Informationen:
verwandte Drucksachen:
2977/2019 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 20.11.2019: Schul- und Bildungsausschuss: Zur Kenntnis genommen
2977/2019 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Schul- und Bildungsausschuss |
|
|
Teil 1 Ausgangslage
Die Landeshauptstadt Hannover ist als Schulträgerin für die Sachausstattung und den Unterhalt der IT-Ausstattung in der Schulverwaltung sowie die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmaterialien und damit auch für die Ausstattung von digitalen Medien für die den Lehrplänen des Landes Niedersachsen entsprechende pädagogische Nutzung zuständig.
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat die Verwaltung mit der Beschlussdrucksache 1965/2015 beauftragt, die infrastrukturellen Voraussetzungen für das mobile, digitale Lernen in Schulen zu ermöglichen und gemäß den in der Umsetzung gesammelten Erfahrungen und vor dem Hintergrund allgemeiner technischer Neuerungen anzupassen und fortzuschreiben.
Die Verwaltung hat diesen Auftrag im Rahmen eines Pilotprojektes umgesetzt.
Teil 2 Pilotprojekt
Auf dieser Grundlage wurde der Medienentwicklungsplan erarbeitet und ab 2016 an zunächst sechs Pilotschulen umgesetzt.
Im Rahmen des Pilotprojektes wurde an den Gymnasien Helene-Lange-Schule, Humboldtschule und Käthe-Kollwitz-Schule, der Realschule Gerhart-Hauptmann-Realschule, der Grundschule Egestorffschule sowie der IGS Linden folgende Rahmenbedingungen geschaffen:
Das Pilotprojekt MEP wurde fortlaufend durch das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) pädagogisch evaluiert. Hierfür wurden Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern mit Online-Befragungen, in Workshops und Interviews befragt und Unterrichtsbeobachtungen durchgeführt.
Im Pilotprojekt hat sich gezeigt, dass einige Funktionen der interaktiven Tafelsysteme deutlich weniger genutzt werden als erwartet und – je nach schulischem Medienbildungskonzept – bei einer erneuten Ausstattung nicht mehr eingebaut werden müssten. Hierdurch können unnötige Mehrkosten verhindert und gleichzeitig potenzielle Fehlerquellen reduziert werden.
Die flächendeckende Einführung von personalisierten, elternfinanzierten, mobilen Endgeräten ist Teil des Masterplans Digitalisierung des Landes Niedersachsen. Hierfür soll auch die Zulassung als Prüfungsmittel beantragt werden.
Die Entscheidung, wie und in welchen Klassen die Tablets eingesetzt werden sollen, wird durch die Schulgremien getroffen.
Die weiterführenden Schulen haben sich im Hinblick auf die Ausstattung der Schüler*innen mit elternfinanzierten, standardisierten Endgeräten für unterschiedliche Umsetzungsmodelle entschieden. Drei Schulen führten in der Pilotphase verpflichtende Tablet-Jahrgänge ein, zwei Schulen entschieden sich dafür Tablet-Klassen auf freiwilliger Basis einzuführen.
Es hat sich bestätigt, dass das Lernen mit digitalen Medien die Nutzung analoger Medien nicht ersetzen wird, sondern sinnvoll ergänzt.
Aus Sicht der Schulträgerinnen in Niedersachsen muss das Land als Dienstherr der Lehrkräfte entsprechende Geräte zur Verfügung stellen und die Kosten tragen. Diese Forderung wird durch die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land verhandelt.
Im Rahmen der pädagogischen Evaluation erklärten die Lehrkräfte insbesondere, dass fachspezifische Schulungen und Schulungen unter Einbeziehung erprobter Fallbeispiele benötigt werden.
Der größte pädagogische Nutzen aus der Ausweitung des MEP kann gezogen werden, wenn die Lehrkräfte gezielt erfahren, welche Möglichkeiten sich mit der Technik ergeben und sie sich im Umgang damit sicher fühlen.
Die LHH trägt dieses Thema über die kommunalen Spitzenverbände an das Kultusministerium Niedersachsen heran.
