Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 14.11.2007

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 02.11.2007)
Protokoll (erschienen am 07.02.2008)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.4 - 6 Datum 10.01.2008

NIEDERSCHRIFT

10. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 14. November 2007,
Rathaus Bemerode, Bemeroder Rathausplatz 1

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.55 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Fuchs) (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
(Bezirksratsherr Friedrich) (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsfrau Jahn (CDU)
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsfrau Kramarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. med. vet. Moennig (CDU)
(Bezirksratsfrau Recker) (SPD)
Bezirksratsherr Rödel (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Schipper (CDU)
Bezirksratsherr Schmans (FDP) 18.30 - 21.45 Uhr
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Voß-Boner (SPD)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Ratsherr Meyburg) (FDP)

Verwaltung:
Frau Lyke FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Mewes FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Gäste:
Herr Gösmann Leitung Polizeiinspektion Süd
Herr Beele Architekturbüro u. Vorhabenträger Kolfhaus + Beele

Presse:
Frau Schütte Stadt-Anzeiger
Herr Hoff Stadt-Anzeiger

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

5. Entwicklungen im Stadtbezirk

2. M I T T E I L U N G E N

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 12.09.2007 (öffentl. Teil)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Stolpersteine - ganzheitliches Konzept zur Verlegung
(Drucks. Nr. 15-2606/2007)

6.1.2. Umnutzung einer öffentlichen in eine private Grünfläche
(Drucks. Nr. 15-2607/2007)

6.1.3. Einseitiger Schutzstreifen für Radfahrer in der Wülfeler Straße im Bereich "Annastift"
(Drucks. Nr. 15-2609/2007)

6.1.4. Abpollerung der Seitenwege des Von-Greavemeyer-Weges
(Drucks. Nr. 15-2610/2007)

6.1.5. "Zum Kronprinzen" - Abriss des Gebäudes Brabeckstraße 16 nur eine Kolportage?
(Drucks. Nr. 15-2611/2007)

6.1.6. Ladezone östlich der Ladenzeile Bemeroder Rathausplatz in der Berkelmannstraße - Falschinformation aufgesessen?
(Drucks. Nr. 15-2612/2007)

6.1.7. Bebauung des Grundstückes Tiergartenstraße 132
(Drucks. Nr. 15-2613/2007)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Nachnutzung des Gebäudes der ehemaligen posteigenen Filiale am Bemeroder Rathausplatz
(Drucks. Nr. 15-2635/2007)

6.2.2. Unerlaubtes Abstellen von Anhängern in reinen Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-2640/2007)

6.2.3. Verkehrssituation Wülferoder Straße/ Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2641/2007)
7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover; Teilbereich 202.1: Kirchrode/südlich Lange-Feld-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

7.2. 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.2: Kirchrode / ehemalige Kleingartenkolonie "Sommerlust"
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2633/2007 mit 2 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. der SPD-Fraktion

8.1.1. Anhörung zum Monument der Fragen - Kronsberg-Life-Tower
Vorsitzender des Kronsberg-Life-Tower e.V.
(Drucks. Nr. 15-2614/2007)

8.1.2. Anhörung zur Stadtteiljugendarbeit am 12.12.2007
Anzuhörender: Jugendstadtteilforum
(Drucks. Nr. 15-2615/2007)

8.1.3. Bauvorhaben Tiergartenstraße 132 - Bunkerüberbauung undUmbau des Vorderhauses zur Errichtung einer Altenwohnanlage
(Drucks. Nr. 15-2616/2007)

8.1.4. Stadttafeln in Kirchrode - notwendige Korrekturen
(Drucks. Nr. 15-2617/2007)

8.1.5. Stadttafel für die Johannis-Kapelle zu Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2618/2007)

8.1.6. Stadttafel für die Marien-Kapelle zu Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2619/2007)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Stadtbezirksmanagement
(Drucks. Nr. 15-2642/2007)

8.2.2. Pflege und Reinigung des Weges zwischen Johanniskirche und Friedhofsmauer
(Drucks. Nr. 15-2645/2007)

8.2.3. Sauberkeit auf dem Parkplatz am Rathaus in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-2646/2007)

8.2.4. Temporäre Installation des mobilen Geschwindigkeitsanzeigers im Bereich Herthastraße
(Drucks. Nr. 15-2647/2007)

8.2.5. Bemeroder Kapelle
(Drucks. Nr. 15-2648/2007)

8.2.6. Schulwegsicherung in der Ostfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-2649/2007)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Pony-Reitverein-Laatzen e.V., Ausbau des Vereinsraumes -
(Drucks. Nr. 15-2620/2007 mit 5 Anlagen)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 12.09.2007
(nichtöffentl. Teil)

11. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 5 wird hinter TOP 1 behandelt, da Herr Göhsmann von der PI Süd zur Entscheidung
( Drucks. Nr. 15-1980/2007 )` Petition - Innere Sicherheit ` berichten möchte. TOP 7.1 wird abgesetzt, da die Drucksache noch nicht vorliegt.
Die Tagesordnung wurde in geänderter Form einstimmig beschlossen.

TOP 5.
Entwicklungen im Stadtbezirk
Herr Gösmann, Leiter der Polizeiinspektion (PI) Süd bedankte sich zunächst für die kurzfristige Möglichkeit im Bezirksrat über die objektive Sicherheitslage berichten zu können. Er reagiere damit u.a. auf die kürzlich gestellte Anfrage hinsichtlich der inneren Sicherheit im Stadtbezirk sowie des dazu erschienenen Presseartikels. Hierdurch werde die Besorgnis der Bürger Kirchrodes deutlich. Er erläuterte zunächst die Hintergründe des Umzugs der Polizeistation von Kirchrode nach Bemerode. Aufgrund unzureichender Funktionalität des Gebäudes sei ein Umzug erforderlich gewesen. Ein neuer Standort konnte in Bemerode gefunden werden, der wie eine moderne Wache ausgestattet sei. Bei den Überlegungen zur Verlegung des Standortes seien die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt worden. Aufgrund des Vergleiches aktueller Kriminalitätsdaten sowie der Bevölkerungsstruktur sei man zu dem Entschluss gekommen, den Umzug durchführen zu können. Die Polizeidienststelle Kirchrode bzw. Bemerode verfüge über 12 Vollzeitkräfte, damit sei es unmöglich eine Polizeipräsenz rund um die Uhr zu gestalten. Dies sei jedoch nicht erforderlich. Denn die Präsenz erfolge durch die Polizeiinspektion Süd, die mit ihren ca. 60 Mitarbeitern einen Rund-um-die-Uhr-Dienst gestalte. Es würden ständig eine bestimmte Anzahl von Funkstreifen eingesetzt werden, die bestimmte Einsätze abarbeiten oder eigeninitiativ tätig werden. In der PI Süd gebe es einen sog. bedarfsorientierten Dienst, d.h. die Anzahl der Einsatzkräfte werde monatlich anhand der Kriminalitätslage und des Einsatzleitrechners ermittelt. Es gebe somit bezüglich des Einsatz -und Streifendienstes eine gute Versorgung im Stadtbezirk. Darüber hinaus gebe es eine sog. Verfügungseinheit von 35 Mitarbeitern, die nicht in das tägliche Einsatzgeschehen involviert sind, sondern nach eigenen - oder Bürgererfordernissen eingesetzt würden ( z.B. bei Messen ). Die Verfügungseinheit stehe nur zu 40-50 % für die allgemeinen Aufgaben zur Verfügung.
Für den Stadtbezirk gebe es somit drei zuständige Dienststellen, die Polizeiinspektion Süd mit Sitz in Döhren, die Polizeistation Mittelfeld und die Polizeistation Bemerode.
Bei der Frage hinsichtlich der Bedrohung der Sicherheit im Stadtbezirk sei es erforderlich, sich die Delikte objektiv anzuschauen. Dies seien zunächst die Straßenkriminalität und die Wohnungseinbrüche. Die Daten hierzu vermittelte Herr Gösmann anhand von Folien (Anlage 1), wobei er sich zunächst auf die Gesamtzahl der Delikte im Stadtgebiet Hannover konzentrierte und diese dann mit den Stadtteilen Kirchrode, Bemerode und Wülferode im Einzelnen verglich. Aufgrund der vorliegenden Zahlen werde deutlich, warum die Polizeistation in Bemerode ansässig sei. In Bemerode passierten objektiv häufiger Delikte als in Kirchrode.
Er hoffe, mit dieser Präsentation verdeutlicht zu haben, dass im Stadtbezirk Kirchrode - Bemerode - Wülferode eine gute Sicherheitslage angezeigt sei und sich niemand sorgen zu machen brauche. Er forderte die Bevölkerung auf, Verantwortung für das gesellschaftliche Umfeld zu übernehmen und sich nicht zu scheuen, Vorfälle bei der Polizei zu melden.

Auf Nachfrage nach der Telefonnummer der Polizeidienststelle teilte Herr Gösmann mit, dass im Notfall die 110 zu wählen sei. Bei Nachfragen etc. könne die Telefonnummer 109-3615 der PI Süd angewählt werden.

Ein Bürger erklärte, er habe im Oktober aggressives Betteln durch Belästigung von mehreren älteren Personen beobachtet und dies der Polizeistation in Bemerode gemeldet. Trotz Wartens auf die zugesagte Polizeistreife, sei keine gekommen und habe sich des Falles angenommen. Er habe diesen Fall dem zuständigen Polizeibeamten gemeldet, der den Vorfall weitergegeben habe. Es sei bedauerlich, dass trotzdem keine Polizeistreife gekommen sei.
Herr Gösmann teilte mit, dass es sich hier um ein Fehlverhalten gehandelt habe, sofern der Sachverhalt so gewesen sei, denn hier hätte sofort eine Polizeistreife vorbeikommen müssen. Er werde sich erkundigen, weshalb hier so gehandelt wurde.

