Informationsdrucksache Nr. 3132/2017:

Ergebnis der Vollkostenerhebung zur Straßenausbaubeitragssatzung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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3132/2017
2
 


Ergebnis der Vollkostenerhebung zur Straßenausbaubeitragssatzung

Mit dieser Drucksache legt die Verwaltung den Ergebnisbericht der Vollkostenerhebung zur Straßenausbaubeitragssatzung aus dem Haushaltsbegleitantrag zur Drucks.-Nr. H-0186/2017 vor.
Der Bericht zur Vollkostenerhebung enthält eine Gegenüberstellung der Gesamteinnahmen und der Gesamtausgaben für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) für die letzten 5 Jahre im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2016. Die Betrachtung über mehrere Jahre ist sinnvoll, da das Beitragsaufkommen aber auch die Aufwendungen von Jahr zu Jahr schwanken.

Die anliegende detailliert entwickelte Kostenübersicht enthält alle Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge entweder unmittelbar oder mittelbar tätig sind. Zum Teil sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollumfänglich für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen tätig, zum Teil sind sie nur anteilig mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen befasst und entsprechend berücksichtigt. Die Anteile werden aufgrund langjähriger Erfahrungen qualifiziert geschätzt. Die Personalkosten wurden auf die jeweilig für die Jahre geltenden Personaldurchschnittskosten der LHH nach der jeweiligen Eingruppierung oder Besoldung berechnet.

Danach enthält die Übersicht die als „Rechtskosten“ titulierten Aufwendungen des Fachbereiches Recht (OE 30) inklusive der Aufwendungen für die in den Jahren angefallenen Kosten für gerichtliche Verfahren, die anteiligen Personalkosten für juristische Beratung und die dadurch zusätzlich entstandenen Sachkosten.







Es folgen die anteiligen Sachkosten der für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge unmittelbar tätigen Beschäftigten inklusive kalkulatorischer Kosten (kalkulatorische Abschreibungen für die Büroausstattung, kalkulatorische Miete bzw. Nutzungsentgelt), Reinigungskosten, IuK-Kosten, Fortbildungskosten, Post- und Fernmeldegebühren sowie Aufwendungen für Bürobedarf, Fachzeitschriften und -bücher sowie Drucksachen.

Im untersuchten Zeitraum wurde jährlich im Durchschnitt ein Einnahmeüberschuss von rund 1,14 Mio. € generiert. Dieser resultiert aus Gesamteinnahmen von im Durchschnitt rund 1,56 Mio. € pro Jahr abzüglich Gesamtausgaben von im Durchschnitt rund 0,42 Mio. € pro Jahr.

Wesentlicher Kostenfaktor sind die Personalkosten mit im Durchschnitt rund 0,37 Mio. € pro Jahr (resultierend aus Beitragssachbearbeitung mit vier Vollzeitstellen und einschließlich anteiliger Leitungsfunktionen für die Arbeitsgruppen- und Sachgebietsleitung, anteiliger technischer Sachbearbeitung sowie anteiliger Finanzbuchhaltung).
Die entstandenen Rechtskosten betragen im Durchschnitt rund 16 Tsd. € pro Jahr (inklusive der Kosten für Gerichtsverfahren, anteilige Personalkosten der Juristinnen / Juristen, allgemeine Sachkosten, Nutzungsentgelt sowie IuK- und Fortbildungskosten im Fachbereich Recht).
Die anteiligen Sachkosten für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge betragen im Durchschnitt rund 30 Tsd. € pro Jahr. Die Details sind in der beigefügten Anlage 1 zu dieser Drucksache dargestellt.

Im Ergebnis sind die Gesamteinnahmen im Betrachtungszeitraum mehr als dreimal höher als die Gesamtausgaben bzw. der Einnahmeüberschuss ist deutlich mehr als doppelt so hoch wie die Gesamtausgaben. Eine grafische Darstellung hierzu ist dieser Drucksache in Anlage 2 beigefügt.

Die Kostenerhebung ist aus Sicht der Verwaltung sehr umfänglich und sehr realistisch für den betrachteten Zeitraum. In dem betrachteten Zeitraum sind eine Reihe verschiedener Straßenbaumaßnahmen aus dem gesamten Stadtgebiet Hannovers veranlagt worden. Ein unmittelbarer Bezug des Verwaltungsaufwandes zur jeweiligen Einnahmehöhe einer ganz bestimmten Straße ist jedoch nicht möglich, weil dieses eine differenzierte Kosten- und Leistungsrechnung mit spezifischen Leistungsaufzeichnungen erfordert, die aufgrund des damit verbundenen erheblichen, wirtschaftlich nicht zu vertretenden, Verwaltungsaufwandes nicht durchgeführt wird. Die Kostenerhebung ist aus Sicht der Verwaltung auch ohne differenzierte Kosten- und Leistungsrechnung aufgrund der fundierten und umfänglich betrachteten Kostengrößen und Verteilungsschlüssel sehr genau.

Die Gegenüberstellung der generierten Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen mit den Ausgaben belegt in deutlicher Form, dass die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung in Hannover schon heute wirtschaftlich ist.

Nicht berücksichtigt sind die Einnahmen für das Sonderprogramm GiB. Hierdurch ist in den nächsten 7 bis 8 Jahren mit zusätzlichen Einnahmen von rund 20 Mio. Euro zu rechnen, die dann entsprechend den Durchschnitt der Einnahmen noch einmal deutlich erhöhen werden. Diesen Einnahmen stehen nach grober Abschätzung voraussichtlich zusätzliche Ausgaben von jährlich ca. 0,3 Mio. € gegenüber. Insofern kann für den genannten Zeitraum mit einem
durchschnittlichen Einnahmeüberschuss von jährlich mindestens 3 Mio. € gerechnet werden.








Recherchen in anderen Großstädten zur Wirtschaftlichkeit der Straßenausbaubeitragssatzung haben ergeben, dass dort keine genaueren Angaben über die Kostensituation bzw. einen Wirtschaftlichkeitsvergleich gemacht werden können. Damit dürfte die vorliegende Erhebung wahrscheinlich im bundesweiten Vergleich sehr genau und umfänglich sein.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind durch diese Drucksache nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

66.03 
Hannover / 15.12.2017