Die Einbeziehung weiterer Schulen in den MEP wird zukünftig zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordern, um Support gewährleisten zu können und die geplanten Aufgaben umzusetzen. Dazu wird im weiteren Verlauf der Informationsdrucksache berichtet.
Für den Rollout des Programms Medienentwicklungsplan ist nach den bisherigen Erfahrungen mit einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren zu rechnen, um 99 Schulen voll auszubauen. Dieser Zeitraum kann durch erhöhten Mitteleinsatz (Auftragsvergabe/ Eigenfertigung) verkürzt werden. Die Schulen müssen baulich vorbereitet, infrastrukturell ausgestattet werden und ihre pädagogischen Konzepte angepasst sein.
Ziel ist es, die volle Fördermittelhöhe nach Niedersächsischer Förderrichtlinie zum Digital Pakt Deutschland zu erreichen. Der Förderzeitraum erstreckt sich von 8/2019 (Beginn der Antragsstellung) bis 2024 (Ende der Abrechnungsmöglichkeit).
Damit die Digitalisierung ab dem Jahr 2020 in allen Schulen gestartet werden kann, sind die genannten Maßnahmen als voneinander unabhängige Schritte zu verstehen und unter den genannten Voraussetzungen auch parallel umsetzbar. Es entstehen keine Zwangsläufigkeit und auch kein Anspruch automatisch von einer Variante in die nächste zu wechseln.
Es sind folgende Maßnahmen geplant, um allen Schulen den Einstieg zu ermöglichen.
Maßnahme 1: Überführung der Pilotschulen in den Regelbetrieb im MEP-Standard in allen Jahrgangsstufen und Klassen
Das Programm MEP soll an den bisher beteiligten sechs Pilotschulen fortgesetzt und ggf. innerhalb der Schulen ausgeweitet werden.
Maßnahme 2: Basisangebot für alle Schulen
Um allen Schulen einen ersten Einstieg in das Programm Medienentwicklungsplan zu ermöglichen, wird es ab dem Jahr 2020 die Möglichkeit geben, als Schule das Online-Portal www.schulen-hannover.de auf Wunsch und abhängig von ihrer jeweils vorhandenen Infrastruktur zu nutzen.
Das Portal beinhaltet unter anderem folgende Funktionen:
Aus der pädagogischen Evaluation und den Rückmeldungen aus den Pilotschulen des Projekts Medienentwicklungsplan wurde deutlich, dass insbesondere schulorganisatorische Aufgaben, wie die Anbindung des Stundenplans und einer Notenverwaltung angebunden werden sollen. Das Angebot des Portals wird anhand der in den Medienbildungskonzepten der Schulen formulierten Anforderungen kontinuierlich weiterentwickelt.
Voraussetzungen in der Schule:
Das Portal ist webbasiert und über einen Internet-Anschluss erreichbar. Die Schule muss über einen Internet-Anschluss verfügen. Diese Voraussetzung erfüllen alle allgemeinbildenden Schulen. Um die Leistungsfähigkeit ihrer Internetanbindung zu erhöhen, können die Schulen, finanziert durch die vorhandenen Schulmittel, neue Verträge mit Telekommunikationsanbietern abschließen. Zudem muss eine durch die Landeshauptstadt Hannover in allen Schulen eingesetzte Schulverwaltungssoftware genutzt werden.
Support:
Ein technischer Support der Landeshauptstadt Hannover erfolgt für die Nutzung des Portals schulen-hannover.de und die angeschlossenen Dienste, sowie die Schulverwaltungssoftware.
Zeitplan:
Die Schulen können sukzessive im Rahmen der Erstellung ihrer Medienbildungskonzepte an das Online-Portal angeschlossen werden.
Maßnahme 3: Einbeziehung ausgewählter Schulen in den Standard „Mobiles Arbeiten“
Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird allen Schulen auf Wunsch die Möglichkeit gegeben, schulisch eingesetzte Tablets in das Mobile Device Management der Landeshauptstadt Hannover zu integrieren, um einen Einstieg in das mobile Lernen zu ermöglichen.
