Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0106/2019:
Teilhaushalt: 67 Umwelt und Stadtgrün
Produkt: 55102 Straßenbegleitgrün / Öffentliches Grün
Ertrag/Aufwand: Ordentliche Aufwendungen

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 67 Umwelt und Stadtgrün
Produkt: 55102 Straßenbegleitgrün / Öffentliches Grün
Ertrag/Aufwand: Ordentliche Aufwendungen

Antrag zu beschließen:

Bereits bei einem Erstverstoß werden durch die Abfallfahnder Sanktionen (Bußgelder und ggf. Platzverweise) gegen Müllsünder verhängt.

Begründung:

Das vor kurzem vorgelegte Konzept „Hannover sauber!" ist leider zu halbherzig. Der Kampf gegen die Verschmutzung von Grünanlagen, Straßen und Plätzen muss wesentlich entschlossener ange­gangen werden. Um wirksam gegen illegal entsorgten Müll, verunreinigte Plätze und die Verschmutzung von Grünflächen vorzugehen, braucht es ein robustes Auftreten der städtischen Mitarbeiter. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss in Zukunft direkt beim Erstverstoß sanktioniert werden. Der Plan der Stadt, Sanktionen erst beim zweiten Verstoß vorzunehmen, ist wirkungslos, weil es bei der niedrigen Kontrolldichte der Stadt praktisch unmöglich sein wird, den selben Müllsünder ein zweites Mal anzutreffen.

Jens Seidel
Vorsitzender