Drucksache Nr. 2950/2008:
Wegebenennung im Stadtteil Groß-Buchholz
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2950/2008
2
 

Wegebenennung im Stadtteil Groß-Buchholz
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld

Antrag,


über die Benennung des Erschließungsweges, welcher im Bereich der Buchholzer Mühle von der Pasteurallee abzweigt, wie folgt zu beschließen:

1. Der Anregung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld (siehe Anlage 1), den geplante
Weg in Groß-Buchholzer Mühlenhof zu benennen, wird nicht gefolgt.

2. Der geplante Weg erhält den Namen Buchholzer Mühlenhof.

Übersichtskarte siehe Anlage 2

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen und Wegen dienen insbesondere der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit. Aufgrund der bestehenden Hausnummerierung im Bereich der Pasteurallee, ist eine zweifelsfreie Zuordnung der geplanten Neubauten zur Pasteurallee schwer erreichbar. Mit der eigenständigen Benennung des Erschließungsweges wird ein schnelles Auffinden aller Anwohnerinnen und Anwohner sicher gestellt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben2.175,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben625,00 €
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt2.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-2.800,00 € 
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat in seiner Sitzung am 30.10.08 mit 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angeregt, die Benennung des oben genannten Weges in "Groß-Buchholzer Mühlenhof" vorzunehmen.

Das Grundstück der Buchholzer Mühle wird neu gestaltet und mit fünf Wohnhäusern bebaut. Die Häuser sowie die Mühle sollen über einen Weg erschlossen werden, der von der Pasteurallee abzweigt. Aufgrund der bestehenden Hausnummerierung im Bereich der Pasteuerallee ist eine zweifelsfreie Zuordnung der geplanten Neubauten zur Pasteurallee nur schwer erreichbar. Mit einer Benennung des Weges kann eine bessere Orientierung und somit ein schnelles und sicheres Auffinden der zukünftigen Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere in Notsituationen sichergestellt werden.


Die Verwaltung unterstützt den Antrag des Bezirksrates dahingehend, hier eine eigenständige Benennung des Weges vorzunehmen. Die Verwaltung empfiehlt jedoch wegen des nachfolgend beschriebenen historischen Hintergrunds dem Benennungsvorschlag "Groß-Buchholzer Mühlenhof" nicht zu folgen.

Die Benennung soll in Anlehnung an die hier vorhandene historische Windmühle erfolgen. Nach den der Verwaltung vorliegenden Unterlagen zur Geschichte dieser Mühle wurde diese ca. 1868 im damals noch eigenständigen Dorf Klein-Buchholz erbaut und mit Klein-Buchholzer Windmühle bezeichnet. Auch nach Eingemeindung des Dorfes zur Stadt Hannover verbleibt die Windmühle zunächst im Stadtteil Klein-Buchholz. In Folge der Gebietsreform von 1974 wurde der Stadtteil Klein-Buchholz aufgelöst. Der nördliche Teil wurde Bothfeld und der südliche Teil, wo sich auch die Mühle befindet, wurde Groß-Buchholz zugeschlagen.

Durch die in der Mühle ehemals ansässige Gaststätte "Buchholzer Mühle" sowie den gegenüberliegenden Kleingartenverein "Buchholzer Mühle" ist auch bei der Bevölkerung die Bezeichnung Buchholzer Mühle im Bewusstsein stark verankert.

Um der historischen Entwicklung der Zugehörigkeit gerecht zu werden, empfiehlt die Verwaltung die Benennung in Buchholzer Mühlenhof.
61.21 
Hannover / 17.12.2008