Durch die Integration der Tablets in das im Rechenzentrum der LHH zur Verfügung bereitgestellte Mobile Device Management können Lehrkräfte die entsprechende Klassenraumsteuerung nutzen. Zudem werden die Vorgaben des Erlasses zum Einsatz von Tablets in Prüfungssituationen des Landes Niedersachsen erfüllt.
Für den Einsatz von Tablets können bereits von den Schulen bestehende, in Eigenverantwortung installierte WLAN-Netze genutzt werden, da das Mobile Device Management unabhängig von der gewählten WLAN-Verbindung einsetzbar ist.
Dieses Modell führt nicht verpflichtend zur in Anlage 3 beschriebenen „Erschließung Medienentwicklungsplan“ und der damit verbundenen Ausstattung der Schulen.
Voraussetzungen in der Schule:
Die Schulen verfügen über ein bestehendes und für den Betrieb von Tablet-Klassen geeignetes, leistungsfähiges WLAN und einen eigenen ausreichenden Internetanschluss. Um die Leistungsfähigkeit ihrer Internetanbindung zu erhöhen, können die Schulen finanziert durch die vorhandenen Schulmittel neue Verträge mit Telekommunikationsanbietern abschließen. In den Schulen werden iPads eingesetzt.
Support:
Ein technischer Support der Landeshauptstadt Hannover erfolgt für die Nutzung des Portals schulen-hannover.de und die angeschlossenen Dienste, die Schulverwaltungssoftware und das Mobile Device Management zur Nutzung mit den unterstützten iPads.
Ein Support für die notwendige WLAN-Infrastruktur wird nicht durch die LHH geleistet. Für den Support vor Ort können die für Systembetreuung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von den Schulen eingesetzt werden, um Dienstleister zu beauftragen.
Zeitplan:
Die Funktion steht den Schulen ab dem Schuljahr 2020/2021 zur Verfügung. Interessierte Schulen werden durch den Fachbereich Schule bei der Einführung begleitet.
Ausbau nach MEP-Standard
Maßnahme 4: Einbeziehung ausgewählter Schulen in den MEP-Standard
Parallel zu den Maßnahmen 1-3 wird damit begonnen, Schulen sukzessive in den MEP-Standard zu übernehmen. Die Reihenfolge wird anhand der unten genannten Kriterien festgelegt. Während die Schulen in den Maßnahmen 2 und 3 die bisher in den Schulen vorhandene IT-Infrastruktur nutzen, werden die Schulen im MEP-Standard nach und nach eine IT-Infrastruktur mit Betreuung durch die Landeshauptstadt Hannover erhalten.
Im Rahmen des Medienentwicklungsplans werden Schulen technisch erschlossen und nach MEP-Standards, sowie den Anforderungen aus dem schulischen Medienbildungskonzept ausgestattet. Hierbei sind die folgenden Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Voraussetzungen:
Die für eine Vollausstattung im Sinne des Medienentwicklungsplans notwendigen Voraussetzungen sind im Wesentlichen in einem Dreieck zu beschreiben:
Voraussetzung 1: Breitband-Internetanschluss und Anschluss am Schulbackbone
Um eine Trennung zwischen dem städtischen Datenverkehr und dem der Schule zu verwirklichen, wurden auf allen Netzwerkverteilern vier logische Netzwerkstrukturen (VRF / Virtual Routing and Forwarding) konfiguriert. Je eine dieser Netzwerkstrukturen nimmt den pädagogischen Datenverkehr der Schulverwaltung, den Datenverkehr der schulischen WLANs, sowie den Verkehr zur Verwaltung der Netzwerkverteiler auf.
Datenverkehr von einem dieser logischen Netze in ein anderes ist nur über ein enggefasstes Firewallregelwerk möglich.
Ob die Erschließung der Schulstandorte als Eigenwahrnehmung der Landeshauptstadt oder durch Anmietungen bei Dritten erfolgt, ist noch in Bezug auf die Schulstandorte festzulegen.
Die Kosten der eigenen Leitungserschließung betragen einmalig ca. 52.000 €- Eine Anmietung kostet die LHH ca. 78.000 € (über einen Zeitraum von fünf Jahren). Die Anmietung wird nur dann in Anspruch genommen, wenn die eigene Leitungserschließung wesentlich höhere Kosten verursacht als die Anmietung. Dies trifft bei einigen Schulstandorten zu.
