Drucksache Nr. 3083/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Ordnungsmaßnahmen bei Schulpflichtverletzungen
in der Ratssitzung am 30.01.2020, TOP 3.6.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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3083/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Braune zu Ordnungsmaßnahmen bei Schulpflichtverletzungen
in der Ratssitzung am 30.01.2020, TOP 3.6.1.

In hannoverschen Schulen kommt es ab und an zu weniger entschuldigten Fehlzeiten von Schülern. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Wie viele Ordnungsmaßnahmen wurden durch Schulen in Hannover 2019, 2018, 2017 und 2016 angezeigt ?

Wie viele erzieherische und Ordnungsmaßnahmen aussprechende Klassenkonferenzen gab es in den oben genannten Zeiträumen, nicht nur bezogen auf Fehlzeiten ? Bitte nach einzelnen Schulen erfassen.

Mit besten Grüßen

Tobias Braune

Text der Antwort

Da der Landeshauptstadt Hannover zu den angefragten Daten keine Informationen vorliegen, wurde die Anfrage an die Niedersächsische Landesschulbehörde weitergeleitet, m. d. B. um Klärung, inwieweit dort Auskunft gegeben werden kann.

Die Landesschulbehörde meldete zurück, dass hierzu keine konkrete Antwort geliefert werden könne und führte weiter aus:

„Die Schulen unterliegen keiner Meldepflicht bezüglich der Anzahl der durchgeführten Ordnungsmaßnahmenkonferenzen und deren Ergebnissen. Die Landesschulbehörde erhält nur dann Kenntnis, wenn es sich um genehmigungspflichtige Maßnahmen (Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform) oder um im Rahmen von Rechtsbehelfen (Widersprüche/Klagen) angefochtene Ordnungsmaßnahmen handelt. Sie bilden jedoch nur einen kleinen Teil der gesamten in pädagogischen und Klassenkonferenzen beschlossenen Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen an hannoverschen Schulen, daher sind diese Zahlen für Ihre Anfrage nicht verwendbar.“