Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0401/2021:
Teilhaushalt: 67 Umwelt und Stadtgrün
Produkt: 56101 – Umweltschutzmaßnahmen
Ertrag/Aufwand: 18. Transferaufwendungen / Aufwandskonto 43180000 Zuschüsse übrige Bereiche für laufende Zwecke / 3.2 Sammeltopf Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 67 Umwelt und Stadtgrün
Produkt: 56101 – Umweltschutzmaßnahmen
Ertrag/Aufwand: 18. Transferaufwendungen / Aufwandskonto 43180000 Zuschüsse übrige Bereiche für laufende Zwecke / 3.2 Sammeltopf Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das städtische Programm „Sozialverträgliche Mietzinsabfederung nach energetischer Sanierung“ zur Förderung der Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau ab 2023 mit einem Förderbudget in Höhe von mindestens jährlich 440.000 € fortzusetzen und dafür die Mittel in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ab 2023 einzustellen.

Begründung:

Der Gebäudebereich trägt bundesweit allein fast 20 Prozent zum gesamten CO2-Ausstoß bei. Damit Hannover seine Klimaschutzziele erreichen kann, bedarf es daher weiterer kommunaler Anstrengungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. So unumgänglich diese energetischen Maßnahmen sind, so dürfen sie jedoch nicht zu einer Mietkostenexplosion zulasten einkommensschwächerer Mieter*innen führen. Energetisch sanierte Wohnungen müssen in Hannover auch für einkommensschwächere Haushalte erschwinglich bleiben. Dies gilt auch für die Empfänger*innen von SGB-II-Leistungen. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hatte daher mit einem Haushaltsbegleitantrag Nr. H-0085/2017 zum Haushalt 2017/2018 die Fortsetzung des erfolgreichen städtischen Förderprogramm „Sozialverträgliche Mietzinsabfederung nach energetischer Sanierung“ für weitere drei Jahre beschlossen. Dieses Programm soll ab 2023 fortgesetzt werden.


Lars Kelich Dr. Elisabeth Clausen-Muradian Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender