Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 09.04.2008

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.04.2008)
Protokoll (erschienen am 24.07.2008)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.4-6 - Datum 04.06.2008

NIEDERSCHRIFT

14. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 9. April 2008,
KroKuS, Soziales und Kulturelles Stadtteilzentrum, Saal, 1.Etage,
Thie 6, 30539 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Fuchs (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsherr Friedrich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsfrau Kramarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. med. vet. Moennig (CDU)
(Bezirksratsfrau Recker) (SPD)
Bezirksratsherr Rödel (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Schipper) (CDU)
Bezirksratsherr Schmans (FDP)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Voß-Boner (SPD)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Beigeordneter Klie (SPD)
(Ratsherr Meyburg) (FDP)

Verwaltung:
Herrn Bodemann Baudezernent
Herr Heesch FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Härke FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Mewes FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Maaß FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste

Gäste:
Herr Polizeidirektor Marhauer Polizeiinspektion Süd
Herr Conradt Fa. Boehringer
Herr Dr. Greif Tierärztliche Hochschule
Herr Dr. Licht-Klagge Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. E N T S C H E I D U N G E N

2.1. Feststellung über den Sitzverlust der Bezirksratsfrau Elke Jahn
(Drucks. Nr. 15-0622/2008)

3. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

4. Vorstellung des Herrn Polizeidirektors Marhauer,
Leiter der Polizeiinspektion Süd

5. Forschungszentrum Bemeroder Straße

5.1. Sachstandsbericht der Verwaltung

5.2. A N H Ö R U N G E N

5.2.1. 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.2: Kirchrode / Forschungszentrum Bemeroder Straße
Beschluss zur (erneuten) frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0706/2008 mit 2 Anlagen)

5.2.2. Bebauungsplan Nr. 1708, Forschungszentrum Bemeroder Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0705/2008 mit 4 Anlagen)

6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

7. M I T T E I L U N G E N

8. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen
am 23.01.2008 und am 13.02.2008 (öffentliche Teile)

9. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

10. A N F R A G E N

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. Baumaßnahmen an städtischen Gebäuden im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0652/2008)

10.1.2. Parksituation Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-0707/2008)

10.1.3. Verlegung neuer Fußwegplatten auf dem Bemeroder Rathausplatz
(Drucks. Nr. 15-0708/2008)

10.1.4. Essengerüche im Ratssaal des Bemeroder Rathauses
(Drucks. Nr. 15-0709/2008)

10.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.2.1. Verkehrssituation Wülferoder Straße / Kurve Weitzgarten
(Drucks. Nr. 15-0658/2008)

10.2.2. Tempo-Limits im Stadtbezirk / Durchsetzung und Kontrollen
(Drucks. Nr. 15-0659/2008)

10.2.3. Verkehrsberuhigung- und sicherheit im Bünteweg / Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0660/2008)

10.2.4. Gewährleistung des Lärmschutzes am Westrand Kirchrodes
(Drucks. Nr. 15-0661/2008)

10.2.5. Tier- und Nistvögelansiedlungen im Naherholungs- u. Wohngebiet Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0662/2008)

10.2.6. Registrierung von Krebskrankheiten im gesamten Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0663/2008)

10.2.7. Fällungen an der Bemeroder Straße (am Südschnellweg)
(Drucks. Nr. 15-0665/2008)

10.3. der SPD-Fraktion

10.3.1. Veröffentlichung des Verzeichnisses der Kulturdenkmale im Internet
(Drucks. Nr. 15-0670/2008)

10.3.2. Kriegerdenkmale und ihre Erhaltung
(Drucks. Nr. 15-0671/2008)

10.3.3. Denkmalschutz im Bereich Bemeroder Friedhof
(Drucks. Nr. 15-0672/2008)

10.3.4. Tatsächliche Nutzung von PKW-Stellplatzflächen
(Drucks. Nr. 15-0674/2008)

10.3.5. Stellplatzausweisung durch das Verkehrszeichen "Parkplatz "
(Drucks. Nr. 15-0675/2008)

10.3.6. Gefahrguttransporte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0676/2008)

10.3.7. Mobile Wahlvorstände im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0677/2008)

10.3.8. Fledermausumsiedlung in die Obstwiese am Tiergarten-Randweg
(Drucks. Nr. 15-0678/2008)

10.3.9. Fledermaus-Nahrungshabitat und Tiergarten-Waldrand
(Drucks. Nr. 15-0679/2008)

10.3.10. Baum - und Buschbestand am Büntegraben im Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie " Sommerlust "
(Drucks. Nr. 15-0680/2008)

10.3.11. Biotopkartierung im Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie
" Sommerlust "
(Drucks. Nr. 15-0681/2008)

10.3.12. Darstellung von schädlichen Umwelteinwirkungen
(Drucks. Nr. 15-0700/2008)

11. A N H Ö R U N G

11.1. Übernahme des Gebäudes Jugendzentrum Bemerode und Heimfall
des Grundstückes Emslandstraße 119 in 30539 Hannover
(Drucksache Nr. /2008 mit 1 Anlage)

12. A N T R Ä G E

12.1. der CDU-Fraktion

12.1.1. Auswechseln eines Hinweisschildes in der Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0710/2008)

12.1.2. Versetzen des Straßenschildes "Berkelmannstraße"
(Drucks. Nr. 15-0711/2008)

12.1.3. Beschilderung des Bemeroder Rathauses
(Drucks. Nr. 15-0712/2008 N1)

12.1.4. Anbringen eines Hinweisschildes auf eine Rampe für Behinderte und in Ihrer
Mobilität eingeschränkte Personen am Parkplatz Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0713/2008)

12.1.5. Erneuerung des Verkehrsschildes " Radweg/Fußweg "
(Drucks. Nr. 15-0714/2008)

12.1.6. Fertigstellung der von-Escherte-Straße zum Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0715/2008 N1)

12.1.7. Hinweisschilder in der U-Bahn-Station " Bemerode Mitte "
(Drucks. Nr. 15-0716/2008)

12.2. der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

12.2.1. Mobile Geschwindigkeitsmessung im Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-0701/2008 N1)

12.2.2. Zusätzliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen und und Kontrolle von `Tempo-Limit-Sündern`
(Drucks. Nr. 15-0702/2008)

12.2.3. Einrichtung von Spielstraßen im Baugebiet Kronshoop / Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0703/2008 N1)

12.2.4. Planungskonzept Neunkirchener Platz innerhalb des Stadtplatzprogramms
(Drucks. Nr. 15-0704/2008)

13. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

13.1. Interfraktioneller Antrag

13.1.1. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Verein kargah e.V.-
(Drucks. Nr. 15-0697/2008)

13.2. Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

13.2.1. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Finanzielle Unterstützung verschiedener örtlicher Einrichtungen -
(Drucks. Nr. 15-0698/2008)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler wies darauf hin, dass drei Fernseh-/Rundfunksender anwesend seien und um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Bezirksratssitzung gebeten hätten. Hierüber müsse der Bezirksrat abstimmen. Sollte auch nur ein Bezirksratsmitglied gegen die Genehmigung sein, dürften keine Aufnahmen gemacht werden. Der Bezirksrat beschloss einstimmig, die Dreharbeiten bzw. Aufzeichnungen für den öffentlichen Teil der heutigen Bezirksratssitzung zu genehmigen.

Zur Tagesordnung merkte Bezirksbürgermeister Dr. Benkler an, dass TOP 9 und TOP 17 wegen fehlender Berichtspunkte abgesetzt würden. Die Antworten zu den TOP 10.2.3, 10.3.2 und 10.3.3 würden nachgereicht, da die Antworten teilweise, unter anderem von Dritten, noch nicht vorliegen würden. TOP 11.1 würde von der Verwaltung abgesetzt, da die Drucksache nicht rechtzeitig vorgelegt werden konnte. Die Drucksache Nr. 0840/2008 zu TOP 15.3 sei nachgereicht worden.
Abschließend wurde die Tagesordnung in der so geänderten Form einstimmig festgestellt.


TOP 2.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 2.1.
Feststellung über den Sitzverlust der Bezirksratsfrau Elke Jahn
(Drucks. Nr. 15-0622/2008)

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler brachte den Antrag und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:

Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Jahn die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.

Einstimmig


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler gab bekannt, dass nach dem Ausscheiden der Frau Jahn auf ihren Sitz als stimmberechtigtes Mitglied im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode der Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover gem. § 44 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes Herrn Hans-Jürgen Koch als nächsten Ersatzbewerber der SPD in den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode berufen habe. Herr Koch habe das Mandat angenommen.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler beglückwünschte Herrn Koch zu seiner Berufung als Bezirksratsherr in den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode und verpflichtete ihn per Handschlag gem. § 43 NGO seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

Sodann wies Bezirksbürgermeister Dr. Benkler Herrn Koch auf die ihm nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten hin. Der Hinweis auf die Pflichtenbelehrung wurde aktenkundig gemacht.


TOP 4.
Vorstellung des Herrn Polizeidirektors Marhauer, Leiter der Polizeiinspektion Süd

Herr Polizeidirektor Marhauer berichtete, dass er seit dem 01.01.2008 die Polizeiinspektion Süd leite. Er sei 58 Jahre alt, wohne in Hildesheim, befinde sich im 43. Dienstjahr und nehme seit ca. 30 Jahren Führungsaufgaben wahr. Zuvor sei er unter anderem als Leiter der Inspektionen Burgdorf und Hannover-Land tätig gewesen und früher auch schon als Leiter des Polizeikommissariats Südstadt.
Herr Polizeidirektor Marhauer erinnerte daran, dass die Polizeiinspektion Süd 5 Bezirke mit 3 Dienststellen umfasse. Dies seien das Polizeikommissariat Südstadt, zuständig für Südstadt-Bult und Buchholz-Kleefeld, das Polizeikommissariat Misburg für Misburg und Anderten und darüber hinaus habe die Polizeiinspektion Süd einen operativen Bereich und Ermittlungsbereich direkt zuständig für Döhren-Wülfel und Kirchrode-Bemerode-Wülferode.
Besondere Problemlagen gebe es in diesem Stadtbezirk nicht, die Zahlen aus 2006/2007 seien erst kürzlich den Bezirksbügermeistern vorgestellt worden. In den bis heute ersten 100 Tagen, die er jetzt in seinem neuen Amt sei, habe es auch keine Auffälligkeiten gegeben. Sodann wies Herr Polizeidirektor Marhauer auch auf den Leiter der Polizeistation Bemerode Herrn Stönner hin sowie auf die Kontaktbeamten Lüer, Behfeld und Kollien, die jederzeit ansprechbar seien ebenso wie er selbst, wenn es um Dinge gehe, die in seiner Zuständigkeit oder Entscheidung liegen würden. Darüber hinaus würde er auch gern zu einem späteren Zeitpunkt wieder hier im Bezirksrat berichten.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler bedankte sich für die Vorstellung und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft. Darüber hinaus begrüßte Bezirksbürgermeister Dr. Benkler an dieser Stelle auch den Dienststellenleiter Herrn Stönner und dankte auch ihm für seine stets gute Arbeit.


TOP 5.
Forschungszentrum Bemeroder Straße

TOP 5.1.
Sachstandsbericht der Verwaltung
Einleitend erklärte Bezirksbürgermeister Dr. Benkler, dass das Telefon in den letzten Tagen nicht stillgestanden habe. Dabei sei immer wieder die eine Vermutung angestellt worden: Wenn der Bezirksrat heute zustimme, dann könne doch Fa. Boehringer morgen dort auf dem vorgesehenen Gelände anfangen zu bauen.
Daher gab Bezirksbürgermeister Dr. Benkler einige Erläuterung zum Verfahren. Dem Bezirksrat liege eine Vorlage der Verwaltung vor, in der es um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan gehe. Um nichts anderes gehe es heute. Rechtlich bedeute dies bei Zustimmung durch den Bezirksrat den Startschuss für das eigentliche Verfahren. Dennoch gebe es auch die politische Auseinandersetzung mit dem Thema. In diesem Zusammenhang seien die Aktivitäten der gegründeten Bürgerinitiative zu nennen ebenso wie die weiteren geplanten Informationsveranstaltungen zu diesem Thema. Heute gehe es aber lediglich um den ersten Schritt in ein rechtliches Verfahren und es würden noch viele weiterer Schritte folgen.

Herr Bodemann merkte einleitend an, dass er nicht nur die räumlichen Gegebenheiten, die ja weitestgehend bekannt seien, sondern insbesondere auch das eigentliche Verfahren erläutern werde und welche Einwirkungsmöglichkeiten die Einwohnerinnen und Einwohner hätten. Mit einem heutigen Beschluss würde ein Verfahren formeller Art beginnen, indem man natürlich auch Ansprüche anmelden könne und in dessen Rahmen auch die Einwohnerinnen und Einwohner formell eingreifen können. Im Gegensatz zur heutigen Bezirksratsitzung habe es sich letzten Mittwoch bei der Veranstaltung in der Tierärztlichen Hochschule lediglich um eine informelle Veranstaltung gehandelt, während heute das rechtliche Verfahren in Gang gesetzt werden solle.
Anhand von Folien (siehe Anlagen 1-11) erläuterte Herr Bodemann anschließend die großräumige Lage des Vorhabens sowohl hinsichtlich der umliegenden Infrastruktur als auch der Verkehrsanbindung zur Bemeroder Straße und zum Messe-Schnellweg. In einer Vergrößerung des Planes erläuterte Herr Bodemann den sogenannten Masterplan, die langfristige Entwicklung der Tierärztöichen Hochschule südlich und nördlich des Bünteweges. Die TiHo habe sich bereits seit langem in die Altbestände hineinentwickelt.
Das Baugrundstück des Boehringer-Projektes liege im Nord-Westen bezogen auf die TiHo (nördlich des Bünteweges ) mit dem Erschließungsansatz zur Bemeroder Straße, die Wohngebiete im östlichen Anschnitt. Im Norden sei noch das Projekt von Hoch-Tief südlich der Lange-Feld-Straße zu sehen. Des Weiteren sei die Lage der ehemaligen Kleingartenkolonie Sommerlust und im nördlichen Bereich die Kolonie Gartenheim zu erkennen. Auch die beiden Wasserläufe, der Büntegraben und der Heistergraben, würden eine Rolle spielen.
Auf einer weiteren Folie erläuterte Herr Bodemann den eigentlichen Grundstücksbereich für das geplante Forschungszentrum. Der gestrichelte Bereich stelle in etwa den Bereich eines möglichen Bebauubgsplanes dar. Ursprünglich sei die Lage der Baukörper in einer Ost-West-Richtung gedacht gewesen. Man sei davon abgekommen, nachdem man erkannt habe, dass der große Baum auf dem Grundstück, eine alte Eiche, einen naturschutzrechtlichen Wert habe und rücke deshalb das große Gebäude weiter nach Osten. Nördlich davon gebe es eine Option auf eine mögliche Erweiterung. Ebenfalls nördlich des großen Gebäudes sei auch die Energiezentrale für den Betrieb der gesamten Einrichtung vorgesehen. Das Laborgebäude sei links vom großen Gebäude geplant. Insgesamt gesehen werde alles weiter nach Süd-Osten verlagert.
Die von dem Vorhaben betroffenen privaten Kleingartenflächen seien bereits an die Fa. Boehringer verkauft. Weiterhin wies Herr Bodemann darauf hin, dass der Heistergraben an einer bestimmten Stelle östlich des Vorhabens nach Süden abgeleitet werde und sich dort später mit dem Büntegraben vereinigen werde. Südöstlich und östlich gelegen seien die Einrichtungen der Tierärztlichen Hochschule und südlich des Vorhabens liege der bereits bestehende Bereich der Lebenshilfe.
Die Abstände zu den bestehenden Wohneinheiten im nordöstlichen Bereich würden 600 Meter Luftlinie betragen und die geplanten Neubauten der Fa. Hoch-Tief ca. 400 Meter. Der Abstand zur Lebenshilfe betrage ca. 35 Meter.
Die geplante Forschungseinrichtung und die TiHo würden untereinander über die Fußwege gut erreichbar sein. Anschließend erläuterte Herr Bodemann noch einmal den vom Architekten gezeichneten Lageplan mit dem 1. Bauabschnitt (Labor, Tierunterbringung und Energiezentrale) und dem relativ großen Bereich für eine Erweiterungfläche, einem möglichen 2. Bauabschnitt.
Hinsichtlich der vorgelegten Änderung zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 202.2, berichtete Herr Bodemann, dass dieser in ähnlicher Form im Zusammenhang mit der ursprünglichen Planung des Vorhabens, wie eben beschrieben, schon einmal Anfang des Jahres zur vorzeitigen Bürgerbeteiligung ausgelegen habe. Aber auf Grund der räumlichen Veränderungen und der Ergänzung durch einen Teil der Grundstücke der ehemaligen Kleingartenkolonie Sommerlust lege man den Flächennutzungsplan jetzt erneut zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus, parallel zum vorgelegten Bebauungsplan.
Es gebe auch noch ein weiteres Änderunsverfahren zum Flächennutzungsplan. Dabei gehe es aber um den Teilbereich 202.1 bzw. das geplante Neubaugebiet von Hoch-Tief.
Anschließend erläuterte Herr Bodemann die einzelnen Teilflächen des vorgelegten Bebauungsplanes mit dem Sondergebiet Wissenschaft und Forschung anhand weiterer Folien und wies in diesem Zusammenhang auch gleich auf die erforderlichen Ersatzmaßnahmen hin.

