern. Das östliche Fachwerkhaus ist bezüglich der nördlichen und südlichen Traufen erheblich ungleich angelegt, was einen asymmetrischen Grundriss bedeutet, der auf Zeichnungen/Malereien zumeist egalisiert wird, hat ein Krüppelwalmdach, mit Dachsteinen statt passender mit Dachpfannen eingedeckt, und ein jetzt freigelegtes, ehedem verputztes Fachwerk mit einem Kopfriegel auf der östlichen Giebelseite mit der Inschrift „TONNIES FUNDLING A O 1702“. Dieses große, zum Erhalt der Fassaden und des Dachstuhls vorgesehene, zuletzt bis 2004 als solches benutzte Gasthaus soll vollständig entkernt werden, dazu sollen dem Vernehmen nach auch die noch vorhandenen Ständerreihen innerhalb des Gebäudes gehören und durch eine andere Abfangkonstruktion aus Stahlprofilen ersetzt werden. Dieses Haus ist weiterhin hinsichtlich seiner Gestaltung im westlichen Teil 1 ½-geschossig mit im Obergeschoss vorhandenem Wohnraum ausgestattet, hier auch mit einem kleinen Versprung der südlichen Außenfassade wohl zur Vergrößerung der Grundfläche. Das kleinste Fachwerkhaus in der Mitte des Komplexes und das westliche Haus mit einem weiteren Anbau soll den mündlich überlieferten Erkenntnissen nach ersatzlos zurückgebaut werden wie auch andere kleinere Anbauten und Schuppen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist das ehedem als Gasthaus dienende Fachwerkhaus fachlich unter welcher Nomenklatur zu kennzeichnen und prägnant zu umschreiben?
2. Aus welcher Zeit datiert das Ursprungshaus (möglicherweise mit Aussagen aus einem dendrochronologischen Nachweis) mit welcher originären Aufgabe?
3. In dem Zweiständerhaus Kleiner Hillen 4 ist offensichtlich auch durch den Denkmalschutz mehr auf den Erhalt und die Sichtbarmachung der Fachwerkkonstruktion im Inneren eines wohl häufiger umgebauten Fachhallenhauses abgehoben worden als auf die äußere Ansicht – insbesondere bei der letzten Renovierung des Gebäudes zum Ende des vergangenen Jahrtausends. Welche Ziele aus denkmalpflegerischer Sicht werden nun beim Erhalt des großen Fachwerkhauses (hier jetzt des ehemaligen Gasthauses) unabdingbar und gebotenermaßen, welche sollten wünschenswerterweise verfolgt werden?
Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Laut Bauhistorischer Untersuchung ist die ursprüngliche Nutzung des vermutlich 1702 als Fachwerkbau errichteten Gebäudes nicht belegt. Aufgrund der Größe der vorgefundenen Räucherkammer wird eine über die rein landwirtschaftliche Nutzung hinausgehende Nutzung angenommen. Nachzuweisende vielschichtige Entwicklungsstufen deuten auf eine permanente Nutzungsanpassung des Gebäudes hin. Nähere Erkenntnisse zum Fachwerkgefüge, die durch die bauhistorische Untersuchung noch nicht konkretisiert werden konnten, sind vom Fortschritt der laufenden Untersuchungen abhängig.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es wurde an dem Objekt keine dendrochronologische Altersbestimmung (besonderes Verfahren zur Alterbestimmung von Holz) vorgenommen, da während der Erkundungsphase keine geeigneten Hölzer für diese Art der Analyse vorzufinden waren. Aus diesem Grund ist eine präzisere Bestimmung der Bauzeit anhand substanzbezogener Daten nicht möglich.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Aus Sicht der Denkmalpflege ist das äußere Erscheinungsbild im Hinblick auf den ortsbildprägenden Charakter des Gebäudes zu bewahren.
Ziel des denkmalpflegerischen Umgangs ist der Erhalt des städtebaulichen Ensembles als Geschichtszeugnis. Dabei werden charakteristische Konstruktionen wie Dachtragwerk und Fachwerkkonstruktion unter dem Aspekt der Ablesbarkeit in das Gesamtsanierungskonzept eingebunden. Grundsätzlich bezieht sich die Sanierung denkmalrelevanter Konstruktionen und Bauelemente auf die bereits erteilte Baugenehmigung einschließlich der dort festgelegten denkmalrechtlichen Nebenbestimmungen. Gemäß der Denkmalbewertung durch das Land spielen Substanzfragen dabei eine eher untergeordnete Rolle.