Für eine strukturierte Verwaltung der angeschlossenen Endgeräte wurde ein IP-Adressenkonzept erstellt. Das Konzept ermöglicht die separate Verwaltung und Regulierung verschiedener Endgerätegruppen. Darauf aufbauende Sicherheitsgeräte (z. B. Firewalls, Webgateways) können anhand der IP-Adressen Geräteklassen unterscheiden und unterschiedliche Zugriffsregeln anwenden.
Beim Ausbau der Schulen ist es erforderlich, dass Backbone-Knoten für alle Schulen aufzubauen sind. Für das Stadtgebiet wird derzeit von 24 Schul-Backbone-Standorten ausgegangen. Bei der Priorisierung und zeitlichen Vorgabe, welche Schulen angeschlossen werden, sind mögliche Synergie-Effekte aufgrund der Möglichkeit mehrere Schulen an einen Backbone-Standort anzuschließen, zu berücksichtigen.
In den Unterrichtsräumen und weiteren relevanten Bereichen wie Mensa-, Aula- und Freizeitbereichen wird flächendeckend eine strukturierte Netzwerkverkabelung zum Betrieb von WLAN-Access-Points installiert. Die WLAN-Access-Points kommunizieren über die städtische Netzwerkinfrastruktur mit den Rechenzentrumskomponenten und werden von dort gesteuert, überwacht und aktualisiert.
Für den Aufbau dieser Inhouse-Vernetzung gehören auch notwendige Technikflächen für Netzwerkverteiler.
Die Inhouse-Vernetzung soll, wenn möglich gemeinsam mit anderen in den Schulen geplanten Baumaßnahmen, wie z. B. Sanierungen oder Erweiterungs- oder Neubauten für die G9-Erweiterung, durchgeführt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in einigen Schulen zusätzlich zu den Erweiterungsbauten auch die Stammgebäude ausgestattet werden müssen.
Die Inhouse-Vernetzung ist Grundlage für die Förderung durch den DigitalPakt Niedersachsen.
Voraussetzung 3: Medienbildungskonzept der Schule
Medienbildungskonzepte verbinden pädagogische, technische und organisatorische Aspekte. Sie integrieren den Medieneinsatz in den Unterricht und bilden die Kooperationsbasis für Kollegium, Schulleitung und Schulträgerin. Medienbildungskonzepte formulieren Erwartungen an Investitionsentscheidungen und bieten Planungssicherheit für Schulen. Hierzu gehören die technologischen, organisatorischen, inhaltlichen und personellen Gegebenheiten.
Die Struktur der Erschließung teilt sich in fünf Teile auf:
Die Breitbandanbindung eines Schulstandortes erfolgt vorzugsweise durch eigene Leitungserschließung. Unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ist auch eine Anmietung einer Breitbandanbindung für manche Schulstandorte geplant.
Zum Aufbau von Inhouse-Vernetzung gehören auch Technikflächen für Netzwerkverteiler im Gebäude, die abgebildet werden müssen und Baumaßnahmen erforderlich machen werden.
2. Ausstattung der Unterrichtsräume mit digitalen Projektionsflächen
Im Rahmen des Pilotprojekts Medienentwicklungsplan wurden interaktive Tafelsysteme beschafft, die aus folgenden Komponenten bestehen.
In den Unterrichtsbeobachtungen des Fachbereichs Schule zeigte sich die Nutzung der Streaming-Funktion, also das Verbinden der Tablet-Oberfläche mit dem AppleTV als häufigste Form der Nutzung. Hierbei wurden insbesondere mit dem Tablet erstellte Arbeitsergebnisse präsentiert und gemeinsam besprochen, Hilfestellungen angeboten oder Videos gezeigt werden.
Die Nutzung des MiniPC/MacMini und des damit verbundenen interaktiven Beamers variiert in den Schulen sehr stark. Als Ergebnis der Evaluation ist somit festzuhalten, dass die Schulen im schulischen Medienbildungskonzept auch die Anforderungen an das digitale Tafelsystem beschreiben. Möglicherweise ist es für die Schule auch deutlich einfacher mit weniger Komponenten zu starten.