Anschließend erläuterte Herr Bodemann ebenfalls anhand einer Folie die weiteren Verfahrensschritte. Heute sei man beim 1. Schritt, der Beschlussfassung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Danach würden diese Vorlagen bzw. Drucksachen in die weiteren Gremien, den Bauausschuss, den Umweltausschuss und den Verwaltungsausschuss gegeben. Erst wenn der Verwaltungsausschuss den endgültigen Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst habe, würden der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan für 4 Wochen (voraussichtlich Juni/Juli 2008) öffentlich ausgelegt werden. An dieser Stelle können die Einwohnerinnen und Einwohner die Unterlagen einsehen und schriftlich hierzu Stellung nehmen. Die dann eingegangenen Anregungen und Bedenken würden im Rahmen der Planbearbeitung dokumentiert, mit positiver Stellungnahme in das Planverfahren aufgenommen oder mit ablehnender Stellungnahme eben nicht mit aufgenommen werden. Diese Stellungnahmen bzw. Behandlung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung seien dann auch nachzulesen. In diesem Verfahrensschritt würden auch andere Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Deren Stellungnahmen würden ebenfalls mit in die Planbearbeitung einfließen.
Anschließend würde den Gremien bis hin zum Rat eine Verwaltungsvorlage, ergänzt um die Stellungnahmen und eventuellen Änderungen, zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dieses Verfahren finde voraussichtlich im Herbst 2008 statt. Sobald der Rat den Beschluss hierzu gefasst habe, würden die Unterlagen erneut für 4 Wochen öffentlich ausgelegt werden, mit dem gleichen Prozedere. Auch hier könnten dann erneut Bedenken und Anregungen eingebracht werden. Dies finde voraussichtlich Ende 2008/Anfang 2009 statt.
Voraussichtlich im Frühjahr 2009 könnte dann die Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen sowie der Feststellungs- und Satzungbeschluss durch den Rat erfolgen.
Voraussichtlich Mitte 2009 müssten die Pläne dann der Region Hannover zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst nach der dann folgenden öffentlichen Bekanntmachung würden die Bauleitpläne in Kraft treten. Gegen den Bebauungsplan Nr. 1708 könnte dann beim Oberverwaltungsgericht geklagt werden. Die Klageart sei die Normenkontrolle.
Im Anschluss an die Rechtskraft der Bauleitpläne würde dann das eigentliche Genehmigungsverfahren auf Grund bestehenden Planungsrechts beginnen. Dies könne Herr Dr. Licht-Klagge vom Gewerbeaufsichtsamt noch näher erläutern.
Die Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz müsste über den Bereich Bauordnung innerhalb der Stadtverwaltung in die bauordnungsrechtliche Stellungnahme mit einfließen, sofern eine Genehmigung erteilt werden könne. Gegen die Einzelgenehmigungen wären dann als Einwirkungsmöglichkeiten der Widerspruch und die Klage möglich.
Wenn aber Rechtssicherheit für das Vorhaben bestehe, könnte der beabsichtigte Baubeginn voraussichtlich 2009 oder 2010 sein. Mit einer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme würde dann zwei Jahre später, also 2011 oder 2012, gerechnet.
Auf einer letzten Folie erläuterte Herr Bodemann noch einmal zusammengefasst die formellen Einwirkungsmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner.
Neben den hier aufgeführten Maßnahmen sei aber immer auch der nachbarschaftliche Dialog möglich. Es werde weiterhin Informationsveranstaltungen geben, in denen die Verwaltung wie auch die Fa. Boehringer informieren und Fragen beantworten werden.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler bedankte sich für die eingehende und umfassende Information.

Ratsherr Klie fragte, ob bei einer Ausweisung als Sondergebiet Wissenschaft und Forschung auch die Einrichtung einer Produktionsstätte möglich sei.

Herr Bodemann antwortete, dass hierüber nach Äußerungen der Fa. Boehringer in einem möglichen 2. Bauabschnitt nachgedacht werde.
Die Verwaltung habe diese perspektivische Annahme auf Seite 4 der Vorlage auch so dargestellt. Dies würde sich in einer Festsetzung im Bebauungsplan wiederfinden, mit dem Hinweis, dass eine Produktion, die eng an das Forschungsinstitut angegliedert sei, dann auch erlaubt sei.

TOP 5.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.2.1.
202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.2: Kirchrode / Forschungszentrum Bemeroder Straße
Beschluss zur (erneuten) frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0706/2008 mit 2 Anlagen) und

TOP 5.2.2.
Bebauungsplan Nr. 1708, Forschungszentrum Bemeroder Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0705/2008 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler brachte die Anträge aus der Drucksache Nr. 0706/2008 sowie der Drucksache Nr. 0705/2008 ein.

Anschließend verlas Bezirksratsfrau Stittgen für die CDU-Fraktion folgendes Statement:
"Seit vielen Jahren unterstützt die CDU- Fraktion im hiesigen Bezirksrat die Verlagerung aller Abteilungen der Tierärztlichen Hochschule an den Bünteweg in Kirchrode. Wir wollen den Forschungsstandort Hannover und auch in Kirchrode fördern.
Deshalb hat die CDU-Bezirksratsfraktion in den vergangenen Jahren bei allen Überlegungen zur Bebauung von freien Flächen rund um die TiHo stets darauf geachtet, dass der TiHo ausreichende Erweiterungsflächen verbleiben. Auch jetzt schon werden in der TiHo Forschungen an Bakterien und Viren betrieben, die Tierkrankheiten auslösen.
Die Fa. Boehringer plant, ein privatwirtschaftlich geführtes Forschungszentrum zu Tierkrankheiten in unmittelbarer Nähe der TiHo zu errichten. Die enge räumliche Verbindung von universitärer und privater Forschung auf vergleichbaren Feldern ist bewährte Praxis und führt zu Synergieeffekten.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand geht von dem Vorhaben keinerlei nicht beherrschbare Gefährdung aus. An anderen Orten arbeiten vergleichbare Anlagen seit Jahrzehnten fehlerfrei. Auch in der MHH wird seit Jahrzehnten an Gegenständen geforscht, die ein weit höheres Gefahrenpotential bergen, ohne dass es bisher zu Zwischenfällen gekommen ist.
Auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes befürwortet die CDU-Bezirksratsfraktion im hiesigen Stadtbezirk deshalb diese Vorhaben.
Dennoch nehmen wir die Sorgen und insbesondere das hohe Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Die Stadt Hannover sowie auch der Investor sind Ihrer Informationspflicht bisher noch nicht in dem gewünschten Maße nachgekommen. Bevor das Projekt tatsächlich genehmigt und verwirklicht werden kann, müssen alle offenen Fragen geklärt sein.
Deshalb werden wir
- mit der Zustimmung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan im betreffenden Bereich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, sich an der Diskussion des Vorhabens im Rahmen der formal vorgesehnen Verfahren zu beteiligen,
- uns dafür einsetzen, dass ergänzend dazu weitere Informationsveranstaltungen im Stadtbezirk stattfinden, auf denen die Stadt und die Fa. Boehringer alle bis dahin noch offenen Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu den geplanten Vorhaben erschöpfend beantworten.
Erst nach Abschluss der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Durchführung der Informationsveranstaltungen wird sich die CDU-Bezirksratsfraktion eine abschließende Meinung bilden und entsprechend über die dann vorzulegenden Beschlussdrucksachen entscheiden."

Bezirksratsherr Böhme schloss sich den Worten von Bezirksratsfrau Stittgen an und wies noch einmal darauf hin, dass man endlich den Weg frei machen wolle für eine offizielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

Bezirksratsfrau Kramarek verlas für ihre Fraktion ebenfalls ein Statement:
„Sehr geehrte Damen und Herren des Bezirksrates, sehr geehrte Ein- und Anwohner, sehr geehrter Herr Greif. Ebenfalls begrüße ich natürlich die Firma Böhringer.
Es ist schon viel gesagt und gefragt worden zur geplanten Ansiedlung der Fa. Boehringer und nun kommen auch noch wir Grünen selbstverständlich dazu aus der Ecke gehuscht.
Meine Damen und Herren, was liegt denn näher als bei solch einem Thema besonders laut nach den Grünen zu schreien?!
Die Grünen sind hier die erste Adresse gewesen und werden die erste sein, wenn es um Probleme gehen sollte.
Das ist nicht verwunderlich, denn wie wir alle wissen sind die Grünen von je her die Partei mit dem Anspruch an Natur- und Umweltschutz, und somit Schutz des Menschen.
Unabhängig von der Betrachtung der Ökonomie, sind die Grünen also in der besonderen Verantwortung einer ökologischen Betrachtung!
Das Vorhaben und die Planung einer Ansiedlung der Fa. Boehringer hier bei uns ist eine attraktive Sache, wenn sie denn sicher ist. (an dieser Stelle ein Dank an den so offenen und konstruktiven Dialog der Fa. Boehringer und der TiHo. Die Kommunikation zwischen Ihnen den Anwohnern, der Verwaltung und der Politik ist hier von unschätzbarem Wert und unbedingt aufzunehmen bzw. fortzuführen)
Das Vorhaben ist auch dann attraktiv, wenn es dem Eingriff in die Belange der Eigentümer Rechnung tragen kann und der Dialog erweitert wird.
D.h. Ansprache und Einbeziehung der Eigentümer, aber auch Beachtung der Naturschutzvorgaben. Wir Grüne werden in diesen Punkten Ihre kritischen Begleiter sein und ich hoffe und bin optimistisch, dass auch hier ein konstruktiver Dialog möglich ist.
Es werden Chemikalien gelagert, an- und abtransportiert. Wie sind Kontaminierung von Böden durch Lagerung oder evtl. Unfall von Transporten auszuschließen?
Inwieweit werden klimatische Verhältnisse der Umgebung durch eingesetzte Abluftsysteme (Abwärme und Kühlung) beeinflusst und in welcher Lautstärke arbeiten sie?
Was plant die TiHo nördlich des Bünteweges zwischen den Gebäuden der Lebenshilfe und der Baustelle des Klinikums1 (B-Plan 1632)?
Viele Fragen sind hier noch offen und beschäftigen nicht nur Anwohner, sondern mit Verlaub auch noch viele Grüne Mitglieder.
Meine Damen und Herren, im Hau-Ruck-Verfahren ist ein solch komplexes Thema nicht zu entscheiden. Der Meinungsbildungsprozess ist zwar gut angelaufen und bislang, wie es aussieht für eine Ansiedlung eines solchen Unternehmens positiv verlaufen, aber abgeschlossen ist er noch bei vielen nicht.
So haben auch wir noch Beratungsbedarf, denn vor allem die Grünen haben hier besondere Verantwortung in dieser Entscheidung zu tragen, dass ist meine Meinung – und es ist gut, dass wir uns hier Zeit nehmen kein Kriterium auszulassen und somit entsprechende Verantwortung zu zeigen.
Wir werden am 24. April hier im KroKuS eine erneute Veranstaltung zum Meinungsbildungsprozess für die Bürger und Mitglieder stattfinden lassen und laden Sie herzlich ein, letzte Fragen aus dem Weg zu räumen.
Erst danach werden wir abstimmungsfähig sein und aus diesem Grund werden wir den Antrag zum B-Plan 1708, sowie den Änderungsantrag zum Flächennutzungsplan 202.2 hiermit in die Fraktion ziehen.“

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler erläuterte, dass somit heute nicht über die Drucksachen abgestimmt werden könne, sondern dass diese zur nächsten Sitzung wieder automatisch auf die Tagesordnung gesetzt würden und dann auch erst in der nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates darüber beraten und entschieden werde.

Ratsherr Klie teilte mit, dass die SPD-Fraktion sehr intensive Gespräche mit der Fa. Boehringer geführt und an den bisherigen Informationsveranstaltungen teilgenommen habe. Trotz der anfänglichen Skepsis sei man inzwischen davon überzeugt, dass es richtig sei, das offizielle Verfahren hier und heute zu starten, auch wenn man selbst noch einige Fragen habe. Nur so könnten die Einwohnerinnen und Einwohner endlich ihre Einwände und Anregungen auch formell einbringen. Dennoch werde man das Verfahren auch künftig sehr intensiv und kritisch begleiten.

Bezirksratsherr Böhme stellte gemäß Geschäftsordnung den Antrag auf Abstimmung über die heute vorgelegten Drucksachen, da auch er der Auffassung sei, dass nur so der Weg für die aktive Beteiligung der Öfentlichkeit geebnet werden könne.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler ließ über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen:

Mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen wurde beschlossen, dass die Drucksachen nicht in die Fraktionen gezogen werden und insoweit hierüber abgestimmt werde.