Ein Bürger teilte mit, dass Zeitungen mehrfach angesteckt worden seien und er und andere Nachbarn dies der Polizei gemeldet hätten, aber keine Streife vorbeikam.

Der zuständige Polizeibeamte teilte mit, dass noch in der Nacht eine Streife vor Ort gewesen sei und sich dieser Sache angenommen habe. Normalerweise hätte eine Rückmeldung an die Anwohner erfolgen sollen.

Ratsherr Hexelschneider erkundigte sich, wie die Statistik der Delikte der Stadtteile Kirchrode, Bemerode und Wülferode im Vergleich zu anderen Stadtteilen aussehen würde, z.B. Bothfeld.

Herr Gösmann teilte mit, dass ein derartiger Vergleich nicht geführt wurde. Man habe aber die Zahlen mit dem gutsituierten Stadtteil Waldhausen verglichen. Die Struktur der Altersklassen sei hier ähnlich, so dass man einen Vergleich führen könne. Waldhausen läge mit den Zahlen etwas höher als Kirchrode. Waldhausen habe auch keine eigene Polizeistation.
Bezirksratsfrau Kramarek erkundigte sich, inwiefern die Beamten pädagogisch ausgebildet seien hinsichtlich des Umgangs mit Jugendlichen und Kindern z.B. bei Kindesmissbrauch.
Herr Gösmann teilte mit, dass die Polizeibeamten keine Sozialarbeiter seien, jedoch in diesen Fällen als erstangegangene Behörde adäquat zu reagieren wüssten.

Weiterhin informierte Herr Fabich unter TOP 5 über den Sachstand der Modernisierung und Sanierung der Kita Neunkirchner Platz. Hier werde im März 2008 nach der Auslagerung der Gruppen auf Container der Bau beginnen. Die Fertigstellung sei für Ende 2008 geplant.

Herr Fabich berichtete anhand von Folien über die geplante Verlagerungsmaßnahme der Altglascontainer von der Ecke Brabeckstr./Ostfeldstr. an den Neustandort nördlich der B65.
Bezirksratsherr Böhme merkte an, dass an dem neuen Standort wenig Parkmöglichkeiten vorhanden wären.
Herr Fabich erwiderte, dass das Straßenprofil dort zum Parken breit genug wäre.
Bezirksratsherr Kaiser bemängelte, dass die Sicht durch die Container bei der Abfahrt von der B65 behindert sei. Weiterhin käme es zu einer Verkehrsgefährdung, wenn die Autos an dieser Stelle zur Entladung des Altglases halten würden.
Herr Fabich antwortete, dass die Straße eine Breite hätte, die einer Zweispurigkeit entsprechen würde. Die Einsehbarkeit in die Brabeckstraße sei aufgrund einer Gefälle- situation beim Einbiegen gegeben.
Bezirksratsherr Schipper sagte, dass die in diesem Bereich bereits bestehende Gefahrensituation durch den neuen Containerstandort noch erhöht werde.
Bezirksratsherr Schmans stimmte diesem zu und erkundigte sich, für wen diese Container aufgestellt würden, da es keine direkten Anwohner gäbe. Die Container im Döhrbruch seien nicht weit entfernt.
Bezirksratsherr Böhme merkte an, dass es Behinderungen für den Busverkehr bei der Containerentleerung geben werde. Dieser Standort sei nicht sinnvoll.
Herr Fabich erwiderte, dass dem Entsorger die Situation vor Ort bekannt sei. Er sagte zu, die vorgebrachten Argumente zur Beratung an den Fachbereich Tiefbau weiterzuleiten.
Bezirksratsherr Schipper sprach das Thema Vandalismus an. Es sei an diesem Standort vorprogrammiert, dass durch Beschädigungen Glassplitter auf dem Geh -und Radweg liegen würden.
Herr Fabich erwiderte, dass es sinnvoll sei, die Container in der Nähe eines Wohngebietes aufzustellen, jedoch würden die meisten Personen mit dem Auto oder dem Fahrrad das Glas entsorgen. Außerdem käme es oft zu Lärmbelästigung durch das Einwerfen des Glases außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten.
Bezirksratsherr Kaiser sagte, dass man den Standort ernsthaft überdenken solle. Verkehrsprobleme würden durch das Entsorgungsfahrzeug beim fließenden Verkehr auf der Straße sowie auf dem Fußweg entstehen, auf dem die Container dann zur Entleerung abgestellt werden müssten. Weiterhin werde die Mehrheit der Benutzer mit dem Auto kommen, so dass diese dann auch zum Döhrbruch fahren könnten.
Ratsherr Hexelschneider schloss sich den Argumenten an. Man solle nicht noch eine neuen Standort mit Verkehrsproblemen belasten.
Bezirksratsfrau Voß-Boner sagte, dass der Weg für ältere Menschen mit einem Trolley zu weit sei.
Herr Fabich sagte, dass andere Standorte wesentlich problematischer seien. Er werde die Argumente an den Fachbereich Tiefbau weitergeben mit der Bitte um Prüfung, diesen Standort ggf. ganz aufzugeben.

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler informierte über ein Schreiben des Seniorenbeirats der Landeshauptstadt Hannover. Er wies darauf hin, dass die Vertreterinnen des Seniorenbeirates ihre Mitarbeit anbieten würden und bedankte sich für ihr Engagement.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler bat die Bürger/Innen um Unterstützung bei der Schularbeitenhilfe in der Schule Am Sandberge. Interessenten hierfür werden gesucht. Ein weiterer Schularbeitenstützpunkt soll noch eingerichtet werden.
Er informierte weiterhin über den sehr sehenswerten Film `Armer Fritz ` der Arbeitsgemeinschaft des Jugendtheaters Maximal vom Krokus, welcher im November aufgeführt werde.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler berichtete über ein weiteres Treffen der Bezirksbürgermeister/Innen bezüglich des Themas Stadtbezirksmanagement. Es wurde deutlich gemacht, dass der politische Handlungsrahmen der Bezirksräte nicht tangiert werden darf. In einem Treffen mit dem Oberbürgermeister zu diesem Thema wurde noch mal verdeutlicht, dass der/die Stadtbezirksmanager/in als Hauptfunktion die Verwaltung nach innen zu koordinieren hat. Es soll für jeden Stadtbezirk einen Ansprechpartner geben, der die Vorgänge bündelt und innerhalb der Gremien vertritt. Vorgesehen sei ein enger Kontakt zu den Schlüsselpersonen des Stadtbezirkes. Es gäbe hierzu immer noch kontroverse Ansichten innerhalb der Bezirksbürgermeister/Innen.

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Bürger
- Abriss der Gaststätte "Zum Kronprinzen"
Die Gaststätte "Zum Kornprinzen" solle dem Vernehmen nach abgerissen werden. Damit würde ein weiteres historisches Gebäude in Kirchrode verschwinden. Er habe die Nachfrage an den Bezirksrat, ob dieser die Möglichkeit eines Erwerbs durch die öffentliche Hand und eine öffentliche Nachnutzung erörtert habe. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, was werde zukünftig geschehen.
Bezirksratsherr Schipper teilte mit, dass der Bezirksrat sich mehrfach an die Verwaltung gewandt habe, um den Sachstand zu erfahren. Es wurden jedoch nur wenige Informationen durch die Verwaltung weitergegeben. Die Information, das Gebäude nunmehr abzureißen, kam überraschend, sei aber aufgrund der Vernachlässigung des Gebäudes wohl beabsichtigt gewesen. Er bedaure dies und wünsche sich, diese Gebäude mit historischer Bedeutung restaurieren zu können.
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee sagte, dass es vor etwa 2 Jahren einen Interessenten für das Gebäude Zum Kornprinzen gegeben habe, die Übernahme jedoch an den Kosten gescheitert sei.
Ein Mitglied des Bürgervereins Kirchrode teilte mit, dass der Verein sich seit längerer Zeit bemühe, den Kronprinzen in die Liste der denkmalgeschützten Häuser aufzunehmen.
Es wurde gemäß der Geschäftsordnung einstimmig beschlossen, das Mitglied des Bürgervereins unter TOP 6.1.5. Fragen stellen zu lassen.
Ein Bürger
-Änderung der Sitzordnung, damit auch in den hinteren Reihen alle Bezirksratsmitglieder zu hören seien.
Elternbeiratsvorsitzende der Kita Neunkirchener Platz
-Sanierung Kita Neunkirchener Platz
Bitte um genaue Terminmitteilung bezüglich des Beginns der Sanierung der Kita, da für diesen Zeitraum noch andere Räumlichkeiten etc. benötigt werden und dementsprechend rechtzeitig Gespräche geführt werden müssen.

Architekt von Kolfhaus und Beele aus Osnabrück
-Vorstellung des neuen Konzeptes für die Bebauung Kronsbergerstr./Tiergartenstr.
Herr Beele stellte anhand von vorliegenden Unterlagen das neue Konzept vor.
Ursprünglich vorgesehen war ein Baukörper zur Tiergartenstraße mit einer Länge von 40 m und insgesamt vier Gebäudeteilen auf dem Bunker mit Nord-Süd-Ausrichtung, so dass die Balkone zur Kronsberger Straße bzw. nach Osten in die Gärten ausgerichtet waren. Dies habe man dahingehend verändert, dass der Gebäudekörper zur Tiergartenstraße auf eine Länge von 30 m reduziert werde. Weiterhin hätten die Gebäudeteile auf dem Bunker nunmehr eine Ost-West-Ausrichtung, so dass die Balkone nach Süden ausgerichtet seien. Dadurch würden vier eigenständige Gebäude mit entsprechenden Treppenhäusern entstehen. Die Grenzabstände im unteren Bereich werden mit 15 m wesentlich erhöht. Die Gebäudekörper bzw. Staffelgeschosse werden insgesamt verkürzt bzw. zurückgenommen, um eine Einsehbarkeit bzw. die Verschattungssituation zu vermeiden. Die ursprünglich bemängelte Anlieferungszone werde zur Tiergartenstraße ausgerichtet werden mit entsprechend vorgesehenen Parkplätzen. Die Wohneinheiten werden reduziert und das Grundstück werde von Osten, Süden und der Kronsberger Straße komplett eingegrünt werden. Die Tiefgaragenzufahrt läge, wie bereits vorgesehen, am Ende der Kronsberger Straße. Für 60 Wohnungen seien insgesamt 44 Tiefgaragenplätze geplant. Die Größe der Tiefgarage sei so angelegt, dass es durch die Bewohner dieser Anlage zu keiner zusätzlichen verkehrsmäßigen Belastung kommen werde. Die Service-Anlage werde durch das Annastift betreut werden.
Am 15.11.2007 solle dieses Konzept den direkt betroffenen Nachbarn vorgestellt werden.