3. Endgeräte
Tablets:
Die Einführung von Tablets hat sich gegenüber vorherigen Versuchen mit Laptop-Klassen deutlich bewährt. Die Geräte sind leichter, flexibler einsetzbar und auch mobil einsetzbar.
Hierbei ist zwischen drei verschiedenen Modellen zu unterscheiden:
Die flächendeckende Einführung von personalisierten, elternfinanzierten mobilen Endgeräten ist Teil des Masterplans Digitalisierung des Landes Niedersachsen. Hierfür soll auch die Zulassung als Prüfungsmittel beschlossen werden.
Im Rahmen des „Get your own device“ schaffen die Eltern Geräte nach festgelegten Standards an. Hierbei ist es notwendig, Familien im Leistungsbezug finanziell zu unterstützen.
Tablets als Klassensätze
Parallel zur individuellen Ausstattung der Schüler*innen werden die Schulen mit Klassensätzen ausgestattet. Die Geräte werden ausschließlich in der Schule genutzt und sind nicht individualisiert. Hierbei entstehen keine Kosten für die Eltern. Die Finanzierung erfolgt über die Schulträgerin.
Tablets für die Lehrkräfte
Im Rahmen der Integration der alten Schulnetze müssen die vorhanden Geräte in den Computerräumen voraussichtlich gegen neue Geräte ausgetauscht werden. Pro Computerraum wurden 30 Geräte und 5 Drucker (teilweise auch verteilt in der Schule) angenommen.
4. Dienste im Schulnetz / Betrieb im Rechenzentrum der LHH
Der Betrieb der Server erfolgt im eigenen Rechenzentrum der LHH, welches von Personal der Landeshauptstadt Hannover betrieben wird. Räumlich ist es in einem städtischen Verwaltungsgebäude untergebracht.
Das Rechenzentrum verfügt über folgende technische Gebäudeausstattung:
Im Rahmen der technischen Evaluation wurde festgestellt, dass die Produkte im Rechenzentrum insbesondere sehr stabil, sicher und wartungsarm betrieben werden können.
Zum Betrieb der Dienste im Schulnetz gehören insbesondere:
5. Support
Die Einbeziehung weiterer Schulen in den MEP wird zukünftig zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordern.
First-Level-Support (Service-Desk):
Der First-Level-Support (Service Desk), sowie der Betrieb des Portals Schulen-Hannover.de und des Verzeichnisdienstes UCS@school (Application Management) wird durch den Fachbereich Schule wahrgenommen.
Second-Level-Support:
Durch den Bereich Informations- und Kommunikationsdienste im Fachbereich Personal und Organisation wird der Support für Netzwerk- und Service-Infrastruktur, sowie für das Active-Directory und das MDM wahrgenommen, soweit eine Behebung nicht durch den First-Level-Support erfolgen kann.
Third-Level-Support:
Zusätzlich stehen Hersteller und Lieferanten als Externe im Supportmodell integriert bereit (Third Level). Dabei erhalten Schüler*innen über die Verträge der Eltern mit dem Tablet-Anbieter (z.B. aktuell Gesellschaft für digitale Bildung – GfdB) direkt Hilfe bei Störungen ihres Endgerätes. Dabei entstehen dem Schulträgerin LHH keine Kosten. Bei Software und Applikationen sind die Supportunterstützungen über die Lizenzmodelle geregelt und die Kosten sind darin enthalten.
Maßnahme 5: Einbeziehung aller weiteren Schulen in den MEP-Standard
Ziel ist es, sukzessive alle Schulen in den MEP-Standard auszubauen. Abhängig ist dies von den dann ab 2024 zur Verfügung stehenden Ressourcen und den ggf. neuen Möglichkeiten, die eine technische Weiterentwicklung bietet.
Teil 5 Ressourcen: Bedarf, Förder- und Haushaltsmittel
5.1 Ressourcenbedarf für die Maßnahmen
Maßnahme 1: Überführung der Pilotschulen in den Regelbetrieb im MEP-Standard in allen Jahrgangsstufen und Klassen
Es müssen konsumtive Mittel für Lizenzkosten eingeplant werden.