Bezirksratsherr Schmans erläuterte, dass auch die FDP-Fraktion die Bürgerbedenken sehr ernst nehme und dass man gerade deshalb, und aus den zuvor bereits genannten Gründen, sich für eine heutige Abstimmung entschieden habe. Nach intensiven Gesprächen mit Vertretern der Fa. Boehringer, der TiHo und der Verwaltung habe man überzeugende Antworten auf viele Fragen, die man hatte, bekommen. Auch Tierärzte, die mit der Angelegenheit nichts weiter zu tun hätten, würden bestätigen, dass hier keine Gefährdung durch die Ansiedlung der Fa. Boehringer zu erwarten sei.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler ließ sodann über die beiden Drucksachen abstimmen:

zu TOP 5.2.1:
Antrag,
1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für die Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten, geänderten Bereich zu beschließen,
2. die Durchführung der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

zu TOP 5.2.2:
Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1708
    - Ausweisung eines Sondergebietes für Wissenschaft und Forschung, einer Fläche für die Wasserwirtschaft (Retention), von öffentlichen Grünflächen und einer Straßenverkehrsfläche sowie von Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen.
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Einleitend erklärte Bezirksbürgermeister Dr. Benkler, dass für die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde normalerweise 30 Minuten vorgesehen seien. Der Bezirksrat habe sich heute aber einstimmig darauf geeinigt, diese auf Grund der wichtigen Thematik auf 1 Stunde zu verlängern. Allerdings weise er darauf hin, dass dies keine Fortsetzung der Infoveranstaltung vom letzten Mittwoch, sondern eine Einwohnerfragestunde im Rahmen einer Bezirksratssitzung sei. Dennoch werde auch der Bezirksrat künftig darauf achten, dass die von der Verwaltung und der Fa. Boehringer versprochenen Informationen auch weiterhin gegeben werden.

Ein Einwohner erkundigte sich, ob von der Verwaltung der richtige Standort gewählt worden sei. Hier gebe es gar keine Auswahlmöglichkeit mehr für die Bürger. Außerdem würde die TiHo bei einer Industrieansiedlung durch die Fa. Boehringer und andere Unternehmen ihre eigenen möglichen Erweiterungsflächen verlieren. Abschließend sei der Hinweis auf die Nähe zur TiHo nicht verständlich, da ja in anderen Bereichen Teile der Universität sogar nach Garbsen verlegt würden. Dies stelle einen Widerspruch dar.

Herr Bodemann antwortete, dass Alternativstandorte untersucht worden seien. Ein ausschlaggebendes Argument für diesen Standort sei aber die räumliche Nähe zur TiHo bzw. zwischen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung gewesen sowie die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen. Durch die gemeinsame Nutzung müssten derart teure Einrichtungen nicht doppelt errichtet werden.

Zu dem Hinweis, dass ein Teil der Uni, die ja aus vielen verschiedenen Fach- und Forschungsbereichen bestehe, nach Garbsen verlagert worden sei, informierte Herr Dr. Greif, dass es sich dabei um das produktionstechnische Zentrum (Maschinenbau u.ä.) handle. In diesem Bereich gebe es zu den anderen Forschungsbereichen verhältnismäßig wenig Überlappungen. Die Biomedizin (z.B. zur Entwicklung von „Stands“ und anderen technischen Entwicklungen) soll evtl. erweitert werden und auf Grund der technischen Forschungen nach Garbsen verlagert werden. Es gehe hier also um themenbezogene Sachzusammenhänge.
Darüber hinaus seien zum Beispiel zur Vorbereitung von Impfstoffen Zellkulturen wichtig für die Forschung. Da es sich dabei aber um sehr sensible Kulturen handle (Schäden seien durch Umwelteinflüsse und Temperaturschwankungen sehr schnell gegeben) und man schon Schwierigkeiten habe, diese nur zwischen Bünteweg und Braunscheiger Platz zu transportieren, sei die Nähe der Fa. Boehringer und der TiHo so wertvoll und wichtig.

Ein Einwohner fragte nach, ob die Forschung auch möglich wäre, wenn das Labor und die Tierhaltung z. B. am Kronsberg oder in Stöcken untergebracht würden.

An dieser Stelle wies Bezirksbürgermeister Dr. Benkler ausdrücklich darauf hin, dass man doch hier nicht nach dem St. Floriansprinzip den Vorschlag machen sollte, die Einrichtung z.B. zum Kronsberg oder an anderer Stelle im Stadtgebiet unterzubringen, sonder hier lediglich neutral von „einem anderen Standort“ sprechen, wo auch immer diese liegen möge.

Herr Dr. Greif antwortete, dass es zwar grundsätzlich möglich wäre, an anderer Stelle zu forschen, dass aber die Zusammenarbeit der TiHo und der Fa. Boehringer erheblich erschwert würde. Die Nachteile würden mit zunehmender Entfernung steigen.

Ein anderer Einwohner fragte die Verwaltung, wo noch andere Standorte möglich gewesen wären, die nicht im Interesse der TiHo gewesen wären, wohl aber im Interesse des Schutzes der Einwohnerinnen und Einwohner in Kirchrode.

Herr Bodemann verwies in diesem Zusammenhang auf die MHH, an der man sehr gut ablesen könne, wie Wissenschaftseinrichtungen heutzutage operieren würden. Zusätzlich zu den Lehr- und Forschungseinrichtungen verfolge man heute das Ziel, auch wirtschaftliche Unternehmen in der Nähe der Campus-Bereiche anzusiedeln. Daher würde die Stadt Hannover auch die Ansiedlung der Fa. Boehringer in unmittelbarer Näher der TiHo befürworten, auch um den Forschungsstandort Hannover zu unterstützen, allerdings nur unter dem Aspekt der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. Dies sei ein im weiteren Verfahren zu klärender Abwägungsprozeß. Darauf würde die Verwaltung auch sehr achten.
Ein weiterer Aspekt sei der, dass man den Menschen, die in Hannover ausgebildet würden, hier auch einen Arbeitsplatz verschaffen sollte. Dies sei insbesondere deshalb so wichtig, da derzeit überproportional viele Menschen um die 30 Jahre die Stadt verlassen würden, weil sie hier keine Stellen finden würden. Dem müsse dringend entgegengewirkt werden.
Zur Standortfrage erklärte Herr Bodemann, dass die Verwaltung sich mehrere Alternativstandorte angesehen habe, die man aber, da man sich dazu verpflichtet habe, nicht nennen könne, dass aber der jetzt vorgeschlagene Standort aus Sicht aller Beteiligten der beste Standort sei.

Ein Einwohner erkundigte sich, aus welchem Grund die Fa. Boehringer nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nach Tübingen gegangen sei.

Herr Conradt antwortete, dass man sich Tübingen angesehen habe und das jeweils verschiedene Faktoren für, aber auch gegen den dortigen Standort gesprochen hätten. Letztlich hätten baurechtliche Hindernisse den Ausschlag gegeben, sich gegen Tübingen zu entscheiden.

Ein Einwohner bemängelte, dass die Fa. Boehringer das jetzt vorgesehen Grundstück bereits gekauft habe, Bäume auf dem Grundstück bereits gefällt worden seien und dass letzten Mittwoch auch bereits von Produktion die Rede gewesen sei. Dadurch seien Tatsachen geschaffen worden, die eine ernsthafte und demokratische Diskussion zu diesem Thema gar nicht mehr zulasse und er verstehe nicht, wieso der Bezirksrat sich da überhaupt noch mit befasse. Er schlage vor, ein Forum unter der Leitung der Bischöfin Käßmann zu gründen, in dem dann alle Pro- und Contra-Punkte mit den Beteiligten diskutiert werden könnten.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler verwahrte sich dagegen, dass der Bezirksrat sich hier nicht demokratisch verhalten würde. Dieser Pflicht sei der Bezirksrat durchaus nachgekommen, indem man sich bereits lange Zeit vorher mit dem Thema beschäftigt habe, bevor der Bezirksrat über die vorgelegten Verwaltungsdrucksachen hier und heute beraten und abgestimmt habe.

Auch Bezirksratsherr Kaiser erläuterte den Einwohnerinnen und Einwohner an dieser Stelle noch einmal, dass der Bezirksrat abgestimmt habe, um den Einwohnerinnen und Einwohnern endlich die Möglichkeit zu eröffnen, sich aktiv an dem Verfahren zu beteiligen, indem sie während der öffentlichen Auslegung ihre Bedenken und Anregungen einreichen können. Nicht mehr und nicht weniger als diese öffentliche Auslegung habe der Bezirksrat heute beschlossen. Fragen, die auch der Bezirksrat noch habe, könnten genauso gut anschließend geklärt werden.

Herr Bodemann berichtete, dass hinsichtlich der Baumfällungen ein Subunternehmen der von der Verwaltung beauftragten Firma entgegen den Maßgaben zur Baumerhaltung für einzelne Bereiche versehentlich doch zu erhaltende Bäume gefällt habe. Gegen dieses Subunternehmen würde derzeit rechtlich vorgegangen. Zur Produktion sagte Herr Bodemann, dass dieses Thema noch in der Diskussion und noch nicht abgeschlossen sei.

Eine Einwohnerin erkundigte sich nach den unterschiedlichen Aussagen zur Unterbringung von Pferden und Rindern und zum Thema Produktion. Auch zur Presseaussage von Herrn Conradt, dass die Firma ein Magnet zur Ansiedlung weiterer Unternehmen sei, fragte sie die Verwaltung, wo das alles untergebracht werden solle.

Herr Bodemann sagte, dass der Kenntnisstand der Verwaltung der sei, dass seitens der Firma auch an Pferdehaltung gedacht sei. Möglicherweise würde dies ja auf Grund der Anregungen und Bedenken im Rahmen der weiteren Erörterung auch entfallen. Dies müsse das weitere Verfahren zeigen. Anschließend erläuterte Herr Bodemann an Hand einer Folie die geplante Lage der Einrichtung mit ihren verschiedenen Gebäudeteilen und die möglichen Erweiterungsflächen.

Herr Conradt ergänzte, dass die Firma derzeit nicht die Absicht habe, mit Pferden zu arbeiten bzw. zu forschen. Und bezüglich der Produktion wisse keiner, was die Zukunft bringe. Derzeit sei der Stand der, dass man vermutlich überhaupt erst in 2012 beginnen könne zu arbeiten. Was danach komme, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Die Option zur Produktion halte sich die Firma jedoch offen.

Herr Dr. Greif wies ergänzend darauf hin, dass schon heute für alle Tierarten Arzneien und hochwirksame Impfstoffe benötigt würden. Daher müsse er die Aussagen von Herrn Conradt hinsichtlich möglicher Erweiterungen unterstützen. Keiner könne heute sagen, welche Tierkrankheiten es in ein paar Jahren geben werde und welche Impfstoffe dann benötigt würden. Deshalb müsse man sich die Option auf Erweiterung auf andere Tierforschungen und Produktion von Impfstoffen auch offen halten. Dies diene nicht nur der Forschung, sondern auch dem Tierschutz und dem vorbeugenden Verbraucherschutz.

Zum Thema Grundstücksverkauf berichtete Herr Bodemann, dass die Verwaltung das Grundstück nach einem Verkauf, sollte es nicht zu dem geplanten Vorhaben der Fa. Boehringer kommen, zurückkaufen könne. Davon aber abgesehen, sei der Grundstücksverkauf vom Rat bis jetzt noch nicht endgültig beschlossen.

Eine Einwohnerin zeigte sich entsetzt, wie leicht eine solche Verwaltungvorlage hier durchgewunken werde und außerdem verstehe sie nicht, wo die Produktion noch auf dem Grundstück untergebracht werden solle.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler widersprach vehement, dass der Bezirksrat die Vorlagen einfach so durchwinke. Der Bezirksrat bzw. jeder Einzelne habe sich, wie bereits erwähnt, seit Wochen mit diesem Thema intensiv beschäftigt und das Für und Wieder abgewogen. Und man nehme die Sorgen und Bedenken der Einwohnerinnen und Einwohner durchaus sehr ernst. Auch die Fragen des Bezirksrat seien noch nicht alle beantwortet, aber bei den heutigen Beschlüssen sei es lediglich um die offizielle Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gegangen.

Eine Einwohnerin erkundigte sich nach der Entsorgung der toten Tiere und der damit verbundenen Sicherheit des Trinkwassers.

Herr Conradt antwortete, dass die Tiere in Natronlauge unter Einwirkung großer Hitze aufgelöst würden. Sowohl durch die Lauge als auch die Hitze würden alle Keime abgetötet. Anschließend würde die Flüssigkeit in Tanklastwagen vorschriftsmäßig zur Tierkörperbeseitigungsanlage abtransportiert, wo sie dann verbrannt bzw. verdampft würde.
Zum Thema „Gülle“ teilte Herr Conradt mit, dass ca. 5 Kubikmeter Gülle und ca. 80 Kubikmeter Brauchwasser anfallen würden, die gemischt und dann hocherhitzt würden, um die Keimfreiheit zu gewährleisten. Nach dem Abkühlvorgang würde diese Flüssigkeit in die Kanalisation eingeleitet. Das gleiche gelte so auch für jeden normalen Haushalt, nur mit dem Unterschied, dass die Flüssigkeit, die Fa. Boehringer in die Kanalisation einleite, keimfrei sei. Die tägliche Menge würde dabei der von etwa 180 Haushalten entsprechen.

Ein Einwohner erkundigte sich nach den genannten 50 bzw. 200 Arbeitsplätzen und deren Unterbringung auf dem Gelände.

Herr Conradt erläuterte, dass in einer ersten Ausbaustufe 50 Arbeitsplätze geschaffen würden und in einer zweiten Ausbaustufe dann aufgestockt würden auf insgesamt 200 Arbeitsplätze. Wo die zusätzlichen 150 Arbeitsplätze angesiedelt würden, stehe heute noch nicht fest.

Eine Einwohnerin fragte, wo die Kadaverflüssigkeit bis zum Abtransport gelagert werde und ob dies eventuell in erdgelagerten Tanks erfolge. Weiterhin fragte sie, ob aus der Gülle möglicherweise Ammoniak entweiche und welche Stoffe ansonsten in die Luft geleitet würden.

Herr Conradt sagte, dass die Kadaverflüssigkeit voraussichtlich in Edelstahltanks im Keller zwischengelagert werde und dieser Bereich befände sich innerhalb zweier Sicherheitshüllen. Darüber hinaus sei die Flüssigkeit ja, wie bereits erklärt, keimfrei. Bei dem chemischen Sterilisationsverfahren würden keine Emissionen entstehen. Deshalb habe sich die Firma für dieses Verfahren entschieden. Bei der Beseitigung der Kadaver würden somit keine Geruchsstoffe entstehen, die nach außen dringen würden. Bei der Entsorgung der Gülle und des Brauchwassers sei dies genauso. Gerüche bei der Tierhaltung würden normalerweise nur dann entstehen, wenn die Tiere auf Heu bzw. Stroh stehen würden und sich die Gülle in Kombination mit dem Stroh zersetzen würde. In diesem Fall würden die Tiere aber auf abwaschbaren Böden gehalten und es würden nur minimal Geruchsstoffe entstehen. Außerdem werde es eine Filteranlage geben, so dass keinerlei Gerüche oder Erreger nach draußen dringen können. Zu den Erregern erklärte Herr Conradt, dass die Erreger, mit denen im Forschungslabor gearbeitet würde, die gleichen wären, die auf jedem Bauernhof zu finden seien und dass die Mitarbeiter auch jeden Tag ohne Atemschutz damit in Kontakt kämen, ohne dass dies Folgen hätte. Somit könnten die Einwohnerinnen und Einwohner sicher sein, dass die Luft, die durch die Mehrfachfilter nach außen geleitet würde, völlig ungefährlich sei.

Ein Einwohner schlug auf Grund der angedachten Erweiterungswünsche der Fa. Boehringer und der möglicherweise folgenden Firmanansiedlungen vor, doch gleich eine wesentlich größere Fläche in Hannover, was ja durchaus wichtig wäre für Hannover, für das oder die Unternehmen auszuwählen. Die möglichen Nachteile für die TiHo seien seines Erachtens in diesem Fall vertretbar.

Herr Conradt antwortete, dass für die derzeitigen Planungen das Grundstück durchaus ausreichend sei. Sollte die Firma aber irgendwann größere Vorhaben planen, werde sie auch einen anderen Standort suchen.

