Drucksache Nr. 3066/2007:
Förderung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Freche Flitzer" in Trägerschaft des Vereins Kinderlebens(t)räume e.V. in Hannover-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3066/2007
0
 

Förderung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Freche Flitzer" in Trägerschaft des Vereins Kinderlebens(t)räume e.V. in Hannover-Wülfel

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein Kinderlebens(t)räume e.V. als Träger der Kindertagesstätte " Freche Flitzer" mit zwei Gruppen und insgesamt max. 35 Ganztagsplätzen ( 15 Krippenplätze, max. 20 Plätze in einer altersgemischten Gruppe 1,5 - 6 Jahre) in Hannover-Wülfel, Hildesheimerstr. 406 zu fördern und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubis, frühestens ab dem 01.02.2008, die laufenden Beihilfen für die vorgenannten Gruppen auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen- und beträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von als gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen165.500,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an Dritte20.000,00 €4645.901/988400Kalkulatorische Kosten1.600,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt20.000,00 € Ausgaben insgesamt167.100,00 € 
Finanzierungssaldo-20.000,00 € Überschuss / Zuschuss-167.100,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Döhren/Wülfel besteht nach wie vor ein Bedarf sowohl an Krippen - als auch an Kindergartenplätzen.
Durch die geplanten Gruppen des Vereins Kinderlebens(t)räume wird es möglich, Plätze für diese Altersgruppen anzubieten.

Der Verein, der sich am 07.09.2007 in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung als neuer Träger vorgestellt hat, wird mit dieser Kindertagesstätte seine zweite Einrichtung eröffnen. Die erste Kindertagesstätte, die "Erdenkinder ", befindet sich im Stadtbezirk Vahrenwald/List und bietet insgesamt 40 Betreuungsplätze (15 Krippen- und 25 Kindergartenplätze).

Mit dieser zweiten Kita, den "Frechen Flitzern", beabsichtigt der Verein Anfang 2008 den Betrieb in einem Gebäude an der Hildesheimerstraße 406 aufzunehmen. Neben der zentralen Lage bietet die im Hinterhof gelegene Einrichtung einen ruhigen Bereich sowie ein großzügiges Außengelände. Aus Sicht des Vereins ein ausschlaggebendes Kriterium für die Standortauswahl.
Entsprechend der geplanten Nutzung werden die notwendigen Baumaßnahmen seitens des Investors sowie des Vereins mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse, Spenden und Eigenleistung vorgenommen.

Durch das zusätzliche Kindergarten- und Krippenplatzangebot wird dem geltenden Rechtsanspruch sowie dem Tagesbetreuungsausbau-
gesetz (TAG) Rechnung getragen. Diese sehen einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.

Der Träger hat seine Planungen mit dem Nds. Kultusministerium - Referat 31.4 Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - vorbesprochen und eine Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Die Finanzierung der Betriebskosten für das Platzangebot wird aus dem Kindertagesstätten-Budget erfolgen. Darüber hinaus wird dem Verein ein Investitionszuschuss in Höhe von max. 20.000,00 € gewährt
51.4 
Hannover / 11.12.2007