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee fragte, ob das Gebäude Tiergartenstraße tatsächlich erst in 15 Jahren abgerissen werde.
Architekt Beele bestätigte dies.
Bezirksratsherr Schmans zweifelte an, dass die Anzahl der vorgesehenen Tiefgaragenplätze für die Bewohner ausreichen und die Tiefgarage genutzt werde, da sie keinen direkten Zugang von den Häusern habe.
Architekt Beele erklärte, dass man aus der Tiefgarage mit dem Fahrstuhl in das hintere Gebäude fahren könne. Es sei zwar ein weiter Weg, aber eine sinnvolle und günstige Anbindung, da diese Verbindung ohne Schwellen und Stufen barrierefrei zu passieren sei.
Bezirksratsherr Kaiser erkundigte sich, in welchem Alter die Bewohner dieser Anlage seien.
Architekt Beele antwortete, dass die Bewohner mindesten 60 Jahre alt sein müssten, aber meistens wesentlich älter seien, aber trotzdem sehr rüstig. Dieses Mindestalter sei Voraussetzung des Betreuungskonzeptes des Annastifts.
Bezirkratsherr Hellmann erkundigte sich, um wie viel Prozent das Bauvolumen zurückgenommen worden sei.
Architekt Beele teilte mit, dass bisher 4200 m² Nutzfläche der Gebäude auf dem Bunker vorgesehen waren und jetzt nur noch 3150 m² geplant seien, so dass das Bauvolumen um 25 % zurückgenommen werden würde.
Bezirksratsfrau Kramarek sprach ihre Anerkennung zu diesem neuen Konzept aus und erkundigte sich, ob die Zuwegung, wie erkennbar, über einen privaten Weg zur Tiergartenstraße erfolgen werde.
Architekt Beele bestätigte dies.
Bezirksratsherr Schipper sprach das Parkplatzproblem an der Kronsberger Straße an, da aufgrund des weiten Weges einiger Anwohner von der Tiefgarage zu ihren Wohnungen sich sicherlich einen Parkplatz direkt vor ihrer Wohnung in der Kronsberger Straße suchen werden.
Architekt Beele erwiderte, dass die Nutzung der Tiefgarage aufgrund der Barrierefreiheit und der breiteren Parkplätze unbeschwerlicher sei.
Bezirksratsfrau Stittgen erkundigte sich, wo die dort tätigen Mitarbeiter parken würden.
Architekt Beele teilte mit, dass vor und neben dem Gebäude insgesamt 11 Parkplätze zurzeit und in den nächsten 15 Jahren zur Verfügung ständen. Die Tiefgarage sei entsprechend so konzipiert, dass die Mitarbeiter dort parken könnten. Auf dem Gelände seien noch 20 Einstellplätze vorhanden.

TOP 4.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 12.09.2007 ( öffentl. Teil )

Die Niederschrift über die Sitzung am 12.09.2007 ( öffentl. Teil) wurde mit 3 Enthaltungen genehmigt.

TOP 6.
A N F R A G E N
TOP 6.1.
der SPD-Fraktion
TOP 6.1.1.
Stolpersteine - ganzheitliches Konzept zur Verlegung
(Drucks. Nr. 15-2606/2007)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Informationen zur Folge erarbeitet das Stadtarchiv ein Papier, aus dem hervorgehen soll, unter welchen Maßgaben (nach welchem Konzept), nicht nur nach welchen erforderlichen Anforderungen im Hinblick auf historisch richtige und rechtlich einwandfreie Gesichtspunkte, in Hannover Stolpersteine verlegt werden sollen. Dabei kommen verschiedene Aspekte in den Fokus:
1. die akkurate Recherche der Opfer der Gewaltherrschaft in der Zeit des Nationalsozialismus mit den wesentlichen Daten wie Name, Ort (Stadtteil), Wohnungsanschrift, Deportationsort und Verfolgtengruppe und die Bereitstellung dieser Daten,
2. organisatorische Abwicklung der Verlegung (Koordinierungsstelle wie z. B. in Berlin),
3. die Initiative bezüglich der Finanzierung (Spendenbereitstellung, -einwerbung), die Organisation der Übernahme von Patenschaften,
4. die Einbindung der örtlichen Gemeinschaft (z. B. Bürgerverein, Schulen) durch Recherchen bezüglich Nachfahren, Nachbarn, Biographien, Begleitung der Verlegung.
In diesem Zusammenhang fragen wir daher die Verwaltung:

1. Welche wesentlichen Punkte sind bezüglich der vorstehenden Überlegungen zu ergänzen?
2. Welche der Aufgaben, auch aus den zur Frage 1 gegebenen Antworten, würde an welcher Stelle sinnvollerweise bei der Stadt angesiedelt sein, auch betrachtet unter dem Aspekt der Aufgaben des Stadtbezirksrates?
3. Welche Aufgaben aus dem Prolog, ggf. ergänzt um weitere, die aus der Antwort zu Frage 1 herrühren, würde die Verwaltung vorrangig als Aufgabe von privaten Initiativen – vielleicht auf Stadtbezirksebene und in Abstimmung mit der kommunalpolitischen Ebene – ansehen?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 bis 3:
Die Verwaltung hat die Ratsgremien einschließlich der Stadtbezirksräte mit der Informationsdrucksache 2141/2007 N1 vom 18.09.2007 darüber informiert, dass und in welchem Verfahren Stolpersteine in Hannover verlegt werden können, wenn entsprechende Wünsche für bestimmte Opfer des Nationalsozialismus an die Verwaltung herangetragen werden. Aus dieser Informationsdrucksache sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen ersichtlich:
· Es wird ein Antrag von privat oder einer Initiative mit Zusage der Kostenübernahme für die Herstellung und Installation des Steins durch den Künstler (95 €) benötigt.

· Die historische Recherche wird vom Stadtarchiv Hannover (persönliche Daten, u.a. letzte freiwillige Wohnung in Hannover) durchgeführt.

· Ein Einverständnis der Erben/Nachkommen der Opfer (soweit bekannt oder mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln) wird eingeholt.

· Es wird eine Beteiligung des Eigentümers des Hauses, vor dem der Stein verlegt werden soll, erfolgen.

· Die Verlegung geschieht durch den Künstler in Kooperation mit dem Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover.

· Die Stolpersteine werden in das Eigentum der Stadt (öffentliche Straßen und Wege) mit Unterhaltungspflicht übernommen.

Der Bezirksrat und private Initiativen können selbstverständlich weitere Anträge stellen und vorhandene Informationen über die Biografien der Opfer zur Erleichterung der Recherche zur Verfügung stellen.



Bezirksratsherr Rödel erkundigte sich, ob es einen zentralen Ansprechpartner in der Verwaltung geben werde.
Frau Mewes verwies auf die Informationsdrucksache und teilte mit, dass der Ansprechpartner der Fachbereich Bildung und Qualifizierung sei.

TOP 6.1.2.
Umnutzung einer öffentlichen in eine private Grünfläche
(Drucks. Nr. 15-2607/2007)
Bezirksratsfrau Voß-Boner trug folgende Anfrage vor:
Südlich des Grundstückes „Alte Bemeroder Straße 104“, seit 1957 mit der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Johannis für Bemerode, Kronsberg und Wülferode belegt, befindet sich eine öffentliche Grünfläche. Die Kindertagesstätte benötigt für ihre Außenspielanlagen eine größere als die derzeit zur Verfügung stehende Fläche. Im unmittelbar angrenzenden, privaten Umfeld sind Grundstücksflächen allerdings nicht verfügbar.
In diesem Zusammenhang fragen wir daher die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden und erfüllt sein, um eine Erweiterung der Außenspielfläche für die in Rede stehende Kita in die öffentliche Grünfläche hinein zu ermöglichen?
2. Welcher unterschiedlichen Art kann die Flächenübernahme (z. B. Überlassung zur Nutzung) sein?
3. Welche Erfolgsaussichten werden einem Ersuchen bezüglich der in Rede stehenden Grundstückserweiterung begründet beigemessen?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die betreffende Grünfläche ist im Bebauungsplan 986 als öffentliche Grünverbindung festgesetzt und auch als solche hergestellt. Wenn ein Teil davon an die Kindertagesstätte abgegeben würde, wäre dafür zunächst mindestens ein Ratsbeschluss erforderlich, weil die Fläche damit der öffentlichen Nutzung entzogen würde, bei einer dauerhaften Privatisierung evt. sogar eine Bebauungsplanänderung. Die anschließenden baulichen Veränderungen würden zumindest eine Teilrodung der jetzigen Grenzpflanzung erfordern sowie eine Einzäunung entlang der neuen Grenze und die Herrichtung der neuen Spielflächen. Einzelheiten hierzu oder Aussagen zu Kosten können erst im Rahmen der dafür ebenfalls notwendigen Objektplanung geklärt werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sofern die unter 1. genannten Voraussetzungen erfüllt wären, könnte entweder der mit der Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Johannis bestehende Erbbaurechtsvertrag erweitert oder ein Mietvertrag abgeschlossen werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Erfolgsaussichten werden von der Verwaltung als gering eingestuft, sofern keine Gründe vorliegen, die für das Fortbestehen der Kindertagesstätte von entscheidender Bedeutung sind. Solche Gründe sind hier nicht bekannt.
Bei der angefragten Fläche handelt es sich um eine wichtige überörtliche Grünverbindung, die weiter im Westen auch an die Seelhorst angeschlossen ist. Diese Grünverbindungen haben im Stadtgebiet insgesamt eine hohe Bedeutung, weil sie wichtige Wege für Fußgänger und Radfahrer abseits der stark befahrenen Straßen darstellen und damit für Berufs- und Schulwege, für die Naherholung und auch aus ökologischen Gründen viele Wohlfahrtswirkungen haben. Es wird dabei immer angestrebt, nicht nur schmale bandartige Wegeverbindungen zu schaffen, sondern in regelmäßigen Abständen auch immer Aufweitungen zu haben. Damit sollen an den Wegen auch nutzbare Flächen zur Verfügung stehen, Übersichtlichkeit gewährleistet sein und den sonst oft dicht bebauten angrenzenden Wohngebieten auch eine gewisse Großzügigkeit und Weite verliehen werden, durch die die Wohngebiete qualitativ aufgewertet werden.