Auf die Anfrage von Bezirksratsherrn Konietzny ob das Gutachten einsehbar wäre antwortete Herr Fabich, das dies möglich sei.

TOP 9.1.6. Brabeckstraße 16 – 2010 Standort eines Drogeriemarktes
(Drucks. Nr. 15-2645/2009)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Auf dem Grundstück Brabeckstraße 16 steht ein mehrteiliges Gebäudeensemble, in Kirchrode gemeinhin unter den zwei Begriffen „Gaststätte Zum Kronprinzen“ und „Tanzsaal“ bekannt. Bis zum Ende des Jahres 2010 soll unter teilweiser Nutzung der vorhandenen Bausubstanz dort ein Drogeriemarkt auf einer Fläche von ca. 670 m² auf dem 1.500 m² großen Grundstück entstehen (URL(1): http://www.baum-gruppe.com/index.php?Neubau-Sparkasse-Filiale-Neustadt-26). Der gültige Bebauungsplan 306, in Kraft getreten am 3. März 1971, nimmt den Grundriss der vorhandenen Gebäude auf und lässt geringfügig Vergrößerungen, insbesondere einige Meter östlich vor dem Fachwerkhaus, zu. Aufgrund der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude wird die Kubatur generell unverändert bleiben – bis auf den Zurückbau bestimmter Gebäude/-teile, und damit wird es grundsätzlich keine Veränderung bei der ausgewiesenen, überbauten innerhalb der überbaubaren Grundfläche geben. Eine Ausnahme soll wohl aber ein verglaster Übergang zwischen dem ehem. Tanzsaal und der ehem. Gaststätte bilden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise ist dieser geplante Übergang zwischen den beiden Gebäuden kongruent mit den Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan?
2. Welche sinnvollen Abweichungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan werden/müssen möglicherweise auf welcher Basis genehmigt werden?
3. Wie werden die Stellplatzsituation, die Eingrünung und die bauliche Barrierefreiheit geregelt werden?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bebauungsplan 306 (rechtsverbindlich seit 03.03.1971) setzt innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Zum Kronprinzen“ weitestgehend den Bestand fest. Lediglich im Bereich des Hauptgebäudes und der westlichen Anbauten sind südlich und östlich über den Bestand hinausgehend überbaubare Flächen festgesetzt. Der geplante Verbindungsbau zwischen dem Hauptgebäude und dem ehemaligen Tanzsaal liegt überwiegend außerhalb der überbaubaren Flächen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
§ 31 Abs. 2 BauGB regelt die Möglichkeit von Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes.
Danach kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und:
1. Gründe des Allgemeinwohls die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde,
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung von Nachbarinteressen mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist.
Dies trifft insbesondere unter Berücksichtigung von Ziffer 2 auf den rückwärtig gelegenen Verbindungsbau zu.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Neubau wird erdgeschossig barrierefrei ausgeführt. Von den vorhandenen Bäumen bleiben bis auf einen alle erhalten, weitere Regelungen bezüglich der Eingrünung sind nicht Gegenstand des Bauantrags gewesen. Die Stellplätze werden im bauordnungsrechtlich notwendigen Umfang auf dem Grundstück nachgewiesen. Danach werden die vorhandenen Stellplätze vor dem Tanzsaal weiter genutzt, weitere 4 neue Stellplätze sind auf der südlichen Grundstückstücksfläche mit Zufahrt von der Herthastraße nachgewiesen.

