Informationsdrucksache Nr. 2968/2022:
Umsetzung der Übernachtungsmöglichkeit in Unterkünften der LHH gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Umsetzung der Übernachtungsmöglichkeit in Unterkünften der LHH gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter der Landeshauptstadt Hannover

Mit Inkrafttreten der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter der Landeshauptstadt Hannover zum 01.08.2020 wurde allen Benutzer*innen der Unterkünfte der LHH die Möglichkeit eingeräumt, Übernachtungsbesuch zu empfangen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde dies bislang ausgesetzt. In einem betreiberübergreifenden Workshop wurden nun gemeinsam mit Mitarbeiter*innen aus dem Bereich 56.2 eine Handlungsanweisung zum Empfang von Übernachtungsbesuch erarbeitet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden bei der Erstellung der Handlungsanweisung berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen.


Entstehung der Handlungsanweisung

Die Möglichkeit, Übernachtungsbesuch zu empfangen, bedarf zwingend einem Regelungscharakter im Hinblick auf Brand- und Gewaltschutz, sowie zur Haftungssituation.
Um diese Regelungen gemeinsam zu erarbeiten und sämtliche sinnvollen Aspekte mit einfließen zu lassen, haben wir im Juni dieses Jahres den betreiberübergreifenden Workshop veranstaltet. In drei verschiedenen Gruppen, bestehend aus Sozialarbeiter*innen der verschiedenen Betreiberfirmen und Mitarbeiter*innen des Bereichs 56.2, wurden die Themen Gewaltschutz, Organisatorischer Ablauf und Festlegung „Wer darf wen zu Besuch über Nacht empfangen“ erarbeitet.
Aus den dort entstandenen Ergebnissen, die anschließend im Plenum diskutiert und final festgehalten wurden, wurde die Handlungsanweisung Übernachtungsbesuch, sowie die FAQs Übernachtungsbesuche (siehe Anhang) erarbeitet. Nach einem erneuten Feedbackaustausch starteten wir im September 2022 in die Testphase.

Testphase

Die Handlungsanweisung gilt zunächst für die Dauer von sechs Monaten, der sogenannten Testphase. Im Anschluss findet eine Veranstaltung zur Evaluation statt. Teilnehmer*innen sind Mitarbeiter*innen des Bereichs 56.2 sowie der Betreiberfirmen. Es wird ein gemeinschaftliches Ergebnis erarbeitet, welches dann verstetigt wird.

56.2 
Hannover / 11.10.2022