TOP 6.1.3.
Einseitiger Schutzstreifen für Radfahrer in der Wülfeler Straße im Bereich "Annastift"
(Drucks. Nr. 15-2609/2007)
Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:
An der Wülfeler Straße wurde nordseits ein Schutzstreifen für Radfahrer (versehen mit Piktogrammen „Radfahrer“) ausgewiesen. Dieser Schutzstreifen wurde jedoch nicht farblich markiert und ist durch eine durchbrochene Linie getrennt und damit überfahrbar, also kein Radfahrstreifen.
Auf der Südseite der Wülfeler Straße parken häufig Fahrzeuge am Fahrbahnrand, so dass der verbleibende Fahrstreifen für Fahrzeuge aus Richtung Westen her kommend von der Breite nicht ausreicht. Die Fahrzeuge überfahren dann die Mittellinie und zwingen damit die sich in Fahrtrichtung Westen bewegenden, entgegenkommenden Fahrzeuge – um Unfälle unter Pkw zu vermeiden – zum Überfahren des Schutzstreifens – eine potentielle Konfliktsituation mit Radfahrern vielleicht nicht erkennend.
Es konnte zudem sogar beobachtet werden, dass der Schutzstreifen von Radfahrern in der Gegenrichtung benutzt wurde („Geisterfahrer“).
Darüber hinaus sollte den letzten Informationen zu diesem Thema zur Folge alsbald der Ausbau eines Fuß- und Radweges in dem in Rede stehenden Teilstück vor dem „Annastift“ durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang fragen wir daher die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um diese für Radfahrer aus verschiedenen und auch dargelegten Gründen gefährliche Situation abzustellen?
2. Welche Gründe haben die Verwaltung bewegt, statt eines Radfahrstreifens mit eindeutiger Benutzungsvorschrift einen Schutzstreifen für Radfahrer mit der Zulassung auch für den Kfz-Verkehr zu installieren?
3. Wann ist der Ausbau des Fuß- und Radweges vor dem „Annastift“, dem letzten, fehlenden Teilstück im Zuge der Wülfeler Straße, einer Landesstraße und einer Hauptverkehrsstraße in der Landeshauptstadt Hannover (im gültigen Bebauungsplan 320 1976 in einer 21,0 m breiten, öffentlichen Verkehrsfläche [nachrichtlich] bereits ausgewiesen) in seinen wesentlichen Schritten (Planung, Bauvorbereitung, Durchführung) determiniert?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Schutzstreifen eröffnet die Möglichkeit, am Fahrbahnrand eine Fläche zur Verfügung zu stellen, die vom Pkw in der Regel nicht und von Bussen und Lkws im Begegnungsfall benutzt werden soll. Die Führung des Radverkehrs auf dem Schutzstreifen in der Wülfeler Straße entspricht den gängigen Richtlinien und hat sich auch an anderen Stellen im Stadtgebiet bewährt. Ein akuter Handlungsbedarf wird von der Verwaltung an dieser Stelle nicht gesehen.
Eine Rotfärbung soll aus Sicherheitsgründen nur in Ausnahmefällen, wie 2-Richtungs-Furten und Fahrradaufstellflächen sowie punktuellen Konfliktpunkten, ausgeführt werden – nicht auf der Strecke, da sonst die Gefahr des Eintretens eines Gewohnheitseffekts besteht. Zusätzlich spielen die hohen Kosten eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Aufgrund des begrenzten Straßenraums müsste bei der Anlage eines Radfahrstreifens auf das Parken auf der Südseite verzichtet werden, da das Überfahren eines Radfahrstreifens nicht erlaubt ist. Dieses ist nicht im Sinne der Anlieger und entspricht nicht den vorherrschenden Nutzungsansprüchen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Planungen für den Rad- und Fußweg Wülfeler Straße sind noch nicht abgeschlossen.
Die Realisierung ist für 2008 geplant.

TOP 6.1.4.
Abpollerung der Seitenwege des Von-Greavemeyer-Weges
(Drucks. Nr. 15-2610/2007)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Die Landeshauptstadt Hannover teilte den Anwohnerinnen und Anwohnern des Von-Graevemeyer-Weges mit, dass in Kürze eine Appollerung der Seitenarme des Wohnweges zu erwarten ist. Seit 40 Jahren ist der Weg als Ganzes als Fußweg ausgewiesen, ohne dass eine solche restriktive Handhabung der Zufahrt geregelt wurde.
In diesem Zusammenhang fragen wir daher die Verwaltung:
1. Welchen konkreten Anlass gibt es für diese angekündigte Maßnahme?
2. Welche Maßnahmen sind geplant und welche Kosten entstehen?
3. Ist Ähnliches mit den anderen baulich gleichwertigen Stichwegen in diesem Wohngebiet vorgesehen und wie soll dann die Pflege der öffentlichen Grün- und Spielflächen erfolgen ?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Auslöser für die Absicht, den Von-Graevemeyer-Weg mit Feuerwehrpollern zu sichern, war ein Anruf eines Anwohners aus dem Von-Graevemeyer-Weg. Dieser hatte mitgeteilt, dass auf dem gewidmeten Gehweg sein Kind jetzt zum 2ten mal fast von einem PKW angefahren wurde und er um Sicherungsmaßnahmen gegen das Befahren bittet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach einer Anliegerinformation über die geplante Maßnahme, gab es viele Rückmeldungen von Anwohnern des Von-Graevemeyer-Weges. Es gab sowohl Bedenken als auch Zustimmungen zu dem Vorhaben der Verwaltung. Deshalb wird die Verwaltung die Situation dieser Wohnwege zunächst besonders beobachten und vorerst keine Abpollerungen vornehmen. Somit entstehen auch keine Kosten. Das Befahren der Wege muss besonderen Einsatzfahrzeugen und Rettungsdiensten vorbehalten bleiben. Dies wird in Kürze auch allen Anwohnern im Wohnquartier Von-Graevemeyer-Weg in einer 2. Anliegerinformation mitgeteilt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Wie der Von-Graevemeyer-Weg werden auch die anderen Wohnwege des Quartiers zunächst besonders beobachtet und vorerst keine Abpollerungen vorgenommen. Das Befahren dieser Wege ist hier ebenfalls nur Einsatzfahrzeugen und Rettungsdiensten vorbehalten. Somit ist die Pflege der öffentlichen Grün- und Spielflächen gesichert. Anwohner oder deren Lieferanten benötigen in jedem Fall zum Befahren der Fußwege eine Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde. Diese wird jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen (Umzug, Möbelanlieferung, o.ä.) temporär erteilt.

TOP 6.1.5.
"Zum Kronprinzen" - Abriss des Gebäudes Brabeckstraße 16 nur eine Kolportage?
(Drucks. Nr. 15-2611/2007)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Eine der traditionsreichsten und wohl ältesten Gaststätten in Kirchrode, die Gaststätte „Zum Kronprinzen“ ist seit geraumer Zeit nicht mehr in Betrieb. Bei dem Gebäude, vermutlich aus dem 17. Jahrhundert und seit dem ersten Quartal des 19. Jahrhunderts als Krug vermerkt, handelt es sich trotz seiner Bedeutung für und in Kirchrode dem Vernehmen nach nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Einer Kolportage zur Folge soll dieses Haus nun abgerissen werden und damit in Kirchrode ein weiteres aus dem dörflichen Restensemble aus dem Ortsbild verschwinden.
In diesem Zusammenahng fragen wir daher die Verwaltung:

1. Welche Gründe haben zu der Festlegung geführt – auch unter Berücksichtigung der Gesamtsituation in Kirchrode –, dass das in Rede stehende Gebäude als alter, seit über 300 Jahren bestehender, geschichtsträchtiger Teil der Kötner-Hofstelle mit der Assekuranz-
nummer 25 (Scheune), auch einen rudimentär dörflichen Charakter vermittelnd, nicht denkmalgeschützt ist?
2. Welche Überlegungen einschließlich solcher zu einer potentiellen Veränderung des gültigen Bebauungsplanes bestehen bezüglich einer Neubebauung an dieser Stelle nach einem mit welcher Begründung erteilten/ noch zu erteilenden Genehmigung zum und zu welchem Termin vorgesehenen Abriss konkret oder auch nur andeutungsweise?
3. Welche Gedanken bestehen bezüglich des Erhalts oder eines Retrodesigns der grundsätzlichen Hauskonstruktion oder einzelner Teile (z. B. der Straßenfront mit dem charakteristischen Krüppelwalmdach) mit welcher Zielsetzung auf Seiten des Eigentümers oder auch eines potentiellen anderen Rechteinhabers und der Verwaltung?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Für die Aufnahme in eine Denkmalliste gelten laut Gesetz landesweit einheitliche Kriterien; das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als für die Ausweisung zuständige Landesbehörde entscheidet, ob eines oder mehrere dieser Kriterien zutrifft und damit ein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht.
In § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) heißt es:
"Baudenkmale sind bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht."
Das Landesamt hat das betreffende Gebäude Brabeckstr. 16 nicht in die Liste der Kulturdenkmale der Stadt Hannover aufgenommen. Eine Begründung ist angefragt, liegt der Verwaltung aber noch nicht vor.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage für einen Neubau nach Abriss der bestehenden Bebauung Brabeckstraße 16 vor. Der Abriss selbst ist genehmigungsfrei. Die Neubebauung in der beantragten Form setzt die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes voraus. Dem wird die Verwaltung nicht folgen, ergo wird die Bauvoranfrage abschlägig beschieden.
Der Bebauungsplan 306, der mit seinen Festsetzungen das vorhandene städtebauliche Bild aufgrund von den Bestand nahezu nachzeichnenden Baugrenzen, der Zulässigkeit einer nur eingeschossigen Bebauung mit einer GFZ von 0,3 festschreibt, bedarf aus Sicht der Verwaltung keiner Veränderung.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Für einen Neubau sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes maßgebend. Daneben ist die Nachbarschaft zu den Baudenkmalen im Bereich der Jakobikirche zu berücksichtigen. Die städtebauliche Sinnhaftigkeit des Erhalts des Ensembles ist aus Sicht der Verwaltung evident.

Ein Anwohner erkundigte sich nach dem Verfahren bei der Denkmalschutzbehörde, da der Bürgerverein bereits vor einem 3/4 Jahr einen Antrag um Aufnahme dieses Gebäudes als denkmalgeschütztes Gebäude gestellt habe. Er habe bisher nur ein mündliche Absage dahingehend erhalten, dass an dem ursprünglichen Gebäude bereits zu viel verändert worden sei. Dies würde jedoch nicht den Tatsachen entsprechen. Er verstehe nicht, dass die Verwaltung sich nicht um die Erhaltung des Gebäudes einsetze. Es sei der Mittelpunkt von Kirchrode und unverständlich, dass dieses Gebäude nicht erhalten werde. Einen rechtsmittelfähigen Bescheid habe er noch nicht erhalten.
Herr Fabich teilte mit, dass die Denkmalschutzbehörde der richtige Ansprechpartner in dieser Sache sei. Er wisse, dass ein Gespräch zwischen dem Niedersächsichen Landesamt für Denkmalschutz und den städtischen Denkmalpflegern zwecks Begutachtung und Diskussion stattfinden solle. Er hoffe, zur nächsten Sitzung Näheres berichten zu können. Der Verwaltung sei die Bedeutung dieses Gebäudes auch im Zusammenhang mit den anderen Gebäuden bewusst.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler bat um Mitteilung, sofern der Bezirksrat Unterstützung leisten könne.
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee bat darum, den Bürgerverein zu diesem Gespräch einzuladen.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler ergänzte, dass auch die Bezirksratsmitglieder zu diesem Termin eingeladen werden sollten.
Herr Fabich wollte dies so weitergeben.
Bezirksratsherr Hellmann sagte, der Denkmalschutz würde nichts nutzen, sofern der Eigentümer das Gebäude verfallen lassen würde. Er appelierte an die Kirchröder, dieses Grundstück zu erwerben, damit es nicht zerfalle.
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee bat um Mitteilung eines Ansprechpartners, um Näheres unternehmen zu können.
Herr Fabich teilte mit, dass er keine einwohnerbezogenen Daten bekannt geben dürfe.
Ein Anwohner teilte mit, dass der Pastor Kontakt mit dem Makler aufgenommen habe und er hoffe, weitere Informationen zu erhalten.

TOP 6.1.6.
Ladezone östlich der Ladenzeile Bemeroder Rathausplatz in der Berkelmannstraße - Falschinformation aufgesessen?
(Drucks. Nr. 15-2612/2007)
Bezirksratsfrau Voß-Boner trug folgende Anfrage vor:
Der Bezirksrat beantragte die Maßnahme in einem zweiten Anlauf und nach einer erbetenen Klärung durch einen CDU-Bezirksratsherren, gleichzeitig auch Vorsitzender des Gewerbetreibendenvereins in Bemerode und auch Wülferode, bezüglich des Willens der Betroffenen, der ggf. Begünstigten – rechtlich damit zu einem Vorschlag geworden, und die Verwaltung folgte diesem Vorschlag. Die Rede ist von einer Ladezone in der Berkelmannstraße – auf ehedem (Kunden-)Parkplätzen in Schräganordnung östlich der Ladenzeile Bemeroder Rathausplatz, jetzt ausgewiesen durch Verkehrszeichen, die ein eingeschränktes Haltverbot aussprechen, eben eine Ladezone markieren.
Nun stellte sich heraus, dass die angeführten, potentiellen Nutzer diesen dann umgesetzten Wunsch gar nicht geäußert hatten, denn es wurde ins Feld geführt, dass die Andienung des Blumengeschäftes und der Reinigung mit solch einer Ladezone gar nicht sinnfällig durchzuführen ist. Die Ver- und Entsorgung geht seit Jahren und auch weiterhin in bewährter anderer Art und Weise und ohne Nutzung dieser Ladezone vonstatten.
Der Vorsitzende der Ladeninhaber-Gemeinschaft am Bemeroder Rathausplatz teilte das deshalb dem Bezirksbürgermeister und damit auch dem Stadtbezirksrat mit, dass eine solche Ladezone nicht Wille der Gemeinschaft sei, weder mit ihr abgesprochen noch mit den maßgeblich für die Begründung angeführten Ladeninhabern.
Dabei fällt auf, dass zum einen zwei verschiedene Vereinigungen der Ladenbesitzer existieren und zum anderen zwei unterschiedliche Äußerungen zum selben Thema. Unsere eigene Recherche hat jetzt ergeben, dass die Ladezone vor Ort niemand von den angeführten Ladenbesitzern haben wollte und will und sie deshalb so überflüssig ist wie ein Kropf. Es sollten dort wieder Kundenparkplätze sein, wie sie als solche zumeist auch jetzt weiter genutzt werden. Wir erkennen daraus, dass wir zu unserem großen Bedauern ehedem einer Falschinformation aufgesessen sind.
In diesem Zusammenahng fragen wir daher die Verwaltung:
1. Welche Aktivitäten müssen jetzt angeregt werden, damit die Verkehrszeichen zur Ausweisung der Ladezone wieder verschwinden?
2. Was sollte geschehen, um den Reputationsverlust gegenüber der Unteren Landesbehörde, die sich auf die örtliche, kommunale Vertretung bezüglich der Begründung gestützt hat, wieder gut zu machen?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Wenn der Stadtbezirksrat Bemerode-Kirchrode-Wülferode einen entsprechenden Beschluss fasst, wird die Beschilderung wieder demontiert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

Bezirksratsherr Albrecht erklärte, dass es sich hier um ein Missverständnis gehandelt
habe. Die Verwaltung habe eine falsche Ladezone eingerichtet, die so nicht gewünscht
gewesen sei. Geplant war eine Ladezone direkt hinter der Ladenzeile.
Bezirksratsfrau Voß-Boner erkundigte sich, ob ein Beschluss zur Wiederaufhebung der Ladezone gefasst werden solle, wenn die CDU-Fraktion mit der Einrichtung der Ladezone in der Weise nicht einverstanden sei.
Frau Mewes sagte, dass ein Beschluss zur Demontage der Schilder bezüglich des eingeschränkten Halteverbotes, welches die Ladezone ausweise, jetzt möglich sei.
Bezirksratsherr Schipper sagte, dass man mit der Umsetzung auf diese Weise nicht zufrieden sei und daher schon den eigentlichen Wunsch der Ladenbesitzer erfüllen wolle. Man werde zur kommenden Sitzung einen entsprechenden Antrag formulieren.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig bat darum, zukünftig die Anfragetexte kürzer und allgemein verständlich zu formulieren.