TOP 9.1.7. Baumpflanzungen um die Jakobikirche im Denkmalensemble
(Drucks. Nr. 15-2646/2009)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Auf dem Grundstück Kleiner Hillen 2, auf dem die Jakobikirche steht, ist vor wenigen Tagen eine abgängige/morsche Robinie aus einer Baumreihe an der nördlichen Grundstücksgrenze gefällt worden. Üblicherweise werden dann Ersatzpflanzungen notwendig. Derzeit bilden hier auch noch Robinien auf dem Grundstück nebenan (Brabeckstraße 16) eine Sichtbarriere auf die Jakobikirche – von der Herthastraße und von der Brabeckstraße. – Im Rahmen der öffentlichen Diskussion über die zukünftige Gestaltung der Mitte Kirchrodes wurde die Anregung gegeben, eine Eingrünung von bestimmten Gebäuden, in Rede stand insbesondere der denkmalgeschützte Jöhrenshof (Brabeckstraße 6), aber auch die Jakobikirche, nur in der Weise vorzunehmen und zu verabreden, dass solche Gebäude von vielen Punkten im öffentlichen Raum auch wahrnehmbar und sichtbar bleiben. Diese Anregung aufgreifend sollte also jetzt bei den anstehenden Maßnahmen in diesem Bereich auch die Jakobikirche zukünftig nicht hinter einer (meist im Sommer völlig undurchsichtigen) Kulisse von hohen Bäumen verschwinden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise kann und wird die Verwaltung darauf Einfluss nehmen, dass ggf. nur einzelne Bäume, nicht aber eine Baumkulisse, zukünftig den Blick auf die Jakobikirche verstellen, übrigens von allen Seiten?
2. Wie kann hier eine konzertierte Aktion zwischen Denkmalschutz, Baumschutz und GrundstückseigentümerInnen hergestellt werden, um eine allseits anerkannte Regelung der verschiedenen Anforderungen aus den genannten Bereichen unter dem o. g. Aspekt und möglicherweise weiteren auf Dauer zu vereinbaren?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Bescheide nach Baumschutzsatzung legen nur die Menge der Ersatzpflanzung fest, nicht jedoch den Standort der zu pflanzenden Bäume. Der Standort sollte nur in einem ökologischen Zusammenhang zum Standort der entfernten Gehölze stehen und kann nach Absprache auch auf Nachbargrundstücken erfolgen.
Anwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wie oben dargestellt ist aus Sicht des Baumschutzes keine weitere Abstimmung nötig, sie sollte mit dem Denkmalschutz und den Eigentümern erfolgen.

TOP 9.1.8. Parken in den südlichen Nebenstraßen der Anecampstraße
(Drucks. Nr. 15-2647/2009)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Die südlichen Nebenstraßen der Anecampstraße (Berkelmannstraße, Timmermannweg, Ashwin-von-Roden-Weg) wurden hinsichtlich des Parkens am stumpfen Ende der Fahrbahn mit entsprechenden Verkehrszeichen (z. B. Haltverbot, Grenzmarkierung) reguliert. Dennoch werden diese Regelungen weiterhin häufig nicht eingehalten. Darüberhinaus werden auch Gehwegflächen des Von-Graevemeyer-Weges zur Pkw-Abstellung – insbesondere in den Abend- und Nachtstunden – genutzt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise wird die Andienung mit Lkw, namentlich Fahrzeuge der Abfallwirtschaft, behindert und erschwert, wenn die Wendemöglichkeiten in der jeweiligen Sackgasse weiter als erlaubt eingeschränkt werden?
2. Welche Bedeutung hat die Freihaltung dieser für das Parken unzulässigen Flächen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr, z. B. im Falle eines Feuerwehreinsatzes?
3. Welche Aktivitäten wird die Verwaltung hier kurz- und längerfristig verfolgen, um vernunftgebotenen Regelungen, insbesondere zur Sicherheit, Geltung zu verschaffen?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In den Fällen in denen die Fahrzeuge der Abfallwirtschaft aha bei der Abfallentsorgung behindert werden, wendet sich aha direkt an die Verwaltung um nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. Für die genannten Straßen hat dies aha nicht getan, so dass davon auszugehen ist, dass dort die Abfallentsorgung nicht nennenswert behindert wird.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Wenn Fahrzeuge verkehrswidrig abgestellt werden und im Einsatzfall dadurch die Arbeit der Feuerwehr beeinträchtigt wird, wird die Feuerwehr diese Fahrzeuge im Einsatzfall entfernen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung wird den Verkehrsaußendienst in den genanten Straßen den ruhenden verkehr überwachen lassen. Das Ergreifen weiterer Aktivitäten ist nicht angezeigt und daher nicht geplant.

