Drucksache Nr. 3014/2017:
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH – Beteiligung an der Flughafen Parken GmbH

Inhalt der Drucksache:

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3014/2017
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Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH – Beteiligung an der Flughafen Parken GmbH

Antrag,

den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) anzuweisen, dem Kauf von 16,6% der Anteile in Höhe von 4.200,00 € an der Flughafen Parken GmbH zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht relevant.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH ist ein 35%iges Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover. Diese Gesellschaft beabsichtigt sich an der Flughafen Parken GmbH zu beteiligen. Gemäß § 14 2 b) fällt die Beschlussfassung für den Erwerb von Beteiligungen in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung.
Ende 2016 hat die Fraport AG als bislang alleinige Gesellschafterin im Einvernehmen mit den Flughäfen Hamburg, München, Stuttgart, Wien und Hannover die Flughafen Parken GmbH (FPG) mit Sitz in Frankfurt gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung, der Vertrieb und die Vermarktung von Parkplätzen von Flughafengesellschaften über eine Online-Plattform oder sonstige Medien sowie die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Leistungen.
Das Stammkapital beträgt 25.200,00 € und ist vollständig eingezahlt. Es soll in sechs Geschäftsanteile zu jeweils 4.200,00 € geteilt werden und davon fünf Geschäftsanteile mit Wirkung zum 01.01.2018 von der Fraport AG an die vorgenannten Flughäfen abgetreten und veräußert werden. Bis zum 30.06.2018 haben weitere Flughäfen Gelegenheit, der Gesellschaft beizutreten, was jeweils durch Kapitalerhöhung um 4.200,00 € pro weiterem Geschäftsanteil erfolgen soll, um stets eine paritätische Beteiligung der teilnehmenden Flughäfen zu gewährleisten. Die Flughäfen Köln, Berlin und Zürich haben bereits Interesse an einer Beteiligung signalisiert. Der Sitz der Gesellschaft soll nach München verlegt werden. Die Gesellschaft verfügt über einen Geschäftsführer und einen weiteren Mitarbeiter.
Die Gesellschaft finanziert sich in der Anfangsphase aus Einnahmen, die die teilnehmenden Flughäfen im Rahmen eines Vertriebsvertrages mit der FPG jeweils mit einem gleichhohen Fixbetrag und nach Inbetriebnahme der Online-Plattform zusätzlich mit einem festgelegten Betrag pro vermittelter Buchung an die FPG bezahlen. Bereits ab 2020 soll die FPG Gewinne erwirtschaften. Für die FHG wird unter Berücksichtigung der anteiligen Vorlaufkosten für die Entwicklung der Software in 2017 in Höhe von 86 T€ und den in 2018 durch die FPG vermittelten Parkerträgen in Höhe rd. 146 T€ abzüglich der anteiligen Kosten von rd. 62 T€ bereits ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt. Ab 2019 wird mit einem positiven anteiligen Ergebnis für die FHG in sechsstelliger Höhe gerechnet. Mittel für den Anteilserwerb und die vorgenannten Kosten sind ebenso wie die daraus erwarteten Erträge in den Wirtschaftsplan 2018 eingestellt. Da erwartet wird, dass sich die FPG ab 2021 allein aus Zahlungen der Flughäfen entsprechend dem jeweiligen Umsatzvolumen finanziert, soll die bis dahin geltende Gewinnverwendung nach Geschäftsanteilen mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2021 disquotal festgelegt werden. Ein dann verbleibender Jahresüberschuss soll unter den Gesellschaftern nach dem Verhältnis des Parkplatz-Buchungsvolumens jedes Gesellschafters am Buchungsvolumen aller Gesellschafter verteilt werden.

Der Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Fraport AG und den eingangs genannten fünf Flughäfen, darunter die FHG, soll - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der FHG sowie der Gremien der anderen Flughäfen - alsbald notariell beurkundet werden. Nach Zustimmung der Gremien wird der Vertrag über den Anteilserwerb mit Wirkung zum 01.01.2018 rechtskräftig.
20.20 
Hannover / 30.11.2017