TOP 6.1.7.
Bebauung des Grundstückes Tiergartenstraße 132
(Drucks. Nr. 15-2613/2007)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Für das bislang nicht bebauungsplanbefangene Grundstück Tiergartenstraße 132 soll auf Grund eines Antrages des Vorhabenträgers vom 20. Juli 2007 nunmehr ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Die dabei erwartete Festsetzung der baulichen Nutzung soll sich an der Bebauung der Ortsmitte Kirchrodes (dazu gehören die Grundstücke Tiergartenstraße 124 bis 130 und auch Kronsberger Straße 2 bis 12) orientieren und damit für eine hohe und kompakte Ausnutzung (Nutzungsintensivierung genannt) sorgen.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Welche bauliche Nutzung (Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Bauweise) ist geboten, wenn für das in Rede stehende Grundstück nicht die Ortsmitte Kirchrodes die Maßgabe bildet, sondern die Orientierung sich auf das Karree Tiergartenstraße / Jöhrensstraße / Borchersstraße / Kronsberger Straße, in dem das Grundstück liegt, bezieht?
2. Welche Grundlage/Üblichkeit gibt es für eine Festsetzung, dass die Überschüttung eines Bauwerk auf dem Grundstück, in Unterlagen als ½-geschossig ausgewiesen, der Ansatzpunkt/Ausgangspunkt für die Höhen- und Geschossfestsetzung sein soll und nicht eine Referenzhöhe auf der anliegenden Straße?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Mit Beschluss der Drucksache Nr. 474/ 2006 vom 08.03.2006 hat der Bezirksrat Kirchrode- Bemerode- Wülferode die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 1683 einstimmig beschlossen.
Dabei lag die Erkenntnis zu Grunde, dass das geplante konkrete Vorhaben einer Altenwohnanlage nach §34 BauGB nicht zulässig wäre, sondern über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren eine Genehmigungsgrundlage geschaffen werden soll.
Das Bebauungskonzept orientiert sich dabei an der überwiegenden Bebauung mit 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss in der westlichen Nachbarschaft und entspricht der Festsetzung der dort gültigen Bebauungspläne Nr. 586 und Nr. 306. Für den Baukörper an der Tiergartenstraße ist die dort in der Nachbarschaft bestehende Bebauung Orientierung. Zum östlich angrenzenden Block mit seiner überwiegend 2 ½ - geschossigen Bebauung, wird städtebaulich sinnvoll vermittelt.
Das Grundstück ist zurzeit durch die vorhandenen Gebäude und den Bunker, sowie durch die Zufahrten und Stellplätze zu 74% versiegelt.
Im Bereich von Vorhaben- und Erschließungsplänen ist die Gemeinde bei der Bestimmung der Zulässigkeit nicht an die Baunutzungsverordnung (BauNVO) gebunden. Im Hinblick auf die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigenden Belange, wie die allgemeinen Anforderun-gen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Wohnbedürfnisse und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens, ist das Maß der baulichen Nutzung abzuwägen.
Die geplante Überbauung des Grundstücks durch Gebäude und Treppenhäuser führt zu einer überbauten Grundfläche von ca. 40%. Durch die Anlage von Zuwegungen, Zufahrten sowie die Unterbauung durch die Tiefgarage und den Bunker wird wiederum eine Versiegelung von ca. 74% erreicht. Die versiegelten Flächen bleiben daher im Wesentlichen dem derzeitigen Bestand entsprechend erhalten.
Für das Vorhaben können die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung für allgemeines Wohngebiet von 0,4 für die Grundflächenzahl (GRZ) und 1,2 für die Geschossflächenzahl (GFZ) zum Vergleich herangezogen werden. Diese werden durch das Vorhaben berücksichtigt.
Die Situation des vorhandenen Bunkers, der erhalten bleiben muss, induziert jedoch formal eine Überschreitung der GRZ, dies erscheint jedoch aus Sicht der Verwaltung akzeptabel; betrachtete man alleine die Neubebauung, würde sie eingehalten werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für die Beantwortung der Frage, ob es sich bei dem Kellergeschoss des Bunkers um ein Vollgeschoss handelt, ist die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) heranzuziehen. Nach §2(4) ist ein Vollgeschoss ein Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 oder mehr hat und dessen Deckenunterseite im Mittel mindestens 1,40m über der Geländeoberfläche liegt. Der vorhandene Bunker stellt danach kein Vollgeschoss dar.
Bei dem Baurecht schaffenden Verfahren handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Das diesem zu Grunde liegende konkrete Bauvorhaben orientiert sich bei seiner Höhe an dem üblichen Maß für eine 2- geschossige Bebauung und sieht entsprechend, abgesehen von dem Neubau an der Tiergartenstraße, tatsächlich nur zwei Vollgeschosse auf dem Bunker vor.

Bezirksratsherr Böhme bezog sich auf die im letzten Jahr beschlossenen Drucksache Nr. 464/2006 und erklärte, dass einige Inhalte nicht mehr aktuell seien. Er bat für die Zukunft vor dem Beschluss solcher Baupläne einen Ortstermin mit der Fachverwaltung zu organisieren, um sich das Vorhaben vor Ort erläutern zu lassen.


Herr Fabich sagte, dass das durchzuführende mehrstufige Bauleitverfahren den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen sowie der Politik die Möglichkeit zur Teilhabe an diesem Verfahren gebe. Mit dem seinerzeitigen Beschluss der Drucksache zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung durch den Bezirksrat wurde den Bürgern das erste Mal die Möglichkeit gegeben, sich in dieses Verfahren mit Bedenken und Anregungen einzubringen. Dieser Drucksache lag die Zeichnung des Gebäudes bei, die als Diskussionsgrundlage herangezogen werden konnte.
Bezirksratsherr Schipper bat mit einem Antrag zur Geschäftsordnung darum, den Anwohnern die Möglichkeit zu Nachfragen zu geben.
Dieses wurde einstimmig durch den Bezirksrat beschlossen.
Ein Anwohner erklärte, dass er positiv überrascht über den neuen Entwurf des Architekts sei. Er danke dem Bezirksrat , dass dieser die Gedanken und Anregungen der Anwohner aufgenommen habe. Er denke, sie seien auf dem richtigen Wege.

TOP 6.2.
der CDU-Fraktion
TOP 6.2.1.
Nachnutzung des Gebäudes der ehemaligen posteigenen Filiale am Bemeroder Rathausplatz
(Drucks. Nr. 15-2635/2007)
Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:
Vor einigen Monaten hat die posteigene Filiale am Bemeroder Rathausplatz ihren Betrieb eingestellt. Der Bezirksrat wurde über die zukünftig angestrebte Nutzung des Gebäudes informiert. Nachdem im bisherigen Ladenlokal bis zum heutigen Tage keine neuen Mieter / Nutzer eingezogen sind und die geschlossenen Geschäftsräume den Nahversorgungsstandort nicht beleben, scheinen konzeptionelle Überlegungen zur zukünftigen Nutzung dringend erforderlich.
In diesem Zusammenhang fragen wir daher die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung konzeptionelle Überlegungen bezüglich einer Wiedereröffnung des o.g. Gebäudes bekannt?
2. Falls ja, wie sehen diese aus?
3. Wann ist mit einer Wiedereröffnung der o.g. Immobilie zu rechnen?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 bis 3:
Neue konzeptionelle Überlegungen des Eigentümers sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Verwaltung hat die Post diesbezüglich angefragt. Eine Antwort steht noch aus, sobald diese vorliegt erfolgt eine schriftliche Beantwortung.
Protokollantwort zu Frage 1- 3:
Die Rückfrage bei der Post hat mittlerweile ergeben, dass die hinteren Teile der ehemaligen Filiale am Bemeroder Rathausplatz zur Zeit von den Postboten genutzt werden. Eine Eigennutzung der übrigen Teile, insbesondere zum Platz hin, ist nach Auskunft der Post derzeit nicht möglich bzw. sinnvoll. Gleiches gilt für eine (Unter-) Vermietung der leer stehenden Flächen. Das Interesse insbesondere der lokalen Kaufmannschaft hat die Post durchaus vor Augen. Es gibt daher auch postinterne Überlegungen zur Verlagerung der Teilnutzung durch die Postboten. Die Post hat die Information über entsprechende konkrete Entscheidungen zugesagt.

TOP 6.2.2.
Unerlaubtes Abstellen von Anhängern in reinen Wohngebieten
(Drucks. Nr. 15-2640/2007)
Bezirksratsfrau Jahn trug folgende Anfrage vor:
Bereits im April dieses Jahres hatte die CDU-Fraktion auf das regelmäßige Abstellen von Anhängern in reinen Wohngebieten, deren zulässiges Gesamtgewicht über 2 Tonnen liegt, hingewiesen. Darüber hinaus wurde festgehalten, dass der Tatbestand der Regelmäßigkeit vorliegt.
So werden unter anderem im Bereich der Lothringer Straße regelmäßig Anhänger abgestellt. Im Januar dieses Jahres wurden 32 Anhänger, im Februar 4, im März 4, im April 10, im Mai 5, im Juni 9, im Juli 7, im September 10 und im Oktober 14 Anhänger regelmäßig abgestellt. Das amtl. Kennzeichen wurde jeweils notiert.
In diesem Zusammenhang fragen wir daher die Verwaltung:
1. Was hat die Verwaltung nach der Anfrage in der April-Sitzung gegen die o.g. Tatbestände unternommen?
2. Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, da eine Steigerung zu erkennen ist?
3. Sind der Verwaltung ähnliche Vorfälle in weiteren Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode bekannt?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 bis 3:
Wie schon in der Antwort zur DS 15-1029/2007 dargelegt, kann eine Ahndung nach der StVO nur erfolgen, wenn es sich zum einen um Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2 t handelt, zum anderen das Abstellen regelmäßig in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgt.
Die Verwaltung ist in Kontakt mit der zuständigen Polizeidienststelle, die den Bereich im Rahmen der Möglichkeiten zu den genannten Zeiten regelmäßig kontrolliert. Bei diesen Kontrollen wurde nach Rücksprache mit der Polizei aber mehrfach festgestellt, dass die Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 2 t nicht überschreiten. Eine Anzeige war daher nicht möglich. Das Abstellen dieser Anhänger ist zulässig.
Eine Zunahme des unzulässigen Abstellens von Anhängern ist der Verwaltung bisher nicht bekannt geworden. Es wird gebeten, dass die BeschwerdeführerInnen im Einzelfall direkt bei der Polizei Mitteilung machen, damit der Sachverhalt von dort aus überprüft werden kann.

Bezirksratsherr Schipper ergänzte, dass es entscheidend sei, dass eine Anzeige über das Beobachtete bei der Polizei zu machen sei, damit diese reagieren könne.
Beigeordneter Hexelschneider fragte, ob es nicht möglich sei, anhand der vorliegenden Kennzeichen das Gesamtgewicht der Anhänger feststellen zu lassen.
Frau Mewes sagte, dass dies sicherlich möglich sei, jedoch nicht ausreiche. Wichtig sei die Anzeige.
Bezirksratsfrau Kuscher fragte nach, ob weitere Straßen bekannt seien, in denen diese Anhänger abgestellt würden.
Frau Mewes erklärte, dass in der Nacht hierfür die Polizei zuständig sei und sofern andere Straßen betroffen seien, auch dies gemeldet werden müsse.
Bezirksratsfrau Jahn fragte, ob bekannt sei, dass ganze LKW´s abgestellt würden.
Frau Mewes teilte mit, dass die Verwaltung klären werde, wann und wo LKW´s stehen dürfen.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig bat darum, ebenfalls zu klären, ob diese im Landschaftsschutzgebiet abgestellt werden dürften.
Frau Mewes sagte dies zu.

TOP 6.2.3.
Verkehrssituation Wülferoder Straße/ Wülfeler Straße
(Drucks. Nr. 15-2641/2007)
Bezirksratsfrau Kuscher trug folgende Anfrage vor:
In diesem Zusammenhang fragen wir daher die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den Unfallschwerpunkt der oben genannten Straßen auf Höhe des Alten Dorfes zu entschärfen, um zukünftig eine höhere Verkehrssicherheit zu erreichen?
2. Wie soll eine Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Wülferoder Straße und Wülfeler Straße, auch unter Berücksichtigung der weiteren Bebauung und damit einhergehenden Neuansiedlungen in Bemerode, erreicht werden?
3. Welche verkehrskonzeptionellen Maßnahmen werden erarbeitet, die eine Entspannung der Verkehrssituation, auch durch direkte Anbindung der Wülferoder Straße an die B65, vorsehen?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung sieht hier aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Handlungsnotwendigkeit. Im Bereich Wülferoder Straße / am Alten Dorf gab es nach Auskunft der Polizeidirektion Hannover in den Jahren 2005 bis 2007 lediglich einen registrierten Unfall.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Verkehrsfluss in der Wülferoder Straße / Wülfeler Straße läuft aus Sicht der Verwaltung reibungslos. Er wird in diesem Bereich seltener gestört als in vergleichbaren anderen innerstädtischen Straßen. Lediglich zu den Messen ist teilweise ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu den An- und Abfahrtszeiten festzustellen. Zu kurzfristigen Behinderungen kann es an der Kreuzung Kattenbrookstrift auch durch den Vorrang der Stadtbahn kommen. Bei diesen Störungen handelt es sich um temporär sehr begrenzte Ereignisse, die aus Sicht der Verwaltung vertretbar sind.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Aus Sicht der Verwaltung besteht hier kein Handlungsbedarf. Verkehrskonzeptionelle Maßnahmen, wie z. B. eine direkte Anbindung an die B 65, werden daher zurzeit nicht bearbeitet.

Bezirksratsfrau Dr. Moennig erklärte, dass die Verwaltung und der Bezirksrat völlig verschiedene Auffassungen bezüglich der Verkehrssituation an dieser Stelle hätten. Es würden viele Unfälle an dieser Stelle passieren. Es handele sich um einen Unfallschwerpunkt. Sie bat nochmals um Prüfung.
Bezirksratsherr Kaiser sagte, dass es sich hier um ein Missverständnis handeln könnte und eine andere Kreuzung von der Verwaltung betrachtet worden sei. Er bat ebenfalls nochmals zu recherchieren und zwar gezielt in diesem Kurvenbereich.
Frau Mewes sagte zu, dies noch mal von der Verwaltung überprüfen zu lassen.

TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 7.1.
202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover; Teilbereich 202.1: Kirchrode/südlich Lange-Feld-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Abgesetzt


TOP 7.2.
202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.2: Kirchrode / ehemalige Kleingartenkolonie "Sommerlust"
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 2633/2007 mit 2 Anlagen)
Bezirksratsherr Rödel teilte mit, dass aus Sicht seiner Fraktion dieser TOP nicht beratungsfähig sei. Es sei angegeben, das im Regionalen Raumordnungsprogramm keine parzellenscharfe Festlegung vorhanden sei, man jedoch im gültigen Plan eine parzellenscharfe Festlegung erkennen könne. Weiterhin solle eine abschließende Klärung erst noch mit der Region erfolgen, aber jetzt schon über die Drucksache abgestimmt werden.
Herr Fabich sagte, dass der Flächennutzungsplan genauso wie das Regionale Raumordnungsprogramm mit dem entsprechenden Plan dazu nicht parzellenscharf seien. Konkretes Baurecht schaffe erst der Bebauungsplan. Der Einwand bezüglich der Parzellenschärfe sei grundsätzlich relevant, jedoch nicht für diese Drucksache.
Bezirksratsherr Rödel hakte nach, warum nicht vorher mit der Region gesprochen werde.
Herr Fabich teilte mit, dass man mit der Region im Gespräch sei. Der Abschluss der Gespräche sei jedoch nicht für diese Drucksache entscheidungsrelevant.
Bezirksratsherr Schipper sagte, das man sich hier erst im Bereich des Flächennutzungsplanens befinde. Bis zur Aufstellung des Bebauungsplanes müssten diese Dinge geklärt sein. Zum Zeitpunkt des jetzigen Verfahrensstandes seien keine Fehler vorhanden.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.
10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8. A N T R Ä G E
TOP 8.1.der SPD-Fraktion
TOP 8.1.1. Anhörung zum Monument der Fragen - Kronsberg-Life-Tower
Anzuhörender: Herr Mattias Kolletzki, Vorsitzender des Kronsberg-Life-Tower e.V.

(Drucks. Nr. 15-2614/2007)
Bezirksratsherr Rödel verlas den Antrag und begründete ihn.
Bezirksratsherr Schipper sagte, dass im vergangenen Jahr durch die Initiative mitgeteilt wurde, welche Ziele diese verfolge und in der letzten Sitzung hierzu eine Anfrage bis auf die Frage, ob der Pachtvertrag nach Ablauf verlängert werde, beantwortet wurde und daher keine Notwendigkeit einer Anhörung bestehe.
Der Bezirksrat lehnte folgenden Antrag ab:
Der Bezirksrat führt in seiner Sitzung am 12. Dezember 2007 eine Anhörung zur Errichtung eines Kletterturms – genannt Monument der Fragen, umbezeichnet in Kronsberg-Life-Tower – auf einer ausgewiesenen Sportfläche (östlich des eingezäunten Areals der Bezirkssportanlage Bemerode mit Zugang von der Oheriedentrift) durch. Anzuhörende(r) ist der Vorsitzende des Kronsberg-Life-Tower e. V., Herr Matthias Kolletzki oder VertreterIn im Amt. Schwerpunktmäßig sind drei Fragenkomplexe zu beantworten:
1. Wie ist die bauliche Umsetzung der Errichtung des Holzturmes und der eingegliederten Begegnungsstätte organisatorisch, finanziell und zeitlich gesichert?
2. Welche Sport- und Jugendarbeit findet heute und nach Errichtung des Holzturmes statt? Welche Aktivitäten darüberhinaus sind auf dem Gelände vorgesehen?
3. Wie wird die Offenheit gegenüber Schulen und Vereinigungen gefördert? Welche Absprachen, Verabredungen mit anderen Organisationen (außerhalb des als gemeinnützig anerkannten Vereins) zur Nutzung der Fläche und Einrichtungen existieren konkret oder als mündliche(s) Übereinkommen/Zusage, insbesondere mit solchen, die am Kronsberg ansässig sind? Welche Zusammenarbeit/Nutzung durch Dritte ist beabsichtigt, ist durch erste Kontakte positiv wahrgenommen, wird angestrebt – ist jedoch noch nicht (fest) verabredet?
4 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 8.1.2.
Anhörung zur Stadtteiljugendarbeit am 12.12.2007
Anzuhörender: Jugendstadtteilforum (Drucks. Nr. 15-2615/2007)

Bezirksratsfrau Voß-Boner verlas den Antrag und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig teilte mit, dass die CDU-Fraktion sich vorbehalte, jemanden zu dieser Anhörung nach zu benennen.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Der Bezirksrat führt in seiner Sitzung am 12. Dezember 2007 eine Anhörung zur Stadtteiljugendarbeit durch. Anzuhörender ist Herr Mario Jansen aus dem Tätigkeitsfeld „Schulsozialarbeit“.
Schwerpunktmäßig sind drei Fragenkomplexe zu beantworten:
1. Jugendstadtteilforum – Welche Erfahrungen und Ergebnisse sind im Aufbau und Ablauf der Institution gemacht worden? (organisatorischer Teil)
2. Welche Situation und Entwicklung sind bei den und für die Jugendlichen im Stadtteil festzustellen, insbesondere als Ausfluss der institutionellen Arbeit, aber auch als Darstellung der Gesamtsituation? (inhaltlicher Teil)
3. Wie sehen die Perspektiven aus? Und an welche Bedingungen sind sie geknüpft?
Einstimmig

TOP 8.1.3.
Bauvorhaben Tiergartenstraße 132 - Bunkerüberbauung undUmbau des Vorderhauses zur Errichtung einer Altenwohnanlage (Drucks. Nr. 15-2616/2007)
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 8.1.4.
Stadttafeln in Kirchrode - notwendige Korrekturen (Drucks. Nr. 15-2617/2007)
Bezirksratsfrau Voß-Boner verlas den Antrag und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Stadttafeln in Kirchrode – für die Jakobikirche und das Gebäude Heinemanhof 1 unter Einschluss der Torhäuschen Brabeckstraße 86 und 86A – bezüglich ihrer sachlichen Richtigkeit, insbesondere der Schreibweise der Eigennamen und der Ortsangaben zu prüfen und ggf. richtig zu stellen.
Einstimmig

TOP 8.1.5.
Stadttafel für die Johannis-Kapelle zu Bemerode (Drucks. Nr. 15-2618/2007)
Bezirksratsfrau Voß-Boner verlas den Antrag und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, an der Johannis-Capelle zu Bemerode, eingeweiht am 27. October 1867, nach und in Abstimmung mit der Eigentümerin eine Stadttafel anzubringen.
Einstimmig

TOP 8.1.6.
Stadttafel für die Marien-Kapelle zu Wülferode (Drucks. Nr. 15-2619/2007)
Bezirksratsfrau Voß-Boner verlas den Antrag und begründete ihn.
Bezirksratsherr Hellmann teilte mit, er habe gehört, dass zurzeit neue Stadttafeln entwickelt würden.
Bezirksratsfrau Kramarek bestätigte, dass zurzeit ein neues Gesamtkonzept entwickelt würde, die gesamten Stadttafeln im Stadtgebiet zu erneuern: Dies müsse zunächst abgewartet werden. Man könne jedoch trotzdem über diese Anträge beschließen.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, an der Marien-Kapelle zu Wülferode, bereits 1756 errichtet und mit Einrichtungsgegenständen der Vorgänger-Kapelle ausgerüstet, nach und in Abstimmung mit der Eigentümerin eine Stadttafel anzubringen.
Einstimmig

TOP 8.2. der CDU-Fraktion
TOP 8.2.1. Stadtbezirksmanagement (Drucks. Nr. 15-2642/2007)
Bezirksratsherr Schipper verlas den Antrag und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Kramarek sagte, dass ihre Fraktion diesen Antrag ablehnen werde, da das Einsetzen der Stadtbezirksmanager eine Ablösung der Koordinatoren sei mit neuen und besseren Aufgaben. Im Detail könne noch Kritik geübt werden, aber grundsätzlich befürworte sie das Stadtbezirksmangement.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig sagte, dass die Aufgaben des Stadtbezirksmanagements noch nicht definiert seien und hier vorab ein Dialog mit dem Stadtbezirk hätte erfolgen müssen. Es würden dem Stadtbezirk Kompetenzen entzogen und Ansprechpartner weggenommen. Man wolle keinen Vermittler zwischen dem Stadtbezirk und der Verwaltung haben. Man arbeite sehr gut mit der Verwaltung direkt zusammen ohne einen Vermittler.
Diese Maßnahme würde den städtischen Haushalt mit der Einrichtung von 13 zusätzlichen Stellen sehr belasten.
Bezirksratsherr Schmans erklärte, seine Fraktion werde diesem Antrag zustimmen, denn das Konzept sei noch nicht fertig. Erforderlich wäre ein Stadtbezirksmanagement nur, sofern ein Defizit in der Zusammenarbeit von Stadtbezirk und Verwaltung festgestellt worden wäre. Er habe bisher bei Nachfragen immer umgehend kompetente Antworten erhalten und sehe daher keine Notwendigkeit diese 13 Stellen einzurichten.
Bezirksratsherr Kaiser sagte, seine Fraktion werde diesen Antrag ablehnen. Es gebe eine Konzeptentwurf der Verwaltung, der zurzeit noch diskutiert würde. Der Bezirksrat sei informiert. Aus dem Konzeptentwurf würde nach abschließender Diskussion eine Informationsdrucksache erarbeitet werden. Es handele sich hier um eine interne Verwaltungsangelegenheit.
Bezirksratsherr Rödel bezog sich darauf, dass auch der Bezirksbürgermeister mitgeteilt habe, dass man sich noch in der Diskussion befinde und einige Dinge noch erarbeitet werden müssten, so dass er davon ausgegangen sei, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag zurückziehen werde. Er stimme mit der CDU-Fraktion dahingehend überein, dass man sich die Vorgehensweise der Verwaltung und die Einbeziehung des Stadtbezirksrates bezüglich der Einführung des Stadtbezirksmanagements anders vorgestellt habe. Ein Einstellen des Stadtbezirksmanagements solle jedoch nicht erzielt werden, da man dann keine Diskussionsgrundlage mehr habe. Man wolle auch nicht, dass der Manager die Aufgaben des Bezirksrates übernehme.
Bezirksratsfrau Kramarek teilte mit, sie sei über die Reaktion des Bezirksrates überrascht. Sie sei nie davon ausgegangen, dass ein Manager die Aufgaben des Bezirksrates übernehmen werde. Für die neu eingerichteten Stellen würden die Stellen der Koordinatoren wegfallen. Sie stelle sich eine Verbesserung der Kommunikation zwischen dem Bezirksrat und der Stadtverwaltung vor. Man solle daher die Einführung des Stadtbezirksmanagements nicht einstellen.
Frau Mewes teilte mit, dass es im November eine Informationsdrucksache zu diesem Thema geben werde.
Bezirksratsfrau Voß-Boner teilte mit, dass die Ängste bezüglich des Stadtbezirksmanage-
ments durchaus vorhanden waren, jedoch durch Gespräche innerhalb der Fraktionen ausgeräumt werden konnten bzw. durch die Verwaltung aufgenommen wurden und mit in das Konzept eingearbeitet werden sollen. Der Manager sei eine Erweiterung und eine Hilfe als Vermittler zwischen Verwaltung und dem Bezirksrat. Die politischen Entscheidungen treffe weiterhin der Bezirksrat.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler sagte nochmals ausdrücklich, dass der Manager nicht in politisches Handel eingreifen dürfe.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag :
Die Verwaltung wird gebeten, die vorbereitenden Maßnahmen zur Einrichtung eines Stadtbezirksmanagements nach den Vorgaben der Geschäftstelle Stadtbezirksmanagement (Stand: Überblick vom 17.09.2007) sofort einzustellen.
Insbesondere wird die Verwaltung gebeten, die beabsichtigte Ausschreibung für die 13 Stadtbezirksmanager ab Frühjahr 2008 nicht durchzuführen.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die Bezirksräte selbst entscheiden zu lassen, ob bzw. ab wann und in welcher Form Stadtbezirksmanager gewünscht werden.
10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.2.
Pflege und Reinigung des Weges zwischen Johanniskirche und Friedhofsmauer
(Drucks. Nr. 15-2645/2007)
Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, den zur Stadt gehörenden Weg, zwischen Johanniskirche und Friedhofsmauer – in Richtung Ostlandstraße, regelmäßig zu reinigen, zu pflegen und im Winter ggf. zu streuen.
Einstimmig

TOP 8.2.3.
Sauberkeit auf dem Parkplatz am Rathaus in Bemerode (Drucks. Nr. 15-2646/2007)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee verlas den Antrag und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die zuständige Reinigungsfirma erneut dahingehend aufzufordern, dass eine gründlichere Säuberung der Parkfläche am Rathaus in Bemerode vorgenommen wird.
Einstimmig

TOP 8.2.4.
Temporäre Installation des mobilen Geschwindigkeitsanzeiger im Bereich Herthastraße (Drucks. Nr. 15-2647/2007)
Bezirksratsfrau Jahn verlas den Antrag und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, für fünf Tage einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger im Bereich Herthastraße aufzustellen.
Einstimmig

TOP 8.2.5.
Bemeroder Kapelle (Drucks. Nr. 15-2648/2007)
Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 8.2.6.
Schulwegsicherung in der Ostfeldstraße (Drucks. Nr. 15-2649/2007)
Bezirksratsherr Schipper verlas den Antrag und begründete ihn.
Bezirksratsherr Schmans äußerte sich dahingehend, dass er die Vorgehensweise in dieser Sache sehr seltsam finde. Nachdem in den vorangegangenen Sitzungen von den jeweils betroffenen Parteien die Anträge aufgrund der jeweils nicht vorhandenen Mehrheit nicht beschlossen werden konnten, werde nun ein gemeinsamer Antrag gestellt mit 2 alternativen Möglichkeiten zur Schulwegsicherung, von denen sich die Verwaltung eine Alternative aussuchen solle.
Bezirksratsherr Böhme erklärte hierzu, dass die CDU-und die SPD-Fraktion hier dringend Handlungsbedarf sehen würden und daher der Verwaltung aufgrund der 2 angegeben alternativen Möglichkeiten überlassen wolle, welchen Weg sie zur Schulwegsicherung einschlage, damit in dieser Sache endlich gehandelt werde.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten,
entweder auf Höhe des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in der Brabeckstraße und in der Ostfeldstraße eine Signalanlage zu installieren. Die bisherige Signalanlage auf Höhe der Straße Kleiner Hillen bleibt unberührt, sie wird lediglich, wie die beiden neu installierten Anlagen, dauerhaft geschaltet und mit den beiden anderen Anlagen koordiniert. Gleichzeitig werden in der Ostfeldstraße und der Brabeckstraße entsprechende Querungsstellen für Fußgänger ermöglicht,
oder eine bauliche Aufpflasterung in der Ostfeldstraße zwischen Brabeckstraße und Poelzigweg, verbunden mit einer baulichen „Nase“, realisiert. 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 9.1.Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Pony-Reitverein-Laatzen e.V., Ausbau des Vereinsraumes -

(Drucks. Nr. 15-2620/2007 mit 5 Anlagen)
Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn.
Bezirksratsherr Schipper bat um kurzfristige Sitzungsunterbrechung.
Die Sitzung wurde um 21.45 Uhr unterbrochen und um 21.50 Uhr wieder eröffnet.

Bezirksratsherr Schipper teilte mit, dass die Fraktion dem Antrag zustimmen werde.
Er wies jedoch darauf hin, dass bei den eingereichten Unterlagen nur Angebote über die Hälfte der beantragten Summe vorliegen würden und auf den Unterlagen bereits vermerkt sei, dass es sich um ein Angebot handele, aber bereits ein vorangegangenes Lieferdatum ersichtlich sei. Dies sie von der Verwaltung noch mal zu klären.

Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Der Pony-Reitverein Laatzen eV. bekommt aus den Verfügungsmitteln des Bezirksrates für den Ausbau des Vereinsraumes 2500.00 €
Einstimmig

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 21.50 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.





Dr. Benkler Mewes Lyke
Bezirksbürgermeister Koordinatorin Sachbearbeiterin