TOP 9.2. der CDU-Fraktion
TOP 9.2.1. „Neunkirchener Platz“ (Drucks. Nr. 15-2648/2009)
Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:
Während der Umbauarbeiten der Kita sind auf diesem Platz Wohncontainer zur Weiterführung des Kita – Betriebes aufgestellt worden.
Nach dem Abbau besagter Container ist der alte Zustand noch nicht wiederhergestellt worden. Wir fragen daher die Verwaltung:
Wann ist eine Wiederherstellung des Platzes geplant, wann ist mit den erforderlichen
Grünarbeiten wie Raseneinsaat und Neubepflanzung zu rechnen ?
Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Aufgabe war, den gärtnerischen Zustand wie direkt vor der Sanierung der Kita wiederherzustellen. Die Fläche ist mit Oberboden aufgefüllt, planiert und eingesät. Die Baumschutzbügel stehen wieder. Der jetzige Zustand entspricht der ursprünglich vorgefundenen Grünfläche.

TOP 9.2.2. Abgeschrägte Bordsteine (Drucks. Nr. 15-2649/2009)
Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:
Seit einiger Zeit werden Bordsteine vor Grundstückseinfahrten nicht mehr abgesenkt, sondern lediglich mit Bordsteinen versehen, die in einem Winkel von ca. 45° abgeschrägt sind. Oftmals befinden sich außerdem zwischen diesen – aber auch anderen- Bordsteinen und der Gosse zum Teil sehr große Lücken, so dass es zu Problemen für Rollstuhlfahrer und Fußgänger mit Kinderwagen kommt, wenn sie an diesen Stellen auf den Bürgersteig gelangen oder diesen verlassen wollen. Vor allem jedoch bilden die lediglich abgeschrägten Bordsteine große Gefahren für Radfahrer.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen werden die Bordsteine an Grundstückseinfahrten nicht mehr abgesenkt?
2. Besteht die Möglichkeit, wieder vermehrt Bordsteine abzusenken, damit Radfahrer, Rollstuhlfahrer und Fußgänger mit Kinderwagen die Fußwege im Bereich von Einfahrten besser erreichen und verlassen können ?
3. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen ?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Grundsätzlich bestehen mehrere Möglichkeiten Grundstückszufahrten in der Bordanlage überfahrbar auszubilden.
Als Variante 1 kommt bei der Landeshauptstadt Hannover der abgesenkte Hochbord zum Einsatz. Der Vorteil liegt in der besseren Überfahrbarkeit für Kraftfahrzeuge, aber auch für
Radfahrer. Nachteilig wirkt sich jedoch die angesprochene Fugenverbreiterung
einerseits, aber auch ein in der Höhenentwicklung der Nebenanlage unruhigeres
Erscheinungsbild aus. Bei mehreren Grundstückszufahrten in Folge kommt es
regelrecht zu einem „Flattern“ der Querneigungsverhältnisse in der Nebenanlage
und dadurch zu einer unkomfortablen Nutzung besonders für Radfahrer aber auch
für Fußgänger. Des Weiteren führen abgesenkte Bordanlagen bei ungünstigen
Höhenverhältnissen in den Anschlussbereichen und schmalen Nebenanlagen
schnell zu unzulässigen Querneigungen, welche besonders bei Frostverhältnissen
sicherheitsrelevante Probleme aufwerfen können.
Die Variante 2 stellt den sogenannten Flachbord (mit 45° Abschrägung) dar, welcher die Vorteile hat, dass er den erforderlichen Höhenversatz ohne Absenkung und gleichermaßen überfahrbar überbrücken kann.
Die Nebenanlage unterliegt weniger Querneigungsschwankungen, die komfortable
Befahrbarkeit der Nebenanlage in Längsentwicklung bleibt auch in der Zufahrt
erhalten. Nachteilig zeichnet sich der Flachbord durch seine schlechtere
Überfahrbarkeit aus. Daher ist es aus planerischer Sicht in Straßenzügen mit
Flachborden angezeigt, zusätzlich Querungsmöglichkeiten mit abgesenkten Borden
vorzusehen (soweit es die örtlichen Verhältnisse zulassen), damit alle
Verkehrsteilnehmer die Verkehrsanlage queren können.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
Diese Frage muss im Einzelfall jeder Planung, aus den in der Antwort auf die Frage 1
genannten Gründen, beantwortet werden. Grundsätzlich kommen weiterhin beide
Bordvarianten in der Planung zum Einsatz.