Für die Überführung des Pilotbetriebes in einen Regelbetrieb werden insbesondere Investitionen für interaktive Tafelsysteme im Rahmen des Ausbaus und der Auslagerung der Einführung von G9 in den betroffenen Pilotschulen, eine Ausweitung des Speicherplatzes und eine Erweiterung der Gatewaytechnik notwendig. Hinzu kommt der Austausch von Geräten in den PC-Räumen.
Zur Fortsetzung und Ausweitung des Betriebes der sechs Pilotschulen im MEP-Standard werden folgende Mittel benötigt.
Weiterführung der Pilotschulen | Konsumtiv jährlich | Investiv Einmalig | Abschr./ Zinsen jährlich |
58.000 € | 2.022.000 € | 436.000 € |
Maßnahme 2: Basisangebot für alle Schulen
Um allen Schulen das Basisangebot für die Nutzung des Portals www.schulen-hannover.de zu ermöglichen, fallen Lizenzkosten für die eingesetzten Produkte, sowie Aufwände für das Programmieren von Schnittstellen und Anpassungen an. Diese Mittel müssen jährlich eingeplant werden. In der Berechnung wird davon ausgegangen, dass alle Nutzer*innen einen Zugang erhalten.
Basisangebot | Konsumtiv jährlich | Investiv | Abschr./ Zinsen jährlich |
367.000 € | - € | - € |
Maßnahme 3: Einbeziehung ausgewählter Schulen in den Standard „Mobiles Arbeiten“
Es entstehen Kosten für das Mobile Device Management und die Unterstützung für Leistungsempfänger*innen, falls elternfinanzierte Geräte genutzt werden.
Konsumtive Kosten entstehen für Wartungsgebühren für das Mobile Device Management sowie die Unterstützung für Leistungsempfänger*innen.
Es fallen investive Kosten für den Erwerb der Lizenzen und den Betrieb im Rechenzentrum an.
Die genannten Kosten sind die Maximalkosten, falls alle Schüler*innen über ein eigenes elternfinanziertes mobiles Endgerät verfügen.
Mobiles Arbeiten | Konsumtiv jährlich | Investiv einmalig 2020 | Abschr./ Zinsen jährlich |
250.000 € | 1.218.000 € | 323.000 € |
Finanzierung der Maßnahmen 1-3 (Zusammenfassung)
Für die Umsetzung der Maßnahmen 1-3 sind folgende Investitionskosten und Aufwendungen zu planen (ohne Personalkosten):
Konsumtiv jährlich | Investiv Einmalig | Abschr./ Zinsen jährlich | |
1 Weiterführung der Pilotschulen | 58.000 € | 2.022.000 € | 436.000 € |
2 Basisangebot | 367.000 € | ||
3 Mobiles Arbeiten | 250.000 € | 1.218.000 € | 323.000 € |
Summe der Maßnahmen 1-3 | 675.000 € | 3.240.000 € | 759.000 € |
Maßnahme 4: Einbeziehung ausgewählter Schulen in den MEP-Standard
Aus den Erfahrungen des Medienentwicklungsplans wurde eine Pauschale errechnet, welche die Kosten und Aufwendungen für den Aufbau von WLAN-Infrastruktur, der Ausstattung mit interaktiven Tafelsystemen, den Einsatz von Tablet-Klassensätzen und Computerräumen, sowie die Dienste im Schulnetz im Rechenzentrum der Landeshauptstadt Hannover beinhalten.
Diese Pauschale wird von Schule zu Schule aufgrund der Unterschiedlichkeit der Schulen (Schüler*innenzahl, Raumanzahl, baulicher Zustand, etc.) abweichen und ist als rechnerische Schätzgröße zu verstehen. Zudem können zusätzliche Baukosten für Räume von Backbone-Knoten entstehen, die in der Pauschale nicht mit eingerechnet sind. Auch die Kosten für den Breitbandanschluss müssen von Schule zu Schule einzeln betrachtet werden und sind nicht in der Pauschale enthalten.
