Antrag Nr. 15-2190/2010:
Die Altlastensanierung am Ihmeufer ist bis zum Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens für die Hochwasserschutzmaßnahmen auszusetzen

Inhalt der Drucksache:

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Die Altlastensanierung am Ihmeufer ist bis zum Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens für die Hochwasserschutzmaßnahmen auszusetzen

Antrag

der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH wird darum gebeten die Altlastensanierung am Ihmeufer bis zur Durchführung des Erörterungstermins des Planfeststellungsverfahrens für die Hochwasserschutzmaßnahmen auszusetzen, um so eine eingriffsfreie Abarbeitung der Einwendungen sicher zu stellen.

Begründung

Viele der GegnerInnen der Baumfällungen haben sich im Laufe der Jahre in den verschiedenen Gremien den Debatten, Anhörungen und Vorträgen gestellt und dabei letztlich durch die federführende Verwaltung keine Möglichkeiten für Alternativen und zum Erhalt oder zum schonenderen Umgang der Natur erfahren.
Sie wurde gern auf die (letzte) Möglichkeit hingewiesen sich doch am Planfeststellungsverfahren zu beteiligen und dort die individuellen Bedenken einzubringen. – Schon bei der Eröffnung dieses Verfahrens entstand aber erneut der Eindruck „die Verwaltung will das durchziehen“, da weder breit über das Verfahren informiert wurde, noch die Bereitschaft bestand an einer von Mitglieder des Stadtbezirksrats Linden – Limmer organisierten Informationsveranstaltung teilzunehmen. Antwort: „Nach Rücksprache mit unserem Dezernenten möchten wir Ihnen mitteilen, dass für Anfang 2010 Veranstaltungen zur anstehenden Gaswerksanierung sowie der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren der Vorlandabgrabungen geplant sind. Diese Veranstaltungen sind öffentlich. Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen zum Hochwasserschutz ist von uns derzeit nicht vorgesehen.“ (Info: Eine Veranstaltung der Verwaltung der LHH zum Planfest-stellungsverfahren hat nie stattgefunden, die zu Gaswerkesanierung am 26.10.10)
Diese Vorgeschichte und die Planung die Gaswerkesanierung nun vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die Hochwasserschutzmaßnahmen zu beginnen, lässt bei den Betroffenen erneut den Eindruck entstehen, als wären ihre Rechte faktisch nicht vorhanden, da durch diesen frühen Beginn die Beteiligungsrechte im Planfeststellungs-verfahren grob vernachlässigt werden. Das führt (unnötig) zu großer Politikverdrossenheit und schürt die derzeitige Konfliktlage verschärfend! – Daher ist vor dem Maßnahmebeginn der Altlastensanierung der Erörterungstermin des PFV abzuwarten!