Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0392/2021:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36303 Jugendschutz
2.3 AWO Station Glashütte

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36303 Jugendschutz
2.3 AWO Station Glashütte

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Förderung des Projekts Glashütte als schulersetzende Maßnahme im Einvernehmen mit dem Träger auf eine Leistungsvereinbarung umgestellt werden kann und mit dem Träger die hierfür ggf. notwendigen Umsetzungsschritte abzustimmen.

Begründung:

Die Glashütte richtet sich seit dem Jahr 2000 als ambulanter außerschulischer Lernort an schulpflichtige Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren aus dem Stadtgebiet Hannover, die aufgrund mehrfacher Benachteiligung, psychosozialer Auffälligkeiten und Angststörungen den Schulbesuch vermeiden beziehungsweise nicht schulfähig sind. Bis zu acht Jugendliche werden sechs bis zwölf Monate intensiv sozialpädagogisch betreut, mit Schulwissen versorgt und zusätzlich in einer Werkstatt handwerklich-kreativ unter ergotherapeutischen Aspekten gefördert. Ziel ist es, sie zu stabilisieren, schulische Potentiale wieder zu beleben und die Schulfähigkeit der Jugendlichen wieder zu ermöglichen.
Der Ansatz ist erfolgreich: Etwa 60 Prozent der Jugendlichen konnten in den vergangenen Jahren im Anschluss ihre schulische Qualifizierung fortsetzen und einen Schulabschluss erreichen.
Da aktuell rund 20 Jugendliche auf der Warteliste stehen, hat der Träger der Glashütte beantragt, die Platzzahl zu verdoppeln. Aufgrund der Haushaltsvorgaben und der hierfür im Bereich der Zuwendungen nur begrenzt zu Verfügung stehenden Mittel wird hier für den Haushalt 2021/22 keine Aufstockung der Haushaltsmittel im Zuwendungsbereich gesehen.
Als Lösung bietet sich die Umstellung auf eine Leistungsvereinbarung an. Hierdurch könnte erreicht werden, dass dem Träger eine auskömmliche platzbezogene Finanzierung ermöglicht wird. Weil vom KSD nur die jeweils benötigten Plätze eingekauft werden, wird gleichzeitig die kommunale Jugendhilfe nur im Rahmen der tatsächlichen Bedarfe belastet. Die Finanzierung im Rahmen einer Leistungsvereinbarung nach den Vorgaben SGB VIII ist ein in der Jugendhilfe übliches und gesetzlich abgesichertes Verfahren, das aufgrund der Entstehungsgeschichte bislang im Projekt Glashütte nicht umgesetzt wurde. Dieses könnte jetzt nachgeholt werden.




Lars Kelich Dr. Daniel Gardemin Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende