Antrag Nr. 2414/2009:
Antrag der CDU-Fraktion zur Verwendung des anteiligen Gewinns aus der Thüga AG

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur Verwendung des anteiligen Gewinns aus der Thüga AG

Antrag zu beschließen:

Der Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG mbH) wird angewiesen, auf einen Gesellschafterbeschluss hinzuwirken, der die Stadtwerke Hannover AG zu folgenden Maßnahmen veranlasst:
1. Die Stadtwerke Hannover AG hat den anteiligen Gewinn aus der Beteiligung an der Thüga AG ausschließlich zur Tilgung, der durch den Zukauf aufgenommenen Darlehen zu verwenden. Entnahmen aus anderen Gründen finden nicht statt.
2. Sollte aus konzernstrategischen Gründen eine Entnahme einer anderen Verwendung zugeführt werden, so wird eine Beschlussdrucksache vom Vorstand in den Aufsichtsrat eingebracht, die den Verwendungszweck aufzeigt und der zugestimmt werden muss.

Begründung:

In den letzten Jahren hat die Stadtwerke Hannover AG Kredite zur Finanzierung von Beteiligungen und zum Zukauf aufgenommen.
Sie plant darüber hinaus, in nicht unerheblicher Größe neue Kredite aufzunehmen.
Die Stadtwerke Hannover AG nähert sich hiermit ihrer Bewertungsgrenze in einem bisher noch nie erreichten Maß. Aufgrund der besonderen Bedeutung und Verantwortung der Stadtwerke Hannover AG für die Landeshauptstadt Hannover, soll eine Tilgung vor Ausschüttung erfolgen.



Rainer Lensing
Vorsitzender