Drucksache Nr. 3063/2020:
243. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ledeburg / Entenfangweg

Einleitungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

3063/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3063/2020
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

243. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ledeburg / Entenfangweg

Einleitungsbeschluss

Antrag,

für den in der Anlage 1 bezeichneten Bereich die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan (243. Änderungsverfahren) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschlussvorlage hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover hat als Grundlage für die BDS 3166/2019 N1 Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030 ein Gutachten zu Perspektiven der Gewerbeflächenentwicklung 2030 durch die Georg Consulting aus Hamburg in 2018 erstellen lassen, um Gewerbeflächenpotentiale im Stadtgebiet zu untersuchen, unter anderem auch das Gewerbegebiet am Entenfangweg. Im Vorgängerkonzept mit Beschlussdrucksache 1445/2012 als Leitlinien für die Gewerbeflächenentwicklung 2012 bis 2020 beschlossen, standen noch ausreichend Flächen für gewerbliche Nutzungen, insbesondere untergenutzte und brachliegende Flächen, im Bestand zur Verfügung. Seit 2014 verzeichnet die Stadt Hannover eine erhöhte Nachfrage nach Gewerbeflächen, so dass sich die Bestandsflächen im gesamten Stadtgebiet deutlich reduziert haben.



Das „Gewerbegebiet am Entenfangweg“ befindet sich in integrierter Lage im Norden Hannovers. Das Gewerbegebiet umfasst ca. 23 ha und weist eine Nutzungsmischung aus Industrie und Gewerbe aus. Ferner ist das Gewerbegebiet geprägt durch Brachen und Mindernutzungen.
Mittig im Gewerbegebiet liegt die Firma Linde, die Lager und Abfüllanlagen für technische Gase betreibt. Da der Betrieb der Störfallverordnung (StörfallVO) unterliegt, sind hierdurch Restriktionen für eine Nutzung der angrenzenden Grundstücke verbunden.




Die Landeshauptstadt Hannover hat sich in dem Entwurf ihres Gewerbeflächenkonzepts (GFK) u.a. auch die Aufgabe gestellt, innerstädtische gewerbliche Brachflächen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs zu reaktivieren, um auch weiterhin ein ausreichendes Potential an Gewerbeflächen für Unternehmen in verschiedenen Anforderungen zur Verfügung stellen zu können.

Da sich Anfang 2000 abzeichnete, dass etliche Unternehmen am Entenfang ihren Betrieb aufgeben bzw. umsiedeln wollten, wurde die 151. Änderung zum Flächennutzungsplan mit dem Ziel die damalige „Gewerbliche Baufläche“ mit Ausnahme des Betriebsgeländes der Firma Linde in „Wohnbaufläche“ umzuwandeln und eine Entwicklung in Richtung Wohnen zu ermöglichen. Diese Änderung wurde am 14.03.2001 rechtsverbindlich.

In den letzten knapp 20 Jahren hat sich diese Entwicklung nicht eingestellt, ganz im Gegenteil sind die damals ansässigen Unternehmen weiterhin am Entenfang tätig und erklärten gegenüber der Stadt Hannover expandieren und vor Ort in ihre Betriebe investieren zu wollen.

Da bei den Arbeiten zum eingangs erwähnten Entwurf des Gewerbeflächenkonzepts nachgewiesen wurde, dass Hannover einen Bedarf an Gewerbeflächen hat und die am Entenfang ansässigen Unternehmen im Rahmen der Untersuchungen zum Konzept geäußert haben, ihre Betriebsbereiche nicht aufgeben oder umsiedeln zu wollen, ist beabsichtigt, mit der Einleitung des 243. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan die vorhandenen gewerblichen Nutzungen vor Ort zu sichern.

Zur Durchführung des Änderungsverfahrens soll deshalb ein Beschluss über die Einleitung des 243. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan gefasst werden.
61.15 
Hannover / 22.12.2020