TOP 9.2.3. Bauschäden an Häusern in der Angerstraße
(Drucks. Nr. 15-2650/2009)
Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:
An zahlreichen Häusern in der Angerstraße treten in bedrohlichem Umfang große Risse auf.
Nach einem Bodengutachten liegt die Ursache mit einiger Wahrscheinlichkeit am Wurzelwerk von Bäumen der Umgebung. Der Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün hat eine Fällung der Bäume(Angerstraße 77) ohne eine Inaugenscheinnahme der betroffenen Objekte abgelehnt. Bei einer weiteren Bodenabsenkung besteht wahrscheinlich auch die Gefahr der Beschädigung von Gasleitungen und damit eine erhebliche Gefährdung der Bewohner. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Wir fragen daher die Verwaltung :
1. Ist sich die Verwaltung der konkreten Gefahr bewusst?
2. Welche Maßnahmen sind hier zur Abhilfe vorgesehen ?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Selbstverständlich nimmt die Verwaltung die Gefahren für die Hauseigentümer durch die Bodenabsackungen ernst. Der für den Baumschutz zuständige Bereich bearbeitet derzeit ein Verwaltungsverfahren, in dem geprüft wird, ob eine bisher nur vermutete Ursächlichkeit der hierfür im vorgelegten Gutachten benannten und deshalb zur Fällung beantragten Bäume vorliegt, oder ob die Absackungen hauptsächlich auf andere Faktoren zurückzuführen sind.
In diesem Zusammenhang hat auch ein Ortstermin mit Besichtigung des betroffenen Hauses stattgefunden. Parallel wurden die Stadtwerke über den Fall informiert und haben inzwischen Auskunft gegeben, dass die Gasleitungen im Bereich Angerstraße 77 Ende August diesen Jahres überprüft und dabei keine Hinweise auf Schäden an den Leitungen gefunden wurden. Die routinemäßig alle zwei Jahre erfolgende Überprüfung der Gasleitungen umfasst allerdings nicht die Leitungen innerhalb des Hauses. Diese müsste ggf. vom Hauseigentümer veranlasst werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Erst nach Abschluss der Prüfung der Ursächlichkeit für die Bodenabsackungen kann beurteilt werden, welche Maßnahmen zur Abhilfe sinnvoll sind.

TOP 9.2.4. Baumaßnahme Zufahrt Queens Hotel (Drucks. Nr. 15-2651/2009)
Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:
Die gerade begonnene Asphaltierung der Kopfsteinpflaster-Fahrbahn am Queens Hotel, die in beide Richtungen für Radfahrer ausgewiesen werden soll, wirft noch Fragen auf.
Auf der einen Straßenseite parken Busse von Gästen des Queens Hotels, deswegen muss der Autoverkehr auf den Radweg ausweichen.
Die Radfahrer Richtung Norden fahren quasi direkt auf Autos zu, die Ihnen an der uneinsichtigen Kurve auf ihrer linksseitigen Spur entgegenkommen.
Wir fragen daher die Verwaltung :
1. Sieht die Verwaltung hier eine Gefährdungssituation für Radfahrer ?
2. Wenn ja, wie soll diese behoben werden ?
Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Mit der angesprochenen baulichen Maßnahme wird ein asphaltierter
Streifen am Fahrbahnrand angelegt, der auch durch Radfahrer befahren
werden kann. Eine Asphaltoberfläche erhöht im Vergleich zum vorliegenden
Pflasterbelag den Fahrkomfort.
In dem Bereich wird kein Radfahrstreifen - weder im Ein- noch im Zweirichtungsverkehr - angeordnet.
Alle Verkehrsteilnehmer haben sich genauso zu verhalten, wie bisher auch.
Es handelt sich hier nur um eine Verbesserung der Oberflächenqualität.

