Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0002/2021:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201
Ertrag/Aufwand: Zuwendung für Personalkosten

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201
Ertrag/Aufwand: Zuwendung für Personalkosten

Antrag zu beschließen:

der Jugendhilfeausschuss des Rates der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen, die Zuwendungsbudgets für Personalkosten bei den hauptberuflichen Mitarbeiter*innen in den Verbänden und in den Einrichtungen der freien Träger, beginnend mit dem Doppelhaushalt 2021/22 jährlich um 3 Prozentpunkte zu erhöhen und das bestehende Konzept zur Dynamisierung der Personalaufwendungen bei den Zuwendungen an die freien Träger damit abzulösen.

Begründung:

Eine Dynamisierung der Zuwendungen für Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter*innen in den Jugendverbänden und Einrichtungen um 3 Prozent, entspräche dem Auftrag, die Personalkostensteigerungen der freien Träger einem tragfähigen Index entsprechend aufzufangen, in weit höherem Maße als durch das „Konzept zur Dynamisierung der Personalaufwendungen bei den Zuwendungen an die freien Träger" (DS Nr. 1219/2019) vorgegeben.
Ziel des Konzepts war es, dass durch die Dynamisierung der Personalkosten „die freien Träger in die Lage versetzt werden [sollen], bei - im Übrigen hinsichtlich Inhalt, Umfang und Qualität unveränderten Bedingungen - die Zuwendungszwecke erfüllen zu können". Bezugnehmend auf die Entwicklung des Steigerungssatzes städtischer Personalaufwendungen zwischen 2013 und 2018 wird darin eine Erhöhung um durchschnittlich 6,23% ermittelt. Selbst wenn davon nur die vorgeschlagenen 50% als Steigerungswert für die Gesamtpersonalaufwendungen zu
Grunde gelegt würde, bedeutet das eine errechnete durchschnittliche Steigerungsrate von 3,11%.
Doch nicht diese errechnete Steigerungsrate, welche deutlich näher an der vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans Böckler Stiftung ermittelten Anstiegs der Tariflöhne 2020 um 2,0% läge, steht den Verbänden zur Verfügung, sondern lediglich 0,96% in 2021 und 0,48% in 2022. Schon jetzt übersteigen die tatsächlichen Personalkosten bei den freien Trägern häufig das, was als prozentualer Eigenanteil zur Zuwendung laut Richtlinie vorgesehen ist, u.a. weil die Maximalzuwendung für Mitarbeiter*innen auf den Durchschnittssatz städtischer Angestellter in der Entgeltgruppe E09c begrenzt ist. Darüber hinausgehende Kosten bei Mitarbeiter*innen mit höherer Erfahrungsstufe erhöhen damit den selbst aufzubringenden Eigenanteil „stillschweigend" und z.T. massiv.
Eine pauschale jährliche Dynamisierung der Zuwendungen für Personalkosen um 3% würde dem Ansatz gerecht werden, die Personalkostensteigerung einem tragfähigen Index entsprechend aufzufangen und den freien Trägern Sicherheit für nachhaltiges Wirken bieten.

Mit freundlichen Grüßen


Tobias Rauls

Vorstand SJR/

Jugendverbandsvertreter