Drucksache Nr. 3062/2007 S1:
Stellungnahme zum Antrag der CDU-Fraktion zu leerstehenden Gebäuden

Informationen:

verwandte Drucksachen:

3062/2007 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ratsversammlung

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Stellungnahme
3062/2007 S1
0
 

Stellungnahme zum Antrag der CDU-Fraktion zu leerstehenden Gebäuden

Antrag

 Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen.

Begründung

Bei allen offiziell angebotenen Klettermöglichkeiten müssen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, DIN-Normen u.a. eingehalten werden. Dies gilt nicht nur bei Spiel- und Sportanlagen, sondern wäre auch auf die Gebäudewände anzuwenden (u.a. DIN EN 12572-1 + 2: Künstliche Kletteranlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen für KVA mit Sicherungspunkten + Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Boulderwände).

 
Klettern ohne zusätzliche Sicherung/Betreuung beim Klettern ist nur bis zu einer Höhe von
3 m erlaubt. Dies trifft auf die öffentlichen Spielplätze sowie auf Schul- und Vereinssportanlagen zu, bei denen meistens ausreichende Klettermöglichkeiten vorhanden sind. Auch bei einer Höhe von 3 m ist aber schon ein Fallschutz erforderlich und die Klettereinrichtungen müssen den jeweiligen Spielgerätenormen entsprechen, sicherheitstechnisch abgenommen sein bzw. eine TÜV-Prüfung haben. Eine wöchentliche Sicherheitsüberprüfung durch Fachkräfte sowie eine jährliche Hauptinspektion sind ebenfalls erforderlich.
 
Bei allen Anlagen über 3 m Höhe sind neben den Investitions- und Instandhaltungskosten auch Kosten für das Personal, das die Kletternden sicherheitstechnisch betreut, einzukalkulieren.

Ein für die NutzerInnen kostengünstiges Beispiel ist der Seilklettergarten im Spielpark WAKITU: Es handelt sich hierbei um ein Kooperationsprojekt zwischen LHH und Partnern aus Jugendhilfe und Schule. Eine Besonderheit dieses Projektes ist die pädagogische Ausrichtung. Die Programme sind ausgerichtet auf Gruppen mit pädagogischen Zielen wie der Förderung der Teambildung. Ohne pädagogische Betreuung und Begleitung besteht die Gefahr, dass eine Kletterwand als Freizeitangebot schnell ihre Attraktivität verlieren könnte.