Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
dem Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-0455/2023 aus dem Stadtbezirksrat Mitte im Punkt 1.3 zu folgen und die anderen Punkte entsprechend abzulehnen.
Aussagen in Bezug auf Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 3.7.2003 (siehe DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant.
Das Ergebnis der KWP zur Ursprungsdrucksache wird positiv bewertet.
Zum Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-0455/2023 (Stadtbezirksrat Mitte):
Punkt 1:
„Es werden die Waldwege zurückgebaut, deren Rückbau kurzfristig (innerhalb der nächsten beiden Jahre) umsetzbar ist. Darüber hinaus soll der überdimensionierte Straßenraum der Bernadotteallee für Entsiegelungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden.
Weg Nr. 5 bleibt zur Anbindung des Spielplatzes von der Tieckstraße bestehen.“
Stellungnahme:
Zu Unterpunkt 1.1: „Es werden die Waldwege zurückgebaut, deren Rückbau kurzfristig (innerhalb der nächsten beiden Jahre) umsetzbar ist. …“
Die Forderung ist so nicht umsetzbar. Zum einen gibt es keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem eigentlichen Ziel der Maßnahme „Wegerückbau zur Förderung des Naturhaushalts“ und der zeitlichen Fristsetzung von zwei Jahren. Zum anderen hat die bisherige Diskussion gezeigt, dass sehr unterschiedliche Einschätzungen zu den einzelnen Wegeabschnitten bestehen. Insofern benötigt die Verwaltung eine klare Beschlussfassung, an welchen Stellen dem Wegerückbau konkret zugestimmt wird.
Zu Unterpunkt 1.2: „…Darüber hinaus soll der überdimensionierte Straßenraum der Bernadotteallee für Entsiegelungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden …“
Die Bernadotteallee ist eine öffentlich gewidmete Straße, die einspurig ausgebaut ist. Die Nebenanlage besteht aus einem Radweg und einem separaten Fußweg, die beide nördlich bzw. östlich der Straße verlaufen. Die Nebenanlagen stellen wichtige Verbindungen für Fuß- und Radverkehr dar und sollten nicht zurückgebaut werden. Ein Rückbau der Bernadotteallee stellt einen Eingriff in den Straßenverkehr dar.
Zu Unterpunkt 1.3: „… Weg Nr. 5 bleibt zur Anbindung des Spielplatzes von der Tieckstraße bestehen.“
Da offenbar ein hohes öffentliches Interesse am Erhalt des Weges Nr. 5 besteht und ein Umweg von ca. 150 m Länge über benachbarte Waldwege vermieden werden soll, empfiehlt die Verwaltung dem Vorschlag zuzustimmen.
Zu Punkt 1a)
Grundsätzlich ist eine Sperrung für Fußgänger*innen nicht mit dem
Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)vereinbar. Gemäß § 23 NWaldLG darf Wald frei betreten werden Die Anbringung von temporären Hinweisschildern sieht die Verwaltung grundsätzlich als geeignetes Mittel der Öffentlichkeitsarbeit und wird dies berücksichtigen. Die Beschilderung von Wegen und Waldflächen ist allerdings ein laufendes Geschäft der Verwaltung und bedarf keines Ratsbeschlusses.
[HINWEIS: Die Anlagen wurden für die E1 überarbeitet, indem in der Stadtkarte die Waldwege farblich differenziert dargestellt wurden (nach Reitwegen, wassergebundenen Wegen & Asphaltwegen)]