Drucksache Nr. 3201/2022 E1:
Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Eilenriedebeirat
  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
3201/2022 E1
5
 

Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts

Antrag,

dem Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-0455/2023 aus dem Stadtbezirksrat Mitte im Punkt 1.3 zu folgen und die anderen Punkte entsprechend abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen in Bezug auf Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 3.7.2003 (siehe DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung (KWP)

Das Ergebnis der KWP zur Ursprungsdrucksache wird positiv bewertet.

Kostentabelle

Entfällt

Begründung des Antrages

Zum Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-0455/2023 (Stadtbezirksrat Mitte):
Punkt 1:
„Es werden die Waldwege zurückgebaut, deren Rückbau kurzfristig (innerhalb der nächsten beiden Jahre) umsetzbar ist. Darüber hinaus soll der überdimensionierte Straßenraum der Bernadotteallee für Entsiegelungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden.
Weg Nr. 5 bleibt zur Anbindung des Spielplatzes von der Tieckstraße bestehen.“

Stellungnahme:

Zu Unterpunkt 1.1: „Es werden die Waldwege zurückgebaut, deren Rückbau kurzfristig (innerhalb der nächsten beiden Jahre) umsetzbar ist. …“


Die Forderung ist so nicht umsetzbar. Zum einen gibt es keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem eigentlichen Ziel der Maßnahme „Wegerückbau zur Förderung des Naturhaushalts“ und der zeitlichen Fristsetzung von zwei Jahren. Zum anderen hat die bisherige Diskussion gezeigt, dass sehr unterschiedliche Einschätzungen zu den einzelnen Wegeabschnitten bestehen. Insofern benötigt die Verwaltung eine klare Beschlussfassung, an welchen Stellen dem Wegerückbau konkret zugestimmt wird.
Zu Unterpunkt 1.2: „…Darüber hinaus soll der überdimensionierte Straßenraum der Bernadotteallee für Entsiegelungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden …“
Die Bernadotteallee ist eine öffentlich gewidmete Straße, die einspurig ausgebaut ist. Die Nebenanlage besteht aus einem Radweg und einem separaten Fußweg, die beide nördlich bzw. östlich der Straße verlaufen. Die Nebenanlagen stellen wichtige Verbindungen für Fuß- und Radverkehr dar und sollten nicht zurückgebaut werden. Ein Rückbau der Bernadotteallee stellt einen Eingriff in den Straßenverkehr dar.

Zu Unterpunkt 1.3: „… Weg Nr. 5 bleibt zur Anbindung des Spielplatzes von der Tieckstraße bestehen.“
Da offenbar ein hohes öffentliches Interesse am Erhalt des Weges Nr. 5 besteht und ein Umweg von ca. 150 m Länge über benachbarte Waldwege vermieden werden soll, empfiehlt die Verwaltung dem Vorschlag zuzustimmen.

Zu Punkt 1a)

Grundsätzlich ist eine Sperrung für Fußgänger*innen nicht mit dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)vereinbar. Gemäß § 23 NWaldLG darf Wald frei betreten werden Die Anbringung von temporären Hinweisschildern sieht die Verwaltung grundsätzlich als geeignetes Mittel der Öffentlichkeitsarbeit und wird dies berücksichtigen. Die Beschilderung von Wegen und Waldflächen ist allerdings ein laufendes Geschäft der Verwaltung und bedarf keines Ratsbeschlusses.

[HINWEIS: Die Anlagen wurden für die E1 überarbeitet, indem in der Stadtkarte die Waldwege farblich differenziert dargestellt wurden (nach Reitwegen, wassergebundenen Wegen & Asphaltwegen)]
67.70 
Hannover / 13.04.2023