Eine Einwohnerin fragte, ob das von der Firma Hoch-Tief geplante und in der Nähe liegende Wohngebiet bei Ansiedlung der Fa. Boehringer noch gebaut würde oder ob das Gelände bereits an die Fa. Boehringer verkauft worden sei.

Herr Bodemann antwortete, dass der Verwaltung nicht bekannt sei, dass diese Flächen anderweitig veräußert worden seien. Es gebe eher deutliche Hinweise, dass die Fa. Hoch-Tief an dem geplanten Projekt festhalte.

Eine Einwohnerin erkundigte sich nach der Lagerung von Chemikalien auf dem Gelände der Fa. Boehringer und eventuellen Vorkehrungs- bzw. Sicherheitsmaßnahmen bei möglichen Unfällen.

Herr Conradt konnte zur genauen Menge der Natronlauge im Augenblick keine Aussage treffen, wies aber darauf hin, dass die Mengen an Laugen und Säuren bzw. Chemikalien die seien, die in jedem Labor zu finden seien.

Eine Einwohnerin sprach gerade in Bezug auf die Erweiterungsflächen ihr Misstrauen bzw. ihre Befürchtung aus, dass durch die Gewährung dieser Flächen sich sowohl die Politik als auch die Verwaltung bereits in eine unkontrollierbare Abhängigkeit gegenüber der Fa. Boehringer begebe, zumal sich viele der hier Anwesenden längst hätten überzeugen lassen von der Fa. Boehringer. Sie vermisse hier den Schutz der Bevölkerung durch die Verwaltung.

Herr Bodemann erläuterte noch einmal anhand einer Folie die Lage des 1. und des eventuell später folgenden 2. Bauabschnitts und die damit verbundene Begrenzung des Vorhabens.

Ein Einwohner zeigte sich sehr besorgt darüber, dass später aus einem S2-Labor möglicherweise ein S3-Labor entstehen könnte, wenn die Firma erweitert werde.

Ein Einwohner sagte, dass auf Grund der vielen noch offenen Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner eine öffentliche Auslegung noch gar keinen Zweck habe. Zuerst sollten diese Fragen beantwortet werden.

Ein anderer Einwohner sagte, dass er vor Sitzungsbeginn einen Fragenkatalog an Bezirksbürgermeister Dr. Benkler übergeben habe und fragte, wie der Bezirksrat zu dem Vorhaben der Fa. Boehringer stehe und wie er sich auf die heutige Diskussion vorbereitet habe, insbesondere welche wissenschaftlichen Grundlagen zu Rate gezogen worden seien.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler antwortete, dass diese Fragen auch noch im weiteren Verfahren beantwortet werden können und dass es darüber hinaus auch weitere Informationsveranstaltungen geben werde. Der Bezirksrat werde sich, wie bereits seit geraumer Zeit, auch weiterhin sehr intensiv mit diesem Thema befassen und das weitere Verfahren ordnungsgemäß begleiten. Heute habe der Bezirksrat lediglich für die Öffentlichkeit die Möglichkeit rechtlicher Handhabungen geschaffen.

Bezirksratsherr Hellmann ergänzte, dass der Bezirksrat hier lediglich politische Entscheidungen treffen könne. Wissentschaftliche Entscheidungen zu treffen wäre gar nicht möglich und würde sich der Bezirksrat auch nicht anmaßen. Für die Überprüfung der wissenschaftlichen Faktoren seien die entsprechenden Stellen zuständig, auf deren Genehmigungen man dann auch vertrauen sollte, sofern sie erteilt würden.

Ein Einwohner erkundigte sich nach den Umsätzen bzw. dem Profit der Fa. Boehringer bei der Produktion von Impfstoffen.

Herr Conradt antwortete, dass die Firma ein Impfstoffhersteller sei, der derzeit in den USA produziere und im letzten Jahr einen Umsatz von 408 Millionen gemacht habe. Dabei entfielen 50 % auf die pharmazeutische Produktion und 50 % auf die Produktion von Impfstoffen.

Damit beendete Bezirksbürgermeister Dr. Benkler die Einwohnerfragestunde zum Thema Fa. Boehringer und gab weiteren Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit, sich zu anderen Themen zu äußern.

Eine Einwohnerin bat um Mitteilung, aus welchem Grund am Tiergartenrand Vermessungen stattfinden würden und ob hier eine Bebauung vorgesehen sei.

Herr Fabich erklärte, dass es sich hier nicht um Vermessungen handle, sondern um Prüfungen der Bodenbeschaffenheit bzw. Sondierungsmaßnahmen, um genauen Aufschluss über die Beschaffenheit des Grund und Bodens im Zusammenhang mit der Retentionsfläche zu erhalten. Dies sei wichtig, um einen späteren Zusammenschluss von Grundwasser und Oberflächenwasser, dass ja über die Retentionsfläche abgeführt werden soll, zu verhindern.

Bezüglich der Frage nach einer möglichen Bebauung am Tiergartenrand teilte Herr Fabich mit, dass es derzeit keine Planungen gebe und außerdem hierfür eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich sei. Eine solche Änderung sei derzeit nicht in Vorbereitung.

Ein Einwohner fragte, welche Pläne es im Zusammenhang mit dem Ausbau der TiHo gebe, den Verkehr, insbesondere LKW, aus dem Bünteweg wie auch der Sudetenstraße heraus zu halten.

Herr Dr. Greif antwortete, dass es genaue Planungen noch nicht gebe, dass man aber derartige Anregungen gerne mit aufnehmen wolle.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler ergänzte, dass der Bezirksrat ebenfalls darauf achten werde, dass der Verkehr, insbesondere der Schwerlastverkehr aus den Wohngebieten herausgehalten werde.

Hieran anschließend schloss Bezirksbürgermeister Dr. Benkler diesen Tagesordnungspunkt und unterbrach die Sitzung für eine Pause von 21:00 Uhr bis 21:10 Uhr.


TOP 7.
M I T T E I L U N G E N

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler berichtete, dass die Postfiliale in Kirchrode gemäß einer Information der Post geschlossen werde, sobald die Post einen privaten Betreiber – ähnlich wie in Bemerode – gefunden habe. Wann dies stattfinde, sei im Augenblick nicht absehbar. Bezirksbürgermeister Dr. Benkler merkte dazu an, dass sich das Leistungsangebot und die Öffnungszeiten auf keinen Fall verschlechtern dürften.

Weiterhin berichtete Bezirksbürgermeister Dr. Benkler darüber, dass am 14.04.2008 ein Gespräch beim Oberbürgermeister mit weiteren Informationen zum Stadtbezirksmanagement stattfinde.

Herr Härke ergänzte, dass zusammen mit der Einladung zu diesem Termin die bereits im Vorfeld angekündigten „Spielregeln“ versandt worden seien.


TOP 8.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 23.01.2008 und
am 13.02.2008 (öffentliche Teile)


Die Niederschrift über die Sitzung am 23.01.2008 wurde mit 14 Ja-Stimmen und
3 Enthaltungen genehmigt.

Die Niederschrift über die Sitzung am 13.02.2008 wurde mit 15 Ja-Stimmen und
2 Enthaltungen genehmigt.


TOP 10.
A N F R A G E N

Hinweis:
Der Bezirksrat einigte sich auf Grund der bereits sehr ausführlich durchgeführten Einwohnerfragestunde und des Zeitfaktors darauf, die Anfragen schriftlich beantworten zu lassen.

Bezirksratsfrau Dr. Moennig übergab zu der Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fotoaufnahmen mehrerer Verkehrsunfälle der letzten Tage im Bereich Wülfeler Str./Wülferoder Straße/ Katzenwinkel mit der Bitte, die Unfallberichte der Unfallforschung, die vor Ort gewesen sei, zur Einsicht anzufordern, damit insbesondere die Verwaltung auch über die Schwere und Häufigkeit der Unfälle gerade in diesem Bereich informiert werde.

Bis auf die Antworten zu den TOP 10.2.3, 10.3.2 und 10.3.3 wurden die Antworten am 11.04.2008 an alle Bezirksratsmitglieder versandt.
Die Antwort zu TOP 10.2.3 wurde mit Schreiben vom 16.04.08 nachgereicht.
Die beiden noch fehlenden Antworten werden nachgereicht, sobald die Antworten der nicht der Verwaltung angehörenden Beteiligten vorliegen.


TOP 10.1.
der CDU-Fraktion
TOP 10.1.1.
Baumaßnahmen an städtischen Gebäuden im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0652/2008)

Mit der Informationsdrucksache 2883/2007 informiert die Verwaltung über alle derzeit laufenden und im zweiten Halbjahr 2007 abgeschlossenen Baumaßnahmen des Fachbereichs Gebäudemanagement mit einem Projektbudget ab rund 200.000€. Für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode sind Maßnahmen / Planungen an den Gebäuden der Kita Neuenkirchener Platz und SZ Bemerode ausgewiesen. Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind die Maßnahmen am SZ Bemerode, wie in der Drucksache für den 30.10.2007 vorgesehen, inzwischen komplett abgeschlossen und falls ja, hat es Probleme bei der Durchführung bzw. im Nachgang an die Arbeiten gegeben?
2. Hat sich das ausgewiesene Projektbudget als ausreichend erwiesen bzw. um wie viel musste es möglicherweise aufgestockt werden?

3. Liegt die Maßnahme „Kita Neuenkirchener Platz“ im angestrebten Zeitrahmen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Baumaßnahme am SZ Bemerode (Dachsanierung der Sporthalle) ist abgeschlossen. Bei der Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten hat die ausführende Firma einen Regenwasserschaden verursacht. Der gesamte Bodenbelag in der Sporthalle wurde beschädigt und musste erneuert werden. Die Erneuerung der Bodenbeläge wurde von der Stadt Hannover vorfinanziert. Die Rückerstattung der Kosten wurde mit der Versicherung der Dachdeckerfirma vor der Ausführung vereinbart. Die Sanierung der Bodenbeläge ist abgeschlossen. Das Verfahren über die Rückerstattung der Sanierungskosten mit der Versicherung ist noch nicht abgeschlossen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das ausgewiesene Projektbudget hat sich als ausreichend erwiesen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Maßnahme liegt im angestrebten Zeitrahmen. Baubeginn: April 2008 – Fertigstellung: April 2009.


TOP 10.1.2.
Parksituation Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-0707/2008)

Über den engen, oftmals zugeparkten Einmündungsbereich des Büntewegs in die Bemeroder Straße in Höhe der Lebenshilfe klagen die Nutzer des Büntewegs seit langem. Das dort bestehende Parkverbot ist lediglich durch ein umgestürztes, provisorisches Schild „erkennbar“. Bereits vor geraumer Zeit ist von der Verwaltung auf Nachfrage angekündigt worden, das Straßen – und Fußwegprofil incl. regulärer Parkplätze neu zu gestalten. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen sind hier konkret geplant?

2. Wann wird mit diesen Maßnahmen begonnen , und - soweit zunächst die Fertigstellung der Baumaßnahmen der Tierärztlichen Hochschule abgewartet werden doll – könnten sie im Bereich der Lebenshilfe vorgezogen werden ?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Konkret in Planung ist die Seitenanlage zwischen TiHo und Bemeroder Straße.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Baumaßnahme wird nach Fertigstellung der TiHo in einem Zuge ausgeführt. Erst mit Abschluss der Hochbaumaßnahme TiHo kann eine durchgehende Seitenanlage nördlich des Bünteweges gebaut werden. Ein Vorziehen einer Teilmaßnahme wie z. B. im Bereich der Lebenshilfe ist nicht sinnvoll, da das Grundstück der Lebenshilfe bereits jetzt frei zugänglich ist und eine getrennte Vergabe höhere Kosten verursachen würde.


TOP 10.1.3.
Verlegung neuer Fußwegplatten auf dem Bemeroder Rathausplatz
(Drucks. Nr. 15-0708/2008)

Die schadhaften Fußwegplatten auf dem Bemeroder Rathauspltz sind neu
verlegt worden. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Handelt es sich hierbei um normale, turnusgemäße Arbeiten und wenn nicht, ist bekannt wer diese Schäden verursacht hat ?

2. Falls ein Fremdverschulden (z.B. Marktwagen etc.) vorliegt, wer trägt für diese Reparaturen die Kosten ?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Maßnahme wurde aufgrund bestehender Verkehrsunsicherheiten durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass die Schäden durch das Befahren an Markttagen verursacht wurden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Reparaturen wurden vom Marktbetreiber auf eigene Kosten durchgeführt.


TOP 10.1.4.
Essengerüche im Ratssaal des Bemeroder Rathauses
(Drucks. Nr. 15-0709/2008)

Es fällt auf seid geraumer Zeit auf, daß die Nutzung des Bemeroder
Rathaussaals durch unangenehme Essensgerüche stark beeinträchtigt
wird. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Was ist oder wird dagegen unternommen, daß diese Tatsache abgeschafft wird und der Rathaussaal wieder ohne diese Beeinträchtigungen genutzt werden kann ?

2. Kann hier baldmöglichst mit dem Einbau einer Filteranlage gerechnet werden ?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nach dem Auftreten der Geruchsbelästigungen wurde ein Gutachter eingeschaltet, um die Ursache für die Geruchsbelästigung festzustellen. Ursache ist, dass der Ratssaal mit der Küche durch ein gemeinsames Kanalnetz mit Zuluft versorgt wird. Die Küchengerüche werden bei nicht eingeschalteter Lüftungsanlage zurück gestaut und verursachen hierdurch die Geruchsbelästigung.
In dem Gutachten werden zwei Möglichkeiten zur Vermeidung der Geruchsbelästigung benannt. Die erste Variante sieht die aufwendige und kostenintensive Trennung des gemeinsamen Zuluftkanalsystemes im Keller vor.
Die zweite favorisierte Variante sieht vor, dass bei anstehenden Ratssitzungen mit einer gewissen Vorlaufzeit die Zu- und Abluftanlage eingeschaltet wird um einen nötigen Unterdruck in der Küche zu erreichen damit die Luft nicht zurückströmt. Bei einer der letzten Sitzungen wurde dies unterlassen, so dass es wieder zu Geruchsbelästigungen kam.

Bei einem Ortstermin wurde zusätzlich festgelegt, das Zuluftkanalnetz innerhalb des Ratssaales vom gemeinsamen Netz zu trennen. Die Arbeiten wurden in der 12. Kalenderwoche von einer Fachfirma ausgeführt. Mit Geruchsbelästigung im Ratssaal ist künftig nicht mehr zu rechnen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Einbau einer gesonderten Filteranlage zur Geruchsbeseitigung (z.B. Aktivkohlefilter) ist nicht notwendig.


TOP 10.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 10.2.1.
Verkehrssituation Wülferoder Straße / Kurve Weitzgarten
(Drucks. Nr. 15-0658/2008)

Die benannte Kurve ist vor einiger Zeit zusätzlich durch Hinweisschilder "Achtung enger
Kurvenbereich" abgesichert worden, um Unfälle wie in vorangegangener Zeit zu vermeiden.
Anwohner beklagen dennoch nach wie vor, dass hier permanent zu schnell gefahren würde.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Welche baulichen Möglichkeiten wie Fahrbahnverengung durch Baumreihen oder Schwellen sieht die Verwaltung an dieser Stelle?

2. Gibt es von Seiten der Stadt Ermittlungen zur Wirksamkeit der neu eingerichteten
Schilder?

3. Welche Maßgaben müssten vorhanden sein oder eingerichtet werden, um hier eine
Tempo-30 Zone einrichten zu können. ?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Durch die kurvige Führung der Straße sieht die Verwaltung keine Möglichkeiten, die Fahrbahn baulich einzuengen ohne neue Gefahrenpunkte zu schaffen. Darüber hinaus handelt es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße, deren maßgeblicher Zweck darin besteht, einen Großteil des Verkehrs aufzunehmen und zügig abzuführen. Nur eine für den Kraftfahrzeugverkehr deutlich komfortablere Straßengestaltung als in Wohngebieten stellt eine wirksame Methode zur Verkehrsberuhigung (Vermeidung von Schleichverkehren) in eben solchen Wohngebieten dar.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es gibt keine Ermittlungen der Verwaltung zur Wirksamkeit der neu eingerichteten Schilder.
Eine Aussage kann z.B. am Ende des Jahres getroffen werden, wenn sich gezeigt hat, wie
sich das Unfallgeschehen entwickelt hat (Unfallstatistik der Polizei).

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Wülferoder Straße ist eine Hauptverkehrsstraße. Dort werden keine Tempo 30-Zonen eingerichtet. Sollte sich im Bereich Wülfeler Straße / Wülferoder Straße das Unfallbild 2008 nicht ändern, wird die Verwaltung die Geschwindigkeit durch Zeichen 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km / h) StVO auf 30 km / h beschränken.


TOP 10.2.2.
Tempo-Limits im Stadtbezirk / Durchsetzung und Kontrollen
(Drucks. Nr. 15-0659/2008)

Die Situation ist in allen Stadtbezirken gleich. Es gibt glücklichrweise viele Bereiche, die
sich kinderfreundlich gestalten, nicht zu letzt durch die Einrichtung einer Tempo-30 Zone
oder Spielstraße. Aber selbst in Tempo-50 Bereichen wird das vorgegebene Limit immer
wieder überschritten und kein Respekt gegenüber den Vorgaben gezeigt.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. In welcher Weise arbeitet die Verwaltung daran, dieser Tempo-Limit-Ignoranz entgegenzuwirken und eine Achtung durchzusetzen?

2. Gibt es Einschränkungen in den Möglichkeiten diesbezüglich und welche sind dies?

3. Welche Durchsetzungs-Maßnahmen sind der Verwaltung aus anderen Städten bekannt?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Situation ist nicht nur in allen Stadtbezirken, sondern in der ganzen Bundesrepublik gleich. Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die zulässige Geschwindigkeit ist dies grundsätzlich ein Fehlverhalten einzelner VerkehrsteilnehmerInnen und im Zusammenhang mit einer bedauerlicherweise abnehmenden Verkehrsmoral zu sehen. Verstärkte Aufklärung und Erziehung der VerkehrsteilnehmerInnen müsste als Ziel politisch festgelegt werden, dies steht nicht in der Aufgabe der Verwaltung. Abhilfe könnte derzeit nur eine verstärkte Überwachung des fließenden Verkehrs schaffen.
Nach den Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs des Landes Niedersachsen (Runderlass von MI und MW) sind neben der vorrangig zuständigen Polizei auch die Straßenverkehrsbehörden für die Verkehrsüberwachung zuständig. Die Straßenverkehrs-behörden führen neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie der Lichtzeichen an Signalanlagen durch. Die Anhaltebefugnis ist der Polizei vorbehalten. In Hannover setzt die Polizei mobile Messgeräte für Geschwindigkeitskontrollen ein, die Stadt als Straßenverkehrsbehörde hat derzeit lediglich stationäre Überwachungseinrichtungen.
Entsprechend den o. g. Richtlinien sind, da eine lückenlose Überwachung nicht möglich ist, Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallschwerpunkte) oder die Gefahr besteht, dass sich Unfälle ereignen (Gefahrenpunkte). Die Auswahl der stationären Messstellen geschah aufgrund der in der Unfallstatistik erfassten polizeilichen Feststellungen. Die mobilen Messstellen werden von der Polizei ebenfalls nach den Kriterien Unfallhäufigkeit und Gefahrenpunkten sowie aufgrund von Beschwerden, Hinweisen und eigenen Feststellungen ausgewählt. Neben der Orientierung auf Unfallschwerpunkte werden durchgängig Überwachungen an den Schulwegen durchgeführt, also nicht nur zum Schulbeginn.
Seit Mai 2006 setzt die Stadt Hannover zwei so genannte mobile Geschwindigkeitsanzeiger ein. Zwei weitere Geräte werden von der Polizei eingesetzt. Die Displays zeigen den AutofahrerInnen die von ihnen gefahrene Geschwindigkeit unmittelbar an und haben somit einen erzieherischen Charakter. Eine Ahndung erfolgt nicht. Die gemessenen Daten werden zudem erfasst und später zur Ermittlung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten ausgewertet. Hierdurch können subjektive Eindrücke hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten durch eine solide Datenbasis be- oder widerlegt werden. Leider haben die Displays keine nachhaltige Wirkung. Aufgrund der Vielzahl der gewünschten Einsatzorte erfolgt die Standortauswahl anhand einer Prioritätenliste, wodurch es zu zeitlichen Verzögerungen weniger vorrangiger Standorte kommen kann.
Derzeit arbeitet die Stadtverwaltung zudem an der Beschaffung zweier mobiler Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, die neben den festen Überwachungsanlagen an wechselnden Standorten direkt zur Ahndung von Verstößen eingesetzt werden können. Durch die verstärkte Überwachung an nicht ortsfesten Punkten erhofft sich die Verwaltung insgesamt eine Verbesserung hinsichtlich der Geschwindigkeitsverstöße, da die VerkehrsteilnehmerInnen dann jederzeit und überall mit Ordnungswidrigkeiten rechnen müssen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es bestehen vielfältige Einschränkungen hinsichtlich der Durchsetzbarkeit. So dürfen z. B. Temposünder in der Regel nicht durch Schusswaffengebrauch an ihrem Verhalten gehindert werden. Andere Einschränkungen bestehen im technischen und finanziellen Bereich. Letztlich besteht immer die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Andere Städte verfahren nach hiesigem Kenntnisstand in ähnlicher Weise.


TOP 10.2.3.
Verkehrsberuhigung- und sicherheit im Bünteweg / Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0660/2008)

Die Ausweitung und Ansiedlung der Tierärztlichen Hochschule am Bünteweg wird im
Allgemeinen als positiv gewertet. Ebenso die geplante Einrichtung eines Forschungszentrums in unmittelbarer Nachbarschaft. Die gerade neu eröffnete Behindertenstätte der Lebenshilfe e.V. ist dort eine gelungene und willkommenes Einrichtung. Dennoch verursachen alle genannten Institutionen eine veränderte Verkehrssituation, durch mehr LKW, PKW und Fahrradverkehr.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Welche verkehrsberuhigende Maßnahmen plant die Verwaltung im Bünteweg, um diese
Veränderungen aufzufangen?

2. In welchen Bereichen des Bünteweges wäre es technisch möglich und sinnvoll eine
Fahrbahnverengung durch Baumreihen vorzunehmen oder Schwellen zur Temporeduzierung anzubringen?

3. Welche Abfahrtsmöglichkeit vom Südschnellweg zur TiHo könnten im Bereich zwischen
Kreuz Seelhorst und den Abfahrten Brabeckstr. geöffnet oder zusätzlich einricht werden ?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Bünteweg sind zurzeit keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen geplant. Die Mehrbelastung durch die TiHo kann verträglich im vorhandenen Straßennetz abgefangen werden, da die zusätzlichen rund 200 Fahrten am Tag vom vorhandenen Querschnitt aufgenommen werden können.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Grundsätzlich sind Fahrbahnverengungen bei niedrigen Verkehrsbelastungen nur in Kombination mit Aufpflasterungen und erhöhtem Querungsbedarf sinnvoll.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Südschnellweg befindet sich in der Baulast des Landes Niedersachsen. Neue Abfahrten zur Erschließung der TiHo sind nicht geplant.


TOP 10.2.4.
Gewährleistung des Lärmschutzes am Westrand Kirchrodes
(Drucks. Nr. 15-0661/2008)

Durch verschiedene Planungen von Bauvorhaben der Landeshauptstadt Hannover, sowie
Veränderungen struktureller Art im Bereich Westrand Kirchrode ist eine Lärmreduzierung zur Gewährleistung der Standortqualität in Betracht zu nehmen. Nicht nur sich nahe des Schnellwegs ansiedelnde Wohnbebauung durch die Fa. Hoch/Tief erfordert eventuelle Maßnahmen, sondern auch die Ansiedlungen der Tierärztlichen Hochschule, mit geplantem Forschungszentrum der Firma Böhringer, durch zusätzliches Verkehrsaufkomme. In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Was für eine Entwicklung plant die Verwaltung in diesem Bereich konkret und welche
damit verbundenen Lärmreduzierungsmaßnahmen?

2. Gibt es bereits Pläne der Fa. Hoch/Tief bezüglich einer Lärmschutzwand in diesem Bereich?

3. Geben solche eventuellen Pläne schon Aufschluss über Verlauf, Länge, Höhe und Art
(Optik) dieser Lärmschutzwand?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Geplant wird derzeit im Bereich Bemeroder Straße die Ansiedlung einer tierpharma-zeutischen Forschungseinrichtung der Firma Boehringer. Dafür wird der Flächennutzungsplan im Zuge des 202.2.- Änderungsverfahrens geändert und der Bebauungsplan 1708 (Forschungszentrum Bemeroder Straße) mit dem Ziel der Ausweisung eines Sondergebietes für Wissenschaft und Forschung auf den Weg gebracht. Hierfür sind keine Lärmschutzmaßnahmen an der Güterumgehungsbahn erforderlich.
Im Bereich Lange- Feld- Straße wird im Zuge des Änderungsverfahrens 202.1 mit der Änderung der Darstellung Kleingartenfläche in Wohnbaufläche die Voraussetzung für ein noch zu beginnendes Bebauungsplanverfahren geschaffen. Erst mit einem entsprechenden Bebauungsplan werden dann die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine tatsächliche bauliche Entwicklung, hier insbesondere für Einfamilienhausbebauung, herbeigeführt. Dies wird sich auf die derzeit abgeräumten Flächen südlich der Lange- Feld- Straße beschränken.
Zwingende Voraussetzung für eine solche Entwicklung sind dem Schutzbedürfnis der heranrückenden Wohnnutzung entsprechende Lärmschutzmaßnahmen an der Schallquelle Güterumgehungsbahn.
Die Regelung der Kostenträgerschaft wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages erfolgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es gibt Vorüberlegungen der Firma Hochtief hinsichtlich einer Lärmschutzwand.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Konkrete Aussagen zu Verlauf, Länge Höhe und Art können derzeit noch nicht gemacht werden; dies wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zielkonzept gutachterlich zu ermitteln und mit der Deutschen Bahn entsprechend verbindlich zu vereinbaren sein.


TOP 10.2.5.
Tier- und Nistvögelansiedlungen im Naherholungs- u. Wohngebiet Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0662/2008)

Niestvögel bevorzugen Brachflächen, um sich zum Nisten anzusiedeln. Im Laufe der vielen
Jahre der Kronsbergbebauung haben sich hier auf Brachflächen anscheinend unterschiedlichste Vogelarten zum Nisten niedergelassen und bieten ein abrundendes Bild im Zuge des ökologischen Gesamtkonzeptes Kronsberg. Leider sind manche Brachflächen für die Tiere von Bebauungsaktivitäten bedroht.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Wieviele und welche Vogelarten nisten sich inzwischen am Kronsberg an?

2. Gibt es eine aktuelle Kartierung der vielen Tierarten, die sich hier inzwischen auch durch
die Wiederaufforstung angesiedelt haben?

3. Gibt es eine Möglichkeit den Vögeln einen eingezäuntes Areal als Brut- und Nistplatz
am Kronsberg fest einzurichten und wo schlägt die Verwaltung dies vor?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Waldneubegrünungen im Bereich des Kronsbergkamms mit den breiten Säumen von Hecken und Brachen sowie die großflächigen Allmendeflächen ermöglichten Vogelarten wie Wachtelkönig, Wachtel, Rebhuhn, Neuntöter, Dorngrasmücke, Feldlerche und Wiesenpieper eine Ausweitung des Areals und der Bestände. Feldlerche und Wiesenpieper und Dorngrasmücke sind in hoher Dichte vertreten. Auch der Baumpieper, Bluthänfling, Feldschwirl, Feldsperling, Fitis, Heckenbraunelle, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Goldammer, Kuckuck, Nachtigall, Mönchsgrasmücke, Schafstelze, Sumpfrohrsänger und Zilpzalp kommen auf dem Kronsberg vor. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Gastvogelarten, wie Kiebitze, Goldregenpfeifer, Möwen, Stare, Krähen, Drosseln, Steinschmätzer und Lerchen. Zu den Wintergästen, die vor allem Ruderalflächen für die Nahrungsaufnahme aufsuchen zählen die Kornweihe, Sumpfohreule, Raufußbussarde, Merline und Raubwürger.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine ausführliche Kartierung der Vogelbestände von Herrn Bräuning (Kartierer) stammt aus dem Jahre 1997. Im Jahre 2003 wurden Teile der Flora und Fauna des Kronsbergs von der Uni Hannover im Rahmen eines Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens kartiert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ein eingezäuntes Areal als Brut- und Nistplatz hält die Verwaltung am Kronsberg nicht für nötig. Der Kronsberg weist insgesamt eine große Strukturvielfalt auf, sodass an vielen Orten gute Nist- und Rastmöglichkeiten für Vögel vorhanden sind. In der Pflege der Biotope achtet die Stadt Hannover zudem darauf, dass auch nach Wegfall von Brachflächen durch die Bebauung noch genügend höherwüchsige Brachflächen auf dem Kronsberg erhalten bleiben.


TOP 10.2.6.
Registrierung von Krebskrankheiten im gesamten Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0663/2008)

Verschiedene Ursachen liegen oftmals dafür zu Grunde, dass ein erhöhtes Krebskrankheitsbild in einem Bereich der Stadt auftritt. Um diese zu ermitteln muss überhaupt erst festgestellt werden, ob eine unterschiedliche Häufigkeit z.B. in den Stadtbezirken vorliegt. In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es ein sogenanntes und auf die Stadt Hannover bezogenes Krebsregister?

2. Sind dort Unterschiedlichkeiten in dem Häufigkeitsaufkommen zu verzeichnen?

3. Ist der Verwaltung ein Stadtteil in Hannover mit besonderer Häufigkeit von Krebskrankheiten bekannt?



Hinweis:
Diese Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Region Hannover weitergeleitet.
Die Region Hannover antwortet dazu wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Es gibt in Niedersachsen ein Epidemiologisches Krebsregister Niedersachsen (EKN;
www.krebsregister-niedersachsen.de ), das auch Daten zur Landeshauptstadt enthält.

Antwort zu Frage 2:
Die Häufigkeitsaufkommen werden für die Landeshauptstadt und das Umland (ehemaliger Landkreis Hannover) getrennt benannt, sowie für die anderen Gebietskörperschaften.
Antwort zu Frage 3:
Die Datenaufschlüsselung erfolgt nur bis zur Ebene Stadt, nicht jedoch nach Stadtteilen. Daher sind Stadtteile mit besonderen Häufungen nicht bekannt. Das EKN hat grundsätzlich ein Interesse an einer – dann allerdings niedersachsenweiten - kleinräumigeren Aufschlüsselung. Wann dies erfolgen könnte, ist für das EKN noch nicht absehbar.