Kosten einer Schule im Vollausbau Pauschalberechnung | Konsumtiv | Investiv Einmalig | Abschr./ Zinsen jährlich |
16.000 € | 755.052 € | 150.000 € |
Folgendes gilt für die Maßnahmen 1 bis 4:
5.1.1 Ersatzbeschaffungen/ Reparaturkosten/ Folgekosten
Ersatzbeschaffungen, z.B. nach Ablauf der Nutzungsdauer oder bei Verlust, sind nicht in den Kostentabellen enthalten, werden aber durch die Abschreibungen ausgewiesen. Zur weiteren Planung werden vergleichsweise die Höhe der Abschreibungen pro Jahr auch als neue Investitionen angenommen.
Auch Reparaturkosten sind nicht aufgeführt. Reparaturkosten werden im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens je nach Bedarf beantragt und bereitgestellt.
Um flexibel auf entstehende Bedarfe und Notwendigkeiten eingehen zu können wurden alle Kosten mit einem Sicherheitsaufschlag von 20% berechnet.
Durch die neuen Aufgaben und die Umsetzung der Maßnahmen 1 – 4 entsteht auch ein erhöhter Bedarf an Personal, der in Abhängigkeit von der Anzahl der komplett angeschlossenen Schulen gedeckt werden muss. Für die Umsetzung der Maßnahmen 1-3 muss im Jahr 2020 zusätzliches Personal für die Beratung der Schulen und die Betreuung der Systeme eingestellt werden. Für die Umsetzung der Maßnahme 4 wird davon ausgegangen, dass ca. 7-8 Schulen pro Jahr in den MEP-Standard aufgenommen werden können.
Personalkosten p. A. (inkl. Ist-Stand, inkl. Sach- und Gemeinkosten):
2019 Ist-Stand | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | Gesamt für 99 Schulen bis 2030 | |
Stellen | 18,5 | 30,11 | 39,00 | 45,89 | 52,78 | 59,67 | 89,00 |
Kosten | 1.734.030 € | 2.876.558 € | 3.721.891 € | 4.363.192 € | 5.004.492 € | 5.645.793 € | 8.472.489 € |
5.2 Förderung durch den DigitalPakt
Aufgrund der Förderung des DigitalPaktes kann die Landeshauptstadt Hannover bis zum 31.12.2024 ca. 20 Mio. € erhalten.
Gesamtförderung | Sockelbetrag (30.000 € pro Schule) | Zur freien Verfügung |
20.186.800 € | 2.970.000 € | 17.216.800 € |
Gefördert werden nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen nur folgende Maßnahmen:
Die Mittel des DigitalPaktes können nur abgerufen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind. Die Schulen ein Medienbildungskonzept vorlegen. Zudem müssen Rechnungen eingereicht werden, das heißt, die Arbeiten müssen ausgeschrieben werden und die Firmen müssen diese Arbeiten dann auch zeitlich und inhaltlich richtig ausführen.
Die Anträge zur Förderung sind bis zum 16.05.2023 bei der Landesschulbehörde einzureichen. Eine Abrechnung (und der Abschluss der Arbeiten) muss bis zum 31.12.2024 erfolgt sein.
Förderung für investive Kosten in der Maßnahme 4
Für die Maßnahme 4 sollen die Mittel des DigitalPaktes verwendet werden. Förderfähig durch den DigitalPakt sind aufgrund der Förderrichtlinie aber nur ein Teil der investiven Kosten.
Investive Kosten je Schule
Investitionskosten für eine Schule | förderfähig durch DigitalPakt | nicht förderfähig durch DigitalPakt | |
Finanzierung durch | Bund/ Land | LHH | |
Investitionen je Schule bei Vollausbau pauschal | 755.052 € | 495.319 € | 259.733 € |
Aus der möglichen Fördersumme im DigitalPakt wurde eine Anzahl von 37 Schulen errechnet, die im Zeitraum von 2020 bis 2024 im Vollausbau an den MEP- Standard angeschlossen werden müssen, um die volle Fördersumme zu sichern. Aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 ergibt sich der Anschluss von 7-8 Schulen pro Jahr. Alle anderen Schulen können das Basisangebot (Maßnahme 2) bzw. das Angebot Mobiles Arbeiten (Maßnahme 3) erhalten. Bei steigenden Kosten ist es möglich, dass sich die Anzahl der Schulen verringert.
