Informationsdrucksache Nr. 3089/2019:
Planung und Umsetzung einer Baumallee entlang der Wülferoder Straße
Haushaltsplan 2019/2020 - Ergebnishaushalt
Haushaltsbegleitantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1297/2018

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
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3089/2019
2
 

Planung und Umsetzung einer Baumallee entlang der Wülferoder Straße
Haushaltsplan 2019/2020 - Ergebnishaushalt
Haushaltsbegleitantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1297/2018

Im Rahmen eines Haushaltsbegleitantrages zum Haushaltsplan 2019/20 wurde die Verwaltung beauftragt, entlang der Wülferoder Straße von Bemerode nach Wülferode eine komplette Baumallee zu planen und umzusetzen.

Information der Verwaltung:
Die Verwaltung wird den Antrag in Teilen umsetzen. Im Bereich der Waldflächen soll aber zur Vermeidung von Eingriffen auf die Pflanzung einer zweiten Baumreihe verzichtet werden.

Begründung:

Die Wülferoder Straße ist zwischen den Ortsteilen Bemerode und Wülferode auf einer Länge von ca. 750 m als Landesstraße L 388 gewidmet und wird von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) verwaltet. Zur EXPO 2000 ließ die NLSTBV einen kombinierten Geh- und Radweg sowie eine Baumreihe aus Linden (1. Baumreihe) nördlich der Fahrbahn anlegen. Mit o.g. Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, eine durchgehende Baumreihe auch auf der Südseite der Straße anzulegen.



Nach den aktuellen Sicherheitsrichtlinien zum passiven Unfallschutz (NLSTBV) müssen Baumneupflanzungen an der L 388 einen Mindestabstand zum Fahrbahnrand von 4,50m einhalten. Damit liegen sie bereits auf dem Gebiet der LHH: im Westteil auf der Allmende (67.70), im Kammbereich auf Wald- und Waldentwicklungsflächen (67.71) sowie vor Wülferode auf Ackerflächen, die von der LHH an Landwirte verpachtet sind.

Im offenen, landwirtschaftlich genutzten Gelände (Allmende und Ackerflächen) kann die L 388 durch eine Allee (2. Baumreihe) ihrer Bedeutung entsprechend aufgewertet werden.
Im Kammbereich grenzt der junge Wald mit seiner durch Sukzession geprägten Saumzone auf einer Länge von ca. 350 m bis an den Straßenrand an. Für die Pflanzung und Entwicklung einer straßenbegleitenden Baumreihe müsste hier ein Gehölzstreifen von ca. 2500 m² gerodet und langfristig durch Pflege von Gehölzaufwuchs freigehalten werden. Diese Eingriffe reduzieren die Waldsaumzone dauerhaft. Die Straßenbäume würden die natürliche Sukzession durch Schattendruck und Wurzelkonkurrenz beeinträchtigen.

Am Rand der Allmende können 9 Baumpflanzungen unter Einbeziehung der vorhandenen Baumgruppen mit geringen Eingriffen in Strauchgruppen realisiert werden.
Vor der Ortslage Wülferode könnten am Ackerrand 17 Baumpflanzungen entlang der Straße schnell eine große gestalterische Kraft und Wirkung entfalten. Dazu müsste jedoch ein ca. 1100 m² großer Ackerstreifen gekündigt und aus der Bewirtschaftung genommen werden.

Die Pflanzung einer Allee erfolgt zwischen Bemerode und Kammwald sowie zwischen Kammwald und Ortslage Wülferode. Der Waldbereich sollte aus den o. g. Gründen von einer Pflanzung ausgenommen werden.
Insgesamt können 26 Straßenbäume mit Gesamtkosten von 25.000 € gepflanzt werden (einschließlich einer 2- jährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte sind durch diese Drucksache nicht betroffen.

Kostentabelle

Die Finanzierung erfolgt durch Zuordnung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für ein Bauprojekt.

67.21 
Hannover / 25.11.2019