TOP 10.2.7.
Fällungen an der Bemeroder Straße (am Südschnellweg)
(Drucks. Nr. 15-0665/2008)

An der Bemeroder Straße unmittelbar an der Südschnellwegbrücke sind seit einiger Zeit
massive Baumfällungen in Arbeit. In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Gründe gibt es für die massiven Fällungen an dieser Stelle?

2. Was für Baum- und Straucharten wurden, bzw. werden gefällt?

3. Welche Ausgleichsmaßnahmen werden wo dazu vorgenommen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es handelt sich bei den auf dem Grundstück ausgeführten Arbeiten – wie in den vorangegangenen Jahren auch – um Pflegemaßnahmen. Aufgrund der Witterungsverhältnisse, konnte jedoch der Grünschnitt bisher nicht entsorgt (geschreddert / abgefahren) werden.
Entgegen dem schriftlichen Auftrag und der ausdrücklichen Anweisung, lediglich Pflegemaßnahmen durchzuführen und keine schützenswerten Gehölze im Sinne der Baumschutzsatzung zu entfernen, hat die ausführende Firma bedauerlicherweise Baumfällungen in dem bekannten Umfang vorgenommen
Die Verwaltung hat als Auftraggeber umgehend die Arbeiten einstellen lassen sowie als Ordnungsbehörde im Sinne der Baumschutzsatzung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, für das die gesetzliche Anhörung läuft. Auf die ausführende Firma kommt als Ersatz die Verpflichtung zu erheblichen Neupflanzungen zu, alternativ die Zahlung von ca. 60.000 € für Neupflanzungen, die die Landeshauptstadt an geeigneter Stelle vornimmt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Neben den Pflegemaßnahmen auf der Fläche wurden entgegen der Auftragslage vom Auftragnehmer 35 Baumfällungen und 3 Starkastentfernungen vorgenommen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Arten:
Obstbäume (Apfel, Kirsche), Birken, Weiden, Tannen, Lärchen, Erlen, Scheinzypressen, eine Esche, ein Fliederbaum, eine Hainbuche.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es werden 64 Ersatzpflanzungen mit heimischen Laubbäumen I. – II. Ordnung mit einem Mindeststammumfang in Größe von 20 – 22 cm in 100 cm Höhe vorgenommen. Der Standort der Ersatzpflanzungen wird derzeit geprüft.


TOP 10.3.
der SPD-Fraktion
TOP 10.3.1.
Veröffentlichung des Verzeichnisses der Kulturdenkmale im Internet
(Drucks. Nr. 15-0670/2008)

Die Gemeinde führt für ihr Gebiet einen Auszug aus dem Verzeichnis der Kulturdenkmale, also der Baudenkmale, der Bodendenkmale und ggf. der beweglichen Denkmale. Jedermann kann Einblick in das Verzeichnis und die Auszüge nehmen. Die Website mit der Domain www.hannover.de weist darüberhinaus die „Denkmalpflege als Dienstleistung“ aus, nicht hingegen die erwartete Denkmalliste. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wann ist damit zu rechnen, dass das in Rede stehende Verzeichnis bzw. der Auszug daraus – aktuell gehalten – unter www.hannover.de oder www.hannover-gis.de der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung steht – mindestens mit den Daten, die in der Denkmaltopografie in Buchform (leider vergriffen) bereits nachzulesen sind.

2. Welche Daten sind in dem Verzeichnis vernunftgeboten anzugeben, damit die Öffentlichkeit die Kulturdenkmale mit ihren wesentlichen Merkmalen und mit ihrer Bedeutung fachlich gestützt vollständig und richtig wahrnehmen kann?

3. Was hat dazu geführt, dass trotz der gepriesenen Bürgernähe bei dieser kommunalen Dienstleistung hier noch keine Aktivitäten in dieser Richtung zu erkennen sind?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Liste der Kulturdenkmale in Niedersachsen wird gem. Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege ( NLD) aufgestellt und geführt. Diese Liste ist beim NLD oder bei der städtischen Denkmalschutzbehörde einzusehen. Telefonische oder auch (kostenpflichtige) schriftliche Auskünfte zur Denkmalliste gibt ab Mitte April auch der Bürgerservice Bauen in der Bauverwaltung; hier liegt auch die Denkmaltopografie Stadt Hannover Teil 1+2 aus.
Das Projekt der Digitalisierung der Landesliste ist ein Projekt des NLD unter dem Namen ADAB-Web, ein Browser-gestütztes System, das auf verschiedene Datenbanken zurückgreift. Für das Gebiet der LHH sind die Listendaten in das System ADABweb eingespeist. Allerdings läuft es nicht fehlerfrei im Netz der LHH und ist auch nicht kompatibel mit dem städtischen Gis-System Geo-Ass; daran arbeitet eine Arbeitsgruppe des Bereichs Informations- und Kommunikationssysteme sowie Geoinformation / Geodatenmanagement. Termine zur Lauffähigkeit im städtischen Gis-Netz können zurzeit nicht genannt werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Denkmalpflege ist eine Fachdisziplin im Landesauftrag. Für die Inhaltliche Bestimmung der Wertigkeiten von Baudenkmalen und ihren konkreten Schutzgegenständen ist das Land zuständig. Die Daten des Verzeichnisses sind gesetzlich geregelt. Eine „vollständige und richtige Wahrnehmung“ der Kulturdenkmale mit ihren wesentlichen Merkmalen für die Öffentlichkeit im Internet ist auch in Zukunft nicht gegeben. Die Liste der Kulturdenkmale weist die Eigentümer zunächst auf ihre besonderen Pflichten aus dem Denkmalrecht hin. Inhaltliche Klärungen zu Wertigkeiten oder Erhaltungs-/Veränderungsmöglichkeiten werden auch in weiterer Zukunft in der Regel bei Bedarf vor Ort erfolgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In Bezug auf die digitale Liste konnten Termine aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten nicht eingehalten werden. Darüber hinaus ist der städtischen Denkmalpflege sehr wohl daran gelegen, bürgernah und dienstleistungsorientiert zu arbeiten.


TOP 10.3.2.
Kriegerdenkmale und ihre Erhaltung
(Drucks. Nr. 15-0671/2008)

Im Stadtbezirk sind an vier verschiedenen Stellen sog. Kriegerdenkmale vorhanden – an der Jakobikirche, auf dem Bemeroder Friedhof, auf dem Kapellenplatz vor der Johannis-Kapelle und vor dem Wülferoder Friedhof. Dazu kommen ein Denkmal für die Toten unter den Heimatvertriebenen auf dem Bemeroder Friedhof und das Kriegsopfer-Gemeinschaftsgrab auf dem Stadtfriedhof Anderten an der Ostfeldstraße. Z. T. sind die genannten Denkmale als Baudenkmale ausgewiesen, aber augenscheinlich befinden sich einige auch schon in einem vom Verfall bedrohten Zustand. Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Welche fach- und sachgerechten Maßnahmen müssten zum Erhalt als Zeugnisse ihrer Zeit, zur Sicherung der Funktionalität und zum Verständnis in der heutigen Zeit bei jedem der genannten Denkmale in welchem Zeitrahmen durchgeführt werden?

2. Wer sind die Verantwortlichen für die Pflege, Unter- und Erhaltung jedes der genannten Denkmale?

3. Welche besonderen Verpflichtungen bestehen für ausgewiesene Kulturdenkmale?

Hinweis:
Hierzu liegt der Verwaltung derzeit noch keine abschließende Antwort des Landesamtes für Denkmalpflege vor. Sie wird nachgereicht, sobald sie vorliegt.


TOP 10.3.3.
Denkmalschutz im Bereich Bemeroder Friedhof
(Drucks. Nr. 15-0672/2008)

Der Bemeroder Friedhof wurde 1864 angelegt. In seinem südwestlichen Quadranten befinden sich Grabstellen mit sehr alten Grabsteinen. Aber auch andere Einrichtungen wie Mausoleen scheinen historisch bedeutsam zu sein. Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. In welchem Umfang steht der Bemeroder Friedhof unter Denkmalschutz?

2. Welche Teile sind (darüberhinaus) denkmalschutzwürdig?

Hinweis:
Hierzu liegt der Verwaltung derzeit noch keine abschließende Antwort der Ev.-luth. Landeskirche vor. Sie wird nachgereicht, sobald sie vorliegt.


TOP 10.3.4.
Tatsächliche Nutzung von PKW-Stellplatzflächen
(Drucks. Nr. 15-0674/2008)

Offensichtlich besteht wohl beim Bau eines Wohnhauses eine Verpflichtung zur Errichtung eines Pkw-Stellplatzes prinzipiell je Wohnung (z. B. als Einzelgarage, Garagenhaus mit offenem Oberdeck, befestigte, parkplatzartige Fläche) auf dem dazugehörigen Grund und Boden und das schon seit 1939. Zuweilen ist jedoch zu beobachten, dass diese Stellplätze unbenutzt, teilweise unbenutzt oder auch unbenutzbar sind
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Handhaben bestehen, diese unbenutzten oder derzeit gar unbenutzbaren Stellplatzflächen zur Entlastung des öffentlichen Straßenraumes als Parkraum wieder ihrer tatsächlichen Bestimmung zuzuführen?

2. Welche Möglichkeiten bestehen, eine ehedem baurechtliche Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen auf Dauer zu erhalten und auch bezüglich der Zweckbestimmung zu gewährleisten?

3. Welche Verpflichtungen müssen von einem Wohnungsinhaber ob dieser baurechtlichen Regelung bezüglich eines Stellplatzes eingegangen werden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Nur wenn zum Zeitpunkt der Baugenehmigung die Schaffung von Einstellplätzen mit der Baugenehmigung gefordert bzw. genehmigt wurde, kann Verwaltung (Bauordnung) die Widerherstellung der zwischenzeitlich abweichend genutzten bzw. unbenutzbaren Stellplatzflächen mittels Verfügung anordnen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die auf dem Baugrundstück oder in dessen Nähe genehmigten Einstellplätze müssen den Nutzern der Gebäude dauerhaft zur Verfügung stehen. Eine besondere Verpflichtung gegenüber Wohnungsinhabern darüber hinaus ließe das öffentliche Baurecht nicht zu.


TOP 10.3.5.
Stellplatzausweisung durch das Verkehrszeichen "Parkplatz "
(Drucks. Nr. 15-0675/2008)

Es ist im Stadtbezirk an verschiedenen Stellen zu beobachten, dass das Straßenverkehrszeichen „Parkplatz“ private Flächen kennzeichnet, die für die Pkw-Abstellung im Zusammenhang mit Einkaufsverrichtungen geöffnet oder auch als Stellplätze baurechtlich Wohnungen/Wohnhäusern zuzuordnen sind. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie sind solche privaten, mit einem entsprechenden Straßenverkehrszeichen ausgewiesenen „Parkplätze“, insbesondere aus Sicht des „unbedarften“ Pkw-Fahrers, zu bewerten hinsichtlich ihrer rechtlichen/tatsächlichen Bedeutung?

2. In welcher Weise wird für die Aufstellung eines solchen Straßenverkehrszeichens eine Genehmigung erforderlich?

3. In welcher Weise werden die erteilten und die nicht erteilten Genehmigungen kontrolliert?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 bis 3:
Auf privaten Grundstücken kann der Grundstückseigentümer eine Beschilderung und Verkehrsregelung nach eigenen Vorstellungen vornehmen. Dafür kann der Grundstückseigentümer auch offizielle Verkehrszeichen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verwenden. Einer Genehmigung seitens der Straßenverkehrsbehörde bedarf es nicht, da sich die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde nur auf den öffentlichen Straßenraum erstreckt.
Verkehrsregelungen auf Privatgrundstücken werden durch die Verwaltung nicht kontrolliert.
Etwaige Streitigkeiten zwischen Grundstückseigentümer und Verkehrsteilnehmern, die das Privatgrundstück mit Duldung des Grundstückseigentümers befahren, sind direkt untereinander, im Zweifelsfall auf dem Privatrechtweg, zu klären.


TOP 10.3.6.
Gefahrguttransporte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0676/2008)

Über die im Stadtbezirk liegenden Bundesfernstraßen hinaus sind die Brabeckstraße (teilweise), die Straße „Hinter dem Dorfe“, die Wülfeler Straße, die Wülferoder Straße (teilweise), die Kattenbrookstrift, die Emmy-Noether-Allee, die Stockholmer Allee, die Brüsseler Straße, die Mailänder Straße, die Weltausstellungsallee, die Lissabonner Allee, der Boulevard de Montréal, die Straße „Sydney Garden“ und die Straße der Nationen als sog. Gefahrgutstraßen ausgewiesen, d. h. dort können Transporte von Benzin sowie Propan- und Butangas nach der einschlägigen Gefahrgutverordnung ohne die Erteilung einer Fahrwegbestimmung gemäß einer Allgemeinverfügung durchgeführt werden. Bei den genannten Straßen handelt es sich nicht nur um Hauptverkehrsstraßen mit regionaler Bedeutung, sondern auch um Gemeindestraßen nur mit Erschließungsfunktion. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Gründe liegen für die namentlich genannten Straßen vor, die die Aufnahme dieser in die in Rede stehende Allgemeinverfügung zur Folge hatte?

2. Wie viele Transporte mit welchem Gefahrgut/mit welchem Gefahrenpotential werden auf den jeweils genannten Straßen durchgeführt?

3. In welchen weiteren Straßen im Stadtbezirk werden regelmäßig oder auch nur gelegentlich Gefahrguttransporte durchgeführt?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die aufgeführten Straßen wurden für Transporte mit Benzin und Gas im Rahmen der Allgemeinverfügung freigegeben, weil sich hier – zumindest zum Zeitpunkt der Prüfung – diverse Empfänger der Lieferungen befinden.
Im Bereich des ehemaligen Geländes „EXPO-OST“ findet eine verstärkte Ansiedlung von Gewerbetrieben statt. Um hier eine unproblematische Belieferung der Kunden zu gewährleisten, wurden die vom Ausbau her geeigneten Straßen für die Transporte freigegeben. Um den Bereich erreichen zu können, ohne erhebliche Umfahrungen erforderlich zu machen, war es notwendig, auch Zufahrtsstraßen in das Netz einzubinden.
Das im Bereich Kronsberg freigegebene Straßennetz soll auch die Versorgung der Betriebstankstellen im Bereich Messegelände sicherstellen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Anzahl der tatsächlich auf den fraglichen Straßen durchgeführten Transporte ist nicht bekannt und auch nicht zu ermitteln, da entsprechende Transporte nicht gemeldet werden. Freigegeben wurden die Straßen nur für Transporte mit entzündbaren Gasen der Gefahrgutklasse 2 (Klassifizierungscode „F“ und entzündbaren flüssigen Stoffen der Klasse 3 (Benzin / Unterabschnitt 2.2.3.1. ADR).

