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dem Bau der Pestalozzistraße im Abschnitt zwischen der Limmerstraße und Fröbelstraße, wie in der Anlage 1 dargestellt, sowie dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidung des Stadtbezirksrates gemäß § 55 c Abs. 1 NGO
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung / Pestalozzistraße
Verpflichtungsermächtigung 2011 z. L. 2012 (anteilig) 230.000 €
Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen
der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (beleuchtete Gehweg-
anlagen) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen 230.000 €.
In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschluss-
leitungen in Höhe von ca. 10.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitions-
maßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
In der Baumaßnahme sind auch Mittelbeträge in Höhe von 60.000,00 € für Leitungen (Regulierung, Aufbrüche) enthalten.
Die Pestalozzistraße wird als Straße mit überwiegend innerörtlichem Verkehr eingestuft. Die Ausbaumaßnahme der genannten Straßenverkehrsflächen löst eine Beitragspflicht nach dem NKAG aus. Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden.
1. Ausgangslage
Die Pestalozzistraße befindet sich in einem innerstädtischen gewachsenen Wohnquartier. Hier trifft man die für Linden-Nord typische, IV ½ -geschossige geschlossene, straßen-
begleitende Blockrandbebauung an. In der Straßenverkehrsfläche wurden für die Fahrbahn Basaltpflaster und Granitborde verbaut.
Die öffentliche Verkehrsfläche „Pestalozzistraße“ weist einen Straßenquerschnitt von ca. 15,00 m Breite auf. Der Querschnitt teilt sich derzeit im Bestand wie folgt auf: Die beidseitig vorhandenen bituminösen Gehwege haben eine Breite von ca. 3.08 m und die mit Basalt-
pflaster ausgebaute Fahrbahnbreite beträgt ca. 8,84 m. Zurzeit wird beidseitig am Fahr-
bahnrand geparkt. Die Straßenverkehrsfläche weist einen schlechten Gesamtzustand auf, da auch die beiden Gehweganlagen Rissbildungen aufweisen. Aufgrund dessen ist eine Reparatur der Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Umgestaltung der Pestalozzistraße wird in zwei Bauabschnitten umgesetzt. Im Anschluss an den ersten Bauabschnitt zwischen der Weckenstraße und der Fröbel-
straße soll der zweite Bauabschnitt zwischen der Fröbelstraße und der Limmerstraße realisiert werden.
Der geplante Straßenquerschnitt wird eine Fahrbahn von ca. 5,50 m Breite mit beid-
seitigen 2,0 m breiten Parknischen erhalten. Die beiden Gehweganlagen weisen eine
Breite zwischen ca. 2,63 m und ca. 2,87 m auf. Die unterschiedlichen Gehwegbreiten ergeben sich z. B. den unterschiedlichen Querschnittsbreiten im Verlauf des Straßen-
zuges. Um die Aufenthaltqualität der Pestalozzistraße zu stärken, sollen pro Abschnitt 4 jeweils versetzte Straßenbäume gepflanzt werden. Die Straßenleuchten werden eben-
falls umgesetzt und zwar jeweils gegenüber von einem Straßenbaum, dadurch wird die Ausleuchtung der Straßenverkehrsfläche verbessert. Es wird auch ein Angebot an Fahrradbügeln geschaffen.
Im Einmündungsbereich Limmerstraße / Pestalozzistraße wird eine Aufpflasterung zur Geschwindigkeitsreduzierung eingebaut. Darüber hinaus wird auch ein Angebot eines öffentlichen behindertengerechten Stellplatzes geschaffen.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP
Durch die Umgestaltung der Pestalozzistraße steigert sich die verkehrliche und städte-
bauliche Qualität der Straße. Die Verkehrssicherheit wird sich durch die Verringerung des Straßenquerschnitts und den vorgezogenen Einmündungsbereichen für alle Verkehrs-
teilnehmer erhöhen. Der Ausbau hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt.
4. Bauzeit/Bauablauf
Die Bauarbeiten sollen im Frühling 2012 durchgeführt werden. Vor Beginn der Baumaß-
nahme erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprechpartner informiert werden.