Drucksache Nr. 2920/2001 E1:
Niedersachsenstadion

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2920/2001 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

  • 10.12.2001: STBR Mitte, 2. WP: Mit Drucksache Nr. 2920/2001 ohne Punkt 7 mehrheitlich beschlossen
  • 12.12.2001: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
  • 12.12.2001: Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: einstimmig- Alle Ausschüsse (SportA-FinanzA-BauA -AWL)
  • 13.12.2001: Ratsversammlung: S. DS 2920/2001
  • 13.12.2001: Verwaltungsausschuss: Einstimmig

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Sportausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2920/2001 E1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Niedersachsenstadion

a)
Antrag, die Drucksache Nr. 2920/2001 mit 9 Anlagen einschließlich der in dieser Ergänzung aktualisierten Anlagen 5 und 9 zu beschließen.


b)
In der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse mit dem Stadtbezirksrat Mitte am
21.11.2001 wurden zur Drucksache 2920 / 2001 die folgenden Fragen gestellt:
1. Welche Kosten würden für die Stadt in den nächsten Jahren ohnehin anfallen, um den Sanierungsbedarf des Niedersachsenstadions zu finanzieren?
2. Ist eine temporäre Auslagerung des Spielbetriebes von Hannover 96 in das Eilenriedestadion geplant?
3. Wie soll sich eine positive Geschäftsentwicklung der Betriebsgesellschaft auf die Höhe des städtischen Betriebskostenzuschusses auswirken?
4. Mit welchen Kosten wird für die Aufrüstung der Mehrkampfanlage gerechnet?
5. In welcher Höhe sind Finanzierungskosten vorgesehen?


Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

§ zu 1.

s. neue Anlage 10

§ zu 2.

Eine Verlagerung des Spielbetriebes von Hannover 96 in das Eilenriedestadion ist derzeit nicht vorgesehen.
Eine endgültige Entscheidung ist aber erst dann möglich, wenn der genaue Baubeginn und der Bauzeitenplan feststeht.
In die Entscheidung muss auch einbezogen werden, ob Hannover 96 in die 1. Bundesliga aufsteigt.
Auch während des Umbaus könnten im Niedersachsenstadion rd. 15.000 Sitzplätze auf der Westtribüne zur Verfügung gehalten werden.
Die Infrastruktureinrichtungen, die jetzt in der Osttribüne vorgehalten werden, müssen temporär anderweitig geschaffen werden.

§ zu 3.

Unter den in der Drucksache lfd. Ziff. 5 genannten Prämissen kann es zu Anfangsverlusten bei der Betriebsgesellschaft kommen ( s.aktualisierte Anlage 5 ).
Ein höherer Betriebskostenzuschuss ist für diesen Fall aber nicht vorgesehen.
Eine positive Geschäftsentwicklung der noch zu gründenden Betriebsgesellschaft soll sich dagegen mittelfristig aber auf den städtischen Betriebskostenzuschuss bzw. dessen Höhe auswirken.
Da eine positive Geschäftsentwicklung vor allem abhängig ist vom sportliche Erfolg und der Liga, in der Hannover 96 spielt, soll mit der Betriebsgesellschaft ein “Beteiligungsmodell” entwickelt werden, das vor allem darauf Rücksicht nimmt.

§ zu 4.

Die Kosten zur Verbesserung von Trainingsmöglichkeiten und Infrastruktur der Mehrkampfanlage müssen noch mit dem Nds. Innenministerium abgestimmt werden.
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass ein adäquater Ersatz geschaffen werden kann.

§ zu 5.

Die Kosten der Finanzierung sind unter Berücksichtigung eines ersten plausiblen Businessplanes ( s. auch Drucksache ) noch einmal mit Stand 22.11.2001 gerechnet worden
Die Anlage 9, die die Kosten der Variante “Eigenbau” darstellt, ist mit den Zins- und Tilgungsplänen ( Anlagen 9.1 – 9.3 ) aktualisiert und noch einmal beigefügt.

Die im “Businessplan” für das Konzessionsmodell ( neue Anlage 5 ) in der
“Spalte 2005” genannte Annuität von 3.371.783 € bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für die von der Betriebsgesellschaft selbst aufzunehmenden Kredite von insgesamt 43,12 Mio €.
Die in Anlage 9 für den “Eigenbau” aufgeführte Annuität von weiteren 406.260 € für den städtischen Anteil an der öffentlichen Zuwendung von 21,47 Mio € ist nicht Bestandteil dieses Businessplanes, da sie von der Betriebsgesellschaft nicht zu finanzieren ist.

§ Genehmigungen der Kommunalaufsicht

Eine Genehmigung der Kommunalaufsicht zu der beantragten Bürgschaft/ Absicherung bzw. im Alternativfall zu den dann benötigten eigenen Krediten liegt noch nicht vor.
Die Verwaltung wird die Verfügung nachreichen, sobald sie vorliegt.

C  / Projektteam Niedersachsenstadion
Hannover / 05.12.2001