TOP 9.3.von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 9.3.1. Kreisverkehr im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-2682/2009)
Bezirksratsfrau Kramarek trug folgende Anfrage vor:
In vielen anderen Ländern und Gemeinden werden schon seit langem Kreisel statt beampelte Kreuzungen zur Verkehrsführung installiert. Dies zum einen, da Energie- und Wartungskosten entfallen, zum anderen aus Verkehrssicherheitsrelevanten und auch optischen Gründen. In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1) Welche Bedingungen müssen situationsbedingt und baulich vorliegen, um Kreisverkehr
einrichten zu können?
2) Welche Verkehrsbereiche im Stadtbezirk würden sich von den baulichen Voraussetzungen eignen?
3) Wo gibt es schon länger und auch jüngst eingerichtete Kreisverkehre in der Stadt Hannover?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Kreisverkehre gibt es in unterschiedlichen Formen. Hierzu gehören Minikreisel, kleine Kreisverkehrsplätze, große Kreisverkehre und Kreisverkehrsplätze mit Signalisierungen. Bei der Wahl einer Knotenpunktsform sind zahlreiche Kriterien zu beachten und nicht jedes Element eignet sich gleich gut für jede Situation.

In Hannover wurden in der Vergangenheit einige große signalisierte Kreisel (z. B. Deisterkreisel) angelegt. Diese Knotenpunktform bietet jedoch den Nachteil, dass sie, wenn eine zügige Verkehrsführung gewährleistet werden soll, oft unübersichtlich auf den Verkehrsteilnehmer wirken und zudem einen sehr hohen Flächenverbrauch aufweisen.
Die Forderungen nach Kreisverkehren beziehen sich jedoch üblicherweise auf die in Deutschland mittlerweile weit verbreiteten sogenannten kleinen Kreisverkehrsplätze. Sie eignen sich zunächst einmal grundsätzlich, um zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Wartezeiten und Geschwindigkeiten beizutragen. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch von verschiedenen Einsatzkriterien ab. Generell kann man davon ausgehen, dass kleine Kreisverkehre für Verkehre bis zu einer Gesamthöhe von rund 15.000 Kfz/24 h unter der Voraussetzung einer gleichmäßigen Verteilung auf die Knotenpunktarme wirksame Instrumente sind. Daraus folgt, dass das Standardeinsatzgebiet eher Knotenpunkte im weniger belasteten, untergeordneten Straßennetz sind.
Kreisverkehrsplätze sind im städtischen Raum aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich kritisch zu beurteilen. Aufgrund des hohen Flächenbedarfs stehen sie dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit flächensparender Bauweise entgegen und in der Regel sind die benötigten Flächen nicht verfügbar. In den urbanen, verdichteten Stadtquartieren ist zudem davon auszugehen, dass sich die Kreisformen nicht verträglich in die gewachsenen Stadträume im Bereich der Straßenkreuzungen integrieren lassen.

So kann der Einsatz von Kreisverkehren allenfalls in den äußeren Stadtgebieten unter der Voraussetzung eines deutlichen verkehrlichen Nutzens in Betracht gezogen werden. Hier ist in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob sich eine solche spezielle Verkehrsanlage in die Umgebung einfügt und städtebaulich vertretbar ist.