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Außer den in der Anfrage bereits aufgezählten Straßen ist noch die Bemeroder Straße für Transporte mit Benzin und Gas zugelassen.
Eine Auflistung der freigegebenen Straßen kann in der veröffentlichten „Gefahrgutkarte“ im Kartenvertrieb des Fachbereiches Geoinformation (Rudolf-Hillebrecht-Platz 1) erworben oder eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist auch beim Fachbereich Tiefbau – nach vorheriger Terminabsprache – möglich.
Unter der Adresse http://gis.hannover-stadt.de/hannover_internet/karte.cfm?thema=24 kann die Karte auch im Internet eingesehen werden.
Die ursprüngliche Forderung des Gesetzgebers war es, alle Straßen im Zuständigkeitsbereich für den Transport aller gefährlichen Güter in der Hierarchie absteigend (Autobahnen – Bundesstraßen – Landesstraßen – Kreisstraßen – Gemeindestraßen) durch die Veröffentlichung einer entsprechenden Allgemeinverfügung freizugeben.
Für den Bereich der Stadt Hannover wurde die Freigabe jedoch auf die o.g. Stoffe der GGVSE (alt: GGVS) beschränkt. Darüber hinaus wurde das Streckennetz festgelegt, auf dem die Transporte durchgeführt werden dürfen.


TOP 10.3.7.
Mobile Wahlvorstände im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0677/2008)

Nicht nur zur letzten Wahl wurden mobile Wahlvorstände eingesetzt, um Bürgerinnen und Bürgern mit Mobilitätseinschränkungen und anderen Handikaps die Wahlhandlungen zu ermöglichen oder zu erleichtern. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. In welchem Zeitraum vor der Wahl wurde ein mobiler Wahlvorstand bei der letzten Wahl an welchen Orten im Stadtbezirk eingesetzt?

2. Von welchen Einrichtungen/Stellen ging die Initiative zum Einsatz eines solchen mobilen Wahlvorstandes aus?

3. Wie macht die Stadt mit welchen Anforderungen auf diese Möglichkeit der Stimmabgabe generell und an den Orten der Stimmabgabe aufmerksam?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 bis 3:
Bewegliche Wahlvorstände nach § 6 Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO), die entsprechend § 53 NLWO am Wahlsonntag den WählerInnen zur Verfügung stehen, sind in Hannover nicht eingerichtet, da die Voraussetzungen für die Einrichtung sehr eng gefasst und bei jeder Wahl verschieden sind. Bei Kommunalwahlen sind sie sogar nicht zulässig. Außerdem ist der Aufwand erheblich, es wären u.a. eine größere Zahl von zusätzlichen Wahlhelfern einzusetzen.

In Hannover wird vielmehr seit vielen Jahren wie folgt verfahren:
Mit Beginn der Briefwahl nehmen 2 bis 3 besonders geschulte Mitarbeiter der Briefwahlstelle in der Regel telefonisch Kontakt mit den Einrichtungen usw. auf und bieten ein "gesondertes" Briefwahlverfahren an:

- Die Briefwahlanträge können, damit dem Antragsteller keine Portokosten entstehen, gesammelt hergegeben werden.

- Zu einem festen Termin kommen Wahlamtsmitarbeiter mit den beantragten Briefwahlunterlagen, Abstimmungsvorrichtungen und Wahlurne in die Einrichtung. Die Antragsteller erhalten dann ihre Briefwahlunterlagen und können, ggf. auch unter Hilfestellung, gleich (brief-)wählen. Anschließend besuchen die Wahlamtsmitarbeiter bettlägerige WählerInnen und geben ggf. Hilfestellung bei der (Brief-)Wahl.
Die gesammelten roten Wahlbriefe werden dann am Wahlsonntag von den zuständigen Briefwahlvorständen ausgezählt.

- Dieser Briefwahlservice wird von allen bekannten größeren Einrichtungen, in denen kein Wahlraum eingerichtet ist, (derzeit von rund 50 Einrichtungen) in Anspruch genommen.
Innerhalb der Heime kommunizieren die Heimleitungen die Termine mit den Bewohnern der Einrichtungen. Eine besondere Terminankündigung des Wahlamtes ist wegen der kurzfristigen Terminvereinbarungen meist nicht möglich. Sie ist auch nicht vorgesehen, da zu befürchten ist, dass solche im Wahlrecht nicht vorgesehenen Termine falsch verstanden werden. Hinzu kommt, dass es den Wahlberechtigten vollkommen freigestellt sein muss, sich für die Wahl im Wahlraum, für die Briefwahl oder für Wahlenthaltung zu entscheiden.

- Das Verfahren ist ein im Wahlrecht nicht vorgesehene, aber nach Ansicht des Wahlamtes zulässige vereinfachte Briefwahl. Sie erspart den WählerInnen die portopflichtige Beantragung der Briefwahlunterlagen, ermöglich eine (neutrale) Hilfestellung bei der (Brief-)Wahl auch bettlägeriger Personen, und es wird sichergestellt, dass der Wahlbrief ohne Aufwand rechtzeitig zurückkommt.


TOP 10.3.8.
Fledermausumsiedlung in die Obstwiese am Tiergarten-Randweg
(Drucks. Nr. 15-0678/2008)

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ausweisung einer Wohnbaufläche im Bebauungsplan 1702 (gemeinheim unter dem Begriff „ehemaliges Erweiterungsgebiet der Henriettenstiftung – Krankenhaus und Altenzentrum“ bekannt, kurz auch Krackesche Hoffläche genannt) wurde festgestellt, dass die dort festgestellte Fledermauspopulation erheblich in Gefahr ist, und das bedingt durch den Abriss „löchriger“ Gebäude, das Fällen eines zumeist alten Baumbestandes und den zusätzlichen Verlust des Nahrungshabitats. Gleichzeitig bleiben jedoch die Obstwiese nördlich des ehemaligen Forsthauses und weitere Restflächen erhalten. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche faktischen „Umsiedlungshilfen“ für Fledermäuse sind möglich z. B. in dem verbleibenden, verwilderten Obstgarten oder an anderer, geeigneter Stelle in der Nähe durch Aufhängung von entsprechenden Holzbeton-Nisthöhlen oder ggf. anderen Maßnahmen?

2. Zu jeweils welchem Zeitpunkt – jahreszeitlich bestimmt – sind Maßnahmen zu 1 angezeigt – auch unter Darlegung des notwendigen Übergangszeitraumes zwischen dem „neuen“ Angebot und dem Abriss der „alten Wohnung“?

3. In welchem Maße können solche Maßnahmen zu wessen Lasten sinnvoller Weise veranlasst und auf Dauer erhalten werden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Durch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens und einen naturnahen Wasserlauf auf der Retentionsfläche wird das Nahrungsangebot für Fledermäuse verbessert. Das Anbringen von Nistkästen für Fledermäuse im Bereich der Obstwiese ist sinnvoll und könnte der Schaffung von Fledermausquartieren dienen. Als Ausweichquartiere sind auch im Tiergarten noch zahlreiche unbewohnte Nistkästen vorhanden, die von den Fledermäusen jederzeit bezogen werden könnten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die für die Bebauung vorgesehene Fläche hat vor allem Bedeutung als Jagdrevier für Fledermäuse. Bisher sind dort keine Fledermausquartiere nachgewiesen worden. Sollten jedoch in Altgehölzen Sommerquartiere nachgewiesen werden, dürfen die Bäume nur im Winter gefällt werden. Gleiches gilt für den Abriss von Gebäuden in denen Fledermäuse ihr Sommerquartier bezogen haben. Das Aufhängen neuer Nistkästen kann zeitgleich mit dem Verlust alter Quartiere im Winter erfolgen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Bevor Brut-, Nist- oder Lebensstätten von geschützten Tierarten zerstört werden, muss vom Verursacher bei der Naturschutzbehörde der Region Hannover eine artenschutzrechtliche Befreiung beantragt werden. Eine etwaige artenschutzrechtliche Befreiung wird von der Unteren Naturschutzbehörde in der Regel mit Auflagen für den Verursacher versehen, deren Einhaltung auch von der Region überwacht wird.


TOP 10.3.9.
Fledermaus-Nahrungshabitat und Tiergarten-Waldrand
(Drucks. Nr. 15-0679/2008)

Wie bekannt, ist die Fledermauspopulation in einer alsbaldig zur Bebauung anstehenden Fläche, der ehemaligen Krackesche Hoffläche (Schwemannstraße 11), in Gefahr. Das gilt insbesondere auch für das Nahrungshabitat. Es verbleibt eine Freifläche östlich des Plangebietes, im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Qualität (Art und Umfang, naturschutzfachliche Beurteilung) wird der verbleibenden Restfläche zwischen dem Tiergarten-Randweg und dem Plangebiet des Bebauungsplanes 1702, gemäß Bauleitplanung heute als Grünfläche ausgewiesen, zugemessen, als Nahrungshabitat für die zur Migration vorgesehenen Fledermäuse zu dienen?

2. Welche (auch zwischenzeitliche) Maßnahmen müssen ergriffen werden, um eine solche Qualität der in Rede stehende Fläche zu sichern und zu steigern, welche unterbunden?

3. Wie kann die Freihaltung des Waldrandes des Tiergartens an dieser Stelle zum Schutz der gefährdeten Arten beitragen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die benachbarte verwilderte Obstwiese, der Waldrand des Tiergartens und die Retentionsfläche sind als Jagdrevier für Fledermäuse gut geeignet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Durch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens und eines naturnahen Wasserlaufs auf der
Retentionsfläche wird das Nahrungsangebot für Fledermäuse zusätzlich verbessert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Waldrand bildet eine lineare Struktur und dient so als Orientierungshilfe der
Fledermäuse zu ihren Jagdrevieren. Zudem erhöht der Waldrand selbst als artenreicher
Grenzbereich die Nahrungsvielfalt und dient somit ebenfalls als Jagdrevier.


TOP 10.3.10.
Baum - und Buschbestand am Büntegraben im Bereich der ehemaligen
Kleingartenkolonie " Sommerlust "
(Drucks. Nr. 15-0680/2008)

Die Fläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Sommerlust“ an der Bemeroder Straße ist in ihrem südlichen Teil zumeist vom Aufwuchs beräumt, im restlichen Teil ist der Baum- und Buschbestand nur gefällt und liegen gelassen. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wer hat hier auf Grund welcher Aktivitäten eine solchermaßen unschöne Situation veranlasst?

2. Sollte der Umbau des Büntegrabens zu einem naturnahen Gewässer der Grund sein (siehe Bebauungsplan 1632 aus 2006), so stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit zu diesem Zeitpunkt, um dessen Beantwortung gebeten wird.

3. In welchem Zusammenhang ist vorgesehen, dass der derzeit für den Gewässerausbau vorgesehene 10-m-Streifen eine größere Breite und Gestaltung als Grünzug erhalten soll?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung teilt mit, dass es sich bei den auf dem Grundstück ausgeführten Arbeiten
– wie in den vorangegangenen Jahren auch – um Pflegemaßnahmen handelt. Aufgrund der Witterungsverhältnisse konnte jedoch der Grünschnitt bisher nicht entsorgt (geschreddert / abgefahren) werden. Entgegen dem schriftlichen Auftrag und der ausdrücklichen Anweisung, lediglich Pflegemaßnahmen durchzuführen und keine schützenswerten Gehölze im Sinne der Baumschutzsatzung zu entfernen, hat die ausführende Firma bedauerlicherweise Baumfällungen in dem bekannten Umfang vorgenommen.
Die Verwaltung hat als Auftraggeber umgehend die Arbeiten einstellen lassen sowie als Ordnungsbehörde im Sinne der Baumschutzsatzung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, für das die gesetzliche Anhörung läuft. Auf die ausführende Firma kommt als Ersatz die Verpflichtung zu erheblichen Neupflanzungen zu, alternativ die Zahlung von ca. 60.000 € für Neupflanzungen, die die Landeshauptstadt an geeigneter Stelle vornimmt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Beauftragung dieser Pflegemaßnahmen gehört zum Geschäft der laufenden Verwaltung und steht nicht im Zusammenhang mit einem Umbau des Büntegrabens zu einem naturnahen Gewässer.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der derzeit im Bebauungsplan 1632 festgesetzte 10-m-Streifen für den Büntegraben soll im Zuge des Bebauungsplanes 1708 um weitere 5 m ergänzt werden. Dies ist eine Konsequenz aus der in diesem planerischen Zusammenhang beabsichtigten Verlegung des Heistergrabens in einem Teil seines bisherigen Verlaufs und eine Zusammenführung mit dem Büntegraben. Eine Anlage als Grünzug soll nicht erfolgen.


TOP 10.3.11.
Biotopkartierung im Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie " Sommerlust "
(Drucks. Nr. 15-0681/2008)

Die Fläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Sommerlust“ an der Bemeroder Straße – in Rede die außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1632 liegende Fläche – ist zum Teil gänzlich von Vegetation einschl. der Krautschicht beräumt. Zu einem weiteren Teil sind Bäume und Büsche erheblich beschnitten, und das Schnittgut wurde liegen gelassen. Die Fläche wurde darüber hinaus teilweise erheblich zerfahren.
Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (zum Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. Dezember 2007) für die benannten Flächen vom Oktober 2007 weisen allerdings noch eine Biotoptypenkartierung und die Erfassung der Flora und der relevanten Tierarten (Vögel, Heuschrecken, Fledermäuse, gefordert auch der Amphibien) als ausstehend aus. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Auf welcher Grundlage werden wann die oben benannten und wohl auch gesetzlich obligatorischen Erhebungen (Biotoptypenkartierungen, floristische und faunistische Erfassungen), die gewöhnlich an die Vegetationsperiode März – Oktober gebunden sind, nun durchgeführt?

2. Mit welcher Rechtssicherheit für den Erlass der Bebauungsplansatzung werden solche, wie vor beschriebenen Erhebungen in den weiteren planungsrechtlichen Schritten in die Abwägung eingestellt?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die in dem Vorspann zur Anfrage benannten Maßnahmen waren im Rahmen von Pflegemaßnahmen auf dem für eine Bebauung grundsätzlich vorgesehenen städtischen Grundstück durchgeführt worden. Entgegen dem städtischen Auftrag waren von dem beauftragten Unternehmen auch Bäume gefällt worden, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Der Schaden ist durch die Firma gemäß Baumschutzsatzung auszugleichen.

Die erforderlichen naturschutzfachlichen Untersuchungen bestehen in der Erfassung des Bestandes an Tieren und Pflanzen und in der Bewertung der entsprechenden Vorkommen. Grundlage ist der tatsächliche Zustand unter Berücksichtigung des im Rahmen der o.g. Maßnahmen beseitigten Baumbestandes. Die Untersuchungen werden in der Vegetationsperiode 2008 durchgeführt.

Die Grundlage für die Erhebung findet sich im Baugesetzbuch(BauGB), wonach alle abwägungsrelevanten Fakten innerhalb des Bauleitplanverfahrens zu ermitteln sind. Bei den angesprochenen Erhebungen handelt es sich um Bestandteile dieser Faktenermittlung.

Die naturschutzfachliche Erhebung und Bewertung dient auch dazu, den bei Durchführung des auf der Grundlage des Bebauungsplanes zulässigen Vorhabens entstehenden naturschutzfachlichen Kompensationsbedarf zu ermitteln.

Ziel dieser und anderer Ermittlungen ist es, dem Rat und seinen Gremien vollständiges Material zur Verfügung zu stellen, das mit anderen Belangen, u.a. der Wirtschaftsförderung, nach den Anforderungen des Baugesetzbuches untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen werden muss. Damit wird die Rechtssicherheit des Bebauungsplans gewährleistet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die naturschutzfachliche Erhebung und Bewertung dient auch dazu, den bei Durchführung des auf der Grundlage des Bebauungsplanes zulässigen Vorhabens entstehenden naturschutzfachlichen Kompensationsbedarf zu ermitteln.

