Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus Anlage 1, nebst Anlage 1 und 2, hervorgehenden Beschlussvorschlag zur "2. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover" des Zweckverbandes zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
---|
Einnahmen | Einnahmen |
---|
Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 5.649.000,00 € | 6752.00-54 10000 |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 5.649.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -5.649.000,00 € | |
Der Anteil der Landeshauptstadt Hannover zur Stadtreinigung erhöht sich gegenüber dem Jahr 2009 um 153.000€ auf 5.649 T€. Die entsprechende Anpassung im Verwaltungshaushalt wird nach Beschlussfassung erfolgen. Die Erhöhung resultiert aus höheren Kostenansätzen für Personalaufwand, Aufwand für Kraftstoffe, Abschreibungen und Zinsaufwendungen.
Begründung des Antrages
Gemäß § 8 der Verbandsordnung beschließt die Verbandsversammlung über die Änderung der Satzung. Für den Beschluss ist die Weisung an den Stimmführer in der Verbandsversammlung erforderlich.
20.2
Hannover / 20.10.2009