Welche Bereiche im Stadtteil die baulichen Voraussetzungen für einen Kreisverkehrsplatz bieten, kann so pauschal nicht beantwortet werden. Grundsätzlich gilt:
Um einen bestehenden Knotenpunkt in einen Kreisverkehrsplatz umzubauen und den damit verbundenen Mitteleinsatz zu rechtfertigen, müsste der Kreisverkehrsplatz beispielsweise an dieser Stelle das geeignete Mittel zur Behebung eines Unfallschwerpunktes darstellen.

Weiterhin ist zu Bedenken, dass sich bei Kreisverkehrsplätzen die Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer in der Regel umwegiger darstellt.

Dies führt insbesondere in Bereichen mit häufigen Fahrbahnquerungsvorgängen zu Komforteinbußen für diese Verkehrsarten.

Eine Entscheidung für oder gegen einen Kreisverkehrsplatz bedarf in jedem Einzelfall einer intensiven Prüfung.

Grundsätzlich ist daher ein Einsatzgebiet - unter den oben genannten städtebaulichen und verkehrlichen Voraussetzungen - im Regelfall nur in neu zu erschließenden Bereichen am Stadtrand zu sehen.

TOP 10.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 10.1. Anträge aus dem Integrationsbeirat
TOP 10.1.1. Zuwendung für das Projekt:
„Handwerkszeug für Eltern“ – Förderverein Integrierte Gesamtschule Kronsberg e.V. und Stadtteilzentrum KroKuS aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Drucks. Nr. 15-2766/2009)

Der Bezirksrat beschloss aus den Mitteln des Integrationsbeirats Kirchrode-Bemerode-Wülferode werden für das Projekt „Handwerkszeug für Eltern“ des Förderverein Integrierte Gesamtschule Kronsberg e.V. und des Stadtteilzentrum KroKuS 2400,00 € verwendet.
-Einstimmig

TOP 10.1.2. Zuwendung für das Projekt:
"Familienzentrum Papenkamp- Ideen für Interkulturelle Elternarbeit im Stadtteil" aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-2742/2009)
Der Bezirksrat beschloss:
aus den Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode werden für die Teilprojekte "Internationale Kochgruppe" 1335,00 € und "Nähgruppe - Kinderkleidung herstellen" 1340,00 € verwendet.
-Einstimmig

TOP 11.
A N T R Ä G E
TOP 11.1. der CDU-Fraktion
TOP 11.1.1. Fußweg Expo-Gelände (Drucks. Nr. 15-2671/2009)
Bezirksratsfrau Kuscher verlas den Antrag und begründete ihn:
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, den Fußweg des Boulevard de Montreal, von der Chicago Lane kommend rechtsseitig, von Unkraut zu befreien.
-Einstimmig

TOP 11.1.2.
Expo-Park Süd (Drucks. Nr. 15-2672/2009)
Bezirksratsfrau Kuscher verlas den Antrag und begründete ihn:
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, dass die sich in der Nähe des Regenwasserrückhaltebeckens im Expo – Park Süd befindlichen Holzbrücken ausgebessert und auf ihre Festigkeit und Funktion überprüft werden.
-Einstimmig

TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 12.1. Interfraktionell
Auf Vorschlag von Bezirksbürgermeister Dr. Benkler wurde über die Interfraktionellen Anträge (TOP 12.1.1 bis 12.1.10) im Block abgestimmt

TOP 12.1.1. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Minimuki, Außengelände - (Drucks. Nr. 15-2659/2009)

Der Bezirksrat beschloss
Dem Minimuki e. V. als Träger einer weiteren, im Aufbau begriffenen Kindertagesstätte mit neuen Krippenplätzen in der Straße „Im Buchenfelde 6“ wird für den Ausbau des Außenspielbereichs eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 5.000,00 Euro gewährt. Die Mittel sind für die Beschaffung eines Spielturms mit Schaukel, Rutsche, Balancier und Kletterwand einschl. der Einfriedung zu verwenden.
-Einstimmig