Ziel dieser und anderer Ermittlungen ist es, dem Rat und seinen Gremien vollständiges Material zur Verfügung zu stellen, das mit anderen Belangen, u.a. der Wirtschaftsförderung, nach den Anforderungen des Baugesetzbuches untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen werden muss. Damit wird die Rechtssicherheit des Bebauungsplans gewährleistet.


TOP 10.3.12.
Darstellung von schädlichen Umwelteinwirkungen
(Drucks. Nr. 15-0700/2008)

Bei raumbedeutsamen Planungen sind Flächennutzungen untereinander dergestalt zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und schwere Unfälle u. a. auf zum Wohnen dienende Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Im Änderungsplan des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie „Sommerlust“ zum Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20. Dezember 2007 ist ein ansiedlungswilliges Unternehmen der tierpharmazeutischen Forschung (Europäisches Forschungszentrum für Tierimpfstoffe) mit einer Tierhaltungseinrichtung mit einer Fläche von 3.000 m² für 320 Schweine, seit dem 5. März 2008 laut Vortrag und Konzeptplan mit einer Fläche von 4.500 m² für 1.000 Schweine als Grund für die Änderung benannt. Zu den vom primären Betrieb (Tierhaltung) ausgehenden Emissionen wird lediglich unter dem Punkt „Lufthygiene“ eine Aussage getätigt. Weitere Aussagen in dieser Richtung sind nicht gemacht. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Regelungen bezüglich der Abwendung schädlicher Umwelteinwirkungen und Verhütung schwerer Unfälle sind in der Bauleitplanung zur Einhaltung eines hohen Schutzniveaus, insbesondere des Abstandes zwischen Betrieb und schutzwürdigem Gebiet, in dem in Rede stehenden Fall einzuhalten?

2. Welche thematischen Aussagen können zur Ergänzung der derzeitigen Flächennutzungsplan-Änderungsunterlagen bezüglich der Umwelt beim bestimmungsgemäßen Betrieb und in einer Störfallsituation für eine fachlich fundierte Öffentlichkeitsbeteiligung eigentlich erwartet werden?

3. Welche baunutzungsrechtliche Gleichsetzung bezüglich der umweltrechtlichen Betrachtung erfährt die Lebenshilfe-Wohnstätte Bünteweg 3/3A im Verhältnis zum beabsichtigten, neuen Anrainer nördlich des Büntegrabens?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Verbindliche planungsrechtliche Regelungen zum konfliktfreien Nebeneinander von Nutzungen können nur mit einem Bebauungsplan getroffen werden. Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben beachtet und auf die einschlägigen technischen Regelwerke (Normen, Richtlinien) Bezug genommen werden. Dabei ist dem Abwägungsgebot gemäß BauGB und dem Rücksichtnahmegebot Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Ermittlung der abwägungsrelevanten Materialien sind die entsprechenden Fachbeiträge abzufragen und zusammenzustellen, z.B. durch die gesetzlich vorgegebene Trägerbeteiligung und die ggf. erforderliche Aufklärung von Sachverhalten durch Gutachten. Dies wird auch in dem in Rede stehenden Planungsverfahren der Fall sein. Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan legen dabei immer den ordnungsgemäßen Betrieb zugrunde. Unfälle als unvorherzusehende Ereignisse bleiben daher planungsrechtlich außer Betracht.
Neben dem baurechterforderlichen Bauleitplanverfahren werden Unfallverhütung und Schutz vor negativen Umwelteinwirkungen durch das Genehmigungsverfahren beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt und die laufende Begleitung des Betriebes sichergestellt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1708 werden unabhängig vom gegenwärtig konkreten Projekt der Ansiedlung eines europäischen Forschungszentrums für Tierimpfstoffe betrieben. Sie dienen in fast 30jähriger Planungskontinuität der Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes Tierärztliche Hochschule. Gleichwohl gehen die Begründungen beider Bauleitpläne vor dem Hintergrund des konkreten Projekts auf dessen mögliche Auswirkungen ein. Alle Fragestellungen bzgl. des bestimmungsgemäßen Betriebes / Störfallereignissen sind nur außerhalb der Bauleitplanung auf der Ebene der für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Genehmigungsverfahren zu beantworten. Zur Vervollständigung der Informationen im Rahmen der Bauleitplanung können - soweit sie vorliegen - entsprechende Erkenntnisse eingearbeitet werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Wohnanlage der Lebenshilfe ist auf der planungsrechtlichen Grundlage des Bebauungsplanes 1181 erweitert worden. Die Bauflächen sind als sonstiges Sondergebiet für soziale Einrichtungen ausgewiesen.
Die durch eine neue planungsrechtliche Ausweisung in der Nachbarschaft ermöglichte Nutzung bedarf hinsichtlich der Beurteilung ihres Störungsgrades einer detaillierten Betrachtung, hier sind entsprechende Gutachten erforderlich. In Anbetracht der Nutzung mit Wohnen ist das Grundstück hinsichtlich der Störungsempfindlichkeit grundsätzlich mit einem allgemeinen Wohngebiet gleichzusetzen. Die vorhandenen Vorbelastungen durch die stark frequentierte Güterumgehungsbahn, den Messeschnellweg und die Bemeroder Straße mit der Stadtbahn sind jedoch zu berücksichtigen.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass östlich angrenzend an die Lebenshilfe mit dem Bebauungsplan1632 bereits ein Sondergebiet (Stiftung Tierärztliche Hochschule) ausgewiesen ist.
Es ist zu erwarten, dass die angestrebte Nutzung durch das ansiedlungswillige tierpharmazeutische Unternehmen im Rahmen des neu zu schaffenden Sondergebietes Wissenschaft und Forschung (Bebauungsplan 1708) im Störungsgrad nicht über den in einem Mischgebiet zulässigen (hier: Sondergebiet Soziale Einrichtung, Bebauungsplan 1181) hinausgeht.


TOP 12.
A N T R Ä G E

TOP 12.1.
der CDU-Fraktion
TOP 12.1.1.
Auswechseln eines Hinweisschildes in der Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0710/2008)

Bezirksratsherr Koch brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Böhme teilte mit, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, da man den Schilderwald abbauen wolle und jeder Autofahrer innerhalb des Stadtgebietes ohnehin angehalten sei, nicht schneller als 50 km/h zu fahren.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, dass Hinweisschild „Ortsverkehr 50 km/h“ in der Lange-Feld-Straße, in Richtung Kirchrode fahrend, auf Höhe der Baumschule auszuwechseln.

10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 12.1.2.
Versetzen des Straßenschildes "Berkelmannstraße"
(Drucks. Nr. 15-0711/2008)

Bezirksratsfrau Kuscher brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, das Straßenschild „Berkelmannstraße“ so zu versetzen, dass es auch von der Straße „Gutspark“ kommend erkennbar ist und seine Funktion erfüllen kann.

Einstimmig


TOP 12.1.3.
Beschilderung des Bemeroder Rathauses
(Drucks. Nr. 15-0712/2008 N1)

Bezirksratsherr Albrecht brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Böhme merkte an, dass es kein Rathaus Kirchrode-Bemerode-Wülferode gebe, sondern nur ein Rathaus Bemerode. Daher könne seine Fraktion dem Antrag so nicht zustimmen.

Bezirksratsfrau Stittgen stimmte der Anmerkung zu und änderte den Antrag entsprechend.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Kennzeichnung des Rathauses
an der Außenfront vom Ratssaal zur Brabeckstraße mit einem gut
lesbarem, beleuchteten Schriftzug : „Rathaus Bemerode vorzunehmen.

Einstimmig


TOP 12.1.4.
Anbringen eines Hinweisschildes auf eine Rampe für Behinderte und in Ihrer Mobilität eingeschränkte Personen am Parkplatz Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0713/2008)

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Parkplatz des Bemeroder Rathauses an dem sich dort befindenden Parkplatz für Behinderte ein Hinweisschild auf die seitlich gelegene Rampe zu installieren.

Einstimmig

Anschließend gab Frau Mewes folgende Entscheidung der Verwaltung bekannt:

Die Verwaltung wird ein entsprechendes Schild anbringen und zusätzlich direkt neben dem eingezäunten Müllstandplatz eine rollstuhlgerechte Durchfahrt schaffen, so dass Rollstuhlfahrer den Weg auf den Rathausvorplatz "abkürzen" können.


TOP 12.1.5.
Erneuerung des Verkehrsschildes " Radweg/Fußweg "
(Drucks. Nr. 15-0714/2008)

Bezirksratsfrau Kuscher brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, das Straßenschild „Radweg/Fußweg“ an der Stirnseite der Von-Escherte-Straße zum Kronsberg östlich der Schule Feldbuschwende zu erneuern.

Einstimmig


TOP 12.1.6.
Fertigstellung der von-Escherte-Straße zum Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0715/2008 N1)

Bezirksratsfrau Stittgen brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsfrau Kramarek bat darum, eine Tempo-30-Zone in den Antrag mit aufzunehmen, da sie anderenfalls eine Rennstrecke in diesem Bereich befürchte.

Bezirksratsherr Kaiser sagte, dass die SPD-Fraktion mit dem Antrag ein Problem habe, da man sich in den letzten Jahren eigentlich immer einig gewesen sei, die Straße nicht fertigzustellen, bevor nicht das Wohnquartier fertig sei. Anderenfalls würde vermutlich der Bauverkehr über die Von-Escherte-Straße und die Anecampstraße fahren. Dies sollte verhindert werden. Außerdem habe die Verwaltung gerade viel Geld für die Laternen zur Schulwegsicherung ausgegeben. Wenn die Straße jetzt ausgebaut werde, würden diese Laternen vorübergehend wieder abgebaut werden.

Bezirksratsfrau Stittgen sagte, dass man sicher die Möglichkeit hätte, die Straße für den LKW-Verkehr zu sperren, was auch Sinn machen würde. Allerdings müsse man auch auf sich verändernde Situationen reagieren können.

Ratsherr Klie machte darauf aufmerksam, dass sich Verkehrsteilnehmer, die zu schnell fahren würden, sich auch nicht von Schildern davon abhalten lassen würden. Und er könne daher nur davor warnen, hier eine neue Rennstrecke zu eröffnen. Außerdem werde man von den Anwohner große Proteste zu erwarten haben.

Bezirksratsfrau Kramarek entgegnete, dass sie nicht der Meinung sei, dass es hier große Proteste geben werde, da der Straßenausbau in absehbarer Zeit bzw. in ca. 2 Jahren ohnehin erforderlich werde. Allerdings plädiere sie für eine Tempo-30-Zone und für ein LKW-Verbot.

Bezirksratsfrau Dr. Moennig sagte, dass sie den Antrag für eine vernünftige Lösung halte, da man dadurch den Verkehr im gesamten Bereich etwas aufteilen würde. Außerdem würde man dabei auch das derzeit bestehende Querungsproblem lösen können.

Bezirksratsfrau Stittgen sagte zu, die Tempo-30-Zone und das Heraushalten der LKW in den Antrag mit aufzunehmen. Und legte eine Neufassung vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, die von-Escherte-Straße zum
Kronsberg hin fertigzustellen mit Tempo 30 und Verbot für LKW.

12 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 12.1.7.
Hinweisschilder in der U-Bahn-Station " Bemerode Mitte "
(Drucks. Nr. 15-0716/2008)

Bezirksratsfrau Stittgen brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Rücker wies darauf hin, dass hierfür die üstra zuständig sei.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, in der U-Bahn Station „Bemerode Mitte“
Hinweisschilder zu den Ausgangsbereichen zu intallieren.

Einstimmig


TOP 12.2.
der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
TOP 12.2.1.
Mobile Geschwindigkeitsmessung im Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-0701/2008 N1)

Bezirksratsfrau Kramarek brachte auf Grund der von Bezirksratsfrau Dr. Moennig übergebenen Fotos und dem Wunsch nach einer Auswertung der Unfallberichte einen geänderten Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse aus den Messungen der mobilen Geschwindigkeitsmessgeräte dem Bezirksrat vorzustellen.

Einstimmig


TOP 12.2.2.
Zusätzliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen und und Kontrolle von `Tempo-Limit-Sündern`
(Drucks. Nr. 15-0702/2008)

Bezirksratsherr Rücker brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Schmans sprach sich für seine Fraktion gegen den Antrag aus, da diese Angelegenheit nicht in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen würde.

Bezirksratsherr Rücker entgegnete, dass der Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern an die Fraktion heran getragen worden sei.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzliche Maßnahmen zur Durchsetzung und Kontrolle
von Tempo-Limit-Zonen in Verbindung mit den entsprechenden behördlichen Stellen
vorzustellen und einzurichten.

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 12.2.3.
Einrichtung von Spielstraßen im Baugebiet Kronshoop / Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0703/2008 N1)

Bezirksratsfrau Kramarek brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Kaiser bat darum, den Antrag um die Begriffe „auszubauen und auszuweisen“ zu ergänzen. Diesen Änderungen stimmte Bezirksratsfrau Kramarek zu.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt. im neuen Baugebiet “Kronshoop” in Bemerode auf der
Nordseite des Kronsberges, die Straßenzüge weitgehenst als Spielstraßen auszubauen und auszuweisen.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 12.2.4.
Planungskonzept Neunkirchener Platz innerhalb des Stadtplatzprogramms
(Drucks. Nr. 15-0704/2008)

Bezirksratsherr Rücker brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Böhme zog den Antrag zur Klärung weiterer Fragen in die Fraktion.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 13.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 13.1.
Interfraktioneller Antrag
TOP 13.1.1.
Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Verein kargah e.V.-

(Drucks. Nr. 15-0697/2008)

Bezirksratsfrau Kramarek brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss:
Aus den dem Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur eigenverantwortlichen
Verwendung zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Haushaltsjahres 2008
dem „Verein für interkulturelle Kommunikation, Migrations und Flüchtlingsarbeit
kargah e.V.” zur Durchführung eines umfangreichen integrativen Projektes im Bezirk
Kirchrode-Bemerode-Wülferode, eine finanzielle Hilfe von 3000,- Euro zu gewähren.

Einstimmig

Anschließend beschloss der Bezirksrat einstimmig, den Verein kargha in der nächsten Sitzung anzuhören, um die Arbeit des Vereins besser kennen zu lernen.
Die Anhörung wird in der Mai-Sitzung stattfinden.


TOP 13.2.
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 13.2.1.
Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Finanzielle Unterstützung verschiedener örtlicher Einrichtungen -

(Drucks. Nr. 15-0698/2008)

Der Antrag wurde von Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eingebracht.

Der Bezirksrat beschloss:
Folgende örtliche Einrichtungen werden jeweils durch eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Bezirksrates unterstützt:

1 Turn- und Sportverein Bemerode von 1896 e.V.
für die Anschaffung und das Anbringen eines Fangnetzes für Hockeybälle am Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Bemerode
in Höhe von 2.000,00 Euro,
2 Gemeinschaft Bemeroder Rathausplatz
für die Ausrichtung des Rathausplatzfestes 2008 „Kinder – Kinder!“ am 30. August
in Höhe von 1.000,00 Euro,
3 Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH, Hannover,
für den Wiederaufbau des sog. Rindenhäuschens im Büntepark, in dem die Wohnstätte Bünteweg 3 liegt,
in Höhe von 2.000,00 Euro.
Einstimmig

Anschließend schloss Bezirksbürgermeister Dr. Benkler um 21:58 den öffentlichen Teil der Sitzung.


für die Niederschrift::



Dr. Benkler Mewes Maaß
Bezirksbürgermeister Koordinatorin Sachbearbeiterin