Drucksache Nr. 2230/2009:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Umweltschutz und
Grünflächen
2. In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
3. In den Verwaltungsausschuss
4. In die Ratsversammlung
In die Bezirksräte zur Kenntnis
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2230/2009
1
 

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus Anlage 1, nebst Anlage 1 und 2, hervorgehenden Beschlussvorschlag zur "2. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover" des Zweckverbandes zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben5.649.000,00 €6752.00-54 10000
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt5.649.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-5.649.000,00 € 
Der Anteil der Landeshauptstadt Hannover zur Stadtreinigung erhöht sich gegenüber dem Jahr 2009 um 153.000€ auf 5.649 T€. Die entsprechende Anpassung im Verwaltungshaushalt wird nach Beschlussfassung erfolgen. Die Erhöhung resultiert aus höheren Kostenansätzen für Personalaufwand, Aufwand für Kraftstoffe, Abschreibungen und Zinsaufwendungen.

Begründung des Antrages

Gemäß § 8 der Verbandsordnung beschließt die Verbandsversammlung über die Änderung der Satzung. Für den Beschluss ist die Weisung an den Stimmführer in der Verbandsversammlung erforderlich.
20.2 
Hannover / 20.10.2009