TOP 12.1.2. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
-Spielplatz Gerdingstraße - (Drucks. Nr. 15-2661/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wird ergänzend zu den bereits beabsichtigten Aufwertungsmaßnahmen (Errichtung einer Seilbahn) für den Spielplatz Gerdingstraße eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 5.000,00 Euro gewährt. Die Mittel sind für die Beschaffung eines weiteren Spielgeräts nach der von den Kindern bestimmten Reihenfolge und den Finanzierungsmöglichkeiten sowie ggf. zur Versetzung der Sandkiste aus dem Bereich von Bäumen zu verwenden.
-Einstimmig


TOP 12.1.3. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Grundschule Wasserkampstraße - (Drucks. Nr. 15-2662/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Grundschule Wasserkampstraße wird zur Verbesserung der Versorgung mit speziellen Unterrichtsmitteln eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 2.000,00 Euro für die Anschaffung einer interaktiven Tafel nebst Wandmontage gewährt.
-Einstimmig

TOP 12.1.4. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- TSV Bemerode - (Drucks. Nr. 15-2663/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Dem Turn- und Sportverein Bemerode e. V. (Wilhelm-Göhrs-Straße 2) wird für die Errichtung eines Abstellraumes für die Fußballsparte auf der Bezirkssportanlage Bemerode eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 2.500,00 Euro bei geschätzten Gesamtkosten von über 15.000 Euro gewährt.
-Einstimmig

TOP 12.1.5. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Arma e.V. - (Drucks. Nr. 15-2664/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Dem Arma e. V. (Bernwardstraße 2), einem panafrikanischen Verein für Kultur, Kommunikation und Publizistik, wird eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates für 2009 in Höhe von 250,00 Euro für die Durchführung einer fröhlichen, afrikanischen Weihnachtsfeier gewährt – bei geschätzten Gesamtkosten von 2160 Euro.
-Einstimmig

TOP 12.1.6. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Jugendzentrum Bemerode- (Drucks. Nr. 15-2665/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Dem Jugendzentrum Bemerode (Emslandstraße 119), einer Einrichtung des Jugendverbandes der evangelischen Freikirchen in Hannover, wird für Beschaffung eines Beamers eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates für 2009 in Höhe von 1.000,00 Euro gewährt.
-Einstimmig

TOP 12.1.7. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Kleingartenverein Lange Hop, Kinderschaukel - (Drucks. Nr. 15-2666/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Dem Kleingartenverein Lange-Hop e. V. wird für Beschaffung einer Kinderschaukel als Spielplatzgerät auf einem öffentlich zugänglichen Kinderspielplatz in der Kleingartenanlage eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 1.000,00 Euro bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1.700 Euro gewährt. Die Montage des Spielgerätes erfolgt ergänzend in Eigenleistung des Vereins.
-Einstimmig

TOP 12.1.8. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- TKH, Faustbälle - (Drucks. Nr. 15-2667/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Dem Turn-Klubb zu Hannover (Maschstraße 16) wird für die Beschaffung von Faustbällen eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates für 2009 in Höhe von bis zu 500,00 Euro als 75%iger Anteil der Beschaffungskosten gewährt.
-Einstimmig

TOP 12.1.9. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Interessengemeinschaft Tagesmütter- (Drucks. Nr. 15-2668/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Interessengemeinschaft Tagesmütter e. V. (Lister Platz 2) wird für die Ausstattung eines Arbeitsplatzes (Möbel, Hard- und Software [EDV]) eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 820,00 Euro gewährt. Die Zuwendung ist ein Anteil der auf 5.400 Euro geschätzten Gesamtkosten für die insgesamt notwendige Ausstattung.
-Einstimmig

TOP 12.1.10. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Ausstattung Seniorentreffpunkt - (Drucks. Nr. 15-2669/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wird für die Ausstattung und Gestaltung eines Senioren-Treffpunktes im Rahmen eines Mehrgenerationenparks als Erweiterung des bereits vorhandenen Kinderspielplatzes am Haupteingang des Tiergartens eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 5.000,00 Euro gewährt.
-Einstimmig

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 20:55 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

für die Niederschrift:

Dr. Benkler Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin