Drucksache Nr. 3123/2007:
Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH – Vertretung der Landeshauptstadt Hannover im Beirat und in der Gesellschafterversammlung

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3123/2007 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Umweltschutz und
Grünflächen
2. In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
3. In den Verwaltungsausschuss
4. In die Ratsversammlung
 
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3123/2007
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Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH – Vertretung der Landeshauptstadt Hannover im Beirat und in der Gesellschafterversammlung

Antrag,

1. Herrn Ersten Stadtrat Hans Mönninghoff in den Beirat der Klimaschutz-
agentur Region Hannover gGmbH zu entsenden,
2. den Stimmführer / die Stimmführerin der Landeshauptstadt in der
Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover
gGmbH anzuweisen, der Erhöhung der Mitglieder des Beirates um fünf
weitere Mitglieder zuzustimmen,
3. die städtische Beschäftigte Astrid Hoffmann-Kallen als neue Stimm-
führerin in die Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur
Region Hannover gGmbH zu wählen,
4. den Auftrag an den Ersten Stadtrat Hans Mönninghoff als Stimmführer in
der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover
gGmbH, zu widerrufen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte können bei diesem Sachverhalt nicht abschließend beurteilt werden, da die Vertreter der hannoverimpuls GmbH, des Kompetenzzentrums für Energieeffizienz e.V. und des enercity Fonds proKlima im Beirat derzeit noch nicht namentlich benannt sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Beirat der Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH (kurz: Klimaschutzagentur) sollen für die Umsetzung des Klimaschutzes bedeutende Akteure vertreten sein und beratend tätig werden. Vor diesem Hintergrund soll die Mitgliederzahl des Beirates von 20 auf 25 erhöht werden. Neu hinzu kommen die Umweltdezernenten der Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover sowie jeweils ein Vertreter der hannoverimpuls GmbH, des Kompetenzzentrums für Energieeffizienz e.V. und des enercity Fonds proKlima. Damit soll insbesondere auch eine engere Vernetzung der genannten Partner auf strategischer Ebene erreicht werden.

Gemäß § 12 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages bedarf die Erhöhung der Mitgliederzahl des Beirates eines Gesellschafterbeschlusses.

Herr Erster Stadtrat Mönninghoff ist zur Zeit Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung und soll in den Beirat wechseln. Seine Nachfolge in der Gesellschafterversammlung soll die Leiterin der Klimaschutzleitstelle der Stadtverwaltung, Frau Hoffmann-Kallen übernehmen. Da die Agentur keinen Aufsichtsrat hat, nimmt die Gesellschafterversammlung auch operative Steuerungsfunktionen wahr und daher ist sinnvoll, dass die Stadt durch eine Fachdienststelle beteiligt ist. Die Vertretungsfunktion nimmt wie bisher die städtische Beschäftigte Frau Tondorf wahr.

Nach § 111 Abs. 1 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in der Gesellschafterversammlung oder einem der Gesell- schafterversammlung entsprechenden Organ von Eigengesellschaften oder von Unter- nehmen oder Einrichtungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Rat gewählt. Sie haben die Interessen der Gemeinden zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Der Auftrag an sie kann jederzeit widerrufen werden.
20.2 
Hannover / 28.12.2007