Drucksache Nr. 2951/2019:
Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2951/2019
0
 

Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Antrag,

der Annahme der Prämierung im Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2019“ zuzustimmen:

Name des Zuwendungsgebers:
difu – Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, Berlin

Art der Zuwendung (Geld- oder Sachzuwendung):
Geldzuwendung

Wert der Zuwendung:
25.000 €

Zweck der Zuwendung:
Die Landeshauptstadt Hannover ist am 5. November 2019 als Sieger beim bundesweiten Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2019“ ausgezeichnet worden. In der Kategorie „Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen“ wurden vorbildliche Aktionen, um Menschen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und/oder Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu motivieren, ausgezeichnet. Der Fachbereich Gebäudemanagement hat sich mit einem Beitrag zu „25 Jahre Energie sparen in Schulen, Kitas und Verwaltung“ neben 51 weiteren Bewerber*innen an dem Wettbewerb beteiligt und ist hierfür als einer der drei Preisträger ausgezeichnet worden.

Die Auszeichnung wurde für das langjährige und umfassende städtische Engagement beim Einsparen von Energie vergeben. Gemeinsam mit Schüler*innen, Lehrerschaft, Erzieher*innen, Küchenteams, Hausmeister*innen sowie Verwaltung werden praxisorientierte Konzepte entwickelt, die von Energiesparteams vor Ort umgesetzt werden. Motiviert werden die Teams unter anderem durch Energiesparprämien und Auszeichnungen in Wettbewerben. Durch das systematische Vorgehen konnten bereits rund 73.000 Tonnen klimaschädliches CO2 und rund 18 Millionen Euro Haushaltsmittel eingespart werden.

Das Preisgeld wird mit der Vorgabe ausgezahlt, dass es wieder in Klimaschutz- und/oder Klimaanpassungsmaßnahmen investiert wird. Das Preisgeld soll für die Konzeption, Gestaltung und Produktion von Materialien verwendet werden, die sowohl die bestehenden Energiesparschulen wie auch weitere Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit zu den Themen Energiesparen und Klimaschutz unterstützen. Es wurde bereits ein "Reiseführer Energiesparen an Schulen" in Eigenregie erstellt. Dieser soll professionell gestaltet, gedruckt und zur Verfügung gestellt werden. Verbleibende Mittel werden für Materialien zum Wissenstransfer zum Thema Energiesparen in Kindertagesstätten und Verwaltung eingesetzt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die Zuwendung soll in vollem Umfang in die genannten Maßnahmen einfließen. Weitere darüberhinausgehende Kosten sind nicht zu erwarten.

Begründung des Antrages

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG hat der Rat über die Annahme der Zuwendungen zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der bezeichneten Zuwendung zuzustimmen.
19 
Hannover / 13.11.2019