Drucksache Nr. 3080/2019:
Bebauungsplan Nr. 1883 – Geha- Carré
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
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An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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3080/2019
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Bebauungsplan Nr. 1883 – Geha- Carré
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1883 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine Belange berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des sogenannten Geha-Carrés an der Podbielski-
straße Ecke Sutelstraße sowie das östlich angrenzende mit einem Bürogebäude bebaute Grundstück Podbielskistraße 333. Während die Bebauung im östlichen Umfeld durch den Bebauungsplan Nr. 636, der dort ein Gewerbegebiet festsetzt, geregelt wird, liegen die beiden oben genannten Grundstücke als einzige auf der Nordseite der Podbielskistraße nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sodass die planungsrechtliche Zulässig-
keit ihrer baulichen Nutzung heute nach dem § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist.
Bei dem Gebäudekomplex des Geha-Carrés handelt es sich im Wesentlichen um die ehe-
maligen Produktionsgebäude der früheren Geha-Werke, die hier bis zur Einstellung der Produktion nach der Übernahme durch die Firma Pelikan in den 1990er Jahren ansässig waren. Nach dem Verkauf der Immobilie an einen Immobilieninvestor hat sich der Gebäude-
komplex unter Anwendung des § 34 BauGB zu einem Gewerbeobjekt mit Büro- und Ver-
waltungsnutzungen sowie Dienstleistungsnutzungen und kleinteiligem Einzelhandel im Erd-
geschoß entwickelt. Bei dem straßenbegleitenden Gebäudeflügel entlang der Podbielski-
straße handelt es sich um ein Baudenkmal gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG.

Auf dem östlich angrenzenden Grundstück Podbielskistraße 333 ist 1998 in der Folge das Verwaltungsgebäude für die damalige Niederlassung der Philipp Holzmann AG – ebenfalls unter Anwendung des § 34 BauGB – entstanden.

Konnten Umbau und Umnutzung der Geha-Gebäude seinerzeit noch leicht aus der gewerb-
lichen Prägung der vorhandenen Immobilie heraus beurteilt werden, so fällt dies angesichts der Entwicklung der tatsächlichen Nutzung in den zurückliegenden zwanzig Jahren zuneh-
mend schwerer. Die unmittelbare Umgebung bietet mit der in direkter Nachbarschaft gele-
genen Stadtbahnabstellanlage der Üstra hier keine geeignete Referenz. Damit die Erhal-
tung und Entwicklung dieses zentralen Versorgungsbereiches besser gesteuert werden kann, soll der planungsrechtliche Rahmen für die zukünftige Nutzung der beiden Grund-
stücke jetzt durch einen Bebauungsplan festgelegt werden.

Im Plangebiet ist heute bereits eine Nutzungsmischung aus nichtgroßflächigem Einzelhan-
del, Büro und Dienstleistungsnutzung, nichtstörendem Gewerbe sowie Verwaltungsnutzung anzutreffen. Grundsätzlich erscheint – sofern die Anforderungen an den Schallimmissions-
schutz erfüllt werden – auch eine Wohnnutzung oder wohnähnliche Nutzung möglich und könnte zur Belebung des Gebietes beitragen. Deshalb wird hier die planungsrechtliche Aus-
weisung eines urbanen Gebietes (MU) gemäß § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angestrebt. Gleichzeitig soll die städtebauliche Dichte, bzw. das sogenannte Maß der bau-
lichen Nutzung bestandsorientiert durch die Festsetzung entsprechender Ausnutzungskenn-
ziffern begrenzt werden.

Zur Steuerung der weiteren Entwicklung des Einzelhandels in diesem zentralen Versor-
gungsbereich soll unter Berücksichtigung der durch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Hannover erfolgten Einstufung dieses Standortes in der Zentren-
hierarchie der Stadt im Bebauungsplanverfahren geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Maß der Standort - ggf. sortimentsabhängig - noch einen Zuwachs an Einzelhan-
delsfläche verträgt. Diese Untersuchung muss auch die heute bereits problematische Verkehrserschließung berücksichtigen.

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen Fehlentwicklungen an diesem Standort vermieden werden.

61.13 
Hannover / 22.11.2019