Fördersumme aus DigitalPakt pro Kopf | 17.216.800 € |
Sockelbetrag 30.000 € für 37 Schulen | 1.110.000 € |
Gesamtsumme Förderung für Vollausbau | 18.326.800 € |
bei investiven förderfähigen Kosten pro Schule von | 495.319 € |
Anzahl anzuschließender Schulen | 37 |
Investive Kosten für 37 Schulen
gesamt | Förderfähig (inkl. Sockelbetrag) | nicht förderfähig | |
Gesamtinvestition gesamt bei 37 Schulen | 27.936.924 € | 18.326.800 € | 9.610.124 € |
Für die anderen 62 Schulen stehen jeweils 30.000 € Sockelbetrag zweckgebunden pro Schule aus dem DigitalPakt zur Verfügung, die nach Anforderung im Medienbildungskonzept der Schule verwendet werden können.
Die kompletten Mittel aus dem DigitalPakt werden damit wie folgt eingesetzt:
Gesamtförderung DigitalPakt | 20.186.800 € |
Fördersumme aus DigitalPakt für 37 Schulen | 18.326.800 € |
Summe der Sockelbeträge (je 30.000 €) für übrige 62 Schulen (inklusive Pilotschulen) | 1.860.000 € |
Damit wäre der gesamte mögliche Förderbetrag des DigitalPaktes ausgeschöpft.
5.3 Haushaltsmittel
-konsumtiv-
Für die konsumtiven Mittel sind in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 jeweils 331.000 € etatisiert. Es ergibt sich ein konsumtiver Mehrbedarf beim Ausbau der Maßnahmen 1-4 von 462.400 €.
Konsumtiv Jährlich | |
Etatisiert in den Haushaltsjahren 2019/2020 | 331.000 € |
Maßnahme 1: Überführung Pilotschulen | 58.000 € |
Maßnahme 2: Basisangebot | 367.000 € |
Maßnahme 3: Mobiles Arbeiten | 250.000 € |
Maßnahme 4: MEP Standard pro Jahr | 118.400 € |
Differenz / Konsumtiver Mehrbedarf | - 462.400 € |
Für die Maßnahme 4 fallen somit insgesamt 592.000 € im Zeitraum 2020-2024 an. Diese Zahl resultiert aus den jährlich konsumtiven Kosten pro Schule von 16.000 € für die 37 Schulen verteilt auf 5 Jahre.
- investiv-
Der städtische Eigenanteil beträgt für investive Maßnahmen 9.610.124 €.
Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung stehen jährlich 2,5 Mio. € für Investitionen zur Verfügung. Für die Jahre 2019-2024 ergeben sich somit 15 Mio. €.
Dadurch kann der nicht förderfähige Anteil der Investitionen gedeckt werden und zusätzlich die Weiterführung der Pilotschulen und das Angebot Mobiles Arbeiten. Im Basisangebot fallen keine investiven Kosten an.
investiv | Abschreibungen und Zinsen | |
Haushaltsmittel | 15.000.000€ | |
Maßnahme 1: Überführung Pilotschulen | 2.022.000 € | 436.000 € |
Maßnahme 2: Basisangebot | 0 € | 0 € |
Maßnahme 3: Mobiles Arbeiten | 1.218.000 € | 323.000 € |
Maßnahme 4: Gesamtinvestition bei Ausbau von 37 Schulen | 9.610.124 € | 5.550.000 € |
freie Investitionsmittel | 2.149.876 € |
Bei der Maßnahme 4 sind bei den Abschreibungen auch die Investitionen berücksichtigt, die durch die Fördergelder des DigitalPaktes finanziert wurden. Allerdings werden diese Belastungen durch die jährliche Auflösung des Sonderpostens aufgefangen.
Teil 6 Ausblick:
Am 22.11.2019 findet für die Mitglieder des Schul- und Bildungsausschuss eine die Inhalte vertiefende Klausur statt. Seitens der Verwaltung ist geplant im Februar 2020 eine Beschlussdrucksache auf Basis der Informationsdrucksache zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen.